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TECHNISCHES GEBIET
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Die Erfindung betrifft eine Schneidmaschine, mit der sich Brot, Käse und dergleichen strangförmige Lebensmittel maschinell in beliebig dicke Scheiben schneiden lassen. Bei der erfindungsgemäßen Schneidmaschine kann es sich insbesondere um eine Rundmessermaschine handeln.
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STAND DER TECHNIK
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Aus der
DE 198 20 004 C2 ist eine Rundmessermaschine zum Schneiden eines Lebensmittel-Stranges in Scheiben bekannt. Diese Schneidmaschine besitzt ein kreisförmiges Schneidmesser, das um seine zentrale Achse rotieren und zusätzlich in einer Kreisbahn umhergeschwenkt werden kann. Bei dieser Schwenkbewegung wird es durch das in Scheiben zu schneidende strangförmige Lebensmittel hindurchgeführt. Das strangförmige Lebensmittel wird in einem kanalartigen Schacht dem Schneidmesser zugeführt und in Scheiben zerschnitten. Die geschnittenen Scheiben werden auf einer dem Schneidmesser in Förderrichtung nachgeordneten Lagerfläche stehend gespeichert.
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Entsprechend der
EP 2 045 053 A2 ist vorgesehen, dass die Lagerfläche für die geschnittenen Scheiben und die Lagerfläche für den noch nicht in Scheiben geschnittenen Lebensmittel-Strang in einer Ebene liegen, die schräg im Raum ausgerichtet ist. Zusätzlich dazu kann die Lagereinrichtung für die geschnittenen Scheiben vibrieren, so dass die geschnittenen Scheiben leicht im Schacht transportiert werden.
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Die im Stand der Technik bekannten Schneidmaschinen besitzen in der Regel eine Verpackungsvorrichtung, um die Verpackung des Scheiben-Pakets zu erleichtern. Dazu wird das Scheiben-Paket auf einer plattenförmigen Ablage platziert. Anschließend kann eine Tüte oder ein Beutel über die Ablage und das Scheiben-Paket gestülpt und das Lebensmittel mit der Tüte oder dem Beutel von der Ablage heruntergeschoben werden. Die Ablage ist in der Regel außerhalb des Gehäuses der Schneidmaschine vorhanden, um eine möglichst bequeme Verpackung des Lebensmittels zu ermöglichen.
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Aus der
DE 10 2014 000 297 A1 ist eine Schneidmaschine bekannt, bei der eine solche Verpackungsvorrichtung im Entnahmebereich und/ oder im Einlegebereich vorhanden ist. Die Verpackungsvorrichtung ist dabei innerhalb des Gehäuses der Schneidmaschine vorhanden, so dass das Scheiben-Paket innerhalb der Schneidmaschine verpackt werden kann.
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Die
DE 10 2012 100 586 A1 beschreibt eine Schneidmaschine, bei der im Entnahmebereich der Schneidmaschine ein Hubtisch vorhanden ist, auf dem das Scheiben-Paket nach dem Schneiden zu Liegen kommt. Der Hubtisch kann nach oben verfahren werden, so dass die Entnahme des Scheiben-Pakets erleichtert wird. Dies benötigt jedoch relativ viel Platz oberhalb des Entnahmebereichs.
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Aus der
DE 20 2013 011 613 U1 ist eine Schneidmaschine bekannt, bei der im Entnahmebereich ein Eintütblech im Bereich des Schachtbodens vorhanden ist. Nach dem Schneiden liegt das Scheiben-Paket zunächst auf diesem Eintütblech. Durch eine Bedienperson kann das Eintütblech um eine etwa senkrecht verlaufende Achse verschwenkt werden, so dass das Eintütblech auf die Bedienperson gerichtet ist. Aufgrund einer leichten Schiefstellung der Achse bewegt sich das Eintütblech dabei ein Stück weit nach oben, so dass eine Tüte über das Eintütblech geschoben werden kann. Der Entnahmebereich muss in diesem Fall jedoch entsprechend breit sein, so dass eine Drehung des Eintütblechs mit aufliegendem Scheiben-Paket möglich ist.
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Die
DE 10 2008 025 628 B3 offenbart eine Schneidmaschine, bei der der Entnahmebereich beim Öffnen der Klappe der Schneidmaschine um eine Drehachse nach oben verschwenkt wird, so dass das geschnittene Scheiben-Paket mit angehoben wird. Diese Lösung erfordert jedoch eine Klappe, die um eine Drehachse verschwenkt wird.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Schneidmaschine anzugeben, bei der das Verpacken des geschnittenen Scheiben-Pakets möglichst einfach und bequem innerhalb der Schneidmaschine erfolgen kann.
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Die erfindungsgemäße Schneidmaschine ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs 1 gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Schneidmaschine sind Gegenstand von sich an diesen Anspruch anschließenden weiteren Ansprüchen.
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Die erfindungsgemäße Schneidmaschine für strangförmige Lebensmittel besitzt ein Gehäuse mit einem Einlegebereich für das strangförmige Lebensmittel, einem Schneidmesser für das strangförmige Lebensmittel und mit einem Entnahmebereich für das zu einem Scheiben-Paket geschnittene strangförmige Lebensmittel. Darüber hinaus ist ein Schacht zur Aufnahme des strangförmigen Lebensmittels vorhanden. Die Längsrichtung des Schachts entspricht dabei der Vorschubrichtung des strangförmigen Lebensmittels. Der Schacht weist einen ersten und einen zweiten Schachtbereich auf, die durch einen Schlitz zumindest teilweise voneinander getrennt sind. In diesem Schlitz kann das Schneidmesser rotieren. An dem Gehäuse der Schneidmaschine ist eine Klappe längsverschieblich gelagert. In ihrer AUF-Position gibt die Klappe den Schacht zumindest teilweise frei, so dass ein strangförmiges Lebensmittel in den Einlegebereich eingelegt oder ein Scheiben-Paket aus dem Entnahmebereich entnommen werden kann. In ihrer ZU-Position bedeckt die Klappe dagegen den Schacht der Schneidmaschine, so dass der Schacht bei rotierendem Schneidmesser blockiert ist, um eine Verletzungsgefahr zu verhindern. Erfindungsgemäß ist ein Kopplungselement vorhanden, dessen eines Ende an der längsverschieblich gelagerten Klappe und dessen anderes Ende an dem Schachtbereich des Entnahmebereichs befestigt ist. Dadurch kann der Schachtbereich des Entnahmebereichs beim Öffnen der Klappe zumindest teilweise zumindest ein Stück weit um eine Drehachse nach oben verschwenkt werden. Die Drehachse kann dabei vorzugsweise etwa horizontal ausgerichtet sein.
