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DE102024111891A1 - Durchführungsvorrichtung - Google Patents

Durchführungsvorrichtung

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Publication number
DE102024111891A1
DE102024111891A1 DE102024111891.1A DE102024111891A DE102024111891A1 DE 102024111891 A1 DE102024111891 A1 DE 102024111891A1 DE 102024111891 A DE102024111891 A DE 102024111891A DE 102024111891 A1 DE102024111891 A1 DE 102024111891A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
plug
feedthrough
arrangement
adapter element
spacer
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102024111891.1A
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Lehmann
Benjamin Kießling
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bizlink Ind Germany GmbH
Bizlink Industry Germany GmbH
Original Assignee
Bizlink Ind Germany GmbH
Bizlink Industry Germany GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bizlink Ind Germany GmbH, Bizlink Industry Germany GmbH filed Critical Bizlink Ind Germany GmbH
Priority to DE102024111891.1A priority Critical patent/DE102024111891A1/de
Priority to PCT/DE2025/100360 priority patent/WO2025228483A1/de
Publication of DE102024111891A1 publication Critical patent/DE102024111891A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/73Means for mounting coupling parts to apparatus or structures, e.g. to a wall
    • H01R13/74Means for mounting coupling parts in openings of a panel
    • H01R13/748Means for mounting coupling parts in openings of a panel using one or more screws

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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Durchführungsvorrichtung für Steckelemente. Ein Ausführungsbeispiel der Durchführungsvorrichtung (10) weist auf: ein erstes Steckelement (100); eine Durchführungsanordnung (300), die derart ausgebildet ist, dass sie an einer Wand (1), insbesondere an einer Schottwand, anordenbar ist und eine Durchführung (320) durch die Wand (1) bereitstellt; eine erste Abstandshalteanordnung (400), die mit dem ersten Steckelement (100) verbunden und ausgebildet ist, von dem ersten Steckelement (100) vorzustehen; und ein erstes Adapterelement (500), das derart an der ersten Abstandshalteanordnung (400) angeordnet und ausgebildet ist, dass es in die Durchführungsanordnung (300) einführbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Durchführungsvorrichtung für Steckelemente.
  • In verschiedenen Anwendungsbereichen ist es hilfreich oder nötig, eine Durchführung von elektrischen Leitungen an einer oder durch eine Wand bereitzustellen. Ein Beispiel für einen solchen Anwendungsbereich sind Wände in Transportmitteln, insbesondere in Zügen oder Schiffen. Beispielsweise werden Schottwände verwendet, um einen Wagen eines Zuges oder Teile eines Schiffs, von außen abzuschotten und/oder abzudichten. Durchführungen an Schottwänden sind so dicht wie möglich auszuführen.
  • Generell ist es beispielsweise bei Wagenübergangssystemen, wie z. B. bei Zügen, notwendig oder vorteilhaft, dass bei der Durchführung von elektrischen Leitungen an einer Wand, beispielsweise an einer Schottwand, die Leitungen von beiden Seiten in einem Stecker dicht abgeschlossen und an der Wand zusammengesteckt verbunden sind.
  • In anderen technischen Gebieten existieren Ansätze für Wanddurchführungen.
  • Die DE 10 2012 005 043 A1 betrifft eine elektrische Wanddurchführung für Solaranlagen. Es wird eine einseitig steckbare Wanddurchführung zum Anschließen eines spannungsführenden Leiters eines Solargenerators an ein Anschlussgehäuse beschrieben, umfassend: ein zweiteiliges Verbindergehäuse mit einem Frontgehäuseteil und einem Einsatzteil, welches gemeinsam mit einem elektrischen Anschlusselement als Einheit relativ zu dem Frontgehäuseteil verschiebbar ist, wobei das Anschlusselement auf einer Seite steckbar ist und auf der anderen Seite eine Federkraftklemme aufweist und wobei in dem geschlossenen Zustand die Federkraftklemme von einer Rumpfhülse des Frontgehäuseteils umgeben ist und in dem geöffneten Zustand die Klemmvorrichtung aus der Rumpfhülse herausgezogen ist, um geöffnet und geschlossen werden zu können und wobei das Einsatzteil hierfür einen frei liegenden Griffabschnitt für den Benutzer aufweist.
  • Die DE 10 2011 112 283 A1 bezieht sich auf ein modulares elektrisches Steckverbindersystem für Solaranlagen. Es wird ein Steckverbindersystem für Solaranlagen offenbart, welches eine beidseitig steckbare Wanddurchführung umfasst. Hierbei kann auf eine Mehrzahl von Bauteilen, insbesondere auf Rumpfgehäuseteile und einseitig steckbare Metall-Kontaktelemente von einseitig steckbaren Wanddurchführungen zurückgegriffen werden. Es brauchen lediglich zwei Gegenstücke mit Steckverbindergehäuse neu geschaffen zu werden und die ohnehin vorhandenen einseitig steckbaren Metall-Kontaktelemente direkt rückwärtig mit ihren Crimpanschlüssen verbunden werden. Dies kann mittels Schweißen, Löten oder durch direktes Vercrimpen erfolgen.
  • Die bekannten Durchführungen haben einen komplexen Aufbau und/oder benötigen individuelle Komponenten, insbesondere individuelle Steckverbinder. Es besteht daher ein Bedarf an einer einfach aufgebauten Durchführungsvorrichtung. Insbesondere besteht ein Bedarf an einer Durchführungsvorrichtung, welche auch mit Standardkomponenten, wie beispielsweise Standard-Steckverbindern, einsetzbar oder verwendbar ist.
  • Gemäß einem ersten Aspekt wird eine Durchführungsvorrichtung für Steckelemente bereitgestellt. Die Durchführungsvorrichtung weist ein erstes Steckelement auf. Beispielsweise ist das erste Steckelement als ein erstes Gehäuse ausgebildet, durch das eine oder mehrere elektrische Leitungen hindurchführbar oder -geführt sind und/oder in dem eine oder mehrere elektrische Leitungen abschnittsweise aufgenommen werden können oder sind.
  • Die Durchführungsvorrichtung weist eine Durchführungsanordnung auf. Die Durchführungsanordnung ist derart ausgebildet, dass sie an einer Wand, insbesondere an einer Schottwand, anordenbar ist und eine Durchführung durch die Wand bereitstellt.
  • Die Durchführungsvorrichtung weist eine erste Abstandshalteanordnung auf. Die erste Abstandshalteanordnung ist mit dem ersten Steckelement verbunden und ausgebildet, von dem ersten Steckelement vorzustehen. Die Durchführungsvorrichtung weist ein erstes Adapterelement auf. Das erste Adapterelement ist derart an der ersten Abstandshalteanordnung angeordnet und ausgebildet, dass es in die Durchführungsanordnung einführbar ist.
