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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein Fortbewegungsmittel zum Betreiben einer Diebstahlwarnanlage eines Fortbewegungsmittels zur Diebstahlüberwachung eines Dachaufbaus.
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Zur Diebstahlüberwachung bei Fortbewegungsmitteln kommen häufig Alarmanlagen zum Einsatz. Diese sollen den Diebstahl von Bauteilen und Gegenständen, die sich im Fahrzeuginnenraum befinden, durch das Auslösen eines optischen und akustischen Alarms erschweren. Mittels zu diesem Zweck im Fortbewegungsmittel eingebauter Sensoren wird meistens der Innenraum des Fortbewegungsmittels und/oder das gesamte Fortbewegungsmittel unter den Schutz der Alarmanlage gestellt. Allerdings kann ein Dachaufbau durch eine Alarmanlage wie vorgehend beschrieben nicht gesichert werden.
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Es ist Aufgabe der Erfindung den oben genannten Nachteil zu beheben.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch ein Verfahren zum Betreiben einer Diebstahlwarnanlage eines Fortbewegungsmittels zur Diebstahlüberwachung eines Dachaufbaus. Eingangs wird in diesem Verfahren ein Signal ermittelt, um anschließend im Ansprechen auf das Signal eine Erweiterung der Diebstahlüberwachung auf den Dachaufbau durchzuführen. So kann der Dachaufbau durch die Diebstahlwarnanlage gesichert werden. Der Dachaufbau kann auf viele verschiedene Arten und Weisen auf dem Fortbewegungsmittel angebracht sein, beispielsweise durch Verschraubung oder durch Klemmung. Dabei muss der Dachaufbau nicht durch das Dach des Fortbewegungsmittels selbst gehalten werden. Die Fixierung des Dachaufbaus kann ebenfalls an anderen Bauteilen des Fortbewegungsmittels stattfinden. Auch der Türrahmen des Fortbewegungsmittels würde sich dafür beispielsweise anbieten.
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Das Signal wird bevorzugt durch einen ersten Sensor des Fortbewegungsmittels und/oder durch ein tragbares Anwenderendgerät und/oder durch eine Anwenderschnittstelle erzeugt. Als erster Sensor können beispielsweise ein Beschleunigungssensor und/oder ein Höhenstandsensor und/oder ein Reifendrucksensor und/oder eine Kamera verwendet werden. Im Ansprechen auf das Signal kann die Diebstahlwarnanlage von einer ersten Betriebsweise in eine zweite Betriebsweise geschaltet werden. Die erste Betriebsweise stellt den allgemeinen Schutz des Fortbewegungsmittels und des Innenraums des Fortbewegungsmittels sicher, die zweite Betriebsweise erweitert diesen Schutz auf den Dachaufbau des Fortbewegungsmittels. Das Fortbewegungsmittel schaltet nur in die Betriebsweise zur zusätzlichen Überwachung des Dachaufbaus, wenn dies erforderlich und/oder gewünscht ist. Es ist denkbar, dass der erste Sensor im Parkzustand erkennt, dass ein Dachaufbau auf dem Dach des Fortbewegungsmittels angeordnet ist und daraufhin der Wechsel der Betriebsweise initiiert wird, indem der erste Sensor ein Signal erzeugt. Diese Methode ist sehr komfortabel, da sie automatisch und ohne zusätzliche Eingabe eines Anwenders durchgeführt werden kann. Zusätzlich kann eine Abfrage auf einer Anwenderschnittstelle im Fortbewegungsmittel und/oder auf einem tragbaren Anwenderendgerät vor der Initiierung erfolgen. In diesem Fall wird die Erweiterung der Diebstahlüberwachung durch eine Bestätigung der Abfrage durch einen Anwender initiiert. Hierbei wird das Signal durch das Ermitteln einer Eingabe durch einen Anwender erzeugt. Dadurch kann im Parkzustand die Batterieleistung des Fortbewegungsmittels reduziert werden. Mittels des tragbaren Anwenderendgerätes und/oder mittels der Anwenderschnittstelle kann auch von der zweiten Betriebsweise in die erste Betriebsweise geschaltet werden. Sollte die Überwachung des Dachaufbaus nach Aktivierung doch unerwünscht sein, kann man diese noch nachträglich abschalten. Vor allem mittels tragbaren Anwenderendgerätes ist dieser Vorgang äußerst komfortabel, da der Anwender sich dazu nicht im Fortbewegungsmittel und auch nicht in der Nähe des Fortbewegungsmittels befinden muss.