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Über den verschwenkten Schachtbereich kann somit eine Tüte oder ein Beutel gestülpt werden, in den das geschnittene Scheiben-Paket anschließend eingeschoben werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, das Scheiben-Paket zunächst auf eine separate Verpackungshilfe umzusetzen. Dies erleichtert den Verpackungsvorgang für das Bedienpersonal, bei dem es sich um Verkäufer oder um Endkunden handeln kann. Darüber hinaus fallen bei einem innerhalb der Schneidmaschine erfolgenden Verpackungsvorgang außerhalb der Schneidmaschine deutlich weniger Krümel an.
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Vorzugsweise kann die Drehachse etwa horizontal ausgerichtet sein. Dabei wäre es auch möglich, die Drehachse leicht gegen die Horizontale zu neigen. Der Schachtboden des Entnahmebereichs würde in diesem Fall durch die Neigung der Drehachse aus der Horizontalen verschwenkt werden. Dadurch kann ein gewisser Abstand von dem angehobenen Schachtboden zu den Schachtwänden der Schneidmaschine erzeugt werden. Durch diesen Abstand hat das Bedienpersonal mehr Platz, um eine Tüte oder einen Beutel über den entsprechenden Randbereich des Schachtbodens zu stülpen, so dass das Verpacken weiter erleichtert wird.
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In einer ersten Ausführungsform kann das Kopplungselement als Kolben-Zylinder-Aggregat ausgebildet sein. Dabei kann das eine Ende des Kolben-Zylinder-Aggregats schwenkbar an dem Schachtbereich des Entnahmebereichs und das andere Ende des Kolben-Zylinder-Aggregats schwenkbar an der Unterseite der längsverschieblich gelagerten Klappe befestigt sein. Vorzugsweise kann der Kolben des Kolben-Zylinder-Aggregats an dem Schachtbereich des Entnahmebereichs und der Zylinder an der Unterseite der längsverschieblich gelagerten Klappe befestigt sein.
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In diesem Fall kann der Kolben des Kolben-Zylinder-Aggregats vorzugsweise so in dem Zylinder des Kolben-Zylinder-Aggregats gelagert sein, dass dieser über einen gewissen Bereich frei in dem Zylinder verschoben werden kann. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass die Klappe zunächst ein Stück weit verschoben werden kann, ohne dass ein Verschwenken des Schachtbodens erfolgt. Erst wenn die Klappe weiter verschoben wird, hat der Kolben eine entsprechende Endposition in dem Zylinder erreicht, so dass ab diesem Punkt auch ein Verschwenken des Schachtbodens erfolgt.
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In einer zweiten Ausführungsform kann das Kopplungselement als Hebelelement ausgebildet sein. Vorzugsweise kann das Hebelelement eine erste Hebelstange und eine zweite Hebelstange aufweisen, die über ein Gelenk schwenkbar aneinander befestigt sind. Die erste Hebelstange kann an der längsverschieblich gelagerten Klappe befestigt sein. Die zweite Hebelstange kann an dem Schachtboden des Entnahmebereichs befestigt sein.
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Die erste Hebelstange kann vorzugsweise eine Langloch-Ausnehmung aufweisen. In dieser Langloch-Ausnehmung kann ein Bolzen der längsverschieblich gelagerten Klappe gelagert sein. Mit diesem Bolzen ist die längsverschieblich gelagerten Klappe darüber hinaus auch in einem Schlitz des Gehäuses gelagert, so dass die Klappe in diesem Schlitz hin und her verschoben werden kann. Dadurch ist ein Öffnen und ein Schließen der Klappe möglich. Die Langloch-Ausnehmung der ersten Hebelstange kann in diesem Fall für einen gewissen Leerlauf beim Öffnen der Klappe sorgen. Wird die Klappe zum Öffnen aus ihrer ZUStellung in ihre AUF-Stellung verschoben, verschiebt sich der Bolzen zunächst innerhalb der Langloch-Ausnehmung der ersten Hebelstange, ohne die erste Hebelstange zu bewegen. Erst am Ende der Langloch-Ausnehmung, wenn die Klappe bereits teilweise geöffnet ist, wird die erste Hebelstange beim weiteren Öffnen der Klappe ebenfalls mit verschoben. Durch das Verschieben der ersten Hebelstange kann es dann zu einem Verschwenken des Schachtbodens des Entnahmebereichs kommen. Dabei ist bereits ausreichend Platz oberhalb des Entnahmebereichs vorhanden, so dass das geschnittene Scheiben-Paket nicht versehentlich an der Unterseite der Klappe hängen bleiben kann. Auf diese Weise kann der Platz oberhalb des Schachtbodens des Entnahmebereichs entsprechend flach gehalten werden. Dies erleichtert das Einlegen des zu schneidenden Lebensmittels, da der Schachtboden nicht tief unterhalb der Klappenöffnung vorhanden ist.
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Die zweite Hebelstange kann vorzugsweise fest an der Drehachse des Schachtbodens befestigt sein, so dass der Schachtboden des Entnahmebereichs bei einem Verschwenken der zweiten Hebelstange um die Drehachse mit verschwenkt wird.
