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Die Erfindung betrifft eine Wärmedämmeinrichtung zur Wärmedämmung und/oder Abschirmung eines heißen Walzguts in einem Walzwerk mit wenigstens einer Wärmedämmhaube, die zur Verringerung von Temperaturverlusten über dem Walzgut positionierbar ist.
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Wärmedämmeinrichtungen dieser Art sind im Stand der Technik bekannt. In der Praxis werden Wärmedämmhauben zur Verminderung von Temperaturverlusten an Warmband oder Brammen verwendet. Solche Wärmedämmvorrichtungen oder Wärmedämmeinrichtungen umfassen Wärmedämmhauben, die beispielsweise zwischen einer Vorstraße und einer Fertigstraße eines Warmwalzwerks oberhalb des Rollgangs für das Warmband positioniert werden. Die Wärmedämmhauben umfassen in der Regel einen Kern aus wärmeisolierendem Material, beispielsweise aus Keramikfasern, und eine außen auf der warmen Seite angebrachte dünne Wand, die eine Metallmembrane aus einem hitzebeständigen Werkstoff bildet. Die Metallmembrane kann beispielsweise als Strahlung reflektierendes Blech ausgebildet sein. Die Haltbarkeit solcher Membranbleche der Wärmedämmhaube ist begrenzt. Das liegt unter anderem an den hohen Temperaturspannungen, die auf die Membranbleche einwirken. Daher ist es erforderlich, die Wärmedämmelemente und/oder die Membranbleche von Zeit zu Zeit auszutauschen.
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Üblicherweise werden Wärmedämmhauben an schwenkbaren Konstruktionen aufgehängt, die so ausgebildet sind, dass die Wärmedämmhaube bedarfsweise aus der Fertigungslinie ausschwenkbar ist. Da die Wärmedämmhaube in der Regel die Sicht auf den Walzbetrieb und die Wartung der Walzanlage bei einer etwa erforderlichen Störungsbeseitigung beeinträchtigt, wird in der
WO2018/050574 A1 eine Wärmedämmeinrichtung zur Verwendung in einer Walzanlage beschrieben, die wenigstens einen Wärmedämmwagen umfasst, der eine Wärmedämmhaube aufweist, wobei der Wärmedämmwagen mittels eines Antriebs horizontal, entlang einer geraden Linie aus der Bearbeitungslinie bzw. aus der Walzlinie ausfahrbar und in diese einfahrbar ist.
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In der
WO 2017/009074 A1 wird eine Wärmedämmvorrichtung zur Wärmedämmung eines metallenen Gutes in einem Walzwerk beschrieben, die ein Trägerelement umfasst, an dem eine Anzahl von Wärmedämmelementen angeordnet ist. Die Wärmedämmelemente werden durch mehrere Seitenteile gebildet, die einen Aufnahmeraum für ein Wärmedämmmaterial einschließen, wobei zumindest zwei der Seitenteile an ihren zusammenstoßenden Seitenbereichen mit einer scharnierartigen Verbindung miteinander verbunden sind. Die Wärmedämmeinrichtung ist insbesondere so ausgebildet, dass die Wärmedämmelemente betreffend ihrer Oberseite austauschbar eingesetzt werden können, d. h., die jeweiligen Oberflächenseiten können wahlweise als Heißseite fungieren, sodass insgesamt die Standzeit der Bleche erhöht wird.
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Für einen Wechsel der Trägerelemente wird die Wärmedämmhaube normalerweise in einer mittleren hochgeschwenkten Position gehalten und jedes Trägerelement wird einzeln oberhalb der Walzlinie getauscht. Das ist unter anderem mit dem Nachteil behaftet, dass der Wechsel jedes Trägerelements verhältnismäßig zeitaufwendig ist. Die Walzstraße muss dazu über längere Zeit angehalten werden. Darüber hinaus beinhaltet eine solche Vorgehensweise das Sicherheitsrisiko, dass sich Wartungspersonal unter die hochgeschwenkte Wärmedämmhaube begeben muss. Trotz des Umstandes, dass die Wärmedämmhaube sich in einer hochgeschwenkten Position oberhalb der Walzlinie befindet, ist der zur Verfügung stehende Bauraum für den Austausch der einzelnen Trägerelemente begrenzt, sodass sich dadurch eine verhältnismäßig unergonomische Position für das Personal während des Wechsels der Wärmedämmelemente ergibt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wärmedämmeinrichtung bereitzustellen, die wenigstens ein einfach und ergonomisch austauschbares Wärmedämmelement und/oder eine einfache und ergonomisch austauschbare Wärmedämmstruktur aufweist.
