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Die Erfindung betrifft eine Klimatisierungseinrichtung für ein Steuerrad eines Kraftwagens sowie einen Kraftwagen mit einer solchen Klimatisierungseinrichtung.
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Zum Erwärmen von Steuerrädern oder Lenkrädern von Kraftwägen sind sogenannte Litzenheizungen bekannt, bei welchen sich unter einem Steuerradbezug eine Heizmatte befindet, welche aus einzelnen Litzen oder stromleitfähigen, bezogen auf elektrischen Strom, Drähten besteht, welche sich bei einer Bestromung erwärmen und somit das Steuerrad heizen. Nachteilig hierbei ist, insbesondere im Winter, dass Finger und Handaußenflächen eines Fahrers, welcher das Steuerrad festhält, an deren Außenseiten oder dem Steuerrad abgewandten Seiten kalt bleiben können, trotz einer Bestromung der Heizmatte.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine besonders effiziente Klimatisierungseinrichtung für ein Steuerrad eines Kraftwagens sowie einen Kraftwagen mit einer solchen Klimatisierungseinrichtung bereitzustellen.
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Die Aufgabe wird durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen oder Ausführungsformen der Erfindung sind durch die abhängigen Patentansprüche, die folgende Beschreibung sowie die Figuren beschrieben.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft eine Klimatisierungseinrichtung für ein Steuerrad eines Kraftwagens, wobei die Klimatisierungseinrichtung wenigstens eine Luftfördereinrichtung zum Fördern von Luft umfasst, welche an einer einem Fahrer des Kraftwagens abgewandten Steuerradrückseite, insbesondere an einer steuerradrückseitigen Steuerradabdeckung, anordenbar ist, wodurch wenigstens ein Teilbereich einer dem Fahrer abgewandten Rückseite eines Steuerradrings des Steuerrades mit der Luft beaufschlagbar ist. Mit anderen Worten soll eine Rückseite, beispielsweise eine einer Windschutzscheibe oder Frontscheibe des Kraftwagens zugewandte Seite des Steuerrades, mit von der wenigstens einen Luftfördereinrichtung geförderten Luft anblasbar sein, wobei die wenigstens eine Luftfördereinrichtung an einer Steuerradrückseite anordenbar ist. Durch die unmittelbare Nähe der wenigstens einen Luftfördereinrichtung zu einer oder beiden Händen eines Fahrers, welche das Steuerrad umgreifen können, kann Wärme, insbesondere im im Kraftwagen angeordneten Zustand der Klimatisierungeinrichtung, der von der Luftfördereinrichtung geförderten Luft insbesondere an den Fingern besonders schnell und dreidimensional für den Fahrer spürbar sein und über die Finger kann sich diese Wärme in die jeweilige Hand hin ausbreiten und beim Fahrer in vorteilhafter Weise Behaglichkeit schaffen. Mit der „unmittelbaren Nähe“ ist hier insbesonders ein Abstand einer jeweiligen Luftfördereinrichtung zu wenigstens einer das Steuerrad umgreifenden Hand des Fahrers von 3 bis 20 cm gemeint. Mit der wenigstens einen Luftfördereinrichtung sind eine oder mehrere Luftfördereinrichtungen gemeint, insbesondere zwei Luftfördereinrichtungen. Die Luftfördereinrichtung kann an der von dem Fahrer abgewandten Steuerradrückseite, insbesondere an einer steuerradrückseitigen Steuerradabdeckung anordenbar sein, wobei die Steuerradabdeckung beispielsweise einen Teil einer Rückseite des Steuerrades und eine mit dem Steuerrad verbundene Lenkstange abdecken kann. Dadurch, dass die Klimatisierungseinrichtung, insbesondere die Luftfördereinrichtung, an dieser Steuerradabdeckung anordenbar ausgebildet ist, ergibt sich zudem der Vorteil, dass lediglich an der Steuerradabdeckung eine Halteeinrichtung zur Aufnahme und/oder Montage der wenigstens einen Luftfördereinrichtung vorgesehen sein muss, wodurch sich ein Herstellungsaufwand des gesamten Steuerrades mit einer solchen Klimatisierungseinrichtung besonders gering halten lässt.
