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DE102024102871A1 - Gütertransportsystem und Treppenhaus mit einem Gütertransportsystem - Google Patents

Gütertransportsystem und Treppenhaus mit einem Gütertransportsystem

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Publication number
DE102024102871A1
DE102024102871A1 DE102024102871.8A DE102024102871A DE102024102871A1 DE 102024102871 A1 DE102024102871 A1 DE 102024102871A1 DE 102024102871 A DE102024102871 A DE 102024102871A DE 102024102871 A1 DE102024102871 A1 DE 102024102871A1
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DE
Germany
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transport system
goods transport
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goods
guide
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Application number
DE102024102871.8A
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gleich Anmelder Erfinder
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Original Assignee
Individual
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D55/00Endless track vehicles
    • B62D55/06Endless track vehicles with tracks without ground wheels
    • B62D55/075Tracked vehicles for ascending or descending stairs, steep slopes or vertical surfaces

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chain Conveyers (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Gütertransportsystem (100), umfassend eine Schieneneinheit (110) und eine Transporteinheit (120), wobei die Transporteinheit (120) dazu ausgebildet ist, sich selbstfahrend entlang der Schieneneinheit (110) fortzubewegen und wobei die Schieneneinheit (110) einen Fahrbereich (111) für die Transporteinheit (120) aufweist. Das erfindungsgemäße Gütertransportsystem (110) zeichnet sich dadurch aus, dass dass die Transporteinheit (120) weiterhin mindestens einen Führungsabnehmer (127) aufweist und dass die Schieneneinheit (110) weiterhin mindestens einen Führungsgeber (112) aufweist, wobei der Führungsabnehmer (127) dazu ausgebildet ist, in den mindestens einen Führungsgeber (1129 einzugreifen und die Transporteinheit (120) entlang des Fahrbereichs (111) zu führen. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Treppenhaus mit einem Gütertransportsystem (100).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gütertransportsystem gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie ein entsprechendes Treppenhaus mit einem Gütertransportsystem.
  • Im Stand der Technik ist bereits eine Vielzahl unterschiedlicher Transportsysteme bekannt, die es ermöglichen, Gegenstände oder auch Personen eine Treppe hinauf oder hinab zu befördern.
  • Dabei lassen sich die bekannten Transportsysteme grundsätzlich in verschiedene Gattungen unterteilen: Während einige Transportsysteme auf ein Schienensystem angewiesen sind, entlang welchem sie sich ausschließlich bewegen können, weisen andere Transportsysteme mehrere, gegeneinander schwenkbare Raupenantriebe auf, mittels derer sie selbstständig und insbesondere unabhängig von einem zuvor installierten Schienensystem eine Treppe hinauf bzw. hinabfahren können. Unter denjenigen Transportsystemen, die auf ein Schienensystem angewiesen sind, gibt es wiederum solche, die einen eigenen Antrieb aufweisen, um sich entlang des Schienensystem fortbewegen zu können, und solche, die von einem dem Schienensystem zugeordneten Antrieb entlang des Schienensystems bewegt werden.
  • In diesem Zusammenhang beschreibt die CN 213 197 538 U eine Hilfsvorrichtung für einen Roboter, die einen Antriebsmotor, eine Antriebswelle, Kettenräder sowie eine Kette umfasst. Der Antriebsmotor treibt die Antriebswelle an, auf welcher Antriebskettenräder angeordnet sind. Über die Kette sind die Antriebskettenräder mit nicht angetriebenen Kettenrädern verbunden, welche auf einer weiteren Welle angeordnet sind. Der Roboter kann dadurch über die Kette entlang der Hilfsvorrichtung bewegt werden, um beispielsweise einen durch eine Treppe hervorgerufenen Höhenunterschied zu überwinden.
  • Aus der JP 2001 019 399 A ist ein selbstfahrendes Fahrgestell bekannt, welches eine Last eine Treppe hinauf- oder hinabbefördern kann. Dazu kann das selbstfahrende Fahrgestell auf einer als Zahnstange ausgebildeten Schiene fahren, die entlang der Treppe verlegt ist. Das selbstfahrende Fahrgestell ist mit einem Karosserierahmen und einem Ladechassis versehen, das an einem Ende drehbar am Karosserierahmen befestigt ist und über einen Neigungsantriebsmechanismus in seiner Neigung verstellbar ist. Über Antriebszahnräder, welche in die Zähne der Zahnstange eingreifen, kann sich das selbstfahrende Fahrgestell entlang der Schiene fortbewegen.
  • Die JP 2 683 428 B2 beschreibt eine Treppenhebevorrichtung, die eine Führungsschiene umfasst, die entlang einer Treppe zwischen einem oberen Stockwerk und einem unteren Stockwerk installiert ist. Die Treppenhebevorrichtung umfasst auch eine mit einer Antriebsfunktion ausgestattete Bewegungsvorrichtung, mittels der ein Träger entlang der Führungsschiene beweglich ist.
  • Die GB 2 565 234 A offenbart ein Fahrzeug mit mehreren Raupenmodulen, die jeweils um einen Drehpunkt nahe ihren Enden schwenkbar gelagert sind. Dadurch können die Raupenmodule so geschwenkt werden, dass sie die Neigung einer hinauf- bzw. hinabzufahrenden Treppe darstellen können. Die Raupenmodule sind jeweils lang genug, um gleichzeitig auf den Kanten von mindestens je zwei benachbarten Treppenstufen aufzuliegen, so dass das Fahrzeug entlang einer konstant geneigten Ebene, die durch die Kanten der Treppenstufen definiert ist, bewegbar ist. Das Fahrzeug verfügt außerdem über eine selbstnivellierende Lasttrageplattform.
