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DE102024121156A1 - Fahrzeug und Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs - Google Patents

Fahrzeug und Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs

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Publication number
DE102024121156A1
DE102024121156A1 DE102024121156.3A DE102024121156A DE102024121156A1 DE 102024121156 A1 DE102024121156 A1 DE 102024121156A1 DE 102024121156 A DE102024121156 A DE 102024121156A DE 102024121156 A1 DE102024121156 A1 DE 102024121156A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cover element
movement
cover
vehicle
camera unit
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102024121156.3A
Other languages
English (en)
Inventor
Tassilo Heilmann
Simon Gevert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dr Ing HCF Porsche AG
Original Assignee
Dr Ing HCF Porsche AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Dr Ing HCF Porsche AG filed Critical Dr Ing HCF Porsche AG
Priority to DE102024121156.3A priority Critical patent/DE102024121156A1/de
Publication of DE102024121156A1 publication Critical patent/DE102024121156A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug (50), umfassend eine zwischen einer Passivstellung (I) und einer Aktivstellung (II) bewegbare Kameraeinheit (10), wobei die Kameraeinheit (10) durch eine Bewegung von der Passivstellung (I) in die Aktivstellung (II), zumindest abschnittsweise, durch eine in einer Außenwand (51) eines Karosserieteil (52) des Fahrzeugs (50) ausgebildete Aussparung (11) hindurchbewegbar ist, wobei ferner ein zwischen einer Abdeckstellung (III) und einer Freigabestellung (IV) bewegbares Abdeckelement (12) umfasst ist, wobei die Aussparung (11) in der Abdeckstellung (III) durch das Abdeckelement (12) abgedeckt und in der Freigabestellung (IV) durch das Abdeckelement (12) freigegeben ist, wobei in der Freigabestellung (IV) das Abdeckelement (12) durch die Außenwand (51) verdeckt angeordnet ist und wobei das Abdeckelement (12) und die Kameraeinheit (10) derart in Wirkverbindung stehen, dass durch eine Bewegung des Abdeckelements (12) von der Abdeckstellung (III) in die Freigabestellung (IV) eine Bewegung der Kameraeinheit (10) von der Passivstellung (I) in die Aktivstellung (I) durchführbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betriff ein Fahrzeug sowie ein Verfahren zum Betrieb eines solchen Fahrzeugs.
  • Der Einsatz von Kameraeinheiten in Fahrzeugen zur Bereitstellung unterschiedlicher Fahrassistenzfunktionen ist grundsätzlich bekannt. Kameraeinheiten können genutzt werden, um dem Fahrer Informationen aus der Fahrzeugumgebung, bspw. im Rahmen eines Einparkvorgangs oder einer sonstigen Fahrassistenz, bereitzustellen. Auch kommen Kameraeinheiten zur Erfassung von Umgebungsdaten im Zusammenhang mit autonomen Fahrfunktionen zum Einsatz.
  • Üblicherweise werden Kameraeinheiten zur Erfassung von Umgebungsdaten aus einer äußeren Umgebung des Fahrzeugs fest an einer Außenwand eines Karosserieteils des Fahrzeugs montiert. Diesbezüglich hat sich der Nachteil gezeigt, dass eine auf diese Weise am Fahrzeug montierte Kameraeinheit einer andauernden Verschmutzung ausgesetzt ist. Dies gilt insbesondere auch für Zustände, in denen die Kameraeinheit außer Funktion ist, z. B. wenn das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum im Freien geparkt ist. Bei einer Anbringung einer Kameraeinheit im Außenbereich eines Fahrzeugs besteht ferner eine größere Gefahr einer Beschädigung aufgrund von äußeren Einflüssen, insbesondere Vandalismus. Zusätzlich ist anzumerken, dass auf einer Außenwand eines Fahrzeugs montierte Kameraeinheiten die Formgebung des Fahrzeugs visuell mitbestimmen, was eine Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die äußere Formgebung des Fahrzeugs verringert. Ferner können gegenüber einer Außenfläche eines Fahrzeugs erhabene Kameraeinheiten einen negativen Einfluss auf das aerodynamische und/oder aeroakustische Verhalten des Fahrzeugs haben.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die voranstehend beschriebenen Nachteile, zumindest teilweise, zu überwinden. Insbesondere ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Fahrzeug sowie ein Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs bereitzustellen, die eine verbesserte Integration einer Kameraeinheit in das Fahrzeug ermöglichen, insbesondere um den Einfluss der Kameraeinheit auf eine äußere Formgebung des Fahrzeugs zu reduzieren und/oder den Einfluss der Kameraeinheit auf das aerodynamische bzw. aeroakustische Verhalten des Fahrzeugs zu reduzieren und/oder einen Schutz der Kameraeinheit gegen Verschmutzung bzw. Vandalismus zu verbessern.
  • Die voranstehende Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ferner durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 14. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Fahrzeug beschrieben sind, auch im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und umgekehrt, sodass bezüglich der Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird bzw. werden kann.
  • Erfindungsgemäß vorgesehen ist ein Fahrzeug, umfassend eine zwischen einer Passivstellung und einer Aktivstellung bewegbare Kameraeinheit, wobei die Kameraeinheit durch eine Bewegung von der Passivstellung in die Aktivstellung oder umgekehrt, zumindest abschnittsweise, durch eine in einer Außenwand eines Karosserieteil des Fahrzeugs ausgebildete Aussparung, insbesondere translatorisch, hindurchbewegbar ist, wobei ferner ein zwischen einer Abdeckstellung und einer Freigabestellung bewegbares Abdeckelement umfasst ist, wobei die Aussparung in der Abdeckstellung durch das Abdeckelement abgedeckt und in der Freigabestellung durch das Abdeckelement freigegeben ist, wobei in der Freigabestellung das Abdeckelement durch die Außenwand verdeckt angeordnet ist und wobei das Abdeckelement und die Kameraeinheit derart in Wirkverbindung stehen, dass durch eine Bewegung des Abdeckelements von der Abdeckstellung in die Freigabestellung eine Bewegung der Kameraeinheit von der Passivstellung in die Aktivstellung durchführbar ist.