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Der Steuerradring kann als ein insbesondere ringförmiger, um eine Achse der Lenksstange herum zumindest teilweise rotationssymmetrisch ausgebildeter Teil des Steuerrades ausgebildet sein, welcher dafür vorgesehen ist, von einer oder den beiden Händen des Fahrers zum Lenken oder Steuern des Kraftwagens, insbesondere durch Verdrehen oder Rotieren der Lenkstange, festgehalten zu werden. Entsprechend einer 10 Minuten nach 10 Uhr-Zeigerstellung einer analogen Uhr, gemäß welcher das Steuerrad, insbesondere der Steuerradring, von dem Fahrer vorschriftsmäßig zu halten ist, können an den Spitzen des Minuten- und des Stundenzeigers Teilbereiche oder Haltebereiche vorgesehen sein, an welchem der Fahrer das Lenkrad mit seinen beiden Händen ergreifen soll. Dieser Teilbereich oder diese beiden Teilbereiche oder Haltebereiche sollen durch wenigstens eine, insbesondere durch zwei Luftfördereinrichtungen mit der von der Luftfördereinrichtung förderbaren Luft jeweils beaufschlagbar sein.
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Eine Weiterbildung der Klimatisierungseinrichtung sieht vor, dass die wenigstens eine Luftfördereinrichtung mittels eines Kugelgelenks drehbar gelagert an der Steuerradrückseite anordenbar ist zum Verändern einer Luftförderrichtung der wenigstens einen Luftfördereinrichtung, insbesondere zum Beaufschlagen eines bezogen auf eine Fahrzeughochrichtung des Kraftwagens unter dem Steuerrad angeordneten Fußraum des Fahrers mit von der der wenigstens einen Luftfördereinrichtung förderbaren Luft. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass die Luftfördereinrichtung nach unten, also entgegen der Fahrzeughochrichtung gedreht werden kann, um beispielsweise mit von ihr ausgestoßener Warmluft einen Fußraum des Fahrers und/oder dessen Kniebereiche zu beheizen. Das Kugelgelenk kann eine Arretiereinrichtung aufweisen, mittels welcher die Luftfördereinrichtung in einer jeweiligen Stellung oder Drehstellung gehalten werden kann, wobei die Luftfördereinrichtung gedreht werden kann, bei Überwinden einer Haltekraft der Arretiereinrichtung. Mit nach unten gedreht ist hier gemeint, dass eine Auslassöffnung der Luftfördereinrichtung, aus welcher von der Luftfördereinrichtung geförderte Luft ausgestoßen wird, nach unten gerichtet wird, sodass die ausgestoßene Luft nach unten, entgegen der Fahrzeughochrichtung strömt.
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Durch die Drehbarkeit der Luftfördereinrichtung infolge einer Befestigbarkeit oder Befestigung mittels des Kugelgelenks im im Kraftwagen angeordneten Zustand der Klimatisierungseinrichtung ergibt sich zudem der Vorteil, dass insbesondere im Sommer die Luftfördereinrichtung derart gedreht werden kann, sodass eine Einlassöffnung der Luftfördereinrichtung, durch welche Luft einsaugbar ist, nach unten gedreht werden kann, sodass beispielsweise nicht von einer durch die Frontscheibe scheinenden Sonne erwärmte Luft eingesaugt und ausgestoßen wird, sondern nicht durch die Sonne erwärmte, kühlere Luft aus dem abgeschatteten Fußraum angesaugt und ausgestoßen werden kann. Dadurch kann wenigstens ein Teilbereich des Steuerrades im Sommer gekühlt werden.