  • Die bekannten Vorrichtungen zum Transport von Gütern oder Personen entlang von Treppen sind jedoch dahingehend nachteilig, als dass sie entweder ausschließlich entlang eines Schienensystems bewegbar sind, insbesondere wenn sie über keinen eigenen Antrieb verfügen, oder aber eine aufwändige und damit kostspielige Mechanik benötigen, mittels der sie aus eigener Kraft eine Treppe hinauf- bzw. hinabfahren können.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Gütertransportsystem vorzuschlagen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Gütertransportsystem gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den abhängigen Ansprüchen hervor.
  • Die Erfindung betrifft ein Gütertransportsystem, umfassend eine Schieneneinheit und eine Transporteinheit, wobei die Transporteinheit dazu ausgebildet ist, sich selbstfahrend entlang der Schieneneinheit fortzubewegen und wobei die Schieneneinheit einen Fahrbereich für die Transporteinheit aufweist.
  • Die Erfindung beschreibt also ein Gütertransportsystem, das im Wesentlichen aus zwei unterschiedlichen und miteinander zusammenwirkenden Einheiten besteht, nämlich der Schieneneinheit und der Transporteinheit. Die Transporteinheit ist selbstfahrend ausgebildet, weist also ein Antriebsaggregat auf, insbesondere einen oder mehrere Elektromotoren. Die Schieneneinheit wiederum ist dazu vorgesehen, von der Transporteinheit befahren zu werden und weist dazu einen Fahrbereich auf.
  • Indem die Transporteinheit selbstfahrend ausgebildet ist, ist sie nicht zwingend auf die Schieneneinheit zur Fortbewegung angewiesen sondern kann sich grundsätzlich auch ohne die Schieneneinheit und abseits der Schieneneinheit fortbewegen. Dies vergrößert den möglichen Bewegungsradius der Transporteinheit und gleichzeitig auch die Flexibilität des Gütertransportsystems.
  • Die Schieneneinheit bietet jedoch eine Steuerung für die Transporteinheit in dem Sinne, dass sie der Transporteinheit eine Fortbewegungsrichtung vorgeben kann, welcher die Transporteinheit dann automatisiert folgen kann.
  • Die Transporteinheit ist vorzugsweise dazu ausgebildet, Lasten von mehr als 200 kg, insbesondere mehr als 300 kg und ganz besonders bevorzugt mehr als 400 kg transportieren zu können.
  • Die Schieneneinheit ist vorzugsweise dazu ausgebildet, als schiefe Ebene zur Überwindung eines Höhenunterschieds verwendet zu werden, beispielsweise entlang einer Treppe von einem oberen Stockwerk in ein unteres Stockwerk.
  • Bei den zu transportierenden Gütern handelt es sich vorzugsweise um Mobiliar und Einrichtungsgegenstände, die im Rahmen eines Wohnungsumzugs üblicherweise von einer Spedition transportiert werden. Das Gütertransportsystem kann auch schwere und sperige zu transportierende Güter auf einfache Weise eine Treppe hinaufbefördern oder hinabbefördern.
  • Das erfindungsgemäße Gütertransportsystem zeichnet sich dadurch aus, dass die Transporteinheit weiterhin mindestens einen Führungsabnehmer aufweist und dass die Schieneneinheit weiterhin mindestens einen Führungsgeber aufweist, wobei der Führungsabnehmer dazu ausgebildet ist, in den mindestens einen Führungsgeber einzugreifen und die Transporteinheit entlang des Fahrbereichs zu führen.
  • Somit kann auf einfache Weise eine Führung der Transporteinheit entlang der Schieneneinheit bereitgestellt werden, solange die Transporteinheit sich auf der Schieneneinheit fortbewegt. Die Führung der Transporteinheit kann sowohl eine vollständige Bewegungssteuerung der Transporteinheit, insbesondere eine Lenkung der Transporteinheit, umfassen, als auch ausschließlich eine Führung der Ausrichtung von zu transportierenden Gütern umfassen.
  • Beim Befahren der Schieneneinheit wird der mindestens eine Führungsabnehmer der Transporteinheit im mindestens einen Führungsgeber angeordnet, wodurch die Transporteinheit mit der Schieneneinheit über den mindestens einen Führungsgeber und den mindestens einen Führungsnehmer verbunden ist. Durch den Eingriff des mindestens einen Führungsabnehmers in den mindestens einen Führungsgeber wird auch die Bewegungsfreiheit der Transporteinheit dahingehend eingeschränkt, dass diese ausschließlich noch der Schieneneinheit folgen kann.
  • Wenn die Transporteinheit an einem Ende der Schieneneinheit angekommen ist, ist es jedoch auch denkbar und bevorzugt, dass der mindestens eine Führungsabnehmer sich aus dem Eingriff in den mindestens einen Führungsgeber löst und die Transporteinheit somit wieder beliebig bewegbar ist, insbesondere auch durch ihren eigenen Antrieb.
  • Die Erfindung schlägt somit ein gleichermaßen flexibles wie insbesondere auch weitgehend oder sogar vollständig autonom funktionierendes Gütertransportsystem vor, welches insbesondere im Rahmen eines Wohnungsumzugs verwendbar ist.
