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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs und eine Anzeigeeinrichtung für ein Kraftfahrzeug sowie ein Kraftfahrzeug mit einer solchen Anzeigeeinrichtung.
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In jüngerer Zeit wird vermehrt an sogenannten autonomen Kraftfahrzeugen entwickelt sowie allgemein an Kraftfahrzeugen, welche eine automatische Steuerung des Kraftfahrzeugs ermöglichen.
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Teilweise wird zwischen einem teilautomatisierten Fahren und einem hochautomatisierten Fahren unterschieden. Beim teilautomatisierten Fahren ist es möglich, dass der Fahrer seine Hände kurzzeitig vom Steuer nimmt. Allerdings muss der Fahrer die Assistenzsysteme stets überwachen und Fehlfunktionen korrigieren. Der Fahrer bleibt stets für Unfälle verantwortlich, selbst wenn das Fahrzeug keine Fehlfunktion gemeldet hat.
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Beim hochautomatisierten Fahren darf sich der Fahrer vorübergehend von der Fahraufgabe und dem Verkehr abwenden. In vorgegebenen Anwendungsfällen fährt der PKW selbstständig. Der Fahrer muss jedoch auf Anforderung durch das System die Steuerung des Fahrzeugs kurzfristig übernehmen.
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Die vorliegende Erfindung findet insbesondere für das hochautomatisierte Fahren Anwendung, es wären jedoch auch Anwendungen für das teilautomatisierte Fahren denkbar.
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In der Praxis ist es immer mehr gewünscht, den Fahrer eines Fahrzeugs auch während der Fahrt zu unterhalten oder gegebenenfalls zu informieren. Dabei darf jedoch die Verkehrssicherheit auf keinen Fall beeinträchtigt werden. Oftmals ist die Unterhaltung des Fahrers mit visueller Informationsausgabe verbunden.
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Au dem internen Stand der Technik sind diverse Unterhaltungseinrichtungen bekannt. So ist die Idee aufgekommen, dass während der Fahrt, bislang jedoch noch nicht für den Fahrer, eine Karaoke - Funktion genutzt werden kann.
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Der Fahrer kann im Stand der Technik während der Fahrt das Karaoke-System nicht nutzen. Des Weiteren kann er keine Filme und/oder Videos ansehen, da diese immer auf dem zentralen Bildschirm abgespielt werden und der Fahrer somit die Straße nicht im Blick hat und daher stark abgelenkt wäre. Ablenkende Entertainmentmöglichkeiten sind während der Fahrt gesperrt oder nur für den Fahrer gesperrt.
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Aus der
DE 10 2021 212 655 A1 sind ein Verfahren zur Ansteuerung einer Anzeigeeinheit in einem Kraftfahrzeug und eine Anzeigesteuerung zur Durchführung dieses Verfahrens bekannt. Dabei wird ein erstes Informationssignal umfassend Multimediale und/oder HMI-Inhalte erhalten. Falls sich eine den Betrieb des Fahrzeugs beeinträchtigende Situation ergibt, werden die Inhalte wenigstens eines zweiten Informationssignals hervorgehoben dargestellt.
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Die
US 2016/0280234 A1 beschreibt ein Verfahren zur Benutzung einer Kommunikationsvorrichtung in einem Fahrzeug während ein Autopilot aktiviert ist.
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Aus der
GB 2580861 sind Verbesserungen für Reaktionen eines Fahrers eines KFZ bekannt. Ein Anzeigesystem umfasst dabei mindestens einen Bildschirm, auf dem Informationen, Unterhaltung oder Medien angezeigt werden. In einem autonomen Modus werden jedoch auftretende Fahrgefahren in Echtzeit angezeigt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Möglichkeiten zur Unterhaltung von Fahrzeuginsassen, und insbesondere des Fahrers zu verbessern, ohne dabei die Fahrsicherheit zu beeinträchtigen.
