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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Umlaufförderer für ein Verpackungspolsterfördersystem zum Fördern eines Verpackungspolsters von einer Polsterquelle, wie beispielsweise einer Verpackungspolstererzeugungsvorrichtung, zu einer insbesondere wenigstens 2m entfernten Polstersenke, wie beispielsweise einer Packstation oder einem Verpackungspolstervorratslager. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Verpackungspolsterfördersystem und eine Anlage aus einem Verpackungspolsterfördersystem, einer Polsterquelle und/oder einer Polstersenke.
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Aus der
DE 10 2017 002 325 A1 ist eine Polsterbereitstellungsanlage für ein Logistikzentrum bekannt, bei der mehrere Packstationen mittels eines Gurtförderer-Polstertransportsystems mit Verpackungspolstern versehen werden. Dabei schließt der Gurtförderer an einen Ausgang einer Papierpolstererzeugungsmaschine an, um die erzeugten Verpackungspolster zu empfangen und weiterzubefördern. Die mit den Verpackungspolstern zu versorgenden Packstationen sind entlang des Gurtförderers verteilt angeordnet. Jeder Packstation ist eine ein Auswerfer zugeordnet, um ein einzelnes Verpackungspolster von dem Gurtförderer auszuschleusen und hin zur Packstation umzulenken.
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Die Polsterbereitstellungsanlage der
DE 10 2017 002 325 hat sich grundsätzlich bewährt und erfreut sich großer Beliebtheit. Ausgehend von dieser bewährten Technik haben sich die Erfinder der vorliegenden Erfindung die Frage gestellt, wie solch eine Polsterbereitstellungsanlage verbessert und gegebenenfalls auf Basis eines möglichst minimalistischen Prinzips, mit einfachem Aufbau und möglichst wenigen Teilen verbessert werden kann.
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Zum Beispiel hat sich bei der Polsterbereitstellungsanlage als nachteilig erwiesen, dass das eingesetzte Förderband an seiner Unterseite einer Führung bedarf, die durch eine aufwendige Rollenkonstruktion realisiert ist. Alternativ könnte eine Gleitbahn in Betracht kommen, die aufgrund der hohen Reibung jedoch einen hohen Energiebedarf hat. Darüber hinaus hat sich herausgestellt, dass der Montage- und Materialaufwand nicht zu vernachlässigen ist. Wenn es darum gehen soll, große Distanzen zwischen Polsterquelle und Polstersenke zu überbrücken, hat sich ferner als nachteilig erwiesen, dass der Platzbedarf der Polsterbereitstellungsanlage gemäß der
DE 10 2027 002 325 A1 hoch ist.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Nachteile aus dem Stand der Technik zu überwinden, insbesondere ein Verpackungspolsterfördersystem mit geringem Bauteil- und Montageaufwand zu schaffen, das dazu in der Lage ist, die Verpackungspolster über große Distanzen zu transportieren.
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Die Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst.
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Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Verpackungspolsterfördersystem zum Fördern eines Verpackungspolsters von einer Polsterquelle, wie einer Polstererzeugungsvorrichtung, zu einer wenigstens 2 m, insbesondere wenigstens 3 m, 5 m 10 m, 15 m, 20 m, 25 m, 30 m, 35 m oder 40 m, entfernten Polstersenke, wie einer Packstation oder einem Polstervorratslager oder einer manuellen Entnahmestelle, bereitgestellt. Ein derartiges Verpackungspolsterfördersystem kann beispielsweise in einem Logistikzentrum, wie einem Warenlager oder einer Versandhalle, zum Einsatz kommen. Das Verpackungspolsterfördersystem ist grundsätzlich in der Lage, verschiedene Arten von Verpackungspolstern zu verarbeiten, beispielsweise Polsterprodukte aus aufgeschäumtem Kunststoff (Styropor), luftgefüllte Polsterstofffolien-Kissen oder Papier-Polsterkissen, die insbesondere aus Recyclingpapier hergestellt sein können. Beispielsweise sind die Verpackungspolster aus Papier, insbesondere Recyclingpapier oder Kunststoff gebildet und weisen in dessen Längsrichtung wenigstens eine zentrale, sich in Längsrichtung erstreckende Versteifungs- und/oder Deformationszone und wenigstens zwei laterale, die wenigstens eine Deformationszone lateral begrenzende Knautsch-Hohlräume auf. Das Verpackungspolster kann im Bereich der Versteifungs- und/oder Deformationszone geprägt und/oder perforiert sein. Ferner können die Verpackungspolster eine quer zur Längsrichtung gemessene Breite im Bereich von 5 cm bis 50 cm und/oder eine in Längsrichtung betrachtete Länge von 15 cm bis 300 cm aufweisen. Prinzipiell sind auch weitere Arten von Verpackungspolstern denkbar, mit dem Verpackungspolsterfördersystem gefördert zu werden, wie im Stand der Technik bekannt. Dazu zählen auch solche Verpackungspolster, welche frei von einer Versteifungs- und/oder Deformationszone sind und nach Art eines zusammengefügten, mehrlagigen Materialstranges ausgebildet sind, wie beispielsweise Füllmaterial.
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Das Verpackungsmaterial kann aus Papier, wie Recyclingpapier, insbesondere Altpapier und/oder 100 % recyclingfähigem Papier, das ohne chemische Inhaltsstoffe hergestellt sein kann, hergestellt sein. Recyclingpapier sind insbesondere Papiermaterialien mit einem geringen Anteil (weniger als 50%) an frischfaserhaltigem Papiermaterial. Beispielswiese werden Papiermaterialien, die 70% bis 100% Altpapier enthalten, verwendet. Das Recyclingpapier im Sinne dieser Erfindung kann Papiermaterial sein, das einen Zugfestigkeitsindex längs zur Maschinenlaufrichtung von höchstens 90 Nm/g aufweisen kann, vorzugsweise eine Zugfestigkeit von 15 Nm/g bis 60 Nm/g, und einen Zugfestigkeitsindex quer zur Maschinenlaufrichtung von höchstens 60 Nm/g aufweisen kann, vorzugsweise eine Zugfestigkeit von 5 Nm/g bis 40 Nm/g. Zur Bestimmung der Zugfestigkeit bzw. des Zugfestigkeitsindex kann eine Norm DIN EN ISO 1924-2 oder DIN EN ISO 1924-3 herangezogen werden. Zudem oder alternativ kann eine Recyclingpapiereigenschaft oder Altpapiereigenschaft durch den sogenannten Berstwiderstand charakterisiert werden. Ein Material in diesem Sinne ist Recyclingpapier mit einem Berstindex von höchstens 3,0 kPa*m^2/g, vorzugsweise mit einem Berstindex von 0,8 kPa*m^2/g bis 2,5 kPa*m^2/g. Zur Bestimmung des Berstindex wird die Norm DIN EN ISO 2758 herangezogen. Weiterhin weist das Verpackungsmaterial eine flächenbezogene Masse von insbesondere 40 g/m2 bis max. 140 g/m2 auf. Das Ausgangsverpackungsmaterial kann in Form einer Materialbahnrolle oder eines zick-zack-gefalteten Verpackungsmaterialstapels vorliegen, der auch Leporello-Stapel bezeichnet wird.
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Gemäß dem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst das Verpackungspolsterfördersystem zwei Umlaufförderer mit je einer Förderlänge von wenigstens 1,5 m, insbesondere von wenigstens 2 m, die derart einander zugeordnet sind, dass sie das Verpackungspolster beim Fördern zwischen sich verklemmen. Mit anderen Worten sind die Umlaufförderer derart einander zugeordnet, dass sie zum zwischen sich klemmenden Aufnehmen und/oder Halten des Verpackungspolsters eingerichtet sind. Die Umlaufförderer können beispielsweise ein Endlosfördermittel wie einen Riemen oder ein Seil aufweisen, das wenigstens zwei Umlenkrollen umläuft. Dabei kann die Förderlänge durch den Abstand der Rotationsachsen der Umlenkrollen definiert sein. Zum Entgegennehmen des zu transportierenden Verpackungspolsters von der Polsterquelle, insbesondere von einer Abgabeeinrichtung einer Polstererzeugungsvorrichtung, zum Fördern entlang der Förderstrecke und zum finalen Abgeben des Verpackungspolsters an die Polstersenke ist die Kooperation der beiden einander zugeordneten Umlaufförderer, die das Polster verklemmend aufnehmen und befördern, ausreichend. Es ist somit ein mit geringem Bauteil- und Montageaufwand zu realisierendes Verpackungspolsterfördersystem geschaffen, mittels dem auf besonders einfache Art und Weise auch große Distanzen überbrückt werden können. Ferner ermöglicht die Ausnutzung der Umlaufförderer ein besonders zuverlässiges und sicheres Fördern der Verpackungspolster, da das System so gestaltet werden kann, dass keine Hindernisse entlang der Förderstrecke vorhanden sind. Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Förderlänge grundsätzlich beliebig verlängert und/oder nach Art einer Modulbauweise erweitert werden kann, indem Umlaufförderer mit den entsprechenden Förderlängen ausgewählt werden und/oder mehrere Umlaufförderer in Förderrichtung hintereinandergeschaltet werden, um größere Förderlängen zu realisieren. Selbst bei der Hintereinanderschaltung mehrerer Umlaufförderer kann sichergestellt werden, dass ein unterbrechungsfreier Förderpfad vorliegt und das Verpackungspolster stets beidseitig klemmend zwischen je einem Paar Umlaufförderer gehalten und gefördert wird.
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In einer beispielhaften Ausführung des erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystems ist das Fördern des Verpackungspolsters ausschließlich mittels des Klemmeingriffs durch die sich insbesondere gegenüberliegenden Umlaufförderer realisiert. Mit anderen Worten werden zum Annehmen des Verpackungspolsters, zum Fördern sowie auch zum Abgeben des Verpackungspolsters außer dem Umlaufförderer, insbesondere dessen Endlosfördermitteln, wie Riemen oder Seilen, keine weiteren Führungs-, Greif- oder andere Handhabungskomponenten benötigt. Das erfindungsgemäße Verpackungspolsterfördersystem ist demnach im Aufbau vereinfacht und kennzeichnet sich insofern durch eine geringe Komplexität, vereinfachte Montage sowie geringe Wartungsanfälligkeit aus.
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In einer weiteren beispielhaften Ausführung des erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystems weisen die Umlaufförderer jeweils wenigstens ein Endlosfördermittel, wie ein Seil oder einen Riemen, auf, die sich einander derart gegenüberliegen, dass sie zwischen sich einen Förderpfad definieren und das Verpackungspolster über eine mittels der Verklemmung des Verpackungspolsters zwischen den Endlosfördermitteln erzeugte Reibungskraft jeweils mit den Endlosfördermitteln fördern und/oder mitnehmen. Insofern liegt ein Kern der Leistungsfähigkeit und der Funktionalität des vorliegenden Verpackungspolsterfördersystems in den Endlosfördermitteln, insbesondere in dem über die Endlosfördermittel erzielten Klemmeingriff mit dem zu fördernden Verpackungspolster, die beim Umlaufen aufgrund der sich infolge der Verklemmung ergebenden Reibungskraft mit dem Verpackungspolster dieses mitnehmen und somit befördern. Die auf die Verpackungspolster aufbringbare Reibungskraft und als Folge Klemmkraft kann derart hoch sein, dass das Verpackungspolsterfördersystem dazu in der Lage ist, ein Verpackungspolster, welches nur geringfügig in den Bereich der Umlaufförderer gebracht wird, selbsttätig infolge des Umlaufens der Endlosfördermittel einzuziehen beziehungsweise mitzunehmen.