  • In anderen Worten wird ein Fahrzeug vorgeschlagen, welches wenigstens eine zwischen einer Passivstellung und einer Aktivstellung bewegbare Kameraeinheit umfasst. Dabei ist die Kameraeinheit im Rahmen einer Bewegung von der Passivstellung in die Aktivstellung oder umgekehrt, zumindest abschnittsweise, durch eine in einer Außenwand eines Karosserieteils des Fahrzeugs ausgebildete Aussparung hindurchbewegbar.
  • Ferner umfasst das Fahrzeug ein zwischen einer Abdeckstellung und einer Freigabestellung bewegbares Abdeckelement. In der Abdeckstellung ist die in der Außenwand des Karosserieteils ausgebildete Aussparung durch das Abdeckelement abgedeckt oder im Wesentlichen abgedeckt. In der Freigabestellung ist die in der Außenwand des Karosserieteils ausgebildete Aussparung hingegen durch das Abdeckelement freigegeben oder im Wesentlichen freigegeben.
  • Ferner ist in der Freigabestellung das Abdeckelement durch die Außenwand des Karosserieteils verdeckt oder im Wesentlichen verdeckt angeordnet. Insbesondere ist in der Freigabestellung das Abdeckelement in einem Innenbereich des Fahrzeugs, insbesondere in Bezug auf die Perspektive eines äußeren Betrachters des Fahrzeugs, hinter dem Karosserieteil angeordnet.
  • Ferner ist vorgesehen, dass das Abdeckelement und die Kameraeinheit derart in Wirkverbindung stehen, dass durch eine Bewegung des Abdeckelements von der Abdeckstellung in die Freigabestellung eine Bewegung der Kameraeinheit von der Passivstellung in die Aktivstellung und insbesondere jeweils umgekehrt durchführbar ist. Somit befindet sich die Kameraeinheit in der Aktivstellung, wenn sich das Abdeckelement in der Freigabestellung befindet. Ferner befindet sich die Kameraeinheit in der Passivstellung, wenn sich das Abdeckelement in der Abdeckstellung befindet.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Kameraeinheit und das Abdeckelement als separate Komponenten bzw. Einheiten ausgebildet sind. In anderen Worten ist bevorzugt vorgesehen, dass die Kameraeinheit und das Abdeckelement kein integrales Bauteil ausbilden. Eine solche Anordnung ermöglicht insbesondere einen hohen Gestaltungsspielraum in Bezug auf die Kameraeinheit. So kann insbesondere die äußere Formgebung der Kameraeinheit ohne Beschränkungen durch das Abdeckelement gestaltet werden. Bspw. ermöglicht dies eine Ausbildung von Schrägen an der Kameraeinheit bzw. einem Gehäuse der Kameraeinheit, um die Gefahr eines Hängenbleibens von Radfahrern an der Kameraeinheit, sofern sich diese in der Aktivstellung befindet, zu reduzieren.
  • Die Wirkverbindung zwischen dem Abdeckelement und der Kameraeinheit kann bevorzugt als eine mittelbare Wirkverbindung ausgebildet sein. Hiermit ist gemeint, dass das Abdeckelement und die Kameraeinheit nicht unmittelbar zusammenwirken bzw. unmittelbar in Kontakt stehen. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass wenigstens ein Kopplungselement umfasst ist, wobei über das Kopplungselement die Wirkverbindung zwischen dem Abdeckelement und der Kameraeinheit hergestellt bzw. herstellbar ist.
  • Ein erfindungsgemäßes Fahrzeug bietet den Vorteil, dass die Kameraeinheit, nur, wenn sie benötigt wird, in die Aktivstellung bewegt werden kann und ansonsten in der Passivstellung verbleibt. In der Passivstellung ist die Kameraeinheit für einen Betrachter des Fahrzeugs weder sichtbar noch zugänglich. So kann die Kameraeinheit wirkungsvoll vor Vandalismus und Verschmutzung geschützt werden. Ferner ist die Aussparung, durch die die Kameraeinheit in die Aktivstellung bewegt werden kann, durch das Abdeckelement abgedeckt, sofern sich die Kameraeinheit in der Passivstellung befindet. Hierdurch kann eine homogene und fließende Formgebung des Fahrzeugs realisiert werden. Insofern hat die Kameraeinheit, wenn sie sich in der Passivstellung befindet, keinen oder keinen wesentlichen Einfluss auf das aerodynamische und/oder aeroakustische Verhalten des Fahrzeugs.
  • Unter einer Außenwand soll vorliegend eine Wandung des Karosserieteils verstanden werden, welche das Karosserieteil von der äußeren Umgebung des Fahrzeugs trennt. Eine Außenfläche der Außenwand ist somit in Richtung der äußeren Umgebung orientiert. Eine der Außenfläche gegenüberliegende Innenfläche der Außenwand ist hingegen in einen Innenbereich des Fahrzeugs orientiert.
  • Unter einer Passivstellung soll vorliegend eine Stellung der Kameraeinheit verstanden werden, in welcher sich die Kameraeinheit befindet, sofern kein aktiver Betrieb der Kameraeinheit gewünscht ist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Kameraeinheit in der Passivstellung vollständig oder im Wesentlichen vollständig in einem Innenbereich des Fahrzeugs, insbesondere in Bezug auf die Perspektive eines äußeren Betrachters des Fahrzeugs, hinter dem Karosserieteil und/oder dem Abdeckelement angeordnet ist.
  • Unter einer Aktivstellung soll vorliegend eine Stellung der Kameraeinheit verstanden werden, in welcher sich die Kameraeinheit befindet, sofern ein aktiver Betrieb der Kameraeinheit gewünscht ist, insbesondere zur Erfassung von Bilddaten aus der äußeren Umgebung des Fahrzeugs. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Kameraeinheit in der Aktivstellung, zumindest abschnittsweise, gegenüber der Außenwand des Karosserieteils in Richtung der äußeren Umgebung des Fahrzeugs ausgestellt ist.
