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DE102024102857A1 - Kraftfahrzeug-Schloss - Google Patents

Kraftfahrzeug-Schloss

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Publication number
DE102024102857A1
DE102024102857A1 DE102024102857.2A DE102024102857A DE102024102857A1 DE 102024102857 A1 DE102024102857 A1 DE 102024102857A1 DE 102024102857 A DE102024102857 A DE 102024102857A DE 102024102857 A1 DE102024102857 A1 DE 102024102857A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lever
pawl
closing
motor vehicle
ejector
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102024102857.2A
Other languages
English (en)
Inventor
Tomas Janacek
Armin Handke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kiekert AG
Original Assignee
Kiekert AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kiekert AG filed Critical Kiekert AG
Priority to DE102024102857.2A priority Critical patent/DE102024102857A1/de
Publication of DE102024102857A1 publication Critical patent/DE102024102857A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B81/00Power-actuated vehicle locks
    • E05B81/12Power-actuated vehicle locks characterised by the function or purpose of the powered actuators
    • E05B81/20Power-actuated vehicle locks characterised by the function or purpose of the powered actuators for assisting final closing or for initiating opening
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B81/00Power-actuated vehicle locks
    • E05B81/54Electrical circuits
    • E05B81/64Monitoring or sensing, e.g. by using switches or sensors
    • E05B81/66Monitoring or sensing, e.g. by using switches or sensors the bolt position, i.e. the latching status
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B77/00Vehicle locks characterised by special functions or purposes
    • E05B77/22Functions related to actuation of locks from the passenger compartment of the vehicle
    • E05B77/24Functions related to actuation of locks from the passenger compartment of the vehicle preventing use of an inner door handle, sill button, lock knob or the like
    • E05B77/26Functions related to actuation of locks from the passenger compartment of the vehicle preventing use of an inner door handle, sill button, lock knob or the like specially adapted for child safety
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B81/00Power-actuated vehicle locks
    • E05B81/12Power-actuated vehicle locks characterised by the function or purpose of the powered actuators
    • E05B81/14Power-actuated vehicle locks characterised by the function or purpose of the powered actuators operating on bolt detents, e.g. for unlatching the bolt

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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist ein Kraftfahrzeug-Schloss, insbesondere Kraftfahrzeug-Türschloss, welches mit einem Gesperre (1, 2), ferner mit einem Öffnungsantrieb (12, 13) zum elektrischen Öffnen des Gesperres (1, 2), und mit einem Zuziehantrieb (6, 7, 8) zum Zuziehen des Gesperres (1, 2) ausgerüstet ist. Außerdem lässt sich ein Zuziehvorgang mithilfe eines Auswerferhebels (15) unterbrechen. Erfindungsgemäß arbeitet der Zuziehantrieb (6, 7, 8) unter Zwischenschaltung eines Übertragungshebels (7) und einer Zuziehklinke (8) auf das Gesperre (1, 2). Dabei ist der Auswerferhebel (15) zwischen dem Übertragungshebel (7) und einer Sperrklinke (2) des Gesperres (1, 2) angeordnet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug-Schloss, insbesondere Kraftfahrzeug-Türschloss, mit einem Gesperre, ferner mit einem Öffnungsantrieb zum elektrischen Öffnen des Gesperres, und mit einem Zuziehantrieb zum Zuziehen des Gesperres, wobei sich ein Zuziehvorgang mithilfe eines Auswerferhebels unterbrechen lässt.
  • Aus Komfortgründen werden heutzutage Kraftfahrzeug-Schlösser einerseits und zunehmend mit einem Zuziehantrieb und andererseits einem Öffnungsantrieb ausgerüstet. Mithilfe des Öffnungsantriebes kann das typischerweise aus Drehfalle und Sperrklinke bestehende Gesperre elektrisch geöffnet werden. Dazu arbeitet der Öffnungsantrieb mittelbar oder unmittelbar auf eine Sperrklinke als Bestandteil des Gesperres aus der Drehfalle und der Sperrklinke. Auf diese Weise wird die Sperrklinke von ihrem rastenden Eingriff mit der Drehfalle abgehoben, sodass die Drehfalle im Anschluss hieran meistens (federunterstützt) öffnet. Das gleiche gilt für eine beispielsweise mit dem Kraftfahrzeug-Schloss ausgerüstete Kraftfahrzeugtür.
  • Umgekehrt sorgt der Zuziehantrieb zum Zuziehen des Gesperres. Dazu sind verschiedene Möglichkeiten denkbar. Beispielsweise kann der Zuziehantrieb an der Drehfalle angreifen und diese von einer zuvor manuell eingenommenen Vorrastposition in eine Hauptrastposition überführen. Im Zusammenhang mit dem Zuziehvorgang sind Situationen denkbar, bei denen der Zuziehvorgang unterbrochen werden muss. Hierfür sorgt der Auswerferhebel.
  • Dazu arbeitet der Auswerferhebel im Allgemeinen auf einen Hebel oder einen Bestandteil des Zuziehantriebes und unterbricht dadurch den Zuziehvorgang, indem die mechanische Verbindung vom Zuziehantrieb zur Drehfalle im Beispielfall unterbrochen wird. Als Folge hiervon kann die Drehfalle öffnen. Dadurch lassen sich beispielsweise Situationen beherrschen, bei denen während eines Zuziehvorganges unbeabsichtigt ein Kleidungsstück oder sogar ein Finger einer Hand des Benutzers eingeklemmt werden. Das hat sich grundsätzlich bewährt.
  • Beim Stand der Technik nach der DE 10 2008 048 772 A1 wird so vorgegangen, dass eine Zuzieh-/Öffnungseinrichtung vorgesehen ist, welche wenigstens einen Antrieb und einen Hebeltrieb aufweist. Der Hebeltrieb kann in eingekuppelter Stellung durch einen unbetätigten Auslösehebel gehalten und bei Betätigung des Auslösehebels in seine ausgekuppelte Stellung überführt werden. Auf diese Weise lässt sich eine kraftsparende Unterbrechung des Zuziehvorganges erreichen.
