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Die Erfindung betrifft eine Kabelschelle zur Bündelung und Führung von elektrischen Leitungen einer elektrischen Einrichtung. Die Kabelschelle ist an einer Rahmenstruktur der Einrichtung befestigbar. Die Kabelschelle hat einen Leitungskanal zur Führung der Leitungen durch die Kabelschelle, wobei der Leitungskanal eine radiale Zugangsöffnung zur Einführung von Leitungen hat.
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Die Erfindung betrifft auch eine elektrische Einrichtung mit einer Rahmenstruktur und einer an der Rahmenstruktur angeordneten Kabelschelle.
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Eine elektrische Einrichtung kann ein elektrisches Gerät oder eine elektrische Anlage sein, beispielsweise ein Schaltschrank, eine Fertigungsanlage, eine Steuerungseinrichtung oder ein Feldgerät wie eine Maschine.
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Elektrische Leitungen können beispielsweise isolierte Einzeladerleitungen oder auch mehradrige Leitungen sein.
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Eine Rahmenstruktur der elektrischen Einrichtung kann eine mechanische Struktur der Einrichtung sein, die eine mechanische Stütz- oder Verbindungsfunktion der Einrichtung ausüben kann. Die Rahmenstruktur kann beispielsweise eine Strebe, eine Stütze, ein Pfeiler oder ein Verbindungssteg sein. Die Rahmenstruktur kann weitere Komponenten der Einrichtung einrahmen und innenliegend oder außenliegend an der Einrichtung angeordnet sein. Die Rahmenstruktur kann beispielsweise horizontal oder vertikal gegenüber dem Erdboden verlaufen.
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Insbesondere bei der Verdrahtung in Schaltschränken kann eine Vielzahl von verlegten und zu verlegenden elektrischen Leitungen zu einer verringerten Übersicht, einem reduzierten Platzangebot und einer beschränkten Zugänglichkeit der in dem Schaltschrank verbauten Komponenten führen. Es ist daher in der Praxis erforderlich oder zumindest hilfreich, die elektrischen Leitungen gruppenweise zu bündeln und definiert im Schaltschrank zu führen. Hierzu werden regelmäßig Kabelbinder aufgrund ihrer einfachen Handhabung und flexiblen Positionierung eingesetzt. Bei einer üblichen Arbeitsweise werden während der Verdrahtung zunächst Untergruppen von Leitungen mit Kabelbindern an einer Rahmenstruktur des Schaltschranks befestigt und später mehrere Untergruppen zu einem Gesamtbündel mittels eines Kabelbinders zusammengefasst, sodass im Anschluss die Kabelbinder der einzelnen Untergruppen wieder entfernt werden können. Diese Vorgehensweise ist jedoch zeit- und materialaufwendig, die Kabelbinder der Untergruppen werden nur temporär genutzt und müssen anschließend entsorgt werden.
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Zur Bündelung und Führung von elektrischen Leitungen sind in der Installationstechnik Kabelschellen bekannt, die beispielsweise an einer Trägerstruktur vernagelt, verschraubt oder anderweitig fixiert werden. Diese Kabelschellen sind samt ihrer Montagemöglichkeiten üblicherweise für einen einmaligen Gebrauch ausgelegt.
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Aus dem Automobilbereich sind Befestigungsclips für Kabel bekannt, die mehrere Aufnahmekammern für elektrische Leitungen haben. Hierbei sind Clips bekannt, die radiale Zugangsöffnungen zur Einführung von Leitungen in die Aufnahmekammern aufweisen. Die Befestigungsclips können beispielsweise mittels einer Rastnase in eine entsprechende Aufnahme an der Fahrzeugkarosserie eingerastet werden.
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Ferner sind beispielsweise aus der Verlegung von Erdkabeln, beispielsweise Glasfaserkabeln, Montageeinrichtungen bekannt, die ein zügiges unterirdisches Verlegen der Erdkabel vereinfachen sollen. Diese Montageeinrichtungen können zum Beispiel Kabelaufnahmen haben, die von einer anklipsbaren Abdeckung mit auslenkbaren Abdeckklappen geschützt sind.
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Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Kabelschelle und eine Einrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die zur Erleichterung von Montage- und Verdrahtungsarbeiten eine schnelle, einfache, wiederholbare und dennoch zuverlässige Bündelung und Führung von elektrischen Leitungen ermöglicht.
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Die Aufgabe wird mit einer Kabelschelle gemäß Anspruch 1 und einer elektrischen Einrichtung gemäß Anspruch 29 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Figuren offenbart.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Kabelschelle einen Rahmenkanal zur Aufnahme der Rahmenstruktur durch die Kabelschelle hat und dass die Kabelschelle eine Schellenbasis und eine zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung verschwenkbare Verschlusslasche zum Öffnen und Schließen der Kabelschelle hat. Die Verschlusslasche ist verschwenkbar an der Schellenbasis gelagert.
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Hierdurch ist eine sehr einfache und schnelle Montage und Demontage der Kabelschelle an und von der Rahmenstruktur der Einrichtung möglich. Die Kabelschelle umgreift im montierten, geschlossenen Zustand die Rahmenstruktur und wird so sicher an ihr gehalten. Zudem ermöglicht sie eine Führung der Leitungen nah an der Rahmenstruktur und kann somit die Zugänglichkeit und das verfügbare Platzangebot in der Einrichtung verbessern. Durch die verschwenkbare Verschlusslasche kann die offene Kabelschelle an einer beliebigen Position an der Rahmenstruktur angeordnet und verschlossen werden, um die Kabelschelle an der Rahmenstruktur festzulegen. Die Kabelschelle kann temporär eingesetzt und beispielsweise nach Fertigstellung der Verdrahtung durch eine dauerhafte Fixiermöglichkeit wie einen Kabelbinder ersetzt werden. Die Kabelschelle ist nach ihrer Demontage erneut einsatzbereit und kann beliebig oft verwendet werden. Selbstverständlich kann die Kabelschelle auch permanent an der elektrischen Einrichtung verbleiben und eine dauerhafte Befestigungs- und Führungsmöglichkeit der Leitungen an der Rahmenstruktur bereitstellen.
