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DE102024200556A1 - Geschirrspülmaschine mit einer Wärmepumpe sowie zugehöriges Betriebsverfahren - Google Patents

Geschirrspülmaschine mit einer Wärmepumpe sowie zugehöriges Betriebsverfahren

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Publication number
DE102024200556A1
DE102024200556A1 DE102024200556.8A DE102024200556A DE102024200556A1 DE 102024200556 A1 DE102024200556 A1 DE 102024200556A1 DE 102024200556 A DE102024200556 A DE 102024200556A DE 102024200556 A1 DE102024200556 A1 DE 102024200556A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
evaporator
phase
air
condenser
dishwasher
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102024200556.8A
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English (en)
Inventor
Carsten Heinrich
Berthold Pflomm
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Hausgeraete GmbH
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Priority to PCT/EP2024/086317 priority patent/WO2025157515A1/de
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Pending legal-status Critical Current

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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47L15/4285Water-heater arrangements
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Abstract

Eine Geschirrspülmaschine (1) mit zumindest einer Wärmepumpe (14) ist so ausgebildet, dass der Verdampfer (20) der Wärmepumpe (14) funktional zumindest zweigeteilt (20a, 20b) ist, wobei in einer Phase zur Erwärmung von Spülflotte (24) beide Teile (20a, 20b) in gleicher Funktion hintereinandergeschaltet sind, und wobei in einer Phase zur Trocknung und Wiedererwärmung von aus dem Spülbehälter entnommener Spülraumluft (33) ein zweiter Teil (20b) des Verdampfers zu einem Bereich des Verflüssigers (18) umgeschaltet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit zumindest einer Wärmepumpe, die zumindest einen Kompressor, einen Verflüssiger, ein Expansionsorgan (bzw. Entspannungsorgan) und einen Verdampfer umfasst, die untereinander verbunden sind und zwischen denen ein Arbeitsmedium, das im Betrieb seinen Aggregatzustand wechselt, zirkuliert, und die weiterhin zumindest eine Umwälzpumpe für in Kontakt mit dem Spülgut gekommene Flüssigkeit, sog. Spülflotte aufweist, und wobei die Geschirrspülmaschine einen automatisierten Betrieb in mehreren zeitlich aufeinander folgenden Phasen ermöglicht.
  • Es ist bekannt, zur energetischen Optimierung von Geschirrspülmaschinen diese mit Wärmepumpen bzw. Wärmepumpenanordnungen zu versehen, um so die Beheizung der in der jeweiligen Geschirrspülmaschine umlaufenden Spülflüssigkeit zumindest unterstützen zu können, d.h. entweder teilweise oder bei entsprechender Ausbildung der jeweiligen Geschirrspülmaschine auch vollständig über deren Wärmepumpe erreichen zu können. Eine solche Wärmepumpe ist üblicherweise eine Luftwärmepumpe, die der Umgebungsluft (zum Beispiel der Raumluft einer Küche, in der die Geschirrspülmaschine steht) Wärme entzieht und diese mittels ihres Verflüssigers auf die zu erwärmende Spülflüssigkeit überträgt.
  • Es ist weiter neuerdings bekannt, für die Trocknungsphase eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms Luft aus dem das Spülgut aufnehmenden Spülbehälter der Geschirrspülmaschine zunächst über den Verdampfer der Wärmepumpe laufen bzw. strömen zu lassen, um damit diese Spülraumluft durch Abkühlung und damit einhergehender Auskondensation von in ihr enthaltener Feuchtigkeit zu trocknen, und nachfolgend diese abgekühlte, getrocknete bzw. trockenere Luft wieder aufzuheizen und sie dann wieder in den Spülbehälter einströmen zu lassen. Eine solche Lösung zur Trocknung von Spülraumluft unter Nutzung einer Wärmepumpe während der Trocknungsphase eines jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms ist z.B. in der CN108888215A gezeigt. Dort ist allerdings ein hoher baulicher Aufwand zu bewerkstelligen, da zusätzlich zum mit dem Spülflüssigkeits- Umwälzkreislauf der Geschirrspülmaschine in Wärmeaustausch stehendem Verflüssiger der Wärmepumpe ein weiteres, d.h. zusätzliches, Verflüssigerteil der Wärmepumpe vorgesehen ist, das während einer Spülphase mit zu erwärmender Spülflüssigkeit, insbesondere der Reinigungsphase und/oder Klarspülphase, des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms, bei welcher Wärme aus der Außen- bzw. Umgebungsluft mittels des Verdampfers der Wärmepumpe entzogen und über deren Verflüssiger auf die zu erwärmende Spülflüssigkeit übertragen wird, nichts zur Erwärmung der Spülflüssigkeit beiträgt, d.h. hierfür wirkungslos ist. Der zusätzliche Verflüssigerteil zeigt nur bei Trocknung von Luft aus dem Spülbehälter, d.h. Spülraumluft, eine Wirkung, indem es aus dem Spülbehälter herausgeführte und durch den Verdampfer der Wärmepumpe abgekühlte Spülraumluft wiedererwärmt, bevor diese dem Spülbehälter wieder zugeführt wird. Da es während der jeweiligen Spülphase mit aufzuheizender Spülflüssigkeit Wärme ungenutzt an die Umgebung abgibt, ist die Wärmepumpenanordnung der CN108888215A energetisch ungünstig.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, hier eine Verbesserung zu erreichen.
  • Die Erfindung löst dieses Problem durch eine Geschirrspülmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Hinsichtlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung wird auf die weiteren Ansprüche 2 bis 12 verwiesen.
  • Dadurch, dass erfindungsgemäß nach Anspruch 1 bei einer Geschirrspülmaschine mit zumindest einer Wärmepumpe der Verdampfer funktional zumindest zweigeteilt ist, wobei in einer Phase zur Erwärmung von Spülflüssigkeit bzw. Spülflotte beide Teile in gleicher Funktion hintereinandergeschaltet sind, und wobei in einer Phase zur Trocknung und Wiedererwärmung von aus dem Spülbehälter entnommener Spülraumluft ein zweiter Teil des Verdampfers zu einem wärmetauschenden bzw. wärmeabgebenden Bereich des Verflüssigers umgeschaltet bzw. umgewandelt, d.h. umfunktioniert ist, ist es möglich, die Wärmepumpe nicht nur zur Erwärmung von Spülflotte, sondern auch in einer Trocknungsphase zur Trocknung und Wiedererwärmung von Luft aus dem Spülbehälter bautechnisch günstig und energieeffektiv zu nutzen. Ein zweiter Teil des Verdampfers, welcher in einer Phase zur Erwärmung von Spülflüssigkeit von Außenluft in deren Strömungsrichtung betrachtet nach dessen erstem Teil bzw. Abschnitt als zweiter Abschnitt des Verdampfers zusätzlich beströmt wird, lässt sich in einer Phase zur Trocknung von Spülraumluft also in einen wärmeabgebenden Teil bzw. Bereich des Verflüssigers verwandeln bzw. ändern, welcher von Spülraumluft in deren Strömungsrichtung betrachtet nach deren durch den ersten Teil des Verdampfers bewirkten Abkühlung und Auskondensation von Feuchtigkeit beströmt wird. Dabei bleibt der apparative Aufwand der erfindungsgemäßen Wärmepumpenanordnung bzw. Wärmepumpe minimal. Durch die Umschaltmöglichkeit bzw. Umfunktionierungsmöglichkeit des zweiten Teils bzw. Abschnitts des Verdampfers kann zum einen eine vollständige Verdampfergröße für die Erwärmung von Spülflotte wie bei einer herkömmlichen, nur zur Erwärmung von Spülflüssigkeit konzipierten Wärmepumpenanordnung bereitgestellt werden. Die Verdampfergröße ist dabei insbesondere darauf ausgelegt, dass in der jeweiligen Phase mit zu erwärmender Spülflüssigkeit ausreichend viel Wärmeenergie aus der Außenluft bzw. Umgebungsluft auf das im Verdampfer fließende Arbeitsmedium und von diesem in einem wärmeabgebenden Teil des Verflüssigers der Wärmepumpe auf die zu erwärmende Spülflüssigkeit transferierbar ist, die in einem mit diesem wärmeabgebenden Teil des Verflüssigers wärmetauschend gekoppelten Bereich oder Abschnitt, insbesondere Rohrabschnitt, strömt, um die Spülflüssigkeit auf eine gewünschte Solltemperatur zu erwärmen. Dieser Bereich oder Abschnitt, insbesondere Rohrabschnitt, kann insbesondere Bestandteil des Umwälzkreislaufs der Geschirrspülmaschine, oder eines eigens vorgesehenen, insbesondere zu diesem fluidisch parallel verlaufenden, Flüssigkeits- Aufheizkreislaufs sein. Andererseits ist aber auch nach dem Umschalten der umgeschaltete Teil des Verdampfers in der Trocknungsphase nicht ohne Funktion, sondern dient dann als wärmeübertragender bzw. wärmeabgebender Teil des Verflüssigers.
  • Im Rahmen der Erfindung ist der zweite Teil des Verdampfers insbesondere derjenige Bereich bzw. Abschnitt des Verdampfers, der in der jeweiligen Phase mit mittels der Wärmepumpe zu erwärmender Spülflüssigkeit Wärme aus vorbeiströmender Umgebungsluft zusätzlich zu dem (in Luftströmungsrichtung) vor ihm angeordneten ersten Teil des Verdampfers zieht, und in der Trocknungsphase zu einem an die vorbeiströmende Spülraumluft Wärme abgebenden Bereich des Verflüssigers der Wärmepumpe umfunktioniert ist. In der Trocknungsphase übernimmt der zweite Teil des Verdampfers also eine Verflüssiger- Funktion, so dass in ihm das Arbeitsmedium der Wärmepumpe kondensiert, d.h. verflüssigt wird.
  • In jeder Phase (jeweilige Spülflüssigkeits- Aufheizphase sowie, insbesondere programmabschließende, Trocknungsphase) des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms sind daher jeweils nur solche Funktionseinheiten der erfindungsgemäßen Wärmpumpe aktiv, die entweder für die Erwärmung von Spülflüssigkeit oder für die Trocknung und Wiedererwärmung von Spülraumluft jeweils einen Beitrag leisten, d.h. dafür wirksam sind. Weder ein Teil des Verdampfers noch ein Teil des Verflüssigers ist in irgendeiner Betriebsphase der Wärmepumpe ohne Funktion, d.h. ohne Beitrag für die Erwärmung von Spülflüssigkeit oder für die Trocknung und Wiedererwärmung von Spülraumluft. Sowohl das Erwärmen von Spülflüssigkeit als auch die Trocknung und Wiedererwärmung von Luft aus dem Spülbehälter erfolgt daher jeweils mit hoher Effektivität und guter Raumausnutzung.
  • Während der Trocknungsphase kann der während der jeweiligen Aufheizphase von Spülflüssigkeit zu deren Erwärmung wirksame bzw. aktive Teil des Verflüssigers seine Verflüssigerfunktion (, mit der die Kondensation des in ihm strömenden Arbeitsmediums einhergeht,) auch während der Trocknungsphase zumindest teilweise beibehalten. D.h. in diesem Fall umfasst der Verflüssiger in der Trocknungsphase zwei jeweils wärmeabgebende Teile. Dann ergänzt der in der Trocknungsphase zum wärmeabgebenden Verflüssigerteil umfunktionierte zweite Teil des Verdampfers den ersten Teil des Verflüssigers, der in der der Trocknungsphase zeitlich vorausgehenden, jeweiligen Aufheizphase von Spülflüssigkeit wirksam war und jetzt auch noch in der Trocknungsphase das in ihm strömende Arbeitsmedium zumindest teilweise kondensieren lässt. In diesem Fall umfasst der Verflüssiger somit in der Trocknungsphase funktional zwei Teile, nämlich den zum Verflüssiger umfunktionierten zweiten Teil des Verdampfers additiv zum (in Flussrichtung des Arbeitsmediums ersten) Teil des Verflüssigers, welcher in der jeweiligen, mittels Wärmepumpe unterstützter oder durchgeführter Aufheizphase von Spülflüssigkeit wirksam war und jetzt in der Trocknungsphase auch noch Wärme abgibt.
  • Zweckmäßig kann es nach einer vorteilhaften Weiterbildung insbesondere sein, wenn der in der jeweiligen Aufheizphase die zu erwärmende Spülflüssigkeit führende Bereich oder Abschnitt, insbesondere Rohrabschnitt, der mit dem wärmeabgebenden Teil des Verflüssigers unter Bildung einer Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit wärmetauschend gekoppelt ist, in der Trocknungsphase vorzugsweise mit unerwärmtem Wasser, insbesondere kaltem Frischwasser, befüllt und/oder durchströmt wird, dessen Temperatur geringer, insbesondere zumindest 10 ° C und mehr geringer, als die Temperatur der feuchtwarmen, insbesondere 100% relative Luftfeuchte aufweisenden, Spülraumluft am Ende der der Trocknungsphase vorausgehenden Teilspülphase, insbesondere Klarspülphase, des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms ist. Dadurch lässt sich im Trocknungsprozess die maximale Kondensationstemperatur des ihn und den zu einem wärmeabgebenden Bereich des Verflüssigers umfunktionierten Teil des Verdampfers durchströmenden Arbeitsmediums absenken, wodurch trotz in den ein oder mehreren vorausgehenden Teilspülphasen mittels Wärmepumpenbetrieb bewirkten Spültemperaturen eine schnelle und energieeffiziente Fortführung des Wärmepumpenbetriebs zur Trocknung der Spülraumluft während der nachfolgenden Trocknungsphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms sichergestellt ist. Insbesondere können somit eine Überhitzung des Kompressors und/oder sonstiger Bestandteile der Wärmepumpenanordnung und damit einhergehende etwaige Schäden an diesen während des Betriebs der Wärmepumpe in der Trocknungsphase vermieden werden. Eine längere, wie z.B. mindestens zwanzigminütige, Ausschaltphase der Wärmepumpe nach dem Ende des der Trocknungsphase vorausgehenden Teilspülphase, insbesondere Klarspülphase, des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms, um die Arbeitstemperatur des Arbeitsmediums im Wärmepumpenkreislauf durch allmähliche Wärmeabgabe an die Geschirrspülmaschine und/oder an die Umgebung auf ein Temperaturniveau absinken zu lassen, mit der anschließend während der Trocknungsphase die Wärmepumpe sicher weiterbetrieben werden kann, ist somit nicht in diesem Umfang erforderlich. Es lässt sich somit der Wärmepumpenbetrieb nach den ein oder mehreren Spülphasen zumindest nahezu wartefrei in der Trocknungsphase fortsetzen. Insbesondere ist ein zumindest nahezu übergangsloser bzw. durchgehender, bevorzugt kontinuierlicher, Betrieb der Wärmepumpe von der letzten Teilspülphase mit zu erwärmender Spülflüssigkeit, insbesondere Klarspülphase, bis in die Trocknungsphase hinein, insbesondere bis zu deren Ende, möglich, ohne dass eine zu langandauernde Ausschaltphase des Kompressors der Wärmepumpe am Ende der letzten Teilspülphase mit zu erwärmender Spülflüssigkeit, insbesondere der Klarspülphase, und/oder am Anfang der Trocknungsphase erforderlich ist, was sonst zu einer unerwünschten Verlängerung der Trocknungsphase und damit des jeweiligen Geschirrspülprogramms führen würde. Die Abkühlung des Arbeitsmediums durch Befüllung des Bereichs bzw. Abschnitts, insbesondere Rohrabschnitts, welcher mit dem wärmeabgebenden Teil des Verflüssigers unter Ausbildung einer Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit thermisch gekoppelt ist, mit gegenüber ihm kälterem Wasser, insbesondere Frischwasser, kann insbesondere bei einem Nicht- ECO Geschirrspülprogramm wie z.B. einem Schnellreinigungsprogramm, oder Fett lösendem Heißreinigungsprogramm oder Intensivreinigungsprogramms, oder Hygienereinigungsprogramms zum Anfang der Trocknungsphase günstig sein, wenn in den ein oder mehreren Teilspülphasen mit zu erwärmender Spülflüssigkeit, insbesondere in der Klarspülphase, die Spülflüssigkeit mittels des für ihre Erwärmung wirksamen Teils des Verflüssigers auf eine gewünschte, gegenüber dem Eco- Geschirrspülprogramm höhere Solltemperatur, insbesondere Klarspültemperatur am Ende der Klarspülphase, vorzugsweise von mindestens 50 °C, gebracht worden ist.
