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Die Erfindung betrifft ein Bereitstellungsverfahren zur Bereitstellung von Trinkwasser über eine TWW-(Trinkwarmwasser)-Leitung und eine TWK-(Trinkwasser kalt)-Leitung an einer Entnahmestelle. Ebenso betrifft die Erfindung eine Trinkwasserversorgungsanordnung mit wenigstens einer Warmwasserquelle, mit wenigstens einer Entnahmestelle, mit wenigstens einer die Warmwasserquelle mit der Entnahmestelle verbindenden TWW-Leitung und mit wenigstens einem zwischen der TWW-Leitung und der Entnahmestelle angeordneten Warmwasseranforderungsventil sowie mit wenigstens einer TWK-Leitung. Auch betrifft die Erfindung eine Warmwasserschalteinheit sowie eine Spülschalteinheit.
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Hierbei offenbaren die
DE 37 23 089 A1 und die
DE 10 2017 010 893 A1 zwischen der der TWW-Leitung und der TWK-Leitung einen Zirkulationspfad, durch welchem eine Zirkulationspumpe Trinkwarmwasser aus der TWW-Leitung in die TWK-Leitung gepumpt werden kann, um auf diese Weise den Zeitrahmen, innerhalb dessen Trinkwarmwasser an der Entnahmestelle bereitgestellt werden, möglichst zu verkürzen.
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Legionellen sind ubiquitär im Wasser vorkommende Bakterien, die sich im Temperaturbereich zwischen 25 °C und 45 °C optimal vermehren können. Deshalb kann es in Trinkwarmwasser (TWW) von Trinkwasserversorgungsanordnungen aus Trinkwasserinstallationen (TWI) genannt, beispielsweise von Gebäuden zu einer erheblichen Anreicherung kommen. Die Art Legionella pneumophila ist ein wichtiger opportunistischer Krankheitserreger, der Lungenentzündungen auslösen kann. Es wird von mindestens 6.000 Fällen in Deutschland pro Jahr ausgegangen. Die Übertragung und Infektion erfolgen hierbei übermäßig über Aerosol.
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Deshalb gibt es für TWI bzw. Trinkwasserversorgungsanordnungen mit der Gefahr der Entstehung von Aerosolen, wie beispielsweise in Duschen, Bidets etc., Anforderungen im technischen Regelwerk mit dem Ziel der Vermeidung von Legionellenwachstum: Kurze Stichleitungen, Mindesttemperaturen und bestimmungsgemäße Nutzung oder Spülung sind diesbezüglich vorgesehen. In nicht genutzten TWW-Stichleitungen lässt sich trotz allem ein Durchfahren des kritischen Temperaturintervalls durch die Stagnation und Auskühlung nicht vermeiden. Somit erscheint ein regelmäßiger Austausch des Trinkwassers, insbesondere bei Abweichung der Temperatur des kalten Trinkwassers auf über 25 °C oder des Trinkwarmwassers auf unter 55 °C, in allen Trinkwasser-zuleitenden Leitungen und Leitungskomponenten zur Sicherung der Trinkwassergüte essentiell. Ist dieser Austausch, insbesondere durch Verwendung des Trinkwassers, nicht ausreichend gewährleistet, so muss das Trinkwasser innerhalb der wasserzuleitenden TWK- bzw. TWW-Leitungen entfernt bzw. ausgespült werden. Bei diesen oftmals als Legionellenspülung oder Legionellen(schutz)schaltung bezeichneten Spülungen wird dieses Wasser in der Folge dem Abfluss zugeführt, was zu einem nicht unerheblichen zusätzlichen Wasserverbrauch von nicht weiter genutztem Trinkwasser führt. Dieses offenbaren auch die vorgenannten Druckschriften
DE 10 2004 033 770 A1 ,
DE 10 2019 107 179 A1 ,
DE 20 2013 104 471 U1 und
DE 10 2018 208 662 A1 , wobei durch die Einspeisung in Toilettenspülkästen der Anteil an nicht weiter genutztem Trinkwasser vermindert werden kann.
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In der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 wird auf die Vermeidung des Konsums von Stagnationswasser explizit hingewiesen, wenn bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr angeordnet werden: „... hat der Betreiber... den betroffenen Verbrauchern die auf Grund der getroffenen Maßnahmen notwendigen Ratschläge zu Trinkwasserkonsum und Trinkwasserverwendung, insbesondere zur Vermeidung des Konsums von Stagnationswasser, zu erteilen (§ 52 Abs. 1).
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Konzepte zur Versorgung von Wasserentnahmestellen, wie Duschen, Badewannen, Waschbecken etc. mit kaltem Trinkwasser und Trinkwarmwasser sind hinlänglich bekannt. Verbreitet sind hierbei sowohl zentrale als auch dezentrale Lösungen für TWI bzw. Trinkwasserversorgungsanordnungen. Ferner sind verschiedene Konzepte zur Ausbildung der wasserzuleitenden Rohrverbindungen zwischen einem Kaltwasseranschluss sowie einer Warmwasserbereitungsanlage und den entsprechenden Wasserentnahmestellen bekannt, welche verschiedene Vor- und Nachteile aufweisen.
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Ein gängiges Beispiel hierzu ist die Verwendung von Einzelstichleitungen oder Reihenleitungen bzw. Kombinationen dieser zur Verbindung einer zentralen Trinkwarmwasserbereitungsanlage bzw. Warmwasserquelle mit den verschiedenen Wasserentnahmestellen. In einem solchen Trinkwasserversorgungsanordnungen kann die Bildung von Legionellen innerhalb der Wasserleitungen ein großes Problem darstellen. In Stichleitungen stagniert das in den Leitungen befindliche Wasser, wenn dieses nicht an einer der Wasserentnahmestellen entnommen wird. Dies stellt insbesondere im Hinblick auf die Trinkwarmwasserleitung aus hygienischer Sicht ein großes Problem dar. Zwar stellt eine Warmwasserquelle vorzugsweise, insbesondere wenn diese normenkonform ausgelegt ist, Trinkwarmwasser mit einer Temperatur von mindestens 60 °C bereit, was einer Temperatur entspricht, ab welcher keine nennenswerte Vermehrung von Legionellen mehr stattfindet und Legionellen schon in größerer Anzahl absterben. Jedoch kühlt dieses Trinkwarmwasser durch die Stagnation des Wassers in der Rohrleitung bei Nichtverwendung von Trinkwarmwasser zeitlich fortwährend ab. Dabei liegen für den Fall, dass die Temperatur den Temperaturbereich von 25 °C bis 45 °C durchläuft, optimale Wachstumsbedingungen insbesondere für Legionellen vor. In der Folge müsste das gesamte erkaltete Trinkwarmwasser, in der Regel bereits beim Unterschreiten einer Temperatur von 50°C, regelmäßig aus den Rohrleitungen ausgespült werden. Hierfür werden die Rohrleitungen bisher regelkonform entsprechend mit frisch zugeführtem Trinkwarmwasser von mindestens 55 °C gespült. Bei diesem Spülvorgang wird das erkaltete Wasser dann dem Abfluss bzw. Toilettenspülkästen zugeführt, wie dieses auch die vorgenannten Druckschriften
DE 10 2004 033 770 A1 ,
DE 10 2019 107 179 A1 ,
DE 20 2013 104 471 U1 und
DE 10 2018 208 662 A1 offenbaren.
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Ein Ansatz, die Frequenz von Leitungsspülungen zu verringern, bzw. das Volumen von zu spülenden Leitungen zu reduzieren, sieht vor, die TWW-Leitungen oder zumindest Teile hiervon, als Zirkulationsleitungen auszubilden. In solchen Zirkulations- bzw. Ringleitungen zirkuliert das Trinkwarmwasser dauerhaft bzw. regelmäßig, sodass ein längeres Stagnieren des Wassers verhindert wird. Ferner kann ein Abkühlen des Trinkwarmwassers deutlich begrenzt werden. Es ist jedoch nötig, das erkaltete Wasser am Ende der Zirkulation wieder auf die nötige Ausgangstemperatur von mindestens 60 °C zur Unterdrückung von Legionellenwachstum zu erhitzen. Das Trinkwarmwasser wird demnach, auch wenn es nicht verwendet wird, wiederholt erhitzt, was gerade auch bei schlecht gedämmten Rohrleitungen im Altbestand einen hohen Energiebedarf erzeugt. Trotz dieser Maßnahmen erreichen die Temperaturen in den peripheren TWW-Leitungen, gerade auch im Altbestand, eher selten das geforderte Temperaturniveau von mindestens 55 °C.
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Es ist Aufgabe vorliegender Erfindung, ein Bereitstellungsverfahren zur Bereitstellung von Trinkwasser, eine Trinkwasserversorgungsanordnung sowie eine Warmwasserschalteinheit bereitzustellen, welche bei möglichst geringem Energie- und Wasserverbrauch das Wachstum von Legionellen minimieren.
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Die Aufgabe der Erfindung wird durch Bereitstellungsverfahren zur Bereitstellung von Trinkwasser, Trinkwasserversorgungsanordnungen sowie Warmwasserschalteinheiten mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Weitere, ggf. auch unabhängig hiervon, vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung.
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Hierbei geht die Erfindung von dem Grunderkenntnis aus, dass das Wachstum von Legionellen minimiert werden kann, wenn wenigstens ein Teil einer TWW-Leitung nach Bedarf kalt gespült wird. Es ist insbesondere dann nicht zwingend notwendig, in den entsprechenden Leitungsteilen Temperaturen von über 50 °C über längere Zeiträume aufrechtzuerhalten, beispielsweise nachts oder in Ferienhäusern, in Häusern von Ferienanlagen oder Kasernen über Wochen oder Monate, was energetisch zum einen sinnlos ist und zum anderen an Kontaktstellen zwischen TWW-Leitungen und TWK-Leitungen, beispielsweise im Bereich von Entnahmestellen oder an T-Stücken, die zu kurzen Stichleitungen abzweigen, zu Temperaturbereichen führt, in denen Legionellen bevorzugt wachsen können. Das kalte Spülen kann in den entsprechenden Leitungsteilen die Temperatur schnell und effektiv senken, sodass die Gefahr des Wachstums von Legionellen bei reduziertem bzw. möglichst geringem Energiebedarf minimiert werden kann.
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Die nicht genutzten TWW-Leitungen kann mithin nach einem kalten Ausspülen kalt eingestellt und für die Zeiten einer Nutzungsunterbrechungen kalt belassen werden. Lediglich, beispielsweise alle 72 Stunden, kann ggf. dann noch das kalte Trinkwasser in den TWW-Leitungen und entsprechend auch in den TWK-Leitungen ausgetauscht werden, um beispielsweise einen bestimmungsgemäßen Betrieb zu simulieren.
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Insbesondere kann sich ein Bereitstellungsverfahren zur Bereitstellung von Trinkwasser über eine TWW-Leitung und eine TWK-Leitung an einer Entnahmestelle dadurch auszeichnen, dass wenigstens ein einen Teil der TWW-Leitung darstellender TWW-Leitungsteil nach Bedarf kaltgespült wird, um bei möglichst geringen Energie- und Wasserverbrauch das Wachstum von Legionellen unabhängig von den übrigen, vorliegend als vorteilhaft beschriebenen Merkmalskombinationen zu minimieren.
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Hierbei versteht es sich, dass in Abhängigkeit von dem Verhältnis zwischen kaltem Trinkwasser und Trinkwarmwasser in den während der Spülung durchflossenen Leitungsteilen ggf. auch durch eine geeignete Spülzirkulation ein derartiges kaltes Spülen erreicht werden kann, solange sichergestellt werden kann, dass innerhalb eines vertretbaren Zeitfensters die sich aufgrund der Zirkulation einstellende mittlere Temperatur in den TWW-Leitungsteilen und den TWK-Leitungsteilen unterhalb der hinsichtlich des Wachstums von Legionellen kritischen Temperatur von 25 °C einstellt.
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Trinkwasserhygienisch kann es aber vorteilhaft sein, nach definierten Zeiträumen, beispielsweise spätestens nach 72 Stunden, auch bei einer Spülung durch eine geeignete Spülzirkulation einen kompletter Wasseraustausch in den TWW- und TWK-Leitungen zwangsweise herbeizuführen.
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Andererseits erscheint es vorteilhaft, dass das Trinkwarmwasser, welches aus dem entsprechenden TWW-Leitungsteil herausgespült wird bzw. werden soll, abzuführen, beispielsweise in einen Spülauslauf oder in einen Spülkasten einer Toilette, um das Risiko von Re-Kontaminationen zu minimieren, auch wenn dann ein gewisser Verlust an Trinkwasser in Kauf genommen werden muss.
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Kumulativ bzw. alternativ zu den übrigen, vorliegend als vorteilhaft beschriebenen Merkmalskombinationen kann sich eine Trinkwasserversorgungsanordnung mit wenigstens einer Warmwasserquelle, mit wenigstens einer Entnahmestelle, mit wenigstens einer die Warmwasserquelle mit der Entnahmestelle verbindenden TWW-Leitung und mit wenigstens einem zwischen der TWW-Leitung und der Entnahmestelle angeordneten Warmwasseranforderungsventil sowie mit wenigstens einer TWK-Leitung dadurch auszeichnen, dass zwischen der TWK-Leitung und der TWW-Leitung eine der TWW-Leitung kaltes Trinkwasser bereitstellende und in die TWW-Leitung mündende Kaltwasserspülleitung angeordnet ist, um bei möglichst geringem Energie- und Wasserverbrauch das Wachstum von Legionellen zu minimieren. Bei geeigneter Ausgestaltung der Trinkwasserversorgungsanordnung im Übrigen kann über diese Kaltwasserspülleitung dann ein kaltes Spülen der TWW-Leitung bzw. eines entsprechenden TWW-Leitungsteils erfolgen.
