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DE102020001138A1 - Ausbringeinrichtung für Stoffe auf und/oder in einen Boden - Google Patents

Ausbringeinrichtung für Stoffe auf und/oder in einen Boden Download PDF

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DE102020001138A1
DE102020001138A1 DE102020001138.1A DE102020001138A DE102020001138A1 DE 102020001138 A1 DE102020001138 A1 DE 102020001138A1 DE 102020001138 A DE102020001138 A DE 102020001138A DE 102020001138 A1 DE102020001138 A1 DE 102020001138A1
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01CPLANTING; SOWING; FERTILISING
    • A01C15/00Fertiliser distributors
    • A01C15/005Undercarriages, tanks, hoppers, stirrers specially adapted for seeders or fertiliser distributors
    • A01C15/006Hoppers
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A01C15/005Undercarriages, tanks, hoppers, stirrers specially adapted for seeders or fertiliser distributors

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
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Abstract

Eine Ausbringeinrichtung (1) für Stoffe wie Dünger, Saatgut und/oder andere Substanzen auf und/oder in einen Boden (B), wobei die Ausbringeinrichtung (1) eine trag- oder fahrbare Bevorratungseinheit für einen oder mehrere dieser Stoffe bildet, wird so ausgebildet, daß die Ausbringeinrichtung (1) mehrere Halterungen (6) für flexibel verformbare Aufnahmebehälter (4;5;...) zur Bevorratung und Weitergabe von einem oder mehreren der genannten Stoffe umfaßt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Ausbringeinrichtung für Stoffe wie Dünger, Saatgut und/oder andere Substanzen auf und/oder in einen Boden, wobei die Ausbringeinrichtung eine trag- oder fahrbare Bevorratungseinheit für einen oder mehrere dieser Stoffe bildet, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Derartige Ausbringeinrichtungen sind beispielsweise als von einem Schlepper gezogene Einheiten bekannt. Dabei ist in der Regel ein großer Tank vorhanden, um einen Stoff, wie etwa einen Dünger, in den Boden einzubringen. Auch mehrere feste Fächer sind bekannt. Je nach Befüllung dieser Fächer ändert sich jedoch der Schwerpunkt und die Gewichtsverteilung eines derartigen Fahrzeugs, so daß das Fahrverhalten kritisch werden kann und je nach Befüllung jedesmal unterschiedlich ist.
  • In der Praxis finden sich etwa an Hanglagen in unteren Bereichen häufig andere Sättigungen mit bestimmten Nährstoffen als an oberen Bereichen eines jeweiligen Schlags. Gleiches gilt auch für abgeschattete Bereiche oder sonstige Wechsel in der Bodenbeschaffenheit. Teilweise gibt es sattelitenbasierte Karten, auf denen bestimmte Konzentrationen von Nährstoffen sichtbar sind.
  • Durch die zunehmenden gesetzlichen Anforderungen an das Ausbringen von Düngermengen ist es erforderlich, die Dosierung und Art des ausgebrachten Düngers mit einer wachsenden Flexibilität und Genauigkeit steuern zu können und insbesondere eine Überdüngung pro Flächeneinheit zu vermeiden.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, das bedarfsgerechte Ausbringen von Stoffen mit einer hohen Flexibilität zu ermöglichen.
  • Die Erfindung löst dieses Problem durch eine Ausbringeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Hinsichtlich weiterer Ausgestaltungen der Erfindung wird auf die weiteren Ansprüche 2 bis 16 verwiesen.
  • In der erfindungsgemäßen Ausbildung ist dadurch, daß die Ausbringeinrichtung mehrere Halterungen für flexibel verformbare Aufnahmebehälter zur Bevorratung und Weitergabe von einem oder mehreren der Stoffe Dünger, Saatgut oder andere Substanzen umfaßt, eine hohe Belade- und Ausbringflexibilität erreicht. Dadurch, daß der oder die Aufnahmebehälter flexibel ist oder sind, kann er je nach Befüllung ein unterschiedlich großes Volumen aufweisen und somit bedarfsgerecht vorab befüllt werden. Beispielsweise ist so eine Ammoniumnitratdüngung in einem Behälter und eine Phosphor-/Kali-Düngung in dem anderen Behälter möglich.