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Gemäß einer beispielhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist der Förderpfad im Übrigen frei von den Pfad begrenzenden Führungen und/oder Begrenzungen und/oder ist im Wesentlichen zur Umgebung hin offen ausgebildet. Damit ist gemeint, dass der Förderpfad abgesehen von den Endlosfördermitteln offen und/oder begrenzungsfrei und/oder undefiniert ist, sodass zum Ausdruck gebracht ist, dass das erfindungsgemäße Verpackungspolsterfördersystem nicht auf eine bestimmte Art Verpackungspolster und/oder Abmessung beschränkt ist.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung, der mit den vorherigen Aspekten und beispielhaften Ausführungen kombinierbar ist, ist ein Verpackungspolsterfördersystem zum Fördern eines Verpackungspolsters von einer Polsterquelle, wie einer Polstererzeugungsvorrichtung, zu einer wenigstens 2 m, insbesondere wenigstens 3 m, 5 m 10 m, 15 m, 20 m, 25 m, 30 m, 35 m oder 40 m, entfernten Polstersenke, wie einer Packstation oder einem Polstervorratslager bereitgestellt.
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Das Verpackungspolsterfördersystem umfasst zwei Umlaufförderer, die derart einander zugeordnet sind, dass sie das Verpackungspolster beim Fördern zwischen sich verklemmen. Mit anderen Worten sind die Umlaufförderer derart einander zugeordnet, dass sie zum zwischen sich klemmenden Aufnehmen und/oder Halten des Verpackungspolsters eingerichtet sind. Die Umlaufförderer können beispielsweise ein Endlosfördermittel wie einen Riemen oder ein Seil aufweisen, das wenigstens zwei Umlenkrollen umläuft. Dabei kann die Förderlänge durch den Abstand der Rotationsachsen der Umlenkrollen definiert sein. Zum Entgegennehmen des zu transportierenden Verpackungspolsters von der Polsterquelle, insbesondere von einer Abgabeeinrichtung einer Polstererzeugungsvorrichtung, zum Fördern entlang der Förderstrecke und zum finalen Abgeben des Verpackungspolsters an die Polstersenke ist die Kooperation der beiden einander zugeordneten Umlaufförderer, die das Polster verklemmend aufnehmen und befördern, ausreichend. Es ist somit ein mit geringem Bauteil- und Montageaufwand zu realisierendes Verpackungspolsterfördersystem geschaffen, mittels dem auf besonders einfache Art und Weise auch große Distanzen überbrückt werden können. Ferner ermöglicht die Ausnutzung der Umlaufförderer ein besonders zuverlässiges und sicheres Fördern der Verpackungspolster, da das System so gestaltet werden kann, dass keine Hindernisse entlang der Förderstrecke vorhanden sind. Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Förderlänge grundsätzlich beliebig verlängert und/oder nach Art einer Modulbauweise erweitert werden kann, indem Umlaufförderer mit den entsprechenden Förderlängen ausgewählt werden und/oder mehrere Umlaufförderer in Förderrichtung hintereinandergeschaltet werden, um größere Förderlängen zu realisieren. Selbst bei der Hintereinanderschaltung mehrerer Umlaufförderer kann sichergestellt werden, dass ein unterbrechungsfreier Förderpfad vorliegt und das Verpackungspolster stets beidseitig klemmend zwischen je einem Paar Umlaufförderer gehalten und gefördert wird.
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Gemäß dem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst das Verpackungspolsterfördersystem ferner eine Tragsäulenkonstruktion, die die Umlaufförderer auf einer Traghöhe von wenigstens 1,5 m, insbesondere von wenigstens 1,8 m, wenigstens 2 m, wenigstens 2,5 m oder 2,7 m, über dem Untergrund trägt. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Umlaufförderer nicht entlang ihrer vollständigen Förderlänge auf der Traghöhe getragen sind, sondern nur abschnittsweise. Beispielsweise kann der Umlaufförderer Abschnitte aufweisen, die gegenüber der Horizontalrichtung geneigt sind, beispielsweise um von einer in Bezug auf die Vertikalrichtung weiter unten angeordneten Position, in der sich beispielsweise die Polsterquelle befinden kann, zu der Traghöhe geführt zu werden und gegebenenfalls erneut im Bereich der Polstersenke, die wiederum in Vertikalrichtung betrachtet gegenüber der Traghöhe weiter unten angeordnet sein kann, nach unten angewinkelt sein. Durch die Tragsäulenkonstruktion ist es möglich, das erfindungsgemäße Verpackungspolsterfördersystem besonders effizient in ein Logistikzentrum einzubinden, insbesondere weil dessen Platzbedarf verringert ist. Die Tragsäulenkonstruktion kann derart ausgebildet sein, dass Benutzer unterhalb der Umlaufförderer hindurch laufen können und/oder derart, dass die Umlaufförderer weitere Anlagen oder Maschinen überbrücken. Ferner ist das System durch den Einsatz der Tragsäulenkonstruktion besonders flexibel einsetzbar, da durch die einfache Anpassung der Tragsäulenkonstruktionshöhe die Traghöhe flexibel auf die Bedürfnisse eingestellt werden kann. Beispielsweise kann die Tragsäulenkonstruktion höhenverstellbar sein.
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In einer beispielhaften Ausführung des erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystems weisen die Umlaufförderer wenigstens eine stromaufwärtige Anfangsumlenkrolle und eine stromabwärtige Endumlenkrolle auf, und die Tragsäulenkonstruktion weist wenigstens eine auf Höhe der Anfangsumlenkrolle und/oder Endumlenkrolle angeordnete Tragsäule auf, die eine Bodenabstützung bildet oder an einer Decke aufgehängt ist. Das erfindungsgemäße System kann dahingehend im Aufbau minimiert sein, dass im Bereich der Anfangs- und/oder Endumlenkrolle die Tragsäulen angeordnet sind. Dabei kann die restliche Förderstrecke frei von Tragsäulen ausgebildet sein. Dadurch ist es auf einfache Art und Weise möglich, die Umlenkrollen zu lagern und zugleich die Tragfunktion abzubilden. Ferner können die im Rahmen des Betriebs des Systems auftretenden Kräfte von den Umlenkrollen in die Tragsäulen übertragen und von diesen aufgenommen werden. Es hat sich herausgestellt, dass sowohl tragende/stehende Konstruktionen als auch hängende beziehungsweise an einer Decke befestigte Konstruktionen möglich sind, um das erfindungsgemäße System zu realisieren. Neben der Decke kommen auch alle anderen Arten der gebäudeseitigen Bauelemente wie Träger, Wände oder dergleichen in Frage, sowie gebäudeseitige Einrichtungen wie Regale oder Konsolen. Letztgenannte Konsolen können ferner als Wandkonsole oder als Wandabstandshalterung ausgeführt werden, um das Verpackungspolsterfördersystem zu tragen.
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In einer weiteren beispielhaften Ausführung der vorliegenden Erfindung sind die Umlaufförderer entlang der übrigen Förderstrecke freischwebend ausgebildet. Dadurch kann mit wenigen Komponenten die Tragkonstruktion des erfindungsgemäßen Systems gebildet werden.
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Des Weiteren betrifft die Erfindung einen Umlaufförderer für ein Verpackungspolsterfördersystem. Der Umlaufförderer soll einen direkten Kontakt zu dem zu fördernden Verpackungspolstergut haben. Das gesamte Verpackungspolsterfördersystem kann zudem auch eine Einschleusstation und einer Ausschleusstation umfassen, in der jeweils das Verpackungspolster in den Umlaufförderer eingebracht wird bzw. in eine Polstersenke abgegeben wird.
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Der Umlaufförderer arbeitet gemäß einem eigenen Erfindungsaspekt auf der Basis eines das Verpackungspolster klemmenden Eingriffs, der ausschließlich über zwei sich gegenüberliegende Endlosfördermittel gebildet ist. Dabei bedient sich der Umlaufförderer, also die Endlosfördermittel, an einer Klemmkraft, die durch Einstellung der Dimensionierung des Förderkanals oder Förderspalts zwischen den Endlosfördermitteln gebildet ist. Sobald das Verpackungspolster zwischen die Endlosfördermittel gerät, entsteht ein Reibkontakt, der das Verpackungspolster mitreißen lässt. Dabei ist die Reibkraft zwischen dem Endlosfördermittel und dem Verpackungspolster derart eingestellt, dass die Trägheitskräfte des einzuschleusenden Verpackungspolsters kleiner als die mitreißende Kraft der Endlosfördermittel ist. Die mitreißende Klemmkraft auf der Basis von Reibkräften wird durch den Abstand der Endlosfördermittel, was noch später beschrieben wird, die Oberflächenbeschaffenheit des Endlosfördermittels, was noch später beschrieben wird, und die Einanderzuordnung der Endlosfördermittel, was noch später beschrieben wird, sowie einen festgelegten Ortsbezug zu dem insbesondere einzuschleusenden Verpackungspolsters und/oder durch materialspezifische Eigenschaften des Endlosfördermittels eingestellt.
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Der Umlaufförderer soll nicht nur ein Verpackungspolster, sondern viele Verpackungspolster gegebenenfalls in größeren Mengen fördern. Dabei schließt das Verpackungspolsterfördersystem an einer Polsterquelle, wie einer Polstererzeugungsvorrichtung, an. Eine derartige Polstererzeugungsvorrichtung ist im Stand der Technik bekannt und erzeugt aus einem Endlosvorratsmaterial, wie recycelten Papierbahnen, Altpapierbahnen, Kunststoffbahnen, etc., singuläre Verpackungspolster, die im Wesentlichen denselben, sich wiederholenden Polsteraufbau haben.
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Der Umlaufförderer ist insbesondere dazu geeignet, ein spezifisches Verpackungspolster zu fördern. Das Verpackungspolster ist in der
DE 10 2012 018 941 A1 beschrieben und hat eine zentrale, sich in Längsrichtung des Verpackungspolster eingebrachte Prägezone, Deformationszone oder Verdichtungszone. An diese Verdichtungszone anschließend sind jeweils auf beiden Seiten luftigere Verpackungspolster insbesondere eingerolltes Verpackungsmaterial. Dabei entsteht ein im Querschnitt knochenförmiges, hantelförmiges Polsterprodukt mit einem schmalen Bereich (Prägezone) und aufgeweiteten Endbereichen (Kissenzonen), die sich in Längsrichtung erstrecken, ohne im Wesentlichen den Querschnitt zu verändern.