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Die Aufgabe wird gelöst durch die Bereitstellung einer Wärmedämmeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und des Anspruchs 11 Vorteilhafte Varianten der erfindungsgemäßen Wärmedämmeinrichtung sind durch die Unteransprüche erfasst.
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Ein Gesichtspunkt der Erfindung betrifft eine Wärmedämmeinrichtung zur Wärmedämmung und/oder Abschirmung eines heißen Walzguts in einem Walzwerk, umfassend wenigstens eine Wärmedämmhaube, die zur Verringerung von Temperaturverlusten über dem Walzgut positionierbar ist, und wenigstens ein Trägerelement, welches wenigstens ein Wärmedämmelement und/oder eine Wärmedämmstruktur aufnimmt, wobei sich die Wärmedämmeinrichtung gemäß der Erfindung dadurch auszeichnet, dass wenigstens ein Halterahmen zur Aufnahme des wenigstens einen Trägerelements vorgesehen ist, wobei der Halterahmen lösbar an der Wärmedämmhaube befestigt ist.
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Die Anordnung wenigstens eines Trägerelements an einem separaten Halterahmen hat den Vorzug, dass der Halterahmen mit wenigstens einem Trägerelement, vorzugsweise jedoch mit einer Vielzahl von Trägerelementen an der Wärmedämmhaube befestigt werden kann oder auch von dieser demontiert werden kann.
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Vorzugsweise sind wenigstens zwei Trägerelements an einem gemeinsamen Halterahmen befestigt und mit dem Halterahmen gleichzeitig und gemeinsam an der Wärmedämmhaube montierbar. Der Halterahmen kann beispielsweise an ein Hebezeug angeschlagen werden, sodass eine Montage und Demontage mehrerer Trägerelemente gleichzeitig mit größter Ergonomie und unter Wahrung der Arbeitssicherheit möglich ist.
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Bevorzugt sind die Wärmedämmelemente so ausgebildet, wie es in der
WO 2017/009074 A1 der Anmelderin beschrieben ist. Wie in dieser Veröffentlichung ausgeführt wird, auf welche hier zum Zwecke der Offenbarung der Beschaffenheit der Wärmedämmelemente Bezug genommen wird, kann vorgesehen sein, dass an wenigstens einem Trägerelement eine Vielzahl, d.h. wenigstens zwei Wärmedämmelemente angeordnet sind, dass zumindest ein Wärmedämmelement durch mehrere Seitenteile gebildet wird, die in sich einen Aufnahmeraum für ein Wärmedämmmaterial einschließen, wobei zumindest zwei der Seitenteile an ihren zusammenstoßenden Seitenbereichen mit einer scharnierartigen Verbindung miteinander verbunden sind.
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Die Wärmedämmelemente können beispielsweise als kassettenförmige Elemente ausgebildet sein, die wenigstens ein Membranblech auf der dem Band oder der Bramme zugewandten Seite aufweisen, das mit einem Kern aus wärmeisolierenden Keramikfasern unterlegt ist oder diesen umschließt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Wärmedämmeinrichtung gemäß der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Halterahmen mehrere Profilträger umfasst, die eine im Wesentlichen vieleckige, weiterhin bevorzugt eine rechteckige oder quadratische Haltestruktur bilden. Die Profilträger können als U-Profile, I-Profile, T-Profile, C-Profile, L-Profile oder beliebig gestaltete Hohlprofile ausgebildet sein.
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Erfindungsgemäß kann beispielsweise vorgesehen sein, dass wenigstens ein Halterahmen so an einer Tragstruktur der Wärmedämmhaube befestigbar ist, dass dieser parallel zu einer Abschirmungsebene oder Wirkebene der Wärmedämmhaube ein- und ausbaubar ist. Der Begriff Wirkebene bezeichnet diejenige Ebene, die von einer möglichen Anstellposition der Wärmedämmhaube abhängt.
