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DE102024102960B3 - Ablageeinrichtung für ein Kraftfahrzeug sowie entsprechendes Kraftfahrzeug - Google Patents

Ablageeinrichtung für ein Kraftfahrzeug sowie entsprechendes Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102024102960B3
DE102024102960B3 DE102024102960.9A DE102024102960A DE102024102960B3 DE 102024102960 B3 DE102024102960 B3 DE 102024102960B3 DE 102024102960 A DE102024102960 A DE 102024102960A DE 102024102960 B3 DE102024102960 B3 DE 102024102960B3
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DE102024102960.9A
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English (en)
Inventor
Steffen Ross
Philipp Sawitzki
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Audi AG
Original Assignee
Audi AG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/04Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps in driver or passenger space, e.g. using racks
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N3/00Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for
    • B60N3/001Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for of tables or trays
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Ablageeinrichtung (6) für ein Kraftfahrzeug (1). Dabei sind eine Grundplatte (7), ein bezüglich der Grundplatte (7) verlagerbar gelagertes Ausziehelement (8) sowie ein flexibles Ablageelement (9) vorgesehen, das einerseits an der Grundplatte (7) und andererseits an dem Ausziehelement (8) befestigt ist, sodass das Ablageelement (9) in einer ersten Stellung des Ausziehelements (8) zwischen der Grundplatte (7) und dem Ausziehelement (8) angeordnet ist und in einer zweiten Stellung des Ausziehelements (8) wenigstens eine Ablagefläche (14) bildet. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Kraftfahrzeug (1) mit einer Ablageeinrichtung (6).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Ablageeinrichtung für ein Kraftfahrzeug, mittels welcher eine Ablagefläche bereitgestellt wird, auf der ein Benutzer des Kraftfahrzeugs einen oder mehrere Gegenstände abstellen kann. Die Ablageeinrichtung verfügt über eine Grundplatte, ein bezüglich der Grundplatte verlagerbar gelagertes Ausziehelement sowie ein flexibles Ablageelement, das einerseits an der Grundplatte und andererseits an dem Ausziehelement befestigt ist, sodass das Ablageelement in einer ersten Stellung des Ausziehelements zwischen der Grundplatte und dem Ausziehelement angeordnet ist und in einer zweiten Stellung des Ausziehelements wenigstens eine Ablagefläche bildet, wobei bei einem Verlagern des Ausziehelements aus Richtung der ersten Stellung in Richtung der zweiten Stellung das Ablageelement elastisch gespannt wird, sodass es auf das Ausziehelement eine in Richtung der ersten Stellung gerichtete Rückstellkraft ausübt. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug mit einer Ablageeinrichtung.
  • Aus dem Stand der Technik ist beispielsweise die Druckschrift DE 198 04 461 C1 bekannt. Diese betrifft eine Ablageeinrichtung für einen Fahrzeuginnenraum mit einem aufblasbaren Ablageteil aus einem elastischen Material, das mithilfe einer Gasversorgungseinrichtung von einem gasentleerten Nichtgebrauchszustand in einen gasbefüllten Gebrauchszustand überführbar ist. Die Ablageeinrichtung ist derart ausgebildet, dass im Fahrzeuginnenraum jederzeit eine Ablage zur Verfügung gestellt werden kann, die im Falle einer Kollision mit ihrem Verwender für diesen keine Verletzungsgefahr bildet. Dies wird erreicht, indem das Ablageteil in einem Bereich seines Umfangs an einem Verkleidungselement im Fahrzeug Innenraum befestigt ist, sich das Ablageteil im Gebrauchszustand von dem Verkleidungselement ausgehend in den Fahrzeuginnenraum erstreckt, das Ablageteil im Nichtgebrauchszustand in einer im Verkleidungselement vorgesehenen Aufnahme unterbringbar ist und die Gasversorgungseinrichtung im Verkleidungselement untergebracht ist.
  • Weiterhin offenbart die Druckschrift DE 10 2019 210 001 B4 ein Kraftfahrzeug, aufweisend wenigstens einen Sitz, eine insbesondere während eines autonomen Fahrbetriebs nutzbare, wenigstens einem des wenigstens einen Sitzes zugeordnete Ablageeinrichtung mit einer Ablageplatte, insbesondere in Form eines Tisches, und eine Kollisionsdetektionseinrichtung zur Detektion einer Kollision des Kraftfahrzeugs mit einem Objekt, wobei die Ablageplatte wenigstens einen diese ausgehend von einem Nutzungszustand verkleinernden und/oder zur Minimierung eines Verletzungsrisikos für einen in dem zugeordneten Sitz befindlichen Insassen bewegenden oder verformenden Kollabierungsaktor mit einer zugeordneten Auslöseeinheit aufweist, wobei die Auslöseeinheit zum Auslösen des Kollabierungsaktors bei Vorliegen eines eine Kollision anzeigenden Kollisionssignals der Kollisionsdetektionseinrichtung ausgebildet ist.