  • In Bezug auf die vorliegende Erfindung kann das Fahrzeug vorzugsweise als ein Auto bzw. ein PKW ausgebildet sein. Insbesondere kann es sich bei dem Karosserieteil besonders bevorzugt um einen Kotflügel des Fahrzeugs handeln.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass wenigstens eine Kameraeinheit ein Gehäuse umfasst. Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass wenigstens eine Kameraeinheit wenigstens eine Kamera umfasst. Insbesondere kann wenigstens eine Kamera, zumindest abschnittsweise, in dem Gehäuse angeordnet sein.
  • Es kann im Rahmen der Erfindung vorteilhaft vorgesehen sein, dass eine Bewegung der Kameraeinheit aus der Passivstellung in die Aktivstellung oder umgekehrt derart geführt ist, dass die Bewegung im Wesentlichen entlang einer, insbesondere ersten, Hauptbewegungsrichtung erfolgt, wobei vorzugsweise die, insbesondere erste, Hauptbewegungsrichtung orthogonal oder im Wesentlichen orthogonal zu der Außenwand des Karosserieteils und/oder entlang oder im Wesentlichen entlang einer Fahrzeugquerachse orientiert ist. In anderen Worten kann vorgesehen sein, dass die Kameraeinheit an dem Fahrzeug, insbesondere an dem Karosserieteil, derart geführt ist, dass eine Bewegung der Kameraeinheit zwischen der Passivstellung und der Aktivstellung orthogonal oder im Wesentlichen orthogonal zu der Außenwand des Karosserieteils und/oder entlang oder im Wesentlichen entlang der Fahrzeugquerachse erfolgt. Durch eine solche Führung der Bewegung der Kameraeinheit können in der Aktivstellung besonders kleine Spaltmaße zwischen der Kameraeinheit und dem Karosserieteil realisiert werden. Hierdurch kann die Reduktion eines Eintrags von Schmutz und Feuchtigkeit in einen hinter dem Karosserieteil liegenden Innenbereich reduziert werden. Ferner kann auch in der Aktivstellung der Kameraeinheit ein homogenes und hochwertiges Erscheinungsbild des Fahrzeugs realisiert werden. Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass eine Bewegung der Kameraeinheit zwischen der Aktivstellung und der Passivstellung ausschließlich entlang der, insbesondere ersten, Hauptbewegungsrichtung erfolgt, also keine weiteren Richtungskomponenten vorgesehen sind.
  • Es ist in Bezug auf die vorliegende Erfindung zusätzlich oder alternativ denkbar, dass eine Bewegung des Abdeckelements aus der Abdeckstellung in die Freigabestellung oder umgekehrt im Wesentlichen entlang einer, insbesondere zweiten, Hauptbewegungsrichtung erfolgt, wobei die, insbesondere zweite, Hauptbewegungsrichtung parallel oder im Wesentlichen parallel zu der Außenwand des Karosserieteils und/oder entlang oder im Wesentlichen entlang einer Fahrzeuglängsachse orientiert ist. In anderen Worten kann vorgesehen sein, dass die Kameraeinheit an dem Fahrzeug, insbesondere an dem Karosserieteil, derart geführt ist, dass eine Bewegung der Kameraeinheit zwischen der Passivstellung und der Aktivstellung im Wesentlichen parallel zu der Außenwand des Karosserieteils und/oder entlang oder im Wesentlichen entlang der Fahrzeuglängsachse erfolgt. Eine solche Bewegung des Abdeckelements hat sich als vorteilhaft in Bezug auf eine geringe gegenseitige Beeinflussung der Bewegungsabläufe von Kameraeinheit und Abdeckelement erwiesen.
  • Es kann ferner vorgesehen sein, dass eine Bewegung des Abdeckelements von der Abdeckstellung in die Freigabestellung entlang der, insbesondere zweiten, Hauptbewegungsrichtung als eine Bewegung in Richtung einer Fahrzeugfront ausgebildet ist und/oder dass eine Bewegung des Abdeckelements von der Freigabestellung in die Abdeckstellung entlang der, insbesondere zweiten, Hauptbewegungsrichtung als eine Bewegung in Richtung eines Fahrzeughecks ausgebildet ist. Insbesondere bei einer Ausbildung des Karosserieteils als Kotflügel hat sich eine solche Bewegung als vorteilhaft gezeigt. So kann die Aussparung bzw. das Abdeckelement nahe an einer zu dem Kotflügel benachbarten Fahrzeugtür angeordnet werden, ohne die Gestaltung der Fahrzeugtür zu beeinflussen. Eine Anordnung der Aussparung und somit auch der Kameraeinheit nahe der Fahrzeugtür hat sich in Bezug auf die vorliegende Erfindung als vorteilhaft für eine Datenerfassung durch die Kameraeinheit erwiesen.
  • Es kann im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, dass eine Bewegung des Abdeckelements zwischen der Abdeckstellung und der Freigabestellung eine Verschwenkung des Abdeckelements umfasst. Dabei kann es sich vorzugsweise um eine Verschwenkung des Abdeckelements um eine Fahrzeughochachse handeln. Durch eine Verschwenkung des Abdeckelements kann ausgehend von der Abdeckstellung der erforderliche Abstand zur Außenwand des Karosserieteils generiert werden, um das Abdeckelement anschließend parallel oder im Wesentlichen parallel zu der Außenwand in die Freigabestellung zu überführen. Alternativ oder zusätzlich kann zu diesem Zweck auch eine zusätzliche, insbesondere translatorische, Bewegung entlang der ersten Hauptbewegungsrichtung bzw. der Fahrzeugquerachse umfasst sein. Eine Verschwenkung des Abdeckelements hat sich jedoch in Bezug auf die vorliegende Erfindung als besonders vorteilhaft erwiesen, da hierdurch besonders geringe Spalte zwischen dem Karosserieteil und dem Abdeckelement in der Abdeckstellung realisierbar sind.
