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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Warnen wenigstens eines Verkehrsteilnehmers im Umfeld eines auf einer Fahrbahn befindlichen Kraftfahrzeugs. Die Erfindung betrifft ferner ein Kraftfahrzeug, welches zur Durchführung dieses Verfahrens eingerichtet/programmiert ist.
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Aus dem Stand der Technik sind Verfahren zur zusätzlichen Anzeige der Fahrtrichtung über sogenannte Signal-Licht-Projektoren (SLP) bekannt. Diese dienen der zusätzlichen Visualisierung, beispielsweise eines Abbiegesignals, durch Projektion auf die Fahrbahn. Dadurch sollen Verkehrsteilnehmer über bevorstehende, potenziell gefährliche Verkehrsmanöver eines Kraftfahrzeugs informiert werden, sodass sie ihrerseits entsprechende Gegenmaßnahmen wie etwa ein Anhalten oder ein Ausweichmanöver einleiten können. Durch das zusätzliche Projektionssignal sollen die Verkehrsteilnehmer besonders gut wahrnehmbar auf besagte Verkehrsmanöver hingewiesen werden, sodass sie besser und schneller reagieren können. Dies kann helfen, Kollisionen, Auffahrunfälle sowie andere kritische Verkehrssituationen zu vermeiden.
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Vor diesem Hintergrund beschreibt die
WO 2017 / 102 259 A1 ein Verfahren zum Ansteuern eines Fahrzeugs. Verfahrensgemäß werden Umfelddaten des Fahrzeugs erfasst. Aus diesen Umfelddaten wird zumindest ein Verkehrsteilnehmer umfasst. In einem weiteren Verfahrensschritt wird eine Gefahrensituation festgestellt, in der die Gefahr besteht, dass ein erster Verkehrsteilnehmer von einem zweiten Verkehrsteilnehmer oder von dem Fahrzeug gefährdet wird. In einem weiteren Verfahrensschritt wird ein optisches Signal ausgesendet. Ein Kopfbereich der Person des ersten Verkehrsteilnehmers und/oder des zweiten Verkehrsteilnehmers wird erkannt und nicht beleuchtet.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, für solche Verfahren zum Warnen von anderen Verkehrsteilnehmern durch Projektion eines Warnhinweises auf eine Fahrbahn neue Wege aufzuzeigen. Insbesondere soll eine verbesserte Ausführungsform für ein solches Verfahren geschaffen werden, mittels welcher individuell und besonders wirksam vor verschiedenen gefährlichen Verkehrssituationen gewarnt wird.
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Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
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Grundidee der Erfindung ist demnach, die Position eines auf die Fahrbahn projizierten Warnhinweises in Abhängigkeit von der momentanen Verkehrssituation desjenigen Kraftfahrzeugs festzulegen, von welchem diese Warnung ausgeht, welches also mithilfe einer geeigneten Projektionseinrichtung wie insbesondere einem eingangs erwähnten Signal-Licht-Projektor besagte Projektion erzeugt. Die Position des auf die Fahrbahn projizierten Warnhinweises wird also beim hier vorgestellten, erfindungsgemäßen Verfahren in Abhängigkeit von der momentanen Verkehrssituation festgelegt.
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Das hier vorgestellte erfindungsgemäße Verfahren dient zum Warnen eines Verkehrsteilnehmers, im Umfeld eines auf einer Fahrbahn befindlichen Kraftfahrzeugs. Gemäß dem Verfahren wird von dem Kraftfahrzeug, ausgelöst von einer bestimmten Verkehrssituation, für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar wenigstens ein Warnhinweis auf die Fahrbahn projiziert. Auf diese Weise kann ein diesen Warnhinweis wahrnehmender Verkehrsteilnehmer auf diese momentane Verkehrssituation aufmerksam gemacht werden. Erfindungsgemäß erfolgt die Projektion des Warnhinweises auf die Fahrbahn an einer Position auf der Fahrbahn, die in Abhängigkeit von der momentanen Verkehrssituation festgelegt wird. Bevorzugt können auch zwei oder mehr Warnhinweise im Abstand zueinander projiziert werden, wobei diese Positionen dann jeweils in Abhängigkeit von der momentanen Verkehrssituation festgelegt werden.
