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Die Erfindung betrifft eine Multipackmaschine zum Gruppieren und Etikettieren von Einzelverpackungen gemäß der im Oberbegriff von Anspruch 1 stehenden Merkmale.
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Derartige Multipackmaschinen dienen dazu, insbesondere flexible Einzelverpackungen wie beispielsweise Beutel zu gruppieren und bündeln. In den Einzelverpackungen sind typischerweise weiche und/oder schüttfähige Produkte wie Nüsse, Chips oder Kekse oder auch Schachtel- oder Tafelprodukte wie Müsli- oder Schokoriegel enthalten. Die gebündelten Einzelverpackungen sind dann mit einem Selbstklebetikett versehen und bilden in dem zusammengefügten Zustand das so genannte Multipack.
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Die
DE 20 2019 102 602 U1 beschreibt eine bekannte Vorrichtung zum Gruppieren von zueinander gleichen Verpackungen, die zunächst in einem geschlossenen Umlaufweg geführten Fachband transportiert werden, welches eine Vielzahl von Fächern zur Aufnahme jeweils einer der Verpackungen aufweist. Die Gruppen von Verpackungen sind in einer definierten Anzahl von in Bewegungsrichtung des Fachbandes hintereinander angeordneten Fächern aufgenommen. Dem Fachband ist eine Etikettiervorrichtung zum Aufkleben von Klebeetiketten auf Gruppen von in den Fächern befindlichen Verpackungen zugeordnet. In der Praxis hat sich jedoch als negativ herausgestellt, dass die Verpackungen je nach ihrer Beschaffenheit häufig mit zu großem Spiel zueinander zusammengefügt sind, wodurch es in nachfolgenden Transportprozessen regelmäßig zu einem Ablösen einzelner Verpackungen kommt. Ein weiterer Nachteil der bekannten Vorrichtung liegt darin, dass lediglich eine genau vordefinierte Anzahl von genau vier oder genau sechs oder genau zwölf Verpackungen zusammengefasst werden kann.
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Der Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, eine Multipackmaschine bereitzustellen, welche ein straff zusammengefügtes Multipack aufweisend eine in Grenzen frei wählbare Anzahl von Einzelverpackungen hervorbringt.
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Die Aufgabe wird durch eine Multipackmaschine entsprechend der Merkmale von Anspruch 1 gelöst. Unter dem Begriff „gruppieren“ wird ein loses Separieren von Einzelverpackungen aus einem kontinuierlichen Zustrom von Einzelverpackungen verstanden. Diese Gruppe wird mittels der Etikettierbaugruppe auf gegenüberliegenden Seiten mit einem Etikett zu einer Einheit zusammengeklebt. Das Etikett ist dabei derart dimensioniert, dass alle Einzelverpackungen einer Gruppe von dem Etikett zumindest teilweise überklebt sind.
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Das Taktfördermittel läuft vorzugsweise in gleichartigen Taktschritten um und sorgt dafür, dass eine vorgesehene Anzahl von Einzelverpackungen auf einem Mitnehmerboden gruppiert sind, wohingegen das Zuführfördermittel kontinuierlich weiterläuft und für einen steten Zustrom weitere Einzelverpackungen sorgt.
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Zwischen jedem Mitnehmerboden ist eine auf die gruppierten Einzelverpackungen wirkende Klemmvorrichtung angeordnet. Mit Hilfe der Klemmvorrichtung erfolgt ein Zusammenpressen der bereits auf dem jeweiligen Mitnehmerboden gruppierten Einzelverpackungen. Das Aufbringen der Etiketten erfolgt daher mithin unter Vorspannung der ansonsten weichen Einzelverpackungen.
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Vorteilhafterweise ist die Klemmvorrichtung an einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite eines jeden Mitnehmerbodens angeordnet. Die zweite Seite des Mitnehmerbodens ist der Förderrichtung x zugewandt. Die Klemmvorrichtung eines Mitnehmerbodens wirkt insofern auf die in Fahrtrichtung vor dem Mitnehmerboden abgelegten Einzelverpackungen des vorauslaufenden Mitnehmerbodens.
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Es hat sich als besonders günstig herausgestellt, wenn die Klemmvorrichtung ortsfest an dem Taktfördermittel befestigt ist. Hierfür kann die Klemmvorrichtung insbesondere lösbar an dem jeweiligen Mitnehmerboden befestigt sein.