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Es ist möglich, dass der erste Sensor des Fortbewegungsmittels, welcher das vorgenannte Signal erzeugt, zur Diebstahlüberwachung verwendet wird. Der erste Sensor zur Erzeugung des Signals kann also auch zur Diebstahlüberwachung genutzt werden. Dadurch wird weiterhin Energieaufwand einer Batterie des Fortbewegungsmittels reduziert. Wenn ein und derselbe Sensor sowohl für die Innenraumüberwachung, als auch für die Überwachung des Dachaufbaus genutzt wird, reicht es bei einer potentiellen Verbesserung des Systems, lediglich einen Sensor weiterzuentwickeln. Dies macht den Aufbau eines Fortbewegungsmittels mit Diebstahlwarnanlage günstiger.
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Es ist allerdings auch möglich, dass der Diebstahlwarnanlage mindestens ein weiterer erster Sensor des Fortbewegungsmittels zugeschaltet und/oder abgeschaltet werden kann. Durch das Zuschalten der ersten Sensoren kann mit bereits im Fortbewegungsmittel vorhandenen Bauteilen eine präzisere Dachüberwachung realisiert werden. Dies verhindert zusätzlich entstehende Kosten für den Aufbau eines Fortbewegungsmittels mit Diebstahlwarnanlage. Sollten die ersten Sensoren in einem Betriebsmodus nicht benötigt werden, können Sie abgeschaltet werden. Dadurch wird die Batterieleistung einer im Fortbewegungsmittel angeordneten Batterie reduziert.
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Ferner kann der Diebstahlwarnanlage mindestens ein weiterer zweiter externer Sensor, insbesondere ein Hagelsensor, zugeschaltet und/oder abgeschaltet werden. Durch einen weiteren zweiten Sensor kann die Präzision der Diebstahlwarnanlage erhöht werden. So kann der Hagelsensor auch kleinere Erschütterungen im Dachbereich detektieren. Daher bietet sich der Hagelsensor auch für die Diebstahlüberwachung eines Dachaufbaus auf einem Fortbewegungsmittel an. Der Hagelsensor kann auch als Beschleunigungssensor gebildet sein. Der als Hagelsensor ausgeführte Beschleunigungssensor kann darüber hinaus durch den Beschleunigungssensor aus der Gruppe der ersten Sensoren realisiert werden. Der Beschleunigungssensor aus der Gruppe der ersten Sensoren kann somit für die Diebstahlüberwachung, als auch für die Kratz- und Hagelerkennung genutzt werden. Es wäre dennoch denkbar, zusätzliche Hagelsensoren bzw. Beschleunigungssensoren als weitere zweite Sensoren zuzuschalten. Andere mögliche externe Sensoren können dabei auch beispielsweise als im Umfeld des Fortbewegungsmittels befindliche, stationäre Sensoren (externe Kamera einer Laterne) und/oder als Smartphone mit Internetverbindung und/oder als auf dem Exterieur des Fortbewegungsmittels angebrachte Sensoren und/oder als im Interieur des Fortbewegungsmittels angebrachte Sensoren gebildet sein.
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Die Diebstahlwarnanlage wird außerdem in der zweiten Betriebsweise mit einer geringeren Toleranzgrenze als in der ersten Betriebsweise betrieben. Aufgrund der geringeren Toleranzgrenze wird die Diebstahlüberwachung empfindlicher. Diese geringere Toleranzgrenze muss allerdings nicht dauerhaft geringgehalten werden. Sie kann im ersten Betriebsmodus erhöht werden, um die Leistung einer im Fortbewegungsmittel befindlichen Batterie zu reduzieren.
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Weiterhin kann bei Auslösen des Alarms eine Mitteilung an ein tragbares Anwenderendgerät übermittelt werden. So erfährt der Anwender von einem möglichen Diebstahl, obwohl er sich nicht in der Nähe des Fortbewegungsmittels befindet. Eine weitere denkbare Funktion besteht darin, dass der Alarm mittels tragbaren Anwenderendgerätes deaktiviert werden kann. Sollte der Anwender der Meinung sein, dass ein Fehlalarm vorliegt, kann der Alarm abgestellt werden, ohne sich im Fortbewegungsmittel und/oder in der Nähe des Fortbewegungsmittels aufzuhalten. Es ist außerdem möglich, dass mittels einer im Fortbewegungsmittel angeordneten Kamera bei Auslösen des Alarms eine Live-Übertragung auf dem tragbaren Anwenderendgerät verfügbar wird. So kann ein Anwender prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Notfallsituation handelt oder ein Fehlalarm ausgelöst wurde. Zudem kann eine erste Identifizierung eines unberechtigten Akteurs durch den Anwender stattfinden. Zusätzlich kann mindestens eine im Fortbewegungsmittel angeordnete Kamera bei Auslösen des Alarms eine Aufzeichnung starten. Dadurch können neben dem Anwender auch Dritte eine Identifizierung eines unberechtigten Akteurs durchführen. Außerdem kann das Videomaterial auf weitere Indizien untersucht werden, da es wiederholt abspielbar ist. Da eine bereits im Fortbewegungsmittel angeordnete Kamera zu diesem Zweck verwendet wird, entstehen keine Kosten durch die Anordnung einer zusätzlichen Kamera.
