-
Die Erfindung betrifft eine Ausrichteeinheit, eine Bearbeitungsmaschine und ein Verfahren zum Betrieb einer Ausrichteeinheit gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1, 12 und 16.
-
Bei der Herstellung von Verpackungen werden bahn- oder bogenförmige Materialien verarbeitet. In mehreren Bearbeitungsschritten werden die Bogen beispielsweise bedruckt, geprägt, gerillt, perforiert, gestanzt, geschnitten, geheftet, geklebt und beispielsweise zu Verpackungen gefaltet. Zur optimalen Ausnutzung der Fläche eines Bogens werden in der Regel mehrere gleiche oder unterschiedliche Exemplare, z. B. eines Plakats, einer Faltschachtel oder einer Verpackung, auf einen gemeinsamen Bogen gedruckt und anschließend gestanzt. Diese Exemplare werden als Nutzen bezeichnet.
-
Eine Bearbeitungsmaschine kann verschiedene Bearbeitungsschritte wie beispielsweise Bedrucken, Schneiden, Prägen, Rillen, Stanzen, Perforieren, Kleben und/oder Heften umfassen. Häufig weisen solche Bearbeitungsmaschinen auch Inspektionseinrichtungen auf. Üblicherweise werden Bogen in Bearbeitungsmaschinen mit formgebundenen Stanz- und Schneideinrichtungen bearbeitet und zurechtgeschnitten.
-
Eine solche Bearbeitungsmaschine ist beispielsweise als Stanz-, Schneid-, Perforier-, Präge- und/oder Rillmaschine ausgebildet. Wenn im Folgenden eine solche Bearbeitungsmaschine als Stanze und/oder Stanzmaschine bezeichnet wird, ist insbesondere auch eine Schneid-, Perforier-, Präge- und/oder Rillmaschine gemeint. Dabei gibt es bei formgebundenen Systemen neben Rotationsstanzen auch Flachstanzen, insbesondere Flachbettstanzen. In diesen werden durch eine sich zyklisch wiederholende Bewegung mehrere Bogen nacheinander bearbeitet. Bevorzugt werden die Bogen mit einem Transportsystem, bevorzugt Kettengreifersystem, weitestgehend horizontal durch die Bearbeitungsmaschine bewegt. Neben einem Stanzaggregat weist eine solche Maschine üblicherweise auch andere Aggregate wie z. B. ein Bogenanlageaggregat, ein Bogenauslageaggregat, ein Ausbrechaggregat, ein Bogeneinlageaggregat, ein Nutzentrennaggregat und ein Reststückauslageaggregat auf. Nachteilig an der Technologie der Flachbettstanzen ist, dass sie in der Geschwindigkeit begrenzt ist. Zur Zeit liegen die erreichbaren Geschwindigkeiten etwa bei 10.000 Bogen/ Stunde. Die Ursache ist physikalisch begründet und liegt im diskontinuierlichen Bewegungsprozess des zu stanzenden Bogens. Der Bogen wird in jedem Aggregat der Flachbettstanze zum Stillstand gebracht und muss dann für den Transport zum nächsten Aggregat wieder auf Arbeitsgeschwindigkeit beschleunigt werden. Diese Brems- und Beschleunigungsvorgänge belasten das Gefüge des gestanzten Bogens und lassen deshalb keine größeren Verarbeitungsgeschwindigkeiten zu. Durch den Einsatz von Rotationsstanzmaschinen können aufgrund des kontinuierlichen Bewegungsprozesses wesentlich höhere Produktionsgeschwindigkeiten erreicht werden.
-
Rotationsstanzmaschinen können beispielsweise mit den Modulen Stanzwerk, Rillwerk, Prägewerk und Ausbrechwerk ausgestattet sein. Eine solche Rotationsstanze ist beispielsweise aus der
WO 2017/089420 A2 bekannt.
-
Um die Produktionsgeschwindigkeit des Nutzentrennprozesses an die Geschwindigkeit der als Rotationsstanzmaschine ausgebildeten Bearbeitungsmaschine anzugleichen, erfolgt beispielsweise eine Verarbeitung der Substrate während der Nutzentrennung in Form von Riesen, also als Teilstapel.
-
Die
WO 2021/233668 A1 zeigt eine Bearbeitungsmaschine, wobei einer nach Formgebungsaggregaten angeordneten Bogenauslage mindestens ein Nutzentrennaggregat zur Nutzentrennung nachgeordnet ist.
-
Insbesondere bei einem schwankenden Format der Substrate, also insbesondere bei unterschiedlicher Ausdehnung in Längsrichtung und/oder Querrichtung der übereinander angeordneten Substrate relativ zueinander, kommt es beispielsweise in der einen Teilstapel oder Stapel bildenden Auslage der Rotationsstanzmaschine zu einem Versatz der Substrate innerhalb des Teilstapels oder Stapels relativ zueinander. Aufgrund dieser versetzten Positionierung können während des Nutzentrennens bereits bei sehr geringen Formatschwankungen hohe Kräfte entstehen, welche Beschädigungen an den Nutzen der Substrate hervorrufen. Beispielsweise wird durch ein Verkanten von zu entfernenden Abfallstücken innerhalb des Nutzentrennaggregats oder durch einen Kontakt eines Nutzens mit einem Werkzeugteil, der für das Entfernen von Abfallstücke vorgesehen ist, Teile des Nutzens abgerissen oder geknickt oder der Nutzen aus dem Teilstapel gezogen.
-
Um eine registerhaltige Bearbeitung von Substrat zu ermöglichen, können in Bearbeitungsmaschinen Ausrichteeinrichtungen vorgesehen werden.
-
Die
DE 1 244 711 A offenbart eine Papierschneidemaschine mit einem Rütteltisch.
-
Die
DE 29 39 267 A1 offenbart eine Vorrichtung zum selbsttätigen seitlichen Ausrichten eines auf einer Tragplatte ruhenden Bogenstapels. Die Tragplatte ist vertikal bewegbar, um die Stapeloberseite auf einem bestimmten Höhenniveau zu halten. An einer Seite des Bogenstapels ist ein Anschlag angeordnet, gegen den der Bogenstapel durch ein die andere Seite des Bogenstapels beaufschlagendes Verschiebeglied schiebbar ist. In einer Ausführung ist das Verschiebeglied ein den Bogenstapel in seinem oberen Teil mit radial hervorstehenden Gliedern angreifendes, drehbar angetriebenes Beaufschlagungselement, beispielsweise eine Bürstenrolle mit radial nach außen gerichteten Borsten.
-
Die
DE 10 2020 105 184 A1 lehrt ein Substrathandhabungssystem mit einer Anschläge umfassenden Ausrichteinrichtung.
-
Die
WO 2024/012793 A1 lehrt eine Bearbeitungsmaschine, die zwischen einer Auflagefläche zur Bildung zumindest eines Teilstapels oder Stapels von Bogen in einem Auslageaggregat und mindestens einem weiteren Bogen bearbeitenden Aggregat mindestens ein als Zwischenausrichtung ausgebildetes Aggregat aufweist. Die mindestens eine Zwischenausrichtung weist mindestens zwei Anschläge auf, welche benachbarten Seiten mindestens einer Transportfläche zugeordnet sind.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ausrichteeinheit, eine Bearbeitungsmaschine und ein Verfahren zum Betrieb einer Ausrichteeinheit zu schaffen.
-
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1, des Anspruches 12 und des Anspruches 16 gelöst. Die abhängigen Ansprüche zeigen vorteilhafte Weiterbildungen und/oder Ausführungen der gefundenen Lösung.
-
Es wird eine Ausrichteeinheit geschaffen. Zudem wird ein Verfahren zum Betrieb der Ausrichteeinheit geschaffen. Die Ausrichteeinheit ist zur Ausrichtung zumindest eines Teilstapels oder Stapel von Substrat ausgebildet, bevorzugt eines Teilstapels. Die Ausrichteeinheit weist mindestens zwei Anschläge auf, welche benachbarten Seiten eines Ausrichtebereichs zur Ausrichtung eines Teilstapels oder Stapels von Substrat zugeordnet sind und jeweils mindestens eine dem Ausrichtebereich zugewandte Anschlagsfläche aufweisen. Bevorzugt weist die Ausrichteeinheit mindestens vier Anschläge mit jeweils einer Anschlagsfläche auf, wobei vorzugsweise jeweils zumindest zwei Anschläge bezüglich des Ausrichtebereichs zueinander gegenüberliegend angeordnet sind. Mindestens ein Anschlag der Anschläge, bevorzugt mindestens zwei Anschläge, weiter bevorzugt mindestens drei Anschläge, weiter bevorzugt die mindestens vier Anschläge, weist mindestens eine Wirkeinheit mit mindestens einem Wirkmittel auf. Das mindestens eine Wirkmittel weist eine Vielzahl von Wirkelementen auf. Das mindestens eine Wirkmittel ist so angeordnet oder anordenbar, dass zumindest ein Teil der Wirkelemente in Richtung des Ausrichtebereichs aus der Anschlagsfläche des Anschlags hervorragt. Zumindest ein Teil der Vielzahl von Wirkelementen des mindestens einen Wirkmittels ragen in Richtung des Ausrichtebereichs aus der Anschlagsfläche des Anschlags hervor. Das mindestens eine Wirkmittel ist um eine Rotationsachse rotierend und/oder rotierbar angeordnet und/oder wird um die Rotationsachse rotierend angetrieben, wobei die Rotationsachse eine größere Komponente in vertikaler Richtung als in einer horizontalen Richtung aufweist.
-
Weiter wird eine Bearbeitungsmaschine zur Bearbeitung von bogenförmigem Substrat, auch Bogen genannt, geschaffen. Die Bearbeitungsmaschine weist mindestens ein Aggregat zur Bearbeitung von Bogen auf. Die Bearbeitungsmaschine weist die mindestens eine Ausrichteeinheit auf. In besonders bevorzugter Ausführung ist die Bearbeitungsmaschine eine Rotationsstanzmaschine, die mindestens ein einen Formzylinder aufweisendes Aggregat zur Bearbeitung von Bogen aufweist, mit anschließendem Nutzentrennaggregat. Die Ausrichteeinheit ist bevorzugt als Zwischenausrichtung ausgebildet, bevorzugt dem Aggregat zur Bearbeitung von Bogen nachgeordnet, und dem weiteren Bogen bearbeitendem Aggregat, insbesondere dem Nutzentrennaggregat, vorgeordnet.
-
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass die Ausrichtung von Substraten eines Teilstapels oder Stapels verbessert wird. Durch die vorteilhafte Ausrichtung werden bevorzugt Abweichungen der Positionierung der Schnittbilder und/oder Druckbilder der Substrate des Teilstapels relativ zueinander minimiert, besonders bevorzugt die Schnittbilder und/oder Druckbilder der Substrate exakt übereinander angeordnet. Beschädigungen an den Substraten, insbesondere deren Nutzen, werden vorteilhafterweise verhindert und/oder minimiert. Vorteilhafterweise wird die maximale technisch möglich verarbeitbare Höhe des Teilstapels oder Stapels ohne Beschädigungen an den Nutzen der Substrate verarbeitet, wodurch die Prozessgeschwindigkeit optimiert und/oder erhöht wird. Vorteilhafterweise erfolgt eine Ausrichtung an mindestens einer, bevorzugt an zwei Referenzkanten. Bei Formatschwankungen der Substrate innerhalb des Teilstapels oder Stapels werden vorteilhafterweise auch bezüglich deren Ausdehnung kleinere Substrate passend zu der mindestens einen Referenzkante ausgerichtet. Zwischen den obersten Substrate eines Teilstapels oder Stapels befindet sich während des Abtransports aus der Auslage der Rotationsstanze meist noch Luft, welche eine exakte Ausrichtung dieser Substrate erschwert. Durch die vorteilhafte Ausrichtung werden insbesondere die obersten Substrate des Teilstapels oder Stapels exakt ausgerichtet, insbesondere an der mindestens einen Referenzkante angelegt.
-
Durch die Kombination der Anschlagsfläche mit mindestens einem Wirkmittel innerhalb des mindestens einen Anschlags wird die Ausrichtung auf besonders vorteilhafte Weise optimiert. Vorteilhafterweise wird ein Verstellen aller übereinander angeordneter Substrate unabhängig von vorliegenden Formatschwankungen erzielt. Ein nachteiliges Verspannen der Substrate innerhalb des Teilstapels wird minimiert. Durch die Anschlagsfläche, insbesondere deren flächige Ausbildung, wird vorteilhafterweise eine gleichmäßige Kraftübertragung auf die Substrate des Teilstapels erzielt, wodurch die zur Verstellung aufzuwendende Kraft minimiert wird. Beispielsweise kontaktiert die Anschlagsfläche während der Substratausrichtung insbesondere die bezüglich der Formatausdehnung größeren Substrate. Durch die Kombination der Anschlagsfläche mit mindestens einem Wirkmittel innerhalb des mindestens einen Anschlags werden auch bezüglich deren Formatausdehnung kleinere Substrate insbesondere durch das mindestens eine Wirkmittel des Anschlags kontaktiert und durch den Anschlag auf einfache Weise und exakt positioniert.
-
Die Bearbeitungsmaschine weist vorzugsweise mindestens ein bevorzugt als Formgebungsaggregat ausgebildetes Aggregat zur Bearbeitung von Bogen auf. Die Bearbeitungsmaschine weist vorzugsweise mindestens ein Auslageaggregat auf. Die Bearbeitungsmaschine weist vorzugsweise mindestens ein bevorzugt als Nutzentrennaggregat und/oder Schneidaggregat ausgebildetes weiteres Bogen bearbeitendes Aggregat auf, welches dem mindestens einen Auslageaggregat nachgeordnet ist. Mindestens ein Transportsystem mit mindestens einem Transportmittel mit mindestens einer Transportfläche ist vorzugsweise zumindest einen Teilstapel oder Stapel von Bogen von dem mindestens einen Auslageaggregat zu dem mindestens einen weiteren Bogen bearbeitenden Aggregat transportierend ausgebildet. Entlang der Transportstrecke von Bogen des mindestens einen Transportsystems zwischen einer Auflagefläche zur Bildung zumindest eines Teilstapels oder Stapels von Bogen in dem mindestens einen Auslageaggregat und dem mindestens einen weiteren Bogen bearbeitenden Aggregat ist vorzugsweise mindestens ein als Zwischenausrichtung ausgebildetes Aggregat angeordnet.
-
Auf vorteilhafte Weise ist das zumindest eine weitere die Bogen bearbeitende Aggregat als Teil der Bearbeitungsmaschine, also inline, nach dem zumindest einen Auslageaggregat angeordnet. Damit ist keine Unterbrechung der Bearbeitungsprozesse notwendig, um Bogen von dem zumindest einen Auslageaggregat zu dem zumindest einen weiteren die Bogen bearbeitenden Aggregat zu transportieren und der Vorteil der hohen Bearbeitungsgeschwindigkeit der Rotationsstanzmaschine kann beibehalten werden. Die Produktionsgeschwindigkeit der Bearbeitungsmaschine liegt vorteilhafterweise bei mindestens 15.000 (fünfzehntausend) und/oder maximal 50.000 (fünfzigtausend), beispielsweise bei mindestens 20.000 (zwanzigtausend), Bogen pro Stunde. Insbesondere durch die Bearbeitung von Teilstapeln statt einzelner Bogen in dem zumindest einen weiteren die Bogen bearbeitenden Aggregat wird zusätzlich die Produktionsgeschwindigkeit erhöht. Die hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit, insbesondere der bevorzugt als Formgebungsaggregate ausgebildeten Aggregate, weist vorzugsweise einen kontinuierlichen Materiallauf auf, bei welchem auf den Bogen einwirkende Beschleunigungs- und Bremskräfte gering sind, insbesondere im Vergleich zu einer Flachbettstanzmaschine. Durch die Verbindung des zumindest einen weiteren die Bogen bearbeitenden Aggregat mit dem zumindest einen entlang des Transportweges vorgelagerten Auslageaggregat und/oder dem entlang des Transportweges vorgelagerten zumindest einen Formgebungsaggregat wird vorteilhafterweise eine Bearbeitungsgeschwindigkeit der Bogen über dem Limit der Bearbeitungsgeschwindigkeit von Flachbettstanzen, insbesondere in dem zumindest einen weiteren die Bogen bearbeitenden Aggregat, erreicht.
-
Vorteilhafterweise wird eine Produktionslinie zur Bearbeitung von bogenförmigen Substraten, vorzugsweise zur Erzeugung von Faltschachtelstanzprodukten, geschaffen. Auf vorteilhafte Weise wird in der Bearbeitungsmaschine ein maschinelles Separierverfahren zum Trennen einzelner Nutzen eines Bogens voneinander an einen, vorzugsweise rotativen, Stanzprozess, beispielsweise alternativ dazu an einen Flachbett-Stanzprozess, angegliedert und mit diesem kombiniert. Weiter ist auf vorteilhafte Weise durch die Verkettung der Aggregate der Personalaufwand minimiert.
-
Die Ausrichteeinheit, insbesondere das als Zwischenausrichtung ausgebildete Aggregat zwischen dem mindestens einen Auslageaggregat und dem mindestens einen weiteren Bogen bearbeitenden Aggregat, ist den zumindest einen Teilstapel oder Stapel für den nachfolgenden Bearbeitungsprozess vorteilhafterweise ausrichtend ausgebildet. Vorteilhafterweise erfolgt die Ausrichtung in Transportrichtung und in Richtung der Arbeitsbreite relativ zu dem mindestens einen Werkzeug des mindestens einen weiteren Bogen bearbeitenden Aggregats, bevorzugt um eine optimale nachfolgende Bearbeitung zu gewährleisten. Vorteilhafterweise liegt eine automatisierte Ausrichtung vor, deren Prozessdauer auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit angepasst ist. Vorteilhafterweise werden alle Bogen des zumindest einen Teilstapels oder Stapels, insbesondere auch der unterste und/oder oberste Bogen, relativ zu mindestens einem Werkzeug des mindestens einen weiteren Bogen bearbeitenden Aggregats positioniert. Ausrichteeinheit weist die mindestens zwei Anschläge auf, welche benachbarten Seiten der mindestens einen Transportfläche zugeordnet sind. Somit ist vorzugsweise mindestens eine Anschlagsfläche mindestens eines Anschlags parallel zur Transportrichtung und mindestens eine Anschlagsfläche mindestens eines Anschlags parallel zu einer Richtung der Arbeitsbreite angeordnet. Bevorzugt sind die mindestens vier Anschläge vorgesehen, wobei jeweils mindestens zwei Anschläge zueinander gegenüberliegenden Seiten des Ausrichtebereichs, insbesondere der mindestens einen Transportfläche, zugeordnet sind. Vorteilhafterweise werden durch den Einsatz von mindestens zwei Anschlägen, vorzugsweise von mindestens vier Anschlägen, Verformungen ausgeglichen und die Positioniergenauigkeit erhöht. Vorteilhafterweise werden durch den Einsatz mindestens einer Einrichtung zur Erzeugung einer Rüttelbewegung Formatschwankungen innerhalb des Teilstapels oder Stapels ausgeglichen und eine exakte Positionierung in einer Sollposition gewährleistet. Vorteilhafterweise unterstützt der Einsatz mindestens einer Düse zur Beaufschlagung des Ausrichtebereichs mit Blasluft ein Lockern der Substrate während der Ausrichtung. Durch eine bevorzugte Ausrichtung auf dem mindestens einen Transportmittel, welches Positionen innerhalb des mindestens einen Auslageaggregats sowie innerhalb des mindestens einen weiteren Bogen bearbeitenden Aggregats, insbesondere dessen Bearbeitungsbereich, aufweist, wird vorteilhafterweise die Stabilität und Positioniergenauigkeit der Substrate weiter erhöht.