  • Bevorzugt ist es vorgesehen, dass die Transporteinheit vier Führungsabnehmer aufweist und dass die Schieneneinheit zwei Führungsgeber aufweist, wobei an jeder Seite der Schieneneinheit jeweils ein über die Länge der Schieneneinheit durchgehender Führungsgeber angeordnet ist und an jeder Seite der Transporteinheit jeweils zwei Führungsabnehmer angeordnet sind, die gemeinsam in einen Führungsgeber der selben Seite der Schieneneinheit eingreifen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Transporteinheit zwei unabhängig voneinander antreibbare Antriebsraupen aufweist. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass die Transporteinheit grundsätzlich auch ohne die Schieneneinheit lenkbar und bewegbar ist. Beispielsweise kann die Transporteinheit mittels einer Fernsteuerung steuerbar sein. Ebenso ist es möglich und bevorzugt, dass die Transporteinheit einen internen Speicher aufweist, in welchem eine fortzulegende Fahrroute abgelegt werden kann, der die Transporteinheit dann autonom folgt. Die Fahrroute ist dabei vorteilhaft nicht auf die Schieneneinheit beschränkt, sondern kann über diese hinausgehen.
  • Bevorzugt ist es vorgesehen, dass die Transporteinheit mit Umfeldsesnorik ausgestattet ist, um insbesondere beim autonomen Folgen einer im internen Speicher abgelegten Fahrroute Zusammenstöße mit Hindernissen und Personen zu vermeiden. Die Tramsporteinheit ist insbesondere dazu ausgebildet, bei Erkennen eines Hindernisses oder einer Person selbsttätig anzuhalten oder das Hindernis bzw. die Person zu umfahren und anschließend wieder auf die im internen Speicher abgelegte Fahrroute zurückzukehren.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Antriebsraupen jeweils eine Vielzahl von in Lateralrichtung aufgesetzten Rippen aufweisen und aus einer Gummimischung bestehen. Wie sich herausgestellt hat, ermöglicht es die Vielzahl von Rippen auf den Antriebsraupen, eine vergleichsweise hohe Bodenhaftung - und somit auch den Transport von schweren Gütern hangaufwärts - zu gewährleisten, bei gleichzeitig nur geringem Abrieb an den Antriebsraupen. Indem die Antriebsraupen aus einer Gummimischung bestehen, verbinden Sie eine hohe Reibungskraft mit hoher Elastizität, was zu nur geringem Abroeb der Antriebsraupen und somit zu einer langen Lebensdauer der Antriebsraupen führt
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Transporteinheit an ihrer Oberseite einen Standfuß mit einem Drehkranz aufweist, wobei auf dem Standfuß eine Auflagefläche für zu transportierende Güter angeordnet ist. Somit können die zu transportierenden Güter, beispielsweise Kartons oder Kisten, auf einfache Weise auf die Auflagefläche aufgelegt werden. Der Drehkranz gewährleistet eine Drehbarkeit des Auflagefläche gegenüber der Transporteinheit um eine vertikale Achse. Dadurch wird es vorteilhaft ermöglicht, dass die Auflagefläche und die auf der Auflagefläche transportierten Güter eine Orientierung aufweisen, die unabhängig von der Transporteinheit ist. Beispielsweise in einem Treppenhaus kann dadurch gewährleistet werden, dass die Auflagefläche jederzeit eine Orientierung beibehält, die nicht zu einer Verkantung mit den Seitenwänden des Treppenhauses führt, unabhängig von evtl. Lenkbewegungen der Transporteinheit.
  • Die Auflagefläche muss dabei nicht zwingend als durchgehende, plane Fläche im Wortsinn ausgebildet sein. Vielmehr kann die Auflagefläche beispielsweise auch eine Gitterfläche sein oder aus einer Vielzahl von überkreuzten, einzelnen Stangen bestehen.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Schieneneinheit metallisch mit einem glatten Fahrbereich ausgebildet ist. Die metallische Ausbildungsform gewährleistet eine hohe mechanische Stabilität. Indem der Fahrbereich glatt ausgebildet ist, d.h., insbesondere keine Eingriffe wie beispielsweise eine Zahnstange aufweist, kann die Schieneneinheit zudem vergleichsweise kostengünstig hergestellt werden.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Schieneneinheit mindestens eine Kurve aufweist. Unter einer Kurve wird dabei eine Biegung der Schieneneinheit in der Ebene der Schieneneinheit verstanden. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass die Transporteinheit nicht nur geradlinig, sondern auch um Kurven geführt werden kann.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass der mindestens eine Führungsgeber als dreiseitig geschlossene Profilschiene ausgebildet ist, welche ausschließlich an ihrer Oberseite eine Längsöffnung aufweist. Somit kann der mindestens eine Führungsgeber den mindestens einen Führungsnehmer, wenn dieser in ihn eingreift, sicher halten und entlang des Fahrbereichs führen. Da der mindestens eine Führungsnehmer fest mit der Transporteinheit verbunden ist, wird auch die Transporteinheit zuverlässig entlang des Fahrbereichs geführt.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass der mindestens eine Führungsabnehmer als ein ein Kugelgelenk aufweisender Stab mit einer am unteren Ende angeordneten Rolle ausgebildet ist. Die Rolle ermöglicht eine reibungsfreie Führung des Führungsabnehmers im Führungsgeber. Durch das Kugelgelenk wird zudem eine Fortbewegung der Transporteinheit auch außerhalb der Schieneneinheit begünstigt, da das Kugelgelenk ein seitliches Abklappen der unterhalb des Kugelgelenks angeordnete Rolle ermöglicht, insbesondere dann, wenn die Rolle an ein Hindernis stößt. Die Rolle kann dabei auch als Zwillingsrolle ausgebildet sein.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass der mindestens eine Führungsgeber dazu ausgebildet ist, die Rolle in der Profilschiene in zwei Raumrichtungen gefangen zu halten und in Längsrichtung eine Bewegung der Rolle zuzulassen und wobei die Längsöffnung dazu ausgebildet ist, in Längsrichtung eine Bewegung des Stabs zuzulassen. Somit kann der mindestens eine Führungsabnehmer im mindestens einen Führungsgeber ausschließlich in einer Richtung, nämlich in der gewünschten Fortbewegungsrichtung, geführt werden und dementsprechend die Fahrtrichtung der Transporteinheit bzw. zumindest die Ausrichtung der Auflagefläche vorgibt.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass der mindestens eine Führungsabnehmer an seinem oberen Ende mit einem Randbereich der Auflagefläche verbunden ist. Da zudem die Auflagefläche über den Drehkranz drehbar mit dem Standfuß verbunden ist, kann der Führungsabnehmer somit die Auflagefläche stets in Richtung der Schieneneinheit ausrichten, indem er die Auflagefläche gegenüber dem Standfuß und somit gegenüber der Transporteinheit verdreht.