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Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs bewirkt eine Steuerungseinrichtung des Kraftfahrzeugs eine wenigstens halbautomatische Steuerung des Kraftfahrzeugs, insbesondere zur Längs- und/oder Querführung des Kraftfahrzeugs, und eine Anzeigeeinrichtung gibt an einen Fahrer des Kraftfahrzeugs während der Fahrt mit dem Kraftfahrzeug in einer ersten Fahrtsituation eine nicht fahrtbezogene Information ausgibt. Bevorzugt gibt die Anzeigeeinrichtung diese nicht fahrtbezogene Information in visuell wahrnehmbarer Weise aus.
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Erfindungsgemäß modifiziert die Anzeigeeinrichtung in einer zweiten Fahrsituation, welche sich von der ersten Fahrsituation unterscheidet, die Ausgabe dieser nicht fahrtbezogenen Information und/oder es wird in einer zweiten Fahrsituation, welche sich von der ersten Fahrtsituation unterscheidet, die von der Anzeigeeinrichtung ausgegebene nicht fahrtbezogene Information modifiziert und insbesondere in der Art ihrer Darstellung modifiziert.
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Unter einer Modifikation der fahrtbezogenen Information wird dabei insbesondere verstanden, dass nicht oder nicht notwendigerweise der Informationsgehalt dieser Information geändert, wird, aber dessen Darstellung, beispielsweise die Schriftgröße dieser Informationen und/oder eine Anordnung.
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Anders als im Stand der Technik wird daher vorgeschlagen, dass in bestimmten Fahrsituationen oder unter bestimmten Bedingungen die Darstellung der nicht fahrtbezogene Information und/oder deren Wiedergabe an den Fahrer geändert wird. Auf diese Weise kann die Aufmerksamkeit des Fahrers für den Straßenverkehr wieder erhöht werden.
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Bevorzugt handelt es sich bei der ersten Fahrsituation um eine normale Fahrsituation, d. h. eine Fahrsituation, in der keine Störungen oder Unregelmäßigkeiten auftreten. Insbesondere handelt es sich bei der ersten Fahrsituation um eine Fahrsituation, in der ein Eingreifen des Fahrers in den Fahrvorgang nicht erforderlich ist und/oder in welchem das Fahrzeug selbsttätig bzw. vollautomatisiert fährt.
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Bevorzugt handelt es sich bei der zweiten Fahrsituation um eine Fahrsituation, in der Unregelmäßigkeiten und/oder (unerwartet auftretende) Gefahrensituationen und/oder Fehler oder dergleichen auftreten. Insbesondere handelt es sich bei der zweiten Fahrsituation um eine solche Fahrsituation, bei welcher ein Eingreifen des Fahrers nötig ist und/oder in welchem eine hochautomatisierte Steuerung des Fahrzeugs zumindest vorübergehend nicht möglich oder eingeschränkt ist.
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So kann beispielsweise in der zweiten Fahrsituation vor dem Fahrzeug ein Wildwechsel oder dergleichen auftreten. Auch ist es möglich, dass die zweite Fahrsituation durch einen Ausfall eines Assistenzsystems hervorgerufen wird.
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Unter einer nicht fahrtbezogenen Information wird verstanden, dass die Information nicht bezogen auf die aktuelle Fahrsituation ist und/oder unabhängig von dem momentanen Betrieb des Kraftfahrzeugs ist. So wären beispielsweise Angaben über eine momentane Geschwindigkeit oder aber über einen Reifendruck fahrtbezogen. Auch sicherheitsrelevante Informationen wie etwa eine Außentemperatur sind Beispiele für fahrtbezogene Informationen.
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Insbesondere handelt es sich bei den nicht fahrtbezogenen Informationen um solche Information, die überwiegend oder ausschließlich der Unterhaltung und/oder der nicht fahrtbezogenen Information des Fahrers dienen. So könnten beispielsweise als Information Liedtexte einen Fahrer ausgegeben werden oder auch Bildsequenzen oder dergleichen. Auch könnten etwa allgemeine Informationen aus sozialen Netzwerken derartige nicht fahrtbezogene Informationen sein.