-
Die mindestens eine Transportfläche des mindestens einen Transportmittels weist vorzugsweise mindestens eine, bevorzugt mindestens zwei, Vertiefung in Bewegungsrichtung mindestens eines Anschlags der Anschläge, bevorzugt jeweils in Bewegungsrichtung mindestens zweier Anschläge, auf. Vorteilhafterweise ermöglicht dies eine einfache Anordnung eines tiefsten Punktes des Anschlags, bevorzugt mindestens eines Elements des mindestens einen Anschlags, in einer Ausrichtungsposition des mindestens einen Anschlags unterhalb der mindestens einen Transportfläche. Vorteilhafterweise wird dadurch die Ausrichtung eines untersten Bogens des Teilstapels oder Stapels erleichtert und die Stabilität der Substrate weiter erhöht. Durch eine Abstimmung der Größe, insbesondere deren Breite und/oder Länge, und/oder Position, insbesondere der Position der Vertiefung bei Anordnung der Transportfläche in der Zwischenausrichtung, der mindestens einen Vertiefung auf den mindestens einen tiefsten Punkt des mindestens einen Anschlags, insbesondere auf das diesen tiefsten Punkt bildende mindestens eine Element, wird vorteilhafterweise zusätzlich der Ausrichteprozess, insbesondere die Bewegung des Anschlags auf die Substrate zu und weg, erleichtert. Vorteilhafterweise bleibt die hohe Stabilität der Substrate durch die Transportfläche trotz der Vertiefungen erhalten.
-
Durch das mindestens eine Transportsystem, insbesondere durch eine Anpassung des Transportprinzips, wird auf vorteilhafte Weise die Anzahl an notwendigen Aggregaten und/oder Komponenten minimiert. Vorteilhafterweise werden Fehleranfälligkeit, Kosten und Platzbedarf reduziert. Vorteilhafterweise wird ein Transport des zumindest einen Teilstapels oder Stapels von dem mindestens einen Auslageaggregat durch die Ausrichteeinheit bis in das mindestens eine weitere Bogen bearbeitende Aggregat ermöglicht, insbesondere ohne Übergabestelle, insbesondere ohne Übergabestelle zwischen mehreren Transportmitteln. Vorteilhafterweise wird dadurch ein Umknicken von Kanten und/oder Verrutschen von Bogen und/oder Beschmutzen der Bogen verhindert. Vorteilhafterweise wird die Stabilität des Stapels oder Teilstapels von dem Auslageaggregat bis zur Bearbeitungsstelle innerhalb des weiteren Bogen bearbeitenden Aggregats garantiert.
-
Das mindestens eine Transportsystem weist das mindestens eine, vorzugsweise mindestens zwei, Transportmittel mit mindestens einer Transportfläche auf. Die Ausbildung des mindestens einen Transportmittels als mindestens eine Transportplatte, bevorzugt umfassend mindestens zwei und/oder maximal fünf Teilplatten, erhöht vorteilhafterweise die Stabilität der Substrate während des Transports. Vorteilhafterweise wird durch die Ausbildung als Transportplatte ein kostengünstiges Transportmittel realisiert, beispielsweise da gegenüber einem umlaufenden Förderband, insbesondere einem Lamellen aufweisenden Förderband, Material eingespart und der Herstellungsaufwand reduziert wird. Alternativ zu der Transportplatte ist das mindestens eine Transportmittel als Rechen oder mindestens zwei Teilrechen ausgebildet. Dann bildet die Oberfläche des Rechens oder mindestens eines der Teilrechen bevorzugt die Transportfläche. Durch den Einsatz mindestens eines als Rechen ausgebildeten Transportmittels ist zusätzlich eine Reduzierung der notwendigen Komponenten möglich, wodurch Kosten und Platzbedarf reduziert werden.
-
Vorteilhafterweise wird durch die Ausbildung des mindestens einen Auslageaggregats eine Relativbewegung des in dem Auslageaggregat erzeugten Teilstapels oder Stapels gegenüber dem abtransportierenden Transportsystem vermieden. Vorteilhafterweise vermeidet dies das Erzeugen von Makulatur an den Bogen des Teilstapels oder Stapels insbesondere durch Umknicken, Verrutschen und/oder Reibkontakt mit Kontaktflächen wie beispielsweise der mindestens einen Transportfläche des mindestens einen Transportmittels und/oder der mindestens einen Übernahmefläche des mindestens einen Übernahmemittels.
-
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben. Weitere Vorteile sind aus der nachfolgenden Beschreibung ersichtlich.
-
Es zeigen:
- 1 eine Seitenansicht der Bearbeitungsmaschine in einer bevorzugten Ausführungsform;
- 2 eine Übersicht der Bearbeitungsmaschine in einer bevorzugten Ausführungsform in einer Draufsicht;
- 3 einen beispielhaften Bogen mit zwei Nutzen und Reststücken, wobei die zwei Nutzen durch einen Steg voneinander getrennt sind;
- 4 eine schematische Darstellung eines Stapels von Bogen umfassend mehrere Teilstapel;
- 5 eine schematische Darstellung eines Nutzenstapels umfassend mehrere Teilnutzenstapel, welche beispielhaft jeweils durch einen Zwischenbogen voneinander getrennt sind;
- 6 eine schematische Darstellung eines einzelnen Teilstapels von Bogen;
- 7 eine schematische Darstellung eines einzelnen Teilstapels von Bogen ausgerichtet an einer Seitenkante wobei Formatschwankungen auftreten;
- 8 eine schematische Darstellung eines Nutzenstapels in der Nutzenauslage mit einem Zwischenbogen;
- 9 eine schematische Darstellung eines Auslageaggregats, einer Zwischenausrichtung und eines Nutzentrennaggregats;
- 10 eine schematische Darstellung eines Transportsystems aufweisend als Beispiel Teilstapel transportierende Transportplatten, welches ein Auslageaggregat über eine Ausrichteeinheit mit einem vorzugsweise als Nutzentrennaggregat ausgebildeten weiteren Bogen bearbeitenden Aggregat verbindendet;
- 11 eine schematische Darstellung eines als Transportplatte ausgebildeten Transportmittels mit zwei Teilplatten, wobei die zweite Teilplatte lediglich schematisch angedeutet ist; die zwei Teilplatten weisen vorzugsweise eine zueinander spiegelsymmetrische Anordnung bzw. spiegelsymmetrische Ausbildung auf;
- 12 eine schematische Darstellung des als Transportplatte ausgebildeten Transportmittels mit zwei Teilplatten in Draufsicht;
- 13 eine schematische Darstellung eines unteren Nutzentrennmoduls eines Nutzentrennaggregats, wobei Werkzeuge des Nutzentrennmoduls durch Aussparungen eines schematisch dargestellten als Transportplatte ausgebildeten Transportmittels hindurchragen und dabei voneinander getrennte Teilnutzenstapel tragen, während abgetrennte Reststücke auf der Transportfläche des Transportmittels angeordnet sind;
- 14 eine schematische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform eines Teils des Auslageaggregats, wobei ein Teilstapel auf einer Auflagefläche einer Non-Stop-Einrichtung angeordnet ist, während Übernahmemittel einer Übernahmevorrichtung in einer Übernahmeposition angeordnet sind und durch Aussparungen eines als Transportplatte ausgebildeten Transportmittels hindurchragen;
- 15 eine schematische Darstellung einer Ausrichteeinheit mit vier Anschlägen, wobei deren die tiefsten Punkte bildenden Elemente in Vertiefungen einer Transportfläche eines Transportmittels angeordnet sind;
- 16 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines Anschlags der Ausrichteeinheit mit vergrößerter Darstellung zweier Elemente, welche tiefste Punkte des Anschlags bilden;
- 17 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines Anschlags aufweisend zwei Wirkeinheiten;
- 18 schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines Anschlags aufweisend zwei Wirkeinheiten sowie zusätzlich Elemente, welche tiefste Punkte des Anschlags bilden;
- 19 eine schematische Darstellung einer Wirkeinheit mit einem Wirkmittel;
- 20 eine schematische Darstellung einer weiteren Wirkeinheit mit einem Wirkmittel, dessen Wirkbereich kleiner als der Wirkbereich des Wirkmittels in 19 ist;
- 21 eine schematische Darstellung einer Ausrichteeinheit aufweisend vier Anschläge, die jeweils Wirkeinheiten aufweisen;
- 22 eine schematische Darstellung einer Ausrichteeinheit aufweisend vier Anschläge in Draufsicht;
- 23 eine schematische Darstellung eines Anschlags der Ausrichteeinheit, wobei der Anschlag zumindest eine Wirkeinheit mit mindestens einem Wirkmittel aufweist, sowie von Hubelementen, welche einen Teilstapel zur Ausrichtung aus einer schematisch als Linie angedeuteten Transportebene anheben.
-
Eine Bearbeitungsmaschine 01 ist bevorzugt als Bogenbearbeitungsmaschine 01, insbesondere als Stanzmaschine 01, weiter bevorzugt als Rotationsstanzmaschine 01, zur Bearbeitung von zumindest einem, bevorzugt mindestens zwei, weiter bevorzugt einer Vielzahl von, bogenförmigen Substrat 02 oder Bogen 02 ausgebildet. Im Vorangegangen und im Folgenden ist mit Bearbeitungsmaschine 01 und/oder Bogenbearbeitungsmaschine 01 insbesondere auch eine Stanzmaschine 01 gemeint. Die Bearbeitungsmaschine 01 weist mindestens ein Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400, bevorzugt eine Vielzahl von Aggregaten 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400 auf. Bevorzugt umfasst die Bearbeitungsmaschine 01, insbesondere die Bogenbearbeitungsmaschine 01, vorzugsweise zumindest ein, bevorzugt zumindest zwei, weiter bevorzugt zumindest drei, weiter bevorzugt zumindest vier, Aggregat 300; 400; 500; 600 zur Bearbeitung von Bogen 02, also Bearbeitungsaggregate zur Bearbeitung von Bogen 02. Das mindestens eine Aggregat 300; 400; 500; 600 zur Bearbeitung von Bogen 02 ist vorzugsweise als Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 ausgebildet, beispielsweise als zumindest ein erstes Formgebungsaggregat 300 und/oder zumindest ein zweites Formgebungsaggregat 400 und/oder zumindest ein drittes Formgebungsaggregat 500 und/oder zumindest ein viertes Formgebungsaggregat 600. Das Bearbeiten eines Substrates 02 beschreibt im Vorangegangenen und im Folgenden das Verändern zumindest einer Eigenschaft des betreffenden Substrates 02 insbesondere bezüglich dessen physikalischer Eigenschaften und/oder Materialeigenschaften, insbesondere dessen Masse und/oder Form und/oder Aussehen. Insbesondere stellen Stanzen, Schneiden, Prägen, Rillen, Ausbrechen und/oder Nutzentrennen eine Bearbeitung des Substrates 02 dar. Durch Bearbeitungsvorgänge ist ein bestehendes Substrat 02 in ein Zwischenprodukt oder Endprodukt weiterverarbeitbar. Die Bearbeitungsmaschine 01 kann deshalb beispielsweise auch als Verarbeitungsmaschine zur Verarbeitung von bevorzugt bogenförmigem Substrat 02 bezeichnet werden.
-
Unter einem Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400 ist bevorzugt jeweils eine Gruppe von Einrichtungen zu verstehen, die funktionell zusammenwirken, insbesondere um einen bevorzugt in sich geschlossenen Bearbeitungsvorgang von dem zumindest einem Substrat 02 durchführen zu können. Vorzugsweise umfasst ein Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400 jeweils einen Maschinenabschnitt der Bearbeitungsmaschine 01, welcher bevorzugt von weiteren Maschinenabschnitten zumindest teilweise räumlich trennbar angeordnet ist.
-
Sofern nicht explizit unterschieden wird, soll hier vom Begriff des Substrates 02, insbesondere des bogenförmigen Substrates 02, speziell des Bogens 02, grundsätzlich jedes flächig und in Abschnitten vorliegendes Substrat 02, also auch tafelförmig oder plattenförmig vorliegendes Substrat 02, also auch Tafeln bzw. Platten, umfasst sein. Das so definierte bogenförmige Substrat 02 bzw. der Bogen 02 ist beispielsweise aus Pappe und/oder Wellpappe, d. h. Pappbogen und/oder Wellpappbogen oder durch Bogen, Tafeln oder ggf. Platten aus Kunststoff, Pappe, Glas, Holz oder Metall gebildet. Weiter bevorzugt handelt es sich bei dem bogenförmigen Substrat 02 um Papier und/oder Karton, insbesondere um Papierbogen und/oder Kartonbogen. Insbesondere werden im Vorangegangenen und im Folgenden mit dem Begriff des Bogens 02 sowohl solche Bogen 02 bezeichnet, die noch nicht mittels zumindest eines Aggregats 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400 bearbeitet wurden, als auch solche Bogen 02, die bereits mittels zumindest eines Aggregats 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400 bearbeitet wurden und dabei gegebenenfalls in ihrer Form und/oder ihrer Masse verändert wurden. Nach DIN 6730 (Feb. 2011) ist Papier ein flächiger, im Wesentlichen aus Fasern meist pflanzlicher Herkunft bestehender Werkstoff, der durch Entwässerung einer Faserstoffaufschwemmung auf einem Sieb gebildet wird. Dabei entsteht ein Faserfilz, der anschließend getrocknet wird. Die flächenbezogene Masse von Papier beträgt bevorzugt maximal 225 g/m2 (zweihundertfünfundzwanzig Gramm pro Quadratmeter). Nach DIN 6730 (Feb. 2011) ist Pappe ein flächiger, im wesentlicher aus Fasern pflanzlicher Herkunft bestehender Werkstoff, der durch Entwässerung einer Faserstoffaufschwemmung auf einem oder zwischen zwei Sieben gebildet wird. Das Fasergefüge wird verdichtet und getrocknet. Bevorzugt wird Pappe durch Zusammenkleben oder Zusammenpressen aus Zellstoff gefertigt. Bevorzugt ist Pappe als Vollpappe oder Wellpappe ausgebildet. Bevorzugt beträgt die flächenbezogene Masse von Pappe über 225 g/m2 (zweihundertfünfundzwanzig Gramm pro Quadratmeter). Wellpappe ist Pappe aus einer oder mehrerer Lagen eines gewellten Papiers, das auf eine Lage oder zwischen mehreren Lagen eines anderen bevorzugt glatten Papiers oder Pappe geklebt ist. Der Begriff Karton bezeichnet im Vorangegangenen und im Folgenden ein bevorzugt einseitig gestrichenes papiernes Flächengebilde mit einer flächenbezogenen Masse von mindestens 150 g/m2 (hundertfünfzig Gramm pro Quadratmeter) und maximal 600 g/m2 (sechshundert Gramm pro Quadratmeter).
-
Bevorzugt weist ein Karton eine hohe Festigkeit relativ zu Papier auf.
-
Bevorzugt weist ein zu verarbeitender Bogen 02, bevorzugt der zumindest eine Bogen 02, ein Flächengewicht von mindestens 60 g/m2 (sechzig Gramm pro Quadratmeter) und/oder von maximal 700 g/m2 (siebenhundert Gramm pro Quadratmeter), bevorzugt maximal 500 g/m2 (fünfhundert Gramm pro Quadratmeter), weiter bevorzugt maximal 200 g/m2 (zweihundert Gramm pro Quadratmeter) auf. Vorzugsweise weist ein zu verarbeitender Bogen 02, bevorzugt der zumindest eine Bogen 02, eine Dicke von maximal 1,5 cm (eins Komma fünf Zentimeter), bevorzugt maximal 1,0 cm (eins Komma null Zentimeter), weiter bevorzugt maximal 0,6 cm (null Komma sechs Zentimeter), auf. Beispielsweise weist der zumindest eine Bogen 02 eine Dicke von mindestens 0,01 cm (null Komma null eins Zentimeter), bevorzugt von mindestens 0,03 cm (null Komma null drei Zentimeter) auf.
-
Das zumindest eine Substrat 02, insbesondere der zumindest eine Bogen 02, weist bevorzugt eine Bogenbreite, bevorzugt parallel zu einer Querrichtung A, von mindestens 200 mm (zweihundert Millimeter), bevorzugt mindestens 300 mm (dreihundert Millimeter), weiter bevorzugt mindestens 400 mm (vierhundert Millimeter) auf. Die Bogenbreite beträgt vorzugsweise maximal 1.500 mm (tausendfünfhundert Millimeter), weiter bevorzugt maximal 1.300 mm (tausenddreihundert Millimeter), noch weiter bevorzugt maximal 1.060 mm (tausendsechzig Millimeter). Eine Bogenlänge, bevorzugt parallel zu einer Transportrichtung T, beträgt beispielsweise mindestens 150 mm (hundertfünfzig Millimeter), bevorzugt mindestens 250 mm (zweihundertfünfzig Millimeter), weiter bevorzugt mindestens 350 mm (dreihundertfünfzig Millimeter). Weiter beträgt eine Bogenlänge beispielsweise maximal 1.200 mm (tausendzweihundert Millimeter), bevorzugt maximal 1.000 mm (tausend Millimeter), weiter bevorzugt maximal 800 mm (achthundert Millimeter).
-
Der Begriff Nutzen 03 bezeichnet im Vorangegangenen und im Folgenden bevorzugt die Anzahl gleicher und/oder unterschiedlicher Objekte, die aus dem gleichen Werkstoffstück gefertigt werden und/oder auf einem gemeinsamen Trägermaterial, beispielsweise einem gemeinsamen Bogen 02, angeordnet sind. Ein Nutzen 03 ist vorzugsweise jener Bereich eines Bogens 02, welcher als ein Produkt der Bearbeitungsmaschine 01, insbesondere als ein Zwischenprodukt zur Herstellung eines Endproduktes, ausgebildet ist und/oder beispielsweise zu einem gewünschten oder geforderten Endprodukt weiterverarbeitet wird und/oder weiterverarbeitbar ausgebildet ist. Bevorzugt ist hier das gewünschte oder geforderte Endprodukt, welches bevorzugt durch Weiterverarbeitung des jeweiligen Nutzens 03 erzeugt wird, eine Verpackung, insbesondere eine Faltschachtel, oder ein Etikett und/oder ein Label, insbesondere ein Etikett und/oder ein Label einer Verpackung. Bevorzugt weist der zumindest eine Bogen 02 zumindest einen Nutzen 03, bevorzugt zumindest zwei Nutzen 03, weiter bevorzugt zumindest vier Nutzen 03, weiter bevorzugt zumindest acht Nutzen 03, beispielsweise zwölf Nutzen 03, auf. Bevorzugt sind die zumindest zwei Nutzen 03 des zumindest einen Bogens 02 jeweils durch zumindest einen Haltepunkt und/oder zumindest einen Steg 05 miteinander und/oder mit dem jeweils benachbarten Nutzen 03 verbunden.
-
Ein Reststück 04; 05; 06 ist im Vorangegangenen und im Folgenden jener Bereich eines Bogens 02, welcher keinem Nutzen 03 entspricht, also der Abfall des Bogens 02. Ein Reststück 04; 05; 06 ist vorzugsweise als Beschnitt und/oder Ausbruch ausgebildet und/oder entfernbar. Bevorzugt wird während des Betriebs der Bearbeitungsmaschine 01 das zumindest eine Reststück 04; 05; 06 in zumindest einem Formgebungsaggregat 300 vorzugsweise durch zumindest einen Bearbeitungsschritt des jeweiligen Bogens 02 erzeugt, beispielsweise in zumindest einem Stanzvorgang. Bevorzugt wird während des Betriebs der Bearbeitungsmaschine 01 das zumindest eine Reststück 04; 05; 06 aus dem jeweiligen Bogen 02 zumindest teilweise entfernt und somit insbesondere von den jeweiligen Nutzen 03 des Bogens 02 getrennt. Beispielsweise ist zumindest ein als Ausbrechaggregat ausgebildetes viertes Formgebungsaggregat 600 zumindest einen erstes Reststück 04, insbesondere zumindest ein Abfallstück 04, entfernend ausgebildet und/oder zur Entfernung von zumindest einem Abfallstück 04 ausgebildet. Bevorzugt ist zumindest ein weiteres die Bogen 02 bearbeitendes Aggregat 1200, bevorzugt zumindest ein als Nutzentrennaggregat 1200 ausgebildetes Aggregat 1200 oder zumindest ein als Schneidaggregat ausgebildetes Aggregat, zumindest ein zweites Reststück 05; 06, insbesondere zumindest eine Greiferkante 06 und/oder zumindest einen Steg 05, entfernend ausgebildet.