  • Die Druckschrift DE 10 2022 129 172 B3 betrifft eine verstellbare Tischanordnung für ein Fortbewegungsmittel, umfassend einen L-förmigen Träger mit einem ersten Trägerabschnitt und einem daran anschließenden, gewinkelt davon abragenden zweiten Trägerabschnitt, wobei eine vom zweiten Trägerabschnitt teleskopartig herausfahrbare Tragstruktur mit einer daran befestigten, flexiblen und flächigen Auflage vorgesehen ist, wobei die Auflage zusammen mit der Tragstruktur ausfahrbar ist und die Tragstruktur abdeckt.
  • Weiterhin sind aus dem Stand der Technik die Druckschriften DE 2009 046 688 A1 , DE 10 2018 132 163 A1 und US 2017 / 0 113 589 A1 bekannt.
  • Dabei ist vorgesehen, dass die Ablageplatte eine eine Druckkammer definierende, an ihrer Oberseite eine Ablagefläche bereitstellende Hülle aufweist, wobei die Druckkammer im Nutzungszustand mit einem Gas gefüllt ist, wobei in der Druckkammer vertikal verlaufende, die Oberseite und die Unterseite der Hülle verbindende Stützfäden, insbesondere gemäß dem Dropstitch-Verfahren, vorgesehen sind.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Ablageeinrichtung für ein Kraftfahrzeug vorzuschlagen, welche gegenüber bekannten Ablageeinrichtungen Vorteile aufweist, insbesondere einfach und kostengünstig ausgestaltet sowie nachrüstbar ist.
  • Dies wird erfindungsgemäß mit einer Ablageeinrichtung für ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 erreicht. Dabei ist vorgesehen, dass das Ausziehelement derart bezüglich der Grundplatte gelagert ist, dass die von dem Ablageelement bewirkte Rückstellkraft das Ausziehelement in der einem Übertotpunkt entsprechenden zweiten Stellung hält.
  • Grundsätzlich liegen eine Grundplatte, ein bezüglich der Grundplatte verlagerbares Ausziehelement sowie ein flexibles Ablageelement vor, das einerseits an der Grundplatte und andererseits an dem Ausziehelement befestigt ist, sodass das Ablageelement in einer ersten Stellung des Ausziehelements zwischen der Grundplatte und dem Ausziehelement angeordnet ist und in einer zweiten Stellung des Ausziehelements wenigstens eine Ablagefläche bildet.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die in der Beschreibung erläuterten Ausführungsbeispiele nicht beschränkend sind; vielmehr sind beliebige Variationen der in der Beschreibung, den Ansprüchen sowie den Figuren offenbarten Merkmale realisierbar.
  • Die Ablageeinrichtung ist vorzugsweise Bestandteil des Kraftfahrzeugs, kann jedoch selbst verständlich auch separat von diesem vorliegen, insbesondere bis zu einer Montage der Ablageeinrichtung an beziehungsweise in dem Kraftfahrzeug. Die Ablageeinrichtung dient zur Bereitstellung der Ablagefläche an beziehungsweise in dem Kraftfahrzeug, vorzugsweise in einem Innenraum des Kraftfahrzeugs. Beispielsweise ist die Ablageeinrichtung an einem Armaturenbrett, an einem Sitz des Kraftfahrzeugs, insbesondere an einer Rückseite des Sitzes, an einer Tür oder dergleichen angeordnet und befestigt.
  • Bekannt ist es, klappbare oder schwenkbare Ablageelemente zu verwenden, welche in einer ersten Stellung platzsparend verstaut sind und in einer zweiten Stellung die Ablagefläche bereitstellen. Derartige Ablageelement sind jedoch aufgrund der notwendigen Mechanik platzaufwendig. Zudem müssen üblicherweise Maßnahmen getroffen werden, um das Ablageelement im Falle eines Unfalls des Kraftfahrzeugs zur Reduzierung einer Verletzungsgefahr für einen Insassen des Kraftfahrzeugs anzuordnen.
  • Es soll daher eine Ablageeinrichtung geschaffen werden, welche einfach aufgebaut und damit kostengünstig herstellbar ist. Zudem soll sich die Ablageeinrichtung insbesondere zur Nachrüstung eignen, sie kann also auch nachträglich an beziehungsweise in dem Kraftfahrzeug montiert werden. Auch sind keine aufwendigen Maßnahmen notwendig, um die Ablageeinrichtung im Falle des Unfalls des Kraftfahrzeugs unfallsicher anzuordnen.
