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DE102024111113A1 - Horizontalträger, Vorrichtung und Verfahren zur Verschalung einer Betondecke - Google Patents

Horizontalträger, Vorrichtung und Verfahren zur Verschalung einer Betondecke

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Publication number
DE102024111113A1
DE102024111113A1 DE102024111113.5A DE102024111113A DE102024111113A1 DE 102024111113 A1 DE102024111113 A1 DE 102024111113A1 DE 102024111113 A DE102024111113 A DE 102024111113A DE 102024111113 A1 DE102024111113 A1 DE 102024111113A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
support
horizontal
hook
ceiling
formwork
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102024111113.5A
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Raudies
Wilfried Häberle
Nico Schilling
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Peri SE
Original Assignee
Peri SE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Peri SE filed Critical Peri SE
Priority to DE102024111113.5A priority Critical patent/DE102024111113A1/de
Priority to EP25170266.8A priority patent/EP4636196A1/de
Publication of DE102024111113A1 publication Critical patent/DE102024111113A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • E04G11/38Forms, shutterings, or falsework for making walls, floors, ceilings, or roofs for floors, ceilings, or roofs of plane or curved surfaces end formpanels for floor shutterings for plane ceilings of concrete
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Horizontalträger (1) zur Festlegung wenigstens einer Schalplatte (2) und zur Festlegung an wenigstens einer Deckenstütze (3) zur wenigstens teilweisen Verschalung einer Betondecke. Erfindungsgemäß ist dabei an wenigstens einem ersten Ende (1a) des Horizontalträgers (1) ein zwischen einer Verriegelungsposition (5) und einer Entriegelungsposition (6) bewegbarer Rasthaken (4) zur Festlegung an der Deckenstütze (3) ausgebildet. Die Erfindung betrifft auch Verfahren zum jeweils wenigstens teilweisen Einschalen und Ausschalen einer Betondecke.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Horizontalträger zur Festlegung wenigstens einer Schalplatte und zur Festlegung an wenigstens einer Deckenstütze zur wenigstens teilweisen Verschalung einer Betondecke.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Vorrichtung zur wenigstens teilweisen Verschalung einer Betondecke aufweisend wenigstens einen Horizontalträger und zwei Deckenstützen, wobei der Horizontalträger in einer horizontalen Orientierung zwischen den Deckenstützen festlegbar ist.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum wenigstens teilweisen Ausschalen einer Betondecke.
  • Zum Gießen von Betondecken werden im Allgemeinen Verschalungen bzw. Deckenverschalungen bzw. Betonschalungen oder entsprechende Schalungssysteme benötigt, um eine Schalfläche bzw. Schalform zur Aufnahme des flüssigen Betons auszubilden, welcher dann in der von der Verschalung definierten Form zu einer Decke eines Gebäuderaums aushärten kann.
  • Aus dem allgemeinen Stand der Technik sind unter anderem modulare Deckenverschalungen bekannt, welche nach kurzer Trocknungszeit bzw. Schalzeit bereits teilweise demontiert werden können, sodass nur bestimmte Verschalungskomponenten bzw. Komponenten dieser Schalungssysteme bis zum weitgehend vollständigen Ausschalen bzw. Aushärten des Betons am Einsatzort belassen werden müssen. Andere Verschalungskomponenten können unterdessen bereits an einem neuen Einsatzort montiert werden, sodass der zu betreibende Materialaufwand reduziert bzw. die Nutzung der vorhandenen Materialressourcen effizienter gestaltet wird. Dieses Prinzip ist auch unter Frühausschalen bekannt. Ein weiterer Vorteil kann dabei in verkürzten Trocknungszeiten bzw. Schalzeiten durch die bessere Umlüftung der entstandenen Betondecke bestehen. Weiterhin ist durch den modularen Aufbau auch eine vergleichsweise flexible Gestaltung der Schalform bzw. der zu gießenden Betondecke möglich.
  • Für die Verwendung von Schalungssystemen ist die Sicherheit der Monteure von besonderer Bedeutung, da das Montieren der mitunter in einigen Metern Höhe angeordneten Komponenten der Deckenverschalungen bzw. der Schalungssysteme mit besonderen Risiken, beispielsweise Absturzgefahr und/oder Gefahren durch herabfallende Teile, verbunden ist. Dies betrifft insbesondere eine Vielzahl der bisher bekannten Schalungssysteme, welche zumindest teilweise von oben, etwa von einem Gerüst oder einer Hebebühne aus und/oder unter Einsatz eines Krans oder anderer Hebevorrichtungen, montiert werden müssen. Ein weiterer Nachteil kann dabei der notwendige Einsatz von Spezialgeräten sein, beispielsweise Umsetzwagen wie aus der DE 10 2021 131 957 A1 bekannt, welche zunächst beschafft und dann stets zum neuen Einsatzort transportiert sowie zwischenzeitig gelagert werden müssen.
  • Aus der DE 10 2021 106 138 A1 ist eine Stützeinrichtung für ein Deckenschalungssystem bekannt, welches kippbare bzw. schwenkbare Stützelemente bzw. Stützköpfe aufweist, welche insbesondere am oberen Ende der Deckenstützen bzw. Vertikalstützen angeordnet sind. Durch das teilweise Verkippen bzw. Wegschwenken der Stützköpfe kann beim Montieren bzw. Demontieren des Deckenschalungssystems Raum zum Hochschwenken der Deckenschalungspaneele bzw. Schalplatten freigegeben werden. Dies soll ein Montieren und Demontieren von unten, also ohne Absturzgefahr für die Monteure, ermöglichen. Dadurch, dass die schwenkbaren Elemente an der Deckenstütze festgelegt sind, verbleiben diese bis zum vollständigen Ausschalen am Einsatzort und können nicht vorzeitig ausgebaut und ggf. am neuen Einsatzort montiert werden. Durch die vergleichsweise aufwändige Konstruktion sind diese jedoch ein wichtiger Kostenfaktor und sollten daher effizienter genutzt werden. Auch die Horizontalträger, welche an den Deckenstützen festgelegt sind, und die Schalplatten, welche wiederum an den Horizontalträgern festgelegt sind, können so nicht vorzeitig demontiert werden. Zudem kann die schwenkbare Konstruktion der Stützköpfe die Stabilität der Deckenstützen in ihrer Längsrichtung bzw. in senkrechter Richtung beeinträchtigen.
  • Durch die hohe Traglast können die schwenkbaren Elemente ferner einem hohen Verschleiß und/oder Materialermüdung ausgesetzt sein.
  • Die EP 3 438 365 A1 zeigt eine Deckenschalung mit verlorenen Deckenplatten, welche als eine untere Schicht in der fertigen Betondecke verbleiben. Dabei wird eine Seite der verlorenen Deckenplatten bzw. nicht wiederverwendbaren Deckenplatten zur Montage mit den zugehörigen Deckenschalungsrahmen an den Deckenstützen bzw. Vertikalstützen eingehängt und die andere Seite dann von unten aus hochgeschwenkt. Die Deckenstützen für die zweite Seite der Deckenplatten werden erst nach dem Hochschwenken positioniert. Bei einer analogen Verwendung für wiederverwendbare Deckenplatten würde sich der Nachteil ergeben, dass die Deckenplatten bei der Demontage nicht vor den Deckenstützen abgebaut werden können, welche zum Abstützen der Decke bis zum vollständigen Ausschalen stehen bleiben müssen, sodass ein solches System ebenfalls nicht zum Frühausschalen geeignet ist.
  • In den beiden vorstehend genannten Lösungen mit Schwenkmechanismen nach dem Stand der Technik sind des Weiteren keine Horizontalträger bzw. Balken vorgesehen. Diese können aber die Traglast des Schalungssystems wesentlich erhöhen, ein Durchhängen der Schalfläche verhindern und sind daher insbesondere für große Schalflächen zu bevorzugen. Von besonderem Vorteil ist auch die Möglichkeit, die Deckenstützen in größeren Abständen als bisher möglich zu positionieren, was die Bewegungsfreiheit auf dem Boden der Baustelle vorteilhaft erhöht.
  • Die Überlegungen bezüglich der Sicherheit der Monteure, insbesondere die Absturzgefahr und/oder Gefahren durch herabfallende Teile, gelten für Schalplatten in gleichen Maßen wie für Horizontalträger, da beide naturgemäß auf der ungefähren Deckenhöhe verwendet werden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gegenüber dem Stand der Technik verbesserten Horizontalträger zu schaffen, welcher durch Montage- und/oder Demontage-Möglichkeiten von unten eine möglichst hohe Sicherheit der Monteure gewährleistet.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Horizontalträger mit den in Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt des Weiteren die Aufgabe zugrunde, eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Vorrichtung zu schaffen, welche durch Montage- und/oder Demontage-Möglichkeiten von unten eine möglichst hohe Sicherheit der Monteure gewährleistet.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den in Anspruch 8 genannten Merkmalen gelöst.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes Verfahren zu schaffen, welches durch ein Montieren bzw. Einschalen bzw. Einrüsten von unten eine möglichst hohe Sicherheit der Monteure gewährleistet.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den in Anspruch 11 genannten Merkmalen gelöst.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes Verfahren zu schaffen, welches durch ein Demontieren bzw. Ausschalen bzw. Ausrüsten von unten eine möglichst hohe Sicherheit der Monteure gewährleistet.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den in Anspruch 14 genannten Merkmalen gelöst.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Horizontalträger zur Festlegung wenigstens einer Schalplatte und zur Festlegung an wenigstens einer Deckenstütze zur wenigstens teilweisen Verschalung einer Betondecke ist an wenigstens einem ersten Ende des Horizontalträgers ein zwischen einer Verriegelungsposition und einer Entriegelungsposition bewegbarer Rasthaken zur Festlegung an der Deckenstütze ausgebildet.
  • Dadurch, dass wenigstens ein zwischen einer Verriegelungsposition und einer Entriegelungsposition bewegbarer Rasthaken zur Festlegung an der Deckenstütze bzw. der Vertikalstütze vorgesehen ist, kann eine Montage und/oder Demontage des Horizontalträgers vom Boden aus anstatt von einem erhöhten Standpunkt aus realisiert werden, sodass eine möglichst hohe Sicherheit für die Monteure erreichbar ist, insbesondere durch die Eliminierung der Absturzgefahr. Gleichzeitig wird durch die vorteilhafte Handhabung von unten ein Frühausschalen ermöglicht, sodass die Schalzeiten verkürzbar sind, sowie Materialressourcen, insbesondere von Horizontalträgern und ggf. von Schalplatten, effizienter genutzt werden können, indem sie wiederverwendbar sind und nach dem Frühausschalen sogar vorzeitig an einem neuen Einsatzort verwendbar sind. Der erfindungsgemäße Horizontalträger ist insbesondere in modulare Schalungssysteme integrierbar, wodurch die Verschalung flexibel ist. Zudem trägt der Einsatz von Horizontalträgern, insbesondere auch des erfindungsgemäßen Horizontalträgers, dazu bei, dass eine vergleichsweise große Bodenfreiheit durch eine geringere Anzahl von notwendigen Deckenstützen bei gleichzeitiger Erhaltung oder Verbesserung der Stabilität der Gesamtkonstruktion bzw. der Verschalung möglich ist.
  • Am oberen Ende der Deckenstütze bzw. Vertikalstütze ist vorzugsweise ein Stützkopf ausgebildet, an welchem der Horizontalträger festlegbar ist. Dabei kann der Horizontalträger insbesondere mit einer Einkerbung und/oder einem Vorsprung bzw. einer Nase am Rasthaken in eine Trägeraufnahme der Deckenstütze bzw. des Stützkopfs eingreifen, um den Horizontalträger festzulegen. In der Regel wird der Horizontalträger von zwei Deckenstützen an zwei sich gegenüberliegenden Enden des Horizontalträgers gestützt bzw. getragen bzw. an diesen festlegt, vorzugsweise in einer wenigstens annähernd horizontalen Position bzw. Orientierung.
  • Zur Festlegung einer Schalplatte an dem Horizontalträger werden in der Regel zwei Horizontalträger benötigt, welche auf zwei sich gegenüberliegenden Seiten der Schalplatte angeordnet sind, um die Schalplatte in einer wenigstens annähernd horizontalen Orientierung zu tragen bzw. zu halten. Dabei kann einer der beiden Horizontalträger ggf. auch ein Horizontalträger nach dem Stand der Technik sein, ohne die oder mit nur einem Teil der erfindungsgemäßen Merkmale sein.
  • Die Verschalung der Betondecke erfolgt insbesondere über eine Mehrzahl von Schalplatten, Horizontalträgern und Deckenstützen. Dabei können die, vorzugsweise flachen und vorzugsweise auf einer Ebene angeordneten, Oberseiten der Schalplatten und der Horizontalträger, sowie die oberen Enden der Deckenstützen eine Schalfläche bzw. Schalform zur Aufnahme des zunächst flüssigen Betons ausbilden, sodass dieser in der von der Verschalung definierten Form zu einer Decke aushärten kann. Dabei befinden sich die horizontal angeordneten Schalplatten und die Horizontalträger im montierten Zustand der Verschalung insbesondere auf wenigstens annähernd der gleichen Höhe.
  • Vorzugsweise ist die Verschalung, insbesondere die Verbindung der Schalplatten, der Horizontalträger und/oder der Deckenstützen, sowohl jeweils unter sich als auch zwischeneinander, derart abgedichtet, dass flüssiger Beton im Wesentlichen nicht nach unten aus der Verschalung herauslaufen kann.
