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Technisches Gebiet
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Ausführungsbeispiele betreffen ein Verfahren zum Betreiben eines Beifahrerdisplays in einem Kraftfahrzeug. Weiterhin werden ein Computerprogrammprodukt zum Ausführen des vorgeschlagenen Verfahrens sowie eine Datenverarbeitungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug bereitgestellt. Das Verfahren kann in vorteilhafter Weise dazu dienen, besonders frühzeitig eine potentielle Ablenkung eines Fahrers des Kraftfahrzeugs durch Inhalte des Beifahrerdisplays zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
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Hintergrund
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In modernen Kraftfahrzeugen werden immer häufiger auch große Displays für die Umsetzung von Entertainmentsystemen bereitgestellt. Ein wichtiger Trend für Fahrzeuginnenräume und User Interfaces sind Beifahrerdisplays, wie sie bereits von vielen Fahrzeugherstellern insbesondere im Premiumbereich angeboten werden. Diese Displays sind z.B. räumlich vor dem Beifahrer angeordnet und sollen dem Beifahrer dazu dienen, Informationen direkt vor sich angezeigt zu bekommen, Fahrzeug-Infotainmentfunktionen zu bedienen oder beispielsweise Videos zu sehen.
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Bei der Benutzung eines Beifahrerdisplays kann es jedoch auch zu einer gewissen Ablenkung für den Fahrer kommen, da aufgrund der räumlichen Nähe zwischen Fahrer und Beifahrer auch für den Fahrer das Betrachten von Inhalten des Beifahrerdisplays möglich sein kann. Es sind Verfahren bekannt, eine solche Ablenkung des Fahrers zu verringern.
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US 2023 226 972 A offenbart eine Abschattungsvorrichtung für ein Beifahrerdisplay in einem Kraftfahrzeug, die eine schaltbare Blickschutzeinrichtung umfasst. Zusätzlich enthält die Vorrichtung ein Leuchtmittel, das auf das Display gerichtet ist und Restfragmente von Anzeigeinhalten verhindert, die trotz der aktiven Blickschutzeinrichtung für den Fahrer sichtbar sind. Die Helligkeit des Leuchtmittels wird von einer Steuereinheit in Abhängigkeit von der Helligkeit des Displays gesteuert. Die Vorrichtung kann auch einen Umgebungslichtsensor, eine Blende im Leuchtmittel, ein Bedienmodul im Fahrzeughimmel und eine Prismenfolie im Display enthalten. Es wird auch ein Verfahren zur Steuerung der Abschattungsvorrichtung beschrieben. Das Kraftfahrzeug kann eine solche Abschattungsvorrichtung enthalten.
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DE 10 2012 206 030 A1 offenbart ein Verfahren zum Steuern zumindest einer Funktion zumindest eines Anzeigegerätes für einen Innenraum eines Fahrzeugs, wobei das Fahrzeug zumindest eine Fahrzeugkamera aufweist. Das Verfahren weist einen Schritt des Ermittelns auf, ob eine mittels der zumindest einen Fahrzeugkamera erkannte Blickrichtung zumindest eines Fahrzeuginsassen auf einen Gerätebereich des Innenraums des Fahrzeugs gerichtet ist, in dem das zumindest eine Anzeigegerät verbaut ist. Das Verfahren weist auch einen Schritt des Ansteuerns des zumindest einen Anzeigegeräts in einem ersten Anzeigemodus auf, wenn die erkannte Blickrichtung des zumindest einen Fahrzeuginsassen auf den Gerätebereich gerichtet ist, um die zumindest eine Funktion des zumindest einen Anzeigegerätes zu steuern.