  • Die erfindungsgemäße Ablageeinrichtung verfügt über die Grundplatte, das Ausziehelement sowie das Ablageelement. Die Grundplatte dient insbesondere zur Befestigung der Ablageeinrichtung an einem Element des Kraftfahrzeugs, insbesondere einem Innenausstattungselement des Kraftfahrzeugs, wie beispielsweise dem Armaturenbrett, dem Sitz, der Tür oder dergleichen. Die Grundplatte ist vorzugsweise als starres Element ausgestaltet und im wesentlichen plattenförmig, sie weist also in zwei senkrecht aufeinander stehenden Richtungen, nämlich einer ersten und einer zweiten Richtung, jeweils größere Abmessungen auf als in einer auf den beiden Richtungen jeweils senkrecht stehenden dritten Richtung. Beispielsweise sind die Abmessungen der Grundplatte in der ersten Richtung und/oder ihre Abmessungen in der zweiten Richtung jeweils um einen Faktor von mindestens 10, mindestens 25 oder mindestens 50 größer als die Abmessungen in der dritten Richtung.
  • Weiterhin verfügt die Ablageeinrichtung über das Ausziehelement. Dieses ist bezüglich der Grundplatte verlagerbar gelagert. Das bedeutet, dass das Ausziehelement rotatorisch und/oder translatorisch bezüglich der Grundplatte durch einen Benutzer verlagerbar ist. Beispielsweise ist an dem Ausziehelement ein Griff angeordnet oder ausgeformt, über welchen der Benutzer an dem Ausziehelement angreifen kann. Vorzugsweise ist das Ausziehelement unmittelbar an der Grundplatte gelagert, über eine entsprechende Lagerung ist also das Ausziehelement direkt an die Grundplatte angebunden. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass lediglich eine unmittelbare Lagerung des Ausziehelements eine Grundplatte realisiert ist. In diesem Fall greift das Ausziehelement über die Lagerung an einem anderen Element an, welches letztlich mit der Grundplatte in Verbindung steht beziehungsweise bezüglich der Grundplatte ortsfest angeordnet ist.
  • Die Grundplatte und das Ausziehelement sind über das flexible Ablageelement miteinander verbunden. Das Ablageelement ist also einerseits an der Grundplatte und andererseits an dem Ausziehelement befestigt. Das Ablageelement dient dazu, die Ablagefläche herzustellen. Das bedeutet, dass die Ablagefläche zumindest zeitweise von dem Ablageelement gebildet ist beziehungsweise an dem Ablageelement vorliegt. Unter der Ablagefläche ist eine Fläche zu verstehen, auf welcher wenigstens ein Gegenstand zumindest zeitweise durch den Benutzer abstellbar ist. Vorzugsweise ist die Ablagefläche vollständig oder zumindest bereichsweise eben ausgestaltet, um ein stabiles Abstellen des wenigstens einen Gegenstand zu ermöglichen.
  • Das Ausziehelement ist in unterschiedlichen Stellungen bezüglich der Grundplatte anordenbar, nämlich zumindest in der ersten Stellung und in der zweiten Stellung. Die erste Stellung kann auch als Nichtgebrauchsstellung und die zweite Stellung als Gebrauchsstellung bezeichnet werden. In der ersten Stellung ist das Ausziehelement näher an der Grundplatte angeordnet als in der zweiten Stellung, insbesondere ist ein geometrischer Schwerpunkt des Ausziehelements in der zweiten Stellung weiter von einem geometrischen Schwerpunkt der Grundplatte entfernt als in der ersten Stellung.
  • In der ersten Stellung des Ausziehelements soll das Ablageelement zwischen der Grundplatte und dem Ausziehelement angeordnet sein, sodass das Ablageelement und die Ablageeinrichtung insgesamt kompakte Abmessungen aufweisen. In der zweiten Stellung des Ausziehelements ist das Ablageelement zwischen der Grundplatte und dem Ausziehelement zum Bilden der Ablagefläche aufgespannt. Um ein einfaches Verlagern des Ausziehelements zwischen der ersten Stellung und der zweiten Stellung beziehungsweise umgekehrt zu ermöglichen, ist das Ablageelement flexibel ausgestaltet. Hierunter ist zu verstehen, dass das Ablageelement reversibel verformbar ist.
  • Vorzugsweise weist das Ablageelement in der ersten Stellung des Ausziehelements eine erste Gestalt beziehungsweise Form und in der zweiten Stellung des Ausziehelements eine zweite Gestalt beziehungsweise Form auf, welche von der ersten Gestalt verschieden ist. Unter der Gestalt ist insbesondere eine Außenkontur zu verstehen, welche sich zwischen der ersten Stellung und der zweiten Stellung des Ausziehelements unterscheidet. Beispielsweise weist das Ablageelement in der ersten Stellung des Ausziehelements in einer Richtung kleinere erste Abmessungen und in der zweiten Stellung größere zweite Abmessungen auf.