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Bei einigen Aspekten der Erfindung hat der Umlaufförderer zwei sich gegenüberliegende Endlosfördermittel, die insbesondere von einem einzigen Antrieb betrieben sind und vorzugsweise mit gleicher Umlaufgeschwindigkeit betrieben werden. Die Endlosfördermittel sind derart sich gegenüberliegend angeordnet, dass sie zwischen sich ein Verpackungsmittel aufnehmen können. Dabei soll der klemmende Eingriff entstehen, der derart eingestellt ist, dass die Endlosfördermittel auf die Verpackungspolster Klemmkräfte ausüben. Die Klemmkräfte sind derart eingestellt, dass einerseits das Verpackungspolster nicht beschädigt wird, andererseits das Verpackungspolster in Förderrichtung der Endlosfördermittel mitgerissen wird. Wie oben beschrieben, kann die Mitreißkraft dadurch erzielt werden, dass eine Reibklemmung zwischen dem Endlosfördermittel und dem Verpackungspolster besteht.
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Bei einem eigenständigen und kombinierbaren Erfindungsaspekt sind die drei sich gegenüberliegenden Endlosfördermittel, die wenigstens einen Klemmeingriff mit dem Verpackungspolster bereitstellen, derart zueinander ausgerichtet, dass die jeweiligen wenigstens einen Klemmeingriffe insbesondere ausschließlich der Deformationszone zugeordnet sind. Es ist besonders vorteilhaft, Verpackungspolster mit einer Prägezone/Deformationszone genau dort zu greifen, zu packen, um es mitzureißen und/oder mitzunehmen, denn dort ist das Verpackungspolster am stabilsten. Die empfindlichen Polsterkissen werden bei der Förderung durch den Umlaufförderer nicht kontaktiert, geschweige denn gegriffen. Der ausschließliche Klemmeingriff an der gegenüber anderen Polsterzonen höher festeren Deformationszone gewährleistet einen stabilen Transport zur Polstersenke.
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Bei einer erfindungsgemäßen Weiterbildung des Umlaufförderer hat das eine Endlosfördermittel wenigstens einen, insbesondere genau einen Klemmeingriff mehr als das andere Endlosfördermittel. Zusätzlich kann das eine Endlosfördermittel genau so viele Klemmeingriffe wie das Verpackungspolster Deformationszonen aufweisen. Das andere Endlosfördermittel kann genau so viele Klemmeingriffe oder wenigstens einen Klemmeingriff mehr als die Anzahl der Deformationszonen aufweisen, wobei insbesondere das eine Endlosfördermittel genau 1 oder 2 Klemmeingriffe und das andere Endlosfördermittel genau 2 oder 3 Klemmeingriffe aufweisen. Es zeigte sich, dass eine ausreichend stabile Förderung mit entsprechenden Einstellungen der Klemmeingriffe erreicht wird, ohne das Verpackungspolster zu beeinträchtigen, sodass es aufgrund des Transports keine seiner Polstereigenschaften verliert.
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Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung des Umlaufförderers ist der Klemmeingriff wenigstens eines Endlosfördermittels, vorzugsweise die Mehrheit der Klemmeingriffe, insbesondere sämtliche Klemmeingriffe, bauchig oder konvex gestaltet. Dabei kann die konvexe Struktur durch ein Endlosfördermittel gebildet sein, dessen Querschnitt sich im Verlauf der Längserstreckung nicht ändert. Es ist der konvexe Abschnitt des Endlosfördermittels, der in den Klemmeingriff mit dem Verpackungspolster gerät. Vorzugsweise ist der Klemmeingriff zylindrisch oder oval. Dabei kann ein Mittenabstand mindestens 2 mm bis 20 mm, vorzugsweise 3 mm bis 10 mm gewählt sein. Es sei klar, dass die Durchmessergröße oder der Mittenabstand derart gewählt sind, dass der konvexe Eingriff, der auch einen Linienkontakt bilden soll, zu den Abmessungen des zu transportierenden Verpackungspolsters passt. Bei kleineren Verpackungspolstern sollen kleinere Endlosfördermittel gewählt werden, bei größeren Verpackungspolstern jeweils größere.
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Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist der Klemmeingriff wenigstens eines der beiden, vorzugsweise beider Endlosfördermittel, durch einen oder mehrere Rundriemen gebildet. Vorzugsweise sind für jedes der Endlosfördermittel ein oder zwei Rundriemen vorgesehen. Dabei kann ein Endlosfördermittel einen Rundriemen mehr aufweisen als das andere Endlosfördermittel. Es sei klar, dass die Anzahl der Rundriemen pro Endlosfördermittel gleichgroß sein soll. Es sei auch klar, dass die Anzahl der Rundriemen pro Endlosfördermittel kleiner als drei, vorzugsweise kleiner als zwei sein soll. Bei der bevorzugten Ausführung der Erfindung hat ein Endlosfördermittel einen Rundriemen und das andere Endlosfördermittel zwei Rundriemen, die in Form einer Dreiecksanordnung, insbesondere eines gleichschenkligen oder gleichseitigen Dreiecks, einander zugewiesen sind. Dabei kann der insbesondere im Wesentlichen konstante Abstand der Rundriemen des einen Endlosfördermittels zu den Rundriemen des anderen Endlosfördermittels kleiner als 10 cm und größer als 2 cm sein. Vorzugsweise liegt dieser Abstand zwischen 3 cm und 8 cm.
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Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist der Rundriemen aus einem Polyurethan gebildet. Dabei ist darauf zu achten, dass der Reibwert derart eingestellt wird, dass das jeweils gewählte Verpackungsmaterial für das Verpackungspolster eine ausreichende Treibkraft zum Mitreißen des Verpackungspolsters bereitstellt.
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Insbesondere bei einem papierartigen oder faserartigen Verpackungspolster sind Reibwerte von 0,40 µ bis 70 µ vorgesehen. Dabei können die Reibwerte unter dem Standard „V2A Stahl geschliffen“ gemessen werden. Bei einer Reibwertbestimmung gemäß „Murtfeld S grün Superfinish“ kann der Reibwert zwischen 0,2 µ bis 0,5 µ gebildet sein.
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Bei einem der wesentlichen Aspekte der Erfindung kommt es darauf an, dass das ausgewählte Material, vorzugsweise Polyurethan, für das Endlosfördermittel, nämlich den Rundriemen, ausreichend stabil ist. Es muss stabil genug sein, um den konstanten Abstand zum Bilden des Klemmeingriffs zwischen Endlosmitteln einzuhalten, allerdings keine zu große Elastizität aufweisen, damit mit einem Transport über große Strecken von wenigstens 2 m, insbesondere wenigstens 3 m, 5 m oder 10 m, kein stützfreies Durchhängen der Endlosfördermittel und damit eine zu große Änderung des Abstands der Endlosfördermittel einhergeht. Dabei kann die Bruchdehnung, insbesondere des Polyurethan-Rundriemens zwischen 500 % und 900 % gewählt sein. Vorzugsweise hat das ausgewählte Material eine Reißfestigkeit von höchstens 100 N bei einem Durchmesser von 3 mm, mindestens 180 N bei einem Durchmesser von 4 mm, mindestens 300 N bei einem Durchmesser von 5 mm, mindestens 400 N bei einem Durchmesser von 6 mm, mindestens 600 N bei einem Durchmesser von 8 mm, mindestens 1000 N bei einem Durchmesser von 10 mm. Reißfestigkeit und Bruchdehnung des ausgewählten Polyurethans
| | ø | ø | ø | ø | ø | ø |
| Typ 802 | 3 mm | 4 mm | 5 mm | 6 mm | 8 mm | 10 mm |
| Reißfestigkeit | 134 N | 238 N | 373 N | 537 N | 955 N | 1490 N |
| Bruchdehnung | 700% | 700% | 700% | 700% | 700% | 700N |
Reibwert des ausgewählten Polyurethans
| | ø | ø | ø | ø | ø | ø |
| Typ 802 | 3 mm | 4 mm | 5 mm | 6 mm | 8 mm | 10 mm |
| Reibwert gegen2 | | | | | | |
| V2A Stahl geschliffen | 0,55 µ | 0,55 µ | 0,55 µ | 0,55 µ | 0,55 µ | 0,55 µ |
| Murtfeld S grün Superfinish | 0,35 µ | 0,35 µ | 0,35 µ | 0,35 µ | 0,35 µ | 0,35 µ |
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Bei der bevorzugten Ausführung der Erfindung ist der Rundriemen zwischen 2 Umlaufscheiben derart eingespannt, dass sich ein insbesondere im Verlauf der Umlaufscheiben ein konstanter Förderkanalabstand bildet, der später noch genauer beschrieben ist. Der Rundriemen kann beispielsweise eine Vorspannung von 3 bis 15 %, vorzugsweise 4 bis 12 %, vorzugsweise 6 bis 10 % und/oder eine Vorspannung von wenigstens 9 N bei einem Durchmesser von 3 mm, 15 N bei einem Durchmesser von 4 mm, mindestens 25 N bei einem Durchmesser von 5 mm, mindestens 40 N bei einem Durchmesser von 6 mm, mindestens 60 N bei einem Durchmesser von 8 mm, mindestens 100 N bei einem Durchmesser von 10 mm aufweisen.
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Die Erfindung betrifft ein Verpackungspolsterfördersystem mit einem oben genannten Umlaufförderer. Das Verpackungspolsterfördersystem kann eine Einschleusstation und eine Ausschleusstation aufweisen. Das Ein- bzw. Ausschleusen wird durch Mitreißen des Verpackungspolsters durch Eingriff in die Endlosfördermittel an dem Verpackungspolster erreicht. Das Ausschleusen wird insbesondere durch Auswerfen des Verpackungspolsters von den Endlosfördermitteln erreicht, indem abrupt der Eingriff der Endlosfördermittel an dem Verpackungspolster endet und das Verpackungspolster an der Polstersenke freigegeben wird. Alternativ ist eine manuelle Entnahmestation zur manuellen Entnahme des jeweiligen Polsterprodukts vorgesehen, welche die Polstersenke bildet und ein Ausschleusen darstellt.
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Bei einem eigenständigen Erfindungsaspekt, der mit anderen Erfindungsaspekten kombinierbar sein soll, ist ein Umlaufförderer für ein Verpackungspolsterfördersystem zum Fördern eines Verpackungspolsters von einer Polsterquelle, wie einer Polstererzeugungsvorrichtung, zu einer Polstersenke vorgesehen. Dabei ist die Polstersenke wenigstens 2 m, insbesondere wenigstens 3 m, 5 m , 10 m, 15 m, 20 m, 25 m, 30 m, 35 m oder 40 m, von der Polsterquelle entfernt. Es sei also klar, dass der Umlaufförderer, der zwischen einer Einschleusstation und einer Ausschleusstation des Verpackungspolsterfördersystems angeordnet ist, weite Strecken zum Transportieren des Verpackungspolsters zu einem bestimmten Ort überwinden soll.