  • Die Durchführungsvorrichtung ist einfach aufgebaut. Durch Anbringung des ersten Adapterelements an der von dem ersten Steckelement vorstehenden ersten Abstandshalteanordnung steht das erste Adapterelement ebenfalls von dem ersten Steckelement vor. Ferner ist das erste Adapterelement ausgebildet, beispielsweise dimensioniert, dass es in die Durchführungsanordnung einführbar ist. Beispielsweise ist ein Außenumfang des ersten Adapterelements kleiner als ein Innenumfang der Durchführungsanordnung, insbesondere der mittels der Durchführungsanordnung bereitgestellten Durchführung in der oder durch die Wand. Auf diese Weise kann das erste Adapterelement in die Durchführungsanordnung, insbesondere in die mittels der Durchführungsanordnung bereitgestellte Durchführung, eingeführt werden. Das erste Steckelement kann sich in einem Ausgangszustand auf einer ersten Seite der Wand befinden.
  • Die Durchführungsanordnung kann eine Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung umfassen. Vorzugsweise kann die Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung zweiteilig ausgebildet sein, wobei ein erster Teil an einer ersten Seite der Wand und ein zweiter Teil an einer zweiten Seite der Wand befestigbar/anordenbar und/oder befestigt/angeordnet ist. Jeder Teil kann zumindest abschnittsweise in die Durchführung der Wand hineinragen. Insbesondere weist jeder Teil eine Dichtungseinrichtung zur Abdichtung gegenüber der Wand auf. Im Speziellen umfasst jeder Teil mindestens eine Montageschnittstelle, z.B. mindestens ein Schraubloch, mittels der jeder Teil an der jeweiligen Seite der Wand befestigbar, insbesondere verschraubbar, ist. Alternativ kann die Rahmen- oder Durchführungseinrichtung einteilig ausgebildet und an einer Seite der Wand befestigbar und/oder befestigt sein. In dieser Ausgestaltung ist die Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung bevorzugt nur an einer Seite der Wand angeordnet und befestigt, wobei sie vorzugsweise zumindest teilweise durch die Wand hindurchragt. Vorteilhaft ist, dass an der einteiligen Rahmen- oder Durchführungseinrichtung nur eine Dichtungseinrichtung vorgesehen sein muss und dass die Anzahl der Montageschnittstellen gegenüber der zweiteiligen Variante reduziert sein kann. Dadurch können Kosten reduziert und Montageaufwand verringert werden. Ein weiterer Vorteil der einteiligen Ausgestaltung ist, dass eine Länge der Abstandshalteanordnung unabhängig oder weitestgehend unabhängig von der Stärke der Wand ist.
  • Das erste Steckelement kann als ein Gehäuse auf die Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung, bei der zweiteiligen Ausbildung insbesondere auf einen der beiden Teile, aufgesetzt werden. Bei der einteiligen Ausbildung der Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung kann das erste Steckelement auf der einen Seite der Wand oder innerhalb der Durchführung mit dieser gekoppelt werden. Vorzugsweise weist das erste Steckelement eine Dichteinrichtung auf, mittels der eine gas- und/oder flüssigkeitsdichte Verbindung gegenüber der Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung gebildet werden kann.
  • Die erste Abstandshalteanordnung kann derart ausgebildet sein, dass das mit der ersten Abstandshalteanordnung verbundene erste Adapterelement durch die Durchführungsanordnung durchführbar ist. Beispielsweise kann eine Länge der ersten Abstandshalteanordnung und/oder eine Anbringung des ersten Adapterelements an der ersten Abstandshalteanordnung derart ausgebildet sein, dass das erste Adapterelement durch die Durchführungsanordnung, insbesondere durch die mittels der Durchführungsanordnung bereitgestellte Durchführung, durchführbar ist.
  • Das mit der ersten Abstandshalteanordnung verbundene erste Adapterelement kann derart durch die Durchführungsanordnung durchführbar sein, dass das erste Adapterelement zumindest teilweise aus der Durchführungsanordnung herausragt. Anders ausgedrückt, zumindest ein aus der Durchführungsanordnung herausragender Teil oder Abschnitt des ersten Adapterelements kann von einer anderen (zweiten) Seite der Wand kontaktierbar sein. Insbesondere können in einem Ausgangszustand das erste Steckelement und das erste Adapterelement auf einer ersten Seite der Wand angeordnet sein. Wird das erste Steckelement in einen Endzustand gebracht, in dem das erste Steckelement an der Durchführungsanordnung anliegt oder mit der ersten Durchführungsanordnung in Kontakt kommt, ragt das erste Adapterelement derart in die Durchführungsanordnung hinein, dass ein Teil oder Abschnitt des ersten Adapterelements auf einer zweiten Seite der Wand aus der Durchführungsanordnung herausragt. Bei dem herausragenden Teil oder Abschnitt des ersten Adapterelements kann es sich insbesondere um einen Endabschnitt oder vorderen Abschnitt des ersten Adapterelements handeln.
  • An dem ersten Adapterelement kann mindestens ein Steckereinsatz ausgebildet sein. Über den Steckereinsatz kann das erste Adapterelement kontaktierbar sein, beispielsweise mit einem Steckelement oder einem anderen Adapterelement verbindbar sein. Zusätzlich oder alternativ kann/können mittels der ersten Abstandshalteanordnung eine oder mehrere elektrische Leitungen von dem ersten Steckelement zu dem ersten Adapterelement führbar oder geführt sein oder im Wesentlichen entlang der ersten Abstandshalteanordnung und/oder zwischen zwei ersten Abstandshaltern der ersten Abstandshalteanordnung verlaufen. Insbesondere kann die erste Abstandshalteanordnung als Halterung für eine oder mehrere elektrische Leitungen und/oder zur Führung der elektrischen Leitung/en von dem ersten Steckelement zu dem ersten Adapterelement, insbesondere dem mindestens einen Steckereinsatz, ausgebildet sein. Dadurch kann eine elektrische Verbindung zwischen dem ersten Adapterelement, insbesondere dem mindestens einen Steckereinsatz, und dem ersten Steckelement bereitgestellt werden. Zusätzlich oder alternativ kann die erste Abstandshalteanordnung mindestens einen, insbesondere zylindrischen, quaderförmigen oder flächigen, ersten Abstandshalter aufweisen. Alternativ kann der mindestens eine erste Abstandshalter rohrförmig ausgebildet sein, um eine Durchführung des/der elektrischen Leitung/en zu ermöglichen. Insbesondere können sich eine oder mehrere elektrische Leitungen entlang des mindestens einen ersten Abstandshalters erstrecken, um eine elektrische Verbindung zwischen dem ersten Adapterelement, insbesondere dem mindestens einen Steckereinsatz, und dem ersten Steckelement zu bilden. Der mindestens eine erste Abstandshalter kann insbesondere aus einem Blech gebogen, aus einem Block gefräst oder aus einem Kunststoff gefräst, gedruckt oder gespritzt sein. Beispielsweise kann die erste Abstandshalteanordnung genau zwei Abstandshalter aufweisen, die von dem ersten Steckelement in eine gleiche Richtung vorstehen. Die gleiche Richtung kann einer Einführrichtung des ersten Adapterelements in die Durchführungsanordnung entsprechen.