  • Mit einer Hauptbewegungsrichtung ist vorliegend eine Richtung gemeint, die den Bewegungsablauf einer Komponente, insbesondere des Abdeckelements und/oder der Kameraeinheit, zwischen zwei Stellungen dominiert. Das Vorhandensein einer Hauptbewegungsrichtung schließt das Vorhandensein weiterer Richtungskomponenten in dem Bewegungsablauf nicht aus. Der Anteil dieser weiteren Richtungskomponenten ist jedoch gegenüber der Hauptbewegungsrichtung gering.
  • In Bezug auf die vorliegende Erfindung kann ferner vorgesehen sein, dass das Abdeckelement in wenigstens einer Kulissenführung zur Führung einer Bewegung des Abdeckelements zwischen der Abdeckstellung und der Freigabestellung beweglich gelagert ist, wobei wenigstens eine Kulissenführung linear ausgebildet ist. Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass wenigstens eine Kulissenführung, zumindest abschnittsweise, gekrümmt ausgebildet ist. Durch die Krümmung wenigstens einer Kulissenführung kann eine, zumindest abschnittsweise, Verschwenkung des Abdeckelements, insbesondere um eine Fahrzeughochachse, konstruktiv einfach realisiert werden. Durch die lineare Ausbildung wenigstens einer Kulissenführung ergeben sich ferner Vorteile in Bezug auf die Übertragung einer Antriebskraft auf das Abdeckelement. So können in Verbindung mit der linearen Kulissenführung bzw. einem sich entlang der Kulissenführung ausschließlich linear bewegbaren Abschnitt des Abdeckelements Zahnstangen, Spindelantriebe oder Linearmotoren zum Antrieb des Abdeckelements verwendet werden. Dies ermöglicht eine einfache und zuverlässige Realisierung eines Antriebs zur Bewegung des Abdeckelements zwischen der Abdeckstellung und der Freigabestellung.
  • Es kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass das Abdeckelement in wenigstens drei Kulissenführungen beweglich gelagert ist. Dabei kann vorgesehen sein, dass zwei der drei Kulissenführungen linear und/oder parallel ausgebildet sind und eine der drei Kulissenführungen, zumindest abschnittsweise, gekrümmt ausgebildet ist. Vorteilhafterweise können die linearen Kulissenführungen einen Versatz entlang der Fahrzeughochachse aufweisen. Durch die Verwendung von drei Kulissenführungen ergibt sich eine zuverlässige und stabile Führung des Abdeckelements, sodass stets eine optimale Positionierung in der Abdeckstellung bzw. der Freigabestellung gewährleistet werden kann.
  • In Bezug auf die vorliegende Erfindung kann es von Vorteil sein, wenn die Kameraeinheit in wenigstens einer Kulissenführung zur Führung einer Bewegung der Kameraeinheit zwischen der Passivstellung und der Aktivstellung beweglich gelagert ist, wobei die Kulissenführung linear ausgebildet ist. Wenigstens eine Kulissenführung kann sich vorzugsweise orthogonal oder im Wesentlichen orthogonal zu der Außenwand des Karosserieteils bzw. entlang oder im Wesentlichen entlang der Fahrzeugquerachse erstrecken.
  • Wenigstens eine Kulissenführung kann vorzugsweise an dem Karosserieteil ausgebildet bzw. angeordnet sein. Es kann vorgesehen sein, dass das Abdeckelement und/oder die Kameraeinheit, zumindest abschnittsweise, mit wenigstens einer Kulissenführung verbunden bzw. formschlüssig in wenigstens einer Kulissenführung aufgenommen ist.
  • Vorteilhafterweise kann ferner vorgesehen sein, dass wenigstens ein Kopplungselement umfasst ist, wobei das Kopplungselement zumindest abschnittsweise mit dem Abdeckelement und der Kameraeinheit in Verbindung steht und wobei durch die Bewegung des Abdeckelements zwischen der Abdeckposition und Freigabeposition eine Antriebskraft zur Bewegung der Kameraeinheit zwischen der Passivstellung und der Aktivstellung von dem Abdeckelement über das Kopplungselement auf die Kameraeinheit übertragbar ist. Ein solcher Aufbau hat sich als vorteilhaft in Bezug auf eine einfache kinematische Kopplung zwischen Abdeckelement und Kameraeinheit erwiesen. Insbesondere wird hierdurch eine konstruktiv einfache Übersetzung einer Bewegungsrichtung des Abdeckelements in eine dazu abweichende Bewegungsrichtung der Kameraeinheit ermöglicht.
  • Das Kopplungselement kann in wenigstens einer Kulissenführung beweglich gelagert sein. Dabei kann es sich vorzugsweise um eine, insbesondere lineare, Kulissenführung zur beweglichen Lagerung des Abdeckelements handeln.
  • Es ist in Bezug auf die vorliegende Erfindung denkbar, dass das Abdeckelement durch eine Bewegung von der Abdeckstellung in die Freigabestellung an einer Kopplungsposition in eine form- und/oder kraftschlüssige Verbindung mit dem Kopplungselement bringbar ist, sodass das Kopplungselement ab der Kopplungsposition einer Bewegung des Abdeckungselements, insbesondere entlang wenigstens einer Kulissenführung zur beweglichen Lagerung des Abdeckelements, zumindest abschnittsweise, folgt. In diesem Zusammenhang kann ferner vorgesehen sein, dass die form- und oder kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Abdeckelement und dem Kopplungselement durch eine Bewegung des Abdeckelements von der Freigabestellung in Richtung der Abdeckstellung an der Kopplungsposition lösbar ist, sodass ab der Kopplungsposition eine von dem Kopplungselement unabhängige Bewegung des Abdeckelements in Richtung der Abdeckstellung durchführbar ist.
  • Die form- und oder kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Abdeckelement und dem Kopplungselement kann bspw. als eine Magnetverbindung und/oder Rastverbindung ausgebildet sein. Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass die Kopplungsposition des Abdeckelements zwischen der Freigabestellung und der Abdeckstellung angeordnet ist.