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Bei einer zweckmäßigen und vorteilhaften Ausgestaltung der Wärmedämmeinrichtung gemäß der Erfindung kann vorgesehen sein, dass mindestens ein Halterahmen parallel oder in einem Winkel zu einer Auflageebene für das Walzgut aus der Walzlinie ein- und ausbringbar ist. Die Tragstruktur wird erfindungsgemäß durch eine entsprechende Ausbildung der Wärmedämmhaube bereitgestellt.
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Besonders bevorzugt ist die Tragstruktur als Schwenkrahmen der Wärmedämmhaube ausgebildet.
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Der Halterahmen und die mit diesem zusammenwirkende Tragstruktur können in einer zweckmäßigen Variante der Wärmedämmeinrichtung so ausgebildet sein, dass wenigstens ein Halterahmen parallel zu einer Auflageebene für das Walzgut aus der Walzlinie ein- und ausbringbar ist, sodass ein Schwenken der Wärmedämmhaube nicht zwingend erforderlich ist.
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Bei einer besonders einfachen Ausgestaltung der Wärmedämmeinrichtung gemäß der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Tragstruktur mit wenigstens einem Fenster zur Durchführung von Befestigungsmitteln eines Halterahmens und/oder Befestigungsmitteln eines Hebezeugs für wenigstens einen Halterahmen versehen ist. So kann wenigstens ein Halterahmen, beispielsweise mittels eines Hallenkrans, der oberhalb der Wärmedämmeinrichtung beispielsweise an einer Kranbahn verfahrbar angeordnet sein kann, positioniert werden.
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Bei einer besonders bevorzugten und vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Wärmedämmhaube eine Vielzahl von Halterahmen aufnimmt, die zeilenweise und/oder spaltenweise angeordnet sind. Die Begriffe zeilenweise und spaltenweise beziehen sich auf eine rechteckige Ausbildung einer Tragstruktur einer Wärmedämmhaube, die eine Vielzahl von Halterahmen aufnimmt, die in Reihen (Zeilen) und Spalten angeordnet sind, wobei jeder Halterahmen jeweils aus mehreren Profilträgern zusammengesetzt sein kann, die jeweils mehrere Trägerelemente mit an diesen befestigten Wärmedämmelementen umfassen kann.
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Die Halterahmen können so angeordnet sein, dass entweder jeweils eine Reihe oder eine Spalte von Trägerelementen an einem gemeinsamen Halterahmen an der Tragstruktur der Wärmedämmhaube gleichzeitig und gemeinsam aus der Tragstruktur ausgebaut oder in diese eingebaut werden kann.
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Wenigstens ein Halterahmen kann so ausgebildet sein, dass er eine Vielzahl von Trägerelementen aufnimmt, die eine ganze Reihe oder ganze Spalten bilden, die sich jeweils über die gesamte Breite oder die gesamte Länge des Schwenkrahmens bzw. der Tragstruktur erstrecken. Grundsätzlich kann jeder Halterahmen aber auch so ausgebildet sein, dass er sich nur über eine Teilbreite oder eine Teillänge der Tragstruktur bzw. des Schwenkrahmens erstreckt. Die Breite der Tragstruktur bzw. des Schwenkrahmens bezeichnet die Erstreckung in Einbaulage senkrecht zur Förderrichtung des Walzguts in der Walzstraße, wohingegen die Länge der Tragstruktur bzw. des Schwenkrahmens die Dimension in der Förderrichtung des Walzguts bzw. der Walzstraße bezeichnet.
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Bei einer Ausgestaltung der Wärmedämmeinrichtung gemäß der Erfindung kann vorgesehen sein, dass wenigstens ein Halterahmen und/oder wenigstens die Wärmedämmhaube Führungsprofile aufweist, die mit komplementär dazu ausgebildeten Schienenprofilen wenigstens eines Halterahmens und/oder der Wärmedämmhaube derart zusammenwirken, dass der Halterahmen aus der Wärmedämmhaube entfernbar und in diese wieder einfügbar ausgebildet ist, vorzugsweise durch eine lineare Bewegung. Bei dieser Variante der Wärmedämmeinrichtung gemäß der Erfindung kann wenigstens ein Halterahmen nach Art einer Schublade aus der Tragstruktur der Wärmedämmhaube ausziehbar oder einschiebbar ausgebildet sein. Die komplementär zueinander ausgebildeten Schienenprofile können im einfachsten Fall reibschlüssig zusammenwirken. Alternativ kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, wenigstens eine Führung mittels Führungsrollen zu bewerkstelligen.