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DE 10 2013 013 227 A1 offenbart einen Kraftwagen mit einer im Fahrgastraum angeordneten Anzeigeeinheit, welche dazu ausgelegt ist, einen Anzeigeinhalt nur für einen solchen Raumbereich anzuzeigen, der einen auf einem Fahrersitz des Kraftwagens mit einer vorgegebenen Standard-Körperhaltung sitzenden Fahrer ausschließt, und mit einer Überwachungseinrichtung, welche zum Überwachen einer aktuellen Körperhaltung des Fahrers und zum Unterbrechen des Anzeigens des Anzeigeinhalts für den Fall ausgelegt ist, dass der Fahrer versucht, die Anzeigeeinheit aus dem Raumbereich zu betrachten. Die Überwachungseinrichtung umfasst eine 3D-Kameraeinheit und eine Berechnungseinheit, wobei zumindest eine optische Sensoreinheit der 3D-Kameraeinheit über dem Fahrgastraum angeordnet und dazu ausgelegt ist, zumindest von dem Kopf des Fahrers 3D-Bilddaten von oben zu erzeugen, und wobei die Berechnungseinheit dazu ausgelegt ist, auf Grundlage der 3D-Bitdaten eine Position des Kopfes und/oder eine Bewegung des Kopfes zu ermitteln. Demnach unterbricht eine Steuereinheit das Darstellen eines Anzeigeinhalts auf dem Bildschirm immer dann, wenn der Fahrer versucht, sich zum Beifahrersitz hinüberzulehnen, um den Anzeigeinhalt sehen zu können.
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DE 10 2004 033 275 A1 offenbart eine Freigabevorrichtung zum Freigeben einzelner vorbestimmter Funktionen eines Gerätes für ein Kraftfahrzeug während einer Fahrt des Kraftfahrzeugs, insbesondere für den Fahrer und/oder den Beifahrer. Das Gerät ist über ein Bedienelement von sowohl dem Beifahrer wie auch von dem Fahrer bedienbar. Um sicherzustellen, dass der Fahrerwährend der Fahrt das Gerät nicht über das Bedienelement bedienen kann, ist erfindungsgemäß eine Überwachungseinrichtung vorgesehen zum Überwachen und Unterscheiden, ob der Fahrer oder der Beifahrer eine Bedienung des Gerätes über das Bedienelement zumindest beabsichtigt. Außerdem ist eine Entscheidungseinrichtung vorgesehen zum Entscheiden über eine Freigabe oder ein Sperren einzelner vorbestimmter Funktionen des Gerätes für den Fahrer oder den Beifahrer, je nachdem, welche dieser Personen zuvor von der Überwachungseinrichtung als Bediener des Bedienelementes erkannt wurde.
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Nachteilig an anderen Verfahren gemäß dem bekannten Stand der Technik kann sein, dass für bestimmte Verfahren spezielle strukturelle Vorkehrungen im Fahrzeug implementiert werden müssen, damit der Fahrer zum Beispiel in einer Standardposition das Beifahrerdisplay nicht betrachten kann. Nachteilig kann ferner sein, dass ein Inhalt des Beifahrerdisplays erst dann deaktiviert wird, wenn der Fahrer z.B. durch eine Bewegung (z.B. Hinüberbeugen zum Beifahrerdisplay), die es ermöglichen soll, den Inhalt zu betrachten, bereits von der Fahraufgabe abgelenkt sein kann.
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Zusammenfassung
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Offenbarung, verbesserte Konzepte für das Steuern von Beifahrerdisplays in Kraftfahrzeugen bereitzustellen, um eine Ablenkung des Fahrers durch Inhalte des Beifahrerdisplays zu verringern oder zu vermeiden, insbesondere um eine besonders frühzeitige Steuerung des Beifahrerdisplays zu ermöglichen, sodass eine Ablenkung des Fahrers verringert oder vermieden werden kann.
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Diese Aufgabe wird gelöst gemäß den Gegenständen der unabhängigen Patentansprüche. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen werden in den abhängigen Patentansprüchen, der folgenden Beschreibung sowie in Verbindung mit den Figuren beschrieben.
