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DE102024109024B4 - Mehrelementige stricknadeln und herstellungsverfahren dafür - Google Patents

Mehrelementige stricknadeln und herstellungsverfahren dafür

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Publication number
DE102024109024B4
DE102024109024B4 DE102024109024.3A DE102024109024A DE102024109024B4 DE 102024109024 B4 DE102024109024 B4 DE 102024109024B4 DE 102024109024 A DE102024109024 A DE 102024109024A DE 102024109024 B4 DE102024109024 B4 DE 102024109024B4
Authority
DE
Germany
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protruding part
knitting needle
metallic material
protruding
needle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DE102024109024.3A
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English (en)
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DE102024109024A1 (de
Inventor
Liyun Zheng
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Westing Bridge LLC
Original Assignee
Westing Bridge LLC
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Westing Bridge LLC filed Critical Westing Bridge LLC
Publication of DE102024109024A1 publication Critical patent/DE102024109024A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE102024109024B4 publication Critical patent/DE102024109024B4/de
Active legal-status Critical Current
Anticipated expiration legal-status Critical

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D04BRAIDING; LACE-MAKING; KNITTING; TRIMMINGS; NON-WOVEN FABRICS
    • D04BKNITTING
    • D04B3/00Hand tools or implements
    • D04B3/02Needles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Knitting Machines (AREA)

Abstract

Beispielvorrichtungen und -verfahren sind auf Stricknadeln oder Werkzeuge und/oder Verfahren zur Herstellung desselben ausgerichtet. In einigen Implementierungen weist ein Verfahren zum Herstellen einer Stricknadel das Vorsehen eines ersten Elements, das aus einem ersten Material ausgebildet ist, und das Befestigen von einem oder mehreren weiteren Elementen an einem Ende des ersten Elements mit einer Überlagerungs-Presseinpassung auf. Das/die zusätzlichen Element(e) können aus einem zweiten Material ausgebildet sein, das sich vom ersten Material unterscheidet. In einigen Beispielen wird eine Stricknadel vorgesehen, die ein erstes Element aufweist, das aus einem ersten Material ausgebildet ist, und ein oder mehrere weitere Elemente, die an einem Ende des ersten Elements mit einer Überlagerungs-Presseinpassung befestigt sind. Das/die zusätzlichen Element(e) können aus einem zweiten Material ausgebildet sein, das sich vom ersten Material unterscheidet.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Diese Offenlegung bezieht sich auf Stricknadeln und Herstellungsverfahren derselben. Im Besonderen bezieht sich diese Offenlegung auf Stricknadeln, die eine mehrteilige oder mehrelementige Gestaltung haben.
  • Hintergrund
  • Die hier vorgesehene Beschreibung des Hintergrunds dient dem Zweck der allgemeinen Präsentation des Kontextes der Offenlegung. Die Arbeit der Erfinder dazu ist in dem Umfang, dass die Arbeit in diesem Hintergrundabschnitt beschrieben wird, wie auch Aspekte der Beschreibung, die sich anderweitig nicht als Stand der Technik zum Zeitpunkt der Einreichung qualifizieren würden, weder ausdrücklich noch implizit als Stand der Technik gegen den Gegenstand der vorliegenden Offenlegung anerkannt.
  • Stricknadeln sind im Allgemeinen bekannt, wie solche, die in US 11 299 830 B2 , US 10 619 273 B2 , US 8 210 003 B2 , CH 361 880 A , DE 43 08 715 A1 und US 2022 / 0 349 095 A1 beschrieben werden. Eine kreisförmige Stricknadel, wie diejenigen, die in diesen Patenten und Veröffentlichungen offengelegt wurden, weist im Allgemeinen zwei Stricknadeln auf, die durch eine flexible Schnur verbunden sind. Stricknadeln können im Allgemeinen aus einem einzelnen monolithischen Stück oder aus mehreren Teilen oder Elementen gebildet sein. Es ist für das Garn typisch, während dem Stricken entlang einer Stricknadel zu gleiten, und daher ist es erwünscht, dass die Stricknadeln die gewünschte Glattheit oder andere Reibungseigenschaften vorsehen. In dem Umfang, in dem eine Stricknadel mehrere Teile oder Elemente haben kann, werden Schnittstellen zwischen den Teilen oder Elementen erstellt, was zu möglichen Abständen oder Unterbrechungen entlang einer Stricknadel führt. Garn kann in diesen Abständen oder Unterbrechungen hängenbleiben, wenn es entlang einer Stricknadel gleitet. Ein mehrelementige Nadelgestaltung kompliziert auch den Zusammenbau und hat das Potenzial, sich zu lösen oder sich zu trennen. Zum Beispiel wird in der Gestaltung des Stands der Technik normalerweise Kleben oder Verkleben (Bonding) oder Quetschen verwendet. Ein Klebe- oder Verklebematerial kann während des Zusammenfügens tropfen oder auslaufen. Geklebte/verklebte Verbindungsstellen oder gequetschte Verbindungsstellen können schwächer werden und im Laufe der Zeit versagen. Demgemäß besteht einen Bedarf nach einer verbesserten Stricknadel und einem Herstellungsverfahren desselben, das diese Mängel behebt.
  • Übersicht
  • Die Erfindung wird in den unabhängigen Ansprüchen definiert. Abhängige Ansprüche beschreiben bevorzugte Ausführungsformen.
  • In wenigstens einigen beispielhaften Ansätzen weist ein Herstellungsverfahren einer Stricknadel das Vorsehen eines aus einem ersten Material ausgebildeten ersten Elements auf. Das Verfahren kann ebenso das Befestigen eines zweiten Elements und eines dritten Elements an gegenüberliegenden Enden des ersten Elements aufweisen. Das zweite Element und das dritte Element können jeweils am ersten Element durch Überlagerungs-Presseinpassung befestigt werden. Das zweite Element und das dritte Element können jeweils aus einem zweiten Material ausgebildet sein, das sich vom ersten Material unterscheidet.
  • In einer anderen beispielhaften Veranschaulichung weist ein Herstellungsverfahren einer Stricknadel das Vorsehen eines aus einem ersten Material ausgebildetes ersten Elements auf. Das Verfahren kann ebenso das Befestigen einer Nadelspitze an einem Ende des ersten Elements aufweisen. Die Nadelspitze ist aus einem zweiten Material ausgebildet, das sich vom ersten Material unterscheidet. In wenigstens einigen Beispielen weist das Befestigen der Nadelspitze an dem Ende des ersten Elements das Einsetzen eines hervorstehenden Teiles in ein Bohrloch und das Vorsehen einer Überlagerungs-Presseinpassung des hervorstehenden Teils in das Bohrloch auf.
