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Die Erfindung betrifft ein Baukastensystem zur Herstellung von wenigstens zwei Bauvarianten eines eine selbsttragende Karosserie aufweisenden Personenkraftwagens gemäß dem Patentanspruch 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen von wenigstens zwei Bauvarianten eines eine selbsttragende Karosserie aufweisenden Personenkraftwagens gemäß dem Patentanspruch 9.
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Die
DE 60 2004 004 575 T2 offenbart eine modulare Karosserie für ein Fahrzeug, umfassend erste und zweite B-Säulengrenzflächen, die dabei eine B-Säule bilden, wobei die B-Säule eine Trennung zwischen Fahrgasträumen bildet.
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Ferner ist es aus der
JP H05 - 170 150 A bekannt, dass die innere Seitenwand und die äußere Seitenwand miteinander verbunden sind, um einen Teil der Fahrzeugkarosserie zu bilden, wobei ein Türbefestigungsabschnitt vorgesehen ist, der sowohl an einer Tür mit einem Flügelabschnitt als auch an einer Tür ohne Flügelabschnitt befestigt werden kann. Eine Tür in der Seitenwandkarosserie wird durch einen Schritt der Bildung einer zusätzlichen Platte auf dem oberen äußeren Oberflächenabschnitt der äußeren Seitenwand, die die Seitenwandkarosserie bildet, oder ohne Durchlaufen des Schritts gebildet.
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Zudem ist aus der
DE 10 2015 016 954 A1 Modulbauweise zum Herstellen von unterschiedlichen Bauvarianten eines Fahrzeugs als bekannt zu entnehmen, mit einer Mehrzahl von voneinander unterschiedlichen ersten Bauvarianten eines ersten Moduls, und mit einer Mehrzahl von voneinander unterschiedlichen zweiten Bauvarianten eines zweiten Moduls, wobei die ersten Bauvarianten jeweilige erste Schnittstellen und die zweiten Bauvarianten jeweilige, mit den jeweiligen ersten Schnittstellen verbindbare zweite Schnittstellen aufweisen, und wobei die jeweiligen Schnittstellen in einem solchen geometrischen Bereich angeordnet sind, dass die jeweilige erste Bauvariante mit der jeweiligen zweiten Bauvariante über die jeweiligen Schnittstellen mittels derselben Fertigungseinrichtung verbindbar ist.
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Des Weiteren offenbart die
US 2005 / 0 116 460 A1 ein Verfahren zur Herstellung einer Rahmenanordnung, das die folgenden Schritte umfasst: Bereitstellen einer Unterbodenbaugruppe mit einer Vielzahl von Strukturkomponenten, die so aneinander befestigt sind, dass sie im Allgemeinen eine ebene Form haben, Bereitstellen einer ersten und einer zweiten Seitenwagenbaugruppe, die jeweils eine Vielzahl von Bauteilen umfassen, die so aneinander befestigt sind, dass sie im Allgemeinen eine ebene Form haben, und Befestigen der Unterbodenbaugruppe an der ersten und zweiten Seitenwagenbaugruppen, um eine Rahmenbaugruppe zu bilden.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Baukastensystem zur Herstellung von wenigstens zwei Bauvarianten eines Personenkraftwagens sowie ein Verfahren zum Herstellen von wenigstens zwei Bauvarianten eines Personenkraftwagens zu schaffen, sodass ein Herstellungsaufwand des Personenkraftwagens besonders gering gehalten werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Baukastensystem zur Herstellung von wenigstens zwei Bauvarianten eines eine selbsttragende Karosserie aufweisenden Personenkraftwagens mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Verfahren zum Herstellen von wenigstens zwei Bauvarianten eines eine selbsttragende Karosserie aufweisenden Personenkraftwagens mit den Merkmalen des Patentanspruchs 9 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche und der Beschreibung.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft ein Baukastensystem zur Herstellung von wenigstens zwei, insbesondere voneinander unterschiedlichen, Bauvarianten eines eine selbsttragende Karosserie aufweisenden Personenkraftwagens.
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Das Baukastensystem weist wenigstens einen Innenraum und einen heckseitigen Laderaum des Personenkraftwagens zumindest teilweise, insbesondere überwiegend oder vollständig, beispielsweise direkt, begrenzenden beziehungsweise bildenden, insbesondere bauvariantenübergreifenden, Seitenrahmen auf. In anderen Worten sind der Innenraum und der heckseitige Laderaum zumindest teilweise, insbesondere in Fahrzeugquerrichtung des Personenkraftwagens nach außen zumindest überwiegend oder vollständig, von dem Seitenrahmen abgedeckt. Unter dem Seitenrahmen kann insbesondere ein Seitenrahmen der Karosserie verstanden werden. Dies bedeutet, dass die Karosserie den Seitenrahmen aufweist. Unter dem Innenraum, welcher insbesondere als Fahrzeuginnenraum bezeichnet werden kann, kann insbesondere ein Fahrgastraum oder eine Fahrgastzelle verstanden werden. Unter dem heckseitigen Laderaum kann insbesondere ein Kofferraum des Personenkraftwagens verstanden werden. Der heckseitige Laderaum ist vorzugsweise zum Verstauen von Gepäck vorgesehen beziehungsweise ausgebildet. Dies bedeutet, dass das Gepäck in dem Laderaum, insbesondere auf einer Ladefläche des Laderaums, anordenbar ist. Darunter, dass der Laderaum heckseitig ist, kann insbesondere verstanden werden, dass der Laderaum bezogen auf eine Fahrzeuglängsrichtung des Personenkraftwagens in einem Heckbereich des Personenkraftwagens, insbesondere im Hinterwagen, angeordnet ist. Insbesondere ist der heckseitige Laderaum in Fahrzeuglängsrichtung hinter dem Innenraum angeordnet.
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Der Seitenrahmen weist ein, insbesondere bauvariantenübergreifendes, erstes Seitenrahmenteil und wenigstens ein in Fahrzeugquerrichtung des Personenkraftwagens weiter außen als das erste Seitenrahmenteil angeordnetes, insbesondere bauvariantenübergreifendes, zweites Seitenrahmenteil auf. In anderen Worten erstreckt sich das zweite Seitenrahmenteil in Fahrzeugquerrichtung weiter nach außen als das erste Seitenrahmenteil. Die Seitenrahmenteile sind vorzugsweise separat voneinander ausgebildet. Vorzugsweise sind die Seitenrahmenteile, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, miteinander verbunden.
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Das erste Seitenrahmenteil ist beispielsweise als Innenteil des Seitenrahmens ausgebildet. Das zweite Seitenrahmenteil ist beispielsweise als Außenteil des Seitenrahmens ausgebildet. Alternativ ist das zweite Seitenrahmenteil beispielsweise als Mittelteil des Seitenrahmens ausgebildet. Insbesondere dann weist der Seitenrahmen beispielsweise ein, insbesondere separat von dem ersten und dem zweiten Seitenrahmenteil ausgebildetes, drittes Seitenrahmenteil auf, welches in Fahrzeugquerrichtung weiter außen angeordnet ist als das zweite Seitenrahmenteil, und insbesondere als das erste Seitenrahmenteil. Dabei ist das dritte Seitenrahmenteil beispielsweise als Außenteil des Seitenrahmens ausgebildet. Es kann sich bei dem zweiten Seitenrahmenteil also um das Mittelteil oder um das Außenteil des Seitenrahmens handeln.
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Beispielsweise ist es vorgesehen, dass der Innenraum und der heckseitige Laderaum zumindest teilweise von dem ersten, dem zweiten und/oder dem dritten Seitenrahmenteil, insbesondere in Fahrzeugquerrichtung nach außen hin, begrenzt beziehungsweise gebildet sind.
