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DE10202884B4 - Diebstahlssicherung für Banknotenbehälter - Google Patents

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Abstract

Verfahren zur Diebstahlsicherung von Banknotenkassetten (20), die in einem Sicherheitskoffer (18) transportiert werden und die in einen automatischen Kassentresor (10), einen Geldausgabe-/Geldeingabeautomaten oder dergleichen einsetzbar sind,
– wobei die Banknotenkassetten (20) jeweils einen gezielt auslösbaren Zerstörungsmechanismus (34) enthalten, um die Banknoten unbrauchbar zu machen,
– wobei ein Sender (22) vorgesehen ist, der ein Signal mit begrenzter Reichweite abstrahlen kann, und
– wobei jede Banknotenkassette (20) einen für den Empfang des Sendersignals bestimmten Empfänger (30) hat, der mit dem Auslöser (38) des Zerstörungsmechanismus (34) verbunden und derart ausgebildet ist, dass er ein den Auslöser (38) aktivierendes Signal abgibt, wenn der Pegel des empfangenen Sendersignals unter einen vorgegebenen Schwellwert sinkt,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Sender (22) dem Tresor zugeordnet ist und ein Schlüssel zum Öffnen des Sicherheitskoffers (18) in dem Tresor (10) vorgesehen wird, wobei beim Öffnen des Tresors (10) zur Entnahme des Schlüssels für den Sicherheitskoffer...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Diebstahlsicherung von Banknotenkassetten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zu seiner Durchführung.
  • Für das Nachfüllen derartiger Banknotentresore bestimmte Banknotenkassetten werden von den Sicherheitsdiensten üblicherweise in einem Sicherheitskoffer transportiert, der durch einen Zerstörungsmechanismus gegen Manipulationen durch Unbefugte gesichert ist. Ein solcher Zerstörungsmechanismus enthält beispielsweise einen Farbstoffbehälter und einen Sprengsatz, der bei dem Versuch Unbefugter, den Sicherheitskoffer auf irgendeine Weise zu öffnen, ausgelöst wird und den nicht abwaschbaren Farbstoff in die Kassetten treibt, so dass sämtliche in den Kassetten aufbewahrten Banknoten unbrauchbar sind. Damit sind die Banknotenkassetten während des Transportes in dem Sicherheitskoffer geschützt.
  • Eine Sicherheitslücke kann allerdings zu dem Zeitpunkt entstehen, wenn die Banknotenkassetten aus dem Sicherheitskoffer entnommen und in den zu diesem Zweck geöffneten Tresor eingeschoben werden sollen. Hierzu muss der Zerstörungsmechanismus deaktiviert werden, so dass der Sicherheitskoffer geöffnet werden kann. Es besteht die Gefahr, dass Räuber diesen Augenblick abwarten, um das Sicherheitspersonal mit Waffengewalt zu zwingen, die Banknotenkassetten nach dem Öffnen des Tresors und des Sicherheitskoffers herauszugeben.
  • Eine Diebstahlsicherung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus der EP 1 069 540 A2 bekannt. Als Diebstahlsicherung trägt dabei eine Sicherheitsperson den besagten Sender am Körper, wodurch verhindert werden soll, dass ihr die Banknotenkassetten geraubt werden. Allerdings besteht dabei die Gefahr, dass der oder die Räuber entweder den Sender zusammen mit der Geldkassette rauben oder die Sicherheitsperson mit dem Sender am Körper entführen. Ferner besteht die Gefahr, dass die Sicherheitsperson sich selbst mit dem Sender und der Banknotenkassette absetzt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art anzugeben, mit dem die vorstehend genannte Sicherheitslücke geschlossen wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst. Eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ist im Anspruch 6 angegeben.
  • Mit der erfindungsgemäßen Lösung wird verhindert, dass sich eine unbefugte Person mit dem Banknotenbehälter aus der unmittelbaren Umgebung des Tresors entfernen kann. Solange der Banknotenbehälter sich in unmittelbarer Nähe zum Tresor oder auch in diesem befindet, empfängt der Empfänger ein Sendersignal mit einem ausreichenden Pegel, so dass der Auslöser des Zerstörungsmechanismus nicht aktiviert wird. Wird die Banknotenkassette dagegen aus der Reichweite des Senders entfernt, kann der Empfänger das Sendersignal nicht mehr oder nicht mit ausreichender Stärke empfangen, so dass der Zerstörungsmechanismus aktiviert wird. Gegenüber einer Lösung, bei welcher die Kassette selbst zwar einen Zerstörungsmechanismus enthält, der aber nur in herkömmlicher Weise bei Manipulationen an der Kassette ausgelöst wird, hat die erfindungsgemäße Lösung den Vorteil, dass die unbefugte Person nicht in aller Ruhe und mit geeigneten Hilfsmitteln versuchen kann, den Auslöser des Zerstörungsmechanismus außer Kraft zu setzen oder zu umgehen, um doch an das unbeschädigte Geld zu gelangen.