  • Die Durchführungsvorrichtung kann ferner ein zweites Steckelement aufweisen. Beispielsweise ist das zweite Steckelement als ein zweites Gehäuse ausgebildet, durch das eine weitere oder mehrere weitere elektrische Leitungen hindurchführbar oder - geführt sind und/oder in dem eine weitere oder mehrere weitere elektrische Leitungen abschnittsweise aufgenommen werden können oder sind. Das zweite Steckelement kann sich in einem Ausgangszustand auf einer zweiten Seite der Wand befinden. Das zweite Steckelement kann als das zweite Gehäuse auf die Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung, bei der zweiteiligen Ausbildung insbesondere auf den anderen der beiden Teile, aufgesetzt werden. Bei der einteiligen Ausbildung der Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung kann das zweite Steckelement auf der anderen Seite der Wand oder innerhalb der Durchführung durch die Wand mit dieser gekoppelt werden. Vorzugsweise weist das zweite Steckelement eine Dichteinrichtung auf, mittels der eine gas- und/oder flüssigkeitsdichte Verbindung gegenüber der Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung gebildet werden kann.
  • Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel kann das mit der ersten Abstandshalteanordnung verbundene erste Adapterelement derart in die Durchführungsanordnung einführbar sein, dass eine Kontaktierung zwischen dem ersten Adapterelement und dem zweiten Steckelement ermöglicht wird. Insbesondere kann das mit der ersten Abstandshalteanordnung verbundene erste Adapterelement derart durch die Durchführungsanordnung durchführbar sein, dass eine Kontaktierung zwischen dem ersten Adapterelement und dem zweiten Steckelement ermöglicht wird. Hierfür kann, beispielsweise in einem Endzustand des ersten Steckelements (in dem das erste Steckelement an der Durchführungsanordnung anliegt), das erste Adapterelement von der ersten Seite der Wand durch die Durchführungsanordnung geführt sein. Ein aus der Durchführungsanordnung herausragender Teil oder Abschnitt des ersten Adapterelements kann auf der zweiten Seite der Wand kontaktierbar sein, beispielsweise mittels des zweiten Steckelements. Dadurch kann eine Verbindung zwischen dem ersten Adapterelement und dem zweiten Steckelement und, bei elektrischer Verbindung des ersten Adapterelements mit dem ersten Steckelement, eine Verbindung zwischen dem ersten Steckelement und dem zweiten Steckelement hergestellt werden. Vorzugsweise umfasst das zweite Steckelement zur Herstellung der elektrischen Verbindung mit dem Steckereinsatz des ersten Adapterelements mindestens einen Gegensteckereinsatz. Insbesondere ist der Gegensteckereinsatz zumindest abschnittsweise in dem zweiten Steckelement aufgenommen. In dieser Ausgestaltung ist der Gegensteckereinsatz mit der/den weiteren elektrischen Leitung/en innerhalb des zweiten Gehäuses elektrisch verbunden. Dadurch kann eine elektrische Kontaktierung mit dem Steckereinsatz des ersten Adapterelements gebildet werden, wenn das erste Adapterelement durch die Durchführungsanordnung, insbesondere durch die Durchführung in der Wand, hindurchgeführt ist.
  • Die Durchführungsvorrichtung kann ferner eine zweite Abstandshalteanordnung aufweisen. Die zweite Abstandshalteanordnung kann mit dem zweiten Steckelement verbunden und ausgebildet sein, von dem zweiten Steckelement vorzustehen. Die Durchführungsvorrichtung kann zumindest ein zweites Adapterelement aufweisen. Das zweite Adapterelement kann derart an der zweiten Abstandshalteanordnung angeordnet und ausgebildet sein, dass es in die Durchführungsanordnung einführbar ist. Die erste Abstandshalteanordnung und die zweite Abstandshalteanordnung können z. B. gleich oder identisch ausgebildet sein. Das zweite Adapterelement und das erste Adapterelement können in ihrer Außenform oder Kontur gleich oder identisch ausgebildet sein. Das erste Adapterelement und das zweite Adapterelement können sich in ihren Steckereinsätzen unterscheiden. Beispielsweise kann das erste Adapterelement einen Steckereinsatz und das zweite Adapterelement einen entsprechenden oder komplementären Gegensteckereinsatz aufweisen.
  • Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel kann das mit der zweiten Abstandshalteanordnung verbundene zweite Adapterelement derart in die Durchführungsanordnung einführbar sein, dass eine Kontaktierung zwischen dem ersten Adapterelement und dem zweiten Adapterelement ermöglicht wird. Beispielsweise kann die zweite Abstandshalteanordnung derart ausgebildet sein und das zweite Adapterelement kann derart an der zweiten Abstandshalteanordnung angeordnet sein, dass das zweite Adapterelement in die Durchführungsanordnung einführbar ist, aber, in einem Endzustand des zweiten Steckelements (in dem das zweite Steckelement beispielsweise an der Durchführungsanordnung anliegt), beispielsweise nicht auf der anderen (ersten) Seite herausragt. Entsprechend kann die erste Abstandshalteanordnung derart ausgebildet sein und das erste Adapterelement kann derart an der ersten Abstandshalteanordnung angeordnet sein, dass das erste Adapterelement in die Durchführungsanordnung einführbar ist, aber, in einem Endzustand des ersten Steckelements (in dem das erste Steckelement beispielsweise an der Durchführungsanordnung anliegt), beispielsweise nicht auf der anderen (zweiten) Seite der Wand herausragt. Das erste Adapterelement und das zweite Adapterelement können in diesem Fall im Bereich der Durchführungsanordnung, insbesondere im Bereich der durch die Durchführungsanordnung bereitgestellten Durchführung, aufeinandertreffen oder sich treffen und einen Kontakt oder eine Verbindung miteinander herstellen. Dadurch kann eine Verbindung zwischen dem ersten Adapterelement und dem zweiten Adapterelement und, bei elektrischer Verbindung des ersten Adapterelements mit dem ersten Steckelement und bei elektrischer Verbindung des zweiten Adapterelements mit dem zweiten Steckelement, eine Verbindung zwischen dem ersten Steckelement und dem zweiten Steckelement hergestellt werden.