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Um das Verschwenken des Schachtbodens im Entnahmebereich auch bei einem aufliegenden Scheiben-Paket möglichst leichtgängig und einfach zu gestalten, kann bei beiden oben genannten Ausführungsformen an dem Schachtboden des Entnahmebereichs vorzugsweise eine Gegenlage befestigt sein. Diese Gegenlage kann insbesondere als Gasdruckfeder oder als Gegengewicht ausgebildet sein. Die Gegenlage kann vorzugsweise über einen Riemen an dem Schachtboden des Entnahmebereichs befestigt sein.
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Grundsätzlich ist es bei der erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung möglich, den Schachtboden des Entnahmebereichs vollständig um die Drehachse zu verschwenken. Der Schachtboden muss regelmäßig so breit sein, dass auch sehr große runde Brote auf dem Schachtboden gelagert werden können. Entsprechend nimmt das Scheiben-Paket bei eher länglichen, schmalen Broten nicht den vollständigen Schachtboden ein. Um auch solche Brote mit passenden Tüten oder Beuteln verpacken zu können, kann der Schachtboden in einer vorteilhaften Ausführungsform zumindest einen Schlitz aufweisen, in den ein Rand der Tüte oder des Beutels eingeführt werden kann. Dieser Schlitz verläuft in der Regel parallel zur Vorschubrichtung des strangförmigen Lebensmittels. Vorzugsweise können mehrere Schlitze vorhanden sein, so dass unterschiedlich große Tüten oder Beutel verwendet werden können. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform kann der verschwenkbare Schachtboden des Entnahmebereichs als Rost mit mehreren parallelen Stangen ausgebildet sein. Die Stangen des Rosts sind durch ihren kreisförmigen Querschnitt einerseits besonders stabil, so dass auch kompakte, schwere Brote sicher gelagert und verschwenkt werden können. Darüber hinaus bleiben auf den Stangen des Rosts keine Krümel liegen, da diese von den Stangen hinunterfallen.
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Es wäre auch möglich, lediglich einen Teil des Schachtbodens des Entnahmebereichs verschwenkbar zu gestalten. Dieser verschwenkbare Teil des Schachtbodens könnte in seiner Ausgangsposition mit dem stationären Schachtboden fluchten. Der verschwenkbare Teil des Schachtbodens könnte in seiner Ausgangsposition auch etwas unterhalb des stationären Schachtbodens angeordnet sein. Der verschwenkbare Teil des Schachtbodens könnte in diesem Fall durch entsprechende Durchbrüche in dem stationären Schachtboden nach oben verschwenkt werden. Eine solche Ausführungsform bietet sich insbesondere bei einem als Rost ausgebildeten verschwenkbaren Teil des Schachtbodens an.
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Das zu schneidende Lebensmittel liegt sowohl im ungeschnittenen als auch im geschnittenen Zustand in der Regel mit seiner Seite an dem Wandbereich des Entnahmebereichs an. Sofern der Schachtboden des Entnahmebereichs als Ganzes verschwenkt wird, ist zwischen dem Schachtboden-Rand und dem entsprechenden Wandbereich des Entnahmebereichs oftmals verhältnismäßig wenig Platz vorhanden. Dadurch kann es schwierig sein, eine Tüte oder einen Beutel über den Schachtboden zu stülpen, da die Tüte oder der Beutel zunächst zeitaufwändig in den schmalen Bereich zwischen dem Schachtboden-Rand und dem entsprechenden Wandbereich eingeführt werden muss. In diesem Fall kann es beispielsweise vorteilhaft sein, den Schachtboden während des Verschwenkens oder auch nach dem Verschwenken zusätzlich um einen definierten Betrag in Längsrichtung der Drehachse zu verfahren. Alternativ oder zusätzlich dazu könnte auch der betreffende Wandbereich verfahren werden, so dass ein größerer Abstand zu dem Schachtboden-Rand erzeugt werden könnte.
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In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform kann der Entnahmebereich einen unteren Wandbereich aufweisen, an dem das geschnittene Scheiben-Paket seitlich anliegt. Dieser untere Wandbereich kann zumindest an dem vom Schlitz entfernten Schachtende des Entnahmebereichs mit dem Schachtboden einen Winkel größer 90 Grad, insbesondere einen Winkel von etwa 92 bis 120 Grad, vorzugsweise einen Winkel von etwa 95 bis 105 Grad, besonders vorzugsweise einen Winkel von etwa 98 Grad bilden. Der Schacht des Entnahmebereichs weitet sich dadurch - insbesondere im Bereich des Schachtendes - nach oben hin leicht auf. Diese Aufweitung des Entnahmebereichs erleichtert das Verpacken des geschnittenen Scheiben-Pakets, da der Schachtboden nach dem Verschwenken einen größeren Abstand von der betreffenden Wand des Entnahmebereichs aufweist. Auch wenn der Schachtboden nicht nach oben verschwenkt wird, wird durch die Aufweitung des Entnahmebereichs eine bessere Zugänglichkeit des geschnittenen Scheiben-Pakets gewährleistet. Daher ist diese Ausführungsform von eigenständiger erfinderischer Bedeutung.