  • Die -erhebliche - Volumenveränderbarkeit der Aufnahmebehälter kann unterschiedlich erreicht werden, beispielsweise über Auffaltungen, wobei eventuell interne oder externe Federn zur automatischen Rückstellung vorgesehen sind.
  • Insbesondere ist der zumindest eine Aufnahmebehälter dehnbar und kann durch die unterschiedlich weite Ausdehnung stets einen niedrigen Schwerpunkt auf, was das Fahrverhalten der Ausbringeinrichtung positiv beeinflußt. Zudem ist durch die Dehnung eine gute und gleichmäßige Gewichtsverteilung in Querrichtung erreicht, so daß sich auch in Fahrt keine einseitige Belastung ergibt.
  • Insbesondere sind die Halterungen derart angeordnet, daß die Aufnahmebehälter längs zu einer Fahrtrichtung der Ausbringeinrichtung halterbar sind, also bei mehreren Aufnahmebehältern diese längs nebeneinander hängen, ähnlich wie hängende Akten in einem Registerschrank. Die Befüllung mit fließfähigen Stoffen stellt sicher, daß die seitliche Ausdehnung der Aufnahmebehälter in beide Richtungen gleichmäßig erfolgt.
  • Zusätzlich zu den dehnbaren Aufnahmebehältern kann oder können im Nahbereich der Stirnseiten auch noch zum Beispiel ein oder zwei feste Behälter vorgesehen sein.
  • Sofern mehrere dehnbare Aufnahmebehälter bezüglich der Fahrtrichtung nebeneinander an oder in der Ausbringeinrichtung halterbar sind, kann der zur Verfügung stehende Raum optimal genutzt werden.
  • Wenn vorteilhaft die Zahl der gehaltenen Aufnahmebehälter variabel ist, ist die Flexibilität weiter erhöht. Sofern etwa nur ein einzelner Düngertyp ausgebracht werden soll, kann dann zum Beispiel nur ein Aufnahmebehälter mit diesem Düngertyp eingehängt werden, die anderen Haltemöglichkeiten können dann unbesetzt bleiben oder mit leeren und daher flachen Aufnahmebehältern besetzt sein.
  • Um verschiedene Dünger und auch Saatgut in einbringen zu können, können gleichzeitig günstig ein bis sechs derartige Aufnahmebehälter an oder in der Ausbringeinrichtung halterbar sein. So können beispielsweise nebeneinander ein Nitratdünger, ein Phosphordünger und ein Aufnahmebehälter mit Saatgut bevorratet werden.
  • Wenn der oder jeder Aufnahmebehälter eine Höhenerstreckung und eine Längserstreckung von jeweils einigen zehn Zentimetern bis über einen Meter aufweist, sind auch große Mengen von insbesondere Dünger mitführbar, so daß in der Regel nicht zwischendrin nachgefüllt werden muß. Es ergibt sich eine große Flexibilität.
  • Sehr vorteilhaft weist so der oder jeder Aufnahmebehälter im maximal befüllten Zustand ein Aufnahmevolumen von einigen hundert Litern bis über einen Kubikmeter auf.
  • Das Gesamtfassungsvermögen an den genannten Stoffen kann typisch zwischen einem und fünf Kubikmetern betragen, so daß ein Schlag normalerweise mit nur einer Beladung an Stoffen vollständig bearbeitet werden kann.
  • Besonders vorteilhaft ist oder sind der oder die Aufnahmebehälter in eine Karosserie der Ausbringeinrichtung einhängbar und schon ein einzelner voll befüllter Aufnahmebehälter derart dehnbar ist, daß er den Querabstand zwischen seitlichen Wandungen der Karosserie zumindest nahezu ausfüllt. Dann kann auch ein einzelner befüllter Aufnahmebehälter sich im wesentlichen mittig bezüglich der Längsachse ausrichten und somit einer einseitigen Belastung und einem instabilen Fahrverhalten vorbeugen.