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Erfindungsgemäß hat der Umlaufförderer zwei sich gegenüberliegende Endlosfördermittel zum zwischen sich klemmenden Aufnehmen wenigstens eines Verpackungspolsters, wobei wenigstens eines der zwei Endlosfördermittel, vorzugsweise beide Endlosfördermittel, einen Rundriemen aufweist/aufweisen. Der Rundriemen kann derart gestaltet sein, wie er oben ausgeführt ist. Es ist ausschließlich der Rundriemen, insbesondere insgesamt zwei, drei, vier oder fünf Rundriemen, auf jeden Fall weniger als sechs Rundriemen, die das Verpackungspolster greifen, und zwar an vordefinierten Positionen des Verpackungspolsters. Vorzugsweise sind es drei Rundriemen, die das Verpackungspolster ausschließlich an der Prägezone klemmend kontaktieren.
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Bei einem eigenständigen Erfindungsgedanken, der mit anderen Erfindungsaspekten kombinierbar sein soll, ist ein Verpackungspolsterfördersystem zum Fördern eines Verpackungspolsters von einer Polsterquelle, wie einer Polstererzeugungsvorrichtung, zu einer Polstersenke vorgesehen. Das Polster ist aus Papier, insbesondere Recycle-Papier oder Kunststoff gebildet. Das Verpackungspolsterfördersystem kann eine Einschleusstation oder Ausschleusstation aufweisen und insbesondere eine der oben genannten Umlaufförderer. Bei diesem Aspekt der Erfindung hat das Verpackungspolsterfördersystem zwei sich gegenüberliegende Endlosfördermittel, die wie oben ausgeführt sein können. Die Endlosfördermittel dienen dazu, wenigstens ein Verpackungspolster zwischen sich klemmend aufzunehmen. Die Endlosfördermittel können jeweils wenigstens einen Klemmeingriff mit dem Verpackungspolster bereitstellen und sind insbesondere derart zueinander ausgerichtet, dass ein bis auf die Endlosfördermittel begrenzungsfreier, ununterbrochener Förderkanal gebildet ist. Vorzugsweise ist der Förderkanal luftig und wird ausschließlich aus dem beispielsweise wie oben dargestellten Rundriemen des jeweiligen Endlosfördermittels begrenzt. Bei einem Einsatz eines Verpackungspolsters mit einer Deformationszone liegt Letztere innerhalb des ansonsten begrenzungsfreien Förderkanals, wobei sich die Polsterkissen seitlich, insbesondere an den Endlosfördermitteln vorbei frei nach außen erstrecken können. Bei einer Drei-Rundriemen-Anordnung ist der Förderkanal durch die drei zuvor genannten Rundriemen beispielsweise in einer Dreiecksanordnung gebildet. Nur die drei Ecken der Anordnung sind Begrenzung des Klemmkanals die, wie oben beschrieben, die Klemmeingriffe mit dem Verpackungspolster bilden können.
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Bei einem besonderen Aspekt der Erfindung, der eigenständig angesehen werden soll, ist der Umlaufförderer mit den beiden Endlosfördermitteln derart ausgebildet, dass das Verpackungspolster beim Fördern von der Polsterquelle bis zur Polstersenke ausschließlich von den Endlosfördermitteln, insbesondere den Rundriemen, gehalten ist. Dabei zeigte sich als besonderer Vorteil, dass das Verpackungspolster keine Gleit- oder Reißspuren erfährt, da die Endlosfördermittel aufgrund von Haftreibung das Verpackungspolster halten und keine weiteren Begrenzungsflächen oder Kanten das Verpackungspolster in Mitleidenschaft ziehen können.
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Bei einem eigenständigen Erfindungsgedanken, der mit einem der Erfindungsaspekte kombinierbar sein soll, ist ein Verpackungspolsterfördersystem zum Fördern eines Verpackungspolsters von einer Polsterquelle, wie einer Polstererzeugungsvorrichtung, zu einer Polstersenke vorgesehen. Dabei kann das Verpackungspolster aus Papier, insbesondere Recycle-Papier oder Kunststoff gebildet sein. Das Verpackungspolsterfördersystem kann einen der oben genannten Umlaufförderer aufweisen. Bei diesem Erfindungsaspekt hat das Verpackungspolsterfördersystem eine Einschleusstation oder eine Ausschleusstation oder ausschließlich zwei sich gegenüberliegende Endlosfördermittel zum zwischen sich klemmenden Aufnehmen wenigstens eines Verpackungspolsters. Es sei klar, dass die Endlosfördermittel wie eben beschrieben ausgeführt sein können, insbesondere durch wenigstens einen Rundriemen gebildet sein kann.
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Die Endlosfördermittel sind insbesondere erfindungsgemäß derart ausgebildet, dass sie jeweils wenigstens einen Klemmeingriff mit dem Verpackungspolster bereitstellen. Vorzugsweise sind es insgesamt zwei, drei, vier oder fünf Klemmeingriffe. Bei einer besonderen Ausführung sind es drei Klemmeingriffe. Die Endlosfördermittel sollen derart zueinander ausgerichtet sein, dass ein bis auf die Endlosfördermittel insbesondere begrenzungsfreier und ununterbrochener Förderkanal gebildet ist. Einer besonderen Ausführung wird der Klemmabstand zwischen den Endlosfördermitteln spezifisch eingestellt, damit das Verpackungspolster sicher und schonend transportiert werden kann. Der Klemmabstand zwischen den Endlosfördermitteln soll im Verlauf der Förderstrecke von der Polsterquelle bis zur Polstersenke im Wesentlichen konstant sein. Es sei klar, dass die Konstanz des Klemmabstands entscheidend ist, um eine konstante Klemmkraft zwischen den Endlosfördermitteln, insbesondere zwischen der Einschleusstation und der Ausschleusstation bereitzustellen. Es sei auch klar, dass der konstante Klemmabstand auch dadurch erreicht wird, dass eine große Folge von Verpackungspolstern hintereinander ein Durchhängen der Endlosfördermittel, wenn sie beispielsweise durch einen Rundriemen aus Polyurethan gebildet sind, zu vermeiden. Allerdings sind aufgrund der Eigenstabilität des Endlosfördermittels und ein konstanter Klemmabstand soll sich im Verlauf des Förderwegs möglichst nicht verändern.
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Dabei kann der Klemmabstand mit einer Abstandsamplitude von höchstens 2 cm, 1,5cm, 1 cm oder 0,5 cm variieren. Der Klemmabstand zwischen den Endlosfördermitteln soll kleiner als 10 cm, vorzugsweise 8 cm, vorzugsweise 7 cm, 6 cm, 5 cm oder 4 cm gebildet sein. Es sei klar, dass der Klemmabstand an die Abmessung der Deformationszone/Prägezone des Verpackungspolsters angepasst sein kann, damit ausreichende Klemmkräfte an der Deformationszone entstehen können.
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Bei einem eigenständigen Erfindungsgedanken, der mit den oben dargestellten Erfindungsaspekten kombinierbar ist, ist ein Verpackungspolsterfördersystem zum Fördern eines Verpackungspolster von einer Polsterquelle, wie einer Polstererzeugungsvorrichtung, zu einer Polstersenke vorgesehen. Dabei kann das Verpackungspolster aus Papier, insbesondere Recycle-Papier oder Kunststoff gebildet sein. Es sei klar, dass das Verpackungspolsterfördersystem eine Einschleusstation und eine Ausschleusstation aufweisen kann, aber auch einen oben genannten Umlaufförderer. Zu dieser Ausführung hat das Verpackungspolsterfördersystem zwei sich gegenüberliegende Endlosfördermittel, die wie die oben geschilderten Endlosfördermittel ausgestaltet sein können. Die Endlosfördermittel sind dazu ausgelegt, wenigstens ein Verpackungspolster zwischen sich klemmend aufzunehmen.
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Erfindungsgemäß sind die Endlosfördermittel derart gestaltet, dass sie wenigstens einen Klemmeingriff mit dem Verpackungspolster bereitstellen und mit dem Verpackungspolster wenigstens einen Linienkontakt bilden, der sich längs des Verpackungspolsters erstreckt. Ein solcher Linienklemmkontakt kann zum Beispiel dadurch gebildet werden, dass ein das Endlosfördermittel bildender Rundriemen sich entlang des Verpackungspolsters, insbesondere dessen Deformationszone, klemmend anschmiegt. Insbesondere bei einem zylindrischen oder ovalen Rundriemen ist ein Linienkontakt mit dem Verpackungspolster vorgesehen. Es sei klar, dass der Linienkontakt aufgrund des Profils des Verpackungspolsters unterbrochen sein kann. Bei einer Querschnittsansicht würde man von einem Punktkontakt sprechen, weil bei einer Drei-Rundriemen-Anordnung (dreieckige Rundriemen-Konstellation), ein Dreilinien-Kontakteingriff gebildet ist. Weil der Versteifungs- und/oder Deformationsbereich des Verpackungspolsters zahnstangenartig ausgebildet sein kann, berührt das Endlosfördermittel das Verpackungspolsters im Wesentlichen abschnittsweise und/oder linienartig. Insofern erfolgt der Klemmeingriff entlang des Verpackungspolsters je nach Ausführung des Verpackungspolsters unterbrechungsfrei linienförmig oder unterbrechungsbehaftet und damit abschnittsweise linienartig.
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Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführung des erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystems weisen die Umlaufförderer je wenigstens ein Endlosfördermittel auf, wie einen Riemen oder ein Seil, die derart einander zugeordnet sind, dass sie die Verpackungspolster beim Fördern zwischen den Endlosfördermitteln dadurch verklemmen, dass die Endlosfördermittel jeweils wenigstens einen Klemmeingriff mit dem Verpackungspolster bereitstellen, wobei ein Umlaufförderer wenigstens einen Klemmeingriff mehr als der andere Endlosförderer bildet. Der Klemmeingriff kann durch einen Linienkontakt entlang der Längserstreckung des Fördermittels zwischen diesem und dem Verpackungspolster gebildet sein. Ferner kann das Endlosfördermittel entlang seiner Längserstreckung und somit entlang des Linien-Klemmeingriffkontakts im Wesentlichen eine konstante Klemmkraft auf das Verpackungspolster aufbringen. Beispielsweise kann der Umlaufförderer mit der geringeren Anzahl an Klemmeingriffen derart in Bezug auf die Klemmeingriffe des anderen Umlaufförderers angeordnet sein, dass sich die Endlosfördermittel der gegenüberliegenden Umlaufförderer nicht unmittelbar gegenüberliegen, sondern auf Höhe des lichten Abstands zweier benachbarter Endlosfördermittel desselben Umlaufförderers. Auf diese Weise ist eine bestmögliche Verklemmung des Verpackungspolsters möglich und/oder mit dem geringsten Risiko, dass sich das Verpackungspolster aus dem Klemmeingriff löst.