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Grundsätzlich wäre es möglich, den unteren Wandbereich über die gesamte Höhe der Wand des Entnahmebereichs auszubilden. Vorzugsweise kann oberhalb des unteren Wandbereichs ein oberer Wandbereich vorhanden sein, der etwa vertikal angeordnet ist.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann zwischen dem oberen und dem unteren Wandbereich ein mittlerer Wandbereich vorhanden sein. Der mittlere Wandbereich und der untere Wandbereich können in diesem Fall in einem Winkel größer 180 Grad, insbesondere in einem Winkel von etwa 220 bis 250 Grad, vorzugsweise in einem Winkel von etwa 235 Grad, zueinander angeordnet sein. Durch den mittleren Wandbereich kann der Schacht des Entnahmebereichs verhältnismäßig stark aufgeweitet werden. Der mittlere Wandbereich sollte sich daher vorzugsweise auf etwa derjenigen Höhe der Wand des Entnahmebereichs befinden, auf der auch der verschwenkte Schachtboden zum Stehen kommt. Dies ermöglicht eine besonders bequeme und rasche Entnahme des geschnittenen Scheiben-Pakets. Gleichzeitig kann der Gehäusebereich hinter dem unteren Wandbereich und unterhalb des mittleren Wandbereich noch für Maschinenteile der Schneidmaschine zur Verfügung stehen.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner angegebenen Merkmalen sowie den nachstehenden Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
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Figurenliste
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schneidmaschine mit vollständig geöffneter Klappe,
- 2 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Schneidmaschine gemäß 1 mit geschlossener Klappe,
- 3 eine Detailansicht eines Schnitts durch die erfindungsgemäße Schneidmaschine gemäß 1 mit vollständig geöffneter Klappe,
- 4 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schneidmaschine mit geschlossener Klappe,
- 5 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Schneidmaschine mit geschlossener Klappe gemäß 4,
- 6 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Schneidmaschine gemäß 5 entlang der Linie F-F
- 7 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Schneidmaschine gemäß 4 mit teilweise geöffneter Klappe,
- 8 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Schneidmaschine gemäß 7 entlang der Linie E-E.
- 9 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Schneidmaschine gemäß 4 mit vollständig geöffneter Klappe,
- 10 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Schneidmaschine gemäß 9 entlang der Linie G-G,
- 11 eine Draufsicht auf eine dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schneidmaschine mit geöffneter Klappe,
- 12 einen Querschnitt durch die erfindungsgemäße Schneidmaschine gemäß 11 und
- 13 eine Detailansicht der Seitenwand des Entnahmebereichs der erfindungsgemäßen Schneidmaschine gemäß 12.
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WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
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Eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schneidmaschine 10 ist in den 1 bis 3 schematisch dargestellt. Im vorliegenden Beispielsfall ist die Schneidmaschine 10 als Rundmessermaschine mit einem Kreismesser 12 ausgebildet. Das Kreismesser 12 ist in üblicher Art und Weise mit einem Messerantrieb gekoppelt, der für die Rotation des Kreismessers 12 und dessen Bewegung durch das zu schneidende Lebensmittel sorgt. Im vorliegenden Beispielsfall handelt es sich bei dem zu schneidenden Lebensmittel um ein Brot.
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Die Schneidmaschine 10 ist für den Selbstbedienungsbereich ausgelegt und besitzt ein Gehäuse 20, das im oberen Bereich durch eine Klappe 22 geschlossen werden kann. Solange die Klappe 22 geöffnet ist (AUF-Position 24 entsprechend 1), ist das Kreismesser 12 blockiert, um eine Verletzungsgefahr durch das Kreismesser 12 zu verhindern. Ein Betrieb der Schneidmaschine 10 ist somit nur bei geschlossener Klappe 22 (ZU-Position 26 entsprechend 2) möglich.
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Die Schneidmaschine 10 besitzt einen Schacht 30, dessen Längsrichtung 32 der Vorschubrichtung des eingelegten Lebensmittels entspricht. Der Schacht 30 ist im vorliegenden Beispielsfall etwa horizontal vorhanden.
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Der Schacht 30 der Schneidmaschine 10 besitzt einen ersten, rechten Schachtbereich 34 und einen zweiten, linken Schachtbereich 36, die durch einen Schlitz 38 voneinander getrennt sind. Durch den Messerantrieb angetrieben wandert das Kreismesser 12 durch diesen Schlitz 38, so dass das im Bereich des Schlitzes 38 vorhandene Lebensmittel an dieser Stelle zertrennt wird. Bezogen auf 1 entsteht dann links von diesem Schlitz 38 eine Lebensmittelscheibe. Rechts des Schlitzes 38 ist das Lebensmittel noch unzertrennt vorhanden. Daher befindet sich der Einlegebereich 40 für das zu schneidende Lebensmittel im Bereich des rechten Schachtbereichs 34 und der Entnahmebereich 42 für das Scheiben-Paket 14 im Bereich des zweiten, linken Schachtbereichs 36.
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Die beiden Schachtbereiche 34, 36 der Schneidmaschine 10 sind jeweils etwa U-förmig ausgebildet. Der erste Schachtbereich 34 besitzt einen Schachtboden 44, eine Rückwand und eine Vorderwand. Die Vorderwand ist an der Front des Gehäuses 20 befestigt. Der Schachtboden 44 ist nicht exakt horizontal ausgerichtet, vielmehr ist der Schachtboden 44 leicht geneigt vorhanden, so dass der Schachtboden 44 im Bereich der Vorderwand tiefer liegt als im Bereich der Rückwand. Das zu schneidende Lebensmittel liegt somit mit seinem Boden auf dem Schachtboden 44 auf und mit seiner Seite an der Vorderwand an.
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Der zweite Schachtbereich 36 besitzt ebenfalls einen Schachtboden 50, eine Rückwand und eine Vorderwand 52. Der Schachtboden 50 ist leicht geneigt vorhanden, so dass der Schachtboden 50 im Bereich der Vorderwand 52 etwa tiefer liegt als im Bereich der Rückwand. Das sich nach und nach bildende Scheiben-Paket 14 liegt somit mit seinem Boden auf dem Schachtboden 50 auf und mit seiner Seite an der Vorderwand 52 an.
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Das Einlegen des zu schneidenden Lebensmittels kann durch eine Bedienperson, bei der es sich um Verkaufspersonal oder um einen Endkunden handeln kann, von der Vorderseite 16 der Schneidmaschine 10 aus erfolgen. Das zu schneidende Lebensmittel wird bei geöffneter Klappe 22 im Einlegebereich 40 auf den Schachtboden 44 des ersten Schachtbereichs 34 aufgelegt. Zum Zerschneiden wird das Lebensmittel durch einen hier nicht dargestellten Transportgreifer in Richtung auf den Schlitz 38 geschoben. Dazu besitzt der Transportgreifer mehrere nebeneinander liegende Krallen, die beim Schneidvorgang von oben in das Ende des Lebensmittels hineinstechen. Um ein Umfallen der geschnittenen Lebensmittel-Scheiben zu verhindern, ist hinter dem Schlitz 38 eine Scheibenstütze 54 angeordnet. Die Scheibenstütze 54 ist an einer Achse verschwenkbar gelagert, so dass nachfolgende Scheiben die Scheibenstütze 54 entsprechend verschieben können.
