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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Hausgerät, insbesondere Kühl- und/oder Gefriergerät, mit einem Gefrierteil und einer Wärmedämmung, die derart angeordnet ist, um das Gerät mindestens bereichsweise wärmezudämmen.
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Aus dem Stand der Technik bekannt ist ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit einem Kühlteil, das einen gekühlten Kühlteilinnenraum aufweist, und einem Gerfrierteil, das in dem Kühlteilinnenraum, der mit einer Kühlteiltür verschließbar ist, angeordnet ist und einen gekühlten Gefrierteilinnenraum aufweist, der mit einer separaten Gefrierteiltür verschließbar ist.
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Bekannt ist, dass das Gefrierteil einen gewickelten Verdampfer, der zur Kühlung des Gefrierteilinnenraums um den gekühlten Gefrierteilinnenraum angeordnet ist, aufweist.
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Bekannte Geräte aus dem Stand der Technik weisen dabei eine Wärmedämmung mit einer Schaumdämmung, bspw. mit einem Polyurethanschaum, sowohl für den Kühlteilinnenraum als auch für den Gefrierteilinnenraum auf.
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Schaumdämmungen weisen allerdings den Nachteil auf, dass diese für eine gute Dämmwirkung ein großes Schaumvolumen aufweisen sollten.
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Es ist auch bekannt, Kühl- und/oder Gefriergeräte mit einem oder mehreren Vakuumdämmkörpern wärmezudämmen. Vakuumdämmkörper weisen allerdings eine geringere geometrische Flexibilität auf, da ein Vakuum in den Vakuumdämmkörpern herrscht und erhalten werden soll. Bspw. sind Durchführungen durch und Aussparungen in einem Vakuumdämmkörper nicht beliebig realisierbar, was die Integration eines Gefrierteils in ein Hausgerät mit einem Vakuumdämmkörper erschwert.
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Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein oben genanntes Hausgerät, insbesondere Kühl- und/oder Gefriergerät, insbesondere im Hinblick auf die Wärmedämmung und die Anordnung und/oder den Betrieb eines Gefrierteils, zu verbessern.
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Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Demnach ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Wärmedämmung einen Vakuumdämmkörper aufweist.
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Der Vakuumdämmkörper ist vorzugsweise zwischen einem Innenbehälter und/oder einer Innenwand des Geräts und einer Außenwand des Geräts angeordnet.
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Das Gefrierteil umfasst vorzugsweise einen gekühlten Gefrierteilinnenraum, wie beispielsweise in Form eines 4-Sterne-Fachs, eines 3-Sterne-Fachs, eines Chill-Faches, eines Fish/Seafood Faches etc. Eine Temperatur in dem Gefrierteilinnenraum und/oder dem 4-Sterne-Fach liegt vorzugsweise unter - 18 °C, insbesondere zwischen - 30 °C und - 18 °C.
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Dieses Fach kann auch anderweitig, d.h. vielseitig genutzt werden, es kann in seinem Aufbau dem eines 4-Sterne-Fachs entsprechen.
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Der Gefrierteilinnenraum ist oder umfasst vorzugsweise ein vom Rest des Geräts separiertes Fach. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Gerät eine Außentüre aufweist, mehrere Kompartimente innen und mindestens ein Kompartiment mit Verschlusselement innen.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Gerät eine Vollvakuumdämmung und/oder dass das Gefrierteil eine Gefrierteilwärmedämmung mit einem Vakuumdämmkörper und/oder einem Vakuumisolationspanel und/oder einer Schaumdämmung, wobei die Gefrierteilwärmedämmung derart angeordnet ist, um das Gefrierteil mindestens bereichsweise wärmezudämmen, aufweist.
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Der Vakuumdämmkörper kann Zeolith, Perlit oder andere Kern- bzw. Stützmaterialien aufweisen.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Gerät eine Vollvakuumdämmung aufweist und/oder dass der Vakuumdämmkörper einstückig oder mehrstückig ausgeführt ist.