  • Günstig ist der oder jeder Aufnahmebehälter oberseitig offen oder mit einem Einfüllflansch für fließfähige feste oder flüssige Stoffe versehen und kann so leicht von oben mit Flüssigkeiten oder festen Stoffen befüllt werden.
  • Weiter ist es vorteilhaft, wenn der oder jeder Aufnahmebehälter unterseitig eine Öffnung zur Weitergabe des Stoffes an eine Dosiereinrichtung und ggf. eine nachgeschaltete Einbringeinrichtung in den Boden aufweist. Diese Dosier- und Einbringeinrichtung kann insbesondere auch während der Fahrt ein- und ausgeschaltet werden, um so an verschiedenen Stellen des Ackers verschiedene Stoffe ausbringen zu können und so auch zulässige Höchstmengen genau einzuhalten. Die Einbringeinrichtung kann zum Beispiel auch eine Furche schneiden und dort das Saatgut in ein Düngerbett gelegt einbringen.
  • Mechanisch günstig sind die Aufnahmebehälter in ihrem oberen Bereich gehalten und unterhalb dieser Ebene seitlich in Querrichtung ausdehnbar. Diese Ausdehnung kann im befüllten Zustand zu einem Vielfachen der Breite im unbefüllten Zustand führen, so daß sich ein erhebliches Fassungsvermögen einerseits und eine raumsparende Unterbringung im unbefüllten Zustand andererseits ergibt.
  • Insbesondere sind die Aufnahmebehälter sackartig ausgebildet und jeweils in ihrem oberen Bereich mit seitlichen Laschen zum Durchziehen von Tragseilen, insbesondere Drahtseilen, versehen.
  • Wenn die Tragseile an bezüglich der Fahrtrichtung einer vorderen und einer hinteren Wandung verspannbar sind, kann die Halterung auch nachgestellt werden, so daß eine gute Dauerhaltbarkeit erreicht ist.
  • Wenn die Ausbringeinrichtung als fahrbare Einheit ausgebildet und mit einem Fahrgestell versehen ist, kann ein hohes Gewicht abgestützt werden, so daß ein Fassungsvermögen von mehreren Kubikmetern unproblematisch abstützbar ist.
  • Für die Landwirtschaft ist es in der Praxis für ein gutes Handling hilfreich, die Ausbringeinrichtung als gezogene Einheit an einen Schlepper anhängbar zu gestalten.
  • Dabei können die Vorgänge des Düngens und Säens in einem Arbeitsgang durchgeführt werden.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus einem in der Zeichnung dargestellten und nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung.
  • In der Zeichnung zeigt:
    • 1 eine schematische seitliche Ansicht einer beispielhaften Ausbringeinrichtung, hier an einem Frontanbau eines Schleppers gehalten,
    • 2 eine ähnliche Ansicht wie 1, jedoch mit einer Ausbringeinrichtung als Heckanbau,
    • 3 eine ähnliche Ansicht wie 2, wobei eine Ausbringeinrichtung als gezogene Einheit mit eigenem Fahrwerk ausgebildet ist,
    • 4 eine Einzelteilansicht der gezogenen Ausbringeinrichtung,
    • 5 die Karosserie der Ausbringeinrichtung mit einem von mehreren nebeneinander darin gehaltenen Behältern,
    • 6 eine ähnliche Ansicht wie 5 mit zusätzlichen Tragseilen für diese Behälter,
    • 7 zwei nebeneinander montierte Behälter in Ansicht von vorne, wobei einer der Behälter befüllt ist,
    • 8 eine detailliertere Ansicht eines befüllten Behälters von vorne.