  • Von Vorteil ist es, wenn der Rasthaken in der Verriegelungsposition über das erste Ende des Horizontalträgers übersteht und der Überstand des Rasthakens derart gestaltet ist, dass der Rasthaken an der Deckenstütze festlegbar ist bzw. festgelegt werden kann. In der Entriegelungsposition ist vorzugsweise vorgesehen, dass der Rasthaken derart angeordnet, vorzugsweise verschwenkt ist, dass der Überstand des Rasthakens über das erste Ende des Horizontalträgers hinaus geringer ist als in der Verriegelungsposition. Vorzugsweise steht der Rasthaken in der Entriegelungsposition nicht mehr über das erste Ende des Rasthakens über. Dies hat den Vorteil, dass der Horizontalträger zur Montage hochgeschwenkt bzw. zur Demontage heruntergeschwenkt werden kann und dabei an der Deckenstütze kollisionsfrei vorbeigeführt werden kann. Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, dass erst, wenn sich der Rasthaken in der Verriegelungsposition befindet, der Rasthaken derart in die Deckenstütze eingreift, dass der Horizontalträger an der Deckenstütze festlegbar ist.
  • Es hat sich von Vorteil erwiesen, wenn der Rasthaken in der Verriegelungsposition mit einem Fixierglied, insbesondere einem Fixierkeil, fixierbar ist, insbesondere um den Horizontalträger an der Deckenstütze zu befestigen.
  • Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn der Rasthaken in der Verriegelungsposition fixierbar ist, wozu ein Fixierglied Verwendung finden kann, welches den Rasthaken in der Verriegelungsposition hält bzw. verhindert, dass der Rasthaken in die Entriegelungsposition verbracht, insbesondere verschwenkt, werden kann. Die Ausbildung des Fixierglieds als Fixierkeil hat sich als besonders geeignet herausgestellt, um den Rasthaken in der Verriegelungsposition zu fixieren.
  • Vorzugsweise weist der Fixierkeil wenigstens entlang eines Abschnitts seiner Längsachse eine Keilform auf. Der Fixierkeil kann jedoch auch ohne eine Keilform ausgebildet sein. Bei dem Fixierkeil kann es sich auch um ein längliches Fixierelement handeln, welches vorzugsweise durch eine schlagende Einwirkung auf eines seiner Enden entlang der Längsachse bewegt wird. Um den Fixierkeil in eine Position zu verbringen, in der der Fixierkeil den Rasthaken fixiert, oder in eine Position, in der der Fixierkeil den Rasthaken nicht in der Verriegelungsposition fixiert.
  • Als besonders geeignet erwiesen hat es sich, wenn der Rasthaken in der Entriegelungsposition verschwenkbar ist, um den Rasthaken von der Deckenstütze zu lösen und/oder an der Deckenstütze festzulegen.
  • Dabei kann der Rasthaken insbesondere in einem Winkelbereich verklappbar bzw. verschwenkbar sein, welcher dazu geeignet ist, den Rasthaken außer Eingriff mit der Deckenstütze, insbesondere einer Trägeraufnahme der Deckenstütze, zu bringen. Zur Festlegung an der Deckenstütze kann der Rasthaken vorzugsweise in Eingriff mit der Trägeraufnahme der Deckenstütze gebracht werden.
  • Von Vorteil ist es, wenn der Horizontalträger eine Rasthakenachse aufweist, um die der Rasthaken schwenkbar ist, um den Rasthaken zwischen der Verriegelungsposition und der Entriegelungsposition zu verstellen. Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, dass eine Bewegung von der Verriegelungsposition in die Entriegelungsposition derart erfolgt, dass ein über das erste Ende des Horizontalträgers überstehender Überstand des Rasthakens, der zum Eingriff mit der Deckenstütze, insbesondere einer Trägeraufnahme der Deckenstütze vorgesehen ist, nach oben (wenn der Horizontalträger bestimmungsgemäß verwendet wird) verschwenkt wird. Dies hat den Vorteil, dass nach dem Lösen eines Fixierglieds, welches den Rasthaken in der Verriegelungsposition hält, eine Demontage des Horizontalträgers durch ein Herunterschwenken des ersten Endes des Horizontalträgers ohne weiteres möglich ist, da der Rasthaken am ersten Ende, selbst wenn dieser in die Trägeraufnahme eingehängt ist, annähernd widerstandslos in die Entriegelungsposition relativ zu dem Horizontalträger nach oben verschwenkt werden kann, was sich bereits dadurch ergeben kann, dass der Horizontalträger bzw. das erste Ende des Horizontalträgers nach unten verschwenkt wird.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Rasthaken, wenn dieser die Entriegelungsposition erreicht hat, in der Verriegelungsposition kraftschlüssig und/oder formschlüssig, vorzugsweise durch Klemmen oder Verrasten, gehalten wird. Dies kann insbesondere von Vorteil sein, wenn der Horizontalträger durch ein Hochschwenken von unten an der Deckenstütze vorbeigeführt werden soll und bei diesem Vorgang der Rasthaken in der Entriegelungsposition verbleiben soll.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Fixierkeil entlang seiner Längsachse verschiebbar und wenigstens annähernd orthogonal zum Rasthaken angeordnet, wobei der Fixierkeil einen ersten Abschnitt aufweist, welcher in der Verriegelungsposition derart formschlüssig und/oder kraftschlüssig in eine Aussparung des Rasthakens eingreift, dass der Rasthaken in der Verriegelungsposition festgelegt ist, und wobei der Fixierkeil einen zweiten Abschnitt aufweist, welcher zwar in die Aussparung des Rasthakens eingreift, jedoch eine Schwenkbewegung des Rasthakens von der Verriegelungsposition in die Entriegelungsposition nicht verhindert.
  • Dabei ist das Fixierglied insbesondere als Fixierkeil ausgebildet.
  • Durch das Verschieben des Fixierkeils in die eine oder die andere Richtung entlang der Längsachse des Fixierkeils kann die Fixierung des Rasthakens aufgehoben bzw. hergestellt werden, so dass der Rasthaken in der Verriegelungsposition fixiert ist oder in die Entriegelungsposition bewegt bzw. verbracht werden kann.
  • Der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt des Fixierkeils können insbesondere Abschnitte entlang der Längsachse des Fixierkeils sein, wobei der erste Abschnitt vorzugsweise an einem Ende des Fixierkeils angeordnet ist und der zweite Abschnitt an einem gegenüberliegenden Ende des Fixierkeils angeordnet ist.
  • Zur Fixierung bzw. zum Lösen der Fixierung des Rasthakens können der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt insbesondere einen jeweils geeigneten Querschnitt aufweisen.
  • In der Verriegelungsposition des Rasthakens bzw. wenn der Fixierkeil den Rasthaken in der Verriegelungsposition fixiert, ist der Rasthaken, insbesondere senkrecht zur Längsachse des Fixierkeils, nicht verschwenkbar. Der erste Abschnitt greift hierzu formschlüssig und/oder kraftschlüssig in die Aussparung ein. Vorzugsweise kann der Rasthaken durch das Eingreifen des ersten Abschnitts eines Fixierkeils mit einem T-förmigen Querschnitt in eine entsprechende T-förmige Aussparung des Rasthakens in der Verriegelungsposition fixiert sein. Es kann ein gewisses Spiel zwischen dem Fixierkeil und der Aussparung des Rasthakens bestehen, ohne dass die Funktionalität beeinträchtigt ist.
  • In der Entriegelungsposition des Rasthakens bzw. wenn der Fixierkeil den Rasthaken in der Verriegelungsposition nicht fixiert, kann der Rasthaken insbesondere senkrecht zur Längsachse des Fixierkeils frei bewegt bzw. verschwenkt werden, zumindest so weit bzw. in einem solchen Winkelbereich, dass der Rasthaken außer Eingriff mit der Deckenstütze gebracht werden kann und vorzugsweise nicht mehr über das erste Ende des Horizontalträgers bzw. über das Ende, an dem der Rasthaken angeordnet ist, übersteht. Dafür weist der zweite Abschnitt des Fixierkeils vorzugsweise keinen Vorsprung auf, welcher bei einer entsprechenden Klappstellung des Rasthakens in die Hinterschneidung der Aussparung des Rasthakens eingreifen könnte.
  • Zur Verbesserung der Verschiebbarkeit des Fixierkeils kann ein Übergangsbereich zwischen dem ersten Abschnitt und dem zweiten Abschnitt vorgesehen sein, in welchem sich Teile des Querschnitts keilförmig in Richtung auf den ersten Abschnitt hin vergrößern bzw. in Richtung auf den zweiten Abschnitt hin verkleinern. Insbesondere kann durch die Vergrößerung des Querschnitts bzw. kontinuierliche Annäherung des Querschnitts an die Form und Größe der Aussparung im Rasthaken zum ersten Abschnitt hin in vorteilhafter Weise erreicht werden, dass der Fixierkeil den Rasthaken in der Verriegelungsposition fixiert, insbesondere festgeklemmt, ist und dass der Fixierkeil ohne äußeres Einwirken möglichst in seiner momentanen Position bzw. Stellung verbleibt.
  • An den beiden Enden des Fixierkeils kann jeweils ein Anschlag bzw. ein Stopper vorgesehen sein, sodass der Fixierkeil unabhängig von seiner momentanen Position an dem Horizontalträger befestigt ist um ein Herunterfallen zu verhindern. Die Anschläge dienen vorzugsweise als Herausfallsicherung.
  • Der Fixierkeil und die Aussparung in dem Rasthaken können in vielfältiger Weise derart gestaltet sein, dass sich durch eine Bewegung des Fixierkeils entlang dessen Längsachse eine Fixierung des Rasthakens in der Verriegelungsposition ergibt oder die Fixierung wieder gelöst wird. Von besonderem Vorteil kann es dabei sein, wenn die Aussparung des Rasthakens wenigstens eine Hinterschneidung aufweist und der erste Abschnitt des Fixierkeils einen entsprechend geeignet ausgebildeten Vorsprung aufweist, der in die Hinterschneidung eingreift.
  • Als besonders geeignet hat es sich herausgestellt, wenn die Aussparung im Querschnitt eine T-Form aufweist, d. h. wenn die Aussparung im Querschnitt T-förmig ausgebildet ist. Der erste Abschnitt des Fixierkeils weist dabei eine entsprechend angepasste T-Form bzw. einen T-förmigen Querschnitt auf. Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, dass sich die Fixierung des Rasthakens in der Verriegelungsposition dadurch ergibt, dass die horizontale Erstreckung des T-förmig ausgebildeten ersten Abschnitts in den horizontalen Abschnitt der T-förmigen Aussparung eingreift. Der horizontale Abschnitt des T-förmigen Querschnitts des ersten Abschnitts stellt somit den wenigstens einen Vorsprung dar, der in die wenigstens eine Hinterschneidung der Aussparung, die durch die horizontale Erstreckung der T-förmigen Aussparung zur Verfügung gestellt wird, eingreift. Im Unterschied zu der Gestaltung des ersten Abschnitts des Fixierkeils ist der zweite Abschnitt des Fixierkeils derart gestaltet, dass dieser nur die vertikale Erstreckung des T-förmigen Querschnitts des ersten Abschnitts des Fixierkeils, nicht jedoch dessen horizontale Erstreckung aufweist. Das heißt der zweite Abschnitt des Fixierkeils greift mit keinem Vorsprung in die Hinterschneidung der Aussparung ein, so dass eine Verschwenkung des Rasthakens um die Rasthakenachse nicht durch den formschlüssigen Eingriff eines Vorsprungs in die Hinterschneidung der Aussparung verhindert wird.
  • Der erste Abschnitt des Fixierkeils kann einen Querschnitt aufweist, der einem Querschnitt eines T-Nutsteins bzw. eines T-förmigen Nutsteins entspricht. Die Aussparung kann im Querschnitt die Form aufweisen, die bei T-förmigen Nuten Verwendung findet.
  • Vorzugsweise ist an einem zweiten Ende des Horizontalträgers ein Rasthaken oder ein unbeweglicher Haken zur Festlegung an einer weiteren Deckenstütze ausgebildet.
  • Der Rasthaken an dem zweiten Ende des Horizontalträgers kann die gleichen Merkmale aufweisen, wie der Rasthaken am ersten Ende gemäß der vorstehenden Beschreibung. Insbesondere kann der Rasthaken am zweiten Ende des Horizontalträgers in eine Verriegelungsposition und eine Entriegelungsposition bewegbar sein. Dabei kann der Rasthaken in der Verriegelungsposition vorzugsweise mit einem Fixierkeil fixierbar sein.
  • Der Rasthaken ist, zumindest zwischen der Verriegelungsposition und der Entriegelungsposition, beweglich bzw. verschwenkbar bzw. verklappbar, wohingegen der unbewegliche Haken bzw. starr bzw. steif ist.
  • Der am zweiten Ende des Horizontalträges ausgebildete Rasthaken steht in der Verriegelungsposition vorzugsweise über das zweite Ende des Horizontalträgers über. In der Entriegelungsposition steht der Rasthaken vorzugsweise nicht über das zweite Ende des Horizontalträgers über. Hierzu wird analog auf die Ausführungen zum Rasthaken am ersten Ende des Horizontalträgers, insbesondere auch bezüglich vorteilhafter Ausgestaltungen, verwiesen. Unter dem Merkmal, dass der Rasthaken über das Ende des Horizontalträgers übersteht, ist jeweils ein Überstand über das Ende des Horizontalträgers zu verstehen, an dem der Rasthaken angeordnet ist.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Erfindung insbesondere jeweils ein Rasthaken am ersten Ende und am zweiten Ende des Horizontalträgers ausgebildet sein kann. Alternativ kann ein Rasthaken am ersten Ende und ein unbeweglicher Haken am zweiten Ende des Horizontalträgers ausgebildet sein.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung ist an wenigstens einer ersten Längsseite des Horizontalträgers wenigstens ein Klapphaken zur Festlegung der Schalplatte ausgebildet.