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Eine Weiterbildung der Klimatisierungseinrichtung sieht vor, dass die wenigstens eine Luftfördereinrichtung einenends eine konvergente Düse zum Ausstoßen von Luft und stromauf der Düse bezogen auf eine Luftförderrichtung der wenigstens einen Luftfördereinrichtung ein elektrisch betreibbares Heizelement aufweist. Mit anderen Worten soll die Luftfördereinrichtung eine Düse mit einem sich in Strömungsrichtung hin zu einer Auslassöffnung verkleinernden, fluidisch, insbesondere von Luft, durchströmbaren Querschnitt aufweisen, wobei die Austrittsöffnung den kleinsten Querschnitt aufweisen kann. Durch die konvergente Düse kann die aus der Austrittsöffnung auszustoßende Luft besonders schnell ausgestoßen werden (hier im Unterschall), wodurch sich ein Wärmeübergang oder eine Wärmeübertragung beziehungsweise ein Wärmeübertragungskoeffizient zwischen einer Hand des Fahrers und der ausgestoßenen Luft besonders effizient verbessern oder erhöhen lässt, sodass die Hand des Fahrers besonders schnell gekühlt oder beheizt werden kann. Das bedeutet, dass bei einer Kühlung der Hand Wärme von der Hand besonders gut von der strömenden und von der Luftfördereinrichtung ausgestoßenen Luft aufgenommen werden kann und zum Erwärmen der Hand besonders gut Wärme von der strömenden Luft an die Hand abgegeben werden kann. Durch die konvergente Düse ergibt sich zudem der Vorteil, dass der wenigstens einen Teilbereich oder Haltebereich auf der Steuerradrückseite besonders klein ausgebildet sein kann oder der Teilbereich besonders zielgerichtet und/oder effizient angeströmt werden kann. Das Heizelement kann in der Luftfördereinrichtung in Strömungsrichtung zwischen einem, beispielsweise einen Elektromotor umfassendes und durch diesen antreibbares, Luftförderrad zum Fördern der Luft und der Düse angeordnet sein und beispielsweise als PTC-Heizelement (PTC: Positive Temperature Coefficient) ausgebildet sein. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass mittels einer Bestromung des Heizelements die von der Luftfördereinrichtung auszustoßende Luft vor einem Ausstoßen durch die Düse erwärmt werden kann.
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Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft einen Kraftwagen mit einer Klimatisierungseinrichtung, insbesondere gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung. Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen des ersten Aspekts sind als Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen des zweiten Aspekts der Erfindung anzusehen und umgekehrt. Insbesondere ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Klimatisierungseinrichtung für das Steuerrad mit einer Zentralsteuerung des Kraftwagens für eine Klimatisierung des Kraftwagens, insbesondere eines Kraftwageninnenraums, verbindbar ausgebildet ist, oder in im Kraftwagen angeordneten Zustand mit dieser von dieser ansteuerbar, insbesondere aktivierbar und/oder deaktivierbar, verbunden ist. Dadurch ist insbesondere ermöglicht, dass, beispielsweise im Winter, der Fahrer rechtzeitig oder zeitlich bevor er ins Fahrzeug oder den Kraftwagen steigt, beispielsweise über WLAN (Wireless Local Area Network) oder eine andere Fernmeldetechnik die Zentralsteuerung ansteuert und über diese beispielsweise die Klimatisierungseinrichtung für das Steuerrad von außerhalb des Kraftwagens aktiviert werden kann. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass der Fahrer bei Fahrtantritt ein wohl temperiertes Steuerrad oder Lenkrad zum Steuern des Kraftwagens ergreifen kann. Analog hierzu kann die Klimatisierungseinrichtung für das Steuerrad im Sommer, also zum Kühlen des Steuerrades, insbesondere eines Haltebereichs des Steuerrades, aktiviert werden. Zum Kühlen des Steuerrades kann vorgesehen sein, dass die eine oder die mehreren Luftfördereinrichtungen der Klimatisierungseinrichtung die besonders kühle Luft unter dem Lenkrad oder Steuerrad ansaugen können und damit das Steuerrad, insbesondere den oder die Haltebereiche mit dieser vergleichsweisen kühlen Luft beaufschlagen können. Insbesondere im Sommer kann der oder die Haltebereiche durch Sonneneinstrahlung besonders stark aufgeheizt sein. Durch eine Kühlung des oder der Haltebereiche mittels der Klimatisierungseinrichtung sind diese für die Hände des Fahrers besonders angenehm zu ergreifen oder zu umgreifen. In vorteilhafter Weise erfordert eine solche Kühlung oder ein Erwärmen des Steuerrades, wobei bei einem Erwärmen des Steuerrades eine Bestromung eines Heizelements einer jeweiligen Luftfördereinrichtung vorgesehen sein kann, besonders wenig Energie, insbesondere elektrische Energie. Diese elektrische Energie kann beispielsweise von einem von dem Kraftwagen, insbesondere an dessen Kraftwagendach angeordneten, Solarmodul bereitgestellt werden.