  • An dem zweiten Adapterelement kann ein dem ersten Adapterelement oder dem ersten Steckelement entsprechender oder zu dem ersten Adapterelement oder dem ersten Steckelement komplementärer Gegensteckereinsatz ausgebildet sein. Über den Gegensteckereinsatz kann das zweite Adapterelement kontaktierbar sein, beispielsweise mit einem anderen Steckelement oder Adapterelement verbindbar sein, insbesondere einem Steckereinsatz des ersten Steckelements oder des ersten Adapterelements. Zusätzlich oder alternativ kann/können mittels der zweiten Abstandshalteanordnung die weiteren elektrische/n Leitung/en zu dem zweiten Adapterelement führbar oder geführt sein oder im Wesentlichen entlang der ersten Abstandshalteanordnung und/oder zwischen zwei zweiten Abstandshaltern der zweiten Abstandshalteanordnung verlaufen. Insbesondere kann die zweite Abstandshalteanordnung als Halterung für eine oder mehrere elektrische Leitungen und/oder zur Führung der elektrischen Leitung/en von dem zweiten Steckelement zu dem zweiten Adapterelement, insbesondere dem mindestens einen Gegensteckereinsatz, ausgebildet sein. Dadurch kann eine elektrische Verbindung zwischen dem zweiten Adapterelement und dem zweiten Steckelement bereitgestellt werden. Zusätzlich oder alternativ kann die zweite Abstandshalteanordnung mindestens einen, insbesondere zylindrischen, quaderförmigen oder flächigen zweiten Abstandshalter aufweisen. Alternativ kann der mindestens eine zweite Abstandshalter rohrförmig ausgebildet sein, um eine Durchführung des/der elektrischen Leitung/en zu ermöglichen. Insbesondere können sich eine oder mehrere elektrische Leitungen entlang des mindestens einen zweiten Abstandshalters erstrecken, um eine elektrische Verbindung zwischen dem zweiten Adapterelement, insbesondere dem mindestens einen Gegensteckereinsatz, und dem zweiten Steckelement zu bilden. Der mindestens eine zweite Abstandshalter kann insbesondere aus einem Blech gebogen, aus einem Block gefräst oder aus einem Kunststoff gefräst, gedruckt oder gespritzt sein. Beispielsweise kann die zweite Abstandshalteanordnung genau zwei Abstandshalter aufweisen, die von dem zweiten Steckelement in eine gleiche Richtung vorstehen. Die gleiche Richtung kann einer Einführrichtung des zweiten Adapterelements in die Durchführungsanordnung entsprechen.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt wird eine Wand, insbesondere eine Schottwand, mit einer Durchführungsvorrichtung gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagen. Gemäß einem dritten Aspekt wird ein Transportmittel, insbesondere ein Zug oder ein Schiff, mit einer Durchführungsvorrichtung gemäß dem ersten Aspekt oder einer Wand, insbesondere einer Schottwand, gemäß dem zweiten Aspekt vorgeschlagen. Auch wenn einige Details nur in Bezug auf die Durchführungsvorrichtung gemäß dem ersten Aspekt beschrieben wurden/sind, so können diese Details in entsprechender Weise in der Wand gemäß dem zweiten Aspekt und/oder in dem Transportmittel gemäß dem dritten Aspekt realisiert sein/werden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft anhand der beiliegenden Figuren erläutert. Es stellen dar:
    • 1a-1d schematische Darstellungen einer Durchführungsvorrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
    • 2a-2d schematische Darstellungen einer Durchführungsvorrichtung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel; und
    • 3a-3d schematische Darstellungen einer Durchführungsvorrichtung gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel.
  • Die 1a bis 1d zeigen eine Durchführungsvorrichtung 10 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel in verschiedenen Darstellungen und Ansichten. 1a zeigt eine Seitenansicht der Durchführungsvorrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel in einem gesteckten Zustand, in dem die einzelnen Komponenten getrennt voneinander (nicht gesteckt) dargestellt sind. 1b zeigt eine Schnittansicht der Darstellung aus 1a. 1c zeigt eine perspektivische Darstellung der Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel. 1d zeigt eine Seitenansicht der Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel, in der die Komponenten zusammengesteckt sind. Das erste Ausführungsbeispiel wird im Wesentlichen in Bezug auf die 1a bis 1d gemeinsam beschrieben.
  • Die 1a bis 1d zeigen eine Durchführungsanordnung 300 sowie ein erstes Steckelement 100 einer Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel. Die Durchführungsanordnung 300 weist eine Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung 320a, 320b auf, die in dem ersten Ausführungsbeispiel zweiteilig aus einem ersten Teil 320a und einem zweiten Teil 320b gebildet ist. Die Durchführungsanordnung 300 und insbesondere die zweiteilige Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung 320a, 320b können Dichtungseinrichtungen (nicht sichtbar) und Montageschnittstellen aufweisen, die der Einfachheit halber in der 1a nicht (alle) zu erkennen sind. Insbesondere weist jeder Teil 320a, 320b eine Dichtungseinrichtung zur Abdichtung gegenüber der Wand 1 auf. Im Speziellen umfasst jeder Teil 320a, 320b mindestens eine Montageschnittstelle, z.B. mindestens ein Schraubloch, mittels der jeder Teil 320a, 320b an der jeweiligen Seite 1a, 1b der Wand 1 befestigbar, insbesondere verschraubbar, ist.
  • Die Durchführungsvorrichtung 10 weist neben dem ersten Steckelement 100 und der Durchführungsanordnung 300 ferner eine erste Abstandshalteanordnung 400 und ein erstes Adapterelement 500 auf. Die Durchführungsanordnung 300 ist derart ausgebildet, dass sie an einer Wand 1 anordenbar ist und eine Durchführung durch die Wand 1 bereitstellt. Die Wand 1 ist beispielhaft als Schottwand ausgebildet und wird daher teilweise auch als Schottwand 1 bezeichnet. Das erste Steckelement 100 befindet sich in 1a auf einer ersten Seite 1a der Wand 1. Die erste Abstandshalteanordnung 400 ist mit dem ersten Steckelement 100 verbunden und dazu ausgebildet, von dem ersten Steckelement 100 vorzustehen. Die erste Abstandshalteanordnung 400 weist beispielhaft, wie in Bezug auf 1c zu erkennen, genau vier, zylinder- oder rohrförmige erste Abstandshalter auf. In den 1a bis 1c stehen die Abstandshalter in Richtung der Wand 1 und der Durchführungsanordnung 300 vor. Wie in den 1a bis 1c ferner zu erkennen, weist das erste Adapterelement 500 ferner mindestens einen Steckereinsatz 120 auf oder an dem ersten Adapterelement 500 ist mindestens ein Steckereinsatz 120 ausgebildet. Das erste Adapterelement 500 ist derart an der ersten Abstandshalteanordnung 400 angeordnet und ausgebildet, dass es in die Durchführungsanordnung 300 einführbar ist. Genauer gesagt, ist das erste Adapterelement 500 in die durch die Durchführungsanordnung 300 gebildete Durchführung einführbar. In den 1a bis 1c befindet sich das erste Steckelement 100 in einem Ausgangszustand auf der ersten Seite 1a der Wand. In diesem Ausgangszustand ist das erste Adapterelement 500 nicht in die Durchführungsanordnung 300 eingeführt und das erste Steckelement 100 befindet sich nicht in Kontakt mit der Durchführungsanordnung 300.
  • In den 1a bis 1c ist ferner ein zweites Steckelement 200 auf einer zweiten Seite 1b der Wand 1 angeordnet. Im Gegensatz zu dem ersten Steckelement 100 weist das zweite Steckelement 200 in der Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel keine Abstandshalteanordnung und kein Adapterelement auf. Wie ferner in der 1b zu erkennen, weist das zweite Steckelement 200 einen Gegensteckereinsatz 220 auf oder an dem zweiten Steckelement 200 ist ein Gegensteckereinsatz 220 ausgebildet. Vorzugsweise weisen das erste Steckelement 100 und das zweite Steckelement 200 jeweils eine Dichteinrichtung auf, mittels der eine gas- und/oder flüssigkeitsdichte Verbindung gegenüber der Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung 320a, 320b gebildet werden kann.
