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DE102024201896A1 - Batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät - Google Patents

Batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät

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Publication number
DE102024201896A1
DE102024201896A1 DE102024201896.1A DE102024201896A DE102024201896A1 DE 102024201896 A1 DE102024201896 A1 DE 102024201896A1 DE 102024201896 A DE102024201896 A DE 102024201896A DE 102024201896 A1 DE102024201896 A1 DE 102024201896A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
processing device
main handle
protective housing
battery
housing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102024201896.1A
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Duerr
Michael Weiss
Andreas Rieger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE102024201896.1A priority Critical patent/DE102024201896A1/de
Priority to US19/062,691 priority patent/US20250279526A1/en
Priority to CN202510225711.7A priority patent/CN120552000A/zh
Publication of DE102024201896A1 publication Critical patent/DE102024201896A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät (12) mit einem Gehäuseteil (62), der zumindest teilweise eine Elektronikeinheit (38) und/oder einen Elektromotor (34) zum Betrieb des Bearbeitungsgeräts (12) umgibt, einem zur Vibrationsentkopplung beweglich mit dem Gehäuseteil (62) verbundenen Haupthandgriff (22), und zumindest einer an dem Haupthandgriff (22) angeordneten, elektromechanischen Schnittstelle (20) zur werkzeuglos lösbaren Aufnahme eines Wechselakkupacks (14), wobei die elektromechanischen Schnittstelle (20) ein Schutzgehäuse (64) aufweist, dessen Einhüllende (66) den aufgenommenen Wechselakkupack (14) vollständig umgibt. Es wird vorgeschlagen, dass das Schutzgehäuse (64) fest mit dem Gehäuseteil (62) verbunden und beweglich mit dem Haupthandgriff (22) gekoppelt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät nach der Gattung des unabhängigen Anspruchs 1.
  • Stand der Technik
  • Aus der EP 3 653 344 A1 ist ein batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät in Form einer Handwerkzeugmaschine bekannt, das einen Gehäuseteil umfasst, das zumindest teilweise eine Elektronikeinheit und/oder einen Elektromotor zum Betrieb des Bearbeitungsgeräts umgibt. Zur Vibrationsentkopplung während eines Bearbeitungsvorgangs ist ein Haupthandgriff des Bearbeitungsgeräts beweglich mit dem Gehäuseteil verbunden. An dem Haupthandgriff ist ferner eine elektromechanische Schnittstelle zur werkzeuglos lösbaren Aufnahme eines Wechselakkupacks angeordnet, wobei die elektromechanischen Schnittstelle von einem fest mit dem Haupthandgriff verbundenen Schutzbügel umgeben ist, der den Wechselakkupack, wenn dieser in der Schnittstelle aufgenommen ist, beidseitig umgibt, so dass eine Fallenergie zumindest teilweise von dem Schutzbügel aufgenommen und von dem Wechselakkupack ferngehalten wird.
  • Die EP 2 080 594 A1 zeigt ein als Akkuschrauber ausgebildetes batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät, bei dem die an einem unteren Ende eines Haupthandgriffs angeordnete elektromechanische Schnittstelle derart von einem fest mit dem Haupthandgriff verbundenen Schutzgehäuse umgeben ist, dass dessen Einhüllende den aufgenommenen Wechselakkupack vollständig umgibt.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, einen gegenüber dem Stand der Technik verbesserten Schutz für einen in die am Haupthandgriff eines batteriebetriebenen Bearbeitungsgeräts angeordnete, elektromechanische Schnittstelle aufgenommen Wechselakkupack in Verbindung mit einer möglichst geringen Vibrationsbelastung für den Bediener der Bearbeitungsgeräts zu gewährleisten.
  • Vorteile der Erfindung
  • Zur Lösung der obigen Aufgabe ist vorgesehen, dass das Schutzgehäuse fest mit dem die Elektronikeinheit und/oder den Elektromotor umgebenden Gehäuseteil des Bearbeitungsgeräts verbunden und beweglich mit dem Haupthandgriff gekoppelt ist. In besonders vorteilhafter Weise kann das Schutzgehäuse somit etwaige Schläge und Stürze besonders gut abfangen, indem es die Aufprallenergie in den Gehäuseteil ableitet, während andererseits durch die bewegliche Kopplung mit dem Haupthandgriff eine hohe Vibrationsentkopplung erzielbar ist. In diesem Zusammenhang soll nicht explizit zwischen der Bezeichnung „der Gehäuseteil“ als Teil des Gehäuses und „das Gehäuseteil“ als ein separates, eigenständiges Teil unterschieden werden. Beide Begrifflichkeiten sollen daher als Synonym verstanden werden.