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Vorzugsweise ist die Klemmvorrichtung ein Federblech. Das Federblech ist unter den zu erwartenden Betriebskräften mit einer vorgegebenen Federkonstante verformbar und sorgt für einen definierten Anpressdruck auf die davor befindlichen, gruppierten Einzelverpackungen.
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Gemäß einer weiteren besonderen Ausgestaltung ist das Federblech an dem zugehörigen Mitnehmerboden lösbar befestigt. Hierfür kommen insbesondere Schraubverbindungen infrage.
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Zweckmäßigerweise ist das Federblech mit einer Ω-Form ausgebildet, dessen erster und zweiter freier Schenkel den Mitnehmerboden kontaktieren. Der erste freie Schenkel kann insbesondere lösbar an dem Mitnehmerboden befestigt sein. Günstigerweise ist der zweite freie Schenkel lose an der zweiten Seite des Mitnehmerbodens abgestützt. Ein zwischen dem ersten und zweiten freien Schenkel angeordneter Mittelabschnitt des Federblechs kann vorzugsweise zu dem benachbarten Mitnehmerboden beabstandet sein.
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Bei einem Zusammenschieben der vor dem Federblech gruppierten Einzelverpackungen ist das Federblech an seinem ersten freien Schenkel ortsfest zu dem Mitnehmerboden gehalten. Die Kontaktierung der obersten Einzelverpackung der mehreren gruppierten Einzelverpackungen erfolgt mittels der in Förderrichtung x gegenüber dem ersten und zweiten freien Schenkel vorstehenden Mittelabschnitt, welcher sich verformt und ein Ausweichen des zweiten freien Schenkels hervorruft.
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Sinnvollerweise ist in dem ersten freien Schenkel ein in axialer Richtung verlaufender, endseitig offener Schlitz ausgeformt, durch welchen eine oder mehrere in den Mitnehmerboden eingreifende Befestigungsschraube(n) hindurchgeführt ist/sind. Der endseitig offene Schlitz ermöglicht einen schnellen Wechsel des Federblechs, da die Befestigungsschrauben lediglich gelöst aber nicht entfernt zu werden brauchen. Nach einem Lösen der Befestigungsschrauben lässt sich das Federblech in seiner axialen Erstreckung von dem Mitnehmerboden abziehen, wobei sich die Befestigungsschrauben aus dem Wirkeingriff mit dem Federblech lösen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann das Taktfördermittel einen Zahnriemen umfassen, an welchem die Mitnehmerböden lösbar befestigt sind. Unter einer lösbaren Befestigung wird insbesondere eine klemmende Befestigung verstanden.
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Es hat sich als praktikabel erwiesen, wenn jeder Mitnehmerboden zusammen mit dem Federblech mittels einer formschlüssig einen Zahn des Zahnriemens übergreifenden Haltespange an dem Zahnriemen befestigt ist.
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Vorzugsweise umfasst die Etikettierbaugruppe zwei auf gegenüberliegenden Seiten des Taktfördermittels angeordnete Etikettiervorrichtungen. Die Etikettiervorrichtungen spenden jeweils ein in der Regel selbstklebendes Etikett auf die gegenüberliegenden Seiten der gruppierten und von der Klemmvorrichtung zusammengedrückten Einzelverpackungen.
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Es kann besonders zweckmäßig sein, dass die Etikettierbaugruppe zwei auf gegenüberliegenden Seiten des Taktfördermittels angeordnete Andruckrollen und/oder Andruckbürsten aufweist. Mit Hilfe der Andruckrollen und/oder Andruckbürsten wird die Etikette flächig auf die gruppierten und von der Klemmvorrichtung zusammengedrückten Einzelverpackung angedrückt.
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Das Taktfördermittel kann zwei im Wesentlichen vertikal verlaufende Abschnitte aufweisen, wobei die Etikettierbaugruppe in einem der im Wesentlichen vertikal verlaufenden Abschnitte angeordnet ist. Die vertikale Ausrichtung des Abschnittes unterstützt durch Schwerkraftwirkung das Stapeln und Ablegen der Einzelverpackungen auf dem Mitnehmerboden. Überdies liegen die gestapelten Einzelverpackungen aufgrund ihrer eigenen Masse bereits unter einer -wenn auch geringen- Vorspannung aufeinander.