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In einer beispielhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystems weist der eine Umlaufförderer genau ein oder zwei Klemmeingriffe und der andere Umlaufförderer genau zwei oder drei Klemmeingriffe auf. Auf diese Weise ist mit möglichst wenigen Klemmeingriffen, die jeweils über ein Endlosfördermittel realisiert werden, eine zuverlässige Verklemmung des Verpackungspolsters ermöglicht. Es hat sich herausgestellt, dass bereits ein einziger Klemmeingriff auf einer Seite des Verpackungspolsters ausreichend ist, um eine ausreichende Gegenkraft bereitzustellen, wenn auf der anderen Seite zwei oder drei Klemmeingriffe realisiert sind. Der genau eine Klemmeingriff, insbesondere das den Klemmeingriff bildende Endlosfördermittel, kann wie oben beschrieben im lichten Abstand zweier Klemmeingriffe, die jeweils durch ein Endlosfördermittel des anderen Umlaufförderers gebildet werden, angeordnet sein oder alternativ mittig.
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Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführung des Verpackungspolsterfördersystems umfasst dieses ferner ein Paar gegenüberliegender Ketten oder Abfolgen von, insbesondere erfindungsgemäß ausgebildeten, Umlaufförderern, die zwischen sich einen Förderpfad definieren, entlang dem die Verpackungspolster verklemmend gefördert werden. Die Bildung von Ketten von Umlaufförderern ermöglicht es, auf einfache Art und Weise, flexibel die notwendige beziehungsweise gewünschte Förderlänge oder Transportweglänge des Verpackungspolsterfördersystems anpassen zu können. Aufgrund der einfachen Ausgestaltung über Umlaufförderer ergibt sich eine besonders vorteilhafte Modulbauweise. Dabei können je Kette zwei in Förderrichtung hintereinander angeordnete Umlaufförderer eine gemeinsame Umlenkrolle aufweisen. Mit anderen Worten umlaufen die Endlosfördermittel zweier in Förderrichtung hintereinander angeordneter Umlaufförderer einer Kette von Umlaufförderern dieselbe Umlenkrolle.
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Gemäß dieser Ausführung weisen je zwei in Förderrichtung hintereinander angeordnete Umlaufförderer, die die gemeinsame Umlenkrolle aufweisen, eine unterschiedliche Anzahl an Fördermitteln, wie Riemen oder Seile, auf. Beispielsweise sind die Endlosfördermittel zweier in Förderrichtung hintereinander angeordneter Umlaufförderer in Förderrichtung betrachtet so zueinander angeordnet, dass die Endlosfördermittel jeweils im lichten Abstand zweier benachbarter, gegenüberliegender Endlosfördermittel des anderen Umlaufförderers liegen. Auf diese Weise ist es besonders vorteilhaft und effizient möglich, dass sich zwei hintereinander angeordnete Umlaufförderer dieselbe Umlenkrolle teilen. Ferner geht ein weiterer Vorteil im Hinblick auf die Ausbildung eines unterbrechungsfreien und kontinuierlichen, insbesondere geradlinigen, Förderpfads einher. Durch das ineinander Verschachteln beziehungsweise Anordnen im jeweiligen lichten Abstand der gegenüberliegenden Endlosförderer wird das Verpackungspolster bestmöglich von einem Umlenkförderer zum benachbarten Umlaufförderer übergeben, ohne dass ein Versatz des Förderpfads hinzunehmen ist. Durch die unterschiedliche Anzahl der Endlosfördermittel der hintereinander angeordneten Umlaufförderer kann der kontinuierliche Förderpfad und die sichere und zuverlässige Verpackungspolsterbeförderung besonders effizient realisiert werden.
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Gemäß einer beispielhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung weist wenigstens einer der Umlaufförderer ein in Förderrichtung stromaufwärtiges Endlosfördermittel, wie einen Riemen oder ein Seil, welches wenigstens eine stromaufwärtige Anfangsumlenkrolle und eine stromabwärtige Endumlenkrolle umläuft, und ein in Förderrichtung daran anschließender Umlaufförderer ein stromabwärtiges Endlosfördermittel, wie einen Riemen oder ein Seil, auf, welches die stromabwärtige Endumlenkrolle des anderen Umlaufförderers ebenfalls umläuft. Somit ist auf einfache Art und Weise und mit wenigen Komponenten ein flexibel erweiterbares, modulares Verpackungspolsterfördersystem geschaffen, dessen Förderlänge oder Transportweglänge eingestellt werden kann, indem Ketten von Umlaufförderern gebildet werden, wobei je zwei benachbarte, in Förderrichtung aufeinanderfolgende Umlaufförderer eine gemeinsame Umlenkrolle haben.
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In einer weiteren beispielhaften Ausführung des erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystems weist der stromaufwärtige Umlaufförderer N Endlosfördermittel und der stromabwärtige Umlaufförderer N+1 oder N-1 Endlosfördermittel auf. Somit ist besonders effektiv die ineinander verschachtelte Anordnung der gegenüberliegenden Endlosfördermittel, die jeweils im lichten Abstand zweier benachbarter Endlosfördermittel des gegenüberliegenden Umlaufförderers angeordnet sein können, erzielt. Gemäß einer beispielhaften Weiterbildung gilt diese Bedingung für je zwei benachbarte, in Förderrichtung aufeinanderfolgende Umlaufförderer entlang einer Kette der Umlaufförderer. Mit anderen Worten findet an jeder geteilten Umlenkrolle, die von dem Endlosmittel zweier in Förderrichtung aufeinanderfolgender Umlaufförderer umlaufen wird, ein Wechsel der Anzahl an Umlaufförderern einher. Auf diese Weise kann der gesamte Förderpfad vorteilhaft ausgebildet werden, auf besonders einfache Art und Weise.
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In einer weiteren beispielhaften Ausführung des erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystems ist der Förderpfad frei von in den Förderpfad vorstehenden Hindernissen ausgebildet und/oder derart ausgebildet, dass die Verpackungspolster an der Umlenkrolle naht- und/oder hindernislos zwischen den hintereinander angeordneten Umlaufförderern übergebbar sind. Mit anderen Worten findet im Bereich der Umlenkrollen keine Beeinträchtigung oder Behinderung des Förderpfads des Verpackungspolsters statt, sodass ein Papierstau und/oder ein ungewünschtes Verlieren des Verpackungspolsters vermieden werden kann.
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Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführung des erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystems ist es dazu ausgebildet, ein Verpackungspolster, das aus Papier, insbesondere Recyclingpapier, oder Kunststoff gebildet ist und zwei laterale, sich in einer Längsrichtung erstreckende Knautsch-Hohlräume oder Polsterkissen und einen die Knautsch-Hohlräume verbindenden Versteifungs- und/oder Deformationsabschnitt aufweist, wobei insbesondere der Versteifungs- und/oder Deformationsabschnitt geprägt und/oder perforiert sein kann, zu fördern. Gemäß der beispielhaften Weiterbildung ist eine Anordnung der Endlosfördermittel derart auf eine Polsterform abgestimmt, dass die Endlosfördermittel die Verpackungspolster in dem Versteifungs- und/oder Deformationsabschnitt ergreifen, und/oder dass zwei benachbarte Endlosfördermittel desselben Umlaufförderers in einem Abstand von wenigstens einer Breite des Endlosfördermittels und/oder von bis zu 65 mm zueinander angeordnet sind. Bei den beschriebenen Polstern mit der bevorzugten Polsterform aus zwei seitlichen, voluminösen Knautsch-Hohlräumen und einem zentralen, komprimierten Deformations- und/oder Versteifungsabschnitt hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Endlosförderer die Klemmeingriffe im Bereich der Versteifungs- und/oder Deformationsabschnitte durchführen. Zum einen wird dadurch vermieden, dass die Polsterfähigkeit der Polsterkissen beziehungsweise Knautsch-Hohlräume beeinträchtigt wird, wenn diese beschädigt werden. Zum anderen ist der zentrale Versteifungs- und/oder Deformationsabschnitt weniger nachgiebig, wenn eine Klemmkraft über die Endlosförderer aufgebracht wird, sodass das Halten und damit Fördern des Verpackungspolsters begünstigt und erleichtert ist.
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In einer weiteren beispielhaften Ausführung des erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystems weisen die Umlaufförderer jeweils wenigstens eine stromaufwärtige Anfangsumlenkrolle und eine stromabwärtige Endumlenkrolle auf. Dabei weist die Anfangsumlenkrolle und/oder die Endumlenkrolle eine profilierte, insbesondere an ein Endlosfördermittel des Umlaufförderers angepasste, Führungsfläche auf. Dadurch kann eine vorteilhafte Führung und Aufnahme der Endlosfördermittel über die Umlenkrollen erfolgen. Des Weiteren ist die Montage erleichtert, beziehungsweise es können Fehlmontagen vermieden werden.
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In einer beispielhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung weisen die Umlaufförderer jeweils wenigstens ein Endlosfördermittel, wie einen Riemen oder ein Seil, auf, die die jeweiligen Anfangs- und Endumlenkrollen umlaufen und die über die Profilierung vorstehen. Mit anderen Worten ist eine Profilierungstiefe geringer als eine Abmessung der Endlosfördermittel. Dadurch ist sichergestellt, dass die Endlosfördermittel auch im Bereich der Umlenkrollen stets, insbesondere ausschließlich, in Kontakt mit dem zu fördernden Verpackungspolster stehen. Eine Beeinträchtigung der Förderung über die Umlenkrollen kann dadurch ausgeschlossen werden.
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In einer weiteren beispielhaften Ausführung des erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystems weist die Profilierung wenigstens eine Umfangsnut auf, insbesondere wenigstens zwei oder drei in einem insbesondere gleichmäßigen Abstand zueinander angeordnete Umfangsnuten. Dadurch ist es möglich, eine Mehrzahl an Endlosfördermitteln zuverlässig zu montieren und zu führen, ohne dass sich die Endlosfördermittel gegenseitig berühren oder beeinträchtigen können, was wiederum zu einer Beeinträchtigung der Verpackungspolsterförderung führen könnte.
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Gemäß einer beispielhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist die Polsterquelle eine Polstererzeugungsvorrichtung, die eine Abgabeeinrichtung aufweist, an der ein erzeugtes Verpackungspolster abgebbar ist, der das Verpackungspolsterfördersystem derart zugeordnet ist, dass beim Abgeben eines erzeugten Verpackungspolsters mittels der Abgabeeinrichtung das Verpackungspolster in das Verpackungspolsterfördersystem übergeben wird, insbesondere von den Umlaufförderern erfasst und/oder eingezogen wird. Auf diese Weise ist eine automatische Polsterförderung realisierbar, ohne dass ein manuelles Eingreifen notwendig ist.
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Gemäß einer beispielhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sind die zwei Umlaufförderer derart in einem Abstand zueinander angeordnet, dass ein zwischen ihnen gebildeter Förderpfad eine geringere Höhenabmessung als eine Höhenabmessung des zu fördernden Verpackungspolsters aufweist und/oder eine Höhenabmessung im Bereich von 10 mm bis 30 mm. Dadurch ist sichergestellt, dass es zu einer Verklemmung des Verpackungspolsters über die gegenüberliegenden Umlaufförderer kommt und das Verpackungspolster somit zuverlässig gefördert werden kann.