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Hierbei kann dieser TWW-Leitungsteil, der dann nach Bedarf kalt gespült werden kann bzw. soll, einerseits durch die Kaltwasserspülleitung und andererseits durch einen Spülauslauf bzw. durch eine Spülzirkulationsleitung begrenzt sein, sodass ein kaltes Spülen dann von der Kaltwasserspülleitung ausgehend durch den entsprechenden TWW-Leitungsteil bis zu dem Spülauslauf bzw. zu der Zirkulation erfolgen kann.
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Als TWW-Leitungsteil wird in vorliegenden Zusammenhang ein Teilstück einer TWW-Leitung verstanden, welches dann zum Beispiel nach Bedarf kalt gespült werden soll. Letztlich kann zunächst jedes Teilstück einer TWW-Leitung einen entsprechenden TWW-Leitungsteil darstellen, wobei es sich versteht, dass zwar die Möglichkeit einer willkürlichen Definition derartiger Leitungsteile besteht, in der Regel jedoch Leitungsteile, und insbesondere TWW-Leitungsteile, zwischen Anschlüssen, Entnahmestellen, Ventilen, Abzweigungen, Knicken oder ähnlichen Besonderheiten von Leitungen definiert sind bzw. definiert werden sollten, um in den entsprechen Leitungsteilen dann gemeinsam bestimmte Maßnahme durchführen zu können, wie beispielsweise einen Spülvorgang. Es versteht sich, dass neben TWW-Leitungsteilen auch TWK-Leitungen in entsprechende Teile, also in TWK-Leitungsteile, aufgegliedert werden können, wenn dieses sinnvoll erscheint.
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Als Warmwasserquelle bzw. als Trinkwarmwasserbereitungsanlage können hierbei sämtliche bekannten Einrichtungen dienen, welche zur Bereitstellung von Trinkwarmwasser bekannt sind. Insbesondere können diese beispielsweisen Warmwasserspeicher sein, welche mittels Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Solarthermie, ggf. unter Zuhilfenahme elektrischer Zusatzheizungen, oder auf sonstige Weise, erwärmt und entsprechend warmgehalten werden. Auch Durchlauferhitzer oder direkte Gas- oder Kohletherme können in bekannter Weise als Warmwasserquellen genutzt werden.
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Je nach konkreter Umsetzung bzw. je nach konkretem Aufbau der jeweiligen Trinkwasserversorgungsanordnung kann ggf. sogar eine an sich bekannte Zirkulation, mittels welcher Trinkwarmwasser in ausreichend hoher Temperatur auch über längere Strecken, insbesondere auch über mehrere Etagen, bereitgestellt werden kann, als Bestandteil einer Warmwasserquelle angesehen werden. Eine derartige Sichtweise ändert zunächst nichts an der Tatsache, dass über eine Warmwasserquelle Trinkwarmwasser bereitgestellt werden kann, welches dann über eine TWW-Leitung bis zu einer Entnahmestelle gebracht und dort bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden kann.
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Als TWW-Leitung kann jede bekannte Trinkwarmwasserleitung dienen, mit welcher Trinkwarmwasser in an sich bekannter Weise über gewünschte Entfernungen bereitgestellt werden kann. In der Regel werden derartige TWW-Leitungen aus Kupfer, Edelstahl oder sonstigen Metallen bzw. aus sonstigen Metall- oder Kunststoffverbundsystemen oder in Form einer sonstigen Einrichtung, welche für den Transport von Trinkwasser, insbesondere von Trinkwarmwasser, geeignet erscheint, bereitgestellt. Hierbei sind derartige Leitungen insbesondere auch in Form von Rohren oder Schläuchen hinlänglich bekannt.
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Ähnliches gilt auch für TWK-Leitungen, als welche sämtliche bekannten, für kaltes Trinkwasser vorgesehene Leitungen vorliegend genutzt werden können. Auch diesbezüglich sind sowohl Rohre als auch Schläuche aus Metallen, wie beispielsweise Kupfer, oder auch aus Kunststoffen hinlänglich bekannt. Ggf. können auch sonstige Einrichtungen, welche für den Transport von Trinkwasser, insbesondere von kaltem Trinkwasser, geeignet erscheinen, entsprechend genutzt werden.
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Insbesondere bei umfangreichen Trinkwasserversorgungsanordnung, besonders wenn diese verhältnismäßig große Höhenunterschiede zu überbrücken haben, können diese auch, wie bereits hinlänglich beispielsweise aus der
DE 10 2006 006 001 A1 bekannt, Druckerhöhungseinrichtungen bzw. -ablagen (DEA) umfassen, um an den Entnahmestellen einen ausreichend hohen Wasserdruck betriebssicher bereitstellen zu können.
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Als Entnahmestellen kommen im vorliegenden Zusammenhang jegliche Anordnungen von Trinkwasserversorgungsanordnungen in Frage, in welchen Trinkwasser nach Bedarf zur Verfügung gestellt werden kann bzw. wird. Derartige Entnahmestellen finden sich beispielsweise in bekannter Weise an Waschbecken, Duschen, Badewannen, Bidets, Toiletten oder einzelnen Wasserentnahmeeinrichtungen, wie diese beispielsweise für den Anschluss von Gartenschläuchen, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlschränke oder Kaffeemaschinen und ähnlichem hinlänglich bekannt sind.
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Häufig umfassen entsprechende Entnahmestellen auf Seiten der jeweiligen Trinkwasserversorgungsanordnung Ventile, beispielsweise Warmwasseranforderungsventile bzw. Kaltwasseranforderungsventile, mittels derer durch Öffnen und Schließen Trinkwasser dann anforderungsgemäß bereitgestellt werden kann. Beispielsweise bei Waschmaschinen oder Kaffeemaschinen ist es auch denkbar, dass die entsprechenden Entnahmestellen keine eigenen Ventile aufweisen, sondern dass diese durch die entsprechenden Gerätschaften bereitgestellt werden, was jedoch bei einem Gerätewechsel möglicherweise zu erhöhtem Aufwand führen kann. Insofern wird auch an diesen Stellen in der Regel zumindest ein Absperrventil vorgesehen. Auch sind Entnahmestellen mit Mischarmaturen bekannt, bei welchen über kombiniere Ventile Trinkwarmwasser und kaltes Trinkwasser gemischt und auf Anforderung bereitgestellt werden.
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Insbesondere können neben manuell betätigten Ventilen auch elektromotorisch bzw. elektromagnetisch oder pneumatischen oder hydraulisch angesteuerte Ventile an den Entnahmestellen bzw. als Warmwasseranforderungsventile oder Kaltwasseranforderungsventile oder als sonstige in vorliegendem Zusammenhang genutzten Ventile zur Anwendung kommen. Insoweit die Ventile angesteuert werden sollen, scheiden an sich schon aus Gründen der Praktikabilität, manuell angetriebene Ventile aus, auch wenn letztlich eine manuelle Betätigung nach entsprechender Anweisung, sei sie von einer Steuerung ausgegeben, denkbar erscheint, um ein Ventil gezielt anzusteuern.
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Als Warmwasseranforderungsventile bzw. als Kaltwasseranforderungsventile sowie als die übrigen, in vorliegendem Zusammenhang erläuterten Ventile können sämtliche Einrichtungen zur Anwendung kommen, mit welchen ein Fluss an Trinkwasser in gewünschter Weise beeinflusst werden kann. Insbesondere können Schraubventile, Drehventile, Drehschieberventile, Eckventile, Durchgangsventile, Schrägsitzventile, Mehrwegeventile und/oder Verteilventile zum Einsatz kommen. Im Bereich der Trinkwasserversorgung sind insbesondere Tellerventile, Schrägsitzventile, Membranventile und Kugelventile bekannt. Es versteht sich, dass ggf. auch andere bekannte Ventilarten dementsprechend zur Anwendung kommen können.
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Dementsprechend kann ein Warmwasseranforderungsventil nahezu jedes für Trinkwasser geeignete Ventil sein, mittels dessen eine Öffnung einer TWW-Leitung verschlossen oder geöffnet werden kann. Insofern bezeichnet der Begriff Kaltwasseranforderungsventil dementsprechend ein Ventil, mittels dessen eine TWK-Leitung nach Bedarf geöffnet bzw. geschlossen werden kann.
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Als Kaltwasserspülleitung kommt im vorliegenden Zusammenhang jede Einrichtung in Frage, mittels der kaltes Trinkwasser von einer TWK-Leitung zu einer TWW-Leitung gebracht werden kann. Ggf. kann eine Kaltwasserspülleitung auch noch für weiter Zwecke genutzt werden. Sie wird im vorliegenden Zusammenhang als Kaltwasserspülleitung bezeichnet, wenn sie dafür geeignet und bestimmt ist, kaltes Trinkwasser für die Zwecke der Spülung einer TWW-Leitung oder eines TWW-Leitungsteils dieser TWW-Leitung oder diesem TWW-Leitungsteil zuzuführen. Je nach konkreter Umsetzung kann die Kaltwasserspülleitung in Form eines Rohrs oder in Form eines Schlauchs bzw. in Form einer sonstigen Einrichtung, welche für den Transport von Trinkwasser, insbesondere von kaltem Trinkwasser, geeignet erscheint, vorliegen. Insbesondere kann auch die Kaltwasserspülleitung aus Kunststoff, aus metallischen Materialien oder Verbundsystemen, auch aus Metall-Kunststoff-Verbundsystemen, bereitgestellt werden.
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Vorzugsweise wird der TWW-Leitungsteil nach einer Entnahme von trinkbarem Wasser kalt gespült, wie bereits vorstehend erläutert, und somit dann vorzugsweise kalt gestellt. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass in der TWW-Leitung bzw. in dem TWW-Leitungsteil verbleibendes Trinkwarmwasser so weit erkaltet, dass das Temperaturfenster, innerhalb dessen die Gefahr der Vermehrung von Legionellen besonders groß ist, erreicht bzw. über längere Zeit innegehalten oder über einen längeren Zeitraum durchlaufen wird.
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In diesem Zusammenhang versteht es sich, dass ein kurzzeitiges Erreichen oder Innehalten dieses Temperaturfensters, insbesondere wenn währenddessen oder im Anschluss hieran gespült wird, Zeit für eine übermäßige Vermehrung von Legionellen nicht belässt, sodass dieses durchaus über kürzere Zeiträume in Kauf genommen werden kann. Insbesondere besteht die Möglichkeit, durch Lernprozesse die Gewohnheiten der jeweiligen Nutzungseinheit zu berücksichtigen, um auf diese Weise einerseits ausreichend die TWW-Leitungsteile kalt zu spülen und andererseits den Verlust an Trinkwasser zu minimieren. So ist es beispielsweise denkbar, dass morgens zunächst das Duschen, Kaffee kochen, die WC-Nutzung und das Händewaschen abgewartet werden, bis ein Spülvorgang initialisiert wird.
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Insbesondere kann das kalte Spülen mittels kalten Trinkwassers aus der TWK-Leitung erfolgen, wie dieses bereits vorstehend angedeutet ist und wozu vorzugsweise die Kaltwasserspülleitung vorgesehen sein kann. Eine derartige Ausgestaltung ermöglicht einen kompakten Aufbau der Gesamtanordnung. Insbesondere kann die Länge der ergänzend zur Verfügung zu stellenden Trinkwasserleitungen bzw. TWK-Leitungen auf ein Minimum beschränkt sein.
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Um ein bedarfsweises kaltes Spülen und damit ein Minimieren des Wachstums von Legionellen bei möglichst geringem Energie- und Wasserverbrauch zu ermöglichen, kann eine Warmwasserschalteinheit kumulativ bzw. alternativ zu den übrigen vorliegend als vorteilhaft erläuterten Merkmalskombinationen vorgesehen sein, welche sich durch einen Warmwasserzulaufflansch und durch einen Warmwasserleitungsteilflansch auszeichnet, der jeweils wahlweise mit dem Warmwasserzulaufflansch sowie mit einem Kaltwasserzulaufflansch der Warmwasserschalteinheit verbindbar ist. Eine derartige Warmwasserschalteinheit ermöglicht ein kaltes Spülen eines TWW-Leitungsteils und damit eine Minimierung des Wachstums von Legionellen bei möglichst geringem Energie- und Wasserverbrauchs auch hinsichtlich der Installation auf möglichst einfache Weise, da letztlich der nach Bedarf zu spülende TWW-Leitungsteil lediglich mit dem Warmwasserleitungsteilflansch, der Kaltwasserzulaufflansch mit einem Zulauf für kaltes Trinkwasser, also beispielsweise mit der Kaltwasserspülleitung, und der Warmwasserzulaufflansch mit der warmwasserquellenseitigen TWW-Leitung verbunden werden braucht, um nach Bedarf ein Spülen zu ermöglichen.
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Dementsprechend kann die Trinkwasserversorgungsanordnung derart ausgestaltet sein, dass die Warmwasserschalteinheit über ihren Warmwasserzulaufflansch und ihrem Warmwasserleitungsteilflansch in die TWW-Leitung und über ihren Kaltwasserzulaufflansch in die Kaltwasserspülleitung eingesetzt ist. Die Kaltwasserspülleitung mündet dann innerhalb der Warmwasserschalteinheit vorzugsweise in die TWW-Leitung, was dann ein Spülen des TWW-Leitungsteils ermöglicht.