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Wesentlicher Bestandteil der Erfindung ist eine Anzeigeeinrichtung, insbesondere ein HUD, welches beim hochautomatisierten Fahren visuelle Entertainment-Inhalte wiedergibt. Wird ein Eingreifen des Fahrers benötigt (beispielsweise in einer Gefahrensituation oder bei Wegfall eines Assistenzsystems), wird bevorzugt der Entertainment - Inhalt modifiziert und insbesondere verkleinert bzw. minimiert, sodass die Aufmerksamkeit des Fahrers wieder vollständig auf die Situation auf der Straße gelenkt wird.
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Dieser Effekt kann durch visuelle Effekte (z.B. farbliches Hervorheben der Ursache der Gefahrensituation (Reh auf Straße oder Ähnliches)) verstärkt werden. Hierdurch kann die Auffassung der Situation, welche das Eingreifen erforderlich macht, beschleunigt und damit die Reaktionszeit minimiert werden. Zusätzlich kann bei Auftreten einer derartigen zweiten Fahrsituation ein akustisch wahrnehmbarer Alarm oder eine akustisch wahrnehmbare Information ausgegeben werden.
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Ein beispielhafter konkreter Anwendungsfall besteht bei Karaoke. Auf dem HUD muss lediglich der Liedtext angezeigt werden. Die Aufmerksamkeit des Fahrers ist nur bedingt von der Straße abgelenkt und dieser kann durch das oben beschriebene Minimieren und Hervorheben schnell Eingreifen. Daneben kann beim Auftreten der genannten zweiten Fahrsituation eine Audioausgabe unterbrochen werden oder in der Lautstärke gesenkt werden.
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Zusätzlich wäre es möglich, dass (insbesondere in Abhängigkeit von einer Kritikalität und/oder eines Kritikalitätssignals) die Anzeigeeinrichtung derart angesteuert wird, dass Inhalte wenigstens eines zweiten Informationssignals hervorgehoben dargestellt werden, und insbesondere eines Informationssignals, welches auch die den Betrieb des Fahrzeugs beeinträchtigende Situation umfasst. Insbesondere kann es sich bei diesem zweiten Informationssignal um fahrtbezogene Informationen handeln.
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Dieses zweite Informationssignal und/oder die fahrtbezogene Information kann dabei Inhalte und insbesondere Video-Inhalte einer in Fahrtrichtung auf einen vor dem Fahrzeug liegenden Bereich ausgerichteten Kamera enthalten.
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Dabei kann zusätzlich vorgesehen sein, dass hervorzuhebende Inhalte eines zweiten Informationssignals und/oder fahrtbezogene Informationen hervorgehoben dargestellt werden und insbesondere auch hervorgehoben gegenüber den nicht fahrtbezogenen Informationen.
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Die Nutzung von Entertainment-Anwendungen (beispielsweise einer Karaoke-Anwendung) wird auch für den Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt mittels einer Anzeigeeinrichtung verfügbar gemacht. Dabei erfolgt eine Aufmerksamkeitslenkung des Fahrers zurück auf die Straße in Gefahrensituationen.
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Bei einem Fahrzeug kann es sich um ein Kraftfahrzeug handeln, welches ein halbautonomes, autonomes (beispielsweise der Autonomiestufe Level 3 oder 4 oder 5 (der Norm SAE J3016)) oder selbstfahrendes Kraftfahrzeug ist. Die Autonomiestufe Level 5 bezeichnet dabei vollautomatisch fahrende Fahrzeuge. Das Fahrzeug kann dabei teilweise von einem Fahrer gesteuert werden oder autonom fahren. Darüber hinaus kann es sich bei dem Fahrzeug neben einem Straßenfahrzeug auch um ein Flugtaxi, ein Flugzeug und ein anderes Fortbewegungsmittel oder eine andere Fahrzeugart handeln, beispielsweise ein Luft-, Wasser- oder Schienenfahrzeug.
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Bei einer weiteren fortlaufenden Ausführungsform wird die Ausgabe der fahrtbezogenen Information derart modifiziert und/oder modifiziert die Anzeigeeinrichtung (oder eine Steuerungseinrichtung) die Ausgabe der nicht fahrtbezogenen Information derart, dass eine Aufmerksamkeit des Fahrers des Kraftfahrzeugs bezüglich eines Verkehrsgeschehens verbessert und/oder erhöht wird.
