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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Offenbarung betrifft allgemein eine Lüftungsanlage, insbesondere zum Lüften eines Gebäudes, sowie eine Vorrichtung zum Nutzen von Wärme, beispielsweise der Abwärme eines Gebäudes, umfassend eine solche. Im Besonderen betrifft die Offenbarung eine Lüftungsanlage mit einer Vorrichtung zur Ermöglichung von freier Abströmung von Abluft aus einem Gebäude, ein Lüftungsgerät für eine solche Anlage, eine Verschlusseinrichtung sowie allgemein auch eine Vorrichtung zum Nutzen von Wärme, beispielsweise von Abwärme eines Gebäudes.
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Hintergrund der Erfindung
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Bei neuartigen Konzepten zum Beheizen von Gebäuden, beispielsweise von Neubauten oder grundlegend sanierten Altbauten, ist insbesondere das Nutzen der Abwärme eines Gebäudes von besonderer Bedeutung. Denn in intelligenten Konzepten zum Beheizen von Gebäuden kann sinnvollerweise die Abwärme des Gebäudes selbst, beispielsweise die Abwärme der Gebäudeabluft, zur Wärmerückgewinnung verwendet werden. Auf diese Weise ist eine besonders ressourcenschonende Beheizung möglich.
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Vorzugsweise sind moderne Gebäude, wie Neubauten oder grundlegend modernisierte Altbauten, daher mit einer Lüftungsanlage ausgestattet. Die Lüftungsanlage umfasst wenigstens ein Lüftungsgerät sowie ein Rohrsystem, welches die verschiedenen Räume eines Gebäudes miteinander verbindet und aus diesen verbrauchte Luft als Abluft mittels eines Lüftungsgeräts abzieht. Unter einem Rohrsystem werden allgemein im Rahmen der Offenbarung Lüftungsleitungen in Form von Lüftungsrohren oder allgemein Rohren und/oder Lüftungskanälen verstanden. Damit ist ein Lüften des Gebäudes beispielsweise durch das Öffnen von Fenstern o.ä. nicht mehr zwingend erforderlich. Dies ist vorteilhaft, weil auf diese Weise übermäßiger Wärmeabfluss aus dem Gebäude vermieden werden kann, gleichzeitig aber dennoch ausreichend Frischluft in das Gebäude gelangt und ein entsprechender Luftaustausch erfolgt.
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Trotz den unbestreitbaren Vorteilen von Lüftungsanlagen, insbesondere auch als Bestandteil eines Gebäudeheizkonzepts, ergeben sich auch einige Nachteile. Hier ist insbesondere der Brandschutz zu nennen. So besteht das Risiko, dass im Brandfall durch das Rohrsystem der Lüftungsanlage eine Verbreitung der Brandgase erfolgt und/oder eine Brandverbreitung schneller erfolgt.
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Heutige Lüftungsanlagen sehen beispielsweise vor, dass strangweise eine Entlüftung mittels einer Lüftungsanlage über mehrere Stockwerke hinweg erfolgt und zwischen den einzelnen Brandabschnitten eines Gebäudes eine Absperrvorrichtung vorgesehen ist. Weiterhin muss die freie Abströmung gewährleistet sein, d.h. ein Abströmen der Luft bzw. von eventuellen Brandgasen, wenn die Lüftungsanlage ausfällt, insbesondere im Brandfall. Durch eventuell in dieser Lüftungsanlage verbaute Filter und/oder Wärmeübertrager, beispielsweise zur bereits weiter oben erwähnten Wärmerückgewinnung, wird dabei die freie Abströmung von Abluft (ggf. umfassend Brandgase) erschwert, da diese Elemente den Strömungswiderstand erhöhen. Die freie Abströmung kann durch eine sogenannte Bypassanordnung gewährleistet werden, welche oft bei herkömmlichen Geräten als Federrücklaufanordnung umfassend Lamellen ausgestaltet ist. Dies bedeutet, dass
- - ein aktives Bauteil vorliegt, welches
- - durch einen Elektromotor verschlossen wird.
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Die Lamellen werden mit anderen Worten durch einen Elektromotor im regulären Betrieb der Lüftungsanlage verschlossen und bei Stromlosigkeit des Motors durch eine Feder geöffnet. Im regulären Betrieb der Anlage, also unter Strom, arbeiten der Motor und die Feder permanent gegeneinander. Damit ist eine konstante elektrische Hilfsenergie erforderlich, welche je nach Größe des Motors mehrere Watt betragen kann. Insbesondere ist dazu ein zusätzlicher Motor notwendig, um im Betrieb der Anlage die Bypassöffnung geschlossen zu halten. Neben einem potentiellen Stromausfall muss die Funktionsfähigkeit des Lüfterlaufrads unter Umständen durch zusätzliche Sensorik überwacht werden. Denn das Lüfterlaufrad, welches mittels des Hilfsmotors betrieben wird, kann nicht nur in einem Stromausfall ausfallen - sondern eben auch durch einen isolierten Schadensfall am Hilfsmotor selbst.
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Eine entsprechendes Lüftungsgerät für eine Lüftungsanlage beschreibt beispielsweise das deutsche Gebrauchsmuster
DE 20 2015 000 066 U1 .
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In der chinesischen Patentanmeldung
CN 1 04 604 350 A wird ein belüftetes Gehäuse beschrieben, allerdings handelt es sich um das Gehäuse eines Elektronikgeräts.
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Insgesamt besteht damit ein Bedarf an verbesserten Anlagen zum Lüften von Gebäuden, die in moderne Lüftungs- und/oder Heizkonzepte für Gebäude integrierbar sind. Insbesondere besteht ein Bedarf an Lüftungsanlagen mit verbesserten Konzepten zur Realisierung der freien Abströmung, insbesondere umfassend Verschlusseinrichtungen, welche eine einfache Realisierung der freien Abströmung ermöglichen.
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Aufgabe der Erfindung
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Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Lüftungsanlage, einer Verschlusseinrichtung für eine solche Lüftungsanlage, einem Lüftungsgerät, sowie einer Vorrichtung zum Nutzen von Wärme, vorzugsweise der Abwärme eines Gebäudes, welche die Schwächen des Standes der Technik zumindest teilweise überwinden oder zumindest mindern.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche. Bevorzugte oder spezielle Ausführungsformen finden sich in den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen der vorliegenden Offenbarung.