  • Bevorzugt umfasst die Transporteinheit auch einen Drehwinkelsensor, welche einen am Drehkranz eingestellten Winkel erfasst. Dieser erfasste Winkel kann dann beispielsweise herangezogen werden, um eine autonome Lenkbewegung der Transporteinheit auszulösen. So ist insbesondere ein Regelkreis in der Transporteinheit denkbar und beworzugt, welcher anhand des solcherart erfassten Drehwinkels die Transporteinheit stets derart anlenkt, dass der Drehwinkel am Drehkranz wieder seinem Ursprungswert, in der Regel null entspricht. Somit kann die Transporteinheit auf einfache Weise automatisiert einer durch die Schieneneinheit vorgegebenen Kurve folgen.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass das Gütertransportsystem eine Vielzahl von unterhalb der Schieneneinheit angeordneter Querstangen umfasst, welche über jeweils mindestens zwei Stützfüße mit der Schieneneinheit verbunden sind. Die Vielzahl von Querstangen ist dabei vorteilhaft in gleichen Abständen über die Länge der Schieneneinheit verteilt und dient dazu, die Schieneneinheit sowie die auf der Schieneneinheit sich fortbewegende Transporteinheit abzustützen. Über die Vielzahl von Querstangen kann das Gütertransportsystem an nahezu jedem Verwendungsort, insbesondere in einem Treppenhaus, aufgebaut bzw. angeordnet werden. Jede Querstange ist dabei über mindestens zwei Stützfüße mit der Unterseite der Schieneneinheit verbunden.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Vielzahl von Querstangen längenvariabel ausgebildet ist, um eine horizontale Klemmung an einer Wand zu ermöglichen. Dadurch wird es vorteilhaft ermöglicht, die Querstangen durch Klemmen, also beschädigungsfrei, an Gegenständen wie beispielsweise Wänden in der Umgebung des Gütertransportsystem anzuordnen. Insbesondere müssen keine Befestigungsbohrungen in den Gegenständen bzw. Wänden angebracht werden. Weiterhin ergibt sich der Vorteil, dass durch die Längenvariabilität der Querstangen auch eine problemlose Anordnung des Gütertransportsystems in unterschiedlichen Umgebungen, beispielsweise unterschiedlich breiten Treppenhäusern, begünstigt wird.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Vielzahl von Querstangen an mindestens einem Axialende eine Anlagefläche zum Abstützen einer Klemmkraft aufweist. Dies vereinfacht den Klemmvorgang und ermöglicht es gleichzeitig, eine erhöhte Reibungskraft zwischen dem Axialende und dem mit dem Axialende zusammenwirkenden Gegenstand, insbesondere der Wand, herzustellen.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Vielzahl von Querstangen an mindestens einem Axialende eine Greifvorrichtung zur Befestigung an einer Strebe aufweist. Damit wird es vorteilhaft ermöglicht, das Gütertransportsystem auch in Umgebungen anzuordnen, die keine beidseitige Klemmung der Vielzahl von Querstangen erlauben. Beispielsweise kann das entsprechende Axialende mittels der Greifvorrichtung an einer Strebe eines Treppengeländers befestigt werden. Auch diese Art der Befestigung ist beschädigungsfrei.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass auf der Auflagefläche ein als Gitterkorb ausgebildeter Transportkorb anordbar ist. Der Transportkorb kann eine Vielzahl unterschiedlicher, zu transportierender Güter aufnehmen. Indem die Güter in einem Transportkorb angeordnet werden, können einerseits vergleichsweise mehr Güter transportiert werden und andererseits können die Güter auch vergleichsweise sicher transportiert werden, da ein Herabfallen der Güter von der Auflagefläche der Transporteinheit dadurch nahezu ausgeschlossen werden kann. Zudem wird es vereinfacht, eine Vielzahl unterschiedlicher, insbesondere auch kleinerer, Güter zu transportieren.
  • Bevorzugt kann der Transportkorb z.B. mittels Rohrklemmen bzw. Trussaufnehmern an der Auflagefläche befestigt werden. Dies stellte eine einfache, kostengünstige und zuverlässige Möglichkeit der Anordnung des Transportkorbs auf der Auflagefläche dar.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Gitterkorb in seiner Länge und/oder Breite verstellbar ist. Dies vereinfacht nicht nur den Transport des Gitterkorbs zum Aufstellort des Gütertransportsystems, sondern ermöglicht auch eine jeweils bedarfsgemäße Anpassung des Volumens des Gitterkorbs. Insbesondere kann der Gitterkorb bei einer Anordnung des Gütertransportsystems in einem Treppenhaus auch an die Breite des Treppenhauses angepasst werden.