  • Unter einem batteriebetriebenen Bearbeitungsgerät soll beispielsweise eine akkubetriebene Werkzeugmaschine zur Bearbeitung von Werkstücken mittels eines elektrisch angetriebenen Einsatzwerkzeugs verstanden werden. Dabei kann das batteriebetriebene Bearbeitungsgerät sowohl als Handwerkzeugmaschine als auch als stationäre Werkzeugmaschine ausgebildet sein. Typische Werkzeugmaschinen sind in diesem Zusammenhang Hand- oder Standbohrmaschinen, Schrauber, Schlagbohrmaschinen, Hobel, Winkelschleifer, Schwingschleifer, Poliermaschinen oder dergleichen. Als batteriebetriebene Bearbeitungsgeräte kommen aber auch Garten- und Baugeräte wie Rasenmäher, Rasentrimmer, Astsägen, Motor- und Grabenfräsen, Gebläse, Roboter-Breaker und -Bagger oder dergleichen, sowie Messgeräte, wie Laser-Entfernungsmesser, Wandscanner, etc., in Frage. Weiterhin ist die Erfindung auf batteriebetriebene Haushaltgeräte, wie Staubsauger, Mixer, etc. anwendbar.
  • Die Energieversorgung des batteriebetriebenen Bearbeitungsgerät erfolgt über einen in die zumindest eine elektromechanische Schnittstelle eingeschobenen Wechselakkupack. Dazu weist der Wechselakkupack eine entsprechend komplementär zur elektromechanischen Schnittstelle ausgebildete elektromechanische Schnittstelle auf. Mittels dieser Schnittstellen können der Wechselakkupack und das batteriebetriebenen Bearbeitungsgerät kraft- und/oder formschlüssig lösbar miteinander verbunden werden. Unter einer „lösbaren Verbindung“ soll insbesondere eine werkzeuglos - also von Hand - lösbare und herstellbare Verbindung verstanden werden. Die genaue Ausgestaltung der elektromechanischen Schnittstellen mit ihren mechanischen Führungselementen zur kraft- und/oder formschlüssig lösbaren Verbindung und den zur Energie- und/oder Datenübertragung verwendeten elektrischen Kontakten soll nicht Gegenstand dieser Erfindung sein. Ein Fachmann wird je nach Leistungs- bzw. Spannungsklasse des batteriebetriebenen Bearbeitungsgeräts und/oder des Wechselakkupacks eine geeignete Ausführungsform für die elektromechanischen Schnittstellen wählen, so dass hierauf nicht weiter im Detail eingegangen werden soll. Zudem sei darauf hingewiesen, dass die Erfindung auch auf batteriebetriebene Bearbeitungsgeräte mit einer Mehrzahl von elektromechanische Schnittstellen für eine Mehrzahl von Wechselakkupacks anwendbar ist.
  • In einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass das Schutzgehäuse zur beweglichen Kopplung mit dem Haupthandgriff Mittel umfasst, die derart ausgestaltet sind, dass sie den Haupthandgriff seitlich führen und das Schutzgehäuse bei einem Sturz oder Schlag an dem Haupthandgriff abstützen. Auf diese Weise kann einerseits ein präziser Bearbeitungsvorgang entlang einer Arbeitsachse des Bearbeitungsgeräts gewährleistet werden, während andererseits bei einem Sturz oder Schlag die Aufprallenergie nicht nur in den fest mit dem Schutzgehäuse verbundenen Gehäuseteil, sondern auch in den Haupthandgriff abführbar ist. Somit kann durch eine entsprechende Verteilung der Aufprallenergie die Gefahr einer Beschädigung des Bearbeitungsgeräts wirksam reduziert oder ganz vermieden werden.
  • Das Schutzgehäuse weist an zumindest zwei Außenseiten jeweils eine Kontaktfläche auf, in der die Mittel als ein vorzugsweise entnehmbar ausgestaltetes Abstützelement angeordnet sind. Durch die Möglichkeit, die Mittel vom Haupthandgriff und/oder vom Schutzgehäuse abnehmen zu können, ergibt sich eine vereinfachte Möglichkeit, den Haupthandgriff oder das Schutzgehäuse bei einem Defekt auszutauschen. Zudem ist es möglich, den Grad der Abstützung am Haupthandgriff zu beeinflussen, um z.B. kurzzeitig sehr hohe Vibrationen zuzulassen, ohne dass der Haupthandgriff am Schutzgehäuse anschlägt. Dies kann beispielsweise bei einer maschinellen Führung des Bearbeitungsgeräts in einer dafür vorgesehenen Führungsvorrichtung vorteilhaft sein.