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Die Kabelschelle hat einen Leitungskanal zur Führung der Leitungen durch die Kabelschelle. Der Leitungskanal bildet somit eine Durchgangsöffnung durch die Kabelschelle. Der Leitungskanal umschließt die hierin geführten Leitungen zumindest abschnittsweise oder überwiegend in einer radialen Richtung quer zu der Leitungsdurchführungsrichtung gesehen. Der Leitungskanal wird von einer Leitungskanalwandung begrenzt, muss jedoch nicht vollständig von dieser umschlossen sein. Der Leitungskanal kann beispielsweise auch unmittelbar in den Rahmenkanal übergehen. Der Leitungskanal hat axiale Leitungskanalöffnungen zum Ein- und Austritt der hierin geführten Leitungen in die und aus der Kabelschelle. Zudem hat der Leitungskanal eine radiale Zugangsöffnung. Die Zugangsöffnung kann zwischen der Schellenbasis und der Verschlusslasche ausgebildet sein. Durch Verschwenken der Verschlusslasche kann die Zugangsöffnung verbreitert werden. Eine radiale Zugangsöffnung bezeichnet eine zu dem Leitungskanal führende Öffnung in der Leitungskanalwandung, die zusätzlich zu den axialen Leitungskanalöffnungen des Leitungskanals vorliegt. Eine Leitung ist somit nicht nur axial in den Leitungskanal einführbar, sondern auch radial über einen Umfang des Leitungskanals in diese einlegbar. Hierdurch ist es nicht erforderlich, die Leitung mit einem Leitungsende voran durch den Leitungskanal einzuführen, sodass der Verlegungsaufwand erheblich verringert ist.
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Die geführten Leitungen weisen eine deutlich größere Länge als der Leitungskanal auf und werden bezogen auf ihre Längserstreckung nur abschnittsweise in der Kabelschelle geführt.
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Die Kabelschelle hat einen Rahmenkanal zur Aufnahme der Rahmenstruktur durch die Kabelschelle. Der Rahmenkanal bildet somit eine Durchgangsöffnung durch die Kabelschelle. Der Rahmenkanal kann parallel zu dem Leitungskanal verlaufen. In anderen Ausführungsformen ist es auch denkbar, dass der Rahmenkanal quer zu dem Leitungskanal verläuft. Der Rahmenkanal umschließt die hierin geführte Rahmenstruktur zumindest abschnittsweise oder überwiegend an ihrem Umfang. Der Rahmenkanal wird von einer Rahmenkanalwandung begrenzt, muss jedoch nicht vollständig von dieser umschlossen sein. Der Rahmenkanal kann beispielsweise auch unmittelbar in den Leitungskanal übergehen. Der Rahmenkanal hat axiale Rahmenkanalöffnungen zum Ein- und Austritt der Rahmenstruktur in die und aus der Kabelschelle.
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Die Kabelschelle hat eine Schellenbasis, die einen Grundkörper der Kabelschelle darstellen kann, gegenüber dem die Verschlusslasche verschwenkbar sein kann. Die Schellenbasis kann mit der Verschlusslasche gemeinsam den Leitungskanal und den Rahmenkanal begrenzen. Die Schellenbasis kann hierbei einen größeren Anteil an der Leitungskanalwandung und/oder an der Rahmenkanalwandung aufweisen als die Verschlusslasche. Die Schellenbasis kann eine ähnliche oder gleiche Breite aufweisen wie die Verschlusslasche. Die Verschlusslasche kann derart an der Schellenbasis angeordnet sein, dass die Verschlusslasche und die Schellenbasis an zumindest einer Seite oder bevorzugt an zumindest zwei Seiten bündig abschließen, wenn sich die Verschlusslasche in der Schließstellung befindet. Die Schellenbasis kann einen größeren Masseanteil an der Kabelschelle haben als die Verschlusslasche. Die Verschlusslasche kann unmittelbar oder mittelbar über eine weitere Komponente mit der Schellenbasis verbunden sein.
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Die Verschlusslasche ist zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung verschwenkbar. In einer Schließstellung kann die Verschlusslasche gemeinsam mit der Schellenbasis einen überwiegend geschlossenen Querschnitt des Leitungs- und Rahmenkanals bilden. In einer Offenstellung kann die Verschlusslasche gemeinsam mit der Schellenbasis einen überwiegend offenen Querschnitt des Leitungs- und Rahmenkanals bilden. In einer Schließstellung der Verschlusslasche ist die Kabelschelle geschlossen, in einer Offenstellung der Verschlusslasche ist die Kabelschelle geöffnet. Bei geöffneter Kabelschelle ist eine Zugänglichkeit des Rahmenkanals derart gegeben, dass die Schellenbasis durch radiale Annäherung an die Rahmenstruktur der Einrichtung mit der Rahmenkanalwandung an die Rahmenstruktur anlegbar ist. Durch Verschwenken der Verschlusslasche in die Schließstellung verschließt die Verschlusslasche zunehmend den Zugang zu dem Rahmenkanal, bis die Kabelschelle die Rahmenstruktur überwiegend oder vollständig umgreift. Bei geschlossener Kabelschelle kann der Zugang zu dem Rahmenkanal durch die Verschlusslasche versperrt und die Rahmenstruktur durch die Kabelschelle geführt sein, wenn die Kabelschelle an der Rahmenstruktur befestigt ist. In einer Schließstellung kann die Verschlusslasche an der Schellenbasis mechanisch festlegbar oder sicherbar sein. In einer Schließstellung kann die Kabelschelle an der Rahmenstruktur mechanisch befestigbar oder sicherbar sein. Grundsätzlich ist es auch denkbar, dass die Kabelschelle bereits im geöffneten Zustand, also in einer Offenstellung der Verschlusslasche, an der Rahmenstruktur festlegbar, beispielsweise an diese anklemmbar ist.
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Ein maximaler Schwenkwinkel zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung der Verschlusslasche kann beispielsweise zwischen 90° und 180° liegen, wobei grundsätzlich auch ein spitzer Schwenkwinkel beispielsweise zwischen 50° und 80° oder auch ein stumpfer Schwenkwinkel beispielsweise zwischen 190° und 220° denkbar ist. Die Verschlusslasche kann mehrere Offenstellungen haben, zwischen denen die Verschlusslasche in Stufen oder stufenlos verschwenkbar ist. Beispielsweise kann eine beliebige Offenstellung innerhalb eines vordefinierten Winkelbereichs erreichbar sein, da durch das Verschwenken der Verschlusslasche lediglich eine ausreichende Zugänglichkeit des Rahmenkanals gegeben sein muss, die von individuellen Umgebungsbedingungen wie beispielsweise einer Zugänglichkeit der Rahmenstruktur abhängen kann. In einer Schließstellung können die Schellenbasis und die Verschlusslasche zumindest abschnittsweise aneinander anliegen. In einer Offenstellung können die Schellenbasis und die Verschlusslasche überwiegend voneinander beabstandet sein.
