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Die Erfindung betrifft eine Zierteilanordnung für ein Fahrzeug mit zumindest einem Zierteil und einer Anzahl von Beleuchtungsmodulen.
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Aus der
DE 10 2012 005 398 A1 ist eine Beleuchtungseinrichtung zur kombinierten Kontur- und Ambientebeleuchtung für ein Kraftfahrzeug bekannt. Dabei umfasst ein Gehäuse ein erstes und ein zweites Gehäuseteil, die zwischen sich in einem Aufnahmeraum einen Lichtleiter aufnehmen und zwischen deren Rändern ein Streifen aus einer für von dem Lichtleiter emittiertes Licht transparenten Kunststofffolie randbündig angeordnet ist. Das emittierte Licht wird an einer Stirnseite des Streifens eingekoppelt und an der anderen Stirnseite ausgekoppelt. Darüber hinaus ist ein drittes Gehäuseteil vorgesehen, das unter Ausbildung eines zum Rand hin offenen Spaltes am zweiten Gehäuseteil angeordnet ist, wobei zwischen dem zweiten und dem dritten Gehäuseteil in einem Aufnahmeraum ein zweiter Lichtleiter aufgenommen ist, dessen emittiertes Licht durch den Spalt tritt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zierteilanordnung mit zumindest einem Zierteil und einer Anzahl von Beleuchtungsmodulen anzugeben.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Zierteilanordnung, welche die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine Zierteilanordnung für ein Fahrzeug umfasst zumindest ein Zierteil und eine Anzahl von Beleuchtungsmodulen, wobei erfindungsgemäß vorgesehen ist, dass
- - zumindest eine Schicht des zumindest einen Zierteiles eine Vielzahl von integrierten Leiterbahnabschnitten aufweist,
- - zumindest ein Teilabschnitt eines Leiterbahnabschnittes zur Kontaktierung innerhalb einer Einstecköffnung für ein Beleuchtungsmodul angeordnet ist,
- - die Leiterbahnabschnitte die Beleuchtungsmodule elektrisch und/oder signaltechnisch miteinander verbinden und
- - zumindest ein Beleuchtungsmodul als Befestigungselement zur Befestigung des Zierteiles an einem Fahrzeugteil ausgebildet ist.
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Mittels einer derart ausgebildeten Zierteilanordnung kann eine Anzahl von Kabeln und Steckern zur elektrischen und/oder signaltechnischen Verbindung der Beleuchtungsmodule erheblich verringert werden. Insbesondere kann durch die in das Zierteil integrierten Leitungsabschnitte ein separat angeordneter Leitungssatz ersetzt werden. Dadurch kann eine Komplexität, insbesondere eines beleuchteten Zierteiles, verringert werden, wobei Kabel eingespart und somit auch ein Gewicht der Zierteilanordnung verringert werden kann.
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Zudem resultiert aus den Einstecköffnungen und des Teilabschnittes zumindest eines der Leitungsabschnitte ein vereinfachtes elektrisches und/oder signaltechnisches Kontaktierungskonzept zwischen dem eingesteckten Beleuchtungsmodul und dem Zierteil.
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Weiterhin kann dadurch, dass zumindest ein Beleuchtungsmodul als Befestigungselement für das Zierteil ausgebildet ist, eine Varianz von Bauteilen in Bezug auf die Zierteilanordnung verringert werden.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei zeigen:
- 1 schematisch eine Draufsicht einer Zierteilanordnung mit einem Zierteil und einer Anzahl von Beleuchtungsmodulen,
- 2 schematisch eine Schnittdarstellung der Zierteilanordnung,
- 3 schematisch eine Schnittdarstellung eines Ausschnittes der Zierteilanordnung mit einem in einer Einstecköffnung des Zierteiles angeordneten Beleuchtungsmodul und
- 4 schematisch eine Schnittdarstellung eines Ausschnittes der Zierteilanordnung mit einem in einer Einstecköffnung des Zierteiles angeordneten Beleuchtungsmodul in einer alternativen Ausführung.
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Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt eine Draufsicht einer Zierteilanordnung Z für ein Fahrzeug mit einem Zierteil 1 und einer Anzahl von Beleuchtungsmodulen 2 und in 2 ist eine Schnittdarstellung der Zierteilanordnung Z dargestellt.
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Insbesondere handelt es sich um ein beleuchtetes Zierteil 1, insbesondere zur Ambientebeleuchtung in einem Fahrzeug.