  • Bei dem durch die DE 10 2014 016 787 A1 bekannt gewordenen Kraftfahrzeug-Schloss ist ein Öffnungsmotor zum motorischen Öffnen der Sperrklinke vorgesehen. Zusätzlich zu dem Öffnungsmotor ist ein Schließhilfsmotor zur motorischen Verstellung der Schlossfalle von einer Vorraststellung in die Hauptraststellung realisiert. Die Sperrklinke lässt sich mit dem Schließhilfsmotor antriebstechnisch koppeln und kann auf diese Weise mithilfe des Schließhilfsmotor geöffnet werden.
  • Der auf die Anmelderin zurückgehende und gattungsbildende Stand der Technik nach der WO 2012/116 686 A2 beschäftigt sich mit einem Kraftfahrzeug-Türverschluss, dessen Antrieb unter Zwischenschaltung eines Übertragungselementes auf eine Antriebsklinke arbeitet, um das Gesperre zu öffnen oder zuzuziehen. Dazu sind im Detail ein Öffnungsantrieb und ein Zuziehantrieb mit jeweils zugehörigem Öffnungsübertragungshebels und Zuziehübertragungshebel realisiert. Der Öffnungsantrieb ist inklusive Öffnungsübertragungshebel ergänzend zur Öffnungsfunktion für das Gesperre auch zur Unterbrechung einer vom Zuziehantrieb in Verbindung mit dem Zuziehübertragungshebel initiierten Zuziehfunktion eingerichtet. D. h., der Zuziehvorgang wird bei der bekannten Lehre durch den Öffnungsantrieb inklusive Öffnungsübertragungshebel als gleichsam Auswerferhebel unterbrochen.
  • Der Stand der Technik hat sich grundsätzlich bewährt. Allerdings sind Verbesserungen dahingehend erforderlich, dass der eingenommene Bauraum optimiert wird. Tatsächlich zeichnen sich die bekannten Kraftfahrzeug-Schlösser durch einen überwiegend komplexen mechanischen Aufbau aus. Als Folge hiervon lässt sich der Auswerferhebel beispielsweise beim gattungsbildenden Stand der Technik lediglich mithilfe des Öffnungsantriebes beaufschlagen. In der Praxis werden allerdings auch Unterbrechungen des Zuziehvorganges für den Fall gefordert, dass alternativ zum elektrischen Öffnen ein Außenbetätigungshebel oder auch ein Innenbetätigungshebel manuell beaufschlagt werden sollen. Hierfür gibt es bisher keine überzeugenden Lösungen, die zugleich den vorhandenen Bauraum optimal nutzen.
  • Der Erfindung liegt folglich das technische Problem zugrunde, ein derartiges Kraftfahrzeug-Schloss und insbesondere Kraftfahrzeug-Türschloss so weiterzuentwickeln, dass eine große Variationsspanne zur Betätigung des Auswerferhebels und damit zur Unterbrechung des Zuziehvorganges unter Berücksichtigung einer zugleich kompakten Bauweise zur Verfügung gestellt wird.
  • Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßes Kraftfahrzeug-Schloss und insbesondere Kraftfahrzeug-Türschloss erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass der Zuziehantrieb unter Zwischenschaltung eines Übertragungshebels und einer Zuziehklinke auf das Gesperre arbeitet, wobei der Auswerferhebel zwischen dem Übertragungshebel und einer Sperrklinke des Gesperres angeordnet ist.
  • Erfindungsgemäß wird also zunächst einmal der Zuziehantrieb dahingehend näher konkretisiert, dass dieser mit dem Übertragungshebel in Verbindung mit der Zuziehklinke insgesamt auf das Gesperre arbeitet. D. h., die Auslegung ist vergleichbar dem Hebelantrieb bei der DE 10 2008 048 772 A1 realisiert. Dabei sorgt erfindungsgemäß der Auswerferhebel dafür, dass der Übertragungshebel und/oder die Zuziehklinke mit seiner Hilfe beaufschlagt werden, um die für den Zuziehvorgang erforderliche durchgängige mechanische Verbindung vom Zuziehantrieb bis hin zum Gesperre zu unterbrechen. Dazu arbeitet der Auswerferhebel in der Regel auf die Zuziehklinke, welche ihrerseits beim Zuziehvorgang die Drehfalle beaufschlagt.
  • Tatsächlich korrespondiert der Zuziehvorgang im Allgemeinen dazu, dass der Zuziehantrieb den Übertragungshebel verschwenkt. An den Übertragungshebel ist seinerseits gelenkig die Zuziehklinke angeschlossen, welche mit ihrem einen Ende gegen die typischerweise in Vorrastposition befindliche Drehfalle fährt und diese in Richtung ihrer Hauptraststellung bewegt. Meistens ist die Auslegung dabei so getroffen, dass die Drehfalle über die Hauptraststellung hinaus in die sogenannte Überhubposition überführt wird, damit die Sperrklinke sicher in eine Hauptrastausnehmung der Drehfalle einfallen kann. Anschließend wird der Zuziehantrieb in seine Ausgangsposition zurückgefahren. Gleiches gilt für den Übertragungshebel und die hiermit gelenkig verbundene Zuziehklinke.
