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Die Erfindung betrifft ein Führerstandsdisplay für ein Schienenfahrzeug. Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf einen Führertisch mit einem solchen Führerstandsdisplay. Die Erfindung betrifft auch ein Schienenfahrzeug mit einem solchen Führerstandsdisplay. Außerdem bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Anzeige auf einem Führerstandsdisplay.
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Schienenfahrzeuge weißen Führerstandsanzeigen, auch als Führerstandsdisplay bezeichnet, auf, auf denen ein Fahrzeugführer die wichtigsten Informationen über den aktuellen Fahrbetrieb seines Schienenfahrzeugs ablesen kann. Beispielsweise werden die aktuelle Geschwindigkeit, aktuelle Signale der Zugsicherung sowie der technische Zustand des Schienenfahrzeugs, insbesondere des Triebfahrzeugs, angezeigt.
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Ein typischer Führerstand weist drei bis vier Displays am Führertisch auf. Die beiden zentralen Displays, d.h. das Technik- und Diagnosedisplay (im Englischen: „Technical and Diagnosis Display“) und das Steuerungs- und Befehlsdisplay (im Englischen: „Control and Command Display“), sind dabei im Wesentlichen für sicherheitsrelevante Funktionen vorgesehen. Das dritte Display ist für den Zugfunk (Train Radio Display) vorgesehen. Das vierte Display, welches auch als elektronisches Fahrplan-Display (im Englischen: „Electronic Timetable Display“) bezeichnet wird, weist dabei länderspezifische Funktionen zur Fahrplananzeige und allgemein zur Einhaltung eines Fahrprofils auf. In Deutschland wird eine solche Fahrplananzeige als „Elektronischer Buchfahrplan und Verzeichnis der Langsamfahrstellen“, abgekürzt mit „EBuLa“, bezeichnet. Diese Art der Fahrplananzeige wird von zahlreichen deutschen Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt. Allerdings gibt es in anderen Ländern andere Systeme, die mit diesem Display nicht kompatibel sind.
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Soll ein Schienenfahrzeug europaweit eingesetzt werden, so kann das vierte Display, weil es nur eine länderspezifische Funktion wahrnimmt, nach einem Grenzübertritt nicht mehr genutzt werden. Somit weist dieses Display im Ausland keine Funktion auf. Ein Grund für die fehlende universelle Nutzbarkeit des vierten Displays besteht darin, dass länderspezifische Fahrpläne heutzutage in teilweise sehr unterschiedlichen Formaten vorliegen und es kein europäisches Standardformat dafür gibt.
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Außerdem wäre es wünschenswert, auf dem vierten Display auch weitere Funktionen, wie zum Beispiel die Darstellung von Kamerastreams und Diagnosefunktionen, zu implementieren. Diese Funktionen werden bisher von dem ersten oder zweiten Display wahrgenommen.
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Es besteht also die Aufgabe, das vierte Display so umzugestalten, dass es flexibler und breiter eingesetzt werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch ein Führerstandsdisplay gemäß Patentanspruch 1, durch einen Führertisch gemäß Anspruch 11, ein Schienenfahrzeug gemäß Patentanspruch 12 und durch ein Verfahren zur Anzeige auf einem Führerstandsdisplay gemäß Patentanspruch 13 gelöst.
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Das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay für ein Schienenfahrzeug, welches als das erwähnt vierte Display einsetzbar ausgebildet ist, weist eine Möglichkeit zur Kopplung mit einem mobilen Endgerät auf.
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Insbesondere weist das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay eine universell einsetzbare Applikation, welche dazu eingerichtet ist, eine Kopplung mit einem mobilen Endgerät mit mindestens einer spezifischen Applikation derart herzustellen, dass die spezifische Applikation auf dem Führerstandsdisplay anzeigbar und bedienbar wird, auf. Hierfür ist die universell einsetzbare Applikation vorzugsweise nicht nur auf dem Führerstandsdisplay, sondern auch auf dem mobilen Endgerät installiert, um eine Kommunikation zwischen dem mobilen Endgerät und dem Führerstandsdisplay in der vorstehend beschriebenen Weise herzustellen. In diesem Sinne umfasst die Erfindung auch eine Anordnung, umfassend das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay und ein mobiles Endgerät, wobei Teile der universell einsetzbaren Applikation auf dem mobilen Endgerät installiert sind.
