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DE102024111707A1 - Anbaueinheit - Google Patents

Anbaueinheit

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Publication number
DE102024111707A1
DE102024111707A1 DE102024111707.9A DE102024111707A DE102024111707A1 DE 102024111707 A1 DE102024111707 A1 DE 102024111707A1 DE 102024111707 A DE102024111707 A DE 102024111707A DE 102024111707 A1 DE102024111707 A1 DE 102024111707A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
unit
add
movement
plane
working position
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102024111707.9A
Other languages
English (en)
Inventor
Lars Schneider
Martin Krause
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ACPS Automotive GmbH
Original Assignee
ACPS Automotive GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by ACPS Automotive GmbH filed Critical ACPS Automotive GmbH
Priority to US19/074,729 priority Critical patent/US20250282297A1/en
Priority to CN202510281302.9A priority patent/CN120621269A/zh
Publication of DE102024111707A1 publication Critical patent/DE102024111707A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60R9/06Supplementary fittings on vehicle exterior for carrying loads, e.g. luggage, sports gear or the like at vehicle front or rear
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    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R19/00Wheel guards; Radiator guards, e.g. grilles; Obstruction removers; Fittings damping bouncing force in collisions
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Abstract

Um eine Anbaueinheit derart zu verbessern, dass diese zum einen einfach aufgebaut und zum anderen möglichst universell einsetzbar ist, wird vorgeschlagen, dass der Aufnahmekörper sich beim Bewegen von der Arbeitsstellung zur Ruhestellung und umgekehrt parallel zu einer Bewegungsebene bewegt und mit der Mittelachse der Einsteckaufnahme quer zu der Bewegungsebene eine konstante Ausrichtung beibehält, und dass die Bewegungsebene quer zu einer vertikalen Längsmittelebene verläuft.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine an einem Heckbereich einer Karosserie eines Kraftfahrzeugs montierbare Anbaueinheit, umfassend eine fahrzeugfest an dem Heckbereich des Kraftfahrzeugs, insbesondere eines Personenkraftfahrzeugs, mittels einer Trägereinheit montierbare Lagereinheit, mittels welcher ein eine Einsteckaufnahme umfassender Aufnahmekörper an der Trägereinheit gehalten und zwischen einer Arbeitsstellung und einer Ruhestellung bewegbar gelagert ist, wobei die Einsteckaufnahme sich in der Arbeitsstellung mit ihrer Mittelachse ungefähr parallel zu einer vertikalen Längsmittelebene der Anbaueinheit erstreckt.
  • Derartige Anbaueinheiten sind aus dem Stand der Technik bekannt, wobei die Einsteckaufnahmen stets dazu dienen, einen Haltearm aufzunehmen, welcher entweder ein Ankuppelelement für einen Anhänger, beispielsweise eine Kupplungskugel, oder einen Lastenträger, beispielsweise einen Fahrradträger, trägt.
  • Ein derartiger Haltearm ist in die Einsteckaufnahme einsteckbar und in dieser fixierbar, wobei zum Bewegen des Aufnahmekörpers mit der Einsteckaufnahme von der Arbeitsstellung in die Ruhestellung ein derartiger Haltearm aus der Einsteckaufnahme entnehmbar ist.
  • Die bekannten Lösungen lassen sich aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und des Raumbedarfs, insbesondere eines Raumbedarfs zwischen dem Heckbereich des Kraftfahrzeugs und einer Stoßfängereinheit, nicht bei allen Fahrzeugen einsetzen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anbaueinheit der eingangs beschriebenen Art derart zu verbessern, dass diese zum einen einfach aufgebaut und zum anderen möglichst universell einsetzbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Anbaueinheit der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Aufnahmekörper sich beim Bewegen von der Arbeitsstellung zur Ruhestellung und umgekehrt parallel zu einer Bewegungsebene bewegt und mit der Mittelachse der Einsteckaufnahme quer zu der Bewegungsebene eine konstante Ausrichtung beibehält und dass die Bewegungsebene quer zu einer vertikalen Längsmittelebene verläuft.
  • Damit besteht die Möglichkeit, die Lagereinheit mit dem Aufnahmekörper und der Einsteckaufnahme raumsparend auszubilden und somit auch beim Bewegen derselben von der Arbeitsstellung in die Ruhestellung einen geringen Raumbedarf zu beanspruchen.
  • Hinsichtlich der Ausrichtung der Bewegungsebene zur vertikalen Längsmittelebene ist es besonders vorteilhaft, wenn die Bewegungsebene mit einer der Seiten der vertikalen Längsmittelebene einen Winkel einschließt, der im Bereich zwischen 90° und 60° liegt, so dass der Raumbedarf für die Verschwenkbewegung parallel zu der Bewegungsebene gering gehalten werden kann.
  • Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Bewegungsebene mit einer der Seiten der vertikalen Längsmittelebene einen Winkel einschließt, der im Bereich von 90° bis 65°, noch besser im Bereich von 90° bis 70° und bevorzugt im Bereich von 90° bis 75° oder besonders zweckmäßig im Bereich von 90° bis 80° liegt.
  • Die vertikale Längsmittelebene ist dabei dadurch definiert, dass diese parallel zu einer vertikalen Längsmittelebene der Karosserie des Kraftfahrzeugs verläuft und somit bei auf einer horizontalen Fahrbahn stehendem Kraftfahrzeug die Karosserie in Längsrichtung mittig schneidet und dabei vertikal verläuft.
  • In gleicher Weise ist die vertikale Längsmittelebene der Anbaueinheit so zu definieren, dass diese die Anbaueinheit in ihrer Längsrichtung, welche mit der Längsrichtung des Kraftfahrzeugs zusammenfällt, mittig schneidet und bei auf einer horizontalen Fahrbahn stehendem Kraftfahrzeug vertikal verläuft.
  • Insbesondere verläuft eine derartige vertikale Längsmittelebene in einer X- und Z-Richtung der Karosserie des Kraftfahrzeugs und somit auch in einer X- und Z-Richtung der Anbaueinheit.
  • Darüber hinaus ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Bewegungsebene quer zu einer horizontalen Längsebene verläuft und somit insbesondere quer zur vertikalen Längsmittelebene und quer zur horizontalen Längsebene verläuft.
  • Unter einer horizontalen Längsebene ist dabei eine Ebene zu verstehen, die bei auf einer horizontalen Fahrbahn stehendem Kraftfahrzeug horizontal und in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs verläuft.
  • Im Koordinatensystem der Karosserie verläuft eine derartige horizontale Längsebene parallel zur X- und Y-Achse.
  • Besonders günstig ist es dabei, wenn die Bewegungsebene mit einer der Seiten der horizontalen Längsebene einen Winkel einschließt, der im Bereich von 90° bis 60° liegt, um ebenfalls eine primäre Querausrichtung der Bewegungsebene zur Längsebene vorzugeben.
  • Besonders günstig ist es, wenn der Winkel im Bereich von 90° bis 65°, noch besser im Bereich von 90° bis 70° und bevorzugt im Bereich von 90° bis 75° und noch besser im Bereich von 90° bis 80° liegt.
  • Besonders günstig ist es dabei, wenn der Aufnahmekörper von der Arbeitsstellung in die Ruhestellung und umgekehrt ausschließlich parallel zu der Bewegungsebene bewegbar ist, so dass dadurch eine einfache Kinematik für die Bewegung des Aufnahmekörpers zwischen der Arbeitsstellung und der Ruhestellung einsetzbar ist.
  • Als besonders günstig hat es sich erwiesen, wenn die Lagereinheit eine Führungseinheit umfasst, welche eine zur Bewegungsebene parallel verlaufende Bahn des Aufnahmekörpers zwischen der Arbeitsstellung und der Ruhestellung vorgibt.
  • Um den Aufnahmekörper in der Arbeitsstellung festlegen zu können ist zweckmäßigerweise vorgesehen, dass die Lagereinheit eine Fixiereinrichtung aufweist, mit welcher der Aufnahmekörper in der Arbeitsstellung relativ zur Trägereinheit fixierbar ist.
  • Darüber hinaus ist, um den Aufnahmekörper außerdem auch in der Ruhestellung festlegen zu können, vorgesehen, dass die Lagereinheit eine Fixiereinrichtung aufweist, mit welcher der Aufnahmekörper in der Ruhestellung relativ zur Trägereinheit fixierbar ist.