  • In einer anderen beispielhaften Veranschaulichung weist eine Stricknadel ein aus einem ersten Material ausgebildeten ersten Element auf. Die Stricknadel kann ebenso ein zweites Element und eines dritten Element, die am ersten Element befestigt sind, an gegenüberliegenden Enden des ersten Elements aufweisen. Das zweite Element und das dritte Element können jeweils aus einem zweiten Material ausgebildet sein, das sich vom ersten Material unterscheidet. Wenigstens eines von dem zweiten Element und dem dritten Element kann an dem ersten Element mit einer Überlagerungs-Presseinpassung zwischen einem in einem Bohrloch aufgenommenen hervorstehenden Teil befestigt sein. Darüber hinaus ist wenigstens in einigen Beispielen ein Außendurchmesser des hervorstehenden Teils mindestens 0,01 mm größer als ein Innendurchmesser des Bohrlochs.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Merkmale der Offenlegung, der Natur davon und verschiedene Vorteile werden bei Betrachtung der folgenden detaillierten Beschreibung, die in Zusammenhang mit den Zeichnungen im Anhang zu sehen ist, deutlich, in denen ähnliche Bezugszeichen durchwegs auf ähnliche Teile Bezug nehmen, und in denen:
    • 1A eine teilweise Schnittansicht einer Stricknadel ist, die aus mehreren Teilen oder Elementen gemäß einer beispielhaften Veranschaulichung ausgebildet ist;
    • 1B eine Ansicht von oben eines Stricknadel-Hauptelements der Stricknadel von 1A gemäß einer beispielhaften Veranschaulichung ist;
    • 1C eine Ansicht von oben eines Stricknadel-Spitzenelements der Stricknadel von 1A, das am Stricknadel-Hauptelement angebracht dargestellt ist, gemäß einer beispielhaften Veranschaulichung ist;
    • 1D eine Ansicht von oben eines Stricknadel-Verbindungselements der Stricknadel von
    • 1A, die als an einem Stricknadel-Hauptelement angebracht dargestellt ist, gemäß einer beispielhaften Veranschaulichung ist;
    • 2A ein Bereich von 1A, der vergrößert ist, um ein Schnittstellengebiet zwischen dem Stricknadel-Hauptelement und dem Stricknadel-Spitzenelement darzustellen, gemäß einer beispielhaften Veranschaulichung ist;
    • 2B ein Schnittstellengebiet von 2A ist, das mit einer Schleiffläche zum Schleifen und/oder Polieren des Schnittstellengebiets gemäß einer beispielhaften Veranschaulichung dargestellt ist;
    • 2C eine Ansicht von oben einer Stricknadel ist, die aus mehreren Teilen oder Elementen ausgebildet, indem sie von einer Schleiffläche oder -werkzeug geschliffen wird, gemäß einer beispielhaften Veranschaulichung ist;
    • 3 eine Ansicht von oben einer kreisförmigen Stricknadel, die zwei Nadeln aufweist, von denen eine jede an einer flexiblen Schnur befestigt ist, gemäß einer beispielhaften Veranschaulichung ist; und
    • 4 ein Prozessablaufdiagramm für ein Herstellungsverfahren einer Stricknadel gemäß einer beispielhaften Veranschaulichung ist.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Beispielhafte Ansätze im vorliegenden Dokument kann im Allgemeinen auf eine Stricknadel oder ein anderes Strickwerkzeug ausgerichtet sein, das eine mehrteilige oder mehrelementige Gestaltung nutzt. Wie in dem vorliegenden Dokument verwendet, können verschiedene in den Beispielen zusammengefügte Teile eigenständige Elemente oder Teile sein, die jeweils unterschiedliche charakteristische Materialien haben. Die Elemente können miteinander verbunden werden, um die Stricknadel zu bilden, wodurch sie für die zusammengefügte Stricknadel Eigenschaften aus verschiedenen Materialien der jeweiligen Bereiche der Stricknadel vorsehen. Zum Beispiel kann ein erstes Element, wie ein Nadelhauptteil aus einem ersten Material ausgebildet sein und zwei Enden haben. Ein oder mehrere weitere Elemente, wie eine Nadelspitze und/oder ein Nadelverbindungselement können aus einem zweiten Material ausgebildet sein, das sich von einem ersten Material unterscheidet. Beispielhafte Stricknadeln können in jeder Größe oder Gestaltung sein, die zweckmäßig ist. Demgemäß sind die hier dargestellten und beschriebenen Beispiele und Abmessungen, die relativen Größen, Beziehungen usw. nur beispielhaft und sind nicht einschränkend.
  • In einigen Ansätzen im vorliegenden Dokument können mehrelementige Stricknadeln mit einem Überlagerungs-Presseinpassprozess zusammengefügt werden, zum Beispiel wo ein hervorstehendes Teil in ein Bohrloch mit einer Presskraft eingesetzt wird. Unterschiedliche Elemente oder Teile können auf diese Weise zusammengefügt werden, um die Erfordernis von Klebe- oder Verklebemitteln oder Ähnliche zu vermeiden, um die Teile sicher zusammengefügt zu halten.
  • Darüber hinaus können beispielhafte Ansätze eine relativ glatte Schnittstelle zwischen den zusammengebauten Teilen, Elementen oder Materialien haben, die die Stricknadel aufweisen. Beispielansätze können auf eine beliebige Stricknadel oder anderes mehrelementiges Werkzeug angewendet werden, wo relativ glatte Schnittstellen zwischen den Elementen oder eine Verbindungssicherheit zwischen den Elementen erstrebenswert sind. In einigen beispielhaften Ansätzen wird ein Schleifprozess eingesetzt, bei dem ein Schleifwerkzeug auf zwei benachbarte Elemente angewendet wird, zum Beispiel eine Fläche des Schleifwerkzeugs wird auf beide von einem Stricknadel-Hauptteil und einem Spitzenelement oder Verbindungselement angewendet. Demgemäß kann die zusammengefügte mehrelementige Stricknadel eigenständige Merkmale der beiden Elemente oder Materialien vorsehen. Nur als Beispiel kann ein Edelstahlmaterial für Nadelspitzen und/oder ein Nadelverbindungselement verwendet werden, während ein anderes Material für einen Nadelhauptteil verwendet wird. Das andere Material kann nur als Beispiel aus Karbonfaser, Holz, Bambus, Aluminium oder jedes andere zweckmäßige Material sein. Die zusammengefügte Stricknadel kann klar unterschiedene Reibungseigenschaften als Ergebnis der zwei unterschiedlichen Elemente und/oder Materialien vorsehen. Zum Beispiel können relativ härtere und glattere Edelstahlnadelspitzen zu einer verringerten Reibung mit dem Garn im Vergleich zum Nadelhauptteil führen, der zum Beispiel aus Karbonfaser, Holz, Bambus oder Aluminium ausgebildet ist.
  • Mit Bezugnahme auf 1A bis 1D wird eine beispielhafte Stricknadel 100 veranschaulicht und ausführlicher beschrieben. Die Stricknadel 100 kann ein erstes Element 102 aufweisen, das eine Außenfläche 102' hat. Das erste Element 102 kann ganz oder in Teilen aus einem ersten Material ausgebildet sein. Beispielmaterialien für das erste Element können Metallmaterialien (zum Beispiel Aluminium) wie auch Nicht-Metallmaterialien aufweisen. In einem Beispiel ist das erste Material ein Nicht-Metallmaterial wie Karbonfaser, Holz oder Bambus. Weiterhin kann die Außenfläche 102' vollständig durch das erste Material definiert sein. In einem solchen Fall kann das erste Element 102 ganz aus dem ersten Material ausgebildet sein, zum Beispiel in einem einzelnen monolithischen Stück. In anderen Beispielen jedoch können mehrere unterschiedliche Materialien verwendet werden, um das erste Element 102 zu bilden, zum Beispiel mit einem ersten Material, das den Kern des ersten Elements 102 definiert und einem anderen Material oder Beschichtung, wie einem Nanobeschichtungsmaterial, das auf einer Fläche des Kerns angeordnet ist, um eine Außenfläche 102' zu definieren.