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Applikationen des mobilen Endgeräts können auf dem Führerstandsdisplay dargestellt und bedient werden. Zudem können weitere Daten ausgetauscht werden, wie die aktuelle Fahrzeugposition, Geschwindigkeit etc. Als Kopplung soll eine Übertragbarkeit der Ausgabe- und Eingabedaten zwischen dem Führerstandsdisplay und dem mobilen Endgerät verstanden werden. Insbesondere sollen, wie bereits erwähnt, Ausgabe- und Eingabedaten der Applikation des mobilen Endgeräts alternativ zu dem mobilen Endgerät auch über das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay übertragen werden. Als „universelle“ Einsetzbarkeit so in diesem Zusammenhang verstanden werden, dass die Applikation des Führerstandsdisplays als Basisapplikation die Kommunikationsmittel bereitstellt, um spezifische Applikationen auf mobilen Endgeräten auf das Führerstandsdisplay zu spiegeln. Außerdem soll mit „universeller“ Einsetzbarkeit gemeint sein, dass diese Basisapplikation anders als das herkömmliche vierte Führerstandsdisplay auch im Ausland funktionsfähig ist, da sie nicht auf eine länderspezifische Anwendung gerichtet bzw. beschränkt ist.
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Gleichzeitig sind auf dem erfindungsgemäßen Führerstandsdisplay vorzugsweise eine oder mehrere spezifische Applikationen vorhanden, welche dem Fahrzeugführer angezeigt werden und von diesem bedient werden können.
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Das Führerstandsdisplay weist vorzugsweise mindestens eine Anwendung für eine Anzeige eines Fahrplans auf, welcher auf diesem Führerstandsdisplay dargestellt werden kann. Ein Fahrplan legt Vorgaben fest, unter denen eine Fahrstrecke zu befahren ist. Solche Vorgaben können insbesondere eine zulässige Maximalgeschwindigkeit eines Schienenfahrzeugs in einem Streckenabschnitt umfassen. Als Applikation ist ein Anwendungsprogramm zu verstehen, welches von einem Anwender für einen anwendungsspezifischen Zweck auf einem elektronischen Gerät, insbesondere einem Endgerät oder einem Computersystem, einsetzbar ist. Zur Ausführung der Applikation weist das Führerstandsdisplay bevorzugt ein Rechensystem, vorzugsweise eine Steuereinrichtung, auf, welches bzw. welche dazu eingerichtet ist, die Applikation auszuführen und von der Applikation generierte Informationen auf einer Anzeige des Führerstandsdisplays bildlich darzustellen. Als „auf ein mobiles Endgerät übertragbar“ soll eine Applikation verstanden werden, welche sowohl auf dem Führerstandsdisplay als auch auf einem mobilen Endgerät installierbar ist und über eine Schnittstelle zwischen dem Führerstandsdisplay und dem mobilen Endgerät an letzteres übermittelbar ist. Ein mobiles Endgerät umfasst ein tragbares Kommunikationsgerät, das ortsungebunden zur Sprach- und Datenkommunikation eingesetzt werden kann. Unter den Begriff eines mobilen Endgeräts fallen insbesondere Mobiltelefone, Smartphone, Netbooks, Notebooks oder Tablets.
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Teil des erfindungsgemäßen Führerstandsdisplays ist eine Schnittstelle zur Datenkommunikation der Applikationen mit einer externen Datenübertragungseinheit und einer externen Datenverarbeitungseinheit und eine Schnittstelle zur Übertragung von Eingabedaten und/oder Ausgabedaten und/oder Prozessdaten der mindestens einen spezifischen Applikation zwischen dem mobilen Endgerät und dem Führerstandsdisplay. Die externe Datenübertragungseinheit und/oder Datenverarbeitungseinheit ist vorzugsweise Teil des Schienenfahrzeugs.
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Vorzugsweise weist das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay eine Smart-Screen-Funktion auf. Ebenfalls bevorzugt ist das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay als fest verbautes Gerät ausgebildet und weist bevorzugt Schnittstellen zur separat verbauten Datenübertragungseinheit des Fahrzeugs und via WLAN / Bluetooth direkt oder indirekt zu einem mobilen Endgerät des Zugführers, auf, auf dem verschiedene Applikationen (ggf. u.a. eine Fahrplan-Applikation) installiert sind, die auf dem fest verbauten Führerstandsdisplay zur Anzeige & Bedienung gebracht werden können. Wenn als Führerstandsdisplay ein Tablett verwendet wird, ist dieses Gerät vorzugsweise über WLAN an die Datenübertragungseinheit des Fahrzeugs angebunden, und nicht via Ethernet-LAN.