  • Um die erfindungsgemäße Lösung mit all ihren Vorteilen optimal nutzen zu können, ist vorgesehen, dass die Anbaueinheit eine Stoßfängereinheit aufweist, welche die Trägereinheit und die Lagereinheit auf einer dem Heckbereich der Karosserie abgewandten Seite überdeckt und eine einer Fahrbahn zugewandte Stoßfängerunterkante aufweist und dass die Einsteckaufnahme in der Arbeitsstellung auf einer der Fahrbahn zugewandten Seite der Unterkante der Stoßfängereinheit angeordnet ist.
  • Mit dieser Lösung ist sichergestellt, dass der Haltearm zum Einsetzen in die Einsteckaufnahme in einfacher Weise eingesetzt werden kann.
  • Insbesondere ist dabei zweckmäßigerweise vorgesehen, dass die Einsteckaufnahme möglichst nahe der Unterkante der Stoßfängereinheit angeordnet ist, um die Bodenfreiheit des Kraftfahrzeugs nicht zu beeinträchtigen.
  • Besonders vorteilhaft ist die erfindungsgemäße Lösung, wenn die Einsteckaufnahme in der Ruhestellung auf einer der Fahrbahn abgewandten Seite der Stoßfängerunterkante angeordnet und damit durch die Stoßfängereinheit gegen Sicht abgedeckt ist, so dass in der Ruhestellung der Einsteckaufnahme weder diese noch der die Einsteckaufnahme aufweisende Aufnahmekörper sichtbar sind.
  • Zum Bewegen des Aufnahmekörpers von der Arbeitsstellung in die Ruhestellung ist zweckmäßigerweise vorgesehen, dass der Aufnahmekörper bei einer Bewegung von der Arbeitsstellung in die Ruhestellung und umgekehrt durch einen Freiraum zwischen der Stoßfängerunterkante und dem Heckbereich hindurch bewegbar ist.
  • Dabei ist üblicherweise zwischen der dem Heckbereich abgewandt angeordneten Stoßfängereinheit und dem Heckbereich ein durchgehender Freiraum vorgesehen.
  • Eine andere, optisch noch ansprechendere Lösung sieht vor, dass die Stoßfängereinheit eine von deren Unterkante zum Heckbereich verlaufende untere Wand aufweist, welche mit einer Öffnung versehen ist, durch welche der Aufnahmekörper mit der Einsteckaufnahme bei der Bewegung von der Arbeitsstellung in die Ruhestellung oder umgekehrt hindurch bewegbar ist.
  • Um die Bewegung des Aufnahmekörpers mit der Einsteckaufnahme vorteilhaft realisieren zu können, ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Lagereinheit eine Schwenkeinheit umfasst, deren Schwenkachse senkrecht zu der Bewegungsebene ausgerichtet ist, so dass sich bei einer Schwenkbewegung um die Schwenkachse in einfacher Weise eine Bewegung des Aufnahmekörpers mit der Einsteckaufnahme parallel zu der Bewegungsebene und insbesondere ausschließlich parallel zu der Bewegungsebene realisieren lässt.
  • Hinsichtlich der Ausbildung der Schwenkeinheit wären die unterschiedlichsten Lösungen denkbar.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform sieht dabei vor, dass die Schwenkeinheit eine Schwenklagereinheit und ein relativ zu dieser um die Schwenkachse schwenkbares Schwenkelement aufweist, an welcher der Aufnahmekörper gehalten ist.
  • Vorzugsweise ist dabei der Aufnahmekörper entweder direkt oder mittels eines Verbindungselements mit dem Schwenkelement verbunden.
  • Um den Aufnahmekörper in der Arbeitsstellung und gegebenenfalls auch der Ruhestellung in einfacher Weise fixieren zu können, ist vorzugsweise vorgesehen, dass der Schwenklagereinheit eine Fixiereinrichtung zugeordnet, insbesondere in diese integriert ist.
  • Mit einer derartigen Fixiereinrichtung besteht somit die Möglichkeit, eine zuverlässige Fixierung sowohl in der Arbeitsstellung als auch in der Ruhestellung realisieren zu können.
  • Eine vorteilhafte Lösung einer derartigen Fixiereinrichtung sieht vor, dass diese als Drehblockiereinrichtung ausgebildet ist.
  • Beispielsweise ist eine derartige Fixiereinrichtung so ausgebildet, dass diese mindestens einen Drehblockierkörper aufweist, der in einer Führungsrichtung mit mindestens einer Komponente in radialer Richtung zur Schwenkachse bewegbar ist, wobei der mindestens eine Drehblockierkörper durch Bewegung in der Führungsrichtung mit mindestens einer Aufnahme in Eingriff und außer Eingriff bringbar ist und wobei ein in einer Betätigungsrichtung bewegbarer Betätigungskörper vorgesehen ist, durch dessen Bewegung in der Betätigungsrichtung der mindestens eine Drehblockierkörper in der Führungsrichtung bewegbar und beaufschlagbar ist, um den Drehblockierkörper zwischen mindestens einer Drehblockierstellung und einer Freilaufstellung zu bewegen.
  • Besonders günstig ist es dabei, wenn der Drehblockierkörper bei seiner Bewegung in der Führungsrichtung durch Führungsaufnahmen eines Führungskörpers geführt ist.
  • Insbesondere bilden dabei der Führungskörper und der Betätigungskörper mit dem mindestens einen Drehblockierkörper eine Einheit, während die Aufnahme an der relativ zu dieser Einheit drehbaren Einheit der Fixiereinrichtung vorgesehen ist.
  • Somit besteht die Möglichkeit, mit einer derartigen Fixiereinrichtung in einfacher Weise die Arbeitsstellung und die Ruhestellung zu fixieren.
  • Hierzu ist beispielsweise vorgesehen, dass die Schwenklagereinheit mit einer Antriebseinheit zum Betätigen der Fixiereinrichtung versehen ist.
  • Darüber hinaus ist vorzugsweise vorgesehen, die Schwenklagereinheit mit einer Antriebseinheit zur Ausführung der Schwenkbewegung des Schwenkelements zu versehen.
  • Eine weitere vorteilhafte Lösung sieht vor, dass die Lagereinheit eine nicht schwenkende Führungseinheit für die Bewegung des Aufnahmekörpers parallel zur Bewegungsebene längs einer Bahn aufweist.
  • Beispielsweise ist dabei die Führungseinheit als Linearführung ausgebildet.
  • Eine besonders einfach zu realisierende Lösung sieht dabei vor, dass die Führungseinheit eine Gewindespindel als Antriebselement aufweist.
  • Eine weitere vorteilhafte Lösung sieht vor, dass die Führungseinheit mit einer Fixiereinrichtung versehen ist.
  • Besonders günstig ist es dabei, wenn die Fixiereinrichtung eine selbsthemmend ausgebildete Gewindespindel aufweist.
  • Eine weitere vorteilhafte Lösung sieht vor, dass der Aufnahmekörper mindestens zwei Teilaufnahmekörper aufweist und dass die Teilaufnahmekörper in der Arbeitsstellung sich zu dem Aufnahmekörper ergänzen.
  • Diese Lösung hat den Vorteil, dass bei einer Ergänzung der Teilaufnahmekörper zu dem Aufnahmekörper der Aufnahmekörper in der Arbeitsstellung durch Einsetzen des Haltearms bereits in vorteilhafter Weise blockierbar ist.
  • Insbesondere ist dabei vorgesehen, dass die Teilaufnahmekörper längs unterschiedlicher Führungsbahnen parallel zur Bewegungsebene bewegbar sind.
  • Dabei können die Führungsbahnen entweder lineare Führungsbahnen oder auch Kreisbahnen sein, so dass beispielsweise auch die Teilaufnahmekörper von verschiedenen Seiten in die Arbeitsstellung eingeschwenkt werden können oder von verschiedenen Seiten linear in Richtung der Arbeitsstellung bewegt werden können.
  • Zweckmäßigerweise sind dabei die Teilaufnahmekörper in unterschiedliche Ruhestellungen bewegbar, um diese in Positionen verbringen zu können, in denen sie auf einer der Fahrbahn abgewandten Seite der Unterkante der Stoßfängereinheit liegen.
  • Vorzugsweise sind dabei die Teilaufnahmekörper ausgehend von der Arbeitsstellung in die unterschiedlichen Ruhestellungen bewegbar.