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Entsprechend wird ein Verfahren zum Betreiben eines Beifahrerdisplays in einem Kraftfahrzeug vorgeschlagen. Das Verfahren umfasst ein Ermitteln einer Beifahreraktivität, wobei die Beifahreraktivität auf eine Interaktion des Beifahrers mit dem Fahrer des Fahrzeugs bezogen ist, und ein Steuern einer Anzeige des Beifahrerdisplays in Abhängigkeit von der ermittelten Beifahreraktivität.
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Das Verfahren kann insbesondere während einer Fahrt des Kraftfahrzeugs ausgeführt werden (z.B. keine Ausführung des Verfahrens in einem geparkten Zustand des Kraftfahrzeugs). In diesem Fall kann ein Fahrer des Fahrzeugs eine Fahraufgabe erfüllen müssen und es soll vermieden werden, dass der Fahrer durch Inhalte des Beifahrerdisplays abgelenkt wird. Beispielsweise kann die verfahrensgemäß ermittelte Beifahreraktivität darauf hindeuten, dass der Fahrer mit einer vorbestimmten Wahrscheinlichkeit ein Interesse entwickeln kann, den Anzeigeinhalt des Beifahrerdisplays zu betrachten. In diesem Fall kann das Steuern der Anzeige des Beifahrerdisplays umfassen, den Anzeigeinhalt teilweise oder komplett zu entfernen (z.B. so lange, bis das potentielle Interesse des Fahrers am Anzeigeinhalt wieder unter einen sicheren Grenzwert gefallen ist). Beispielsweise kann der Anzeigeinhalt mit einem Deaktivierungszeichen überdeckt werden (z.B. Markenemblem des Fahrzeugherstellers), um anzuzeigen, dass es sich bei dem Abbruch der Wiedergabe des Anzeigeinhaltes nicht um einen technischen Defekt des Beifahrerdisplays handelt, sondern um ein Sicherheitsfeature. Beispielsweise kann eine Information ausgegeben werden, dass ein Risiko einer Ablenkung des Fahrers durch die aktuelle Beifahreraktivität besteht und der Beifahrer diese daher stoppen sollte. Entsprechend kann verfahrensgemäß vorgesehen sein, den Inhalt des Beifahrerdisplays wieder anzuzeigen (z.B. das Beifahrerdisplay wieder zu aktivieren), wenn die Beifahreraktivität erkennen lässt, dass keine potentielle Ablenkung des Fahrers durch den Inhalt des Beifahrerdisplays mehr zu erwarten ist. Da die Beifahreraktivität eine Interaktion zwischen Beifahrer und Fahrer betrifft kann sie auch als Beifahrer-Fahrer-Aktivität bezeichnet werden.
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Gemäß einem Aspekt der Offenbarung ist vorgesehen, dass eine Helligkeit des Displays reduziert wird, wenn das Ermitteln der Beifahreraktivität ergibt, dass der Beifahrer das Beifahrerdisplay momentan nicht nutzt. Die Beifahreraktivität kann in diesem Fall darauf hindeuten, dass der Beifahrer mit dem Fahrer über etwas ganz anderes als die Inhalte des Beifahrerdisplays spricht, sodass er diese Inhalte gar nicht beachtet. Zum Beispiel kann die Helligkeit auf 0% reduziert werden, sodass im Ergebnis das Beifahrerdisplay ganz ausgeschaltet wird. Dadurch kann ein energieeffizienterer Betrieb des Beifahrerdisplays ermöglicht werden. Beispielsweise kann die Helligkeit auch auf einen geringen Restwert (z.B. weniger als 30% (oder weniger als 20%) und mehr als 10% der vollen Helligkeit) reduziert werden, sodass der Fahrer aus dem Betrachtungswinkel des Fahrersitzes den Inhalt nicht mehr erkennen kann.