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Unter einer Vollvakuumdämmung ist vorzugsweise eine Wärmedämmung zu verstehen, die ausschließlich oder überwiegend, insbesondere zu über 80 % oder über 90 %, aus einem Vakuumdämmkörper mit einem evakuierten Bereich besteht, der mit einem Kernmaterial, wie Perlit bzw. Perlitgestein gefüllt ist. Die Begrenzung dieses Bereiches kann beispielsweise durch eine vakuumdichte, insbesondere mehrschichtige, Folie und vorzugsweise durch eine Hochbarrierefolie mit einem sehr geringen Gasdurchgangskoeffizienten gebildet werden. Somit kann zwischen einer Innenwand des Geräts und einer Außenhaut des Gerätes, als Wärmedämmung ausschließlich ein solcher Folienkörper vorliegen, der einen durch eine vakuumdichte Folie, insbesondere eine Hochbarrierefolie umgebenen Bereich aufweist, in dem Vakuum herrscht und in dem ein Kernmaterial angeordnet ist. Eine Ausschäumung und/oder Vakuumisolationspaneele als Wärmedämmung oder eine sonstige Wärmedämmung außer der Vollvakuumdämmung, insbesondere zwischen der Innenseite und der Außenseite des Gerätes, sind vorzugsweise nicht vorgesehen.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Gefrierteil ein, insbesondere tiefgezogenes und/oder spritzgegossenes, insbesondere mindestens teilweise aus Kunstsoff bestehendes, Gefrierteilgehäuse und/oder eine Gefrierteiltür aufweist.
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Das Gefrierteilgehäuse ist vorzugsweise nicht allseitig geschlossen und/oder weist vorzugsweise mindestens einen Teil einer oder mehrerer vorhandenen Innenwandungen des Gerätes auf. Das Gefrierteilgehäuse wird vorzugsweise gemeinsam mit vorhandenen Innenwandungen des Gerätes gebildet.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Gerät neben dem Gefrierteil ein weiteres Geräteteil, insbesondere ein Kühlteil mit einem gekühlten Geräteteilinnenraum aufweist und das Gefrierteil in, über oder unter dem Geräteteil und/oder dem Geräteteilinnenraum angeordnet ist.
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Das Gerät kann neben dem Gefrierteil ein oder mehrere weitere Geräteteile aufweisen. Das Geräteteil kann ein Kühlteil oder ein weiteres Gefrierteil sein und/oder das Geräteteil oder das Gefrierteil kann ein Kompartiment und/oder eine Temperaturzone sein oder umfassen.
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Das Geräteteil weist vorzugsweise ein Geräteteilgehäuse und/oder eine Geräteteiltür, die insbesondere eine Außentür des Geräts sein kann, auf.
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Die Gefrierteiltür kann auch eine Außentür des Geräts sein oder ist vorzugsweise in dem Gerät angeordnet. Die Gefrierteiltür ist vorzugsweise derart ausgebildet und angeordnet, um den Gefrierteilinnenraum zu verschließen.
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Die Gefrierteiltür, Geräteiteiltür und/oder Außentür kann auch ein beliebiges Verschlusselement, wie bspw. ein Deckel sein.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Gefrierteil einen Gefrierteilverdampfer, der zur Kühlung des Gefrierteilinnenraums ausgebildet und angeordnet ist, aufweist.
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Das Gefrierteil und/oder der Gefrierteilinnenraum kann alternativ oder zusätzlich durch ein Peltierelement gekühlt werden.
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Das Gefrierteil kann ein Schubfach und/oder eine, insbesondere unten oder oben eingeschobene Trennplatte, die vorzugsweise mindestens bereichsweise den Gefrierteilverdampfer aufweist, aufweisen.
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Das Gefrierteil und/oder der Gefrierteilinnenraum können vorzugsweise mittels des Geräteteilverdampfers und einer Klappe, die mit einem Vakuumisolationspanel wärmegedämmt sein kann, gekühlt werden.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Gerät ein Modul mit dem Gefrierteil und mindestens einer Komponente, insbesondere einem oder mehrerer Geräteteilverdampfer, die jeweils zur Kühlung eines Geräteteilinnenraums ausgebildet und angeordnet sind, einer Luftführung, einem Mittel zur Verbindung mit einer Luftführung, einer Luftklappe und/oder einem Ventilator, aufweist.
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Der Geräteteilverdampfer kann zur Kühlung des gesamten Geräteilinnenraums angeordnet sein.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Gefrierteilverdampfer und/oder der Geräteteilverdampfer ein gewickelter Verdampfer, ein Lamellenverdampfer und/oder ein Rollbond- und/oder Plattenverdampfer und/oder ein Rohr-auf-Blech Verdampfer oder ein anderer Verdampfer ist.
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Der Gefrierteilverdampfer oder der Geräteteilverdampfer können in dem Gefrierteilinnenraum oder in dem Geräteinnenraum angeordnet sein und/oder eine Verkleidung aufweisen.
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Der Gefrierteilverdampfer und/oder der Geräteteilverdampfer können mindestens teilweise um den gekühlten Gefrierteilinnenraum und/oder um den gekühlten Geräteteilinnenraum angeordnet sein.