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Bei einer einfachen und bevorzugten Variante der Wärmedämmeinrichtung gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass Mittel zur Klemmbefestigung wenigstens eines Halterahmens an der Tragstruktur der Wärmedämmhaube vorgesehen sind, die vorzugsweise so ausgebildet sind, dass der Halterahmen entgegen der Gewichtskraftrichtung unterfangen und befestigt ist. Der Halterahmen kann zum Beispiel an einer Seite mit wenigstens einer vorzugsweise zungenförmigen Positionierhilfe versehen sein, die in eine entsprechende Aufnahme der Tragstruktur eingreift.
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An wenigstens einer anderen Seite des Halterahmens kann dieser mittels wenigstens einer Zugstange, die beispielsweise schwenkbar an der Tragstruktur angelenkt sein kann, unterfangen sein.
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Ein weiterer Gesichtspunkt der Erfindung betrifft eine Verfahren zum Wechsel von mindestens einem Wärmedämmelement einer Wärmedämmeinrichtung, wobei sich das Verfahren dadurch auszeichnet, dass das mindestens eine Wärmedämmelement gemeinsam mit einem zugeordneten Halterahmen gewechselt wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsvariante ist vorgesehen, dass eine Vielzahl von Wärmedämmelementen auf einem gemeinsamen Halterahmen gewechselt wird.
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Die Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf ein in den Zeichnungen dargestelltes Ausführungsbeispiel erläutert.
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Es zeigen:
- 1 schematisch eine Wärmedämmeinrichtung gesehen in Förderrichtung des thermisch abzuschirmenden Walzguts, die den Ausbau einer Mehrzahl von Trägerelementen stark vereinfacht darstellt,
- 2 eine Unteransicht einer Wärmedämmhaube der Wärmedämmeinrichtung gemäß der Erfindung mit einer Vielzahl von an mehreren Halterahmen angeordneten Trägerelementen und an diesen befestigten Wärmedämmelementen,
- 3 eine der 2 entsprechende Ansicht, die einen spaltenweisen Ausbau mehrerer Trägerelemente in einem Halterahmen veranschaulicht,
- 4 eine der 2 entsprechende Ansicht, die einen zeilenweisen Ausbau mehrerer an einem gemeinsamen Halterahmen befestigter Trägerelemente veranschaulicht,
- 5 ein zweites Ausführungsbeispiel der Wärmedämmeinrichtung gemäß der Erfindung beim Ausbau eines Halterahmens,
- 6 eine der 5 entsprechende schematische Darstellung mit eingebautem Halterahmen,
- 7A,7B schematische Ansichten, die den Ausbau eines Halterahmens mit den daran angeordneten Trägerelementen bei einer aufgeschwenkten Wärmedämmhaube veranschaulichen und
- 8 eine Darstellung des Ausführungsbeispiels der Wärmedämmeinrichtung gemäß 8 oberhalb eines Rollgangs einer Walzstraße aus einer Perspektive quer zur Förderrichtung des Walzguts,
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In 1 ist stark vereinfacht eine Wärmedämmeinrichtung 1 dargestellt, die sich oberhalb eines Rollgangs 2 eines Walzwerks, beispielsweise eines Warmwalzwerks, in dem Bereich zwischen einer Vorstraße und einer Fertigstraße erstreckt. Die Wärmedämmeinrichtung 1 gemäß der Erfindung umfasst eine schwenkbare Wärmedämmhaube 3, einen an der Tragstruktur der Wärmedämmhaube 3 lösbar befestigbaren Halterahmen 4, eine Vielzahl von an dem Halterahmen 4 befestigten Trägerelementen 5 mit jeweils an diesen befestigten Wärmedämmelementen 6. Die Wärmedämmelemente 6 umfassen jeweils Kassetten, die mit einem mineralischen Dämmstoff gefüllt sind und auf der dem Rollgang 2 zugewandten Seite, die die warme Seite bildet, jeweils wärmereflektierende Membranbleche umfassen.