  • Ein optimierte Abstützung des Schutzgehäuses am Haupthandgriff kann ferner erreicht werden, wenn die Kontaktflächen des Schutzgehäuses zum Haupthandgriff hin geneigt sind. Bestehen das Schutzgehäuse und/oder der Gehäuseteil entlang einer in Richtung der Arbeitsachse des Bearbeitungsgeräts verlaufenden Mittenebene jeweils aus zwei Halbschalen, so kann das Schutzgehäuse im Fall eines Sturzes oder Schlags in Richtung der Mittenebene gedrückt werden, um ein Aufklaffen der Halbschalen zu vermeiden. Zudem ermöglichen die Halbschalen im Servicefall einen einfacheren Austausch der Einzelteile des Bearbeitungsgeräts und eine vorteilhafte Montagereihenfolge.
  • In einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass zumindest eines der Abstützelemente mittels eines Halteelements, insbesondere eines elastischen Dämpfungselements oder eine Schraube, an den Haupthandgriff gekoppelt ist. Auf diese Weise können beispielsweise Geräusche bei einem abrupten Anschlagen des Abstützelements an das Schutzgehäuse vermieden werden. Zudem ist dadurch ein einfacher Austausch des Abstützelements möglich.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass zumindest eines der Abstützelemente fest, insbesondere einstückig, mit dem Haupthandgriff verbunden ist. Dadurch kann eine Verliersicherheit des Abstützelements gewährleistet werden. Unter einer einstückigen Verbindung soll in diesem Zusammenhang verstanden werden, dass die verbundenen Elemente nicht zerstörungsfrei voneinander getrennt werden können. Besonders bevorzugt bestehen das Abstützelement und der Haupthandgriff aus demselben Material.
  • Ergänzend können auch das Schutzgehäuse und der Gehäuseteil einstückig ausgebildet sein, um die Aufprallenergie noch besser vom Schutzgehäuse in den Gehäuseteil abzuleiten. Dabei ist das Schutzgehäuse an den Gehäuseteil beispielsweise im Zuge eines Kunststoff-Spritzgussverfahrens oder dergleichen angeformt. Alternativ kann das Schutzgehäuse auch über eine kraftschlüssige Verbindung, insbesondere eine Schraubverbindung, fest mit dem Gehäuseteil verbunden sein. Das Schutzgehäuse und/oder der Gehäuseteil bestehen vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial, wie beispielsweise PA6GF35, ABS oder einem Elastomer. Ergänzend oder alternativ ist auch ein anderer natürlicher Werkstoff, ein Metall (Stahl, Aluminium, etc.) oder ein Materialmix denkbar.
  • Weiterhin ist vorgesehen, dass das Schutzgehäuse eine insbesondere unregelmäßige Wabenstruktur aufweist. Dadurch ergibt sich gegenüber einem vollvolumigen bzw. massiven Schutzgehäuse zum einen ein reduziertes Gewicht des Bearbeitungsgerät und zum anderen eine weiterhin verbesserte Ableitung der Aufprallenergie bei gleichzeitig erhöhter Eigenstabilität. Unter einer unregelmäßigen Wabenstruktur soll verstanden werden, dass die einzelnen Waben unterschiedliche Größen und Formen aufweisen können. So ist es denkbar, dass die Waben in Bereichen, in denen eine größere Stabilität erforderlich ist, engmaschiger und kleiner sind und ggf. eine von einer sechseckigen Wabenstruktur abweichende Struktur aufweisen.
  • Ausführungsbeispiele
  • Zeichnung
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der 1 bis 7 beispielhaft erläutert, wobei gleiche Bezugszeichen in den Figuren auf gleiche Bestandteile mit einer gleichen Funktionsweise hindeuten.
  • Es zeigen
    • 1: ein Ausführungsbeispiel eines als ein Bohrhammer ausgebildeten batteriebetriebenen Bearbeitungsgeräts mit einem erfindungsgemäßen Schutzgehäuse für einen in eine elektromechanische Schnittstelle des Bohrhammers eingeschobenen Wechselakkupacks in einer Seitenansicht,
    • 2: das Ausführungsbeispiel gemäß 1 in einer Schnittansicht entlang einer parallel zu einer Arbeitsachse verlaufenden Mittenebene,
    • 3: eine einen Haupthandgriff, einen Gehäuseteil und das Schutzgehäuse umfassende, perspektivische Teilansicht des Bohrhammers gemäß der 1 und 2,
    • 4: einen Schnitt durch das Schutzgehäuse gemäß 3 senkrecht zur Mittenebene und
    • 5: das Schutzgehäuse des Bohrhammers gemäß der 1 bis 4 in einer Draufsicht.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Die 1 und 2 zeigen ein als Bohrhammer 10 ausgebildetes, batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät 12, das über einen Wechselakkupack 14 mit Energie versorgt wird, in einer Seitenansicht und in einem Schnitt entlang einer parallel zu einer Arbeitsachse 16 des Bearbeitungsgeräts 12 verlaufenden Mittenebene 18. Zur besseren Orientierung sind in den 1 und 2 Koordinatenkreuze mit den Bezeichnungen „hinten“, „vorne“, „unten“ und „oben“ dargestellt. Diese Bezeichnungen sind jedoch nicht als die Erfindung einschränkend zu verstehen und beziehen sich primär auf eine entlang der Arbeitsachse 16 verlaufende Arbeitsrichtung und damit auf das Halten des Bohrhammers 10 durch einen Bediener, insbesondere während eines Bearbeitungsvorgangs.