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Vorzugsweise kann das Modul das Gefrierteil mit einem Gefrierteilverdampfer in Form eines gewickelten Verdampfers und einen Geräteteilverdampfer, insbesondere einen Kühlteilverdampfer in Form eines Rückwandverdampfers aufweisen.
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Das Modul kann Einbaumittel, vorzugsweise Spitzgussteile, zum Einbau des Moduls aufweisen.
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Das Gefrierteil kann ein separater Körper sein. Das Gefrierteil kann als vorgeschäumtes Fach in einen Innenbehälter mit einer Rohrwicklung integriert sein und mit dem Modul verbunden sein.
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Das Gefrierteil kann fertig montiert sein und die Anschlüsse des Gefrierteils können an der Außenseite des Gefrierteils angeordnet sein.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Gerät neben dem Gefrierteil und/oder dem Gefrierteilinnenraum einen oder mehrere weitere Geräteteile und/oder Geräteteilinnenräume aufweist und das Modul thermisch und/oder fluidisch mit einem oder mehrerer der weiteren Geräteteile verbunden und/oder verbindbar ist.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Gefrierteil in einem unteren oder oberen Bereich des Moduls oder des Geräts und die mindestens eine Komponente in einem unteren oder oberen Bereich des Moduls oder des Geräts angeordnet sind.
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Das Gefrierteil kann unten oder oben im Gerät angeordnet sein. Das Gefrierteil kann über oder unter einem oder allen weiteren Geräteteilen angeordnet sein.
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Das Gefrierteil kann unten oder oben im Gerät im Bereich eines Geräteteilverdampfers angeordnet sein.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Luftführung und/oder das Mittel zur Verbindung mit einer Luftführung ein Kabel und/oder eine Leitung abdeckt.
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Bei der Folie handelt es sich vorzugsweise um eine gasdichte Folie und besonders bevorzugt um eine Hochbarrierefolie. Unter dem Begriff Hochbarrierefolie wird vorzugsweise eine Folie verstanden, mittels derer der Gaseintrag in den Vakuumdämmkörper so stark reduziert ist, dass der durch Gaseintrag bedingte Anstieg in der Wärmeleitfähigkeit des Vakuumdämmkörpers über dessen Lebensdauer hinweg ausreichend gering ist. Als Lebensdauer ist beispielsweise ein Zeitraum von 15 Jahren, vorzugsweise von 20 Jahren und besonders bevorzugt von 30 Jahren anzusetzen. Vorzugsweise liegt der durch Gaseintrag bedingte Anstieg in der Wärmeleitfähigkeit des Vakuumdämmkörpers über dessen Lebensdauer bei < 100 % und besonders bevorzugt bei < 50 %. Vorzugsweise ist die flächenspezifische Gasdurchgangsrate der Hochbarrierefolie < 10-5 mbar * l / s *m2 und besonders bevorzugt < 10-6 mbar * l / s *m2 (gemessen nach ASTM D-3985). Diese Gasdurchgangsrate gilt für Stickstoff und Sauerstoff. Für andere Gassorten (insbesondere Wasserdampf) bestehen ebenfalls niedrige Gasdurchgangsraten vorzugweise im Bereich von < 10-2 mbar * l / s * m2 und besonders bevorzugt im Bereich von < 10-3 mbar * l / s * m2 (gemessen nach ASTM F-1249-90). Vorzugsweise werden durch diese geringen Gasdurchgangsraten die vorgenannten geringen Anstiege der Wärmeleitfähigkeit erreicht. Unter Hochbarrierefolien werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorzugsweise Ein- oder Mehrschichtfolien (die vorzugsweise siegelfähig sind) mit einer oder mehreren Barriereschichten (typischerweise metallische Schichten oder Oxid-Schichten, wobei als Metall oder Oxid vorzugsweise Aluminium bzw. ein Aluminiumoxid Verwendung findet) verstanden, die den oben genannten Anforderungen (Anstieg der Wärmeleitfähigkeit und/oder flächenspezifische Gasdurchgangsrate) als Barriere gegen den Gaseintrag genügen.
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Der Begriff „Hausgerät“ ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung breit zu verstehen. Darunter fallen sowohl Geräte, die für den privaten Bereich bestimmt und geeignet sind, als auch Gewerbegeräte.