-
Das zumindest eine Substrat 02, insbesondere der zumindest eine Bogen 02, weist mehrere Kanten 07; 08; 09 auf. Insbesondere ist eine als Vorderkante 07 ausgebildete Kante 07 in Transportrichtung T am Bogen 02 vorne orientiert und orthogonal zur Transportrichtung T angeordnet. Mit orthogonal zur Transportrichtung T ist hierbei insbesondere in Richtung der Arbeitsbreite, bevorzugt zumindest im Wesentlichen horizontal, gemeint. Insbesondere ist die Vorderkante 07 diejenige Kante 07 des zumindest einen Bogens 02, die zum Transport des zumindest einen Bogens 02 bevorzugt durch zumindest einen Bestandteil der Bearbeitungsmaschine 01, insbesondere durch zumindest ein Transportmittel zumindest eines Transportsystems, fassbar ist und/oder an welcher zumindest ein Bestandteil der Bearbeitungsmaschine 01, insbesondere durch das zumindest eine Transportmittel des zumindest einen Transportsystems, den zumindest einen Bogen 02 fasst. Eine als Hinterkante 08 ausgebildete Kante 08 des zumindest einen Bogens 02 ist bevorzugt der Vorderkante 07 gegenüber liegend angeordnet. Weiter bevorzugt sind Vorderkante 07 und Hinterkante 08 parallel zueinander angeordnet. Insbesondere ist die Hinterkante 08 in Transportrichtung T an dem zumindest einen Bogen 02 hinten orientiert und orthogonal zur Transportrichtung T angeordnet. Weiter umfasst der Bogen 02 zwei als Seitenkanten 09 ausgebildete Kanten 09. Die zwei Seitenkanten 09 sind bevorzugt parallel zur Transportrichtung T angeordnet. Bevorzugt sind die zwei Seitenkanten 09 bevorzugt jeweils orthogonal zur Vorderkante 07 und/oder zur Hinterkante 08 des Bogens 02 angeordnet.
-
Der zumindest eine Bogen 02 weist bevorzugt zumindest ein Druckbild auf, insbesondere innerhalb des mindestens einen Nutzens 03. Beispielsweise zusätzlich weist der Bogen 02 zumindest eine, bevorzugt mindestens zwei, Druckmarke 11, bevorzugt zu dessen Ausrichtung und/oder Überprüfung des Passers auf. Bevorzugt weist die Oberfläche des zumindest einen Bogens 02 zumindest einen unbedruckten Bereich, insbesondere unbedruckten Randbereich, auf, welcher bevorzugt als das zumindest eine Reststück 06 und/oder die zumindest eine Greiferkante 06 ausgebildet ist. Beispielsweise weist der zumindest eine Bogen 02 an dessen Vorderkante 07 und/oder an dessen Hinterkante 08 die zumindest eine Greiferkante 06 auf.
-
Zumindest ein Stapel 12 von Bogen 02, oder auch als Substratstapel 12 bezeichnet, weist bevorzugt eine Vielzahl an Bogen 02, insbesondere den zumindest einen Bogen 02 und zusätzlich eine Vielzahl weiterer Bogen 02, auf. Bevorzugt umfasst der zumindest eine Stapel 12 mindestens 1.000 (eintausend) Bogen 02, bevorzugt mindestens 2.000 (zweitausend) Bogen 02, und zusätzlich oder alternativ dazu bevorzugt maximal 15.000 (fünfzehntausend) Bogen 02, weitere bevorzugt maximal 10.000 (zehntausend) Bogen 02, weiter bevorzugt maximal 8.000 (achttausend) Bogen 02. Bevorzugt weist der zumindest eine Stapel 12 mindestens 1.000 (eintausend) Bogen 02, bevorzugt mindestens 2.000 (zweitausend) Bogen 02, und zusätzlich oder alternativ dazu bevorzugt maximal 15.000 (fünfzehntausend) Bogen 02, weitere bevorzugt maximal 10.000 (zehntausend) Bogen 02, weiter bevorzugt maximal 8.000 (achttausend) Bogen 02 auf. Beispielsweise weist der zumindest eine Stapel 12 eine Höhe von mindestens 100 mm (einhundert Millimeter), bevorzugt von mindestens 200 mm (zweihundert Millimeter), weiter bevorzugt von mindestens 300 mm (dreihundert Millimeter) und zusätzlich oder alternativ von maximal 3.000 mm (dreitausend Millimeter), bevorzugt von maximal 2.500 mm (zweitausend fünfhundert Millimeter), weiter bevorzugt von maximal 2.000 mm (zweitausend Millimeter), weiter bevorzugt von maximal 1.600 mm (eintausend sechshundert Millimeter), weiter bevorzugt von maximal 1.300 mm (eintausend dreihundert Millimeter), auf. Bevorzugt umfasst der zumindest eine Stapel 12 mindestens zwei Teilstapel 13 von Bogen 02, bevorzugt mindestens vier Teilstapel 13, weiter bevorzugt mindestens acht Teilstapel 13.
-
Der zumindest eine Teilstapel 13 von Bogen 02, insbesondere ein Teilstapel 13 umfassend den zumindest einen Bogen 02, beschreibt bevorzugt ein Ries 13. Nach der DIN 6730 kann unter einem Ries 13 eine Packungseinheit von sortengleichem Planopapier, also nicht gefaltetes, nicht aufgerolltes Papier in Blättern oder Bogen 02, verstanden werden. Der Teilstapel 13, also das Ries 13, umfasst bevorzugt mindestens 50 (fünfzig) Bogen 02, weiter bevorzugt mindestens 200 (zweihundert) Bogen 02, weiter bevorzugt mindestens 400 (vierhundert) Bogen 02, und zusätzlich oder alternativ bevorzugt maximal 700 (siebenhundert) Bogen 02, weiter bevorzugt maximal 600 (sechshundert) Bogen 02, weiter bevorzugt maximal 500 (fünfhundert) Bogen 02. Bevorzugt weist der zumindest eine Teilstapel 13 eine Höhe von mindestens 5 mm (fünf Millimeter), bevorzugt von mindestens 10 mm (zehn Millimeter), und zusätzlich oder alternativ eine Höhe von maximal 400 mm (vierhundert Millimeter), bevorzugt von maximal 300 mm (dreihundert Millimeter), weiter bevorzugt von maximal 200 mm (zweihundert Millimeter), auf. Vorzugsweise weist der zumindest eine Teilstapel 13 den zumindest einen durch das zumindest eine weitere die Bogen 02 bearbeitende Aggregat 1200, bevorzugt durch das zumindest eine Nutzentrennaggregat 1200 und/oder durch zumindest ein Schneidaggregat, zu bearbeitenden Bogen 02 auf.
-
Bevorzugt umfasst ein Nutzenstapel 14 und/oder Auslagestapel 14 eine Anzahl an Nutzen 03, welche der Anzahl an Bogen 02 eines Stapels 12 entspricht. Bevorzugt weist der zumindest eine Nutzenstapel 14 eine Höhe von maximal 2.000 mm (zweitausend Millimeter), weiter bevorzugt von maximal 1.600 mm (eintausend sechshundert Millimeter), weiter bevorzugt von maximal 1.300 mm (eintausend dreihundert Millimeter), auf. Bevorzugt umfasst ein Teilnutzenstapel 16 eine Anzahl an Nutzen 03, welche der Anzahl an Bogen 02 eines Teilstapels 13 entspricht.
-
Eine Maschinenrichtung B ist bevorzugt eine Richtung B, welche von einem ersten Aggregat 100 der Bearbeitungsmaschine 01 zu einem letzten Aggregat 700 und/oder 1400 der Bearbeitungsmaschine 01 zeigt. Insbesondere weist die Maschinenrichtung B von einem Aggregat 100, insbesondere einem ersten als Anlegeraggregat 100 ausgebildetem Aggregat 100, zu einem letzten Aggregat 700, insbesondere einem als Bogenauslage 700 ausgebildetem Aggregat 700, und/oder zu einem letzten Aggregat 1400, insbesondere einem als Auslageaggregat bzw. Nutzenauslage 1400 ausgebildetem Aggregat 1400. Bevorzugt ist die Maschinenrichtung B eine horizontal verlaufende Richtung B. Die Querrichtung A ist bevorzugt eine horizontal verlaufende Richtung A. Die Querrichtung A ist orthogonal zu der Maschinenrichtung B orientiert. Vorzugsweise ist die Querrichtung A von einer Bedienerseite der Bearbeitungsmaschine 01, bevorzugt von welcher einem Bediener zumindest teilweise und zumindest zeitweise Zugriff in die einzelnen Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400 der Bearbeitungsmaschine 01 möglich ist, zu einer Antriebsseite der Bearbeitungsmaschine 01, an welcher bevorzugt ein Teil des Antriebssystems beispielsweise und/oder der Steuerungseinheit beispielsweise in Form mindestens eines Schaltschranks angeordnet ist, orientiert.
-
Eine vertikale Richtung V ist bevorzugt diejenige Richtung V, welche orthogonal zu einer Ebene aufgespannt durch die Maschinenrichtung B und die Querrichtung A angeordnet ist. Die vertikale Richtung V ist bevorzugt senkrecht von unten und/oder von einem Boden der Bearbeitungsmaschine 01 und/oder von einem untersten Bestandteil der Bearbeitungsmaschine 01 nach oben und/oder zu einem obersten Bestandteil der Bearbeitungsmaschine 01 und/oder zu einer obersten Abdeckung der Bearbeitungsmaschine 01 orientiert.
-
Der für den Transport des zumindest einen Substrates 02 innerhalb der Bearbeitungsmaschine 01 vorgesehene Raumbereich, den das Substrat 02 im Fall seiner Anwesenheit zumindest zeitweise einnimmt, ist der Transportweg. Die Transportrichtung T ist bevorzugt eine Richtung T, in welche das zumindest eine Substrat 02 im Fall seiner Anwesenheit an jedem Punkt des Transportweges transportiert wird. Vorzugsweise weist die Transportrichtung T in die Richtung T, in der das zumindest eine Substrat 02 abgesehen von vertikalen Bewegungen oder vertikalen Komponenten von Bewegungen transportiert wird. Insbesondere weist die Transportrichtung T innerhalb eines Aggregates 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400 in die Richtung T, welche von einem ersten Kontakt des zumindest einen Substrates 02 mit diesem Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400 zu einem letzten Kontakt des Substrates 02 mit diesem Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400 zeigt.
-
Die Arbeitsbreite ist im Vorangegangenen und im Folgenden die maximale Breite, die das zumindest eine Substrat 02 aufweisen darf, um durch das zumindest eine Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400, insbesondere die jeweiligen Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400, der Bearbeitungsmaschine 01 transportiert werden zu können und/oder um noch mit dem zumindest einen Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 der Bearbeitungsmaschine 01 verarbeitet werden zu können. Dies entspricht somit der maximalen mit dem zumindest einen Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 der Bearbeitungsmaschine 01 verarbeitbaren Breite des zumindest einen Substrates 02. Die Arbeitsbreite der Bearbeitungsmaschine 01, insbesondere Bogenbearbeitungsmaschine 01, beträgt bevorzugt zumindest 30 cm (dreißig Zentimeter), weiter bevorzugt zumindest 50 cm (fünfzig Zentimeter), noch weiter bevorzugt zumindest 80 cm (achtzig Zentimeter), noch weiter bevorzugt zumindest 120 cm (hundertzwanzig Zentimeter) und noch weiter bevorzugt zumindest 150 cm (hundertfünfzig Zentimeter).
-
Vorzugsweise wird jeweils zumindest ein Bogen 02 oder zumindest ein Stapel 12 oder zumindest ein Teilstapel 13 innerhalb zumindest eines Maschinentaktes der Bearbeitungsmaschine 01 von einem Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400 zu einem daran anschließenden Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400 transportiert. Ein Maschinentakt beschreibt im Vorangegangenen und im Folgenden bevorzugt eine Summe derjenigen Prozessschritte und/oder Abläufe, welche innerhalb der Bearbeitungsmaschine 01, bevorzugt innerhalb eines Aggregates 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400, in einer gleichbleibenden Reihenfolge ablaufen. Bevorzugt wiederholen sich die betreffenden Prozessschritte und/oder Abläufe erst mit dem nächsten Maschinentakt in gleicher Reihenfolge. Beispielsweise vollzieht eine taktgebende Antriebswelle eine vollständige Rotation um ihre Rotationsachse innerhalb eines Maschinentaktes. Beispielsweise umfasst ein Maschinentakt jeweils einen Bearbeitungsschritt des zumindest einen Bogens 02 oder Stapels 12 oder Teilstapels 13 innerhalb eines Aggregates 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400, sowie den Transport des zumindest einen Bogens 02 oder Stapels 12 oder Teilstapels 13 hin zu einer jeweiligen Bearbeitungsstelle und/oder den Transport von der jeweiligen Bearbeitungsstelle zu einem nachfolgenden Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400. Beispielsweise finden während eines Maschinentaktes Bearbeitungsprozesse und/oder Verarbeitungsprozesse, beispielsweise Ausrichten, Stanzen, Transport, Trennung von Nutzen 03 und/oder Auslage der Nutzen 03, vorzugsweise gleichzeitig in voneinander verschiedenen Aggregaten 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400 an voneinander verschiedenen Bogen 02 oder Stapeln 12 oder Teilstapeln 13 statt. Vorzugsweise werden innerhalb eines Maschinentaktes eine Mehrzahl von Bogen 02 in den Formgebungsaggregaten 300; 400; 500; 600 bearbeitet und/oder auf einem Teilstapel 13 oder Stapel 12 in dem mindestens einen Auslageaggregat 700 ausgelegt, während jeweils ein Teilstapel 13 oder Stapel 12 in der Zwischenausrichtung 1100 ausgerichtet wird und/oder in dem weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregat 1200 bearbeitet wird.
-
Die Bearbeitungsmaschine 01 umfasst bevorzugt zumindest ein als Anlegeraggregat 100 ausgebildetes Aggregat 100. Bevorzugt ist das Anlegeraggregat 100 als Anleger, weiter bevorzugt als Bogenanleger, weiter bevorzugt als Bogenanlegeraggregat ausgebildet. Bevorzugt ist das Anlegeraggregat 100 als das in Transportrichtung T erste Aggregat 100 der Bearbeitungsmaschine 01 ausgebildet. Bevorzugt ist das Anlegeraggregat 100 den zumindest einen Bogen 02 auf den Transportweg der Bearbeitungsmaschine 01 zuführend ausgebildet und/oder den zumindest einen Bogen 02 zu zumindest einem dem Anlegeraggregat 100 in Transportrichtung T nachgeordneten Aggregat 200; 300; 400; 500; 600; 700; 1100; 1200; 1400 zuführend ausgebildet.
-
In Transportrichtung T nach dem zumindest einen Anlegeraggregat 100 ist bevorzugt zumindest ein als Anlageaggregat 200 ausgebildetes Aggregat 200 angeordnet. Bevorzugt ist das zumindest eine Anlageaggregat 200 den zumindest einen Bogen 02, bevorzugt die zumindest zwei Bogen 02, weiter bevorzugt eine Vielzahl von Bogen 02, bevorzugt sequenziell zu dem zumindest einen Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 zuführend ausgebildet. Bevorzugt weist das zumindest eine Anlageaggregat 200 zumindest eine Einrichtung zur Erfassung des zumindest einen Bogens 02 auf. Bevorzugt ist der zumindest eine Bogen 02, bevorzugt einzeln, durch das zumindest eine Anlageaggregat 200 betreffend seiner Lage in Transportrichtung T und/oder in Querrichtung A zumindest teilweise, bevorzugt vollständig, ausrichtbar. Bevorzugt ist entlang des Transportweges von Bogen 02 vor dem zumindest einen Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 das zumindest eine Anlegeraggregat 100 und/oder das zumindest eine Anlageaggregat 200 angeordnet.
-
Die Bearbeitungsmaschine 01 weist vorzugsweise mindestens ein Aggregat 300; 400; 500; 600 zur Bearbeitung von Bogen 02 auf, welches bevorzugt als Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 oder beispielsweise alternativ als Druckaggregat ausgebildet ist. Bevorzugt ist das mindestens eine Aggregat 300; 400; 500; 600 zur Bearbeitung von Bogen 02 die Substrate 02 einzeln, insbesondere nacheinander, bearbeitend ausgebildet. Dazu werden die Substrate 02 bevorzugt einzeln und nacheinander durch die bearbeitenden Aggregate 300; 400; 500; 600 gefördert. Vorzugsweise weist die Bearbeitungsmaschine 01 zumindest ein, bevorzugt zumindest zwei, weiter bevorzugt zumindest drei, weiter bevorzugt zumindest vier, beispielsweise genau vier, jeweils als Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 ausgebildetes Aggregat 300; 400; 500; 600 auf. In Transportrichtung T nach dem zumindest einen Anlegeraggregat 100 und bevorzugt zusätzlich nach dem zumindest einen Anlageaggregat 200 ist vorzugsweise das zumindest eine, bevorzugt zumindest zwei, weiter bevorzugt zumindest drei, weiter bevorzugt zumindest vier, beispielsweise genau vier, jeweils als Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 ausgebildetes Aggregat 300; 400; 500; 600 angeordnet. Bevorzugt weist das zumindest eine Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 zumindest ein Formgebungswerk, bevorzugt genau ein Formgebungswerk, auf. Bevorzugt ist das zumindest eine Formgebungswerk als zumindest ein Prägewerk und/oder zumindest ein Rillwerk und/oder zumindest ein Stanzwerk, weiter bevorzugt als Rotationsstanzwerk, und/oder zumindest ein Ausbrechwerk ausgebildet. Das zumindest eine Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 ist bevorzugt als Stanzaggregat und/oder Rillaggregat und/oder Prägeaggregat und/oder Ausbrechaggregat ausgebildet. Bevorzugt ist das zumindest eine Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 den zumindest einen Bogen 02 stanzend und/oder schneidend und/oder perforierend und/oder ritzend und/oder prägend und/oder rillend und/oder zumindest ein Abfallstück 04 entfernend ausgebildet. Bevorzugt weist das zumindest eine Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600, bevorzugt das zumindest eine Formgebungswerk des Formgebungsaggregats 300; 400; 500; 600, zumindest einen bevorzugt einen Formzylinder und zumindest einen Gegendruckzylinder auf. Bevorzugt ist der zumindest eine Formzylinder und/oder der zumindest eine Gegendruckzylinder als Magnetzylinder ausgebildet und/oder weist zumindest einen Aufzug, bevorzugt insbesondere im Falle des Formzylinders zumindest einen Aufzug mit zumindest einem Werkzeug, auf.
-
Die Bearbeitungsmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Auslageaggregat 700 ausgebildetes Aggregat 700 auf. Bevorzugt ist in Transportrichtung T im Anschluss an das zumindest eine Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600, bevorzugt in Transportrichtung T nach den zumindest zwei, weiter bevorzugt den zumindest vier, weiter bevorzugt nach allen Formgebungsaggregaten 300; 400; 500; 600, das zumindest eine als Auslageaggregat 700 ausgebildete Aggregat 700 angeordnet. Dem mindestens einen Auslageaggregat 700 ist bevorzugt das mindestens eine bevorzugt als Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 ausgebildete Aggregat 300; 400; 500; 600 zur Bearbeitung von Bogen 02 vorgeordnet. Insbesondere ist das zumindest eine Auslageaggregat 700 als Bogenauslage 700 ausgebildet. Die in den vorgeordneten Aggregaten 300; 400; 500; 600 einzeln bearbeiteten Substrate 02 werden bevorzugt in dem mindestens einen Auslageaggregat 700 gesammelt. Vorzugsweise ist das zumindest eine Auslageaggregat 700 zumindest einen Teilstapel 13 an Bogen 02, vorzugsweise auch Ries 13 genannt, bildend ausgebildet. Beispielsweise alternativ ist das zumindest eine Auslageaggregat 700 zumindest einen Stapel 12 an Bogen 02 bildend ausgebildet. Beispielsweise aufgrund von Formatschwankungen innerhalb des gebildeten Teilstapels 13 oder Stapels 12 sind die Seitenkanten der einzelnen Substrate 02 innerhalb des Teilstapels 13 oder Stapels 12 relativ zueinander verschoben.