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Das Baukastensystem weist zwei voneinander unterschiedliche, insbesondere bauvariantenspezifische, Heckverschlussmodule, insbesondere Heckklappen auf. Die Heckklappen sind vorzugsweise jeweils, insbesondere in ihrer Einbaulage in dem Personenkraftwagen, zwischen einer jeweiligen Schließstellung und wenigstens einer jeweiligen Offenstellung, insbesondere relativ zu der Karosserie, beispielsweise um eine Schwenkachse, verschwenkbar. Dies bedeutet, dass eine erste der Heckklappen zwischen einer Schließstellung der ersten Heckklappe und wenigstens einer Offenstellung der ersten Heckklappe verschwenkbar ist und, dass die zweite Heckklappe zwischen einer Schließstellung der zweiten Heckklappe und einer Offenstellung der zweiten Heckklappe verschwenkbar ist. In anderen Worten ist die jeweilige Heckklappe um die Schwenkachse zwischen ihrer jeweiligen Schließstellung und ihrer jeweiligen Offenstellung verlagerbar. Darunter, dass die jeweilige Heckklappe zwischen ihrer jeweiligen Schließstellung und ihrer jeweiligen Offenstellung verschwenkbar ist, kann insbesondere verstanden werden, dass die jeweilige Heckklappe aus ihrer jeweiligen Schließstellung in ihre jeweilige Offenstellung verschwenkbar ist und/oder aus ihrer jeweiligen Offenstellung in ihre jeweilige Schließstellung verschwenkbar ist.
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Beispielsweise ist eine Halteeinrichtung vorgesehen, über welche die jeweilige Heckklappe, insbesondere zwischen der jeweiligen Schließstellung und der jeweiligen Offenstellung verschwenkbar, beispielsweise zumindest mittelbar oder direkt, an der Karosserie, insbesondere an einem Karosseriebauteil der Karosserie, zu halten oder gehalten ist.
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Darunter, dass die Heckverschlussmodule, insbesondere die Heckklappen voneinander unterschiedlich sind, kann insbesondere verstanden werden, dass sich die Heckverschlussmodule, insbesondere die Heckklappen, hinsichtlich ihrer strukturellen Merkmale voneinander unterscheiden, wie beispielsweise Geometrie und/oder Gewicht. Unter der Geometrie kann insbesondere eine Form des jeweiligen Heckverschlussmoduls beziehungsweise der jeweiligen Heckklappe verstanden werden. Die Heckverschlussmodule können unterschiedliche Linienführungen aufweisen, das heißt, sich in ihrer jeweiligen Linienführung voneinander unterscheiden. Beispielsweise kann ein Fahrzeugheck des Personenwagens mittels der Heckverschlussmodule mit unterschiedlichen Linienführungen verschlossen werden.
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Beispielsweise begrenzt die Karosserie, insbesondere der Seitenrahmen, beispielsweise das erste und/oder das zweite Seitenrahmenteil, eine Hecköffnung des Personenkraftwagens zumindest teilweise, insbesondere überwiegend oder vollständig.
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Vorzugsweise weist die Hecköffnung in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten. Beispielsweise ist in der jeweiligen Offenstellung die Hecköffnung zumindest teilweise von der jeweiligen Heckklappe freigegeben. In anderen Worten ist in der jeweiligen Offenstellung die Hecköffnung zumindest teilweise geöffnet. Dadurch kann in der Offenstellung über die geöffnete Hecköffnung Gepäck in dem heckseitigen Laderaum verstaut werden und/oder aus dem heckseitigen Laderaum entnommen werden. In der Schließstellung ist die Hecköffnung, insbesondere vollständig, von der jeweiligen Heckklappe verschlossen. In anderen Worten ist in der jeweiligen Schließstellung die Hecköffnung, insbesondere vollständig, von der jeweiligen Heckklappe abgedeckt. Dadurch kann das Gepäck in der jeweiligen Schließstellung nicht über die geschlossene Hecköffnung in dem heckseitigen Laderaum verstaut werden und/oder aus dem heckseitigen Laderaum entnommen werden. Dies bedeutet, dass das Verstauen des Gepäcks und/oder das Entnehmen des Gepäcks über die geschlossene Hecköffnung in der jeweiligen Schließstellung unterbleibt. Die Hecköffnung kann insbesondere als Laderaumöffnung oder als Kofferraumöffnung bezeichnet werden.
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Um einen Herstellungsaufwand zum Herstellen des Kraftwagens besonders gering halten zu können, ist es vorgesehen, dass eine erste der Bauvarianten des Personenkraftwagens zumindest eines der, insbesondere bauvariantenübergreifenden, Seitenrahmenteile, beispielsweise das erste und/oder das zweite Seitenrahmenteil, und das erste, insbesondere bauvariantenspezifische, Heckverschlussmodul aufweist. Mit anderen Worten ausgedrückt ist beziehungsweise wird bei der ersten Bauvariante das zumindest eine der Seitenrahmenteile und das erste Heckverschlussmodul vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei der ersten Bauvariante das zumindest eine der Seitenrahmenteile und das erste Heckverschlussmodul verwendet werden. Das erste Heckverschlussmodul ist bei der ersten Bauvariante an der Karosserie, insbesondere an dem Karosseriebauteil, gehalten. In anderen Worten ist bei der ersten Bauvariante die das erste Heckverschlussmodul, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, an der Karosserie, beispielsweise an dem Karosseriebauteil, befestigt. Die zweite Bauvariante des Personenkraftwagens weist das zumindest eine der, insbesondere bauvariantenübergreifenden, Seitenrahmenteile, beispielsweise das erste und/oder das zweite Seitenrahmenteil, und das, insbesondere bauvariantenspezifische, zweite Heckverschlussmodul auf. Mit anderen Worten ausgedrückt ist beziehungsweise wird bei der zweiten Bauvariante das zumindest eine Seitenrahmenteile und das zweite Heckverschlussmodul vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei der zweiten Bauvariante das zumindest eine der Seitenrahmenteile und das zweite Heckverschlussmodul verwendet werden. Das zweite Heckverschlussmodul ist bei der zweiten Bauvariante an der Karosserie, beispielsweise an dem Karosseriebauteil, gehalten. In anderen Worten ist bei der zweiten Bauvariante das zweite Heckverschlussmodul, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, an der Karosserie, beispielsweise an dem Karosseriebauteil, befestigt.
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Somit ist es beispielsweise vorgesehen, dass die erste Bauvariante des Personenkraftwagens zumindest eines der, insbesondere bauvariantenübergreifenden, Seitenrahmenteile, beispielsweise das erste und/oder das zweite Seitenrahmenteil, und die erste, insbesondere bauvariantenspezifische, Heckklappe aufweist. Mit anderen Worten ausgedrückt ist beziehungsweise wird bei der ersten Bauvariante das zumindest eine der Seitenrahmenteile und die erste Heckklappe vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei der ersten Bauvariante das zumindest eine der Seitenrahmenteile und die erste Heckklappe verwendet werden. Die erste Heckklappe ist bei der ersten Bauvariante vorzugsweise zwischen ihrer Schließstellung und ihrer Offenstellung, insbesondere relativ zu der Karosserie, verschwenkbar an der Karosserie, insbesondere an dem Karosseriebauteil, gehalten. In anderen Worten ist bei der ersten Bauvariante die erste Heckklappe zwischen der Schließstellung der ersten Heckklappe und der Offenstellung der ersten Heckklappe verschwenkbar, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, an der Karosserie, beispielsweise an dem Karosseriebauteil, befestigt. Die zweite Bauvariante des Personenkraftwagens weist beispielsweise das zumindest eine der, insbesondere bauvariantenübergreifenden, Seitenrahmenteile, beispielsweise das erste und/oder das zweite Seitenrahmenteil, und die, insbesondere bauvariantenspezifische, zweite Heckklappe auf. Mit anderen Worten ausgedrückt ist beziehungsweise wird bei der zweiten Bauvariante das zumindest eine Seitenrahmenteil und die zweite Heckklappe vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei der zweiten Bauvariante das zumindest eine der Seitenrahmenteile und die zweite Heckklappe verwendet werden. Die zweite Heckklappe ist bei der zweiten Bauvariante vorzugsweise zwischen ihrer Schließstellung und ihrer Offenstellung verschwenkbar an der Karosserie, beispielsweise an dem Karosseriebauteil, gehalten. In anderen Worten ist bei der zweiten Bauvariante die zweite Heckklappe zwischen der Schließstellung der zweiten Heckklappe und der Offenstellung der zweiten Heckklappe, insbesondere relativ zu der Karosserie, verschwenkbar, beispielsweise zumindest mittelbar oder direkt, an der Karosserie, insbesondere an dem Karosseriebauteil, befestigt.