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Gemäß einem Aspekt der Offenbarung ist vorgesehen, dass das Ermitteln der Beifahreraktivität ein Prüfen umfasst, ob der Beifahrer den Fahrer des Kraftfahrzeugs bezüglich Inhalten des Beifahrerdisplays informiert (z.B. aktives Informieren; z.B. spezifische Inhaltsinformation; z.B. Aufforderung an den Fahrer, auf die Inhalte des Beifahrerdisplays zu achten, auf das Beifahrerdisplay zu sehen und/oder auf eine Beschreibung des Beifahrers bezüglich der Inhalte des Beifahrerdisplays zu reagieren). Die Interaktion zwischen Fahrer und Beifahrer kann z.B. auf den angezeigten Inhalt des Beifahrerdisplays gerichtet sein. Beispielsweise kann der Beifahrer dem Fahrer etwas auf dem Beifahrerdisplay zeigen oder über den Inhalt erzählen. Für das Ermitteln der Beifahreraktivität können z.B. fahrzeuginterne Sensoren verwendet werden, z.B. akustische oder optische Sensoren.
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Beispielsweise kann ein Sperren der Inhalte des Beifahrerdisplays vorgesehen sein, wenn das Ermitteln der Beifahreraktivität ergibt, dass der Beifahrer den Fahrer aktiv über die Anzeigeinhalte informiert und/oder aktives Feedback dazu fordert (z.B. im Falle einer spezifischen Inhaltsinformation). Beispielsweise kann aber im Fall einer lediglich allgemeinen Information des Beifahrers an den Fahrer bezüglich der Nutzung des Beifahrerdisplays (z.B. allgemeine Nutzungsinformation; z.B. kurze Information, dass der Beifahrer nun das Beifahrerdisplay nutzen wird, jedoch keine spezifische Information über den auf dem Beifahrerdisplay angezeigten Inhalt) auf ein Sperren der Inhalte des Beifahrerdisplays verzichtet werden, da in diesem Fall ein Risiko, dass der Fahrer durch die Inhalte des Beifahrerdisplays abgelenkt werden könnte, als genügend geringfügig angesehen werden kann.
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Gemäß einem Aspekt der Offenbarung ist für das Prüfen, ob der Beifahrer den Fahrer des Kraftfahrzeugs bezüglich Inhalten des Beifahrerdisplays informiert, vorgesehen, dass das Prüfen basierend auf einer semantischen Auswertung eines Sprachsignals des Beifahrers erfolgt. Zum Beispiel kann der Beifahrer dem Fahrer etwas über die Inhalte des Beifahrerdisplays berichten oder ihm etwas dazu Korrespondierendes erzählen. Die Äußerungen des Beifahrers können mittels Mikrofon erfasst und mittels einer Recheneinheit (z.B. Bordcomputer oder eine mit dem Fahrzeug gekoppelte Recheneinheit wie Server oder Mobilgerät) ausgewertet werden. Wenn ermittelt wird, dass die Beifahreraktivität zu den Anzeigeinhalten korrespondiert, kann das Beifahrerdisplay entsprechend gesteuert werden (z.B. umgehend deaktiviert oder dessen Helligkeit gemäß zuvor beschriebenen Beispielen stark reduziert werden).
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Gemäß einem Aspekt der Offenbarung ist vorgesehen, dass das Prüfen basierend auf einer optischen Auswertung eines Bildsignals des Beifahrers erfolgt. Zum Beispiel kann der Beifahrer auf das Beifahrerdisplay deuten (und optional den Fahrer dabei ansehen), was mittels einer Kamera erfasst werden kann. Das Bildsignal kann mittels einer Recheneinheit (z.B. Bordcomputer oder eine mit dem Fahrzeug gekoppelte Recheneinheit wie Server oder Mobilgerät) ausgewertet werden. Wenn ermittelt wird, dass die Beifahreraktivität im Zusammenhang mit dem Beifahrerdisplay erfolgt, kann das Beifahrerdisplay entsprechend gesteuert werden (z.B. umgehend deaktiviert oder dessen Helligkeit gemäß zuvor beschriebenen Beispielen stark reduziert werden).