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Vorteilhaft kann das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay universell zur Darstellung von Daten einer beliebigen Anwendung bzw. Applikation genutzt werden. Die beliebige Wahl und Austauschbarkeit der Applikation kann zum Beispiel für eine länderübergreifende Nutzung einer bestimmten Anwendung eingesetzt werden. Besonders vorteilhaft kann diese Applikation auf einem mobilen Endgerät installiert sein und über die genannte Schnittstelle auf dem erfindungsgemäßen Führerstandsdisplay visualisiert werden. Mit dieser Technik ist eine europaweise Anzeige von Fahrplänen möglich und insbesondere für europäische Korridorloks von Vorteil.
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Vorteilhaft wird ein weitgehend leittechnikunabhängiges, rückwirkungsfreies, nicht zulassungspflichtiges Führerstandsdisplay geschaffen, welches für SILO-Funktionen geeignet ist und einfach und schnell an Marktgegebenheiten und Kundenwünsche angepasst werden kann. Dadurch werden die bisher im Schienenfahrzeugbereich üblichen Anpassungszeiten für diese Funktionen deutlich verkürzt und vereinfacht. Dem Fahrzeugführer wird durch das Führerstandsdisplay an einer festen Stelle am Führerstand die Möglichkeit geboten, zahlreiche Funktionen darzustellen und individuell zu konfigurieren, ohne auf ein Zusatzdisplay oder Zusatzgeräte ausweichen zu müssen. Dadurch wird eine Vergrößerung der Anzeigefläche erreicht und es werden zusätzliche Digitalisierungsmaßnahmen ermöglicht, welche den Bahnbetrieb effizienter machen. Ähnlich zu bekannten Funktionen aus dem Kraftfahrzeugbereich können Applikationen von mobilen Endgeräten auf dem Führerstandsdisplay visualisiert und bedient werden, wodurch dem Fahrzeugführer eine Anzeige und Bedienung an optimaler Position ermöglicht wird.
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Der erfindungsgemäße Führertisch weist ein erstes Führerstandsdisplay zur Anzeige von technischen Daten und/oder von Diagnosedaten, ein zweites Führerstandsdisplay zur Anzeige von Steuerungsdaten und/oder Befehlsdaten, ein drittes Führerstandsdisplay für den Zugfunk und ein erfindungsgemäßes Führerstandsdisplay als viertes (Führerstands-)Display auf. Der erfindungsgemäße Führertisch teilt die Vorteile des erfindungsgemäßen Führerstandsdisplays. Vorteilhaft lässt sich der erfindungsgemäße Führertisch aufgrund der Flexibilität des erfindungsgemäßen Führerstandsdisplays in jedem Land vollständig einsetzen und es muss insbesondere das vierte Führerstandsdisplay nicht stillgelegt werden, wenn ein Länderwechsel stattfindet.
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Das erfindungsgemäße Schienenfahrzeug weist einen Führertisch mit einer Mehrzahl von Führerstandsdisplays und mindestens ein erfindungsgemäßes Führerstandsdisplay auf. Wie bereits erläutert, weist ein Führerstand zwei zentrale Führerstandsdisplays, ein drittes Display für den Zugfunk und ein viertes Führerstandsdisplay auf. Die beiden zentralen Displays, d.h. das Technik- und Diagnosedisplay (im Englischen: „Technical and Diagnosis Display“) und das Steuerungs- und Befehlsdisplay (im Englischen: „Control and Command Display“), sind dabei im Wesentlichen für sicherheitsrelevante Funktionen vorgesehen. Das vierte Führerstandsdisplay wird durch das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay ersetzt. Zudem umfasst das Schienenfahrzeug mindestens ein mobiles Endgerät, auf welchem die universell einsetzbare Applikation des Führerstandsdisplays, zumindest in Teilen, ebenfalls installiert ist, um eine Koppelung des Führerstandsdisplays mit dem mobilen Endgerät herzustellen. Das erfindungsgemäße Schienenfahrzeug teilt die Vorteile des erfindungsgemäßen Führerstandsdisplays.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Anzeige auf einem vorzugsweise erfindungsgemäßen Führerstandsdisplay wird eine universell einsetzbare Applikation ausgeführt, welche dazu eingerichtet ist, eine Kopplung mit einem mobilen Endgerät mit mindestens einer spezifischen Applikation derart herzustellen, dass die spezifische Applikation auf dem Führerstandsdisplay anzeigbar und bedienbar wird.