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Dies bedeutet, dass beispielsweise die Information verkleinert wird oder in einen Randbereich der Anzeigeeinrichtung verschoben wird, sodass der Fahrer sich mehr dem Fahrrad geschehen widmen kann. Besonders bevorzugt wird durch die Modifikation der Sicht und oder Aufmerksamkeitsbereich des Fahrers verändert und insbesondere weder mehr dem Straßenverkehr zugewandt.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Modifikation aus einer Gruppe von Modifikationen ausgewählt, welche ein Ausblenden der nicht fahrtbezogenen Information, ein Verkleinern der nicht fahrtbezogenen Information, ein Verschieben der nicht fahrtbezogenen Information bezüglich der Anzeigeeinrichtung, eine Änderung einer Orientierung, eine Änderung einer Hervorhebung wie einer Umrahmung, einer Wahl einer Schriftauszeichnung (Kursivschrift, Fettschrift, Unterstreichung, Schriftart oder dergleichen), eine farbliche Änderung (etwa Schriftfarbe) der nicht fahrtbezogenen Information, eine Kontraständerung der nicht fahrtbezogenen Information, eine Helligkeitsänderung der nicht fahrtbezogenen Information, Kombinationen oder dergleichen enthält.
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Damit wird beispielsweise eine wiedergegebene Schrift oder ein wiedergegebener Text verkleinert, oder verschoben oder in seiner Farbe oder in seinem Kontrast oder dergleichen geändert. Bevorzugt sind dabei diese Modifikationen durch einen Benutzer konfigurierbar.
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren handelt es sich bei der Anzeigeeinrichtung um ein Head-Up-Display (HUD). Ein Head-Up-Display ist besonders geeignet, um die besagten Informationen an den Fahrer eines Kraftfahrzeugs auszugeben, da dieser bei der Betrachtung der Informationen seine Blickrichtung nicht ändern muss.
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Daher kann er sich insbesondere bei einer Modifikation dieser Information unmittelbar und ohne den Kopf zu drehen, direkt wieder dem Straßengeschehen zu wenden.
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren handelt es sich bei der ersten Fahrsituation und eine normale und/oder störungsfreie Fahrsituation und/oder bei der zweiten Fahrsituation um eine von einer normalen Situation abweichende Situation und/oder eine Fehlersituation.
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Insbesondere liegt die zweite Fahrsituation vor, wenn unvorhergesehene Ereignisse auftreten, welche einen Eingriff des Fahrers erfordern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn unvorhersehbare Ereignisse auftreten wie etwa ein Wildwechsel auf der Straße oder Personen auf der Fahrbahn. Daneben kann es sich aber auch um eine Fehlersituation handeln, die etwa beim Auftreten diverser Assistenzsysteme auftreten kann.
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Von besonderer Bedeutung für die Fahrsituation sind dabei insbesondere diejenigen Räume, die für das Fahrzeug bzw. den Fahrer verkehrsrelevant sind, die also entweder von dem Fahrzeug selbst (künftig) befahren werden können oder aus denen heraus Umgebungseinflüsse, insbesondere in Gestalt von weiteren Verkehrsteilnehmern oder etwa Tieren erwartbar sind, die bzw. deren Anwesenheit oder Verhalten sich auf die Fahrt des Fahrzeugs, insbesondere dessen sicheren Betrieb, auswirken können. So könnte beispielsweise eine zweite Fahrsituation auftreten, wenn das Fahrzeug eine Straße in der Nähe eines Kindergartens oder einer Schule befährt, in der höhere Vorsicht geboten ist.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform modifiziert die Anzeigeeinrichtung in der zweiten Fahrsituation die Ausgabe dieser nicht fahrtbezogenen Information in Abhängigkeit von für die zweite Fahrsituation charakteristischen Merkmalen oder die nicht fahrtbezogene Information wird in Abhängigkeit von solchen Merkmalen modifiziert.
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So kann beispielsweise die Modifikation in Abhängigkeit von einer Kritikalität (einer Situation) erfolgen.