  • Mit der beschriebenen Ausgestaltung der Ablageeinrichtung werden die bereits genannten Vorteile erzielt. Insbesondere ist die beschriebene Ablageeinrichtung konstruktiv einfach aufgebaut und kostengünstig herstellbar. Zudem kann aufgrund der flexiblen Ausgestaltung des Ablageelements auf zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung der Ablageeinrichtung im Falle eines Unfalls des Kraftfahrzeugs verzichtet werden, da wegen der flexiblen Ausgestaltung des Ablageelement keine Verletzungsgefahr besteht.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Ablageelement Bereiche mit unterschiedlichen Steifigkeiten aufweist. Das Ablageelement ist grundsätzlich einstückig ausgestaltet. Es kann sich jedoch aus unterschiedlichen Bereichen zusammensetzen, die sich durch unterschiedliche Festigkeiten beziehungsweise Steifigkeiten auszeichnen. Beispielsweise sind jeweils zwei Bereiche mit höherer Steifigkeit über einen Bereich mit geringerer Steifigkeit miteinander verbunden. Vorzugsweise liegt der zweite Bereich hierbei in Form eine Filmscharniers oder dergleichen vor. Bei einer solchen Ausgestaltung kann das Ablageelement einstückig und materialeinheitlich ausgestaltet sein, da die geringere Steifigkeit des zweiten Bereichs vorzugsweise durch eine geringere Materialstärke realisiert ist.
  • Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Bereiche aus unterschiedlichen Materialien bestehen, welche stoffschlüssig miteinander verbunden sind. In diesem Fall wird das Ablageelement beispielsweise mittels eines Mehrkomponenten-Spritzgießverfahrens hergestellt. Das sich aus den mehreren Bereichen zusammensetzende Ablageelement ist beispielsweise nach Art eines Faltenbalgs ausgestaltet, liegt also zumindest bereichsweise als Faltenbalg vor. Hierdurch wird ein einfaches Entfalten und Zusammenfalten des Ablageelements bei dem Verlagern des Ausziehelements aus der ersten Stellung in die zweite Stellung beziehungsweise umgekehrt erzielt.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das flexible Ablageelement durch zumindest bereichsweise Ausgestaltung aus einem elastischen Material elastisch ist. Das flexible Ablageelement besteht bereichsweise oder vollständig aus dem elastischen Material und ist entsprechend selbst elastisch. Unter dem elastischen Material ist ein Material zu verstehen, welches reversibel durch Krafteinwirkung ausgehend von einer Ausgangsform verformbar ist und bei einem Wegfall der Krafteinwirkung selbsttätig aufgrund seiner Elastizität in seine Ausgangsform zurückkehrt. Die Elastizität des Ablageelements wird beispielsweise durch Entropieelastizität beziehungsweise Gummielastizität bewirkt.
  • Um die Elastizität des Ablageelement zu realisieren, besteht dieses aus dem elastischen Material, vorzugsweise aus einem Elastomer. Beispielsweise liegt das Ablageelement in Form einer Kunststoffmembran vor, die in der ersten Stellung des Ausziehelements entspannt und in der zweiten Stellung des Ausziehelements zwischen der Grundplatte und dem Ausziehelement verspannt ist und hierdurch die Ablagefläche bildet. Mit der beschriebenen Ausgestaltung der Ablageeinrichtung werden auf besonders kostengünstige und einfache Art und Weise die bereits erwähnten Vorteile erzielt.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Ausziehelement bezüglich der Grundplatte um eine Drehachse rotatorisch und/oder entlang eines Verlagerungswegs translatorisch verlagerbar gelagert ist, insbesondere an der Grundplatte. Das Ausziehelement ist bezüglich der Grundplatte grundsätzlich beliebig verlagerbar beziehungsweise verlagerbar gelagert. Die Lagerung kann derart ausgestaltet sein, dass eine Drehbewegung um die Drehachse und/oder die Bewegung entlang des Verlagerungswegs zugelassen ist, insbesondere ausschließlich. Vorzugsweise ist das Ausziehelement entweder rotatorisch oder translatorisch verlagerbar gelagert, nicht jedoch rotatorisch und translatorisch verlagerbar.
  • Im Falle der Lagerung zur translatorischen Verlagerung ist das Ausziehelement entlang des Verlagerungswegs verlagerbar. Der Verlagerungsweg kann grundsätzlich beliebig verlaufen, vorzugsweise ist er durchgehend gerade, sodass die Lagerung eine lineare Verlagerung des Ausziehelements sicherstellt. Wie bereits erwähnt ist das Ausziehelement vorzugsweise an der Grundplatte selbst gelagert, auch eine indirekte beziehungsweise mittelbare Lagerung kann jedoch realisiert sein. Mit der beschriebenen Lagerung des Ausziehelement bezüglich der Grundplatte wird eine einfach zu handhabende Ablageeinrichtung geschaffen.