  • Im Zusammenhang mit der bisherigen Erläuterung der erfindungsgemäßen Lösung wurden keine Ausführungen darüber gemacht, welche weiteren Elemente der Anbaueinheit vorzusehen sind.
  • Eine besonders bevorzugte Lösung sieht vor, dass an dem Aufnahmekörper eine Steckverbindereinheit gehalten ist.
  • Insbesondere ist dabei vorgesehen, dass die Steckverbindereinheit mit dem Aufnahmekörper von einer Arbeitsstellung in eine Ruhestellung bewegbar ist, wobei die Steckverbindereinheit in diesem Fall zweckmäßigerweise in der Ruhestellung ebenfalls auf einer der Fahrbahn abgewandten Seite der Unterkante der Stoßfängereinheit liegt.
  • Zweckmäßigerweise ist ferner vorgesehen, dass die Steckverbindereinheit eine Einsteckeinrichtung für einen Steckverbinder aufweist, die quer, beispielsweise senkrecht oder auch schräg, zur Bewegungsebene verläuft, so dass dabei in einfacher Weise das Einstecken des Steckverbinders erleichtert wird, andererseits aber auch die Steckverbindereinheit in der Arbeitsstellung beispielsweise insgesamt auf einer der Fahrbahn zugewandten Seite der Unterkante der Stoßfängereinheit oder bereits zumindest zum Teil auch auf einer der Fahrbahn abgewandten Seite der Unterkante der Stoßfängereinheit liegen kann.
  • Insbesondere ist dabei vorgesehen, dass die Steckverbindereinheit eine Einstecköffnung aufweist, die in der Arbeitsstellung auf einer der Fahrbahn zugewandten Seite der Unterkante der Stoßfängereinheit liegt.
  • Dies lässt sich besonders günstig dann realisieren, wenn sich die Steckverbindereinheit in der Arbeitsstellung von der Einstecköffnung in Richtung von der Fahrbahn weg erstreckt.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass die Steckverbindereinheit in der Ruhestellung auf einer der Fahrbahn abgewandten Seite der Unterkante der Stoßfängereinheit angeordnet ist.
  • Die vorstehende Beschreibung erfindungsgemäßer Lösungen umfasst somit insbesondere die durch die nachfolgend durchnummerierten Ausführungsformen definierten verschiedenen Merkmalskombinationen:
    1. 1. An einem Heckbereich (14) einer Karosserie (12) eines Kraftfahrzeugs (10) montierbare Anbaueinheit (20), umfassend eine fahrzeugfest an dem Heckbereich (14) des Kraftfahrzeugs (10), insbesondere eines Personenkraftfahrzeugs, mittels einer Trägereinheit (22) montierbare Lagereinheit (30), mittels welcher ein eine Einsteckaufnahme (34) umfassender Aufnahmekörper (32) an der Trägereinheit (22) gehalten und zwischen einer Arbeitsstellung (A) und einer Ruhestellung (R) bewegbar gelagert ist, wobei die Einsteckaufnahme (34) sich in der Arbeitsstellung (A) mit ihrer Mittelachse (36) ungefähr parallel zu einer vertikalen Längsmittelebene (40) der Anbaueinheit (20) erstreckt, wobei der Aufnahmekörper (32) sich beim Bewegen von der Arbeitsstellung (A) zur Ruhestellung (R) und umgekehrt parallel zu einer Bewegungsebene (70) bewegt und mit der Mittelachse (36) der Einsteckaufnahme (34) quer zu der Bewegungsebene (70) eine konstante Ausrichtung beibehält, und dass die Bewegungsebene (70) quer zu einer vertikalen Längsmittelebene (40) verläuft.
    2. 2. Anbaueinheit nach Ausführungsform 1, wobei die Bewegungsebene (70) mit einer der Seiten der vertikalen Längsmittelebene (40) einen Winkel einschließt, der im Bereich von 90° bis 60° liegt.
    3. 3. Anbaueinheit (20) nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei die Bewegungsebene (70) quer zu einer horizontalen Längsebene (72) verläuft.
    4. 4. Anbaueinheit (20) nach Ausführungsform 1 oder 2, wobei die Bewegungsebene (70) mit einer der Seiten der horizontalen Längsebene (72) einen Winkel einschließt, der im Bereich von 90° bis 60° liegt.
    5. 5. Anbaueinheit (20) nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei der Aufnahmekörper (32) von der Arbeitsstellung (A) in die Ruhestellung (R) und umgekehrt ausschließlich parallel zu der Bewegungsebene (70) bewegbar ist.
    6. 6. Anbaueinheit (20) nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei die Lagereinheit (30) eine Führungseinheit (68) umfasst, welche eine zur Bewegungsebene (70) parallel verlaufende Bahn des Aufnahmekörpers (32) zwischen der Arbeitsstellung (A) und der Ruhestellung (R) vorgibt.
    7. 7. Anbaueinheit nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei die Lagereinheit (30) eine Fixiereinrichtung (66) aufweiset, mit welcher der Aufnahmekörper (32) in der Arbeitsstellung (A) relativ zur Trägereinheit (22) fixierbar ist.
    8. 8. Anbaueinheit (20) nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei die Lagereinheit (30) eine Fixiereinrichtung (66) aufweist, mit welcher der Aufnahmekörper (32) in der Ruhestellung (R) relativ zur Trägereinheit (22) fixierbar ist.
    9. 9. Anbaueinheit (20) nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei die Anbaueinheit (20) eine Stoßfängereinheit (16) aufweist, welche die Trägereinheit (22) und die Lagereinheit (30) auf einer dem Heckbereich (14) der Karosserie (12) abgewandten Seite überdeckt und eine einer Fahrbahn (42) zugewandte Stoßfängerunterkante (44) aufweist und dass die Einsteckaufnahme (34) in der Arbeitsstellung (A) auf einer der Fahrbahn (42) zugewandten Seite der Unterkante (44) der Stoßfängereinheit (16) angeordnet ist.
    10. 10. Anbaueinheit (20) nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei die Einsteckaufnahme (34) in der Ruhestellung (R) auf einer der Fahrbahn (42) abgewandten Seite der Stoßfängerunterkante (44) angeordnet ist.
    11. 11. Anbaueinheit (20) nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei der Aufnahmekörper (32) bei einer Bewegung von der Arbeitsstellung (A) in die Ruhestellung (R) und umgekehrt durch einen Freiraum zwischen der Stoßfängerunterkante (44) und dem Heckbereich (14) hindurch bewegbar ist.
    12. 12. Anbaueinheit (20) nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei die Stoßfängereinheit (16) eine von deren Unterkante (44) zum Heckbereich (14) verlaufende untere Wand (102) aufweist, welche mit einer Öffnung (110) versehen ist, durch welche der Aufnahmekörper (32) mit der Einsteckaufnahme (34) bei der Bewegung von der Arbeitsstellung (A) in die Ruhestellung (R) oder umgekehrt hindurch bewegbar ist.
    13. 13. Anbaueinheit (20) nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei dass die Lagereinheit (30) eine Schwenkeinheit (58) umfasst, deren Schwenkachse (60) senkrecht zur Bewegungsebene (70) ausgerichtet ist.
    14. 14. Anbaueinheit (20) nach Ausführungsform 13, wobei die Schwenkeinheit (58) eine Schwenklagereinheit (64) und ein relativ zu dieser um die Schwenkachse (60) schwenkbares Schwenkelement (62) aufweist, an welchem der Aufnahmekörper (32) gehalten ist.
    15. 15. Anbaueinheit (20) nach Ausführungsform 14, wobei der Aufnahmekörper (32) entweder direkt oder mittels eines Verbindungselements mit dem Schwenkelement (62) verbunden ist.
    16. 16. Anbaueinheit (20) nach einer der Ausführungsformen 13 bis 15, wobei der Schwenklagereinheit (64) eine Fixiereinrichtung (66) zugeordnet, insbesondere in diese integriert ist.
    17. 17. Anbaueinheit (20) nach Ausführungsform 16, wobei die Fixiereinrichtung (66) als Drehblockiereinrichtung ausgebildet ist.