  • Diese Möglichkeit ist im allgemeinen am Tatort nicht vorhanden. Ferner muß man zu keinem Zeitpunkt, zumindest solange die Tresortür geöffnet ist, den Zerstörungsmechanismus innerhalb der Kassette deaktivieren, so daß die Kassette stets geschützt ist, solange noch ein Zugriff auf die Kassette möglich wäre.
  • Vorzugsweise ist die Reichweite des Senders einstellbar, wobei ein zweckmäßiger Radius 3 bis 6 m um den Tresor beträgt. Sind mehrere Tresore nebeneinander angeordnet, so kann es zweckmäßig sein, wenn der jeweilige Sender zur Abgabe eines codierten Sendersignales ausgebildet ist, wobei dann die Empfänger natürlich auch auf das jeweilige codierte Sendesignal eingestellt sein müssen. Die Codierung erschwert auch das Nachahmen des Sendersignals.
  • Der Sender kann mit dem Schloßmechanismus der Tresortür gekoppelt und durch Überführen des Schloßmechanismus in seine Öffnungsstellung aktivierbar sein. Eine andere Möglichkeit zur Aktivierung des Senders besteht darin, daß der Sender durch Verstellen der Tresortür in ihre Offenstellung aktiviert wird. Der Sender kann direkt in der Tresortür oder auch an einer der Innenwände des Tresors angeordnet sein.
  • Die folgende Beschreibung erläutert in Verbindung mit den beigefügten Figuren die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels. Es zeigen:
  • 1 und 2 schematische Schaubilder zur Erläuterung der Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung und
  • 3 einen schematischen Längsschnitt durch eine entsprechend der Erfindung modifizierte Banknotenkassette.
  • In 1 erkennt man einen allgemein mit 10 bezeichneten Banknotentresor, dessen Tür 12 von einer befugten Person 14, beispielsweise einem Bankangestellten oder einem Angehörigen eines Geldtransportdienstes geöffnet wird. Auf einem Tisch 16 neben dem Tresor 10 liegt ein noch geschlossener Sicherheitskoffer 18, der gefüllte Banknotenkassetten 20 (2 und 3) enthält. Der Schlüssel für den Sicherheitskoffer ist an dem Ort, an dem der Sicherheitskoffer beladen wurde, zurückgeblieben. Der Sicherheitskoffer ist in an sich bekannter Weise durch einen Zerstörungsmechanismus gesichert, der bei unbefugten Manipulationen am Sicherheitskoffer den Inhalt desselben unbrauchbar macht, indem beispielsweise ein nicht abwaschbarer Farbstoff mittels eines Sprengsatzes so fein verteilt wird, daß er alle in dem Koffer aufbewahrten Banknoten erreicht.
  • Nach dem Öffnen des Tresors 12 entnimmt die Person 14 den Schlüssel zum Öffnen des Sicherheitskoffers 18 aus dem Tresor und öffnet den Sicherheitskoffer 18 unter Ausschalten des zum Sicherheitskoffer 18 gehörenden Zerstörungsmechanismus öffnen. In diesem Augenblick besteht die Möglichkeit, daß ein Dieb 21 die nicht geschützten Kassetten 20 ergreift und damit zu entkommen versucht, wie dies in 2 dargestellt ist.
  • Um dies zu verhindern, ist an der Innenseite der Tür 12 ein Funksender 22 angeordnet, der auch an einer anderen Stelle innerhalb des Tresors 10 untergebracht sein kann und der ein Signal aussendet, das eine begrenzte Reichweite hat, wie dies durch die elipsenförmige Linie 24 angedeutet ist. Beispielsweise kann die Reichweite 3 bis 6 m betragen, so daß die Person 14 einen ausreichenden Arbeitsspielraum innerhalb der Reichweite des Senders 22 hat.
  • In der Kassette 20, die in an sich herkömmlicher Weise ausgebildet sein kann und einen mittels einer Andruckvorrichtung 26 gehaltenen Banknotenstapel 28 enthält, ist ein Empfänger 30 angeordnet, der auf den Empfang des von dem Sender 22 ausgesandten Signals eingestellt ist. Der Empfänger 30 enthält beispielsweise einen Schwellwertdetektor, der ein Signal abgibt, wenn der Pegel des empfangenen Sendersignals unter einen vorgegebenen Schwellwert sinkt. Dies ist gleichbedeutend damit, daß die Banknotenkassette 20 aus dem eingestellten Sendebereich des Senders 22, d.h. aus dem durch die Linie 24 gekennzeichneten Raum transportiert wird. Der Empfänger 30 ist über eine Leitung 32 mit einem in der Banknotenkassette 20 oberhalb des Banknotenstapels 28 angeordneten Zerstörungsmechanismus 34 verbunden, der einen Farbstoffbehälter 36 und einen Sprengsatz 38 umfaßt. Der Sprengsatz 38 kann durch das Ausgangssignal des Empfängers 30 gezündet werden, wodurch der Inhalt des Farbstoffbehälters 36 innerhalb der Kassette 20 verteilt und vor allem auf die Banknoten des Banknotenstapels 28 gesprüht wird. Der nicht abwaschbare Farbstoff macht die Banknoten kenntlich und damit für die weitere Verwendung unbrauchbar.