  • Der Wechselakkupack 14 kann mit dem Bohrhammer 10 über entsprechend ausgebildete elektromechanische Schnittstellen 20 am Wechselakkupack 14 bzw. an einem unteren Ende eines Haupthandgriffs 22 des Bohrhammers 10 kraft- und/oder formschlüssig lösbar verbunden werden. Dazu kann der Bediener den Wechselakkupack 14 mit seiner elektromechanischen Schnittstelle 20 in die elektromechanische Gegenschnittstelle 20 des Bohrhammers 10 einschieben und verrasten. Es sei angemerkt, dass die allgemeine Ausgestaltung der elektromechanischen Schnittstellen 20 des Wechselakkupacks 14 und des mit ihm verbindbaren Bearbeitungsgeräts 12 sowie die zugehörigen Aufnahmen zur kraft- und/oder formschlüssig lösbaren Verbindung nicht Gegenstand dieser Erfindung sein sollen. Ein Fachmann wird je nach Leistungs- bzw. Spannungsklasse des Bearbeitungsgeräts 12 und/oder des Wechselakkupacks 14 eine geeignete Ausführungsform für die Schnittstellen 20 wählen.
  • Ein Gehäuse 24 des Wechselakkupacks 14 weist an einer ersten Seitenwand bzw. seiner Oberseite die erste elektromechanische Schnittstelle 20 zur lösbaren Verbindung mit der elektromechanischen Gegenschnittstelle 20 des Bohrhammers 10 auf. Dabei wird der Wechselakkupack 14 bei Betrieb des Bohrhammers 10 entladen. Die Spannungsklasse des Wechselakkupacks 14 ergibt sich aus der Verschaltung (parallel oder seriell) der einzelnen in dem Wechselakkupack14 integrierten Energiespeicherzellen 26 und ist in der Regel ein ganzzahliges Vielfaches (>= 1) der Spannung der einzelnen Energiespeicherzellen 26. Eine Energiespeicherzelle 26 ist typischerweise als eine galvanische Zelle ausgebildet, die einen Aufbau aufweist, bei dem ein Zellpol an einem Ende und ein weiterer Zellpol an einem gegenüberliegenden Ende zu liegen kommt. Insbesondere weist die Energiespeicherzelle 26 an einem Ende einen positiven Zellpol und an einem gegenüberliegenden Ende einen negativen Zellpol auf. Bevorzugt sind die Energiespeicherzellen 26 als lithiumbasierte Rundzellen, z.B. Li-Ion, Li-Zellpolymer, Li-Metall oder dergleichen, ausgebildet, wobei die Zellpole an Enden der Zylinderform angeordnet sind. Es sind aber auch Ni-Cd-, Ni-Mh-Zellen oder andere geeignete Zellenarten anwendbar. Bei gängigen Li-lon-Energiespeicherzellen 26 mit einer Zellspannung von 3,6 V ergeben sich beispielhaft Spannungsklassen von 3,6 V, 7,2 V, 10,8 V, 14,4 V, 18 V, 36 V etc. Die Erfindung ist jedoch nicht von der Art und Bauform der verwendeten Energiespeicherzellen 26 abhängig, sondern kann auf beliebige Wechselakkupacks 14 angewendet werden, die statt Rundzellen prismatische Zellen, Pouchzellen oder dergleichen nutzen. Die Gleichspannungswerte richten sich in erster Linie nach den typischen Zellspannungen der verwendeten Energiespeicherzellen 26. So sind z.B. für Pouch-Zellen und/oder Zellen mit anderer elektrochemischer Zusammensetzung Spannungswerte möglich, die von denjenigen der mit Li-lon-Zellen ausgestatteten Wechselakkupacks 14 abweichen. Nachfolgend soll die Erfindung exemplarisch für einen Wechselakkupack 14 mit einer Spannungsklasse von 18 V beschrieben werden.