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Es ist außerdem möglich, dass das Fortbewegungsmittel beim Auslösen des Alarms akustische und/oder optische Signale ausgibt. Diese dienen der Abschreckung.
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Ein Fortbewegungsmittel zur Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst einen Dachaufbau, einen Dateneingang, eine Auswerteeinheit und einen Datenausgang, wobei der Dateneingang dazu eingerichtet ist ein Signal zu ermitteln, und wobei die Auswerteeinheit und der Datenausgang dazu eingerichtet sind, im Ansprechen auf das Signal eine Erweiterung der Diebstahlüberwachung auf den Dachaufbau durchzuführen. Zusätzlich kann das Fortbewegungsmittel einen ersten Sensor aufweisen, der als ein Beschleunigungssensor und/oder als ein Höhenstandsensor und/oder als ein Reifendrucksensor und/oder als eine Kamera gebildet ist. Da diese ersten Sensoren bereits in dem Fortbewegungsmittel verbaut sind, kann von dem Einbau weiterer Sensoren abgesehen werden, der Aufbau des Fortbewegungsmittels wird günstiger.
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Außerdem kann der Beschleunigungssensor des Fortbewegungsmittels als 3-Achs-Beschleunigungssensor gebildet sein. Dadurch kann das Fortbewegungsmittel das Betreiben der Diebstahlwarnanlage energieoptimierter durchführen. 6-Achs-Beschleunigugnssensoren, 9-Achs-Beschleunigungssensoren und 12-Achs-Beschleunigungssensoren sind auch denkbar. Bevorzugt kann der Beschleunigungssensor ebenfalls im Dachbereich angeordnet sein, um Erschütterungen jeglicher Art zu detektieren.
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Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
- 1 eine Seitenansicht eines Fortbewegungsmittels mit Dachaufbau und ein tragbares Anwenderendgerät,
- 2 eine Frontansicht eines Armaturenbretts und ein tragbares Anwenderendgerät,
- 3 eine Frontansicht eines Fortbewegungsmittels mit Dachaufbau, und
- 4 ein Flussdiagram veranschaulichend Schritte eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
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In 1 ist ein Fortbewegungsmittel 10 mit einer Auswerteeinheit 7 gezeigt, welche mit einem Beschleunigungssensor 8, einem Höhenstandsensor 9, einem Reifendrucksensor 11 und einer Kamera 5 in elektrischem Kontakt steht. Der Beschleunigungssensor 8 kann dabei insbesondere als 3-Achsbeschleunigungssensor ausgebildet sein, damit eine energieoptimierte Diebstahlüberwachung ermöglicht wird. Der Dachaufbau 2 trägt ein Fahrrad. Er kann darüber hinaus allerdings auch andere Objekte tragen, wie beispielsweise Ski-Zubehör und/oder Dachgepäckboxen.
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Mit einem Fortbewegungsmittel 10 wie in 1 gezeigt, kann ein Verfahren zum Betreiben einer Diebstahlwarnanlage eines Fortbewegungsmittels zur Diebstahlüberwachung eines Dachaufbaus 2 durchgeführt werden. Zunächst wird ein Signal ermittelt. Daraufhin wird im Ansprechen auf das Signal eine Erweiterung der Diebstahlüberwachung auf den Dachaufbau 2 vorgenommen. Die Diebstahlwarnanlage kann im Ansprechen auf das Signal von einer ersten Betriebsweise in eine zweite Betriebsweise geschaltet werden. Die Diebstahlwarnanlage wird in der zweiten Betriebsweise mit einer geringeren Toleranzgrenze als in der ersten Betriebsweise betrieben.