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An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Begriffe „ein“ und „eine“ nicht zwingend auf genau eines der Elemente verweisen, wenngleich dies eine mögliche Ausführung darstellt, sondern auch eine Mehrzahl der Elemente bezeichnen können. Ebenso schließt die Verwendung des Plurals auch das Vorhandensein des fraglichen Elementes in der Einzahl ein und umgekehrt umfasst der Singular auch mehrere der fraglichen Elemente. Weiterhin können alle hierin beschriebenen Merkmale der Erfindung beliebig miteinander kombiniert oder voneinander isoliert beansprucht werden.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Effekte der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele.
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Ein erstes Ausführungsbeispiel betrifft eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Hausgeräts in Form eines Kühl- und/oder Gefriergeräts mit einem Gefrierteil und einer Wärmedämmung in Form einer Vollvakuumwärmedämmung.
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Das Gefrierteil ist daher ebenso mit einer Gefrierteilwärmedämmung in Form einer Vollvakuumwärmedämmung ausgeführt. In einer Variante weist das Gefrierteil eine Wärmedämmung in Form einer Schaumdämmung auf.
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Das Gefrierteil weist einen mindestens teilweise um den gekühlten Gefrierteilinnenraum angeordneten Gefrierteilverdampfer in Form eines gewickelten Verdampfers auf.
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Das Gefrierteil ist Bestandteil eines in das Gerät bei der Montage eingeschobenen Moduls und ist in einem Kühlteil des Geräts angeordnet. Das Modul weist neben dem Gefrierteil einen Kühlteilverdampfer zur Kühlung des gekühlten Kühlteilinnenraums auf. Der Kühlteilverdampfer ist unter dem Gefrierteil angeordnet. Das Gefrierteil und der Kühlteilverdampfer sind somit verbunden und können gemeinsam montiert werden.
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Das Gefrierteil weist ein tiefgezogenes aus Kunstsoff bestehendes, Gefrierteilgehäuse und eine Gefrierteiltür auf.
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Das Gerät weist eine Gerätetür bzw. eine Kühlteiltür auf, wobei die Gefrierteiltür nicht zugänglich ist, wenn die Gerätetür geschlossen ist. Das Gefrierteil ist damit ein integriertes Gefrierfach in dem Gerät.
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Ein zweites Ausführungsbeispiel betrifft eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Hausgeräts in Form eines Kühl- und/oder Gefriergeräts mit einem Gefrierteil und einer Wärmedämmung in Form einer Vollvakuumwärmedämmung.
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Das Gerät weist neben dem Gefrierteil ein weiteres Geräteteil, insbesondere in Form eines Kühlteils auf. Das Geräteteil weist eine Wärmedämmung in Form einer Vollvakuumwärmedämmung und einen Geräteteilverdampfer auf.
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Der Geräteteilverdampfer, insbesondere der Kühlteilverdampfer kann sich über zwei Innenwandungen oder zwei Innenbehälterwandungen, vorzugsweise der oberen und hinteren Wandung, des Geräts erstrecken. Der Geräteteilverdampfer ist vorzugsweise zwischen dem Innenbehälter und der Wärmedämmung, also einer Folie oder an der innersten Wandung des Geräts angeordnet. Das Gefrierteil kann mittels einer funktionslosen, eingeschobenen Trennplatte gebildet werden.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Geräteteilverdampfer mindestens bereichsweise in oder an einer hinteren und/oder oberen und/oder unteren Wandung des Geräts angeordnet ist, wobei das Gerät insbesondere eine Trennplatte aufweist. Hierbei ist vorzugsweise vorgesehen, dass kein separater Gefrierteilverdampfer vorgesehen ist.
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Die Trennplatte trennt, bspw. wie ein Zwischensteg, das Gerät vorzugsweise in ein oberes und ein unteres Geräteteil, wobei der gesamte an oder in der oberen oder unteren Wandung angeordnete Teil des Geräteteilverdampfers in oder an dem oberen oder unteren Geräteteil und jeweils ein Teil des an oder in der hinteren Wandung angeordneten Teils des Geräteteilverdampfers in oder an dem oberen und in oder an dem unteren Geräteteil angeordnet ist. Dasjenige Geräteteil in oder an dem der gesamte obere oder untere Teil des Geräteteilverdampfers angeordnet ist, ist vorzugsweise ein Gefrierteil, insbesondere ein 4-Sterne-Fach, und das andere Geräteteil ist vorzugsweise in Kühlteil.
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Vorzugsweise weist das Gefrierteil somit keinen eigenen Gefrierteilverdampfer auf, sondern das Gefrierteil und das weitere Geräteteil werden über einen gemeinsamen Geräteteilverdampfer gekühlt.