    18. 18. Anbaueinheit (20) nach Ausführungsform 17, wobei die Fixiereinrichtung (66) mindestens einen Drehblockierkörper (118) aufweist, der in einer Führungsrichtung (122) mit mindestens einer Komponente in radialer Richtung zur Schwenkachse (60) bewegbar ist und dass der mindestens eine Drehblockierkörper (118) durch Bewegung in der Führungsrichtung (122) mit mindestens einer Aufnahme (124) in Eingriff und außer Eingriff bringbar ist und dass ein in einer Betätigungsrichtung bewegbarer Betätigungskörper (126) vorgesehen ist, durch dessen Bewegung in der Betätigungsrichtung der mindestens eine Drehblockierkörper (118) in der Führungsrichtung (122) bewegbar und beaufschlagbar ist, um den Drehblockierkörper (118) zwischen mindestens einer Drehblockierstellung und einer Freilaufstellung zu bewegen.
    19. 19. Anbaueinheit (20) nach Ausführungsform 18, wobei der Drehblockierkörper (118) bei seiner Bewegung in der Führungsrichtung (122) durch Führungsaufnahmen (116) eines Führungskörpers (110) geführt ist.
    20. 20. Anbaueinheit (20) nach einer der Ausführungsformen 13 bis 19, wobei die Schwenklagereinheit (64) mit einer Antriebseinheit (80) zum Betätigen der Fixiereinrichtung (66) versehen ist.
    21. 21. Anbaueinheit (20) nach einer der Ausführungsformen 13 bis 20, wobei die Schwenklagereinheit (64) mit einer Antriebseinheit (80) zur Ausführung der Schwenkbewegung des Schwenkelements (62) versehen ist.
    22. 22. Anbaueinheit (20) nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei die Lagereinheit (30) eine nicht schwenkende Führungseinheit (130, 140) für die Bewegung des Aufnahmekörpers (32) parallel zu der Bewegungsebene (70) längs einer Bahn aufweist.
    23. 23. Anbaueinheit (20) nach Ausführungsform 22, wobei die Führungseinheit als Linearführung (130, 140) ausgebildet ist.
    24. 24. Anbaueinheit (20) nach einer der Ausführungsformen 22 oder 23, wobei die Führungseinheit (130, 140) eine Gewindespindel (138) als Antriebselement aufweist.
    25. 25. Anbaueinheit (20) nach einer der Ausführungsformen 22 bis 24, wobei die Führungseinheit (130, 140) mit einer Fixiereinrichtung (66') versehen ist.
    26. 26. Anbaueinheit (20) nach Ausführungsform 25, wobei die Fixiereinrichtung (66') eine selbsthemmend ausgebildete Gewindespindel (138) aufweist.
    27. 27. Anbaueinheit (20) nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei der Aufnahmekörper (32) mindestens zwei Teilaufnahmekörper (32a, 32b, 32c) aufweist und dass die Teilaufnahmekörper (32a, 32b und 32c) in der Arbeitsstellung (A) sich zu dem Aufnahmekörper (32) ergänzen.
    28. 28. Anbaueinheit (20) nach Ausführungsform 27, wobei die Teilaufnahmekörper (32a, 32b, 32c) längs unterschiedlicher Führungsbahnen parallel zur Bewegungsebene (70) bewegbar sind.
    29. 29. Anbaueinheit (20) nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei die Teilaufnahmekörper (32a, 32b, 32c) in unterschiedliche Ruhestellungen (R) bewegbar sind.
    30. 30. Anbaueinheit (20) nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei die Teilaufnahmekörper (32a, 32b, 32c) ausgehend von der Arbeitsstellung (A) in die unterschiedlichen Ruhestellungen (R) bewegbar sind.
    31. 31. Anbaueinheit (20) nach einer der voranstehenden Ausführungsformen, wobei an dem Aufnahmekörper (32) eine Steckverbindereinheit (84) gehalten ist.
    32. 32. Anbaueinheit (20) nach Ausführungsform 31, wobei die Steckverbindereinheit (84) mit dem Aufnahmekörper (32) von einer Arbeitsstellung (A) in eine Ruhestellung (R) bewegbar ist.
    33. 33. Anbaueinheit (20) nach Ausführungsform 31 oder 32, wobei die Steckverbindereinheit (84) eine Einsteckrichtung (86) für einen Steckverbinder aufweist, die quer zur Bewegungsebene (70) verläuft.
    34. 34. Anbaueinheit (20) nach einer der Ausführungsformen 31 bis 33, wobei die Steckverbindereinheit (84) eine Einstecköffnung (88) aufweist, die in der Arbeitsstellung (A) auf einer der Fahrbahn (42) zugewandten Seite der Unterkante (44) der Stoßfängereinheit (18) angeordnet ist.
    35. 35. Anbaueinheit (20) nach einer der Ausführungsformen 31 bis 34, wobei sich die Steckverbindereinheit (84) in der Arbeitsstellung (A) ausgehend von der Einstecköffnung (88) in Richtung von der Fahrbahn (42) weg erstreckt.
    36. 36. Anbaueinheit (20) nach einer der Ausführungsformen 31 bis 35, wobei die Steckverbindereinheit in der Ruhestellung (R) auf einer der Fahrbahn (42) abgewandten Seite der Unterkante (44) der Stoßfängereinheit (18) angeordnet ist.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung sowie der zeichnerischen Darstellung einiger Ausführungsbeispiele.
  • In der Zeichnung zeigen:
    • 1 eine Seitenansicht eines Kraftfahrzeugs im Heckbereich mit einer Stoßfängereinheit und einem ersten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anbaueinheit;
    • 2 eine Draufsicht in Fahrtrichtung von hinten auf das erste Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anbaueinheit in der Arbeitsstellung;
    • 3 eine Ansicht ähnlich 2 in der Ruhestellung;
    • 4 eine perspektivische Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anbaueinheit in der Arbeitsstellung;
    • 5 eine perspektivische Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anbaueinheit in der Ruhestellung;
    • 6 eine Seitenansicht des ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anbaueinheit gemäß Linie 6-6 in 4;
    • 7 eine Draufsicht von oben auf das erste Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anbaueinheit entsprechend Linie 7-7 in 4;
    • 8 eine perspektivische Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anbaueinheit in der Arbeitsstellung in Verbindung mit der Stoßfängereinheit;
    • 9 eine perspektivische Ansicht ähnlich 8 des ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anbaueinheit in der Ruhestellung;
    • 10 eine perspektivische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Anbaueinheit integriert in ein zweites Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Stoßfängereinheit in Arbeitsstellung;
    • 11 eine perspektivische Darstellung des zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anbaueinheit gemäß 10 in Ruhestellung;
    • 12 eine Darstellung ähnlich 6 eines dritten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Anbaueinheit mit gegenüber einer Seite der horizontalen Längsebene geneigtem Verlauf;
    • 13 eine Darstellung ähnlich 6 einer Variante des dritten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anbaueinheit mit gegenüber einer anderen Seite der horizontalen Längsebene geneigtem Verlauf;
    • 14 eine Darstellung ähnlich 7 des dritten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anbaueinheit mit gegenüber einer Seite der vertikalen Längsmittelebene geneigtem Verlauf;
    • 15 eine Darstellung ähnlich 14 einer Variante des dritten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anbaueinheit mit einer gegenüber einer anderen Seite der vertikalen Längsmittelebene geneigtem Verlauf;
    • 16 eine Darstellung einer weiteren Variante des Dritten Ausführungsbeispiel;
    • 17 eine Darstellung einer Ausführungsform einer Schwenkeinheit bei dem ersten bis dritten Ausführungsbeispiel;
    • 18 eine Darstellung ähnlich 2 eines vierten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Anbaueinheit;
    • 19 eine Seitenansicht längs Linie 19-19 in 18 des vierten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anbaueinheit;
    • 20 eine Draufsicht ähnlich 2 auf ein fünftes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anbaueinheit und
    • 21 eine Seitenansicht eines Aufnahmekörpers des fünften Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anbaueinheit.
  • Ein in 1 dargestelltes erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs 10 umfasst eine Karosserie 12, welche an einem Heckbereich 14 eine heckseitige Stoßfängereinheit 16 trägt.
  • Ferner ist an dem Heckbereich 14 ein erstes Ausführungsbeispiel einer als Ganzes mit 20 bezeichneten Anbaueinheit angeordnet, welche beispielsweise auch die Stoßfängereinheit 16 umfasst und eine von der Stoßfängereinheit 16 verdeckt angeordnete Trägereinheit 22 aufweist, welche, wie in 2 dargestellt, einen Querträger 24 umfasst, der mittels seitlichen Verbindungselementen 26 mit dem Heckbereich 14 verbunden ist.