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Weiterhin erfolgt eine Datenkommunikation mindestens einer der Applikationen mit einer externen Datenübertragungseinheit und/oder einer externen Datenverarbeitungseinheit. Bei dieser Datenkommunikation werden externe Informationen, beispielsweise über eine Funkverbindung des Schienenfahrzeugs empfangen bzw. entsprechende Daten an eine Instanz außerhalb des Schienenfahrzeugs übermittelt. Hierfür ist das Führerstandsdisplay mit der externen Datenübertragungseinheit des Schienenfahrzeugs, vorzugsweise eine Funkeinheit, gekoppelt.
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Schließlich erfolgt eine Übertragung von Eingabedaten und/oder Ausgabedaten und/oder Prozessdaten der mindestens einen spezifischen Applikation zwischen dem mobilen Endgerät und dem Führerstandsdisplay. D.h., die spezifische Applikation wird auf das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay gespiegelt, so dass Eingabe und Ausgaben über das Führerstandsdisplay erfolgen können.
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Das erfindungsgemäße Verfahren teilt die Vorteile des erfindungsgemäßen Führerstandsdisplays.
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Ein Großteil der zuvor genannten Komponenten des Führerstandsdisplays können ganz oder teilweise in Form von Softwaremodulen realisiert werden, zum Beispiel von einer Steuereinrichtung des Führerstands oder des Führerstandsdisplays. Eine weitgehend softwaremäßige Realisierung hat den Vorteil, dass auch schon bisher verwendete Rechensysteme auf einfache Weise durch ein Software-Update nachgerüstet werden können, um auf die erfindungsgemäße Weise zu arbeiten. Insofern wird die Aufgabe auch durch ein entsprechendes Computerprogrammprodukt mit einem Computerprogramm gelöst, welches direkt in ein Rechensystem ladbar ist, mit Programmabschnitten, um die Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Anzeige auf einem Führerstandsdisplay auszuführen, wenn das Programm in dem Rechensystem ausgeführt wird. Ein solches Computerprogrammprodukt kann neben dem Computerprogramm gegebenenfalls zusätzliche Bestandteile wie z. B. eine Dokumentation und/oder zusätzliche Komponenten, auch Hardware-Komponenten, wie z.B. Hardware-Schlüssel (Dongles etc.) zur Nutzung der Software, umfassen.
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Zum Transport zum Rechensystem bzw. zur Steuereinrichtung und/oder zur Speicherung an oder in dem Rechensystem bzw. der Steuereinrichtung kann ein computerlesbares Medium, z.B. ein Memorystick, eine Festplatte oder ein sonstiger transportabler oder fest eingebauter Datenträger dienen, auf welchem die von einem Rechensystem einlesbaren und ausführbaren Programmabschnitte des Computerprogramms gespeichert sind. Das Rechensystem kann z.B. hierzu einen oder mehrere zusammenarbeitende Mikroprozessoren oder dergleichen aufweisen.
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Die abhängigen Ansprüche sowie die nachfolgende Beschreibung enthalten jeweils besonders vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung. Dabei können insbesondere die Ansprüche einer Anspruchskategorie auch analog zu den abhängigen Ansprüchen einer anderen Anspruchskategorie und deren Beschreibungsteilen weitergebildet sein. Zudem können im Rahmen der Erfindung die verschiedenen Merkmale unterschiedlicher Ausführungsbeispiele und Ansprüche auch zu neuen Ausführungsbeispielen kombiniert werden.
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In einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Führerstandsdisplays umfasst die Applikation mindestens eine der folgenden Funktionen bzw. Anwendungen:
- - eine Fahrplanfunktion,
- - eine Funktion zum Einwählen und zur Autorisierung eines Benutzers,
- - eine Funktion zur Verbindung des Führerstandsdisplays mit einer Dachantenne, insbesondere zur Ortung und als Datenverbindung,
- - eine Wiedergabe von Fahrzeuginformationen,
- - eine Anzeige von Informationen eines Fahrzeugführerassistenzsystems,
- - eine Anzeige von Funktionen einer digitalen automatischen Kupplung,
- - eine Anzeige eines Ratgebers zur Fehlerbehebung,
- - eine Anzeige eines digitalen Werkstatthandbuchs,
- - eine Anzeige eines Kamerabildes,
- - eine Applikation eines Fremdanbieters,
- - eine Anzeige und Bedienung einer auf dem Führerstandsdisplay gespeicherten Funktion.