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Um das zu schneidende Lebensmittel in die Schneidmaschine 10 einlegen zu können, muss zunächst die Klappe 22 geöffnet werden, um den Schacht 30 freizulegen. Dazu wird die Klappe 22 im vorliegenden Beispielsfall manuell mit Hilfe des Griffs 60 aus ihrer ZU-Position 26 nach hinten verschoben. Sobald die Klappe 22 vollständig geöffnet wurde, ist die Klappe 22 lagefixiert und kann nicht mehr von selbst aus ihrer AUF-Position 24 nach vorne rutschen. Um den Schneidvorgang zu starten, muss die Klappe 22 aus Sicherheitsgründen geschlossen und damit in ihrer ZU-Position 26 vorhanden sein, um Verletzungen durch das Schneidmesser 12 zu verhindern. Dies kann ebenfalls manuell erfolgen, indem die Klappe 22 an dem Griff 60 nach vorne gezogen wird. Sobald die Klappe 22 vollständig geschlossen ist, kann der Schneidvorgang gestartet werden. Die Klappe 22 ist während des Schneidvorgangs blockiert, so dass ein Öffnen der Klappe 22 während des Schneidvorgangs nicht möglich ist. Um das geschnittene Scheiben-Paket 14 wieder entnehmen zu können, muss die Klappe 22 erneut geöffnet werden.
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Wie 2 und 3 zu entnehmen ist, ist der vordere Randbereich 62 der Klappe 22 in einer schlitzförmigen Führung 64 gelagert. Die schlitzförmige Führung 64 verläuft leicht schräg nach oben, so dass die Klappe 22 automatisch nach unten in ihre ZU-Position 26 fällt, wenn sie nicht vollständig geöffnet ist. Der hintere Randbereich der Klappe 22 ist in einer hier nicht dargestellten vergleichbaren schlitzförmigen Führung gelagert.
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An der Unterseite der Klappe 22 ist ein Kopplungselement 70 in Form eines Kolben-Zylinder-Aggregats 72 über ein Gelenk 74 verschwenkbar befestigt. Das Gelenk 74 befindet sich dabei im vorderen Bereich der Klappe 22. Im vorliegenden Beispielsfall ist an dem Gelenk 74 der Zylinder 76 des Kolben-Zylinder-Aggregats 72 befestigt. Der Kolben 78 des Kolben-Zylinder-Aggregats 72 ist über ein weiteres Gelenk verschwenkbar an dem Schachtboden 50 des zweiten Schachtbereichs 36 befestigt. Der Kolben 78 ist längsverschieblich in dem Zylinder 76 gelagert, wobei der Kolben 78 über einen gewissen Bereich frei in dem Zylinder 76 verschoben werden kann. Im vorliegenden Beispielsfall dient das Kolben-Zylinder-Aggregat 72 in erster Linie dazu, das Schließen der Klappe 22 zu dämpfen, so dass die Klappe 22 trotz des angehobenen Schachtbodens 50 leichtgängig schließt und nicht unkontrolliert zufällt. Das Anheben des Schachtbodens 50 erfolgt über eine Gasdruckfeder 86, die über ein Gelenk an der Unterseite des Schachtbodens 50 befestigt ist.
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Im Gegensatz zu dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel könnte das Kolben-Zylinder-Aggregat 72 auch zum Anheben der Schachtbodens 50 verwendet werden. In diesem Fall kann die Klappe 22 zunächst ein Stück weit geöffnet werden, ohne dass eine Bewegung des Schachtbodens 50 erfolgt. Vielmehr wird der Kolben 78 lediglich ein Stück weit aus dem Zylinder 76 herausgezogen. Erst ab einem gewissen Punkt kann der Kolben 78 nicht weiter aus dem Zylinder 76 herausgezogen werden, so dass bei einem weiteren Verschieben der Klappe 22 nach hinten und damit einem weiteren Öffnen der Klappe 22 auch eine Bewegung des Schachtbodens 50 erfolgt. Der Schachtboden 50 wird im diesem Fall ebenfalls um die horizontale Drehachse 80, die etwa parallel zur Längsrichtung 32 des Schachts 30 und damit auch parallel zur Vorderseite 16 der Schneidmaschine 10 verläuft, ein Stück weit nach oben verschwenkt.
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Durch das Verschwenken des Schachtbodens 50 kann eine Tüte oder ein Beutel über den so angehobenen Schachtboden 50 gestülpt werden, um das geschnittene Scheiben-Paket 14 zu verpacken. Die Tüte oder der Beutel wird dabei aus der Richtung des Schlitzes 38 in Vorschubrichtung über den Schachtboden 50 gestülpt. Um die Tüte oder den Beutel nicht über die gesamte Breite des Schachtbodens 50 stülpen zu müssen, ist in dem Schachtboden 50 im vorliegenden Beispielsfall ein Schlitz 82 vorhanden. Der Schlitz 82 beginnt an dem Schlitz 38 des Schachts 30 und verläuft in Längsrichtung 32 des Schachts 30. In diesen Schlitz 82 kann die Tüte oder der Beutel eingeführt werden, um die Tüte oder den Beutel über das geschnittene Scheiben-Paket 14 zu stülpen. Nachdem das geschnittene Scheiben-Paket 14 entnommen wurde, kann die Klappe 22 wieder geschlossen werden. Dabei wird auch der Schachtboden 50 wieder zurück verschwenkt, so dass der Schachtboden 50 in der ZU-Position 26 der Klappe 22 wieder in etwa mit dem Schachtboden 44 des Einlegebereichs 40 fluchtet.