  • Das erste Element 102 kann im Allgemeinen ein oder mehrere hervorstehende Enden haben, zum Beispiel mit einem hervorstehenden Teil oder einem anderen Vorsprung, der ausgestaltet ist, in einem entsprechenden aufnehmenden Teil, zum Beispiel mit einem Bohrloch oder einem anderen Hohlraum der Stricknadel 100, aufgenommen zu werden. Beispielsweise kann das erste Element 102 im Allgemeinen einen Hauptteil 108 haben, der die Außenfläche 102' definiert und zwei hervorstehende Teile 110 und 112. Wie in 1A und 1B dargestellt, können die hervorstehenden Teile 110 und 112 an gegenüberliegenden Enden des Hauptkörpers 108 angeordnet sein. Das hervorstehende Teil 110 kann einen zylindrischen Bereich aufweisen, der sich eine Länge L1 erstreckt. Das hervorstehende Teil 112 kann einen zylindrischen Bereich aufweisen, der sich eine Länge L2 erstreckt. Die hervorstehenden Teile 110 und 112 können jeweils einen identischen Außendurchmesser DM, wie dargestellt, haben. In anderen Beispielen können jedoch die Außendurchmesser der hervorstehenden Teile 110 und 112 unterschiedlich sein. Darüber hinaus können die hervorstehenden Teile 110 und 112 eine beliebige Form oder Gestaltung haben, die zweckmäßig ist.
  • Im Allgemeinen kann die Stricknadel 100 ein oder mehrere weitere Elemente haben, die am ersten Element 102 befestigt sind. Zum Beispiel kann die Stricknadel 100 ein zweites Element 104 mit einer Außenfläche 104' aufweisen. Das zweite Element 104 sieht im Allgemeinen eine Nadelspitze vor, zum Beispiel eine Verengung auf einen runden Punkt, der für das Stricken typisch ist. Die Stricknadel 100 kann in wenigstens einigen Beispielen ebenso ein drittes Element 106 mit einer Außenfläche 106' haben. Das dritte Element 106 kann ein Nadelverbindungselement sein, das zum Beispiel eine Verbindung der Stricknadel 100 mit der Stricknadelschnur vereinfacht, wie weiter unten beschrieben wird, um die Verwendung einer kreisförmigen Stricknadel zu vereinfachen. Alternativ kann das dritte Element 106 ebenso eine Nadelspitze ähnlich oder identisch zu dem zweiten Element 104 haben, um die Verwendung einer Doppelspitzen-Stricknadel zu vereinfachen.
  • Das zweite Element 104 und das dritte Element 106 können jeweils aus einem zweiten Material ausgebildet sein, das sich vom ersten Material des ersten Elements 102 unterscheidet. In einem Beispiel ist das zweite Material ein Metallmaterial wie Edelstahl. Darüber hinaus können die Außenflächen 104' und 106' vollständig durch das zweite Material definiert sein. In einigen Ansätzen werden ein zweites Element 104 und/oder drittes Element 106 vollständig aus dem zweiten Material ausgebildet, zum Beispiel jeweilige einzelne monolithische Stücke. In anderen Beispielen können jedoch verschiedene Materialien verwendet werden, um das zweite Element 104 und/oder das dritte Element 106 auszubilden. Zum Beispiel können das zweite Element 104 und/oder das dritte Element 106 ein Kernmaterial mit einem anderen Material oder Beschichtung, wie einem Nanobeschichtungsmaterial, aufweisen, das um das Kernmaterial angeordnet ist, um die Außenfläche 104' und/oder die Außenfläche 106' zu definieren.
  • Das zweite Element 104 und/oder das dritte Element 106 können ein Bohrloch haben, um ein aufnehmendes Teil zu definieren. Demgemäß kann das zweite Element 104 und/oder das dritte Element 106 ausgestaltet sein, die jeweiligen hervorstehenden Teile 110 und/oder 112 des ersten Elements 102 aufzunehmen. In einem Beispiel weist das zweite Element 104 ein Bohrloch 114 und das dritte Element 106 weist ein Bohrloch 116 auf. Jedes der Bohrlöcher 114, 116 definiert einen Innendurchmesser DB. In dem in 1A - 1D dargestellten Beispiel sind die Innendurchmesser DB identisch, in anderen Ansätzen können die Bohrungsdurchmesser jedoch verschieden sein.
  • Wie am besten in 1C und 1D ersichtlich, können die Bohrlöcher 114, 116 jeweilige Längen L1' und L2' haben. In einem Beispiel ist die Länge L1' wenigstens so groß wie die Länge L1 des hervorstehenden Teils 110, und die Länge L2' ist wenigstens so groß wie die Länge L2 des hervorstehenden Teils 112. Demgemäß wird ein ausreichender axialer oder länglicher Raum in den zweiten und dritten Elementen 104, 106 zum Einsetzen der hervorstehenden Teile 110, 112 vorgesehen.
  • Wie oben hervorgehoben, kann in wenigstens einigen beispielhaften Ansätzen eine Überlagerungs-Presseinpassung zwischen den entsprechenden Elementen vorgesehen werden, zum Beispiel den hervorstehenden Teilen 110/112 und deren entsprechenden Bohrlöcher 114/116. Zum Beispiel kann ein Außendurchmesser DM des hervorstehenden Teils 110 größer als der Durchmesser DB des entsprechenden Bohrlochs 114 des zweiten/Spitzenelements 104 sein. Wie im Folgenden weiter erörtert wird, kann der Grad, um den der Durchmesser DM größer als der Durchmesser DB ist, relativ klein sein, was ermöglicht, dass das hervorstehende Teil 110 in das Element 104 einsetzbar ist. Gleichzeitig sollte der Größenunterschied ausreichend signifikant sein, um eine Überlagerung vorzusehen, die ausreichend ist, dem Herausziehen des hervorstehenden Teils 110 aus dem Spitzenelement 114 per Hand zu widerstehen. In einem Beispiel, wie zum Beispiel dem, in dem das Element 102 aus einem Karbonfasermaterial ausgebildet ist und das Element 104 aus einem Edelstahlmaterial ausgebildet ist, kann eine minimale Verbindungskraft durch eine Überlagerung von wenigstens 0,01 Millimeter (mm) erzielt werden. Zum Beispiel kann das hervorstehende Teil 110 einen Außendurchmesser DM haben, der wenigstens 0,01 mm größer als ein Innendurchmesser DB des Bohrlochs 114 des Spitzenelements 104 ist. Ebenso kann das hervorstehende Teil 112 einen Außendurchmesser DM haben, der wenigstens 0,01 mm größer als ein Innendurchmesser DB des Bohrlochs 116 des Verbindungselements 106 ist.
  • Darüber hinaus, wie oben hervorgehoben, kann eine Außenfläche der Stricknadel 100, die eine Schnittstelle zwischen dem ersten Material und dem zweiten Material aufweist, relativ glatt sein. Wie weiter im Folgenden erörtert wird, kann in einigen Beispielen ein Schleif-, Polier- oder anderer Prozess eingesetzt werden, der jeweils gleichzeitig auf die Außenflächen 102' und 104' des ersten Elements 102 und des zweiten Elements 104 angewendet wird. Demgemäß werden die benachbarten Außenflächen 102' und 104' zusammen als ein Ergebnis des Prozesses geglättet. Es ist hervorzuheben, dass in den Beispielen, in denen das erste Element 102 vor dem Zusammenfügen ein bearbeitetes Teil ist, zum Beispiel ein eloxiertes Aluminium usw., das Schleifen oder Polieren der Außenfläche 102' nach dem Zusammenfügen nicht erforderlich oder wünschenswert sein kann.