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Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Luftfördereinrichtung einen Temperatursensor zum Sensieren der von der Luftfördereinrichtung angesaugten Luft aufweist. Der Temperatursensor kann mit der Zentralsteuerung des Kraftwagens für eine Klimatisierung des Kraftwagens verbindbar ausgebildet sein. Weist die Luftfördereinrichtung den Temperatursensor auf, kann vorgesehen sein, dass das Heizelement mit der Zentralsteuerung verbindbar ausgebildet ist, wobei eine Stromzufuhr mittels der Zentralsteuerung regelbar ausgebildet sein kann. Eine Heizleistung beziehungsweise eine Stromzufuhr des Heizelements kann in Abhängigkeit einer sensierten Temperatur der die Luftfördereinrichtung durchströmenden Luft, insbesondere der von der Luftfördereinrichtung angesaugten Luft geregelt werden.
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Soll beispielsweise das Steuerrad geheizt werden und die angesaugte Luft weist beispielsweise schon 25 °C auf, so kann das Heizelement nur noch besonders wenig zuheizen, weil die ansaugbare Luft bereits besonders warm ist. Weist die angesaugte Luft jedoch beispielsweise nur 5 °C auf und das Steuerrad soll geheizt werden, kann eine dem Heizelement zugeführte elektrische Leistung maximal sein. Zusätzlich oder alternativ kann eine Lüfterleistung oder die einem Lüfterrad zum Fördern von von der Luftfördereinrichtung auszustoßenden Luft über die Zentralsteuerung des Kraftwagens steuerbar oder regelbar ausgebildet sein. Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass die Lüfterleistung stufenlos eingestellt werden kann und von einem Kraftwageninsassen, insbesondere dem Fahrer, jederzeit, also beispielsweise während der Fahrt oder vor einem Fahrtantritt, angepasst oder verändert werden kann, beispielsweise über eine Anzeige- und Bedieneinrichtung des Kraftwagens.
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Der Kraftwagen ist beispielsweise als Kraftfahrzeug, insbesondere als Personenkraftwagen oder als Nutzkraftwagen ausgebildet. Der Kraftwagen kann als ein Elektrofahrzeug oder Hybridfahrzeug oder ein ausschließlich mittels einer Verbrennungskraftmaschine antreibbares Kraftfahrzeug ausgebildet sein.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Dabei zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung einer Schnittansicht einer von Luft durchströmten Luftfördereinrichtung einer Klimatisierungseinrichtung für ein Steuerrad mit einem Luftförderrad, einem Heizelement und einer Düse;
- 2 eine schematische Darstellung einer Vorderansicht einer Luftfördereinrichtung durch deren Düsenwandung hindurch mit einer Flachdüse als Düse, einem Heizelement und einem Luftförderrad;
- 3 eine schematische Darstellung einer Steuerradrückseite eines Steuerrades mit einer Klimatisierungseinrichtung umfassend zwei Luftfördereinrichtungen zum Beaufschlagen der Steuerradrückseite mit Luft; und
- 4 eine schematische Darstellung einer Draufsicht auf das Steuerrad aus 3, entgegen einer Fahrzeughochrichtung.
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In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt eine schematische Schnittansicht einer von Luft durchströmten Luftfördereinrichtung 10 einer Klimatisierungseinrichtung für ein Steuerrad mit einem Luftförderrad 12, einem Heizelement 14 und einer, insbesondere konvergenten, Düse 16. Wie in 1 dargestellt, kann über eine Zufuhröffnung Zuluft 18, gefördert oder angesaugt von dem sich drehenden oder drehbaren Luftförderrad 12 in die Luftfördereinrichtung 10 einströmen. Stromab der Zuführöffnung kann das Luftförderrad 12 angeordnet sein. Stromab des Luftförderrades 12 kann das Heizelement 14 angeordnet sein. Stromab in Strömungsrichtung des Heizelements 14 kann die Düse 16 angeordnet sein, welche einen Strömungsquerschnitt oder durchströmbaren Querschnitt aufweisen kann, welcher sich in Strömungsrichtung hin zu einer Austrittsöffnung verjüngen kann, wobei durch die Austrittsöffnung hindurch, welche von der konvergenten Düse 16 beziehungsweise deren Wandung begrenzt sein kann, kann die Luft als Abluft 20 in eine Umgebung ausströmen und insbesondere eine Steuerradrückseite 24 und/oder einen Haltebereich 28 des Steuerrades anströmen. Eine Schnittebene des in 1 dargestellten Schnittes der Luftfördereinrichtung 10 kann eine mittlere Strömungsrichtung der durch die Luftfördereinrichtung 10 geförderten Luft umfassen, beziehungsweise die mittlere Strömungsrichtung kann in der Schnittebene liegen.