-
Es ist mindestens eine Ausrichteeinheit 1100 ausgebildet zur Ausrichtung zumindest eines Teilstapels 13 oder Stapels 12, bevorzugt des Teilstapels 13, von Substrat 02, bevorzugt eines Rieses 13, vorgesehen. Die mindestens eine Ausrichteeinheit 1100 ist bevorzugt als mindestens ein als Zwischenausrichtung 1100 ausgebildetes Aggregat 1100 der Bearbeitungsmaschine 01 ausgebildet. Somit weist die Bearbeitungsmaschine 01 die Ausrichteeinheit 1100 auf, bevorzugt als das als Zwischenausrichtung 1100 ausgebildete Aggregat 1100. Wird im Vorangegangenen und im Folgenden die Zwischenausrichtung 1100 beschrieben, so beschreibt dies eine Ausführung der Ausrichteeinheit 1100. Bevorzugt ist die zumindest eine Zwischenausrichtung 1100 den zumindest einen Teilstapel 13, welcher vorzugsweise den zumindest einen Bogen 02 und weitere zu bearbeitende Bogen 02 umfasst, und/oder den zumindest einen Stapel 12 ausrichtend und/oder lockernd ausgebildet.
-
Die Bearbeitungsmaschine 01 weist bevorzugt mindestens ein weiteres Bogen 02 bearbeitendes Aggregat 1200 auf. Das mindestens eine weitere Bogen 02 bearbeitende Aggregat 1200 ist bevorzugt als Nutzentrennaggregat 1200 oder beispielsweise alternativ als Schneidaggregat ausgebildet. Insbesondere handelt es sich um ein hubbewegliches Werkzeug, bevorzugt aufweisend ein oberes und/oder unteres Werkzeug, die zur Bearbeitung der Substrate 02 in und entgegen der vertikalen Richtung V bewegt werden. Bevorzugt ist das weitere Bogen 02 bearbeitende Aggregat 1200 teilstapelweise, also riesweise, oder alternativ stapelweise die Substrate 02 bearbeitend ausgebildet. Vorteilhafterweise ermöglicht dies eine hohe Produktionsgeschwindigkeit. In dem zumindest einem weiteren Aggregat 1200, insbesondere dem als zumindest ein Nutzentrennaggregat 1200 ausgebildeten Aggregat 1200, werden vorzugsweise die Nutzen 03 von den Reststücken 04; 05; 06, bevorzugt den verbleibenden Reststücken 05; 06, und/oder voneinander getrennt. Insbesondere weist das zumindest eine Nutzentrennaggregat 1200 bevorzugt zumindest ein Nutzentrennwerk auf. Das zumindest eine Nutzentrennwerk erzeugt und/oder bewirkt im Trennvorgang eine Scherbewegung mit einer Scherkraft zwischen den Nutzen 03, insbesondere den als Nutzenteilstapeln 16 ausgebildeten Teilnutzenstapel 16, und den Reststücken 04; 05; 06, insbesondere den Stapeln an Reststücken 04; 05; 06. Vorzugsweise weist das Nutzentrennaggregat 1200 mindestens ein Werkzeug 1211, vorzugsweise eine Vielzahl an als Stifte ausgebildete Werkzeuge 1211, auf. Mittels mindestens eines Transportsystems 1600 werden die Reststücke 04; 05; 06 nach dem Trennvorgang bevorzugt aus dem zumindest einen Nutzentrennaggregat 1200 abtransportiert und beispielsweise in einen Abfallcontainer und/oder in eine Zerkleinerungseinrichtung geleitet.
-
Bevorzugt ist dem zumindest einen weiteren die Bogen 02 bearbeitenden Aggregat 1200, vorzugsweise dem zumindest einen Nutzentrennaggregat 1200 und/oder dem zumindest einen Schneidaggregat, zumindest ein vorzugsweise als Nutzenauslage 1400 ausgebildetes Auslageaggregat 1400 nachgeordnet. Beispielsweise wird zumindest ein, bevorzugt zumindest zwei, weiter bevorzugt zumindest vier, weiter bevorzugt zumindest acht, Nutzenteilstapel 16 mittels zumindest eines Transportmittels, beispielsweise zumindest eines Rechens, von dem Nutzentrennaggregat 1200 in das zumindest eine Auslageaggregat 1400 transportiert. Im Auslageaggregat 1400 wird der zumindest eine, bevorzugt zumindest zwei, weiter bevorzugt zumindest vier, weiter bevorzugt zumindest acht, Nutzenteilstapel 16 auf zumindest einer Stapelunterlage 17, bevorzugt zumindest einer Palette 17, gesammelt und/oder zu zumindest einem Nutzenstapel 14 und/oder Auslagestapel 14 gestapelt. Beispielsweise umfasst ein solcher Nutzenstapel 14 zumindest zwei, weiter bevorzugt zumindest vier, weiter bevorzugt zumindest acht, Nutzenteilstapel 16. Bevorzugt wird zwischen jedem Nutzenteilstapel 16 ein Bogen 02 als Zwischenbogen 02 zur Stabilitätserhöhung eingelegt.
-
Beispielsweise weist die Bearbeitungsmaschine 01 mindestens einen Leitstand 1500 auf. Vorzugsweise weist der Leitstand mindestens ein Bedienelement und/oder mindestens eine Anzeigeeinrichtung auf. Vorzugsweise steuert und/oder überwacht ein Bediener die Prozesse der Bearbeitungsmaschine 01 mittels des mindestens einen Leitstandes 1500. Insbesondere umfasst die Bearbeitungsmaschine 01 mindestens eine Steuerungseinheit, die die ablaufenden Prozesse steuert, insbesondere Verstellungsbewegungen der Bestandteile der Bearbeitungsmaschine 01 entsprechend des Ablaufs innerhalb eines Maschinenzyklus taktet.
-
Eine besonders bevorzugte Ausführung der Bearbeitungsmaschine 01 weist somit die folgenden Aggregate vorzugsweise in der angegebenen Reihenfolge auf: mindestens ein Anlegeraggregat 100, mindestens ein Anlageaggregat 200, mindestens ein bevorzugt als Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 ausgebildetes Aggregat 300; 400; 500; 600 zur Bearbeitung von Bogen 02, mindestens ein Auslageaggregat 700, mindestens eine Ausrichteeinheit 1100, mindestens ein weiteres bevorzugt als Nutzentrennaggregat 1200 ausgebildetes Bogen 02 bearbeitendes Aggregat 1200, eine Nutzenauslage 1400.
-
Vorzugsweise sind das mindestens eine Auslageaggregat 700 und das mindestens eine weitere Bogen 02 bearbeitende Aggregat 1200 durch mindestens ein Transportsystem 1600 inline miteinander verbunden. Das mindestens eine Transportsystem 1600 ist vorzugsweise zum Abtransport von zumindest einem Teilstapel 13 oder Stapel 12 von Bogen 02 aus dem mindestens einen Auslageaggregat 700 ausgebildet. Bevorzugt ist das mindestens eine Transportsystem 1600 zum Transport von zumindest einem Teilstapel 13 oder Stapel 12 von Bogen 02 durch die mindestens eine Ausrichteeinheit 1100 ausgebildet. Das mindestens eine Transportsystem 1600 ist vorzugsweise zum Transport von zumindest einem Teilstapel 13 oder Stapel 12 von Bogen 02 in das mindestens eine weitere Bogen 02 bearbeitende Aggregat 1200, bevorzugt Nutzentrennaggregat 1200, ausgebildet. Insbesondere transportiert das mindestens eine Transportsystem 1600 die Bogen 02, bevorzugt in Form mindestens eines Teilstapels 13 oder in Form mindestens eines Stapels 12, von dem mindestens einen Auslageaggregat 700 bis in das mindestens eine weitere die Bogen 02 bearbeitende Aggregat 1200 hinein oder hindurch, bevorzugt unterbrechungsfrei und/oder ohne weitere Übergaben. Bevorzugt ist die Transportstrecke von dem mindestens einen Auslageaggregat 700 durch die mindestens eine Ausrichteeinheit 1101 in das mindestens eine weitere Bogen 02 bearbeitende Aggregat 1200 in einer horizontal orientierten Ebene angeordnet. Vorzugsweise entfällt insbesondere eine Übergabe mit mindestens einer horizontalen Relativbewegung des mindestens einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 von dem Transportmittel 1601 an weitere Transportmittel oder umgekehrt zwischen dem mindestens einen Auslageaggregat 700, der mindestens einen Ausrichteeinheit 1100 und dem mindestens einen weiteren die Bogen 02 bearbeitenden Aggregat 1200, bevorzugt dem mindestens einen Nutzentrennaggregat 1200. Vorteilhafterweise ist hierdurch der mindestens eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 während des Transports stabilisiert.
-
Das mindestens eine Transportsystem 1600 weist bevorzugt mindestens ein Transportmittel 1601 mit mindestens einer Transportfläche 1602 auf. Vorzugsweise ist das mindestens eine Transportmittel 1601 zur zeitweisen Ablage des zumindest einen Teilstapels 13 oder des zumindest einen Stapels 12 auf der mindestens einen Transportfläche 1602 ausgebildet. Vorzugsweise transportiert das mindestens eine Transportmittel 1601 den zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 entlang einer Transportstrecke. Die mindestens eine Transportfläche 1602 ist vorzugsweise jener Bereich des mindestens einen Transportmittels 1601, auf welcher der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 zumindest zeitweise angeordnet ist, also zu welcher der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 zumindest zeitweise direkten Kontakt aufweist. Die mindestens eine Transportfläche 1602 ist bevorzugt durch mindestens eine innerhalb einer horizontalen Ebene angeordnete Oberfläche des mindestens einen Transportmittels 1601 ausgebildet.
-
Bevorzugt ist das mindestens eine Transportmittel 1601 so ausgebildet, dass die mindestens eine Transportfläche 1602 mindestens eine Aussparung 1603 aufweist. Vorzugsweise weist die mindestens eine Transportfläche 1602 eine Vielzahl an Aussparungen 1603, beispielsweise mindestens zwei, bevorzugt mindestens fünf, weiter bevorzugt mindestens zwanzig, weiter bevorzugt mindestens fünfzig, auf. Bevorzugt beschreibt die mindestens eine Aussparung 1603 einen Raumbereich, welcher nicht durch Material des mindestens einen Transportmittels 1601 gefüllt ist. Vorzugsweise bildet die mindestens eine Aussparung 1603 ein Loch oder eine Öffnung innerhalb der mindestens einen Transportfläche 1602. Vorzugsweise ist die mindestens eine Aussparung 1603 im Falle der mindestens einen Transportplatte 1601 ein Loch oder eine Öffnung, beispielsweise alternativ im Falle des Rechens oder Teilrechens der Bereich zwischen einzelnen Zinken. Vorzugsweise können weitere Mittel, beispielsweise weitere Transportmittel und/oder mindestens ein Hubelement 1112 und/oder mindestens ein Übernahmemittel 751 und/oder mindestens ein Werkzeug 1211 des weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregats 1200 die mindestens eine Transportfläche 1602 in der mindestens einen Aussparung 1603 durchdringen und/oder durch die mindestens eine Transportfläche 1602 innerhalb der mindestens einen Aussparung 1603 zumindest zum Teil hindurchragen.
-
Eine Geometrie der mindestens einen Aussparung 1603 ist bevorzugt auf mindestens ein Werkzeug 1211 des mindestens einen weiteren die Bogen 02 bearbeitenden Aggregats 1200, vorzugsweise mindestens eines unteren Werkzeugs 1211 des mindestens einen Nutzentrennaggregats 1200, abgestimmt. Die Geometrie beschreibt hierbei vorzugsweise eine zweidimensionale Projektion mindestens eines Werkzeugs 1211 des mindestens einen weiteren die Bogen 02 bearbeitenden Aggregats 1200, insbesondere mindestens eines Werkzeugs 1211 eines unteren Nutzentrennmoduls des mindestens einen Nutzentrennaggregats 1200, in die Ebene der Transportfläche 1602. Vorzugsweise ragt zu zumindest einem Zeitpunkt zumindest ein Teil des mindestens einen Werkzeugs 1211 in einer Position, insbesondere bei Anordnung des mindestens einen Transportmittels 1601 in einer zweiten Position, durch die mindestens eine Transportfläche 1602 hindurch und tritt dadurch vorzugsweise in direkten Kontakt zu einem transportierten Teilstapel 13 oder Stapel 12. In einer dazu verschiedenen Position ist das mindestens eine Werkzeug 1211 beispielsweise auf einer zu dem zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 gegenüberliegenden Seite des mindestens einen Transportmittels 1601 positioniert, insbesondere während einer Transportbewegung des mindestens einen Transportmittels 1601 entlang der Transportstrecke und/oder bei Anordnung des mindestens einen Transportmittels 1601 in der zweiten Position bei keinem Wirkkontakt des Werkzeugs zu dem zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12.
-
Das mindestens eine Transportmittel 1601 des mindestens einen Transportsystems 1600, insbesondere dessen mindestens eine Transportfläche 1602, ist bevorzugt in einer ersten Position innerhalb des mindestens einen Auslageaggregats 700 angeordnet. In der ersten Position ist das mindestens eine Transportmittel 1601 vorzugsweise so angeordnet, dass der mindestens eine Teilstapel 13 oder Stapel 12, zumindest im Falle von dessen Anwesenheit, auf dem mindestens einen Transportmittel 1601 anordenbar, bevorzugt ablegbar ist und/oder angeordnet, bevorzugt abgelegt, wird. Somit ist die erste Position des mindestens einen Transportmittels 1601 vorzugsweise eine Position ausgebildet zur Ablage des mindestens einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 auf dem mindestens einen Transportmittel 1601.
-
Das mindestens eine Transportmittel 1601, insbesondere dessen mindestens eine Transportfläche 1602, ist in einer als zweiten Position bezeichneten Position bevorzugt innerhalb des mindestens einen dem mindestens einen Auslageaggregat 700 nachfolgenden, vorzugsweise weiteren, die Bogen 02 bearbeitenden Aggregats 1200, bevorzugt innerhalb des mindestens einen Nutzentrennaggregats 1200, angeordnet. In der zweiten Position ist das mindestens eine Transportmittel 1601 vorzugsweise so angeordnet, dass der mindestens eine Teilstapel 13 oder Stapel 12, zumindest im Falle von dessen Anordnung auf dem mindestens einen Transportmittel 1601, durch Werkzeug des mindestens einen weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregats 1200 bearbeitbar ist und/oder bearbeitet wird. Somit ist die zweite Position des mindestens einen Transportmittels 1601 vorzugsweise eine Position ausgebildet zur Bearbeitung des mindestens einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 durch das mindestens eine weitere Bogen 02 bearbeitende Aggregat 1200. In besonders bevorzugter Ausführung durchdringt zumindest ein Werkzeug des weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregats 1200 die Transportfläche 1602 bei Anordnung des mindestens einen Transportmittels 1601 in der zweiten Position, wodurch beispielsweise das zu bearbeitende Substrat 02 von der Transportfläche 1602 abgehoben wird.
-
Das mindestens eine Transportmittel 1601, insbesondere dessen mindestens eine Transportfläche 1602, ist vorzugsweise in zumindest einer als dritte Position bezeichneten Position innerhalb des mindestens einen als Zwischenausrichtung 1100 ausgebildeten Aggregats 1100 angeordnet, bevorzugt zwischen dem mindestens einen Auslageaggregat 700 und dem mindestens einen weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregat 1200. Durch Anordnung in der dritten Position transportiert das mindestens eine Transportmittel 1601 einen auszurichtenden Teilstapel 13 oder Stapel 12 in die Zwischenausrichtung 1100 und bevorzugt von dieser weiter in das nachfolgende Aggregat 1200. Somit ist die dritte Position des mindestens einen Transportmittels 1601 vorzugsweise eine Position, in welcher der mindestens eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 durch die mindestens eine Zwischenausrichtung 1100 ausgerichtet wird.
-
In einer bevorzugten Ausführung ist das mindestens eine Transportmittel 1601 als mindestens eine Transportplatte 1601 ausgebildet. Beispielsweise alternativ ist das mindestens eine Transportmittel als Rechen oder als zwei zusammenwirkende Teilrechen ausgebildet. Das mindestens eine Transportsystem 1600 weist bevorzugt mindestens zwei, bevorzugt mindestens drei, weiter bevorzugt mindestens sechs, beispielsweise sieben, als Transportplatte 1601 ausgebildete Transportmittel 1601 auf, welche entlang mindestens eines Fördermittels 1607 zueinander beabstandet angeordnet sind. Beispielsweise ist das mindestens eine Fördermittel 1607 ein umlaufendes endloses Fördermittel 1607, beispielsweise mindestens eine Transportkette oder mindestens einen Transportriemen. Vorzugsweise sind bezüglich der Arbeitsbreite beidseitig Fördermittel 1607 vorgesehen. Das mindestens eine Fördermittel 1607 ist bevorzugt mit einem Antrieb verbunden, der das mindestens eine Transportmittel 1601 antreibt. Bevorzugt ist das mindestens eine Transportmittel 1601 mit dem mindestens einen Fördermittel 1607 verbunden, beispielsweise mittels mindestens einer Kupplung und/oder lösbaren Verbindung. Bevorzugt erfolgt die Rückführung des mindestens einen Transportmittels 1601, also die Bewegung des mindestens einen Transportmittels 1601 von dem mindestens einen weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregat 1200 in Richtung des mindestens einen Auslageaggregats 700, außerhalb, vorzugsweise unterhalb oder oberhalb oder seitlich versetzt, der Transportstrecke.
-
Die mindestens eine Transportplatte 1601 ist bevorzugt zumindest einfach geteilt. Das mindestens eine als mindestens eine Transportplatte 1601 ausgebildete Transportmittel 1601 weist bevorzugt mindestens zwei und/oder maximal fünf, beispielsweise maximal drei, Teilplatten 1604 auf, welche entlang der Transportstrecke des mindestens einen Transportmittels 1601 hintereinander angeordnet sind und/oder welche zumindest zeitweise aneinander gekoppelt sind und/oder welche zumindest zeitweise aneinander kuppelbar sind. Vorzugsweise erstreckt sich die mindestens eine Transportfläche 1602 über die Oberflächen der Teilplatten 1604 des mindestens einen Transportmittels 1601 innerhalb einer horizontalen Ebene. Bevorzugt weist die Transportplatte 1601 zwei Teilplatten 1604 mit zueinander gespiegeltem Aufbau auf. Vorzugsweise kann somit das mindestens eine Transportmittel 1601 geteilt werden, bevorzugt um eine Umlenkung entlang mindestens eines vorzugsweise umlaufenden Fördermittels 1607, insbesondere um mindestens ein beispielsweise als Zahnrad oder Rad ausgebildetes Umlaufmittel 1606, zu ermöglichen. Vorzugsweise ermöglicht die begrenzte Anzahl an Teilplatten 1604 eine kostengünstige Herstellung sowie eine optimierte Auslegung des notwendigen Bauraums und/oder eine Reduzierung des baulichen Aufwandes gegenüber Transportmitteln mit einer größeren Anzahl an Teilplatten.
-
Vorzugsweise weißt das zumindest eine Auslageaggregat 700 zumindest einen Stapelbereich auf, in welchem bevorzugt der zumindest eine Teilstapel 13 oder alternativ der zumindest eine Stapel 12 gebildet wird. In bevorzugter Ausführung wird ein Teilstapel 13 gebildet, welcher durch das zumindest eine weitere Bogen 02 bearbeitende Aggregat 1200 verarbeitbar ist. Der in den Stapelbereich geförderte Bogen 02 wird vorzugsweise durch ein Kettenfördersystem des Auslageaggregats 700 freigegeben, beispielsweise durch Öffnen von Greifern von dessen Greiferbrücken. Vorzugsweise sinkt der zumindest eine Bogen 02 in dem zumindest einen Stapelbereich unter Wirkung der Schwerkraft und beispielsweise unterstützt durch Blasmittel auf mindestens eine Auflagefläche zur Bildung des Teilstapels 13 oder Stapels 12 ab. Bevorzugt bildet mindestens ein Anschlag im Stapelbereich einen Ablageschacht für die fallenden Bogen 02. Die mindestens eine Transportfläche 1602 des mindestens einen Transportmittels 1601 des mindestens einen Transportsystems 1600 ist bevorzugt zum Abtransport des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 von Bogen 02 aus dem mindestens einen Auslageaggregat 700 zumindest zeitweise in vertikaler Richtung V unterhalb der mindestens einen Auflagefläche angeordnet.