  • Verallgemeinert ausgedrückt kann es vorteilhaft sein, wenn der (in Flussrichtung des Arbeitsmediums erste) Teil des Verflüssigers, welcher in wärmetauschendem Kontakt mit einem Bereich oder Abschnitt, insbesondere Rohrabschnitt, steht, der in zumindest einer Teilspülphase, insbesondere in der der Trocknungsphase vorausgehenden Klarspülphase, eines jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms mit Spülflüssigkeit zu deren Erwärmung durchströmt ist, in der späteren, insbesondere programmabschließenden, Trocknungsphase dadurch abkühlbar ist, dass der Bereich oder Abschnitt, insbesondere Rohrabschnitt, mit unerwärmtem Wasser, insbesondere Frischwasser aus einer Gebäudewasserleitung, befüllt oder durchströmt ist, das kälter als die Spülflüssigkeit und/oder die Luft im Spülbehälter am Ende der der Trocknungsphase vorausgehenden Spülflüssigkeit führenden Teilspülphase, insbesondere der Klarspülphase, eines jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms ist.
  • Schließlich ist es je nach Auslegung des Wärmepumpenkreislaufs ggf. auch möglich, dass während der Trocknungsphase der (in Flussrichtung des Arbeitsmediums erste) Teil des Verflüssigers, welcher während der jeweiligen zeitlich vorausgehenden Aufheizphase von Spülflüssigkeit zu deren Erwärmung wirksam bzw. aktiv war, seine Verflüssigerfunktion (, die durch Kondensation des in ihm strömenden Arbeitsmediums gekennzeichnet ist,) nach dem oder durch das Umfunktionieren des zweiten Teils des Verdampfers in einen wärmeabgebenden Bereich bzw. Abschnitt zumindest nahezu verliert, so dass dann der Verflüssiger während der Trocknungsphase hauptsächlich oder ganz nur aus diesem umfunktionierten Teil des Verdampfers besteht.
  • Wenn in einer Trocknungsphase bei zu einem wärmetauschenden Bereich des Verflüssigers umgeschaltetem bzw. umfunktioniertem zweiten Teil des Verdampfers, d.h. bei in einen wärmeabgebenden Bereich bzw. Abschnitt des Verflüssigers umgewandeltem zweiten Teil des Verdampfers, dieser zweite Teil von in seinen flüssigen Aggregatzustand wechselnden (kondensierenden) Arbeitsmedium der Wärmepumpe durchflossen wird, ergibt sich automatisch die dann bestehende zweite Funktion einer an die den zweiten Teil des Verdampfers be- und/oder umströmende Luft (dann die Luft aus dem Spülbehälter, d.h. Spülraumluft) Wärme abgebenden Einheit, ohne dass weitere Schritte erforderlich wären.
  • Sofern in einer Trocknungsphase bei zu einem wärmetauschenden Bereich des Verflüssigers umgeschaltetem zweiten Teil des Verdampfers dieser zweite Teil aus dem Spülbehälter entnommene Luft (Spülraumluft) erwärmt, nachdem diese den ersten Teil des Verdampfers durchlaufen und dabei eine Abkühlung und (durch Auskondensation von Feuchtigkeit) Trocknung erfahren hat, ergibt sich für die aus dem Spülbehälter zugeführte Luft nicht nur der Vorteil, dass sie getrocknet ist, sondern der zusätzliche Vorteil, dass sie danach auch wieder erwärmt ist. Die dem Spülbehälter entnommene und dann derart getrocknete und wieder erwärmte Luft wird dem Spülbehälter wieder zugeführt und ermöglicht es, ein großes Maß an Feuchtigkeit vom im Spülbehälter der Geschirrspülmaschine untergebrachten Spülgut aufzunehmen. Günstig für eine einwandfreie Trocknung des Spülguts im Spülbehälter ist es insbesondere, wenn die Spülraumluft mittels zumindest einer Luftfördereinheit, insbesondere mittels eines Lüfters, in einem Umluftkreislauf umgewälzt wird, in den der erste Teil des Verdampfers und dessen für die Trocknungsphase zu einem wärmetauschenden Bereich des Verflüssigers umfunktionierte, zweite Teil in Umluftströmungsrichtung hintereinander eingefügt sind.
  • Günstig durchläuft bei in einer Trocknungsphase zu einem wärmetauschenden Bereich des Verflüssigers umgeschaltetem zweiten Teil des Verdampfers das Arbeitsmedium nach dem (in Flussrichtung des Arbeitsmediums insbesondere ersten) Teil des Verflüssigers, welcher während zumindest einer der Trocknungsphase zeitlich vorausgehenden Teilspülphase mit zu erwärmender Spülflüssigkeit zu deren Erwärmung, insbesondere während der Klarspülphase zur Erwärmung von Klarspülflüssigkeit, wirksam war, den zu einem wärmetauschenden bzw. wärmeabgebenden Bereich des Verflüssigers umgeschalteten zweiten Teil des Verdampfers in seinen flüssigen Aggregatzustand wechselnd. Erst in dem in Strömungsrichtung des Arbeitsmediums dem zweiten Teil des Verdampfers nachgeordneten, ersten Teil des Verdampfers wird es dann in seinen gasförmigen Aggregatzustand überführt. Dann kann mit dem Überführen in seinen gasförmigen Zustand (Verdampfung) das Arbeitsmedium der Umgebung Wärme entziehen und somit die Kühlung des ersten Teils des Verdampfers bewirken. An diesem abgekühlten ersten Verdampferteil kann somit Wasserdampf und/oder Feuchtigkeit aus der diesen ersten Verdampferteil be- und/oder umströmenden, aus dem Spülbehälter kommenden Luft (Spülraumluft) auskondensieren.
  • Vorzugsweise kann die Umschaltung bzw. Umfunktionierung des zweiten Teils des Verdampfers zu einem wärmetauschenden bzw. wärmeabgebenden Bereich des Verflüssigers bereits am Ende der dieser zeitlich vorausgehenden, Spülflüssigkeit führenden Teilspülphase, insbesondere Klarspülphase, des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms erfolgen.
  • Die erfindungsgemäße Wärmepumpenanordnung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die im Spülflüssigkeits- Aufheizmodus der Wärmepumpenanordnung von dem ersten und dem zweiten Teil des Verdampfers funktionell gebildete und mit Umgebungsluft beaufschlagbare, zweiteilige funktionelle Verdampfer- Verdampfer-Sektion (erster und zweiter Teil des Verdampfers) als eine mit Spülraumluft beaufschlagbare funktionelle Verdampfer- Verflüssiger- Sektion (erster, wärmeaufnehmender Teil des Verdampfers und der in einen wärmeabgebenden Bereich als Verflüssiger umfunktionierte zweite Teil des Verdampfers) im Trocknungsmodus fungiert. Dadurch ist der Luftdurchführungsweg durch den ersten Teil und den zweiten Teil des Verdampfers für den Spülflüssigkeits- Aufheizmodus und für den Trocknungsmodus derselbe bzw. gleich, d.h. vereinheitlicht. (Nur die strömungsaufwärtsseitige Luftzuführung in die funktionelle zweiteilige Verdampfer-Verdampfer- Sektion bzw. Verdampfer- Verflüssiger- Sektion und die Luftabführung strömungsabwärtsseitig der funktionellen Verdampfer- Verdampfer- Sektion bzw. Verdampfer- Verflüssiger- Sektion sind für den Spülflüssigkeits- Aufheizmodus und den Trocknungsmodus voneinander verschieden.) Es lässt sich somit ein kompakter bzw. platzsparender und Bauteile sparender Aufbau der erfindungsgemäßen Wärmepumpenanordnung sicherstellen.
  • Günstig können der erste Teil und der zweite Teil des Verdampfers in einer zumindest etwa geraden Linie hintereinander angeordnet sein. Dies vereinfacht die Luftführung für die von der Luftfördereinheit geförderten Umgebungsluft (in einer Phase zur Erwärmung von Spülflüssigkeit) sowie für die von der Luftfördereinheit geförderten Spülraumluft (in einer Trocknungsphase). Insbesondere kann es für einen kompakten Aufbau der Verdampfer- Verdampfer- Sektion (im Aufheizmodus von Spülflüssigkeit) bzw. Verdampfer- Verflüssiger- Sektion (im Trocknungsprozess) der Wärmepumpenanordnung vorteilhaft sein, wenn der erste und der zweite Teil des Verdampfers in einer horizontalen Lageebene hintereinander oder aber auch in einer vertikalen Lageebene übereinander positioniert sind. Dabei ist es nicht notwendig, dass zwischen den beiden Verdampferteilen Luft abgeführt oder zugeführt wird.
  • Um einen besonders geringen Aufwand zu realisieren, genügt zur Umschaltung des zweiten Teils des Verdampfers jeweils ein erstes Schaltorgan zwischen dem ersten Teil und dem zweiten Teil des Verdampfers sowie ein weiteres, d.h. zweites, Schaltorgan zwischen dem an die Spülflüssigkeit Wärme abgebenden Teil des Verflüssigers und dem zweiten Teil des Verdampfers. Allein dadurch kann bestimmt werden, ob der zweite Teil des Verdampfers funktional zum Verdampfer (bei einer Spülflüssigkeits- Aufheizphase) zugeschaltet, oder funktional zu einem an die Spülflüssigkeit Wärme abgebenden Verflüssigerteil (bei einer Trocknungsphase) wird, insbesondere als wärmeabgebendes Teil dem Verflüssiger der Wärmepumpe zugeschaltet wird, ob in ihm das Arbeitsmedium also verdampft oder kondensiert. Unter dem an die Spülfüssigkeit Wärme abgebenden Teil des Verflüssigers wird im Rahmen der Erfindung der Teil des Verflüssigers verstanden, der mit zumindest einem Bereich oder Abschnitt, insbesondere einer Rohrleitung, durch den, insbesondere durch die, die jeweilig zu erwärmende Spülflüssigkeit gefördert wird, unter Ausbildung einer Verflüssiger-/Spülflüssigkeits-Wärmetauschereinheit in wärmetauschendem Kontakt steht.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann zumindest eines der Schaltorgane, insbesondere jedes der Schaltorgane, eine Parallelschaltung von einem (in einem ersten Leitungszweig) auf und zu schaltbaren Ventil, insbesondere Magnetventil, und einer zu diesem (in einem zweiten Leitungszweig) fluidisch parallel geschalteten Kapillare ausbilden. In den ersten Leitungszweig ist also das auf und zu schaltbare Ventil, insbesondere Magnetventil, eingefügt, während im dazu parallelen, zweiten Leitungszweig die Kapillare vorhanden ist. Auf diese Weise ist ein sehr einfacher Aufbau des jeweiligen Schaltorgans mit bewährten Teilen möglich.
  • In Abwandlung hierzu kann nach einer vorteilhaften Weiterbildung zumindest eines der Schaltorgane, insbesondere jedes der Schaltorgane, insbesondere eine Parallelschaltung von einem vom Arbeitsmedium der Wärmepumpe durchströmten, ersten Leitungszweig, in dem ein auf und zu schaltbares Ventil, insbesondere Magnetventil, eingefügt ist, und mehreren (zwei oder mehr) zu diesem ersten Leitungszweig jeweils fluidisch parallel geschalteten Leitungszweigen aufweisen, in denen jeweils eine Kapillare enthalten ist. Den Kapillaren ist in diesen Parallelzweigen bzw. Parallelleitungen (in Flussrichtung des Arbeitsmediums) jeweils ein auf- und zu schaltbares Ventil, insbesondere Magnetventil, vorangeordnet bzw. vorgeschaltet. Bei dieser modifizierten, vorteilhaften Weiterbildung kann also zumindest eines der Schaltorgane eine Parallelschaltung von einem auf und zu schaltbaren Ventil, insbesondere Magnetventil, und mehreren zu diesem jeweils fluidisch parallel geschalteten Kapillaren ausbilden, denen in ihren Parallelzweigen jeweils ein auf- und zu schaltbares Ventil, insbesondere Magnetventil, vorgeschaltet ist. Hierbei können Kapillaren mit unterschiedlichen Drosselungscharakteristiken (bzw. damit einhergehenden unterschiedlichen Expansionswirkungen für das Arbeitsmedium) zum Einsatz kommen. Dadurch kann das Drosselungsverhalten des jeweiligen Schaltorgans in Abhängigkeit des jeweilig gewählten Geschirrspülprogramms, des Programmzeitpunkts, und/oder der Umgebungsbedingungen wie z.B. unterschiedliche Umgebungstemperaturen, und/oder sonstiger Einflussgrößen in einfacher Weise angepasst werden.
  • Alternativ zu vorstehenden Ausführungen eines eine Kapillare oder mehrere Kapillaren umfassenden Schaltorgans kann es ggf. günstig sein, wenn zumindest eines der Schaltorgane, insbesondere jedes der Schaltorgane, als ein regelbares (Expansions-) Ventil mit nichtlinearer Kennlinie ausgebildet ist. Kennzeichnend für ein solches regelbares Ventil ist ausgehend von dessen Geschlossenstellung eine mit fortschreitenden Öffnungsschritten nur gering ansteigende Durchflusskennlinie für das Arbeitsmedium bis zu einer Öffnungsstellung, ab der ein steiler Durchflussanstieg einsetzt. Das regelbare Ventil mit nichtlinearer Kennlinie wirkt somit über einen Teil seiner Öffnungsstellungen für das Arbeitsmedium drosselnd wie eine Kapillare und erst bei zumindest etwa voller Öffnung, insbesondere in seinen letzten Öffnungsschritten, wie ein offenes Ventil. Ab dann kann für das Arbeitsmedium ein Durchfluss durch dieses regelbare Ventil zumindest nahezu ohne Druckverlust erreicht werden.
  • Weiterhin kann es gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorteilhaft sein, wenn in Bezug auf die oben angegebenen Ausführungen des jeweiligen, eine Kapillare oder mehrere Kapillaren umfassenden Schaltorgans die jeweilige Kapillare mit einem Saugrohr der Wärmepumpenanordnung, das durch die Verbindungsleitung gebildet ist, durch die das Arbeitsmedium der Wärmepumpe vom Austritt bzw. Ausgang des ersten Teils des Verdampfers zum Eintritt bzw. Eingang des Verdichters bzw. Kompressors strömt, thermisch wärmeleitend zu einem Kapillarrohr- Saugrohr- Wärmeübertrager kombiniert ist.
  • Kommt anstelle eines Schaltorgans mit einer Kapillare, d.h. eines Kapillarrohrs, ein regelbares (Expansions-) Ventil, insbesondere ein regelbares thermostatisches oder elektrisches Expansionsventil, zum Einsatz, so kann der Kapillarrohr- Saugrohr-Wärmeübertrager als sogenannter Flüssigkeitsunterkühler ausgeführt werden. Hierbei wird die Rohrleitung der Wärmepumpe, die flüssiges Arbeitsmedium zum Expansionsventil hinführt, mit dem Saugrohr zu einem Wärmeübertrager thermisch gekoppelt.