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Der Halterahmen 4 ist beispielsweise als Rahmenrechteck aus Stahlprofilen zusammengefügt und kann über Hebezeuge oder dergleichen unter die Wärmedämmhaube 3 so verbracht und an dieser so befestigt werden, dass die Wärmedämmelemente 6 sich vollständig über die Breite des Rollgangs 2 und somit auch oberhalb des auf dem Rollgang 2 transportierten heißen Walzguts erstrecken.
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Die Wärmedämmeinrichtung 1 hat den Zweck, Wärmeverluste des Walzguts beispielsweise zwischen einer Vorstraße und einer Fertigstraße dadurch zu verhindern, dass eine thermische Abschirmung des Walzguts nach oben, also in Richtung der Wärmedämmhaube 3 bewirkt wird.
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Wie dies insbesondere der 7A und 7B zu entnehmen ist, in denen gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, umfasst die Wärmedämmhaube 3 in einer Ausführungsform einen als Tragstruktur ausgebildeten Schwenkrahmen 7, der über eine Kolben-Zylinder Anordnung 8 von einer abgesenkten Betriebsstellung, in welcher dieser sich oberhalb des Rollgangs 2 befindet, in eine hochgestellte Wartungsstellung schwenkbar ist. In der Betriebsstellung, die in 7A auf der rechten Seite der Darstellung gezeigt ist, erstreckt sich der Schwenkrahmen 7 oberhalb des Rollgangs 2 so, dass sich die Wärmedämmelemente 6 etwa parallel zu dem auf dem Rollgang 2 befindlichen Walzgut (nicht dargestellt) erstrecken. Die Erstreckungsebene der Wärmedämmelemente 6 definiert die sogenannte Wirkebene der Wärmedämmhaube 3. Prinzipiell kann der Schwenkrahmen 7, anders als in dem in der 7 gezeigt Winkel von 90°, um einen Winkel bis zu 180 Gad umgeschwenkt werden.
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2 zeigt eine Unteransicht der Wärmedämmhaube 3, d. h. eine Ansicht auf die sogenannte warme Seite der Wärmedämmhaube 3. Eine Vielzahl von Wärmedämmelementen 6 ist jeweils an einem Trägerelement 5 befestigt, mehrere Trägerelemente 5 sind an einem Halterahmen 4 befestigt. Bei der in 2 dargestellten Variante der Wärmedämmeinrichtung 1 gemäß der Erfindung ist ein einziger Halterahmen 4 als Rechteck aus Stahlprofilen vorgesehen, an dem eine Vielzahl von Trägerelementen 5 in Spalten 9 und Reihen 10 angeordnet sind. Die Spalten 9 erstrecken sich mit Bezug auf das in 2 eingezeichnete Koordinatensystem in Y Richtung, wohingegen die Reihen oder Zeilen sich mit Bezug auf das in 2 eingezeichnete Koordinatensystem in X Richtung erstrecken.
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Die in 3 dargestellte Variante der Wärmedämmeinrichtung 1 unterscheidet sich von derjenigen in 2 dadurch, dass eine Vielzahl von Halterahmen 4 vorgesehen ist, die jeweils spaltenweise an der Wärmedämmhaube 3 bzw. an dem Schwenkrahmen 7 der Wärmedämmhaube 3 lösbar befestigt sind. Der in 3 eingezeichnete Pfeil 11 bezeichnet die Förderrichtung des Walzguts unterhalb der Wärmedämmeinrichtung 1.
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Eine andere Variante der Wärmedämmeinrichtung 1 gemäß der Erfindung ist in 4 dargestellt. Die Perspektive der Ansicht gemäß 4 entspricht der Perspektive gemäß den 2 und 3. Das in 4 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich dahingehend von dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel, dass eine Wärmedämmhaube 3 durch insgesamt vier Halterahmen 4 gebildet wird, die reihenweise angeordnet sind und die jeweils sieben Trägerelemente 5 aufnehmen, die in X Richtung aus dem Verband des Schwenkrahmens 7 herauslösbar sind.