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Ein wesentlicher Vorteil einer solchen Projektion auf die Fahrbahn ist darin zu sehen, dass der mögliche Gefahrenbereich um das Fahrzeug herum direkt markiert wird. Die Projektoren werden in der Regel so angebracht, dass sie unter einem 45° Winkel in Bezug zur Fahrzeugachse auf die Fahrbahn projizieren. Ein Aufsetzpunkt des Lichtstrahls der Projektion befindet sich in der näheren Umgebung des Kraftfahrzeugs und reicht typischerweise von 0,5 bis 2,0 Meter Entfernung. Denkbar sind animierte, bzw. dynamische Projektionen, bei denen das Signalbild aus mehreren Segmenten zusammengesetzt ist, wobei die einzelnen Segmente unabhängig voneinander geschaltet werden können. Damit können durch zeitlichen Versatz des Einschaltvorgangs bewegte Animationen dargestellt werden.
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Erfindungsgemäß wird die Position der Projektion in Abhängigkeit von der im Kraftfahrzeug eingestellten Fahrstufe festgelegt. Alternativ oder zusätzlich wird die Position in Abhängigkeit von der, insbesondere mittels eines im Kraftfahrzeug vorhandene Fahrtrichtungsanzeigers, gewählten Fahrtrichtung, festgelegt.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann ein Inhalt des projizierten Warnhinweis in Abhängigkeit von der vorliegenden Verkehrssituation festgelegt werden. Somit kann der Inhalt des projizierten Warnhinweises individuell an verschiedene Verkehrssituationen angepasst werden. Dadurch kann von einem den Warnhinweis wahrnehmenden Verkehrsteilnehmer besonders schnell erfasst werden, welche - potentiell gefährliche Verkehrssituation - vorliegt, so dass er auch entsprechend schnell Gegenmaßnahmen ergreifen kann.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung kann die Position nicht nur abhängig von der momentanen Verkehrssituation des Kraftfahrzeugs, sondern zusätzlich auch in Abhängigkeit von einer mittels einer Sensorik des Kraftfahrzeugs in dessen Umfeld erkannten Position des anderen Verkehrsteilnehmers relativ zum Kraftfahrzeug festgelegt werden. Bei dieser Weiterbildung kann somit die Position, an welcher der Warnhinweis projiziert werden soll, so gewählt werden, dass der Warnhinweis besonders gut von dem zu warnenden Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden kann.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung können daher wenigstens zwei verschiedene Warnhinweise an zumindest zwei verschiedenen Positionen projiziert werden.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung kann die Position vorderhalb des Kraftfahrzeugs gewählt werden, wenn der erkannte andere Verkehrsteilnehmer sich in einem Bereich vor dem Kraftfahrzeug befindet oder/und sich das Kraftfahrzeug vorwärtsbewegt oder vorwärtsbewegen soll. Alternativ oder zusätzlich kann bei dieser Weiterbildung die Position hinter dem Kraftfahrzeug gewählt werden, wenn der erkannte Verkehrsteilnehmer Vin einem Bereich hinter dem Kraftfahrzeug befindet oder/und sich das Kraftfahrzeug rückwärts bewegt oder rückwärts bewegen soll. Schließlich kann die Position links vom Kraftfahrzeug gewählt werden, wenn der erkannte Verkehrsteilnehmer sich in einem Bereich linksseitig des Kraftfahrzeugs befindet oder/und sich das Kraftfahrzeug nach links bewegt oder sich nach links bewegen soll. Alternativ oder zusätzlich kann die Position rechts vom Kraftfahrzeug gewählt werden, wenn der erkannte Verkehrsteilnehmer sich in einem Bereich rechtsseitig des Kraftfahrzeugs befindet oder/und sich das Kraftfahrzeug nach rechts bewegt oder sich nach rechts bewegen soll.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die momentane Verkehrssituation ein bevorstehender oder gerade ausgeführter Spurwechsel beim Befahren der Fahrbahn oder ein bevorstehendes oder gerade ausgeführtes Ausparkmanöver, insbesondere mit anschließendem Einfädeln in eine Fahrspur der Fahrbahn oder ein Abbiegemanöver, sein.