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Als Flansche kommen sämtliche insbesondere bekannten Möglichkeiten in Frage, welcher der Verbindung einer Trinkwasser führende Einheit, wie die Warmwasserschalteinheit, mit Trinkwasserleitungen, also mit TWW-Leitungen bzw. TWK-Leitungen, dienen werden können. Die Flanschverbindung kann beispielsweise scheibenförmige an Rohrenden angebrachte Ansätze umfassen, die miteinander verspannt bzw. verbunden werden. Auch sind lose Ansatzscheiben denkbar, welche über Bundkrägen Rohrenden miteinander dichtend verbinden können, wenn sie miteinander verspannt werden. Verbindungen zwischen Rohren können bekanntermaßen auch auf andere Weise, beispielsweise durch Schraubverbindungen, Klemmverschraubungen, Pressverbindungen, Schweiß- oder Lötverbindungen, Klebeverbindungen, Schiebehülsenverbindungen, Muffenverbindungen oder Steck- bzw. Nutverbindungen realisiert werden, wobei jeweils zwei geeignete vorbereitete Rohrenden in der Verbindungsart entsprechender Weise zueinander positioniert und dann miteinander verbunden werden. In vorliegendem Zusammenhang bezeichnet der Begriff „Flansch“ vorzugsweise jedes Rohrende oder Schlauchende, welches für eine gewählte Rohrverbindungsart in entsprechender Weise präpariert ist. Ggf. kann dieses sogar ein einfaches Rohr- oder Schlauchende sein, wenn die entsprechende Rohrverbindung beispielsweise über eine Schrumpfschelle oder Schrumpfmuffe oder eine Pressverbindung realisiert sein soll. Dementsprechend bezeichnet in vorliegendem Zusammenhang der Begriff „Flansch“ insbesondere jedes Rohr- oder Schlauchende, welches für die Befestigung mit anderen Rohren oder Schläuchen geeignet und bestimmt ist.
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Zwischen dem Warmwasserzulaufflansch und dem Warmwasserleitungsteilflansch kann ein Warmwassersteuerventil angeordnet sein, sodass wahlweise der Durchlauf durch die von der Warmwasserschalteinheit unterbrochene TWW-Leitung bzw. zu dem TWW-Leitungsteil unterbrochen bzw. geöffnet werden kann.
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Entsprechend kann an der von dem Warmwasseranforderungsventil wegweisenden Seite der Mündung der Kaltwasserspülleitung in die TWW-Leitung ein Warmwasserspülventil angeordnet sein, sodass - unabhängig von dem Vorhandensein einer Warmwasserschalteinheit als in die TWW-Leitung eingesetzte Einheit - eine Unterbrechung der TWW-Leitung vor der Mündung der Kaltwasserspülleitung in die TWW-Leitung nach Bedarf möglich ist. Dementsprechend kann insbesondere das Warmwasserspülventil das Warmwassersteuerventil sein bzw. das Warmwassersteuerventil der Warmwasserschalteinheit als Warmwasserspülventil genutzt werden.
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Die Warmwasserschalteinheit kann auch ein zwischen dem Kaltwasserzulaufflansch und dem Warmwasserleitungsteilflansch angeordnetes Kaltwassersteuerventil umfassen, mittels dessen dementsprechend wahlweise kaltes Trinkwasser einem TWW-Arm bzw. einem Leitungsteil zwischen dem Warmwasserzulaufflansch und dem Warmwasserleitungsteilflansch bzw. insbesondere dem Warmwasserleitungsteilflansch, zugeführt werden kann.
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Dementsprechend kann in der Kaltwasserspülleitung ein Kaltwasserspülventil angeordnet sein, sodass die Kaltwasserspülleitung bzw. ein Kaltwasserspülarm wahlweise dazu genutzt werden kann, kaltes Trinkwasser zu der Mündung der Kaltwasserspülleitung in die TWW-Leitung zu führen. Dementsprechend kann insbesondere die Kaltwasserspülleitung über ein Kaltwasserspülventil mit der TWW-Leitung verbunden sein.
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Insofern kann insbesondere das Kaltwassersteuerventil das Kaltwasserspülventil sein oder dieses zum Spülen der TWW-Leitung bzw. des TWW-Leitungsteils genutzt werden.
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Je nach konkreter Umsetzung können auch die Warmwasser- und Kaltwassersteuerventile bzw. die Warmwasser- und Kaltwasserspülventile jeweils durch ein Mehrwegeventil gemeinsam umgesetzt sein, wenn dieses aus konstruktiven oder sonstigen Gründen vorteilhaft erscheint.
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Je nach konkreter Ausgestaltung der Trinkwasserversorgungsanordnung kann von der TWW-Leitung eine Zirkulationsleitung abzweigen, wie dieses an sich hinlänglich aus dem Stand der Technik bekannt ist. In der Regel wird eine derartige Zirkulationsleitung zurück zu der Warmwasserquelle geführt, was es ermöglicht, dass durch eine Zirkulation durch die Warmwasserquelle hindurch bis zu dem Abzweig der Zirkulationsleitung Trinkwarmwasser in ausreichend hoher Temperatur bereitgestellt wird, sodass insbesondere etwaige Anforderungszeiten bei längeren Leitungswegen minimiert werden können. Wie bereits vorstehend angedeutet, kann letztlich eine derartige Zirkulation als auch Bestandteil der Wärmequelle gewertet werden, insoweit nicht besondere Maßnahmen auch hinsichtlich der Zirkulation vorgesehen bzw. gewünscht sind.
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Bei einer derartigen Ausgestaltung ist es insbesondere von Vorteil, wenn die Kaltwasserspülleitung zwischen dem Abzweig der Zirkulationsleitung und dem Warmwasseranforderungsventil in die TWW-Leitung mündet. Wenn lediglich ein Abzweig der TWW-Leitung zu einem Nutzungsstrang und nicht in eine Zirkulation vorliegt, kann es dementsprechend von Vorteil sein, wenn die Kaltwasserspülleitung zwischen diesem Abzweig und dem Warmwasseranforderungsventil in die TWW-Leitung mündet. Auf diese Weise kann der Bereich der TWW-Leitung bzw. der TWW-Leitungsteil, der nicht von der Zirkulation erfasst wird, wenigstens zu großen Teilen entsprechend der vorliegenden Erläuterungen gespült werden.
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Vorzugsweise weist die TWW-Leitung einen Spülauslauf auf, sodass, wie bereits vorstehend dargelegt, das in der TWW-Leitung bzw. in dem TWW-Leitungsteil befindliche Trinkwasser ausgespült werden und letztlich die Trinkwasserversorgungsanordnung verlassen kann.
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Ein derartiger Spülauslauf kann letztlich in bereits bekannter Weise, beispielsweise in einen Spülkasten einer Toilette, einen Siphon oder in eine Bodenabfluss münden. Ebenso ist es denkbar, das ausgespülte Trinkwasser einer Sekundämutzung, beispielsweise für Reinigungsarbeiten oder zu Bewässerungszwecken zuzuführen. Wegen den Empfehlungen zur Vermeidung des Konsums von Stagnationswasser, siehe § 52 Abs.1 der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023, sollte jedoch nach der Spülschalteinheit das Spülwasser nicht mehr zum Verzehr genutzt werden.
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Alternativ wäre es denkbar, für das kalte Spülen eine Spülzirkulation, ggf. ergänzend zu der vorstehend bereits erläuterten und an sich optional vorhandenen Warmwasserzirkulation, vorzusehen, was insbesondere dann denkbar erscheint, wenn die durch den TWW-Leitungsteil bzw. durch die zu spülende TWW-Leitung, die Kaltwasserspülleitung, den zugehörigen TWK-Leitungsteil und eine Spülzirkulationsleitung eine Spülzirkulation bereitgestellt werden kann, deren Gesamtwassermenge unter Berücksichtigung der in der zu spülenden TWW-Leitung bzw. in den TWW-Leistungsteil befindlichen Trinkwarmwassermenge ausreicht, die mittlere Temperatur des Wasser auf ausreichend unter 25 °C bzw. auf eine ausreichend tiefe Temperatur zu senken, sodass ein vermehrtes Wachstum von Legionellen nicht mehr zu befürchten ist. Ggf. kann in derartige Überlegungen bzw. in die zugehörigen Berechnungen ergänzend auch die Masse der erwärmten und ebenfalls abzukühlenden TWW-Leitungsbestandteile bzw. TWW Leitungsteilbestandteile sowie der übrigen beteiligten Leitungsbestandteile einfließen. Beispielsweise ergeben, wenn lediglich die Wassermengen berücksichtigt werden, 81 Trinkwarmwasser mit 55 °C und 40 l kaltes Trinkwasser mit 15 °C eine mittlere Gesamttemperatur von unter 22 °C, wenn die entsprechenden Wassermengen miteinander vermischt werden. Dieses kann ggf. durch eine entsprechende Spülzirkulation gewährleistet werden, wobei obiges TWK-Volumen aus derselben Nutzungseinheit dabei als eine Art von schon vorliegendem Spülvolumen zu betrachten sein kann.
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Ggf. kann auch eine für kaltes Trinkwasser vorgesehen Kühlzirkulation und/oder eine Kühlspülung, beispielsweise durch einen entsprechenden vorgesehen sein, insbesondere wenn beispielsweise die Gefahr besteht, dass aufgrund baulicher Gegebenheiten, wie beispielsweise aufgrund vorhandener Isolationen oder in der Nähe vorgesehener Heizungs- oder TWW-Leitungen, die TWK-Leitungen zu sehr erwärmen. Hinsichtlich der Kühlspülung kann ggf. ein ohnehin vorhandener Spülauslauf, der beispielsweise mit einem Kaltwasserspülauslaufventil zum Zwecke einer tumusmäßigen Spülung nach längeren Standzeiten, beispielsweise nach 72 Stunden, verbunden ist, genutzt werden.
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Sowohl eine Kühlzirkulation als auch eine Kühlspülung kann ggf. schon durch die Bewegung des jeweiligen Wassers zu einer ausreichenden Abkühlung führen, wie in Bezug auf die Kühlzirkulation bereits beispielsweise in der
EP 1 845 207 A1 , der
EP 3 037 591 A1 , der
DE 20 2015 007 277 U1 oder
DE 20 2019 001 121 U1 offenbart. Insbesondere kann ggf. auch ergänzend einer Kaltstelle vorgesehen sein, um in der Trinkwasserversorgungsanordnung ein etwa lokal vorhandenes Zuviel an Wärme bei eine Kühlzirkulation nicht nur zu verteilen bzw. aus der Trinkwasserversorgungsanordnung bei einer Kühlspülung herauszuspülen, sondern um der Trinkwasserversorgungsanordnung über die Kaltstelle aktiv Wärme zu entziehen. Letzteres ermöglich dann ggf. längere Standzeiten, bis abermals eine Kühlspülung bzw. Kühlzirkulation vorgenommen werden muss bzw. sollte.
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Als Kaltstelle kann diesbezüglich jede Einrichtung genutzt werden, mit welcher gezielt eine Temperatursenke in einer Trinkwasserversorgungsanordnung bereitgestellt werden kann. Beispielsweise kann dieses der Verdampfer einer Kompressorkältemaschine oder ein Wärmeübertrager einer sonstigen Kältemaschine sein.
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Je nach konkreter Umsetzung kann das Spülen als Kombination unterschiedlich wirksamer Spülvorgänge durchgeführt werden. Beispielsweise kann sowohl eine Temperatursenkung als auch ein aus trinkwasserhygienischen Gründen vorzunehmender Wasseraustausch vorgenommen werden. Sollte dieses, um Wasser zu sparen, in Form einer Zirkulation erwünscht sein, so können ggf. auch eine Filterung und/oder sonstige keimtötende oder keimmindemde Maßnahmen ergänzend vorgesehen sein.
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Andererseits sind entsprechenden Spülausläufe, beispielsweise in Badewannen, Toilettenspülkästen oder auch in Siphons hinlänglich bekannt und gerade zu Spülzwecken auch erwünscht, wobei jedoch das vorliegend erläuterte kalte Spülen von TWW-Leitungen gerade nicht bekannt ist.
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Insbesondere kann der Spülauslauf über ein Warmwasserspülauslaufventil öffnen- und schließbar sein, sodass ein Spülen zielgerichtet und unter gegebenen Umständen initialisiert werden kann.
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Insbesondere kann dann das kalte Spülen erfolgen, bis an dem Spülauslauf oder an der Entnahmestelle, wenn dort beispielsweise ein Spülauslauf in einen Siphon vorgesehen ist oder aber über einen Toilettenspülkasten entsprechend Trinkwasser aufgenommen werden kann, das in dem TWW-Leitungsteil vorhandene Trinkwarmwasser in definierter Menge durch kaltes Trinkwasser ersetzt ist. Eine Definition dieser Menge kann beispielsweise unter Berücksichtigung des Leitungsvolumens der TWW-Leitung und einer entsprechend definierten Zeitspanne erfolgen. Insbesondere ist jedoch auch eine Temperaturmessung denkbar, anhand derer bestimmt werden kann, ob das Trinkwarmwasser in der TWW-Leitung bzw. in dem TWW-Leitungsteil in ausreichendem Maße durch kaltes Trinkwasser ersetzt ist.