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Darunter, dass das zumindest eine der Seitenteile bauvariantenübergreifend ist beziehungsweise bei der ersten und der zweiten Bauvariante das zumindest eine der Seitenrahmenteile verwendet wird, kann insbesondere verstanden werden, dass sowohl die erste Bauvariante als auch die zweite Bauvariante das gleiche, insbesondere baugleiche, Seitenrahmenteil, beispielsweise das erste und/oder das zweite Seitenrahmenteil, aufweisen. Somit ist das zumindest eine Seitenrahmenteil in der ersten und der zweiten Bauvariante bauvariantenübergreifend vorgesehen. Dies bedeutet, dass das zumindest eine Seitenrahmenteil sowohl für die erste Bauvariante als auch für die zweite Bauvariante verwendbar ist beziehungsweise verwendet wird. Wieder in anderen Worten ist in vollständig hergestelltem Zustand der Bauvarianten das zumindest eine der Seitenrahmenteile der Bauvarianten gleich, insbesondere baugleich beziehungsweise identisch.
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Darunter, dass das erste Heckverschlussmodul, insbesondere die erste Heckklappe, bauvariantenspezifisch ist beziehungsweise dass bei der ersten Bauvariante das erste Heckverschlussmodul, insbesondere die erste Heckklappe, verwendet wird, kann insbesondere verstanden werden, dass das erste Heckverschlussmodul, insbesondere die erste Heckklappe, bezogen auf die beiden Bauvarianten ausschließlich bei der ersten Bauvariante, jedoch nicht bei der zweiten Bauvariante verwendet wird. Dies bedeutet, dass die zweite Bauvariante vorzugsweise frei von der dem ersten Heckverschlussmodul, insbesondere der ersten Heckklappe, ist.
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Darunter, dass das zweite Heckverschlussmodul, insbesondere die zweite Heckklappe, bauvariantenspezifisch ist beziehungsweise dass bei der zweiten Bauvariante das zweite Heckverschlussmodul, insbesondere die zweite Heckklappe, verwendet wird, kann insbesondere verstanden werden, dass das zweite Heckverschlussmodul, insbesondere die zweite Heckklappe, bezogen auf die beiden Bauvarianten ausschließlich bei der zweiten Bauvariante, jedoch nicht bei der ersten Bauvariante verwendet wird. Dies bedeutet, dass die erste Bauvariante vorzugsweise frei von dem zweiten Heckverschlussmodul, insbesondere der zweiten Heckklappe, ist.
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Somit ist es vorgesehen, dass der Personenkraftwagen bei der ersten Bauvariante das erste Heckverschlussmodul, insbesondere die erste Heckklappe, umfasst und vorzugsweise frei von dem zweiten Heckverschlussmodul, insbesondere der zweiten Heckklappe, ist. Äquivalent ist vorgesehen, dass der Personenkraftwagen bei der zweiten Bauvariante das zweite Heckverschlussmodul, insbesondere die zweite Heckklappe, umfasst und frei von dem zweiten Heckverschlussmodul, insbesondere der ersten Heckklappe, ist.
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Der Erfindung liegen insbesondere die folgenden Erkenntnisse und Überlegungen zugrunde: Obwohl Fahrzeuge von außen üblicherweise sehr ähnlich aussehen können, können bei der Gestaltung der Karosseriestrukturen signifikante Unterschiede vorzunehmen sein. Dadurch kann eine besonders hohe Variantenvielfalt vorliegen. Dies kann sich negativ auf Komplexität, Kosten und Entwicklungsaufwand des Fahrzeugs auswirken.
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Demgegenüber können mittels des erfindungsgemäßen Baukastensystems unterschiedliche Bauvarianten des Personenkraftwagens besonders aufwandsarm realisiert beziehungsweise hergestellt werden. Dabei kann der Seitenrahmen, insbesondere das zumindest eine der Seitenrahmenteile, bauvariantenübergreifend für die erste und zweite Bauvariante verwendet werden, wobei das erste Heckverschlussmodul beziehungsweise die erste Heckklappe bauvariantenspezifisch für die erste Bauvariante verwendet werden kann und das zweite Heckverschlussmodul beziehungsweise die zweite Heckklappe bauvariantenspezifisch für die zweite Bauvariante verwendet werden kann. Es kann somit eine kommunale Struktur beziehungsweise ein kommunaler Seitenrahmen in Form des bauvariantenübergreifenden Seitenrahmens verwendet werden. Dadurch kann eine maximale Kommunalisierung beziehungsweise Werkintegration geschaffen werden. Es kann somit eine Anzahl an Gleichteilen für den Personenkraftwagen besonders erhöht werden. Ferner kann ein differenziertes Heckverschlussmodul beziehungsweise eine differenzierte Heckklappe in Form des bauvariantenspezifischen Heckverschlussmoduls beziehungsweise der bauvariantenspezifischen Heckklappe verwendet werden. Dadurch kann ein Charakter des Personenkraftwagens, und insbesondere eine Aerodynamik des Personenkraftwagens, maximal beziehungsweise besonders flexibilisiert werden. Es kann somit ein Fahrzeug in Form des Personenkraftwagens mit besonders effizienten Proportionen und/oder raumfunktionalen Konzepten geschaffen werden, wobei dies mit ein und dem gleichen Karosserierohbau beziehungsweise mit einem zumindest sehr ähnlichen Karosserierohbau dargestellt werden kann. Es kann also ein variantenspezifisches Heckverschlussmodul beziehungsweise eine variantenspezifische Heckklappe zur Differenzierung des Fahrzeugerscheinungsbilds des Personenkraftwagens dargestellt werden. Dabei kann die Karosserie für die beiden Bauvarianten identisch beziehungsweise bauvariantenübergreifend hergestellt werden, wobei bauvariantenspezifische Variationen über Montage, also beispielsweise über Anbauteile, geschaffen werden können. Insgesamt ist erkennbar, dass ein Baukastensystem, insbesondere Heckklappenbaukasten, zur Differenzierung von Fahrzeugen werden kann.
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Ferner ist es vorgesehen, dass die Karosserie wenigstens ein Dachelement aufweist. In anderen Worten weist das Baukastensystem das wenigstens eine Dachelement auf, welches Teil der Karosserie ist. Das, insbesondere bauvariantenübergreifende, Dachelement ist beziehungsweise wird bei der ersten und bei der zweiten Bauvariante des Personenkraftwagens vorgesehen. In anderen Worten weist die erste Bauvariante des Personenkraftwagens das, insbesondere bauvariantenübergreifende, Dachelement auf, und die zweite Bauvariante des Personenkraftwagens weist das, insbesondere bauvariantenübergreifende, Dachelement auf. Dies bedeutet, dass bei der ersten Bauvariante und bei der zweiten Bauvariante das, insbesondere jeweilige, Dachelement verwendet wird. Dadurch kann die Anzahl an Gleichteilen bei dem Personenkraftwagen besonders erhöht werden, wodurch der Herstellungsaufwand des Personenkraftwagens besonders gering gehalten werden kann. Somit kann beispielsweise ein kommunales Dach für die Bauvarianten des Personenkraftwagens realisiert werden.
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Darunter, dass das Dachelement bauvariantenübergreifend ist beziehungsweise bei der ersten und bei der zweiten Bauvariante verwendet wird, kann insbesondere verstanden werden, dass sowohl die erste Bauvariante als auch die zweite Bauvariante das gleiche, insbesondere baugleiche, Dachelement aufweisen. Somit ist das Dachelement in der ersten und der zweiten Bauvariante bauvariantenübergreifend vorgesehen. Dies bedeutet, dass das Dachelement sowohl für die erste Bauvariante als auch für die zweite Bauvariante verwendbar ist beziehungsweise verwendet wird.