  • Durch den oder die Klapphaken an einer der Längsseiten des Horizontalträgers kann zusätzlich zu dem Horizontalträger auch die daran festlegbare Schalplatte in vorteilhafter Weise von unten montiert und/oder demontiert werden, insbesondere indem die Schalplatte um eine Drehachse, welche die Schalplatte mit einem zweiten Horizontalträger ausbilden kann, schwenkbar ist. Die Vorteile ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung der Vorteile des schwenkbaren Horizontalträgers analog.
  • Vorzugsweise kann ein unterer Bereich oder ein oberer Bereich des Klapphakens gelenkig mit dem Horizontalträger, vorzugsweise mit der ersten Längsseite des Horizontalträgers, verbunden sein.
  • Der Klapphaken ist vorzugsweise derart gelenkig mit dem Horizontalträger verbunden, dass der Klapphaken dadurch in Richtung auf die erste Längsseite des Horizontalträgers verkippbar bzw. einklappbar ist, wodurch Freiraum für die Montage und/oder Demontage der Schalplatte geschaffen werden kann, insbesondere in vertikaler Richtung. Dabei kann die Anordnung der gelenkigen Verbindung, vorzugsweise ausgebildet durch eine Drehachse, an dem unteren Bereich des Klapphakens besonders vorteilhaft sein, um den Klapphaken insbesondere durch Druck mit einer Druckkomponenten in Richtung auf die erste Längsseite bzw. von schräg unten zu betätigen.
  • Von Vorteil ist es, wenn der Klapphaken zusätzlich zu der gelenkigen Verbindung eine Zwangsführung aufweist, über die der Klapphaken mit dem Horizontalträger, insbesondere der ersten Längsseite des Horizontalträgers, verbunden ist. Die Zwangsführung kann dabei, vorzugsweise ähnlich wie eine Fenstersicherung, das Ausklappen des Klapphakens über einen bestimmten Winkel hinaus verhindern, sodass die Zwangsführung durch einen Anschlag insbesondere die Tragposition definiert, d. h. ein Ausklappen des Klapphakens über die Tragposition hinaus verhindert. Die Zwangsführung kann vorzugsweise eine, besonders bevorzugt zwei Führungselemente bzw. Führungsschienen aufweisen, die dazu dienen, den Klapphaken beim Ausklappen entlang einer festgelegten Bahn zu führen. Die Führungsschienen können hierzu vorzugsweise jeweils eine Aussparung bzw. Nut, insbesondere ein Langloch, aufweisen, in dem vorzugsweise jeweils ein Bolzen bzw. Stift des Klapphakens beweglich festgelegt bzw. geführt ist. Ein Ende der jeweiligen Führungsschiene kann dabei gelenkig an dem Horizontalträger festgelegt sein, während das andere Ende der jeweiligen Führungsschiene derart mit einem der Bolzen bzw. Stifte des Klapphakens zusammenwirkt, dass der maximale Winkel, um den der Klapphaken ausgeklappt werden kann, begrenzt wird. Die Zwangsführung ist vorzugsweise in einem Bereich des Klapphakens angeordnet bzw. festgelegt, der von der gelenkigen Verbindung des Klapphakens mit dem Horizontalträger abgewandt ist.
  • Besonders bevorzugt ist die gelenkige Verbindung am unteren Bereich des Klapphakens, vorzugsweise an der Unterseite, vorzugsweise durch eine Klappachse, ausgebildet, während die Zwangsführung in der vorzugsweise beschriebenen Ausgestaltung in einem oberen Bereich des Klapphakens festgelegt ist.
  • Es hat sich als besonders geeignet erwiesen, wenn der Klapphaken wenigstens in eine Tragposition und in eine Einschalposition einstellbar ist, wobei der Klapphaken bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Horizontalträgers in der Tragposition derart positioniert ist, dass die Schalplatte in einer horizontalen bzw. waagerechten Orientierung an dem Klapphaken festlegbar ist, und wobei ein Überstand des Klapphakens über die erste Längsseite in der Einschalposition geringer ist als in der Tragposition.
  • In der Tragposition bietet der Klapphaken die Möglichkeit, die Schalplatte an dem Horizontalträger festzulegen, bzw. der Klapphaken ist geeignet die Schalplatte zu tragen, sodass die Schalplatte bzw. die Verschalung zum Gießen einer Betondecke mit flüssigem Beton verwendbar ist. In der Tragposition befindet sich der Klapphaken insbesondere in einem ausgeklappten Zustand, wobei der Klapphaken durch einen Anschlag abgestützt ist.
  • Die Einschalposition ist insbesondere zur Montage der Schalplatte bzw. zum Einschalen vorgesehen. In der Einschalposition befindet sich der Klapphaken insbesondere in einem eingeklappten Zustand. Es kann dabei von Vorteil sein, wenn der Klapphaken in der Einschalposition nicht vollständig eingeklappt ist, insbesondere in der Einschalposition nicht verrastet.
  • Vorzugsweise bildet in der Tragposition eine Oberseite des Klapphakens eine wenigstens annähernd waagerechte Auflagefläche für die Schalplatte aus.
  • In diesem Fall ist die Schalplatte, insbesondere eine Seite bzw. Kante der Schalplatte, auf dem Klapphaken auflegbar, sodass die Schalplatte im Wesentlichen durch ihre Gewichtskraft auf dem Klapphaken bzw. an dem Horizontalträger gehalten bzw. getragen ist. Gegebenenfalls kann die Schalplatte auch an den Klapphaken einhakbar sein, beispielsweise an einer oder mehreren an der Oberseite der Auflagefläche überstehenden Nasen bzw. Überständen. Die Auflagefläche kann jedoch auch ohne Nase ausgebildet sein.
  • Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn der Klapphaken aus der Tragposition, insbesondere durch Druck gegen den Klapphaken mit einer Druckkomponenten in Richtung auf die erste Längsseite, in die Einschalposition überführbar ist.
  • Dabei kann der Druck vorzugsweise durch die zu montierende Schalplatte ausgeübt bzw. vermittelt sein. Insbesondere kann der Druck, welcher in der Regel aktiv von dem Monteur ausgeübt wird, auch von schräg unten erfolgen. Bevorzugter Weise kann dadurch der Klapphaken bei der Montage der Schalplatte durch ein Entlangführen bzw. Entlangschwenken einer Seite der Schalplatte schräg von unten nach oben entlang des Klapphakens von der Tragposition in die Einschalposition gebracht werden, beispielsweise durch Verkippen bzw. Einklappen des Klapphakens in Richtung auf die erste Längsseite des Horizontalträgers. Insbesondere ist dabei in vorteilhafter Weise nicht zwingendermaßen ein weiteres Hilfsmittel erforderlich.
  • Alternativ oder ergänzend kann es besonders vorteilhaft sein, dass der Klapphaken eingerichtet und ausgebildet ist um, wenn keine externe Druckkomponente auf den Klapphaken einwirkt, aus der Einschalposition selbstständig in die Tragposition überzugehen.
  • In einer Ausgestaltung kann der Klapphaken durch eine Federkraft und/oder durch eine, vorzugsweise elastische, Rückstellkraft aus der Einschalposition in die Tragposition übergehen.
  • Es kann auch vorteilhaft sein, wenn der Klapphaken in eine Ausschalposition einstellbar ist.
  • Dabei ist die Ausschalposition insbesondere zur Demontage der Schalplatte bzw. zum Ausschalen vorgesehen. Die Ausschalposition kann ggf. auch als Transportposition verwendbar sein.
  • Vorzugsweise ist in der Ausschalposition ein Überstand des Klapphakens über die erste Längsseite geringer ist als in der Tragposition und vorzugsweise auch geringer als in der Einschalposition.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung verbleibt der Klapphaken ohne äußeres Einwirken in der Ausschalposition, wobei der Klapphaken in der Ausschalposition vorzugsweise kraftschlüssig und/oder formschlüssig an der ersten Längsseite festgelegt ist, insbesondere verklemmt und/oder verrastet ist.
  • Durch das Verbleiben in der eingeklappten Position ist die Ausschalposition zur Demontage und/oder zum Transport des Horizontalträgers besonders gut geeignet, insbesondere im Unterschied zur Einschalposition, aus welcher der Klapphaken vorzugsweise selbstständig in die Tragposition bzw. die ausgeklappte Position übergeht.
  • Es ist von Vorteil, wenn an der ersten Längsseite des Horizontalträgers wenigstens zwei, vorzugsweise genau zwei, drei oder vier Klapphaken zur Festlegung der Schalplatte ausgebildet sind.
  • Es kann ferner vorgesehen sein, dass an einer zweiten Längsseite des Horizontalträgers wenigstens ein Klapphaken und/oder ein unbeweglicher Auflagehaken zur Festlegung einer weiteren Schalplatte ausgebildet ist.
  • Der Klapphaken ist dabei insbesondere ein Klapphaken nach der vorhergehenden Beschreibung. Dabei ist der Überstand des Klapphakens an der zweiten Längsseite analog auf die zweite Längsseite des Horizontalträgers bezogen. Insbesondere ist der Klapphaken beweglich bzw. verkippbar bzw. einklappbar, wohingegen der unbewegliche Auflagehaken starr bzw. steif ist.
  • Es ist vorzuziehen, dass auf einer jeweiligen Längsseite entweder nur Klapphaken oder nur unbewegliche Auflagehaken ausgebildet sind. Insbesondere ist es nicht bevorzugt, wenn auf einer Längsseite sowohl Klapphaken als auch Auflagehaken ausgebildet sind. Es ist im Rahmen der Erfindung nicht vorgesehen, dass auf beiden Längsseiten des Horizontalträgers Auflagehaken ausgebildet sind. Es kann aber vorgesehen sein, dass auf beiden Längsseiten des Horizontalträgers Klapphaken vorgesehen sind. Besonders bevorzugt ist eine Ausgestaltung der Erfindung, bei der auf der ersten Längsseite ausschließlich Klapphaken und auf der zweiten Längsseite ausschließlich unbewegliche Auflagehaken ausgebildet sind, wobei eine Mehrzahl von Horizontalträgern vorzugsweise derart angeordnet ist, dass jeweils eine Längsseite mit Klapphaken, insbesondere die erste Längsseite eines ersten Horizontalträgers, einer Längsseite mit unbeweglichen Auflagehaken, insbesondere die zweite Längsseite eines zweiten Horizontalträgers, gegenüberliegt.
  • Vorzugsweise sind die an der zweiten Längsseite ausgebildeten Klapphaken und/oder unbeweglichen Auflagehaken bezogen auf eine Längsachse des Horizontalträgers jeweils auf derselben Längsposition ausgebildet, wie die an der ersten Längsseite ausgebildeten Klapphaken.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Vorrichtung zur wenigstens teilweisen Verschalung einer Betondecke aufweisend wenigstens einen Horizontalträger, eine erste Deckenstütze und eine zweite Deckenstütze, wobei der Horizontalträger in einer horizontalen Orientierung zwischen den Deckenstützen festlegbar ist. Erfindungsgemäß ist dabei vorgesehen, dass an wenigstens einem ersten Ende des Horizontalträgers ein zwischen einer Verriegelungsposition und einer Entriegelungsposition bewegbarer Rasthaken zur Festlegung an der ersten Deckenstütze ausgebildet ist.
  • Der Horizontalträger kann vorzugsweise ein Horizontalträger mit einem oder mehreren Merkmalen gemäß der vorhergehenden Beschreibung sein. Vorzugsweise sind wenigstens zwei Horizontalträger und vier Deckenstützen vorgesehen. Die Deckenstützen können einstückig bzw. einteilig oder mehrteilig ausgeführt sein. Vorzugsweise sind die Deckenstützen höhenverstellbar. Ferner hat es sich von Vorteil erwiesen, wenn die Deckenstützen von der Bodenhöhe bis zur Deckenhöhe reichen, sodass die Deckenstützen nach dem Betonieren der Decke in direkter Berührung mit der Decke stehen.
  • Ferner kann eine Mehrzahl von Schalplatten vorgesehen sein, vorzugsweise genau so viele, dass alle Klapphaken der Horizontalträger mit Schalplatten belegbar sind und/oder dass mit den Schalplatten eine durchgängige Schalfläche ausgebildet werden kann.
  • Die Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich aus den bereits beschriebenen Vorteilen des erfindungsgemäßen Horizontalträgers analog.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung weisen die Deckenstützen jeweils ein Stützbein und einen Stützkopf am oberen Ende des Stützbeins auf, wobei der Stützkopf wenigstens eine Trägeraufnahme und einen Absenkkeil aufweist und die Trägeraufnahme durch Betätigen des Absenkkeils zur Demontage absenkbar ist, und wobei der Rasthaken an der Trägeraufnahme der ersten Deckenstütze einhängbar ist.
  • Vorzugsweise stellt die Trägeraufnahme der zweiten Deckenstütze eine Schwenkachse zur Verfügung, um welche der Horizontalträger schwenkbar ist.
  • Dabei kann insbesondere ein zweites Ende des Horizontalträgers mit der Trägeraufnahme der zweiten Deckenstütze die Schwenkachse ausbilden. Zu diesem Zweck ist an dem zweiten Ende des Horizontalträgers vorzugsweise ein Rasthaken oder ein unbeweglicher Haken ausgebildet. Für die Montage ist der Horizontalträger insbesondere hochschwenkbar, wobei die Montage ggf. ohne ein vorheriges Absenken der Deckenstütze erfolgen kann. Für die Demontage ist der Horizontalträger insbesondere herunterschwenkbar.