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8 zeigt eine Ansicht der Variante der Wärmedämmeinrichtung 1 gemäß 7 quer zur Förderrichtung des Rollgangs 2 mit einer Variante der Wärmedämmeinrichtung 1 gemäß der Erfindung, bei welcher der Halterahmen 4 mittels C-förmigen Stahlprofilen 12 gebildet wird, die sich mit ihren Gurten auf entsprechenden Führungsprofilen 13 der Tragstruktur des Schwenkrahmens 7 abstützen.
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Die Stahlprofile 12 des Halterahmens 4 und die Führungsprofile 13 des Schwenkrahmens 7 bilden eine Gleitführung, die einen Ausbau des Halterahmens 4 nach Art einer Schublade, sofern die Fixierung des Halterahmens 4 vorher gelöst wurden.
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5 und 6 zeigen schematisch eine Variante der Wärmedämmeinrichtung 1 gemäß der Erfindung, die einen horizontalen Ausbau der Wärmedämmelemente veranschaulichen, wobei die Ansicht quer zur Zeichnungsebene die Förderrichtung des Walzguts zeigt.
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Der Halterahmen 4 wird mittels eines nicht dargestellten Hallenkrans über ein nur teilweise dargestelltes Hebezeug 15 an dem Schwenkrahmen 7 der Wärmedämmeinrichtung 1 befestigt oder gelöst. Das Hebezeug 15 ist in der in 5 dargestellten Einbausituation/Ausbausituation an Befestigungsmitteln des Halterahmens 4 angeschlagen. Der Schwenkrahmen 7 bleibt in einer horizontalen Stellung, während der Halterahmen 4 mittels des Hebezeugs 15 unter den Schwenkrahmen 7 verbracht wird und an diesem befestigt wird. Der Schwenkrahmen 7 umfasst wenigstens eine Öffnung 16, welche von Befestigungsmitteln des Halterahmens 4 in dessen Einbaulage durchsetzt sein kann.
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Bei der in 5 dargestellten Variante sind an dem Halterahmen 4 zusätzlich seitliche Dämmelemente 21 angeordnet, die zusätzlich die Bandkanten des Walzgutes. Alternativ können die Dämmelemente 21 an dem Schwenkrahmen 7 befestigt werden, um die Funktion der seitlichen Dämmung zu erfüllen.
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An der der Antriebsseite des Rollgangs 2 zugewandten Seite des Halterahmens 4 ist dieser mit einer Einfädelhilfe 17 versehen, die in Einbaulage in eine komplementär ausgebildete Aufnahme 18 an dem Schwenkrahmen 7 eingreift (siehe 6).
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In der Einbaulage wird der Schwenkrahmen 7 auf der der Antriebsseite des Rollgangs 2 abgewandten Seite von einer schwenkbar an dem Halterahmen 4 angeordneten Zugstange 19 durchsetzt, die mit einem Zuganker 20 den Halterahmen 4 unterfängt.
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Die 7A und 7B veranschaulichen den Einbau oder Ausbau eines Halterahmens 4 der Wärmedämmeinrichtung 1 gemäß der Erfindung bei aufgestelltem Schwenkrahmen 7. Das Prinzip der Verankerung oder Führung des Halterahmens 4 in der Tragstruktur des Schwenkrahmens 7 kann entweder in Form einer entsprechenden Ausgestaltung gemäß 9 oder der Ausgestaltung gemäß der 5 und 6 verwirklicht sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Wärmedämmeinrichtung
- 2
- Rollgang
- 3
- Wärmedämmhaube
- 4
- Halterahmen
- 5
- Trägerelemente
- 6
- Wärmedämmelement
- 7
- Schwenkrahmen
- 8
- Kolben-Zylinder-Anordnung
- 9
- Spalten
- 10
- Reihen
- 11
- Pfeil
- 12
- Stahlprofile
- 13
- Führungsprofil
- 14
- nicht vergeben
- 15
- Hebezeug
- 16
- Fenster
- 17
- Einfädelhilfe
- 18
- Aufnahme
- 19
- Zugstange
- 20
- Zuganker
- 21
- Dämmelemente
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2018/050574 A1 [0003]
- WO 2017/009074 A1 [0004, 0011]