  • Die Erfindung sieht vor, dass bei einem Verlagern des Ausziehelements aus Richtung der ersten Stellung in Richtung der zweiten Stellung das Ablageelement elastisch gespannt wird, sodass es auf das Ausziehelement eine in Richtung der ersten Stellung gerichtete Rückstellkraft ausübt. Das Ablageelement ist derart zwischen der Grundplatte und dem Ausziehelement angeordnet, dass es bei dem Verlagern des Ausziehelements in Richtung der zweiten Stellung elastisch verformt wird. Entsprechend bewirkt es zwischen der Grundplatte und dem Ausziehelement eine Kraft, welche auf ein Herstellen der ursprünglichen Gestalt des Ablageelements gerichtet ist, nämlich die Rückstellkraft. Bei dem Verlagern des Ausziehelements in Richtung der zweiten Stellung muss insoweit die Rückstellkraft durch den Benutzer der Ablageeinrichtung überwunden werden, um erfolgreich die Ablagefläche mittels des Ablageelement herzustellen.
  • Beispielsweise ist es vorgesehen, das Ausziehelement nach seinem Verlagern in die zweite Stellung in dieser festzusetzen, also eine Haltekraft zu erzeugen, die der Rückstellkraft entgegengerichtet ist, insbesondere mittels einer Verriegelung. Durch das Festsetzen des Ausziehelements in der zweiten Stellung verbleibt das Ablageelement in seiner der zweiten Stellung entsprechenden Form, sodass die Ablagefläche vorliegt. Die Rückstellkraft kann, beispielsweise nach dem Lösen der Verriegelung, zum Verlagern des Ausziehelements aus der zweiten Stellung heraus in Richtung der ersten Stellung genutzt werden. Das elastische Spannen des Ablageelement stellt eine plane Ausgestaltung der Ablagefläche sicher.
  • Die Erfindung sieht vor, dass das Ausziehelement derart bezüglich der Grundplatte gelagert ist, dass die von dem Ablageelement bewirkte Rückstellkraft das Ausziehelement in der einem Übertotpunkt entsprechenden zweiten Stellung hält. Das Ausziehelement ist insoweit bevorzugt mittels eines Hebelmechanismus bezüglich der Grundplatte gelagert. Der Hebelmechanismus ist hierbei derart ausgestaltet, dass er die von dem Ablageelement bewirkte Rückstellkraft in wenigstens einer Stellung des Ausziehelements derart in seine Lagerung einleitet, dass das Ausziehelement hinsichtlich seiner beiden Stellungen kräftefrei ist, also von der Rückstellkraft weder in Richtung der ersten Stellung noch in Richtung der zweiten Stellung gedrängt wird. Diese Stellung liegt in einem Totpunkt des Hebemechanismus vor.
  • Es ist vorgesehen, dass die zweite Stellung in dem Übertotpunkt des Hebelmechanismus vorliegt beziehungsweise diesem entspricht. Das bedeutet, dass die zweite Stellung auf der der ersten Stellung gegenüberliegenden Seite des Totpunkts angeordnet ist, sodass für das Erreichen der zweiten Stellung aus der ersten Stellung heraus der Totpunkt überschritten werden muss. In der zweiten Stellung wirkt zwar weiterhin die Rückstellkraft auf das Ausziehelement, drängt es jedoch von der ersten Stellung fort, insbesondere an einen Endanschlag, welcher ein Verlagern des Ausziehelements aus Richtung der ersten Stellung über die zweite Stellung hinaus verhindert und entsprechend angeordnet beziehungsweise ausgestaltet ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung der Ablageeinrichtung kann auf eine Verriegelung für das Ausziehelement verzichtet werden, da das Festsetzen des Ausziehelements mittels der Rückstellkraft des Ablageelement bewirkt wird.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Ausziehelement als Ausziehrahmen oder als Ausziehleiste vorliegt. Das Ausziehelement kann also rahmenförmig oder leistenförmig sein. Unter dem Ausziehrahmen ist eine Ausgestaltung des Ausziehelements zu verstehen, bei welcher dieses mehrere Holme aufweist, die eine zentrale Öffnung des Ausziehelements umgreifen. Beispielsweise ist der Ausziehrahmen viereckig, insbesondere rechteckig. Bevorzugt ist der Ausziehrahmen derart gelagert, dass er in der ersten Stellung die Grundplatte umgreift, die Grundplatte also in die von den Holmen begrenzte Öffnung eingreift. Hierdurch wird eine besonders kompakte Ausgestaltung der Ablageeinrichtung erzielt.