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Obgleich es letztlich für einen Installateur kein Problem darstellen sollte, eine TWW-Leitung mit einem Spülauslauf zu versehen und ggf. ein Warmwasserspülauslaufventil, welches nach Bedarf öffnen- und schließbar ist, zu installieren, erscheint auch diesbezüglich eine Spülschalteinheit vorteilhaft, welche zum einen entsprechende Flansche bereitstellt, die einen Einbau in eine Trinkwasserversorgungsanordnung einfach ermöglichen, und zum anderen etwaige Stelleinrichtungen, wie Ventile u. ä., aber auch ergänzende elektrische Einrichtungen beinhaltet, sodass auch ein elektrischer bzw. signaltechnischer Anschluss verhältnismäßig einfach, und möglicherweise sogar von lediglich elektrisch unterwiesenem Personal, durchgeführt werden kann. Auch für elektrisch geschultes Personal können dann entsprechend bereitgestellte Anschlüsse sicherlich eine verhältnismäßig betriebssichere und zügige elektrische Installation ermöglichen.
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Insofern ermöglicht unabhängig von den übrigen, vorliegend als vorteilhaft beschriebenen Merkmalskombinationen eine Spülschalteinheit, welche sich durch einen Warmwasserzulaufflansch auszeichnet, der wahlweise mit einem Spülflansch der Spülschalteinheit verbindbar sind, eine Minimierung des Wachstums von Legionellen bei möglichst geringem Energie- und Wasserverbrauch. Eine derartige Spülschalteinheit ist bei geeigneter Ausgestaltung verhältnismäßig einfach über ihren Warmwasserzulaufflansch und ihrem Spülflansch in eine Trinkwasserversorgungsanordnung zu installieren. Insbesondere kann die Spülschalteinheit über ihren Warmwasserzulaufflansch mit der TWW-Leitung der Trinkwasserversorgungsanordnung sowie über ihren Spülflansch mit dem Spülauslauf verbunden sein, sodass die Spülschalteinheit, nachdem die entsprechenden Verbindungen geschlossen sind, unmittelbar ein Spülen insbesondere der angeschlossenen TWW-Leitung, ermöglichen kann.
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Kumulativ kann die Spülschalteinheit einen Kaltwasserzulaufflansch aufweisen, der ebenfalls wahlweise mit dem Warmwasserzulaufflansch bzw. mit dem Spülflansch verbindbar ist. Vorteilhaft kann diese Ausgestaltung erscheinen, da es so möglich ist, in z.B. Kasernen oder Ferienanlagen in den Zeiten der oftmals längeren Nutzungsunterbrechungen sowohl die kaltgestellten TWW-Leitungen, als auch die TWK-Leitungen turnusgemäß zu spülen. Entsprechend der momentan geltenden Norm sollte ein Wasseraustausch beispielsweise spätestens nach 72 Stunden zu erfolgen.
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Vorzugsweise kann in der Spülschalteinheit noch elektrische oder elektronische Vorrichtungen bzw. eine Sensorik vorgesehen sein, wie beispielsweise eine Steuereinheit, welche möglicherweise auch eine Kommunikation mit der Warmwasserschalteinheit bzw. mit einem Hauscomputer ermöglichen kann.
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Jedoch werden die Leitungen für kaltes Trinkwasser und Trinkwarmwasser, also TWK-Leitungen bzw. TWW-Leitungen, in der Praxis häufig in räumlicher Nähe zueinander verlegt, in großen oder hohen Gebäuden bevorzugt in Steigeschächten, beispielsweise in Hauptsträngen, die dann in einzelne Wohnungen oder Etagen in Nebenstränge abzweigen. Ein derartiges Verlegen geschieht oftmals auch gemeinsam mit den Verrohrungen der zentralen Heizungsanlage. Hierdurch ist es denkbar, dass dann auch das kalte Trinkwasser in seiner TWK-Leitung durch thermisches Übersprechen mit erwärmt wird.
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In der Regel beträgt die Temperatur des kalten Trinkwassers im Zulauf ca. 15 °C bis 20 °C. Wird die Temperatur des kalten Trinkwassers durch Kontakt mit der TWW-Leitung oder Heizungsverrohrungen auf über 20 °C, insbesondere über 25 °C, angehoben, besteht auch hier die erhöhte Gefahr einer Legionellenvermehrung. Folglich empfiehlt es sich, in einer solchen Installation auch die TWK-Leitung in regelmäßigen Abständen zu spülen, was naturgemäß vorzugsweise kalt erfolgen sollte. Auch hieraus kann ggf. ein hoher Verbrauch von nicht weiter genutztem Trinkwasser resultieren.
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Ein Spülen der TWK-Leitung bzw. von Bestandteilen von TWK-Leitungen kann, wie bereits vorstehend erläutert, zur Senkung der Temperatur in der entsprechenden TWK-Leitung bzw. deren Bestandteilen dienen.
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Auch für derartige Zwecke kann mithin ein Kaltwasserzulaufflansch oder auch ein Kaltwasserspülauslaufventil zu einem entsprechenden Spülauslauf sinnvoll sein.
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Insbesondere kann die Spülschalteinheit ein zwischen dem Warmwasserzulaufflansch und dem Spülflansch angeordnetes Warmwasserspülauslaufventil umfassen, wodurch eine wahlweise Verbindung des Warmwasserzulaufflansches mit dem Spülflansch baulich einfach umgesetzt sein kann.
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Bei einer Installation in der Trinkwasserversorgungsanordnung kann dann das Warmwasserspülauslaufventil der Spülschalteinheit das Warmwasserspülauslauf der Trinkwasserversorgungsanordnung darstellen, sodass letzteres auf baulich einfache Weise bereitgestellt werden kann.
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Um den Spülflansch bzw. den Warmwasserzulaufflansch wahlweise mit dem Kaltwasserzulaufflansch verbinden zu können, kann die Spülschalteinheit ein zwischen dem Kaltwasserzulaufflansch und dem Spülflansch bzw. dem Warmwasserzulaufflansch angeordnetes Kaltwasserspülauslaufventil umfassen, sodass falls dieses erwünscht ist, ergänzend kaltes Trinkwasser durch den Spülflansch bereitgestellt werden kann, wenn derartiges kaltes Trinkwasser beispielsweise zum Auffüllen eines Spülkastens einer Toilette benötigt wird.
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Vorstehend wurde im Wesentlichen auf ein kaltes Spülen der TWW-Leitung bzw. Leitungsteils in Fließrichtung des Trinkwarmwassers durch die zu spülende TWW-Leitung bzw. dem TWW-Leitungsteil Schwerpunkt gelegt. Andererseits ist es auch denkbar, die Spülrichtung entgegengesetzt zu wählen, wobei dann die Kaltwasserspülleitung vorzugsweise an den Enden der TWW-Leitung bzw. TWK-Leitung, welche der Warmwasserquelle bzw. einer TWK-Einspeisung des kalten Trinkwassers in die Trinkwasserversorgungsanordnung abgewandt sind, vorgesehen sein und diese beiden Leitungen an dieser Stelle verbinden sollte, was beispielsweise über entsprechende Ventile geschehen kann, um gezielt Spülanforderungen genügen zu können. Dann ist es entsprechend vorteilhaft, wenn der Spülauslauf der TWW-Leitung von diesem Ende ausgehend bzw. von der Kaltwasserspülleitung ausgehend in Richtung Warmwasserquelle in der TWW-Leitung vorgesehen ist, wobei dann durch die Anordnung des Spülauslaufs oder auch einer zum Spülen genutzten Zirkulationsleitung der Teil der TWW-Leitung, der gespült werden soll, bzw. der TWW-Leitungsteil entsprechend definiert ist.
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Ist in der gesamten Nutzungseinheit kein Spülauslauf vorhanden, so kann es vorteilhaft sein, diesen Spülauslauf in der Warmwasserschalteinheit vorzusehen.
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Insbesondere kann dann entsprechend der Spülauslauf beispielsweise an der Warmwasserschalteinheit angeschlossen bzw. angeflanscht werden, wenn die Warmwasserschalteinheit dementsprechend ausgerüstet ist.
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Insofern ermöglicht kumulativ bzw. alternativ zu den übrigen, vorliegend als vorteilhaft beschriebenen Merkmalskombinationen eine Warmwasserschalteinheit, welche sich durch einen Warmwasserzulaufflansch und durch einen Warmwasserleitungsteilflansch auszeichnet, der jeweils wahlweise mit dem Warmwasserzulaufflansch sowie mit einem Spülflansch verbindbar ist, das Wachstum von Legionellen bei möglichst geringem Energie- und Wasserverbrauch zu minimieren.
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Dementsprechend kann sich kumulativ bzw. alternativ zu den übrigen Merkmalen, welche vorliegend als vorteilhaft erläutert sind, eine Spülschalteinheit durch einen Warmwasserzulaufflansch auszeichnen, der wahlweise mit einem Kaltwasserzulaufflansch der Spülschalteinheit verbindbar ist.
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Auf diese Weise kann über die Spülschalteinheit, wenn diese in einer Trinkwasserversorgungsanordnung installiert ist, eine Kaltwasserspülleitung geöffnet werden, welche dann, wenn in der Warmwasserschalteinheit der Warmwasserleitungsteilflansch mit dem Spülflansch verbunden ist, was beispielsweise durch ein entsprechendes Ventil realisiert sein kann, eine umgekehrte Spülung mit kaltem Trinkwasser ermöglicht.
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Durch das Gegenströmen, entgegen der Strömungsrichtung des Trinkwarmwassers kann die Spülmenge minimiert werden, wenn beispielsweise die Temperatur an dem Spülausgang, beispielsweise in der Warmwasserschalteinheit, gemessen wird, sodass bei einem Temperarturrückgang davon ausgegangen werden kann, dass ausreichend kalt gespült wurde. Das Gegenströmen kann es ermöglichen, die Wassermenge zu minimieren, wenn nicht der gesamte TWW-Leitungsteil bzw. die Gesamtlänge der zu spülende TWW-Leitung während der Entnahme von Trinkwarmwasser erwärmt wurde. Das Gegenströmen kann es auch ermöglichen, den Energieverlust zu senken, gerade bei sehr häufigem kaltem Spülen längerer TWW-Leitungen.
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In dem nach Bedarf kalt zu spülenden TWW-Leitungsteil bzw. in die kalt zu spülende TWW-Leitung kann ein thermischer Marker eingebracht werden, der es ermöglicht, dass in der Nähe eines Spülausgangs oder an einer Spülzirkulation über eine Temperaturmessung bestimmt werden kann, wenn bzw. wann ein Spülvorgang abgeschlossen und beispielsweise ein zugehöriges Ventil wieder geschlossen werden kann.
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Ein derartiger thermischer Marker kann beispielsweise ein Warm-Kalt-Übergang sein, wie er naturgemäß bei einem kalten Spülen einer TWW-Leitung, in welcher Trinkwarmwasser mit einer Temperatur über 45°C zu finden ist, eingeleitet wird. Andererseits können beispielsweise Kalt-Warm-Kalt-Übergänge oder sonstige thermische Marker gesetzt werden, um Signale entlang der TWW-Leitungen oder auch - ggf. - der TWK-Leitungen zu übermitteln, ohne dass elektrische Signalleitungen oder andere separate Signalleitungen, wie Lichtleiter, verlegt werden bzw. elektromagnetische Signale ausgetauscht werden müssen. Dieses kann sich insbesondere für Nachrüstzwecke als vorteilhaft erweisen, beispielsweise durch eine Minimierung des Montageaufwands.
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Kumulativ bzw. alternativ können Drucksignale für derartige Signalübermittlungen genutzt werden. Beispielsweise kann ein kurzzeitiges Öffnen einer Spülleitung bzw. eines Spülauslaufs, was beispielsweise in einer vorteilhaften Ausgestaltung durch schnell schaltende Magnetventile realisiert sein kann, als entsprechendes Drucksignal entlang von Trinkwasserleitungen gemessen und entsprechend gedeutet werden. Auf diese Weise kann beispielsweise eine Spülschalteinheit den Wunsch signalisieren, dass ein Spülvorgang, beispielsweise mit kaltem Trinkwasser, eingeleitet werden soll, sodass die Warmwasserschalteinheit, welche ein entsprechendes Drucksignal bzw. ein entsprechenden Druck-Marker empfängt, dem TWW-Leitungsteil bzw. der zu spülenden TWW-Leitung kaltes Trinkwasser zur Verfügung stellen kann.
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Dementsprechend kann die Warmwasserschalteinheit eine Steuereinheit umfassen, welche beispielsweise das Warmwassersteuerventil bzw. das Kaltwassersteuerventil oder ggf. auch ein ergänzend oder alternativ vorgesehenes sonstiges Spülventil nach Bedarf ansteuern kann.
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Auch kann die Steuereinheit beispielsweise eine Anforderungserkennung umfassen, welche die Anforderung von Trinkwarmwasser erkennt. Dieses kann beispielsweise durch einen Drucksensor erfolgen. Ebenso kann kumulativ bzw. alternativ hierzu ein Dateneingang dienen. Die Anforderungserkennung kann insbesondere ausgestaltet sein, neben der Anforderung von Trinkwasser die Anforderung von Spülwasser, also von kaltem Trinkwasser, zu erkennen, was - wie vorstehend bereits erläutert - beispielsweise durch einen Drucksensor umgesetzt sein kann.