  • Besonders bevorzugt ist der Gitterkorb mittels Ausziehscharnieren in seiner Länge und insbesondere auch in seiner Breite verstellbar.
  • Ganz besonders bevorzugt ermöglichen die Ausziehscharniere eine Verstellbarkeit der Länge und/oder der Breite im Rahmen von 60 cm bis zu 100 cm.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Gitterkorb abnehmbare Gitterkorbfüße aufweist. Dadurch kann der Gitterkorb beispielsweise während des Beladens des Gitterkorbs abseits der Transporteinheit auf einer durch die Gitterkorbfüße vorgegebenen Höhe abgestellt werden, die ein Beladen des Gitterkorbs ergonomisch vereinfacht und insbesondere übermäßige Belastungen im Rückenbereich derjenigen Personen vermeidet, die den Gitterkorb beladen.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Gitterkorbfüße derart ausgebildet sind, dass die Transporteinheit unter den Gitterkorb fahren kann. Dies begünstigt das ergonomische Arbeiten und insbesondere rücken- und gelenkschonende Arbeiten mit dem Gütertransportsystem weiter, da der Gitterkorb nicht im beladenen Zustand auf die Transporteinheit gehoben werden muss. Vielmehr kann die Transporteinheit unter den beladenen Gitterkorb fahren. Die Gitterkorbfüße sind in diesem Fall also höher als die Transporteinheit Standfuß, der Drehkranz und die Aufladefläche.
  • Besonders bevorzugt können nach dem Beladen und der Positionierung der Transporteinheit unter dem Gitterkorb dann die Gitterkorbfüße vom Gitterkorb entfernt werden, so dass der Gitterkorb ohne besonderen Kraftaufwand auf die Aufladefläche absackt.
  • Alternativ besonders bevorzugt kann die Transporteinheit über eine Hubvorrichtung verfügen, welche den Gitterkorb anheben kann, so dass die Gitterkorbfüße keinen Bodenkontakt mehr haben. Die Hubvorrichtung kann insbesondere in den Standfuß integriert sein oder unterhalb des Standfußes angeordnet sein. In diesem Fall kann die Transporteinheit also unter den Gitterkorb fahren und die Standfüße müssen nicht entfernt werden vom Gitterkorb. Stattdessen hebt die Transporteinheit den Gitterkorb mittels der Hebevorrichtung an.
  • Die Hubvorrichtung ist vorteilhaft als hydraulische Hubvorrichtung ausgebildet, wobei eine von einem Elektromotor angetriebene Hydraulikpumpe bedarfsweise Hydraulikfluid in einen doppelwirkenden Hydraulikzylinder fördert, um den Gitterkorb anzuheben oder abzusenken.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass das Gütertransportsystem zur Anordnung in einem Treppenhaus ausgebildet ist. Somit kann das Gütertransportsystem also die zu transportierenden Güter insbesondere treppaufwärts bzw. treppabwärts befördern, was vor allem für menschliche Umzugshelfer eine bedeutende Erleichterung darstellt, da das Tragen von beladenen Kartons bzw. Kisten im beengten Umfeld eines Treppenhauses typischerweise wenig ergonomisch erfolgt und kräftezehrend ist.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Treppenhaus mit einem erfindungsgemäßen Gütertransportsystem. Das erfindungsgemäße Treppenhaus zeichnet sich dadurch aus, dass das Gütertransportsystem mit der Unterseite der Schieneneinheit auf Kanten von Treppenstufen einer Treppe des Treppenhauses aufliegt. Indem die Unterseite der Schieneneinheit auf die Kanten der Treppenstufen aufliegt, wird die Schieneneinheit von unten weitgehend optimal gestützt, insbesondere auch bei einer vergleichsweise schwer beladenen Transporteinheit.
  • Vorteilhaft ist es vorgesehen, dass die Schieneneinheit jeweils im Wechsel von einer Kante einer Treppenstufe und einer Querstange abgestützt wird.
  • Damit ergeben sich die bereits beschriebenen Vorteile auch für das erfindungsgemäße Treppenhaus.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von in den Figuren dargestellten Ausführungsformen beispielhaft erläutert.
  • Es zeigen:
    • 1 beispielhaft und schematisch eine mögliche Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gütertransportsystem in einer frontalen Darstellung,
    • 2 beispielhaft und schematisch das Gütertransportsystem der 1 in einer seitlichen Darstellung,
    • 3 beispielhaft und schematisch eine Gitterbox für ein erfindungsgemäßes Gütertransportsystem,
    • 4 die Gitterbox der 3 in einer schematisierten Seitenansicht,
    • 5 eispielhaft und schematisch ein Verbindungsstück und zwei durch das Verbindungsstück miteinander verbundene Profilstangen,
    • 6 beispielhaft und schematisch eine Treppe mit Stufen, wobei auf der Treppe eine eine Schieneneinheit eines erfindungsgemäßen Gütertransportsystems angeordnet ist und
    • 7 beispielhaft und schematisch einen Teil einer Transporteinheit für ein erfindungsgemäßes Gütertransportsystem.
  • Gleiche Gegenstände, Funktionseinheiten und vergleichbare Komponenten sind figurenübergreifend mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Diese Gegenstände, Funktionseinheiten und vergleichbaren Komponenten sind hinsichtlich ihrer technischen Merkmale identisch ausgeführt, sofern sich aus der Beschreibung nicht explizit oder implizit etwas anderes ergibt.