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In Folge der Ausbildung der Fahrplanfunktion als Applikation auf dem Führerstandsdisplay kann das Führerstandsdisplay sowohl für die Implementierung einer auch herkömmlich standardmäßig verfügbaren Fahrplanfunktion, wie zum Beispiel EBuLa, als auch für die ersatzweise Implementierung eines Fahrplans, welche im Ausland genutzt wird, verwendet werden. Insbesondere wird dadurch eine europaweite Anzeige der nationalen Fahrpläne oder auch künftig möglicherweise einheitlichen Fahrpläne ermöglicht.
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Eine Funktion zum Einwählen und zur Autorisierung eines bestimmten Benutzers erlaubt die kontrollierte Nutzung von bestimmten Funktionen und auf dem Führerstandsdisplay angezeigten Daten.
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Eine Funktion zur Verbindung des Führerstandsdisplays mit einer Dachantenne ermöglicht eine bessere Kommunikation des Führerstandsdisplays mit der Landseite und die Darstellung von externen Informationen. Die Verbindung mit der Dachantenne stelle eine spezifische Ausprägung der Datenkommunikation mindestens einer der Applikationen mit einer externen Datenübertragungseinheit und/oder einer externen Datenverarbeitungseinheit dar.
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Für eine Wiedergabe von Fahrzeuginformationen ist das Führerstandsdisplay vorzugsweise mit einem internen Datenkommunikationssystem des Schienenfahrzeugs verbunden. Vorteilhaft können zusätzliche technische Informationen, welche auf den anderen Führerstandsdisplays nicht angezeigt werden, ergänzend dargestellt werden.
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Eine Anzeige von Informationen eines Fahrzeugführerassistenzsystems erlaubt die Übermittlung von zusätzlichen Informationen über die Umgebung an den Fahrzeugführer. Diese Informationen werden über außen am Schienenfahrzeug angeordnete Sensoren erfasst.
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Eine Anzeige von Funktionen einer digitalen automatischen Kupplung ermöglicht die Überwachung der Funktion der digitalen automatischen Kupplung. Eine digitale automatische Kupplung verbindet Güterwagen automatisch miteinander. Sie stellt ohne Handarbeit des Rangierpersonals eine mechanische Verbindung zwischen den Güterwagen her. Gleichzeitig kuppelt die digitale automatische Kupplung die Luftleitung für die Bremse sowie eine Strom- und Datenbusleitung aneinander.
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Eine Anzeige eines Ratgebers zur Fehlerbehebung erleichtert einem Fahrzeugführer oder Wartungspersonal die Behebung eines auftretenden technischen Fehlers. Dabei kann auch eine Anzeige eines digitalen Werkstatthandbuchs erfolgen, um die Funktion einzelner Baugruppen eines Schienenfahrzeugs besser nachvollziehen zu können.
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Eine Anzeige eines Kamerabildes erlaubt die Überwachung von Teilbereichen im Schienenfahrzeug oder außerhalb des Schienenfahrzeugs, die vom Fahrzeugführer von dem Führerstand aus nicht direkt eingesehen werden können.
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Eine Applikation eines Fremdanbieters kann möglicherweise zusätzliche nützliche Funktionen bieten, die der Hersteller des Schienenfahrzeugs selbst nicht anbietet.
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Eine Anzeige und Bedienung einer auf dem Führerstandsdisplay gespeicherten Funktion informiert den Fahrzeugführer über die gespeicherte Funktion, so dass er sie bei Bedarf nutzen kann.
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Wie bereits erwähnt, weist das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay eine Spiegelfunktion zur Spiegelung einer auf dem mobilen Endgerät ausgeführten Applikation auf dem Führerstandsdisplay auf. Vorteilhaft können auf einem mobilen Endgerät angezeigte Daten auch auf dem Führerstandsdisplay sichtbar gemacht werden, so dass ein Benutzer die von herkömmlichen Anordnungen gewohnte Darstellung insbesondere von Fahrplandaten bekommt. Umgekehrt können auch im Rahmen der Ausführung der Applikation einzugebende Daten anstatt direkt in das mobile Endgerät auch über das Führerstandsdisplay eingegeben werden, insofern das Führerstandsdisplay eine entsprechende Eingabefunktion, insbesondere eine Touchscreenfunktion, zur Eingabe von Daten aufweist.