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Insbesondere kann für eine entsprechende Anforderungserkennung über einen Dateneingang zu der Steuereinheit vorgesehen sein, wobei ein entsprechender Dateneingang insbesondere elektromagnetisch oder aber kabelgebunden realisiert sein kann.
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Andererseits kann die Steuereinheit der Warmwasserschalteinheit auch mit einem Warmwasserspülauslaufventil der Trinkwasserversorgungsanordnung wirkverbunden sein und beispielsweise ein Spülsignal an das Warmwasserauslaufventil ausgeben. Auch dieses kann beispielsweise kabelgebunden geschehen, in dem das Warmwasserspülauslaufventil unmittelbar von der Steuereinheit der Warmwasserschalteinheit angesteuert wird. Andererseits kann diesbezüglich auch eine elektromagnetische Signalübertragung realisiert sein. Es lassen sich funkbasiert ggf. auch die Stellungen von z.B. Hebeln von Mischbatterien erfassen, sodass beispielsweise nur bei einer konkreten Anforderung von Trinkwarmwasser dieses auch von der Warmwasserschalteinheit bereitgestellt wird.
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Insoweit die Spülschalteinheit entsprechend signaltechnisch ausgerüstet ist, kann auch ein entsprechendes Spülsignal von der Warmwasserschalteinheit an die Spülschalteinheit gegeben werden, um beispielsweise ein Warmwasserspülauslaufventil oder ggf. ein Kaltwasserspülauslaufventil, welches möglicherweise auch einem entgegenströmenden Spülen dienen kann, entsprechend anzusteuern.
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Insbesondere kann kumulativ bzw. alternativ die Spülschalteinheit eine Steuereinheit umfassen, welche ihrerseits beispielsweise das Warmwasserspülauslaufventil bzw. das Kaltwasserspülauslaufventil der Spülschalteinheit ansteuert bzw. ansteuern kann. Ggf. kann diese Steuereinheit der Spülschalteinheit auch dazu dienen, Baugruppen der Warmwasserschalteinheit bzw. das Kaltwasserspülventil und/oder das Warmwasserspülventil der Trinkwasserversorgungsanordnung unmittelbar anzusteuern. Ebenso ist es denkbar, dass die Steuereinheit der Spülschalteinheit als Master eine Steuereinheit der Warmwasserschalteinheit ansteuert und dieser vorgibt, wann der Normalbetrieb bzw. der Spülbetrieb stattfindet.
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Umgekehrt kann die Steuereinheit der Spülschalteinheit dazu ausgelegt sein, ein Spülsignal von einem Hauscomputer oder aber der Warmwasserschalteinheit bzw. von einer Steuereinheit der Warmwasserschalteinheit zu empfangen.
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Insbesondere kann die Spülschalteinheit mit einem Warmwassertemperatursensor bzw. mit einem Kaltwassertemperatursensor der Spülschalteinheit signaltechnisch verbunden sein, sodass entsprechende Temperaturen zum Empfangen thermischer Marker oder zu sonstigen Zwecken gemessen und ggf. auch weitergegeben werden können.
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Insbesondere kann die TWW-Leitung mit einer Zirkulationsleitung fluidisch verbunden sein, welche für einzelne Nutzungsstränge, welche von einem Hauptstrang abzweigen, eine Zirkulation ermöglichen, so dass Trinkwarmwasser möglichst dicht an etwaige Entnahmestellen mit möglichst hoher Temperatur gebracht werden kann. Insbesondere in derartigen Fällen kann es von Vorteil sein, zumindest einen Teil der Zirkulationsleitung nach Bedarf, vorzugsweise gemeinsam mit dem TWW-Leitungsteil, kalt zu spülen, insbesondere wenn beispielsweise der entsprechende Nutzungsstrang erwartungsgemäß, beispielsweise über Nacht oder über ein Wochenende nicht zwingend für die Entnahme von Trinkwarmwasser genutzt werden soll.
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Dementsprechend kann eine Warmwasserschalteinheit auch einen Zirkulationszulaufflansch der wahlweise mit einem Spülflansch der Warmwasserschalteinheit oder mit einem Kaltwasserzulaufflansch der Warmwasserschalteinheit verbindbar ist, umfassen. Dieses ermöglicht es, auch die Zirkulationsleitung zu spülen, wenn der zu spülende Teil der TWW-Leitung bzw. der TWW-Leitungsteil mit kaltem Trinkwasser, beispielsweise über die Kaltwasserspülleitung beaufschlagt und der Spülflansch mit der Zirkulationszulaufflansch fluidisch verbunden und diese Verbindung zu dem Spülflansch geöffnet ist, was beispielsweise durch ein Spülauslaufventil, welches entsprechend geöffnet ist, realisiert sein kann. Ist der Zirkulationszulaufflansch andererseits mit dem Kaltwasserzulaufflansch verbindbar, so sollte die TWW-Leitung bzw. der TWW-Leitungsteil mit einem entsprechenden Spülauslauf an geeigneter Stelle verbunden sein, so dass bei einem Öffnen der Verbindung zwischen Kaltwasserzulaufflansch und Zirkulationszulaufflansch das dort bereitgestellte kalte Trinkwasser durch die Zirkulationsleitung und die entsprechenden Teile der TWW-Leitung hindurch zu dem Spülauslauf hin spülend wirksam werden kann. Letzteres wird in der Regel dann zu einem der normalen Fließrichtung des Trinkwarmwassers entgegengerichteten Fließrichtung des spülenden Trinkwassers und den entsprechend bereits vorstehend erläuterten Vorteilen führen.
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Insbesondere kann der Zirkulationszulaufflansch vorzugsweise über einen Zirkulationsarm mit einem Zirkulationsauslaufflansch fluidisch verbunden sein, so dass die entsprechende Warmwasserschalteinheit in eine Zirkulationsleitung lediglich eingesetzt werden braucht.
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In dem Zirkulationsarm kann insbesondere ein bzw. Zirkulationsventil angeordnet sein, über welches die Zirkulation entsprechend getrennt werden kann, wenn ein Spülen vorgenommen werden soll.
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Die Trinkwasserversorgungsanordnung kann wenigstens einen von einem Hauptstrang abzweigenden Nutzungsstrang umfassen, in welchem jeweils eine ergänzende Zirkulationsleitung vorgesehen ist, wie bereits vorstehend angedeutet. In dieser Zirkulationsleitung eines derartigen Nutzungsstrangs kann ein Spülauslauf vorgesehen sein, so dass zumindest Leitungsteile der entsprechenden Zirkulationsleitung ebenfalls gespült werden können.
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Insbesondere kann auch dieser Spülauslauf über ein Warmwasserspülauslaufventil öffen- und schließbar bzw. zu öffnen und zu schließen sein, so dass ein Spülen nach Bedarf durchgeführt werden kann. Insbesondere kann das Warmwasserspülauslaufventil auch das Spülauslaufventil der Warmwasserschalteinheit sein, so dass ersteres auf baulich einfache Weise bereitgestellt werden kann.
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Vorzugsweise ist ein Zirkulationsventil, insbesondere ein in der Warmwasserschalteinheit angeordnetes Zirkulationsventil, auf der dem Hauptstrang zugewandten Seite des Spülauslaufs angeordnet sein, um auf diese Weise einen Rückschlag von kaltem Trinkwasser bzw. von während dem Spülen verdrängtem Trinkwasser in die Hauptstrangseitige Zirkulationsleitung oder sogar bis in die Warmwasserquelle zu vermeiden.
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Die Warmwasserschalteinheit kann insbesondere über ihren Zirkulationszulaufflansch und ihren Zirkulationsauslaufflansch in die Zirkulationsleitung eingefügt sein, was insbesondere eine einfache Installation der entsprechenden Warmwasserschalteinheit ermöglicht.
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Je nach konkreter Umsetzung kann die Spülrichtung auch umgekehrt werden, wenn ein kaltes Spülen die Zirkulationsleitung oder Teile hiervon einschließt, wie vorstehend angedeutet.
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Insbesondere dann, aber auch bei einem Spülen in anderer Richtung, wenn eine Zirkulationsleitung oder Teile hiervon ebenfalls gespült werden sollen, erscheint es vorteilhaft, die Mündung der Kaltwasserspülleitung und den Spülauslauf möglichst dicht beieinander anzuordnen, beispielsweise in einer oder der Warmwasserschalteinheit oder in einer oder der Spülschalteinheit, und während des Spülens die kurze Strecke zwischen der Mündung der Kaltwasserspülleitung und dem Spülauslauf zu unterbrechen, beispielsweise durch ein entsprechendes Ventil, während der Spülauslauf, ebenfalls beispielsweise durch ein entsprechendes Ventil, geöffnet ist. Das von der Kaltwasserspülleitung bereitgestellte kalte Trinkwasser kann dann spülend Wasser zu dem Spülauslauf treiben. Die Anordnung von Mündung der Kaltwasserspülleitung und dem Spülauslauf und den entsprechenden Ventilen, kann letztlich an beliebiger Stelle erfolgen, solange ein entsprechender Kreislauf von der Kaltwasserspülleitung zu dem Spülauslauf aufrechterhalten werden kann. Insbesondere scheint jedoch eine möglichst hauptstrangnahe Anordnung vorteilhaft, wobei es keine Rolle spielt, ob die Kaltwasserspülleitung in die TWW-Leitung oder in die Zirkulationsleitung mündet, wenn der Spülausgang dann von der anderen dieser beiden Leitungen, also von der Zirkulationsleitung oder der TWW-Leitung, abzweigt.
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Es versteht sich, dass die Merkmale der vorstehend bzw. in den Ansprüchen beschriebenen Lösungen gegebenenfalls auch kombiniert werden können, um die Vorteile entsprechend kumuliert umsetzen zu können.
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Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden anhand nachfolgender Beschreibung von Ausführungsbeispielen erläutert, die insbesondere auch in anliegender Zeichnung dargestellt sind. In der Zeichnung zeigen:
- 1 eine erste Trinkwasserversorgungsanordnung in schematischer Darstellung;
- 2 eine in der Trinkwasserversorgungsanordnung nach 1 nutzbare, erste Warmwasserschalteinheit in schematischer Darstellung;
- 3 eine in der Trinkwasserversorgungsanordnung nach 1 nutzbare, erste Spülschalteinheit in schematischer Darstellung;
- 4 eine in der Trinkwasserversorgungsanordnung nach 1 nutzbare, zweite Warmwasserschalteinheit in schematischer Darstellung;
- 5 eine in der Trinkwasserversorgungsanordnung nach 1 nutzbare, zweite Spülschalteinheit in schematischer Darstellung;
- 6 eine in der Trinkwasserversorgungsanordnung nach 1 nutzbare, dritte Warmwasserschalteinheit in schematischer Darstellung; und
- 7 eine in der Trinkwasserversorgungsanordnung nach 1 nutzbare, dritte Spülschalteinheit in schematischer Darstellung;
- 8 eine vierte Warmwasserschalteinheit in schematischer Darstellung; und
- 9 eine zweite Trinkwasserversorgungsanordnung in schematischer Darstellung.
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Die in 1 exemplarisch beschriebene Trinkwasserversorgungsanordnung 10 umfasst eine TWK-(Trinkwasser kalt)-Leitung 80 und eine TWW-(Trinkwarmwasser)-Leitung 70, welche von einer TWK-(Trinkwasser kalt)-Einspeisung 82 in an sich bekannter Weise gespeist werden.
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Derartige Trinkwasserversorgungsanordnungen 10 sind an sich hinlänglich aus dem Stand der Technik bekannt und umfassen in der Regel einen Hauptstrang 18, von welchem wenigstens ein Nutzungsstrang 19A,19B,19C abzweigt. In vorliegendem Ausführungsbeispiel zweigen von dem Hauptstrang 18 drei Nutzungsstränge 19A,19B,19C zu entsprechenden Nutzungseinheiten ab. Je nach konkreter Ausführungsform und insbesondere in Abhängigkeit von der Kapazität der TWK-Einspeisung 82 können auch mehrere Hauptstränge 18 vorgesehen sein.
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Um die TWW-Leitung 70 mit Trinkwarmwasser zu versorgen, mündet die TWK-Einspeisung 82 nicht nur in die TWK-Leitung 80, sondern auch in eine Warmwasserquelle 11, welche bei diesem Ausführungsbeispiel in Form eines beheizbaren Warmwasserspeichers ausgestaltet ist. An dieser Stelle kann letztliche jegliche Art an Warmwasserquellen vorgesehen sein, wie beispielsweise Durchlauferhitzer, Thermosolaranlagen oder Wärmepumpen, gegebenenfalls mit elektrischer Zusatzheizung, oder Gastherme.
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Über Entnahmestellen 12, welche je nach Erfordernissen Warmwasseranforderungsventile 13 (lediglich exemplarisch beziffert) und Kaltwasseranforderungsventile 14 (lediglich exemplarisch beziffert) umfassen, kann der Trinkwasserversorgungsanordnung 10 Trinkwasser, also insbesondere Trinkwarmwasser, kaltes Trinkwasser oder Mischungen hieraus, entnommen werden.
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Ggf. kann auch eine an sich hinlänglich bekannte Erhöhung der Wasserdrucks, beispielsweise durch entsprechend angeordnete Pumpen, vorgesehen sein.