  • Es kann vorgesehen sein, dass an der Kopplungsposition ein Anschlag für das Kopplungselement vorgesehen ist, wobei durch den Anschlag eine Bewegung des Kopplungselements mit dem Abdeckelement in Richtung der Abdeckstellung des Abdeckelements limitiert ist. Auf diese Weise wirkt der Anschlag bei einer Bewegung des Kopplungselements mit dem Abdeckelement in der Kopplungsposition als Widerlager für das Kopplungselement, und die Verbindung zwischen Kopplungselement und Abdeckelement kann durch ein Weiterbewegen des Abdeckelements in Richtung der Abdeckstellung getrennt werden.
  • Zusätzlich oder alternativ ist denkbar, dass die Kameraeinheit in wenigstens einer an dem Kopplungselement ausgebildeten Hilfskulissenführung beweglich gelagert ist, wobei durch eine Bewegung des Kopplungselements mit dem Abdeckelement eine Bewegung der Kameraeinheit entlang der Hilfskulissenführung durchführbar ist. In anderen Worten kann vorgesehen sein, dass die Kameraeinheit in wenigstens einer an dem Kopplungselement ausgebildeten Kulissenführung beweglich gelagert ist. Dabei ist die Kulissenführung derart ausgebildet, dass, wenn das Kopplungselement mit dem Abdeckelement bewegt wird, durch die Bewegung des Kopplungselements eine Bewegung der Kameraeinheit entlang der Kulissenführung bzw. zwischen der Aktivstellung und der Passivstellung durchgeführt wird.
  • Insbesondere wird über die Hilfskulissenführung die Bewegung des Abdeckelements bzw. des Kopplungselements, insbesondere entlang der zweiten Hauptbewegungsrichtung, in eine Bewegung der Kameraeinheit, insbesondere entlang der ersten Hauptbewegungsrichtung, umgerichtet.
  • Es ist ferner vorstellbar, dass wenigstens eine Antriebseinheit umfasst ist, wobei die Antriebseinheit derart mit dem Abdeckelement in Wirkverbindung steht, dass das Abdeckelement durch die Antriebseinheit zwischen der Abdeckstellung und der Freigabestellung bewegbar ist. Es ist vorgesehen, dass die Antriebseinheit wenigstens einen Motor, insbesondere Elektromotor umfasst. Wenigstens ein Elektromotor kann als ein Servomotor ausgebildet sein. Die Antriebseinheit kann bspw. als ein Spindeltrieb, Zahnstangenantrieb und/oder Linearantrieb ausgebildet sein.
  • In Bezug auf die vorliegende Erfindung kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass die Aussparung von der Außenfläche der Außenwand des Karosserieteils vollumfänglich umrandet ist. In anderen Worten kann vorgesehen sein, dass die Aussparung nicht mit einer Außenkante des Karosserieteils, insbesondere der Außenwand des Karosserieteils, verschnitten ist. Durch eine solche Ausbildung der Aussparung kann eine strukturelle Schwächung des Karosserieteils durch die Aussparung reduziert werden.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung kann darin liegen, dass wenigstens eine Hilfsblende vorgesehen ist, wobei die Hilfsblende, insbesondere positionsfest, an dem Karosserieteil angeordnet ist und in einer Abdeckstellung des Abdeckelements durch das Abdeckelement verdeckt oder im Wesentlichen verdeckt ist. Die Aussparung in der Außenwand des Karosserieteils kann zumindest abschnittsweise durch die Hilfsblende verdeckt sein. Durch die Verwendung einer Hilfsblende kann derjenige Bereich, durch den ein Benutzer des Fahrzeugs durch die Aussparung in einen Innenbereich des Fahrzeugs blicken kann, reduziert werden.
  • Zusätzlich oder alternativ ist denkbar, dass in der Abdeckstellung eine Außenfläche des Abdeckelements im Wesentlichen flächenbündig mit einer Außenfläche der Außenwand angeordnet ist. Hierdurch kann, sofern sich die Kameraeinheit in der Passivstellung befindet, eine besonders homogene und fließende Fahrzeugoberfläche realisiert werden. Hierdurch kann ein homogener Gesamteindruck des Fahrzeugs sowie eine Verbesserung des aerodynamischen und aeroakustischen Fahrzeugverhaltens unterstützt werden.
  • Die obenstehende Aufgabe wird ferner gelöst durch ein Verfahren zum Betrieb eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs, insbesondere eines Fahrzeugs nach einem der Ansprüche 1 - 13, das Verfahren umfassend:
    • - Bewegen des Abdeckelements von der Abdeckstellung in die Freigabestellung, wobei durch die Bewegung des Abdeckelements die Kameraeinheit von der Passivstellung in die Aktivstellung bewegt wird und/oder
    • - Bewegen des Abdeckelements von der Freigabestellung in die Abdeckstellung, wobei durch die Bewegung des Abdeckelements die Kameraeinheit von der Aktivstellung in die Passivstellung bewegt wird.
  • Somit ergeben sich in Bezug auf ein erfindungsgemäßes Fahrzeug die gleichen Vorteile, wie sie in Bezug auf ein erfindungsgemäßes Verfahren beschrieben wurden.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
  • Dabei zeigt
    • 1 eine schematische Ansicht eines Fahrzeugs,
    • 2 eine schematische Ansicht eines Karosserieteils,
    • 3 eine schematische Ansicht eines Karosserieteils,
    • 4 eine schematische Ansicht eines Karosserieteils und
    • 5 eine schematische Ansicht eines Verfahrens.