  • Eine erfindungsgemäße Ausbringeinrichtung 1 ist zum Ausbringen verschiedener Stoffe wie Feststoffe oder Flüssigkeiten auf oder in einen Boden B geeignet. Dies können Saatgut und/oder Dünger und/oder sonstige Bodenverbesserer oder auch Fungizide, Herbizide oder ähnliches sein. Die Ausbringung kann in den Boden B erfolgen, etwa in eine Furche, oder auf den Boden B.
  • Wie in 1 sichtbar ist, kann die Ausbringeinrichtung 1 eine tragbare Einheit für einen oder mehrere dieser Stoffe bilden, die entweder bezüglich der Fahrtrichtung F frontseitig (1) und/oder heckseitig (2) an einem Schlepper oder einem anderen Fahrzeug 2 angebracht sein. Dabei können auch mehrere Ausbringeinrichtungen 1 an einem Fahrzeug 2 gehalten sein, wie in 3 dargestellt ist.
  • Insbesondere für große Aufnahmevolumina ist es sinnvoll, die Ausbringeinrichtung 1 mit einem Fahrwerk zu versehen und als fahrbare Einheit auszubilden. Hier ist beispielhaft ein gezogener Anhänger 3 gezeigt, dessen Gesamtfassungsvermögen an den genannten Stoffen zwischen einem und fünf Kubikmetern beträgt. Auch ein Selbstfahrer ist alternativ möglich.
  • Die Ausbringeinrichtung 1 umfaßt mehrere Halterungen 6 für flexibel verformbare Aufnahmebehälter 4, 5 zur Bevorratung und Weitergabe von einem oder mehreren der flüssigen oder festen genannten Stoffe.
  • Die Verformbarkeit der Aufnahmebehälter, von denen hier nur zwei 4, 5 gezeichnet sind, kann unterschiedlich erfolgen. Insbesondere ist eine Dehnbarkeit der Aufnahmebehälter 4, 5 etwa mit einer Gummielastizität möglich, so daß sich bei Dehnung des Materials eine Volumenvervielfachung (Behälter 4 in 7 und Frontansicht eines gedehnten Behälters 4, 5 nach 8) ergibt und der angebotene Raum gleichmäßig ausgefüllt werden kann. Dies schafft eine gleichmäßige Gewichtsverteilung in der (teilweise) befüllten Ausbringeinrichtung 1. Im unbefüllten Zustand kehren die Behälter dann durch eine materialimmanente Federwirkung automatisch wieder in den schmalen, raumsparenden Zustand zurück, wie in 7 am Behälter 5 gezeigt ist. Auch dieser Behälter 5 ist bei Befüllung in gleicher Weise wie der Behälter 4 dehnbar.
  • Zusätzlich oder alternativ zur Dehnung kann auch ein Auffalten oder eine andere Art der elastischen Verformung bei den Aufnahmebehältern 4, 5 vorgesehen sein. Federelemente können dafür sorgen, daß die Behälter 4, 5 im unbefüllten Zustand wieder in den eingefalteten flachen Ausgangszustand zurückkehren.
  • Die Halterungen 2 sind derart angeordnet, daß die Aufnahmebehälter längs zu einer Fahrtrichtung der Ausbringeinrichtung halterbar sind. Dadurch, daß ein befüllter Behälter 4 (sh. 7) die Karosserie 7 in der Breite ausfüllt, ist die Gewichtsverteilung gleichmäßig, das Fahrverhalten ist unproblematisch. Eine Kippgefahr oder Schlingergefahr besteht nicht, auch wenn nur ein Teil der Behälter 4, 5 befüllt ist.