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In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass die Bauvarianten, insbesondere die erste und die zweite Bauvariante, des Personenkraftwagens jeweils das erste und das zweite, insbesondere bauvariantenübergreifende, Seitenrahmenteil aufweisen. Dies bedeutet, dass die erste Bauvariante des Personenkraftwagens das erste und das zweite, insbesondere bauvariantenübergreifende, Seitenrahmenteil aufweist und die zweite Bauvariante des Personenkraftwagens das erste und das zweite, insbesondere bauvariantenübergreifende, Seitenrahmenteil aufweist. In anderen Worten ist beziehungsweise werden bei der ersten und der zweiten Bauvariante das erste und das zweite Seitenrahmenteil vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei beiden Bauvarianten jeweils das erste und das zweite Seitenrahmenteil verwendet werden. Dadurch kann die Anzahl an Gleichteilen des Personenkraftwagens besonders erhöht werden, wodurch der Herstellungsaufwand des Personenkraftwagens besonders gering gehalten werden kann.
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Darunter, dass das erste und das zweite Seitenrahmenteil bauvariantenübergreifend sind beziehungsweise bei der ersten und der zweiten Bauvariante verwendet werden, kann insbesondere verstanden werden, dass sowohl die erste Bauvariante als auch die zweite Bauvariante die gleichen, insbesondere baugleichen, Seitenrahmenteile aufweisen. Somit sind das erste und das zweite Seitenrahmenteil in der ersten und der zweiten Bauvariante bauvariantenübergreifend vorgesehen. Dies bedeutet, dass das erste und das zweite Seitenrahmenteil sowohl für die erste Bauvariante als auch für die zweite Bauvariante verwendbar sind beziehungsweise verwendet werden.
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In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass die Karosserie wenigstens eine als C-Säule oder als D-Säule ausgebildete Fahrzeugsäule aufweist. In anderen Worten weist das Baukastensystem die als C-Säule oder als D-Säule ausgebildete Fahrzeugsäule auf, welche Teil der Karosserie ist. Die Fahrzeugsäule ist zumindest teilweise durch den Seitenrahmen, insbesondere durch das erste und/oder das zweite Seitenrahmenteil gebildet.
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Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die Bauvarianten, insbesondere die erste und die zweite Bauvariante, des Personenkraftwagens jeweils die, insbesondere bauvariantenübergreifende, Fahrzeugsäule aufweisen. Dies bedeutet, dass die erste Bauvariante des Personenkraftwagens die Fahrzeugsäule aufweist und die zweite Bauvariante des Personenkraftwagens die Fahrzeugsäule aufweist. In anderen Worten ist beziehungsweise wird bei der ersten Bauvariante und bei der zweiten Bauvariante, insbesondere jeweils, die Fahrzeugsäule vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei der ersten Bauvariante und bei der zweiten Bauvariante, insbesondere jeweils, die Fahrzeugsäule verwendet wird. Dadurch kann die Anzahl an Gleichteilen besonders erhöht werden, wodurch der Herstellungsaufwand des Personenkraftwagens besonders gering gehalten werden kann. Es kann somit eine kommunale C-Säule und/oder D-Säule geschaffen werden.
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Darunter, dass die Fahrzeugsäule bauvariantenübergreifend ist beziehungsweise die Fahrzeugsäule bei der ersten oder zweiten Bauvariante verwendet wird, kann insbesondere verstanden werden, dass sowohl die erste Bauvariante als auch die zweite Bauvariante die gleiche, insbesondere baugleiche, Fahrzeugsäule aufweist. Somit ist die Fahrzeugsäule in der ersten und der zweiten Bauvariante bauvariantenübergreifend vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Fahrzeugsäule sowohl für die erste Bauvariante als auch für die zweite Bauvariante verwendbar ist beziehungsweise verwendet wird.
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In weiterer Ausgestaltung weist das Baukastensystem wenigstens einen im Dachbereich des Personenkraftwagens angeordneten beziehungsweise anzuordnenden heckseitigen Querträger auf, welcher beispielsweise als Heckfensterrahmen ausgebildet ist. Darunter, dass der Querträger heckseitig ist, kann insbesondere verstanden werden, dass der Querträger bezogen auf die Fahrzeuglängsrichtung in dem hinteren Bereich, insbesondere im Hinterwagen, angeordnet ist. Vorzugsweise verläuft eine Haupterstreckungsrichtung des heckseitigen Querträgers zumindest im Wesentlichen in Fahrzeugquerrichtung des Personenkraftwagens.
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Der, insbesondere bauvariantenübergreifende, heckseitige Querträger ist beziehungsweise wird vorzugsweise bei der ersten und der zweiten Bauvariante des Personenkraftwagens vorgesehen. In anderen Worten weist die erste Bauvariante des Personenkraftwagens den, insbesondere bauvariantenübergreifenden, heckseitigen Querträger auf, und die zweite Bauvariante des Personenkraftwagens weist den, insbesondere bauvariantenübergreifenden, heckseitigen Querträger auf. Dies bedeutet, dass bei der ersten und bei der zweiten Bauvariante der, insbesondere jeweilige, heckseitige Querträger verwendet wird. Dadurch kann die Anzahl an Gleichteilen des Personenkraftwagens besonders erhöht werden, wodurch der Herstellungsaufwand des Personenkraftwagens besonders gering gehalten werden kann.
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Darunter, dass der heckseitige Querträger bauvariantenübergreifend ist beziehungsweise bei der ersten und der zweiten Bauvariante verwendet wird, kann insbesondere verstanden werden, dass sowohl die erste Bauvariante als auch die zweite Bauvariante des Personenkraftwagens den gleichen, insbesondere baugleichen, heckseitigen Querträger aufweist. Somit ist der heckseitige Querträger in der ersten und der zweiten Bauvariante bauvariantenübergreifend vorgesehen. Dies bedeutet, dass der heckseitige Querträger sowohl für die erste Bauvariante als auch für die zweite Bauvariante verwendbar ist beziehungsweise verwendet wird. Es kann somit ein kommunaler heckseitiger Querträger, insbesondere ein kommunaler Heckfensterrahmen, geschaffen werden.
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In weiterer Ausgestaltung weist das Baukastensystem wenigstens eine Seitentür auf. Beispielsweise ist die Seitentür, insbesondere über wenigstens eine Befestigungseinrichtung, zumindest mittelbar, insbesondere direkt, relativ zu dem Seitenrahmen zwischen einer ersten Stellung und wenigstens einer von der ersten Stellung unterschiedlichen zweiten Stellung, insbesondere um eine Schwenkachse, verschwenkbar an dem Seitenrahmen zu halten oder gehalten. Beispielsweise begrenzt der Seitenrahmen eine Türöffnung zumindest teilweise, insbesondere überwiegend oder vollständig. Beispielsweise ist in der ersten Stellung die Türöffnung zumindest teilweise von der Seitentür freigegeben. In anderen Worten ist in der ersten Stellung die Türöffnung zumindest teilweise geöffnet. Dadurch kann in der ersten Stellung eine Person über die geöffnete Türöffnung in den Innenraum gelangen oder aus dem Innenraum den Personenkraftwagen verlassen. In anderen Worten kann die Person in der ersten Stellung in den Personenkraftwagen einsteigen und/oder aus dem Personenkraftwagen aussteigen. In der zweiten Stellung ist die Türöffnung beispielsweise, insbesondere vollständig, von der Seitentür verschlossen. In anderen Worten ist in der zweiten Stellung die Türöffnung, insbesondere vollständig, von der Seitentür abgedeckt. Dadurch kann in der zweiten Stellung die Person nicht über die geschlossene Türöffnung in den Innenraum gelangen oder den Personenkraftwagen verlassen. Dies bedeutet, dass in der zweiten Stellung das Einsteigen und/oder das Aussteigen unterbleibt, das heißt nicht möglich ist. Die Seitentür weist wenigstens ein, insbesondere bauvariantenübergreifendes, Strukturbauteil auf. Das Strukturbauteil ist beispielsweise ein Türinnenteil oder ein Türaußenteil der Seitentür.