  • Für die beiden im Hinblick auf das Erwärmen von Spülflüssigkeit und Trocknen von Spülraumluft (und damit einhergehend Spülgut) unterschiedlichen Schaltungszustände der erfindungsgemäß ausgebildeten Wärmepumpenanordnung ist besonders vorteilhaft ergänzend eingangsseitig von die Wärmepumpe durchströmender Luft eine Umschaltmöglichkeit zwischen von außen einströmender Luft einerseits und Luft aus dem Spülbehälter (Spülraumluft) andererseits vorgesehen. Damit kann in einem ersten Schaltungszustand der Wärmpumpenanordnung, welcher in einer Phase zur Erwärmung von Spülflüssigkeit eingenommen wird, die Wärmepumpe in herkömmlicher Weise die Außenluft abkühlen und ihr Wärmeenergie entziehen, während im anderen bzw. zweiten Schaltungszustand der Wärmepumpenanordnung, der in einer Phase zur Trocknung von Spülraumluft eingenommen wird, die Luft aus dem Spülbehälter zunächst gekühlt und getrocknet wird, ehe ihr am zum wärmetauschenden bzw. wärmeabgebenden Teil des Verflüssigers umfunktionierten zweiten Teil des Verdampfers wieder eine Erwärmung zukommt, bevor sie wieder in den Spülbehälter einströmt.
  • Zweckmäßigerweise ist eingangsseitig von die Wärmepumpe durchströmender Luft eine Umschaltmöglichkeit vorgesehen, mittels der entweder von außen einströmende Umgebungsluft dem ersten Teil und danach dem zweiten Teil des Verdampfers zum Wärmeentzug aus ihr und Wärmeübertrag auf das durch das erste Teil und das zweite Teil des Verdampfers strömende Arbeitsmedium in einer Phase zur Erwärmung von Spülflotte, oder aus dem Spülbehälter entnommene Spülraumluft dem ersten Teil des Verdampfers zum Abkühlen und Auskondensieren von Feuchtigkeit und danach dem zu einem wärmetauschenden bzw. wärmeangebenden Bereich des Verflüssigers umgeschalteten bzw. umfunktionierten, zweiten Teil des Verdampfers in einer Phase zur Trocknung des Spülguts zuführbar ist.
  • Die Umschaltmöglichkeit kann insbesondere ein oder mehrere alternativ bzw. wechselweise zu öffnende und zu schließende Luftwegsteuereinheiten - wie z.B. Luftklappen - für von außen einströmende Luft bzw. für aus dem Spülbehälter stammende Luft aufweisen. Ein Vermischen beider Luftströme kann damit ausgeschlossen werden.
  • Insbesondere kann es zweckmäßig sein, wenn die Umschaltmöglichkeit in einer Zuführung eine erste Luftwegsteuereinheit, insbesondere Luftklappe, aufweist, die in einer Phase zur Erwärmung von Spülflotte zur Zuführung von Umgebungsluft von außen zu dem ersten Teil und dem diesen in Strömungsrichtung der Umgebungsluft betrachtet nachgeordneten, zweiten Teil des Verdampfers offen ist, und eine zweite Luftwegsteuereinheit, insbesondere Luftklappe, aufweist, die in einer Phase zur Trocknung von Spülraumluft zur Zuführung von Spülraumluft zu dem ersten Teil des Verdampfers und dem diesen in Strömungsrichtung der Spülraumluft betrachtet nachgeordneten, zu einem wärmetauschenden bzw. wärmeabgebenden Bereich des Verflüssigers umgeschalteten bzw. umfunktionierten, zweiten Teil des Verdampfers offen ist. Dabei ist die zweite Luftwegsteuereinheit zweckmäßigerweise geschlossen, wenn die erste Luftwegsteuereinheit offen ist. Umgekehrt ist die erste Luftwegsteuereinheit zweckmäßigerweise geschlossen, wenn die zweite Luftwegsteuereinheit offen ist.
  • Die erste Luftwegsteuereinheit kann dabei vorzugsweise in einem ersten Luftzuführweg vorgesehen sein, über den in der jeweiligen Phase zur Erwärmung von Spülflüssigkeit Umgebungsluft zum Beströmen der aus dem ersten und dem zweiten Verdampferteil gebildeten Sektion heranführbar ist. Die zweite Luftwegsteuereinheit kann vorzugsweise in einem zweiten Luftzuführweg vorgesehen sein, über den in der Trocknungsphase Spülraumluft aus dem Spülraum des Spülbehälters zum Beströmen der aus dem ersten Verdampferteil und dem zu einem wärmetauschenden bzw. wärmeabgebenden Bereich des Verflüssigers umgeschalteten bzw. umfunktionierten, zweiten Verdampferteil gebildeten Sektion heranführbar ist.
  • Ggf. kann auch nur eine einzige Luftklappe genügen, die auf beide Zuführungen bzw. Luftzuführwege (Luftzuführweg für Umgebungsluft sowie Luftzuführweg für Spülraumluft), alternativ einwirkt und somit jeweils nur eine von diesen öffnet.
  • Der Luftzuführweg für Umgebungsluft sowie der Luftzuführweg für Spülraumluft können jeweils vorzugsweise durch eine Zuführleitung, einen Zuführkanal oder sonstigen Luftzuführpfad gebildet sein.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist dem ersten Teil und dem zweiten Teil des Verdampfers zumindest eine, insbesondere eine einzige, Luftfördereinheit zugeordnet, insbesondere in deren Luftförderrichtung betrachtet vorgeordnet. Diese fördert entweder von außen entnommene Umgebungsluft in einer Phase zur Erwärmung von Spülflotte, oder aus dem Spülbehälter entnommene Spülraumluft in einer Phase zur Trocknung von Spülraumluft jeweils zuerst durch das erste Teil und danach durch das zweite Teil des Verdampfers.
  • Zweckmäßigerweise ist die Flussrichtung des Arbeitsmediums durch den Leitungsabschnitt des ersten Verdampferteils und des zweiten Verdampferteils gegenläufig zur Luftförderrichtung der jeweilig von der Luftfördereinheit zwangsgeförderten Luft (Umgebungsluft beim Erwärmen von Spülflüssigkeit oder Spülraumluft beim Trocknen von Spülgut), mit der der Leitungsabschnitt des ersten Verdampferabschnitts sowie des zweiten Verdampferabschnitts jeweilig beströmt wird. Dies verbessert sowohl im ersten Verdampferteil als auch im zweiten Verdampferteil jeweils die Wärmeübertragung zwischen dem Arbeitsmedium und der jeweilig zwangsgeförderten Luft.
  • Günstig kann es weiterhin sein, wenn die Lamellen des (in Luftförderrichtung) ersten Teils des Verdampfers einen größerer Querabstand als die Lamellen des (in Luftförderrichtung) zweiten Teils des Verdampfers aufweisen. Dadurch kann zumindest weitgehend sichergestellt werden, dass die Luftkanäle zwischen den Lamellen des ersten Teils des Verdampfers in den ein oder mehreren Phasen zur Erwärmung von Spülflüssigkeit (mittels Wärmepumpenbetrieb) sowie in der (mittels Wärmepumpenbetrieb) Trocknungsphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms trotz Kondensatabscheidung und/oder etwaiger Vereisung durch Auskondensation und Gefrieren von Feuchtigkeit aus der sie jeweilig durchströmenden Luft (Umgebungsluft im Spülflüssigkeits- Aufheizmodus oder Spülraumluft im Trocknungsmodus) für diese stets ausreichend durchgängig bleiben.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Betreiben einer Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit zumindest einer Wärmepumpe, die zumindest einen Kompressor, einen Verflüssiger, ein Expansionsorgan (bzw. Entspannungsorgan) und einen Verdampfer umfasst, die untereinander verbunden sind und zwischen denen ein Arbeitsmedium, das im Betrieb seinen Aggregatzustand wechselt, zirkuliert, und die weiterhin zumindest eine Umwälzpumpe für in Kontakt mit dem Spülgut gekommene Flüssigkeit, sog. Spülflotte aufweist, und wobei die Geschirrspülmaschine einen automatisierten Betrieb in mehreren zeitlich aufeinander folgenden Phasen ermöglicht, insbesondere nach mindestens einem der vorstehend erläuterten vorteilhaften Weiterbildungen, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass der Verdampfer in einer Phase zur Erwärmung von Spülflotte funktional zumindest zweigeteilt mittels zumindest zweier Teile arbeitet, die in gleicher Funktion hintereinandergeschaltet sind, und dass in einer Phase zur Trocknung und Wiedererwärmung von aus dem Spülbehälter entnommener Spülraumluft ein zweiter Teil des Verdampfers zu einem wärmetauschenden Bereich des Verflüssigers umgeschaltet wird.
  • Zweckmäßigerweise umfasst die Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, zumindest eine Steuer- und/oder Kontrolleinheit, mittels der sich
    • - der Betrieb des Kompressors der Wärmepumpe für die jeweilige Teilspülphase mit durch die Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit der Wärmepumpe zu erwärmenden Spülflüssigkeit sowie für die jeweilige unter Einsatz der Wärmepumpe durchzuführende Trocknungsphase, insbesondere für die spülprogrammabschließende Trocknungsphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms, steuern und/oder kontrollieren lässt, und/oder
    • - die Schaltorgane zum Umfunktionieren des zweiten Teils des Verdampfers in einen wärmetauschenden bzw. wärmeabgebenden Bereich des Verflüssigers für die jeweilige unter Einsatz der Wärmepumpe durchzuführenden Trocknungsphase, insbesondere für die spülprogrammabschließende Trocknungsphase des jeweilig unter Einsatz der Wärmepumpe 14 durchzuführenden Geschirrspülprogramms steuern und/oder kontrollieren lassen,
    • - der Betrieb der zumindest einen Luftfördereinheit (insbesondere hinsichtlich deren Ein- und Ausschaltzeitpunkte, und/oder Drehzahlen) für die jeweilige Teilspülphase mit durch die Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit der Wärmepumpe zu erwärmenden Spülflüssigkeit sowie für die jeweilige unter Einsatz der Wärmepumpe durchzuführenden Trocknungsphase, insbesondere für die spülprogrammabschließende Trocknungsphase des jeweilig unter Einsatz der Wärmepumpe durchzuführenden Geschirrspülprogramms, steuern und/oder kontrollieren lässt, und/oder
    • - die eingangsseitige Umschaltmöglichkeit zur Freigabe des Luftwegs für das Beströmen der beiden Verdampferteile mit Umgebungsluft für die jeweilige Teilspülphase mit durch die Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit zu erwärmenden Spülflüssigkeit sowie zur Freigabe des Luftwegs für das Umwälzen von Spülraumluft im Umluftbetrieb bei der jeweiligen unter Einsatz der Wärmepumpe durchzuführenden Trocknungsphase, insbesondere bei der spülprogrammabschließenden Trocknungsphase des jeweilig unter Einsatz der Wärmepumpe durchzuführenden Geschirrspülprogramms, steuern und/oder kontrollieren lässt, und/oder
    • - die ausgangsseitig etwaig vorhandene Umschaltmöglichkeit zur Freigabe des Ausblasluftwegs für die nach Beströmen der beiden Verdampferteile abgekühlten Umgebungsluft aus dem Gerätekorpus der Geschirrspülmaschine in die Umgebung für die jeweilige Teilspülphase mit durch die Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit VWT zu erwärmenden Spülflüssigkeit sowie zur Freigabe des Rückführ-Luftwegs für die nach dem Beströmen des zu einem wärmeabgebenden Bereich umfunktionierten, zweiten Verdampferteils erwärmten Spülraumluft im Umluftbetrieb bei der jeweiligen unter Einsatz der Wärmepumpe durchzuführenden Trocknungsphase, insbesondere bei der spülprogrammabschließenden Trocknungsphase des jeweilig unter Einsatz der Wärmepumpe durchzuführenden Geschirrspülprogramms steuern und/oder kontrollieren lässt.
  • Die vorstehend erläuterten und/oder in den Unteransprüchen wiedergegebenen vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen der Erfindung können dabei - außer z.B. in den Fällen eindeutiger Abhängigkeiten oder unvereinbarer Alternativen - einzeln oder aber auch in beliebiger Kombination miteinander zur Anwendung kommen.
  • Die Erfindung und ihre vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen, jeweils in einer schematischen Prinzipskizze:
    • 1 schematisch in perspektivischer Ansicht von schräg vorne eine hier beispielhaft dargestellte Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einer nach unten aufschwenkbaren Tür und einem Sockel bzw. Basisträger zur Aufnahme von Funktionselementen im unteren Bereich, in welchem anschluss- und platztechnisch günstig zusätzlich eine nach dem erfindungsgemäßen Funktionsprinzip ausgebildete Wärmepumpe bzw. Wärmepumpenanordnung zum Erwärmen von Spülflüssigkeit während zumindest einer Teilspülphase und zum Trocknen von Spülgut während einer programmabschließenden Trocknungsphase eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms untergebracht ist,
    • 2 eine schematische, blockschaltbildartige Funktionsdarstellung der Haushaltsgeschirrspülmaschine von 1 mit einer ersten vorteilhaften Ausführungsvariante ihrer Wärmepumpenanordnung, bei welcher deren Verdampfer zweigeteilt ist und der zweite Teil des Verdampfers durch jeweils ein vor ihm eingefügtes erstes Schaltorgan, das eine Parallelschaltung eines auf und zu schaltbaren Ventils, insbesondere Magnetventils, und einer Kapillare aufweist, und ein hinter ihm eingefügtes zweites Schaltorgan, das eine Parallelschaltung eines auf und zu schaltbaren Ventils, insbesondere Magnetventils, und einer Kapillare aufweist, zu einem wärmetauschenden Bereich des Verflüssigers dieser Wärmepumpenanordnung für die Trocknungsphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms umfunktionierbar ist,
    • 3 eine ähnliche Darstellung wie in 2 für eine zweite vorteilhafte Ausführungsvariante der Wärmepumpenanordnung, bei welcher gegenüber der ersten Ausführungsvariante der Wärmepumpenanordnung von 2 jetzt jedoch die Schaltorgane durch Ventile mit nicht-linearer Kennlinie ersetzt sind,
    • 4 schematisch einen charakteristischen nichtlinearen Kennlinienverlauf eines in 3 eingesetzten Ventils, und
    • 5 eine ähnliche Darstellung wie in 2 für eine dritte vorteilhafte Ausführungsvariante der Wärmepumpenanordnung, bei welcher gegenüber der ersten Ausführungsvariante der Wärmepumpenanordnung von 2 jetzt jedoch die Kapillare der Schaltorgane durch Kapillarrohr-Saugrohr-Wärmeübertrager ersetzt sind.
  • Elemente mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den Figuren mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist beispielhaft eine Geschirrspülmaschine 1, insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine, dargestellt, ohne dass die Erfindung darauf beschränkt wäre. Ggf. ist sie auch auf ein anderes Haushaltsgerät wie z.B. auf eine Waschmaschine oder einen Waschtrockner übertragbar.
  • Die im folgenden beschriebene Haushaltsgeschirrspülmaschine nach 1 weist als Bestandteil eines teilweise nach außen offenen oder geschlossenen Gerätekörpers 5 einen Spülbehälter 2 zur Aufnahme von zu bearbeitendem Spülgut bzw. zu reinigenden Spülgutteilen wie Geschirr, Töpfen, Bestecken, Gläsern, Kochutensilien u. ä. auf. Das Spülgut kann dabei zum Beispiel in Geschirrkörben 11, insbesondere in einem unteren Geschirrkorb und in einem mit Höhenabstand oberhalb von diesem angeordneten, oberen Geschirrkorb, und/oder in einer Besteckschublade 10 anordenbar, insbesondere halterbar, sein und dort in ein oder mehreren Teilspülphasen eines jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms von sog. Spülflotte 24 beaufschlagbar sein. Als Spülflotte bzw. Spülflüssigkeit 24 wird dabei vorzugsweise frisches und/oder insbesondere im Spülbetrieb der Haushaltsgeschirrspülmaschine umlaufendes Wasser mit oder ohne Reinigungsmittel und/oder Klarspülmittel und/oder Trocknungsmittel verstanden, das in Kontakt mit dem Spülgut kommt. Die Spülflotte 24 kann zusätzlich auch mehr oder weniger mit Verschmutzungen aus dem laufenden Spülbetrieb versetzt sein, die während der Durchführung der ein oder mehreren Teilspülphasen des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms von den zu reinigenden Spülgutteilen abgespült werden. Ggf. kann für die ein oder mehreren Teilspülphasen des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms auch Spülflüssigkeit herangezogen werden, die in zumindest einer Teilspülphase wie z.B. der Klarspülphase eines zeitlich vorausgehenden Geschirrspülprogramms benutzt wurde, dabei aber relativ sauber blieb, und dann in einem Speicher als Brauchwasser gespeichert wurde. Insbesondere kann die Spülflotte vorab, d.h. vor ihrem Aufbringen auf die zu spülenden Spülgutteile, einen Ionentauscher oder eine sonstige Enthärtungsvorrichtung zur Enthärtung durchlaufen haben. Der Spülbehälter 2 kann einen zumindest im wesentlichen rechteckigen Grundriss mit einer in Betriebsstellung einem Benutzer zugewandten Vorderseite V aufweisen. Diese Vorderseite V kann dabei einen Teil einer Küchenfront aus nebeneinander stehenden Küchenmöbeln bilden oder bei einem allein stehenden Gerät 1 auch ohne Bezug zu weiteren Möbeln sein.