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Im Gegensatz zu der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform könnten auch mehrere parallel verlaufende Schlitze 82 in dem Schachtboden 50 vorgesehen werden. Es wäre auch möglich, den Schachtboden 50 in Form eines Rostes mit mehreren parallelen Stäben auszubilden. Darüber hinaus wäre es auch möglich, den Schachtboden nicht vollständig zu verschwenken. So könnte auch lediglich ein Teil des Schachtbodens um eine Drehachse verschwenkt werden, während ein stationärer Teil des Schachtbodens stehen bleiben würde.
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Eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schneidmaschine 10.2 ist in den 4 bis 10 schematisch dargestellt. Die Schneidmaschine 10.2 ist wie die Schneidmaschine 10 als Rundmessermaschine mit einem hier nicht dargestellten Kreismesser ausgebildet. Die Schneidmaschine 10.2 besitzt ein Gehäuse 20.2, das im oberen Bereich durch eine Klappe 22.2 geschlossen werden kann. Solange die Klappe 22.2 geöffnet ist (AUF-Position 24 entsprechend 9 und 10), ist das Kreismesser blockiert, um eine Verletzungsgefahr durch das Kreismesser zu verhindern. Ein Betrieb der Schneidmaschine 10.2 ist somit nur bei geschlossener Klappe 22.2 (ZU-Position 26 entsprechend 4 bis 6) möglich.
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Die Schneidmaschine 10.2 besitzt einen Schacht 30.2, dessen Längsrichtung 32.2 der Vorschubrichtung des eingelegten strangförmigen Lebensmittels entspricht. Der Schacht 30.2 ist im vorliegenden Beispielsfall etwa horizontal vorhanden. Allerdings ist die Längsrichtung 32.2 des Schachts 30.2 etwa senkrecht zur Längsrichtung 18 der Schneidmaschine 10.2 vorhanden, so dass die Längsrichtung 32.2 des Schachts 30.2 der Querrichtung der Schneidmaschine 10.2 entspricht.
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Der Schacht 30.2 der Schneidmaschine 10.2 besitzt einen ersten, vorderen Schachtbereich 90 und einen zweiten, hinteren Schachtbereich 92, die durch einen Schlitz 38.2 voneinander getrennt sind. Der Einlegebereich 40.2 für das zu schneidende Lebensmittel befindet sich im Bereich des vorderen Schachtbereichs 90, auch der Entnahmebereich - 42.2 für das Scheiben-Paket 14 befindet sich in diesem Bereich des vorderen Schachtbereichs 90. Einlegebereich 40.2 und Entnahmebereich 42.2 fallen daher bei dieser Ausführungsform zusammen.
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Das Einlegen des zu schneidenden Lebensmittels kann durch eine Bedienperson von der Vorderseite 16.2 der Schneidmaschine 10.2 aus erfolgen. Das zu schneidende Lebensmittel wird bei geöffneter Klappe 22.2 im vorderen Schachtbereich 90 auf dessen Schachtboden 94 aufgelegt. Der hintere Schachtbereich 92 besitzt ebenfalls einen Schachtboden 96, der mit dem Schachtboden 94 des vorderen Schachtbereichs 90 fluchtet.
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Zum Zerschneiden wird das Lebensmittel 14 zunächst von einem hier nicht dargestellten Scheibenhalter, der in seiner Ausgangsposition an dem vorderen Ende des Schachts 30.2 vorhanden ist, über den Schlitz 38.2 nach hinten auf den zweiten, hinteren Schachtbereich 92 geschoben. Sobald das zu schneidende Lebensmittel vollständig über den Schlitz 38.2 nach hinten geschoben wurde, stoppt der Scheibenhalter. Das zu schneidende Lebensmittel wird in dieser Position von einem hier nicht dargestellten Transportgreifer übernommen, indem die Krallen des Transportgreifers von oben in das Lebensmittel hineinstechen. Der Scheibenhalter fährt ein Stück weit nach vorne über den Schlitz 38.2 zurück. Anschließend wird das zu schneidende Lebensmittel durch den Transportgreifer wieder nach vorne und dabei erneut an dem Schlitz 38.2 und damit auch an dem Kreismesser vorbeigeschoben. Bei diesem zweiten Vorbeiführen erfolgt das Schneiden des Lebensmittels. Um ein Umfallen der geschnittenen Lebensmittel-Scheiben zu verhindern, werden diese von dem sukzessive vorfahrenden Scheibenhalter gestützt.
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Wie 6, 8 und 10 zu entnehmen ist, ist der vordere Randbereich der Klappe 22.2 mit einem Bolzen 100 in einer schlitzförmigen Führung 64.2 gelagert. Die schlitzförmige Führung 64.2 verläuft leicht schräg nach oben, so dass die Klappe 22.2 automatisch nach unten in ihre ZU-Position 26 fällt, wenn sie nicht vollständig geöffnet ist. Der hintere Randbereich der Klappe 22.2 ist in einer hier nicht dargestellten vergleichbaren schlitzförmigen Führung gelagert.
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Der Bolzen 100 der Klappe 22.2 ist darüber hinaus in einer Langloch-Ausnehmung 102 einer ersten Hebelstange 104 gelagert. Die erste Hebelstange 104 ist über ein Gelenk 106 mit einer zweiten Hebelstange 108 verbunden. Über das Gelenk 106 sind die beiden Hebelstangen 104, 108 schwenkbar aneinander befestigt. Die zweite Hebelstange 108 ist an der Drehachse 110 des Schachtbodens 94 befestigt. Die Drehachse 110 des Schachtbodens 94 ist etwa horizontal ausgerichtet und verläuft im vorliegenden Beispielsfall etwa parallel zur Längsrichtung 18 der Schneidmaschine 10.2 und damit senkrecht zu Längsrichtung 32.2 des Schachts 30.2. Die beiden Hebelstangen 104,108 sind Bestandteil eines Hebelelements 112, das als Kopplungselement 70.2 zwischen der Klappe 22.2 und dem Schachtboden 94 des Entnahmebereichs 42.2 dient.