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Die Kabelschelle kann überwiegend oder gänzlich einteilig ausgebildet sein. Beispielsweise können die Schellenbasis und die Verschlusslasche integral miteinander hergestellt sein. Die Schellenbasis und die Verschlusslasche können beispielsweise durch ein Filmscharnier einteilig miteinander verbunden sein, sodass die Verschlusslasche trotz integraler Ausbildung gegenüber der Schellenbasis beweglich ist.
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Die Kabelschelle kann auch zwei- oder mehrteilig ausgebildet sein. Die Kabelschelle kann beispielsweise eine Schellenbasis und eine hiervon separat hergestellte Verschlusslasche haben, die nachträglich miteinander gefügt sind. Die Verschlusslasche kann über ein Gelenk mit der Schellenbasis verbunden sein, sodass die Verschlusslasche gegenüber der Schellenbasis beweglich ist.
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Die radiale Zugangsöffnung der Kabelschelle kann beispielsweise im Wesentlichen schlitzförmig mit einer größeren Öffnungslänge als Öffnungsbreite ausgebildet sein. Die Zugangsöffnung kann von einer elastisch auslenkbaren Zugangslasche begrenzt sein. Hierdurch kann die Zugangsöffnung bedarfsweise reversibel erweiterbar sein, beispielsweise um das versehentliche Herausführen von Leitungen durch eine im unausgelenkten Zustand der Zugangslasche sehr schmale oder sogar verschlossene Zugangsöffnung zu verhindern oder um bedarfsweise auch Leitungen mit unterschiedlichen Durchmessern in den Leitungskanal einführen zu können. Die Zugangslasche kann beispielsweise durch Krafteinwirkung seitlich ausweichen und sich nach Wegfall der Kraft selbsttätig zurückstellen. Die Krafteinwirkung kann beispielsweise durch eine Leitung, die in Richtung der Zugangsöffnung auf die Zugangslasche gedrückt wird, oder durch eine manuelle Zug- oder Druckkraft auf die Zugangslasche erfolgen. Die Zugangslasche kann ihre Elastizität beispielsweise durch eine geeignete Materialkomponente, beispielsweise einen Elastomeranteil oder einen Federstahl, oder durch eine geeignete Laschenform mit geringem Verformungswiderstand erhalten.
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Durch eine elastisch auslenkbare Zugangslasche kann die Zugangsöffnung derart klein oder schmal sein, dass in dem Leitungskanal geführte Leitungen nicht unabsichtlich durch die Zugangsöffnung entweichen können, jedoch durch eine auf die Zugangslasche ausgeübte Kraft zusätzliche Leitungen über die Zugangsöffnung in den Leitungskanal radial einführbar sein können. Die radiale Zugangsöffnung kann auch von mehreren elastisch auslenkbaren Zugangslaschen begrenzt sein, sodass eine erhöhte Flexibilität oder eine einfachere Auslenkbarkeit gegeben ist. Mehrere Zugangslaschen können beispielsweise nebeneinander oder einander gegenüberliegend auf jeweils einer Seite der Zugangsöffnung angeordnet sein.
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Die Zugangslasche kann beispielsweise an der Schellenbasis oder an der Verschlusslasche angeordnet sein. Die Zugangslasche kann nachträglich an die Schellenbasis oder Verschlusslasche gefügt oder beispielsweise durch einteilige Herstellung integral mit der Schellenbasis oder Verschlusslasche verbunden sein. Ist die radiale Zugangsöffnung von mehreren elastisch auslenkbaren Zugangslaschen begrenzt, ist es auch denkbar, dass an der Schellenbasis und an der Verschlusslasche jeweils zumindest eine Zugangslasche, beispielsweise auch jeweils zwei Zugangslaschen angeordnet sind. Die Zugangslasche kann die Zugangsöffnung in einem Wurzelbereich der Zugangslasche, in dem die Zugangslasche von der Schellenbasis oder Verschlusslasche abragt, begrenzen. Alternativ sind auch Ausführungsformen denkbar, bei denen ein freier Endabschnitt der Zugangslasche die Zugangsöffnung begrenzt.
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Die Zugangslasche kann durch einen Lascheneinschnitt in zwei voneinander beabstandete Zugangslaschenabschnitte unterteilt sein. Der Lascheneinschnitt kann im Wesentlichen quer zu der Zugangsöffnung verlaufen. Sind zwei eingeschnittene Zugangslaschen einander gegenüberliegend angeordnet, können der Lascheneinschnitt und die Zugangsöffnung beispielsweise eine kreuzförmige Schlitzform bilden. Durch die Unterteilung einer Zugangslasche in voneinander beabstandete Zugangslaschenabschnitte ist die elastische Auslenkbarkeit der Zugangslasche verbessert. Zudem kann durch den Lascheneinschnitt, der mit einer ausreichenden Schnittbreite ein Sichtfenster bilden kann, eine optische Überprüfung der in dem Leitungskanal geführten Leitungen erfolgen. Des Weiteren sind größere Fertigungstoleranzen der Kabelschelle in diesem Bereich möglich. Der Lascheneinschnitt kann auch das definierte Verlegen eines Zugmittels oder eines anderen Befestigungsmittels, beispielsweise eines Kabelbinders, an den im Leitungskanal geführten Leitungen unterstützen. In anderen Ausführungsformen können auch mehrere Lascheneinschnitte pro Zugangslasche vorgesehen sein.
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Ganz allgemein sind im Zusammenhang mit dieser Anmeldung die Wörter „ein/eine“, soweit nicht ausdrücklich anders definiert, nicht als Zahlwort zu verstehen, sondern als unbestimmte Artikel mit dem Wortsinn von „mindestens ein/eine“.
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Die Zugangslasche kann gewinkelt von der Schellenbasis oder Verschlusslasche abragen. Beispielsweise kann ein spitzer Winkel zwischen der Zugangslasche und einer sich an die Zugangslasche anschließenden Schellenbasis- oder Verschlusslaschenfläche an einer dem Inneren des Leitungskanals abgewandten und der Umgebung zugewandten Außenseite der Kabelschelle gebildet sein. An der Außenseite kann eine Außenfläche der Kabelschelle vorhanden sein. Der spitze Winkel kann zwischen der an die Zugangslasche angrenzenden Außenfläche und einer der Außenfläche zugewandten Oberfläche der Zugangslasche gebildet sein. Neben spitzen Winkeln sind grundsätzlich auch rechte Winkel oder stumpfe Winkel zwischen der an die Zugangslasche angrenzenden Außenfläche und einer der Außenfläche zugewandten Oberfläche der Zugangslasche denkbar. Durch die Winkelung wird eine definierte Führungsfläche für eine auf die Zugangsöffnung zu bewegte Leitung bereitgestellt, um diese einfacher in den Leitungskanal einlegen zu können.