  • Dabei sind mehrere Aufnahmebehälter 4, 5 bezüglich der Fahrtrichtung nebeneinander an oder in der Ausbringeinrichtung 1 halterbar. Hierbei ist die Zahl der gehaltenen Aufnahmebehälter variabel. Insbesondere sind - anders, als in 7 gezeichnet - typisch ein bis sechs derartige Aufnahmebehälter 4, 5 an oder in der Ausbringeinrichtung 1 halterbar, zum Beispiel ein Behältnis für einen Nitratdünger, einer für einen Phoshpordünger, ein Behältnis für ein Schädlingsbekämpungsmittel und ein Behältnis für Saatgut. Die Behälter 4, 5 ... können dafür mit unterschiedlichen Stoffmengen befüllt sein, so daß sich unterschiedliche Volumina ergeben. Der Raum in der Karosserie 7 wird durch die elastische Verformbarkeit der Behälter 4, 5 je nach Befüllungsstand in jedem Fall optimiert ausgefüllt. Des weiteren ist es auch möglich, je nach Anforderung verschiedene Anzahlen von Behältern 4, 5, ... in die Halterungen 6 einzusetzen. Auch verschieden große flexible Behälter 4, 5 sind möglich und nebeneinander halterbar.
  • Dabei kann der oder jeder Aufnahmebehälter 4, 5 eine Höhenerstreckung und eine Längserstreckung von jeweils einigen zehn Zentimetern bis deutlich über einen Meter aufweisen und ein dementsprechend hohes Aufnahmevolumen von einigen hundert Litern bis weit über einen Kubikmeter aufweisen. Dennoch ist im unbefüllten Zustand (sh. Behälter 5 in 7) der Behälter 5 sehr schmal, zum Beispiel weniger als fünf Zentimeter.
  • Der oder die Aufnahmebehälter ist oder sind in eine Karosserie 7 der Ausbringeinrichtung 1 einhängbar oder anderweitig halterbar. Dabei ist idealerweise schon ein einzelner voll befüllter Aufnahmebehälter 4 derart dehnbar, daß er den Querabstand Q zwischen seitlichen Wandungen 8 der Karosserie 7 zumindest nahezu ausfüllt, also eine Breite von ungefähr zwei Metern einnimmt. Damit ist auch bei nur einem befüllten Behälter 4 wie in 7 ein stabiles Fahrverhalten für das tragende oder ziehende Fahrzeug 2 erreicht.
  • Die Karosserie 7 der Ausbringeinrichtung 1 kann unterschiedlich ausgebildet sein, etwa aus Stahl- oder Aluminiumblech oder auch aus zum Beispiel faserverstärktem Kunststoff.
  • Es sind unterschiedliche Ausbildungen von derartigen Aufnahmebehältern 4, 5, ... möglich. So kann der oder jeder Aufnahmebehälter 4, 5 ... nach Art einer Tasche oberseitig offen sein, insbesondere für Dünger in Festkörperform (Granulat) oder für Saatgut. Alternativ ist es auch möglich, einzelne oder alle Aufnahmebehälter 4, 5 ... mit einem oberseitigen Einfüllflansch 9 für fließfähige feste oder flüssige Stoffe zu versehen. Dieser kann durch ein gedichtetes Verschlußglied 10 verschließbar sein, zum Beispiel einen Schraubdeckel oder einen Schnellverschluß.
  • Weiter umfaßt der oder jeder Aufnahmebehälter 4, 5, ... unterseitig eine Öffnung 11 zur Weitergabe des jeweiligen Stoffes an eine Dosiereinrichtung 12 und ggf. eine nachgeschaltete Einbringeinrichtung 13 in den Boden B. Beispielsweise kann von dieser auch eine Furche gezogen werden, in die dann Saatgut einzeln dosiert eingebracht werden kann, zum Beispiel auch in einem jeweils angepaßten Düngerbett. Die unterseitige Öffnung 11 kann wie auch die Dosiereinrichtung 12 und die Einbringeinrichtung 13 elektronisch gesteuert sein und daher eine exakte und auch während der Fahrt automatisiert oder vom Fahrer veränderbare Anpassung bei der Ausbringung der genannten Stoffe erlauben. So können je nach Bodenbeschaffenheit unterschiedliche Dünger ausgebracht werden. Im selben Arbeitsgang kann auch das Saatgut in den Boden eingebracht werden. Die Unterseitige Öffnung 11 kann zum Beispiel ein fernsteuerbares Ventil oder ähnliches Stellglied umfassen.