  • Darüber hinaus ist an der Trägereinheit 22 eine als Ganzes mit 30 bezeichnete Lagereinheit verbunden, mittels welcher ein Aufnahmekörper 32 mit der Trägereinheit 22 verbunden ist, wobei in dem Aufnahmekörper 32 eine Einsteckaufnahme 34 angeordnet ist, die von einer in 2 dargestellten Arbeitsstellung A in eine in 3 dargestellte Ruhestellung R bewegbar ist, wobei eine Mittelachse 36 der Einsteckaufnahme 34 in der Arbeitsstellung A sich ungefähr parallel zu einer vertikalen Längsmittelebene 40 der Anbaueinheit 20 erstreckt.
  • Vorzugsweise ist dabei die vertikale Längsmittelebene 40 der Anbaueinheit 20 so angeordnet, dass diese mit einer vertikalen Längsmittelebene der Karosserie 12 zusammenfällt, wobei die vertikale Längsmittelebene 40 parallel zu einer X- und Z-Richtung der Karosserie 12 und insbesondere vertikal zu einer horizontal verlaufenden Fahrbahn 42 verläuft, sofern das mit der Anbaueinheit 20 versehene Kraftfahrzeug 10 auf dieser horizontalen Fahrbahn 42 steht.
  • Ferner ist in der Arbeitsstellung A, wie in 1 und 2 dargestellt, der Aufnahmekörper 32 mit der Einsteckaufnahme 34 so angeordnet, dass diese auf einer der Fahrbahn 42 zugewandten Seite einer dem Heckbereich 14 der Karosserie 12 abgewandt angeordneten Unterkante 44 der Stoßfängereinheit 16 liegt, so dass die Einsteckaufnahme 34, wie in 2 dargestellt, in der Arbeitsstellung A von einer dem Heckbereich 14 abgewandten Seite der Stoßfängereinheit 16 und unterhalb derselben zugänglich ist, um beispielsweise in die Einsteckaufnahme 34 einen Haltearm 46 einsetzen zu können, welcher, wie in 4 dargestellt, beispielsweise eine Kupplungskugel 48 trägt.
  • Der Haltearm 46 kann aber auch ein Haltearm eines Lastenträgers, insbesondere eines Fahrradträgers, sein, der in die Einsteckaufnahme 34 einsteckbar ist.
  • In jedem Fall ist der Haltearm 46 beispielsweise durch einen Querbolzen 52 in der Einsteckaufnahme 34 fixierbar, wobei der Querbolzen 52 einander gegenüberliegende Aufnahmeöffnungen 54 und 56 des Aufnahmekörpers 32 und außerdem zum Fixieren des Haltearms 46 auch den in der Einsteckaufnahme 34 eingesteckten Haltearm 46 durchsetzt (4).
  • Zum Bewegen des Aufnahmekörpers 32 mit der Einsteckaufnahme 34 von der Arbeitsstellung A, dargestellt in 2 und 4, in die Ruhestellung R, dargestellt in 3, ist der Aufnahmekörper 32 an einem Schwenkelement 62 der als Schwenkeinheit 58 ausgebildeten Lagereinheit 30 gehalten, wobei das Schwenkelement 62 relativ zu einer stationär angeordneten Schwenklagereinheit 64 um eine Schwenkachse 60 verschwenkbar ist, um die in 3 und 5 dargestellte Ruhestellung R ausgehend von der Arbeitsstellung A, dargestellt in 2 und 4, zu erreichen.
  • Bei der Schwenkbewegung des Schwenkelements 62 mit dem Aufnahmekörper 32 und der Einsteckaufnahme 34 um die Schwenkachse 60 bewegt sich der Aufnahmekörper 32 mit der Einsteckaufnahme 34 parallel zu einer Bewegungsebene 70, wobei die Bewegungsebene 70 senkrecht zur Schwenkachse 60 verläuft, so dass die Schwenkeinheit 58 eine Führungseinheit 68 für den Aufnahmekörper 32 darstellt.
  • Wie beim Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel, insbesondere in 2 und 3, dargestellt, liegt die Schwenkachse 60 beispielsweise in der vertikalen Längsmittelebene 40 und die Bewegungsebene 70 verläuft, wie insbesondere in 7 dargestellt, senkrecht zur vertikalen Längsmittelebene 40 und, wie insbesondere in 6 dargestellt, senkrecht zu einer Horizontalebene 72 der Anbaueinheit 20, die parallel zu einer X- und Y-Richtung der Karosserie 12 und insbesondere dann vorliegt, wenn bei am Kraftfahrzeug 10 montierter Anbaueinheit 20 das Kraftfahrzeug auf der horizontalen Fahrbahn 42 steht.
  • Die Schwenkachse 60 kann beispielsweise aber auch seitlich neben der vertikalen Längsmittelebene 40 liegen und beispielsweise parallel zu dieser verlaufen und außerdem auch in diesem Fall in der Horizontalebene 72 verlaufen.
  • Die Schwenkbewegung des Schwenkelements 62 relativ zur Schwenklagereinheit 64 erfolgt bei aus der Einsteckaufnahme 34 entferntem Haltearm 46 und kann entweder manuell erfolgen oder durch eine der Schwenklagereinheit 64 zugeordnete Antriebseinheit 80.
  • Darüber hinaus ist die Schwenklagereinheit 64 noch mit einer zeichnerisch nicht dargestellten Fixiereinrichtung 66 versehen, die es erlaubt, das Schwenkelement 62 relativ zur Schwenklagereinheit 64 sowohl in der Arbeitsstellung A als auch in der Ruhestellung R zu fixieren.
  • Zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen dem elektrischen Versorgungsnetz des Kraftfahrzeugs 10 und beispielsweise einem Anhänger oder einer Lastenträgereinheit ist an dem Schwenkelement 62, insbesondere an dem Aufnahmekörper 32, ein Träger 82 mit einer an diesem gehaltenen Steckverbindereinheit 84 angeordnet, in welche ein Verbindungsstecker in einer Einsteckrichtung 86 einsteckbar ist, die quer, insbesondere schräg, zu der Bewegungsebene 70, beispielsweise in einem spitzen Winkel zu dieser, verläuft, wobei eine Einstecköffnung 88 der Steckverbindereinheit 84 so angeordnet ist, dass diese in der Arbeitsstellung A des Aufnahmekörpers 32 mit der Einsteckaufnahme 34 auf einer der Fahrbahn 42 zugewandten Seite der dem Heckbereich 14 abgewandten Unterkante 44 der Stoßfängereinheit 16 liegt und somit ein einfaches Einstecken des Verbindungssteckers ermöglicht.
  • Das Bewegen des Aufnahmekörpers 32 mit der Einsteckaufnahme 34 in die Ruhestellung erfolgt jedoch so, dass in der Ruhestellung R der Träger 82 mit der Steckverbindereinheit 84 auf einer der Fahrbahn 42 abgewandten Seite der Unterkante 44 der Stoßfängereinheit 16 liegt und somit durch die Stoßfängereinheit 16 abgedeckt ist, wie in 3 dargestellt.
  • Darüber hinaus sind, wie insbesondere in 4 und 5 erkennbar, in der Arbeitsstellung beispielsweise auf einer der Fahrbahn 42 zugewandten Seite des Aufnahmekörpers 32 auf einander gegenüberliegenden Seiten Halteösen 92, 94 angeordnet, die ebenfalls von der in 4 dargestellten Arbeitsstellung A in die in 5 dargestellte Ruhestellung R mitsamt dem Aufnahmekörper 32 verschwenkbar sind und in der Ruhestellung R ebenfalls auf einer der Fahrbahn 42 abgewandten Seite der Unterkante 44 der Stoßfängereinheit 16 liegen..