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In einer beispielhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung weisen die Umlaufförderer jeweils wenigstens eine stromaufwärtige Anfangsumlenkrolle und eine stromabwärtige Endumlenkrolle auf, die in ein Gehäuse oder ein Gestänge eingepasst sind. Das Gehäuse kann beispielsweise als Rahmen ausgebildet sein. Ferner kann das Gehäuse derart gestaltet sein, dass in Förderrichtung das Gehäuse offen ist, sodass ein zuverlässiger Verpackungspolstertransport beziehungsweise -weg bereitgestellt ist. Das Gehäuse beziehungsweise das Gestänge kann zur Stabilisierung des Systems dienen. Es hat sich herausgestellt, dass die wesentlichen Kräfte beim Betrieb des Verpackungspolsterfördersystems im Bereich der Umlenkrollen auftreten, sodass das Gehäuse beziehungsweise das Gestänge im Wesentlichen eine Stabilisierungsfunktion innehat. Gemäß einer beispielhaften Weiterbildung ist das Gehäuse oder Gestänge mit einer Tragkonstruktion verbunden, die insbesondere boden- und/oder deckenfest angeordnet ist, und/oder wobei zwei in Förderrichtung benachbarte Gehäuse oder Gestänge, die jeweils einer Umlenkrolle zugeordnet sind, mittels Versteifungsstreben verbunden sind.
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In einer weiteren beispielhaften Ausführung des erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystems umfasst das Verpackungspolsterfördersystem ferner ein Paar gegenüberliegender Ketten von Umlaufförderern mit jeweils wenigstens einem Fördermittel, wie einem Riemen oder einem Seil, die zwischen sich einen Förderpfad definieren, entlang dem die Verpackungspolster zwischen den Fördermitteln verklemmend gefördert werden. Dabei weisen je Kette zwei in Förderrichtung hintereinander angeordnete Umlaufförderer eine gemeinsame Umlenkrolle auf. Mit anderen Worten teilen sich zwei in Fördereinrichtung hintereinander angeordnete Umlaufförderer eine Umlenkrolle. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Endlosfördermittel die gemeinsame Umlenkrolle umlaufen. Ferner sind die Endlosfördermittel derart vorgespannt, dass sich an der gemeinsamen Umlenkrolle die Vorspannkräfte gegenseitig im Wesentlichen aufheben. Dies macht es auf einfache Art und Weise möglich, auch unterstützende Umlenkrollen zwischen der Anfangs- und der Endumlenkrolle einzusetzen bzw. hinzuzufügen, was sich besonders vorteilhaft bei langen Transportwegen bemerkbar macht. Es hat sich herausgestellt, dass trotz der Vorspannung und der Starrheit der Endlosfördermittel diese insbesondere unter dem Gewicht der geförderten Verpackungspolster dazu tendieren, unter der Gewichtskraft durchzuhängen, sodass es dazu kommen kann, dass der Abstand zwischen den den Förderpfad begrenzenden Endlosfördermitteln der gegenüberliegenden Umlaufförderern zu groß wird und das Verpackungspolster nicht mehr zuverlässig gefördert werden kann. Durch die Aufhebung der Vorspannkräfte wirken auf die Komponenten des Systems wenig Kräfte unmittelbar ein, sodass die Abnutzung gering ist und notwendige Versteifungsmaßnahmen gering ausfallen können.
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Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführung der vorliegenden Erfindung umfasst das erfindungsgemäße Verpackungspolsterfördersystem ferner einen insbesondere ansteuerbaren Auswerfer zum insbesondere aktiven Auswerfen eines Verpackungspolsters aus dem Verpackungspolsterfördersystem, insbesondere dessen Förderpfad, und/oder eine insbesondere ansteuerbare Weiche zum insbesondere passiven Ausschleusen eines Verpackungspolsters aus dem Verpackungspolsterfördersystem, insbesondere dessen Förderpfad. Der Auswerfer kann dazu eingerichtet sein, das Verklemmen des Verpackungspolsters, insbesondere den Klemmeingriff, mit wenigstens einem der Endlosfördermittel aufzuheben. Ferner kann der Auswerfer dadurch gebildet werden, dass die gegenüberliegenden, das Verpackungspolster zwischen sich verklemmenden Endlosfördermittel voneinander wegbewegt werden, um den Abstand zwischen sich zu erhöhen, sodass das Verpackungspolster aus dem Klemmeigriff gelangt. Ferner können die Endlosfördermittel auch quer zur Förderrichtung und in der Ebene des Verpackungspolsters voneinander wegbewegt werden, sodass das geförderte Verpackungspolster freigegeben wird. Ferner kann eine Weiche vorgesehen sein, die in den Förderpfad des Verpackungspolsters hineinragt oder eingreift, um das Verpackungspolster umzulenken und somit aus dem Förderpfad auszuschleusen.
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Grundsätzlich gilt für alle Ausführungsformen und Aspekte sowie beispielhafte Ausführungen der vorliegenden Erfindung, dass die Polstersenke auch durch eine manuelle Entnahmestelle oder -station gebildet sein kann, an der die Verpackungspolster durch eine manuelle Bedienperson händisch entnommen werden können. In einer weiteren beispielhaften Ausführung umfasst das Verpackungspolsterfördersystem ferner einen stromaufwärts in Förderrichtung vor der Umlenkrolle angeordneten Abweiser zum Wegführen des Polsters von einer Führungsfläche der Umlenkrolle. Es hat sich gezeigt, dass dadurch vermieden werden kann, dass sich einzelne Material- wie Papierfetzen zwischen Endlosförderer und Umlenkrolle hineinziehen, insbesondere in die Profilierung der Führungsfläche der Umlenkrolle. Der Abweiser schafft dadurch Abhilfe, dass das Material der geförderten Verpackungspolster von der Umlauffläche und damit Führungsfläche der Umlenkrolle weggehalten wird.
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Gemäß einer beispielhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung weist der Abweiser eine sich entgegen der Förderrichtung verjüngende Ablenkflanke auf und/oder ist im Wesentlichen finnenartig ausgebildet. Mit anderen Worten ist eine dem ankommenden Verpackungspolster zugewandte Flanke zulaufend und/oder verjüngend ausgebildet, um das Verpackungspolster zuverlässig leiten zu können.
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Gemäß einer weiteren beispielhaften Weiterbildung weist der Abweiser, insbesondere im Bereich der Ablenkflanke, vorzugsweise an einer dem Endlosfördermitteln zugewandten Seite, eine Führung, wenigstens eine Rolle und/oder einen Gleitbelag für die Endlosfördermittel auf. Beispielsweise weist die Führung eine Rolle und/oder einen Gleitbelag pro Endlosfördermittel auf. Beispielsweise ist die Führung in einem Abstand zu den jeweiligen Endlosfördermitteln angeordnet, wenn sich kein Verpackungspolster im Bereich des Abweisers befindet. Dadurch kann ein Verschleiß des Endlosförderers reduziert beziehungsweise vermieden werden.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung, der mit den vorhergehenden Aspekten und beispielhaften Ausführungen kombinierbar ist, ist eine Anlage aus einem erfindungsgemäßen Umlaufförderer und/oder einem erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystem und einer Polsterquelle wie beispielsweise einer Polstererzeugungsvorrichtung, und einer , insbesondere wenigstens 2 m, wenigstens 3 m, 5 m oder 10 m von der Polsterquelle entfernten Polstersenke, wie einer Packstation oder einem Polstervorratslager, bereitgestellt.
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Die Polsterquelle kann in allen Ausführungsformen eine Polstererzeugungsvorrichtung gemäß der
DE 10 2012 018 867 A1 sein, dessen diesbezüglicher Inhalt hierin unter Bezugnahme aufgenommen ist.
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Bevorzugte Ausführungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Im Folgenden werden weitere Eigenschaften, Merkmale und Vorteile der Erfindung mittels Beschreibung bevorzugter Ausführungen der Erfindung anhand der beiliegenden beispielhaften Zeichnungen deutlich, in denen zeigen:
- 1 eine schematische Ansicht einer beispielhaften Ausführung eines erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystems in seitlicher Ansicht;
- 2 eine beispielhafte Ausführung gegenüberliegender Ketten von beispielhaften Ausführungen erfindungsgemäßer Umlaufförderer eines erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystems;
- 3 eine schematische Darstellung von 2 in Seitenansicht;
- 4 eine Detailansicht einer beispielhaften Ausführung eines Endlosfördermittels eines erfindungsgemäßen Umlaufförderers mit einem geförderten Verpackungspolster;
- 5 eine Detailansicht einer weiteren beispielhaften Ausführung eines Endlosfördermittels eines erfindungsgemäßen Umlaufförderers mit einem geförderten Verpackungspolster;
- 6 eine perspektivische schematische Ansicht einer beispielhaften Ausführung eines erfindungsgemäßen Umlaufförderers;
- 7 eine Detailansicht einer weiteren beispielhaften Ausführung eines Endlosfördermittels eines erfindungsgemäßen Umlaufförderers mit einem geförderten Verpackungspolster;
- 8 eine Detailansicht einer weiteren beispielhaften Ausführung eines Endlosfördermittels eines erfindungsgemäßen Umlaufförderers mit einem geförderten Verpackungspolster;
- 9 eine perspektivische Detailansicht einer beispielhaften Ausführung eines erfindungsgemäßen Endlosfördermittels auf einer Umlenkrolle eines erfindungsgemäßen Umlaufförderers;
- 10 eine perspektivische Detailansicht einer weiteren beispielhaften Ausführung eines erfindungsgemäßen Endlosfördermittels auf einer Umlenkrolle eines erfindungsgemäßen Umlaufförderers; und
- 11 eine Draufsicht zur Darstellung gemäß 10.
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In der folgenden Beschreibung beispielhafter Ausführungen erfindungsgemäßer Verpackungspolsterfördersysteme ist ein erfindungsgemäßes Verpackungspolsterfördersystems im Allgemeinen mit der Bezugsziffer 1 versehen. Dabei werden gleiche bzw. ähnliche Bezugszeichen für gleiche bzw. ähnliche Komponenten verwendet.
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Das erfindungsgemäße Verpackungspolsterfördersystem 1 umfasst zumindest einen Umlaufförderer 7 zum Fördern eines Verpackungspolsters 9 von einer Polsterquelle 3 zu einer Polstersenke 5.
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In 1 ist eine seitliche Ansicht einer beispielhaften Ausführung eines erfindungsgemäßen Verpackungspolsterfördersystems 1 dargestellt. Das Verpackungspolsterfördersystem 1 bildet eine „Brücke“ zwischen einer Polsterquelle 3 und einer Polstersenke 5.