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Wird die Klappe 22.2 aus ihrer ZU-Position (siehe 5 und 6) ein Stück weit geöffnet, so verschiebt sich zunächst lediglich der Bolzen 100 der Klappe 22.2 in der Langloch-Ausnehmung 102 der ersten Hebelstange 104. Die Hebelstange 104 wird dabei zunächst noch nicht mit der Klappe 22.2 nach hinten verschoben. Insofern erfolgt auch noch keine Bewegung des Schachtbodens 94. Erst wenn der Bolzen 100 am hinteren Ende der Langloch-Ausnehmung 102 angekommen ist (siehe 7 und 8) wird bei einem weiteren Verschieben der Klappe 22.2 nach hinten und damit einem weiteren Öffnen der Klappe 22.2 auch die erste Hebelstange 104 mit nach hinten verschoben. Dadurch verringert sich der Winkel zwischen der ersten Hebelstange 104 und der zweiten Hebelstange 108, so dass die zweite Hebelstange 108 ein Stück weit um die Drehachse 110 nach hinten verschwenkt wird. Dabei wird der Schachtboden 94 um die Drehachse 110 mit nach oben verschwenkt.
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Dadurch kann eine Tüte oder ein Beutel über den verschwenkten Schachtboden 94 gestülpt werden, um das geschnittene Scheiben-Paket 14 zu verpacken. Die Tüte oder der Beutel wird dabei aus der Richtung der Vorderseite 16.2 der Schneidmaschine 10.2 nach hinten über den Schachtboden 94 gestülpt. Um die Tüte oder den Beutel nicht über die gesamte Breite des Schachtbodens 94 stülpen zu müssen, ist der Schachtboden 94 im vorliegenden Beispielsfall als Rost mit mehreren parallel verlaufenden Stangen ausgebildet. Die Stangen laufen dabei parallel zur Längsrichtung 32.2 des Schachts 30.2. Nachdem das geschnittene Scheiben-Paket 14 entnommen wurde, kann die Klappe 22.2 wieder geschlossen werden. Dabei wird auch der Schachtboden 94 wieder zurück verschwenkt, so dass der Schachtboden 94 in der ZU-Position 26 der Klappe 22.2 wieder in etwa mit dem hinteren Schachtboden 96 fluchtet oder parallel zu diesem Schachtboden verläuft.
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Im Gegensatz zu der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform könnte der Schachtboden 94 auch plattenförmig mit einem oder mit mehreren parallelen Schlitzen ausgebildet sein. Darüber hinaus wäre es auch möglich, den Schachtboden nicht vollständig zu verschwenken. So könnte auch lediglich ein Teil des Schachtbodens um eine Drehachse verschwenkt werden, während ein stationärer Teil des Schachtbodens stehen bleiben würde.
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Um das Öffnen der Klappe 22.2 auch bei einem auf dem Schachtboden 94 aufliegenden Scheiben-Paket möglichst leichtgängig zu gestalten, ist an dem Schachtboden 94 ein Riemen 114 befestigt, der mit einem Gegengewicht 116 als Gegenlage verbunden ist. Das Gegengewicht 116 kann das Gewicht des Schachtbodens 94 teilweise ausgleichen, so dass sich die Klappe 22.2 ohne größere Kraftanstrengung öffnen lässt.
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Eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schneidmaschine 10.3 ist in den 11 bis 13 schematisch dargestellt. Die Schneidmaschine 10.3 ist vergleichbar der Schneidmaschine 10.2 aufgebaut. So ist auch die Schneidmaschine 10.3 als Rundmessermaschine mit einem hier nicht dargestellten Kreismesser ausgebildet. Die Schneidmaschine 10.3 besitzt ein Gehäuse 20.3, das im oberen Bereich durch eine Klappe 22.3 geschlossen werden kann. Solange die Klappe 22.3 geöffnet ist (AUF-Position entsprechend 11), ist das Kreismesser blockiert, um eine Verletzungsgefahr durch das Kreismesser zu verhindern. Ein Betrieb der Schneidmaschine 10.3 ist somit nur bei geschlossener Klappe 22.3 möglich.
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Die Schneidmaschine 10.3 besitzt einen Schacht 30.3, dessen Längsrichtung 32.3 der Vorschubrichtung des eingelegten strangförmigen Lebensmittels entspricht. Der Schacht 30.3 ist im vorliegenden Beispielsfall etwa horizontal vorhanden. Allerdings ist die Längsrichtung 32.3 des Schachts 30.3 etwa senkrecht zur Längsrichtung 18 der Schneidmaschine 10.3 vorhanden, so dass die Längsrichtung 32.3 des Schachts 30.3 der Querrichtung der Schneidmaschine 10.3 entspricht.
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Der Schacht 30.3 der Schneidmaschine 10.2 besitzt einen ersten, vorderen Schachtbereich 90.3 und einen zweiten, hinteren Schachtbereich, der im vorliegenden Beispielsfall von der Klappe 22.3 verdeckt ist. Die beiden Schachtbereiche 90.3 sind durch einen Schlitz 38.3 voneinander getrennt sind. Der Einlegebereich 40.2 für das zu schneidende Lebensmittel und auch der Entnahmebereich 42.3 für das Scheiben-Paket befindet sich jeweils im Bereich des vorderen Schachtbereichs 90.3. Einlegebereich 40.3 und Entnahmebereich 42.3 fallen daher bei dieser Ausführungsform zusammen.
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Das Einlegen des zu schneidenden Lebensmittels kann durch eine Bedienperson von der Vorderseite 16.3 der Schneidmaschine 10.3 aus erfolgen. Das zu schneidende Lebensmittel wird bei geöffneter Klappe 22.2 im vorderen Schachtbereich 90.3 auf dessen Schachtboden 94.3 aufgelegt. Der hintere Schachtbereich besitzt ebenfalls einen Schachtboden, der mit dem Schachtboden 94 des vorderen Schachtbereichs 90 fluchtet (siehe 13).