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Zum besseren Verständnis wird die Erfindung nachfolgend anhand von drei Figuren näher erläutert. Es zeigen die
- 1: eine perspektivische Ansicht auf eine Multipackmaschine gemäß der Erfindung;
- 2: eine vergrößerte Seitenansicht auf das Taktfördermittel sowie die Etikettierbaugruppe und
- 3: eine perspektivische vergrößerte Ansicht auf einen Abschnitt des Zahnriemens mit daran angebrachten Mitnehmerböden und Klemmvorrichtungen.
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Die 1 zeigt eine perspektivische Ansicht auf eine vollständige Multipackmaschine gemäß der Erfindung. Zu verarbeitende Einzelverpackungen 50 werden mittels eines Zuführfördermittels 10 in Reihe zu einem Taktfördermittel 20 transportiert und an einer Übergabestelle 11 auf das Taktfördermittel 20 abgeworfen.
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Das Taktfördermittel 20 umfasst einen in Förderrichtung x umlaufenden Zahnriemen 24 mit daran angebrachten Mitnehmerböden 21, auf denen eine vorgegebene Anzahl von Einzelverpackungen 50 gruppenweise abgelegt werden. Der Zahnriemen 24 ist an vier Ecken mittels Umlenkrollen 22 aufgespannt und weist daher einen rechteckigen Verlauf seiner Laufbahn auf, wie besonders gut in der Darstellung der 2 zu erkennen ist.
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Das Taktfördermittel 20 bewegt sich in diskreten Schritten in Förderrichtung x, wobei nach jedem Schritt eine Einzelverpackung 50 auf den jeweils unter der Übergabestelle 11 befindlichen Mitnehmerboden 21 beziehungsweise bereits dort gestapelter Einzelverpackungen 50 abgelegt wird. Unter der Übergabestelle 11 ist ein vertikal verlaufender Abschnitt 23 des Taktfördermittels 20 ausgebildet, so dass ein Ablegen und gruppenweises Stapeln der Einzelverpackungen 50 schwerkraftbedingt begünstigt ist. Der Abstand benachbarter Mitnehmerböden 21 in Förderrichtung x ist derart bemessen, dass eine vorgesehene Anzahl von Einzelverpackungen 50 in dem Zwischenraum benachbarter Mitnehmerböden 21 zu einer miteinander zu verbindenden Gruppe von Einzelverpackungen 50 stapelbar ist.
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Die auf dem jeweiligen Mitnehmerboden 21 aufgestapelte Gruppe von Einzelverpackungen 50 kontaktiert ausschließlich mit der untersten Einzelverpackung 50 auf einer ersten Seite 21a den Mitnehmerboden 21, welcher in dem vertikal verlaufenden Abschnitt 23 in Förderrichtung x eine Abwärtsbewegung vollzieht, wobei die erste Seite 21a aus der Oberseite des Mitnehmerbodens 21 gebildet ist.
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Die auf dem Mitnehmerboden 21 gestapelte Gruppe von Einzelverpackungen 50 wird in Förderrichtung x einer Etikettierbaugruppe 30 zugeführt. Die Etikettierbaugruppe 30 umfasst zwei beidseitig des Zuführfördermittels 10 spiegelsymmetrisch angeordnete Etikettiervorrichtungen 31, welche jeweils aus einem Etikettenspeicher 32 mit selbstklebenden Etiketten versorgt sind. Während einer Durchfahrt zwischen den Etikettiervorrichtungen 31 werden die gruppenweise auf dem Mitnehmerboden 21 gestapelten Einzelverpackungen 50 auf gegenüberliegenden Seiten mit einem Etikett versehen und dadurch dauerhaft miteinander zu einem Multipack verbunden. Das Etikett wird mit Hilfe von beidseitig des Taktfördermittels 20 angeordneten Andruckrollen 33 auf die gruppierten Einzelverpackungen 50 gedrückt. Eine noch bessere Haftung des Etiketts wird dadurch erreicht, dass in Förderrichtung x hinter den Andruckrollen 33 die gruppierten Einzelverpackungen 50 an dem Taktfördermittel 20 gegenüberliegenden Andruckbürsten 34 vorbeifahren und die beiden bereits auf den Einzelverpackungen 50 aufgebrachten Etiketten zusätzlich angepresst werden.