  • In 1d befinden sich das erste Steckelement 100 und das zweite Steckelement 200 in einem Endzustand, in dem das erste Steckelement 100 in Kontakt mit der Durchführungsanordnung 300 ist. Genauer gesagt, liegt in dem Endzustand ein Endabschnitt des ersten Steckelements 100 an einem Außenabschnitt der Durchführungsanordnung 300 an. Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Durchführungsvorrichtung 10 ist die erste Abstandshalteanordnung 400 derart ausgebildet, dass, in dem Endzustand, das mit der ersten Abstandshalteanordnung 400 verbundene erste Adapterelement 500 durch die Durchführungsanordnung 300 durchgeführt ist. In Folge ragt das erste Adapterelement 500 zumindest teilweise aus der Durchführungsanordnung 300 heraus. Genauer gesagt, ragt zumindest ein vorderer Abschnitt des ersten Adapterelements 500 aus der Durchführungsanordnung 300 auf der zweiten Seite 1b der Wand 1 heraus.
  • An dem ersten Adapterelement 500 ist, wie beschrieben, beispielhaft ein Steckereinsatz 120 ausgebildet. Genauer gesagt ist beispielhaft an dem aus der Durchführungsanordnung 300 herausragenden vorderen Abschnitt des ersten Adapterelements 500 ein Steckereinsatz 120 ausgebildet.
  • Wie beschrieben, weist die Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel ferner ein zweites Steckelement 200 auf. In den 1a bis 1c gezeigt ist ein Ausgangszustand des zweiten Steckelements 200. Wie zuvor beschrieben, kann das mit der ersten Abstandshalteanordnung 400 verbundene erste Adapterelement 500 durch die Durchführungsanordnung 300 durchgeführt werden und ein vorderer Abschnitt des ersten Adapterelements 500 kann aus der Durchführungsanordnung 300 herausragen. Dadurch wird eine Kontaktierung zwischen dem ersten Adapterelement 500 und dem zweiten Steckelement 200 ermöglicht. Hierfür ist beispielhaft ein dem Steckereinsatz 120 des ersten Adapterelements 500 entsprechender oder zu dem Steckereinsatz 120 des ersten Adapterelements 500 komplementärer Gegensteckereinsatz 220 an dem zweiten Steckelement 200 vorgesehen oder angeordnet. Wird das zweite Steckelement 200 in einen Endzustand gebracht, in dem das zweite Steckelement, genauer gesagt ein vorderer Abschnitt des zweiten Steckelements 200, an einem Außenabschnitt der Durchführungsanordnung 300 auf der zweiten Seite 1b der Wand 1 anliegt, wird eine Verbindung zwischen dem zweiten Steckelement 200, genauer gesagt einem in einem vorderen Abschnitt des zweiten Steckelements 200 vorgesehenen Gegensteckereinsatz 220, und dem ersten Adapterelement 500, genauer gesagt einem an dem vorderen Abschnitt des ersten Adapterelements 500 vorgesehenen Steckereinsatz 120, hergestellt, wenn sich auch das erste Steckelement 100 in seinem Endzustand befindet (siehe 1d).
  • Ferner ist/sind beispielhaft durch die erste Abstandshalteanordnung 400 eine oder mehrere elektrische Leitungen (nicht dargestellt) zu dem ersten Adapterelement 500 geführt. Bei Verbindung des zweiten Steckelements 200 mit dem ersten Adapterelement 500 wird dadurch eine dichte Verbindung zwischen dem zweiten Steckelement 200 und dem ersten Steckelement 100 durch die Wand 1 hergestellt.
  • Die 2a bis 2d zeigen eine Durchführungsvorrichtung 10 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel in verschiedenen Darstellungen und Ansichten. 2a zeigt eine Seitenansicht der Durchführungsvorrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel in einem gesteckten Zustand, in dem die einzelnen Komponenten getrennt voneinander (nicht gesteckt) dargestellt sind. 2b zeigt eine Schnittansicht der Darstellung aus 2a. 2c zeigt eine perspektivische Darstellung der Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel. 2d zeigt eine Seitenansicht der Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel, in der die Komponenten zusammengesteckt sind. Das zweite Ausführungsbeispiel wird im Wesentlichen in Bezug auf die 2a bis 2d gemeinsam beschrieben. Das zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich im Wesentlichen von dem ersten Ausführungsbeispiel durch die Ausgestaltung des ersten 100 und zweiten Steckelements 200, wie nachfolgend beschrieben.
  • Die 2a bis 2d zeigen eine Durchführungsanordnung 300 sowie ein erstes Steckelement 100 einer Durchführungsvorrichtung 10 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel. Die Durchführungsanordnung 300 weist eine Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung 320a, 320b auf, die in dem zweiten Ausführungsbeispiel (wie in dem ersten Ausführungsbeispiel) zweiteilig aus einem ersten Teil 320a und einem zweiten Teil 320b gebildet ist. Die Durchführungsanordnung 300 und insbesondere die zweiteilige Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung 320a, 320b können Dichtungseinrichtungen (nicht sichtbar) und Montageschnittstellen aufweisen, wie in Bezug auf das erste Ausführungsbeispiel skizziert.
  • Die Durchführungsvorrichtung 10 weist neben dem ersten Steckelement 100 und der Durchführungsanordnung 300 ferner eine erste Abstandshalteanordnung 400 und ein erstes Adapterelement 500 auf. Die Durchführungsanordnung 300 ist derart ausgebildet, dass sie an einer Wand 1 anordenbar ist und eine Durchführung durch die Wand 1 bereitstellt. Die Wand 1 ist beispielhaft als Schottwand ausgebildet und wird daher teilweise auch als Schottwand 1 bezeichnet. Die erste Abstandshalteanordnung 400 ist mit dem ersten Steckelement 100 verbunden und ausgebildet, von dem ersten Steckelement 100 vorzustehen. Die erste Abstandshalteanordnung 400 weist beispielhaft, wie in 2c zu erkennen, genau vier zylinder- oder rohrförmige erste Abstandshalter auf. In den 2a bis 2c stehen die Abstandshalter in Richtung der Wand 1 und der Durchführungsanordnung 300 vor.