  • Die Aufnahmebehälter 4, 5, ... sind hier in ihrem oberen Bereich hängend gehalten und unterhalb dieser Ebene seitlich in Querrichtung zur Ausfüllung des Querabstands Q ausdehnbar.
  • Um diese Aufhängung im oberen Bereich zu ermöglichen, sind die Aufnahmebehälter 4, 5, ... gemäß der Zeichnung sackartig ausgebildet und jeweils in ihrem oberen Bereich mit seitlichen Laschen 14 zum Durchziehen von Tragseilen 15 versehen. Hier sind etwa über den Längsverlauf drei Laschen 14 vorgesehen. Diese Tragseile 15 sind an bezüglich der Fahrtrichtung einer vorderen und einer hinteren Wandung 16 verspannbar. Diese Verspannung kann nachstellbar sein, um auf unterschiedliche Beladungen der Aufnahmebehälter 4, 5, ... reagieren zu können.
  • Für das Saatgut insbesondere, aber auch für die effektive Düngereinbringung, kann die Einbringeinrichtung 13 mit einem Eingriffswerkzeug versehen sein, das eine schmale Furche schneidet (typisch mit Spaltkeil ca. 10 Millimeter breit). Diesem kann auch ein in der Furche geführter Dorn nachlaufen, um unterhalb der geschnittenen Furche einen querschnittsverbreiterten Kanal, zum Beispiel zur Aufnahme von Dünger und/oder Saatgut, zu bilden, der von oben bis zum oberen Rand der Furche befüllt werden kann.
  • Um die Düngereinbringung in einem Arbeitsgang mit dem Schneiden der Furche und dem Bilden des Kanals zu erreichen, kann der Einbringeinrichtung 13 zum Beispiel ein nach unten erweiterndes Rohr, das oberhalb der Ebene des Bodens B und oberhalb der Furche endet und deren Befüllen bis obenhin ermöglicht, zugeordnet sein.
  • Weiter kann zusätzlich oder alternativ einem oder jedem Eingriffswerkzeug jeweils eine Einbringeinrichtung für Saatgut in die geschnittene(n) Furche(n) zugeordnet sein. Deren Höhe kann einstellbar sein und sich beispielsweise bis ca. 40 bis 60 Millimeter unter der Bodenoberfläche erstreckt.
  • In jedem Fall muß nicht jeder Schlag in gleicher Weise beaufschlagt werden, und auch innerhalb eines Schlags können die Ausbringverhältnisse variieren. Im Idealfall sind die variierenden Bodenverhältnisse vorher bekannt, so daß die Beladung der verschiedenen Behälter 4, 5 ... vorab jeweils angepaßt vorgenommen wird und die Ausbringung so fein dosiert erfolgt, daß auch die gesetzlich vorgegebenen Obergrenzen pro Fläche an jeder Stelle eingehalten werden können. Gleichzeitig ist durch die elastische Verformbarkeit der Behälter 4, 5, ... jederzeit eine Stabilisierung und Gleichmäßigkeit in der Breite der Karosserie 7 erreicht, so daß das Fahrverhalten des tragenden oder ziehenden Fahrzeugs 2 jederzeit beherrschbar bleibt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Ausbringeinrichtung,
    2
    Fahrzeug,
    3
    Anhänger,
    4
    Aufnahmebehälter,
    5
    Aufnahmebehälter,
    6
    Halterungen,
    7
    Karosserie,
    8
    seitliche Wandungen,
    9
    Einfüllflansch,
    10
    Verschlußglied,
    11
    unterseitige Öffnung,
    12
    Dosiereinrichtung,
    13
    Einbringeinrichtung,
    14
    Laschen,
    15
    Tragseile,
    16
    vordere und hintere Wandung,
    F
    Fahrtrichtung,
    Q
    Querabstand,
    B
    Boden

Claims (16)

  1. Ausbringeinrichtung (1) für Stoffe wie Dünger, Saatgut und/oder andere Substanzen auf und/oder in einen Boden (B), wobei die Ausbringeinrichtung (1) eine trag- oder fahrbare Bevorratungseinheit für einen oder mehrere dieser Stoffe bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbringeinrichtung (1) mehrere Halterungen (6) für flexibel verformbare Aufnahmebehälter (4;5;...) zur Bevorratung und Weitergabe von einem oder mehreren der genannten Stoffe umfaßt.