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Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass bei der ersten und der zweiten Bauvariante des Personenkraftwagens zumindest das Strukturbauteil der Seitentür vorgesehen ist beziehungsweise wird. Mit anderen Worten ausgedrückt weist die erste Bauvariante des Personenkraftwagens zumindest das, insbesondere bauvariantenübergreifende, Strukturbauteil der Seitentür auf, und die zweite Bauvariante des Personenkraftwagens weist zumindest das, insbesondere bauvariantenübergreifende, Strukturbauteil der Seitentür auf. Dies bedeutet, dass bei der ersten und der zweiten Bauvariante zumindest das Strukturbauteil der Seitentür verwendet wird. Es kann somit eine kommunale Tür beziehungsweise kommunale Seitentür für die erste und die zweite Bauvariante geschaffen werden. Dadurch kann die Anzahl an Gleichteilen besonders erhöht werden, wodurch der Herstellungsaufwand des Personenkraftwagens besonders gering gehalten werden kann.
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Darunter, dass das Strukturbauteil bauvariantenübergreifend ist beziehungsweise bei der ersten und der zweiten Bauvariante verwendet wird, kann insbesondere verstanden werden, dass sowohl die erste Bauvariante als auch die zweite Bauvariante des Personenkraftwagens das gleiche, insbesondere baugleiche, Strukturbauteil aufweisen. Somit ist zumindest das Strukturbauteil der Seitentür in der ersten und der zweiten Bauvariante bauvariantenübergreifend vorgesehen. Dies bedeutet, dass das Strukturbauteil sowohl für die erste Bauvariante als auch für die zweite Bauvariante verwendbar ist beziehungsweise verwendet wird.
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In weiterer Ausgestaltung weist das Baukastensystem zwei separat von den Seitenrahmenteilen ausgebildete und voneinander unterschiedliche heckseitige, insbesondere bauvariantenspezifische, Seitenwände auf. Darunter, dass die Seitenwände heckseitig sind, kann insbesondere verstanden werden, dass die Seitenwände in dem hinteren Bereich angeordnet beziehungsweise anzuordnen sind, insbesondere in dem Hinterwagen. Darunter, dass die heckseitigen Seitenwände voneinander unterschiedlich sind, kann insbesondere verstanden werden, dass sich die heckseitigen Seitenwände hinsichtlich ihrer strukturellen Merkmale unterscheiden, wie beispielsweise Geometrie und/oder Gewicht.
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Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die erste Bauvariante des Personenkraftwagens eine erste der heckseitigen, insbesondere bauvariantenspezifischen, Seitenwände aufweist. Mit anderen Worten ausgedrückt ist beziehungsweise wird bei der ersten Bauvariante die erste, insbesondere bauvariantenspezifische, heckseitige Seitenwand vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei der ersten Bauvariante die erste heckseitige Seitenwand verwendet wird. Die erste heckseitige Seitenwand ist beziehungsweise wird bei der ersten Bauvariante mit wenigstens einem der Seitenrahmenteile, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, verbunden. In anderen Worten ist bei der ersten Bauvariante die erste heckseitige Seitenwand zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem Seitenrahmen, insbesondere an wenigstens einem der Seitenrahmenteile, zu halten oder gehalten. Die zweite Bauvariante des Personenkraftwagens weist die zweite heckseitige, insbesondere bauvariantenspezifische, Seitenwand auf. In anderen Worten ist beziehungsweise wird bei der zweiten Bauvariante die zweite heckseitige Seitenwand vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei der zweiten Bauvariante die zweite heckseitige Seitenwand verwendet wird. Die zweite heckseitige Seitenwand wird beziehungsweise ist bei der zweiten Bauvariante mit wenigstens einem der Seitenrahmenteile verbunden. In anderen Worten ist bei der zweiten Bauvariante die zweite heckseitige Seitenwand zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem Seitenrahmen, insbesondere an wenigstens einem der Seitenrahmenteile, zu halten oder gehalten. Es kann also bei den Bauvarianten eine differenzierte „Seitenwand hinten“ vorgesehen werden. Dadurch kann der Personenkraftwagen, insbesondere ein Aussehen des Personenkraftwagens und/oder eine Aerodynamik des Personenkraftwagens, bauvariantenspezifisch angepasst werden. Dadurch können auf besonders aufwandsarme Weise die verschiedenen Bauvarianten des Personenkraftwagens realisiert beziehungsweise hergestellt werden.
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Es kann vorgesehen sein, dass die, insbesondere jeweilige, heckseitige Seitenwand separat von dem Seitenrahmen ausgebildet ist oder, dass die, insbesondere jeweilige, heckseitige Seitenwand als das dritte Seitenrahmenteil ausgebildet ist, das heißt als das dritte Seitenrahmenteil Teil des Seitenrahmens ist. Dadurch kann für die Bauvarianten ein differenzierter „Seitenrahmen außen“ realisiert werden.
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Darunter, dass die erste heckseitige Seitenwand bauvariantenspezifisch ist beziehungsweise die erste heckseitige Seitenwand bei der ersten Bauvariante verwendet wird, kann insbesondere verstanden werden, dass die erste heckseitige Seitenwand bezogen auf die beiden Bauvarianten ausschließlich bei der ersten Bauvariante, jedoch nicht bei der zweiten Bauvariante verwendet wird. Dies bedeutet, dass die zweite Bauvariante vorzugsweise frei von der ersten heckseitigen Seitenwand ist.
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Darunter, dass die zweite heckseitige Seitenwand bauvariantenspezifisch ist beziehungsweise, dass bei der zweiten Bauvariante die zweite heckseitige Seitenwand verwendet wird, kann insbesondere verstanden werden, dass zweite heckseitige Seitenwand bezogen auf die beiden Bauvarianten ausschließlich bei der zweiten Bauvariante, jedoch nicht bei der ersten Bauvariante verwendet wird. Dies bedeutet, dass die erste Bauvariante vorzugsweise frei von der zweiten heckseitigen Seitenwand ist.
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In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Baukastensystem zwei voneinander unterschiedliche, insbesondere bauvariantenspezifische, heckseitige Anbauteile, insbesondere heckseitige Stoßfänger, aufweist. Das jeweilige heckseitige Anbauteil ist vorzugsweise separat von der Karosserie ausgebildet. Das jeweilige heckseitige Anbauteil ist vorzugsweise als, insbesondere heckseitiger, Stoßfänger ausgebildet. Darunter, dass das Anbauteil heckseitig ist, kann insbesondere verstanden werden, dass das Anbauteil in dem hinteren Bereich angeordnet beziehungsweise anzuordnen ist, und somit insbesondere in dem Hinterwagen angeordnet ist. Darunter, dass die Anbauteile voneinander unterschiedlich sind, kann insbesondere verstanden werden, dass sich die Anbauteile hinsichtlich ihrer strukturellen Eigenschaften, wie beispielsweise Geometrie und/oder Gewicht, voneinander unterscheiden
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Es ist vorgesehen, dass die erste Bauvariante des Personenkraftwagens ein erstes der, insbesondere bauvariantenspezifischen, heckseitigen Anbauteile aufweist. In anderen Worten ist beziehungsweise wird bei der ersten Bauvariante das erste heckseitige Anbauteil vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei der ersten Bauvariante das erste heckseitige Anbauteil verwendet wird. Das erste heckseitige Anbauteil ist bei der ersten Bauvariante, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, an der Karosserie gehalten. In anderen Worten ist beziehungsweise wird bei der ersten Bauvariante das heckseitige Anbauteil, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, mit der Karosserie verbunden. Somit wird bei der ersten Bauvariante beispielsweise das erste heckseitige Anbauteil, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, an der Karosserie befestigt. Es ist vorgesehen, dass die zweite Bauvariante des Personenkraftwagens das zweite, insbesondere bauvariantenspezifische, heckseitige Anbauteil aufweist. In anderen Worten ist bei der zweiten Bauvariante das zweite heckseitige Anbauteil vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei der zweiten Bauvariante das zweite heckseitige Anbauteil verwendet wird. Das zweite heckseitige Anbauteil ist bei der zweiten Bauvariante, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, an der Karosserie gehalten. In anderen Worten ist beziehungsweise wird bei der zweiten Bauvariante das zweite heckseitige Anbauteil, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, mit der Karosserie verbunden. Dies bedeutet, dass bei der zweiten Bauvariante beispielsweise das zweite heckseitige Anbauteil, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, an der Karosserie befestigt wird. Es können somit für die Bauvarianten differenzierte Anbauteile verwendet werden. Dadurch kann der Personenkraftwagen, insbesondere hinsichtlich seiner Optik und/oder seiner Aerodynamik, besonders aufwandsarm bauvariantenspezifisch angepasst werden. Somit kann der Herstellungsaufwand des Personenkraftwagens besonders gering gehalten werden.