  • Alternativ liegt das Ausziehelement als Ausziehleiste vor. Hierunter ist eine Ausgestaltung des Ausziehelement zu verstehen, bei welcher dieses in einer von zwei senkrecht aufeinander stehenden Richtungen definierten Ebene einen rechteckigen Querschnitt aufweist und in einer senkrecht auf diesen Richtungen stehenden Richtung eine Erstreckung aufweist, welche deutlich größer ist als die Erstreckung in jeder der anderen Richtungen, beispielsweise um einen Faktor von mindestens 10, mindestens 25 oder mindestens 50. In jedem Fall wird, unabhängig von der Ausgestaltung des Ausziehelements, ein hoher Bedienkomfort der Ablageeinrichtung erzielt.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Drehachse parallel zu der Grundplatte ausgerichtet und/oder der Verlagerungsweg bezüglich der Grundplatte angewinkelt ist. Die Grundplatte weist eine Längsmittelebene auf, welche in den Richtungen ihrer größten Erstreckung mittig angeordnet ist. Die Drehachse ist beispielsweise in dieser Längsmittelebene vollständig aufgenommen oder zumindest parallel zu ihr angeordnet. Zusätzlich oder alternativ ist der Verlagerungsweg bezüglich der Grundplatte angewinkelt, insbesondere wiederum bezüglich ihrer Längsmittelebene. Das bedeutet, dass der Verlagerungsweg mit der Grundplatte beziehungsweise der Längsmittelebene einen Winkel einschließt, welcher größer als 0° und kleiner als 180° ist. Vorzugsweise beträgt der Winkel mindestens 60° und höchstens 120°, mindestens 75° und höchstens 105° oder in etwa oder genau 90°. Erneut wird man einer solchen Ausgestaltung ein hoher Bedienkomfort erzielt.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Ausziehelement über einen Dämpfer gelagert und/oder mittels einer Verriegelung in wenigstens einer der Stellungen festsetzbar ist. Der Dämpfer ist derart angeordnet und ausgestaltet, dass er eine Verlagerung des Ausziehelements aus Richtung der zweiten Stellung in Richtung der ersten Stellung und/oder umgekehrt bremst beziehungsweise dämpft. Hierdurch wird ein plötzliches Zurückschnappen des Ausziehelements aufgrund der von dem Ablageelement bewirkten Rückstellkraft vermieden. Zusätzlich oder alternativ liegt die Verriegelung vor. Diese dient dazu, das Ausziehelement in der wenigstens einen Stellung festzusetzen, vorzugsweise zumindest in der ersten Stellung und/oder zumindest in der zweiten Stellung, besonders bevorzugt jedoch sowohl in der ersten Stellung als auch in der zweiten Stellung. Hierdurch wird die bereits erwähnte komfortable Bedienung der Ablageeinrichtung umgesetzt.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Kraftfahrzeug mit einer Ablageeinrichtung, insbesondere einer Ablageeinrichtung gemäß den Ausführungen im Rahmen dieser Beschreibung. Dabei ist vorgesehen, dass die Ablageeinrichtung über eine Grundplatte, ein bezüglich der Grundplatte verlagerbar gelagertes Ausziehelement sowie ein flexibles Ablageelement verfügt, das einerseits an der Grundplatte und andererseits an dem Ausziehelement befestigt ist, sodass das Ablageelement in einer ersten Stellung des Ausziehelements zwischen der Grundplatte und dem Ausziehelement angeordnet ist und in einer zweiten Stellung des Ausziehelements wenigstens eine Ablagefläche bildet.
  • Dabei ist weiterhin vorgesehen, dass das Ausziehelement derart bezüglich der Grundplatte gelagert ist, dass die von dem Ablageelement bewirkte Rückstellkraft das Ausziehelement in der einem Übertotpunkt entsprechenden zweiten Stellung hält.
  • Auf die Vorteile einer derartigen Ausgestaltung des Kraftfahrzeugs beziehungsweise der Ablageeinrichtung wurde bereits hingewiesen. Sowohl das Kraftfahrzeug als auch die Ablageeinrichtung können gemäß den Ausführungen im Rahmen dieser Beschreibung weitergebildet sein, sodass insoweit auf diese verwiesen wird. Wie bereits erwähnt, verfügt das Kraftfahrzeug über ein Innenausstattungselement, beispielsweise das Armaturenbrett, den Sitz und/oder die Tür. An dem Innenausstattungselement, zum Beispiel also an mindestens einem der genannten Elemente, ist die Ablageeinrichtung beziehungsweise eine von mehreren Ablageeinrichtungen angeordnet beziehungsweise befestigt. Insbesondere ist ausschließlich die Grundplatte an dem Innenausstattungselement befestigt, wohingegen das Ausziehelement und das Ablageelement zumindest zeitweise verlagerbar sind.