  • Die erste Abstandshalteanordnung 400 gemäß dem in 2a bis 2d gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von der ersten Abstandshalteanordnung 400 gemäß dem in 1a bis 1d gezeigten ersten Ausführungsbeispiel dadurch, dass die erste Abstandshalteanordnung 400 aus 2a bis 2d kürzer ist als die erste Abstandshalteanordnung aus 1a bis 1d. Genauer gesagt, ist die erste Abstandshalteanordnung 400 aus 2a bis 2d zumindest ungefähr halb so lang wie die erste Abstandshalteanordnung 400 aus 1a bis 1d. Noch genauer gesagt, haben die zwei Abstandshalter der ersten Abstandshalteanordnung 400 aus 2a bis 2d zumindest ungefähr die halbe Länge wie die zwei Abstandshalter der ersten Abstandshalteanordnung 400 aus 1a bis 1d. Wie in den 2a bis 2c ferner zu erkennen, weist das erste Adapterelement 500, entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel aus 1a bis 1d, ferner mindestens einen Steckereinsatz 120 auf oder an dem ersten Adapterelement 500 ist mindestens ein Steckereinsatz 120 ausgebildet. Das erste Adapterelement 500 ist derart an der ersten Abstandshalteanordnung 400 angeordnet und ausgebildet, dass es in die Durchführungsanordnung 300 einführbar ist. Genauer gesagt, ist das erste Adapterelement 500 in die durch die Durchführungsanordnung 300 gebildete Durchführung 320 einführbar. In den 2a bis 2c befindet sich das erste Steckelement 100 in einem Ausgangszustand auf der ersten Seite 1a der Wand 1. In diesem Ausgangszustand ist das erste Adapterelement 500 nicht in die Durchführungsanordnung 300 eingeführt und das erste Steckelement 100 befindet sich nicht in Kontakt mit der Durchführungsanordnung 300.
  • In den 2a bis 2c ist ferner ein zweites Steckelement 200 auf einer zweiten Seite 1b der Wand 1 angeordnet. Im Gegensatz zu dem zweiten Steckelement 200 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel aus 1a bis 1d weist das zweite Steckelement 200 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel eine Abstandshalteanordnung 600 und ein Adapterelement 700 auf. Die an dem zweiten Steckelement 200 angeordnete Abstandshalteanordnung 600 ist beispielhaft ausgebildet wie die an dem ersten Steckelement 100 ausgebildete Abstandshalteanordnung 400. Ferner ist beispielhaft das an dem zweiten Steckelement 200 angeordnete Adapterelement 700 entsprechend dem Adapterelement 500 angeordnet. Wie ferner in den 2a und 2b zu erkennen, weist das zweite Adapterelement 700 einen Gegensteckereinsatz 220 auf oder an dem zweiten Adapterelement 700 ist ein Gegensteckereinsatz 220 ausgebildet.
  • In 2d befinden sich das erste Steckelement 100 und das zweite Steckelement 200 in einem Endzustand, in dem das erste Steckelement 100 in Kontakt mit der Durchführungsanordnung 300 ist. Genauer gesagt, liegt in dem Endzustand ein Endabschnitt des ersten Steckelements 100 an einem Außenabschnitt der Durchführungsanordnung 300 an. Gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Durchführungsvorrichtung 10 ist die erste Abstandshalteanordnung 400 derart ausgebildet, dass, in dem Endzustand, das mit der ersten Abstandshalteanordnung 400 verbundene erste Adapterelement 500 zwar durch die Durchführungsanordnung 300 eingeführt, aber nicht derart durch sie hindurchführbar ist, dass das erste Adapterelement 500 zumindest teilweise aus der Durchführungsanordnung 300 herausragt. Genauer gesagt, ragt das erste Adapterelement 500, in dem Endzustand des ersten Steckelements 100, nicht aus der Durchführungsanordnung 300 heraus, sondern verbleibt im Bereich der Durchführungsanordnung 300, genauer gesagt im Bereich der Durchführung 320.
  • An dem ersten Adapterelement 500 ist, wie beschrieben, beispielhaft ein Steckereinsatz 120 ausgebildet. Genauer gesagt ist beispielhaft an dem vorderen Abschnitt des ersten Adapterelements 500 ein Steckereinsatz 120 ausgebildet.
  • Wie beschrieben, weist die Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel ferner ein zweites Steckelement 200 auf. In den 2a bis 2c befindet sich das zweite Steckelement 200 in einem Ausgangszustand. Die Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel weist, wie beschrieben, ferner eine zweite Abstandshalteanordnung 600 auf. Die zweite Abstandshalteanordnung 600 ist derart mit dem zweiten Steckelement 200 verbunden und ausgebildet, von dem zweiten Steckelement 200 vorzustehen. Die Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel weist ferner, wie beschrieben, ein zweites Adapterelement 700 auf. Das zweite Adapterelement 700 ist derart an der zweiten Abstandshalteanordnung 600 angeordnet und ausgebildet, dass es in die Durchführungsanordnung 300 einführbar ist. Die zweite Abstandshalteanordnung 600 und das zweite Adapterelement 700 der Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel entsprechen in ihrer Kontur zumindest nahezu der ersten Abstandshalteanordnung 400 und dem ersten Adapterelement 500 der Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel.
  • Das mit der zweiten Abstandshalteanordnung 600 verbundene zweite Adapterelement 700 ist derart in die Durchführungsanordnung 300 einführbar, dass eine Kontaktierung zwischen dem ersten Adapterelement 500 und dem zweiten Adapterelement 700 ermöglicht wird. Hierfür kann an einem vorderen Abschnitt des zweiten Adapterelements 700 ein Gegensteckereinsatz 220 vorgesehen oder angeordnet sein, der dem Steckereinsatz 120 des ersten Adapterelements 500 entspricht oder zu diesem komplementär ist. Wird das zweite Steckelement 200 in einen Endzustand gebracht, in dem das zweite Steckelement 200, genauer gesagt ein vorderer Abschnitt des zweiten Steckelements 200, an einem Außenabschnitt der Durchführungsanordnung 300 auf der zweiten Seite 1b der Wand 1 anliegt, wird eine Verbindung zwischen dem zweiten Adapterelement 700, genauer gesagt einem in einem vorderen Abschnitt des zweiten Adapterelements 700 vorgesehenen Gegensteckereinsatz, und dem ersten Adapterelement 500, genauer gesagt einem an dem vorderen Abschnitt des ersten Adapterelements 500 vorgesehenen Steckereinsatz, hergestellt, wenn sich das erste Steckelement 100 in seinem entsprechenden Endzustand befindet (seihe 2d).
  • Ferner ist/sind beispielhaft durch die zweite Abstandshalteanordnung 600 eine oder mehrere elektrische Leitungen (nicht dargestellt) zu dem zweiten Adapterelement 700 geführt. Bei Verbindung des zweiten Adapterelements 700 mit dem ersten Adapterelement 500 wird dadurch eine dichte Verbindung zwischen dem zweiten Steckelement 200 und dem ersten Steckelement 100 durch die Wand 1 hergestellt.
  • Die 3a bis 3d zeigen eine Durchführungsvorrichtung 10 gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel in verschiedenen Darstellungen und Ansichten. 3a zeigt eine Seitenansicht der Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel in einem gesteckten Zustand, in dem die einzelnen Komponenten getrennt voneinander (nicht gesteckt) dargestellt sind. 3b zeigt eine Schnittansicht der Darstellung aus 3a. 3c zeigt eine perspektivische Darstellung der Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel. 3d zeigt eine Seitenansicht der Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel, in der die Komponenten zusammengesteckt sind. Das dritte Ausführungsbeispiel wird im Wesentlichen in Bezug auf die 3a bis 3d gemeinsam beschrieben. Das dritte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem ersten Ausführungsbeispiel im Wesentlichen in der Ausgestaltung der Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung 320.