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Bei vorliegendem Ausführungsbeispiel sind die Entnahmestellen 12 jeweils in den Nutzungssträngen 19A,19B,19C vorgesehen, sodass gegebenenfalls über getrennte und an sich bekannte und deswegen hier nicht dargestellte Einzelzähler auch eine separierte Nutzungsberechnung für die jeweilige Nutzungseinheit erfolgen könnte. Ebenso können gemeinsame Entnahmestellen 12 vorgesehen sein, welche unmittelbar aus dem Hauptstrang 18 gespeist werden.
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In abweichenden Ausführungsformen können auch der Hauptstrang 18 sowie die Nutzungsstränge 19A,19B,19C weiter verzweigt sein. Ebenso ist es denkbar, dass in abweichenden Ausführungsformen mehrere Warmwasserquellen 11 parallel vorgesehen sind, welche gegebenenfalls auch jeweils separate Hauptstränge 18 mit Trinkwarmwasser versorgen, insbesondere wenn die Kapazität der TWK-Einspeisung 82 hierfür ausreicht.
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Je nach konkreter Umsetzung können die Hauptstränge 18 und Nutzungsstränge 19A,19B,19C horizontal oder vertikal verlaufen, was letztlich von der Anordnung der Entnahmestellen 12, der TWK-Einspeisung 82 und der Warmwasserquelle 11 oder den Warmwasserquellen 11 abhängt.
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Insbesondere kann die in 1 exemplarisch dargestellte Trinkwasserversorgungsanordnung 10 beispielsweise für ein dreigeschossiges Gebäude vorgesehen sein, bei welchem der Hauptstrang 18 vertikal und die jeweiligen Nutzungsstränge 19 für jede Etage horizontal verlaufen und die Warmwasserquelle 11 sowie die TWK-Einspeisung 82 im Keller angeordnet sind.
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Bei einer Anforderung von Trinkwarmwasser an einem Warmwasseranforderungsventil 13 der weiter von der Warmwasserquelle 11 entfernt angeordneten Nutzungsstränge 19B und 19C kann es Wartezeiten kommen, bis Trinkwarmwasser aus der Warmwasserquelle 11 bis zu der jeweiligen Entnahmestelle 12 gelangt und entsprechend temperiertes Trinkwarmwasser an dieser Entnahmestelle 12 zur Verfügung steht. Zur Vermeidung dieses Nachteils ist eine Zirkulationsleitung 15 vorgesehen, welche an einem Abzweig 16 in der Nähe des Nutzungsstrangs 19C von der TWW-Leitung 80 abzweigt und über eine Zirkulationspumpe 17 wieder zurück zu der Warmwasserquelle 11 führt, sodass in dem von der Warmwasserquelle 11 bis zu dem Abzweig 16 reichenden Teil der TWW-Leitung 80 und der Zirkulationsleitung 15 durch die Warmwasserquelle 11 hindurch eine Trinkwarmwasserzirkulation aufrecht erhalten werden kann, welche sicherstellt, dass in dem Teil der TWW-Leitung 80, welcher zwischen der Warmwasserquelle 11 und dem Abzweig 16 der Zirkulationsleitung 15 liegt, ständig ausreichend temperiertes Trinkwarmwasser zur Verfügung steht.
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Beispielsweise kann hierdurch sichergestellt werden, dass die Temperatur in dieser Zirkulation nicht unter 55°C sinkt, indem die Zirkulationspumpe 17 in regelmäßigen Abständen oder aber in Abhängigkeit von einer Temperaturmessung eingeschaltet wird.
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Auf diese Weise kann für jeden der Nutzungsstränge 19A, 19B, 19C jeweils sichergestellt werden, dass an den zugehörigen Abzweigen 16A,16B,16C der TWW-Leitung 80 zu den einzelnen Nutzungssträngen 19A,19B,19C jeweils ausreichend temperiertes Trinkwarmwasser zur Verfügung steht, sodass die Zeit, bis dieses dann Entnahmestellen 12, welche gegebenenfalls Trinkwarmwasser anfordern, ausreichend kurz gehalten werden kann.
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Während mithin durch die Zirkulation aufgrund der Zirkulationsleitung 15 und der Zirkulationspumpe 17 in dem zu der Zirkulation gehörenden Teil der TWW-Leitung 80 eine ausreichend hohe Temperatur des Trinkwarmwasser aufrecht erhalten werden kann, welche ein Wachsen von Legionellen begrenzen bzw. verhindern kann, heizen die in die Nutzungsstränge 19A,19B,19C reichenden Teile der TWW-Leitung 70 bzw. die TWW-Leitungsteile 71 der Nutzungsstränge 19A, 19B, 19C jeweils mit jeder Anforderung von Trinkwarmwasser neu auf, um dann wieder abzukühlen, solange kein weiteres Trinkwarmwasser angefordert wird. Insofern durchläuft das in diesen Leitungsteilen befindliche Trinkwasser jeweils häufig einen für das Wachstum von Legionellen förderlichen Temperaturbereich, sodass ein Spülen dieser Leitungsteile als vorteilhaft erachtet wird, wie dieses auch aus dem Stand der Technik bekannt ist. So ist es beispielsweise bekannt, an an dem Hauptstrang 18 abgewandten Enden von Nutzungssträngen, welche den Nutzungssträngen 19A,19C entsprechen, Warmwasserspülauslaufventile 93, welche in Spülausläufen 95, die beispielsweise auch in einem Toilettenkasten 92 einer Toilette 91 enden können, enden, vorzusehen. Entsprechende Ausführungsbeispiele sind in 1 in denen Nutzungssträngen 19A und 19C exemplarisch dargestellt.
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So kann der Spülauslauf 95 des Nutzungsstrangs 19A beispielsweise unterhalb der am Ende des Nutzungsstrangs 19A vorgesehenen Entnahmestelle 12 in einem Siphon münden, was ggf. auch für die Spülausläufe 95 der Nutzungsstränge 19B,19C gelten kann. In anderen Ausführungsformen ist es bekannt, einen derartigen Spülauslauf 95 beispielsweise in einen Bodenabfluss zu führen. Ebenso offenbaren die
DE 10 2004 033 770 A1 , die
DE 10 2019 107 179 A1 , die
DE 20 2013 104 471 U1 und die
DE 10 2018 208 662 A1 die Möglichkeit, den Spülauslauf in einen Toilettenkasten 92 münden zu lassen, wobei dann ein ergänzendes Kaltwasserspülauslaufventil 94 vorgesehen sein kann, mittels dessen der Toilettenkasten 92 gegebenenfalls zur Gänze aufgefüllt werden kann, falls das ausgespülte Trinkwarmwasser für eine Füllung desselben nicht ausreichen sollte. Entsprechendes ist auch für den Nutzungsstrang 19C des Ausführungsbeispiels nach
1 vorgesehen.
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Ggf. kann über das Kaltwasserspülauslaufventil 94 auch ein Spülen der TWK-Leitung 80 erfolgen, beispielsweise um einen aus trinkwasserhygienischen Gründen empfohlenen Wasseraustausch vorzunehmen oder um die Temperatur in der TWK-Leitung 80 oder Teilen hiervon gezielt zu senken.
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Während nach dem Stand der Technik ein Spülen der TWW-Leitungsteile 71, welche in die Nutzungsstränge 19A, 19B, 19C münden, jeweils zu einer erneuten Zufuhr von hochtemperiertem Trinkwarmwasser führt, ist vorliegend eine Kaltwasserspülleitung 81 vorgesehen, welche jeweils zwischen den Entnahmestellen 12 der Nutzungsstränge 19A, 19B, 19C und den zugehörigen Abzweigen 16A,16B,16C der TWW-Leitung 80 zu diesen Nutzungssträngen 19A,19B,19C von der TWK-Leitung 80 in die TWW-Leitungsteile dieser Nutzungsstränge 19A,19B,19C münden.
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Diese Kaltwasserspülleitungen 81 können, wie beispielhaft noch nachfolgend erläutert wird, wahlweise geöffnet werden, sodass, wenn ein an sich aus dem Stand der Technik für ein Spülen mit Trinkwarmwasser bekannter Spülvorgang stattfindet, stattdessen gegebenenfalls auch mit kaltem Trinkwasser gespült werden kann.
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Insoweit diese technische Möglichkeit, also ein kaltes Spülen bzw. ein Spülen mit kalten Trinkwasser, vorgesehen ist, erweist es sich als vorteilhaft, dass nach einer Anforderung von Trinkwarmwasser mit kaltem Trinkwasser gespült wird, sodass der kritische Temperaturbereich, in welchem Legionellen bevorzugt wachsen, nur sehr kurzzeitig durchschritten wird. Es versteht sich, dass nicht nach jeder Anforderung unmittelbar ein kaltes Spülen zwingend erforderlich ist. Gegebenenfalls kann das Spülen zu gegebener Zeit, beispielsweise wenn die Temperatur in den zugehörigen Leitungsteilen aufgrund mangelnder Anforderungen von Trinkwarmwasser zu stark oder zu lange absinkt, erst initialisiert werden, sodass der Verbrauch an Trinkwasser möglichst minimiert werden kann.
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Durch ein Münden der Kaltwasserspülleitungen 81 in die TWW-Leitung 70 können TWW-Leitungsteile 71 definiert werden, welche von dieser Mündung ausgehend zu den Enden der jeweiligen Nutzungsstränge 19A,19B,19C reichen und, wenn eine kalte Spülung vorgenommen werden soll, dementsprechend dann auch kalt gespült werden können.
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Etwaige verbleibende Leitungsteile, welche zwischen der Mündung der Kaltwasserspülleitungen 81 und den Abzweigen 16A,16B,16C zu finden sind, sind in ihrem Ausmaß derart gering und werden bei jeder Trinkwarmwasseranforderung des entsprechenden Nutzungsstrangs 19A,19B,19C mit hochtemperierten Trinkwarmwasser gespült, sodass die Gefahr eines übermäßigen Befalls mit Legionellen aufgrund dieser Leitungsteile als gering einzustufen ist.
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Letztlich kann der vorstehend beschriebene Verfahrensablauf zur kalten Spülung der TWW-Leitungsteilen 71 bzw. der zu spülenden Teile der TWW-Leitung 70 in den einzelnen Nutzungssträngen 19A, 19B, 19C manuell oder durch einzeln zu installierenden Bauteile, wie beispielsweise entsprechende Ventile und gegebenenfalls einer zugehörigen Sensorik und Steuerung realisiert sein.
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Wegen des zu erwartenden Installationsaufwands kann es jedoch vorteilhaft sein, eine Warmwasserschalteinheit 20 vorzusehen, wie diese beispielhaft in 2 dargestellt ist.
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Diese Warmwasserschalteinheit 20 umfasst einen Warmwasserzulaufflansch 31 und einen Warmwasserleitungsteilflansch 33, welche über einen TWW-(Trinkwarmwasser)-Arm 30 miteinander fluidisch verbunden sind, sowie einen Kaltwasserzulaufflansch 42, der mit einem Kaltwasserspülarm 40 fluidisch verbunden ist und an einer Mündung 49 in den TWW-Arm 30 mündet. Durch eine derartige Warmwasserschalteinheit 20 ist sichergestellt, dass diese mit ihrem Wasserzulaufflansch 31 und dem Warmwasserleitungsteilflansch 33 in die TWW-Leitung 70 eingesetzt werden kann, sodass Trinkwarmwasser in gewünschter Weise fließen kann. Auch reicht es dann aus, die Kaltwasserspülleitung 81 lediglich mit dem Kaltwasserzulaufflansch 42 zu verbinden, sodass, wenn die zugehörigen fluidischen Stellglieder in der Warmwasserschalteinheit 20 angeordnet sind, auch ein kaltes Spülen nach Bedarf ohne weiteres möglich ist. Der Installationsaufwand lässt sich hierbei auf ein Minimum reduzieren.
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Die jeweiligen Flansche 31,42,33 sind in der 2 beispielhaft als herkömmliche Flansche mit Flanschringen dargestellt, wobei diese Flansche 31,42,33 und auch alle weiteren vorliegend dargestellten Flansche je nach konkreten Erfordernissen ausgeformt sein können, so dass diese in geeigneter Weise mit den zugehörigen Leitungen verbunden werden können, wobei diesbezüglich sämtliche für Trinkwasserversorgungsanordnungen 10 bekannte Installationsarten je nach konkreten Erfordernissen zur Anwendung kommen können.
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In dem Kaltwasserspülarm 40 ist ein Kaltwassersteuerventil 46 angeordnet, welches als Kaltwasserspülventil 45 dient und durch Öffnen und Schließen an der Mündung 49 kaltes Trinkwasser bereitstellen kann.
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Ebenso ist in dem TWW-Arm 30 zwischen der Mündung 49 und dem Warmwasserzulaufflansch 31 ein Warmwassersteuerventil 36 vorgesehen, mittels dessen der Durchfluss durch den TWW-Arm 30 zu der Mündung 49 gesteuert werden kann. Dieses Warmwassersteuerventil 36 dient vorliegend als Warmwasserspülventil 35.
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Bei vorliegendem Ausführungsbeispiel sind die Steuerventile 36,46 jeweils elektromotorisch angetrieben. Je nach konkreter Umsetzung können auch andere Antriebsmechanismen für diese Steuerventile 36, 46 vorgesehen sein.
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Angesteuert werden die Steuerventile 36,46 bei vorliegendem Ausführungsbeispiel über eine Steuereinheit 21, welche ebenfalls in der Warmwasserschalteinheit 20 vorgesehen ist.