  • Die voranstehende Erläuterung der Ausführungsformen beschreibt die vorliegende Erfindung ausschließlich im Rahmen von Beispielen. Selbstverständlich können einzelne Merkmale der Ausführungsformen, sofern technisch sinnvoll, frei miteinander kombiniert werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Die 1 zeigt eine schematische Ansicht eines Fahrzeugs 50. Das Fahrzeug 50 umfasst ein Karosserieteil 52, welches vorliegend als ein Kotflügel ausgebildet ist. In einer Außenwand 51 des Karosserieteils 52 ist vorliegend eine durch ein Abdeckelement 12 abgedeckte Aussparung 11 ausgebildet. 1 zeigt ferner den vorliegend vorgesehenen Verlauf der Fahrzeuglängsachse X und Fahrzeughochachse Z. Die Fahrzeugquerachse Y ist zu der Fahrzeuglängsachse X und der Fahrzeughochachse Z orthogonal orientiert.
  • Es wird aus 1 ersichtlich, dass die Aussparung 11 vollständig von der Außenfläche 53 der Außenwand 51 des Karosserieteils 52 umrandet ist. Insbesondere ist die Aussparung 11 mit keiner Außenkante 54 des Karosserieteils 52 bzw. der Außenwand 51 verschnitten. Hierdurch kann eine strukturelle Schwächung des Karosserieteils 52 durch die Aussparung 11 reduziert werden.
  • Ausgehend von 1 werden nachfolgend weitere Details der Erfindung anhand verschiedener schematischer Detailabbildungen erläutert. Dabei zeigen 2 - 4 schematisch einen Bewegungsablauf des Abdeckelements 12 zwischen der Abdeckstellung III und der Freigabestellung IV und einen Bewegungsablauf der Kameraeinheit zwischen der Passivstellung I und der Aktivstellung II. 2 - 4 zeigen jeweils eine schematische Ansicht des Karosserieteils 52 des Fahrzeugs 50 der 1.
  • Die Blickrichtung der 2 - 4 ist jeweils entlang der Fahrzeughochachse Z und orthogonal zur Fahrzeugquerachse Y und Fahrzeuglängsachse X gerichtet.
  • Dabei zeigen 2 und 4 jeweils Endpositionen der Kameraeinheit 10 bzw. des Abdeckelements 12, wobei in 2 das Abdeckelement 12 in der Abdeckstellung III und die Kameraeinheit 10 in der Passivstellung I angeordnet ist.
  • In 4 ist das Abdeckelement 12 in der Freigabestellung IV und die Kameraeinheit 10 in der Aktivstellung II angeordnet.
  • 3 stellt einen Übergangszustand zwischen den in 1 und 3 dargestellten Zuständen dar.
  • Es wird aus 2 - 4 ersichtlich, dass das Fahrzeug 50 eine zwischen einer Passivstellung I (2) und einer Aktivstellung II (4) bewegbare Kameraeinheit 10 umfasst. Die Kameraeinheit 10 ist durch eine Bewegung von der Passivstellung I in die Aktivstellung II oder umgekehrt, zumindest abschnittsweise, durch eine in der Außenwand 51 des Karosserieteils 52 ausgebildete Aussparung 11 hindurchbewegbar.
  • Ferner umfasst das Fahrzeug 50 ein zwischen einer Abdeckposition III (2) und einer Freigabeposition IV (4) bewegbares Abdeckelement 12, wobei die Aussparung 11 in der Abdeckstellung III durch das Abdeckelement 12 abgedeckt und in der Freigabestellung IV durch das Abdeckelement 12 freigegeben ist. In der Freigabestellung IV (4) des Abdeckelements 12 ist das Abdeckelement 12 ferner durch die Außenwand 51 des Karosserieteils 52 verdeckt angeordnet.
  • Das Abdeckelement 12 und die Kameraeinheit 10 stehen ferner derart in Wirkverbindung, dass durch eine Bewegung des Abdeckelements 12 von der Abdeckstellung III (2) in die Freigabestellung IV (4) eine Bewegung der Kameraeinheit 10 von der Passivstellung (2) I in die Aktivstellung II (4) durchführbar ist.
  • Ein solcher Aufbau bietet den Vorteil, dass die Kameraeinheit 10, nur, wenn sie benötigt wird, in die Aktivstellung II bewegt werden kann und ansonsten in der Passivstellung I verbleibt. In der Passivstellung I ist die Kameraeinheit 10 für einen Betrachter des Fahrzeugs 50 weder sichtbar noch zugänglich. So kann die Kameraeinheit 10 wirkungsvoll vor Vandalismus und Verschmutzung geschützt werden. Ferner ist die Aussparung 11, durch die die Kameraeinheit 10 in die Aktivstellung II bewegt werden kann, durch das Abdeckelement 12 abgedeckt, sofern sich dich Kameraeinheit 10 in der Passivstellung I befindet. Hierdurch kann eine homogene und fließende Formgebung des Fahrzeugs 50 realisiert werden. Insofern hat die Kameraeinheit 10, wenn sie sich in der Passivstellung I befindet, keinen oder keinen wesentlichen Einfluss auf das aerodynamische und/oder aeroakustische Verhalten des Fahrzeugs 50.
  • Aus 2 - 4 wird ferner ersichtlich, dass eine Bewegung der Kameraeinheit 10 aus der Passivstellung I in die Aktivstellung II oder umgekehrt derart geführt ist, dass die Bewegung entlang einer ersten Hauptbewegungsrichtung H1 erfolgt, wobei die erste Hauptbewegungsrichtung H1 orthogonal oder im Wesentlichen orthogonal zu der Außenwand 51 des Karosserieteils 52 und entlang der Fahrzeugquerachse Y orientiert ist.
  • Ferner wird aus 2 - 4 ersichtlich, dass eine Bewegung des Abdeckelements 12 aus der Abdeckstellung III in die Freigabestellung IV oder umgekehrt im Wesentlichen entlang einer zweiten Hauptbewegungsrichtung H2 erfolgt, wobei die zweite Hauptbewegungsrichtung H2 parallel zu einer Außenwand 51 des Karosserieteils 52 und entlang der Fahrzeuglängsachse X orientiert ist. Dabei erfolgt eine Bewegung des Abdeckelements 12 von der Abdeckstellung III in die Freigabestellung IV in Richtung einer Fahrzeugfront F und eine Bewegung des Abdeckelements 12 von der Freigabestellung IV in die Abdeckstellung III in Richtung eines Fahrzeughecks B.