  • Der Horizontalträger kann insbesondere in einem Winkelbereich schwenkbar bzw. drehbar sein, vorzugsweise um etwa 90° von einer wenigstens annähernd senkrechten bzw. vertikalen Position in eine wenigstens annähernd waagerechte bzw. horizontale Position. Es kann zur bestimmungsgemäßen Verwendung auch ein kleinerer Winkelbereich ausreichend sein. Ein größerer Winkelbereich als 90° ist in der Regel nicht notwendig.
  • Es hat sich als besonders geeignet erwiesen, wenn die Deckenstützen, die Horizontalträger und die Schalplatten nach oben eine Ebene ausbilden, welche insbesondere eine Schalfläche ausbildet.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke unter Verwendung von wenigstens einer ersten Deckenstütze, einer zweiten Deckenstütze, wenigstens zwei Horizontalträgern und wenigstens einer Schalplatte umfassend wenigstens die folgenden Schritte:
    1. (a) Aufstellen von wenigstens der ersten Deckenstütze und der zweiten Deckenstütze, welche jeweils ein Stützbein und einen Stützkopf am oberen Ende des Stützbeins aufweisen, wobei die Stützköpfe jeweils wenigstens eine Trägeraufnahme und einen Absenkkeil aufweisen;
    2. (b) Einhängen eines an einem zweiten Ende eines der Horizontalträger ausgebildeten unbeweglichen Hakens oder eines Rasthakens an der Trägeraufnahme der zweiten Deckenstütze, derart, dass in beiden der Varianten das zweite Ende des Horizontalträgers und die zweite Deckenstütze eine Schwenkachse ausbilden;
    3. (c) Hochschwenken eines ersten Endes des Horizontalträgers;
    4. (d) Bewegen eines an dem ersten Ende des Horizontalträgers ausgebildeten Rasthakens in eine Verriegelungsposition, fixieren des Rasthakens in der Verriegelungsposition mit einem Fixierglied, vorzugsweise einem Fixierkeil, und einhängen des Rasthakens an der Trägeraufnahme der ersten Deckenstütze.
  • Nach dem Einschalen kann die von der Verschalung definierte Schalfläche bzw. Schalform mit flüssigem Beton ausgegossen werden, welcher dann in der von der Verschalung vorgegebenen Form aushärten kann, um eine Decke auszubilden.
  • Das Einschalen einer Betondecke kann vorzugsweise unter Verwendung von Horizontalträgern und/oder einer Vorrichtung mit einem oder mehreren Merkmalen gemäß der vorhergehenden Beschreibung erfolgen.
  • Die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke ergeben sich aus den bereits beschriebenen Vorteilen des erfindungsgemäßen Horizontalträgers und der erfindungsgemäßen Vorrichtung analog.
  • Das Aufstellen der Deckenstützen in Schritt (a) kann vorzugsweise derart erfolgen, dass die Deckenstützen auf einer rechteckigen Grundfläche angeordnet sind. Weiter vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass der Abstand der Deckenstützen auf zwei sich gegenüberliegenden Seitenlinien der Grundfläche jeweils wenigstens annähernd der Länge einer der Horizontalträger entspricht, und wobei der Abstand auf den anderen beiden sich gegenüberliegenden Seitenlinien jeweils wenigstens annähernd der Länge einer der Schalplatten entspricht. Dabei ist die Länge der Schalplatte insbesondere senkrecht zur ersten Längsseite des Horizontalträgers zu messen.
  • Das Hochschwenken des Horizontalträgers in Schritt (c) kann unter Zuhilfenahme einer Stange oder Schalhilfe erfolgen.
  • Dabei kann der Horizontalträger insbesondere in einem Winkelbereich schwenkbar bzw. drehbar sein, vorzugsweise um etwa 90° von einer wenigstens annähernd senkrechten Position in eine wenigstens annähernd waagerechte bzw. horizontale Position. Es kann zur bestimmungsgemäßen Verwendung auch ein kleinerer Winkelbereich ausreichend sein. Ein größerer Winkelbereich als 90° ist in der Regel nicht notwendig.
  • Einzelne Schritte und/oder Gruppen von Schritten des Verfahrens können ggf. iterativ wiederholt werden, beispielsweise die Schritte (a) bis (d). Es kann zunächst auch der Schritt (a) iterativ wiederholt werden, bevor dann im Anschluss die Schritte (b) bis (d) als Gruppe iterativ wiederholt werden.
  • Es können weitere Zwischenschritte zwischen jeweils zwei aufeinanderfolgenden Schritten der Schritte (a) bis (d) des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen sein. Ferner können die Schritte jeweils Teilschritte aufweisen.
  • Vorzugsweise werden die Schritte (a) bis (d) solange iterativ wiederholt, bis insgesamt wenigstens vier Deckenstützen aufgestellt und wenigstens ein erster Horizontalträger und ein zweiter Horizontalträger eingehängt sind, wobei die Deckenstützen jeweils paarweise durch einen der Horizontalträger verbunden sind, und wobei die Horizontalträger jeweils paarweise parallel zueinander wenigstens annähernd im Abstand einer Länge der Schalplatte verlaufen. Danach kann vorzugsweise der folgende Zusatzschritt vorgesehen sein:
    1. (e) Festlegen der Schalplatte zwischen jeweils zwei der parallel zueinander verlaufenden Horizontalträger.
  • Der Schritt (e) kann dann bedarfsweise iterativ wiederholt werden, insbesondere solange, bis die Klapphaken bzw. die Auflagehaken an jeweils wenigstens einer Längsseite der beiden Horizontalträger vollständig mit Schalplatten belegt sind.
  • In dem Verfahren bzw. den Varianten des Verfahrens können insbesondere so viele Schalplatten verwendet werden, wie bei bestimmungsgemäßer Verwendung auf den Klapphaken und/oder unbeweglichen Auflagehaken der Horizontalträger Platz finden.
  • Einzelne Schritte und/oder Gruppen von Schritten des Verfahrens können insbesondere solange iterativ wiederholt werden, bis die zu gießende bzw. zu betonierende Decke wenigstens teilweise verschalt ist.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke umfasst der auf Schritt (d) folgende Schritt (e) die folgenden Teilschritte:
    • (e1) Auflegen einer zweiten Seite der Schalplatte auf wenigstens einen Klapphaken an einer dem ersten Horizontalträger zugewandten Längsseite des zweiten Horizontalträgers, wobei sich der Klapphaken in einer Tragposition befindet, in welcher der Klapphaken eine wenigstens annähernd waagerechte Auflagefläche für die Schalplatte ausbildet, oder Auflegen einer zweiten Seite der Schalplatte auf wenigstens einen unbeweglichen Auflagehaken des zweiten Horizontalträgers, derart, dass in beiden der Varianten der zweite Horizontalträger und die Schalplatte eine Drehachse ausbilden;
    • (e2) Hochschwenken einer ersten Seite der Schalplatte;
    • (e3) Führen der ersten Seite der Schalplatte von unten nach oben entlang wenigstens eines Klapphakens an einer ersten Längsseite des ersten Horizontalträgers, welcher parallel zum zweiten Horizontalträger wenigstens annähernd im Abstand der Länge der Schalplatte verläuft, wobei der Klapphaken durch das Hochschwenken der Schalplatte in eine Einschalposition gebracht wird, in der ein Überstand des Klapphakens über die erste Längsseite geringer ist als in der Tragposition;
    • (e4) Ablegen der ersten Seite auf dem Klapphaken des ersten Horizontalträgers, wobei der Klapphaken derart ausgebildet ist, dass der Klapphaken nachdem die erste Seite der Schalplatte an dem Klapphaken vorbeigeführt ist, vorzugsweise selbstständig, in die Tragposition übergeht, und wobei die Schalplatte eine horizontale Orientierung einnimmt.
  • In Schritt (e1) kann die zweite Seite der Schalplatte auf wenigstens einem, vorzugsweise wenigstens zwei, Klapphaken aufgelegt bzw. festgelegt werden.
  • Die dem ersten Horizontalträger zugewandte Längsseite des zweiten Horizontalträgers kann insbesondere eine zweite Längsseite eines Horizontalträgers gemäß der vorhergehenden Beschreibung sein.
  • Das Hochschwenken einer der Schalplatten in Schritt (e2) kann unter Zuhilfenahme einer Stange oder Schalhilfe erfolgen.
  • Dabei kann die Schalplatte insbesondere in einem Winkelbereich schwenkbar bzw. drehbar sein, vorzugsweise um etwa 90° von einer wenigstens annähernd senkrechten Position in eine wenigstens annähernd waagerechte bzw. horizontale Position. Es kann zur bestimmungsgemäßen Verwendung auch ein kleinerer Winkelbereich ausreichend sein. Ein größerer Winkelbereich als 90° ist in der Regel nicht notwendig.
  • In Schritt (e3) werden durch das Hochschwenken der Schalplatte vorzugsweise alle Klapphaken der ersten Längsseite in eine Einschalposition gebracht.
  • Die Schritte (e1) bis (e4) können bei Bedarf solange iterativ wiederholt werden, bis die Klapphaken bzw. die unbeweglichen Auflagehaken an jeweils wenigstens einer Längsseite der Horizontalträger vollständig mit Schalplatten belegt sind.
  • In einer alternativen, aber nicht bevorzugten Variante des Verfahrens zum Einschalen kann nach dem Schritt (e1), anders als in den Schritten (e2) und (e3) beschrieben, zuerst wenigstens ein Klapphaken, vorzugsweise alle, auf der ersten Längsseite des ersten Horizontalträgers manuell eingeklappt bzw. in eine Einschalposition gebracht, und erst danach eine erste Seite der Schalplatte hochgeschwenkt werden. Dabei kann die erste Seite ungehindert von unten nach oben an dem Klapphaken entlanggeführt werden, insbesondere ohne, dass der Klapphaken durch die Schalplatte betätigt wird bzw. durch die Schalplatte in die Einschalposition gebracht wird. Die Klapphaken können in dieser nicht bevorzugten Variante beispielsweise durch eine Stange oder Schalhilfe in der Einschalposition gehalten werden, während die Schalplatte hochgeschwenkt wird, oder es kann vorgesehen sein, dass die Klapphaken in der Einschalposition verklemmen oder verrasten, sodass die Klapphaken in der Einschalposition zumindest temporär gehalten werden, sodass die Schalplatte hochgeschwenkt werden kann. Denkbar ist es auch, die Klapphaken motorisch in die Einschalposition zu verbringen. Anschließend kann durch eine Betätigung der Klapphaken, beispielsweise mithilfe einer Stange oder der Schalhilfe oder motorisch der Klapphaken wieder in die Tragposition verbracht werden, beispielsweise indem eine Verklemmung oder Verrastung gelöst wird, gegebenenfalls auch durch eine Mechanik, die derart gestaltet ist, dass durch ein weiteres Eindrücken des Klapphakens eine Verrastung gelöst wird. Die Anordnung der Horizontalträger sowie die Definition der Einschalposition kann analog zur vorhergehenden Beschreibung sein.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum wenigstens teilweisen Ausschalen einer Betondecke, welche zuvor unter Verwendung von wenigstens einer ersten Deckenstütze, einer zweiten Deckenstütze, wenigstens zwei Horizontalträgern, vorzugsweise einem ersten Horizontalträger und einem zweiten Horizontalträger, und wenigstens einer Schalplatte, insbesondere mittels eines Verfahrens zum wenigstens teilweisen Einschalen gemäß der vorhergehenden Beschreibung, eingeschalt wurde. Dieses zweite Verfahren umfasst wenigstens die folgenden Schritte:
    1. (f) Absenken der Horizontalträger, vorzugsweise durch das Betätigen von Absenkkeilen an den Deckenstützen;
    2. (g) Demontieren der wenigstens einen Schalplatte, welche auf den Horizontalträgern aufliegt;
    3. (h) ggf. Abstützen von zumindest einem ersten Ende eines der Horizontalträger;
    4. (i) Lösen eines Fixierglieds, vorzugsweise lösen eines Fixierkeils, welches bzw. welcher einen Rasthaken an einem ersten Ende des Horizontalträgers in einer Verriegelungsposition, in der der Rasthaken an einer Trägeraufnahme der ersten Deckenstütze eingehängt ist, fixiert, bewegen des Rasthakens von der Verriegelungsposition in eine Entriegelungsposition und aushängen des ersten Endes des Horizontalträgers aus der Trägeraufnahme der ersten Deckenstütze;
    5. (k) Herunterschwenken des ersten Endes des Horizontalträgers um eine Schwenkachse an einem zweiten Ende des Horizontalträgers, wobei das zweite Ende des Horizontalträgers weiterhin von der zweiten Deckenstütze gestützt wird;
    6. (m) Entfernen des zweiten Endes des Horizontalträgers von der zweiten Deckenstütze;
    7. (n) ggf. Demontieren von Deckenstützen, welche keine Horizontalträger mehr tragen.
  • Dabei wurde die Bezeichnung der Schritte von (f) beginnend lediglich zum Zweck der Unterscheidbarkeit von den Schritten (a) bis (e) des (ersten) Verfahrens zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke gewählt. Die Verschalung kann vorzugsweise mit dem zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren montiert worden sein, sie kann aber auch mit einem anderen Verfahren montiert worden sein. Ferner wird die Verschalung nicht unmittelbar nach dem Einschalen wieder demontiert bzw. entfernt. Das Ausschalen erfolgt in der Regel nach dem Gießen einer Decke mit flüssigem Beton und dem wenigstens teilweisen Aushärten des Betons in der von der Verschalung vorgegebenen Form.
  • Die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens zum wenigstens teilweisen Ausschalen einer Betondecke ergeben sich aus den bereits beschriebenen Vorteilen des erfindungsgemäßen Horizontalträgers, der erfindungsgemäßen Vorrichtung und des erfindungsgemäßen Verfahrens zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke analog.