  • Die in der Beschreibung beschriebenen Merkmale und Merkmalskombinationen, insbesondere die in der nachfolgenden Figurenbeschreibung beschriebenen und/oder in den Figuren gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen, sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es sind somit auch Ausführungsformen als von der Erfindung umfasst anzusehen, die in der Beschreibung und/oder den Figuren nicht explizit gezeigt oder erläutert sind, jedoch aus den erläuterten Ausführungsformen hervorgehen oder aus ihnen ableitbar sind.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert, ohne dass eine Beschränkung der Erfindung erfolgt. Dabei zeigt:
    • 1 eine schematische Darstellung eines Bereichs eines Kraftfahrzeugs mit einer Ablageeinrichtung in einer ersten Ausführungsform, wobei ein Ausziehelement der Ablageeinrichtung in einer ersten Stellung angeordnet ist,
    • 2 eine schematische Darstellung des Bereichs des Kraftfahrzeugs, mit der Ablageeinrichtung in ihrer ersten Ausführungsform, wobei das Ausziehelement in einer von der ersten Stellung verschiedenen zweiten Stellung angeordnet ist, sowie
    • 3 eine schematische Darstellung eines Bereichs des Kraftfahrzeugs mit einer Ablageeinrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform.
  • Die 1 zeigt eine schematische Darstellung eines Bereichs eines Kraftfahrzeugs 1, genauer gesagt eines Sitzes 2 des Kraftfahrzeugs 1. Der Sitz 2 verfügt über ein Sitzpolster 3 mit einer Sitzfläche 4 sowie über eine Rückenlehne 5. An der Rückenlehne 5 ist eine Ablageeinrichtung 6 angeordnet, die über eine Grundplatte 7, ein Ausziehelement 8 in Form eines Ausziehrahmens sowie ein Ablageelement 9 verfügt. Das Ablageelement 9 ist zwischen der Grundplatte 7 und dem Ausziehelement 8 angeordnet, also einerseits an der Grundplatte 7 und andererseits an dem Ausziehelement 8 befestigt. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel umgreifen sowohl das Ausziehelement 8 als auch das Ablageelement 9 die Grundplatte 7. Beide weisen insoweit Ausnehmungen auf, in welchen die Grundplatte 7 angeordnet ist.
  • Das Ablageelement 9 setzt sich beispielsweise aus mehreren Bereichen 10 zusammen, welche insbesondere starr und über hier nicht erkennbare Elemente 11 mit geringerer Steifigkeit beziehungsweise höherer Elastizität verbunden sind. Diese Bereiche 10 sind in der gezeigten ersten Stellung des Ausziehelements 8 zwischen den Bereichen 10 angeordnet und von diesen verdeckt.
  • Die 2 zeigt erneut die schematische Darstellung des Kraftfahrzeugs 1 mit der Ablageeinrichtung 6 in der ersten Ausführungsform, wobei das Ausziehelement 8 nun in einer zweiten Stellung angeordnet ist. Die Verlagerung des Ausziehelements 8 aus der ersten Stellung in die zweite Stellung erfolgt gemäß des Pfeils 12 als Drehbewegung um eine Drehachse 13, die hier beispielhaft oberhalb der Grundplatte 7 angeordnet ist. Selbstverständlich kann die Drehachse 13 auch anders als dargestellt angeordnet sein, beispielsweise unterhalb der Grundplatte 7.
  • Es ist erkennbar, dass sich durch das Verlagern des Ausziehelements 8 aus der ersten Stellung in die zweite Stellung die Ablageeinrichtung 6 entfaltet, wobei die zwischen den Bereichen 10 vorliegenden elastischen Bereiche 11 aufgespannt werden. Hierdurch bildet sich eine Ablagefläche 14 zum Abstellen wenigstens eines Gegenstands. Die Ablagefläche 14 ist zudem von ebenfalls von dem Ablageelement 9 gebildeten Wände 15 begrenzt, die gemeinsam mit der Ablagefläche 14 und der Grundplatte 7 einen Aufnahmeraum 16 schaffen. Die Wände 15 dienen als Begrenzung der Ablagefläche 14 und verhindern beispielsweise ein Herunterfallen des auf der Ablagefläche 14 abgelegten Gegenstands.
  • Die 3 zeigt eine schematische Darstellung des Kraftfahrzeugs 1, wiederum mit dem Sitz 2, an dessen Rückenlehne 5 die Ablageeinrichtung 6 in einer zweiten Ausführungsform vorliegt. Das Ablageelement 9 setzt sich erneut aus mehreren Bereichen 10 und 11 zusammen, welche abwechselnd angeordnet und hier lediglich teilweise gekennzeichnet sind. Die Bereiche 10 und 11 sind in mehreren Gruppen 17 zusammengefasst, welche nebeneinander angeordnet sind und jeweils an der Grundplatte 7 und an dem Ausziehelement 8 befestigt sind. Jede der Gruppen umfasst mehrere Bereiche 10 und mehrere Bereiche 11. Die Gruppen 17 sind voneinander beabstandet angeordnet. Es ist lediglich ein Teil der Gruppen 17 gekennzeichnet.