  • Aus 2 - 4 wird ferner ersichtlich, dass das Abdeckelement 12 in wenigstens einer Kulissenführung 14 zur Führung einer Bewegung des Abdeckelements 12 zwischen der Abdeckstellung III und der Freigabestellung IV beweglich gelagert ist.
  • Vorliegend sind zwei Kulissenführungen 14 dargestellt. Dabei ist wenigstens eine Kulissenführung 14 linear ausgebildet und wenigstens eine Kulissenführung 14, zumindest abschnittsweise, gekrümmt ausgebildet. Insbesondere kann eine weitere, dritte, zu der linearen Kulissenführung 14 parallel verlaufende, Kulissenführung 14 vorgesehen sein, um eine stabile Führung des Abdeckelements 12 zu realisieren.
  • Die Krümmung der Kulissenführung 14 ist unmittelbar benachbart zu der Aussparung 11 ausgebildet. Durch die Krümmung der Kulissenführung kann eine Verschwenkung des Abdeckelements 12 um die Fahrzeughochachse Z realisiert werden. Durch die lineare Ausbildung einer Kulissenführung 14 ergeben sich ferner Vorteile in Bezug auf die Übertragung einer Antriebskraft auf das Abdeckelement 12.
  • Ferner wird aus 2 - 4 ersichtlich, dass auch die Kameraeinheit 10 in zwei Kulissenführungen 14 zur Führung einer Bewegung der Kameraeinheit 10 zwischen der Passivstellung I und der Aktivstellung II beweglich gelagert ist, wobei die Kulissenführungen 14 linear ausgebildet sind. Die Kulissenführungen 14 erstrecken sich orthogonal zu der Außenwand 51 des Karosserieteils 52 und entlang der Fahrzeugquerachse Y.
  • 2 - 4 zeigen ferner, dass ein Kopplungselement 15 umfasst ist, wobei das Kopplungselement 15 mit dem Abdeckelement 12 und der Kameraeinheit 10 in Verbindung steht und wobei durch die Bewegung des Abdeckelements 12 zwischen der Abdeckposition III und Freigabeposition IV eine Antriebskraft zur Bewegung der Kameraeinheit 10 zwischen der Passivstellung I und der Aktivstellung II von dem Abdeckelement 12 über das Kopplungselement 15 auf die Kameraeinheit 10 übertragbar ist. Ein solcher Aufbau hat sich als vorteilhaft in Bezug auf eine einfache kinematische Kopplung zwischen Abdeckelement und Kameraeinheit erwiesen. Das Kopplungselement 15 ist vorliegend in einer linearen Kulissenführung 14 beweglich gelagert, die ebenfalls der beweglichen Lagerung des Abdeckelements 12 dient.
  • Aus den durch 2 - 4 illustrierten Bewegungsabläufen wird ersichtlich, dass das Abdeckelement 12 durch eine Bewegung von der Abdeckstellung III in die Freigabestellung III an einer Kopplungsposition P (3) in eine form- und/oder kraftschlüssige Verbindung mit dem Kopplungselement 15 bringbar ist, sodass das Kopplungselement 15 ab der Kopplungsposition P einer Bewegung des Abdeckungselements 12 folgt. Die form- und oder kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Abdeckelement 12 und dem Kopplungselement 15 ist ferner durch eine Bewegung des Abdeckelements 12 von der Freigabestellung IV in Richtung der Abdeckstellung III an der Kopplungsposition P lösbar, sodass ab der Kopplungsposition eine von dem Kopplungselement unabhängige Bewegung des Abdeckelements in Richtung der Abdeckstellung III durchführbar ist.
  • Die Kameraeinheit 10 ist ferner in wenigstens einer an dem Kopplungselement 15 ausgebildeten Hilfskulissenführung 17 beweglich gelagert, wobei durch eine Bewegung des Kopplungselements 15 mit dem Abdeckelement 12 eine Bewegung der Kameraeinheit 10 entlang der Hilfskulissenführung 17 durchführbar ist. Über die Hilfskulissenführung 17 wird somit die Bewegung des Abdeckelements 12 bzw. des Kopplungselements 15 entlang der zweiten Hauptbewegungsrichtung H2 in eine Bewegung der Kameraeinheit 10 entlang der ersten Hauptbewegungsrichtung H1 umgerichtet.
  • Aus 2 - 4 wird ferner ersichtlich, dass eine Hilfsblende 16 vorgesehen ist, wobei die Hilfsblende 16 positionsfest an dem Karosserieteil 52 angeordnet ist und in einer Abdeckstellung des Abdeckelements durch das Abdeckelement verdeckt ist (2). Die Aussparung 11 in der Außenwand 51 des Karosserieteils 52 ist, zumindest abschnittsweise, durch die Hilfsblende 16 verdeckt.
  • 5 zeigt ferner eine schematische Ansicht eines Verfahrens 100 zum Betrieb eines Fahrzeugs 50, umfassend:
    • - Bewegen 110 des Abdeckelements 12 von der Abdeckstellung III in die Freigabestellung IV, wobei durch die Bewegung des Abdeckelements 12 die Kameraeinheit 10 von der Passivstellung I in die Aktivstellung II bewegt wird und/oder
    • - Bewegen 120 des Abdeckelements 12 von der Freigabestellung IV in die Abdeckstellung III, wobei durch die Bewegung des Abdeckelements 12 die Kameraeinheit 10 von der Aktivstellung II in die Passivstellung I bewegt wird.