  • Zur Verdeutlichung der Lage der Arbeitsstellung A und der Ruhestellung R relativ zur Stoßfängereinheit 16 sind in 8 und 9 ausschnittsweise der Heckbereich 14 der Karosserie 12 sowie der dem Heckbereich 14 abgewandte Teil der Stoßfängereinheit 16 mit dessen Unterkante 44 dargestellt, so dass hierdurch erkennbar ist, dass in der Arbeitsstellung A die Einsteckaufnahme 34 und des Aufnahmekörpers 32 und die Einstecköffnung 88 der Steckverbindereinheit 84 unterhalb und somit auf einer der Fahrbahn 42 zugewandten Seite der Unterkante 44 der Stoßfängereinheit 16 liegen und außerdem auch die Halteösen 92 und 94 unterhalb der Unterkante 44 der Stoßfängereinheit 16 angeordnet sind, während in der Ruhestellung R der Aufnahmekörper 32 mit der Einsteckaufnahme 34, der Träger 82 mit der Steckverbindereinheit 84 und außerdem auch die Halteösen 92 und 94 auf einer der Fahrbahn 42 abgewandten Seite der Unterkante 44 der Stoßfängereinheit 16 liegen und somit durch den dem Heckbereich 14 abgewandten Teilbereich der Stoßfängereinheit 16 gegen Sicht mit Blickrichtung von einer Rückseite auf das Kraftfahrzeug 10 abgedeckt sind.
  • Um insbesondere in der Ruhestellung R eine Kollision der Halteösen, insbesondere der Halteöse 94 mit dem Querträger 24 zu vermeiden, ist das Schwenklager 64 der Lagereinheit 30 relativ zum Querträger 24 so angeordnet, dass zumindest die Halteöse 94, insbesondere aber auch der Aufnahmekörper 32 mit der Einsteckaufnahme 34, in der Ruhestellung R kollisionsfrei zum Querträger 24 positioniert sind, das heißt beispielsweise entweder zwischen dem Querträger 24 und der Stoßfängereinheit 16, wie zeichnerisch in 9 dargestellt, oder umgekehrt zwischen dem Querträger 24 und dem Heckbereich 14 der Karosserie 12, so dass in diesem Fall der Querträger 24 nahe dem dem Heckbereich 14 abgewandten Teil der Stoßfängereinheit 16 liegt.
  • Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel, dargestellt in 10 und 11, ist die Trägereinheit 20 mit dem Querträger 24 und der Lagereinheit 30, dem Schwenkelement 62 und der Schwenklagereinheit 64 mitsamt dem Aufnahmekörper 32 und der Einsteckaufnahme 34 in gleicher Weise angeordnet wie beim ersten Ausführungsbeispiel, so dass dieselben Bezugszeichen Verwendung finden und im Übrigen vollinhaltlich auf die Ausführungen zum ersten Ausführungsbeispiel Bezug genommen wird.
  • In Abwandlung des ersten Ausführungsbeispiels verläuft der dem Heckbereich 14 abgewandte Teil der Stoßfängereinheit 16' bis zur Unterkante 44 und von dieser mit einer unteren Wand 102 in Richtung des Heckbereichs 14, wobei die untere Wand 102 über einen unteren Abschlussbereich 104 wieder mit dem Heckbereich 14 verbunden ist.
  • Um in der Arbeitsstellung A einen Zugang zu der Einsteckaufnahme 34 zu ermöglichen, ist die untere Wand 102 mit einer Öffnung 110 versehen, welche der Aufnahmekörper 32 mit der Einsteckaufnahme 34, den Halteösen 92 und 94 und auch die Steckverbindereinheit 84 mit der Einstecköffnung 88 durchgreifen, um die Zugänglichkeit zu der Einsteckaufnahme 34, den Halteösen 92 und 94 und der Einstecköffnung 84 zu gewährleisten.
  • Zum Bewegen des Aufnahmekörpers 32 mit der Einsteckaufnahme 34, dem Träger 82 mit der Steckverbindereinheit 84 und den Halteösen 92 und 94 in die Ruhestellung R ist die Öffnung 108 derart bemessen, dass bei der Schwenkbewegung um die Schwenkachse 60 diese Elemente kollisionsfrei durch die Öffnung 108 in die Ruhestellung R bewegt werden können, um dort durch den dem Heckbereich 14 abgewandten Teil der Stoßfängereinheit 16 gegen Sicht geschützt zu sein.
  • Bei einem dritten Ausführungsbeispiel, dargestellt in den 12 und 14 sowie 13 und 15, die dieselben Ansichten wie die 6 und 7 zeigen, verläuft die Schwenkachse 60 nicht zwingend parallel zu der vertikalen Längsmittelebene 40 und der Horizontalebene 72, sondern kann im Winkel zu diesen verlaufen, wie sich aus 12 und 14 ergibt, so dass die Bewegungsebene 70, die senkrecht zur Schwenkachse 60 verläuft, mit der vertikalen Längsmittelebene 40 und/oder der Horizontalebene 72 einen Winkel einschließen kann, der im Bereich von 90°, entsprechend den Darstellungen in den 6 und 7, und 60°, noch besser im Bereich 90° und 65°, noch vorteilhafter im Bereich von 90° und 70° und vorzugsweise im Bereich von 90° und 75° liegen kann, um die Bewegung des Aufnahmekörpers 32 mit der Einsteckaufnahme 34, der Steckverbindereinheit 84 mit dem Träger 82 sowie den Halteösen 92 und 94 den räumlichen Verhältnissen zwischen dem Heckbereich 14 und dem dem Heckbereich 14 abgewandten Teil der Stoßfängereinheit 16 optimal anpassen zu können.
  • Es ist aber auch denkbar, den Querträger 24 auf einer dem Heckbereich 14 abgewandten Seite anzuordnen, wie in 13 und 15 dargestellt und zwischen der horizontalen Längsebene 72 und/oder der vertikalen Längsmittelebene 40 einerseits und der Bewegungsebene 70 andererseits einen in der entgegengesetzten Richtung angeordneten Winkel in denselben Größenordnungen wie im Zusammenhang mit 12 und 14 erläutert vorzusehen.
  • Das Vorsehen eines Winkels zwischen der Bewegungsebene 70 einerseits und der Längsmittelebene 40 und/oder der horizontalen Längsebene 72 andererseits erlaubt eine optimale Anpassung des Raumbedarfs in der Arbeits- und der Ruhestellung an die räumlichen Verhältnisse zwischen dem Heckbereich 14 und der Stoßfängereinheit 16.
  • Vorzugsweise ist aber auch bei diesem Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass die Mittelachse 36 der Einsteckaufnahme 34 in der Arbeitsstellung A in der vertikalen Längsmittelebene 40 liegt.
  • Bei einer weiteren Variante des dritten Ausführungsbeispiels, dargestellt in 16, ist in Abwandlung der Darstellung gemäß 12 die Steckverbindereinheit 84 so angeordnet, dass diese in der Arbeitsstellung A des Aufnahmekörpers 32 insgesamt und somit auch mit der Einsteckaufnahme 34 auf einer der Fahrbahn 42 zugewandten Seite der dem Heckbereich abgewandten Unterkante 44 der Stoßfängereinheit 16 liegt, so dass die Einsteckrichtung 86' quer zur Bewegungsebene, insbesondere ungefähr senkrecht zu dieser, verläuft, wobei der Verbindungsstecker kollisionsfrei unterhalb der Unterkante 44 bewegbar ist.
  • Bei allen voranstehenden Ausführungsbeispielen der Schwenkeinheit 58 ist das Schwenkelement 62 an der Schwenklagereinheit 64 um die Schwenkachse 60 schwenkbar gelagert, wobei die Schwenklagereinheit 64, wie in 17 dargestellt, einen Führungskörper 110 aufweist, der feststehender Bestandteil der Lagereinheit 30 ist und auch mit dem Querträger 24 verbunden ist, und dabei eine zur Schwenkachse 60 zylindrisch verlaufende Außenmantelfläche 112 aufweist, an welcher das Schwenkelement 62 mit einer ebenfalls zylindrisch zur Schwenkachse 60 verlaufenden Innenfläche 114 somit um die Schwenkachse 60 drehbar gelagert ist.
  • Beispielsweise ist in die Schwenklagereinheit 64 die Fixiereinrichtung 66 in Form einer Drehblockiereinrichtung integriert, welche in Führungsaufnahmen 116a, 116b und 116c des Führungskörpers 110 geführte Drehblockierkörper 118a, 118b und 118c aufweist, die jeweils in einer radialer Führungsrichtung 122a, 122b und 122c zur Schwenkachse 60 bewegbar sind und mit einem ersten Satz von Aufnahmen 124a, 124b und 124c beispielsweise in der Arbeitsstellung A in Eingriff bringbar sind, wobei in diesem Fall die Drehblockierkörper 118a, 118b und 118c in die Aufnahmen 124a, 124b und 124c eingreifen.