  • Das Absenken der Horizontalträger in Schritt (f) geht mit einem Absenken der daran festgelegten Schalplatten einher. In anderen Worten werden die Horizontalträger gemeinsam mit der oder den an dem Horizontalträger festgelegten Schalplatten abgesenkt. Dabei werden vorzugsweise die Absenkkeile derjenigen Deckenstützen betätigt, an welchen der erste Horizontalträger und/oder der zweite Horizontalträger festgelegt ist.
  • Das Absenken dient der Schaffung von einem Spielraum bzw. Freiraum zur Decke der ausreicht, um die Schalplatten und/oder die Horizontalträger demontieren zu können, wobei in der Regel ein geringfügiges Anheben einer Seite bzw. eines Endes notwendig ist. Vorzugsweise bleibt dabei ein Kontakt der Deckenstützen zur Betondecke bestehen, um diese zumindest noch mit den oberen Enden der Deckenstützen zu stützen. Das Absenken kann beispielsweise mithilfe eines Absenkmechanismus eines Stützkopfs, welcher am oberen Ende der Deckenstütze angeordnet ist, in Anlehnung an die DE 10 2017 210 195 A1 der Anmelderin erfolgen.
  • Der Schritt (h), dessen Formulierung den Terminus „ggf.“ aufweist, ist ein optionaler Schritt.
  • Das Abstützen des Horizontalträgers in Schritt (h) und/oder das Herunterschwenken des Horizontalträgers in Schritt (k) kann vorzugsweise unter Zuhilfenahme einer Stange oder Schalhilfe erfolgen.
  • Die Stützung des zweiten Endes des Horizontalträgers durch die zweite Deckenstütze in Schritt (k) kann insbesondere durch Eingriff eines am zweiten Ende ausgebildeten unbeweglichen Hakens oder Rasthakens in eine Trägeraufnahme der zweiten Deckenstütze erfolgen.
  • Insbesondere zwischen dem Schritt (g) bzw. einem der Schritte (h) bis (m) und dem Schritt (n), also vor dem Demontieren der Deckenstützen, kann eine Pause zum weiteren Aushärten des ggf. noch teilweise feuchten Betons vorgesehen sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Schritte (f) bis (m) im Sinne des Frühausschalens bereits dann vorgenommen werden, wenn die Betondecke noch keine ausreichende Festigkeit erreicht hat, um selbsttragend zu sein. Daher werden zunächst lediglich die Schalplatten und ggf. die Horizontalträger demontiert, wohingegen die Deckenstützen bis zum vollständigen Aushärten stehengelassen werden. Erst dann wird der Schritt (n) ausgeführt. Alternativ kann die Pause zum Aushärten auch zwischen dem Schritt (g) und einem der Schritte (h) bis (m) vorgesehen sein.
  • Analog zu dem vorstehend beschriebenen Verfahren zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke, können auch bei dem Verfahren zum wenigstens teilweisen Ausschalen einer Betondecke einzelne Schritte und/oder Gruppen von Schritten des Verfahrens ggf. iterativ wiederholt werden. Die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich analog zur vorhergehenden Beschreibung. Ferner können weitere Zwischenschritte zwischen jeweils zwei aufeinanderfolgenden Schritten der Schritte (f) bis (n) vorgesehen sein. Außerdem können die Schritte jeweils Teilschritte aufweisen.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens zum wenigstens teilweisen Ausschalen einer Betondecke umfasst der Schritt (g) die folgenden Teilschritte:
    • (g1) ggf. Abstützen von zumindest einer ersten Seite der Schalplatte;
    • (g2) Einklappen von wenigstens einem Klapphaken an einer ersten Längsseite des ersten Horizontalträgers auf welchem die Schalplatte mit einer ersten Seite aufliegt, vorzugsweise in eine Ausschalposition mit einem verkleinertem Überstand des Klapphakens über die erste Längsseite, wobei der Klapphaken vorzugsweise derart ausgebildet wird, dass der Klapphaken ohne äußeres Einwirken in der Ausschalposition verbleibt;
    • (g3) Herunterschwenken der ersten Seite der Schalplatte, wobei eine zweite Seite der Schalplatte weiterhin auf wenigstens einem Klapphaken und/oder einem unbeweglichen Auflagehaken des zweiten Horizontalträgers aufliegt;
    • (g4) Entfernen der zweiten Seite der Schalplatte von dem zweiten Horizontalträger.
  • Die ersten und zweiten Horizontalträger bzw. vorzugsweise alle Horizontalträger, die im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens bzw. der erfindungsgemäßen Vorrichtung eingesetzt werden, sind vorzugsweise identisch ausgebildet. Das heißt die Horizontalträger weisen vorzugsweise jeweils eine identisch ausgebildete erste Längsseite mit Klapphaken und eine identisch ausgebildete zweite Längsseite mit Klapphaken oder unbeweglichen Auflagehaken auf. Ferner sind auch die beiden Enden, an denen die Rasthaken bzw. die unbeweglichen Haken ausgebildet sind, bei allen Horizontalträgern vorzugsweise identisch ausgebildet.
  • Das Abstützen der Schalplatte in Schritt (g1) und/oder das Herunterschwenken der Schalplatte in Schritt (g3) kann vorzugsweise unter Zuhilfenahme einer Stange oder Schalhilfe erfolgen.
  • Das im Schritt (g2) vorgesehene Einklappen von wenigstens einem Klapphaken sieht vorzugsweise vor, dass alle Klapphaken, die an der ersten Längsseite vorgesehen sind, um eine Schalplatte zu tragen, eingeklappt werden, vorzugsweise in eine Ausschalposition, in der die Klapphaken vorzugsweise zumindest temporär kraft- und/oder formschlüssig gehalten, vorzugsweise verklemmt, verrastet oder verriegelt sind, sodass die Schalplatte, wie im Schritt (g3) vorgesehen, heruntergeschwenkt werden kann.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass jeweils eine Schalplatte heruntergeschwenkt wird und dann erst die Klapphaken zum Herunterschwenken einer zweiten Schalplatte, die gegebenenfalls an demselben Horizontalträger festgelegt ist, eingeklappt bzw. in die Ausschalposition verbracht werden. Dies erhöht die Sicherheit. Alternativ dazu kann grundsätzlich auch vorgesehen sein, dass die Klapphaken, die zwei, drei oder alle Schalplatten an der ersten Längsseite des ersten Horizontalträgers tragen, zunächst eingeklappt bzw. in die Ausschalposition verbracht werden und anschließend die Schalplatten gemäß dem Schritt (g3) nacheinander heruntergeschwenkt werden. Dies erfordert es allerdings vorzugsweise, dass mehrere Personen bzw. Monteure die Schalplatten bedienen oder Stangen bzw. Schalhilfen vorgesehen sind, um die Schalplatten, nachdem die Klapphaken eingeklappt wurden, in der Position zu halten bzw. zu sichern, so dass diese nicht selbständig herunterschwenken.
  • Merkmale, die im Zusammenhang mit einem der Gegenstände der Erfindung, insbesondere dem Horizontalträger, der Vorrichtung oder den Verfahren, beschrieben wurden, sind auch für die anderen Gegenstände der Erfindung vorteilhaft umsetzbar. Ebenso können Vorteile, die im Zusammenhang mit einem der Gegenstände der Erfindung genannt wurden, auch auf die anderen Gegenstände der Erfindung bezogen verstanden werden.
  • Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass Begriffe wie „umfassend“, „aufweisend“ oder „mit“ keine anderen Merkmale oder Schritte ausschließen. Ferner schließen Begriffe wie „ein“ oder „das“, die auf eine Einzahl von Schritten oder Merkmalen hinweisen, keine Mehrzahl von Merkmalen oder Schritten aus - und umgekehrt.
  • In einer puristischen Ausführungsform der Erfindung kann allerdings auch vorgesehen sein, dass die in der Erfindung mit den Begriffen „umfassend“, „aufweisend“ oder „mit“ eingeführten Merkmale abschließend aufgezählt sind. Dementsprechend kann eine oder können mehrere Aufzählungen von Merkmalen im Rahmen der Erfindung als abgeschlossen betrachtet werden, beispielsweise jeweils für jeden Anspruch betrachtet. Die Erfindung kann beispielsweise ausschließlich aus den in Anspruch 1 genannten Merkmalen bestehen.
  • Es sei erwähnt, dass Bezeichnungen wie „erstes“ oder „zweites“ etc. vornehmlich aus Gründen der Unterscheidbarkeit von jeweiligen Vorrichtungs- oder Verfahrensmerkmalen verwendet werden und nicht unbedingt andeuten sollen, dass sich Merkmale gegenseitig bedingen oder miteinander in Beziehung stehen.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben.
  • Die Figuren zeigen jeweils bevorzugte Ausführungsbeispiele, in denen einzelne Merkmale der vorliegenden Erfindung in Kombination miteinander dargestellt sind. Merkmale eines Ausführungsbeispiels sind auch losgelöst von den anderen Merkmalen des gleichen Ausführungsbeispiels umsetzbar und können dementsprechend von einem Fachmann ohne Weiteres zu weiteren sinnvollen Kombinationen und Unterkombinationen mit Merkmalen anderer Ausführungsbeispiele verbunden werden.
  • In den Figuren sind funktionsgleiche Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Die Figuren stellen die Erfindung lediglich beispielhaft und stark schematisiert dar.
  • Es zeigen:
    • 1 eine prinzipmäßige Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Horizontalträgers mit einem Rasthaken;
    • 2 eine prinzipmäßige Ansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Horizontalträgers;
    • 3 eine prinzipmäßige Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Horizontalträgers, wobei sich ein Rasthaken des Horizontalträgers in der Verriegelungsposition befindet und an einer Deckenstütze festgelegt ist;
    • 4 eine weitere prinzipmäßige Ansicht nach 3;
    • 5 eine prinzipmäßige Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Horizontalträgers, wobei sich der Rasthaken in der Entriegelungsposition befindet;
    • 6 eine weitere prinzipmäßige Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Horizontalträgers, wobei sich der Rasthaken in der Entriegelungsposition befindet;
    • 7 eine prinzipmäßige Detailansicht eines Fixierkeils einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Horizontalträgers;
    • 8 eine prinzipmäßige Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Horizontalträgers, wobei sich ein Klapphaken bei der Montage einer Schalplatte in der Einschalposition befindet;
    • 9 eine prinzipmäßige Ansicht eines Schalungssystems mit einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
    • 10a eine prinzipmäßige Darstellung des Schritts (c) des erfindungsgemäßen Verfahrens zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke;
    • 10b eine prinzipmäßige Darstellung des Schritts (d) des erfindungsgemäßen Verfahrens zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke;
    • 10c eine prinzipmäßige Darstellung des Schritts (e) einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke;
    • 10d eine prinzipmäßige Darstellung des abgeschlossenen Schritts (e) des erfindungsgemäßen Verfahrens zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke;
    • 10e eine prinzipmäßige Darstellung nach iterativem Wiederholen einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke; und
    • 11 eine prinzipmäßige Ansicht des Schritts (c) des erfindungsgemäßen Verfahrens zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke.
  • Verschalungen zum Gießen von Decken mit flüssigem Beton weisen in der Regel Horizontalträger 1 und Schalplatten 2 auf der ungefähren Höhe der geplanten Betondecke zur Ausbildung einer Schalfläche auf. Diese wird üblicher Weise von Deckenstützen 3 getragen, kann unter Umständen jedoch zumindest teilweise auch von Seitenwänden des Raumes getragen werden, für welchen die Betondecke vorgesehen ist.
  • Die 1 zeigt eine prinzipmäßige Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Horizontalträgers 1 zur Festlegung wenigstens einer Schalplatte 2 und zur Festlegung an wenigstens einer Deckenstütze 3 zur wenigstens teilweisen Verschalung einer Betondecke. Dabei ist an wenigstens einem ersten Ende 1a des Horizontalträgers 1 ein Rasthaken 4 zur Festlegung an der Deckenstütze 3 ausgebildet, wobei der Rasthaken 4 zwischen einer Verriegelungsposition 5 und einer Entriegelungsposition 6 bewegbar ist. Die Schalplatte 2 und die Deckenstütze 3 sind in der 1 nicht gezeigt. Zur Erläuterung der Verriegelungsposition 5 und der Entriegelungsposition 6 sei auf die nachfolgende Beschreibung der weiteren Figuren verwiesen.
  • In der 2 ist eine prinzipmäßige Ansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Horizontalträgers 1 (aus einer anderen Perspektive) gezeigt.
  • Die 3 und 4 zeigen jeweils eine prinzipmäßige Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Horizontalträgers 1 an einer Deckenstütze 3. Dabei befindet sich der Rasthaken 4 insbesondere in der Verriegelungsposition 5. Vorzugsweise ist der Rasthaken 4 in der Verriegelungsposition 5 mit einem Fixierglied, welches im Ausführungsbeispiel vorzugsweise als Fixierkeil 7 ausgebildet ist, fixierbar, insbesondere um den Horizontalträger 1 an der Deckenstütze 3 zu befestigen bzw. zu sichern. Zur Verdeutlichung des Befestigungsprinzips ist die Deckenstütze 3 in der 4 im Querschnitt gezeigt, sodass das Eingreifen des Rasthakens 4 an der Deckenstütze 3 sowie das Eingreifen des Fixierkeils 7 in dem Rasthaken 4 sichtbar ist. Dabei kann der Rasthaken 4 an einer Trägeraufnahme 16 der Deckenstütze 3 festgelegt sein. Im Ausführungsbeispiel ist der Rasthaken 4 vorzugsweise mit einer Aufnahme, insbesondere einer Vertiefung 4a bzw. einer Einkerbung bzw. einer Nase an einem komplementären Vorsprung 16a der Trägeraufnahme 16 der Deckenstütze 3 bzw. des Stützkopfs 15 festgelegt sein.