  • Die hier im Ausführungsbeispiel vorzugsweise frontseitige Beschickungsöffnung des Spülbehälters 2 ist insbesondere an dieser Vorderseite V von einer (Front-)Tür oder Klappe 3 verschließbar, deren oberes Ende um eine untere Horizontalachse nach vorne und unten aufschwenkbar ist. Diese Tür 3 ist in 1 in teilweise geöffneter und dann schräg zur Vertikalen stehenden Stellung gezeigt. In ihrer Schließendstellung steht sie hingegen zumindest nahezu aufrecht und ist gemäß der 1 zu ihrer Öffnung um eine untere Horizontalachse nach vorne und unten in Richtung des Pfeils 4 aufschwenkbar, so dass sie in vollständig geöffneter Stellung (Öffnungsendstellung) zumindest nahezu horizontal bzw. waagerecht liegt. Auch andere Bewegungen der Tür, z.B. über ein Parallelogramm oder eine andere Mehrgelenkanordnung, sind möglich. Natürlich kann alternativ auch eine seitlich angeschlagene Tür, oder einer Beschickungsöffnung des Spülbehälters 2 nach oben hin mit einer in ihrer Schließendstellung entsprechend im Wesentlichen horizontal angeordneten Tür vorgesehen sein.
  • Die Tür kann außenseitig, d.h. auf ihrer einem Benutzer zugewandten Seite, mit einer Dekorplatte oder Türverkleidung versehen sein. Im Ausführungsbeispiel von 1 ist die Fronttür 3 an ihrer in Schließstellung vertikalen, dem Benutzer zugewandten Außen- und Vorderseite V mit einer Dekorplatte 6 versehen, um damit eine optische und/oder haptische Aufwertung und/oder eine Anpassung an umliegende Küchenmöbel zu erfahren.
  • Die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 ist hier nur beispielhaft als allein bzw. frei stehendes Gerät am Fußboden B, oder als sog. teilintegrierbares Gerät ausgebildet und am Fußboden B innerhalb einer Einbaunische zwischen benachbarten Küchenmöbeln unterhalb einer Küchenarbeitsplatte aufgestellt. In Bezug auf letzteren Fall sind die benachbarten Küchenmöbel sowie die Küchenarbeitsplatte in der 1 der zeichnerischen Einfachheit halber weggelassen.
  • Im unteren Bereich der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 kann sich unterhalb deren Spülbehälters 2 ein Sockel bzw. ein Basisträger 12 insbesondere zur Aufnahme von Funktionselementen, wie etwa einer Pumpe 22 zum Umwälzen der Spülflotte 24 und/oder einer Entleerungspumpe zum Absaugen der Spülflotte 24 aus einem mit dem Spülbehälter 2 fluidisch verbundenen Pumpensumpf PS, und auch einer nach dem erfindungsgemäßen Funktionsprinzip ausgebildeten Wärmepumpe bzw. Wärmepumpenanordnung 14 befinden. Diese lässt sich dort platz- sowie anschlusstechnisch günstig unterbringen. In der 1 ist diese Unterbringung der Wärmepumpenanordnung 14 im Basisträger bzw. Sockel 12 lediglich durch ein strichpunktiertes Rechteck symbolisiert. Eine Unterbringung der Wärmepumpenanordnung im Sockel ist aber - je nach Bauform der Haushaltsgeschirrspülmaschine - nicht zwingend, d.h. abweichend vom vorteilhaften Ausführungsbeispiel von 1 kann die Wärmepumpenanordnung teilweise oder ganz auch außerhalb des Sockels 12 wie z.B. außen an einer Seitenwand- und/oder Rückwand des Spülbehälters 2 angeordnet sein.
  • Der Gerätekörper 5 der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 weist hier im Ausführungsbeispiel von 1 zwei einander gegenüber gelegene Seitenwände S auf. Rückseitig ist eine Rückwand R vorgesehen, die etwa auch durchbrochen sein kann und einen Durchgriff auf einen Teil der Wärmepumpe 14, etwa deren Verdampfer 20, ermöglicht.
  • Der beweglichen Tür 3 ist im Ausführungsbeispiel gemäß der 1 in ihrem oberen Bereich beispielhaft eine in Quer- bzw. Breitenrichtung Q der Geschirrspülmaschine 1 erstreckte äußere, vorderseitige Blende 8 zugeordnet, die Anzeigen und/oder Bedienelemente umfassen kann und dann auch als Anzeige- und/oder Bedienblende dient. Vorzugsweise im Bereich deren unteren Rands kann wie hier im Ausführungsbeispiel von 1 zweckmäßigerweise eine von der Vorderseite V zugängliche Eingriffsöffnung 7 zum manuellen Öffnen und/oder Schließen der Tür 3 vorgesehen sein. Diese Eingriffsöffnung 7 ist hier beispielhaft nur im quermittigen Bereich der Tür 3 vorgesehen, was jedoch nicht zwingend ist. Auch eine zumindest nahezu über die gesamte Breite der Haushaltsgeschirrspülmaschine, also zum Beispiel bei einer 60 cm breiten Haushaltsgeschirrspülmaschine über 50 bis 60 Zentimeter, in Querrichtung Q erstreckte Eingriffsöffnung 7 ist möglich. Alternativ zu einer solchen teilintegrierbaren oder „stand- alone“, d.h. freistehend, aufstellbaren Haushaltsgeschirrspülmaschine, deren Fronttür in ihrem oberen Randbereich eine Bedienblende mit in der vertikalen Schließendstellung der Fronttür vorderseitig sichtbaren Anzeige- und/oder Bedienelementen aufweist, kann bei einer sogenannten vollintegrierbaren Haushaltsgeschirrspülmaschine die gesamte Front deren Fronttür von einer Abdeckung wie z.B. einem Küchenmöbelblatt bedeckt sein. Bedien- und/oder Anzeigeelemente einer Bedienblende können bei dieser Türvariante beispielsweise am oberseitigen Außenrand der Fronttür vorgesehen sein, so dass die Bedien- und/oder Anzeigeelemente nur in einer geöffneten Stellung der Fronttür für einen Benutzer am oberseitigen Türrand sichtbar und/oder zugänglich werden. Auch weitere Türvarianten sind je nach Bautyp der Geschirrspülmaschine und/oder Aufstell- oder Einbaubedingungen natürlich möglich.
  • In Querrichtung Q hat die Geschirrspülmaschine häufig eine Erstreckung von 45, 50 oder 60 Zentimetern. In Tiefenrichtung von der Vorderseite V nach hinten liegt die Erstreckung häufig ebenfalls bei etwa 60 Zentimetern. Die Werte sind nicht zwingend. Auch muss die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 nicht wie in der 1 direkt auf einem Fußboden B aufstehen, sondern kann ggf. auch auf dem Bodenbrett eines Küchenunterschranks oder innerhalb eines sonstigen Küchenmöbels höher eingebaut, oder auf einem Sockel oder einer Küchenarbeitsplatte mit einem Höhenabstand zum Fußboden B aufgestellt sein. Insbesondere kann der Höhenabstand so gewählt sein, dass einem Benutzer z.B. beim Beladen oder Entladen der Geschirrkörbe, insbesondere des unteren Geschirrkorbs, der Geschirrspülmaschine, oder beim Nachfüllen von Klarspülmittel in eine auf der Innenwandseite der Fronttür 3 vorgesehenen Dosiereinheit nur eine geringe oder gar keine Bückbewegung abverlangt wird, wenn die Fronttür 3 in ihre zumindest etwa waagerechte Öffnungsendstellung gebracht ist. Die Unterkante der Geschirrspülmaschine 1 kann dann bei dieser gegenüber dem Fußboden B erhöhten Aufstellung oder Einbaustellung vorzugsweise ca. 40 bis 110 Zentimeter über dem Boden B liegen. Die vertikale Höhe (Erstreckung in Höhenrichtung H) der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 kann ebenfalls je nach Bautyp und/oder Einbaubedingung unterschiedlich sein.
  • Der Spülbehälter 2 ist hier im Ausführungsbeispiel vorzugsweise umlaufend von insgesamt bei geschlossener Tür oder Klappe drei festen vertikalen Wandungen 13 sowie zwei horizontalen Wandungen 13 begrenzt, von denen eine eine Decke (oben) und eine weitere einen Boden (unten) des Spülbehälters 2 bildet. An die dem Benutzer zugewandte Vorderseite V grenzen in Querrichtung Q nach links hin eine linke, zumindest etwa vertikal aufrechte Seitenwand 13 und dieser gegenüberliegend nach rechts hin eine rechte, zumindest etwa vertikal aufrechte Seitenwand 13 an. Sie sind rückseitig durch eine zumindest nahezu vertikal aufrechte Rückwand 13 miteinander verbunden.
  • Im Spülraum des Spülbehälters 2 sind vorzugsweise mehrere Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten als Einleitungsmöglichkeiten für Spülflotte, insbesondere Sprüheinrichtungen wie z.B. ein unterer rotierbarer Sprüharm, der dem unteren Geschirrkorb zugeordnet ist, ein oberer rotierbarer Sprüharm, der dem oberen Geschirrkorb zugeordnet ist, und oberhalb der oberen Besteckschublade eine Dachbrause oder ein rotierbarer Dachkreisel im Bereich der Deckenwand des Spülbehälters 2, vorgesehen. Die Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten werden über ein oder mehrere Zuführleitungen mit Spülflüssigkeit versorgt. Dazu wird von einer Umwälzpumpe, insbesondere über einen Ansaugstutzen oder eine Ansaugleitung, Spülflüssigkeit aus dem Pumpensumpf PS, der unterhalb der Bodenwandung des Spülbehälters 2 angeordnet und mit einer in der Bodenwandung des Spülbehälters 2 vorgesehenen Ausflussöffnung fluidisch verbunden ist, oder aus einem sonstigen Flüssigkeitssammelbereich des Spülbehälters 2 angesaugt und diese Spülflüssigkeit über eine vorzugsweise in die Umwälzpumpe integrierte Wasserweiche oder über eine der Umwälzpumpe in deren Förderrichtung fluidisch nachgeordnete Wasserweiche wahlweise auf zu den mehreren Flüssigkeitbeaufschlagungseinheiten führenden Zuführleitungen verteilt, insbesondere nur in die zu einer jeweilig einzeln bzw. selektiv zu betreibenden Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheit führenden Zuführleitung oder in die zu zumindest einer gewünschten Kombination von mehreren gleichzeitig zu betreibenden Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten führenden Zuführleitungen gleichzeitig hineingepumpt. In der 2 (sowie jeweils auch in den 3 sowie 5) sind die mehreren Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten der zeichnerischen Einfachheit halber lediglich durch eine stark vereinfacht dargestellte, einzelne Spülflüssigkeitseinleitung 27 repräsentiert. Passend dazu sind die Zuführleitungen, die von der in der Umwälzpumpe 22 etwaig ausgangsseitig bzw. förderdruckseitig untergebrachten Wasserweiche oder der der Umwälzpumpe in deren Förderrichtung fluidisch nachgeordneten Wasserweiche zu den mehreren Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten führen, der zeichnerischen Einfachheit halber nur durch eine einzelne Zuführleitung ZL repräsentiert. Die Wasserweiche ist in der derart vereinfachten Darstellung von 2 (sowie jeweils auch in den 3 sowie 5) konsequenterweise weggelassen.
  • Auf diese Weise bilden der Spülraum des Spülbehälters 2, der Pumpensumpf PS, die Umwälzpumpe 22, die Wasserweiche, die mehreren Zuführleitungen bzw. Flüssigkeitsverteilleitungen, sowie die mehreren im Spülraum des Spülbehälters angeordneten Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten einen Flüssigkeitsumwälzkreislauf (d.h. Umwälzpumpenkreislauf) bzw. Hydraulikkreislauf zur Beaufschlagung des Spülguts im Spülraum mit Spülflüssigkeit. Die Umwälzpumpe ist vorzugsweise dann in Betrieb, wenn das Spülgut im Spülraum mit Spülflüssigkeit beaufschlagt werden soll.
  • Die durch den Umwälzkreislauf fließende Spülflüssigkeit ist in der 2 (sowie jeweils auch in den 3 sowie 5) jeweils durch gesondert dargestellte Pfeile 24 symbolisiert, die auch jeweils die Strömungsrichtung der Spülflüssigkeit im Umwälzkreislauf (bzw. Umwälzpumpenkreislauf) vom Pumpensumpf PS zu den Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten, die durch die einzelne Flüssigkeitseinleitung 27 repräsentiert sind, angeben.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel von 2 (sowie jeweils auch bei den weiteren Ausführungsbeispielen der 3 sowie 5) sind oder ist die zum Pumpensumpf PS führende, in der Bodenwandung des Spülbehälters vorhandene Ausflussöffnung und/oder der Pumpensumpf zweckmäßigerweise mit einem Filtersystem FI versehen, welches in der 2 (sowie jeweils auch in den 3 sowie 5) jeweils nur durch eine strichpunktierte Linie angedeutet ist.
  • In der 2 ist die Wärmepumpe bzw. Wärmepumpenanordnung 14, mit der die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 ausgestattet ist, in einer ersten beispielhaften Ausbildung nur grobschematisch dargestellt. Auch nur entsprechend konzeptionell zeigen die 3 - 5 gegenüber der Ausführungsform von 2 abgewandelte Ausbildungen der Wärmepumpe 14. Die Wärmepumpe 14 dient erfindungsgemäß nicht nur zum Aufheizen der während ein oder mehrerer Teilspülphasen mit aufzuheizender Spülflüssigkeit, insbesondere der Reinigungsphase und/oder der Klarspülphase, des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms, im Umwälzpumpenkreislauf bzw. Hydraulikkreislauf jeweilig umgewälzten Spülflüssigkeit 24, sondern auch zur Trocknung von Spülraumluft 33 während der programmabschließenden Trocknungsphase dieses Geschirrspülprogramms und/oder während einer sonstigen dem Geschirrspülprogramm nachgelagerten Trocknungsphase wie z.B. einer Aufbewahrungsphase, in der das gespülte und getrocknete Spülgut noch weiter im Spülraum des Spülbehälters vorzugsweise bei geschlossener Tür verbleibt. Die Wärmepumpe 14 kann zum Aufheizen der Spülflüssigkeit, für die in der jeweiligen Teilspülphase eine Erwärmung auf eine gewünschte Soll- Endtemperatur gefordert ist, insbesondere die einzige Beheizungsmöglichkeit darstellen. Dies kann vorzugsweise bei der Durchführung eines Energiesparprogramms, insbesondere Eco- Programms, der Fall sein. Oder es kann ergänzend bzw. zusätzlich zur Wärmepumpe 14 eine in den Umwälzkreislauf eingefügte weitere Heizung, insbesondere elektrische Heizvorrichtung wie z.B. ein Durchlauferhitzer, vorgesehen sein. In den Ausführungsbeispielen der 2, 3 - 5 ist jeweils eine der Umwälzpumpe 22 eigens zugeordnete, weitere Heizung 23 vorgesehen. Die Heizung 23 kann insbesondere in die Umwälzpumpe 22, vorzugsweise auf der Druckseite deren Förderrads, integriert sein, so dass diese dann eine Heizpumpe bildet. Wenn in Kombination zur Wärmepumpe 14 eine weitere Heizung zur Erwärmung der Spülflüssigkeit zur Verfügung steht, kann die in einer Teilspülphase aufzuheizende Spülflüssigkeit zunächst nur mittels der Wärmepumpe 14 vorgeheizt und dann (vorzugsweise nach deren Ausschalten) mittels der zusätzlichen Heizung wie z.B. 23 zur Aufheizung der Spülflüssigkeit auf eine Soll- Endtemperatur nachgeheizt werden. Dann sind auch Geschirrspülprogramme mit sehr hohen Spülflottentemperaturen von beispielsweise 60 bis 70°C oder mehr in ein oder mehreren Teilspülphasen, insbesondere der Reinigungs- und/oder Klarspülphase, wie z.B. Hygieneprogramme oder auch sehr schnelle Spülprogramme energieeffizient ermöglicht. Auch sind Typen von Geschirrspülprogrammen wie z.B. Kurzprogramme bereitstellbar, bei denen die Wärmepumpe 14 ausgeschaltet bleibt und die Spülflüssigkeit in der jeweiligen Teilspülphase mit zu erwärmender Spülflüssigkeit nur mit der zusätzlichen, elektrischen Heizung auf die jeweilig geforderte Soll- Endtemperatur aufgeheizt wird.