  • Dadurch, dass erfindungsgemäß der Auswerferhebel zwischen dem Übertragungshebel und der Sperrklinke des Gesperres angeordnet ist, wird einerseits eine besonders kompakte Ausführungsform beobachtet, die funktionssicher arbeitet. Andererseits und zusätzlich besteht hierdurch die Möglichkeit, den Auswerferhebel besonders variantenreich beaufschlagen zu können. Denn durch die Anordnung des Auswerferhebels zwischen dem Übertragungshebel und der Sperrklinke des Gesperres gelingt zunächst einmal eine besonders einfache Beaufschlagung der Zuziehklinke, um insgesamt den Zuziehvorgang mithilfe des Auswerferhebels unterbrechen zu können. In diesem Zusammenhang sind meistens die Sperrklinke, der Auswerferhebel und der Übertragungshebel jeweils um parallel zueinander verlaufende Achsen drehbar gelagert. Die fraglichen Achsen sind hierzu ebenso wie die Achsen von Drehfalle und Sperrklinke in einem sämtliche genannten Bauteile aufnehmenden und lagernden Schlosskasten verankert. Auch die Achsen der Drehfalle und der Sperrklinke verlaufen dabei parallel zu den Achsen des Auswerferhebels und des Übertragungshebels.
  • Außerdem hat es sich in diesem Zusammenhang als günstig erwiesen, wenn die Achsen der Sperrklinke, des Auswerferhebels und des Übertragungshebels jeweils versetzt zueinander angeordnet sind. Eine besonders einfache Unterbrechung des Zuziehvorganges gelingt für den Fall, dass die Zuziehklinke den Auswerferhebel und die Sperrklinke untergreift. Denn dadurch kann der zwischen dem Übertragungshebel und der Sperrklinke angeordnete Auswerferhebel besonders einfach die Zuziehklinke beaufschlagen und von ihrem Eingriff mit der Drehfalle bei einem Zuziehvorgang wegschwenken. Als Folge hiervon wird die mechanische Verbindung vom Zuziehantrieb bis hin zur Drehfalle unterbrochen und der Zuziehvorgang ebenso.
  • Hinzukommt, dass auf diese Weise der Auswerferhebel auf verschiedene Art und Weise beaufschlagt werden kann. Zu diesem Zweck sind im Allgemeinen die Sperrklinke und der Auswerferhebel jeweils mit einem Auslösearm ausgerüstet. Außerdem ist die Auslegung in diesem Zusammenhang üblicherweise so getroffen, dass der fragliche und zugehörige Auslösearm zumindest bis in eine Betätigungsebene eines mit dem Öffnungsantrieb wechselwirkenden Auslösehebels reicht. D. h., der Öffnungsantrieb verfügt über den Auslösehebel als Bestandteil bzw. wechselwirkt mit diesem. Die Betätigungsebene und der jeweilige Auslösearm können dabei typischerweise größtenteils winklig und insbesondere zueinander rechtwinklig verlaufend angeordnet werden.
  • Auf diese Weise reichen sowohl die Sperrklinke als auch der Auswerferhebel mit ihrem jeweiligen Auslösearm bis in die demgegenüber winklig und überwiegend rechtwinklig verlaufende Betätigungsebene. In dieser Betätigungsebene findet sich der Auslösehebel, welcher seinerseits mithilfe des Öffnungsantriebes beaufschlagt wird bzw. beaufschlagt werden kann. Außerdem können in dieser Betätigungsebene bzw. parallel hierzu noch weitere Hebel platziert werden. Ferner ein Elektromotor als Bestandteil des Öffungsantriebes. Dadurch lassen sich die Sperrklinke und insbesondere der Auswerferhebel besonders variantenreich beaufschlagen.
  • Tatsächlich ist die Auslegung meistens noch so getroffen, dass zusätzlich zu dem fraglichen Auslösehebel ein Außenbetätigungshebel vorgesehen ist. Der Außenbetätigungshebel ist dabei ebenso wie der Auslösehebel in der fraglichen Betätigungsebene angeordnet bzw. parallel hierzu. Meistens ist ergänzend noch ein Innenbetätigungshebel zusätzlich zu dem Auslösehebel und dem Außenbetätigungshebel vorgesehen. Auch der Innenbetätigungshebel nutzt dabei die Betätigungsebene bzw. eine parallel hierzu verlaufende Ebene, um den Auswerferhebel beaufschlagen zu können. D. h., der Auslösehebel, der Außenbetätigungshebel und der Innenbetätigungshebel erstrecken sich in der Regel in der Betätigungsebene bzw. parallel hierzu.
  • Senkrecht oder rechtwinklig zu dieser Betätigungsebene verlaufen jeweils die Auslösearme von einerseits der Sperrklinke und andererseits dem Auswerferhebel. Dadurch lassen sich unterschiedliche Betätigungen und Funktionsabfolgen realisieren und besteht hierdurch erfindungsgemäß die Möglichkeit, den Auswerferhebel besonders variantenreich beaufschlagen zu können, nämlich sowohl mit dem Auslösehebel, als auch dem Außenbetätigungshebel sowie dem Innenbetätigungshebel. Dabei wird der Auslösehebel meistens mithilfe des Elektromotors als Bestandteil des Öffnungsantriebes ausgelenkt, wohingegen der Außenbetätigungshebel und der Innenbetätigungshebel regelmäßig manuell beaufschlagt werden. Das war bisher unter Berücksichtigung eines zugleich kompakten Aufbaus im Stand der Technik in dieser Konsequenz und Funktionsbreite nicht möglich.
  • In diesem Zusammenhang hat es sich als besonders günstig erwiesen, wenn der Auslösehebel, der Außenbetätigungshebel und der Innenbetätigungshebel achsgleich drehbar in der fraglichen Betätigungsebene bzw. parallel hierzu gelagert sind. Das begünstigt zusätzlich den kompakten Aufbau, weil der Auslösehebel, der Außenbetätigungshebel und der Innenbetätigungshebel typischerweise einen gemeinsamen Lagerzapfen für Ihre gemeinsame drehbare Lagerung um den fraglichen und die eine Achse definierenden Lagerzapfen nutzen. In diesem Zusammenhang kann schließlich dem Innenbetätigungshebel noch ein Kindersicherungshebel zugeordnet werden.