-
Insbesondere zum unterbrechungsfreien Wechsel der Teilstapel 13 und/oder zum unterbrechungsfreien Stapelabtransport weist das zumindest eine Auslageaggregat 700 bevorzugt zumindest eine Non-Stop-Einrichtung 701 auf. Die zumindest eine Non-Stop-Einrichtung 701 weist bevorzugt die mindestens eine Auflagefläche auf. Vorzugsweise weist die Non-Stop-Einrichtung 701 in dem zumindest einen Auslageaggregat 700 zumindest einen, bevorzugt von einem Antrieb verlagerbaren, Hilfsstapelträger auf. Dieser zumindest eine Hilfsstapelträger enthält vorzugsweise eine in den Stapelbereich und/oder in den Bogenfallbereich über den zumindest einen Teilstapel 13 einfahrbare und entgegen der Einfahrrichtung aus dem Stapelbereich herausfahrbare Tragstruktur. Generell können derartige Hilfsstapelträger als Rechen, Rollos, Bretter, Stäbe oder ähnliches ausgeführt sein. Bevorzugt ist der zumindest eine Hilfsstapelträger als in Bogenförderrichtung einfahrbarer Non-Stop-Rollo als Tragstruktur ausgebildet. Beispielsweise ist der Non-Stop-Rollo mit einem Tuch bespannt. Die Non-Stop-Einrichtung 701 bzw. der Hilfsstapelträger, insbesondere das Non-Stop-Rollo, weist bevorzugt eine Hilfsstapelhubeinrichtung zur vertikalen Verlagerung auf. In dem Maße, wie der zumindest eine Teilstapel 13 oder der zumindest eine Stapel 12 auf der mindestens einen Auflagefläche zunimmt, wird diese bevorzugt von der Hilfsstapelhubeinrichtung abgesenkt, so dass vorzugsweise jeder abzulegende Bogen 02 annähernd die gleiche Fallstrecke bis zur Oberfläche des gebildeten Teilstapels 13 oder Stapels 12 zurücklegt.
-
Vorzugsweise wird ein erster Teilstapel 13 oder Stapel 12 auf der mindestens einen Auflagefläche, bevorzugt der Auflagefläche der zumindest einen Non-Stop-Einrichtung 701, gebildet. Vorzugsweise wird der erste Teilstapel 13 oder Stapel 12 vorzugsweise bei Erreichen der geforderten Anzahl an Bogen 02 an das mindestens eine den Teilstapel 13 oder Stapel 12 abtransportierende Transportsystem 1600 übergeben. Vorzugsweise wird ein zweiter Teilstapel 13 oder Stapel 12 auf der mindestens einen Auflagefläche, bevorzugt der Auflagefläche der zumindest einen Non-Stop-Einrichtung 701, gebildet, nachdem der erste Teilstapel 13 oder Stapel 12 den Kontakt zu der mindestens einen Auflagefläche, bevorzugt der Auflagefläche der zumindest einen Non-Stop-Einrichtung 701, beendet hat.
-
Insbesondere zur Übergabe des zumindest einen Teilstapels 13 oder des zumindest einen Stapels 12 an das mindestens eine abtransportierende Transportsystem 1600 ist bevorzugt mindestens eine Übernahmevorrichtung vorgesehen. Vorteilhafterweise vermeidet die mindestens eine Übernahmevorrichtung eine Relativbewegung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 zu der Transportstrecke, insbesondere dem abtransportierenden Transportsystem 1600. Vorteilhafterweise wird ein Umknicken von Ecken von Bogen 02 und/oder von Klebelaschen der Bogen 02 vermieden. Vorteilhafterweise wird ein Verrutschen von Bogen 02 des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 durch eine Beschleunigung und ruckhafte Bewegungen insbesondere bei der Übergabe an das mindestens eine abtransportierende Transportsystem 1600 verhindert. Auf vorteilhafte Weise wird die Anzahl der Komponenten der Bearbeitungsmaschine 01, insbesondere des mindestens einen Auslageaggregats 700 und/oder des mindestens einen Transportsystems 1600, reduziert. Vorzugsweise wird der Platzbedarf und/oder die Fehleranfälligkeit reduziert.
-
Die mindestens eine Übernahmevorrichtung weist bevorzugt mindestens ein Übernahmemittel 751 mit mindestens einer Übernahmefläche vorzugsweise zur zeitweisen Ablage des zumindest einen Teilstapels 13 oder des zumindest einen Stapels 12 auf der mindestens einen Übernahmefläche auf. Vorzugsweise ist die mindestens eine Übernahmefläche bei einer Anordnung des mindestens einen Übernahmemittels 751 innerhalb des Stapelbereichs in vertikaler Richtung V die oberste Fläche des mindestens einen Übernahmemittels 751. Insbesondere wenn die Übernahmevorrichtung eine Mehrzahl an Übernahmemitteln 751 aufweist, ist die Übernahmefläche vorzugsweise durch die Summe der Flächen der Mehrzahl an Übernahmemitteln 751 gebildet, welche zeitweise in direkten Kontakt zu dem zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 angeordnet sind. Bevorzugt sind dabei die Flächen der Mehrzahl an Übernahmemitteln 751, welche zeitweise in direkten Kontakt zu dem zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 angeordnet sind, in einer gemeinsamen, bevorzugt horizontalen, Ebene angeordnet. Vorzugsweise weist die mindestens eine Übernahmevorrichtung mindestens einen Stellantrieb auf, der das mindestens eine Übernahmemittel 751 von einer ersten Position, der Übernahmeposition, in eine zweite Position, der Übergabeposition, und/oder umgekehrt verstellt. Die Übergabeposition ist bevorzugt entlang der vertikalen Richtung V unterhalb der Übernahmeposition angeordnet.
-
In einer bevorzugten Ausführung ist das mindestens eine Übernahmemittel 751 als stabförmige Struktur, auch als Stift bezeichnet, ausgebildet. Vorzugsweise ist das als Stift ausgebildete Übernahmemittel 751 ein langes, vorzugsweise rundes Bauteil, welches im Verhältnis zu dessen Länge relativ dünn ist. Die stabförmige Struktur ist vorzugsweise mit deren Längsausdehnung in vertikaler Richtung V orientiert. Das mindestens eine Auslageaggregat 700 weist bevorzugt eine Mehrzahl, insbesondere mindestens zwei, beispielsweise mindestens zwanzig, bevorzugt mindestens fünfzig, an als Stiften ausgebildete Übernahmemittel 751 auf. Vorzugsweise bilden die vorzugsweise oberen Enden der Stifte in vertikaler Richtung V, also vorzugsweise deren Kuppen, die mindestens eine Übernahmefläche.
-
In der Übernahmeposition übernimmt das mindestens eine Übernahmemittel 751 den gebildeten Teilstapel 13 oder Stapel 12 von der mindestens einen Auflagefläche, insbesondere der Auflagefläche der Non-Stop-Einrichtung 701. Die mindestens eine Übernahmefläche ist bevorzugt in der Übernahmeposition in vertikaler Richtung V oberhalb der mindestens einen Transportfläche 1602 angeordnet, insbesondere wenn das mindestens eine Transportmittel 1601 innerhalb des mindestens einen Auslageaggregats 700 angeordnet ist. Im Falle des mindestens einen als Stift ausgebildeten Übernahmemittels 751 erstreckt sich dieses in der Übernahmeposition bevorzugt durch die Transportfläche 1602, insbesondere durch die Aussparungen 1603 des mindestens einen Transportmittels 1601, hindurch in vertikaler Richtung V.
-
Vorzugsweise ist die Übergabeposition die Position der mindestens einen Übernahmefläche bei einer Weitergabe des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 von der mindestens einen Übernahmefläche an das mindestens eine Transportsystem 1600 zum Abtransport des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 von Bogen 02.
-
Das mindestens eine Übernahmemittel 751, insbesondere die mindestens eine Übernahmefläche, ist in der Übergabeposition bevorzugt so angeordnet, dass das mindestens eine Transportmittel 1601 entlang der vorzugsweise horizontalen Transportstrecke bewegt werden kann. Die mindestens eine Übernahmefläche ist bevorzugt in der Übergabeposition in vertikaler Richtung V unterhalb der mindestens einen Transportfläche 1602 oder in der Ebene der mindestens einen Transportfläche 1602 angeordnet, insbesondere wenn das mindestens eine Transportmittel 1601 innerhalb des mindestens einen Auslageaggregats 700 angeordnet ist.
-
Die mindestens eine Aussparung 1603, bevorzugt die Vielzahl an Aussparungen 1603, des mindestens einen Transportmittels 1601, insbesondere der mindestens einen Transportfläche 1602, ist bevorzugt auf eine Geometrie der mindestens einen Übernahmefläche des mindestens einen Übernahmemittels 751 und/oder auf eine Geometrie des mindestens einen Übernahmemittels 751 abgestimmt. Insbesondere ist die mindestens eine Aussparung 1603 so ausgebildet, dass das mindestens eine Übernahmemittel 751 die mindestens eine Transportfläche 1602 durchdringen kann, insbesondere bei Anordnung des mindestens einen Transportmittels 1601 in der ersten Position. Die Geometrie beschreibt hierbei vorzugsweise eine zweidimensionale Projektion des mindestens einen Übernahmemittels 751 in die Ebene der Transportfläche 1602. Vorzugsweise ist die mindestens eine Aussparung 1603 jeweils größer als jeweils die Fläche des Übernahmemittels 751, auf welcher der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 zumindest zeitweise angeordnet ist, also beispielsweise eine Oberseite eines Stiftes oder eine Oberseite einer Zinke des Rechens. Beispielsweise im Falle des mindestens einen als Stift ausgebildeten Übernahmemittels 751 ist die mindestens eine Aussparung 1603 vorzugsweise rund. Beispielsweise im Falle des mindestens einen als Rechen ausgebildeten Übernahmemittels 751 ist die mindestens eine Aussparung 1603 vorzugsweise ein länglicher Schlitz oder eine längliche Vertiefung.
-
Um eine registerhafte Bearbeitung in dem weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregat 1200 zu gewährleisten, ist eine Ausrichtung des gebildeten Teilstapels 13 oder Stapels 12 nötig. Insbesondere aufgrund von vorliegenden Formatschwankungen ist es hierbei besonders vorteilhaft, die Substrate 02 an mindestens einer Referenzkante anzulegen, sodass die Substrate 02 an zumindest einer Seitenkante des Teilstapels 13 oder Stapels 12 relativ zueinander übereinstimmend angeordnet sind.
-
Vorzugsweise ist die mindestens eine Ausrichteeinheit 1100 dem mindestens einen Aggregat 300; 400; 500; 600 der Bearbeitungsmaschine 01, welches besonders bevorzugt Formzylinder und Gegendruckzylinder aufweist, zur Bearbeitung von Bogen 02 nachgeordnet. Insbesondere ist der mindestens einen Zwischenausrichtung 1100 das mindestens eine weitere Bogen 02 bearbeitende Aggregat 1200, vorzugsweise das Nutzentrennaggregat 1200, welches insbesondere ein hubbewegliches oberes Nutzentrennmodul aufweist, nachgeordnet.
-
In einer Ausführung ist die Ausrichteeinheit 1100 in dem mindestens einen Auslageaggregat 700 integriert. In alternativer und bevorzugter Ausführung ist die Ausrichteeinheit 1100 als Zwischenausrichtung 1100 ausgebildet und dem mindestens einen Auslageaggregat 700 nachgeordnet, welches dem mindestens einen Aggregat 300; 400; 500; 600 zur Bearbeitung von Bogen 02 nachgeordnet ist. Vorzugsweise ist entlang der Transportstrecke von Bogen 02 des mindestens einen Transportsystems 1600 bevorzugt zwischen der mindestens einen Auflagefläche zur Bildung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 von Bogen 02 in dem mindestens einen Auslageaggregat 700 und dem mindestens einen weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregat 1200 das mindestens eine als Zwischenausrichtung 1100 ausgebildete Aggregat 1100 angeordnet. Das mindestens eine als Zwischenausrichtung 1100 ausgebildete Aggregat 1100 ist bevorzugt dem mindestens einen Auslageaggregat 700 nachgeordnet und dem mindestens einen weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregat 1200 vorgeordnet. Vorzugsweise wird eine automatisierte Ausrichtung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 vor dessen Bearbeitung in dem mindestens einen weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregat 1200 erzielt. Die mindestens eine Zwischenausrichtung 1100 ist bevorzugt zu einer Positionierung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 in Transportrichtung T und in Richtung der Arbeitsbreite relativ zu dem mindestens einen Werkzeug 1211 des mindestens einen weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregats 1200, vorzugsweise mindestens einem Nutzentrennwerkzeug, ausgebildet. Vorzugsweise erhöht die mindestens eine Zwischenausrichtung 1100 die Qualität des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 insbesondere hinsichtlich dessen Weiterverarbeitung und/oder erhöht die Genauigkeit der Positionierung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 und somit auch dessen Verarbeitbarkeit. Die Positionierung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 in Transportrichtung T und/oder in Richtung der Arbeitsbreite ist bevorzugt in Abhängigkeit von der Formatgröße der Bogen 02 und/oder von den Abmessungen zu erzeugender Nutzen 03 anpassbar. Vorzugsweise erfolgt eine Anpassung dahingehend, dass der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 unabhängig von dem vorliegenden Bogenformat und/oder den Nutzenabmessungen mittig zu dem mindestens einen Werkzeug 1211 des weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregats 1200 zugeführt wird.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die mindestens eine Zwischenausrichtung 1100 zu einer Positionierung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 in Transportrichtung T und in Richtung der Arbeitsbreite relativ zu der mindestens einen Transportfläche 1602 ausgebildet. Vorzugsweise verbleibt die mindestens eine Transportfläche 1602, vorzugsweise innerhalb der mindestens einen Zwischenausrichtung 1100, in deren Position während der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 in dessen Positionierung auf der mindestens einen Transportfläche 1602 verändert wird. In einer alternativen Ausführungsform ist die mindestens eine Zwischenausrichtung 1100 vorzugsweise das mindestens eine Transportmittel 1601, vorzugsweise mit dem darauf angeordneten zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12, in Richtung der Arbeitsbreite verstellend ausgebildet, vorzugsweise innerhalb der mindestens einen Zwischenausrichtung 1100 und/oder zur Ausrichtung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12.
-
Die Ausrichteeinheit 1100, insbesondere die mindestens eine Zwischenausrichtung 1100, weist mindestens einen Anschlag 1101 auf. Der mindestens eine Anschlag 1101 weist eine Anschlagsfläche 1103 auf. Die mindestens eine Zwischenausrichtung 1100 weist mindestens zwei Anschläge 1101 auf, welche benachbarten Seiten eines Ausrichtebereichs 1106 zur Ausrichtung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 von Substrat 02, beispielsweise zudem benachbarten Seiten der mindestens einen Transportfläche 1602, zugeordnet sind und jeweils mindestens eine dem Ausrichtebereich 1106 zugewandte Anschlagsfläche 1103 aufweisen.
-
Der Ausrichtebereich 1106 ist bevorzugt derjenige Raumbereich, welchen der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 während der Ausrichtung einnimmt, also der Raumbereich innerhalb der Anschläge 1101. Nach unten ist der Ausrichtebereich 1106 vorzugsweise durch die mindestens eine Transportfläche 1602 begrenzt. Die benachbarten Seiten des Ausrichtebereichs 1106 und/oder der Transportfläche 1602 sind vorzugsweise die direkt aneinander angrenzenden Seiten des Ausrichtebereichs 1106 bzw. der Transportfläche 1602, insbesondere deren Kanten. Vorzugsweise sind eine Seite der Transportfläche 1602, insbesondere deren Kante, welche in Transportrichtung T orientiert ist, und eine Seite der Transportfläche 1602, insbesondere deren Kante, welche in Richtung der Arbeitsbreite orientiert ist, zueinander benachbarte Seiten.
-
Die Anschlagsfläche 1103 ist vorzugsweise diejenige Fläche des Anschlags 1101, die dem Ausrichtebereich 1106 zugewandt ist, also bevorzugt hin zu einem innerhalb der Zwischenausrichtung 1100 angeordnetem Teilstapel 13 oder Stapel 12 im Falle von dessen Anwesenheit orientiert ist und/oder in direkten Kontakt zu Substraten 02 des auszurichtenden Teilstapels 13 oder Stapels 12 tritt. Die Anschlagsfläche 1103 ist vorzugsweise eine ebene Struktur und bevorzugt als Platte oder Blech ausgebildet. Der Normalenvektor der Anschlagsfläche 1103 ist in Richtung des Ausrichtebereichs 1106, insbesondere zumindest bei Anordnung des Anschlags 1101 in der Ausrichtungsposition in Richtung des Teilstapels 13 oder Stapels 12, orientiert. Normalenvektoren der Anschlagsflächen 1103 der mindestens zwei Anschläge 1101, welche benachbarten Seiten des Ausrichtebereichs 1106 zugeordnet sind, stehen bevorzugt zueinander in einem Winkel von ungleich 0° und ungleich 180°, in bevorzugter Ausführung in einem Winkel zwischen 45° und 135°, besonders bevorzugt von im Wesentlichen 90°.
-
Bevorzugt weist die mindestens eine Zwischenausrichtung 1100 mindestens vier Anschläge 1101 auf. Jeweils mindestens zwei der Anschläge 1101 sind vorzugsweise zueinander bezüglich des Ausrichtebereichs 1106 gegenüberliegend angeordnet, also bevorzugt jeweils zueinander gegenüberliegenden Seiten des Ausrichtebereichs 1106 bzw. der mindestens einen Transportfläche 1602 zugeordnet. Vorzugsweise ist mindestens ein Anschlag 1101, bevorzugt der in Transportrichtung T erste Anschlag 1101, als Vorderkantenanschlag ausgebildet. Vorzugsweise ist mindestens ein Anschlag 1101, bevorzugt der in Transportrichtung T letzte Anschlag 1101, als Hinterkantenanschlag ausgebildet, dieser ist vorzugsweise gegenüberliegend zu dem Vorderkantenanschlag angeordnet. Vorzugsweise ist mindestens ein weiterer Anschlag 1101, bevorzugt mindestens zwei zueinander gegenüberliegende weitere Anschläge 1101, als Seitenkantenanschlag ausgebildet. Die Seitenkantenanschläge begrenzen den Teilstapel 13 oder Stapel 12 vorzugsweise jeweils in Richtung der Arbeitsbreite.
-
Zumindest ein Anschlag 1101 der Anschläge 1101 legt bevorzugt eine Referenzkante fest, zu welcher ein Teilstapel 13 oder Stapel 12 ausgerichtet wird. Die Referenzkante ist bevorzugt diejenige mindestens eine Kante, an welcher alle Substrate 02 unabhängig von deren Formatabweichung im ausgerichteten Zustand anliegen, also die Substrate 02 vorzugsweise keinen Versatz relativ zueinander aufweisen. Insbesondere bei Formatschwankungen der Substrate 02 weist der ausgerichtete Teilstapel 13 oder Stapel 12 an der Seite, die der Referenzkante gegenüberliegt, Versatz der Kanten der einzelnen Substrate 02 relativ zueinander auf. Besonders bevorzugt legt zumindest derjenige Anschlag 1101 der Anschläge 1101 eine Referenzkante fest, der den Ausrichtebereich 1106 an derjenigen Seite begrenzt, an der eine Kante der Substrate 02 eines auszurichtenden Teilstapels 13 im Falle von dessen Anwesenheit angeordnet ist, welche die Vorderkanten 07 der Substrate 02 in einer der Ausrichtung vorgeordneten Bearbeitung der Substrate 02 aufweist. Vorteilhafterweise wird dadurch die registergenaue Bearbeitung weiterhin zur Vorderseite der Substrate 02 sichergestellt. Bevorzugt legt der Vorderkantenanschlag und/oder ein Seitenkantenanschlag eine Referenzkante fest.
-
In besonders bevorzugter Ausführung legen zwei benachbarten Seiten des Ausrichtebereichs 1106 zugeordnete Anschläge 1101 jeweils eine Referenzkante fest und der Teilstapel 13 oder Stapel 12 wird bevorzugt zu diesen zwei Referenzkanten ausgerichtet. Die Referenzkanten sind dann bevorzugt orthogonal zueinander angeordnet. Bevorzugt legt zumindest der Vorderkantenanschlag, also an welchen bevorzugt die Vorderkanten 07 der Substrate 02 angelegt werden, und weiter bevorzugt zusätzlich ein Seitenkantenanschlag eine Referenzkante fest.