  • Wie oben hervorgehoben, ist in wenigstens einigen Beispielen eine Überlagerungs-Presseinpassung zwischen entsprechenden Elementen der Stricknadel 100 vorgesehen, zum Beispiel zwischen dem hervorstehenden Teil 110 und dem Bohrloch 114 des zweiten Elements 104 oder zwischen dem hervorstehenden Teil 112 und dem Bohrloch 116 des dritten Elements 106. Das hervorstehende Teil kann im Durchmesser relativ größer sein als das entsprechende Bohrloch. In einem Beispiel ist einer oder beide der Außendurchmesser DM der hervorstehenden Teile 110 und 112 mindestens 0,01 mm größer als die entsprechenden Innendurchmesser DB der entsprechenden aufnehmenden Teile (d. h. die Bohrlöcher 114 und/116).
  • Im Allgemeinen kann eine Überlagerungs-Presseinpassung, wie oben beschrieben, ein relativ schnelles Zusammenfügen und eine solide Verbindung ohne Verwendung von Kleber, Verklebungs-Mitteln oder anderen zusätzlichen Materialien oder anderen Verbindungsverfahren vereinfachen. Demgemäß kann die Stricknadel 100 im Allgemeinen zugehörige Nachteile von vorhergehenden mehrelementigen Gestaltungsmethodologien vermeiden, zum Beispiel kann eine Ungenauigkeit in der Gestaltung zu einer unsicheren Verbindung nach dem Zusammenbau führen, was möglicherweise zu Verbindungsversagen während der Lebensdauer des Produkts führt. Darüber hinaus können Kleber oder andere Klebemittel die Außenfläche der Nadel aufgrund von Resten, die aus der Verbindungsstelle zur Außenfläche entweichen, beeinträchtigen.
  • In wenigstens einigen Beispielen ist ein Verbindungsgrad zwischen dem hervorstehenden Teil, zum Beispiel dem hervorstehenden Teil 110 oder 112, und dem aufnehmenden Teil des zweiten Elements 104 oder dritten Elements 106 ausgestaltet, einer Zugkraft von wenigstens 1,0 Kilogramm (kg) zu widerstehen. Es ist hervorzuheben, dass der Widerstand gegen das Herausziehen durch eine Größenordnung der Überlagerung zwischen den hervorstehende/ausgesparten Teilen und einer Länge der Verbindung zwischen den hervorstehenden/ausgesparten Teilen beeinflusst werden kann. Der Durchmesser des/der Stricknadelelement(e) beeinflusst auch die Größe der Verbindung und den entsprechenden Widerstand zum Herausziehen. Demgemäß können relativ kleinere Kräfte des Herausziehens (kleiner als 1,0 kg) in einigen Fällen akzeptabel sein, im Besonderen für relativ kleinere Durchmesser (zum Beispiel 2,0 mm oder kleiner) der Stricknadel. Demgegenüber, kann wo Stricknadeln relativ größere Durchmesser haben (d. h. größer als 2,0 mm), der Widerstand zum Herausziehen der hervorstehenden Teile 110, 112 aus den jeweiligen aufnehmenden Teilen relativ größer sein und in einigen Fällen sogar wesentlich größer. Der Grad, in dem die Überlagerung zwischen hervorstehenden/aufnehmenden Teilen zusammen mit den Materialauswahlen der hervorstehenden/aufnehmenden Teile erzeugt wird, kann ebenso die Kraft zum Herausziehen beeinflussen. In einigen Fällen ist eine Überlagerung von 0,01 mm ausreichend, um einen adäquaten Widerstand zum Herausziehen zu erzeugen. In anderen Beispielen, im Besonderen, wenn das hervorstehende Element aus einem relativ weicheren Material als das aufnehmende Teil ausgebildet ist, beispielweise das hervorstehende Teil aus Holz oder Bambus ausgebildet ist, während das aufnehmende Teil aus Edelstahl ausgebildet ist, kann eine relativ größere Überlagerung von 0,02 - 0,04 mm verwendet werden.
  • Nachdem das hervorstehende Teil 110 in das Bohrloch 114 eingesetzt ist und das hervorstehende Teil 112 in das Bohrloch 116 eingesetzt ist, sind die hervorstehenden Teile 110, 112 jeweils in Kontakt mit entsprechenden radial nach innen zeigenden Flächen der Bohrlöcher 114/116. In dem in 1A bis 1D dargestelltem Beispiel weist das hervorstehende Teil 110 eine im Allgemeinen zylindrische hervorstehende Kontaktfläche auf, die sich axial entlang einer Länge L1 erstreckt. Ebenso weist das hervorstehende Teil 112 eine im Allgemeinen zylindrische hervorstehende Kontaktfläche auf, die axial entlang einer Länge L2 verläuft. Diese zylindrischen hervorstehenden Kontaktflächen sind radial nach außen zugewandt und berühren die radial nach innen zeigenden aufnehmenden Kontaktflächen der Bohrlöcher 114/116 beim Einsetzen in die Bohrlöcher 114/116. Demgemäß kann jedes der Bohrlöcher 114 und 116 radial nach innen zeigende aufnehmende Kontaktflächen definieren, die sich in einer axialen Länge erstrecken, die jeweils wenigstens so groß sind wie die axialen Längen L1 und L2. Eine beliebige Länge der hervorstehenden/aufnehmenden Kontaktflächen, die zweckmäßig ist, kann verwendet werden. In einem Beispiel beträgt die axiale Länge L1 der hervorstehenden Kontaktfläche des hervorstehenden Teils 110 in Kontakt mit der radial nach innen zeigenden Fläche des Bohrlochs 114 mindestens 2,0 mm. In einem Beispiel beträgt die axiale Länge L2 der hervorstehenden Kontaktfläche des hervorstehenden Teils 112 in Kontakt mit der radial nach innen zeigenden Fläche des Bohrlochs 116 mindestens 2,0 mm. In wenigstens einigen Beispielen kann eine größere axiale Länge der hervorstehenden/aufnehmenden Kontaktflächen verwendet werden, was weiterhin den Widerstand des hervorstehenden Teils dagegen erhöht, aus dem zugehörigen aufnehmenden Teil herausgezogen zu werden. Im Allgemeinen erleichtern beispielhafte Darstellungen, die einen Zusammenfügeprozess der Überlagerungs-Presseinpassung verwenden, einen ausreichenden Widerstand gegen das Herausziehen des hervorstehenden Teils aus dem zugehörigen aufnehmenden Teil, um sicherzustellen, dass die aus unterschiedlichen Materialien ausgebildeten Teile vollständig eingegriffen bleiben, wodurch eine Bildung eines Abstands zwischen Außenflächen der Elemente verhindert wird. In der Folge können Garn oder andere Strickmedien glatt zwischen einer Schnittstelle zwischen dem Element 104 und den Element 102 übergehen, wenn sie sich entlang der Stricknadel 100 bewegen.
  • Hervorstehende und/oder aufnehmende Teile können in wenigstens einigen beispielhaften Ansätzen winkelige Enden, Verjüngungen, Abschrägungen oder Ähnliches haben, um das Einsetzen eines hervorstehenden Teils in ein zugehöriges aufnehmendes Teil zu erleichtern. Zum Beispiel ist, wie in der beispielhaften Stricknadel 100 in 1A bis 1D dargestellt, jedes der hervorstehenden Teile 110 und 112 mit Abschrägungen 113 vorgesehen. Demgemäß kann ein erstes Einsetzen der hervorstehenden Teile 110 und 112 relativ einfacher gemacht werden. Darüber hinaus ermöglichen die Abschrägungen 113 einen graduelleren Anstieg oder „Anlauf“ der Einstiegskraft, wenn das hervorstehende Teil 110/112 axial in das entsprechende Bohrloch 114/116 bewegt wird.