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Kraftfahrzeug. Dieses Kraftfahrzeug umfasst wenigstens eine Projektionseinrichtung, mittels welcher im Umfeld des Kraftfahrzeugs ein Warnhinweis an einer variierbaren Position auf die Fahrbahn projiziert werden kann. Außerdem umfasst das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug eine Steuerungs-/Regelungseinrichtung, die zum Steuern der Projektions-einrichtung, insbesondere zum Einstellen der Position, an welcher der Warnhinweis projiziert werden soll, und zur Durchführung des voranstehend vorgestellten, erfindungsgemäßen Verfahrens eingerichtet oder/und programmiert ist. Vorzugsweise wird das erfindungsgemäße Verfahren im Betrieb des Kraftfahrzeugs ausgeführt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Kraftfahrzeug wenigstens eine mit der Steuerungs-/Regelungseinrichtung zusammenwirkende Sensorik zum Erkennen der Position des Verkehrsteilnehmers.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs kann eine Position des Warnhinweises, der mittels einer Projektionseinrichtung auf die Fahrbahn projiziert werden kann, mittels dieser Projektionseinrichtung variiert werden. Alternativ oder zusätzlich können bei dieser Ausführungsform wenigstens zwei Projektionseinrichtungen vorhanden sein, die den Warnhinweis in unterschiedliche Positionen auf die Fahrbahn projizieren können.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
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Dabei zeigen, jeweils schematisch:
- 1 ein eine Fahrbahn befahrendes, erfindungsgemäße Kraftfahrzeug in einer Draufsicht auf die Fahrbahn,
- 2 eine das erfindungsgemäße Verfahren illustrierende Darstellung in der Art einer Momentaufnahme,
- 3eine Variante des Beispiels der 2.
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Die 1 zeigt ein Beispiel eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs 1 beim Befahren einer Fahrbahn 2 in einer Draufsicht von oben. Das Kraftfahrzeug 1 umfasst mehrere Projektionseinrichtungen 4, mittels welcher im Umfeld U des Kraftfahrzeugs 1 ein Warnhinweis X an einer variierbaren Position P auf die Fahrbahn 2 projiziert werden kann. Im Beispielszenario sind exemplarisch vier solche Projektionseinrichtungen 4 vorgesehen, die besagten Warnhinweis an einer ersten Position P1 links vor dem Fahrzeug, an einer zweiten Position P2 rechts vor dem Kraftfahrzeug 1, an einer dritten Position P3 links hinter dem Kraftfahrzeug 1 und an einer vierten Position P4 rechts hinter dem Kraftfahrzeug 1 projizieren können. Denkbar ist einer weiteren Variante des Beispiels, dass nur eine einzige Projektionseinrichtung 4 (in den Figuren nicht gezeigt) vorgesehen ist, die jedoch verstellbar ausgebildet ist und somit den Warnhinweis variabel in besagte Positionen P1 bis P4 zu projizieren vermag. Mittels besagter Projektionseinrichtungen 4 kann ein Warnhinweis verkehrssituationsspezifisch an unterschiedlichen Position P auf die Fahrbahn 2 projiziert werden, je nachdem, welche Verkehrssituation vorliegt.
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Außerdem umfasst das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug 1 eine Steuerungs-/Regelungseinrichtung 5, die zum Steuern der Projektionseinrichtungen 4 und außerdem zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens eingerichtet und programmiert ist. Somit kann das erfindungsgemäße Verfahren in einem Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs 1 ausgeführt werden.
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Im Folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren anhand der Darstellung der 2 beispielhaft erläutert. Das Verfahren dient zum Warnen eines im Umfeld U des Kraftfahrzeugs 1 befindlichen Verkehrsteilnehmers V.