  • Wenn also der Dieb 21 gemäß der Darstellung in 2 versucht, mit den Banknotenkassetten 20 zu flüchten und dabei den durch die Linie 24 bezeichneten Raum verläßt, erhält der in der jeweiligen Banknotenkassette 20 enthaltene Empfänger 30 kein oder kein ausreichendes Sendesignal mehr. Die Zerstörungseinrichtung 34 wird ausgelöst, wie dies in 2 angedeutet ist. Der Dieb hat somit keine Möglichkeit, die Kassetten mitzunehmen und in einer Werkstatt unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel zu öffnen.
  • Um zu verhindern, daß der Empfänger den Zerstörungsmechanismus auslöst, wenn die Banknotenkassette sich geschützt im Tresor oder Sicherheitskoffer befindet und kein Sendersignal empfangen kann, sind im Tresor und im Sicherheitskoffer geeignete Mittel vorgesehen, die den Empfänger deaktivieren oder das Auslösesignal verhindern, solange sich die Banknotenkassette in geschützter Umgebung befindet.
  • Wenn man die Codierung der Sendersignale und die entsprechende Einstellung der Empfänger in den Banknotenkassetten vermeiden will, andererseits aber erreichen will, daß mehrere nahe beieinander angeordnete Tresore sich beim Kassettenwechsel nicht behindern, muß sichergestellt werden, daß immer nur einer der Tresore zur gleichen Zeit geöffnet wird. Damit das sichergestellt ist, kann jeder Automat neben dem Sender auch einen Empfänger besitzen, der horcht, ob nicht vielleicht der Sender des Nachbarautomaten in Betrieb ist. Ist das der Fall, so kann die Tresortüre nicht geöffnet werden. Erst wenn das Sendersignal des Nachbarautomaten verschwunden ist, kann am anderen Automaten der Kassettenwechsel vorgenommen werden.

Claims (6)

  1. Verfahren zur Diebstahlsicherung von Banknotenkassetten (20), die in einem Sicherheitskoffer (18) transportiert werden und die in einen automatischen Kassentresor (10), einen Geldausgabe-/Geldeingabeautomaten oder dergleichen einsetzbar sind, – wobei die Banknotenkassetten (20) jeweils einen gezielt auslösbaren Zerstörungsmechanismus (34) enthalten, um die Banknoten unbrauchbar zu machen, – wobei ein Sender (22) vorgesehen ist, der ein Signal mit begrenzter Reichweite abstrahlen kann, und – wobei jede Banknotenkassette (20) einen für den Empfang des Sendersignals bestimmten Empfänger (30) hat, der mit dem Auslöser (38) des Zerstörungsmechanismus (34) verbunden und derart ausgebildet ist, dass er ein den Auslöser (38) aktivierendes Signal abgibt, wenn der Pegel des empfangenen Sendersignals unter einen vorgegebenen Schwellwert sinkt, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (22) dem Tresor zugeordnet ist und ein Schlüssel zum Öffnen des Sicherheitskoffers (18) in dem Tresor (10) vorgesehen wird, wobei beim Öffnen des Tresors (10) zur Entnahme des Schlüssels für den Sicherheitskoffer (18) der Sender (22) aktiviert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reichweite des Sendersignals einstellbar ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (22) zur Abgabe eines codierten Sendesignals ausgebildet ist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (22) mit dem Schlossmechanismus der Tresortür (12) gekoppelt ist und durch Überführen des Schlossmechanismus in seine Öffnungsstellung aktiviert wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (22) durch Verstellen der Tresortür (12) in ihre Öffnungsstellung aktiviert wird.
  6. Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 5, – wobei die Banknotenkassetten (20), die in einem Sicherheitskoffer (18) transportiert werden und die in einen automatischen Kassentresor (10), einen Geldausgabe-/Geldeingabeautomaten oder dergleichen einsetzbar sind, jeweils einen gezielt auslösbaren Zerstörungsmechanismus (34) enthalten, um die Banknoten unbrauchbar zu machen, – wobei ein Sender (22) vorgesehen ist, der ein Signal mit begrenzter Reichweite abstrahlen kann, und – wobei jede Banknotenkassette (20) einen für den Empfang des Sendersignals bestimmten Empfänger (30) hat, der mit dem Auslöser (38) des Zerstörungsmechanismus (34) verbunden und derart ausgebildet ist, dass er ein den Auslöser (38) aktivierendes Signal abgibt, wenn der Pegel des empfangenen Sendersignals unter einen vorgegebenen Schwellwert sinkt, dadurch gekennzeichnet, dass an der Tresortür (12) der Sender (22) angeordnet ist.
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