  • Wie oben hervorgehoben, können beispielhafte Stricknadeln, zum Beispiel die Stricknadel 100, eine relativ glatte Schnittstelle zwischen unterschiedlichen Teilen oder Elementen bereitstellen, die presseingepasst oder anderweitig aneinander befestigt sind. In wenigstens einigen beispielhaften Ansätzen kann eine Schnittstelle zwischen unterschiedlichen Teilen mit einer Schleiffläche geschliffen oder poliert werden
  • Mit Bezugnahme nun auf 2A bis 2C wird ein beispielhafter Glättungsvorgang (zum Beispiel Schleifen oder ein anderer Materialabtragungsprozess, Polieren usw.) bezüglich des Spitzenelements 104 und des ersten Elements 102 dargestellt. 2A und 2B veranschaulichen eine Schnittstelle 118 zwischen dem Spitzenelement 104 und dem ersten Element 102 zur Verdeutlichung in vergrößerter Form. Wie oben hervorgehoben, kann das hervorstehende Teil 110 relativ größer im Durchmesser sein als das entsprechende Bohrloch (zum Beispiel Bohrloch 114) des Spitzenelements 104. Wenngleich in 2A nicht dargestellt, kann bei der Ersteinfügung des Spitzenelements 104 am ersten Element 102 die Spitzenfläche 104 und/oder Außenfläche 104' davon als ein Ergebnis der Toleranzen, die mit dem ersten Element 102 und/oder dem Spitzenelement 104 verknüpft sind, etwas radial nach außen verformt sein. Im Allgemeinen kann eine radiale Verformung als Ergebnis der Überlagerungs-Presseinpassung oder einem Versatz zwischen der Außenfläche 102' des ersten Elements 102 und der benachbarten Außenfläche 104' des Spitzenelements 104 beispielsweise durch hier erörterte Schleifglättungsprozesse abgetragen werden. Demgemäß können das Spitzenelement 104 und das erste Element 102 einen gleichen Durchmesser haben oder ein relativ glattes Zwischengebiet 118 vorsehen, wie in 2B dargestellt.
  • Wie in 2B dargestellt, kann ein Schleifwerkzeug 120 vorgesehen werden, das eine Schleiffläche 122 hat. Die Schleiffläche 122 kann auf ein Schnittstellengebet 118 angewendet werden und kann bezüglich des Schnittstellengebiets 118 bewegt werden, zum Beispiel, durch Rotation des Schleifwerkzeugs 120. Demgemäß kann die Schleiffläche 122 die unterschiedlichen Materialien des ersten Elements 102 und des zweiten Elements 104 gleichzeitig glätten oder schleifen. In einem Beispiel hat die Schleiffläche 122 eine Diamantkornzahl größer als 100 und in einigen Fällen erheblich größer. Die Anwendung der Schleiffläche 122, zum Beispiel gleichzeitig auf die Außenflächen 102' und 104' der Schnittstelle 118 kann die Bildung einer glatten Außenfläche der Stricknadel 100 über die Schnittstelle 118 vereinfachen. In wenigstens einigen beispielhaften Ansätzen wird ein Maschinenherstellungsprozess eingesetzt, um das Schleifwerkzeug 120 und/oder die Schleiffläche 122 anzuwenden, um sicherzustellen, dass zum Beispiel ein erstes Nicht-Metallelement 102 und ein Metallspitzenelement 104 den gleichen Außendurchmesser haben können. Auf diese Weise sind die Durchmesser des ersten Elements 102 und des Spitzenelements 104 in einem Ausmaß identisch, dass eine beliebige Durchmesserdifferenz zwischen dem ersten Element 102 und dem Spitzenelement 104 auf Unterschiede in der Flächentextur oder der Glätte beschränkt ist. In wenigstens einigen Beispielen kann ein weiterer Herstellungsprozess mit einer relativ feineren Körnung, eingesetzt werden, zum Beispiel um Kratzer oder Markierungen zu entfernen, die während der Presseinpassung und den Schleifprozessen auftreten können, oder einfach, um die Oberflächenglätte weiter zu verbessern. Nur als Beispiel kann ein Polierprozess angewendet werden, zum Beispiel manuell oder von Hand, indem ein Stoff zusammen mit einem Wachs verwendet wird.
  • Mit Bezugnahme auf 2 wird nun ein beispielhafter Schleifprozess schematisch dargestellt und weiter im Detail beschrieben. In dem dargestellten Beispiel kann ein mittelpunktsloser Schleifprozess eingesetzt werden, sodass eine Schleiffläche 122 gegen die Stricknadel 100 angewendet wird. Im Besonderen ist ein erstes Schleifwerkzeug 120, das eine Schleiffläche 122 hat, benachbart zu einem sekundären Werkzeug 120' mit einer sekundären Fläche 122' angeordnet, sodass ein Abstand zwischen den Flächen 122 und 122' definiert wird. Das erste Schleifwerkzeug 120 kann eine gewünschte Rauigkeit haben, zum Beispiel eine Körnung größer 100. Die zweite Fläche 122' des zweiten Werkzeugs 120' kann relativ glatter als die Schleiffläche 122 sein, zum Beispiel mit einer relativ höheren Körnung. Das sekundäre Werkzeug 120' kann primär als eine Führung dienen, während die Schleiffläche 122 auf das erste Element 102 und/oder das zweite Element 104 angewendet wird. Es ist hervorzuheben, dass die Rauigkeit der Schleiffläche 122 in den Figuren visuell übertrieben ist, und in wenigstens einigen Beispielen kann ein Schleifvorgang nur 0,1 - 0,2 mm des Materials vom ersten Element 102 und/oder dem zweiten Element 104 entfernen. Das erste Element 102 und das zweite Element 104 können zusammengefügt axial (durch den Pfeil in 2C angegeben) in den Abstand zwischen den Flächen 122, 122' verschoben werden, sodass die Schleiffläche 122 entlang den Elementen 102 und 104 fortlaufend schleift oder poliert. Die erste Fläche 122 kann sich zum Beispiel als ein Ergebnis der Rotation des Werkzeugs 120 um eine Achse parallel zur axialen Bewegung des ersten Elements 102 bewegen, während sich die zweite Fläche 122' im Vergleich zum ersten Schleifwerkzeug 120 in einer relativ geringeren Rate bewegen kann, zum Beispiel aufgrund einer relativ geringeren Rotationsgeschwindigkeit des zweiten Werkzeugs 120'. Demgemäß kann das zweite Element 104 die Flächen 122, 122' anfänglich berühren. Wenn die zusammengefügten ersten und zweiten Elemente 102, 104 sich fortlaufend entlang der Flächen 122, 122' bewegen, werden das gesamte erste Element 102 und das Schnittstellengebiet 118 zwischen dem ersten Element 102 dem zweiten Element 104 geschliffen oder geglättet. Demgemäß wird eine Schleiffläche 122 fortlaufend auf einer gesamten Länge des ersten Elements 102 und des Schnittstellengebiete 118 an beiden Enden davon angelegt. Zu einem oder mehreren Zeitpunkten während diesem Beispielprozess kann die Schleiffläche 122 gleichzeitig auf wenigstens einen Bereich des ersten Elements 102 und einen Bereich des zweiten Elements 104 und/oder drittes Element 106 wie auch ein Schnittstellengebiet 118 dazwischen angewendet werden.