  • Dieser Kindersicherungshebel lässt je nach seiner Position „kindergesichert“ oder „kinderentsichert“ eine Beaufschlagung des Innenbetätigungshebels zu oder eben nicht. Tatsächlich korrespondiert die Funktionsstellung „kinderentsichert“ dazu, dass über den Kindersicherungshebel der Innenbetätigungshebel beaufschlagt werden kann, welcher dann seinerseits auf den Auswerferhebel arbeitet, um im betrachteten Fall einen Zuziehvorgang von innen her unterbrechen zu können. Dagegen korrespondiert die Funktionsstellung „kindergesichert“ dazu, dass eine Unterbrechung des Zuziehvorganges in diesem Fall von innen her nicht möglich ist.
  • Der Außenbetätigungshebel ist dagegen regelmäßig in der Lage, den Auswerferhebel zu beaufschlagen, um einen Zuziehvorgang im Bedarfsfall unterbrechen zu können. Das macht Sinn und ist erforderlich, um beispielsweise beim Schließen einer zugehörigen Kraftfahrzeug-Tür und einsetzendem Zuziehvorgang sowie beispielsweise eingeklemmtem Mantel eines Bedieners den Zuziehvorgang unmittelbar von außen her unterbrechen zu können. Dazu ist es lediglich erforderlich, dass der Bediener eine mit dem Außenbetätigungshebel mechanisch verbundene Außenhandhabe manuell beaufschlagt, sodass über die Außenhandhabe, den Außenbetätigungshebel und den hiermit beaufschlagten Auswerferhebel der Zuziehvorgang unterbrochen wird. Dazu beaufschlagt der Auswerferhebel seinerseits die Zuziehklinke und hebt diese von ihrem Eingriff mit der Drehfalle ab. Dadurch wird der Zuziehvorgang unterbrochen und kann die Drehfalle (federunterstützt) Öffnen und die betreffende Kraftfahrzeug-Tür unmittelbar freigegeben.
  • Schließlich ist es auch denkbar, dass der Zuziehvorgang durch ein „elektrisches Öffnen“ unterbrochen wird. In diesem Fall sorgt ein Bediener beispielsweise über einen fernbedienbaren Schlüssel im Zusammenhang mit einem Zuziehvorgang und bei beispielsweise drohendem Einklemmen eines Mantels durch ein entsprechendes Öffnungssignal dafür, dass der Vorgang „elektrisch öffnen“ eingeleitet wird. Dieser korrespondiert dazu, dass der Öffnungsantrieb den Auslösehebel dahingehend beaufschlagt, dass dieser die Sperrklinke von ihrem Eingriff mit der Drehfalle abhebt. Zugleich sorgt in einem solchen Fall der Auslösehebel dafür, dass auch der Auswerferhebel beaufschlagt wird und die Zuziehklinke von ihrem Eingriff mit der Drehfalle während des Zuziehvorganges abhebt. D. h., in diesem Fall kommt es zu einem kombinierten Abheben der Sperrklinke ebenso wie der Zuziehklinke. Dadurch ist sichergestellt, dass die Drehfalle ohne eine etwaige Wechselwirkung mit der Sperrklinke und der Zuziehklinke unmittelbar aufschwenkt und die zugehörige Kraftfahrzeugtür freigibt. Dieser Vorgang ist besonders funktionssicher, weil nicht nur die Zuziehklinke von ihrem Eingriff mit der Drehfalle abgehoben wird, sondern auch die Sperrklinke gegenüber der Drehfalle, um in jedem Fall und bei sich öffnender Drehfalle sicherzustellen, dass die Sperrklinke nicht irgendwie mit einer Rastausnehmung beim Öffnungsvorgang der Drehfalle wechselwirken kann.
  • Vergleichbare Vorteile können auch in dem Fall beobachtet werden, dass der Zuziehvorgang von innen oder von außen her unterbrochen wird. Denn es ist denkbar, dass zu diesem Zweck der Innenbetätigungshebel und/oder der Außenbetätigungshebel jeweils auf den Auslösehebel arbeiten, welcher seinerseits sowohl die Sperrklinke in Richtung Öffnen als auch den Auswerferhebel beaufschlagt, um die Zuziehklinke von ihrem Eingriff mit der Drehfalle abzuheben. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
    • 1 bis 4 das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Schloss bei einem Zuziehvorgang ausgehend von der geöffneten Position in der 1 bis hin zur Einnahme der Hauptrastposition entsprechend der 4,
    • 5 die Unterbrechung der Zuziehbewegung bzw. des Zuziehvorganges kurz vor Einnahme der Hauptrastposition nach der 4,
    • 6 eine Ansicht auf den Gegenstand nach der 5 aus Richtung X in der 5 sowie die Unterbrechung des Zuziehvorganges durch ein „elektrisches Öffnen“,
    • 7 die Unterbrechung des Zuziehvorganges „von außen“ her und
    • 8 die Unterbrechung des Zuziehvorganges „von innen“ her und
    • 9 eine alternative Unterbrechung des Zuziehvorganges „von innen“ her.
  • In den Figuren ist ein Kraftfahrzeug-Schloss dargestellt, bei dem es sich nicht einschränkend um ein Kraftfahrzeug-Türschloss handelt. Dazu ist das fragliche Kraftfahrzeug-Schloss bzw. Kraftfahrzeug-Türschloss in eine Kraftfahrzeug-Tür oder Kraftfahrzeug- Klappe eingebaut. Nach dem Ausführungsbeispiel handelt es sich bei der betreffenden Kraftfahrzeug-Tür bzw. Kraftfahrzeug-Klappe um eine Kraftfahrzeug-Heckklappe. Das gilt selbstverständlich nur beispielhaft und ist keinesfalls einschränkend gemeint. Dazu verfügt das Kraftfahrzeug-Schloss bzw. Kraftfahrzeug-Türschloss in seinem grundsätzlichen Aufbau über ein Gesperre 1, 2 aus einer Drehfalle 1 und einer Sperrklinke 2. Grundsätzlich können auch mehrere Sperrklinken und folglich ein Mehrklinken-Gesperre realisiert werden. Das ist jedoch nicht dargestellt.