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Das zu schneidende Lebensmittel liegt dabei seitlich an der linken Seitenwand 120 des vorderen Schachtbereichs 90.3 an. Dagegen liegt das zu schneidende Lebensmittel bei der Schneidmaschine 10.2 gemäß den 4 bis 10 seitlich an der rechten Seitenwand des vorderen Schachtbereichs 90 an.
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Zum Zerschneiden wird das Lebensmittel zunächst von einem hier nicht dargestellten Scheibenhalter über den Schlitz 38.3 nach hinten auf den zweiten, hinteren Schachtbereich geschoben. Sobald das zu schneidende Lebensmittel vollständig über den Schlitz 38.3 nach hinten geschoben wurde, stoppt der Scheibenhalter. Das zu schneidende Lebensmittel wird in dieser Position von einem hier nicht dargestellten Transportgreifer übernommen. Anschließend wird das zu schneidende Lebensmittel durch den Transportgreifer wieder nach vorne und dabei erneut an dem Schlitz 38.2 und damit auch an dem Kreismesser vorbeigeschoben. Bei diesem zweiten Vorbeiführen erfolgt das Schneiden des Lebensmittels. Um ein Umfallen der geschnittenen Lebensmittel-Scheiben zu verhindern, werden diese von dem sukzessive vorfahrenden Scheibenhalter gestützt.
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Nach der Beendigung des Schneidvorgangs kann ein Teilbereich 122 des Schachtbodens 94.3 des Entnahmebereichs 42.3 durch das Öffnen der Klappe 22.3 um eine Drehachse 110.3 ein Stück weit nach oben verschwenkt werden, wie dies im Zusammenhang mit der Schneidmaschine 10.2 dargestellt und beschrieben ist. Dadurch kann eine Tüte oder ein Beutel über den verschwenkten Teilbereich 122 des Schachtbodens 94.3 gestülpt werden, um das Scheiben-Paket zu verpacken. Die Tüte oder der Beutel wird dabei aus der Richtung der Vorderseite 16.3 der Schneidmaschine 10.3 nach hinten über den Teilbereich 122 gestülpt.
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Im vorliegenden Beispielsfall wird lediglich der linke Teilbereich 122 des Schachtbodens 94.3 verschwenkt. An der vorderen Kante dieses Teilbereichs 122 sind zwei Abschrägungen 124, 126 vorhanden, um das Einfädeln der Tüte oder des Beutels zu erleichtern.
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Die linke Seitenwand 120 ist in den 12 und 13 näher dargestellt. Die Seitenwand 120 besitzt einen unteren Wandbereich 130, einen mittleren Wandbereich 132 und einen oberen Wandbereich 134, die jeweils über einen Knick 136,138 einteilig aneinanderhängen. Die Seitenwand 120 ist nicht mit dem Schachtboden 94.3 verbunden, so dass der Schachtboden 94.3 verschwenkt werden kann, ohne die Seitenwand 120 zu bewegen. Die hinter dem Schlitz 38.3 befindliche linke Seitenwand 140 des hinteren Schachtbereichs ist in einem rechten Winkel (90 Grad Winkel) zum Schachtboden des hinteren Schachtbereichs ausgerichtet. Demgegenüber ist der untere Wandbereich 130 der linken Seitenwand 122 zum Schachtende 142 hin im vorliegenden Beispielsfall in einem Winkel 144 von insgesamt 98 Grad zum Schachtboden 94.3 angeordnet. Dadurch weitet sich der vordere Schachtbereich 90.3 zur Vorderseite 16.3 der Schneidmaschine 10.3 hin nach oben leicht auf. Dies erleichtert das Entnehmen des geschnittenen Scheiben-Pakets sowohl aus der in 13 dargestellten Grundstellung des Schachtbodens 94.3 als auch aus einer verschwenkten Position des Schachtbodens 94.3.
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Im vorliegenden Beispielsfall ist der untere Wandbereich 130 im Bereich des Schlitzes 38.3 dagegen in einem Winkel 146 von 90 Grad zum Schachtboden 94.3 angeordnet. Der Schachtbereich 90.3 des Entnahmebereichs weitet sich daher auch in seiner Breite zum Schachtende 142 hin auf.
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An den unteren Wandbereich 130 schließt sich im vorliegenden Beispielsfall ein mittlerer Wandbereich 132 einteilig an. Der untere Wandbereich 130 und der mittlere Wandbereich 132 sind über einen Knick 136, der als Bergfalte ausgebildet ist, miteinander verbunden. Der mittlere Wandbereich 132 ist deutlich flacher ausgerichtet als der untere Wandbereich 130. Der Winkel 148 zwischen dem mittleren Wandbereich 132 und dem unteren Wandbereich 130 beträgt im vorliegenden Beispielsfall 235 Grad.
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Der Knick 136 liegt dabei im vorliegenden Beispielsfall etwas unterhalb der Höhe des nach oben verschwenkten Schachtbodens 94.3 bei geöffneter Klappe 22.3. Dadurch kann eine Tüte oder ein Beutel besonders problemlos und einfach über den Rand des Schachtbodens 94.3 geführt werden. Das Verpacken des geschnittenen Scheiben-Pakets wird dadurch nochmals erleichtert. Gleichzeitig kann der Raum 150 unterhalb des mittleren Wandbereichs für verdeckt angeordnete Maschinenteile der Schneidmaschine 10.3, beispielsweise zur Führung von Kabeln, zur Verfügung stehen.
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An den mittleren Wandbereich 132 schließt sich im vorliegenden Beispielsfall ein oberer Wandbereich 134 einteilig an. Der mittlere Wandbereich 132 und der obere Wandbereich 134 sind über einen Knick 138, der als Talfalte ausgebildet ist, miteinander verbunden. Der obere Wandbereich ist vertikal angeordnet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19820004 C2 [0002]
- EP 2045053 A2 [0003]
- DE 102014000297 A1 [0005]
- DE 102012100586 A1 [0006]
- DE 202013011613 U1 [0007]
- DE 102008025628 B3 [0008]