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2 zeigt eine schematische Darstellung einer Vorderansicht einer Luftfördereinrichtung 10 durch deren Düsenwandung hindurch mit einer Flachdüse als Düse 16, mit einem Heizelement 14 und einem Luftförderrad 12. Wie in 2 dargestellt, kann die Düse 16 bezogen auf die mittlere Strömungsrichtung der Luftströmung durch die Luftfördereinrichtung 10 nicht rotationssymmetrisch ausgebildet sein, sondern als Flachdüse ausgeführt sein. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass ein größerer Bereich des Steuerrades, insbesondere des Steuerradrings 22, und/oder ein besonders großer Haltebereich 28 mit jeweils von einer Luftfördereinrichtung 10 geförderten Luft beaufschlagt werden kann, verglichen mit einer rotationssymmetrisch ausgebildeten Düse. In 2 ist die begrenzende Wandung der als Flachdüse ausgebildeten Düse 16 transparent oder nicht dargestellt, sodass die in Strömungsrichtung hinter der Düse, insbesondere hinter der Austrittsöffnung angeordneten Elemente, wie das Luftförderrad 12 und das Heizelement 14 sichtbar sind.
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Beispielübergreifend und/oder figurenübergreifend kann vorgesehen sein, dass die Luftfördereinrichtung 10 oder jede Luftfördereinrichtung 10 der Klimatisierungseinrichtung eine Stromversorgung aufweist, welche insbesondere mit einer Zentralsteuerung eines Kraftwagens für eine Klimatisierung des Kraftwagens und/oder mit dessen Strombordnetz verbindbar ausgebildet ist, wobei mittels der Stromversorgung das Heizelement, welches insbesondere als PTC-Heizelement ausgeführt sein kann, mit einer elektrischen Leistung von 12 Volt Spannung in Verbindung mit einer Stromstärke von 3 Ampere versorgbar ist und/oder das Lüfterrad 12 mit einer elektrischen Leistung in Verbindung mit einer elektrischen Spannung von 12 Volt und einer elektrischen Stromstärke von 0,2 Ampere versorgbar ist.
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3 zeigt eine Steuerradrückseite 24 eines Steuerrades eines Kraftwagens mit einer Klimatisierungseinrichtung, welche zwei Luftfördereinrichtungen 10 umfasst. Wie in 3 dargestellt, können die Luftfördereinrichtungen 10 jeweils in der Zeichenebene von 3 gedreht werden, also beispielsweise um eine jeweilige Drehachse, welche jeweilsparallel oder schräg zu einer Achse der Lenkstange 26 verlaufen kann. Durch die jeweils drehbar befestigten Luftfördereinrichtungen 10 kann beispielsweise jeder Luftfördereinrichtung 10 ein Haltebereich 28 zugewiesen werden, welchen die Luftfördereinrichtungen 10 jeweils mit von ihnen ausgestoßener Abluft beaufschlagen können. Im Winter kann beispielsweise dem Heizelement 14 einer jeweiligen Luftfördereinrichtung 10 Strom zugeführt werden, sodass die Abluft beim Anströmen der im Haltebereich 28 angeordneten Hände 30 des Fahrers, insbesondere dessen Fingerspitzen, erwärmt werden können. Mit Erwärmen ist hier gemeint, dass die Abluft 20 wärmer sein kann als die jeweils von einer Luftfördereinrichtung angesaugten Zuluft 18. Der Haltebereich 28 kann sich insbesondere in zwei Teilbereiche des Steuerradrings 22 untergliedern, in welchen jeweils eine Hand 30 des Fahrers den Steuerradring 22 umfasst oder umfassen kann. Dadurch, dass die Luftfördereinrichtungen 10 jeweils drehbar gelagert sind, können diese nach unten, also hin zu einem Fußraum des Fahrers, ausgerichtet werden, sodass ein Kniebereich und/oder der Fußraum des Fahrers mit Luft beaufschlagt werden können, also beispielsweise erwärmt oder gekühlt werden kann.