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In Förderrichtung F ist am stromaufwärts gelegenen Ende des Verpackungspolsterfördersystems 1 eine Polsterquelle 3 angeordnet. Diese kann zum Beispiel eine Polstererzeugungsvorrichtung 11 sein, die als eine Vorrichtung zum Herstellen von Verpackungspolstern 9 insbesondere aus Papier realisiert ist. Die Polsterquelle 3 kann beispielsweise von einem Papierbahnleporellostapel 13 oder einer Papierbahnrolle mit einer flachen Papierbahn gespeist werden, die durch die Polsterquelle 3 zu einzelnen Verpackungspolstern 9 umgeformt wird. Die Polsterquelle 3 ist am förderstrangaufwärtigen Ende des Verpackungspolsterfördersystems 1 vorgesehen, um Verpackungspolster 9 insbesondere auszuwerfen und dem Verpackungspolsterfördersystems 1 zum Transport bereitzustellen. Das Verpackungspolster 9 wird über eine Abgabeeinrichtung 17 an zumindest einen Umlaufförderer 7 des Verpackungspolsterfördersystems 1 übergeben und von diesem erfasst.
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Ein Paar gegenüberliegender Ketten 19, 21 von Umlaufförderern 7 bildet das Verpackungsfördersystem 1 und definiert einen Förderpfad 23, entlang dessen das Verpackungspolster 9 in Förderrichtung F von der Polsterquelle 3 hin zur Polstersenke 5 transportiert wird. Eine Kette 19, 21 umfasst mehrere hintereinander angeordnete Umlaufförderer 7. Die Umlaufförderer 7 der jeweiligen Ketten 19, 21 werden von einem nicht dargestellten Antrieb angetrieben. Da das Verpackungspolster 9 zwischen die beiden Ketten 19, 21 von Umlaufförderern 7 eingeklemmt ist, wird es durch die erzeugte Reibungskraft der Umlaufförderer 7 transportiert. Das Verpackungspolster 9 wird vom ersten Umlaufförderer 7 am stromaufwärtigen Ende aufgenommen und dann zum stromabwärts benachbarten Umlaufförderer 7' weiterbefördert. Durch die Kettenartige Anordnung und der Tatsache, dass sich zwei benachbarte Umlaufförderer 7, 7' jeweils eine Umlenkrolle teilen, ergibt sich ein kontinuierlicher Förderpfad 23 entlang des gesamten Verpackungsfördersystems 1. Durch die Verwendung der erfindungsgemäßen Umlaufförderer 7 (siehe 2) ergibt sich außerdem ein konstruktiv einfacher Aufbau des Verpackungsfördersystem 1. Es werden nur relativ wenige Bauteile benötigt, um auch größere Distanzen von mehreren Metern zu überwinden.
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Die Anordnung der Umlaufförderer 7 ist in 2 genauer dargestellt. Am stromabwärtigen Ende des Verpackungsfördersystems 1 ist eine Polstersenke 5 angeordnet. Diese kann beispielhaft als Packstation oder Polstervorratslager 15 ausgebildet sein. Am stromabwärtigen Ende des Förderpfads 23 kann zudem in einer beispielhaften Ausführung ein Auswerfer 25 zur Abgabe des geförderten Verpackungspolsters 9 an die Polstersenke 5 angeordnet sein. Dabei kann es sich insbesondere um einen ansteuerbaren Auswerfer 25 zum aktiven Auswerfen oder eine ansteuerbare Weiche zum passiven Ausschleusen eines Verpackungspolsters 9 aus dem Verpackungsfördersystem 1 handeln.
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Die Polsterquelle 3 ist wenigstens 2m, 3m, 5m oder 10m, oder bis zu 40m von der Polstersenke 5 entfernt. Zwischen der Polsterquelle 3 und der Polstersenke 5 befindet sich eine Tragsäulenkonstruktion 27 mit einer Tragsäule 29. Die Tragsäule ist mit dem Verpackungsfördersystem 1 verbunden und stützt dieses ab. Die Tragsäulenkonstruktion 27 ist jeweils wenigstens 2m von der Polsterquelle 5 und der Polstersenke 5 entfernt. Zwischen Polsterquelle 3 und Tragsäule 27 sowie zwischen Tragsäule 27 und Polstersenke 5 ist das Verpackungsfördersystem 1 frei schwebend auf einer Länge L ausgebildet. Ferner trägt die Tragsäulenkonstruktion 27 die Ketten 19, 21 von Umlaufförderern 7 auf einer Traghöhe H von wenigstens 1,5m, insbesondere von wenigstens 1,8m oder von wenigstens 2,5m. Dadurch wird der Transportweg der Verpackungspolster 9 aus dem Arbeitsfeld von z.B. Flurförderzeugen herausverlagert. Somit ist das Verpackungsfördersystem 1 sehr platzsparend. Die Tragsäule ist in 1 als Stütze ausgebildet. Alternativ sind auch Tragsäulenkonstruktionen 27 denkbar, die das Verpackungsfördersystem 1 an einer Decke oder Wand eines Raumes abstützen.
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2 und 3 zeigen jeweils eine vergrößerte Darstellung der gegenüberliegenden Ketten 19 und 21 von Umlaufförderern 7, 7', 7" und Umlaufförderern 8, 8', 8". Diese bilden den Förderpfad 23 zwischen einander.
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Jeder Umlaufförderer umfasst die folgenden Hauptkomponenten: eine stromaufwärtige Umlenkrolle 33, eine stromabwärtige Umlenkrolle 35 sowie ein Endlosfördermittel 37, das die beiden Umlenkrollen umläuft.
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Genauer wird der Förderpfad 23 von zwei sich gegenüberliegenden Endlosfördermitteln 37 zweier Umlaufförderer 7, 8 gebildet.
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Bei einer Kette 19, 21 von Umlaufförderern 7, 7', 7" und Umlaufförderern 8, 8', 8" wie in 2 und 3 dargestellt, weisen zwei in Förderrichtung F hintereinander angeordnete Umlaufförderer 7, 7' eine gemeinsame Umlenkrolle auf. Aus 2 ist ersichtlich, dass in der oberen Kette 21 der erste Umlaufförderer 7 ein Endlosfördermittel 37 aufweist und der daran anschließende Umlaufförderer 7' zwei Endlosfördermittel 37', der darauffolgende Umlaufförderer 7" wiederum nur ein Endlosfördermittel 37". Die Anzahl der Endlosfördermittel 37 variiert in Förderrichtung F derart, dass ein stromaufwärtiger Umlaufförderer 7 N Endlosfördermittel 37 und der dazu benachbarte, stromabwärtige Umlaufförderer 7' (N+1) oder (N-1) Endlosfördermittel 37' aufweist. Diese Paarung wiederholt sich anschließend. Auf der Gegenseite in der unteren Kette 19, weist der erste Umlaufförderer 8 zwei Endlosfördermittel 38 auf und der daran anschließende Umlaufförderer 8' ein Endlosfördermittel 38', der darauffolgende Umlaufförderer 8" wiederum zwei Endlosfördermittel 38". Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf dieses Muster von alternierender Anzahl an Endlosfördermittel 37, 38 beschränkt.
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In den 4, 5, 7 und 8 sind weitere Ausführungen gezeigt.
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Durch die abwechselnde Anzahl an Endlosfördermitteln 37 und die gemeinsamen Umlenkrollen von benachbarten Umlaufförderern 7, 7' ergibt sich ein hindernisfreier Förderpfad 23 und die Verpackungspolster 9 können naht- und/oder hindernisfrei zwischen den hintereinander angeordneten Umlaufförderern 7, 7', 7", 8, 8', 8" übergeben werden.
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Die Umlenkrollen 33, 35 sind jeweils in einem Gehäuse 39 angeordnet. In einem Gehäuse 39 sind jeweils zwei Umlenkrollen übereinander angeordnet, wobei die obere Umlenkrolle zu einem Umlaufförderer 7, 7', 7" der oberen Kette 21 gehört und die untere Umlenkrolle zu einem Umlaufförderer 8, 8', 8" der unteren Kette 19. Die beiden Umlenkrollen sind jeweils mittels einer axialen Lagerung 36 an den vertikalen Rechteckprofilen 392 und 394 des Gehäuses 39 befestigt. Die Lagerungen 36 sind parallel zueinander angeordnet und so beabstandet, dass sich zwischen den beiden Umlenkrollen ein Abstand ergibt, der auf eine Dicke D des zu transportierenden Verpackungspolsters 9 abgestimmt ist. Das Gehäuse besteht aus vier Rechteckprofilen 391, 392, 393, 394, die zu einem rechteckigen, flachen Rahmen 40 zusammengefügt sind. Der Rahmen 40 ist so angeordnet, dass er in Förderrichtung F offen ist.
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Zwei in Förderrichtung F benachbarte Rahmen 40 sind jeweils mittels zwei Versteifungsstreben 41 miteinander verbunden. Die Versteifungsstreben 41 sind parallel zur Förderrichtung F angeordnet und verbinden die vertikalen Rechteckprofile 392 und 394 jeweils zweier Rahmen miteinander. Daraus ergibt sich eine hohe Stabilität des Verpackungsfördersystems 1 und ein hindernisfreier Förderpfad 23. Das Gehäuse 39 dient auch als Verbindung zur Tragekonstruktion 27 aus 1.
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In 2 und 3 ist ein gekrümmter Förderpfad 23 realisiert. Die einzelnen Umlaufförderer 7, 7', 7", 8, 8', 8" weisen immer einen geradlinigen Förderpfad auf. Durch die Verbindung zu Ketten 19, 21 von Umlaufförderern können alle möglichen verschiedenen Krümmungen von Förderpfaden 23 realisiert werden, indem die Gehäuse 39 gegeneinander quer zur Förderrichtung F verdreht angeordnet werden.
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Um ein „Einfressen“ von Teilen des Verpackungspolsters 9 zwischen Umlenkrollen 33, 35 und Endlosfördermittel 37 zu verhindern, kann ein finnenartig, sich gegen die Förderrichtung verjüngend ausgebildeter Abweiser 43 stromaufwärts der Umlenkrolle 33, 35 angeordnet sein. Der Abweiser 43 ist an den beiden vertikalen Streben 392 und 392 des Rahmens eines Umlaufförderers 7 befestigt. Er erstreckt sich über eine die gesamte Höhe der Umlenkrolle, um zu verhindern, dass ein beispielsweise in Förderrichtung F schräg eingeklemmtes Verpackungspolster 9 mit der Umlenkrolle 33, 35 in Kontakt kommt. Wird ein Verpackungspolster 9, das in Förderrichtung F schräg im Förderpfad 23 eingeklemmt ist, auf die Umlenkrolle 33, 35 zu gefördert, prallt das Verpackungspolster mit der einem der Knautsch-Hohlräume gegen den Abweiser 43 und wird dadurch gerade ausgerichtet. Dadurch wird verhindert, dass Teile des Verpackungspolsters zwischen Umlenkrolle 33, 35 und Endlosfördermittel 37 geraten und eingeklemmt werden.
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4 zeigt beispielhaft den Klemmeingriff einer bevorzugten Ausführung eines Verpackungspolsters 9, das beispielsweise aus Papier, wie Recyclingpapier, hergestellt ist, zweier gegenüberliegender Endlosfördermittel 37 und 38.