  • Die 3a bis 3d zeigen eine Durchführungsanordnung 300 sowie ein erstes Steckelement 100 einer Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel. Die Durchführungsanordnung 300 weist eine Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung 320 auf, die in dem dritten Ausführungsbeispiel einteilig gebildet ist. Die einteilige Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung 320 ist in den 3a bis 3c beispielhaft auf der Seite 1a der Wand 1 angeordnet, auf der sich das erste Steckelement 100 befindet, kann jedoch auch auf der anderen Seite 1b der Wand 1 angeordnet sein. Die Durchführungsanordnung 300 und insbesondere die einteilige Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung 320 können Dichtungseinrichtungen (nicht sichtbar) und Montageschnittstellen aufweisen, die der Einfachheit halber in der 3a nicht (alle) zu erkennen sind. Insbesondere weist einteilige Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung 320 eine (einzige) Dichtungseinrichtung zur Abdichtung gegenüber der Wand 1 auf. Im Speziellen umfasst die einteilige Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung 320 mindestens eine Montageschnittstelle, z.B. mindestens ein Schraubloch, mittels der die einteilige Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung 320 an einer der Seiten 1a, 1b der Wand 1 befestigbar, insbesondere verschraubbar, ist.
  • Die Durchführungsvorrichtung 10 weist neben dem ersten Steckelement 100 und der Durchführungsanordnung 300 ferner eine erste Abstandshalteanordnung 400 und ein erstes Adapterelement 500 auf. Die Durchführungsanordnung 300 ist beispielhaft derart ausgebildet, dass sie an einer Wand 1 anordenbar ist und eine Durchführung durch die Wand 1 bereitstellt. Durch die einteilige Ausführung ist die Verbindung besonders einfach und zugleich dicht. Das erste Steckelement 100 befindet sich in 1a auf einer ersten Seite 1a der Wand 1 und ist beispielhaft ausgebildet wie das erste Steckelement 100 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel. Insofern wird diesbezüglich auf die Beschreibung aus dem ersten Ausführungsbeispiel verwiesen. Eine Ausgestaltung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel ist für das erste Steckelement 100 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel denkbar und möglich.
  • In den 3a bis 3c ist ferner ein zweites Steckelement 200 auf einer zweiten Seite 1b der Wand 1 angeordnet. Das zweite Steckelement 200 ist beispielhaft ausgebildet wie das zweite Steckelement 200 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel. Insofern wird diesbezüglich auf die Beschreibung aus dem ersten Ausführungsbeispiel verwiesen. Eine Ausgestaltung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel ist für das zweite Steckelement 200 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel denkbar und möglich.
  • In 1d befinden sich das erste Steckelement 100 und das zweite Steckelement 200 in einem Endzustand, in dem das erste Steckelement 100 in Kontakt mit der Durchführungsanordnung 300 ist. Genauer gesagt liegt in dem Endzustand ein Endabschnitt des ersten Steckelements 100 an einem Außenabschnitt der Durchführungsanordnung 300 an. Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Durchführungsvorrichtung 10 ist die erste Abstandshalteanordnung 400 derart ausgebildet, dass, in dem Endzustand, das mit der ersten Abstandshalteanordnung 400 verbundene erste Adapterelement 500 durch die Durchführungsanordnung 300 durchgeführt ist. In Folge ragt das erste Adapterelement 500 zumindest teilweise aus der Durchführungsanordnung 300 heraus. Genauer gesagt, ragt zumindest ein vorderer Abschnitt des ersten Adapterelements 500 aus der Durchführungsanordnung 300 auf der zweiten Seite 1b der Wand 1 heraus.
  • An dem ersten Adapterelement 500 ist, wie beschrieben, beispielhaft ein Steckereinsatz 120 ausgebildet. Genauer gesagt ist beispielhaft an dem aus der Durchführungsanordnung 300 herausragenden vorderen Abschnitt des ersten Adapterelements 500 ein Steckereinsatz 120 ausgebildet.
  • Wie beschrieben, weist die Durchführungsvorrichtung 10 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel ferner ein zweites Steckelement 200 auf. Wie zuvor beschrieben, kann das mit der ersten Abstandshalteanordnung 400 verbundene erste Adapterelement 500 durch die Durchführungsanordnung 300 durchgeführt werden und ein vorderer Abschnitt des ersten Adapterelements 500 kann aus der Durchführungsanordnung 300 herausragen. Dadurch wird eine Kontaktierung zwischen dem ersten Adapterelement 500 und dem zweiten Steckelement 200 ermöglicht. Hierfür ist beispielhaft ein dem Steckereinsatz 120 des ersten Adapterelements 500 entsprechender oder zu dem Steckereinsatz 120 des ersten Adapterelements 500 komplementärer Gegensteckereinsatz 220 an dem zweiten Steckelement 200 vorgesehen oder angeordnet. Wird das zweite Steckelement 200 in einen Endzustand gebracht, in dem das zweite Steckelement, genauer gesagt ein vorderer Abschnitt des zweiten Steckelements 200, an einem Außenabschnitt der Durchführungsanordnung 300 auf der zweiten Seite 1b der Wand 1 anliegt, wird eine Verbindung zwischen dem zweiten Steckelement 200, genauer gesagt einem in einem vorderen Abschnitt des zweiten Steckelements 200 vorgesehenen Gegensteckereinsatz 220, und dem ersten Adapterelement 500, genauer gesagt einem an dem vorderen Abschnitt des ersten Adapterelements 500 vorgesehenen Steckereinsatz 120, hergestellt, wenn sich auch das erste Steckelement in seinem Endzustand befindet (siehe 3d).
  • Ferner ist/sind beispielhaft durch die erste Abstandshalteanordnung 400 eine oder mehrere elektrische Leitungen (nicht dargestellt) zu dem ersten Adapterelement 500 geführt. Bei Verbindung des zweiten Steckelements 200 mit dem ersten Adapterelement 500 wird dadurch eine dichte Verbindung zwischen dem zweiten Steckelement 200 und dem ersten Steckelement 100 durch die Wand 1 hergestellt.