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Die Offenbarung betrifft daher eine Lüftungsanlage, insbesondere zum Lüften eines Gebäudes. Das Gebäude umfasst vorzugsweise mehrere Räume und kann insbesondere ein Wohngebäude sein. Die Lüftungsanlage umfasst allgemein ein Lüftungsgerät sowie ein Rohrsystem, welches insbesondere zum Abziehen von Abluft aus dem Gebäude dient. Weiterhin umfasst die Lüftungsanlage eine Verschlusseinrichtung sowie einen Saugraum und ggf. einen Druckraum, wobei der Saugraum durch die Verschlusseinrichtung von einem weiteren Bereich, in welchem im Betrieb der Lüftungsanlage ein vom Druck im Saugraum verschiedener Druck herrscht, beispielsweise dem Druckraum, getrennt ist, sodass bei verschlossener Verschlusseinrichtung eine Druckdifferenz zwischen Saugraum und dem Bereich, beispielsweise dem Druckraum, aufrecht erhaltbar ist, und wobei die Verschlusseinrichtung eingerichtet ist, bei ausgeglichenen Drücken zwischen Saugraum und dem Bereich diese miteinander zu verbinden, sodass ein Luft- und/oder Gasstrom frei abströmen kann. Der Bereich, in welchem im Betrieb der Anlage zum Lüften eines Gebäudes ein vom Druck im Saugraum verschiedener Druck herrscht, kann als Druckraum Teil der Lüftungsanlage sein, beispielsweise innerhalb des Rohrsystems der Lüftungsanlage oder im Lüftungsgerät der Lüftungsanlage angeordnet sein. Allerdings ist der Bereich nicht zwingend als Druckraum ausgebildet und damit nicht zwingend ein Teil der Lüftungsanlage selbst. Vielmehr kann auch vorgesehen sein, dass der Bereich die äußere Umgebung der Lüftungsanlage darstellt bzw. durch diese gebildet wird, beispielsweise, wenn die Verschlusseinrichtung in einem Rohr der Lüftungsanlage angeordnet ist und bei ausgeglichenen Drücken zwischen dem Saugraum (hier: dem Rohr) und dem Bereich (hier: der Außenumgebung) eine Verbindung zwischen dem Rohrsystem und der Außenumgebung direkt herzustellen. Die Verschlusseinrichtung ist ausgebildet, einen Saugraum und einen Bereich, in welchem ein vom Druck im Saugraum verschiedener Druck herrscht, beispielsweise einem Druckraum oder der Außenumgebung, zu trennen, und die Verschlusseinrichtung ist weiterhin eingerichtet, im stromlosen Zustand durch eine gespeicherte potentielle Energie und/oder eine rückstellende Kraft, insbesondere schwerkraft- oder federkraftunterstützt, zu öffnen, sodass die Abluft frei abströmen kann, um im strombetriebenen Zustand zu schließen. Vorzugsweise umfasst/umfassen die Verschlusseinrichtung und/oder die Lüftungsanlage und/oder das Lüftungsgerät und/oder die Lüftungsgeräte keine zusätzliche Einrichtung, insbesondere keinen Hilfsmotor und/oder keine weitere ggf. vorhandene Sensorik, zum Verschließen der Verschlusseinrichtung und/oder Überwachen eines Gerätezustands. Bekannte Verschlusseinrichtungen des Standes der Technik sind nämlich häufig durch einen Hilfsmotor verschlossen und/oder werden mittels einer Sensorik gesteuert, welche einen Gerätezustand, beispielsweise des Lüftungsgeräts, überwacht. Wenn eine solche Sensorik beispielsweise ein Abnehmen des Volumenstromes feststellt, beispielsweise wegen eines Ausfalls eines Ventilators, aber auch, wenn möglicherweise ein Luftfilter verstopft ist oder in ähnlichen Fällen, führt dies zu einem gesteuerten Öffnen der entsprechenden Verschlusseinrichtung des Standes der Technik. Demgegenüber ist die Verschlusseinrichtung nach der Offenbarung passiv, d.h. öffnet ohne eine zusätzliche Einrichtung, wie einen Hilfsmotor oder eine Sensorik oder eine ähnliche Einrichtung.
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Unter einem „stromlosen Zustand“ wird im Rahmen der Offenbarung der Fall verstanden, dass die Lüftungsanlage und/oder das Lüftungsgerät nicht mehr mittels Strom betrieben werden, also beispielsweise ein Zustand des Stromausfalls. In diesem stromlosen Zustand, also wenn die Lüftungsanlage/das Lüftungsgerät/die Lüftungsgeräte nicht mehr betrieben wird/werden, öffnet also die Verschlusseinrichtung. Die Verschlusseinrichtung wird dabei selbst vorzugsweise nicht mittels Strom betrieben, d.h, der „stromlose Zustand“ bezieht sich nicht auf einen „stromlosen Zustand“ der Verschlusseinrichtung, sondern vielmehr der gesamten Anlage bzw. mindestens des entsprechenden Lüftungsgeräts oder ggf. mehrere Lüftungsgeräte.
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Sofern im Rahmen der Offenbarung davon gesprochen wird, dass sich der Druck im Saugraum von dem im Bereich (bzw. synonym auch weiterer Bereich genannt) unterscheidet, wird verstanden, dass sich diese Druckdifferenz im Betrieb der Lüftungsanlage einstellt. Ist die Anlage nicht in Betrieb, stellt sich zwischen dem Bereich und dem Saugraum ein ausgeglichener Druck ein oder es kann sogar eine positive Druckdifferenz herrschen.
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Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Verschlusseinrichtung in wenigstens einem Strang des Rohrsystems der Lüftungsanlage angeordnet ist. Umfasst die Lüftungsanlage mehr als einen Strang, wobei unter einem „Strang“ hier allgemein, ohne eine Beschränkung auf eine Lüftungsanlage nach einer speziellen Ausführungsform, ein stockwerksübergreifend vertikal verlaufendes Rohr des Rohrsystems der Lüftungsanlage verstanden wird, kann die Lüftungsanlage auch mehrere Verschlusseinrichtungen umfassen, wobei insbesondere jeweils eine Verschlusseinrichtung einem Strang des Rohrsystems zugeordnet sein kann.
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Es ist aber auch möglich und kann bevorzugt sein, insbesondere, wenn die Lüftungsanlage mehrere Stränge umfasst, die Verschlusseinrichtung zentral so anzuordnen, dass sie allen Strängen zugeordnet ist.
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Beispielsweise kann nach einer Ausführungsform vorgesehen sein, dass die Verschlusseinrichtung im Lüftungsgerät der Lüftungsanlage angeordnet ist.
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Allgemein kann also nach einer Ausführungsform die Lüftungsanlage so ausgestaltet sein, dass die Verschlusseinrichtung in wenigstens einem Strang des Rohrsystems und/oder im Lüftungsgerät der Lüftungsanlage angeordnet ist. Umfasst die Lüftungsanlage mehrere Stränge und/oder mehrere Lüftungsgeräte, kann eine Verschlusseinrichtung jeweils in einem oder mehreren Strängen und/oder in einem oder mehreren Lüftungsgeräten angeordnet sein.
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Weiterhin betrifft die vorliegende Offenbarung allgemein eine Vorrichtung zum Nutzen der Wärme, beispielsweise der Abwärme eines Gebäudes, insbesondere, um diese zum Heizen des Gebäudes zu verwenden, umfassend eine Lüftungsanlage nach der Offenbarung.
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Schließlich betrifft die Offenbarung weiterhin allgemein eine Verschlusseinrichtung, insbesondere eine Verschlusseinrichtung für eine Lüftungsanlage für ein Gebäude nach einer Ausführungsform.