  • Beispielhafte oben beschriebenen Schleif- und Polierprozesse können im Kontext von für das erste Element 102 und das zweite Element 104 verwendeten unterschiedlichen Materialien zweckmäßig sein. Zum Beispiel können ein erstes Element 102 aus einer Karbonfaser und eine Außenfläche 102' davon kann geschliffen und poliert werden, um eine gewünschte Reibungseigenschaft vorzusehen, die sich von dem zweiten Element 104 und/oder dem dritten Element 106 unterscheidet. Im Besonderen kann die Karbonfaser einen relativ erhöhten Widerstand auf ein Garn oder ein anderes Strickmedium im Vergleich zu dem vorsehen, der durch ein zweites/Spitzenelement 104 aus Edelstahl vorgesehen wird. Darüber hinaus kann die Karbonfaser ebenso einen Widerstand vorsehen, der kleiner als andere Nicht-Metallmaterialien ist, zum Beispiel Bambus oder Holz. In wenigstens einigen Beispielen wird keine Beschichtung auf die Fläche des ersten Elements 102 aufgetragen, um den gewünschten Widerstand der Stricknadel 100 zu fördern. Zum Beispiel kann ein erstes Element 102, das mit einer bearbeiteten Fläche ausgebildet ist, beispielsweise eloxiertes Aluminium, keine Beschichtung benötigen. In anderen Beispielen kann eine maschinelle Nachbearbeitung oder eine Polierbehandlung und/oder weitere Oberflächenbeschichtungen für ein erstes Element 102 angewendet werden, das aus einer Karbonfaser oder Bambus ausgebildet ist, und/oder den zweiten/dritten Elementen 104/106, die aus anderen Materialien ausgebildet sind. Eine beliebige Beschichtung kann auf das erste Element 102 und oder das zweite/dritte Element 104/106 aufgetragen werden, die zweckmäßig ist. In einem Beispiel kann eine Nanobeschichtung aufgetragen werden, um entweder die Oberflächenglätte zu verbessern oder um bestimmte Oberflächeneigenschaften zu verbessern, wie Wasser-/Feuchtigkeitsdichte, Korrosionsbeständigkeit und Abriebfestigkeit. Beispielhafte Nanobeschichtungen können als ein Beispiel ein Keramikmaterial sein.
  • Wie oben hervorgehoben, können zweite/dritte Elemente 104/106, zum Beispiel Spitzenelement und Verbindungselement, in einigen beispielhaften Ansätzen aus einem anderen Material als ein erstes Element 102 wenigstens an den Außenflächen davon ausgebildet sein. Zum Beispiel können das Spitzenelement 104 und das Verbindungselement 106 jeweils aus einem Material ausgebildet sein, zum Beispiel einem Metallmaterial, wie Edelstahl oder anderen Hartlegierungen. Im Allgemeinen kann es erstrebenswert sein, dass das Spitzenelement 104 und/oder das Verbindungselement 106 aus einem Material ausgebildet sind, dass relativ stark, korrosionsbeständig, oxidationsbeständig, leicht im Gewicht und für eine CNC-Bearbeitung geeignet ist, um eine gewünschte Form oder Gestaltung zu bilden und um ein gewünschtes Präzisionsniveau und oder Oberflächenglätte zu erzielen. Im Allgemeinen kann eine Schärfe des Spitzenelements 104 und eine Gesamtform, eine Präzision, eine Oberflächenglätte und ein leichtes Gewicht aus einem computergestützten numerischen Steuerungs-(CNC-)Bearbeitungsprozess erzielt werden. Weiterhin können Metallmaterialien wie Edelstahl oder andere Hartlegierungen eine Dauerfestigkeit aufgrund ihrer Materialstärke vorsehen, wodurch die gesamte Nutzungsdauer der Stricknadel 100 erhöht wird.
  • Im Vergleich können in wenigstens einigen Beispielen das erste Element 102 und/oder hervorstehende Teile 110/112 aus anderen Materialien wie das zweite/dritte Element 104/106 ausgebildet werden. In einigen Beispielen ist ein erstes Element 102 aus einem Metallmaterial wie Aluminium oder einem Nicht-Metallmaterial wie, lediglich beispielhaft, Bambus, Holz oder Karbonfaser ausgebildet. Diese Materialien können relativ härter sein, um eine korrekte Formung oder Form mit Präzision zu erzielen, oder Stärke oder Dauerfestigkeit ermangeln, und können so weniger erstrebenswert zur Verwendung für andere Stricknadelteile oder -elemente sein, zum Beispiel das Spitzenelement 104 oder das Verbindungselement 106. Diese Nicht-Metallmaterialien können jedoch eine gewünschte Oberflächenreibung/einen gewünschten Widerstand vorsehen, der für einige spezifische Garne und/oder bestimmte Strickarten vorteilhaft ist. In wenigstens einigen Beispielen kann eine Karbonfaser für das erste Element 102 verwendet werden, das einige bessere Qualitäten als Bambus und Holz bietet, wie die Stärke davon, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Brechen/Verwinden/Aufsplittern und den Schleifprozess zur Präzision.
  • Mit Bezugnahme auf 3 ist ein Beispiel einer kreisförmigen Stricknadel 1201 dargestellt, bei der zwei Stricknadeln 1200 über eine Schnur 1203 verbunden sind. Ein Ende einer jeden Stricknadel 1200 kann an einer flexiblen Schnur 1203 befestigt sein. Die Stricknadeln 1200 können in einem Beispiel eine jede die Stricknadel 100 sein. Demgemäß können beide Stricknadel 1200 mehrere Teile haben, zum Beispiel wie ein erstes Element 1202 mit einem zweiten/Spitzenelement 104 und einem dritten/Endelement 1206. Demgemäß können in wenigstens einigen Beispielen die ersten Elemente 1202 das oben beschriebene erste Element 102 sein, die zweiten/Spitzenelemente 1204 können das oben beschriebene zweite Element 104 und das dritte Element 1206 kann das oben beschriebene dritte Element 106 sein. Die Stricknadeln 1200 können mit der Schnur 1203 in einer beliebigen zweckmäßigen Weise verbunden sein. In einem Beispiel ist das Endelement 1206 von einer jeden Stricknadel 1200 mit einem Schnurverbindungselement 1208 verbunden, das ein Ende der Schnur 1203 aufnimmt. In einigen Beispielen können das Schnurverbindungselement 1208 oder Merkmale davon in das Endelement 1206 aufgenommen sein. Weiterhin kann in einigen Beispielen die Stricknadel 1200 mit der Schnur 1203 so verbunden sein, dass die Stricknadeln ausgestaltet sind, sich bezüglich der Schnur 1203 drehen, um beispielsweise eine Verwicklung oder ein Verdrehen der Schnur während des Strickens zu verhindern.
  • Mit Bezugnahme auf 4 wird ein beispielhafter Prozess 1000 zum Herstellen oder Zusammenfügen einer Stricknadel dargestellt und weiter im Detail beschrieben.
  • Der Prozess 1000 kann bei Block 1005 beginnen, wo ein erstes Element vorgesehen ist, das aus einem ersten Material ausgebildet ist. Zum Beispiel kann das erste Element 102 vorgesehen sein, das aus einem Nicht-Metallmaterial wie Kunstfaser, Holz, Bambus usw. ausgebildet ist.