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Auch die 2 zeigt - ebenso wie die Darstellung der 1 - eine Draufsicht auf die Fahrbahn 2 mit dem Kraftfahrzeug 1. Beispielhaft ist hier eine Verkehrssituation wiedergegeben, bei welcher ein bislang zwischen zwei weiteren Kraftfahrzeugen 20 am Rand 21 der Fahrbahn 2 geparkte Kraftfahrzeug 1 wegfahren und in eine Fahrspur 22 der Fahrbahn 2 einfädeln möchte (vgl. Pfeil S in 2). Die hier vorliegende Verkehrssituation ist also ein Ausparkmanöver des Kraftfahrzeugs 1 mit einem sich an das Ausparken anschließenden Einfädeln in die Fahrspur 22 der Fahrbahn 2.
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Besagte Fahrspur 22 der Fahrbahn 2 wird gerade von einem weiteren Verkehrsteilnehmer V in Form eines weiteren Kraftfahrzeugs 24 entlang einer Fahrtrichtung F befahren, wobei dieses weitere Kraftfahrzeug 24 das gerade ausparkende, erfindungsgemäße Kraftfahrzeug 1 noch nicht erreicht hat.
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Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug 1 kann eine mit der Steuerungs-/Regelungseinrichtung 5 zusammenwirkende Sensorik 6 (vgl. 1) zum Erkennen einer momentanen Position des Verkehrsteilnehmers V aufweisen. Eine solche Sensorik 6 kann beispielsweise eine das Umfeld U des Kraftfahrzeugs 1 überwachenden Kamera oder eine oder mehrere, ebenfalls das Umfeld U des Kraftfahrzeugs 1 überwachender Radarsensor sein. Besagte Sensorik 6 ermöglicht es dem Kraftfahrzeug 1, den sich im Beispielszenario von hinten nähernden weiteren Verkehrsteilnehmer V in Form des Kraftfahrzeugs 24 zu erkennen.
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In Reaktion auf das mittels der Sensorik 6 beim Ausparken des Kraftfahrzeugs 1 erfolgte Erkennen des Verkehrsteilnehmers V im rückwärtigen Umfeld U des Kraftfahrzeugs 1 werden von den Projektionseinrichtungen 4 zwei Warnhinweise X auf die Fahrbahn 2 projiziert. Die Verkehrssituation „Ausparken des Kraftfahrzeugs 1“ hat also im Zuge der Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens die Projektion der Warnhinweise X auf die Fahrbahn 2 ausgelöst. Auf diese Weise wird der Verkehrsteilnehmer V in Form des Kraftfahrzeugs 24 auf die vorliegende Verkehrssituation, also auf das Ausparken des Kraftfahrzeugs 1 aufmerksam gemacht und kann somit, falls erforderlich, in angemessener Weise reagieren, indem er beispielsweise abbremst oder ein Ausweichmanöver einleitet, insbesondere, um eine Kollision mit dem Kraftfahrzeug 1 zu verhindern.
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Beim erfindungsgemäßen Verfahren und somit auch beim Beispiel der 2 werden die beiden Positionen P, an welchen die Warnhinweise X auf die Fahrbahn 2 projiziert werden, abhängig von der momentanen Verkehrssituation des Kraftfahrzeugs 1 festgelegt. Im Beispiel der 2 soll das bislang am rechten Fahrbahnrand 21 der Fahrbahn 2 abgestellte Kraftfahrzeug 1 ausgeparkt werden und in die links vom Kraftfahrzeug 1 befindliche Fahrspur 22 der Fahrbahn 2 einfädeln. Damit der zu warnende Verkehrsteilnehmer V in Form des Kraftfahrzeugs 24 die auf die Fahrbahn 2 projizierten Warnhinweise X möglichst gut wahrnehmen kann, werden im Beispiel die Warnhinweise X wie dargestellt an den beiden Positionen P = P1 vorne links und P = P3 hinten links relativ zum Kraftfahrzeug 1 projiziert; denn die beiden Positionen P1, P3 sind - im Unterschied zu den beiden Positionen P3, P4 rechts des Kraftfahrzeugs 1 (vgl. 1 - auf der Fahrspur 22 in Fahrtrichtung F vor dem Kraftfahrzeug 24 angeordnet und somit von diesem gut erkennbar.