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Falls beispielsweise ein unmittelbares Eingreifen eines Fahrers erforderlich ist, ist es möglich, dass die nicht fahrtbezogenen Information vollständig ausgeblendet und durch einen Warnhinweis ersetzt wird. Anders können bei Situationen, die lediglich eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers erfordern, beispielsweise einem Ausfall eines bestimmten Assistenzsystems lediglich geringere Änderungen oder Modifikationen vorgenommen werden, beispielsweise eine geringfügige Verkleinerung einer angezeigten Schrift.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ermittelt eine Prozessoreinheit des Fahrzeugs eine Kritikalität einer bestimmten Gefahrensituation. Dabei könnten unterschiedliche Ereignisse unterschiedlichen Kritikalitätsstufen zugeordnet werden. Die Modifikation erfolgt bevorzugt in Abhängigkeit der ermittelten Kritikalitätsstufe.
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Zusätzlich oder bevorzugt handelt es sich bei der (von der Prozessoreinheit des Fahrzeugs) ermittelten Kritikalität um eine Kritikalität einer Übernahmenotwendigkeit des Fahrers. Die Kritikalität kann insbesondere charakteristisch sein für die Notwendigkeit bzw. die Wichtigkeit (etwa in Bezug auf die Fahrzeugsicherheit und/oder Verkehrssicherheit und/oder auf die Gefahr eines Entstehens einer Gefahrensituation einer vorgegebenen Gefahrenstufe), dass der Fahrer in die Fahrzeugführung (etwa Längs- und/oder Querführung des Fahrzeugs) eingreift und die Fahrzeugführung in Bezug auf wenigstens eine Fahraufgabe (etwa Längs- und/oder Querführung des Fahrzeugs) übernimmt. Unter „Fahraufgabe übernehmen“ kann dabei verstanden werden, dass der Fahrer nun das Fahrzeug ohne Fahrassistenzeinrichtung zur automatischen Durchführung dieser Fahraufgabe übernimmt. Denkbar ist aber auch, dass die Fahrassistenzeinrichtung zur automatischen Durchführung der Fahraufgabe weiterhin aktiv ist, der Fahrer allerdings diese Assistenzeinrichtung zur Durchführung der Fahraufgabe übersteuern kann.
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Bevorzugt erfolgt die Ermittlung, ob eine Modifikation der nicht fahrtbezogenen Information erfolgen soll, in Abhängigkeit der (ermittelten) Kritikalität und/oder der (ermittelten) Kritikalitätsstufe.
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Besonders bevorzugt sind verschiedene Arten einer Modifikation vorgegeben und/oder einstellbar, welche in Abhängigkeit der (ermittelten) Kritikalitätsstufe ausgewählt wird. So kann etwa bei einer höheren Kritikalitätsstufe ein stärkeres Minimieren der ausgegebenen, nicht fahrtbezogenen Information erfolgen als bei einer niedrigeren Kritikalitätsstufe, bei welcher angenommen wird, dass eine geringere Aufmerksamkeit des Fahrers erforderlich ist.
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Bevorzugt erfolgt eine Modifikation von einer ersten Ausgabeart der nicht fahrtbezogenen Information, welche bei einer ersten Fahrsituation vorgesehen ist, zu einer zweiten Ausgabeart der nicht fahrtbezogenen Information, welche bei der zweiten Fahrsituation vorgesehen ist, stufenlos. So kann beispielsweise die ausgegebene nicht-fahrtbezogene Information im Wesentlichen stufenlos bis zu erreichen der zweiten Ausgabeart minimiert und/oder (in Bezug auf die Anzeigeeinrichtung) verschoben werden. Denkbar ist auch, dass ein Verschiebungspfad ermittelt und/oder abgerufen wird, entlang welchem die Ausgabe der nicht-fahrtbezogenen Information bis Erreichen der vorgesehenen zweiten Ausgabeart verschoben und/oder skaliert wird.
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Denkbar ist auch, dass die durch die Modifikation der Anzeige der nicht-fahrtbezogenen Information erreichte zweite Ausgabeart in Abhängigkeit von einem, in Bezug auf eine notwendige Aufmerksamkeit erforderlichen Sichtfeld des Fahrers ermittelt wird und/oder wiederholt (etwa in fest vorgegebenen Zeitabständen) überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.