Claims (14)

  1. Fahrzeug (50), umfassend eine zwischen einer Passivstellung (I) und einer Aktivstellung (II) bewegbare Kameraeinheit (10), wobei die Kameraeinheit (10) durch eine Bewegung von der Passivstellung (I) in die Aktivstellung (II), zumindest abschnittsweise, durch eine in einer Außenwand (51) eines Karosserieteil (52) des Fahrzeugs (50) ausgebildete Aussparung (11) hindurchbewegbar ist, wobei ferner ein zwischen einer Abdeckstellung (III) und einer Freigabestellung (IV) bewegbares Abdeckelement (12) umfasst ist, wobei die Aussparung (11) in der Abdeckstellung (III) durch das Abdeckelement (12) abgedeckt und in der Freigabestellung (IV) durch das Abdeckelement (12) freigegeben ist, wobei in der Freigabestellung (IV) das Abdeckelement (12) durch die Außenwand (51) verdeckt angeordnet ist und wobei das Abdeckelement (12) und die Kameraeinheit (10) derart in Wirkverbindung stehen, dass durch eine Bewegung des Abdeckelements (12) von der Abdeckstellung (III) in die Freigabestellung (IV) eine Bewegung der Kameraeinheit (10) von der Passivstellung (I) in die Aktivstellung (I) durchführbar ist.
  2. Fahrzeug (50) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bewegung der Kameraeinheit (10) aus der Passivstellung (I) in die Aktivstellung (II) oder umgekehrt derart geführt ist, dass die Bewegung im Wesentlichen entlang einer ersten Hauptbewegungsrichtung (H1) erfolgt, wobei die erste Hauptbewegungsrichtung (H1) orthogonal oder im orthogonal zu der Außenwand (51) des Karosserieteils (52) orientiert ist.
  3. Fahrzeug (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bewegung des Abdeckelements (12) aus der Abdeckstellung (III) in die Freigabestellung (IV) oder umgekehrt im Wesentlichen entlang einer zweiten Hauptbewegungsrichtung (H2) erfolgt, wobei die zweite Hauptbewegungsrichtung (H2) parallel oder im Wesentlichen parallel zu der Außenwand (51) des Karosserieteils (52) orientiert ist.
  4. Fahrzeug (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (12) in wenigstens einer Kulissenführung (14) zur Führung einer Bewegung des Abdeckelements (12) zwischen der Abdeckstellung (III) und der Freigabestellung (IV) beweglich gelagert ist, wobei wenigstens eine Kulissenführung (14) linear ausgebildet ist und/oder wobei wenigstens eine Kulissenführung (14), zumindest abschnittsweise, gekrümmt ausgebildet ist.
  5. Fahrzeug (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kameraeinheit (10) in wenigstens einer Kulissenführungen (14) zur Führung einer Bewegung der Kameraeinheit (10) zwischen der Passivstellung (I) und der Aktivstellung (II) beweglich gelagert ist, wobei die Kulissenführung (14) linear ausgebildet ist.
  6. Fahrzeug (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Kopplungselement (15) umfasst ist, wobei das Kopplungselement (15) zumindest abschnittsweise mit dem Abdeckelement (12) und der Kameraeinheit (10) in Verbindung steht und wobei durch die Bewegung des Abdeckelements (12) zwischen der Abdeckposition (III) und Freigabeposition (IV) eine Antriebskraft zur Bewegung der Kameraeinheit (10) zwischen der Passivstellung (I) und der Aktivstellung (II) von dem Abdeckelement (12) über das Kopplungselement (15) auf die Kameraeinheit (10) übertragbar ist.
  7. Fahrzeug (50) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (12) durch eine Bewegung von der Abdeckstellung (III) in die Freigabestellung (IV) an einer Kopplungsposition (P) in eine form- und/oder kraftschlüssige Verbindung mit dem Kopplungselement (15) bringbar ist, sodass das Kopplungselement (15) ab der Ankopplungsposition (P) einer Bewegung des Abdeckungselements (12) folgt.
  8. Fahrzeug (50) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die form- und oder kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Abdeckelement (12) und dem Kopplungselement (15) durch eine Bewegung des Abdeckelements (12) von der Freigabestellung (IV) in Richtung der Abdeckstellung (III) an der Kopplungsposition (P) lösbar ist, sodass ab der Ankopplungsposition (P) eine von dem Kopplungselement (15) unabhängige Bewegung des Abdeckelements (12) durchführbar ist.
  9. Fahrzeug (50) nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kameraeinheit (10) in wenigstens einer an dem Kopplungselement (15) ausgebildeten Hilfskulissenführung (17) beweglich gelagert ist, wobei durch eine Bewegung des Kopplungselements mit dem Abdeckelement eine Bewegung der Kameraeinheit entlang der Hilfskulissenführung (17) durchführbar ist.
  10. Fahrzeug (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, wenigstens eine Antriebseinheit umfasst ist, wobei die Antriebseinheit derart mit dem Abdeckelement (12) in Wirkverbindung steht, dass das Abdeckelement (12) durch die Antriebseinheit zwischen der Abdeckstellung (III) und der Freigabestellung (IV) bewegbar ist.
  11. Fahrzeug (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (11) von der Außenfläche (53) der Außenwand (51) des Karosserieteils (52) vollumfänglich umrandet ist.
  12. Fahrzeug (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Hilfsblende (16) vorgesehen ist, wobei die Hilfsblende (16), insbesondere positionsfest, an dem Karosserieteil angeordnet ist und in einer Abdeckstellung (III) des Abdeckelements (12) durch das Abdeckelement (III) verdeckt oder im Wesentlichen verdeckt ist.
  13. Fahrzeug (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Abdeckstellung (III) eine Außenfläche (13) des Abdeckelements (12) im Wesentlichen flächenbündig mit einer Außenfläche (53) der Außenwand (51) angeordnet ist.
  14. Verfahren (100) zum Betrieb eines Fahrzeugs (50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend: - Bewegen (110) des Abdeckelements (12) von der Abdeckstellung (III) in die Freigabestellung (IV), wobei durch die Bewegung des Abdeckelements (12) die Kameraeinheit (10) von der Passivstellung (I) in die Aktivstellung (II) bewegt wird und/oder - Bewegen (120) des Abdeckelements (12) von der Freigabestellung (IV) in die Abdeckstellung (III), wobei durch die Bewegung des Abdeckelements (12) die Kameraeinheit (10) von der Aktivstellung (II) in die Passivstellung (I) bewegt wird.
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