  • In den verschiedenen Ausführungsbeispielen der 2 - 5 ist die Wärmepumpe 14 jeweils insbesondere eine Kompressorwärmepumpe, d.h. sie umfasst einen Kompressor bzw. Verdichter 16, mittels dem mechanische Kompressionsarbeit an einem in der Wärmepumpe 14 zirkulierenden Arbeitsmedium 17, etwa einem Propan/Butan- Gemisch oder Isobutan, geleistet werden kann. Der Kompressor 16, in dem die mechanische Kompressionsarbeit am Arbeitsmedium 17 verrichtet wird, ist dabei elektrisch angetrieben und fördert gleichzeitig das von ihm verdichtete Arbeitsmedium 17 in Richtung zum Verflüssiger 18 hin.
  • Zusätzlich zum Kompressor 16 umfasst die Wärmepumpe bzw. Wärmepumpenanordnung 14 zumindest einen dem Kompressor 16 druckseitig in Förderrichtung des Arbeitsmediums 17 nachgeordneten Verflüssiger 18, ein auf diesen in Förderrichtung des Arbeitsmediums 17 folgendes und erfindungsgemäß schaltbares Expansionsorgan bzw. Entspannungsorgan wie z.B. 19 zum Entspannen des Arbeitsmediums 17, wie z.B. ein Expansionsventil oder eine Kapillare mit nachfolgender Entspannungsmöglichkeit für das Arbeitsmedium, und einen dem Entspannungsorgan 19 nachgeordneten Verdampfer 20, der in zwei Teile bzw. Abschnitte 20a, 20b aufgeteilt ist. Diese Funktionseinheiten 16, 18, 19, 20 (20a, 20b) sind untereinander über Leitungsbereiche bzw. Leitungsabschnitte 21 zur Weiterleitung des im Betrieb den Aggregatzustand wechselnden Arbeitsmediums 17 verbunden. Das durch die Wärmepumpenanordnung 14 bei deren Betrieb (Kompressor 16 ist eingeschaltet) vom Kompressor 16 zum Verflüssiger 18 strömende Arbeitsmedium 17 ist in der 2 (sowie jeweils auch in den 3 sowie 5) jeweils durch einen gesondert dargestellten Pfeil symbolisiert, der auch seine Strömungsrichtung angibt. Der Wärmepumpe 14 können zudem vorzugsweise zumindest eine Zuleitung ZU und eine Ableitung ZA von in der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 zirkulierbarer Spülflüssigkeit 24 und eine elektrische Anschlussmöglichkeit zugeordnet (hier nicht eingezeichnet) sein. Zusätzlich können verschiedene Sensoren und ein Anschluss für einen Datenbus vorgesehen sein. Zusätzlich kann unterhalb des Verdampfers 20 eine Kondensat-Auffangwanne mit einer Kondensatpumpe, die ausgangsseitig in den Spülbehälter 2 einmündet, vorgesehen sein.
  • Der erste Teil 20a und der zweite Teil 20b des Verdampfers 20 sind hier im Ausführungsbeispiel von 2 (sowie jeweils auch in den Ausführungsbeispielen der 3 sowie 5) einer Luftfördereinheit 15, insbesondere einem Lüfter oder Gebläse, in deren Luftförderrichtung F nachgeordnet. Sie sind entlang einer gemeinsamen Luftdurchströmungsstrecke hintereinander angeordnet. Diese erstreckt sich strömungstechnisch vorteilhaft insbesondere zumindest etwa geradlinig. Günstig kann es insbesondere sein, wenn die beiden Teile 20a, 20b des Verdampfers 20 wie hier im Ausführungsbeispiel von 2 (sowie jeweils auch in den Ausführungsbeispielen der 3 sowie 5) im Gerätesockel 12 untergebracht sind und in Tiefenrichtung der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 von vorne nach hinten betrachtet in Reihe hintereinander folgen. Der zweite Teil 20b des Verdampfers 20 ist dabei vorzugsweise im Bereich der Rückwand des Gerätesockels 12 angeordnet, damit durch eine dort vorgesehene Auslassöffnung Umgebungsluft 34, mit der die beiden Teile 20a, 20b des Verdampfers 20 in der jeweiligen Teilspülphase, in der Spülflüssigkeit mit Hilfe der Wärmepumpe 14 erwärmt werden soll, nacheinander beströmt werden, um aus ihr Wärme auf das Arbeitsmedium 17 zu übertragen, aus dem Gerätesockel 12 in die Umgebung am Aufstellort der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 herausströmen kann.
  • Verallgemeinert betrachtet ist dem Verdampfer 20 somit zumindest eine, insbesondere eine einzelne, Luftfördereinheit 15 zugeordnet. Diese kann insbesondere zusätzlich zu den oben genannten Funktionseinheiten 16, 18, 19, 20, 21 Bestandteil der Wärmepumpenanordnung 14 sein. In ihre Luftförderrichtung F betrachtet ist verallgemeinert betrachtet die Luftfördereinheit 15 vor dem ersten Teil 20a des Verdampfers 20 sowie der erste Teil 20a des Verdampfers 20 vor dessen zweitem Teil 20b - vorzugsweise im Innenraum des Gerätesockels 12 - angeordnet.
  • Vorzugsweise weist - wie hier in den 2, 3 sowie 5 gezeigt - jeder Teil 20a, 20b des Verdampfers 20 quer, insbesondere zumindest etwa senkrecht, zur Luftförderrichtung F ein oder mehrere Mäander einer vom Arbeitsmedium 17 durchströmbaren oder (im Betrieb der Wärmepumpe 14) durchströmten Rohrleitung oder Kanalleitung auf. Dabei sind mit ein oder mehreren Mäandern des ersten Verdampferteils 20a sowie mit ein oder mehreren Mäandern des zweiten Verdampferteils 20b zweckmäßigerweise jeweils zugehörige Lamellen LAa sowie LAb thermisch verbunden, die von diesen Mäandern abstehen und in Luftförderrichtung F verlaufen. Sie vergrößern deren jeweilige Kontaktfläche, die mit Luft beströmbar bzw. beblasbar ist, wenn die Luftfördereinheit 15 eingeschaltet, d.h. in Betrieb ist, was den Wärmeübergang von der Luft auf das in der mäandernden Rohrleitung oder Kanalleitung des ersten Verdampferteils 20a sowie in der mäandernden Rohrleitung oder Kanalleitung des zweiten Verdampferteils 20b strömende Arbeitsmedium 17 verbessert. Wenn die ein oder mehreren Mäander des ersten Verdampferteils 20a sowie die ein oder mehreren Mäander des zweiten Verdampferteils 20b gemäß einer zweckmäßigen Ausführung insbesondere in einer zumindest etwa waagerechten Ebene liegen - wie hier in den Ausführungsbeispielen der 2 - 5 - , so stehen deren zugehörige Lamellen LAa sowie LAb jeweils nach oben und unten (d.h. in und entgegen der Höhenrichtung H) ab. Je zwei quer, insbesondere orthogonal bzw. senkrecht, zu den ein oder mehreren Mäandern des ersten Teils 20a des Verdampfers 20 verlaufende Lamellen LAa weisen einen Querabstand so zueinander auf, dass zwischen ihnen in Luftförderrichtung F ein Luftkanal gebildet ist, in dem zu diesem quer, insbesondere senkrecht, verlaufende Abschnitte der vom Arbeitsmedium 17 durchströmbaren oder durchströmten, mäandrierenden Rohrleitung oder Kanalleitung des ersten Verdampferteils 20a in Luftförderrichtung F betrachtet - hier in den Ausführungsbeispielen der 2 - 5 in Tiefenrichtung der Haushaltsgeschirrspülmaschine - versetzt zueinander liegen. Auch weisen je zwei quer, insbesondere orthogonal bzw. senkrecht, zu den ein oder mehreren Mäandern des zweiten Teils 20b des Verdampfers 20 verlaufende Lamellen LAb einen Querabstand so zueinander auf, dass zwischen ihnen in Luftförderrichtung F ein Luftkanal gebildet ist, in dem zu diesem quer, insbesondere senkrecht, verlaufende Abschnitte der vom Arbeitsmedium 17 durchströmbaren oder durchströmten, mäandrierenden Rohrleitung oder Kanalleitung des zweiten Verdampferteils 20b in Luftförderrichtung F betrachtet - hier in den Ausführungsbeispielen der 2 - 5 in Tiefenrichtung der Haushaltsgeschirrspülmaschine - versetzt zueinander liegen. Insbesondere können die Lamellen LAa des ersten Verdampferteils 20a zumindest etwa gleiche Querabstände zueinander aufweisen und damit äquidistant an den ein oder mehreren Mäandern des ersten Verdampferteils 20a angebracht sein, sowie die Lamellen LAb des zweiten Verdampferteils 20b zumindest etwa gleiche Querabstände zueinander aufweisen und damit äquidistant an den ein oder mehreren Mäandern des zweiten Teils 20b des Verdampfers 20 angebracht sein.
  • Zum Aufheizen von Spülflüssigkeit für eine oder in einer Teilspülphase mit zu erwärmender Spülflüssigkeit, insbesondere der Reinigungsphase und/oder der Klarspülphase, eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms arbeitet die Wärmepumpe 14 als Luft- Wasser- Wärmepumpe. Dazu ist die Luftfördereinheit 15 eingeschaltet und saugt Umgebungsluft 34 aus dem die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 umgebenden Raum wie z.B. Küchenraum an. Sie bläst die Umgebungsluft 34 zuerst über den ersten Teil 20a und dann den diesem nachgeordneten, zweiten Teil 20b des Verdampfers 20, wo ihr jeweils Wärme entzogen und auf das durch den ersten Teil 20a sowie den zweiten Teil 20b des Verdampfers 20 fließende Arbeitsmedium 17 übertragen wird. Die dadurch abgekühlte Umgebungsluft wird danach aus dem Gerätekorpus 5 der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 ausgeblasen. Dies ist in den 2, 3 sowie 5 jeweils durch einen Pfeil 70 symbolisiert. Wenn die Luftfördereinheit 15 wie hier im Ausführungsbeispiel von 2 (sowie jeweils entsprechend in den weiteren Ausführungsbeispielen der 3 sowie 5) im Basisträger 12 untergebracht ist, so saugt diese von dort und/oder über Lücken, Ritzen, Aussparungen und/oder sonstige Öffnungen, die in ein oder mehreren Wandungen des Basisträgers bzw. Gerätesockels der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 vorhanden sind, insbesondere über z.B. wie hier im Ausführungsbeispiel von 1 in der Front des Gerätesockels 12 eigens vorgesehene, vorderseitige Lüftungsschlitze 31, von außen Umgebungsluft 34 an. Sie bläst die von ihr angesaugte Umgebungsluft 34 hier vorzugsweise nach hinten (in Tiefenrichtung der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1) zum Verdampfer 20, dessen erster Verdampferteil 20a sowie zweiter Verdampferteil 20b hier vorzugsweise in Tiefenrichtung des Gerätesockels 12 hintereinanderliegen. Die Umgebungsluft 34 durchströmt somit zuerst die Luftkanäle zwischen den Lamellen LAa des ersten Verdampferteils 20a und danach die Luftkanäle zwischen den Lamellen LAb des in Tiefenrichtung in Reihe hinter dem ersten Verdampferteil 20a angeordneten zweiten Verdampferteils 20b. Anders ausgedrückt werden dabei die ein oder mehreren mäandrierenden, vom Arbeitsmedium 17 durchströmten Leitungsbereiche bzw. Leitungsabschnitte der beiden Verdampferteile 20a und 20b sowie die von diesen abstehenden Lamellen mit der Umgebungsluft 34 beströmt. Die aus dem zweiten Verdampferteil 20b ausströmende, nach der Beströmung der beiden Verdampferteile 20a, 20b von diesen abgekühlt vorliegende Umgebungsluft 34 kann vorzugsweise durch eine Aussparung bzw. Öffnung in der Rückwand R des Gerätekorpus 5 der Haushaltsgeschirrspülmaschine 2 hindurch nach außen in die Umgebung ausströmen, was in den 2, 3 sowie 5 jeweils durch den Pfeil 70 symbolisiert ist.
  • Ggf. kann es auch günstig sein, den ersten Verdampferteil 20a und den zweiten Verdampferteil 20b in Höhenrichtung H übereinander in Reihe anzuordnen. Auf diese Weise ist z.B. deren Unterbringung im Basisträger 12 ermöglicht, falls dort im Innenraum der in der Waagerechten zur Verfügung stehende Platz für eine waagerechte, flächige Hintereinanderanordnung des ersten Verdampferteils 20a und des zweiten Verdampferteils 20b zu klein wäre.
  • Ein (in Flussrichtung des Arbeitsmediums 17 betrachtet) erster Teil 18' des Verflüssigers 18 der Wärmepumpe 14 steht mit zumindest einem Bereich oder Abschnitt 50, insbesondere einer Rohrleitung, durch den, insbesondere durch die, die jeweilig zu erwärmende Spülflüssigkeit 24 gefördert wird, unter Ausbildung einer Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit VWT in wärmetauschendem Kontakt. Der spülflüssigkeitsführende Bereich oder Abschnitt 50, insbesondere die spülflüssigkeitsführende Rohrleitung, dieser Verflüssiger-/Spülflüssigkeits-Wärmetauschereinheit VWT kann vorzugsweise ein Abschnitt des Umwälzkreislaufs sein. Dazu ist er, insbesondere sie, - wie hier im Ausführungsbeispiel von 2 (sowie jeweils auch in den Ausführungsbeispielen der 3 sowie 5) vereinfacht dargestellt - mit seiner, insbesondere ihrer, Zuleitung ZU sowie mit seiner, insbesondere ihrer, Ableitung ZA zweckmäßigerweise in das Zuführleitungssystem des Umwälzkreislaufs zwischen dem Pumpensumpf PS, hier z.B. insbesondere in Spülflüssigkeits- Förderrichtung druckseitig hinter der Umwälzpumpe 22, und den ein oder mehreren Einleitungen 27, insbesondere Spülflüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten, eingefügt. Ggf. kann die Zuleitung ZL und/oder die Ableitung ZA auch entfallen und der spülflüssigkeitsführende Bereich oder Abschnitt 50, insbesondere die spülflüssigkeitsführende Rohrleitung, direkt an das Zuführleitungssystem des Umwälzkreislaufs angeschlossen sein. Die Spülflotte 24 kann nach ihrem Durchlauf durch den wärmetauschenden Bereich 50 der Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit VWT erwärmt über die ein oder mehreren Einleitungen 27 wieder dem Spülbehälter 2 zugeführt werden.