-
Vorzugsweise weist die mindestens eine Zwischenausrichtung 1100, vorzugsweise mindestens ein Anschlag 1101, bevorzugt jeweils die Anschläge 1101, mindestens eine Führung auf. Vorzugsweise ist mindestens eine Führung als vertikale Führung ausgebildet. Bevorzugt weist der mindestens eine Anschlag 1101 der Anschläge 1101, bevorzugt mindestens zwei Anschläge 1101, weiter bevorzugt jeder der Anschläge 1101, eine Ausrichtungsposition und eine Lagerposition auf. Vorzugsweise sind die Ausrichtungsposition und die Lagerposition zueinander entlang der mindestens einen vertikalen Führung beabstandet. In der Lagerposition ist der mindestens eine Anschlag 1101 vorzugsweise außerhalb des Raumbereichs angeordnet, welcher die Transportstrecke bildet, bevorzugt in vertikaler Richtung V oberhalb. In der Ausrichtungsposition ist der mindestens eine Anschlag 1101 vorzugsweise während des Ausrichteprozesses angeordnet, bevorzugt innerhalb des Raumbereichs der Transportstrecke. Der mindestens eine Anschlag 1101 tritt in dessen Ausrichtungsposition vorzugsweise mit dem auszurichtenden Teilstapel 13 oder Stapel 12 in Kontakt. Die Ausrichtungsposition ist also eine Position, welche der Anschlag 1101 zur Ausrichtung des Teilstapels 13 oder Stapels 12 zumindest zeitweise einnimmt. Vorzugsweise ist mindestens eine Führung als horizontale Führung ausgebildet. Bevorzugt weist der mindestens eine Anschlag 1101, bevorzugt mindestens zwei Anschläge 1101, weiter bevorzugt jeder Anschlag 1101 der Anschläge 1101, entlang jeweils mindestens einer horizontalen Führung mindestens eine Sollposition und mindestens eine Startposition auf. Vorzugsweise in vertikaler Richtung V ist der mindestens eine Anschlag 1101 sowohl in der Startposition als auch in der Sollposition in dessen Ausrichtungsposition angeordnet. Die mindestens eine Startposition ist vorzugsweise die Position, in welcher der mindestens eine Anschlag 1101 zu Beginn des Ausrichteprozesses angeordnet ist. Vorzugsweise begrenzt der mindestens eine Anschlag 1101 in der Startposition den Raumbereich der Transportstrecke, insbesondere den Ausrichtebereich 1106, und/oder ist in keinem direkten Kontakt zu dem zumindest einen auszurichtenden Teilstapel 13 oder Stapel 12 angeordnet. Die mindestens eine Sollposition ist vorzugsweise jene Position des Anschlags 1101 nach erfolgter Ausrichtung, wobei der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 in einer ausgerichteten Position angeordnet ist. Die Sollposition ist somit diejenige Position, in der die Anschlagsfläche 1103 des Anschlags 1101 die kürzeste Entfernung zu der ihr gegenüberliegenden Anschlagsfläche 1103 eines weiteren Anschlags 1101 aufweist, die Anschlagsfläche 1103 also am weitesten in Richtung des Ausrichtebereichs 1106 verstellt wurde. Der die Referenzkante festlegende mindestens eine Anschlag 1101 ist bevorzugt während der Ausrichtung in dessen Sollposition angeordnet.
-
Der mindestens eine Anschlag 1101, bevorzugt mindestens zwei Anschläge 1101, weiter bevorzugt die mindestens vier Anschläge 1101, insbesondere die mindestens zwei und/oder mindestens vier Anschläge 1101, weist bevorzugt jeweils mindestens einen Verstellantrieb, bevorzugt aufweisend einen Verstellmotor, auf, vorzugsweise mindestens einen Verstellantrieb zur Verstellung entlang der mindestens einen horizontalen Führung und mindestens einen Verstellantrieb zur Verstellung entlang der mindestens einen vertikalen Führung. Beispielsweise ist der Verstellmotor ein Linearantrieb und/oder ein Elektromotor. Besonders bevorzugt ist der mindestens eine Verstellantrieb mittels mindestens eines Servoantriebs realisiert. Ein Servoantrieb ist vorzugsweise ein Antrieb mit elektronischer Lageregelung und/oder Geschwindigkeitsregelung und/oder Momentenregelung, bevorzugt mit hohen bis sehr hohen Anforderungen an die Dynamik, die Stellbereiche und/oder die Genauigkeit der Bewegung. Beispielsweise wird ein Servoantrieb auch Servoachse genannt.
-
Vorzugsweise weist der Anschlag 1101 jeweils mindestens eine Kante auf, welche in vertikaler Richtung V die untere Begrenzung der Fläche, also der Anschlagsfläche 1103, bildet. Vorzugsweise ist die mindestens eine Kante horizontal positioniert. Der mindestens eine Anschlag 1101, bevorzugt mindestens zwei Anschläge 1101, weiter bevorzugt jeder Anschlag 1101 der Anschläge 1101, weist bevorzugt mindestens ein, vorzugsweise mindestens zwei, beispielsweise mindestens vier, bevorzugt mindestens sechs, Element 1102 zur Erfassung eines untersten Bogens 02 des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 auf. Vorzugsweise bildet das mindestens eine Element 1102 einen tiefsten Punkt, also eine längste Erstreckung des Anschlags 1101 entgegen der vertikalen Richtung V, des mindestens einen Anschlags 1101. Insbesondere ist das mindestens eine Element 1102 aus der mindestens einen Kante entgegen der vertikalen Richtung V herausragend ausgebildet. Somit ist der tiefste Punkt des mindestens einen Anschlags 1101 bevorzugt durch das mindestens eine Element 1102 gebildet, welches aus der mindestens einen untersten, vorzugsweise horizontal angeordneten, Begrenzungskante der Anschlagsfläche 1103 des mindestens einen Anschlags 1101 herausragt. Beispielsweise ist das mindestens eine Element 1102 als konvexe Form ausgebildet, bevorzugt als Auswölbung, oder als längliche Struktur, beispielsweise stabförmig oder zinkenförmig. Der mindestens eine Anschlag 1101 weist bevorzugt mindestens zwei, weiter bevorzugt mindestens vier, Elemente 1102 und/oder maximal fünfzehn, bevorzugt maximal zehn, beispielsweise maximal neun oder sechs, Elemente 1102 auf.
-
Beispielsweise ragen diese mindestens zwei Elemente 1102 mit gleich weit oder alternativ mit zueinander verschiedenen Längen entgegen der vertikalen Richtung V aus der mindestens einen Kante heraus. Vorzugsweise weist ein tiefster Punkt des Elements 1102 einen kürzeren Abstand zu der Anschlagsfläche 1103 des ihm gegenüberliegenden Anschlags 1101 auf als ein weiterer darüber angeordneter Punkt des Elements 1102. Beispielsweise ist das Element 1102 somit in Richtung des Ausrichtebereichs 1106 gebogen oder abgeknickt. Der mindestens eine tiefste Punkt des mindestens einen Anschlags 1101 der Anschläge 1101, vorzugsweise das mindestens eine Element 1102, ist vorzugsweise in der Ausrichtungsposition des mindestens einen Anschlags 1101 unterhalb der mindestens einen Transportfläche 1602 angeordnet. Vorzugsweise erstreckt sich das mindestens eine Element 1102, also der tiefste Punkt des mindestens einen Anschlags 1101 unterhalb eines untersten Bogens 02 des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 im Falle von dessen Anwesenheit. Somit tritt neben den weiteren Bogen 02 insbesondere der unterste Bogen 02 des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 mit dem mindestens einen Anschlag 1101 in Kontakt während der Ausrichtung und wird durch diesen ausgerichtet. Vorteilhafterweise entfällt hierbei ein nötiges Anheben des untersten Bogens 02. Beispielsweise weist der Anschlag 1101 ein Element 1102 auf, welches den tiefsten Punkt bildet. Alternativ weist der Anschlag 1101 mindestens zwei Elemente 1102 auf, welche jeweils einen tiefsten Punkt des Anschlags 1101 bilden. Diese mindestens zwei Elemente 1102 können hierbei auch unterschiedlich weit aus der restlichen Anschlagsfläche 1103, insbesondere deren unterster Begrenzungskante, herausragen. Entscheidend zur Bildung eines tiefsten Punktes ist hierbei, dass dieses mindestens eine Element 1102 in der Ausrichtungsposition unterhalb der mindestens einen Transportfläche 1602, bevorzugt innerhalb der mindestens einen Vertiefung, angeordnet ist, vorzugsweise während der restliche Teil der Anschlagsfläche 1103 abzüglich des Bereich der Elemente 1102 auf Höhe der Transportfläche 1602 und oberhalb der Transportfläche 1602 angeordnet ist.
-
Vorteilhafterweise um den mindestens einen Anschlag 1101, bevorzugt mindestens zwei Anschläge 1101, weiter bevorzugt alle Anschläge 1101 der Anschläge 1101, während der Ausrichtung auf den zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 zu oder von diesem weg, bevorzugt in einer horizontalen Richtung, bewegen zu können, weist bevorzugt die mindestens eine Transportfläche 1602 mindestens eine Vertiefung 1608 in Bewegungsrichtung des mindestens einen Anschlags 1101 der Anschläge 1101 auf. Das heißt, die mindestens eine Vertiefung 1608 weist in Bewegungsrichtung des jeweiligen Anschlags 1101 ihre längste Ausdehnung auf. Somit ist die mindestens eine Vertiefung 1608 eine Vertiefung 1608 aufweisend deren längste Ausdehnung in Bewegungsrichtung des jeweiligen Anschlags 1101. Vorzugsweise ist die mindestens eine Vertiefung 1608 ein Schlitz oder eine Nut, welche in Bewegungsrichtung des mindestens einen Anschlags 1101 ihre längste Ausdehnung aufweist. Vorzugsweise sind die Sollposition und die Startposition des mindestens einen Anschlags 1101 jeweils entlang der mindestens einen Vertiefung 1608 zueinander beabstandete Positionen des mindestens einen Anschlags 1101. In bevorzugter Ausführung weist die mindestens eine Transportfläche 1602 mindestens zwei, bevorzugt mindestens vier, Vertiefungen 1608 und/oder maximal fünfzehn, bevorzugt maximal zehn, beispielsweise maximal neun oder sechs, Vertiefungen 1608 auf, welche einem Anschlag 1101 zugeordnet sind, also insbesondere in der selben Bewegungsrichtung ausgerichtet sind. Vorzugsweise ist mindestens zwei Anschlägen 1101 der Anschläge 1101, weiter bevorzugt den mindestens vier Anschlägen 1101, weiter bevorzugt allen Anschlägen 1101 der Anschläge 1101, jeweils mindestens eine Vertiefung 1608 der mindestens einen Transportfläche 1602 zugeordnet, welche in Bewegungsrichtung des jeweiligen mindestens einen Anschlags 1101 gerichtet ist. Die mindestens eine Transportfläche 1602 weist bevorzugt jeweils mindestens eine, bevorzugt mindestens zwei, Vertiefung 1608 in Bewegungsrichtung der mindestens zwei, bevorzugt mindestens vier, Anschläge 1101 der Anschläge 1101 auf. Beispielsweise weist die mindestens eine Transportfläche 1602 für jeden Anschlag 1101 mindestens zwei, bevorzugt mindestens vier, weiter bevorzugt mindestens sechs, Vertiefungen 1608 auf, insbesondere so viele Vertiefungen 1608 wie vorhandene Elemente 1102. Beispielsweise unterscheidet sich die Anzahl der Vertiefungen 1608, welche unterschiedlichen Anschlägen 1101 zugeordnet sind. Bevorzugt ist die Anzahl der Vertiefungen 1608 für mindestens zwei Anschläge 1101, bevorzugt die zueinander gegenüberliegenden Anschläge 1101, zueinander gleich. Beispielsweise sind den zueinander gegenüberliegenden Anschlägen 1101 dieselben Vertiefungen 1608, also diesen Anschlägen 1101 gemeinsam, zugeordnet. Beispielsweise sind diese Vertiefungen hierzu durchgängig, erstrecken sich also bevorzugt von der Ausrichtungsposition des ersten Anschlags 1101 bis zu der Ausrichtungsposition des zweiten Anschlags 1101 dieser gegenüberliegenden Anschläge 1101 durch die mindestens eine Transportfläche 1602. Die mindestens eine Vertiefung 1608 ist vorzugsweise auf das mindestens eine Element 1102 des mindestens einen Anschlags 1101 abgestimmt. Bevorzugt ist der mindestens eine tiefste Punkt des mindestens einen Anschlags 1101 der Anschläge 1101 jeweils durch das mindestens eine Element 1102 des Anschlags 1101 gebildet, auf dessen Größe und/oder Position die mindestens eine Vertiefung 1608 abgestimmt ist. Vorzugsweise kann sich das mindestens eine Element 1102 innerhalb der Vertiefung 1608 in Bewegungsrichtung des Anschlags 1101 bewegen, wenn der Anschlag 1101 in der Ausrichtungsposition und das mindestens eine Transportmittel 1601 innerhalb der Zwischenausrichtung 1101 angeordnet ist. Vorzugsweise wird das mindestens eine Element 1102 in der mindestens eine Vertiefung 1608 insbesondere während des Ausrichteprozesses in Bewegungsrichtung des Anschlags 1101 bewegt, während die restliche Anschlagsfläche 1103 des Anschlags 1101 oberhalb der Vertiefung bewegt wird. Das heißt, das mindestens eine Element 1102 des mindestens einen Anschlags 1101 ist vorzugsweise innerhalb der mindestens einen Vertiefung 1608 anordenbar. Bei Anordnung des mindestens einen Anschlags 1101 in der Ausrichtungsposition und bei Anordnung des mindestens einen Transportmittels 1601 innerhalb der Zwischenausrichtung 1101 ist das das mindestens eine Element 1102 vorzugsweise innerhalb der mindestens einen Vertiefung 1608 angeordnet. Vorzugsweise ist dabei die restliche Anschlagsfläche 1103 des Anschlags 1101, das heißt die Anschlagsfläche 1103 außer dem mindestens einen Element 1102, außerhalb, insbesondere oberhalb, der mindestens einen Vertiefung angeordnet.
-
Beispielsweise weist mindestens ein Anschlag 1101 der Anschläge 1101 mindestens einen Sensor zur Erkennung der Anwesenheit und/oder Positionierung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 auf. Beispielsweise ist der mindestens eine Sensor in der dem zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 zugewandten Fläche angeordnet. Bevorzugt ist der mindestens eine Sensor mindestens ein optischer Sensor, alternativ mindestens ein induktiver oder kapazitiver Sensor oder mindestens ein mechanischer Schalter. Vorzugsweise überwacht der mindestens eine Sensor den Ausrichteprozess. Vorzugsweise übermittelt der mindestens eine Sensor mindestens ein Signal an mindestens eine Steuereinheit. Beispielsweise wird der Transportprozess und/oder der Ausrichteprozess unterbrochen, wenn der mindestens eine Sensor mit dem mindestens einen Anschlag 1101 in dessen Ausrichtungsposition angeordnet ist, jedoch kein Teilstapel 13 oder Stapel 12 erkannt wird oder dessen Positionierung nicht der Sollpositionierung zu diesem Zeitpunkt entspricht. Vorteilhafterweise wird die Gefahr eines unkontrollierten Transports des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 in die mindestens eine Zwischenausrichtung 1100 und/oder einer unzureichenden Ausrichtung aufgrund falscher Positionierung minimiert.
-
In einer beispielhaften Ausführung sind jeweils zwei Anschläge 1101 der Anschläge 1101, welche benachbarten Seiten der mindestens einen Transportfläche 1602 zugeordnet sind, per Formschluss oder Kraftschluss oder Stoffschluss, beispielsweise einstückig, miteinander verbunden und/oder weisen eine nicht lösbare Verbindung zueinander auf. Beispielsweise werden diese Anschläge 1101 dann miteinander bewegt.
-
Vorzugsweise weist die mindestens eine Zwischenausrichtung 1100 mindestens eine Einrichtung zur Erzeugung einer Rüttelbewegung auf. Beispielsweise weist mindestens ein Anschlag 1101, vorzugsweise mindestens zwei Anschläge der Anschläge 1101, die Einrichtung zur Erzeugung der Rüttelbewegung, beispielsweise einen Rüttelantrieb, auf. Alternativ oder zusätzlich ist die mindestens eine Einrichtung eine Rüttelbewegung an das mindestens eine Transportmittel 1601 übertragend ausgebildet. Vorzugsweise fungiert das mindestens eine Transportmittel 1601 dann als Rüttelplatte.
-
In einer zusätzlichen oder alternativen Ausführung ist die mindestens eine Transportfläche 1602, welche zur zeitweisen Auflage des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 innerhalb der Ausrichteeinheit 1100 ausgebildet ist, aus einer horizontalen Stellung in Richtung der mindestens zwei Anschläge 1101, welche benachbarten Seiten der mindestens einen Transportfläche 1602 zugeordnet sind, neigbar. Die mindestens eine Transportfläche 1602 ist vorzugsweise innerhalb der vorzugsweise als Zwischenausrichtung 1100 ausgebildeten Ausrichteeinheit 1100 in einer horizontalen Position in der Ebene aufgespannt durch die Transportrichtung T und die Richtung der Arbeitsbreite angeordnet oder anordenbar. Die mindestens eine Transportfläche 1602 ist bevorzugt innerhalb der Zwischenausrichtung 1100 in einer geneigten Position mit einer vertikalen Komponente aus der Ebene aufgespannt durch die Transportrichtung T und die Richtung der Arbeitsbreite heraus geneigt angeordnet oder anordenbar. Vorzugsweise weist das mindestens eine Transportmittel 1601 hierzu mindestens eine Kupplung zum Einkuppeln und/oder Auskuppeln mindestens einer Ecke und/oder Seite des Transportmittels 1601 aus der Transportstrecke auf. Beispielsweise wird der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 dadurch unter Zuhilfenahme der Schwerkraft gegen die mindestens zwei Anschläge 1101 geschoben. Beispielsweise beträgt ein Neigungswinkel aus der Ebene aufgespannt durch die Transportrichtung T und die Richtung der Arbeitsbreite mindestens 5°, vorzugsweise mindestens 10°, weiter bevorzugt mindestens 15°, und/oder maximal 60°, vorzugsweise maximal 45°, bevorzugt maximal 30°. In bevorzugter Ausführung liegt eine Kombination des mindestens einen als Rüttelplatte ausgebildeten Transportmittels 1601 mit der neigbaren Transportfläche 1602 vor.
-
Mindestens ein Anschlag 1101 der Anschläge 1101 weist mindestens eine Wirkeinheit 1107 auf. Beispielsweise weist der Anschlag 1101 lediglich eine oder bevorzugt mindestens zwei Wirkeinheiten 1107 auf. Die mindestens eine Wirkeinheit 1107 weist mindestens ein Wirkmittel 1108 auf. Das mindestens eine Wirkmittel 1108 weist eine Vielzahl von Wirkelementen auf. Das mindestens eine Wirkmittel 1108 ist ein in Wirkkontakt zu dem auszurichtenden Teilstapel 13 oder Stapel 12 im Falle von dessen Anwesenheit tretendes Mittel, wobei dessen Wirkelemente in direkten Wirkkontakt zu einzelnen Substraten 02 des Teilstapels 13 oder Stapels 12 treten. Bevorzugt ist das mindestens eine Wirkmittel 1108 eine rotierende oder changierende Bürste. Die Wirkelemente sind dann deren Borsten. Besonders bevorzugt ist das mindestens eine Wirkmittel 1108 eine Bürstenrolle mit radial nach außen gerichteten Borsten als Wirkelemente. Zum Beispiel ist die Bürste eine Drahtbürste oder Kunststoffbürste.
-
Das mindestens eine Wirkmittel 1108, bevorzugt die Bürste, ist so angeordnet oder anordenbar, dass zumindest ein Teil der Wirkelemente, also insbesondere zumindest die Spitzen eines Teils der Borsten der Bürste, in Richtung des Ausrichtebereichs 1106 aus der Anschlagsfläche 1103 des Anschlags 1101 hervorragt. Bevorzugt ragen die hervorragenden Wirkelemente parallel zu dem Normalenvektor der Anschlagsfläche 1103 aus der Anschlagsfläche 1103 hervor.