  • Mit der beschriebenen Ausgestaltung des Kraftfahrzeugs 1 beziehungsweise der Ablageeinrichtung 6 für das Kraftfahrzeug 1 wird eine bequem handhabbare Ablageeinrichtung 6 geschaffen, welche zudem einfach aufgebaut und kostengünstig herstellbar ist. Auch ist ihr durch die zumindest bereichsweise flexible Ausgestaltung des Ablageelements 9 ohne weitere Maßnahmen eine hohen Sicherheit inhärent, sodass auch bei einem Unfall des Kraftfahrzeugs 1 keine Verletzungsgefahr für einen Insassen des Kraftfahrzeugs 1 besteht.
  • BEZUGSZEICHENLISTE:
  • 1
    Kraftfahrzeug
    2
    Sitz
    3
    Sitzpolster
    4
    Sitzfläche
    5
    Rückenlehne
    6
    Ablageeinrichtung
    7
    Grundplatte
    8
    Ausziehelement
    9
    Ablageelement
    10
    Bereich
    11
    Bereich
    12
    Pfeil
    13
    Drehachse
    14
    Ablagefläche
    15
    Wand
    16
    Aufnahmeraum
    17
    Gruppe

Claims (8)

  1. Ablageeinrichtung (6) für ein Kraftfahrzeug (1), mit einer Grundplatte (7), einem bezüglich der Grundplatte (7) verlagerbar gelagertem Ausziehelement (8) sowie einem flexiblen Ablageelement (9), das einerseits an der Grundplatte (7) und andererseits an dem Ausziehelement (8) befestigt ist, sodass das Ablageelement (9) in einer ersten Stellung des Ausziehelements (8) zwischen der Grundplatte (7) und dem Ausziehelement (8) angeordnet ist und in einer zweiten Stellung des Ausziehelements (8) wenigstens eine Ablagefläche (14) bildet, wobei bei einem Verlagern des Ausziehelements (8) aus Richtung der ersten Stellung in Richtung der zweiten Stellung das Ablageelement (9) elastisch gespannt wird, sodass es auf das Ausziehelement (8) eine in Richtung der ersten Stellung gerichtete Rückstellkraft ausübt, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausziehelement (8) derart bezüglich der Grundplatte (7) gelagert ist, dass die von dem Ablageelement (9) bewirkte Rückstellkraft das Ausziehelement (8) in der einem Übertotpunkt entsprechenden zweiten Stellung hält.
  2. Ablageeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablageelement (9) Bereiche (10, 11) mit unterschiedlichen Steifigkeiten aufweist.
  3. Ablageeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das flexible Ablageelement (9) durch zumindest bereichsweise Ausgestaltung aus einem elastischen Material elastisch ist.
  4. Ablageeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausziehelement (8) bezüglich der Grundplatte (7) um eine Drehachse (13) rotatorisch und/oder entlang eines Verlagerungswegs translatorisch verlagerbar gelagert ist.
  5. Ablageeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausziehelement (8) als Ausziehrahmen oder als Ausziehleiste vorliegt.
  6. Ablageeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (13) parallel zu der Grundplatte (7) ausgerichtet und/oder der Verlagerungsweg bezüglich der Grundplatte (7) angewinkelt ist.
  7. Ablageeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausziehelement (8) über einen Dämpfer gelagert und/oder mittels einer Verriegelung in wenigstens einer der Stellungen festsetzbar ist.
  8. Kraftfahrzeug (1) mit einer Ablageeinrichtung (6) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Ablageeinrichtung (6) über eine Grundplatte (7), ein bezüglich der Grundplatte (7) verlagerbar gelagertes Ausziehelement (8) sowie ein flexibles Ablageelement (9) verfügt, das einerseits an der Grundplatte (7) und andererseits an dem Ausziehelement (8) befestigt ist, sodass das Ablageelement (9) in einer ersten Stellung des Ausziehelements (8) zwischen der Grundplatte (7) und dem Ausziehelement (8) angeordnet ist und in einer zweiten Stellung des Ausziehelements (8) wenigstens eine Ablagefläche (14) bildet, wobei bei einem Verlagern des Ausziehelements (8) aus Richtung der ersten Stellung in Richtung der zweiten Stellung das Ablageelement (9) elastisch gespannt wird, sodass es auf das Ausziehelement (8) eine in Richtung der ersten Stellung gerichtete Rückstellkraft ausübt, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausziehelement (8) derart bezüglich der Grundplatte (7) gelagert ist, dass die von dem Ablageelement (9) bewirkte Rückstellkraft das Ausziehelement (8) in der einem Übertotpunkt entsprechenden zweiten Stellung hält.
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