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So könnte beispielsweise in Abhängigkeit von der Position eines Fremdobjekts, welches eine Gefahrensituation bewirkt bzw. welches ursächlich für die Auslösung der zweiten Fahrsituation, wie beispielsweise ein die Fahrbahn querendes Wild, ermittelt werden, an welcher neuen (Schwerpunkts-)Position der ausgegebenen nicht fahrtbezogenen Information das Sichtfeld des Fahrers in Bezug auf die Position des Fremdobjekts (möglichst) nicht eingeschränkt wird, bevorzugt aber zeitgleich dennoch für den Fahrer (möglichst gut) wahrnehmbar bleibt.
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Bevorzugt wird insbesondere also eine im Rahmen der Modifikation erfolgende Wahl der Ausgabeart und/oder Ausgabeposition und/oder Wahl des Zentrums, welches zur (zentrischen) Streckung bzw. zur Skalierung der ausgegebenen und/oder auszugebenden nicht-technischen Information gewählt wird, in Abhängigkeit von der ermittelten für die Auslösung des zweiten Fahrsituation ursächliche Quelle (etwa dessen relativer Position zum Fahrzeug und/oder zum Fahrer) und/oder in Abhängigkeit von einem (von der Steuereinrichtung) prognostizierten und/oder erfassten und/oder ermittelten Sichtfeld des Fahrers vorgenommen.
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Ein prognostiziertes Sichtfeld des Fahrers könnte von einer Steuereinrichtung beispielsweise auch in Abhängigkeit von einer Fahrrichtung und/oder einer (derzeitigen und/oder geplanten) Fahrtrajektorie des Fahrzeugs ermittelt werden. So könnte ein Sichtfeld eines Fahrers bei einer Rechtskurve in einem anderen Bereich als bei einer Linkskurve angenommen/prognostiziert werden.
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren bewirkt die Steuerungseinrichtung eine vollautomatische und/oder hochautomatisierte Steuerung des Kraftfahrzeugs (insbesondere zur Längs- und/oder Querführung). Hierbei handelt es sich insbesondere um den oben erwähnten hochautomatisierten Betrieb eines Kraftfahrzeugs. Für diesen Betrieb ist die vorliegende Erfindung in besonderer Weise geeignet.
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren ist sie nicht fahrtbezogene Information aus einer Gruppe von Informationen ausgewählt, welche Textinformationen, Bildinformationen oder Symbole enthaltende Informationen enthält. Besonders bevorzugt handelt es sich um eine farblich ausgegebene Information.
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Einem weiteren bevorzugten Verfahren ist die nicht fahrtbezogene Information mit der Ausgabe einer Audio - Information gekoppelt. Dies ist insbesondere für eine Anwendung für Karaoke gedacht. Dabei wird beispielsweise mit der Audioausgabe Musik, etwa ein Song ohne Text ausgegeben und die Textinformation wird als nicht fahrtbezogene Information an den Fahrer ausgegeben, sodass dieser den Text mitsingen kann.
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Bevorzugt erfolgt, bevorzugt in Zusammenhang mit der Modifikation einer optischen nicht fahrtbezogenen Information, eine Modifikation einer, mit der Ausgabe der optischen nicht fahrtbezogenen Information gekoppelten Audio-Information. So kann etwa die Lautstärke und/oder der Ausgabeort (durch Wahl eines Lautsprechers) variiert werden.
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Beispielsweise kann die Lautstärke der Audio-Ausgabe reduziert werden. Eine derartige Reduktion kann stufenlos erfolgen. Denkbar ist auch, dass die Reduktion der Lautstärke in einem einzigen Modifikationsschritt, also etwa innerhalb einer halben oder einem Zehntel Sekunde, erfolgt, so dass zusätzlich durch die Lautstärkenänderung die Aufmerksamkeit des Fahrers erhöht wird.
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Weiter denkbar ist, dass die Audio-Ausgabe derart modifiziert wird, dass ein Lautsprecher gewählt wird, der nicht in der Nähe des Fahrers angeordnet ist, etwa in einem rückseitigen Bereich des Fahrzeugs.