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Das Multipack verlässt das Taktfördermittel 20 nach unten und fällt auf ein darunter angeordnetes, abführendes Fördermittel 60, welches typischerweise als Gurtbandanlage ausgeführt ist.
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Aufgrund der verhältnismäßig weichen Beschaffenheit der gestapelten Gruppe von Einzelverpackungen 50 auf dem jeweiligen Mitnehmerboden 21 sind die Einzelverpackungen 50 häufig nur lose miteinander über das Etikett miteinander verbunden. Um eine straffe Verklebung der Etiketten mit den bereits gruppierten Einzelverpackungen 50 zu gewährleisten, sind die bereits gruppierten Einzelverpackungen 50 mittels einer Klemmvorrichtung 40 bereits vor dem Erreichen der Etikettierbaugruppe 30 zusammengeschoben.
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Die Klemmvorrichtung 40 ist hierfür in dem gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem Federblech 41 gebildet, welches im Detail besonders gut in der 3 zu erkennen ist. Das Federblech 41 ist auf einer zweiten Seite 21b des in Förderrichtung x nachlaufenden Mitnehmerbodens 21 angeordnet und ragt in den Zwischenraum zu dem in Förderrichtung x vorlaufenden Mitnehmerboden 21 hinein. Grundsätzlich ist die Klemmvorrichtung 40 in Förderrichtung x des Mitnehmerbodens 21 ausgerichtet.
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Das Federblech 41 weist zwei miteinander fluchtende erste und zweite, freie Schenkel 42, 43 auf, die beide an der zweiten Seite 21b des nächstgelegenen Mitnehmerbodens 21 anliegen. Dabei befinden sich der erste freie Schenkel 42 und der zweite freie Schenkel 43 auf einem Niveau parallel zu der Erstreckung des benachbarten Mitnehmerbodens 21. Zwischen dem ersten freien Schenkel 42 und dem zweiten freien Schenkel 43 ist ein zu dem Mitnehmerboden 21 beabstandeten Mittelabschnitt 44 ausgebildet.
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Das Federblech 41 ist ortsfest an dem zugehörigen Mitnehmerboden 21 befestigt. Hierfür durchsetzen mehrere Befestigungsschrauben 46 den ersten freien Schenkel 42 und einen lösbar an dem Zahnriemen 24 angebrachten Lagerbock 26. Der Lagerbock 26 wiederum wirkt mit einer auf den Zahnriemen 24 aufgesetzten Haltespange 25 zusammen. Die Haltespange 25 befindet sich auf der bezüglich des Mitnehmerbodens 21 abgewandten Seite des Zahnriemens 24.
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Für ein schnelles Auswechseln der Federbleche 41 sind diese in ihrem ersten freien Schenkel 42 mit einem quer zur Förderrichtung x verlaufenden, offenen Schlitz 45 ausgebildet. Nach einem Lösen der Befestigungsschrauben 46 lässt sich das Federblech 41 in Richtung des Schlitzes 45 von dem Zahnriemen 24 abziehen und/oder gegebenenfalls durch ein anders dimensioniertes Federblech 41 ersetzen.
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BEZUGSZEICHENLISTE
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- 10
- Zuführfördermittel
- 11
- Übergabestelle
- 20
- Taktfördermittel
- 21
- Mitnehmerboden
- 21a
- erste Seite Mitnehmerboden
- 21b
- zweite Seite Mitnehmerboden
- 22
- Umlenkrolle
- 23
- vertikal verlaufender Abschnitt
- 24
- Zahnriemen
- 24a
- Zahn von Zahnriemen
- 25
- Haltespange
- 26
- Lagerbock
- 30
- Etikettierbaugruppe
- 31
- Etikettiervorrichtung
- 32
- Etikettenspeicher
- 33
- Andruckrolle
- 34
- Andruckbürste
- 40
- Klemmvorrichtung
- 41
- Federblech
- 42
- erster freier Schenkel Federblech
- 43
- zweiter freier Schenkel Federblech
- 44
- Mittelabschnitt
- 45
- Schlitz
- 46
- Befestigungsschrauben
- 50
- Einzelverpackung
- 60
- abführendes Fördermittel
- x
- Förderrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 20 2019 102 602 U1 [0003]