  • Der Bohrhammer 10 weist ein Gehäuse 28 auf, in dem zumindest teilweise ein Schlagwerk 30 angeordnet ist, das zum drehenden und/oder schlagenden Antrieb eines in einem am vorderen Ende des Bohrhammers angeordneten Bohrfutter 32 wechselweise aufnehmbaren Einsatzwerkzeugs (nicht gezeigt), wie beispielsweise eines Bohrers oder Meißels, dient. Das Schlagwerk 30 wird über einen in dem Gehäuse 28 angeordneten Elektromotor 34 samt nachgeschaltetem Getriebe 36 angetrieben, der von einer aus einer Leistungselektronik und einer Steuer- oder Regeleinheit bestehenden Elektronikeinheit 38 mit Energie versorgt wird. Die Elektronikeinheit 38 wird zur Regelung oder Steuerung des Elektromotors 34 in Abhängigkeit eines vom Bediener betätigbaren Haupttasters 40 derart angesteuert, dass in Abhängigkeit vom Druckweg des Haupttasters 40 eine gewünschte Drehzahl und/oder ein gewünschtes Drehmoment des Elektromotors 34 und des davon angetriebenen Bohrfutters 32 einstellbar ist. Der Haupttaster 40 ist im Haupthandgriff 22 des Bohrhammers 10 angeordnet, der seinerseits im Wesentlichen aus zwei als Griffschalen 42 ausgeformten Halbschalen gebildet ist. Die beiden Griffschalen 42 sind zumindest teilweise mit einer Weichkomponente überzogen, um eine verbesserte und angenehmere Griffigkeit für den Bediener zu erzielen. Die Weichkomponente ist bevorzugt als ein thermoplastisches Elastomer (TPE) ausgebildet. Weiterhin ist der Haupthandgriff 22 durch eine Dämpfungseinrichtung 44 an seinem oberen Teil vibrationsgedämpft vom Gehäuse 28 entkoppelt, um den Bediener bei längeren Arbeitsvorgängen vor zu hohen Vibrationen zu schützen. Die Dämpfungseinrichtung 44 umfasst zudem eine Gelenkverbindung 46 am unteren Ende des Haupthandgriffs 22, über die der Haupthandgriff 22 beweglich mit dem Gehäuse 22 gekoppelt ist. Zur Besseren Führung des Bohrhammers 10 kann in der Nähe des Bohrfutters 32 ein optionaler Zusatzhandgriff vorgesehen sein, der jedoch in den Figuren nicht gezeigt ist. Je weiter der Haupttaster 40 in den Haupthandgriff 22 eingedrückt wird, desto höher ist die Drehzahl des Elektromotors 34. Wird der Haupttaster 40 losgelassen, rückt er selbsttätig aus und der Elektromotor 34 kommt zum Stillstand. Zur Drehzahl- und/oder Drehmomentsteuerung des als EC-Motor ausgebildeten Elektromotors 34 steuert die Steuer- oder Regeleinheit die Leistungsbrücke per Pulsweitenmodulation (PWM) derart an, dass die Leistungsbrücke die einzelnen Phasen des EC-Motors mit einem trapez- oder nahezu sinusförmigen Kommutierung in bekannter Weise beaufschlagt.
  • Mittels eines im Gehäuse 28 untergebrachten Betriebsmodus-Wahlschalters 50 kann der Bediener zwischen verschiedenen Betriebsmodi, wie z.B. einen Bohrbetrieb, einen Hammerbohrbetrieb oder einen Meißel- bzw. Hammerbetrieb, umschalten. Auch kann er über den Haupttaster 40 die Drehzahl und/oder das Drehmoment des Elektromotors 34 und damit des über das Schlagwerk 30 wirkverbundenen Einsatzwerkzeugs bzw. Bohrfutters 32 variieren. Über ein Human Maschine Interface (HMI) 52 erhält der Bediener vielfältige Informationen beispielsweise über den Ladezustand des angeschlossenen Wechselakkupacks 14, über den eingestellten Betriebsmodus sowie über etwaige Betriebsstörungen, wie eine überhöhte Temperatur oder dergleichen. Weiterhin verfügt der Bohrhammer 10 über ein wechselbares oder fest integriertes Kommunikationsmodul 54 zum Austausch von Daten mit einem hier nicht näher gezeigten externen Gerät, wie beispielsweise einem Smartphone, einer Smart Watch, einem Personal Computer, einem Gateway, einem Cloud-Server oder dergleichen. Über das Kommunikationsmodul 54 können zudem diverse Einstellungen am Bohrhammer 10, wie das Aktivieren oder Deaktivieren eines Kickback-Control-Modus (KBC) oder einer adaptiven Drehzahlregelung vom externen Gerät aus vorgenommen werden. Das Kommunikationsmodul 54 tauscht dazu die Daten per Funk, insbesondere WLAN, Bluetooth, LoRa, Zeegbee oder einem vergleichbaren Datenprotokoll aus. Auf eine weitergehende, detaillierte Beschreibung des als Bohrhammer 10 ausgebildeten batteriebetriebenen Bearbeitungsgeräts 12 soll hier verzichtet werden, da diese für die Erfindung lediglich von untergeordneter Bedeutung ist und der Bohrhammer 10 zudem nur exemplarisch für verschiedene batteriebetriebene Bearbeitungsgeräte 12 verstanden werden soll.