  • Das Gesperre 1, 2 aus der Drehfalle 1 und der hiermit wechselwirkenden Sperrklinke 2 ist insgesamt in einem Schlosskasten 3 aus Metall gelagert, der im Ausführungsbeispiel an die nicht wiedergegebene Heckklappe angeschlossen ist. Das Kraftfahrzeug-Schloss wechselwirkt mit einem karosserieseitigen und ebenfalls nicht gezeigten Schlosshalter in üblicher Art und Weise. Tatsächlich fährt der Schlosshalter in ein Einlaufmaul der Drehfalle 1 ausgehend von ihrer Stellung „offen“ in der 1 ein und sorgt beim Schließvorgang dafür, dass sich die Drehfalle 1 um ihre Achse 4 im in der 1 angedeuteten Uhrzeigersinn dreht, und zwar bis letztendlich die in der 4 dargestellte Hauptrastposition erreicht ist.
  • In dieser Hauptrastposition der Drehfalle 1 fällt die Sperrklinke 2 in eine Hauptrastausnehmung 1a der Drehfalle 1 ein. Neben der Hauptrastausnehmung 1a ist noch eine Vorrastausnehmung 1b an der Drehfalle 1 realisiert, die nachfolgend noch in Bezug genommen wird.
  • Auch die Sperrklinke 2 ist um eine Achse 5 drehbar gelagert, und zwar im Schlosskasten 3. Beide Achsen 4, 5 werden dabei durch jeweilige Lagerbolzen definiert, die im Schlosskasten 3 verankert sind und sich überwiegend senkrecht zum in der Zeichenebene verlaufenen Schlosskasten 3 erstrecken. Für die Einnahme der Hauptrastposition gemäß der 4 sorgt ein Zuziehantrieb 6, 7,8 zum Zuziehen des Gesperres 1, 2. Der Zuziehantrieb 6, 7, 8 arbeitet zu diesem Zweck unter Zwischenschaltung eines Übertragungshebels 7 und einer Zuziehklinke 8 auf das Gesperre 1, 2.
  • Tatsächlich ist die Auslegung so getroffen, dass der Zuziehantrieb 6, 7, 8 über einen nicht dargestellten Elektromotor 6 verfügt, welcher ausgehend von der Vorrastposition in der 2 den Übertragungshebel 7 im Übergang zur 3 im Uhrzeigersinn um seine Achse 17 verschwenkt. Die Zuziehklinke 8 ist gelenkig an den Übertragungshebel 7 angeschlossen. Dadurch fährt die Zuziehklinke 8 gegen einen Anschlag 1c der Drehfalle 1, welcher sich in Öffnungsrichtung der Drehfalle 1 „hinter“ der Vorrastausnehmung 1b findet, wie man in der Abfolge der 2, 3 und 4 nachvollziehen kann.
  • Als Folge hiervon wird die Drehfalle 1 ausgehend von der Vorrastposition nach der 2 in die Hauptrastposition entsprechend der Darstellung in der 4 überführt, und zwar indem der Übertragungshebel 7 mithilfe des Elektromotors 6 des Zuziehantriebes 6, 7, 8 im Uhrzeigersinn um seine Achse 17 verschwenkt wird und dadurch die Zuziehklinke 8 gegen den Anschlag 1c der Drehfalle fährt. Dadurch wird die Drehfalle 1 im Uhrzeigersinn um ihre Achse 4 verschwenkt und nimmt die Hauptrastposition nach der 4 ein. Gegebenenfalls kann die Drehfalle 4 zunächst in eine jenseits der in der 4 dargestellten Hauptrastposition befindlich Überhubposition bewegt werden, damit die Sperrklinke 2 sicher in die Hauptrastausnehmung 1a einfallen kann.
  • Der Start des Zuziehvorganges ausgehend von der Vorrastposition nach der 2 wird mithilfe eines Sensors 9 erfasst, bei dem es sich nach dem Ausführungsbeispiel um einen Schalter und insbesondere Mikroschalter handelt. Der Sensor 9 ist dabei ebenso wie ein weiterer Sensor 10 zur Feststellung der Hauptrastposition nach der 4 insgesamt an einer lediglich in der 2 angedeutete Steuereinheit 11 angeschlossen, die ihrerseits den Elektromotor 6 als Bestandteil des Zuziehantriebes 6, 7, 8 ansteuert. Sobald die Vorrastposition entsprechend der 2 mit Hilfe des Sensors 9 erfasst worden ist und folglich die Sperrklinke 2 in die Vorrastausnehmung 1b der Drehfalle 1 eingefallen ist, wird der Elektromotor 6 mithilfe der Steuereinheit 11 gestartet. Der Elektromotor 6 beaufschlagt den Übertragungshebel 7 und die Zuziehklinke 8 - wie beschrieben - bis die Drehfalle 8 die Hauptrastposition entsprechend der der 4 eingenommen hat und die Sperrklinke 2 in die Hauptrastausnehmung 1a einfällt. Das stellt der weitere Sensor 10 fest und die Steuereinheit 11 sorgt dann dafür, dass der Elektromotor 6 beim Erreichen der Hauptrastposition nach der 4 angehalten wird und folglich den Zuziehvorgang stoppt.