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Unter einer Lüftungsanlage wird allgemein eine Anlage umfassend ein Lüftungsgerät sowie ein Rohrsystem verstanden. Das Lüftungsgerät selbst ist ausgestaltet, über das Rohrsystem der Anlage bei Betrieb aus dem Gebäude Abluft abzuziehen und kann weiterhin auch Vorrichtungen umfassen, mittels welcher dem Gebäude Frischluft zugeführt wird. Allgemein, ohne Beschränkung auf eine spezielle Ausführungsform der Offenbarung, kann das Lüftungsgerät ein Gehäuse umfassen, innerhalb welchem verschiedene Komponenten angeordnet sein können, wie beispielsweise ein Wärmeübertrager, ein Ventilator o.ä. Ist die Lüftungsanlage so ausgestaltet, dass die Verschlusseinrichtung im Lüftungsgerät angeordnet ist, also insbesondere innerhalb des Gehäuses des Lüftungsgeräts, so umfasst das Gehäuse vorzugsweise neben dem Saugraum auch den Druckraum. Das Lüftungsgerät kann allgemein Komponenten umfassen, wie beispielsweise einen Ventilator, mittels welchen der Abzug von Abluft aus dem Gebäude eingestellt bzw. bewerkstelligt werden kann. Diese Komponenten können insbesondere innerhalb des Gehäuses angeordnet sein, wobei das Gehäuse beispielsweise isoliert und/oder abgedichtet vorliegen kann. Eine solche Ausgestaltung kann insbesondere vorteilhaft sein, wenn das Lüftungsgerät und damit allgemein auch die Lüftungsanlage in eine Vorrichtung zum Nutzen der Abwärme eines Gebäudes integriert vorliegt. Vorzugsweise kann in einem solchen Fall auch vorgesehen sein, dass das Lüftungsgerät einen Wärmeübertrager umfasst.
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Unter einem Gebäude wird allgemein ein mittels Wänden und einem Dach umschlossener Bereich zum Aufenthalt von Personen verstanden, wobei das Gebäude vorzugsweise mehrere Räume aufweisen kann. Das Gebäude kann mehrere Einheiten umfassend unterschiedliche Räume umfassen, beispielsweise unterschiedlichen Wohneinheiten (Wohnungen) und/oder Geschäftseinheiten.
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Die Lüftungsanlage nach der Offenbarung umfasst, wie ausgeführt, einen Saugraum und optional auch einen Druckraum. Der Saugraum kann beispielsweise als Sammelraum für die aus dem Gebäude abgeführte Abluft ausgestaltet sein, insbesondere, wenn der Saugraum im Lüftungsgerät der Lüftungsanlage angeordnet ist. Umfasst die Lüftungsanlage einen im Lüftungsgerät angeordneten Druckraum, ist dieser vorzugsweise so ausgestaltet, dass aus ihm die Fortluft aus dem Lüftungsgerät und entsprechend der Lüftungsanlage austritt und das Gebäude verlässt. Dazu kann vorgesehen sein, dass der Druckraum Öffnungen aufweist; allerdings kann auch vorgesehen sein, dass aus dem Druckraum die Abluft über ein Rohr nach außen tritt. Eine solche Ausgestaltung ist insbesondere dann möglich, wenn Saugraum und Druckraum im Gehäuse des Lüftungsgeräts angeordnet sind und die Abluft aus dem Druckraum austritt und das Gehäuse des Lüftungsgeräts als Fortluft verlässt. Allgemein ist es aber auch möglich, dass die Lüftungsanlage so ausgestaltet ist, dass sie keinen Druckraum umfasst, sondern der Bereich mit vom Druck im Saugraum verschiedenen Druck der Außenbereich selbst ist.
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Die Verschlusseinrichtung trennt im Normalbetrieb der Anlage zum Lüften eines Gebäudes bzw. des Lüftungsgeräts den Saugraum und den Bereich mit dem vom Druck im Saugraum verschiedenen Druck, beispielsweise den Druckraum oder die Außenumgebung, voneinander, wobei zwischen dem Saugraum und dem Bereich, also beispielsweise dem Druckraum oder der Außenumgebung, eine Druckdifferenz vorliegt. Gleichzeitig ist die Verschlusseinrichtung so eingerichtet, dass sie bei ausgeglichener oder positiver Druckdifferenz zwischen Saugraum und dem Bereich, also dem Druckraum oder der Außenumgebung, diese miteinander verbindet.
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Die Druckdifferenz wird im Rahmen der vorliegenden Offenbarung definiert als die Differenz des Drucks im Saugraum vom Druck im Bereich, beispielsweise also dem Druck in der Außenumgebung oder im Druckraum, angegeben in Pascal. Wie ausgeführt ist die Verschlusseinrichtung eine rein „passive“ Verschlusseinrichtung, d.h. sie braucht allgemein keinen Antrieb, insbesondere also keine zusätzliche elektrische Energie, die sie geschlossen hält.
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Die Druckdifferenz zwischen Saugraum und dem Bereich mit von im Saugraum verschiedenen Druck stellt sich im Betrieb der Lüftungsanlage bzw. des Lüftungsgeräts dadurch ein, dass die Lüftungsanlage allgemein ausgebildet ist, Luft aus den Gebäude abzuziehen, wozu insbesondere das Lüftungsgerät der Lüftungsanlage dient. Auf diese Weise wird im Saugraum vorzugsweise ein Unterdruck erzeugt, worunter allgemein verstanden wird, dass der Druck im Saugraum kleiner ist als der Druck im Bereich mit vom Druck im Saugraum verschiedenen Druck, also beispielsweise dem Druckraum oder der Außenumgebung. Aus dem Saugraum strömt die Gebäudeabluft innerhalb der Lüftungsanlage weiter. Allgemein kann vorgesehen sein, die Gebäudeabluft über einen Wärmeübertrager mit ggf. vorhandenem Filter zu führen. Dieser Wärmeübertrager kann beispielsweise im Gehäuse des Lüftungsgeräts angeordnet sein. Im Saugraum wird durch die Abluft ein Druck erzeugt, welcher sich von dem des Bereichs, wie vorstehend ausgeführt, unterscheidet. Diese negative Druckdifferenz führt dazu, dass die Verschlusseinrichtung im Betrieb der Anlage bzw. des Lüftungsgeräts geschlossen vorliegt. Eine weitere Einrichtung, beispielsweise ein Hilfsmotor, welche die Verschlusseinrichtung aktiv verschließt, ist also nicht notwendig im Normalbetrieb der Lüftungsanlage/des Lüftungsgeräts. Bei Ausfall der Lüftungsanlage bzw. des Lüftungsgeräts, insbesondere also im stromlosen Zustand, stellt sich aufgrund des ausbleibenden Luftstroms im Saugraum eine ausgeglichene oder positive Druckdifferenz zwischen Saugraum und Druckraum ein und die Verschlusseinrichtung wird geöffnet. Auf diese Weise ist eine freie Abströmung der Abluft (bzw. Fortluft) eines Gebäudes gewährleistet. Gleichzeitig wird die notwendige Kraft zum Schließen der Verschlusseinrichtung im Normalbetrieb der Lüftungsanlage bzw. des Lüftungsgeräts durch den Normalbetrieb des Lüftungsgeräts/der Lüftungsanlage gewährleistet. Damit ist besonders vorteilhaft eben keine zusätzliche Einrichtung im Lüftungsgeräts bzw. der Lüftungsanlage notwendig, wie dies beispielsweise bei bekannten Lüftungsgeräten/-anlagen notwendig ist, insbesondere kein Hilfsmotor und keine weitere ggf. vorhandenen Sensorik. Insbesondere ist damit keine zusätzliche elektrische Energie notwendig, um einen Motor zum Schließen und Geschlossenhalten einer Verschlusseinrichtung zu betreiben.