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Zur Vermeidung unerwünschter Rückflüsse sind in dem TWW-Arm 30 ein Rückschlagventil 34, vorzugsweise zwischen dem Warmwasserzulaufflansch 31 und dem Warmwassersteuerventil 36, und in dem Kaltwasserspülarm 40 ein Rückschlagventil 44, vorzugsweise zwischen dem Kaltwasserzulaufflansch 42 und dem Kaltwassersteuerventil 46, angeordnet.
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Zur Überwachung und Steuerung sind in dem TWW-Arm 30 noch ein TWW-Arm-Temperatursensor 22 und ein TWW-Arm-Drucksensor 28 angeordnet, vorzugsweise zwischen der Mündung 49 und dem Warmwassersteuerventil 36.
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Hierbei kann insbesondere der TWW-Arm-Drucksensor 28 beispielsweise dazu dienen, aufgrund einer Änderung des Drucks eine Anforderung von Trinkwarmwasser zu erkennen, wenn beispielsweise während eines kalten Spülens ein ungewöhnlich hoher Druckabfall, welcher über dem Druckabfall, der beim Spülen auftritt, hinausgeht, verzeichnet wird. In einen derartigen Fall kann dann die Steuereinheit 21 das Kaltwassersteuerventil 46 bzw. das Kaltwasserspülventil 45 schließen und das Warmwassersteuerventil 36 bzw. das Warmwasserspülventil 35 entsprechend freigeben. Eine derartiger TWW-Arm-Drucksensor 28 ist dementsprechend auch unabhängig von der übrigen konkreten Ausgestaltung der Warmwasserschalteinheit 20 in fluidischem Kontakt mit einem Warmwasserleitungsteilflansch 33 der Warmwasserschalteinheit 20 entsprechend vorteilhaft.
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Über den TWW-Arm-Temperatursensor 22 kann gegebenenfalls der Temperaturverlauf des in dem TWW-Arm 30 und damit auch in der TWW-Leitung 70 in der Umgebung der Warmwasserschalteinheit 20 überwacht werden. Fällt diese Temperatur unter einen gegebenen Wert, so kann - gegebenenfalls nach einer bestimmten Zeit - ein kaltes Spülen des TWW-Leitungsteils 71 initialisiert werden.
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Bei vorliegendem Ausführungsbeispiel der Warmwasserschalteinheit 20 ist in dem Kaltwasserspülarm 40 noch ein TWK-(Trinkwasser kalt)-Arm-Temperatursensor 23 angeordnet, auf welchen gegebenenfalls auch verzichtet werden kann. Auch dieser TWK-Arm-Temperatursensor 23 kann zu Überwachungszwecken genutzt werden. Gegebenenfalls kann seine Überwachungsfunktion auch lediglich Sonderzwecken dienen. Es lassen sich hierdurch beispielhaft die oben erwähnten thermischen Marker in ihrer jeweiligen Ausgestaltung überwachen. Somit ist die entsprechende Warmwasserschalteinheit 20 vielfältig einsetzbar oder kommt lediglich in Sonderfällen zum Einsatz, wenn beispielsweise für das kalte Spülen eine Spülzirkulation genutzt werden soll.
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Insoweit nunmehr die Steuereinheit 21 beispielsweise über entsprechende Signalleitungen oder auch entsprechende Steuerleitungen in die Lage versetzt wird, die Warmwasserspülauslaufventile 93 bzw. auch die Kaltwasserspülauslaufventile 94 unmittelbar anzusteuern, kann bei geeigneter Verschaltung bzw. Programmierung der Steuereinheit 21 die Warmwasserschalteinheit 20 in die Lage versetzt werden, ein kaltes Spülen nach Bedarf bzw. bedarfsgerecht vorzunehmen.
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Insoweit jedoch hierzu gegebenenfalls mehrere Gewerke, wie beispielsweise Sanitär- und Elektroinstallateure zum Einsatz kommen müssen, kann es sich als vorteilhaft erweisen, auch eine Spülschalteinheit 50 vorzusehen, welche ihrerseits eine Steuereinheit 51 umfasst, welche beispielweise über eine elektrische Signalleitung oder über elektromagnetische Signale mit der Steuereinheit 21 der Warmwasserschalteinheit 20 kommunizieren kann. Entsprechende Signalverbindungen können in der Regel auch von nicht geschultem Personal geschlossen werden bzw. sich sogar automatisch einzurichten, wenn eine entsprechende Programmierung vorliegt.
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Eine derartige Spülschalteinheit 50 ist exemplarisch in 3 dargestellt.
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Die in 3 exemplarisch dargestellte Spülschalteinheit 50 umfasst einen Warmwasserzulaufflansch 61, einen Kaltwasserzulaufflansch 62 und einen Spülflansch 63, wobei der Warmwasserzulaufflansch 61 über einen TWW-(Trinkwarmwasser)-Arm 64 mit einem Spülarm 66 verbunden ist, welcher seinerseits in dem Spülflansch 63 mündet, und wobei an der Verbindung zwischen Warmwasserzulaufflansch 61 und Spülarm 66 ein Kaltwasserspülarm 65 mündet, welcher mit dem Kaltwasserzulaufflansch 62 fluidisch verbunden ist.
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Um ein Spülen entsprechend bedarfsgerecht zu ermöglichen, umfasst die Spülschalteinheit 50 ein Warmwasserspülauslaufventil 55, welches wahlweise von der Steuereinheit 51 geöffnet und geschlossen werden kann, um ein Spülen zu initialisieren. Es versteht sich, dass in abweichenden Ausführungsformen gegebenenfalls auch die Steuereinheit 21 der Warmwasserschalteinheit 20 unmittelbar das Warmwasserspülauslaufventil 55 ansprechen kann.
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Unmittelbar ersichtlich, kann gegebenenfalls auf den Kaltwasserspülarm 65 und/oder auf den Kaltwasserzulaufflansch 62 verzichtet werden, wenn ein ergänzender Zulauf von kaltem Trinkwasser für den aktuellen Einsatz dieser Spülschalteinheit 50 nicht notwendig erscheint. Dies kann sich im Besonderen ergeben, wenn die Spülung der TWK-Leitungen schon auf andere Weise sichergestellt ist, was z.B. durch selbsttätig spülende Armaturen planbar durchgeführt werden kann.
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Soll allerdings die Spülschalteinheit 50 beispielsweise mit einem Toilettenkasten 92 oder auch mit anderen Einrichtungen, welche an sich auch mit kaltem Trinkwasser ausreichend versorgt werden können, verbunden sein oder werden, was beispielsweise auch eine Waschmaschine sein kann, so erweist es sich als vorteilhaft, auch ein Kaltwasserspülauslaufventil 56 in der Spülschalteinheit 50 vorzusehen, sodass kaltes Trinkwasser wahlweise zur Verfügung gestellt werden kann, was vorzugsweise ebenfalls über die Steuereinheit 51 oder gegebenenfalls auch über eine externe Steuereinheit, wie beispielsweise die Steuereinheit 21 der Warmwasserschalteinheit 20, erfolgen kann.
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So ist es beispielsweise denkbar, dass das Kaltwasserspülauslaufventil 56 ständig geöffnet ist und lediglich während des kalten Spülens geschlossen wird, während das Warmwasserspülauslaufventil 55 ständig geschlossen ist und nur während des Spülens geöffnet wird.
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Zur Vermeidung unerwünschter Rückflüsse sind in den Armen 64,65,66 der Spülschalteinheit 50 jeweils Rückschlagventile 54 vorgesehen, wobei dieses vorzugsweise jeweils flanschseitig der jeweiligen Arme 64, 65, 66 der Fall ist.
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Darüber hinaus weist die Spülschalteinheit 50 noch einen Warmwassertemperatursensor 52 auf, der in dem TWW-Arm 64 angeordnet ist. Dieser Warmwassertemperatursensor 52 kann beispielsweise die Ankunft von kaltem Trinkwasser an der Spülschalteinheit 50 detektieren, was als thermischer Marker gewertet werden kann, dass eine ausreichende Spülung stattgefunden hat. Durch den Kalttemperatursensor 23 der Warmwasserschalteinheit 20 kann ggf. eine Temperatur gemessen und durch die Warmwasserschalteinheit 20 mittels einer schalt- bzw. wirktechnischen Verbindung die Information, in welchem Temperaturbereich das TWK der Spülung zu erwarten ist, an die Spülschalteinheit 50 weitergegeben werden. Andererseits ist es denkbar, dass eine entsprechende Auswertung bzw. informationstechnische Verarbeitung der Detektion eines derartigen thermischen Markers in der Warmwasserschalteinheit 20 erfolgt, so dass die Spülschalteinheit 50 lediglich entsprechende Informationen aufnimmt und dann ggf. Anweisungen, wie auf den entsprechenden thermischen Marker zu reagieren ist, entgegennimmt und ausführt.
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Gegebenenfalls kann vorgesehen sein, dass das kalte Spülen noch ein wenig länger stattfindet, auch wenn der thermische Marker bereits die Spülschalteinheit 50 erreicht hat, um sicher zu sein, dass auch die entsprechende TWW-Leitung 70 bzw. der TWW-Leitungsteil 71 in seiner materiellen Begrenzung, also beispielsweise mit seiner Rohrwandung, entsprechend abgekühlt ist.
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Auch umfasst die Spülschalteinheit 50 einen Kaltwassertemperatursensor 53, welcher zunächst jedoch nicht zwingend vorgesehen sein muss. Allerdings kann ein entsprechender Kaltwassertemperatursensor 53 beispielsweise bei Sonderfällen, beispielsweise wenn eine Zirkulation zum kalten Spülen genutzt wird oder sonstige spezielle Anwendungsfälle vorliegen, sinnvoll sein, sodass es durchaus zweckdienlich sein kann, diesen Kaltwassertemperatursensor 53 bereits in der Spülschalteinheit 50 vorzuhalten.
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Vorstehend ist bereits angedeutet, dass mit dem TWW-Arm-Drucksensor 28 bestimmte Situationen, wie Trinkwarmwasseranforderungen oder Spülvorgänge, detektiert werden können, sodass die Warmwasserschalteinheit 20 entsprechend reagieren kann.
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Insbesondere in Nachrüstsituationen, bei denen ein Spülen an sich an den von dem Hauptstrang 18 abgewandten Enden der Nutzungsstränge 19A,19B,19C jeweils vorgesehen ist, kann die Warmwasserschalteinheit 20 dann als Sklave dienen, wenn sie über die unterschiedlichen Druckabfälle zwischen einem Spülvorgang und einer Anforderung an Trinkwarmwasser unterscheiden kann.
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Ergänzend kann gegebenenfalls auch der Druck in der TWK-Leitung 80 für diesen Zweck überwacht werden. Hierzu kann letztlich jeder Drucksensor genutzt werden, der in der TWK-Leitung 80 zu finden ist. Vorteilhaft kann es jedoch auch sein, diesen Drucksensor nahe am Schaltgeschehen zu platzieren, da zu große Entfernungen zum Druckgeschehen die Druckflanken abflachen oder durch Materialelastizitäten die Druckamplituden abgeschwächt werden könnten.
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Andererseits ist es möglich, auch in der Warmwasserschalteinheit 20 in deren Kaltwasserspülarm 40 einen TWK-Arm-Drucksensor 29 vorzusehen, wie in 4 exemplarisch dargestellt, sodass über die Kaltwasserspülleitung 81, welche mittels des Kaltwasserzulaufflansches 42 mit dem Kaltwasserspülarm 40 verbunden ist, auch Druckänderungen in der TWK-Leitung 80 überwacht bzw. erfasst werden können. Auf diese Weise kann das Anforderungsverhalten in dem jeweiligen Nutzungsstrang 19A, 19B, 19C detaillierter überwacht werden, um gegebenenfalls ein kaltes Spülen zu möglichst passenden Zeitpunkten initialisieren zu können.
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Insbesondere ist es denkbar, die Steuereinheit 21 hierfür selbstlernend auszugestalten bzw. - gegebenenfalls - informationstechnisch mit einer oder mehreren zentralen Recheneinheiten zu verknüpfen, welche entsprechend selbstlernend ausgebildet sind, um das kalte Spülen zu möglichst vorteilhaften Zeitpunkten durchzuführen.
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Bei einer nachträglichen Installation einer Warmwasserschalteinheit 20 kann es sich insbesondere als schwierig erweisen, eine Kommunikation mit Warmwasserspülauslaufventilen 93 bzw. Kaltwasserspülauslaufventilen 94, welche bereits fest installiert sind vorzusehen. Dieses kann insbesondere dann schwierig werden, wenn elektrische Leitungen zu verlegen sind.
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Selbiges gilt für nachträglich installierte Spülschalteinheiten 50, wenn nicht eine elektromagnetische Kommunikation zu der Warmwasserschalteinheit 20 möglich erscheint. Über Temperatursensoren bzw. Drucksensoren kann, insbesondere innerhalb eines Nutzungsstrangs 19A,19B,19C eine Kommunikation ermöglicht werden, ohne dass auch elektrische bzw. elektromagnetische Kommunikationsmittel zurückgegriffen werden muss.
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Dementsprechend kann eine Spülschalteinheit 50, wie exemplarisch in 5 dargestellt, auch ein TWW-Arm-Drucksensor 68 bzw. einen Kaltwasserdrucksensor 69 aufweisen. Auch dieses ermöglicht eine Auswertung entsprechender Anforderungsdrucksignale, die insbesondere ggf. im Zusammenspiel mit einer entsprechenden Warmwasserschalteinheit 20 und einer Kommunikation der zugehörigen Steuereinheiten 21,51 bzw. durch die Auswertung in einer zentralen Steuereinheit detaillierte Aussagen über das jeweilige Anforderungsprofil in dem zugehörigen Nutzungsstrang 19A, 19B, 19C ermöglicht.