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Wie bereits erwähnt, weist das Führerstandsdisplay daher eine Funktion zur Koppelung des mobilen Endgeräts mit dem Führerstandsdisplay auf. Wird ein mobiles Endgerät mit dem Führerstandsdisplay gekoppelt, so können Informationen einer auf dem mobilen Endgerät laufenden Applikation auch auf dem erfindungsgemäßen Führerstandsdisplay angezeigt werden. Die Koppelungsfunktion kann also insbesondere für die vorstehend beschriebene Spiegelfunktion eingesetzt werden.
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Bevorzugt weist das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay eine Touchscreen-Schnittstelle zur Interaktion mit der Applikation durch einen Benutzer, insbesondere einen Fahrzeugführer, auf. Vorteilhaft kann ein Benutzer, insbesondere ein Fahrzeugführer, Befehle oder Informationen direkt über das Führerstandsdisplay eingeben und so direkt über das Führerstandsdisplay kommunizieren.
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Bevorzugt weist das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay eine Split-Screenfunktion auf. Vorteilhaft lassen sich damit Daten mehrerer Applikationen zur gleichen Zeit anzeigen. Auch lässt sich so eine „Mischung“ zwischen Applikationen erreichen, die auf dem Führerstandsdisplay installiert sind und Applikationen, die auf einem mit dem Führerstandsdisplay gekoppelten mobilen Endgerät installiert sind und auf das Führerstandsdisplay gespiegelt werden.
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Dabei ist die Split-Screen-Funktion bevorzugt dazu eingerichtet, dass Eingabedaten und/oder Ausgabedaten der spezifischen Applikation auf dem mit dem Führerstandsdisplay gekoppelten mobilen Endgerät gemeinsam mit Eingabedaten und/oder Ausgabedaten der universell einsetzbaren Applikation auf dem Führerstandsdisplay anzeigbar sind. Vorteilhaft kann die allgemein genutzte Applikation simultan zu einer spezifischen Applikation eingesetzt und genutzt werden.
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Das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay weist mithin vorzugsweise eine Funktion zur Koppelung eines mobilen Endgeräts mit dem Führerstandsdisplay auf, um die auf dem mobilen Endgerät gespeicherten Applikationen auch auf dem Führerstandsdisplay sichtbar zu machen und gegebenenfalls über eine Dateneingabe in das Führerstandsdisplay mit den auf dem mobilen Endgerät gespeicherten Applikationen zu kommunizieren. Vorteilhaft müssen auf dem mobilen Endgerät installierte Applikationen nicht erst auf das Führerstandsdisplay geladen werden, sondern können direkt verwendet werden, wobei die Anzeige trotzdem über das Führerstandsdisplay erfolgen kann.
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In einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Führerstandsdisplays umfasst die Schnittstelle zur Datenkommunikation mindestens eine Schnittstelle des folgenden Typs:
- - eine WLAN-Schnittstelle,
- - eine LAN-Schnittstelle,
- - eine NFC-Schnittstelle („NFC“ steht hier für „Near Field Communication“, zu Deutsch „Nahfeldkommunikation“),
- - eine Bluetooth-Schnittstelle.
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Im Unterschied zu bisherigen Schnittstellen bleibt die WLAN-Funktion auch während der Fahrt eines Schienenfahrzeugs aktiviert.
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Vorteilhaft können drahtlos Informationen, insbesondere technische Daten, von externen Datenverarbeitungseinheiten empfangen werden und auf dem erfindungsgemäßen Führerstandsdisplay angezeigt werden.
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Ebenfalls bevorzugt weist das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay eine Applikation zur digitalen Übermittlung einer vorzugsweise von einem Benutzer manuell festgestellten Störung, vorzugsweise an eine vom Land oder Betreiber abhängige Stelle auf. Vorteilhaft wird ein Fahrzeugführer während des Betriebs des Schienenfahrzeugs unverzüglich über technische Probleme informiert.
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Das erfindungsgemäße Führerstandsdisplay weist optional eine Applikation zur länderspezifischen Anzeige eines Fahrplans in Abhängigkeit von einem aktuellen Aufenthalt des Führerstandsdisplays in einem bestimmten Staat auf. Vorteilhaft wird eine automatisierte Anpassung der Fahrplananzeige in Abhängigkeit von der aktuellen Position des Schienenfahrzeugs vorgenommen.