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Eine solche Ausgestaltung der Lüftungsanlage ist damit insgesamt vorteilhaft, insbesondere im Vergleich zu Lüftungsanlagen, die beispielsweise Lüftungsgeräte des Standes der Technik, wie sie beispielhaft in
DE 20 2015 000 066 U1 beschrieben sind, umfassen.
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Vorteilhaft kann vorgesehen sein, im Betrieb der Lüftungsanlage im Saugraum einen geringeren Druck als im Bereich einzustellen. Entsprechend wird in diesem Fall die Verschlusseinrichtung durch einen Druck auf die Verschlusseinrichtung geschlossen gehalten - bzw. durch den Unterdruck im Saugraum. Auf die Verschlusseinrichtung wirkt also eine Kraft, wobei diese abhängig vom geringeren Druck im Saugraum im Vergleich zum Druck im Bereich, beispielsweise der Außenumgebung oder dem Druckraum, also von der Höhe der (negativen) Druckdifferenz, ist.
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Mit anderen Worten ist die Lüftungsanlage nach einer Ausführungsform ausgebildet, im Betrieb der Lüftungsanlage im Saugraum einen geringeren Druck einzustellen als in dem Bereich mit einem vom Druck im Saugraum verschiedenen Druck, beispielsweise dem Druckraum oder der Außenumgebung.
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Nach einer Ausführungsform umfasst allgemein die Lüftungsanlage, beispielsweise im Lüftungsgerät, wenigstens einen Wärmeübertrager. Insbesondere kann hier vorgesehen sein, dass die Abluft des Gebäudes aus den Saugraum über den Wärmeübertrager in den Druckraum strömt. Im Wärmeübertrager wird Abwärme der Abluft des Gebäudes auf einen separaten Medienkreislauf übertragen, welcher beispielsweise der einer Wärmepumpe sein kann oder vorgesehen sein kann, einer solchen zugeführt zu werden. Eine solche Ausgestaltung ist vorteilhaft, weil auf diese Weise die Abwärme der Abluft des Gebäudes für das Heizen des Gebäudes verwendet werden kann.
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Nach einer Ausführungsform umfasst die Lüftungsanlage, vorzugsweise im Lüftungsgerät, eine Luftfördereinrichtung, welche vorzugsweise ausgebildet ist, Abluft vom Saugraum anzusaugen und, vorzugsweise über einen Wärmeübertrager, als Fortluft in die Außenumgebung zu leiten, wobei die Fortluft insbesondere über den Druckraum geführt werden kann. Insbesondere kann hierfür beispielsweise das Lüftungsgerät und/oder die Lüftungsanlage beispielsweise einen Ventilator umfassen, welcher beispielsweise im Gehäuse des Lüftungsgeräts oder auf diesem angeordnet sein kann.
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Allgemein ist die Verschlusseinrichtung eingerichtet, im stromlosen Zustand, d.h. im stromlosen Zustand der Lüftungsanlage und/oder des Lüftungsgeräts oder ggf. mehrere Lüftungsgeräte, beispielsweise im Falle eines Stromausfalls, durch eine gespeicherte potentielle Energie und/oder eine rückstellende Kraft, vorzugsweise schwerkraftunterstützt und/oder federkraftunterstützt, zu öffnen, und im strombetriebenen Zustand, d.h. des strombetriebenen Zustands der Lüftungsanlage (des Lüftungsgeräts/der Lüftungsgeräte zu schließen. Die Begriffe der gespeicherten potentiellen Energie und der rückstellenden Kraft werden im Rahmen der vorliegenden Offenbarung synonym benutzt für die Darstellung des Umstandes, dass die Verschlusseinrichtung bei Ausfall der Lüftungsanlage/des Lüftungsgeräts/der Lüftungsgeräte, also im stromlosen Zustand, in einen Zustand niedrigerer Energie übergeht, indem sie Saugraum und den Bereich miteinander verbindet.
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Beispielsweise kann in diesem Fall die Verschlusseinrichtung als eine Klappe ausgebildet sein, welche im stromlosen Zustand des Lüftungsgeräts und/oder der Lüftungsanlage durch das Eigengewicht, allgemein durch eine gespeicherte potentielle Energie und/oder durch eine Federkraft, allgemein eine rückstellende Kraft, nach unten sackt, allerdings nur so weit, dass durch einen im möglichen Weiterbetrieb von Lüftungsanlage/-gerät durch den Druck bzw. Unterdruck im Saugraum ein Schließen der Klappe erfolgt. Beispielsweise kann eine Klappe in einem Lüftungsgerät zum Druckraum hin geneigt angebracht sein, gleichzeitig aber so ausgestaltet, dass kein vollständiges Absinken der Klappe erfolgt, sondern diese nur bis zu einem bestimmten Winkel öffnet, sodass ein ausreichender Luftstrom aus dem Gebäude nach draußen erfolgen kann, allerdings gleichzeitig ein Schließen bei Druckunterschied wieder möglich ist. Eine entsprechende Ausgestaltung kann beispielsweise der beispielhaften Darstellung eines Lüftungsgeräts in 1 entnommen werden. Mögliche weitere Ausgestaltungen sind beispielsweise Verschlusseinrichtungen, welche gegen einen Anschlag absinken, und/oder ein Leitblech, welches einen Gasstrom entsprechend leitet, dass die Verschlusseinrichtung allgemein ansaugbar ist, oder durch einen Gasstrom, beispielsweise einen Luftstrom, andrückbar ist, oder welche sonst eine Vorrichtung aufweisen, welche ein zu weitgehendes Öffnen verhindert, beispielsweise ein entsprechendes Scharnier o.ä. Selbstverständlich sind Ausgestaltungen möglich, bei welchen die Verschlusseinrichtungen nicht in einem Lüftungsgerät angeordnet sind. Beispielsweise kann eine Verschlusseinrichtung in einem Strang des Rohrsystems der Lüftungsanlage angeordnet sein. Auch in diesem Fall kann allgemein die Verschlusseinrichtung so eingerichtet oder ausgebildet sein, dass sie im stromlosen Zustand der Lüftungsanlage durch eine rückstellende Kraft und/oder eine gespeicherte potentielle Energie, insbesondere schwerkraft- und/oder federkraftunterstützt, zu öffnen, sodass die Abluft frei abströmen kann, und im strombetriebenen Zustand der Lüftungsanlage zu schließen, beispielsweise, indem ein Scharnier oder ein Anschlag vorgesehen sind, insbesondere für den Fall, dass die Verschlusseinrichtung als Klappe ausgebildet ist.