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In weiterer Ausgestaltung weist das Baukastensystem zwei voneinander unterschiedliche, insbesondere bauvariantenspezifische, Sitzanordnungen auf. Darunter, dass die Sitzanordnungen voneinander unterschiedlich sind, kann insbesondere verstanden werden, dass sich die Sitzanordnungen hinsichtlich ihrer strukturellen Eigenschaften, wie beispielsweise Geometrie und/oder Gewicht und/oder Anzahl an Sitzplätzen, voneinander unterscheiden. Eine erste der Sitzanordnungen weist zwei, insbesondere genau zwei, Sitzreihen auf, und die zweite Sitzanordnung weist drei, insbesondere genau drei, Sitzreihen auf. Vorzugsweise ist die jeweilige Sitzreihe zum Sitzen für wenigstens eine Person ausgebildet beziehungsweise vorgesehen. Beispielsweise weist die jeweilige Sitzreihe jeweils eine Sitzanlage oder mehrere Sitzanlagen auf. Die jeweilige Sitzanlage ist zum Sitzen für wenigstens eine Person vorgesehen beziehungsweise ausgebildet. Die Sitzreihen sind vorzugsweise in Fahrzeuglängsrichtung voneinander beabstandet.
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Es ist vorgesehen, dass die erste Bauvariante des Personenkraftwagens die erste, insbesondere bauvariantenspezifische, Sitzanordnung aufweist. In anderen Worten ist beziehungsweise wird bei der ersten Bauvariante die erste Sitzanordnung vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei der ersten Bauvariante die erste Sitzanordnung verwendet wird. Die erste Sitzanordnung ist beziehungsweise wird bei der ersten Bauvariante in dem Innenraum angeordnet. Es ist vorgesehen, dass die zweite Bauvariante des Personenkraftwagens die zweite Sitzanordnung aufweist. In anderen Worten ist beziehungsweise wird bei der zweiten Bauvariante die, insbesondere bauvariantenspezifische, zweite Sitzanordnung vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei der zweiten Bauvariante die zweite Sitzanordnung verwendet wird. Die zweite Sitzanordnung ist beziehungsweise wird bei der zweiten Bauvariante in dem Innenraum angeordnet. Somit kann bei den Bauvarianten auf besonders aufwandsarme Weise eine unterschiedliche Anzahl an Sitzplätzen in dem Personenkraftwagen realisiert werden. Daher kann der Herstellungsaufwand des Personenkraftwagens besonders gering gehalten werden. Insgesamt ist erkennbar, dass bei der zweiten Bauvariante beispielsweise eine kommunale Lage des Heckfensterrahmens bezogen auf die Fahrzeuglängsrichtung hinter der zweiten Sitzreihe realisiert werden kann, wobei dabei Kopfraum für die dritte Sitzreihe geschaffen werden kann, insbesondere über die entsprechend gestaltete jeweilige Heckklappe, insbesondere die zweite Heckklappe.
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Darunter, dass die erste Sitzanordnung bauvariantenspezifisch ist beziehungsweise dass bei der erste Bauvariante die erste Sitzanordnung verwendet wird, kann insbesondere verstanden werden, dass die erste Sitzanordnung bezogen auf die beiden Bauvarianten ausschließlich bei der ersten Bauvariante, jedoch nicht bei der zweiten Bauvariante verwendet wird. Dies bedeutet, dass die zweite Bauvariante vorzugsweise frei von der ersten Sitzanordnung ist.
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Darunter, dass die zweite Sitzanordnung bauvariantenspezifisch ist beziehungsweise dass bei der zweiten Bauvariante die zweite Sitzanordnung verwendet wird, kann insbesondere verstanden werden, dass die zweite Sitzanordnung bezogen auf die beiden Bauvarianten ausschließlich bei der zweiten Bauvariante, jedoch nicht bei der ersten Bauvariante verwendet wird. Dies bedeutet, dass die erste Bauvariante vorzugsweise frei von der zweiten Sitzanordnung ist.
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Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von wenigstens zwei, insbesondere voneinander unterschiedlichen, Bauvarianten eines eine selbstragende Karosserie aufweisenden Personenkraftwagens. Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des ersten Aspekts der Erfindung sind als Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des zweiten Aspekts der Erfindung anzusehen und umgekehrt.
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Das Verfahren umfasst die Schritte:
- - Bereitstellen wenigstens eines einen Innenraum und einen heckseitigen Laderaum des Personenkraftwagens zumindest teilweise begrenzenden Seitenrahmens, welcher ein erstes Seitenrahmenteil und wenigstens ein in Fahrzeugquerrichtung des Personenkraftwagens weiter außen als das erste Seitenrahmenteil anzuordnendes beziehungsweise angeordnetes zweites Seitenrahmenteil aufweist, und
- - Bereitstellen zweier voneinander unterschiedlichen Heckverschlussmodulen, insbesondere Heckklappen.
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Mit anderen Worten ausgedrückt wird bei einem insbesondere als ersten Schritt bezeichneten Schritt des Verfahrens der Seitenrahmen bereitgestellt, und bei einem insbesondere als zweiten Schritt bezeichneten Schritt des Verfahrens werden ein erstes der Heckverschlussmodule und das zweite Heckverschlussmodul, insbesondere eine erste der Heckklappen und die zweite der Heckklappen, bereitgestellt.
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Um einen Herstellungsaufwand des Personenkraftwagens besonders gering halten zu können, ist es vorgesehen, dass zum Herstellen einer ersten der Bauvarianten des Personenkraftwagens zumindest eines der Seitenrahmenteile und das erste der Heckverschlussmodule, insbesondere die erste der Heckklappen, vorgesehen werden. Das erste Heckverschlussmodul wird bei der ersten Bauvariante an der Karosserie befestigt. Zum Herstellen der zweiten Bauvariante des Personenkraftwagens werden das zumindest eine der Seitenrahmenteile und das zweite Heckverschlussmodul, insbesondere die zweite Heckklappe, vorgesehen. Das zweite Heckverschlussmodul wird bei der zweiten Bauvariante an der Karosserie befestigt.
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Die erste Heckklappe wird bei der ersten Bauvariante beispielsweise zwischen einer Schließstellung und wenigstens einer Offenstellung verschwenkbar an der Karosserie befestigt. Die zweite Heckklappe wird bei der zweiten Bauvariante beispielsweise zwischen einer Schließstellung und wenigstens einer Offenstellung verschwenkbar an der Karosserie befestigt.
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Die Karosserie weist wenigstens ein Dachelement aufweist, welches bei der ersten und der zweiten Bauvariante des Personenkraftwagens vorgesehen wird.
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Ein weiterer Aspekt betrifft eine Verwendung eines Baukastensystems gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung, wobei das Baukastensystem verwendet wird, um wenigstens eine der Bauvarianten herzustellen. Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des ersten und des zweiten Aspekts der Erfindung sind als Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des weiteren Aspekts anzusehen und umgekehrt.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar.