  • Mit Weitergehen zu Block 1010 ist ein zweites Element an einem Ende des ersten Elements befestigt, zum Beispiel einem ersten Ende oder einem zweiten Ende. Zum Beispiel kann ein zweites Element am ersten Element 102 befestigt sein, wobei das zweite Element als ein Spitzenelement 104 oder ein Verbindungselement 106 ausgebildet ist. Das zweite Element kann in wenigstens einigen Beispielen aus einem anderen Material als das erste Material ausgebildet sein. Das erste Element 102 kann ein hervorstehendes Ende oder Teil haben, zum Beispiel ein hervorstehendes Teil 110, das ausgestaltet ist, in ein entsprechendes Bohrloch 114 des zweiten Elements 104 eingesetzt zu sein. Demgemäß kann in solchen Beispielen das Befestigen eines zweiten Elements und/oder des dritten Elements am ersten Element das Einsetzen eines hervorstehenden Teils, zum Beispiel des hervorstehende Teils 110 oder 112 in ein aufnehmendes Teil, zum Beispiel das Bohrloch 114 des Spitzenelements 104 aufweisen. Während das oben beschriebene erste Element 102 das hervorstehende Teil 110 aufweist, können in einigen Beispielen das Spitzenelement 104 und/oder das Verbindungselement 106 mit einem hervorstehenden Teil vorgesehen sein, das ausgestaltet ist, in einem entsprechenden aufnehmenden Teil oder Bohrloch im ersten Element 102 aufgenommen zu werden. Wie oben hervorgehoben, kann in einigen Beispielen das Einsetzen des hervorstehenden Teils in das aufnehmende Teil das Vorsehen einer Überlagerungs-Presseinpassung des hervorstehenden Teils, zum Beispiel ein hervorstehendes Teil 110 oder hervorstehendes Teil 112 in dem entsprechenden aufnehmenden Teil, zum Beispiel dem Bohrloch 114 oder 116, aufweisen. Eine Überlagerungs-Presseinpassung kann durch einen relativ vergrößerten Außendurchmesser eines hervorstehenden Teils bezüglich eines Bohrlochs oder eines aufnehmenden/empfangenden Teils vorgesehen sein. Zum Beispiel können, wie oben hervorgehoben, die hervorstehende Teile 110 oder 112 mit einem Außendurchmesser DM ausgebildet sein, der wenigstens 0,01 mm größer als ein Innendurchmesser DB der Bohrlöcher 114 oder 116 ist. Eine Verbindungskraft zwischen dem hervorstehenden Teil, zum Beispiel dem hervorstehenden Teil 110 und dem aufnehmenden Teil 114, zum Beispiel im Bohrloch 114, kann ausgestaltet sein, einer Zugkraft von wenigstens 1,0 Kilogramm (kg) zu widerstehen. Das hervorstehende Teil 110 kann eine Kontaktfläche haben, die entlang des zylindrischen Bereichs mit einer axialen Länge L1 davon verläuft, und das hervorstehende Teil 112 kann eine Kontaktfläche haben, die sich entlang des zylindrischen Bereichs davon mit einer axialen Länge L2 erstreckt. Bei den Kontaktflächen des hervorstehenden Teils 110, des hervorstehenden Teils 112 und der entsprechenden Bohrlöcher 114 und 116 können die Kontaktflächen eine axiale Kontaktlänge von wenigstens 2,0 Millimeter (mm) haben, wie oben angegeben. Der Prozess 1000 kann dann zu Block 1015 weitergehen.
  • An Block 1015 kann eine Außenfläche der Stricknadel, die eine Schnittstelle zwischen dem ersten Material und dem zweiten Material aufweist, geglättet sein. Zum Beispiel, wie oben beschrieben, kann eine Schleiffläche, zum Beispiel eine Fläche 122 und/oder 122' auf eine Außenfläche 102' und eine Außenfläche 104' angewendet werden, wodurch beide über das Schnittstellengebiet 118 geglättet werden. Im Besonderen kann in einem Beispiel die Schleiffläche 122 auf sowohl das erste Material (d. h. von der Außenfläche 102') und das zweite Material (d. h. der Außenfläche 104') angewendet werden. Die Schleiffläche 122 kann, wie oben angegeben, eine Körnung größer als 100 haben. Der Prozess 1000 kann dann enden.
  • Die Bezugnahme im vorliegenden Dokument auf „ein einzelnes Beispiel“, „ein Beispiel“, „eine einzelne Ausführungsform“, „eine Ausführungsform“ bedeutet, dass ein bestimmtes Merkmal, eine bestimmte Struktur oder eine bestimmte Eigenschaft, die in Verbindung mit der Ausführungsform beschrieben wird, in mindestens einem Beispiel enthalten ist. Der Ausdruck „in einem Beispiel“ an verschiedenen Stellen in der Beschreibung bezieht sich nicht unbedingt mit jedem Auftreten auf das gleiche Beispiel.
  • Bezüglich der hier beschriebenen Prozesse, Systeme, Verfahren, Heuristiken usw. versteht es sich, dass wenngleich die Schritte von solchen Prozessen usw. als in bestimmten geordneten Folgen auftretend beschrieben wurde, solche Prozesse mit den beschriebenen Schritten ausgeübt werden können, die in einer anderen Reihenfolge als die hier beschriebene Reihenfolge ausgeführt werden. Es versteht sich weiter, dass bestimmte Schritte gleichzeitig ausgeführt werden können, dass andere Schritte hinzugefügt werden können oder bestimmte hier beschriebenen Schritte weggelassen werden können. Anders ausgedrückt, die Beschreibungen der hier dargelegten Prozesse werden zu Zwecken der Veranschaulichung bestimmter Ausführungsformen vorgesehen und sollten in keiner Weise so ausgelegt werden, dass sie die beanspruchte Erfindung einschränken.
  • Demgemäß versteht es sich, dass die obige Beschreibung dazu gedacht ist nur veranschaulichend und nicht einschränkend zu sein. Viele Ausführungsformen und Anwendungen, die sich von den hier gegebenen Beispielen unterscheiden, sind beim Lesen der obigen Beschreibung möglich. Der Umfang der Erfindungen im vorliegenden Dokument sollte nicht mit Bezugnahme auf die obige Beschreibung bestimmt werden, sondern sollte stattdessen mit Bezugnahme auf die anwendbaren Ansprüche zusammen mit dem vollständigen Umfang der Entsprechungen, für die solche Ansprüche berechtigt sind, bestimmt werden. Es ist vorstellbar und gedacht, dass weitere Entwicklungen in der erörterten Technik auftreten werden und dass die offengelegten Systeme und Verfahren in solche zukünftige Ausführungsformen eingebunden werden. Insgesamt sind bei den hier beschriebenen Erfindungen Modifikationen und Variationen möglich und sie sind nur durch die anwendbaren Ansprüche beschränkt.
  • Alle in den anwendbaren Ansprüchen verwendeten Begriffe sind dazu gedacht, ihre breitesten vernünftigen Gestaltungen und deren normale Bedeutungen, wie von Fachleuten verstanden, zu haben, sofern im vorliegenden Dokument nicht ein expliziter Hinweis auf das Gegenteil gemacht wird. Im Besonderen sollte die Verwendung von Singularartikeln, wie „ein/eine/einer“, „der/die/das“, „diese/dieser/dieses“ als Angabe von einem oder mehreren angezeigten Elementen gelesen werden, sofern ein Anspruch nicht im Gegensatz dazu eine explizite Beschränkung angibt.