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Weisen jeweils die Schellenbasis und die Verschlusslasche eine Zugangslasche auf, können die Zugangslaschen einen V-förmigen Leitungseinführungsbereich bilden. Die Zugangslaschen können einander gegenüberliegen und beispielsweise einen stumpfwinkligen oder rechten Winkel zwischen sich einschließen, wobei grundsätzlich auch eine spitzwinklige Anordnung denkbar ist. Mittels der V-Form können die Zugangslaschen einen Trichter als Leitungseinführungsbereich bilden, um das Führen und Ausrichten von Leitungen in Richtung der Zugangsöffnung zu vereinfachen. Bei einer Verdrahtung unter Nutzung der Kabelschelle muss somit nicht genau und auf Anhieb die schmale Zugangsöffnung mit der einzuführenden Leitung getroffen werden, sondern lediglich der breite Leitungseinführungsbereich, über den die Leitung dann einfach in die Zugangsöffnung gezogen wird. Durch eine Druckkraftausübung auf die V-förmig angeordneten Zugangslaschen mittels der in dem Leitungseinführungsbereich geführten Leitung kann auch eine elastische Auslenkung zumindest einer Zugangslasche bewirkt werden, um die Zugangsöffnung freizugeben oder zu erweitern. Durch ihre von der Zugangsöffnung abstehende Form können die Zugangslaschen auch als Schellenflügel bezeichnet werden, die bereits optisch eine Einführhilfe signalisieren und gegebenenfalls auch als Grifffläche zum Ausüben einer Zug- oder Druckkraft auf die Zugangslasche genutzt werden können.
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Die Schellenbasis und die Verschlusslasche können beispielsweise über ein Drehgelenk miteinander verbunden sein, um eine relative Schwenkbeweglichkeit der beiden Komponenten zueinander zu ermöglichen. Das Drehgelenk kann eine Schwenkachse bilden, um die die Verschlusslasche gegenüber der Schellenbasis in eine Offenstellung und eine Schließstellung verschwenkbar ist. Das Drehgelenk kann beispielsweise als Filmscharnier ausgebildet sein, sodass eine kostengünstige und einfache einteilige Ausbildung der Schellenbasis und der Verschlusslasche miteinander möglich ist.
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Das Drehgelenk kann beispielsweise auch ein Zapfengelenk sein. Mit einem Zapfengelenk ist eine gute Schwenkbeweglichkeit und eine verbesserte Langlebigkeit der Kabelschelle beispielsweise gegenüber einem Filmscharnier gegeben, was einen wiederholten Einsatz der Kabelschelle begünstigt. Bei einem Zapfengelenk ist ein stäbchenförmiger Zapfen in jeweils einer Aufnahme der miteinander gelenkig verbundenen Komponenten geführt, die dann um den eine Drehachse bildenden Drehzapfen schwenkbeweglich sind.
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Die Schellenbasis und die Verschlusslasche können hierzu beispielsweise ringförmige Zapfenaufnahmen für den Drehzapfen haben, wobei die Ringform nicht geschlossen sein muss, um eine ausreichende Führung und Halterung für den Drehzapfen bereitstellen zu können.
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Die Schellenbasis kann einen Teilumfang des Leitungskanals bilden. Alternativ oder zusätzlich kann die Verschlusslasche einen Teilumfang des Leitungskanals bilden. Hierunter kann verstanden werden, dass die Schellenbasis und/oder die Verschlusslasche eine einer Außenfläche der Kabelschelle abgewandte Wandfläche hat, die zumindest einen Abschnitt der Kanalwandung des Leitungskanals bildet. Die Teilumfänge des Leitungskanals können sich durch Schließen der Kabelschelle gegenseitig zu einem größeren Teilumfang oder einem Gesamtumfang des Leitungskanals ergänzen. Durch die Ausbildung eines Teilumfangs ist im Vergleich zu einer vollständigen Anordnung des Leitungskanals in der Schellenbasis oder der Verschlusslasche eine bessere Zugänglichkeit des Leitungskanals bei geöffneter Kabelschelle gegeben. Beispielsweise bei einer Demontage der Kabelschelle, etwa um diese durch eine permanente Leitungsbefestigung zu ersetzen, kann die Kabelschelle hierdurch einfacher von dem geführten Leitungsbündel entfernt werden. Der Teilumfang des Leitungskanals kann einen offenen Querschnitt haben. Der offene Querschnitt kann beispielsweise einen Kreisbogen beschreiben. Der Teilumfang des Leitungskanals kann beispielsweise im Querschnitt C-förmig ausgebildet sein. Die Schellenbasis kann einen größeren Teilumfang des Leitungskanals bilden als die Verschlusslasche. Die Schellenbasis hat bei einer solchen Ausführungsform eine größere Kanalwandfläche als die Verschlusslasche. Bei einem im Querschnitt kreisbogenförmigen Teilumfang kann der Mittelpunktswinkel bei der Schellenbasis beispielsweise größer 180° sein. Bei einem im Querschnitt kreisbogenförmigen Teilumfang kann der Mittelpunktswinkel bei der Verschlusslasche kleiner 180°, beispielsweise auch kleiner 90° sein.
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Die in dieser Anmeldung angegebenen Querschnitte des Leitungskanals sind quer zu einer Leitungsdurchführungsrichtung durch die Kabelschelle gesehen.
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Grundsätzlich ist es auch denkbar, dass der Leitungskanal vollständig in der Schellenbasis oder in der Verschlusslasche ausgebildet ist. Dann ist eine Zugänglichkeit des Leitungskanals unabhängig von einer Offen- oder Schließstellung der Verschlusslasche lediglich über die axialen Kanalöffnungen und die radiale Zugangsöffnung gegeben. Dies ist beispielsweise für Anwendungen denkbar, in denen die Kabelschelle dauerhaft an der Rahmenstruktur verbleiben soll.
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Der Leitungskanal kann in einem geschlossenen Zustand der Kabelschelle beispielsweise einen kreisbogenförmigen, kreisförmigen oder ovalen Querschnitt haben. Hierdurch wird eine gute Führung der Leitungen gewährleistet, da sich diese beispielsweise nicht in Eckbereichen verklemmen können. Neben runden Querschnitten sind jedoch grundsätzlich auch beispielsweise im Querschnitt L- oder U-förmige oder rechteckige Leitungskanalgeometrien denkbar.