  • Nach einer Drehung des Schwenkelements 62 von der Arbeitsstellung A in die Ruhestellung R greifen dann die Drehblockierkörper 118a, 118b und 118c in die Aufnahmen 124c, 124a und 124b ein, um ebenfalls wiederum das Schwenkelement 62 relativ zur Schwenklagereinheit 64 zu fixieren.
  • Die radiale Bewegung der Drehblockierkörper 118a, 118b und 118c wird dabei ausgelöst durch einen Betätigungskörper 126, der innerhalb des Führungskörpers 100, ebenfalls um die Schwenkachse 60 drehbar gelagert ist und der mit einem Satz von insgesamt beispielsweise drei Rückzugsaufnahmen 128a, 128b und 128c versehen ist, in welche die Drehblockierkörper 118a in einer Freilaufstellung eintauchen können, um mit den Aufnahmen 124 außer Eingriff zu kommen, und der außerdem mit sich an die Rückzugsaufnahmen 128 anschließenden Druckflächen 132a, 132b und 132c versehen ist, mit welchen bei einer Drehung des Betätigungskörpers 126 um die Schwenkachse 60 die Drehblockierkörper 118 in die Aufnahmen 124 und somit in eine Drehblockierstellung bewegbar und in diesen beaufschlagbar sind, so dass mit einer derartigen Fixiereinrichtung 66 eine Verriegelung des Schwenkelements 62 relativ zur Schwenklagereinheit 64 sowohl in der Arbeitsstellung A als auch in der Ruhestellung R realisierbar ist.
  • Beispielsweise sind außerdem vom Prinzip ähnliche Antriebe für das Schwenkelement 62 mitsamt einem Antrieb für die Fixiereinheit 66 in der Arbeitsstellung A und der Ruhestellung R in den europäischen Patentanmeldungen EP 2 266 820 A , EP 2 837 514 A , EP 3 141 405 A oder EP 1 477 340 A im Detail beschrieben, wobei zusätzlich auf diese Beschreibung Bezug genommen wird.
  • Bei einem vierten Ausführungsbeispiel, dargestellt in den 18 und 19, ist die Lagereinheit 30' als vertikale Verschiebeeinheit 130 ausgebildet, welche ein Verschieben des Aufnahmekörpers 32 mit der Einsteckaufnahme 34 sowie den Halteösen 92 und 94 und der Steckverbindereinheit 84 längs einer linearen Bahn parallel zu der Bewegungsebene 70' beispielsweise in einer vertikalen Richtung 132 ausgehend von der Arbeitsstellung A dergestalt ermöglicht, dass in der Ruhestellung R' der Aufnahmekörper 32 mit der Einsteckaufnahme 34, den Halteösen 92 und 94 sowie dem Träger 82 und der Steckverbindereinheit 84 auf einer der Fahrbahn 42 abgewandten Seite der Unterkante 44 der Stoßfängereinheit 16 liegt und somit aus dem Sichtbereich heraus bewegt ist.
  • Hierzu ist beispielsweise eine Antriebseinheit 134 vorgesehen.
  • Dabei ist die vertikale Verschiebeeinheit 130 beispielsweise mit einer selbsthemmend ausgebildeten Gewindespindel 138 versehen, welche als Antriebselement der Verschiebeeinheit 130 und als Fixiereinrichtung 66' ein den Aufnahmekörper 32 haltendes Schlittenelement 136 dient.
  • Bei einem fünften Ausführungsbeispiel, dargestellt in 20 und 21, umfasst die Lagereinheit 30'' zwei Verschiebeeinheiten 140a und 140b, die schräg, beispielsweise mit V-förmig zueinander verlaufenden Richtungen 142a, 142b, zum Querträger 24 verlaufen und jeweils eines oder mehrere Teilelemente des Aufnahmekörpers 32'' tragen.
  • Beispielsweise ist auf der Verschiebeeinheit 140a ein Schlittenelement 146a vorgesehen, welches die Teilelemente 32a und 32c des Aufnahmekörpers hält und mit welchem diese parallel zu einer in der Zeichenebene der 20 verlaufenden Bewegungsebene 70'' zwischen der gestrichelt dargestellten Arbeitsstellung A und einer durchgezogen dargestellten Ruhestellung R bewegbar sind.
  • Ferner trägt ein Schlittenelement 142b das Teilelement 32b des Aufnahmekörpers 32 und dieses ist parallel zu einer in der Zeichenebene der 20 verlaufenden Bewegungsebene zwischen der gestrichelt dargestellten Arbeitsstellung A, in der alle Teilelemente 32a, 32b und 32c sich zum Aufnahmekörper 32'' ergänzen und einer Ruhestellung R verschiebbar.
  • In den Ruhestellungen R liegen sowohl die von dem Schlittenelement 142a gehaltenen Teilelemente 32a und 32c des Aufnahmekörpers 32'' als auch das von dem Schlittenelement 142b gehaltene Teilelement 32b des Aufnahmekörpers 32'' auf einer der Fahrbahn 42 abgewandten Seite der Unterkante 44 der Stoßfängereinheit 16.
  • In der Arbeitsstellung A in der die Teilelemente 32a, 32b und 32c miteinander fluchtend angeordnet sind (21) und eine gemeinsame Einsteckaufnahme 34 bilden, liegt der Aufnahmekörper 32'' auf einer der Fahrbahn 42 zugewandten Seite der Unterkante 44 der Stoßfängereinheit 16, so dass ein Haltearm 46 in die Einsteckaufnahme 34 des Aufnahmekörpers 32'' einsteckbar ist und durch alle Teilelemente 32a, 32b und 32c gehalten ist, die somit relativ zueinander stabilisiert sind, während in den jeweiligen Ruhestellungen R die Teilelemente 32a und 32c durch die Verschiebeeinheit 140a und deren Schlittenelement 142a zu einer Seite der vertikalen Längsmittelebene 40 bewegt werden, während das Teilelement 32b durch die Verschiebeeinheit 140b mit dem Schlittenelement 142b auf der gegenüberliegenden Seite von der vertikalen Längsmittelebene 40 weg in die Ruhestellung R bewegt wird.
  • Die Teilung des Aufnahmekörpers 32'' in drei Teilelemente 32a, 32b und 32c hat den Vorteil, dass diese sich in der Arbeitsstellung A relativ zueinander blockieren und somit eine zusätzliche Blockierung in der Arbeitsstellung möglich ist, da die Verschiebeeinheiten 130 V-förmig beiderseits der vertikalen Längsmittelebene 40 verlaufen und somit lediglich in der gestrichelt dargestellten Arbeitsstellung A die Teilelemente 32a und 32c bzw. 32 b zu dem Aufnahmekörper 32 zusammensetzen.
  • Auch bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Verschiebeeinheiten 140a und 140b jeweils mit einer Antriebseinheit versehen oder durch eine gemeinsame Antriebseinheit 144 gemeinsam angetrieben, so dass die Bewegung der Teilelemente 32''a, c und 32''b in Richtung der Arbeitsstellung A synchron und von der Arbeitsstellung A weg ebenfalls synchron erfolgt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2 266 820 A [0094]
    • EP 2 837 514 A [0094]
    • EP 3 141 405 A [0094]
    • EP 1 477 340 A [0094]

Claims (36)

  1. An einem Heckbereich (14) einer Karosserie (12) eines Kraftfahrzeugs (10) montierbare Anbaueinheit (20), umfassend eine fahrzeugfest an dem Heckbereich (14) des Kraftfahrzeugs (10), insbesondere eines Personenkraftfahrzeugs, mittels einer Trägereinheit (22) montierbare Lagereinheit (30), mittels welcher ein eine Einsteckaufnahme (34) umfassender Aufnahmekörper (32) an der Trägereinheit (22) gehalten und zwischen einer Arbeitsstellung (A) und einer Ruhestellung (R) bewegbar gelagert ist, wobei die Einsteckaufnahme (34) sich in der Arbeitsstellung (A) mit ihrer Mittelachse (36) ungefähr parallel zu einer vertikalen Längsmittelebene (40) der Anbaueinheit (20) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekörper (32) sich beim Bewegen von der Arbeitsstellung (A) zur Ruhestellung (R) und umgekehrt parallel zu einer Bewegungsebene (70) bewegt und mit der Mittelachse (36) der Einsteckaufnahme (34) quer zu der Bewegungsebene (70) eine konstante Ausrichtung beibehält, und dass die Bewegungsebene (70) quer zu einer vertikalen Längsmittelebene (40) verläuft.