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Gemäß einem Aspekt der Offenbarung ist vorgesehen, dass ein Deaktivieren des Beifahrerdisplays umgehend erfolgt, sobald die ermittelte Beifahreraktivität ergibt, dass der Beifahrer den Fahrer des Kraftfahrzeugs bezüglich der Inhalte des Beifahrerdisplays informiert. Als besonderer Vorteil der vorliegenden Offenbarung kann das Display somit abgeschaltet oder gedimmt werden, noch bevor sich der Fahrer hinüberbeugt, um das Display zu betrachten oder noch bevor er den Kopf oder die Blickrichtung zum Beifahrerdisplay wendet.
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Beispielsweise kann das Steuern der Anzeige des Beifahrerdisplays umfassen, dass die Helligkeit so stark reduziert wird (z.B. um mehr als 60% oder mehr als 80% und/oder weniger als 90%), dass der Anzeigeinhalt nur aus einer Position direkt vor dem Beifahrerdisplay (also z.B. vom Beifahrersitz aus; z.B. in einem Betrachtungswinkel von 90° +/- 10°) und nicht aus einem anderen Betrachtungswinkel (also z.B. nicht vom Fahrersitz aus) erkennbar ist.
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Ein Vorteil der Offenbarung kann sein, dass das Beifahrerdisplay nur dann deaktiviert oder verdunkelt wird, wenn der Fahrer potentiell durch einen Blick auf das Beifahrerdisplay abgelenkt wäre. Beispielsweise kann das Verfahren im Gegensatz zu anderen Verfahren ermöglichen, dass der Beifahrer den Anzeigeinhalt ungehindert betrachten kann, selbst wenn der Fahrer z.B. zufällig kurz in Richtung des Beifahrerdisplays blickt (z.B. bei einer Kopfbewegung in Richtung der rechten Fahrzeugumgebung). In diesem Fall kann es sein, dass der Fahrer sich überhaupt nicht für den Anzeigeinhalt interessiert und bei der kurzen Betrachtung auch nicht von diesem abgelenkt wird. Das Verfahren ermöglicht es, besser einschätzen zu können, ob der Fahrer bei Betrachtung des Beifahrerdisplays vom Anzeigeinhalt des Beifahrerdisplays abgelenkt wäre oder nicht.
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Gemäß einem Aspekt der Offenbarung ist vorgesehen, dass als Beifahrerdisplay ein internes Display des Kraftfahrzeugs betrieben wird. Beispielsweise kann das Beifahrerdisplay separiert von oder in Verbindung mit einem Display eines zentralen Display des Fahrzeugs ausgeführt sein.
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Gemäß einem Aspekt der Offenbarung ist alternativ vorgesehen, dass als Beifahrerdisplay ein Display eines im Kraftfahrzeug mitgeführten Mobilgerätes des Beifahrers betrieben wird. Es ist üblich, dass Passagiere z.B. Medien auf selbst ins Fahrzeug mitgebrachten Mobilgeräten wie Handys, Tablets oder Notebooks betrachten, was ebenfalls zu einer Ablenkung des Fahrers führen kann. Zum Beispiel kann das Mobilgerät ein mit dem Fahrzeug gekoppeltes Gerät sein. Zum Steuern der Anzeige des Mobilgerätes kann das Verfahren auf dem Mobilgerät selbst ausgeführt werden. Dazu kann das Verfahren optional umfassen: Erkennen, dass das Mobilgerät gerade in einem fahrenden Kraftfahrzeug genutzt wird (das ist z.B. mittels GPS-Signalauswertung oder Kameraauswertung möglich). Alternativ kann vorgesehen sein, dass das Fahrzeug ein Signal an das Mobilgerät sendet, wenn verfahrensgemäß ermittelt wurde, dass die Beifahreraktivität zu einer Ablenkung des Fahrers führen könnte. Entsprechend kann das Verfahren umfassen: Senden eines Displaysteuersignals vom Fahrzeug (z.B. Deaktivierungssignal bei Erkennen eines Risikos der Ablenkung des Fahrers durch das Beifahrerdisplay aufgrund der Beifahreraktivität) an das Mobilgerät des Beifahrers zum Steuern der Anzeige des Mobilgerätes und Empfangen des Displaysteuersignals am Mobilgerät.