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Die Schellenbasis kann einen Teilumfang des Rahmenkanals bilden. Alternativ oder zusätzlich kann die Verschlusslasche einen Teilumfang des Rahmenkanals bilden. Hierunter kann verstanden werden, dass die Schellenbasis und/oder die Verschlusslasche eine einer Außenfläche der Kabelschelle abgewandte Wandfläche hat, die zumindest einen Abschnitt der Kanalwandung des Rahmenkanals bildet. Die Teilumfänge des Rahmenkanals können sich durch Schließen der Kabelschelle gegenseitig zu einem größeren Teilumfang oder einem Gesamtumfang des Rahmenkanals ergänzen. Durch die Ausbildung eines Teilumfangs ist eine gute Zugänglichkeit des Rahmenkanals in der Offenstellung der Verschlusslasche gegeben. Der Teilumfang des Rahmenkanals hat einen offenen Querschnitt. Der Querschnitt kann eckig sein. Durch einen eckigen Querschnitt können beispielsweise Rahmenstrukturen, die ein eckiges Profil wie beispielsweise ein L- und U-Profil haben, sicher in dem Rahmenkanal aufgenommen und durch die Kabelschelle geführt werden. In anderen Ausführungsformen können runde Rahmenkanalgeometrien beispielsweise für zylindrische Rahmenstrukturen vorgesehen sein.
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Die Schellenbasis kann einen größeren Teilumfang des Rahmenkanals bilden als die Verschlusslasche. Die Schellenbasis hat bei einer solchen Ausführungsform eine größere Kanalwandfläche als die Verschlusslasche. Es ist denkbar, dass die Verschlusslasche den Rahmenkanal an lediglich einer Seite verschließt, also einen Deckel für den Rahmenkanal bezogen auf einen offenen Querschnittsbereich bildet.
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Die in dieser Anmeldung angegebenen Querschnitte des Rahmenkanals sind quer zu einer Rahmenstrukturdurchführungsrichtung durch die Kabelschelle gesehen.
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Der Rahmenkanal kann beispielsweise in einem geschlossenen Zustand der Kabelschelle einen L- oder U-förmigen oder rechteckigen Querschnitt haben. In anderen Ausführungsformen können runde Rahmenkanalgeometrien beispielsweise für zylindrische Rahmenstrukturen vorgesehen sein.
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Der Rahmenkanal kann im Querschnitt gesehen eine Negativform der zur Durchführung vorgesehenen Rahmenstruktur haben, sodass eine Passung zwischen Rahmenstruktur und Rahmenkanal möglich ist.
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Die Schellenbasis und die Verschlusslasche können einander zugeordnete Anlageflächen haben, die in einem geschlossenen Zustand der Kabelschelle flächig aufeinanderliegen. Mittels der Anlageflächen kann sich die Verschlusslasche in einer Schließstellung stabil auf der Schellenbasis abstützen und beispielsweise auch Klemmkräfte in die Schellenbasis übertragen. Die Anlageflächen können einen Anschlag bilden, um eine Schwenkbewegung der Verschlusslasche gegenüber der Schellenbasis zu begrenzen. Die Anlageflächen können gleiche Längen und Breiten aufweisen, sodass die Schellenbasis und die Verschlusslasche an seitlichen Rändern der Anlageflächen bündig miteinander abschließen.
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Die Anlageflächen können derart an der Schellenbasis und der Verschlusslasche angeordnet sein, dass sie an ein Drehgelenk der Kabelschelle angrenzen.
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Eine Anlagefläche kann bezogen auf eine der Anlagefläche gegenüberliegende Außenfläche der Kabelschelle geneigt verlaufen. Die Anlagefläche der Schellenbasis kann bezogen auf eine der Anlagefläche gegenüberliegende Außenfläche der Schellenbasis geneigt verlaufen. Die Anlagefläche der Verschlusslasche kann bezogen auf eine der Anlagefläche gegenüberliegende Außenfläche der Verschlusslasche geneigt verlaufen. Geneigt kann hierbei bedeuten, dass die Anlagefläche nicht parallel oder senkrecht zu der Außenfläche verläuft, sondern unter einem schrägen Winkel. Die einander zugeordneten Anlageflächen können jeweils mit einer umgekehrten Steigung bezogen auf die andere Anlagefläche geneigt sein, sodass sie zueinander korrespondieren und die Anlageflächen entlang der Neigung flächig aufeinanderlegbar sind. Durch geneigte Anlageflächen kann eine bessere Anschlags-, Stütz- und Kraftübertragungswirkung zwischen der Schellenbasis und der Verschlusslasche erreicht werden.
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Die Kabelschelle kann ein Fixiermittel zur Festlegung der Verschlusslasche an der Schellenbasis haben. Hierdurch kann die Verschlusslasche in ihrer Schließstellung an der Schellenbasis gesichert werden. Das Fixiermittel kann ein Klemmmittel sein. Ein Klemmmittel kann zur Aufbringung oder Erhöhung einer Klemmkraft innerhalb der Kabelschelle eingerichtet sein. Die Klemmkraft kann beispielsweise zwischen der Schellenbasis und der Verschlusslasche wirken.
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Durch eine geeignete Form und Dimensionierung kann beispielsweise auch die Kanalwandung des Rahmenkanals eine Klemmkraft auf die Rahmenstruktur ausüben. Hierzu kann beispielsweise eine Übermaßpassung zwischen Rahmenkanal und Rahmenstruktur vorgesehen sein.
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Das Fixiermittel kann beispielsweise eine Feststellschraube sein. Hierdurch kann die Verschlusslasche mit der Schellenbasis verschraubt und mittels durch die Feststellschraube erzeugten Klemmkräften an dieser fixiert und gesichert werden. An der Feststellschraube kann beispielsweise eine rotierbare Feststellmutter zum Feststellen der Feststellschraube vorgesehen sein. In anderen Ausführungsformen kann das Fixiermittel beispielsweise eine Klammer, ein Clip oder ein Spannmittel sein.
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Die Schellenbasis und die Verschlusslasche können einen Schraubenkanal zur Führung der Feststellschraube haben. Der Schraubenkanal kann beispielsweise an einer Anlagefläche der Schellenbasis oder der Verschlusslasche ausmünden.