  2. Anbaueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsebene (70) mit einer der Seiten der vertikalen Längsmittelebene (40) einen Winkel einschließt, der im Bereich von 90° bis 60° liegt.
  3. Anbaueinheit (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsebene (70) quer zu einer horizontalen Längsebene (72) verläuft.
  4. Anbaueinheit (20) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsebene (70) mit einer der Seiten der horizontalen Längsebene (72) einen Winkel einschließt, der im Bereich von 90° bis 60° liegt.
  5. Anbaueinheit (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekörper (32) von der Arbeitsstellung (A) in die Ruhestellung (R) und umgekehrt ausschließlich parallel zu der Bewegungsebene (70) bewegbar ist.
  6. Anbaueinheit (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinheit (30) eine Führungseinheit (68) umfasst, welche eine zur Bewegungsebene (70) parallel verlaufende Bahn des Aufnahmekörpers (32) zwischen der Arbeitsstellung (A) und der Ruhestellung (R) vorgibt.
  7. Anbaueinheit nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinheit (30) eine Fixiereinrichtung (66) aufweiset, mit welcher der Aufnahmekörper (32) in der Arbeitsstellung (A) relativ zur Trägereinheit (22) fixierbar ist.
  8. Anbaueinheit (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinheit (30) eine Fixiereinrichtung (66) aufweist, mit welcher der Aufnahmekörper (32) in der Ruhestellung (R) relativ zur Trägereinheit (22) fixierbar ist.
  9. Anbaueinheit (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbaueinheit (20) eine Stoßfängereinheit (16) aufweist, welche die Trägereinheit (22) und die Lagereinheit (30) auf einer dem Heckbereich (14) der Karosserie (12) abgewandten Seite überdeckt und eine einer Fahrbahn (42) zugewandte Stoßfängerunterkante (44) aufweist und dass die Einsteckaufnahme (34) in der Arbeitsstellung (A) auf einer der Fahrbahn (42) zugewandten Seite der Unterkante (44) der Stoßfängereinheit (16) angeordnet ist.
  10. Anbaueinheit (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsteckaufnahme (34) in der Ruhestellung (R) auf einer der Fahrbahn (42) abgewandten Seite der Stoßfängerunterkante (44) angeordnet ist.
  11. Anbaueinheit (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekörper (32) bei einer Bewegung von der Arbeitsstellung (A) in die Ruhestellung (R) und umgekehrt durch einen Freiraum zwischen der Stoßfängerunterkante (44) und dem Heckbereich (14) hindurch bewegbar ist.
  12. Anbaueinheit (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoßfängereinheit (16) eine von deren Unterkante (44) zum Heckbereich (14) verlaufende untere Wand (102) aufweist, welche mit einer Öffnung (110) versehen ist, durch welche der Aufnahmekörper (32) mit der Einsteckaufnahme (34) bei der Bewegung von der Arbeitsstellung (A) in die Ruhestellung (R) oder umgekehrt hindurch bewegbar ist.
  13. Anbaueinheit (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinheit (30) eine Schwenkeinheit (58) umfasst, deren Schwenkachse (60) senkrecht zur Bewegungsebene (70) ausgerichtet ist.
  14. Anbaueinheit (20) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinheit (58) eine Schwenklagereinheit (64) und ein relativ zu dieser um die Schwenkachse (60) schwenkbares Schwenkelement (62) aufweist, an welchem der Aufnahmekörper (32) gehalten ist.
  15. Anbaueinheit (20) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekörper (32) entweder direkt oder mittels eines Verbindungselements mit dem Schwenkelement (62) verbunden ist.
  16. Anbaueinheit (20) nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenklagereinheit (64) eine Fixiereinrichtung (66) zugeordnet, insbesondere in diese integriert ist.
  17. Anbaueinheit (20) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (66) als Drehblockiereinrichtung ausgebildet ist.
  18. Anbaueinheit (20) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (66) mindestens einen Drehblockierkörper (118) aufweist, der in einer Führungsrichtung (122) mit mindestens einer Komponente in radialer Richtung zur Schwenkachse (60) bewegbar ist und dass der mindestens eine Drehblockierkörper (118) durch Bewegung in der Führungsrichtung (122) mit mindestens einer Aufnahme (124) in Eingriff und außer Eingriff bringbar ist und dass ein in einer Betätigungsrichtung bewegbarer Betätigungskörper (126) vorgesehen ist, durch dessen Bewegung in der Betätigungsrichtung der mindestens eine Drehblockierkörper (118) in der Führungsrichtung (122) bewegbar und beaufschlagbar ist, um den Drehblockierkörper (118) zwischen mindestens einer Drehblockierstellung und einer Freilaufstellung zu bewegen.
  19. Anbaueinheit (20) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehblockierkörper (118) bei seiner Bewegung in der Führungsrichtung (122) durch Führungsaufnahmen (116) eines Führungskörpers (110) geführt ist.
  20. Anbaueinheit (20) nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenklagereinheit (64) mit einer Antriebseinheit (80) zum Betätigen der Fixiereinrichtung (66) versehen ist.
  21. Anbaueinheit (20) nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenklagereinheit (64) mit einer Antriebseinheit (80) zur Ausführung der Schwenkbewegung des Schwenkelements (62) versehen ist.
  22. Anbaueinheit (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinheit (30) eine nicht schwenkende Führungseinheit (130, 140) für die Bewegung des Aufnahmekörpers (32) parallel zu der Bewegungsebene (70) längs einer Bahn aufweist.
  23. Anbaueinheit (20) nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinheit als Linearführung (130, 140) ausgebildet ist.
  24. Anbaueinheit (20) nach einem der Ansprüche 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinheit (130, 140) eine Gewindespindel (138) als Antriebselement aufweist.
  25. Anbaueinheit (20) nach einem der Ansprüche 22 bis 24 dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinheit (130, 140) mit einer Fixiereinrichtung (66') versehen ist.
  26. Anbaueinheit (20) nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (66') eine selbsthemmend ausgebildete Gewindespindel (138) aufweist.
  27. Anbaueinheit (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekörper (32) mindestens zwei Teilaufnahmekörper (32a, 32b, 32c) aufweist und dass die Teilaufnahmekörper (32a, 32b und 32c) in der Arbeitsstellung (A) sich zu dem Aufnahmekörper (32) ergänzen.
  28. Anbaueinheit (20) nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilaufnahmekörper (32a, 32b, 32c) längs unterschiedlicher Führungsbahnen parallel zur Bewegungsebene (70) bewegbar sind.
  29. Anbaueinheit (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilaufnahmekörper (32a, 32b, 32c) in unterschiedliche Ruhestellungen (R) bewegbar sind.
  30. Anbaueinheit (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilaufnahmekörper (32a, 32b, 32c) ausgehend von der Arbeitsstellung (A) in die unterschiedlichen Ruhestellungen (R) bewegbar sind.
  31. Anbaueinheit (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Aufnahmekörper (32) eine Steckverbindereinheit (84) gehalten ist.
  32. Anbaueinheit (20) nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbindereinheit (84) mit dem Aufnahmekörper (32) von einer Arbeitsstellung (A) in eine Ruhestellung (R) bewegbar ist.
  33. Anbaueinheit (20) nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbindereinheit (84) eine Einsteckrichtung (86) für einen Steckverbinder aufweist, die quer zur Bewegungsebene (70) verläuft.
  34. Anbaueinheit (20) nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbindereinheit (84) eine EinsteckÖffnung (88) aufweist, die in der Arbeitsstellung (A) auf einer der Fahrbahn (42) zugewandten Seite der Unterkante (44) der Stoßfängereinheit (18) angeordnet ist.
  35. Anbaueinheit (20) nach einem der Ansprüche 31 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Steckverbindereinheit (84) in der Arbeitsstellung (A) ausgehend von der Einstecköffnung (88) in Richtung von der Fahrbahn (42) weg erstreckt.
  36. Anbaueinheit (20) nach einem der Ansprüche 31 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbindereinheit in der Ruhestellung (R) auf einer der Fahrbahn (42) abgewandten Seite der Unterkante (44) der Stoßfängereinheit (18) angeordnet ist.
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