  • Die Vertiefung 4a, mit der der Rasthaken 4 an dem Vorsprung 16a bzw. allgemein an der Trägeraufnahme 16 der Deckenstütze 3 festlegbar ist, ist vorzugsweise in einen Überstand des Rasthakens 4, welcher, wenn sich der Rasthaken 4 in der Verriegelungsposition 5 befindet, über das erste Ende 1a des Horizontalträgers 1 übersteht, ausgebildet.
  • In den 5 und 6 sind ebenfalls prinzipmäßige Ansichten einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Horizontalträgers 1 an einer Deckenstütze 3 gezeigt. Dabei ist der Horizontalträger 1 in der 5, relativ zu einem oberen Ende der Deckenstütze 3 und anders als in den vorhergehenden Figuren, abgesenkt. Insbesondere die Trägeraufnahme 16 ist in der 5 verglichen mit der Darstellung in den 3 und 4 abgesenkt. Vorzugsweise ist zum Absenken ein Absenkkeil 17 vorgesehen, der lediglich stark vereinfacht dargestellt ist. Die Trägeraufnahme 16 bzw. der Stützkopf 15 kann insbesondere durch Verschieben oder Herausschlagen des Absenkkeils 17 absenkbar sein. Ferner befindet sich der Rasthaken 4 in den 5 und 6 in der Entriegelungsposition 6 und ist von der Deckenstütze 3 gelöst. Zur Verdeutlichung ist die Deckenstütze 3 in der 6, analog zu der 4, im Querschnitt gezeigt. In der Entriegelungsposition 6 kann der Rasthaken 4 insbesondere verschwenkbar sein, um den Rasthaken 4 von der Deckenstütze 3 zu lösen und/oder an der Deckenstütze 3 festzulegen.
  • Um den Rasthaken 4 zwischen der Verriegelungsposition 5 und der Entriegelungsposition 6 zu bewegen, insbesondere zu verschwenken, sind verschiedene Gestaltungen möglich. Im Ausführungsbeispiel ist eine Ausführungsform dargestellt, bei der der Rasthaken 4 um eine Rasthakenachse 4b des Horizontalträgers 1 schwenkbar ist. Hierauf ist das Ausführungsbeispiel jedoch nicht beschränkt. Durch das Fixierglied, welches im Ausführungsbeispiel vorzugsweise als Fixierkeil 7 ausgebildet ist, lässt sich der Rasthaken 4 in der Verriegelungsposition 5 fixieren, so dass der Rasthaken 4 nicht um die Rasthakenachse 4b verschwenkbar ist. Sobald der Fixierkeil 7 in eine Position verbracht ist, in der dieser den Rasthaken 4 nicht mehr fixiert, kann der Rasthaken 4 von der Verriegelungsposition 5 in die Entriegelungsposition 6, vorzugsweise durch eine Schwenkbewegung, in der der Überstand des Rasthakens 4 bzw. die Vertiefung 4a nach oben geschwenkt wird, in die Entriegelungsposition 6 verbracht werden.
  • In der Entriegelungsposition 6 steht der Rasthaken 4 vorzugsweise nicht mehr über das erste Ende 1a des Horizontalträgers 1 über. Dies ist in den 5 und 6 entsprechend dargestellt.
  • Die 7 zeigt eine prinzipmäßige Detailansicht des Fixierglieds bzw. Fixierkeils 7 einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Horizontalträgers 1. Es kann vorteilhaft sein, wenn der Fixierkeil 7 entlang seiner Längsachse verschiebbar ist, wie in der 7 durch einen Doppelpfeil angedeutet, und wenigstens annähernd orthogonal zum Rasthaken 4 angeordnet ist. Dabei kann der Fixierkeil 7 einen ersten Abschnitt 7a aufweisen, welcher in der Verriegelungsposition 5 formschlüssig und/oder kraftschlüssig in eine Aussparung 8 des Rasthakens 4 eingreift, beispielsweise in wenigstens eine Hinterschneidung 8a der Aussparung 8, sodass der Rasthaken 4 in der Verriegelungsposition 5 festgelegt ist. In dem gezeigten Ausführungsform ist die Aussparung 8 insbesondere T-förmig, was in den 4 und 6 noch besser sichtbar ist. Ferner weist der erste Abschnitt 7a des Fixierkeils 7 einen Querschnitt mit wenigstens annähernd der Form und Größe der Aussparung 8, insbesondere mit wenigstens einer Ausbuchtung 9 auf, die in die Hinterschneidung 8a formschlüssig eingreift. Der erste Abschnitt 7a des Fixierkeils 7 weist vorzugsweise einen T-förmigen Querschnitt auf, die horizontale Erstreckung des T-Querschnitts bildet dabei die Ausbuchtungen 9 aus, die in die Hinterschneidungen 8a der Aussparung 8 eingreifen. Ergänzend dazu kann der Fixierkeil 7 einen zweiten Abschnitt 7b aufweisen, welcher zwar in die Aussparung 8 des Rasthakens 4 eingreift, jedoch eine Schwenkbewegung des Rasthakens 4 von der Verriegelungsposition 5 in die Entriegelungsposition 6 nicht verhindert. Dafür kann insbesondere vorgesehen sein, dass der Querschnitt des zweite Abschnitts 7b keinen Ausbuchtung 9 aufweist bzw. die horizontale Erstreckung des T-förmigen Querschnitts, die in die Hinterschneidung 8a eingreift, bei dem zweiten Abschnitt 7b verglichen mit dem ersten Abschnitt 7a fehlt. Der zweite Abschnitt 7b weist somit nur die senkrechte Erstreckung des T-förmigen Querschnitts des ersten Abschnitts 7a auf.
  • Im Rahmen des Ausführungsbeispiels nach der 7 fixiert der Fixierkeil 7 den Rasthaken 4 in der Verriegelungsposition 5, wenn der Fixierkeil 7 nach links bewegt bzw. geschoben ist, sodass der erste Abschnitt 7a in der Aussparung 8 des Rasthakens 4 positioniert ist. Diese Stellung korrespondiert zu der Ansicht in der 4.
  • In der Verriegelungsposition 5 ist der Rasthaken 4, insbesondere senkrecht zur Längsachse des Fixierkeils 7, nicht verschwenkbar.
  • Der Rasthaken 4 kann in die Entriegelungsposition 6 verbracht bzw. verschwenkt werden, wenn der Fixierkeil 7 im Rahmen des Ausführungsbeispiels nach der 7 nach rechts bewegt bzw. geschoben ist, sodass der zweite Abschnitt 7b in der Aussparung 8 des Rasthakens 4 positioniert ist.
  • In der in der 7 gezeigten Ausführungsform kann der Fixierkeil 7 einen Übergangsbereich zwischen dem ersten Abschnitt 7a und dem zweiten Abschnitt 7b aufweisen, auf welchem sich der Ausbuchtung 9 des zweiten Abschnitts 7a keilförmig in Richtung auf den zweiten Abschnitt 7b, welcher keinen Vorsprung aufweist, verringert. Dadurch ist der Fixierkeil 7 vereinfacht in Richtung seiner Längsachse verschiebbar und kann in der Position, in der der Fixierkeil 7 den Rasthaken 4 fixiert, in der Hinterschneidung 8a verklemmt sein. Ferner weist der Fixierkeil 7 an seinen beiden Enden jeweils einen Anschlag auf, welcher ein vollständiges Durchschieben und dadurch ein Herunterfallen des Fixierkeils 7 verhindert bzw. sicherstellt, dass der Fixierkeil 7 stets zumindest lose an dem Horizontalträger 1 befestigt bleibt.
  • Es kann vorteilhaft sein, wenn an einem zweiten Ende 1b des Horizontalträgers 1 ein Rasthaken 4 oder ein unbeweglicher Haken zur Festlegung an einer weiteren (zweiten) Deckenstütze 3 ausgebildet ist. Dies ist in der Zeichnung nicht näher dargestellt. Bei dem Rasthaken 4 am zweiten Ende 1b des Horizontalträgers 1 kann es sich insbesondere um einen Rasthaken 4 nach der vorhergehenden Beschreibung handeln. Vorzugsweise weist auch der Rasthaken 4 am zweiten Ende 1b des Horizontalträgers 1 einen entsprechenden Fixierkeil 7 bzw. allgemein ein Fixierglied auf. Ferner ist der Rasthaken 4 am zweiten Ende 1b des Horizontalträgers 1 vorzugsweise an einer Trägeraufnahme 16 der (zweiten) Deckenstütze 3 festlegbar, insbesondere mit einer Vertiefung 4a des Rasthakens 4 an einem Vorsprung 16a der Trägeraufnahme 16. Ist an dem zweiten Ende 1b des Horizontalträgers 1 ein unbeweglicher Haken vorgesehen, so ist dieser vorzugsweise dazu ausgebildet, das zweite Ende 1b an einer zweiten Trägeraufnahme 25 der (zweiten) Deckenstütze 3 festzulegen. Es kann insbesondere vorgesehen sein, dass die zweite Trägeraufnahme 25 der Deckenstütze 3 zur Verwendung mit dem unbeweglichen Haken nicht identisch mit der (ersten) Trägeraufnahme 16 der Deckenstütze 3 zur Verwendung mit dem Rasthaken 4 ausgebildet ist. Vorzugsweise ist die zweite Trägeraufnahme 25 selbst hakenförmig ausgebildet.
  • Die Deckenstütze 3 kann somit vorzugsweise zwei identische Trägeraufnahmen 16, insbesondere zur Festlegung jeweils eines Rasthakens 4, oder eine (erste) Trägeraufnahme 16 zur Festlegung eines Rasthakens 4 und eine zweite Trägeraufnahme 25 zur Festlegung eines unbeweglichen Hakens aufweisen.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung kann an wenigstens einer ersten Längsseite 1c des Horizontalträgers 1 wenigstens ein Klapphaken 10 zur Festlegung der Schalplatte 2 ausgebildet sein. Dies ist beispielhaft in den 1, 3 und 5 dargestellt. Ferner kann an einer zweiten Längsseite 1d des Horizontalträgers 1 wenigstens ein Klapphaken 10 und/oder ein unbeweglicher Auflagehaken 11 ausgebildet sein.
  • In den 1, 3 und 5 weist der Horizontalträger 1 an einer ersten Längsseite 1c eine Mehrzahl an Klapphaken 10 und an der zweiten Längsseite 1d eine Mehrzahl von unbeweglichen Auflagehaken 11 auf. Im Ausführungsbeispiel nach 2 weist der Horizontalträger 1 an beiden Längsseiten 1c, 1d unbewegliche Auflagehaken 11 auf. Es kann auch vorgesehen sein, dass der Horizontalträger 1 an beiden Längsseiten 1c, 1d Klapphaken 10 aufweist.
  • Vorzugsweise ist der Klapphaken 10 wenigstens in eine Tragposition 21 und in eine Einschalposition 24 einstellbar, wobei der Klapphaken 10 bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Horizontalträgers 1 in der Tragposition 21 derart positioniert ist, dass die Schalplatte 2 in einer horizontalen Orientierung an dem Klapphaken 10 festlegbar ist, und wobei ein Überstand des Klapphakens 10 über die erste Längsseite 1c in der Einschalposition 24 geringer ist als in der Tragposition 21. Dies ist anhand der 8 dargestellt, welche eine prinzipmäßige Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Horizontalträgers 1 bei der Montage der Schalplatte 2 zeigt. Die Pfeildarstellung deutet an, wie die Schalplatte 2 entlang des Klapphakens 10 hochgeschwenkt werden kann. Es kann ferner vorteilhaft sein, wenn in der Tragposition 21 eine Oberseite des Klapphakens 10 eine wenigstens annähernd waagerechte Auflagefläche 22 für die Schalplatte 2 ausbildet. Das Aufliegen der Schalplatte 2 auf dem Klapphaken 10 ist beispielsweise in den 3 und 5 gezeigt.
  • Es hat sich ferner als vorteilhaft erwiesen, wenn der Klapphaken 10 in eine Ausschalposition einstellbar ist. Vorzugsweise ist in der Ausschalposition ein Überstand des Klapphakens 10 über die erste Längsseite 1c geringer ist als in der Tragposition 21 und vorzugsweise auch geringer als in der Einschalposition 24.
  • Die Ausführungsbeispiele in den 1 bis 8 dienen auch zur Offenbarung einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Die 9 zeigt eine prinzipmäßige Ansicht eines Schalungssystems bzw. einer Verschalung mit einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur wenigstens teilweisen Verschalung einer Betondecke, wobei die gezeigte Anordnung der Verschalungskomponenten analog über den Rand der Figur hinaus fortgesetzt werden kann. Die Vorrichtung weist wenigstens einen Horizontalträger 1, eine erste Deckenstütze 3, 12 und eine zweite Deckenstütze 3, 13 auf, wobei der Horizontalträger 1 in einer horizontalen Orientierung zwischen den Deckenstützen 3, 12, 13 festlegbar ist. An wenigstens einem ersten Ende 1a des Horizontalträgers 1 ist ein zwischen einer Verriegelungsposition 5 und einer Entriegelungsposition 6 bewegbarer Rasthaken 4 zur Festlegung an der ersten Deckenstütze 3, 12 ausgebildet. Der Horizontalträger 1 kann dabei vorzugsweise ein Horizontalträger 1 gemäß den 1 bis 8 und der vorstehenden Beschreibung sein. Der Rasthaken 4 ist in der 9 nicht sichtbar.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. bei Schalungssystemen können insbesondere jeweils mehr als ein Horizontalträger 1 und/oder mehr als zwei Deckenstützen 3, 12, 13 und ergänzend ggf. mehrere Schalplatten 2 vorgesehen sein, vorzugsweise genau so viele, wie zur Ausbildung einer ausreichende großen Schalfläche zum Gießen der geplanten Betondecke notwendig sind.