  • Das Gehäuse 28 des Bohrhammers 10 besteht gemäß der Schnittdarstellung in 2 analog dem Haupthandgriff 22 entlang einer in Richtung der Arbeitsachse 16 verlaufenden Mittenebene 58 jeweils aus zwei einseitig offenen Halbschalen 60, die den Elektromotor 34, das Getriebe 36 und einen Teil des Schlagwerks 30 des Bohrhammers 10 aufnehmen. Nach der Montage des Bohrhammers 10 werden die Halbschalen 60 über eine Mehrzahl von Verschraubungen (nicht gezeigt) an ihren jeweiligen, unmittelbar aneinandergrenzenden Seitenkanten zusammengehalten. An das Gehäuse 28 grenzt neben dem vibrationsentkoppelt mit dem Gehäuse 28 verbundenen Haupthandgriff 22 ein die Elektronikeinheit 38 umgebender Gehäuseteil 62 an. Der Gehäuseteil 62 besteht analog dem Gehäuse 28 und dem Haupthandgriff 22 aus zwei Halbschalen 60, die im zusammengesetzten Zustand ein einseitig offenes Topfgehäuse bilden, das form- und/oder kraftschlüssig über ein Nut-Feder-System mit dem Gehäuse 28 verbunden ist. Alternativ ist es auch denkbar, dass der Gehäuseteil 62 als ein einstückiges Topfgehäuse ausgebildet ist. Ebenso ist es denkbar, dass die Halbschalen 60 des Gehäuseteils 62 und die Halbschalen 60 des Gehäuses 28 jeweils eine einstückige Baueinheit bilden.
  • Zum Schutz eines in die elektromagnetische Schnittstelle 20 des Haupthandgriffs 22 eingeschobenen Wechselakkupacks 14 ist ein Schutzgehäuse 64 fest mit dem Gehäuseteil 62 verbunden. Das Schutzgehäuse 64 ist beweglich mit dem Haupthandgriff 22 gekoppelt und derart um die elektromechanische Schnittstelle 20 des Haupthandgriffs 22 angeordnet, dass der in der elektromechanischen Schnittstelle 20 aufgenommene Wechselakkupack 14 durch eine Einhüllende 66 des Schutzgehäuses 56 vollständig umgeben ist (vgl. hierzu auch die 3 und 5). In besonders vorteilhafter Weise kann das Schutzgehäuse 64 somit etwaige Schläge und Stürze besonders gut abfangen, indem es die Aufprallenergie in den Gehäuseteil 62 ableitet, während andererseits durch die bewegliche Kopplung mit dem Haupthandgriff 22 eine hohe Vibrationsentkopplung erzielbar ist.
  • Besonders bevorzugt sind das Schutzgehäuse 64 und der Gehäuseteil 62 einstückig ausgebildet, um die Aufprallenergie noch besser vom Schutzgehäuse 64 in den Gehäuseteil 62 abzuleiten. Dabei ist das Schutzgehäuse 64 an den Gehäuseteil 62 beispielsweise im Zuge eines Kunststoff-Spritzgussverfahrens oder dergleichen angeformt. Alternativ kann das Schutzgehäuse 64 auch über eine kraftschlüssige Verbindung, insbesondere eine Schraubverbindung, fest mit dem Gehäuseteil 62 verbunden sein. Alle Gehäuseelemente 22, 28, 42, 60, 62, 64 bestehen vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial, wie beispielsweise PA6GF35, ABS und/oder einem Elastomer. Ergänzend oder alternativ ist auch ein anderer natürlicher Werkstoff, ein Metall (Stahl, Aluminium, etc.) oder ein Materialmix denkbar.