  • Die hierin beschriebenen Ausführungsbeispiele bieten verschiedene Vorteile. Zum einen wird eine dichte Verbindung zwischen dem ersten Steckelement 100 und dem zweiten Steckelement 200 durch die Wand 1 ermöglicht. Ferner können Standard-Steckergehäuse und/oder Standard-Anbaugehäuse verwendet werden, die von beiden Seiten 1a, 1b der Wand 1 steckbar sind. Es können, aber müssen keine Spezialanfertigungen für Steckergehäuse und/oder Anbaugehäuse verwendet werden. Die Länge der Abstandshalteanordnung(en) kann/können und/oder die Anbringung des/der Adapterelements/Adapterelemente kann/können auf eine Dicke der Wand 1 flexibel angepasst werden. Die Anordnung ist grundsätzlich von beiden Seiten 1a, 1b der Wand steckbar und von beiden Seiten 1a, 1b der Wand 1 dicht. Ferner entsteht nur eine elektrische Steckstelle, keine mindestens zwei Steckstellen wie bei bekannten Lösungen. In den beschriebenen Ausführungsbeispielen wird die eine (einzige) elektrische Steckstelle durch die Verbindung des ersten Adapterelements 500 und des zweiten Steckelements 200 gebildet (erstes Ausführungsbeispiel aus 1a bis 1d und drittes Ausführungsbeispiel aus 3a bis 3d) oder durch die Verbindung des ersten Adapterelements 500 und des zweiten Adapterelements 700 gebildet (zweites Ausführungsbeispiel aus 2a bis 2d).
  • Weiter vorteilhaft an der einteiligen Rahmen- oder Durchführungseinrichtung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel ist, dass nur eine Dichtungseinrichtung vorgesehen sein muss und dass die Anzahl der Montageschnittstellen gegenüber der zweiteiligen Variante noch weiter reduziert sein kann. Dadurch können Kosten reduziert und Montageaufwand noch weiter verringert werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10 2012 005 043 A1 [0005]
    • DE 10 2011 112 283 A1 [0006]

Claims (10)

  1. Durchführungsvorrichtung (10) für Steckelemente aufweisend: - ein erstes Steckelement (100); - eine Durchführungsanordnung (300), die derart ausgebildet ist, dass sie an einer Wand (1), insbesondere an einer Schottwand, anordenbar ist und eine Durchführung durch die Wand (1) bereitstellt; - eine erste Abstandshalteanordnung (400), die mit dem ersten Steckelement (100) verbunden und ausgebildet ist, von dem ersten Steckelement (100) vorzustehen; und - ein erstes Adapterelement (500), das derart an der ersten Abstandshalteanordnung (400) angeordnet und ausgebildet ist, dass es in die Durchführungsanordnung (300) einführbar ist.
  2. Durchführungsvorrichtung (10) nach Anspruch 1, wobei die Durchführungsanordnung (300) eine Rahmen- oder Durchführungseinrichtung (320; 320a, 320b) aufweist, wobei: - die Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung einteilig ausgebildet ist und an einer Seite (1a; 1b) der Wand (1) befestigbar und/oder befestigt ist, oder - die Rahmen- und/oder Durchführungseinrichtung zweiteilig ausgebildet ist, wobei ein erster Teil (320a) an einer ersten Seite (1a) der Wand (1) und ein zweiter Teil (320b) an einer zweiten Seite (1b) der Wand (1) befestigbar und/oder befestigt ist.
  3. Durchführungsvorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die erste Abstandshalteanordnung (400) derart ausgebildet ist, dass das mit der ersten Abstandshalteanordnung (400) verbundene erste Adapterelement (500) durch die Durchführungsanordnung (300) durchführbar ist.
  4. Durchführungsvorrichtung (10) nach Anspruch 3, wobei das mit der ersten Abstandshalteanordnung (400) verbundene erste Adapterelement (400) derart durch die Durchführungsanordnung (300) durchführbar ist, dass das erste Adapterelement (500) zumindest teilweise aus der Durchführungsanordnung (300) herausragt.
  5. Durchführungsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei: - an dem ersten Adapterelement (500) mindestens ein Steckereinsatz (120) ausgebildet ist; und/oder - die Abstandshalteanordnung (400) mindestens einen ersten, insbesondere flächigen, zylindrischen oder quaderförmigen, Abstandshalter umfasst, wobei sich eine oder mehrere elektrische Leitungen entlang des mindestens einen ersten Abstandshalters erstrecken, um eine elektrische Verbindung zwischen dem ersten Adapterelement (500), insbesondere dem mindestens einen Steckereinsatz (120), und dem ersten Steckelement (100) zu bilden; und/oder - die erste Abstandshalteanordnung (400) als Halterung für eine mehrere elektrische Leitungen und/oder zur Führung der elektrischen Leitung/en von dem ersten Steckelement (100) zu dem ersten Adapterelement (500) ausgebildet ist; und/oder - der mindestens eine erste Abstandshalter aus einem Blech gebogen, aus einem Block gefräst oder aus einem Kunststoff gefräst, gedruckt oder gespritzt ist.
  6. Durchführungsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Durchführungsvorrichtung (10) ferner ein zweites Steckelement (200) aufweist.
  7. Durchführungsvorrichtung (10) nach Anspruch 6, wobei das mit der ersten Abstandshalteanordnung (400) verbundene erste Adapterelement (500) derart in die Durchführungsanordnung (300) einführbar, insbesondere durch die Durchführungsanordnung (300) durchführbar, ist, dass eine Kontaktierung zwischen dem ersten Adapterelement (500) und dem zweiten Steckelement (200) ermöglicht wird.
  8. Durchführungsvorrichtung (10) nach Anspruch 6 oder 7, wobei die Durchführungsvorrichtung (10) ferner aufweist: - eine zweite Abstandshalteanordnung (600), die mit dem zweiten Steckelement (200) verbunden und ausgebildet ist, von dem zweiten Steckelement (200) vorzustehen; - zumindest ein zweites Adapterelement (700), das derart an der zweiten Abstandshalteanordnung (600) angeordnet und ausgebildet ist, dass es in die Durchführungsanordnung (300) einführbar ist.
  9. Durchführungsvorrichtung (10) nach Anspruch 8, wobei das mit der zweiten Abstandshalteanordnung (600) verbundene zweite Adapterelement (700) derart in die Durchführungsanordnung (300) einführbar ist, dass eine Kontaktierung zwischen dem ersten Adapterelement (500) und dem zweiten Adapterelement (700) ermöglicht wird.
  10. Durchführungsvorrichtung (10) nach Anspruch 8 oder 9, wobei: - an dem zweiten Adapterelement (700) mindestens ein dem ersten Adapterelement (500) entsprechender oder zu dem ersten Adapterelement (500) komplementärer Gegensteckereinsatz (220) ausgebildet ist; und/oder - die zweite Abstandshalteanordnung (600) mindestens einen, insbesondere flächigen, zylindrischen oder quaderförmigen, zweiten Abstandshalter umfasst, wobei sich eine oder mehrere elektrische Leitungen entlang des mindestens einen zweiten Abstandshalters erstrecken, um eine elektrische Verbindung zwischen dem zweiten Adapterelement (700), insbesondere dem mindestens einen Gegensteckereinsatz (220), und dem zweiten Steckelement (200) zu bilden; und/oder - die zweite Abstandshalteanordnung (600) als Halterung für eine oder mehrere elektrische Leitungen und/oder zur Führung der elektrischen Leitung/en von dem zweiten Steckelement (200) zu dem zweiten Adapterelement (700) ausgebildet ist; und/oder - der mindestens eine zweite Abstandshalter aus einem Blech gebogen, aus einem Block gefräst oder aus einem Kunststoff gefräst, gedruckt oder gespritzt ist.
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