-
In bevorzugter Ausführung weist der mindestens eine die mindestens eine Wirkeinheit 1107 aufweisende Anschlag 1101 der Anschläge 1101 innerhalb der mindestens einen Anschlagsfläche 1103 mindestens eine Öffnung 1104 auf. Die hervorragenden Wirkelemente ragen bevorzugt innerhalb der mindestens einen Öffnung 1104 aus der Anschlagsfläche 1103 heraus. Vorteilhafterweise tritt dadurch die Seite des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12, insbesondere die Kanten der Substrate 02, im Falle von dessen Anwesenheit zu den Ecken des Teilstapels beabstandet, besonders bevorzugt in einem mittleren Bereich des Anschlags 1101, in Wirkkontakt mit dem Wirkmittel 1108, wodurch sich dessen Wirkung gegenüber einer Anordnung beispielsweise neben der Anschlagsfläche 1103 erhöht. Beispielsweise ist hierunter auch zu verstehen, dass die Anschlagsfläche 1103 in Teilflächen geteilt ist, zwischen denen das Wirkmittel 1108 angeordnet ist. Insbesondere wird das mindestens eine Wirkmittel 1108 in einer zu dem Normalenvektor der Anschlagsfläche 1103 orthogonal angeordneter Ebene beidseitig von der Anschlagsfläche umgeben und/oder begrenzt. Somit ist das mindestens eine Wirkmittel 1108 innerhalb einer äußeren Begrenzung der Anschlagsfläche 1103 des mindestens einen die mindestens eine Wirkeinheit 1107 aufweisenden Anschlags 1101 angeordnet.
-
Das mindestens eine Wirkmittel 1108, bevorzugt die Bürste, ist um eine Rotationsachse R rotierend und/oder rotierbar angeordnet. Die Rotationsachse R weist eine größere Komponente in vertikaler Richtung V als in einer horizontalen Richtung auf, ist bevorzugt parallel zur vertikalen Richtung V. Die Rotationsachse R des Wirkmittels 1108 ist bevorzugt auf der dem Ausrichtebereich 1106 abgewandten Seite der Anschlagsfläche 1103 angeordnet, sodass lediglich ein Teil der einzelnen Wirkelemente aus der Anschlagsfläche 1103 in Richtung des Ausrichtebereichs 1106 hervorragt und bei Rotation in Wirkkontakt zu einem auszurichtenden Teilstapel 13 tritt oder treten kann. Bevorzugt weist die mindestens eine Wirkeinheit 1107 mindestens einen Antrieb 1109, beispielsweise einen Getriebemotor und/oder Elektromotor und/oder Direktantrieb, auf, der eine Rotation des mindestens einen Wirkmittels 1108 um dessen Rotationsachse R antreibt.
-
In bevorzugter Ausführung ist jedes Wirkelement des mindestens einen Wirkmittels 1108 bezüglich dessen Abmessung in vertikaler Richtung V so ausgebildet, dass es bei Anwesenheit eines Teilstapels 13 oder Stapels 12 in dem Ausrichtebereich 1106 in den Teilstapel 13 eindringen kann, und/oder dass die Abmessung des Wirkelements in vertikaler Richtung V kleiner als die Dicke eines zu verarbeitenden Substrates 02 ist. Dies stellt bevorzugt sicher, dass die Wirkelemente auf die einzelnen Substrate 02 des Teilstapels 13 oder Stapels 12 je nach Bedarf wirken.
-
Die Höhe des Ausrichtebereichs 1106 in vertikaler Richtung V entspricht bevorzugt der Höhe eines zu verarbeitenden Teilstapels 13 oder Stapels 12. Das mindestens eine Wirkmittel 1108 ist in bevorzugter Ausführung so angeordnet und/oder ausgebildet, sodass die Wirkelemente, insbesondere die aus der Anschlagsfläche 1103 hervorragenden Wirkelemente, des mindestens einen Wirkmittels 1108 bezüglich der vertikalen Richtung V zumindest auf die obersten 1%, bevorzugt mindestens 1,5%, weiter bevorzugt mindestens 2,5%, und/oder maximal auf die obersten 20%, bevorzugt maximal 15%, weiter bevorzugt maximal 10%, noch weiter bevorzugt maximal 5%, des Ausrichtebereichs 1106 wirken. Alternativ ist das mindestens eine Wirkmittel 1108 bevorzugt so angeordnet und/oder ausgebildet, sodass die Wirkelemente des mindestens einen Wirkmittels 1108 auf mindestens 60%, bevorzugt mindestens 80%, weiter bevorzugt auf die gesamte Höhe, der Höhe des Ausrichtebereichs 1106 wirken. Beispielsweise weist das Wirkmittel 1108 in einer ersten Ausführung, beispielsweise mit Wirkung auf mindestens 60% der Höhe des Ausrichtebereichs 1106, eine minimale Höhe von mindestens 30 mm, bevorzugt mindestens 40 mm, beispielsweise 50 mm, und/oder maximal 70 mm, bevorzugt maximal 60 mm, auf. In einer alternativen beispielhaften Ausführung, beispielsweise mit einer Wirkung auf maximal die obersten 20% der Höhe des Ausrichtebereichs 1106, weist das Wirkmittel 1108 eine minimale Höhe von mindestens 10 mm, bevorzugt mindestens 15 mm, beispielsweise 20 mm, und/oder eine maximale Höhe von 30 mm, bevorzugt maximal 25 mm, auf. Beispielsweise zusätzlich oder alternativ zu der Abmessung des Wirkmittels 1108 betreffend der Höhe ist das Wirkmittel 1108 entsprechend der zu erzielenden Wirkung bezüglich der vertikalen Richtung V in einer oberen Position oder einer unteren Position positioniert.
-
Bevorzugt ist die mindestens eine Wirkeinheit 1107 an dem Gestell oder Träger des Anschlags 1101 befestigt, wodurch gemeinsame Bewegungen der mindestens einen Wirkeinheit 1107 und der Anschlagsfläche 1103 ermöglicht werden. Insbesondere weist der mindestens eine Anschlag 1101 den mindestens einen Verstellantrieb auf, der den Anschlag 1101, also bevorzugt die Anschlagsfläche 1103 zusammen mit der mindestens einen Wirkeinheit 1107, in und/oder entgegen der vertikalen Richtung V bewegt.
-
Bevorzugt zusätzlich oder alternativ weist der mindestens eine Anschlag 1101 aufweisend die mindestens eine Wirkeinheit 1107 den mindestens einen Verstellantrieb auf, der die Anschlagsfläche 1103 und/oder das mindestens eine Wirkmittel 1108 in Richtung des Ausrichtebereichs 1106 und/oder dazu entgegengesetzter Richtung bewegt. Entweder weisen dabei die Anschlagsfläche 1103 und das mindestens eine Wirkelement einen gemeinsamen sie bewegenden Antrieb auf oder zwei voneinander verschiedene Antriebe. Beispielsweise ist die Rotationsachse R des mindestens einen Wirkmittels 1108 relativ zu der Anschlagsfläche 1103 verstellbar, weist also zumindest eine erste Position mit geringerem Abstand und eine zweite Position mit größerem Abstand zur Anschlagsfläche 1103 auf. Bevorzugt wird dabei die gesamte Wirkeinheit 1107 verstellt. Beispielsweise ist dazu ein Verstellantrieb vorgesehen oder ein Bediener verstellt die Rotationsachse R händisch. Beispielsweise wird die Rotationsachse R entlang einer Linearführung oder einer Schwenkführung verstellt.
-
Zumindest ein Anschlag 1101 der Anschläge 1101, bevorzugt zumindest der Vorderkantenanschlag, legt bevorzugt die Referenzkante fest. Vorzugsweise weist zumindest ein weiterer Anschlag 1101 der Anschläge 1101 die mindestens eine Wirkeinheit 1107 auf. Im Falle der mindestens vier Anschläge 1101 weisen bevorzugt mindestens zwei der mindestens vier Anschläge 1101 jeweils mindestens eine Wirkeinheit 1107 auf oder es weisen besonders bevorzugt die mindestens vier Anschläge 1101 jeweils mindestens eine Wirkeinheit 1107 auf. Bezüglich des eine Referenzkante festlegenden Anschlags 1101 der Anschläge 1101 weisen in besonders bevorzugter Ausführung dazu seitlich angeordnete Anschläge 1101 jeweils mindestens eine Wirkeinheit 1107 auf. Zusätzlich oder alternativ weist in besonders bevorzugter Ausführung bezüglich des eine Referenzkante festlegenden Anschlags 1101 der Anschläge 1101 der mindestens eine dazu gegenüberliegend angeordnete Anschlag 1101 mindestens eine Wirkeinheit 1107 auf. Besonders bevorzugt weist der die Referenzkante festlegende Anschlag 1101 zusätzlich zu mindestens einem weiteren Anschlag 1101 eine Wirkeinheit 1107 auf.
-
Die Ausrichteeinheit 1100 weist in bevorzugter Ausführung mindestens ein Hubelement 1112, bevorzugt eine Mehrzahl, insbesondere mindestens zwei, beispielsweise mindestens zwanzig, bevorzugt mindestens fünfzig, an Hubelementen 1112, auf. Bevorzugt weist das mindestens eine Hubelement 1112 in vertikaler Richtung V zumindest eine erste und eine zweite Position auf, und ist bevorzugt zumindest zwischen der ersten Position und der zweiten Position verstellbar, um zur Ausrichtung einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 aus einer Transportebene, bevorzugt gebildet durch die Transportfläche 1602, anzuheben. Beispielsweise ist das mindestens eine Hubelement 1112 gleich der Übernahmemittel 751 ausgebildet, bevorzugt als stabförmige Struktur, besonders bevorzugt als Stift. Die Mehrzahl der Hubelemente 1112 bildet bevorzugt durch deren Endflächen eine Auflagefläche für den Teilstapel 13 oder Stapel 12. In der ersten Position ist das mindestens eine Hubelement 1112 vorzugsweise unterhalb der Transportfläche 1602 angeordnet. Im Falle des mindestens einen als Stift ausgebildeten Hubelements 1112 erstreckt sich dieses in der zweiten, bevorzugt oberen, Position bevorzugt durch die Transportfläche 1602, insbesondere durch die Aussparungen 1603 des mindestens einen Transportmittels 1601, hindurch in vertikaler Richtung V. Dadurch wird die Auflagefläche der Hubelemente 1112 in vertikaler Richtung V, also nach oben, verstellt. Vorzugsweise wird dadurch der auszurichtende Teilstapel 13 oder Stapel 12 von der Transportfläche 1602 abgehoben und eine einfache und exakte Ausrichtung eines untersten Substrates 02 ermöglicht. Mindestens ein Hubantrieb, beispielsweise ein pneumatischer oder hydraulischer Antrieb oder Elektromotor, ist das mindestens eine Hubelement 1112 vorzugsweise zwischen dessen Positionen verstellend ausgebildet.
-
In bevorzugter zusätzlicher oder alternativer Ausführung weist mindestens ein Anschlag 1101 der Anschläge 1101 mindestens eine Düse 1111 zur Beaufschlagung des Ausrichtebereichs 1106 mit Blasluft auf. Die mindestens eine Düse 1111 ist besonders bevorzugt so angeordnet und/oder ausgebildet, dass sie zumindest auf die obersten 1%, bevorzugt mindestens 1,5%, weiter bevorzugt mindestens 2,5%, und/oder maximal auf die obersten 20%, bevorzugt maximal 15%, weiter bevorzugt maximal 10%, noch weiter bevorzugt maximal 5%, des Ausrichtebereichs 1106 wirkt.
-
Vorzugsweise wird die Bearbeitungsmaschine 01 betrieben. Vorzugsweise wird in einem Betrieb der Bearbeitungsmaschine 01 mindestens ein Bogen 02, insbesondere zumindest ein Teilstapel 13 oder zumindest ein Stapel 12 von Bogen 02, bearbeitet. Vorzugsweise wird der zumindest eine Bogen 02, vorzugsweise einzelne Bogen 02, in dem mindestens einen dem mindestens einen Auslageaggregat 700 vorgeordneten Aggregat 300; 400; 500; 600 zur Bearbeitung von Bogen 02, bevorzugt Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600, bearbeitet, bevorzugt gestanzt und/oder gerillt und/oder geprägt und/oder perforiert und/oder ausgebrochen. Beispielsweise alternativ oder zusätzlich werden die Bogen 02 bedruckt. Vorzugsweise erfolgt in den Aggregaten 300; 400; 500; 600 zur Bearbeitung von Bogen 02 eine Bearbeitung vereinzelter Bogen 02. Die Aggregate 300; 400; 500; 600 zur Bearbeitung von Bogen 02 umfassen dabei vorzugsweise rotierend angetriebene Zylinder, welche Werkzeug zur Bearbeitung aufweisen. In dem Auslageaggregat 700 werden die Bogen 02 zu Teilstapeln 13 oder Stapeln 12 gesammelt, insbesondere auf der Auflagefläche der mindestens einen Non-Stop-Einrichtung 701. Durch Übernahme und Übergabe durch die mindestens eine Übernahmevorrichtung wird der gebildete Teilstapel 13 oder Stapel 12 vorzugsweise an das mindestens eine Transportmittel 1601 des Transportsystems 1600 übergeben.
-
Im Falle des mindestens einen als Stift ausgebildeten Übernahmemittels 751 wird die mindestens eine Übernahmefläche durch die mindestens eine Aussparung 1603 der mindestens einen Transportfläche 1602 bewegt, um in die Übernahmeposition zu gelangen. Vorzugsweise erstreckt sich das mindestens eine als Stift ausgebildete Übernahmemittel 751 durch die mindestens eine Aussparung hindurch in vertikaler Richtung V. Zum Ablegen des Teilstapels 13 oder Stapels 12 auf der Transportfläche 1602 wird das mindestens eine Übernahmemittel 751 bevorzugt abgesenkt, insbesondere sodass dessen Übernahmefläche unterhalb der Transportfläche 1602 angeordnet wird.
-
Vorzugsweise transportiert das mindestens eine Transportmittel 1601 den zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 aus dem mindestens einen Auslageaggregat 700 ab.
-
Die mindestens eine Transportfläche 1602 wird bevorzugt in der zumindest einen dritten Position innerhalb des mindestens einen als Zwischenausrichtung 1100 ausgebildeten Aggregats 1100 angeordnet.
-
In einem Verfahren wird die Ausrichteeinheit 1100 betrieben. Vorzugsweise wird der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 von Substrat 02, bevorzugt der Teilstapel 13, in der Ausrichteeinheit 1100, die bevorzugt als Zwischenausrichtung 1100 ausgebildet ist, ausgerichtet. Bevorzugt erfolgt die Ausrichtung in einem Betrieb der Bearbeitungsmaschine 01 aufweisend die Zwischenausrichtung 1100. Der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 wird vorzugsweise in dem mindestens einen Auslageaggregat 700 erzeugt. Besonders bevorzugt wird ein Teilstapel 13 erzeugt. Der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 wird bevorzugt auf der zumindest einen Transportfläche 1602 des mindestens einen Transportmittels 1601 des mindestens einen Transportsystems 1600 zu dem mindestens einen weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregat 1200 transportiert. Der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 wird bevorzugt in der mindestens einen Zwischenausrichtung 1100 zwischen der mindestens einen Auflagefläche zur Bildung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 von Bogen 02 und dem mindestens einen weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregat 1200 in Transportrichtung T und in Richtung der Arbeitsbreite bezüglich dessen Position relativ zu mindestens einem Werkzeug 1211 des mindestens einen weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregats 1200 ausgerichtet. Bevorzugt wird während der Ausrichtung die mindestens eine Transportfläche 1602 in der zumindest einen dritten Position innerhalb des mindestens einen als Zwischenausrichtung 1100 ausgebildeten Aggregats 1100 angeordnet. Die Positionierung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 in Transportrichtung T und/oder in Richtung der Arbeitsbreite wird bevorzugt in Abhängigkeit von der Formatgröße der Bogen 02 und/oder von den Abmessungen zu erzeugender Nutzen 03 angepasst. Bevorzugt wird dadurch eine auf das Werkzeug 1211 abgestimmte Positionierung unabhängig von dem Bogenformat und/oder Nutzenformat erzielt.
-
In bevorzugter Ausführung wird der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 bezüglich dessen Position relativ zu der mindestens einen Transportfläche 1602 ausgerichtet. Vorzugsweise wird der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 in eine Sollposition bewegt, wodurch bevorzugt eine unterbrechungsfreie Weiterverarbeitung in dem nachfolgenden Aggregat 1200 ermöglicht wird. Bevorzugt verbleibt die mindestens eine Transportfläche 1602 in deren Position entlang der Transportstrecke während der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 bewegt wird, insbesondere durch den mindestens einen Anschlag 1101.
-
Der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 wird bevorzugt durch die mindestens zwei Anschläge 1101 der mindestens einen Zwischenausrichtung 1100 ausgerichtet, welche benachbarten Seiten des Ausrichtebereichs 1106, insbesondere der mindestens einen Transportfläche 1602, zugeordnet sind. Besonders bevorzugt wird der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 durch die mindestens vier Anschläge 1101 der mindestens einen Zwischenausrichtung 1100 ausgerichtet, wobei jeweils mindestens zwei Anschläge 1101 zueinander gegenüberliegenden Seiten des Ausrichtebereichs 1106, insbesondere der mindestens einen Transportfläche 1602, zugeordnet sind. Somit erfolgt bevorzugt eine Ausrichtung in vier horizontalen Richtungen, also in und entgegen der Transportrichtung T sowie in und entgegen der Richtung der Arbeitsbreite orthogonal zur Transportrichtung T.
-
Zur Ausrichtung eines Teilstapels 13 oder Stapels 12 wird bevorzugt der mindestens eine Anschlag 1101, bevorzugt alle Anschläge 1101, in die Ausrichtungsposition gebracht, dazu bevorzugt aus deren Lagerposition abgesenkt, bevorzugt mittels des mindestens einen vertikal verstellenden Verstellantriebs.
-
In bevorzugter Ausführung wird der mindestens eine tiefste Punkt, bevorzugt das mindestens eine Element 1102, des mindestens einen Anschlags 1101 der Anschläge 1101 in der Ausrichtungsposition des mindestens einen Anschlags 1101 unterhalb der mindestens einen Transportfläche 1602 angeordnet. Somit richtet der mindestens eine Anschlag 1101 bevorzugt einen untersten Bogen 02 des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 aus, bevorzugt ohne Anheben des Bogens 02. Der mindestens eine tiefste Punkt, bevorzugt das mindestens eine Element 1102, des mindestens einen Anschlags 1101 wird bevorzugt in der mindestens einen Vertiefung 1608 der mindestens einen Transportfläche 1602 auf den zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 zu und/oder von diesem weg bewegt, vorzugsweise von der Startposition in die Sollposition oder umgekehrt. Bevorzugt wird jeweils mindestens ein tiefster Punkt der Anschläge 1101 in jeweils mindestens einer Vertiefung 1608 der mindestens einen Transportfläche 1602 auf den zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 zu und/oder von diesem weg bewegt. Beispielsweise zusätzlich oder alternativ wird bevorzugt vor dem Anstellen des mindestens einen Anschlags 1101 der Anschläge 1101 an den Ausrichtebereich 1106 zuerst das mindestens eine, bevorzugt die mindestens zwei, weiter bevorzugt die Mehrzahl, Hubelement 1112 in vertikaler Richtung V von einer ersten Position in eine zweite Position verstellt, um einen auszurichtenden Teilstapel 13 oder Stapel 12 aus der Transportebene anzuheben, bevorzugt um ihn von der Transportfläche 1602 abzuheben. So befindet sich auch hier der mindestens eine tiefste Punkt des Anschlags 1101 unterhalb des untersten auszurichtenden Substrates 02. Bevorzugt nach erfolgter Ausrichtung wird das mindestens eine Hubelement 1112 wieder entgegen der vertikalen Richtung V verstellt, also abgesenkt, sodass dessen Auflagefläche bevorzugt unterhalb der Transportfläche 1602 angeordnet wird.
-
Bevorzugt werden die mindestens zwei und/oder mindestens vier Anschläge 1101 jeweils mittels des mindestens einen Verstellantriebs auf den zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 zu und/oder von diesem weg bewegt oder sind entsprechend bewegbar.
-
Beispielsweise wird der mindestens eine Anschlag 1101 mittels mindestens eines weiteren Verstellantriebs von der Lagerposition in die Ausrichtungsposition oder umgekehrt bewegt.