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Nach einer weiteren Ausführungsform umfasst die Lüftungsanlage, beispielsweise im Lüftungsgerät, einen Luftfilter, welcher insbesondere im Saugraum, beispielsweise in einem im Lüftungsgerät angeordneten Saugraum, angeordnet sein kann. Ein solcher Luftfilter ist vorteilhaft, insbesondere für Ausgestaltungen der Lüftungsanlage umfassend einen Wärmeübertrager. In diesem Falle ist der Luftfilter so angeordnet, dass er im Strömungsweg dem Wärmeübertrager vorgeschaltet ist. So wird die Abluft vor dem Eintritt in den Wärmeübertrager gefiltert, was dem Schutz der Komponenten des Wärmeübertragers dient.
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Die Lüftungsanlage nach der Offenbarung kann insbesondere, wie auch vorstehend bereits ausgeführt, in eine Vorrichtung zum Nutzen der Abwärme eines Gebäudes integriert sein. Insbesondere ist es möglich, die Lüftungsanlage so zu konzipieren, dass beispielsweise ein entsprechendes Lüftungsgerät in eine Wärmepumpe integriert ist, beispielsweise eine gebäudezentrale Wärmepumpe in einer Vorrichtung zum Nutzen der Abwärme von Gebäuden, wie sie beispielhaft in 3 weiter unten gezeigt ist. Es ist aber auch möglich und kann bevorzugt sein, die Lüftungsanlage so in eine Vorrichtung zum Nutzen der Abwärme von Gebäuden zu integrieren, dass die Vorrichtung zum Nutzen der Abwärme eines Gebäudes mehrere Lüftungsanlagen umfasst. Allgemein, ohne Beschränkung auf die genaue Anlagenkonzeption, kann jeweils vorgesehen sein, dass die Verschlusseinrichtung im Rohrsystem einer Lüftungsanlage angeordnet ist, und/oder im Lüftungsgerät selbst. Eine beispielhafte Vorrichtung zum Nutzen der Abwärme eines Gebäudes, in welcher Lüftungsanlagen nach Ausführungsformen umfasst sind. Ein solches Konzept wird beispielhaft in den 3 und 4 näher erläutert. Allgemein ist eine Integration der Lüftungsanlage in eine solche Vorrichtung zum Nutzen von Wärme, beispielsweise von Gebäudeabwärme, aber nicht notwendig, sondern die Lüftungsanlage nach der Offenbarung kann auch lediglich als solche und nicht integriert in eine Vorrichtung zur Wärmenutzung vorliegen.
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Die Offenbarung betrifft weiterhin auch ein Lüftungsgerät, insbesondere ein Lüftungsgerät, welches für eine Lüftungsanlage nach einer Ausführungsform und/oder für eine Vorrichtung zur Wärmenutzung nach einer Ausführungsform geeignet ist, wobei das Lüftungsgerät eine Verschlusseinrichtung nach einer Ausführungsform umfasst.
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Beschreibung der Zeichnungen
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Figuren weiter erläutert. Es zeigen:
- 1 und 2 schematische und nicht maßstabsgetreue Darstellungen eines Lüftungsgeräts bzw. eines Teils einer Lüftungsanlage nach Ausführungsformen,
- 3 bis 5 Darstellungen von Vorrichtungen zum Nutzen der Abwärme eines Gebäudes umfassend ein Lüftungsgerät nach Ausführungsformen, sowie
- 6 bis 8 schematische Darstellung der Verschlusseinrichtung nach Ausführungsformen, welche hier außerhalb eines Lüftungsgeräts angeordnet sind, in geschlossenen und offenen Zuständen.
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1 zeigt eine schematische und nicht maßstabsgetreue Darstellung eines ersten Lüftungsgeräts 10 nach einer Ausführungsform der Offenbarung. Das Lüftungsgerät 10 ist geeignet für eine Lüftungsanlage nach Ausführungsformen der Offenbarung, wie sie vorstehend bereits beschrieben wurden, und umfasst hier ein Gehäuse 100, welche mehrere Räume umfasst, die innerhalb des Gehäuses 100 angeordnet sind. Insbesondere umfasst das Lüftungsgerät 10 einen Druckraum 101 und einen Saugraum 102. Diese sind voneinander durch eine Verschlusseinrichtung 103 getrennt, sodass bei verschlossener Verschlusseinrichtung 103 eine Druckdifferenz zwischen Saugraum 102 und Druckraum 101 aufrecht erhaltbar ist. Die Verschlusseinrichtung 103 ist eingerichtet, bei ausgeglichenen Drücken zwischen Saugraum 102 und Druckraum 101 diese beiden Räume miteinander zu verbinden. In der beispielhaften Darstellung der 1 ist die Verschlusseinrichtung 103 als eine Klappe ausgebildet, welche so ausgestaltet ist, dass sie eine Bypassströmung ermöglicht, also die freie Abströmung von Abluft aus dem Gebäude als Fortluft ermöglicht, insbesondere in einem stromlosen Zustand der Lüftungsanlage und/oder des Lüftungsgeräts, wobei die Klappe hier so ausgebildet ist, dass sie unter ihrem Eigengewicht bei einem ausgeglichenen Druck zwischen Saugraum 102 und Druckraum 101 nach unten sackt (hierzu ist die Klappe gegen den Druckraum 101 geneigt ausgebildet) und damit eine Öffnung zwischen Saugraum 102 und Druckraum 101 des Lüftungsgeräts 10 ermöglicht, durch welche Luft bzw. allgemein ein Gasstrom aus dem Lüftungsgerät 10 austreten kann. Damit ist auch bei Nichtbetrieb der Lüftungsanlage bzw. des Lüftungsgeräts 10, beispielsweise bei einem Stromausfall, eine freie Abströmung von Gebäudeabluft gewährleistet. Die Verschlusseinrichtung 103, hier beispielhaft als Klappe ausgebildet, ist hier im geöffneten Zustand dargestellt. Hier ist weiterhin die Anordnung der Verschlusseinrichtung 103 beispielhaft so ausgebildet, dass durch einen im Vergleich zum Druck im Saugraum 102 erhöhten Druck im Druckraum 101, welcher beispielsweise auch durch einen Luft- bzw. allgemein Gasstrom erzeugt werden kann, die Verschlusseinrichtung gegen den Saugraum gedrückt werden kann. Dafür kann beispielhaft auch vorgesehen sein, den Luft- bzw. allgemein Gasstrom so zu lenken, beispielsweise durch ein Leitblech, dass dieser die Verschlusseinrichtung 103 schließt. Aber allgemein ist auch ein Ansaugen durch einen im Saugraum 102 herrschenden Unterdruck möglich. Mit anderen Worten umfasst/umfassen bevorzugt die Verschlusseinrichtung 103 und/oder die Lüftungsanlage und/oder das Lüftungsgerät und/oder die Lüftungsgeräte keine zusätzliche Einrichtung, insbesondere keinen Hilfsmotor und/oder keine weitere ggf. vorhandene Sensorik, zum Verschließen der Verschlusseinrichtung 103 und/oder Überwachen eines Gerätezustands umfasst/umfassen
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Wie schematisch der Darstellung von 1 zu entnehmen, kann das Gehäuse 100 noch weitere Komponenten umfassen, welche hier beispielhaft abgebildet, jedoch nicht bezeichnet sind, wie beispielsweise einen Filter oder einen Ventilator, welche insbesondere für den sonstigen betrieb des Lüftungsgeräts und damit der Lüftungsanlage dienen.