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Die Erfindung wird nun anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Baukastensystems;
- 2 eine schematische Teilansicht einer ersten mittels eines erfindungsgemäßen Baukastensystems herstellbaren Bauvariante eines Personenkraftwagens;
- 3 eine schematische Teilansicht einer zweiten mittels eines erfindungsgemäßen Baukastensystems herstellbaren Bauvariante eines Personenkraftwagens;
- 4 eine schematische Darstellung zweier mittels eines erfindungsgemäßen Baukastensystems herstellbaren Bauvarianten eines Personenkraftwagens; und
- 5 eine schematische Teilansicht eines Personenkraftwagens, welcher mittels eines erfindungsgemäßen Baukastensystems gemäß einer weiteren Ausführungsform herstellbar ist.
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In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt eine schematische Darstellung zur Veranschaulichung eines Baukastensystems 1 zur Herstellung von wenigstens zwei, insbesondere voneinander unterschiedlichen, Bauvarianten 2, 3 eines eine selbsttragende Karosserie 4 aufweisenden Personenkraftwagens 5. 2 zeigt in einer schematischen Seitenansicht den Personenkraftwagen 5 gemäß der ersten Bauvariante 2. 3 zeigt in einer schematischen Seitenansicht den Personenkraftwagen 5 gemäß der zweiten Bauvariante 3.
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Das Baukastensystem 1, insbesondere die Karosserie 4, weist wenigstens einen einen Innenraum 6 des Personenkraftwagens 5 und einen heckseitigen Laderaum 7 des Personenkraftwagens 5 zumindest teilweise begrenzenden Seitenrahmen 8 auf. Der Seitenrahmen 8 weist ein erstes Seitenrahmenteil 9 und wenigstens ein in Fahrzeugquerrichtung 10 des Personenkraftwagens 5 weiter außen als das erste Seitenrahmenteil 9 angeordnetes zweites Seitenrahmenteil 11 auf. Die Seitenrahmenteile 9, 11 sind vorzugsweise separat voneinander ausgebildet.
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Das Baukastensystem 1 weist zwei voneinander unterschiedliche Heckverschlussmodule auf, welche in dem Ausführungsbeispiel als Heckklappen 12, 13 ausgebildet sind. Dies bedeutet, dass es sich bei dem jeweiligen Heckverschlussmodul beispielsweise um die jeweilige Heckklappe 12, 13 handelt. Die Heckklappen 12, 13 sind jeweils zwischen einer jeweiligen Schließstellung 14, 15 und wenigstens einer jeweiligen Offenstellung verschwenkbar. In 2 ist eine erste der Heckklappen 12 in ihrer Schließstellung 14 gezeigt, und in 3 ist die zweite der Heckklappen 13 in ihrer Schließstellung 15 gezeigt.
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Um einen Herstellungsaufwand des Personenkraftwagens 5 besonders gering halten zu können, ist es vorgesehen, dass die erste Bauvariante 2 des Personenkraftwagens 5 zumindest eines der Seitenrahmenteile 9, 11 und die erste Heckklappe 12 aufweist, welche bei der ersten Bauvariante 2 zwischen ihrer Schließstellung 14 und ihrer Offenstellung verschwenkbar an der Karosserie 4 gehalten ist. Die zweite Bauvariante 3 des Personenkraftwagens 5 weist das zumindest eine der Seitenrahmenteile 9, 11 und die zweite Heckklappe 13 auf, welche bei der zweiten Bauvariante 3 zwischen ihrer Schließstellung 15 und ihrer Offenstellung verschwenkbar an der Karosserie 4 gehalten ist. Der Seitenrahmen 8, insbesondere zumindest das eine der Seitenrahmenteile 9, 11, ist somit bauvariantenübergreifend ausgebildet. Die Heckklappen 12, 13 sind somit bauvariantenspezifisch ausgebildet. Dadurch können die verschiedenen Bauvarianten 2, 3 besonders aufwandsarm hergestellt werden. Insbesondere weist die erste Bauvariante 2 bezogen auf die Heckklappen 12, 13 ausschließlich die erste Heckklappe 12 auf, und die zweite Bauvariante 3 weist bezogen auf die Heckklappen 12, 13 ausschließlich die zweite Heckklappe 13 auf.
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Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die Bauvarianten 2, 3 des Personenkraftwagens 5 jeweils das erste und das zweite Seitenrahmenteil 9, 11 aufweisen. Die Seitenrahmenteile 9, 11 sind somit bauvariantenübergreifend ausgebildet.
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4 zeigt in einer schematischen Darstellung, insbesondere in einer schematischen seitlichen Teilansicht, die Bauvarianten 2, 3 des Personenkraftwagens 5. Es sind in dieser Darstellung sozusagen gemeinsam beide Bauvarianten 2, 3 veranschaulicht. Dabei ist aus 4 erkennbar, dass der Personenkraftwagen 5 durch das Verwenden der bauvariantenspezifischen Heckklappen 12, 13 bei der jeweiligen Bauvariante 2, 3 im Heckbereich jeweils unterschiedlich gestaltet werden kann, wohingegen übrige Bereiche des Personenkraftwagens 5 bei den Bauvarianten 2, 3 vorzugsweise gleich beziehungsweise identisch ausgebildet werden können.
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In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass die Karosserie 4 wenigstens eine als C-Säule oder als D-Säule ausgebildete, insbesondere bauvariantenübergreifende, Fahrzeugsäule 16 aufweist, welche zumindest teilweise durch den Seitenrahmen 8, insbesondere das erste und/oder das zweite Seitenrahmenteil 9, 11, gebildet ist. Dabei weisen die Bauvarianten 2, 3 des Personenkraftwagens 5 jeweils die Fahrzeugsäule 16 auf.
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In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass die Karosserie 4 wenigstens ein, insbesondere bauvariantenübergreifendes, Dachelement 17 aufweist, welches bei der ersten und der zweiten Bauvariante 2, 3 des Personenkraftwagens 5 vorgesehen ist. Beispielsweise ist beziehungsweise werden das Dachelement 17 und der Seitenrahmen 8, insbesondere zumindest eines der Seitenrahmenteile 9, 11, miteinander verbunden. Vorzugsweise schließt die jeweilige Heckklappe 12, 13 in Fahrzeuglängsrichtung 18 des Personenkraftwagens 5 nach hinten hin, insbesondere mittelbar oder direkt, an das Dachelement 17 an. Beispielsweise erstreckt sich das Dachelement 17 bezogen auf die Fahrzeuglängsrichtung 18 zumindest über eine überwiegende, insbesondere sich in Fahrzeuglängsrichtung 18 erstreckende, Gesamtlänge des Personenkraftwagens 5. Beispielsweise weist das Baukastensystem 1, insbesondere die Karosserie 4, ein, insbesondere bauvariantenübergreifendes, Fahrzeugdach auf, welches bei der ersten und der zweiten Bauvariante 2, 3 des Personenkraftwagens 5 vorgesehen ist beziehungsweise wird. Die Fahrzeuglängsrichtung 18 ist mittels eines Koordinatensystems 36 veranschaulicht, in welchem auch eine Fahrzeughochrichtung 24 des Personenkraftwagens 5 veranschaulicht ist,
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In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Baukastensystem 1 wenigstens eine Seitentür 19 aufweist, welche wenigstens ein, insbesondere bauvariantenübergreifendes, Strukturbauteil 20 aufweist. Die Seitentür 19 ist vorzugsweise als hintere beziehungsweise heckseitige Seitentür 19 ausgebildet. Zumindest das Strukturbauteil 20 ist beziehungsweise wird vorzugsweise bei der ersten und der zweiten Bauvariante 2, 3 des Personenkraftwagens 5 vorgesehen ist. Beispielsweise wird die Seitentür 19, insbesondere das Strukturbauteil 20, mit dem Seitenrahmen 8, insbesondere mit zumindest einem der Seitenrahmenteile 9, 11, verbunden. Es kann vorgesehen sein, dass eine Beplankung, insbesondere Teilbeplankung, der Seitentür 19 bauvariantenspezifisch ausgebildet ist. Alternativ kann es vorgesehen sein, dass die, insbesondere vollständige, Seitentür bauvariantenübergreifend ausgebildet ist, wodurch die Seitentür 19 bei der ersten und der zweiten Bauvariante 2, 3 des Personenkraftwagens 5 vorgesehen ist beziehungsweise wird.