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Bevorzugt erfolgt die Modifikation der, mit der Ausgabe der optischen nicht fahrtbezogenen Information gekoppelten Audio-Information zeitgleich mit der Modifikation der (visuellen) nicht fahrtbezogenen Information (an der Anzeigeeinrichtung).
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren ist die Modifikation der nicht fahrtbezogenen Information einstellbar. So kann beispielsweise der Fahrer oder ein Benutzer des Kraftfahrzeugs wählen, um wie viel bei Auftreten einer Gefahrensituation eine Textinformation skaliert werden soll, beispielsweise um die Hälfte in der Größe reduziert und dergleichen.
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren wird mittels einer Erfassungseinrichtung wenigstens ein Parameter erfasst, der für das Vorliegen einer zweiten Fahrsituation charakteristisch ist.
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So kann beispielsweise eine Erfassungseinrichtung das Auftreten von plötzlichen Störungen, wie etwa einen Wildwechsel, erfassen und entsprechend ein Signal ausgeben, welches für die Einleitung der zweiten Fahrsituation charakteristisch ist.
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Daneben kann sich aber auch um eine Erfassungseinrichtung handeln, welche den Ausfall von Fahrzeugassistenzsystemen erfasst. Falls ein derartiger Ausfall erfasst wird, kann ebenfalls ein Signal ausgegeben werden, welches der Anzeigeeinrichtung anzeigt, dass eine zweite Fahrsituation eingetreten ist und dass entsprechend die nicht fahrtbezogene Information zu modifizieren ist.
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich weiterhin auf eine Anzeigeeinrichtung, insbesondere ein Head-Up-Display zur Ausgabe von Informationen an einen Fahrer eines wenigstens halbautomatisch gesteuerten Kraftfahrzeugs. Dabei ist diese Anzeigeeinrichtung dazu geeignet und bestimmt, an den Fahrer des Kraftfahrzeugs während einer Fahrt mit dem Kraftfahrzeug in einer ersten Fahrsituation eine nicht fahrtbezogene Information auszugeben.
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Erfindungsgemäß ist die Anzeigeeinrichtung weiterhin dazu geeignet und bestimmt, in einer zweiten Fahrsituation, welche von der ersten Fahrsituation abweicht, die Ausgabe dieser nicht fahrtbezogenen Information zu modifizieren. Zu diesem Zweck kann die Anzeigeeinrichtung eine Steuerungseinrichtung aufweisen oder mit einer Steuerungseinrichtung in Kommunikationsverbindung stehen, welche bei Auftreten von bestimmten Parametern eine entsprechende Modifikation bewirkt.
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Es wird daher auch vorrichtungsseitig vorgeschlagen, dass durch die Anzeigeeinrichtung bei einer Änderung einer Fahrsituation die Ausgabe der Information modifiziert wird, beispielsweise eine Schriftgröße verkleinert wird.
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Bevorzugt ist die Anzeigeeinrichtung dazu eingerichtet, geeignet und/oder bestimmt, das obig beschriebene Verfahren sowie alle bereits obig im Zusammenhang mit dem Verfahren beschriebene Verfahrensschritte einzeln oder in Kombination miteinander auszuführen. Umgekehrt kann das Verfahren mit allen im Rahmen der Anzeigeeinrichtung beschriebenen Merkmalen einzeln oder in Kombination miteinander ausgestattet sein. Insbesondere kann es eine Steuerungseinrichtung umfassen, welche zur Ermittlung einer Modifikation einer Ausgabe der nicht fahrtbezogenen Information und Steuerung der Durchführung der Modifikation an der Anzeigeeinrichtung geeignet und bestimmt ist.
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Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug mit einer Anzeigeeinrichtung der oben beschriebenen Art gerichtet. Besonders bevorzugt weist dieses Fahrzeug eine Steuerungseinrichtung auf, welche eine automatisierte und insbesondere hochautomatisierte Steuerung des Kraftfahrzeugs erlaubt.