Claims (20)

  1. Herstellungsverfahren einer Stricknadel, das aufweist: Vorsehen eines ersten Elements (102), das aus einem nichtmetallischen Material ausgebildet ist; und Befestigen eines zweiten Elements (104) und eines dritten Elements (106) an gegenüberliegenden Enden des ersten Elements (102), wobei das zweite Element (104) eine Nadelspitze ist, wobei das zweite Element (104) und das dritte Element (106) jeweils aus einem metallischen Material ausgebildet sind, das sich vom nichtmetallischen Material unterscheidet, wobei das zweite Element (104) und das dritte Element (106) am ersten Element (102) jeweils durch eine Überlagerungs-Presseinpassung von hervorstehenden Teilen des ersten Elements (102) eingefügt in jeweilige Bohrungen des zweiten Elements (104) und des dritten Elements (106) befestigt sind, wobei die Bohrungen radial verformt werden, so dass ein Außendurchmesser des ersten Elements (102) einen Versatz zu Außendurchmessern der zweiten und dritten Elemente (104, 106) aufweist, die die entsprechenden hervorstehenden Teile an Schnittstellen zwischen dem metallischen und dem nichtmetallischen Material radial überlagern; und Glätten einer Außenfläche der Stricknadel, die die Schnittstellen zwischen dem metallischen Material und dem nichtmetallischen Material aufweist, um die Versätze zu beseitigen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die radiale Verformung aus der Überlagerungs-Presseinpassung des hervorstehenden Teils mit der Bohrung resultiert.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die radiale Verformung aus einer Toleranz der Nadelspitze oder des ersten Elements (102) resultiert.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das dritte Element (106) eine zweite Nadelspitze oder ein Verbindungselement ist.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, wobei eine Verbindungskraft zwischen dem hervorstehenden Teil und dem Bohrloch ausgestaltet ist, einer Zugkraft von wenigstens 1,0 Kilogramm, kg, zu widerstehen.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei ein Außendurchmesser des hervorstehenden Teils mindestens 0,01 mm größer als ein Innendurchmesser des Bohrlochs ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das hervorstehende Teil eine hervorstehende Kontaktfläche definiert, die sich axial entlang dem hervorstehenden Teil erstreckt, wobei die hervorstehende Kontaktfläche in Kontakt mit einer aufnehmenden Kontaktfläche ist, die sich axial entlang einem der Bohrlöcher erstreckt, nachdem das hervorstehende Teil eingesetzt ist, wobei die hervorstehende Kontaktfläche und die aufnehmenden Kontaktfläche eine axiale Kontaktlänge von wenigstens 2,0 Millimeter, mm, haben.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Glätten der Außenfläche das Abschleifen des ersten Materials und des zweiten Materials mit einer Schleiffläche aufweist, die eine Körnung größer als 100 aufweist.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das metallische Material ein Edelstahlmaterial aufweist.
  10. Herstellungsverfahren einer Stricknadel, das aufweist: Vorsehen eines ersten Elements (102), das aus einem nichtmetallischen Material ausgebildet ist; und Befestigen einer Nadelspitze an einem Ende des ersten Elements (102), wobei die Nadelspitze aus einem metallischen Material ausgebildet ist, das sich vom nichtmetallischen Material unterscheidet, wobei das Befestigen der Nadelspitze an dem Ende des ersten Elements (102) das Einsetzen eines hervorstehenden Teils des ersten Elements (102) in ein Bohrloch der Nadelspitze aufweist, wobei das Einsetzen des hervorstehenden Teils in das Bohrloch das Vorsehen einer Überlagerungs-Presseinpassung des hervorstehenden Teils in das Bohrloch aufweist, wobei das Bohrloch der Nadelspitze radial verformt wird, so dass ein Außendurchmesser des ersten Elements (102) einen Versatz zu einem Außendurchmesser der Nadelspitze aufweist, der das hervorstehende Teil an einer Schnittstelle zwischen dem metallischen und dem nichtmetallischen Material radial überlagert; und Glätten einer Außenfläche der Stricknadel, die die Schnittstelle zwischen dem metallischen Material und dem nichtmetallischen Material aufweist, um den Versatz zu beseitigen.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei die radiale Verformung aus der Überlagerungs-Presseinpassung des hervorstehenden Teils mit der Bohrung resultiert.
  12. Verfahren nach Anspruch 10, wobei die radiale Verformung aus einer Toleranz der Nadelspitze oder des ersten Elements (102) resultiert.
  13. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das dritte Element (106) eine zweite Nadelspitze oder ein Verbindungselement ist.
  14. Verfahren nach Anspruch 10, wobei ein Außendurchmesser des hervorstehenden Teils mindestens 0,01 Millimeter, mm, größer als ein Innendurchmesser des Bohrlochs ist.
  15. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das Glätten der Außenfläche das Abschleifen des ersten Materials und des zweiten Materials durch Anwenden einer Schleiffläche aufweist, die eine Körnung größer als 100 aufweist.
  16. Stricknadel, die aufweist: ein erstes Element (102), das aus einem nichtmetallischen Material ausgebildet ist; und ein zweites Element (104) und ein drittes Element (106), die am ersten Element (102) an gegenüberliegenden Enden des ersten Elements (102) befestigt sind, wobei das zweite Element (104) eine Nadelspitze ist, wobei das zweite Element (104) und das dritte Element (106) jeweils aus einem metallischen Material gebildet sind, das sich von dem nichtmetallischen Material unterscheidet; wobei wenigstens eines von dem zweiten Element (104) und dem dritten Element (106) mit einer Überlagerungs-Presseinpassung zwischen einem hervorstehenden Teil, das in einem Bohrloch aufgenommen ist, am ersten Element befestigt sind, und wobei ein Außendurchmesser des hervorstehenden Teils wenigstens 0,01 mm größer als ein Innendurchmesser des Bohrlochs ist; wobei das Bohrloch radial verformt wird, so dass ein Außendurchmesser des ersten Elements einen Versatz zu einem Außendurchmessern des zweiten Elements (104) aufweist, der das hervorstehende Teil an einer Schnittstelle zwischen dem metallischen und dem nichtmetallischen Material radial überlagert; und wobei eine Außenfläche der Stricknadel, die die Schnittstelle zwischen dem metallischen Material und dem nichtmetallischen Material aufweist, geglättet wird, um den Versatz zu beseitigen.
  17. Stricknadel nach Anspruch 16, wobei das hervorstehende Teil eine hervorstehende Kontaktfläche definiert, die sich axial entlang dem hervorstehenden Teil erstreckt, wobei die hervorstehende Kontaktfläche in Kontakt mit einer sich axial entlang dem Bohrloch erstreckenden aufnehmenden Kontaktfläche steht, wobei die hervorstehende Kontaktfläche und die aufnehmende Kontaktfläche eine axiale Kontaktlänge von wenigstens 2,0 Millimeter (mm) haben.
  18. Stricknadel nach Anspruch 16, die weiterhin eine Schnur aufweist, die ein erstes Ende und ein zweites Ende hat, wobei das erste Ende mit einem von dem zweiten Element (104) und dem dritten Element (106) verbunden ist, und wobei das zweite Ende mit einer weiteren Stricknadel verbunden ist.
  19. Stricknadel nach Anspruch 16, wobei das metallische Material ein Edelstahlmaterial ist.
  20. Stricknadel nach Anspruch 16, die weiterhin eine Nanobeschichtung aufweist, die auf eine Außenfläche von wenigstens einem von dem ersten Element, dem zweiten Element (104) und dem dritten Element (106) aufgetragen wurde.
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