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Ein weiterer Aspekt betrifft ein Computerprogrammprodukt oder nichtflüchtiges Speichermedium mit einem Programmcode, um das zuvor oder nachfolgend beschriebene Verfahren auszuführen, wenn das Computerprogramm auf einem Prozessor, einem Computer, oder einer programmierbaren Hardware ausgeführt wird. Ein solches Programm kann vorteilhaft auf einem Bordcomputer oder alternativ einem Backend (z.B. mit dem Fahrzeug gekoppelter Server oder Cloud-Service) oder alternativ auf einem Mobilgerät des Beifahrers ausgeführt werden, um das vorgeschlagene Verfahren auszuführen und das Beifahrerdisplay zu steuern. Durch die Verwendung des Computerprogrammprodukts kann z.B. ein Steuersignal prospektiv an eine Steuereinheit des Beifahrerdisplays gesendet werden, um dieses z.B. zu deaktivieren, wenn das Risiko besteht, dass der Fahrer den Inhalt des Beifahrerdisplays betrachten würde.
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Ein weiterer Aspekt betrifft eine Datenverarbeitungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, wobei die Datenverarbeitungsvorrichtung dazu eingerichtet ist, ein zuvor oder nachfolgend beschriebenes Verfahren durchzuführen. Ein weiterer Aspekt betrifft ein Kraftfahrzeug, umfassend eine derartige Datenverarbeitungsvorrichtung oder ausgebildet, um ein zuvor oder nachfolgend beschriebenes Verfahren auszuführen, insbesondere mittels Verwendung von fahrzeuginternen Sensoren und Recheneinrichtungen.
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Figurenkurzbeschreibung
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Ausführungsbeispiele werden nachfolgend bezugnehmend auf die beiliegenden Figuren näher erläutert. Es zeigen:
- 1 ein Flussdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben eines Beifahrerdisplays; und
- 2a, 2b eine schematische Darstellung eines Beispiels, bei dem ein Beifahrerdisplay eines Fahrzeugs aufgrund einer Interaktion des Beifahrers mit dem Fahrer frühzeitig deaktiviert wird, um eine potentielle Ablenkung des Fahrers zu verringern.
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Beschreibung
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Verschiedene Ausführungsbeispiele werden nun ausführlicher unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen einige Ausführungsbeispiele dargestellt sind. In den Figuren können die Dickenabmessungen von Linien, Schichten und/oder Regionen um der Deutlichkeit Willen übertrieben dargestellt sein. Bei der nachfolgenden Beschreibung der beigefügten Figuren, die lediglich einige exemplarische Ausführungsbeispiele zeigen, können gleiche Bezugszeichen gleiche oder vergleichbare Komponenten bezeichnen.
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Ein Element, das als mit einem anderen Element „verbunden“ oder „verkoppelt“ bezeichnet wird, mit dem anderen Element direkt verbunden oder verkoppelt sein kann oder dass dazwischenliegende Elemente vorhanden sein können. Solange nichts anderes definiert ist, haben sämtliche hierin verwendeten Begriffe (einschließlich von technischen und wissenschaftlichen Begriffen) die gleiche Bedeutung, die ihnen ein Durchschnittsfachmann auf dem Gebiet, zu dem die Ausführungsbeispiele gehören, beimisst.
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1 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens 10 zum Betreiben eines Beifahrerdisplays in einem Kraftfahrzeug. Das Verfahren 10 umfasst ein Ermitteln 11 einer Beifahreraktivität, wobei die Beifahreraktivität auf eine Interaktion des Beifahrers mit dem Fahrer des Fahrzeugs bezogen ist. Das Verfahren 10 umfasst ferner ein Steuern 12 einer Anzeige des Beifahrerdisplays in Abhängigkeit von der ermittelten Beifahreraktivität.