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2 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Darstellung einer Verschlusseinrichtung 103. Hier ist die Verschlusseinrichtung 103 in einem Teil des Rohrsystems 3, welches hier nur schematisch dargestellt ist, und zwar in einem oberen Bereich des Rohrsystems, welches vorzugsweise oberhalb des Gebäudedachs, also in der Außenumgebung 104 angeordnet ist, vorgesehen. Im Speziellen ist hier also die Verschlusseinrichtung 103 in einem Bereich des Strangs 31 angeordnet, wobei das Innere des Strangs 31, mithin des Rohrsystems 3, hier den Saugraum 102 darstellt. Der Bereich, welcher einen anderen, vom Druck im Saugraum 102 verschiedenen Druck im Betrieb der Lüftungsanlage aufweist, ist hier die Außenumgebung 104. Gegen diesen ist die Verschlusseinrichtung 103, hier beispielhaft dargestellt als Klappe, geneigt ausgebildet, sodass sie bei einem ausgeglichenen Druck zwischen Saugraum 102 und der Außenumgebung 104 durch das Eigengewicht nach unten und außen fällt, sodass Abluft als Fortluft 15 das Gebäude 2 verlassen kann. die Verschlusseinrichtung 103 fällt dabei in Richtung des Anschlags 105 entlang des in der 2 dargestellten Pfeils. Die Verschlusseinrichtung 103 ist hier sowohl im geschlossenen Zustand als auch im Zustand nach Öffnung, also liegend auf dem Anschlag 105, dargestellt. Wird die Lüftungsanlage wieder in Betrieb genommen, sinkt der Druck im Saugraum und die Verschlusseinrichtung 103 wird wieder angesaugt und schließt die Öffnung im Rohrsystem 3. Weiterhin bezeichnet ist mit 14 die Abluft, welche im Falle einer geschlossenen Verschlusseinrichtung 103 im Rohrsystem weiter in Richtung des Lüftungsgeräts 10 (hier nicht dargestellt) strömt.
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Allgemein ist allerdings weder eine Ausbildung der Verschlusseinrichtung 103 mit einem Anschlag 105, auf welchen diese fällt, noch in der Ausbildung als schwerkraftunterstützt öffnend, wozu die Verschlusseinrichtung 103, vorteilhaft gegen den Bereich, hier also die Außenumgebung 104, geneigt ausgebildet ist, wie in 2 beispielhaft gezeigt, notwendig. Die Verschlusseinrichtung 103 kann beispielsweise auch ein Scharnier aufweisen, welches die Funktion der nicht vollständigen Öffnung, sodass die Verschlusseinrichtung 103 bei sinkendem Druck im Saugraum 102 im Vergleich zu der im Bereich wieder schließt, übernimmt, oder ein anderes geeignetes Mittel. Auch kann die Verschlusseinrichtung 103 beispielsweise federkraftunterstützt bei ausgeglichenen Drücken zwischen Saugraum 103 und dem Bereich öffnen.
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Allgemein stellt 2 schematisch die Anordnungsstelle 300 für die Verschlusseinrichtung 103 dar für den Fall, dass die Verschlusseinrichtung nicht im Lüftungsgerät 10, sondern im Rohrsystem 3 angeordnet ist, insbesondere in einem Strang 31 des Rohrsystems 3. Andere Anordnungsstellen 300 sind ebenfalls denkbar innerhalb des Rohrsystems 3. Insbesondere ist es möglich, wenn eine Lüftungsanlage, wie dies beispielsweise in 3 dargestellt ist, mehrere Stränge 31 umfasst, an jedem Strang 31 eine Verschlusseinrichtung 103 anzuordnen, oder die Verschlusseinrichtung 103 an beispielsweise einem zentralen Einlassrohr des Lüftungsgeräts 10 anzuordnen. Allgemein weist eine Lüftungsanlage nach der Offenbarung wenigstens eine Verschlusseinrichtung 103 auf und kann mehrere umfassen, beispielsweise eine pro Strang 31. Alternativ oder zusätzlich kann eine Verschlusseinrichtung 103 in einem Lüftungsgerät 10 der Lüftungsanlage angeordnet sein.
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3 bis 5 zeigen jeweils in schematischer und nicht maßstabsgetreuer Abbildung drei unterschiedliche Vorrichtungen 1 zum Nutzen der Abwärme eines Gebäudes 2, welches mehrere Räume umfasst. In diese Vorrichtungen 1 sind hier Lüftungsanlagen nach der Offenbarung integriert. Allgemein, ohne Beschränkung auf die Darstellungen der 3 bis 5, ist es allerdings nicht notwendig, dass die Lüftungsanlage nach der Offenbarung in solche Vorrichtungen integriert vorliegt. Insbesondere ist es allgemein, ohne Beschränkung auf eine der beispielhaften Darstellungen in den 3 bis 5, auch möglich, dass die Lüftungsanlage lediglich als solche in ein Gebäude eingebaut ist und keine Nutzung von Wärme, beispielsweise von Abwärme des Gebäudes, erfolgt.
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In der Darstellung nach 3 umfasst die Vorrichtung 1 ein gebäudezentrales Lüftungsgerät 10, welches gleichzeitig auch eine Wärmepumpe umfasst. Lüftungsgerät 10 ist auf dem Dach 20 des Gebäudes angeordnet und mittels eines Rohrsystems 3 sind die einzelnen Räume des Gebäudes miteinander verbunden. In der Darstellung nach 3 und 4 ist jeweils nur ein Teil dieses Rohrsystems 3 gezeigt, nämlich hier das für die Abluft 14. Weiterhin ist, ebenfalls aus Gründen der Übersichtlichkeit, nur jeweils beispielhaft die Abluft 14, ein Wärmeübertrager 61 der Schnittstelle 6 zum Gebäudeheizsystem etc. bezeichnet. Ebenfalls gezeigt ist eine Anordnungsstelle 300 für eine Verschlusseinrichtung, wobei hier der Übersichtlichkeit halber nur eine Anordnungsstelle 300 gezeigt ist und es selbstverständlich möglich ist, dass pro Strang 31 eine Verschlusseinrichtung, vorzugsweise oberhalb des Gebäudedachs 20, angeordnet ist.
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Alternativ oder zusätzlich kann die Verschlusseinrichtung aber auch, wie vorstehend bereits diskutiert, im Lüftungsgerät der Lüftungsanlage 10 angeordnet sein, welches hier eine Kombination aus Wärmepumpe und Lüftungsgerät ist.