  • 3 zeigt eine den Haupthandgriff 22, den Gehäuseteil 62 und das Schutzgehäuse 64 umfassende, perspektivische Teilansicht des Bohrhammers 10 gemäß der vorherigen 1 und 2. Zur besseren Übersicht ist in der Teilansicht kein in die elektromechanische Schnittstelle 20 des Haupthandgriffs 22 eingeschobener Wechselakkupack 14 dargestellt. Diesbezüglich sei auf die 2 und 5 verwiesen. Zudem wurde das bereits in den 1 und 2 verwendete Koordinatenkreuz aufgrund der räumlichen Darstellung um die Bezeichnungen „links“ und „rechts“ erweitert. Zur beweglichen Kopplung mit dem Haupthandgriff 22 umfasst das Schutzgehäuse 64 an zumindest zwei Außenseiten jeweils eine Kontaktfläche 68, in die ein vorzugsweise entnehmbar ausgestaltetes Abstützelement 70 derart angeordnet ist, dass es den Haupthandgriff 22 seitlich führt und das Schutzgehäuse 64 bei einem Sturz oder Schlag an dem Haupthandgriff 22 abstützt. Auf diese Weise kann einerseits ein präziser Bearbeitungsvorgang entlang der Arbeitsachse 16 des Bohrhammers 10 gewährleistet werden, während andererseits bei einem Sturz oder Schlag die Aufprallenergie nicht nur in den fest mit dem Schutzgehäuse 64 verbundenen Gehäuseteil 62, sondern auch in den Haupthandgriff 22 abführbar ist. Durch die Möglichkeit, die Abstützelemente 70 vom Haupthandgriff 22 und/oder vom Schutzgehäuse 64 abnehmen zu können, ergibt sich eine vereinfachte Möglichkeit, den Haupthandgriff 22 oder das Schutzgehäuse 64 bei einem Defekt auszutauschen. Zudem ist es möglich, den Grad der Abstützung am Haupthandgriff 22 zu beeinflussen, um z.B. kurzzeitig sehr hohe Vibrationen zuzulassen, ohne dass der Haupthandgriff 22 am Schutzgehäuse 64 anschlägt.
  • Zur optimierten Abstützung des Schutzgehäuses 64 am Haupthandgriff 22 sind die Kontaktflächen 68 des Schutzgehäuses 64 zum Haupthandgriff 22 hin geneigt ausgebildet. Bei einem aus zwei Halbschalen 60 bestehenden Schutzgehäuse 64 und/oder Gehäuseteil 62 kann das Schutzgehäuse 64 im Fall eines Sturzes oder Schlags auf diese Weise in Richtung der Mittenebene 58 des Bohrhammers 10 gedrückt werden, um ein Aufklaffen der Halbschalen 60 zu vermeiden.
  • Die beiden Abstützelemente 70 sind jeweils mittels eines Haltelements 72 an den Haupthandgriff 22 bzw. an dessen Griffschalen 42 gekoppelt. Vorzugsweise ist das Halteelement 72 als ein elastisches Dämpfungselement ausgebildet, das aus einem Elastomer oder einem Gummi besteht und das mit Bezug auf 4 mit einem Ende stiftartig durch eine Öffnung des Abstützelements 70 hindurch zum Zwecke einer form- und/oder kraftschlüssig Verbindung in eine zylinderförmige Aussparung 74 eines Vorsprungs 76 der Griffschale 42 eingreift. Es ist aber auch denkbar, dass das Halteelement 72 als eine Schraube ausgebildet ist. Zur Verdeutlichung zeigt 4 einen Schnitt durch das Schutzgehäuse 64 entlang einer Achse durch die Haltelemente 72 senkrecht zur Mittenebene 58. An seinem anderen Ende weist das Halteelement 72 einen tellerförmigen Kopf 78 zum Halten des Abstützelements 70 an der Griffschale 42 auf. Auf diese Weise ist ein einfacher Austausch des Abstützelements 70 durch ein seitliches Abziehen möglich. Zudem lassen sich etwaige Geräusche bei einem abrupten Anschlagen des Abstützelements 70 an das Schutzgehäuse 64 reduzieren. Alternativ kann vorgesehen sein, dass jedes Abstützelement 70 fest, insbesondere einstückig, mit einer Griffschale 42 des Haupthandgriffs 22 verbunden ist. Dadurch kann gewährleistet werden, dass das Abstützelement 70 nicht verloren wird. Besonders bevorzugt bestehen das Abstützelement 70 und der Haupthandgriff 22 dann aus demselben Material.
  • Das Schutzgehäuse 64 weist jeweils auf den Innenseiten der beiden Außenwände eine Wabenstruktur 80 auf, die insbesondere unregelmäßig ausgestaltet ist. Dadurch ergibt sich gegenüber einem vollvolumigen bzw. massiven Schutzgehäuse 64 zum einen ein reduziertes Gewicht des Bohrhammers 10 und zum anderen eine weiterhin verbesserte Ableitung der Aufprallenergie bei gleichzeitig erhöhter Eigenstabilität. In Bereichen, in denen eine größere Stabilität erforderlich ist, können die Waben beispielsweise engmaschiger und kleiner ausgestaltet sein und ggf. eine von einer sechseckigen Wabenstruktur abweichende Struktur aufweisen.