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In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Baukastensystem 1 zwei separat von den Seitenrahmenteilen 9, 11 ausgebildete und voneinander unterschiedliche heckseitige Seitenwände 21, 22 aufweist. Die erste Bauvariante 2 des Personenkraftwagens 5 weist eine erste der heckseitigen Seitenwände 21 auf, welche bei der ersten Bauvariante 2 mit wenigstens einem der Seitenrahmenteile 9, 11 verbunden ist beziehungsweise wird. Die zweite Bauvariante 3 des Personenkraftwagens 5 weist die zweite heckseitige Seitenwand 22 auf, welche bei der zweiten Bauvariante 3 mit wenigstens einem der Seitenrahmenteile 9, 11 verbunden ist beziehungsweise wird. Die heckseitige Seitenwände 21, 22 sind somit bauvariantenspezifisch ausgebildet. Somit weist die erste Bauvariante 2 bezogen auf die heckseitigen Seitenwände 21, 22 ausschließlich die heckseitige Seitenwand 21 auf, und die zweite Bauvariante 3 weist bezogen auf die heckseitigen Seitenwände 21, 22 ausschließlich die zweite heckseitige Seitenwand 22 auf. Beispielsweise weist das Baukastensystem 1 eine, insbesondere separat von den heckseitigen Seitenwänden 21, 22 ausgebildete, insbesondere bauvariantenübergreifende, weitere Seitenwand 23 auf, welche bei der ersten und der zweiten Bauvariante 2, 3 des Personenkraftwagens 5 vorgesehen ist beziehungsweise vorgesehen wird. Beispielsweise schließt sich die jeweilige heckseitige Seitenwand 21, 22 in Fahrzeuglängsrichtung 18 des Personenkraftwagens 5 nach hinten hin, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, an die weitere Seitenwand 23 an. Die weitere Seitenwand 23 kann Teil des Seitenrahmens 8 oder separat von dem Seitenrahmen 8 ausgebildet sein.
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In weiterer Ausgestaltung weist das Baukastensystem 1 zwei, insbesondere bauvariantenspezifische, voneinander unterschiedliche heckseitigen Anbauteile 25, 26 auf. Die heckseitigen Anbauteile sind in dem Ausführungsbeispiel als Stoßfänger 27, 28 ausgebildet. Die erste Bauvariante 2 des Personenkraftwagens 5 weist ein erstes der heckseitigen Anbauteile 25, insbesondere einen ersten der Stoßfänger 27, auf. Das erste heckseitige Anbauteil 25, insbesondere der erste Stoßfänger 27, ist bei der ersten Bauvariante 2 an der Karosserie 4 gehalten. Die zweite Bauvariante 3 des Personenkraftwagens 5 weist das zweite heckseitige Anbauteil 26, insbesondere den zweiten Stoßfänger 28, auf. Das zweite heckseitige Anbauteil 26, insbesondere der zweite Stoßfänger 28, ist bei der zweiten Bauvariante 3 an der Karosserie 4 gehalten. Somit weist die erste Bauvariante 2 bezogen auf die Anbauteile 25, 26 ausschließlich das erste Anbauteil 25 auf, und die zweite Bauvariante 3 weist bezogen auf die Anbauteile 25, 26 ausschließlich das zweite Anbauteil 26 auf.
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In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Baukastensystem 1 zwei voneinander unterschiedliche Sitzanordnungen 29, 30 aufweist, wobei eine erste der Sitzanordnungen 29 zwei Sitzreihen 31 aufweist und die zweite Sitzanordnung 30 drei Sitzreihen 31 aufweist. Die erste Bauvariante 2 des Personenkraftwagens 5 weist die erste Sitzanordnung 29 auf, welche bei der ersten Bauvariante 2 in dem Innenraum 6 angeordnet ist. Die zweite Bauvariante 3 des Personenkraftwagens 5 weist die zweite Sitzanordnung 30 auf, welche bei der zweiten Bauvariante 3 in dem Innenraum 6 angeordnet ist. Somit sind die Sitzanordnungen 29, 30 bauvariantenspezifisch ausgebildet. Dies bedeutet, dass die erste Bauvariante 2 bezogen auf die Sitzanordnungen 29, 30 ausschließlich die erste Sitzanordnung 29 aufweist und die zweite Bauvariante 3 bezogen auf die Sitzanordnungen 29, 30 ausschließlich die zweite Sitzanordnung 30 aufweist.
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5 zeigt den Personenkraftwagen 5 gemäß einer weiteren Ausführungsform beziehungsweise gemäß einer weiteren Ausführungsform des Baukastensystems 1. Dabei weist der Personenkraftwagen 5 beziehungsweise das Baukastensystem 1 wenigstens einen im Dachbereich 32 des Personenkraftwagens 5 angeordneten beziehungsweise anzuordnenden heckseitigen Querträger 33 auf, welcher bei der ersten und der zweiten Bauvariante 2, 3 des Personenkraftwagens 5 vorgesehen ist. Der heckseitige Querträger 33 ist somit bauvariantenübergreifend ausgebildet.
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In dem Ausführungsbeispiel begrenzt die jeweilige heckseitige Seitenwand 21, 22 jeweils eine jeweilige Fensteröffnung 34, in welcher eine heckseitige Seitenscheibe anordenbar oder angeordnet ist. Die Fensteröffnung 34 ist beispielsweise bauvariantenübergreifend ausgebildet. Somit weist beispielsweise die erste und die zweite Bauvariante 2, 3 die, insbesondere baugleiche, Fensteröffnung 34 auf. In dem Ausführungsbeispiel ist die Fensteröffnung 34 von dem Dachelement 17 und/oder von der jeweiligen Heckklappe 12, 13 teilweise begrenzt. Beispielsweise schließt sich in Fahrzeuglängsrichtung 18 des Personenkraftwagens 5, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, nach vorne hin die Seitentür 19 an die Fensteröffnung 34 an. Beispielsweise weist die Seitentür 19 eine, insbesondere separat von der Fensteröffnung 34 ausgebildete, zweite Fensteröffnung 35 auf, in welcher wenigstens eine Seitenscheibe der Seitentür 19 anordenbar oder angeordnet ist. Die in der Fensteröffnung 34 angeordnete beziehungsweise anzuordnende Seitenscheibe ist separat von der in der zweiten Fensteröffnung 35 angeordneten beziehungsweise anzuordnenden Seitenscheibe ausgebildet. Vorzugsweise schließen die Seitenscheiben, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, in Fahrzeuglängsrichtung 18 aneinander an.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Baukastensystem
- 2
- erste Bauvariante
- 3
- zweite Bauvariante
- 4
- Karosserie
- 5
- Personenkraftwagen
- 6
- Innenraum
- 7
- Laderaum
- 8
- Seitenrahmen
- 9
- erstes Seitenrahmenteil
- 10
- Fahrzeugquerrichtung
- 11
- zweites Seitenrahmenteil
- 12
- erste Heckklappe
- 13
- zweite Heckklappe
- 14
- Schließstellung der ersten Heckklappe
- 15
- Schließstellung der zweiten Heckklappe
- 16
- Fahrzeugsäule
- 17
- Dachelement
- 18
- Fahrzeuglängsrichtung
- 19
- Seitentür
- 20
- Strukturbauteil
- 21
- erste heckseitige Seitenwand
- 22
- zweite heckseitige Seitenwand
- 23
- weitere Seitenwand
- 24
- Fahrzeughochrichtung
- 25
- erstes Anbauteil
- 26
- zweites Anbauteil
- 27
- erster Stoßfänger
- 28
- zweiter Stoßfänger
- 29
- erste Sitzanordnung
- 30
- zweite Sitzanordnung
- 31
- Sitzreihe
- 32
- Dachbereich
- 33
- Querträger
- 34
- Fensteröffnung
- 35
- zweite Fensteröffnung
- 36
- Koordinatensystem