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Alternativ oder zusätzlich zu einem Fixiermittel zur Sicherung der Verschlusslasche an der Schellenbasis ist es denkbar, dass die Kabelschelle ein Sicherungsmittel zur Sicherung der Kabelschelle an der Rahmenstruktur hat. Hierdurch kann eine unabsichtliche Lageveränderung der Kabelschelle gegenüber der Rahmenstruktur verhindert werden. Das Sicherungsmittel kann beispielsweise ein mechanisches Sicherungsmittel wie eine Schraube, ein Clip oder ein Rastmittel sein. Grundsätzlich sind auch andere Sicherungsmittel wie beispielsweise ein lösbares Klebeband denkbar.
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Der Leitungskanal und der Rahmenkanal können ineinander übergehen. Hierdurch kann eine sehr kompakte Kabelschelle bereitgestellt werden. Der Leitungskanal kann unmittelbar benachbart zu dem Rahmenkanal verlaufen. Der Leitungskanal kann beispielsweise an den Rahmenkanal angrenzen. Der Leitungskanal und der Rahmenkanal können an einem jeweils offenen Querschnittsbereich aneinander angrenzen, in welchem keine räumliche Trennung zu dem jeweils anderen Kanal vorliegt. Eine durch den Rahmenkanal geführte Rahmenstruktur kann eine offene Seite oder einen offenen Querschnittsbereich des Leitungskanals abschließen und eine strukturelle Begrenzung des Leitungskanals bilden. In anderen Ausführungsformen ist es denkbar, dass der Leitungskanal und der Rahmenkanal vollständig räumlich voneinander getrennt sind, beispielsweise durch eine gemeinsame Trennwand. Es ist denkbar, dass der Leitungskanal und der Rahmenkanal getrennt voneinander und parallel zueinander verlaufen.
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Der Leitungskanal kann durch einen Kanaleinschnitt in zwei voneinander beabstandete Leitungskanalabschnitte unterteilt sein. Der Kanaleinschnitt kann im Wesentlichen quer zu der Durchführungsrichtung der in dem Leitungskanal geführten Leitungen verlaufen. Durch den Kanaleinschnitt kann eine optische Überprüfung der in dem Leitungskanal geführten Leitungen erfolgen. Der Kanaleinschnitt kann auch das definierte Verlegen eines Zugmittels oder eines anderen Befestigungsmittels, beispielsweise eines Kabelbinders, an den im Leitungskanal geführten Leitungen unterstützen. Es können auch mehrere Kanaleinschnitte vorgesehen sein.
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Die Kabelschelle kann aus einem Kunststoff und/oder Metall hergestellt sein. Insbesondere mit einem Kunststoffanteil kann eine günstig herzustellende, leichte, gewünschtenfalls gut elastisch verformbare Kabelschelle bereitgestellt werden. Durch einen Metallanteil können die Stabilität und die Lebensdauer der Kabelschelle erhöht werden. Die Kabelschelle kann auch metallische Komponenten mit einem Kunststoffüberzug aufweisen.
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Die Aufgabe wird auch mit einer elektrischen Einrichtung gelöst, die eine Rahmenstruktur und eine an der Rahmenstruktur angeordnete Kabelschelle nach einem der vorbeschriebenen Merkmale zur Bündelung und Führung elektrischer Leitungen der elektrischen Einrichtung hat. Auch hierdurch wird eine Erleichterung von Montage- und Verdrahtungsarbeiten an der elektrischen Einrichtung insbesondere durch eine schnelle, einfache und zuverlässige Bündelung und Führung von elektrischen Leitungen an der Rahmenstruktur mittels der Kabelschelle erreicht.
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Ein Leitungskanal der Kabelschelle kann an einer dem Einrichtungsinneren zugewandten Innenseite der Rahmenstruktur angeordnet sein. Die mittels der Kabelschelle geführten Leitungen werden hierbei auf einer Seite der Rahmenstruktur geführt, die einem Innenraum oder in der Einrichtung installierten Komponenten zugewandt ist. Hierdurch werden die Montage- und Verdrahtungsarbeiten durch eine gute Zugänglichkeit des Leitungskanals der Kabelschelle weiter erleichtert.
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Ein Drehgelenk der Kabelschelle kann an einer dem Einrichtungsinneren abgewandten Außenseite der Rahmenstruktur angeordnet sein. Die Außenseite kann der Innenseite der Rahmenstruktur gegenüberliegend oder von dieser abgewandt sein. Durch die Anordnung des Drehgelenks der Kabelschelle an der Außenseite ist das Drehgelenk bei den Montage- und Verdrahtungsarbeiten nicht störend im Weg und beeinträchtigt diese nicht.
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Die elektrische Einrichtung kann ein Schaltschrank sein. Bei Schaltschränken, die eine Vielzahl von verlegten oder zu verlegenden elektrischen Leitungen aufweisen, kann sich die vorgestellte Kabelschelle als besonders nützlich zur Bündelung und Führung der Leitungen erweisen.
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Die Erfindung lässt verschiedene Ausführungsformen zu und wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels mit den beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen in schematischer Weise:
- 1 - eine Kabelschelle in einem geöffneten Zustand mit einer Schellenbasis und einer Verschlusslasche in einer perspektivischen Rückansicht;
- 2 - die Kabelschelle gemäß 1 in einem geschlossenen Zustand in einer perspektivischen Vorderansicht;
- 3 - die Schellenbasis in einer perspektivischen Draufsicht;
- 4 - die Schellenbasis in einer perspektivischen Untersicht;
- 5 - die Schellenbasis in einer Draufsicht;
- 6 - die Schellenbasis in einer Vorderansicht;
- 7 - die Verschlusslasche in einer perspektivischen Draufsicht;
- 8 - die Verschlusslasche in einer perspektivischen Untersicht;
- 9 - die Verschlusslasche in einer Draufsicht;
- 10 - die Verschlusslasche in einer Vorderansicht;
- 11 - eine Rahmenstruktur einer elektrischen Einrichtung mit einer hieran befestigten Kabelschelle.