  2. Ausbringeinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungen (6) derart angeordnet sind, daß die Aufnahmebehälter (4;5;...) längs zu einer Fahrtrichtung (F) der Ausbringeinrichtung (1) halterbar sind.
  3. Ausbringeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere dehnbare Aufnahmebehälter (4;5) bezüglich der Fahrtrichtung (F) nebeneinander an oder in der Ausbringeinrichtung (1) halterbar sind.
  4. Ausbringeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahl der gehaltenen Aufnahmebehälter (4;5;...) variabel ist.
  5. Ausbringeinrichtung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein bis sechs derartige Aufnahmebehälter (4;5;...) an oder in der Ausbringeinrichtung (1) halterbar ist oder sind.
  6. Ausbringeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der oder jeder Aufnahmebehälter (4; 5;...) eine Höhenerstreckung und eine Längserstreckung von jeweils einigen zehn Zentimetern bis über einen Meter aufweist.
  7. Ausbringeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der oder jeder Aufnahmebehälter (4;5;...) im maximal befüllten Zustand ein Aufnahmevolumen von einigen hundert Litern bis über einen Kubikmeter aufweist.
  8. Ausbringeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gesamtfassungsvermögen an den genannten Stoffen zwischen einem und fünf Kubikmetern beträgt.
  9. Ausbringeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Aufnahmebehälter (4;5;...) in eine Karosserie (7) der Ausbringeinrichtung (1) einhängbar ist oder sind und schon ein einzelner voll befüllter Aufnahmebehälter (4) derart dehnbar ist, daß er den Querabstand (Q) zwischen seitlichen Wandungen (8) der Karosserie (7) zumindest nahezu ausfüllt.
  10. Ausbringeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der oder jeder Aufnahmebehälter (4;5;...) oberseitig offen oder mit einem Einfüllflansch (9) für fließfähige feste oder flüssige Stoffe versehen ist.
  11. Ausbringeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der oder jeder Aufnahmebehälter (4;5;...) unterseitig eine Öffnung (11) zur Weitergabe des Stoffes an eine Dosiereinrichtung (12) und ggf. eine nachgeschaltete Einbringeinrichtung (13) in den Boden (B) aufweist.
  12. Ausbringeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmebehälter (4;5) in ihrem oberen Bereich gehalten und unterhalb dieser Ebene seitlich in Querrichtung ausdehnbar sind.
  13. Ausbringeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmebehälter (4;5;...) sackartig ausgebildet und jeweils in ihrem oberen Bereich mit seitlichen Laschen (14) zum Durchziehen von Tragseilen (15) versehen sind.
  14. Ausbringeinrichtung (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragseile (15) an bezüglich der Fahrtrichtung (F) einer vorderen und einer hinteren Wandung (16) verspannbar sind.
  15. Ausbringeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß diese als fahrbare Einheit ausgebildet und mit einem Fahrgestell versehen ist.
  16. Ausbringeinrichtung (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbringeinrichtung als gezogene Einheit an einen Schlepper (2) anhängbar ist.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
AT174491B (de) 1950-03-06 1953-04-10 Oskar Dr Czeczowiczka Einrichtung zum Säen und zum Streuen von Kunstdünger
DE3526031A1 (de) 1985-07-20 1987-01-22 Fels Werke Peine Salzgitter Verfahren zum ausstreuen von streugut zur bodenbehandlung und fahrbares streugeraet dafuer
DE112012002715B4 (de) 2011-06-30 2018-07-19 Kotobuki Tsushou Co., Ltd. Flüssigmaterialmisch- und Sprühvorrichtung

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