  • 5 zeigt das aus den beiden Halbschalen 60 bestehende Schutzgehäuse 64 des Bohrhammers 10 gemäß der 1 bis 4 in einer Draufsicht. Zur besseren Orientierung sind analog zu den 1 bis 4 das Koordinatenkreuz und die Arbeitsachse 16 dargestellt. Im Unterschied zu den 3 und 4 ist der Wechselakkupack 14 in die elektromechanische Schnittstelle 20 (nicht gezeigt) des aus den beiden Griffschalen 42 bestehenden Haupthandgriffs 22 eingeschoben. Am Wechselakkupack 14 ist eine Arretiervorrichtung 82 vorgesehen, mittels der der Wechselakkupack 14 in der elektromechanischen Schnittstelle 20 des Bohrhammers 10 vor einem versehentlichen Herausfallen gesichert werden kann. Die genaue Ausgestaltung der Arretiervorrichtung 82 ist jedoch nicht Gegenstand der Erfindung, so dass hierauf nicht weiter eingegangen werden soll.
  • Wie deutlich zu erkennen ist, wird der eingeschobene Wechselakkupack 14 vollständig von der Einhüllenden 66 des Schutzgehäuses 64 umgeben. Das Schutzgehäuse 64 und der Haupthandgriff 22 sind über die an den geneigten Kontaktflächen 68 des Schutzgehäuses angeordneten Abstützelemente 70 und die Halteelemente 72 in der zuvor beschriebenen Weise beweglich miteinander gekoppelt.
  • Es sei abschließend darauf hingewiesen, dass das gezeigte Ausführungsbeispiel weder auf die 1 bis 4 noch auf die den Bohrhammer 10 beschränkt ist. Diese sind daher nur exemplarisch zu verstehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 3 653 344 A1 [0002]
    • EP 2 080 594 A1 [0003]

Claims (11)

  1. Batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät (12) mit einem Gehäuseteil (62), der zumindest teilweise eine Elektronikeinheit (38) und/oder einen Elektromotor (34) zum Betrieb des Bearbeitungsgeräts (12) umgibt, einem zur Vibrationsentkopplung beweglich mit dem Gehäuseteil (62) verbundenen Haupthandgriff (22), und zumindest einer an dem Haupthandgriff (22) angeordneten, elektromechanischen Schnittstelle (20) zur werkzeuglos lösbaren Aufnahme eines Wechselakkupacks (14), wobei die elektromechanischen Schnittstelle (20) ein Schutzgehäuse (64) aufweist, dessen Einhüllende (66) den aufgenommenen Wechselakkupack (14) vollständig umgibt, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (64) fest mit dem Gehäuseteil (62) verbunden und beweglich mit dem Haupthandgriff (22) gekoppelt ist.
  2. Batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät (12) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (64) zur beweglichen Kopplung mit dem Haupthandgriff (22) Mittel (70, 72) umfasst, die derart ausgestaltet sind, dass sie den Haupthandgriff (22) seitlich führen und das Schutzgehäuse (64) bei einem Sturz oder Schlag an dem Haupthandgriff (22) abstützen.
  3. Batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät (12) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (64) an zumindest zwei Außenseiten jeweils eine Kontaktfläche (68) aufweist, in der die Mittel (70, 72) als ein vorzugsweise entnehmbar ausgestaltetes Abstützelement (70) angeordnet sind.
  4. Batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät (12) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktflächen (68) des Schutzgehäuses (64) zum Haupthandgriff (22) hin geneigt sind.
  5. Batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät (12) nach einem der vorherigen Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Abstützelemente (70) mittels eines Halteelements (72) an den Haupthandgriff (22) gekoppelt ist.
  6. Batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät (12) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltelement (72) als ein elastisches Dämpfungselement oder eine Schraube ausgebildet ist.
  7. Batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Abstützelemente (70) fest, insbesondere einstückig, mit dem Haupthandgriff (22) verbunden ist.
  8. Batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät (12) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (64) und der Gehäuseteil (62) einstückig ausgebildet sind.
  9. Batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät (12) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (64) über eine kraftschlüssige Verbindung, insbesondere eine Schraubverbindung, fest mit dem Gehäuseteil (62) verbunden ist.
  10. Batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät (12) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseteil (62) und das Schutzgehäuse (64) entlang einer in Richtung einer Arbeitsachse (16) des Bearbeitungsgeräts (12) verlaufenden Mittenebene (58) jeweils aus zwei Halbschalen (60) bestehen.
  11. Batteriebetriebenes Bearbeitungsgerät (12) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (64) eine insbesondere unregelmäßige Wabenstruktur (80) aufweist.
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