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Die 1 bis 10 zeigen ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kabelschelle 1 zur Bündelung und Führung von elektrischen Leitungen 2 einer nicht gezeigten elektrischen Einrichtung, die beispielsweise ein Schaltschrank sein kann. Die Kabelschelle 1 ist an einer beispielsweise in 11 gezeigten Rahmenstruktur 3 der Einrichtung befestigbar. Die Kabelschelle 1 hat einen Leitungskanal 4 zur Führung der Leitungen 2 durch die Kabelschelle 1. Des Weiteren hat die Kabelschelle 1 einen Rahmenkanal 6 zur Aufnahme der Rahmenstruktur 3, die durch die Kabelschelle 1 führbar ist. Der Leitungskanal 4 und der Rahmenkanal 6 bilden Durchgangsöffnungen der Kabelschelle 1. Der Leitungskanal 4 und der Rahmenkanal 6 verlaufen parallel zueinander. Der Leitungskanal 4 und der Rahmenkanal 6 werden jeweils von Kanalwandungen der Kabelschelle 1 begrenzt und sind somit zumindest abschnittsweise von diesen umschlossen. Beispielsweise in den 1 und 2 ist ersichtlich, dass der Leitungskanal 4 und der Rahmenkanal 6 an einer offenen Seite unmittelbar ineinander übergehen, sodass eine kompakte Kabelschelle 1 bereitgestellt wird. Der Leitungskanal 4 ist durch einen Kanaleinschnitt 17 in zwei voneinander beabstandete Leitungskanalabschnitte 4a, 4b unterteilt.
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Die Kabelschelle 1 hat eine Schellenbasis 7 und eine mit der Schellenbasis 7 über ein Drehgelenk 12 verbundene Verschlusslasche 8, die gegenüber der Schellenbasis 7 mittels des eine Drehachse bildenden Drehgelenks 12 schwenkbeweglich ist. Die Verschlusslasche 8 ist zwischen einer in 1 gezeigten Offenstellung O und einer in 2 gezeigten Schließstellung S verschwenkbar. In einer Offenstellung O der Verschlusslasche 8 ist die Kabelschelle 1 geöffnet und kann an der Rahmenstruktur 3 befestigt oder wieder von dieser gelöst werden. In einer Schließstellung S der Verschlusslasche 8 ist die Kabelschelle 1 geschlossen und beispielsweise an der Rahmenstruktur 3 gesichert. Die Schellenbasis 7 und die Verschlusslasche 8 begrenzen gemeinsam den Leitungskanal 4 und den Rahmenkanal 6. Die Schellenbasis 7 hat einen größeren Anteil an der Leitungskanalwandung und an der Rahmenkanalwandung als die Verschlusslasche 8. Die Schellenbasis 7 hat einen größeren Masseanteil an der Kabelschelle 1 als die Verschlusslasche 8. Die auf der Schellenbasis 7 angeordnete Verschlusslasche 8 schließt in der Schließstellung S seitlich bündig mit der Schellenbasis 7 ab. Gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Kabelschelle 1 mehrteilig ausgebildet, da die Schellenbasis 7 und die Verschlusslasche 8 nicht integral miteinander hergestellt, sondern über das Drehgelenk 12 mittelbar miteinander verbunden sind.
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Die Kabelschelle 1 hat an ihrem Leitungskanal 4 eine schlitzförmige radiale Zugangsöffnung 5 zum Einführen von Leitungen 2 in den Leitungskanal 4. Die Leitungen 2 sind somit nicht nur über die axialen Leitungskanalöffnungen in den Leitungskanal 4 einführbar, sondern auch radial über die Zugangsöffnung 5. Die Zugangsöffnung 5 ist als Spalt zwischen der Schellenbasis 7 und der Verschlusslasche 8 ausgebildet. Durch Verschwenken der Verschlusslasche 8 kann die Zugangsöffnung 5 verbreitert werden. Die Zugangsöffnung 5 ist zudem von einer elastisch auslenkbaren Zugangslasche 9 begrenzt. In einer Schließstellung S der Verschlusslasche 8 ist die Zugangsöffnung 5 schmal ausgebildet und annähernd geschlossen. Eine auf der Zugangslasche 9 in Richtung der Zugangsöffnung 5 geführte Leitung 2 kann die Zugangslasche 9 elastisch auslenken und hierdurch durch die Zugangsöffnung 5 in den Leitungskanal 4 eintreten. Ein unabsichtlicher Austritt von Leitungen 2 wird hingegen aufgrund der annähernd geschlossenen Zugangsöffnung 5 verhindert.
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Gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist jeweils eine Zugangslasche 9 an der Schellenbasis 7 und an der Verschlusslasche 8 angeordnet. Die Zugangslaschen 9 sind jeweils einteilig mit der Schellenbasis 7 und der Verschluss 8 ausgeformt. Die Zugangslaschen 9 begrenzen die Zugangsöffnung 5 in einem Wurzelbereich der Zugangslaschen 9, in welchem sie von der Schellenbasis 7 und der Verschlusslasche 8 abragen. Zur Verbesserung der elastischen Auslenkbarkeit und der optischen Überprüfbarkeit sind die Zugangslaschen 9 durch Lascheneinschnitte 10 in voneinander beabstandete Zugangslaschenabschnitte 9a, 9b unterteilt. Die Lascheneinschnitte 10 verlaufen im Wesentlichen quer zu der Zugangsöffnung 5 und bilden mit dieser eine kreuzförmige Schlitzform. Die Zugangslaschen 9 ragen jeweils gewinkelt unter einem spitzen Zugangslaschenwinkel α von der Schellenbasis 7 und der Verschlusslasche 8 ab, wie in den 6 und 10 ersichtlich ist. Der spitze Zugangslaschenwinkel α ist zwischen der Zugangslasche 9 und einer an die Zugangslasche angrenzenden Außenfläche ausgebildet. Die Zugangslaschen 9 der Schellenbasis 7 und der Verschlusslasche 8 bilden einen V-förmigen Leitungseinführungsbereich zur Erleichterung der Ausrichtung und Einführung von Leitungen 2. Die die V-Schenkel der V-Form bildenden Zugangslaschen 9 schließen einen stumpfen Winkel zwischen sich ein, um einen breiten Trichter für die Einführung von Leitungen 2 zu bilden.
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Das Drehgelenk 12 ist gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel als Zapfengelenk ausgebildet. Die Schellenbasis 7 und die Verschlusslasche 8 haben ringförmige Zapfenaufnahmen für einen nicht gezeigten Drehzapfen, der die Drehachse der Kabelschelle 1 bildet.