  • 1 zeigt beispielhaft und schematisch eine mögliche Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gütertransportsystems 100 in einer frontalen Darstellung. Zu sehen ist die Schieneneinheit 110, welche einen Fahrbereich 111, zwei Führungsgeber 112, zwei Stützfüße 113 sowie eine Querstange 114 aufweist.
  • Die Querstange 114 ist beispielsgemäß oberhalb einer Treppenstufe 230 zwischen einer Wand 210 und einem Strebe 220 eines Treppengeländers geklemmt angeordnet. Die Querstange ist zudem längenvariabel, d.h., in ihrer Länge verstellbar, ausgebildet, um unterschiedliche Abstände zwischen der Wand 210 und der Strebe 220 überspannen zu können. An ihrem der Wand 210 zugewandten Axialende weist die Querstange 114 eine mit einer Gummifläche versehene Anlagefläche 114' auf, um eine erhöhte Reibungskraft zwischen der Anlagefläche 114' und der Wand 210 zu erzeigen und somit die Stabilität der Anordnung zu verbessern. Am gegenüberliegenden, der Strebe 220 zugewandten Axialende weist die Querstange 114 hingegen eine Greifvorrichtung 114" zur Befestigung an der Strebe 113 auf. Beispielsgemäß handelt es sich bei der Greifvorrichtung 114" um einen Trussaufnehmer 114".
  • Die zwei Stützfüße 113 sind an ihrem unteren Ende jeweils über eine Rohrklemme 113' mit der Querstange 114 verbunden. An ihrem oberen Ende sind sie mittels einer (in 1 nicht dargestellten) Schraubverbindung mit der Schieneneinheit 110 verbunden.
  • Wie weiterhin zu sehen ist, sind die zwei Führungsgeber 112 an den lateral äußeren Randbereichen der Schieneneinheit 110 angeordnet, beispielsgemäß mittels einer (in 1 ebenfalls nicht dargestellten) Schraubverbindung.
  • Beispielsgemäß sind die zwei Führungsgeber 112 jeweils als dreiseitig geschlossene Profilschiene 112 ausgebildet ist, wobei die Profilschiene 112 unten, links und rechts geschlossen ist. Ausschließlich an ihrer Oberseite weist die Profilschiene 112 eine Längsöffnung 112' auf, die jedoch gegenüber der Breite der Profilschiene 112 verengt ist.
  • Die Schieneneinheit 110 ist metallisch ausgebildet, beispielsgemäß aus einem Stahlblech. Der Fahrbereich 111 ist zudem glatt bzw. plan ausgebildet, so dass die Transporteinheit 120 den Fahrbereich 111 ohne besondere Anpassungen befahren kann.
  • Die Transporteinheit 120 besteht beispielsgemäß aus zwei einzeln, jeweils von einem Elektromotor angetriebenen Antriebsraupen 121, einem Grundkörper 122, einem auf dem Grundkörper 122 angeordneten Standfuß 123, einem auf dem Standfuß 123 angeordneten Drehkranz 124 sowie einer auf dem Drehkranz 124 angeordneten Auflagefläche 125.
  • Die Transporteinheit 120 ist beispielsgemäß dazu ausgebildet, Lasten bis zu 400 kg zu transportieren.
  • Unterhalb der Auflagefläche 125 ist zu beiden Seiten jeweils ein Stangenelement 126 angeordnet, an dessen äußerem Ende ebenso wie an dessen innerem Ende jeweils eine Greifvorrichtung 126' angeordnet ist. Bei den vier Greifvorrichtungen 126' handelt es sich beispielsgemäß wiederum um Trussverbinder 126'. Die Greifvorrichtungen 126' dienen zur Befestigung eines in 1 nicht dargestellten Transportkorbs 130. Die beiden Stangenelemente 126 sind ihrerseits über Rohrklemmen 126" mit der Auflagefläche 125 verbunden.
  • Ebenfalls unterhalb der Auflagefläche 125 sind zwei Führungsabnehmer 127 zu sehen, die aus einem ein Kugelgelenk 127' aufweisenden Stab 127" sowie einer am unteren Ende des Stabs 127' angeordneten Zwillingsrolle 127''' bestehen. Die Zwillingsrolle 127''' greift in die Profilschiene 112 ein und ist von dieser derart gehalten, dass sie sich ausschließlich entlang der Profilschiene 112 bewegen kann. Dadurch ist auch die Bewegungsfreiheit der Transporteinheit 120 begrenzt und auf die Verlaufsrichtung der Schieneneinheit 110 festgelegt.
  • Die zwei Führungsabnehmer 127 führen in Verbindung mit den beiden Führungsgebern 112 und dem Drehkranz 124 zudem dazu, dass eine Orientierung bzw. Ausrichtung der Auflagefläche sowie eines ggf. darauf angeordneten Transportkorbs 130 zu den Führungsgebern 112 konstant bleibt.
  • 2 zeigt beispielhaft und schematisch das Gütertransportsystem 100 der 1 in einer seitlichen Darstellung.
  • Zu sehen ist die Schieneneinheit 110 mit dem Fahrbereich 111 und den Führungsgebern 112, die über die Stützfüße 113 an den Querstangen 114 abgestützt sind. Mittels der Rohrklemmen 113' sind die zwei gezeigten Stützfüße 113 mit den Querstangen 114 verbunden. Die Querstangen 114 stützen sich über die Anlagefläche 114' an der (in 2 nicht dargestellten) Wand 210 ab.