  • Alternativ kann der spülflüssigkeitsführende Bereich oder Abschnitt 50, insbesondere die spülflüssigkeitsführende Rohrleitung, der Verflüssiger-/Spülflüssigkeits-Wärmetauschereinheit VWT über seine, insbesondere ihre, Zuleitung ZU sowie Ableitung ZA oder auch ohne diese direkt einen Abschnitt eines eigens vorgesehenen Aufheizkreislaufs bilden, der zusätzlich zum Umwälzkreislauf vorgesehen ist. Diese Variante ist der zeichnerischen Übersichtlichkeit halber in den 2 - 5 weggelassen. Ggf. kann der Aufheizkreislauf vom Umwälzkreislauf als Bypasskreislauf oder Umgehungskreislauf abzweigen. Es kann nach einer vorteilhaften Weiterbildung ein Bypasskreislauf bzw. ein Umgehungskreislauf vorgesehen sein, welcher Spülflüssigkeit, insbesondere von der Umwälzpumpe geförderte Spülflüssigkeit, aus dem Hydraulik- bzw. Umwälzkreislauf (d.h. Umwälzpumpenkreislauf) der Geschirrspülmaschine abzweigt und über einen Zuführleitungsabschnitt dem Fluideingang des spülflüssigkeitsführenden Bereichs oder Abschnitts 50, insbesondere Rohrabschnitts, der Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit VWT zu ihrer Erwärmung zuführt. Der Spülflüssigkeits- Ausgang des spülflüssigkeitsführenden Bereichs oder Abschnitts 50, insbesondere Rohrabschnitts, der Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit VWT ist zur Rückführung der in ihm erwärmten Spülflüssigkeit mit einer von der Abzweigstelle verschiedenen, vorzugsweise strömungsabwärtsseitigen Einspeisestelle fluidisch verbunden, an der die erwärmte Spülflüssigkeit dem Hydraulikkreislauf der Geschirrspülmaschine wieder zugeführt wird. Insbesondere kann die mittels der Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit erwärmte Spülflüssigkeit über einen mit dem Spülflüssigkeits- Ausgang der Verflüssiger-/Spülflüssigkeits-Wärmetauschereinheit VWT verbundenen, Rückführleitungsabschnitt des Bypasskreislaufs in den Innenraum des Spülbehälters zurückgespeist werden. Der Anteil an Spülflüssigkeit, der durch den Bypasskreislauf und damit durch den spülflüssigkeitsführenden Bereich oder Abschnitt, insbesondere Rohrabschnitt, der Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit läuft, kann dabei nach einer vorteilhaften Ausführungsvariante schaltbar, insbesondere einstellbar, sein. Insbesondere kann der Durchfluss von Spülflüssigkeit durch den Bypasskreislauf mittels eines in den Bypasskreislauf, insbesondere in dessen strömungsaufwärtsseitige Zuführleitung vor dem spülflüssigkeitsführenden Bereich oder Abschnitt, insbesondere Rohrabschnitt, der Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit, eingefügten Schaltventils geöffnet oder gesperrt werden.
  • Nach der Durchführung der letzten spülflüssigkeitsführenden Teilspülphase, insbesondere der Klarspülphase, des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms wird zumindest eine spülprogrammabschließende Trocknungsphase durchgeführt, in der die Wärmepumpe 14 als Luft-Luft- Wärmepumpe arbeitet. Dazu wird jetzt die Wärmepumpenanordnung 14 auf einen Umluftbetriebskreislauf umgestellt, bei dem feuchtwarme Luft 33 aus dem Spülraum des Spülbehälters 2 (Spülraumluft) über zumindest einen in dessen Wandungen vorhandenen Auslass, oder über zumindest einen in der den Spülbehälter 2 frontseitig verschließenden Fronttür 3 vorhandenen Auslass, mittels der eingeschalteten Luftfördereinheit 15 herausgesaugt, dann von der Luftfördereinheit 15 zu ihrer Trocknung über den ersten Teil 20a des Verdampfers 20 geblasen wird, wo sie abgekühlt wird und aus ihr Feuchtigkeit auskondensiert, und anschließend die derart abgekühlte, trockenere Spülraumluft über den zweiten Teil 20b des Verdampfers 20 geblasen wird, der jetzt aber in der Trocknungsphase zu einem wärmetauschenden bzw. wärmeabgebenden Bereich des Verflüssigers 18 umgeschaltet bzw. umfunktioniert ist und daher die abgekühlte, trockenere Spülraumluft wieder erwärmt, und schließlich die derart trockener gemachte und wiedererwärmte Spülraumluft über zumindest einen Einlass in zumindest einer der Begrenzungswandungen des Spülraums in diesen zurückgeführt wird. Die in den Spülraum zurückgeführte Luft ist in den 2, 3 sowie 5 jeweils mit 60 gekennzeichnet.
  • Auf diese Weise beströmt in einer Teilspülphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms, in welcher mittels der Verflüssiger-/Spülflüssigkeits-Wärmetauschereinheit VWT der Wärmepumpe 14 die für diese Teilspülphase vorgesehene Spülflüssigkeit erwärmt wird, die Umgebungsluft 34, die dabei als Wärmequelle für das Arbeitsmedium 17 der Wärmepumpe dient, sowie später in der programmabschließenden Trocknungsphase des Geschirrspülprogramms auch die zu trocknende Spülraumluft 33 jeweils den ersten Teil 20a sowie dann den diesem nachgeordneten zweiten Teil 20b des Verdampfers 20, nur das in der Trocknungsphase der zweite Teil 20b des Verdampfers von seiner beim Aufheizen von Spülflüssigkeit 24 das Arbeitsmedium 17 verdampfenden Funktion jetzt in einen wärmeabgebenden, das Arbeitsmedium 17 verflüssigenden Bereich des Verflüssigers 18 umfunktioniert bzw. umgewandelt ist. Der Luftweg über den ersten Teil 20a und den zweiten Teil 20b bleibt sowohl für die Umgebungsluft 34 als auch für die Spülraumluft 33 also jeweils derselbe. Dies vereinfacht den Aufbau der Wärmepumpenanordnung 14 sowie der dieser zugeordneten Luftführung für die Umgebungsluft 34 beim Erwärmen von Spülflüssigkeit 24 mittels der Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit VWT sowie beim Trocknen für die zu entfeuchtende, aus dem Spülraum des Spülbehälters 2 entnommene Spülraumluft 33. In den 2, 4 sowie 5 ist für die Umgebungsluft 34 sowie die Spülraumluft 33 der Luftweg durch die aus dem ersten Teil 20a und dem diesem nachgeordneten, zweiten Teil 20b gebildeten Sektion jeweils strichpunktiert angedeutet.
  • Die Geschirrspülmaschine 1 ermöglicht verallgemeinert betrachtet einen automatisierten Betrieb in mehreren zeitlich aufeinander folgenden Phasen, wobei in einer oder mehreren Phasen Spülflotte 24 erwärmt wird und in einer oder mehreren anderen Phasen Spülgut getrocknet wird. Mit der Erfindung soll die Wärmepumpe 14 nicht nur in den ein oder mehreren Phasen mit zu erwärmender Spülflüssigkeit, sondern auch in solchen ein oder mehreren Trocknungsphasen bei der Trocknung und Wiedererwärmung der Luft 33 aus dem Spülbehälter 2 (d.h. der Spülraumluft) wirken können. Dabei kann eine mit Hilfe der Wärmepumpe durchgeführte Trocknungsphase insbesondere durch die spülprogrammabschließende Trocknungsphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms gebildet sein. Ggf. kann sie kann aber auch durch eine Aufbewahrungsphase („storage phase“) gebildet sein, die zeitlich später nach dem Ende der Trocknungsphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms folgt und in der das Spülgut im Spülraum des Spülbehälters vorzugsweise bei geschlossener Tür weiterhin trocken gehalten werden soll. Um mit Hilfe der Wärmepumpe 14 sowohl die jeweilige Phase zur Erwärmung von Spülflüssigkeit als auch die jeweilige Trocknungsphase zu ermöglichen, ist der Verdampfer 20 funktional zumindest zweigeteilt in einen ersten Teil 20a, der als üblicher Verdampfer dient, in dem das Arbeitsmedium 17 verdampft wird, und zumindest einen weiteren Teil 20b, dessen Funktion wechselt: In einer Phase zur Erwärmung von Spülflotte 24 sind beide Teile 20a, 20b in gleicher Funktion - das Arbeitsmedium 17 jeweils verdampfend - hintereinandergeschaltet, wohingegen in einer Phase zur Trocknung und Wiedererwärmung von aus dem Spülbehälter 2 entnommener Spülraumluft 33 ein zweiter Teil 20b des Verdampfers zu einem wärmetauschenden bzw. wärmeabgebenden Bereich des Verflüssigers 18, in welchem Arbeitsmedium 17 kondensiert bzw. verflüssigt wird, umgeschaltet ist, während im ersten Teil 20a des Verdampfers das Arbeitsmedium 17 weiterhin verdampft.
  • Um dieses Umschalten bzw. Umfunktionieren des Teils 20b für die jeweilige Trocknungsphase ermöglichen zu können, ist einerseits ein erstes Schaltorgan 35 zwischen dem ersten Teil 20a und dem zweiten Teil 20b des Verdampfers angeordnet. Dieses umfasst hier im Ausführungsbeispiel von 2 vorzugsweise ein Magnetventil M1 sowie eine zu diesem parallel geschaltete, als Expansionsorgan 37 wirkende Kapillare mit nachfolgender Entspannungsmöglichkeit. Andererseits ist ein zweites Schaltorgan 36 zwischen dem ersten Teil 18' des Verflüssigers 18 und dem zweiten Teil 20b des Verdampfers 20 vorgesehen. Dieses umfasst hier in der Ausbildung nach 2 vorzugsweise ebenfalls ein Magnetventil M2 und ein dazu parallel geschaltetes Expansionsorgan 19, zum Beispiel wiederum eine Kapillare mit nachfolgender Entspannungsmöglichkeit.
  • Für die Erwärmung von Spülflotte 24, d.h. bei der jeweilig gewünschten Erwärmungsphase von Spülflotte 24, ist das erste Schaltorgan 35 in seine Offenstellung gebracht. Dazu ist sein Magnetventil M1 geöffnet, so dass sämtliches Arbeitsmedium 17 über bzw. durch dieses Ventil M1 läuft und sein als Kapillare ausgebildetes Expansionsorgan 37 wirkungslos ist. Zudem ist das zweite Schaltorgan 36 in seine Drosselstellung gebracht. Dazu ist sein Magnetventil M2 geschlossen, so dass sämtliches Arbeitsmittel 17 (flüssig) über bzw. durch sein als Kapillare ausgebildetes Expansionsorgan 19 strömt und dabei bei Einlauf in den zweiten Teil 20b des Verdampfers 20 seinen Phasenwechsel in den gasförmigen Aggregatzustand beginnt und somit beim Durchströmen sowohl des zweiten Teils 20b des Verdampfers 20 als auch des diesem in Strömungsrichtung des Arbeitsmediums 19 nachfolgenden ersten Teils 20a des Verdampfers 20 seinen Phasenwechsel in den gasförmigen Aggregatzustand vollführt und hierfür der Umgebungsluft 34 Wärme entzieht. Beide Teile 20a, 20b des Verdampfers 20 sind dann also zusammengeschaltet und wirken funktionell als gemeinsamer Verdampfer 20, der in seinen beiden Teilen 20a, 20b abkühlt, da in diesen das diese durchströmende Arbeitsmedium 17 verdampft.
  • Zur Trocknung von Luft 33 aus dem Spülbehälter 2, d.h. Spülraumluft, in der jeweiligen Trocknungsphase werden die Schaltorgane 36 und 37 hingegen umgekehrt geschaltet: Das zweite Schaltorgan 36 ist dann offen, so dass das Arbeitsmedium 17 nicht durch den Parallelzweig mit der als Expansionsorgan 19 wirkende Kapillare fließt, sondern über das geöffnete Magnetventil M2 ungedrosselt in den zweiten Teil 20b strömt. Das zwischen den Teilen 20b und 20a liegende erste Schaltorgan 35 ist hingegen in seine Drosselstellung gebracht, bei der das Magnetventil M1 seine Schließstellung einnimmt, so dass das Arbeitsmedium 17 gezwungen ist, vollständig durch den Parallelzweig mit dem als Kapillare ausgebildeten Expansionsorgan 37 zu fließen. Auf diese Weise kondensiert das Arbeitsmedium 17 im zweiten Teil 20b oder es läuft aus dem ersten Teil 18' des Verflüssigers 18 kommend flüssig in den zweiten Teil 20b ein, so dass es dort im zweiten Teil 20b Wärme an vorbeiströmende Spülraumluft 33 abgibt. Der zweite Teil 20b ist jetzt entweder ein allein wirksamer wärmetauschender bzw. wärmeabgebender Bereich des Verflüssigers 18 oder ein weiterer wärmetauschender bzw. wärmeabgebender Bereich des Verflüssigers 18 zusätzlich zu dessen erstem Teil 18' ist. Das Arbeitsmedium 17 verdampft erst im ersten Verdampferteil 20a. Der erste Teil 20a des Verdampfers 20 behält daher hinsichtlich des ihn durchfließenden Arbeitsmediums 17 seine Verdampfereigenschaften, er wird also kalt und kühlt so die aus dem Spülbehälter 2 stammende, durch die Luftfördereinheit 15 geförderte Luft (Spülraumluft) 33, während gleichzeitig darin enthaltenes Wasser an den kalten Außenflächen des ersten Teils 20a auskondensiert. Die so gekühlte und getrocknete Luft 33 tritt dann in den zu einem wärmeabgebenden Bereich umfunktionierten, zweiten Teil 20b ein und wird dort durch den Wärmetauschereffekt wieder aufgewärmt, so dass die Spülraumluft 33 getrocknet und erwärmt wieder in den Spülbehälter 2 eintreten kann.
  • Das Arbeitsmedium 17 durchfließt in der jeweiligen Teilspülphase, in der mittels Wärmepumpenbetrieb die Erwärmung von Spülflüssigkeit durchgeführt wird, sowie auch in der Trocknungsphase jeweils zuerst das zweite Verdampferteil 20b und dann das erste Verdampferteil 20a entgegen der Luftförderrichtung F der Luftfördereinheit 15, welche Umgebungsluft 34 (bei einer Phase zum Erwärmen von Spülflüssigkeit) oder Spülraumluft 33 (bei der Trocknungsphase) zuerst über das erste Teil 20a und dann das zweite Teil 20b bläst. Dieses Gegenstromprinzip kann günstig für eine verbesserte Wärmeübertragung zwischen dem im ersten Teil 20a sowie im zweiten Teil 20b strömenden Arbeitsmedium 17 und der jeweilig das erste Teil 20a und dann das zweite Teil 20b beströmenden Luft (Umgebungsluft 34 in der jeweiligen Erwärmungsphase von Spülflüssigkeit bzw. Spülraumluft 33 in der Trocknungsphase) sein und zu einer Verbesserung des Wirkungsgrads der jeweiligen Wärmetauscherfunktion des ersten Teils 20a sowie des zweiten Teils 20b führen.
  • In Abwandlung zur Parallelschaltung von Magnetventil und Drossel des jeweiligen Schaltorgans 35 bzw. 36 können jeweils zum Magnetventil auch mehrere Kapillaren mit unterschiedlichen Drosselungscharakteristiken fluidisch parallel geschaltet sein, denen in ihren Parallelzeigen in Strömungsrichtung des Arbeitsmediums 17 betrachtet jeweils ein Magnetventil vorausgeordnet bzw. vorgeschaltet ist. Hierdurch kann das Drosselungsverhalten des jeweiligen Schaltorgans 35 bzw. 36 in Abhängigkeit des gewählten Programms, des Programmzeitpunkts und der Umgebungsbedingungen (Außentemperatur) besser angepasst werden.