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Die Applikation zur länderspezifischen Anzeige eines Fahrplans des erfindungsgemäßen Führerstandsdisplays weist vorzugsweise eine Funktion zur Ermittlung des Aufenthalts des Führerstandsdisplays in einem bestimmten Staat auf Basis einer der folgenden Informationen auf:
- - eine Netzwahl,
- - eine Position des Führerstandsdisplays basierend auf der Information eines Ortungssystems.
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Vorteilhaft können diese Informationen als Basis für eine Auswahl eines passenden Fahrplans genutzt werden, bzw. auch für die Navigation im Fahrplan. Besonders vorteilhaft kann eine länderspezifische Fahrplananzeige bzw. eine für einen länderspezifischen Fahrplan spezifische Applikation automatisiert in Abhängigkeit von den vorstehenden Informationen ausgewählt und angezeigt werden, so dass sich der Fahrzeugführer keine Gedanken über den auszuwählenden Fahrplan machen muss. Alternativ kann der länderspezifische Fahrplan, damit der Fahrzeugführer die volle Kontrolle über den ihm angezeigten Fahrplan hat, als empfohlene Option dem Fahrzeugführer angezeigt werden, wobei der Fahrzeugführer durch aktive Auswahl den gewünschten Fahrplan selbst bestimmt.
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Werden betreiberspezifische Fahrpläne genutzt, so weist das Führerstandsdisplay auch eine Applikation zur betreiberspezifischen Anzeige eines Fahrplans oder anderer betreiberspezifische Daten auf. Vorteilhaft erhält der Fahrzeugführer voreingestellt bzw. automatisiert eingestellt die für den betreiberspezifischen Betrieb seines Schienenfahrzeugs relevanten Daten angezeigt. Ist das Führerstandsdisplay als Tablett ausgeführt, so kann der Fahrzeugführer gegebenenfalls das Tablett sogar in unterschiedlichen Fahrzeugen oder gar unterschiedlichen Fahrzeugen von unterschiedlichen Betreibern nutzen, wobei die Anzeige entsprechend automatisiert adaptiert wird.
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Die Erfindung wird im Folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Figuren anhand von Ausführungsbeispielen noch einmal näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung eines Führerstands,
- 2 eine schematische Darstellung eines Führerstandsdisplays gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung,
- 3 eine schematische Darstellung eines Schienenfahrzeugs gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung,
- 4 ein Flussdiagramm, welches ein Verfahren zur Anzeige auf einem Führerstandsdisplay gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht.
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In 1 ist eine schematische Darstellung eines Führerstands 10 veranschaulicht. Der Führertisch 10 umfasst ein erstes Führerstandsdisplay 6, welches in 1 in der Mitte dargestellt ist, und ein zweites Führerstandsdisplay 7, welches in 1 auf der rechten Seite dargestellt ist. Das erste Führerstandsdisplay 6 dient der Darstellung von Zugsicherungsinformationen /-anzeigen und der Zugdateneingabe. Das zweite Führerstandsdisplay 7 dient der Anzeige von technischen Daten und von Diagnosedaten sowie der Bedienung des Fahrzeugs. Das dritte Führerstandsdisplay 8, welches in 1 ganz links dargestellt ist, dient der Anzeige und Bedienung des Zugfunkgerätes. Das vierte Führerstandsdisplay 5, welches in 1 auf der linken Seite (zwischen dem dritten Führerstandsdisplay 8 und dem ersten Führerstandsdisplay 6) dargestellt ist, ist dazu eingerichtet, eine elektronische Fahrplananzeige zur Verfügung zu stellen.
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In 2 ist eine schematische Darstellung eines Führerstanddisplays 5 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt. Das in 2 gezeigte Führerstandsdisplay 5 weist eine universell einsetzbare Applikation A auf, die zur Koppelung mit einem mobilen Endgerät 3 dienen kann. Teil des in 2 gezeigten Führerstandsdisplays 5 ist auch eine Schnittstelle 1 zur Datenkommunikation mit einer externen Datenübertragungseinheit 4, wie zum Beispiel eine Außenantenne. Über die Außenantenne werden Informationen D2 von der Landseite an ein Schienenfahrzeug übertragen. Das Führerstandsdisplay 5 umfasst außerdem eine Schnittstelle 2 zur Koppelung mittels einer universell einsetzbaren Applikation A mit einem mobilen Endgerät 3 zum Austausch von Anzeige und Bedienhandlung einer auf dem mobilen Endgerät 3 installierten Applikation B, beispielsweise eine Fahrplananzeigen-Applikation, zwischen dem mobilen Endgerät 3 und dem Führerstandsdisplay 5. Auf dem Führerstandsdisplay 5 können weitere Applikationen C für spezielle Anwendungen gespeichert sein.