  • Auf der Schieneneinheit 110 ist die Transporteinheit 120 dargestellt, von der in der seitlichen Ansicht eine Antriebsraupe 121, der Grundkörper 122, der Standfuß 123, der Drehkranz 124 sowie die Auflagefläche 125 zu sehen sind. Unterhalb der Auflagefläche 125 sind zudem über Rohrklemmen 126'' jeweils ein nach vorne und ein nach hinten gerichtetes Stangenelement 126 angeordnet. An den äußeren Enden der Stangenelemente 126 sind als Trussverbinder 126' ausgebildete Greifvorrichtungen 126' angeordnet. Zwei weitere Greifvorrichtungen 126', die ebenfalls als Trussverbinder 126' ausgebildet sind, sind weiter mittig an der Auflagefläche 125 angeordnet.
  • Die Greifvorrichtungen 126' dienen dazu, einen Transportkorb 130 während einer Transportfahrt der Transporteinheit 110 auf der Auflagefläche 125 zu fixieren.
  • Ebenfalls unterhalb der Auflagefläche 125 sind wiederum zwei Führungsabnehmer 127 zu sehen, die aus einem ein Kugelgelenk 127' aufweisenden Stab 127" sowie einer am unteren Ende des Stabs 127' angeordneten Zwillingsrolle 127''' bestehen. Die Zwillingsrolle 127''' greift in die Profilschiene 112 ein.
  • Das Gütertransportsystem 100 ist beispielsgemäß in einem Treppenhaus oberhalb der Treppe 200 angeordnet.
  • 3 zeigt beispielhaft und schematisch eine Gitterbox 130 für ein erfindungsgemäßes Gütertransportsystem 100.
  • Die Gitterbox 130 besteht beispielsgemäß aus einem Rahmen 131, welche aus Profilstangen 131 aus Aluminium hergestellt ist und einen Quader bildet. Die Seitenflächen 132 der Gitterbox 130 sowie die Grundfläche der Gitterbox 130 bestehen aus einem metallischen Gitter 132. Die Oberseite der Gitterbox 130 ist beispielsgemäß offen, so dass zu transportierende Güter von oben in die Gitterbox 130 eingelegt werden können.
  • Die in der Darstellung der 3 vordere Gitterfläche 132 verfügt zudem über zwei Scharniere 133, mittels derer sie mit dem Rahmen 131 verbunden ist. Dies ermöglicht es, die vordere Gitterfläche 132 zu öffnen und zu transportierende Güter auch seitlich in die Gitterbox 130 einzulegen.
  • Schließlich weist die Gitterbox 130 auch vier Gitterkorbfüße 134 auf, auf welchen die Gitterbox 130 abgestellt ist. Beispielsgemäß können die Gitterkorbfüße 134 mittels eines Verbindungsmechanismus mit der Gitterbox 130 verbunden werden bzw. von dieser getrennt werden.
  • 4 zeigt die Gitterbox 130 der 3 in einer schematisierten Seitenansicht. Zu sehen ist der Rahmen 131 mit den Gitterkorbfüßen 134. Gitterflächen 132 sind in 4 nicht dargestellt.
  • Wie zu sehen ist, weist der Rahmen 131 an der oberen Profilstange 131 und an der unteren Profilstange 131 jeweils ein Verbindungsstück 135 auf. Die Verbindungsstücke 135 verbinden jeweils zwei Profilstangen 131 mittig miteinander und bilden dabei ein Schiebescharnier, welches es ermöglicht, die zwei über das Verbindungsstück 135 verbundenen Profilstangen 131 auseinanderzuziehen bzw. zusammenzuschieben und somit die Breite der Gitterkorb 130 bedarfsweise zu vergrößern bzw. zu verkleinern.
  • 5 zeigt beispielhaft und schematisch ein Verbindungsstück 135 und zwei durch das Verbindungsstück 135 miteinander verbundene Profilstangen 131. Das Verbindungsstück 135 greift mit je einem Bolzen, der beispielsgemäß mit je einer Schraube 136 gehalten ist, in eine Nut 131' der Profilstangen 131 ein. An den Enden der Profilstangen 131 ist je ein Endstück (nicht dargestellt in 5) angeordnet, welches ein Austreten der Bolzen aus der Nut 131' verhindert.
  • Beispielsgemäß kann die Länge der beiden Profilschienen 135 somit zwischen 60 cm und 100 cm variiert werden.
  • 6 zeigt beispielhaft und schematisch eine Treppe 200 mit Stufen 230. Auf der Treppe 200 ist eine Schieneneinheit 110 eines erfindungsgemäßen Gütertransportsystems 100 angeordnet, das sich über die Querstangen 114 sowie über Kanten der Stufen 230 nach unten abstützt. Die Schieneneinheit 110 liegt dabei unmittelbar auf den Kanten auf. An den Querstangen 114 stützt sich die Schieneneinheit 110 hingegen über (in 6 nicht dargestellte) Stützfüße 113 ab.
  • 7 zeigt beispielhaft und schematisch einen Teil einer Transporteinheit 120 für ein erfindungsgemäßes Gütertransportsystem 100.
  • Die Transporteinheit 120 weist beispielsgemäß zwei einzelne, jeweils von einem Elektromotor angetriebenen Antriebsraupen 121 sowie einen Grundkörper 122 auf. Auf dem Grundkörper 122 kann dann ein Standfuß 123 angeordnet werden.
  • Wie zu sehen ist, weisen die Antriebsraupen 121 jeweils eine Vielzahl von in Lateralrichtung aufgesetzten Rippen auf. Beispielsgemäß bestehen die Antriebsraupen 121 aus einer Gummimischung.