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Dadurch können auch leichte Erschütterungen detektiert werden. Das Signal kann mittels eines ersten Sensors 1 des Fortbewegungsmittels 10 und/oder eines tragbaren Anwenderendgerätes 3 und/oder einer Anwenderschnittstelle 4 (gezeigt in 2) erzeugt werden. Das Ermitteln des Signals mittels des ersten Sensors 1 des Fortbewegungsmittels 10 hat den Vorteil, dass es automatisch abläuft und nicht von einer Eingabe eines Anwenders abhängig ist. Das Ermitteln ist dadurch auch für einen Anwender komfortabler. Um einen energieoptimierten Betrieb zu gewährleisten ist es jedoch sinnvoller, das Signal mittels tragbarem Anwenderendgerät 3 und/oder der Anwenderschnittstelle 4 zu ermitteln. Die erste Betriebsweise dient größtenteils der Innenraumüberwachung des Fortbewegungsmittels 10, die zweite Betriebsweise erweitert die Überwachung auf den Dachaufbau 2 des Fortbewegungsmittels 10. So kann die Energieeffizienz gesteigert werden.
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Die Diebstahlwarnanlage verwendet in der vorliegenden Ausführungsform einen der ersten Sensoren 1 des Fortbewegungsmittels 10 zur Diebstahlüberwachung. Mittels des ersten Sensors 1 wird also das Signal erzeugt und der Dachaufbau 2 überwacht. Es ist also möglich, das Verfahren nur mit einem ersten Sensor durchzuführen, wodurch Energieersparnisse entstehen und die Lebensdauer anderer im Fortbewegungsmittel 10 befindlicher erster Sensoren 1 erhöht wird. Außerdem kann der Diebstahlwarnanlage mindestens ein weiterer erster Sensor 1 des Fortbewegungsmittels 10 zugeschaltet und/oder abgeschaltet werden. In der vorliegenden Ausführungsform werden als weitere erste Sensoren 1 ein Beschleunigungssensor 8 und/oder ein Höhenstandsensor 9 und/oder ein Reifendrucksensor 11 verwendet. Es ist denkbar, weitere erste Sensoren 1, die im Fortbewegungsmittel 10 angeordnet sind, zuzuschalten und/oder abzuschalten. Diese weiteren ersten Sensoren 1 müssen nicht zu der Gruppe erster Sensoren 1 gehören, die vorausgehend explizit genannt wurden. Durch das Zuschalten von ersten Sensoren 1 kann die Diebstahlwarnanlage des Dachaufbaus 2 eine präzisere Überwachung gewährleisten. Das Abschalten der ersten Sensoren 1 macht das Fortbewegungsmittel 10 insgesamt energieeffizienter.
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In einer weiteren Ausführungsform kann der Diebstahlwarnanlage mindestens ein zweiter externer Sensor 12, insbesondere ein Hagelsensor, zugeschaltet und/oder abgeschaltet werden. Der zweite externe Sensor 12 führt zu einer präzisierten Überwachung des Dachaufbaus 2. Der Hagelsensor erfasst primär Erschütterungen und ist daher in einer bevorzugten Ausführungsform als zweiter externer Sensor 12 angeordnet. Die Position des zweiten Sensors 12 am Fortbewegungsmittel kann angepasst werden, im Gegensatz zu der Position der bereits im Fortbewegungsmittel vorhandenen ersten Sensoren 1. Durch vorteilhafte Positionierung des zweiten Sensors 12 wird die Präzision der Überwachung des Dachaufbaus 2 gesteigert. In 2 ist der zweite Sensor 12 beispielsweise auf einer Innenraumseite eines Dachs des Fortbewegungsmittels 10 angeordnet, um dadurch leichter Erschütterungen im Dachbereich zu detektieren. Die Positionierung kann aber beispielsweise auch in dem Türrahmen oder in der Frontscheibe des Fortbewegungsmittels 10 erfolgen.
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In 2 ist ein Armaturenbrett mit einer Anwenderschnittstelle 4 und ein tragbares Anwenderendgerät 3 gezeigt. Mittels des tragbaren Anwenderendgerät 3 und/oder der der Anwenderschnittstelle 4 kann von der zweiten Betriebsweise in die erste Betriebsweise geschaltet werden. Sollte beispielsweise der Aufenthalt an einer Raststätte doch kürzer ausfallen als geplant, kann durch den Wechsel von der zweiten Betriebsweise in die erste Betriebsweise Energie gespart werden. Das Verwenden eines tragbaren Anwenderendgerätes 3 hat den besonderen Vorteil, dass man sich nicht im Fortbewegungsmittel 10 und auch nicht in der Nähe des Fortbewegungsmittels 10 befinden muss, um von dem zweiten Betriebsmodus in den ersten Betriebsmodus zu schalten.