  • Es hat sich von Vorteil erwiesen, wenn die Deckenstützen 3, 12, 13 jeweils ein Stützbein 14 und einen Stützkopf 15 am oberen Ende des Stützbeins 14 aufweisen, wobei der Stützkopf 15 wenigstens eine Trägeraufnahme 16 und einen Absenkkeil 17 aufweist. Dabei kann die Trägeraufnahme 16 durch Betätigen des Absenkkeils 17 zur Demontage absenkbar sein. Der Rasthaken 4 kann an der Trägeraufnahme 16 der ersten Deckenstütze 3, 12 einhängbar sein. Eine vorteilhafte Ausführungsform des Stützkopfs 15 ist der 3 oder 5 entnehmbar.
  • Vorzugsweise stellt die Trägeraufnahme 16 der zweiten Deckenstütze 3, 13 eine Schwenkachse 18 (siehe 10a) zur Verfügung, um welche der Horizontalträger 1 schwenkbar ist.
  • Die Ausführungsbeispiele in den 1 bis 9 dienen auch jeweils zur Offenbarung eines Verfahrens zum wenigstens teilweisen Einschalen und Ausschalen einer Betondecke. Weiterhin zeigen die 10a bis 10e und die 11 einzelne Schritte des Verfahrens in prinzipmäßiger Weise, wie nachfolgend noch näher beschrieben. In den 10a bis 10e ist die Verschalung in verschiedenen Schritten bzw. Momentaufnahmen des Verfahrens schematisch und stark vereinfacht von oben gezeigt.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke unter Verwendung von wenigstens einer ersten Deckenstütze 3, 12, einer zweiten Deckenstütze 3, 13, wenigstens zwei Horizontalträgern 1 und wenigstens einer Schalplatte 2 umfasst vorzugsweise wenigstens die folgenden Schritte:
    1. (a) Aufstellen von wenigstens der ersten Deckenstütze 3, 12 und der zweiten Deckenstütze 3, 13, welche jeweils ein Stützbein 14 und einen Stützkopf 15 am oberen Ende des Stützbeins 14 aufweisen, wobei die Stützköpfe 15 jeweils wenigstens eine Trägeraufnahme 16 und einen Absenkkeil 17 aufweisen;
    2. (b) Einhängen eines an einem zweiten Ende 1b eines der Horizontalträger 1 ausgebildeten unbeweglichen Hakens oder eines Rasthakens 4 an der Trägeraufnahme 16 der zweiten Deckenstütze 3, 13, derart, dass in beiden der Varianten das zweite Ende 1b des Horizontalträgers 1 und die zweite Deckenstütze 3, 13 eine Schwenkachse 18 ausbilden;
    3. (c) Hochschwenken eines ersten Endes 1a des Horizontalträgers 1;
    4. (d) Bewegen eines an dem ersten Ende 1a des Horizontalträgers 1 ausgebildeten Rasthakens 4 in eine Verriegelungsposition 5, fixieren des Rasthakens 4 in der Verriegelungsposition 5 mit einem Fixierglied, vorzugsweise einem Fixierkeil 7, und einhängen des Rasthakens 4 an der Trägeraufnahme 16 der ersten Deckenstütze 3, 12.
  • Es sei angemerkt, dass beispielsweise zur Montage von Schalungssystemen mit einer größeren Anzahl von Horizontalträgern, Schalplatten und/oder Deckenstützen bzw. von mehreren zusammenhängenden erfindungsgemäßen Vorrichtungen, Gruppen von Schritten und/oder einzelne Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens bedarfsgerecht iterativ wiederholt werden können, bis der gewünschte bzw. benötigte Zustand der Verschalung erreicht ist.
  • Die 10a stellt den Schritt (c) prinzipmäßig dar, wobei der auf der linken Seite der 10a eingezeichnete Horizontalträger 1, 19 hochgeschwenkt wird (wozu auf die Pfeildarstellung verwiesen sei), und wobei der Horizontalträger 1, 19 noch in einem Winkel nach unten orientiert ist.
  • Das Hochschwenken erfolgt insbesondere in Richtung aus der Zeichenebene heraus.
  • In der 10b ist der Schritt (d) bzw. der Zustand der Verschalung nach einmaliger Wiederholung des erfindungsgemäßen Verfahrens prinzipmäßig dargestellt.
  • Die Schritte (a) bis (d) können im Rahmen eines erweiterten Verfahrens solange iterativ wiederholt werden, bis insgesamt wenigstens vier Deckenstützen 3, 12, 13 aufgestellt und wenigstens ein erster Horizontalträger 1, 19 und ein zweiter Horizontalträger 1, 20 eingehängt sind, wobei die Deckenstützen 3, 12, 13 jeweils paarweise durch einen der Horizontalträger 1, 19, 20 verbunden sind, und wobei die Horizontalträger 1, 19, 20 jeweils paarweise parallel zueinander wenigstens annähernd im Abstand einer Länge der Schalplatte 2 verlaufen. Danach kann vorzugsweise der folgende Zusatzschritt vorgesehen sein:
    1. (e) Festlegen der Schalplatte 2 zwischen jeweils zwei der parallel zueinander verlaufenden Horizontalträger 1, 19, 20.
  • Die 10c zeigt eine prinzipmäßige Darstellung des Schritts (e), wobei es sich um einen Zwischenstand des Schritts (e) handelt, in dem die Schalplatte 2 zunächst erst mit einer Seite an einem der Horizontalträger 1, 19, 20 festgelegt ist.
  • In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann der Schritt (e) insbesondere die folgenden Teilschritte umfassen:
    • (e1) Auflegen einer zweiten Seite 2b der Schalplatte 2 auf wenigstens einen Klapphaken 10 an einer dem ersten Horizontalträger 1, 19 zugewandten Längsseite des zweiten Horizontalträgers 1, 20, wobei sich der Klapphaken 10 in einer Tragposition 21 befindet, in welcher der Klapphaken 10 eine wenigstens annähernd waagerechte Auflagefläche 22 für die Schalplatte 2 ausbildet, oder Auflegen einer zweiten Seite 2b der Schalplatte 2 auf wenigstens einen unbeweglichen Auflagehaken 11 des zweiten Horizontalträgers 1, 20, derart, dass in beiden der Varianten der zweite Horizontalträger 1, 20 und die Schalplatte 2 eine Drehachse 23 ausbilden;
    • (e2) Hochschwenken einer ersten Seite 2a der Schalplatte 2;
    • (e3) Führen der ersten Seite 2a der Schalplatte 2 von unten nach oben entlang wenigstens eines Klapphakens 10 an einer ersten Längsseite 1c des ersten Horizontalträgers 1, 19, welcher parallel zum zweiten Horizontalträger 1, 20 wenigstens annähernd im Abstand der Länge der Schalplatte 2 verläuft, wobei der Klapphaken 10 durch das Hochschwenken der Schalplatte 2 in eine Einschalposition 24 gebracht wird, in der ein Überstand des Klapphakens 10 über die erste Längsseite 1c geringer ist als in der Tragposition 21;
    • (e4) Ablegen der ersten Seite 2a auf dem Klapphaken 10 des ersten Horizontalträgers 1, 19, wobei der Klapphaken 10 derart ausgebildet ist, dass der Klapphaken 10 nachdem die erste Seite 2a der Schalplatte 2 an dem Klapphaken 10 vorbeigeführt ist, vorzugsweise selbstständig, in die Tragposition 21 übergeht, und wobei die Schalplatte 2 eine horizontale Orientierung einnimmt.
  • Dabei kann die 10c insbesondere als eine prinzipmäßige Darstellung des Teilschritts (e2) aufgefasst werden, wobei die Schalplatte 2 hochgeschwenkt wird (wozu auf die Pfeildarstellung verwiesen sei), und wobei die Schalplatte 2 noch in einem Winkel nach unten orientiert ist.
  • Das Hochschwenken erfolgt insbesondere in Richtung aus der Zeichenebene heraus.
  • Die 10d stellt das Verfahren zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke dann nach Abschluss des Schritts (e), in einer Ausführungsform insbesondere des Teilschritts (e4), prinzipmäßig dar. Nach diesem Schritt, insbesondere nach einmaliger Wiederholung des erweiterten Verfahrens, kann ein Teil bzw. ein Abschnitt der Verschalung fertiggestellt sein.
  • Die 10e zeigt schließlich eine fertige Verschalung nach iterativem Wiederholen des erweiterten Verfahrens zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke.
  • Insbesondere in Ergänzung zu der 10a, zeigt die 11 eine weitere prinzipmäßige Ansicht des Schritts (c), wobei die in Teilen montierte Verschalung beim Hochschwenken (hierzu sei auf die Pfeildarstellung verwiesen) des Horizontalträgers 1 von schräg oben dargestellt ist. Dabei kann das Hochschwenken auch mithilfe einer optionalen Schalhilfe durchgeführt werden.
  • Nach der vollständigen Montage der Verschalung kann die Decke mittels flüssigen Betons gegossen werden. Zur Erreichung einer Mindeststabilität muss der Beton sodann zumindest teilweise aushärten. Erst danach kann die Verschalung wieder entfernt werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum wenigstens teilweisen Ausschalen einer Betondecke, welche zuvor unter Verwendung von wenigstens einer ersten Deckenstütze 3, 12, einer zweiten Deckenstütze 3, 13, wenigstens zwei Horizontalträgern 1, vorzugsweise einem ersten Horizontalträger 1, 19 und einem zweiten Horizontalträger 1, 20, und wenigstens einer Schalplatte 2, insbesondere mittels eines Verfahrens gemäß der vorstehenden Beschreibung, eingeschalt wurde, umfasst vorzugsweise wenigstens die folgenden Schritte:
    1. (f) Absenken der Horizontalträger 1, 19, 20, vorzugsweise durch das Betätigen von Absenkkeilen 17 an den Deckenstützen 3, 12, 13;
    2. (g) Demontieren der wenigstens einen Schalplatte 2, welche auf den Horizontalträgern 1, 19, 20 aufliegt;
    3. (h) ggf. Abstützen von zumindest einem ersten Ende 1a eines der Horizontalträger 1, 19, 20;
    4. (i) Lösen eines Fixierglieds, vorzugsweise lösen eines Fixierkeils 7, welches bzw. welcher einen Rasthaken 4 an einem ersten Ende 1a des Horizontalträgers 1, 19, 20 in einer Verriegelungsposition 5, in der der Rasthaken 4 an einer Trägeraufnahme 16 der ersten Deckenstütze 12 eingehängt ist, fixiert, bewegen des Rasthakens 4 von der Verriegelungsposition 5 in eine Entriegelungsposition 6 und aushängen des ersten Endes 1a des Horizontalträgers 1 aus der Trägeraufnahme 16 der ersten Deckenstütze 3, 12;
    5. (k) Herunterschwenken des ersten Endes 1a des Horizontalträgers 1, 19, 20 um eine Schwenkachse 18 an einem zweiten Ende 1b des Horizontalträgers 1, 19, 20, wobei das zweite Ende 1b des Horizontalträgers 1, 19, 20 weiterhin von der zweiten Deckenstütze 3, 13 gestützt wird;
    6. (m) Entfernen des zweiten Endes 1b des Horizontalträgers 1, 19, 20 von der zweiten Deckenstütze 3, 13;
    7. (n) ggf. Demontieren von Deckenstützen 3, 12, 13, welche keine Horizontalträger 1, 19, 20 mehr tragen.
  • Einige dieser Schritte können zumindest im Wesentlichen analog zum Einschalen sein, wobei sie in wenigstens annähernd umgekehrter Reihenfolge durchgeführt werden. Entsprechend wird hinsichtlich des Verfahrens zum Ausschalen auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen und Darstellungen des Verfahrens zum Einschalen mit den notwendigen Abänderungen verwiesen.
  • Insbesondere kann die 10c auch als eine Darstellung des Schritts (g) beim Ausschalen aufgefasst werden, wobei der Pfeil in umgekehrter Richtung betrachtet das Demontieren einer Schalplatte 2 andeutet.
  • In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Ausschalen kann der Schritt (g) insbesondere die folgenden Teilschritte umfassen:
    • (g1) ggf. Abstützen von zumindest einer ersten Seite 2a der Schalplatte 2;
    • (g2) Einklappen von wenigstens einem Klapphaken 10 an einer ersten Längsseite 1c des ersten Horizontalträgers 1, 19 auf welchem die Schalplatte 2 mit einer ersten Seite 2a aufliegt, vorzugsweise in eine Ausschalposition mit einem verkleinertem Überstand des Klapphakens 10 über die erste Längsseite 1c, wobei der Klapphaken 10 vorzugsweise derart ausgebildet wird, dass der Klapphaken 10 ohne äußeres Einwirken in der Ausschalposition verbleibt;
    • (g3) Herunterschwenken der ersten Seite 2a der Schalplatte 2, wobei eine zweite Seite 2b der Schalplatte 2 weiterhin auf wenigstens einem Klapphaken 10 und/oder einem unbeweglichen Auflagehaken 11 des zweiten Horizontalträgers 1, 20 aufliegt;
    • (g4) Entfernen der zweiten Seite 2b der Schalplatte 2 von dem zweiten Horizontalträger 1, 20.
  • Des Weiteren kann die 10a alternativ als eine Darstellung des Schritts (k) beim Ausschalen angesehen werden, wobei der Pfeil in umgekehrter Richtung betrachtet das Herunterschwenken des ersten Endes 1a des Horizontalträgers 1, 19, 20 bezeichnet. Das Gleiche gilt für die 11 analog.