  • Bezugszeichenliste
  • 100
    Gütertransportsystem
    110
    Schieneneinheit
    111
    Fahrbereich
    112
    Führungsgeber, Profilschiene
    112'
    Längsöffnungdes Führungsgebers
    113
    Stützfuß
    113'
    Rohrklemme
    114
    Querstange
    114'
    Anlagefläche der Querstange
    114"
    Greifvorrichtung, Trussaufnehmer
    120
    Krümmungsabschnitt, zweiter Krümmungsabschnitt
    121
    Antriebsraupe
    122
    Grundkörper
    123
    Standfuß
    124
    Drehkranz
    125
    Auflagefläche
    126
    Stangenelement
    126'
    Greifvorrichtung, Trussverbinder
    126"
    Rohrklemme
    127
    Führungsabnehmer
    127'
    Kugelgelenk
    127"
    Zwillingsrolle
    130
    Gitterkorb, Transportkorb
    131
    Rahmen, Profilstange
    131'
    Nut
    132
    Gitterfläche
    133
    Scharniere
    134
    Gitterkorbfuß
    135
    Verbindungsstück, Profilschiene
    136
    Schraube
    210
    Wand
    220
    Strebe
    230
    Treppenstufe
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • CN 213 197 538 U [0004]
    • JP 2001 019 399 A [0005]
    • JP 2 683 428 B2 [0006]
    • GB 2 565 234 A [0007]

Claims (20)

  1. Gütertransportsystem (100), umfassend eine Schieneneinheit (110) und eine Transporteinheit (120), wobei die Transporteinheit (120) dazu ausgebildet ist, sich selbstfahrend entlang der Schieneneinheit (110) fortzubewegen und wobei die Schieneneinheit (110) einen Fahrbereich (111) für die Transporteinheit (120) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinheit (120) weiterhin mindestens einen Führungsabnehmer (127) aufweist und dass die Schieneneinheit (110) weiterhin mindestens einen Führungsgeber (112) aufweist, wobei der Führungsabnehmer (127) dazu ausgebildet ist, in den mindestens einen Führungsgeber (1129 einzugreifen und die Transporteinheit (120) entlang des Fahrbereichs (111) zu führen.
  2. Gütertransportsystem (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinheit (120) zwei unabhängig voneinander antreibbare Antriebsraupen (121) aufweist.
  3. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsraupen (121) jeweils eine Vielzahl von in Lateralrichtung aufgesetzten Rippen aufweisen und aus einer Gummimischung bestehen.
  4. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinheit (120) an ihrer Oberseite einen Standfuß (123) mit einem Drehkranz (1224) aufweist, wobei auf dem Standfuß (123) eine Auflagefläche (125) für zu transportierende Güter angeordnet ist.
  5. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schieneneinheit (110) metallisch mit einem glatten Fahrbereich (111) ausgebildet ist.
  6. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schieneneinheit (110) mindestens eine Kurve aufweist.
  7. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Führungsgeber (112) als dreiseitig geschlossene Profilschiene (112) ausgebildet ist, welche ausschließlich an ihrer Oberseite eine Längsöffnung (112') aufweist.
  8. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Führungsabnehmer (127) als ein ein Kugelgelenk (127') aufweisender Stab (127) mit einer am unteren Ende angeordneten Rolle (127") ausgebildet ist.
  9. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Führungsgeber (112) dazu ausgebildet ist, die Rolle (127") in der Profilschiene (112) in zwei Raumrichtungen gefangen zu halten und in Längsrichtung eine Bewegung der Rolle (127") zuzulassen und wobei die Längsöffnung (112') dazu ausgebildet ist, in Längsrichtung eine Bewegung des Stabs (127) zuzulassen.
  10. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Führungsabnehmer (127) an seinem oberen Ende mit einem Randbereich der Auflagefläche (125)verbunden ist.
  11. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gütertransportsystem (100) eine Vielzahl von unterhalb der Schieneneinheit (110) angeordneter Querstangen (114) umfasst, welche über jeweils mindestens zwei Stützfüße (113) mit der Schieneneinheit (110) verbunden sind.
  12. Gütertransportsystem (100) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Vielzahl von Querstangen (114) längenvariabel ausgebildet ist, um eine horizontale Klemmung an einer Wand 210) zu ermöglichen.
  13. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Vielzahl von Querstangen (114) an mindestens einem Axialende eine Anlagefläche (114') zum Abstützen einer Klemmkraft aufweist.
  14. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Vielzahl von Querstangen (114) an mindestens einem Axialende eine Greifvorrichtung (114") zur Befestigung an einer Strebe (220) aufweist.
  15. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Auflagefläche (125) ein als Gitterkorb (130) ausgebildeter Transportkorb (130) anordbar ist.
  16. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Gitterkorb (130) in seiner Länge und/oder Breite verstellbar ist.
  17. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Gitterkorb (130) abnehmbare Gitterkorbfüße (134) aufweist.
  18. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Gitterkorbfüße (134) derart ausgebildet sind, dass die Transporteinheit (120) unter den Gitterkorb (130) fahren kann.
  19. Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Gütertransportsystem (100) zur Anordnung in einem Treppenhaus ausgebildet ist.
  20. Treppenhaus mit einem Gütertransportsystem (100) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Gütertransportsystem (110) mit der Unterseite der Schieneneinheit (110) auf Kanten von Treppenstufen (230) einer Treppe des Treppenhauses aufliegt.
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