  • Um bei der jeweiligen Phase mit durch die Wärmepumpe 14 zu erwärmender Spülflüssigkeit den Luftstrom von außen, d.h. die Umgebungsluft 34 der aus dem ersten Teil 20a und dem diesem nachgeordneten zweiten Teil 20b gebildeten Sektion und dann verschieden bzw. unterschiedlich dazu bei der jeweiligen Trocknungsphase den Luftstrom aus dem Spülbehälter 2, d.h. die Spülraumluft 33 der aus dem ersten Teil 20a und dem diesem nachgeordneten zweiten Teil 20b gebildeten Sektion zuführen zu können, d.h. in der jeweiligen Phase mit unter Zuhilfenahme der Wärmepumpe zu erwärmender Spülflotte den ersten Teil 20a und nachfolgend den zweiten Teil 20b mit Umgebungsluft 34 beaufschlagen, insbesondere beblasen, zu können, sowie in der Trocknungsphase den ersten Teil 20a und nachfolgend den zweiten Teil 20b mit Spülraumluft 33 beaufschlagen, insbesondere beblasen, zu können, ist eingangsseitig von die Wärmepumpe 14 durchströmender Luft eine Umschaltmöglichkeit 41 zwischen von außen einströmender Luft 34 und Luft 33 aus dem Spülbehälter 2 vorgesehen. Diese Umschaltmöglichkeit 41 kann unterschiedlich ausgebildet sein. Beispielsweise umfasst die Umschaltmöglichkeit 41 in einem ersten Luftzuführweg L1 - wie z.B. in einer Zuleitung oder in einem Zuführkanal - für von außen einströmende Luft (Umgebungsluft) 34 eine erste Luftklappe 41a, die bei durch die Wärmepumpe 14 bewirkter Erwärmung von Spülflotte 24 zum Zuführen von Umgebungsluft 34 zur aus dem ersten Verdampferteil 20a und dem zweiten Verdampferteil 20b gebildeten Sektion offen ist, und in einem mit dem Spülraum des Spülbehälters 2 fluidisch verbundenen Luftzuführweg L2 - z.B. ausgebildet als Zuleitung oder Zuführkanal - eine zweite Luftklappe 41b, die bei Trocknung von aus dem Spülbehälter 2 stammender Luft (Spülraumluft) 33 zu deren Zufuhr zur aus dem ersten Verdampferteil 20a und dem zweiten, jetzt zu einem wärmeabgebenden Bereich umfunktionierten Verdampferteil 20b gebildeten Sektion offen ist. Die zweite Luftklappe 41b ist dabei zweckmäßigerweise in ihrer Schließstellung, wenn die erste Luftklappe 41a in ihrer Offenstellung ist. Umgekehrt ist die erste Luftklappe 41a zweckmäßigerweise in ihrer Schließstellung, wenn die zweite Luftklappe 41b in ihrer Offenstellung ist. Auch nur eine einzige Luftklappe, die auf beide Luftzuführwege bzw. Zuführungen L1, L2 alternativ einwirkt und somit jeweils nur eine von diesen öffnet, kann möglich sein. Beide Luftströme 33, 34 können jeweils durch die den beiden Teilen 20a, 20b vorangestellte, zumindest eine, hier vorzugsweise einzige, Luftfördereinheit 15, die insbesondere durch ein Gebläse, einen Ventilator oder ein ähnliches Förderorgan gebildet sein kann, erzeugt werden.
  • In Luftförderrichtung F betrachtet kann wie hier im Ausführungsbeispiel von 2 (sowie entsprechend in den Ausführungsbeispielen der 3 sowie 5) ausgangsseitig hinter dem zweiten Teil 20b des Verdampfers 20 zweckmäßigerweise eine weitere Umschaltmöglichkeit 40 für die Ausleitung der Umgebungsluft 34 aus dem Gehäuse 5 der Geschirrspülmaschine 1 in der jeweiligen Phase mit durch die Wärmepumpe 14 zu erwärmender Spülflüssigkeit 24 nach ihrer Passage durch die Sektion aus erstem Verdampferteil 20a und diesem in Reihe nachgeordneten zweiten Verdampferteil 20b bzw. für die Rückleitung der Spülraumluft 33 in den Spülbehälter 2 in der Trocknungsphase nach ihrer Passage durch die Sektion aus erstem Verdampferteil 20a und diesem in Reihe nachgeordneten, zweiten Verdampferteil 20b vorgesehen sein, der in der Trocknungsphase zu einem wärmeabgebenden Bereich des Verflüssigers umfunktioniert ist.
  • Anstelle der oben genannten Schaltorgane 35, 36 mit parallel geschaltetem Expansionsorgan 37, 19 kann - wie in den 3 und 4 gezeigt - jeweils ein regelbares (Expansions-) Ventil 371, 191 mit nichtlinearer (Durchfluss-) Kennlinie, insbesondere ein thermostatisches oder elektrisches Expansionsventil mit nichtlinearer Kennlinie, vorgesehen sein. Kennzeichnend für ein solches regelbares Ventil 371, 191 ist ausgehend von dessen Geschlossenstellung eine mit fortschreitenden Öffnungsschritten nur gering ansteigende Durchflusskennlinie für das Arbeitsmedium 17 bei konstanter Druckdifferenz bis zu einer Öffnungsstellung, ab der ein steiler Druckflussanstieg einsetzt.
  • Das regelbare Ventil mit nichtlinearer Kennlinie wirkt somit über einen Teil seiner Öffnungsstellungen für das Arbeitsmedium drosselnd wie eine Kapillare und erst bei zumindest etwa voller Öffnung, insbesondere in seinen letzten Öffnungsschritten, wie ein offenes Ventil. Ab dann kann für das Arbeitsmedium ein Durchfluss durch dieses regelbare Ventil zumindest nahezu ohne Druckverlust erreicht werden. Wie in 4 deutlich wird, kann dieses Ventil 371, 191 entweder ganz schließen oder einen Drosselbereich oder weiter rechts einen vollständig öffnenden Arbeitspunkt einnehmen und damit die Funktionen der Schaltorgane 35, 36 von 2, die jeweils einen Leitungszweig mit Magnetventil und einen dazu parallelen Leitungszweig mit Drossel aufweisen, nachahmen, jedoch jeweils in einer Baueinheit vereinigt. Der Material- und Platzbedarf ist dann minimiert.
  • In 5 ist eine prinzipiell ähnliche Ansicht wie in 2 gezeigt, jedoch ist der Leitungsabschnitt 21, der als Saugrohr in Durchströmungsrichtung des Arbeitsmediums 17 betrachtet aus dem ersten Verdampferteil 20a kommt und zurück zum Kompressor 16 führt, über die beiden Expansionsorgane 37 und 19 geführt, um so durch thermischen Kontakt mit den Kapillaren eine Kapillarrohr-Saugrohr-Wärmeübertragung auf das Arbeitsmedium 17 vor seinem Eintritt in den Kompressor 16 zu erreichen. Für die thermische Kopplung zwischen dem Saugrohr und der jeweiligen Kapillare kommen dabei vorzugsweise sowohl Löten als auch eine Klebefolie oder eine im Saugrohr (Leitung 21) liegende Kapillare zum Einsatz. Die Kopplung kann dabei zu einer Kapillare oder zu beiden Kapillaren erfolgen.
  • Wird anstelle von Kapillaren ein Expansionsventil mit nichtlinearer Durchfluss- Kennlinie wie im Ausführungsbeispiel von 3 für die Wärmepumpenanordnung 14 verwendet, so kann anstelle des jeweiligen, im Ausführungsbeispiel von 5 eingesetzten Kapillarrohr- Saugrohr- Wärmeübertragers zweckmäßigerweise ein sogenannter Flüssigkeitsunterkühler vorgesehen sein. Hierbei wird die Arbeitsmedium 17 führende Verbindungsleitung 21, die zum jeweiligen Expansionsventil 371, 191 führt, mit dem Leitungsabschnitt 21, der als Saugrohr in Durchströmungsrichtung des Arbeitsmediums 17 betrachtet aus dem ersten Verdampferteil 20a kommt und zurück zum Kompressor 16 führt, zu einem Wärmeübertrager verbunden.
  • Ausgehend von einer Geschirrspülmaschine 1 mit Wärmepumpe 14 für die Spülflottenerwärmung, besteht für die jetzt zusätzlich geschaffene Möglichkeit der Lufttrockung in einer Trocknungsphase kein zusätzlicher Bauraumbedarf.
  • Es können im günstigsten Fall wie hier in den Ausführungsbeispielen vorzugsweise nur zwei kleine Luftklappen 41a, 41b, die in Luftförderrichtung F eingangsseitig vor dem ersten Verdampferteil 20a vorgesehen sind, und das Schaltorgan 35 zwischen den beiden Verdampferteilen 20a, 20b sowie ein Schaltorgan 36 zwischen der Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit VWT und dem zweiten Verdampferteil 20b genügen. Dabei kann ggf. die ausgangsseitig nach dem zweiten Verdampferteil 20b angeordnete Umschaltmöglichkeit 40 sogar entfallen, da beim Trocknen von Spülraumluft 33 im Umluftbetrieb die über den zweiten Teil 20b geströmte, durch diesen erwärmte Luft 33 (in Luftförderrichtung F ausgangsseitig vom zweiten Teil 20b) über zumindest eine in zumindest einer der Begrenzungswandungen des Spülraums vorhandene Einlassöffnung in den Spülraum des Spülbehälters 2 eingesaugt wird, da mittels der Lüftereinheit 15 ja die Spülraumluft 33 über zumindest eine in zumindest einer der Begrenzungswandungen des Spülraums vorhandene Auslassöffnung aus dem Spülraum des Spülbehälters 2 herausgesaugt wird und deshalb im Spülraum ein Unterdruck bewirkt wird.
  • Insbesondere wird aber hingegen zwischen den Verdampferteilen 20a, 20b keine Ausleitung von Luft erfolgen, die zusätzlichen Platz erfordern würde.
  • Für den Spülwassererwärmungsprozess steht ein großer Verdampfer 20 aus beiden Teilen 20a, 20b zur Verfügung. Eine unterschiedliche Lamellenteilung der beiden Verdampferteile 20a, 20b) kann für beide Prozesse (Erwärmen von Spülflüssigkeit sowie Trocknen der Spülraumluft) von Vorteil sein. Günstig kann es insbesondere sein, wenn die Lamellen LAa des ersten Teils 20a des Verdampfers 20 einen größerer Querabstand als die Lamellen LAb des zweiten Teils 20b des Verdampfers 20 aufweisen. Dadurch kann vermieden werden, dass die Luftkanäle zwischen den Lamellen LAa des ersten Teils 20a des Verdampfers 20 in den ein oder mehreren Phasen zur Erwärmung von Spülflüssigkeit (mittels Wärmepumpe) sowie in der Trocknungsphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms trotz etwaiger Vereisung durch Auskondensation und Gefrieren von Feuchtigkeit aus der sie jeweilig durchströmenden Luft (Umgebungsluft im Spülflüssigkeits- Aufheizmodus oder Spülraumluft im Trocknungsmodus) für diese ausreichend durchgängig bleiben, so dass die Luft den zweiten Verdampferteil 20b stets erreichen und durch die Luftkanäle zwischen dessen Lamellen hindurchströmen kann.
  • Während der Trocknungsphase kann der während der jeweiligen Aufheizphase von Spülflüssigkeit 24 zu deren Erwärmung wirksame bzw. aktive Teil 18' des Verflüssigers 18 seine Verflüssigerfunktion (, mit der die Kondensation des in ihm strömenden Arbeitsmediums einhergeht,) auch während der Trocknungsphase zumindest teilweise beibehalten. D.h. in diesem Fall umfasst der Verflüssiger 18 in der Trocknungsphase zwei jeweils wärmeabgebende Teile, nämlich 18' und 20b. Dann ergänzt der in der Trocknungsphase zum wärmeabgebenden Verflüssigerteil umfunktionierte zweite Teil 20b des Verdampfers 20 den ersten Teil 18' des Verflüssigers 18, der in der der Trocknungsphase zeitlich vorausgehenden, jeweiligen Aufheizphase von Spülflüssigkeit wirksam war und jetzt auch noch in der Trocknungsphase das in ihm strömende Arbeitsmedium zumindest teilweise kondensieren lässt. In diesem Fall umfasst der Verflüssiger 18 somit in der Trocknungsphase funktional zwei Teile, nämlich den zum Verflüssiger umfunktionierten zweiten Teil 20b des Verdampfers 20 additiv zum (in Flussrichtung des Arbeitsmediums 17 ersten) Teil 18' des Verflüssigers 18, welcher in der jeweiligen Aufheizphase von Spülflüssigkeit wirksam war und jetzt in der Trocknungsphase auch noch Wärme abgibt.
  • Zweckmäßig kann es nach einer vorteilhaften Weiterbildung insbesondere sein, wenn der in der jeweiligen Aufheizphase die zu erwärmende Spülflüssigkeit 24 führende Bereich oder Abschnitt 50, insbesondere Rohrabschnitt, der mit dem Teil 18' des Verflüssigers unter Bildung der Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit VWT wärmetauschend gekoppelt ist, in der Trocknungsphase vorzugsweise mit unerwärmtem Wasser, insbesondere kaltem Frischwasser, befüllt und/oder durchströmt wird, dessen Temperatur geringer, insbesondere zumindest 10 ° C und mehr geringer, als die Temperatur der feuchtwarmen, insbesondere 100% relative Luftfeuchte aufweisenden, Spülraumluft 33 am Ende der der Trocknungsphase vorausgehenden Teilspülphase, insbesondere Klarspülphase, des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms ist. Dadurch lässt sich im Trocknungsprozess die maximale Kondensationstemperatur des ihn und den zu einem wärmeabgebenden Bereich des Verflüssigers 18 umfunktionierten Teil 20b des Verdampfers 20 durchströmenden Arbeitsmediums 17 absenken, wodurch trotz in den ein oder mehreren vorausgehenden Teilspülphasen mittels Wärmepumpenbetrieb bewirkten Spültemperaturen eine schnelle und energieeffiziente Fortführung des Wärmepumpenbetriebs zur Trocknung der Spülraumluft während der nachfolgenden Trocknungsphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms sichergestellt ist. Insbesondere können somit eine Überhitzung des Kompressors 16 und/oder sonstiger Bestandteile der Wärmepumpenanordnung 14 und damit einhergehende etwaige Schäden an diesen während des Betriebs der Wärmepumpe in der Trocknungsphase vermieden werden. Eine längere, wie z.B. mindestens zwanzigminütige, Ausschaltphase bzw. Stillstandsphase der Wärmepumpe 14 nach dem Ende des der Trocknungsphase vorausgehenden Teilspülphase, insbesondere Klarspülphase, des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms, um die Arbeitstemperatur des Arbeitsmediums 17 im Wärmepumpenkreislauf durch allmähliche Wärmeabgabe an die Geschirrspülmaschine und/oder an die Umgebung auf ein Temperaturniveau absinken zu lassen, mit dem anschließend während der Trocknungsphase die Wärmepumpe 14 sicher weiterbetrieben werden kann, ist somit nicht erforderlich. Es lässt sich somit der Wärmepumpenbetrieb nach den ein oder mehreren Spülphasen zumindest nahezu wartefrei in der Trocknungsphase fortsetzen. Insbesondere ist ein zumindest nahezu übergangsloser bzw. durchgehender, bevorzugt kontinuierlicher, Betrieb der Wärmepumpe von der letzten Teilspülphase mit zu erwärmender Spülflüssigkeit, insbesondere Klarspülphase, bis in die Trocknungsphase hinein, insbesondere bis zu deren Ende, möglich, ohne dass eine zu langandauernde Ausschaltphase des Kompressors der Wärmepumpe am Ende der letzten Teilspülphase mit zu erwärmender Spülflüssigkeit, insbesondere der Klarspülphase, und/oder am Anfang der Trocknungsphase erforderlich ist, was sonst zu einer unerwünscht großen Verlängerung der Trocknungsphase und damit des jeweiligen Geschirrspülprogramms führen würde. Die Abkühlung des Arbeitsmediums 17 durch Befüllung des Bereichs bzw. Abschnitts 50, insbesondere Rohrabschnitts, der mit dem wärmeabgebenden Teil 18' des Verflüssigers unter Ausbildung der Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit VWT thermisch gekoppelt ist, mit gegenüber ihm kälterem Wasser, insbesondere Frischwasser, kann insbesondere bei einem Nicht- ECO Geschirrspülprogramm wie z.B. einem Schnellreinigungsprogramm, oder Fett lösendem Heißreinigungsprogramm oder Intensivreinigungsprogramms, oder Hygienereinigungsprogramms zum Anfang der Trocknungsphase günstig sein, wenn in den ein oder mehreren Teilspülphasen mit zu erwärmender Spülflüssigkeit, insbesondere in der Klarspülphase, die Spülflüssigkeit mittels des für ihre Erwärmung wirksamen Teils 18' des Verflüssigers 18 auf eine gewünschte, gegenüber dem Eco- Geschirrspülprogramm höhere Solltemperatur, insbesondere Klarspültemperatur am Ende der Klarspülphase, vorzugsweise von mindestens 50 ° C, gebracht worden ist.