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Bei einer weiteren fortlaufenden Ausführungsform weist das Fahrzeug eine Erfassungseinrichtung auf, welche dazu geeignet und bestimmt ist, das Vorliegen einer zweiten Fahrsituation und/oder für eine zweite Fahrsituation charakteristische Parameter zu erfassen.
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Hierbei kann es sich. wie oben erwähnt, beispielsweise um eine Situation handeln, in der plötzliche Störungen wie etwa ein Wildwechsel im Sichtfeld des Fahrzeugs auftreten. Daneben kann es sich bei derartigen Parametern auch um den Ausfall von Fahrassistenzsystemen handeln. Bei einen solchen Ausfall sollte der Fahrer des Kraftfahrzeugs wieder die Steuerung des Kraftfahrzeugs übernehmen.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Kraftfahrzeug eine Prozessoreinrichtung auf, welche dazu geeignet und bestimmt ist, bestimmten Ereignissen eine Kritikalität oder eine Kritikalitätsstufe zuzuordnen. Bevorzugt ist in Abhängigkeit von dieser Kritikalität auch die oben erwähnte Modifikation der nicht fahrtbezogenen Information möglich.
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Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten Zeichnungen:
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Darin zeigen:
- 1 eine Darstellung eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs in einer ersten Fahrsituation; und
- 2 das Kraftfahrzeug aus 1 in einer zweiten Fahrsituation.
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1 zeigt ein Kraftfahrzeug 1 (genauer dessen Innenraum). Dieses Kraftfahrzeug weist eine Anzeigeeinrichtung 2 auf. Hierbei handelt es sich insbesondere um ein Head Up Display. Es könnte sich bei der Anzeigeeinrichtung jedoch auch um einen Monitor in der Konsole des Kraftfahrzeugs handeln. In diesem Head - Up - Display wird eine nicht fahrtbezogene Information ausgegeben, hier beispielsweise ein Songtext. Gleichzeitig kann über das Audiosystem des Fahrzeugs ein entsprechende Melodie, jedoch ohne Gesang ausgegeben werden, so dass der Fahrer den Text mitsingen kann.
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Das Bezugszeichen 4 kennzeichnet schematisch eine Steuerungseinrichtung, welche hier eine hochautomatisierte Steuerung des Kraftfahrzeugs ermöglicht.
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Das Bezugszeichen 20 kennzeichnet eine vor dem Kraftfahrzeug liegende Fahrstrecke.
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2 zeigt das in 1 gezeigte Kraftfahrzeug einer zweiten Fahrsituation. In dieser Fahrsituation tritt eine Störung auf, wie hier ein Wildwechsel. Entsprechend wird über die Anzeigeeinrichtung eine hier fahrtbezogene Information I1 ausgegeben. Zusätzlich können Warnsymbole 22 wie hier Pfeile ausgegeben werden, welche auf eine spezielle Gefahr hinweisen.
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Die Information I, die also nicht fahrtbezogen ist, wird hier in einen Randbereich der Anzeigeeinrichtung verschoben und deutlich verkleinert. Auf diese Weise wird die Aufmerksamkeit des Fahrers voll oder im Wesentlichen auf das Geschehen vor dem Fahrzeug gelenkt und dieser kann in das Fahrtgeschehen eingreifen.
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Die Anmelderin behält sich vor, sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale als erfindungswesentlich zu beanspruchen, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass in den einzelnen Figuren auch Merkmale beschrieben wurden, welche für sich genommen vorteilhaft sein können. Der Fachmann erkennt unmittelbar, dass ein bestimmtes in einer Figur beschriebenes Merkmal auch ohne die Übernahme weiterer Merkmale aus dieser Figur vorteilhaft sein kann. Ferner erkennt der Fachmann, dass sich auch Vorteile durch eine Kombination mehrerer in einzelnen oder in unterschiedlichen Figuren gezeigter Merkmale ergeben können.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Anzeigeeinrichtung
- 4
- Steuerungseinrichtung
- 20
- Straße
- I
- nicht fahrtbezogene Information
- I1
- fahrtbezogene Information
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10 2021 212 655 A1 [0009]
- US 2016/0280234 A1 [0010]
- GB 2580861 [0011]