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Im Keller 21 des Gebäudes 2 ist hier eine Schnittstelle 6 zum Gebäudeheizsystem des Gebäudes 2 gezeigt, wobei dessen Heizkreislauf Wärme der Abluft 14 mittels der innerhalb des Lüftungsgeräts 10 angeordneten Wärmepumpe entzogen und dem Heizkreislauf des Gebäudeheizsystems zugeführt wird. Die einzelnen Räume und/oder Gebäudeeinheiten sind in der schematischen Darstellung des Gebäudes 2 hier nicht bezeichnet.
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Die Verschlusseinrichtung 103, welche hier nicht bezeichnet ist, kann allgemein an unterschiedlichen Stellen der Vorrichtung aus 3 angeordnet sein, wie sie im 3 beispielhaft mit der Anordnungsstelle 300 bezeichnet ist. Beispielsweise kann vorgesehen sein, die Verschlusseinrichtung in einem Strang 31 des Rohrsystems 3 anzubringen. In diesem Falle kann der betreffende Strang 31 als Saugraum verstanden werden, wobei in diesem Fall kein Druckraum zwingend erforderlich ist, sondern vielmehr zweckmäßig die Außenumgebung 104 des Gebäudes 2 als Bereich, in welchem im Betrieb der Lüftungsanlage ein vom Druck im Saugraum verschiedener Druck herrscht, ausgebildet ist und die Abluft des Gebäudes 2 direkt in die Außenumgebung abgeführt wird.
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Allgemein, ohne Beschränkung auf das Beispiel in 3 gezeigte Beispiel einer Vorrichtung zur Wärmenutzung bzw. einer Lüftungsanlage, kann vorgesehen sein, dass die Verschlusseinrichtung in jedem Strang 31 des Rohrsystems der Lüftungsanlage angeordnet ist. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass die Verschlusseinrichtung nicht in jedem Strang 31 angeordnet ist, sondern zentral, beispielsweise in einem Teil des Rohrsystems 3, welcher zentral der gesamten Lüftungsanlage zugeordnet ist, oder im Lüftungsgerät 10 der Lüftungsanlage, hier beispielhaft also in der Kombination aus Lüftungsgerät und Wärmepumpe. Allgemein umfasst eine Lüftungsanlage nach der Offenbarung wenigstens eine Verschlusseinrichtung nach Ausführungsformen, wie sie vorstehend auch detailliert beschrieben sind.
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4 zeigt eine andere, vorteilhafte Ausführungsform einer Vorrichtung 1 zum Nutzen von Wärme, hier der Abwärme eines Gebäudes 2. Hier umfasst die Vorrichtung 1 mehrere Lüftungsgeräte 10 sowie 10a. Die Gebäudeeinheiten 22 sind hier beispielhaft vertikal innerhalb des Gebäudes 2 angeordnet, erstrecken sich also über mehrere Stockwerke des Gebäudes 2, und durch Trennwände 22a voneinander getrennt, wobei dies lediglich der vereinfachten Darstellung geschuldet ist und die Gebäudeeinheiten 22 beispielsweise auch Räume umfassen können, welche innerhalb eines Stockwerks des Gebäudes 2 liegen können. Die einzelnen Lüftungsgeräte 10 sind mittels der Leitungen 12 und 13, welche eine Sole als Wärmeträger umfassen, miteinander und mit der gebäudezentralen Wärmepumpe 11, hier im Keller 21 angeordnet, miteinander verbunden. Unter einer Sole werden allgemein Flüssigkeiten, welche bekanntermaßen als Wärmeträgermedium verwendet werden, beispielsweise in Solarthermieanlagen, verstanden. Insbesondere können diese, gerade wenn sie für tiefe Temperaturen bis -35°C ausgelegt sind, auch glykolbasiert sein. Die Abwärme der aus dem Gebäude 2 abgezogenen Abluft 14 wird dem Solenetz umfassend Leitungen 12 (kalte Sole) und 13 (warme bzw. erwärmte Sole) zugeführt und führt Wärme über die Wärmepumpe 11 über die Schnittstelle 6 des Gebäudeheizsystems dessen Heizkreislauf umfassend Leitungen 62 (kalter Wärmeträger), 63 (warmer bzw. erwärmter Wärmeträger) zu, sodass der Wärmeübertrager 61, hier beispielhaft dargestellt als konventioneller Heizkörper, zu. Kalte Gebäudeabluft bzw. Fortluft 15 verlässt jeweils das Lüftungsgerät 10. Die Vorrichtung 1 nach 4 kann insbesondere aus Brandschutzgründen vorteilhaft sein gegenüber der Vorrichtung 2 nach 3, da hier keine Abluftleitungen alle Räume des Gebäudes 2 miteinander kombinieren. Auch hier ist beispielhaft eine Anordnungsstelle 300 für eine Verschlusseinrichtung nach Ausführungsformen bezeichnet, wobei selbstverständlich auch hier mehrere Verschlusseinrichtungen, insbesondere eine pro Strang 31, angeordnet sein können; selbstverständlich kann die Verschlusseinrichtung 103 auch innerhalb des Lüftungsgeräts 10 der jeweiligen Lüftungsanlage angeordnet sein.
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Selbstverständlich ist es möglich, dass die Lüftungsanlage nach Ausführungsformen auch in gänzlich anders ausgestalteten Vorrichtungen zum Nutzen von Wärme, wie beispielsweise Abwärme eines Gebäudes 2, als nach 3 und 4 dargestellt, integriert vorliegen. Auch ist es möglich, die Lüftungsanlage nach Ausführungsformen gar nicht in eine solche Vorrichtung zu integrieren.
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Schließlich zeigt 5 eine weitere vorteilhafte Ausführungsform einer Vorrichtung zum Nutzen der Abwärme eines Gebäudes, welche einen Unterfall der Vorrichtung nach 3 ist. An der Anordnungsstelle 300 für eine Verschlusseinrichtung 103 (nicht dargestellt) sind hier jeweils pro Strang Gehäuse 500 angeordnet, welche eine Verschlusseinrichtung (hier nicht dargestellt) umfassen, und es ist weiterhin auch der Strömungsverlauf 509 bei freier Abströmung sowie der Strömungsverlauf 508 bei aktiver Zwangslüftung bezeichnet. Unter der Zwangslüftung wird hier der Zustand des Strombetriebs verstanden, also wenn die Lüftungsanlage in Betrieb ist und die Abluft entsprechend aus dem Gebäude bzw. der entsprechenden Wohneinheit abgezogen wird. Die freie Abströmung ist der Zustand, welcher sich im stromlosen Zustand, d.h. also, wenn die Lüftungsanlage/das Lüftungsgerät/die Lüftungsgeräte nicht betrieben wird/werden, gemeint.
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6 zeigt eine Ausführungsform einer Verschlusseinrichtung 503 in einem Gehäuse 500, welches nicht innerhalb eines Lüftungsgeräts angeordnet ist, sondern an einer Anordnungsstelle 300. Die Ausführungen, welche zu den Verschlusseinrichtung 503 in den 6 bis 8 gemacht werden, gelten aber mutatis mutandis allgemein auch für innerhalb eines Lüftungsgeräts 10 angeordnete Verschlusseinrichtungen 103.