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Im Beispielszenario wird auch der Inhalt der projizierten Warnhinweise X in Abhängigkeit von der momentanen Verkehrssituation festgelegt. Daher werden im Beispiel der 2 als Warnhinweis X Pfeile auf die Fahrbahn 2 projiziert, welche mögliche Fahrtrichtungen des Kraftfahrzeugs 1, im Beispiel also nach links hinten oder nach links vorne - anzeigen.
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Im Beispielszenario kann die Position P, an welcher ein Warnhinweis X projiziert wird, nicht nur abhängig von der momentanen Verkehrssituation des Kraftfahrzeugs 1, sondern zusätzlich auch in Abhängigkeit von der mittels der Sensorik 6 des Kraftfahrzeugs 1 in dessen Umfeld U erkannten Position P sowie der Fahrtrichtung FR des anderen Verkehrsteilnehmers V relativ zum Kraftfahrzeug 1 festgelegt werden.
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Handelt es sich also bei dem anderen Verkehrsteilnehmer V um ein in 2 gezeigtes und dem Kraftfahrzeug 1 entgegenkommendes Kraftfahrzeug 25 (vgl. Pfeil Q in 2), also um Gegenverkehr, der eine zur Fahrspur 22 benachbarte und mittels einer Fahrbahnmarkierung 24 von dieser getrennte weitere Fahrspur 23 befährt, so ist es ausreichend, den Warnhinweise X nur an der linken vorderen Position P1 zu projizieren, nicht jedoch an der hinteren linken Position P3.
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Die 3 illustriert eine Variante des Beispiels der 2. Hier ist ein Abbiegemanöver gezeigt. Wie die Draufsicht der 3 veranschaulicht, möchte das die Fahrspur 22 der Fahrbahn 2 befahrene, erfindungsgemäße Kraftfahrzeug 1 nach links abbiegen (vgl. Pfeil Q). Hierbei befindet sich in Fahrtrichtung hinten links neben dem Kraftfahrzeug 1 ein weiterer Verkehrsteilnehmer V in Form eines Fahrradfahrers 26.
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Wie in 3 erkennbar, wurden vom Fahrer des die Fahrspur 22 der Fahrbahn 2 befahrenden Kraftfahrzeugs drei Fahrtrichtungsanzeiger 7 - umgangssprachlich auch unter der Bezeichnung „Blinker“ bekannt - aktiviert, welche andere Verkehrsteilnehmer V im Umfeld U des Kraftfahrzeugs 1 und somit auch den Verkehrsteilnehmer V in Form des Fahrradfahrers 26 darüber informieren bzw. davor warnen sollen, dass das Kraftfahrzeug 1 nach links abbiegen möchte. In diesem Falle kann zur zusätzlichen Warnung des Verkehrsteilnehmers V in ähnlicher Weise zum Beispiel der 2 an der Position P1, also links vorne am Kraftfahrzeug 1, ein Warnhinweise X auf die Fahrbahn 2 projiziert werden, um den Fahrradfahrers 26 zusätzlich zu den drei Fahrtrichtungsanzeigern 7 auf den bevorstehenden Abbiegevorgang des Kraftfahrzeugs 1zu informieren, sodass der Fahrradfahrers 26 gegebenenfalls geeignete Gegenmaßnahmen ausführen kann, insbesondere, um dem Entstehen einer Gefahrensituation entgegenzuwirken.
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Wie sich den Beispielen der 2 und 3 entnehmen lässt, werden die Positionen P bzw. P1 bis P4 in Abhängigkeit von der vom Fahrer des Kraftfahrzeug 1 vorgesehenen bzw. gewählten Fahrtrichtung F des Kraftfahrzeugs 1 festgelegt. Hierzu kann die vom Fahrer im Kraftfahrzeug 1 vorgenommene Einstellung des Fahrtrichtungsanzeigers 7 sowie die Einstellung einer Fahrtrichtungswählvorrichtung (in den Figuren nicht gezeigt) zum Festlegen der gewünschten Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs 1 - also Vorwärtsfahrt oder Rückwärtsfahrt - berücksichtigt werden.