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In 3 ist eine schematische Darstellung eines Schienenfahrzeugs 11 mit einem Führertisch 10 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht. Wie bereits im Zusammenhang mit dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel erläutert, dient das erste Führerstandsdisplay 6 der Darstellung von Zugsicherungsdaten und der Zugdateneingabe. Das zweite Führerstandsdisplay 7 ist dazu eingerichtet, Steuerungsdaten und Befehlsdaten anzuzeigen bzw. entgegenzunehmen. Das dritte Führerstandsdisplay 8 dient der Anzeige und Bedienung des Zugfunkgeräts. Das vierte Führerstandsdisplay 5, welches als Führerstandsdisplay gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, wie in 2 gezeigt, aufgebaut ist und in 3 auf der linken Seite dargestellt ist, ist dazu eingerichtet, eine elektronische Fahrplananzeige zur Verfügung zu stellen, und weist die im Zusammenhang mit 2 erläuterten zusätzlichen Funktionsmerkmale auf.
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In 4 ist ein Flussdiagramm 400 gezeigt, welches ein Verfahren zur Anzeige auf einem Führerstandsdisplay 5 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht.
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Bei dem Schritt 4.I wird eine universell einsetzbare Applikation A, welche dazu eingerichtet ist, eine Kopplung mit einem mobilen Endgerät 3 mit einer spezifischen Applikation B derart herzustellen, dass die spezifische Applikation B auf dem Führerstandsdisplay anzeigbar und bedienbar wird, ausgeführt.
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Weiterhin wird eine in einem mobilen Endgerät 3 gespeicherte Funktion der spezifischen Applikation B, welche eine Anwendung für eine Einhaltung eines Fahrplans FP aufweist, universell einsetzbar ausgeführt.
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Bei dem Schritt 4.II erfolgt eine Kommunikation der Applikation B mit einer externen Datenübertragungseinheit 4 und/oder einer externen Datenverarbeitungseinheit, wobei eine Datenübertragung von Informationen D2 von der Landseite an das Schienenfahrzeug erfolgen sollen, in dem das Führerstandsdisplay 5 angeordnet ist und das mobile Endgerät von einem Fahrzeugführer eingesetzt wird. Die Datenübertragung erfolgt über eine Datenschnittstelle 1 zur Datenkommunikation des Führerstandsdisplays 5 mit einer externen Datenübertragungseinheit 4 und einer externen Datenverarbeitungseinheit und über eine Datenkommunikation über eine Schnittstelle 2 zur Datenübertragung zwischen dem mobilen Endgerät 3 und dem Führerstandsdisplay 5.
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Bei dem Schritt 4.III werden Ausgabedaten und Prozessdaten der spezifischen Applikation B auf das Führerstandsdisplay 5 übertragen. D.h. die spezifische Applikation, welche in diesem Fall ebenfalls universell einsetzbar ist, wird auf das Führerstandsdisplay gespiegelt, so dass der Fahrzeugführer die Fahrplandaten auch im Ausland wie gewohnt auf dem vierten Führerstandsdisplay angezeigt bekommt.
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Es wird abschließend noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorbeschriebenen Verfahren und Vorrichtungen lediglich um bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung handelt und dass die Erfindung vom Fachmann variiert werden kann, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen, soweit er durch die Ansprüche vorgegeben ist. Es wird der Vollständigkeit halber auch darauf hingewiesen, dass die Verwendung der unbestimmten Artikel „ein“ bzw. „eine“ nicht ausschließt, dass die betreffenden Merkmale auch mehrfach vorhanden sein können. Ebenso schließt der Begriff „Einheit“ nicht aus, dass diese aus mehreren Komponenten besteht, die gegebenenfalls auch räumlich verteilt sein können. Unabhängig vom grammatikalischen Geschlecht eines bestimmten Begriffes sind Personen mit männlicher, weiblicher oder anderer Geschlechteridentität mit umfasst.