  • Ergänzend zu dem bereits angesprochenen Zuziehantrieb 6, 7, 8 ist das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Schloss zusätzlich noch mit einem Öffnungsantrieb 12,13 ausgerüstet, der primär in den 6 und 7 nachvollziehbar zu erkennen ist. Im Detail setzt sich der Öffnungsantrieb 12, 13 aus einem Auslösehebel 12 und einem weiteren Elektromotor 13 zusammen. Mithilfe des Elektromotors 13 kann der Auslösehebel 12 ausgehend von einer beispielsweise in der 7 oder 8 nachvollziehbaren Grundposition im Uhrzeigersinn um seine Achse 14 verschwenkt werden. Diese Uhrzeigersinnbewegung des Auslösehebels 12 führt dazu, dass mit seiner Hilfe die Sperrklinke 2 an ihrem Auslösearm 2a beaufschlagt wird. Das wiederum hat zur Folge, dass die Sperrklinke 2 von ihrem rastenden Eingriff und auch ansonsten von der Drehfalle 1 im Gegenuhrzeigersinn um ihre Achse 5 weggeschwenkt wird. Als Folge hiervon öffnet die Drehfalle 1 federunterstützt, vollzieht nämlich eine Gegenuhrzeigersinnbewegung um ihre Achse 4 und gibt den zuvor gefangenen und nicht dargestellten Schließbolzen frei. Zugleich kommt auch die Heckklappe im Beispielfall frei und kann weggeschwenkt oder geöffnet werden. D. h., der Öffnungsantrieb 12, 13 dient zum elektrischen Öffnen des Gesperres 1, 2.
  • Von besonderer Bedeutung für die Erfindung ist ein Auswerferhebel 15. Denn mithilfe des Auswerferhebels 15 kann ein Zuziehvorgang, wie er in der Figurenabfolge der 1 bis 4 dargestellt und beschrieben worden ist, unterbrochen werden. Dazu arbeitet der Auswerferhebel 15. nach dem Ausführungsbeispiel und nicht einschränkend auf die Zuziehklinke 8. Man erkennt, dass der Auswerferhebel 15 um eine Achse 16 drehbar im Schlosskasten 3 gelagert ist. Gleiches gilt für den Übertragungshebel 7, der über die entsprechende Achse 17 verfügt. Demgegenüber ist die Zuziehklinke 8 gelenkig auf dem Übertragungshebel 7 gelagert, d. h. die entsprechende Achse der Zuziehklinke 8 befindet sich auf dem Übertragungshebel 7.
  • Die Sperrklinke 2, der Auswerferhebel 15 und der Übertragungshebel 7 sind dabei insgesamt jeweils um parallel zueinander verlaufende Achsen 5, 16, 17 drehbar gelagert, und zwar in dem Schlosskasten 3. Tatsächlich verlaufen nicht nur die Achse 5 der Sperrklinke 2, die Achse 16 des Auswerferhebels 15 und die Achse 17 des Übertragungshebels 7 jeweils parallel zueinander, sondern auch die Achse 4 der Drehfalle 1. Sämtliche vorgenannten Achsen 4, 5, 16, 17 werden dabei jeweils durch im Schlosskasten 3 verankerte und senkrecht auf dem Schlosskasten 3 aufstehende Lagerbolzen oder Lagerzapfen definiert.
  • Anhand der 1 erkennt man, dass die Achsen 5, 16, 17 der Sperrklinke 2, des Auswerferhebels 15 und schließlich des Übertragungshebels 7 jeweils versetzt zueinander angeordnet sind. Außerdem wird anhand dieser Darstellung deutlich, dass die Zuziehklinke 8 den Auswerferhebel 15 und die Sperrklinke 2 untergreift. Ebenso erschließt sich, dass erfindungsgemäß der Auswerferhebel 15 zwischen dem Übertragungshebel 7 und der Sperrklinke 2 angeordnet ist.
  • Wie zuvor bereits erläutert, ist die Sperrklinke 2 mit einem Auslösearm 2a ausgerüstet. Auch der Auswerferhebel 15 verfügt über einen korrespondierenden Auslösearm 15a. Erfindungsgemäß ist nun die Auslegung zusätzlich so getroffen, dass die jeweiligen und genannten Auslösearme 2a, 15a von einerseits der Sperrklinke 2 und andererseits dem Auswerferhebel 15 zumindest bis in eine Betätigungsebene E reichen, die in der 1 angedeutet ist. In dieser Betätigungsebene E sind nun im Rahmen des Ausführungsbeispiels verschiedene Hebel angeordnet, mit deren Hilfe die Sperrklinke 2 und/oder der Auswerferhebel 15 beaufschlagt werden können. Dadurch ist ein variantenreicher Betrieb und auch eine variantenreiche Unterbrechung des Zuziehvorganges möglich.
  • Dabei ist die Auslegung zusätzlich noch so getroffen, dass sich die Betätigungsebene E im Wesentlichen senkrecht zur Längserstreckung der beiden Auslösearme 2a, 15a erstreckt. Ganz generell wird eine winklige Ausrichtung der Betätigungsebene E zu dem betreffenden Auslösearm 2a, 15a beobachtet, bei der es sich nach dem Ausführungsbeispiel um eine rechtwinklige Ausrichtung handelt. In der fraglichen Betätigungsebene E bzw. parallel hierzu ist nun der Öffnungsantrieb 12, 13 bzw. der mit dem Öffnungsantrieb 12, 13 wechselwirkende Auslösehebel 12 und gegebenenfalls auch der Elektromotor 13 angeordnet, wie man bei einem Vergleich der 1 und 6 nachvollziehen kann. D. h., der Auslösehebel 12 definiert mit seiner Ausdehnung und unter Berücksichtigung seiner Schwenkbewegung um die Achse 14 zum elektrischen Öffnen der Sperrklinke 2 die fragliche Betätigungsebene E.