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In Teil a) der 6 ist schematisch und nicht maßstabsgetreu eine Abbildung der Verschlusseinrichtung im Gehäuse 500 dargestellt, und zwar in geschlossenem Zustand. Von der Abluftquelle 505 (also aus dem Gebäude bzw. aus der Richtung des Gebäudes) kommt eine Luftströmung, welche hier, da die Lüftungsanlage in Betrieb, d.h. nicht stromlos ist, den Strömungsverlauf 508 bei aktiver Zwangslüftung nimmt und damit in Richtung der Abluftsenke 506 (der Übersichtlichkeit halber bezeichnet in 6 c)) strömt und das Gehäuse 500 verlässt. Dargestellt sind ebenfalls Druckraum 501 und Saugraum 502.
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Die zeigt schematisch und nicht maßstabsgetreu eine Vergrößerung der Darstellung nach 6 a), wobei hier die Verschlusseinrichtung 503 zu sehen ist, sowie weiterhin das Gegengewicht 504, welches im stromlosen Zustand der Lüftungsanlage/des Lüftungsgeräts/der Lüftungsgeräte die Verschlusseinrichtung 503 öffnet (dies ist schematisch in 6 d) zu sehen, welche die Verschlusseinrichtung im geöffneten Zustand zeigt. Das Gegengewicht 504 nach dieser Ausführungsform stellt also allgemein die rückstellende Kraft bzw. die gespeicherte potentielle Energie dar, welche in der Lage ist, im stromlosen Zustand der Lüftungsanlage/des Lüftungsgeräts/der Lüftungsgeräte die Verschlusseinrichtung 503 bzw. allgemein die Verschlusseinrichtung nach Ausführungsformen zu öffnen. Selbstverständlich ist die Ausführung als Gegengewicht nicht beispielhaft und andere Ausführungen sind denkbar (beispielsweise Federn etc.).
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Die Darstellungen in 6c) und d) zeigen die Verschlusseinrichtung 503 jeweils in geöffneten Zustand, sodass die Abluft frei abströmt, also hier schematisch entlang des Verlaufs der freien Abströmung 509. Die unterschiedliche Stärke der Pfeile der Abströmung 508 und 509 ist in den 6 bis 8 jeweils nur der besseren Übersichtlichkeit und der graphischen Darstellung geschuldet und stellt dabei keine Aussage über die Stärke des entsprechenden Volumenstroms dar. Nach der in 6 dargestellten Variante der Verschlusseinrichtung 503 ist diese zweigeteilt und öffnet den Weg, dass die Abluft entlang des Strömungsverlaufs 509 frei abströmen kann, und zwar durch die Abströmöffnung 507 (siehe die Bezeichnung in 6b)). Die „Zweiteilung“ des Abluftstroms in 6 c) ist hierbei nur der Darstellung geschuldet, um klarzustellen, dass durch beide Öffnungen der Verschlusseinrichtung 503 Luft abströmt.
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6d) zeigt die Verschlusseinrichtung 503 in vergrößerter Darstellung in geöffnetem Zustand als ein Ausschnitt von 6c).
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7 zeigt eine weitere Darstellung einer Verschlusseinrichtung 503 in einem Gehäuse 500 in geschossenem Zustand (7 a) und b)) sowie geöffnet (7 c) und 7d)). Die Verschlusseinrichtung 503 ist hier eine Klappe, welche durch das Gegengewicht 504 im stromlosen Zustand geöffnet wird (bzw. allgemein eine gespeicherte potentielle Energie /eine rückstellende Kraft), sodass die Abluft von der Abluftquelle 505 frei durch die Öffnungen 507 abströmen kann und dem Strömungsverlauf 509 folgt, statt wie im Betrieb der Lüftungsanlage/des oder der Lüftungsgeräts(e) dem Strömungsverlauf 508 in Richtung der Abluftsenke 506.
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Schließlich zeigt 8 eine nochmals eine weitere Variante der Verschlusseinrichtung 503 mit einem Gegengewicht 504, wobei auch hier die Verschlusseinrichtung 503 in den Darstellungen 8a) und b) geschossen ist, der Abluftstrom von der Abluftquelle 505 zur Abluftsenke 506 mit dem Strömungsverlauf 508 erfolgt und im stromlosen Zustand, der in den Darstellungen 8c) und 8d) abgebildet ist, durch die rückstellende Kraft/gespeicherte potentielle Energie, symbolisiert durch Gegengewicht 504, sich die Verschlusseinrichtung 503 öffnet und die Abströmung der Abluft durch die Öffnungen 507 mit dem Strömungsverlauf 509 erfolgt.
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Allen Darstellungen der 6 bis 8 ist gemein, dass die die Verschlusseinrichtung 503 und/oder die Lüftungsanlage und/oder das Lüftungsgerät und/oder die Lüftungsgeräte, welche über eine solche verfügen, keine zusätzliche Einrichtung, insbesondere keinen Hilfsmotor und/oder keine weitere ggf. vorhandene Sensorik, zum Verschließen der Verschlusseinrichtung 503 und/oder Überwachen eines Gerätezustands umfasst/umfassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung zum Nutzen der Abwärme eines Gebäudes
- 10
- Lüftungsgerät
- 10a
- Weiteres Lüftungsgerät
- 11
- Wärmepumpe
- 112
- Leitung für kalten Wärmeträger
- 113
- Leitung für warmen Wärmeträger
- 12
- Leitung für kalte Sole
- 13
- Leitung für warme bzw. erwärmte Sole
- 14
- Warme Abluft
- 15
- Fortluft
- 16
- Umgebungsluft
- 100
- Gehäuse
- 101
- Druckraum
- 102
- Saugraum
- 103
- Verschlusseinrichtung
- 104
- Außenumgebung
- 2
- Gebäude
- 20
- Gebäudedach
- 21
- Keller
- 22
- Gebäudeeinheit
- 22a
- Trennwand
- 3
- Rohrsystem
- 31
- Strang des Rohrsystems
- 300
- Anordnungsstelle für Verschlusseinrichtung
- 500
- Gehäuse für Verschlusseinrichtung außerhalb Lüftungsgerät
- 501
- Druckraum
- 502
- Saugraum
- 503
- Verschlusseinrichtung
- 504
- Gegengewicht
- 505
- Abluftquelle
- 506
- Abluftsenke
- 507
- Abströmöffnung
- 508
- Strömungsverlauf bei aktiver Zwangslüftung
- 509
- Strömungsverlauf bei freier Abströmung
- 6
- Schnittstelle zu Gebäudeheizsystem
- 61
- Wärmeübertrager, beispielsweise Heizkörper
- 62
- Leitung für kalten Wärmeträger)
- 63
- Leitung für kalten Wärmeträger)
- 7
- Dusche
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 20 2015 000 066 U1 [0007, 0027]
- CN 1 04 604 350 A [0008]