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4 zeigt eine schematische Darstellung einer Draufsicht auf das Steuerrad aus 3, mit Blickrichtung entgegen einer Fahrzeughochrichtung. Die Fahrzeughochrichtung kann sich ausgehend von einer Fahrbahn, auf welcher der Kraftwagen fahren kann, hin zu einem Dach des Kraftwagens hin erstrecken. Mit anderen Worten zeigt 4 eine Ansicht mit Blick in einen Fußraum, insbesondere einen Fahrerfußraum des Kraftwagens. In der dargestellten Anordnung oder Drehlage, in welcher die Luftfördereinrichtungen 10 jeweils mittels einer jeweiligen Arretiereinrichtung gehalten werden können, kann der Haltebereich 28 mit Luft, insbesondere mit warmer Luft oder Abluft 20 beaufschlagt werden. Die drehbare Lagerung, über welche eine Luftfördereinrichtung mit der Steuerradrückseite 24 verbunden sein kann, kann beispielsweise als ein Kugelgelenk 34 oder ein Kugelkopf ausgebildet sein, wobei der Kugelkopf als Arretiereinrichtung beispielsweise einen reibungsbedingten Verdrehwiderstand aufweisen kann.
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Im Folgenden ist ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel beschrieben:
- An der Rückseite des Lenkrades, welches auch als Steuerrad bezeichnet werden kann, können zwei Luftfördereinrichtungen 10 angeordnet sein, welche auch als Miniföns bezeichnet werden können, sodass diese bei geeigneter Ausrichtung die Hände 30 eines Fahrers, insbesondere dessen Finger und durch ein Drehen der Miniföns nach unten auch den vorderen Fahrerfußraum beispielweise mit Warmluft versorgen oder beaufschlagen können. Dabei kann ein Minifön einen Lüfter oder ein Luftförderrad 12, ein Heizelement 14 oder PTC-Heizelement und eine Luftführungsdüse oder Düse 16 aufweisen, wobei die Düse 16 den Luftstrom konzentrieren und schneller oder besonders schnell als Abluft 20 ausstoßen kann. Der Minifön kann mit bestromtem Heizelement 14 für ein Beaufschlagen mit Warmluft, beispielsweise im Winter, wie auch ohne bestromtes Heizelement 14, beispielsweise für Kaltluft im Sommer, betrieben werden. Die beiden Miniföns oder Luftfördereinrichtungen 10 sind auf der Rückseite des Lenkrades oder an einer Steuerradrückseite 24 an dessen Basis oder an einer Steuerradabdeckung oder Steuerradbasis 32 anordenbar. Sie können drehbar auf einem arretierbaren Kugelkopf oder Kugelgelenk 34 sitzen und über dieses mit dem Steuerrad, insbesondere mit der Steuerradbasis 32 oder der Steuerradabdeckung verbunden sein oder verbindbar sein. Die beiden Miniföns lassen sich optimal individuell ausrichten, sodass ein Lenkradhaltebereich oder Haltebereich 28 besonders gut klimatisiert werden kann. Die Miniföns können so dimensioniert und angeordnet sein, sodass sie weder eine Lenkbewegung oder Drehbewegung des Steuerrades, insbesondere des Steuerradrings 22 stören, noch besonders sichtbar sind für den Fahrer. Sind, beispielsweise im Winter, die Hände 30 des Fahrers, insbesondere dessen Finger, bereits erwärmt, so können die Miniföns oder Luftfördereinrichtungen 10 manuell in Richtung des Fahrzeugbodens gedreht werden und einen Fuß- und/oder Kniebereich des Fahrers erwärmen. Die beiden oder jede oder eine Luftfördereinrichtung 10 der Klimatisierungseinrichtung kann von der Lenkradbasis oder der Steuerradbasis 32 her, beispielsweise mittels aus diesen heraustretenden stromführenden oder elektrisch leitenden Leitungen, mit elektrischem Strom versorgt werden und/oder gesteuert werden.
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Insgesamt ergibt sich der Vorteil, dass sich die Klimatisierungseinrichtung besonders leicht, also mit besonders geringem Herstellungsaufwand, an unterschiedlichsten Ausführungen von Lenkrädern oder Steuerrädern anbringen oder umsetzen lässt, was bedeutet, dass die Klimatisierungseinrichtung extern am Lenkrad oder Steuerrad installierbar ausgeführt sein kann, wodurch das vorhandene Lenkrad oder Steuerrad in einem Kraftwagen nicht oder besonders geringfügig verändert werden muss.
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Insgesamt zeigen die Beispiele, wie eine externe Lenkradklimatisierung mit einer Fußraumoption mit Airscarf bereitgestellt werden kann.