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Wie beispielsweise den 6 und 10 anschaulich zu entnehmen ist, bilden die Schellenbasis 7 und die Verschlusslasche 8 jeweils einen Teilumfang des Leitungskanals 4, das heißt, sie weisen innere Wandflächen auf, die einen Abschnitt der Kanalwandungen des Leitungskanals 4 bilden. Die Teilumfänge des Leitungskanals 4 können sich durch Schließen der Kabelschelle 1 gegenseitig zu einem größeren Teilumfang oder einem Gesamtumfang des Leitungskanals 4 ergänzen. Die Teilumfänge der Schellenbasis 7 und der Verschlusslasche 8 sind jeweils im Querschnitt kreisbogenförmig ausgebildet. Der Mittelpunktswinkel des kreisbogenförmigen Teilumfangs der Schellenbasis 7 ist größer als 180° und beträgt gemäß dem Ausführungsbeispiel etwa 270°. Der Mittelpunktswinkel des kreisbogenförmigen Teilumfangs der Verschlusslasche 8 ist kleiner als 180° und gemäß dem Ausführungsbeispiel auch kleiner als 90°. Der Mittelpunktswinkel ist der Winkel, dessen Scheitel im Mittelpunkt des von dem jeweiligen kreisbogenförmigen Teilumfang beschriebenen Kreises liegt und dessen Schenkel die Begrenzungspunkte des Kreisbogens schneiden. Dieser Winkel wird auch Zentriwinkel genannt. Im geschlossenen Zustand der Kabelschelle 1 hat der Leitungskanal 4 somit keinen vollständig geschlossenen kreisförmigen Querschnitt, sondern geht in einem offenen Bereich des Kreisbogens in den Rahmenkanal 6 über.
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Die Schellenbasis 7 und die Verschlusslasche 8 bilden jeweils einen Teilumfang des Rahmenkanals 6, das heißt, sie weisen innere Wandflächen auf, die einen Abschnitt der Kanalwandungen des Rahmenkanals 6 bilden. Die Teilumfänge des Rahmenkanals 4 können sich durch Schließen der Kabelschelle 1 gegenseitig zu einem größeren Teilumfang oder einem Gesamtumfang des Rahmenkanals 6 ergänzen. Die Teilumfänge der Schellenbasis 7 und der Verschlusslasche 8 sind jeweils im Querschnitt eckig ausgebildet. Während die Schellenbasis 7 eine L-förmige Aufnahme des Rahmenkanals 6 bereitstellt, bildet die Verschlusslasche 8 eine überwiegend ebene Abschlussfläche für den L-förmigen Aufnahmebereich der Schellenbasis 7. In dem Rahmenkanal 6 können L-förmige Profile von Rahmenstrukturen 3, aber beispielsweise auch U-förmige Profile mit einem längeren U-Schenkel und einem kürzeren U-Schenkel oder auch rechteckige Profile aufgenommen werden. Selbst die Anordnung von runden Rahmenstrukturen 3 ist in dem Rahmenkanal 6 grundsätzlich möglich.
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Die Schellenbasis 7 und die Verschlusslasche 8 haben einander zugeordnete Anlageflächen 13, die wie in 2 gezeigt in einem geschlossenen Zustand der Kabelschelle 1 flächig aufeinanderliegen. Die Anlageflächen 13 bilden einen Anschlag für die Verschlusslasche 8 an der Schellenbasis 7 und können Klemmkräfte zwischen der Verschlusslasche 8 und der Schellenbasis 7 übertragen. Die Anlageflächen 13 sind an das Drehgelenk 12 der Kabelschelle 1 angrenzend angeordnet und verlaufen geneigt bezogen auf eine jeweils der Anlagefläche 13 gegenüberliegende Außenfläche 14 der Kabelschelle 1. Die einander zugeordneten Anlageflächen 13 sind jeweils mit einer umgekehrten Steigung bezogen auf die andere Anlagefläche geneigt, sodass sie entlang der Neigung flächig aufeinanderliegen können.
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Mit einem in 11 gezeigten Fixiermittel 15, das gemäß dem vorgestellten Ausführungsbeispiel eine Feststellschraube mit Feststellmutter ist, kann die Verschlusslasche 8 an der Schellenbasis 7 gesichert werden. Die Feststellschraube erhöht die Klemmkraft zwischen der Verschlusslasche 8 und der Schellenbasis 7 und sichert diese Komponenten daher aneinander sowie auch die Kabelschelle 1 insgesamt an der Rahmenstruktur 3. Die Schellenbasis 7 und die Verschlusslasche 8 haben jeweils einen Schraubenkanal 16 zur Führung der Feststellschraube, wobei die Schraubenkanäle 16 an den Anlageflächen 13 ausmünden.
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In 11 ist eine Rahmenstruktur 3 einer elektrischen Einrichtung gezeigt, an der eine Kabelschelle 1 befestigt ist. Die Rahmenstruktur 3 ist als gelochte Vertikalstrebe eines Schaltschrankrahmens ausgeführt. Die Lochung kann in denkbaren Ausführungsformen auch als Verbindungsmittelaufnahme genutzt werden, um die Kabelschelle 1 an der Rahmenstruktur 3 zu sichern. Die Kabelschelle 1 ist in einem geschlossenen Zustand gezeigt. Mehrere einzeladrige Leitungen 2 sind durch den Leitungskanal 4 der Kabelschelle 1 geführt. Der Leitungskanal 4 ist an einer Innenseite I der Rahmenstruktur 3 angeordnet. Weitere Leitungen sind durch die radiale Zugangsöffnung 5 in den Leitungskanal 4 einführbar. Deutlich werden die kreuzförmige Schlitzform der Zugangsöffnung 5 und der Lascheneinschnitte 10 und Kanaleinschnitte 17 sowie der Leitungseinführungsbereich 11 mit trichterförmig geneigten Zugangslaschen 9. Die Kabelschelle 1 umgreift die Rahmenstruktur 3, die durch den Rahmenkanal 6 der Kabelschelle 1 geführt ist. Die Kabelschelle 1 hat eine Schellenbasis 7 und eine Verschlusslasche 8, die über ein Drehgelenk 12 schwenkbeweglich zueinander sind, um die Kabelschelle 1 öffnen und schließen zu können. Das Drehgelenk 12 ist an einer Außenseite A der Rahmenstruktur 3 angeordnet. Mittels des Fixiermittels 15 können die Schellenbasis 7 und die Verschlusslasche 8 in einer Schließstellung der Verschlusslasche 8 aneinander fixiert und gesichert werden.
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Mittels der Kabelschelle 1 können elektrische Leitungen 2 einfach gebündelt und definiert geführt werden. Die Kabelschelle 1 erleichtert Montage- und Verdrahtungsarbeiten durch eine einfache, schnelle und wiederholbare Montage und Demontage der Kabelschelle 1 und erfüllt ihre Funktion zuverlässig und langlebig. Die Kabelschelle 1 umgreift im geschlossenen Zustand die Rahmenstruktur 3 und wird sicher an ihr gehalten. Die Kabelschelle 1 kann temporär oder dauerhaft an der Rahmenstruktur 3 eingesetzt werden.