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Bevorzugt wird beim Auslösen des Alarms eine Mitteilung an ein tragbares Anwenderendgerät übermittelt. Dadurch kann der Anwender schneller auf einen möglichen Diebstahl reagieren und beispielsweise die Polizei unverzüglich kontaktieren. Außerdem kann das Fortbewegungsmittel 10 bei Auslösen des Alarms akustische und/oder optische Signale ausgibt. Dies dient der Abschreckung. Die Wahrscheinlichkeit, dass der unberechtigte Zugriff abgebrochen wird, kann so erhöht werden. Auch können dadurch weitere Personen auf die Situation hingewiesen werden, welche später bei der Aufklärung der Situation behilflich sein können. Der Alarm kann mittels des tragbaren Anwenderendgerätes 3 auch deaktiviert werden. Sollte sich beispielsweise herausstellen, dass ein Fehlalarm ausgelöst wurde, kann der Anwender - ohne direkt vor Ort sein zu müssen - den Alarm abstellen.
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In 3 ist ein Fortbewegungsmittel mit einem Dachaufbau 2 gezeigt. In dem oberen Teil der Frontscheibe des Fortbewegungsmittels 10 ist eine Kamera 5 angeordnet. Mittels der im Fortbewegungsmittel 10 angeordneten Kamera 5 wird bei Auslösen 500 des Alarms eine Live-Übertragung auf dem tragbaren Anwenderendgerät 3 verfügbar. Die Kamera 5 kann dabei auch an jeder anderen Position des Fortbewegungsmittels 10 positioniert sein, beispielsweise an der Heckscheibe oder am Kühlergrill des Fortbewegungsmittels 10. Die Live-Übertragung kann der unmittelbaren Identifizierung eines unberechtigten Akteurs dienen. Außerdem kann durch die Live-Übertragung auch ein Fehlalarm festgestellt werden, der mittels tragbarem Anwenderendgerät 3 abgestellt werden kann. In einer weiteren Ausführungsform startet mindestens eine im Fortbewegungsmittel 10 angeordnete Kamera 5 bei Auslösen des Alarms eine Aufzeichnung. Diese Aufzeichnung kann als Beweismittel fungieren und lässt eine genauere Betrachtung der Situation zu.
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In 4 ist der Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens in Form eines Flussdiagrams gezeigt. In Schritt 100 wird ein Signal ermittelt. Im Ansprechen auf das ermittelte Signal wird in Schritt 200 die Diebstahlüberwachung auf den Dachaufbau im Ansprechen auf das Signal erweitert. Man unterscheidet hierbei zwischen einer ersten Betriebsweise und einer zweiten Betriebsweise. Die erste Betriebsweise überwacht hauptsächlich den Innenraum des Fortbewegungsmittels und die Position des Fortbewegungsmittels. In der zweiten Betriebsweise wird zusätzlich die Überwachung des Dachaufbaus bereitgestellt. Dazu kann in Schritt 300 mindestens ein weiterer erster Sensor des Fortbewegungsmittels zugeschaltet werden. Im selben Schritt kann besagter erster Sensor, oder auch einer der anderen ersten Sensoren abgeschaltet werden. Das Abschalten 300 eines ersten Sensors kann auf Eingabe eines Anwenders eines tragbaren Anwenderendgerätes hin geschehen. In Schritt 400 wird eine Verringerung der Toleranzgrenze im zweiten Betriebsmodus gegenüber dem ersten Betriebsmodus vorgenommen. Die Sensibilität der Diebstahlwarnanlage nimmt dadurch zu. Es können beispielsweise kleinere Erschütterungen des Fortbewegungsmittels detektiert werden, die Hinweise auf einen potentiellen Diebstahl eines sich auf dem Dachaufbau befindenden Objektes geben können.
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Neben der vorstehenden schriftlichen Beschreibung der Erfindung wird zu deren ergänzender Offenbarung hiermit explizit auf die zeichnerische Darstellung der Erfindung in den Figuren Bezug genommen.
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Bezugszeichenliste:
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- 1
- erster Sensor
- 2
- Dachaufbau
- 3
- tragbares Anwenderendgerät
- 4
- Anwenderschnittstelle
- 5
- Kamera
- 7
- Auswerteeinheit
- 8
- Beschleunigungssensor
- 9
- Höhenstandsensor
- 10
- Fortbewegungsmittel
- 11
- Reifendrucksensor
- 12
- zweiter Sensor
- 100 bis 400
- Verfahrensschritte