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Es wird beispielsweise vorgeschlagen, die Anzeigen oder angezeigten Inhalte auf dem Beifahrerdisplay daran zu koppeln, ob dieses genutzt wird oder nicht. Gemäß anderen Konzepten sind bereits Lösungen bekannt, bei denen ein Beifahrer-Display abgeschaltet wird, wenn der Fahrer hinsieht, was durch eine Innenraumkamera erkannt werden kann. Die vorliegende Offenbarung schlägt jedoch vor, z.B. die Blicke des Beifahrers relativ zu diesem Display (z.B. Beifahreraktivität) durch eine Innenraumkamera zu detektieren und bei entsprechender Nicht-Nutzung zu deaktivieren oder zumindest dunkler zu machen. Insbesondere ist vorgesehen, dass das Display abhängig vom Verhalten des Beifahrers (z.B. Beifahreraktivität) prospektiv gesperrt werden kann, wenn angenommen wird, dass diese Verhalten den Fahrer ablenkt. Das geschieht zum Beispiel basierend auf einer Verwendung der Innenraumkamera (z.B. optische Analyse; z.B. Zeigen des Beifahrers auf den Bildschirm bei aktivem Inhalt sowie ggf. Blick zum Fahrer) und/oder durch Analyse der Interaktion (z.B. zwischen Beifahrer und Fahrer) durch Sprache im Innenraum (z.B. semantische Analyse). Wenn beispielsweise der Beifahrer den Fahrer aktiv auffordert, auf das Beifahrerdisplay zu schauen (beispielsweise durch die Aussage des Beifahrers: „Hey, schau dir das mal an“), dann wird dieses Display sofort gesperrt, auch ohne dass ein Blick des Fahrers dorthin erkannt wurde (z.B. schon bevor ein Blick des Fahrers dorthin erkannt wurde). Somit kann ein Sperren des Anzeigeinhaltes erfolgen, noch bevor der Fahrer z.B. eine ablenkende Bewegung der Blickrichtung zum Beifahrerdisplay machen würde.
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Das vorgeschlagene Verfahren kann es ermöglichen, das Beifahrerdisplay zu deaktivieren, noch bevor eine Ablenkung des Fahrers festgestellt wird. Vielmehr kann ein Deaktivieren bereits prospektiv erfolgen, wenn ein Risiko einer Ablenkung des Fahrers aufgrund der aktuellen Beifahreraktivität detektiert wird. Ferner kann das Beifahrerdisplay generell deaktiviert werden, falls eine Nicht-Nutzung des Beifahrerdisplays erkannt wird (z.B. wenn die Beifahreraktivität eine nicht auf Anzeigeinhalte des Beifahrerdisplays gerichtete Kommunikation mit dem Fahrer umfasst). Durch das Deaktivieren bzw. Verdunkeln des Beifahrerdisplays kann z.B. ein energiesparsamer Betrieb des Beifahrerdisplays erreicht werden.
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2a und 2b zeigen schematisch einen beispielhaften Ablauf, bei dem ein Beifahrerdisplay wegen einer detektierten Beifahreraktivität deaktiviert wird, um vorsorglich eine mögliche Ablenkung eines Fahrers eines Fahrzeugs durch Betrachtung von Inhalten des Beifahrerdisplays zu vermeiden.
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2a zeigt schematisch einen Fahrzeuginnenraum in einer ersten Situation 20a. Ein Fahrer 21 sitzt auf einem Fahrersitz vor einem Lenkrad 23 und führt eine Fahrtätigkeit aus. Ein Beifahrer 22 sitzt auf einem Beifahrersitz und betrachtet ein Beifahrerdisplay 24, auf dem ein Anzeigeinhalt ABC dargestellt wird. Im Fahrzeug sind eine erste Einheit 25a und eine zweite Einheit 25b zum Ermitteln einer Beifahreraktivität bereitgestellt sein, z.B. ein optischer Sensor 25a (z.B. eine Innenraumkamera) und ein akustischer Sensor 25b (z.B. ein Innenraummikrofon).