  • Verallgemeinert ausgedrückt kann es vorteilhaft sein, wenn der (in Flussrichtung des Arbeitsmediums erste) Teil des Verflüssigers, welcher in wärmetauschendem Kontakt mit einem Bereich oder Abschnitt, insbesondere Rohrabschnitt, steht, der in zumindest einer Teilspülphase, insbesondere in der der Trocknungsphase vorausgehenden Klarspülphase, eines jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms mit Spülflüssigkeit zu deren Erwärmung durchströmt ist, in der späteren, insbesondere programmabschließenden, Trocknungsphase dadurch abkühlbar ist, dass der Bereich oder Abschnitt, insbesondere Rohrabschnitt, mit unerwärmtem Wasser, insbesondere Frischwasser aus einer Gebäudewasserleitung, befüllt oder durchströmt ist, das kälter als die Spülflüssigkeit und/oder die Luft im Spülbehälter am Ende der der Trocknungsphase vorausgehenden Spülflüssigkeit führenden Teilspülphase, insbesondere der Klarspülphase, eines jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms ist. Durch die Durchströmung der Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit mit dem wasserbeaufschlagten Teil des Verflüssigers kann mittels gezielter Wassereinströmung die maximale Kondensationstemperatur im Trocknungsprozess gesenkt werden, so dass auch bei höheren Spülflottentemperaturen, wie sie z.B. bei Schnellreinigungsprogrammen, Fett lösenden Heißreinigungsprogrammen oder Intensivreinigungsprogrammen, oder Hygienereinigungsprogrammen gefordert sind, eine schnelle und effiziente Nutzung der Wärmepumpe zur Trocknung gewährleistet wird.
  • Schließlich ist es je nach Auslegung des Wärmepumpenkreislaufs ggf. auch möglich, dass während der Trocknungsphase der (in Flussrichtung des Arbeitsmediums 17 erste) Teil 18' des Verflüssigers 18, der während der jeweiligen zeitlich vorausgehenden Aufheizphase von Spülflüssigkeit zu deren Erwärmung wirksam bzw. aktiv war, seine Verflüssigerfunktion (, die durch Kondensation des in ihm strömenden Arbeitsmediums gekennzeichnet ist,) nach dem oder durch das Umfunktionieren des zweiten Teils 20b des Verdampfers 20 in einen wärmeabgebenden Bereich bzw. Abschnitt zumindest nahezu verliert, so dass dann der Verflüssiger 18 während der Trocknungsphase hauptsächlich oder ganz nur aus diesem umfunktionierten Teil 20b des Verdampfers 20 besteht.
  • Die Wärmepumpe 14 kann insgesamt eine modulare Einheit ausbilden und vor Einbau in die Geschirrspülmaschine 1 montiert, mit Arbeitsmedium 17 befüllt und entweder auf Funktion testbar oder insbesondere schon vor Einbau auf Funktion getestet sein.
  • Insbesondere umfasst die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 zumindest eine Steuer- und/oder Kontrolleinheit, die der zeichnerischen Einfachheit halber nur in der 2 und dort nur strichpunktiert eingezeichnet sowie mit CO bezeichnet ist. Sie steuert und/oder kontrolliert - in der 2 jeweils durch strichpunktiert eingezeichnete Wirkpfeile angedeutet - zweckmäßigerweise
    • - den Betrieb des Kompressors 16 der Wärmepumpe 14 für die jeweilige Teilspülphase mit durch die Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit VWT der Wärmepumpe 14 zu erwärmenden Spülflüssigkeit 24 sowie für die jeweilige unter Einsatz der Wärmepumpe 14 durchzuführende Trocknungsphase, insbesondere für die spülprogrammabschließende Trocknungsphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms, und/oder
    • - die Schaltorgane 35, 36 zum Umfunktionieren des zweiten Teils 20b des Verdampfers 20 in einen wärmetauschenden bzw. wärmeabgebenden Bereich des Verflüssigers 18 für die jeweilige unter Einsatz der Wärmepumpe 14 durchzuführenden Trocknungsphase, insbesondere für die spülprogrammabschließende Trocknungsphase des jeweilig unter Einsatz der Wärmepumpe 14 durchzuführenden Geschirrspülprogramms,
    • - den Betrieb der zumindest einen Luftfördereinheit 15 (insbesondere hinsichtlich deren Ein- und Ausschaltzeitpunkte, und/oder Drehzahlen) für die jeweilige Teilspülphase mit durch die Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit VWT der Wärmepumpe 14 zu erwärmenden Spülflüssigkeit sowie für die jeweilige unter Einsatz der Wärmepumpe 14 durchzuführenden Trocknungsphase, insbesondere für die spülprogrammabschließende Trocknungsphase des jeweilig unter Einsatz der Wärmepumpe durchzuführenden Geschirrspülprogramms, und/oder
    • - die eingangsseitige Umschaltmöglichkeit 41 zur Freigabe des Luftwegs für das Beströmen der beiden Verdampferteile 20a, 20b mit Umgebungsluft 34 für die jeweilige Teilspülphase mit durch die Verflüssiger-/Spülflüssigkeits-Wärmetauschereinheit VWT zu erwärmenden Spülflüssigkeit sowie zur Freigabe des Luftwegs für das Umwälzen von Spülraumluft 33 im Umluftbetrieb bei der jeweiligen unter Einsatz der Wärmepumpe 14 durchzuführenden Trocknungsphase, insbesondere bei der spülprogrammabschließenden Trocknungsphase des jeweilig unter Einsatz der Wärmepumpe durchzuführenden Geschirrspülprogramms, und/oder
    • - die ausgangsseitig etwaig vorhandene Umschaltmöglichkeit 40 zur Freigabe des Ausblasluftwegs für die nach Beströmen der beiden Verdampferteile 20a, 20b abgekühlten Umgebungsluft 34 aus dem Gerätekorpus der Geschirrspülmaschine 1 in die Umgebung für die jeweilige Teilspülphase mit durch die Verflüssiger-/Spülflüssigkeits- Wärmetauschereinheit VWT zu erwärmenden Spülflüssigkeit sowie zur Freigabe des Rückführ-Luftwegs für die nach dem Beströmen des zu einem wärmeabgebenden Bereich umfunktionierten, zweiten Verdampferteils erwärmten Spülraumluft 33 im Umluftbetrieb bei der jeweiligen unter Einsatz der Wärmepumpe durchzuführenden Trocknungsphase, insbesondere bei der spülprogrammabschließenden Trocknungsphase des jeweilig unter Einsatz der Wärmepumpe durchzuführenden Geschirrspülprogramms.
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  • Zitierte Patentliteratur
    • CN 108888215A [0003]

Claims (13)

  1. Geschirrspülmaschine (1), insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit zumindest einer Wärmepumpe (14), die zumindest einen Kompressor (16), einen Verflüssiger (18), ein Expansionsorgan (19) und einen Verdampfer (20) umfasst, die untereinander verbunden sind und zwischen denen ein Arbeitsmedium (17), das im Betrieb seinen Aggregatzustand wechselt, zirkuliert, und die weiterhin zumindest eine Umwälzpumpe (22) für in Kontakt mit dem Spülgut gekommene Flüssigkeit, sog. Spülflotte (24) aufweist, und wobei die Geschirrspülmaschine (1) einen automatisierten Betrieb in mehreren zeitlich aufeinander folgenden Phasen ermöglicht, dadurch gekennzeichnet, dass der Verdampfer (20) funktional zumindest zweigeteilt (20a, 20b) ist, wobei in einer Phase zur Erwärmung von Spülflotte (24) beide Teile (20a, 20b) in gleicher Funktion hintereinandergeschaltet sind, und wobei in einer Phase zur Trocknung und Wiedererwärmung von aus dem Spülbehälter (2) entnommener Spülraumluft (33) ein zweiter Teil (20b) des Verdampfers (20) zu einem Bereich des Verflüssigers (18) umgeschaltet ist.
  2. Geschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei in der Trocknungsphase zu einem Bereich des Verflüssigers (18) umgeschaltetem zweiten Teil (20b) des Verdampfers (20) dieser zweite Teil (20b) von Arbeitsmedium (17) der Wärmepumpe (14) durchflossen wird, das dabei in seinen flüssigen Aggregatzustand wechselt (kondensiert).
  3. Geschirrspülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei in der Trocknungsphase zu einem Bereich des Verflüssigers (18) umgeschaltetem zweiten Teil (20b) des Verdampfers (20) dieser zweite Teil (20b) aus dem Spülbehälter (2) der Geschirrspülmaschine (1) entnommene Spülraumluft (33) erwärmt, nachdem diese den ersten Teil (20a) des Verdampfers (20) durchlaufen und dabei eine Trocknung erfahren hat.
  4. Geschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei in der Trocknungsphase zu einem Bereich des Verflüssigers (18) umgeschaltetem zweiten Teil (20b) des Verdampfers (20) das Arbeitsmedium (17) nach dem Teil (18') des Verflüssigers (18), welcher während zumindest einer der Trocknungsphase zeitlich vorausgehenden Teilspülphase mit zu erwärmender Spülflüssigkeit zu deren Erwärmung, insbesondere während der Klarspülphase zur Erwärmung von Klarspülflüssigkeit, wirksam war, den zu einem Bereich des Verflüssigers (18) umgeschalteten zweiten Teil (20b) des Verdampfers (20) in seinen flüssigen Aggregatzustand wechselnd durchläuft und danach im ersten Teil (20a) des Verdampfers (20) in seinen gasförmigen Aggregatzustand überführbar ist.
  5. Geschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zur Umschaltung des zweiten Teils (20b) des Verdampfers (20) ein erstes Schaltorgan (35) zwischen dem ersten Teil (20a) und dem zweiten Teil (20b) des Verdampfers (20) sowie ein zweites Schaltorgan (36) zwischen dem Teil (18') des Verflüssigers (18), welcher während zumindest einer der Trocknungsphase zeitlich vorausgehenden Teilspülphase mit zu erwärmender Spülflüssigkeit zu deren Erwärmung, insbesondere während der Klarspülphase zur Erwärmung von Klarspülflüssigkeit, wirksam war, und dem zweiten Teil (20b) des Verdampfers (20) vorgesehen ist.
  6. Geschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Schaltorgane (35, 36) eine Parallelschaltung von einem auf und zu schaltbaren Ventil (M1, M2), insbesondere Magnetventil, und einer zu diesem fluidisch parallel geschalteten Kapillare (37, 19), oder eine Parallelschaltung von einem auf und zu schaltbaren Ventil (M1, M2), insbesondere Magnetventil, und mehreren zu diesem jeweils fluidisch parallel geschalteten Kapillaren ausbildet, denen in ihren Parallelzweigen jeweils ein auf- und zu schaltbares Ventil, insbesondere Magnetventil, vorgeschaltet ist.
  7. Geschirrspülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Schaltorgane (35, 36) als ein regelbares Ventil (371, 191) mit nichtlinearer Kennlinie ausgebildet ist.
  8. Geschirrspülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eingangsseitig von die Wärmepumpe (14) durchströmender Luft eine Umschaltmöglichkeit (41) zwischen von außen einströmender Luft (34) und Luft (33) aus dem Spülbehälter (2) vorgesehen ist.
  9. Geschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Umschaltmöglichkeit (41) in einer Zuführung (L1, L2) eine erste Luftwegsteuereinheit, insbesondere Luftklappe (41a), aufweist, die in einer Phase zur Erwärmung von Spülflotte (24) zur Zuführung von Umgebungsluft (34) von außen zu dem ersten Teil (20a) und dem diesen in Strömungsrichtung der Umgebungsluft (34) betrachtet nachgeordneten, zweiten Teil (20b) des Verdampfers (20) offen ist, und eine zweite Luftwegsteuereinheit, insbesondere Luftklappe (41b), aufweist, die in einer Phase zur Trocknung von Spülraumluft (33) zur Zuführung von Spülraumluft (33) zu dem ersten Teil (20a) des Verdampfers (20) und dem diesen in Strömungsrichtung der Spülraumluft (33) betrachtet nachgeordneten, zu einem Bereich des Verflüssigers (18) umgeschalteten, zweiten Teil (20b) des Verdampfers (20) offen ist.
  10. Geschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamellen (LAa) des ersten Teils (20a) des Verdampfers (20) einen größerer Querabstand als die Lamellen (LAb) des zweiten Teils (20b) des Verdampfers (20) aufweisen.
  11. Geschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass dem ersten Teil (20a) und dem zweiten Teil (20b) des Verdampfers (20) zumindest eine, insbesondere eine einzige, Luftfördereinheit (15) zugeordnet ist, insbesondere in deren Luftförderrichtung (F) betrachtet vorgeordnet ist.
  12. Geschirrspülmaschine (1) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil (18') des Verflüssigers (18), welcher in wärmetauschendem Kontakt mit einem Bereich oder Abschnitt (50), insbesondere Rohrabschnitt, steht, der in zumindest einer Teilspülphase, insbesondere in der der Trocknungsphase vorausgehenden Klarspülphase, eines jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms mit Spülflüssigkeit zu deren Erwärmung durchströmt ist, in der programmabschließenden Trocknungsphase dadurch abkühlbar ist, dass der Bereich oder Abschnitt (50), insbesondere Rohrabschnitt, mit unerwärmtem Wasser, insbesondere Frischwasser aus einer Gebäudewasserleitung, befüllt oder durchströmt ist, das kälter als die Spülflüssigkeit und/oder die Luft im Spülbehälter (2) am Ende der der Trocknungsphase vorausgehenden Spülflüssigkeit führenden Teilspülphase, insbesondere der Klarspülphase, eines jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms ist.
  13. Verfahren zum Betreiben einer Geschirrspülmaschine (1), insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit zumindest einer Wärmepumpe (14), die zumindest einen Kompressor (16), einen Verflüssiger (18), ein Expansionsorgan (19) und einen Verdampfer (20) umfasst, die untereinander verbunden sind und zwischen denen ein Arbeitsmedium (17), das im Betrieb seinen Aggregatzustand wechselt, zirkuliert, und die weiterhin zumindest eine Umwälzpumpe (22) für in Kontakt mit dem Spülgut gekommene Flüssigkeit, sog. Spülflotte (24) aufweist, und wobei die Geschirrspülmaschine (1) einen automatisierten Betrieb in mehreren zeitlich aufeinander folgenden Phasen ermöglicht, insbesondere nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verdampfer (20) in einer Phase zur Erwärmung von Spülflotte (24) funktional zumindest zweigeteilt mittels zumindest zweier Teile (20a, 20b) arbeitet, die in gleicher Funktion hintereinandergeschaltet sind, und dass in einer Phase zur Trocknung und Wiedererwärmung von aus dem Spülbehälter (2) entnommener Spülraumluft (33) ein zweiter Teil (20b) des Verdampfers (20) zu einem Bereich des Verflüssigers (18) umgeschaltet wird.
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