-
Bevorzugt detektiert der mindestens eine Sensor des mindestens einen Anschlags 1101 der Anschläge 1101 die Anwesenheit und/oder Positionierung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12. Bevorzugt wird in Abhängigkeit der Detektion ein Freigabesignal für den Weitertransport und/oder ein Stoppsignal zur Unterbrechung des Transports und/oder zur Unterbrechung des Ausrichtevorgangs durch mindestens eine Steuereinheit erstellt.
-
In einer bevorzugten zusätzlichen oder alternativen Ausführung wird die mindestens eine Transportfläche 1602 während der Ausrichtung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 aus der horizontalen Stellung in Richtung der mindestens zwei Anschläge 1101 geneigt. Bei mindestens vier Anschlägen 1101 wird die Transportfläche 1602 bevorzugt in Richtung zweier zueinander benachbarter Anschläge 1101, also vorzugsweise über Eck, geneigt. Beispielsweise wird der unterste Bogen 02 dabei durch mindestens eine Rüttelbewegung und/oder durch Blasluft einer Blaseinrichtung von der mindestens einen Transportfläche 1602 gelöst, um leichter bewegt zu werden. In einer bevorzugten Ausführung wird zusätzlich oder alternativ an mindestens einem Anschlag 1101 der Anschläge 1101 und/oder an der mindestens einen Transportfläche 1602 innerhalb der Zwischenausrichtung 1100 eine Rüttelbewegung erzeugt. Vorzugsweise lockert diese die Bogen 02 und/oder unterstützt die Ausrichtung.
-
Das mindestens eine Wirkmittel 1108 wird während des Betriebs der Ausrichteeinheit 1100 um die Rotationsachse R, die eine größere Komponente in vertikaler Richtung V als in einer horizontalen Richtung aufweist, rotierend angetrieben. Bevorzugt dringt zumindest ein Teil der Wirkelemente des mindestens einen Wirkmittels 1108 während der Rotationsbewegung zwischen zwei Substrate 02 des Teilstapels 13 oder Stapels 12 ein.
-
Bevorzugt wird dadurch der Teilstapel 13 oder Stapels 12 zumindest in dem Bereich der eindringenden Wirkelemente gelockert und/oder das in Wirkkontakt tretende Substrat 02 bezüglich dessen Positionierung verändert, bevorzugt in Richtung der mindestens einen Referenzkante bewegt. Vorzugsweise können durch das Auflockern nachfolgende Wirkelemente in den Teilstapel 13 oder Stapel 12 eindringen, die abhängig von deren Gestaltung beispielsweise über Reibung oder Formschluss die Substrate 02 in Richtung der Referenzkante bewegen.
-
Die Wirkelemente des mindestens einen Wirkmittels 1108 wirken bezüglich der vertikalen Richtung V bevorzugt zumindest auf die obersten 1%, bevorzugt mindestens 1,5%, weiter bevorzugt mindestens 2,5%, und/oder maximal auf die obersten 20%, bevorzugt maximal 15%, weiter bevorzugt maximal 10%, noch weiter bevorzugt maximal 5%, des Ausrichtebereichs 1106. Alternativ wirken die Wirkelemente des mindestens einen Wirkmittels 1108 bevorzugt auf mindestens 60%, bevorzugt mindestens 80%, weiter bevorzugt auf die gesamte Höhe, der Höhe des Ausrichtebereichs 1106.
-
Das mindestens eine Wirkmittel 1108 wird bevorzugt in diejenige Rotationsrichtung rotierend angetrieben, sodass ein Substrat 02 des Teilstapels 13 oder Stapels 12 bei dessen Anwesenheit in dem Ausrichtebereich 1106 gegen die Anschlagsfläche 1103 mindestens eines eine Referenzkante festlegenden Anschlags 1101 der Anschläge 1101 bewegt wird. Weist ein Anschlag 1101 mindestens zwei Wirkeinheiten 1107 auf, so werden deren Wirkmittel 1108 bevorzugt in gleicher Richtung rotierend angetrieben. Insbesondere bewirken somit die Wirkelemente des rotierenden Wirkmittels 1108 eine Kraft in Richtung der mindestens einen Referenzkante.
-
Bevorzugt wird mindestens ein Wirkmittel 1108 mindestens einer Wirkeinheit 1107 jeweils eines bezüglich eines eine Referenzkante festlegenden Anschlags 1101 seitlich angeordneten Anschlags 1101 der Anschläge 1101 rotierend angetrieben und/oder mindestens ein Wirkmittel 1108 mindestens einer Wirkeinheit 1107 eines bezüglich eines eine Referenzkante festlegenden Anschlags 1101 gegenüberliegend angeordneten Anschlags 1101 der Anschläge 1101 rotierend angetrieben. Vorteilhafterweise werden die Substrate 02 dadurch durch die seitlichen Wirkmittel 1108 über deren Seite in Richtung der Referenzkante gezogen und/oder durch das mindestens eine gegenüberliegende Wirkmittel 1108 an der zur Referenzkante gegenüberliegenden Kante in Richtung der Referenzkante geschoben.
-
In dem besonders bevorzugten Fall, dass die Ausrichteeinheit 1100 mindestens vier Anschläge 1101 aufweist und dass zwei zueinander gegenüberliegende Anschläge 1101 der Anschläge 1101 jeweils mindestens eine Wirkeinheit 1107 aufweisen, werden die Wirkmittel 1108 der zueinander gegenüberliegenden Anschläge 1101 bevorzugt mit zueinander gegenläufiger Rotationsrichtung angetrieben. So wird beispielsweise das mindestens eine Wirkmittel 1108 eines zweiten als Seitenanschlag ausgebildeten Anschlags 1101 in gegengesetzter Richtung zu dem mindestens einen Wirkmittel 1108 eines ersten als Seitenanschlag ausgebildeten Anschlags 1101 rotierend angetrieben. So wird beispielsweise das mindestens eine Wirkmittel 1108 eines als Hinterkantenanschlag ausgebildeten Anschlags 1101 in gegengesetzter Richtung zu dem mindestens einen Wirkmittel 1108 eines als Vorderkantenanschlag ausgebildeten Anschlags 1101 rotierend angetrieben.
-
In bevorzugter Ausführung ist zuerst zumindest ein erster Anschlag 1101 der Anschläge 1101, besonders bevorzugt die zumindest zwei jeweils eine Referenzkante festlegenden Anschläge 1101, in einer die Referenzkante festlegenden Position, insbesondere in deren Sollposition, angeordnet oder wird in die eine Referenzkante festlegende Position bewegt. Mindestens ein weiterer Anschlag 1101, beispielsweise ein Seitenkantenanschlag oder der Hinterkantenanschlag, ist dabei vorzugsweise in dessen Startposition angeordnet, bevorzugt zu einem auszurichtenden Teilstapel 13 beabstandet. Bevorzugt danach wird das mindestens eine Wirkmittel 1108 der mindestens einen Wirkeinheit 1107 mindestens eines weiteren Anschlags 1101 der Anschläge 1101, welcher vorzugsweise keine Referenzkante festlegt, beispielsweise der Seitenkantenanschlag oder der Hinterkantenanschlag, in Rotation versetzt und/oder der mindestens eine weitere Anschlag 1101 wird in Richtung des zumindest einen ersten Anschlags 1101 bewegt.
-
Die Rotationsbewegung des mindestens einen Wirkmittels 1108 beginnt bevorzugt, bevor der die Wirkeinheit 1107 aufweisende Anschlag 1101 diejenige Position erreicht, an der er am weitesten in Richtung des Ausrichtebereichs 1106 bewegt wurde, also insbesondere vor Erreichen von dessen Sollposition. In der Sollposition weist die Anschlagsfläche 1103 bevorzugt die kürzeste Entfernung zu der ihr gegenüberliegenden Anschlagsfläche 1103, insbesondere der Referenzkante, auf. Insbesondere beginnt die Rotationsbewegung bevorzugt bevor ein auszurichtendes Substrat 02 die mindestens eine Referenzkante erreicht. Beispielsweise beginnt die Rotationsbewegung, bevor das Wirkelement in Kontakt zu einem auszurichtenden Substrat 02 tritt. Beispielsweise beginnt die Rotationsbewegung des mindestens einen Wirkmittels 1108 nach Beginn der Bewegung des mindestens einen die Wirkeinheit 1107 aufweisenden Anschlags 1101 von dessen Startposition in dessen Sollposition. Vorteilhafterweise sind die Substrate 02 zum Zeitpunkt des Beginns der Rotationsbewegung gelockert und insbesondere nicht verspannt. Vorteilhafterweise wird die Anschlagsbewegung in Richtung des die Referenzkante bildenden mindestens einen Anschlags 1101 durch die Rotation unterstützt und die Substrate 02 leichter bewegt.
-
Das mindestens eine Wirkmittel 1108 wird bevorzugt zumindest solange rotierend angetrieben, bis der die mindestens eine Wirkeinheit 1107 aufweisende Anschlag 1101 eine Bewegung von dessen Position mit kürzester Entfernung zu einer Referenzkante, dies ist bevorzugt dessen Sollposition, in Richtung aus dem Ausrichtebereich 1106 heraus, insbesondere zurück in dessen Startposition, beginnt und/oder bis mindestens 80%, bevorzugt mindestens 90%, weiter bevorzugt mindestens 95%, weiter bevorzugt 99%, der in Wirkkontakt zu dem mindestens einen Wirkmittel 1108 tretenden Substrate 02 an der mindestens einen Referenzkante anliegen. Vorteilhafterweise unterstützt die Rotationsbewegung das Anlegen der Substrate 02 an die Referenzkante.
-
Während des Ausrichteprozesses, beispielsweise parallel zu der Rotationsbewegung des mindestens einen Wirkmittels 1108, stößt die mindestens eine Düse 1111 Blasluft aus. Vorteilhafterweise unterstützt dies die Lockerung des Teilstapels 13.
-
Bevorzugt wird der Ausrichteprozess durch die mindestens eine Anschlagsfläche 1103 des mindestens einen Anschlags 1101 durch die Rotationsbewegung des mindestens einen Wirkmittels 1108 unterstützt und die Ausrichtung der Substrate 02 innerhalb des Teilstapels 13 oder Stapels 12 vereinheitlicht.
-
In einem bevorzugten ersten Ausrichteprozess werden mindestens zwei Anschläge 1101 der Anschläge 1101 jeweils in deren Sollposition platziert, bevorzugt sobald die mindestens eine Transportfläche 1602 innerhalb der Zwischenausrichtung 1100 angeordnet ist. Diese beiden Anschlage 1101 legen dadurch bevorzug jeweils eine Referenzkante fest. Bevorzugt werden mindestens zwei weitere Anschläge 1101 in deren Startposition platziert und von deren Startposition bis in deren Sollposition bewegt, also bevorzugt auf die in deren Sollposition angeordneten Anschläge 1101 zu. Bevorzugt wird der Verstellungsprozess durch die Rotationsbewegung des mindestens einen Wirkmittels 1108 unterstützt, wobei die Rotationsbewegung beispielsweise nach Beginn der Bewegung aber vor dem Kontakt beginnt. Vorzugsweise wird somit der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 gegen die mindestens zwei bereits in deren Sollposition angeordneten Anschläge 1101 geschoben. Bevorzugt erkennt der mindestens eine Sensor das Erreichen der Sollposition und/oder gibt mindestens ein Fehlersignal ab, falls die Sollposition nicht erreicht wird. Bevorzugt wird anschließend mindestens ein Anschlag 1101, bevorzugt mindestens zwei Anschläge 1101, weiter bevorzugt alle Anschläge 1101, über deren Sollposition hinaus in Richtung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 bewegt, vorzugsweise mit gleicher Kraft und/oder um die selbe Strecke, wodurch bevorzugt die Ausrichtung der einzelnen Bogen 02 relativ zueinander weiter vereinheitlicht wird. Bevorzugt zusätzlich oder alternativ zu der weiteren Bewegung des mindestens einen Anschlags 1101 erfolgt bevorzugt die Rotationsbewegung des mindestens einen Wirkmittels 1108. Beispielsweise wird die Bewegung durch mindestens eine Rüttelbewegung und/oder eine Blaslufbeaufschlagung, vorzugsweise an mindestens einem der Anschläge 1101, unterstützt.
-
In einem bevorzugten zweiten Ausrichteprozess werden mindestens vier Anschläge 1101 der Anschläge 1101 jeweils in deren Startposition platziert, bevorzugt sobald die mindestens eine Transportfläche 1602 innerhalb der Zwischenausrichtung 1100 angeordnet ist. Vorzugsweise werden die mindestens vier Anschläge 1101 anschließend in Richtung deren Sollpositionen bewegt, bis sie in direkten Kontakt zu dem zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 treten. Bevorzugt wird der Verstellungsprozess durch die Rotationsbewegung des mindestens einen Wirkmittels 1108 unterstützt, wobei die Rotationsbewegung beispielsweise nach Beginn der Bewegung aber vor dem Kontakt beginnt. Bevorzugt wird anschließend mindestens ein Anschlag 1101, bevorzugt mindestens zwei Anschläge 1101, weiter bevorzugt alle Anschläge 1101, in Richtung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 bewegt, vorzugsweise mit gleicher Kraft und/oder um die selbe Strecke. Unter Beibehaltung des Kontakts, vorzugsweise einer konstanten Andruckkraft, werden die Anschläge 1101 vorzugsweise in deren Sollpositionen bewegt. Hierbei rotiert bevorzugt das mindestens eine Wirkmittel 1108. Beispielsweise wird die Bewegung durch mindestens eine Rüttelbewegung und/oder eine Blasluftbeaufschlagung, vorzugsweise an mindestens einem der Anschläge 1101, unterstützt.
-
In einem bevorzugten dritten Ausrichteprozess werden mindestens zwei Anschläge 1101 der Anschläge 1101 jeweils von deren Startposition in Richtung deren Sollpositionen bewegt, bis sie in direkten Kontakt zu dem zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 treten, bevorzugt sobald die mindestens eine Transportfläche 1602 innerhalb der Zwischenausrichtung 1100 angeordnet ist. Bevorzugt werden diese Anschläge 1101 über deren Sollposition hinaus in Richtung des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 bewegt. Hier weisen die mindestens zwei Anschläge 1101 einen negativen Offset zu deren Sollposition auf. Bevorzugt vor dem Kontakt mit dem Teilstapel 13 oder Stapel 12 beginnt die Rotationsbewegung des jeweils mindestens einen Wirkmittels 1108 der mindestens zwei Anschläge 1101. Vorzugsweise werden nun die mindestens zwei weiteren Anschläge 1101 von deren Startposition bewegt, bis sie in direkten Kontakt zu dem zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 treten. Bevorzugt vor dem Kontakt mit dem Teilstapel 13 oder Stapel 12 beginnt die Rotationsbewegung des jeweils mindestens einen Wirkmittels 1108 der mindestens zwei Anschläge 1101. Bevorzugt werden die mindestens zwei weiteren Anschläge 1101 in deren Sollposition bewegt. Beispielsweise wird die Bewegung durch mindestens eine Rüttelbewegung und/oder eine Blasluftbeaufschlagung, vorzugsweise an mindestens einem der Anschläge 1101, unterstützt. Vorzugsweise entlasten die mindestens vier Anschläge 1101 den zumindest einen Teilstapel 13 oder Stapel 12 zeitgleich, wodurch eine optimale Ausrichtung erzielt wird.
-
Anschließend an die erfolgte Ausrichtung wird der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 bevorzugt in das mindestens eine weiteren Bogen 02 bearbeitende Aggregat 1200 transportiert. Der zumindest eine Teilstapel 13 oder Stapel 12 wird in dem mindestens einen weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregat 1200, vorzugsweise in dem Nutzentrennaggregat 1200 und/oder Schneidaggregat, bearbeitet. Vorzugsweise werden zumindest die Nutzen 03 der Bogen 02 voneinander getrennt. Bevorzugt werden in dem mindestens einen weiteren Bogen 02 bearbeitenden Aggregat 1200 nach dem mindestens einen Auslageaggregat 700 die Nutzen 03 des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12 von Bogen 02 getrennt. Vorzugsweise ragt während der Nutzentrennung mindestens ein bevorzugt als Stift ausgebildetes Werkzeug 1211 des mindestens einen Nutzentrennaggregats 1200 zumindest mit einem Teil durch die mindestens eine Aussparung 1603 der Transportfläche 1602 und tritt in direkten Kontakt zu der Oberfläche des untersten Bogens 02 des zumindest einen Teilstapels 13 oder Stapels 12. Insbesondere wird dies vorzugsweise dadurch erreicht, dass die mindestens eine Transportfläche 1602 unterhalb einer Oberfläche des mindestens einen Werkzeugs 1211, welche mit dem zumindest einen Stapel 12 oder Teilstapel 13 in direkten Kontakt tritt, abgesenkt wird und/oder dadurch dass das mindestens eine Werkzeug 1211 in vertikaler Richtung V über die mindestens eine Transportfläche 1602 angehoben wird. Bevorzugt verbleibt hierdurch mindestens ein Reststück 04; 05; 06 auf der mindestens einen Transportfläche 1602, während der mindestens eine Nutzen 03 auf dem mindestens einen Werkzeug 1211 angeordnet ist.
-
Der mindestens eine Nutzen 03, insbesondere die Nutzen 03 der Nutzenteilstapel 16, wird im Anschluss vorzugsweise in die mindestens eine Nutzenauslage 1400 transportiert und dort zu einem Nutzenstapel 14 gesammelt.
-
Bezugszeichenliste
-
- 01
- Bearbeitungsmaschine, Bogenbearbeitungsmaschine, Stanzmaschine, Rotationsstanzmaschine
- 02
- Substrat, Bogen, Zwischenbogen
- 03
- Nutzen
- 04
- Reststück, erstes, Abfallstück
- 05
- Reststück, Steg
- 06
- Reststück, zweites, Greiferkante
- 07
- Kante, Vorderkante
- 08
- Kante, Hinterkante
- 09
- Kante, Seitenkante
- 10
- -
- 11
- Druckmarke
- 12
- Stapel, Substratstapel
- 13
- Teilstapel, Ries
- 14
- Nutzenstapel, gesamt, Auslagestapel
- 15
- -
- 16
- Teilnutzenstapel, Nutzenteilstapel
- 17
- Palette, Stapelunterlage
- 100
- Aggregat, Anlegeraggregat
- 200
- Aggregat, Anlageaggregat
- 300
- Aggregat, Formgebungsaggregat, erstes
- 400
- Aggregat, Formgebungsaggregat, zweites
- 500
- Aggregat, Formgebungsaggregat, drittes
- 600
- Aggregat, Formgebungsaggregat, viertes
- 700
- Aggregat, Auslageaggregat, Bogenauslage
- 701
- Non-Stop-Einrichtung
- 751
- Übernahmemittel, Stift
- 1100
- Aggregat, Zwischenausrichtung, Ausrichteeinheit
- 1101
- Anschlag
- 1102
- Element
- 1103
- Anschlagsfläche
- 1104
- Öffnung
- 1105
- -
- 1106
- Ausrichtebereich
- 1107
- Wirkeinheit
- 1108
- Wirkmittel
- 1109
- Antrieb, Rotationsantrieb
- 1110
- -
- 1111
- Düse
- 1112
- Hubelement
- 1200
- Aggregat, Nutzentrennaggregat
- 1211
- Werkzeug, Stift
- 1400
- Aggregat, Auslageaggregat, Nutzenauslage
- 1500
- Leitstand
- 1600
- Transportsystem
- 1601
- Transportmittel, Transportplatte
- 1602
- Transportfläche
- 1603
- Aussparung
- 1604
- Teilplatte
- 1605
- -
- 1606
- Umlaufmittel
- 1607
- Fördermittel
- 1608
- Vertiefung
- A
- Richtung, Querrichtung
- B
- Richtung, Maschinenrichtung
- T
- Richtung, Transportrichtung
- V
- Richtung, vertikal
- R
- Rotationsachse (1108)
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- WO 2017/089420 A2 [0005]
- WO 2021/233668 A1 [0007]
- DE 1 244 711 A [0010]
- DE 29 39 267 A1 [0011]
- DE 10 2020 105 184 A1 [0012]
- WO 2024/012793 A1 [0013]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- DIN 6730 (Feb. 2011 [0032]