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Beispielsweise kann verfahrensgemäß ermittelt werden, wenn der Beifahrer 22 einschläft und das Beifahrerdisplay 24 gar nicht mehr betrachtet. In diesem Fall kann z.B. das Beifahrerdisplay 24 deaktiviert werden, sodass der Anzeigeinhalt ABC nicht mehr dargestellt wird. Zum Beispiel kann so ein zufälliges Ablenken des Fahrers durch den Inhalt des Beifahrerdisplays 24 vermieden werden, wenn der Fahrer z.B. zufällig auf das Beifahrerdisplay 24 blicken würde.
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2b zeigt schematisch den Fahrzeuginnenraum in einer zweiten Situation 20b. Der Beifahrer 22 ist z.B. von dem Anzeigeinhalt ABC begeistert und möchte mit dem Fahrer 21 darüber sprechen. Zum Beispiel kann der Beifahrer 22 mit einem schematisch dargestellten Fingerzeig 26a auf das Beifahrerdisplay 24 und/oder einer Aussage 26b (z.B. „hey, schau dir das mal an“) den Fahrer 21 auf den Anzeigeinhalt ABC aufmerksam machen wollen.
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Verfahrensgemäß erfolgt in dieser Situation 20b unter Verwendung der beiden Einheiten 25a, 25b ein unmittelbares Ermitteln 11, dass die aktuelle Beifahreraktivität 26a, 26b darauf ausgerichtet ist, den Fahrer 21 aktiv über den Anzeigeinhalt ABC des Beifahrerdisplays 24 zu informieren. Zum Beispiel kann die Kamera 25a verwendet werden, um den Fingerzeig 26a zu ermitteln 11 und das Mikrofon 25b verwendet werden, um die an den Fahrer 21 gerichtete sprachliche Aussage 26b zu ermitteln 11 und daraufhin auszuwerten. Daraufhin kann unmittelbar das Beifahrerdisplay 24 deaktiviert werden, sodass der Inhalt ABC nicht mehr zu sehen ist. Entsprechend hat der Fahrer 21 keinen Grund mehr, in Richtung des Beifahrerdisplays 24 zu blicken, da auf diesem kein Inhalt mehr angezeigt wird. Eine potentielle Ablenkung des Fahrers 21 von dessen Fahrtätigkeit kann somit besonders frühzeitig vermieden werden. Zum Ermitteln 11 der Beifahreraktivität kann (z.B. beim semantischen Auswerten der Aussage 26b) künstliche Intelligenz eingesetzt werden, die den Aussageinhalt der Aussage des Beifahrers 22 mit dem Anzeigeinhalt ABC korrelieren kann.
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Weitere Einzelheiten und Aspekte sind in Verbindung mit den vor- oder nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen erwähnt. Das in 2a und 2b gezeigte Ausführungsbeispiel kann ein oder mehrere optionale zusätzliche Merkmale aufweisen, die einem oder mehreren Aspekten entsprechen, die in Verbindung mit dem vorgeschlagenen Konzept oder mit einem oder mehreren vorstehend (z.B. 1) oder nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen erwähnt sind.
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Beispiele beziehen sich auf eine Methode, um das Beifahrerdisplay (z.B. mit Hilfe einer Innenraumkamera) so zu steuern, dass es bei Nicht-Nutzung deaktiviert oder zumindest dunkler gestellt werden und/oder abhängig vom Verhalten des Beifahrers bezüglich einer Interaktion mit dem Fahrer prospektiv gesperrt werden kann, z.B. um den Fahrer nicht abzulenken.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2023 226 972 A [0004]
- DE 10 2012 206 030 A1 [0005]
- DE 10 2013 013 227 A1 [0006]
- DE 10 2004 033 275 A1 [0007]