  • Die Merkmale der verschiedenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Horizontalträgers, der im Kontext der erfindungsgemäßen Vorrichtung genannten Horizontalträger und der im Zusammenhang mit den erfindungsgemäßen Verfahren zum Einschalen bzw. Ausschalen genannten Horizontalträger können, insofern dies technisch nicht ausgeschlossen ist, beliebig miteinander kombiniert werden.
  • Bezugszeichenliste:
  • 1
    Horizontalträger
    1a
    Erstes Ende (des Horizontalträgers 1)
    1b
    Zweites Ende (des Horizontalträgers 1)
    1c
    Erste Längsseite (des Horizontalträgers 1)
    1d
    Zweite Längsseite (des Horizontalträgers 1)
    2
    Schalplatte
    2a
    Erste Seite (der Schalplatte 2)
    2b
    Zweite Seite (der Schalplatte 2)
    3
    Deckenstütze
    4
    Rasthaken
    4a
    Vertiefung (des Rasthakens 4)
    4b
    Rasthakenachse
    5
    Verriegelungsposition
    6
    Entriegelungsposition
    7
    Fixierkeil
    7a
    Erster Abschnitt (des Fixierkeils 7)
    7b
    Zweiter Abschnitt (des Fixierkeils 7)
    8
    Aussparung
    8a
    Hinterschneidung
    9
    Ausbuchtung
    10
    Klapphaken
    11
    Unbeweglicher Auflagehaken
    12
    Erste Deckenstütze
    13
    Zweite Deckenstütze
    14
    Stützbein
    15
    Stützkopf
    16
    Trägeraufnahme
    16a
    Vorsprung (der Trägeraufnahme 16)
    17
    Absenkkeil
    18
    Schwenkachse
    19
    Erster Horizontalträger
    20
    Zweiter Horizontalträger
    21
    Tragposition
    22
    Auflagefläche
    23
    Drehachse
    24
    Einschalposition
    25
    Zweite Trägeraufnahme
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10 2021 131 957 A1 [0007]
    • DE 10 2021 106 138 A1 [0008]
    • EP 3 438 365 A1 [0010]
    • DE 10 2017 210 195 A1 [0111]

Claims (15)

  1. Horizontalträger (1) zur Festlegung wenigstens einer Schalplatte (2) und zur Festlegung an wenigstens einer Deckenstütze (3) zur wenigstens teilweisen Verschalung einer Betondecke, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem ersten Ende (1a) des Horizontalträgers (1) ein zwischen einer Verriegelungsposition (5) und einer Entriegelungsposition (6) bewegbarer Rasthaken (4) zur Festlegung an der Deckenstütze (3) ausgebildet ist.
  2. Horizontalträger (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rasthaken (4) in der Verriegelungsposition (5) mit einem Fixierglied, insbesondere einem Fixierkeil (7), fixierbar ist, insbesondere um den Horizontalträger (1) an der Deckenstütze (3) zu befestigen.
  3. Horizontalträger (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rasthaken (4) in der Entriegelungsposition (6) verschwenkbar ist, um den Rasthaken (4) von der Deckenstütze (3) zu lösen und/oder an der Deckenstütze (3) festzulegen.
  4. Horizontalträger (1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Fixierkeil (7) entlang seiner Längsachse verschiebbar ist und wenigstens annähernd orthogonal zum Rasthaken (4) angeordnet ist, wobei der Fixierkeil (7) einen ersten Abschnitt (7a) aufweist, welcher in der Verriegelungsposition (5) derart formschlüssig und/oder kraftschlüssig in eine Aussparung (8) des Rasthakens (4 eingreift, dass der Rasthaken (4) in der Verriegelungsposition (5) festgelegt ist, und wobei der Fixierkeil (7) einen zweiten Abschnitt (7b) aufweist, welcher zwar in die Aussparung (8) des Rasthakens (4) eingreift, jedoch eine Schwenkbewegung des Rasthakens (4) von der Verriegelungsposition (5) in die Entriegelungsposition (6) nicht verhindert.
  5. Horizontalträger (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , dass an einem zweiten Ende (1b) des Horizontalträgers (1) ein Rasthaken (4) oder ein unbeweglicher Haken zur Festlegung an einer weiteren Deckenstütze (3) ausgebildet ist.
  6. Horizontalträger (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einer ersten Längsseite (1c) des Horizontalträgers (1) wenigstens ein Klapphaken (10) zur Festlegung der Schalplatte (2) ausgebildet ist.
  7. Horizontalträger (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an einer zweiten Längsseite (1d) des Horizontalträgers (1)wenigstens ein Klapphaken (10) und/oder ein unbeweglicher Auflagehaken (11) zur Festlegung einer weiteren Schalplatte (2) ausgebildet ist.
  8. Vorrichtung zur wenigstens teilweisen Verschalung einer Betondecke aufweisend wenigstens einen Horizontalträger (1), eine erste Deckenstütze (3,12) und eine zweite Deckenstütze (3,13), wobei der Horizontalträger (1) in einer horizontalen Orientierung zwischen den Deckenstützen (3,12,13) festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem ersten Ende (1a) des Horizontalträgers (1) ein zwischen einer Verriegelungsposition (5) und einer Entriegelungsposition (6) bewegbarer Rasthaken (4) zur Festlegung an der ersten Deckenstütze (3,12) ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckenstützen (3,12,13) jeweils ein Stützbein (14) und einen Stützkopf (15) am oberen Ende des Stützbeins (14) aufweisen, wobei der Stützkopf (15) wenigstens eine Trägeraufnahme (16) und einen Absenkkeil (17) aufweist und die Trägeraufnahme (16) durch Betätigen des Absenkkeils (17) zur Demontage absenkbar ist, und wobei der Rasthaken (4) an der Trägeraufnahme (16) der ersten Deckenstütze (3,12) einhängbar ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägeraufnahme (16) der zweiten Deckenstütze (3,13) eine Schwenkachse (18) zur Verfügung stellt, um welche der Horizontalträger (1) schwenkbar ist.
  11. Verfahren zum wenigstens teilweisen Einschalen einer Betondecke unter Verwendung von wenigstens einer ersten Deckenstütze (3,12), einer zweiten Deckenstütze (3,13), wenigstens zwei Horizontalträgern (1) und wenigstens einer Schalplatte (2) umfassend wenigstens die folgenden Schritte: (a) Aufstellen von wenigstens der ersten Deckenstütze (3,12) und der zweiten Deckenstütze (3,13), welche jeweils ein Stützbein (14) und einen Stützkopf (15) am oberen Ende des Stützbeins (14) aufweisen, wobei die Stützköpfe (15) jeweils wenigstens eine Trägeraufnahme (16) und einen Absenkkeil (17) aufweisen; (b) Einhängen eines an einem zweiten Ende (1b) eines der Horizontalträger (1) ausgebildeten unbeweglichen Hakens oder eines Rasthakens (4) an der Trägeraufnahme (16) der zweiten Deckenstütze (3,13), derart, dass in beiden der Varianten das zweite Ende (1b) des Horizontalträgers (1) und die zweite Deckenstütze (3,13) eine Schwenkachse (18) ausbilden; (c) Hochschwenken eines ersten Endes (1a) des Horizontalträgers (1); (d) Bewegen eines an dem ersten Ende (1a) des Horizontalträgers (1) ausgebildeten Rasthakens (4) in eine Verriegelungsposition (5), fixieren des Rasthakens (4) in der Verriegelungsposition (5) mit einem Fixierglied, vorzugsweise einem Fixierkeil (7), und einhängen des Rasthakens (4) an der Trägeraufnahme (16) der ersten Deckenstütze (3,12).
  12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei die Schritte (a) bis (d) solange iterativ wiederholt werden, bis insgesamt wenigstens vier Deckenstützen (3,12,13) aufgestellt und wenigstens ein erster Horizontalträger (1,19) und ein zweiter Horizontalträger (1,20) eingehängt sind, wobei die Deckenstützen (3,12,13) jeweils paarweise durch einen der Horizontalträger (1,19,20) verbunden sind, und wobei die Horizontalträger (1,19,20) jeweils paarweise parallel zueinander wenigstens annähernd im Abstand einer Länge der Schalplatte (2) verlaufen, und wobei danach der folgende Zusatzschritt vorgesehen ist: (e) Festlegen der Schalplatte (2) zwischen jeweils zwei der parallel zueinander verlaufenden Horizontalträger (1,19,20).
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei der Schritt (e) die folgenden Teilschritte umfasst: (e1) Auflegen einer zweiten Seite (2b) der Schalplatte (2) auf wenigstens einen Klapphaken (10) an einer dem ersten Horizontalträger (1,19) zugewandten Längsseite des zweiten Horizontalträgers (1,20), wobei sich der Klapphaken (10) in einer Tragposition (21) befindet, in welcher der Klapphaken (10) eine wenigstens annähernd waagerechte Auflagefläche (22) für die Schalplatte (2) ausbildet, oder Auflegen einer zweiten Seite (2b) der Schalplatte (2) auf wenigstens einen unbeweglichen Auflagehaken (11) des zweiten Horizontalträgers (1,20), derart, dass in beiden der Varianten der zweite Horizontalträger (1,20) und die Schalplatte (2) eine Drehachse (23) ausbilden; (e2) Hochschwenken einer ersten Seite (2a) der Schalplatte (2); (e3) Führen der ersten Seite (2a) der Schalplatte (2) von unten nach oben entlang wenigstens eines Klapphakens (10) an einer ersten Längsseite (1c) des ersten Horizontalträgers (1,19), welcher parallel zum zweiten Horizontalträger (1,20) wenigstens annähernd im Abstand der Länge der Schalplatte (2) verläuft, wobei der Klapphaken (10) durch das Hochschwenken der Schalplatte (2) in eine Einschalposition (24) gebracht wird, in der ein Überstand des Klapphakens (10) über die erste Längsseite (1c) geringer ist als in der Tragposition (21); (e4) Ablegen der ersten Seite (2a) auf dem Klapphaken (10) des ersten Horizontalträgers (1,19), wobei der Klapphaken (10) derart ausgebildet ist, dass der Klapphaken (10) nachdem die erste Seite (2a) der Schalplatte (2) an dem Klapphaken (10) vorbeigeführt ist, vorzugsweise selbstständig, in die Tragposition (21) übergeht, und wobei die Schalplatte (2) eine horizontale Orientierung einnimmt.
  14. Verfahren zum wenigstens teilweisen Ausschalen einer Betondecke, welche zuvor unter Verwendung von wenigstens einer ersten Deckenstütze (3,12), einer zweiten Deckenstütze (3,13), wenigstens zwei Horizontalträgern (1), vorzugsweise einem ersten Horizontalträger (1,19) und einem zweiten Horizontalträger (1,20), und wenigstens einer Schalplatte (2), insbesondere mittels eines Verfahrens nach Anspruch 11, 12 oder 13, eingeschalt wurde, umfassend wenigstens die folgenden Schritte: (f) Absenken der Horizontalträger (1,19,20), vorzugsweise durch das Betätigen von Absenkkeilen (17) an den Deckenstützen (3,12,13); (g) Demontieren der wenigstens einen Schalplatte (2), welche auf den Horizontalträgern (1,19,20) aufliegt; (h) ggf. Abstützen von zumindest einem ersten Ende (1a) eines der Horizontalträger (1,19,20); (i) Lösen eines Fixierglieds, vorzugsweise lösen eines Fixierkeils (7), welches bzw. welcher einen Rasthaken (4) an einem ersten Ende (1a) des Horizontalträgers (1,19,20) in einer Verriegelungsposition (5), in der der Rasthaken (4) an einer Trägeraufnahme (16) der ersten Deckenstütze (12) eingehängt ist, fixiert, bewegen des Rasthakens (4) von der Verriegelungsposition (5) in eine Entriegelungsposition (6) und aushängen des ersten Endes (1a) des Horizontalträgers (1) aus der Trägeraufnahme (16) der ersten Deckenstütze (3,12); (k) Herunterschwenken des ersten Endes (1a) des Horizontalträgers (1,19,20) um eine Schwenkachse (18) an einem zweiten Ende (1b) des Horizontalträgers (1,19,20), wobei das zweite Ende (1b) des Horizontalträgers (1,19,20) weiterhin von der zweiten Deckenstütze (3,13) gestützt wird; (m) Entfernen des zweiten Endes (1b) des Horizontalträgers (1,19,20) von der zweiten Deckenstütze (3,13); (n) ggf. Demontieren von Deckenstützen (3,12,13), welche keine Horizontalträger (1,19,20) mehr tragen.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, wobei der Schritt (g) die folgenden Teilschritte umfasst: (g1) ggf. Abstützen von zumindest einer ersten Seite (2a) der Schalplatte (2); (g2) Einklappen von wenigstens einem Klapphaken (10) an einer ersten Längsseite (1c) des ersten Horizontalträgers (1,19) auf welchem die Schalplatte (2) mit einer ersten Seite (2a) aufliegt, vorzugsweise in eine Ausschalposition mit einem verkleinertem Überstand des Klapphakens (10) über die erste Längsseite (1c), wobei der Klapphaken (10) vorzugsweise derart ausgebildet wird, dass der Klapphaken (10) ohne äußeres Einwirken in der Ausschalposition verbleibt; (g3) Herunterschwenken der ersten Seite (2a) der Schalplatte (2), wobei eine zweite Seite (2b) der Schalplatte (2) weiterhin auf wenigstens einem Klapphaken (10) und/oder einem unbeweglichen Auflagehaken (11) des zweiten Horizontalträgers (1,20) aufliegt; (g4) Entfernen der zweiten Seite (2b) der Schalplatte (2) von dem zweiten Horizontalträger (1,20).
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