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Auch bei einer derartigen Spülschalteinheit 50 können Selbstlemeffekte, beispielsweise der Steuereinheit 51 der Spülschalteinheit 50, der Steuereinheit 21 der Warmwasserschalteinheit 20 oder anderer Steuereinheiten, genutzt werden, um die Genauigkeit der jeweiligen Reaktionen auf Druck- und Temperaturänderungen in Abhängigkeit von den jeweiligen Nutzungssträngen 19A,19B,19C und dem individuellen Verhalten der jeweiligen Nutzer zu optimieren.
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Während der Kaltwasserdrucksensor 69 des in 5 dargestellten Ausführungsbeispiels ebenso wie der TWK-Arm-Drucksensor 29 des in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils auf Seiten des zugehörigen Flansches, also auf Seiten des Kaltwasserzulaufflansches 42 bzw. Kaltwasserzulaufflansches 62 angeordnet ist, befindet sich der TWW-Arm-Drucksensor 68 der in 5 dargestellten Spülschalteinheit 50 an der von dem Warmwasserspülauslaufventil 55 abgewandten Seite des TWW-Arms 64 des Warmwasserzulaufflansches 61. Je nach konkreten Erfordernissen kann es auch sinnvoll sein, den TWW-Arm-Drucksensor 68 unmittelbar hinter dem Warmwasserzulaufflansch 61, also beispielsweise vor dem Rückschlagventil 54 und vor dem Warmwasserspülauslaufventil 55 vorzusehen.
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Auch der TWW-Arm-Drucksensor 28 kann gegebenenfalls zwischen der Mündung 49 und dem Warmwasserleitungsteilflansch 33 statt unmittelbar hinter dem Warmwassersteuerventil 36 angeordnet sein, wenn dieses messtechnisch vorteilhaft erscheint.
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Auch ist es denkbar, das kalte Spülen entgegen der normalen Fließrichtung des Trinkwarmwassers durch den zu spülenden Teil der TWW-Leitung 70 bzw. durch den TWW-Leitungsteil 71 vorzunehmen, wozu insbesondere die in den 6 und 7 dargestellten Anordnungen, also die Warmwasserschalteinheit 20 nach 6 bzw. Spülschalteinheit 50 nach 7, ausgerichtet sind.
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Hierzu umfasst die Warmwasserschalteinheit 20 ergänzend einen Spülflansch 43, welcher über ein Rückschlagventil 38 und ein Spülauslaufventil 37 mit dem Kaltwasserspülarm 40 verbunden ist. Die Verbindung kann gegebenenfalls auch an der Mündung 49 bzw. an anderer Stelle in dem TWW-Arm 30 erfolgen.
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Soll mithin ein kaltes Spülen initialisiert werden, wird das Spülauslaufventil 37 der Warmwasserschalteinheit 20 geöffnet, während das Warmwassersteuerventil 36 und das Kaltwassersteuerventil 46 geschlossen sind. Etwaiges kaltes Trinkwasser, was nunmehr an dem von dem Hauptstrang 18 abweisenden Ende des jeweiligen Nutzungsstrangs 19A, 19B, 19C zur Verfügung gestellt wird, kann durch den Warmwasserleitungsteilflansch 33 zu dem Spülflansch 41 geführt werden, wo dieses dann über einen entsprechend angeschlossenen und vorliegend nicht explizit dargestellten Spülauslauf abgeführt werden kann.
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Ein entsprechender Rückfluss kann beispielsweise auch durch die Spülschalteinheiten 50, wie sie in 3 und 5 dargestellt sind, erfolgen, wenn in deren Spülarm 66 ein Ventil ergänzt wird, welche ein ungewolltes Ausströmen durch den Spülflansch 63 dieser Spülschalteinheiten 50 verhindert, solange der Gegendruck des in dem Spülarm 66 vorhandenen Rückschlagventils 54 hierfür nicht ausreicht. Sicherheitshalber erscheint ein ergänzend vorgesehenes Ventil, welches eine entsprechende Sperrfunktion ausübt, in jedem Falle vorteilhaft.
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Baulich einfach kann die Spülschalteinheit 50, wie sie in 7 dargestellt ist, einen entsprechenden Rückfluss realisieren, indem, sollte eine Spülung vorgenommen werden, dort lediglich das Kaltwasserspülauslaufventil 56 geöffnet wird. Insbesondere bei einem derartig einfachen Aufbau ist es denkbar, dass das Kaltwasserspülauslaufventil 56 unmittelbar von der Steuereinheit 21 der zugehörigen Warmwasserschalteinheit 20, also insbesondere von der Warmwasserschalteinheit 20 nach 6 angesteuert wird, was, wie bei vorliegendem Ausführungsbeispiel vorgesehen, über die Steuereinheit 51 auf informationstechnischem Wege, insbesondere über elektromagnetische Signale, geschehen kann.
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Sollte jedoch eine Steuerleitung unmittelbar gelegt werden können, so kann die Steuereinheit 21 der Warmwasserschalteinheit 20 oder eine zentrale Steuereinheit das Kaltwasserspülauslaufventil 56 unmittelbar, beispielsweise über eine elektrische Leitung, ansprechen, sodass auf eine separate ausgeformte Spülschalteinheit 50 verzichtet werden kann, da dann in einem derartigen Fall letztlich lediglich das Kaltwasserspülauslaufventil 56 in eine am Ende des jeweiligen Nutzungsstrangs 19A, 19B, 19C vorgesehene Kaltwasserspülleitung 81, welche die TWK-Leitung 80 mit der TWW-Leitung 70 bzw. mit dem TWW-Leitungsteil 71 verbindet, eingesetzt werden braucht. Sicherheitshalber sollte auch das Rückschlagventil 54 in dem Kaltwasserspülarm 65 vorgesehen sein, um ein ungewollt Übersprechen von Trinkwarmwasser aus der TWW-Leitung 70 in die TWK-Leitung 80 zuverlässig zu verhindern.
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Um den Komfort weiter zu erhöhen, kann auch in den Nutzungssträngen 19A, 19B, 19C eine Zirkulation vorgesehen sein, wie dieses exemplarisch in 9 dargestellt ist. Hierbei entsprechen die Entnahmestellen 12 und mithin der wesentliche Aufbau der Trinkwasserversorgungsanordnung 10 nach 9 dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel.
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Allerdings sind für jeden Nutzungsstrang 19A,19B,19C Zirkulationsleitungen 15A,15B,15C vorgesehen, was insbesondere dann einen Verzicht auf Spülschalteinheiten 50, Spülausläufe 95 sowie auf Warmwasser- oder Kaltwasserspülauslaufventile 93,94, welche in Toiletten 91 oder ähnliche münden, ermöglicht.
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Andererseits kann es bei einer derartigen Ausgestaltung vorteilhaft sein, auch die Zirkulationsleitungen 15A,15B,15C der einzelnen Nutzungsstränge 19A,19B,19C kalt zu spülen, insbesondere wenn längere Standzeiten, beispielsweise über Nacht oder über ein Wochenende oder über noch längere Zeiten, beispielsweise bei Räumlichkeiten in Kasernen, zu erwarten sind. Auf diese Weise lassen sich insbesondere Energieverluste vermeiden bzw. minimieren.
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Für ein derartiges kaltes Spülen kann beispielsweise die in 8 dargestellte Warmwasserschalteinheit 20A vorgesehen sein, welche ergänzend, einen Zirkulationslaufflansch 26 und einen Zirkulationsauslaufflansch 27 aufweist, die über einen Zirkulationsarm 25 miteinander verbunden sind.
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In dem Zirkulationsarm 25 ist darüber hinaus ein Zirkulationsventil 39 vorgesehen, welches motorisch antreibbar ist.
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Zwischen dem Zirkulationszulaufflansch 26 und dem Zirkulationsventil 39 ist ein Abzweig zu dem Spülflansch 43 vorgesehen, der somit, anders als bei dem Ausführungsbeispiel nach 6, nicht mit dem TWW-Arm 30 unmittelbar in fluidischer Verbindung steht.
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Durch Schließen des Zirkulationsventils 39 und des Warmwassersteuerventils 36 einerseits und durch Öffnen des Spülauslaufventils 37 und des Kaltwassersteuerventils 46 kann dann ein kaltes Spülen des TWW-Leitungsteils 71 und der jeweiligen Zirkulationsleitung 15A,15B, 5C aus der Kaltwasserspülleitung 81 zu dem Spülflansch 43 und zu einem an diesem befestigten Spülauslauf 95 erfolgen, wenn dieses gewünscht wird. Auch ist es möglich, in einer vorliegend nicht explizit gezeigten fluidtechnischen Verschaltung das kalte Spülen einer der oder aller Zirkulationsleitungen 15A,15B,15C in entgegengesetzter Richtung zur normalen Fließrichtung durchzuführen.
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Dieser Spülvorgang kann gegebenenfalls durch den Zirkulationsarm-Temperatursensor 24 oder auch durch den TWW-Arm-Temperatursensor 22 überwacht werden, wobei gegebenenfalls auf einen dieser Temperatursensoren 22,24 auch verzichtet werden kann, um Redundanzen zu vermeiden.
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Bezugszeichenliste:
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- 10
- Trinkwasserversorgungsanordnung
- 11
- Warmwasserquelle
- 12
- Entnahmestelle
- 13
- Warmwasseranforderungsventil (exemplarisch beziffert)
- 14
- Kaltwasseranforderungsventil (exemplarisch beziffert)
- 15
- Zirkulationsleitung
- 15A
- Zirkulationsleitung für den Nutzungsstrang 19A
- 15B
- Zirkulationsleitung für den Nutzungsstrang 19B
- 15C
- Zirkulationsleitung für den Nutzungsstrang 19C
- 16
- Abzweig der Zirkulationsleitung 15 von der TWW-Leitung 80
- 16A
- Abzweig der TWW-Leitung 80 zu dem Nutzungsstrang 19A von der TWW-Leitung 80
- 16B
- Abzweig der TWW-Leitung 80 zu dem Nutzungsstrang 19B von der TWW-Leitung 80
- 16C
- Abzweig der TWW-Leitung 80 zu dem Nutzungsstrang 19C von der TWW-Leitung 80
- 17
- Zirkulationspumpe
- 18
- Hauptstrang
- 19A
- Nutzungsstrang
- 19B
- Nutzungsstrang
- 19C
- Nutzungsstrang
- 20
- Warmwasserschalteinheit
- 20A
- Warmwasserschalteinheit
- 21
- Steuereinheit
- 22
- TWW-Arm-Temperatursensor
- 23
- TWK-Arm-Temperatursensor
- 24
- Zirkulationsarm-Temperatursensor
- 25
- Zirkulationsarm
- 26
- Zirkulationszulaufflansch
- 27
- Zirkulationsauslaufflansch
- 28
- TWW-Arm-Drucksensor
- 29
- TWK-Arm-Drucksensor
- 30
- TWW-Arm
- 31
- Warmwasserzulaufflansch
- 33
- Warmwasserleitungsteilflansch
- 34
- Rückschlagventil
- 35
- Warmwasserspülventil
- 36
- Warmwassersteuerventil
- 37
- Spülauslaufventil
- 38
- Rückschlagventil
- 39
- Zirkulationsventil
- 40
- Kaltwasserspülarm
- 42
- Kaltwasserzulaufflansch
- 43
- Spülflansch
- 44
- Rückschlagventil
- 45
- Kaltwasserspülventil
- 46
- Kaltwassersteuerventil
- 49
- Mündung des Kaltwasserspülarms 40 in den TWW-Arm 30
- 50
- Spülschalteinheit
- 51
- Steuereinheit
- 52
- Warmwassertemperatursensor
- 53
- Kaltwassertemperatursensor
- 54
- Rückschlagventil
- 55
- Warmwasserspülauslaufventil
- 56
- Kaltwasserspülauslaufventil
- 61
- Warmwasserzulaufflansch
- 62
- Kaltwasserzulaufflansch
- 63
- Spülflansch
- 64
- TWW-Arm
- 65
- Kaltwasserspülarm
- 66
- Spülarm
- 68
- TWW-Arm-Drucksensor
- 69
- Kaltwasserdrucksensor
- 70
- TWW-Leitung
- 71
- TWW-Leitungsteil
- 80
- TWK-Leitung
- 81
- Kaltwasserspülleitung
- 82
- TWK-Einspeisung
- 91
- Toilette
- 92
- Toilettenkasten
- 93
- Warmwasserspülauslaufventil
- 94
- Kaltwasserspülauslaufventil
- 95
- Spülauslauf
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 37 23 089 A1 [0002, 0003]
- DE 10 2017 010 893 A1 [0002, 0003]
- DE 10 2004 033 770 A1 [0002, 0004, 0006, 0009, 0111]
- DE 10 2019 107 179 A1 [0002, 0004, 0006, 0009, 0111]
- DE 20 2013 104 471 U1 [0002, 0004, 0006, 0009, 0111]
- DE 10 2018 208 662 A1 [0002, 0004, 0006, 0009, 0111]
- DE 10 2006 006 001 A1 [0026]
- EP 1 845 207 A1 [0051]
- EP 3 037 591 A1 [0051]
- DE 20 2015 007 277 U1 [0051]
- DE 20 2019 001 121 U1 [0051]