  • Bei Betrachtung der 6 erkennt man, dass nun in der fraglichen Betätigungsebene E bzw. parallel hierzu nicht nur der Auslösehebel 12 angeordnet ist und verschwenkt wird. Sondern zusätzlich ist in bzw. parallel zu dieser Betätigungsebene E ein Außenbetätigungshebel 18 vorgesehen und nach dem Ausführungsbeispiel darüber hinaus ein Innenbetätigungshebel 19. Man erkennt ferner, dass der Auslösehebel 12, der Außenbetätigungshebel 18 und der Innenbetätigungshebel 19 dabei jeweils um die gemeinsame Achse 14 drehbar gelagert sind, und zwar in der betreffenden Betätigungsebene E bzw. parallel hierzu. D. h., der Auslösehebel 12, der Außenbetätigungshebel 18 und der Innenbetätigungshebel 19 sind achsgleich drehbar in der Betätigungsebene E gelagert, und zwar unter Berücksichtigung der gemeinsamen Achse 14, welche sich größtenteils senkrecht zur Betätigungsebene E erstreckt.
  • Dem Innenbetätigungshebel 19 kann dabei im Rahmen der Variante nach den 7 und 8 ein Kindersicherungshebel 20 zugeordnet sein. Anhand der 6 wird deutlich, dass sich der Zuziehvorgang unterbrechen lässt, indem ein elektrischer Öffnungsvorgang initiiert wird. Denn in diesem Fall sorgt der Öffnungsantrieb 12, 13 durch Beaufschlagen des Auslösehebel 12 dafür, dass sowohl die Sperrklinke 2 über ihren Auslösearm 2a als auch der Auswerferhebel 15 mit seinem Auslösearm 15a von dem betreffenden Auslösehebel 12 beaufschlagt werden und auch beaufschlagt werden können. Vergleichbares beobachtet man in der 9, in welcher der fragliche Auslösehebel 12 nicht mit dem Elektromotor 13 als Bestandteil des Öffnungsantriebes 12, 13 beaufschlagt wird, sondern vielmehr über einen alternativ ausgelegten Innenbetätigungshebel 19. Bei der Variante nach der 7 führt eine Beaufschlagung des Außenbetätigungshebels 18 dazu, dass lediglich der Auswerferhebel 15 beaufschlagt wird, um den Zuziehvorgang zu unterbrechen.
  • Die Funktionsweise ist wie folgt. Der Zuziehvorgang wurde bereits mit Bezug zu den 1 bis 4 erläutert. In der 4 nimmt das Gesperre 1, 2 die Hauptrastposition ein, welche durch Betätigen des Sensors 10 seitens der Steuereinheit 11 erfasst wird und dazu führt, dass der Elektromotor 6 als Bestandteil des Zuziehantriebes 6, 7, 8 gestoppt wird. Kommt es nun während dieses in den 1 bis 4 dargestellten Zuziehvorganges dazu, dass dieser Zuziehvorgang unterbrochen werden soll, weil beispielsweise im Spalt zwischen der Heckklappe und einer Karosserie der Mantel eines Bedieners eingeklemmt ist oder einzuklemmen droht, so muss hierzu der Auswerferhebel 15 beaufschlagt werden. Dazu ist es erforderlich, dass der Auswerferhebel 15 beim Vergleich der 4 und 5 um seine Achse 16 ausgehend von der 4 eine Gegenuhrzeigersinnbewegung um die betreffende Achse 16 vollführt. Diese Gegenuhrzeigersinnbewegung des Auswerferhebels 15 korrespondiert in der Darstellung nach der 5 dazu, dass sich der Auslösearm 15a des Auswerferhebels 15 beim Übergang von der 4 zur 5 „nach links“ bewegt.
  • Um diese Bewegung des Auslösearmes 15a des Auswerferhebels 15 „nach links“ zu realisieren oder umzusetzen, bestehen verschiedene Möglichkeiten, die sich anhand der 6 bis 9 manifestieren, die jeweils einen Blick auf den Gegenstand nach der 5 aus Richtung X wiedergeben.
  • So kann im Rahmen der Variante nach der 6 durch einen elektrischen Öffnungsvorgang die fragliche Bewegung des Auswerferhebels 15 im Gegenuhrzeigersinn um seine Achse 16 dadurch herbeigeführt werden, dass der Öffnungsantrieb 12, 13 so angesteuert wird, dass der Auslösehebel 12 um die Achse 14 eine Uhrzeigersinnbewegung ausgehend von seiner Grundposition in der 7 beim Übergang zur 6 vollführt. Der hiermit verbundene Vorgang des „elektrischen Öffnen“ hat im Rahmen des Ausführungsbeispiels nicht nur zur Folge, dass der Auslösehebel 12 auf den Auswerferhebel 15 arbeitet, um den Zuziehvorgang zu unterbrechen, sondern der Auslösehebel 12 sorgt zugleich dafür, dass die Sperrklinke 2 von der Drehfalle 1 abgehoben wird. Denn beide Auslösearme 2a und 15 a von einerseits der Sperrklinke 2 und andererseits dem Auswerferhebel 15 reichen bis in die Betätigungsebene E. Dadurch wird eine besonders funktionssichere Unterbrechung des Zuziehvorganges erreicht, weil der Auswerferhebel 15 die Zuziehklinke 8 von der Drehfalle 1 abhebt und zugleich die Sperrklinke 2 im Hinblick auf die Drehfalle 1 abgehoben wird, sodass diese unmittelbar und in jedem Fall kollisionsfrei öffnen kann und den zuvor gefangenen Schließbolzen freigibt.