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Das Verpackungspolster 9 hat eine zentrale, sich in Längsrichtung erstreckende Versteifungs- und/oder Deformationszone 45 mit Breite B und Dicke D, sowie zwei die Deformationszone 45 begrenzende Knautsch-Hohlräume 47 mit einer im Vergleich zur Dicke D größeren Dicke L.
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Die beiden Endlosfördermittel 37, 38 zweier gegenüberliegender Umlaufförderer 7 und 8 stellen jeweils einen Klemmeingriff mit dem Verpackungspolster 9 bereit, der der Deformationszone 45 zugeordnet ist.
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Alternativ können, wie in 7 gezeigt, die Endlosfördermittel 37, 38 auch eine Mehrzahl von Klemmeingriffen am Verpackungspolster 9 bereitstellen. Hier sind jeweils zwei Klemmeingriffe von den beiden Endlosfördermitteln 37, 38 bereitgestellt. 7 zeigt eine Ansicht in Förderrichtung F. Die Klemmeingriffe sind konvex, insbesondere zylindrisch ausgebildet. Der Mittenabstand zwischen zwei Klemmeingriffen eines Endlosfördermittels 37 oder 38 beträgt mindestens 2mm bis 20mm, vorzugsweise 3mm bis 10mm. Mit anderen Worten sind die Klemmeingriffe eines Endlosfördermittels 37 oder 38 in einem Abstand von wenigstens einer Breite des Endlosfördermittels 37, 38 und/oder von bis zu 65mm zueinander angeordnet. Nachteilig an der Ausführung in 7 ist der Versatz C der oberen und unteren Endlosfördermittel 37 und 38.
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Bezugnehmend auf 5 können die gegenüberliegenden Endlosfördermittel 37, 38 eine unterschiedliche Anzahl an Klemmeingriffen bereitstellen. Besonders bevorzugt ist, dass das Endlosfördermittel 37 einen Klemmeingriff bereitstellt und das Endlosfördermittel 38 zwei in Abstand A beabstandete Klemmeingriffe. In Förderrichtungsebene ergibt sich daraus eine Dreipunkt-Einklemmung des Verpackungspolsters 9. Diese Einklemmung ist besonders bevorzugt, da sie mit minimalem Materialeinsatz größtmögliche Stabilität und Sicherheit des Verpackungspolsters 9 gegen Verdrehen und Verrutschen innerhalb der Umlaufförderer 7, 8 bietet.
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Beispielhaft können, wie in 8 gezeigt, die gegenüberliegenden Endlosfördermittel 37 und 38 jeweils zwei bzw. drei Klemmeingriffe and der Deformationszone 45 des Verpackungspolsters 9 bereitstellen. Diese Ausführungsform bietet noch mehr Stabilität als die Dreipunkt-Einklemmung in 5, allerdings ist der Materialeinsatz deutlich größer.
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6 zeigt eine schematische Anordnung zweier Umlaufförderer 7 und 8 mit zwei gegenüberliegend angeordneten Endlosfördermitteln 37 und 38. Die Endlosfördermittel 37 und 38 sind derart angeordnet, dass sie das Verpackungspolster 9 zwischen sich klemmend aufnehmen und den Förderpfad 23 bilden. Der Förderpfad 23 weist eine geringere Höhenabmessung als eine Höhe des zu fördernden Verpackungspolsters 9 auf und/oder eine Höhe im Bereich von 10 mm bis 30 mm. Durch die somit entstehenden, vorher beschriebenen Klemmeingriffe am Verpackungspolster 9 wird das Verpackungspolster 9 über die erzeugte Reibungskraft gefördert. Die Klemmeingriffe erstrecken sich über die gesamte Länge des Verpackungspolsters und werden daher auch als Linienklemmeingriff 48 bezeichnet. Der Linienklemmeingriff 48 ist so zu verstehen, dass er sich linienartig in Förderrichtung F über eine Länge des Verpackungspolsters 9 erstreckt. Selbstverständlich kann das Verpackungspolster 9 in der Deformationszone 45 eine Prägung oder Perforation aufweisen, sodass der Kontakt zwischen Endlosfördermittel 37 und Verpackungspolster 9 stückweise unterbrochen sein kann und der Linienklemmeingriff 48 nur punktuell an z.B. etwaigen Zahnspitzen einer Prägung in der Deformationszone 45 der Verpackungspolster 9 besteht. Die Förderung erfolgt, indem die nicht gezeigten stromaufwärtigen Umlenkrollen der gegenüberliegenden Umlaufförderer 7 und 8 in entgegengesetzte Richtungen angetrieben werden. Dadurch bewegen sich die Klemmeingriffe der Endlosfördermittel 37 und 38 in die gleiche Förderrichtung F. Durch den Kontakt des Linienklemmeingriffs 48 ergibt sich eine größtmögliche Reibungsfläche zwischen den Endlosfördermitteln 37 und 38 und dem Verpackungspolster 9. Dies führt zu einem besonders effizienten Transport des Verpackungspolsters 9 durch die Umlaufförderer.
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Ein Paar von gegenüberliegenden Umlaufförderern 7, 8 kann mehrere Verpackungspolster 9 gleichzeitig aufnehmen und in Förderrichtung F fördern.
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In 9 ist eine beispielhafte Ausführung des Endlosfördermittels 37 als Riemen dargestellt. Eine Umlenkrolle 35 nimmt sowohl ein erstes Endlosfördermittel 37 eines stromaufwärtigen Umlaufförderers 7 auf, sowie das Endlosfördermittel 37' eines stromabwärtigen Umlaufförderers 7'. Um beide Endlosfördermittel 37, 37' auf einer gemeinsamen Umlenkrolle 35 aufzunehmen weisen die beiden Endlosfördermittel 37, 37' einen seitlichen Versatz quer zur Förderrichtung F auf. Ferner weist die Umlenkrolle 35 eine Profilierung 49 an der Führungsfläche 51 auf, die an das Endlosfördermittel 37, 37' angepasst ist. Die Profilierung 49 kann zum Beispiel durch Umfangsnuten gebildet sein, die das Endlosfördermittel 37, 37' aufnehmen und führen. Die Profilierung 49 ist derart ausgebildet, dass die Endlosfördermittel 37, 37' über diese vorstehen. Das sorgt dafür, dass auch im Bereich der Umlenkrolle 35 ein Klemmeingriff der Endlosführungsmittel 37, 37' mit dem Verpackungspolster 9 gewährleistet ist.
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In 10 ist eine beispielhafte Ausführung des Endlosfördermittels 37 als Rundriemen dargestellt. Der Rundriemen ist insbesondere aus einem Polyurethane, vorzugsweise aus einem Polyurethane-Vollmaterial gebildet ist, das insbesondere einen Reibwert von 0,40 bis 0,7 (V2A Stahl geschliffen) oder 0,2 bis 0,5 (Murtfeld S grün Superfinish) und/oder eine Bruchdehnung von zwischen 500% und 900% und/oder eine Reißfestigkeit von mindestens 100N bei einem Durchmesser von 3mm, mindestens 180N bei einem Durchmesser von 4mm, mindestens 300N bei einem Durchmesser von 5mm, mindestens 400N bei einem Durchmesser von 6mm, mindestens 600N bei einem Durchmesser von 8mm, mindestens 1000N bei einem Durchmesser von 10mm, aufweist. Ferner weist der Rundriemen eine Vorspannung von 3 bis 15 %, vorzugsweise 4 bis 12 %, vorzugsweise 6 bis 10% und/oder eine Vorspannung von wenigstens 9N bei einem Durchmesser von 3mm, mindestens 15N bei einem Durchmesser von 4mm, mindestens 25N bei einem Durchmesser von 5mm, mindestens 40N bei einem Durchmesser von 6mm, mindestens 60N bei einem Durchmesser von 8mm, mindestens 100N bei einem Durchmesser von 10mm auf.
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Die Vorspannung der Rundriemen bewirkt, dass ein Durchhängen besonders über große Distanzen vermieden beziehungsweise deutlich reduziert wird und ein ständiger Kontakt zwischen Endlosfördermittel 37, 38 und Verpackungspolster 9 besteht.
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In der beispielhaften Ausführung weist ein erstes Endlosfördermittel 37 eines ersten stromaufwärtigen Umlaufförderers 7 zwei Rundriemen und ein zweites Endlosfördermittel 37' eines zweiten, stromabwärtigen Umlaufförderers 7' einen Rundriemen auf. Diese Ausführung des Umlaufförderers bzw. der Ketten 19, 21 von Umlaufförderern 7, 7', 7", 8, 8', 8" ist besonders bevorzugt. Die symmetrische Anordnung der Endlosfördermittel 37 und 37' bestehend aus zwei, beziehungsweise einem Rundriemen ist besonders vorteilhaft, da kein Versatz quer zur Förderrichtung F nötig ist. Dadurch wird das Verpackungspolster 9 kontinuierlich gefördert.
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Eine beispielhafte Ausführung der Profilierung 49 an der Führungsfläche 51 einer Umlenkrolle 35 ist in Schnittansicht in 11 gezeigt. Bevorzugt ist, dass die Tiefe der Umlaufnut 49 geringer ist als der Durchmesser des Endlosfördermittels 37, sodass das Endlosfördermittel 37 über die Umlenkrolle 35 vorsteht.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, den Figuren und den Ansprüchen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Realisierung der Erfindung in den verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Verpackungspolsterfördersystem
- 3
- Polsterquelle
- 5
- Polstersenke
- 7, 8
- Umlaufförderer
- 9
- Verpackungspolster
- 11
- Polstererzeugungsvorrichtung
- 13
- Papierbahnleporellostapel
- 15
- Polstervorratslager
- 17
- Abgabeeinrichtung
- 19, 21
- Kette von Umlaufförderern
- 23
- Förderpfad
- 25
- Auswerfer
- 27
- Tragsäulenkonstruktion
- 29
- Tragsäule
- 33
- stromaufwärtige Umlenkrolle
- 35
- stromabwärtige Umlenkrolle
- 36
- Lagerung
- 37, 38
- Endlosfördermittel
- 39
- Gehäuse
- 40
- Rahmen
- 41
- Versteifungsstrebe
- 43
- Abweiser
- 45
- Deformationszone
- 47
- Knautsch-Hohlraum
- 48
- Linienklemmeingriff
- 49
- Profilierung
- 51
- Führungsfläche
- 391, 392, 393, 394
- Rechteckprofil
- A
- Abstand Endlosfördermittel
- B
- Breite Deformationszone
- C
- Versatz Endlosfördermittel
- D
- Dicke Deformationszone
- E
- Dicke Knautsch-Hohlraum
- F
- Förderrichtung
- H
- Höhe Trägerkonstruktion
- L
- Länge Umlaufförderer
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10 2017 002 325 [0002, 0003]
- DE 10 2027 002 325 A1 [0004]
- DE 10 2012 018 941 A1 [0021]
- DE 10 2012 018 867 A1 [0061]