  • Eine vergleichbare funktionssichere Unterbrechung des Zuziehvorganges beobachtet man in der 9. In diesem Fall wird der Auslösehebel 12 nicht mithilfe des Elektromotors 13 beaufschlagt, sondern durch den Innenbetätigungshebel 19. Wiederum sorgt die (manuelle) Beaufschlagung des Innenbetätigungshebels 19 dafür, dass der Auswerferhebel 15 den Zuziehvorgang unterbricht und hierbei zugleich die Sperrklinke 2 von der Drehfalle 1 abgehoben wird.
  • Bei der Variante nach der 8 ist dem dortigen Innenbetätigungshebel 19 noch ein Kindersicherungshebel 20 zugeordnet. Dieser Kindersicherungshebel 20 kann lediglich in seiner Position „kinderentsichert“ den Innenbetätigungshebel 19 beaufschlagen, welcher seinerseits in diesem Fall lediglich den Auswerferhebel 15 und nicht die Sperrklinke 2 bei der Unterbrechung des Zuziehvorganges beaufschlagt. Grundsätzlich ist natürlich auch eine Beaufschlagung sowohl des Auswerferhebels 15 als auch der Sperrklinke hierdurch möglich.
  • Die Variante nach der 7 ist schließlich dadurch gekennzeichnet, dass ein Außenbetätigungshebel 18 lediglich den Auswerferhebel 15 im Gegenuhrzeigersinn um seine Achse 16 verschwenkt und dadurch die Zuziehklinke 8 von ihrem Eingriff mit der Drehfalle 1 abhebt. Demgegenüber verbleibt die Sperrklinke 2 in Anlage an der Drehfalle 1. Gleichwohl führt dies insgesamt dazu, dass die Drehfalle 1 federunterstützt öffnet und den zuvor gefangenen Schließbolzen freigibt. Grundsätzlich kann natürlich auch bei der Variante nach der 7 und der (manuellen) Beaufschlagung mit dem Außenbetätigungshebel 18 so vorgegangen werden, dass hierbei sowohl der Auswerferhebel 15 als auch die Sperrklinke 2 beaufschlagt werden, sodass ein besonders funktionssicherer Betrieb möglich ist. So oder so sind verschiedene Varianten zur Unterbrechung des Zuziehvorganges denkbar, auch und insbesondere in Kombination mit dem elektrischen Öffnungsantrieb 12, 13.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Drehfalle
    1a
    Hauptrastausnehmung
    1b
    Vorrastausnehmung
    1c
    Anschlag
    1,2
    Gesperre
    2
    Sperrklinke
    3
    Schlosskasten
    2a
    Auslösearm
    4, 5
    Achsen
    6
    Elektromotor
    6, 7, 8
    Zuziehantrieb
    7
    Übertragungshebel
    8
    Drehfalle
    8
    Zuziehklinke
    9
    Sensor
    10
    Sensor
    11
    Steuereinheit
    12
    Auslösehebel
    13
    Elektromotor
    12, 13
    Öffnungsantrieb
    14
    Achse
    15
    Auswerferhebel
    15a
    Auslösearm
    16
    Achse
    18
    Außenbetätigungshebel
    19
    Innenbetätigungshebel
    20
    Kindersicherungshebel
    E
    Betätigungsebene
    X
    Ausrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10 2008 048 772 A1 [0005, 0011]
    • DE 10 2014 016 787 A1 [0006]
    • WO 2012/116 686 A2 [0007]

Claims (10)

  1. Kraftfahrzeug-Schloss, insbesondere Kraftfahrzeug-Türschloss, mit einem Gesperre (1, 2), ferner mit einem Öffnungsantrieb (12, 13) zum elektrischen Öffnen des Gesperres (1, 2), und mit einem Zuziehantrieb (6, 7, 8) zum Zuziehen des Gesperres (1, 2), wobei sich ein Zuziehvorgang mithilfe eines Auswerferhebels (15) unterbrechen lässt, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuziehantrieb (6, 7, 8) unter Zwischenschaltung eines Übertragungshebels (7) und einer Zuziehklinke (8) auf das Gesperre (1, 2) arbeitet, wobei der Auswerferhebel (15) zwischen dem Übertragungshebel (7) und einer Sperrklinke (2) des Gesperres (1, 2) angeordnet ist.
  2. Kraftfahrzeug-Schloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrklinke (2), der Auswerferhebel (15) und der Übertragungshebel (7) jeweils um parallel zueinander verlaufende Achsen (5, 16, 17) drehbar gelagert sind.
  3. Kraftfahrzeug-Schloss nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Achsen (5, 16, 17) versetzt zueinander angeordnet sind.
  4. Kraftfahrzeug-Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet, dass die Zuziehklinke (8) den Auswerferhebel (15) und die Sperrklinke (2) untergreift.
  5. Kraftfahrzeug-Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrklinke (2) und der Auswerferhebel (15) jeweils mit einem Auslösearm (2a, 15a) ausgerüstet sind, der zumindest bis in eine Betätigungsebene (E) eines mit dem Öffnungsantrieb (12, 13) wechselwirkenden Auslösehebels (12) reicht.
  6. Kraftfahrzeug-Schloss nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsebene (E) und der jeweilige Auslösearm (2a, 15a) größtenteils winklig, insbesondere rechtwinklig, zueinander verlaufen.
  7. Kraftfahrzeug-Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zum Auslösehebel (12) ein Außenbetätigungshebel (18) vorgesehen ist.
  8. Kraftfahrzeug-Schloss nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ergänzend zum Auslösehebel (12) ein Innenbetätigungshebel (19) vorgesehen ist.
  9. Kraftfahrzeug-Schloss nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslösehebel (12), der Außenbetätigungshebel (18) und der Innenbetätigungshebel (19) achsgleich um eine gemeinsame Achse (14) drehbar in bzw. parallel zu der Betätigungsebene (E) gelagert sind.
  10. Kraftfahrzeug-Schloss nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass dem Innenbetätigungshebel (19) ein Kindersicherungshebel (20) zugeordnet ist.
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