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Das Zierteil 1 weist, wie in 2 gezeigt ist, vier Schichten S1 bis S4 auf, wobei eine erste Schicht S1, eine Zierteilschicht, insbesondere eine Zierteiloberfläche, bildet.
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Eine zweite Schicht S2 bildet eine Grundstruktur und ist aus einem Zierteil-Trägermaterial gebildet.
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Eine dritte Schicht S3 weist eine Anzahl von integrierten Leiterbahnabschnitten L auf, die in die dritte Schicht S3 integriert sind und eine vierte Schicht S4 des Zierteiles 1 ist von einer rückseitigen Schutzschicht gebildet.
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Die in die dritte Schicht S3 integrierten Leiterbahnabschnitte L sind insbesondere aus Kupfer und/oder einem anderen elektrisch leitenden Material gebildet. An einem jeweils freien Ende jeweils endseitig angeordneten Leiterbahnabschnitte L ist ein Steckverbinder V, insbesondere zur Versorgung der Beleuchtungsmodule 2 mit elektrischer Energie, angeordnet. Insbesondere dienen die Steckverbinder V und die Leiterbahnabschnitte L zur Spannungsversorgung und Weiterleitung eines Datensignals in Bezug auf die Beleuchtungsmodule 2.
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Darüber hinaus weist das Zierteil 1 eine Anzahl von Einstecköffnungen E auf, wobei jeweils eine Einstecköffnung E in 3 und in 4 gezeigt ist. Diese Einstecköffnungen E sind als Durchgangslöcher ausgebildet, so dass diese alle Schichten S1 bis S4 des Zierteiles 1 durchdringt. Wie 3 zeigt, ist ein Teilabschnitt T eines jeden Leiterbahnabschnittes L oder einer vorgegebenen Anzahl der Leiterabschnitte L innerhalb einer Einstecköffnung E angeordnet.
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In eine jeweilige Einstecköffnung E ist ein im Folgenden näher beschriebenes Beleuchtungsmodul 2 einsteckbar. Dabei sind die Beleuchtungsmodule 2 mittels der Leiterbahnabschnitte L elektrisch und signaltechnisch verbunden. Zudem sind die Beleuchtungsmodule 2 mittels der Leiterbahnabschnitte L mit einem Fahrzeug-Bussystem, insbesondere zur individuellen Ansteuerung verbunden.
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Ein solches Beleuchtungsmodul 2 ist beispielsweise niet- oder nagelförmig ausgebildet und weist einen Kopfteil 3 und einen Schaftteil 4 auf. Das Beleuchtungsmodul 2 ist ein Spritzgussteil und kann beispielsweise als 2-Komponenten-Spritzgussteil ausgebildet sein.
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In das Beleuchtungsmodul 2, insbesondere in dessen Kopfteil 3, sind elektrische und elektronische Komponenten für eine Beleuchtung, insbesondere zur Ambientebeleuchtung, integriert. Zumindest das Kopfteil 3 des Beleuchtungsmoduls 2 ist insbesondere transluzent ausgebildet, wobei das Kopfteil 3 aus einem transparenten Kunststoff gebildet sein kann.
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Insbesondere sind in dem Kopfteil 3 eine Mehrzahl von Leuchtelementen 5, beispielsweise in Form von LED oder OLED, angeordnet, die auf einem Trägerelement 6 fixiert sind. Zudem ist ein Steuerelement 7 zur Ansteuerung der Leuchtelemente 5 auf dem Trägerelement 6 angeordnet, welches hierzu mittels elektrischer Leitungen 8 mit den Leuchtelementen 5 gekoppelt ist. Insbesondere umfasst das Steuerelement 7 eine anwendungsspezifische Schaltung, welche als integrierter Schaltkreis realisiert ist. Zudem kann das Steuerelement 7 zur Ausführung einer LIN-Bus basierten Kommunikation ausgebildet sein, wobei auch differentielle Busverfahren eingesetzt werden können. Das Steuerelement 7 ist mit elektrischen Kontaktelementen 9 gekoppelt, wobei die elektrischen Kontaktelemente 9 elektrische Leitungen 8 sind, die sich von dem in dem Kopfteil 3 des Beleuchtungsmoduls 2 angeordneten Steuerelement 7 innerhalb des Schaftteiles 4 erstrecken und abschnittsweise aus diesem herausgeführt sind.
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Wie in einer Ausführungsform in 4 gezeigt ist, ist an einer freiliegenden Oberflächenseite des Kopfteiles 3 des jeweiligen Beleuchtungsmoduls 2 oder einer bestimmten Anzahl von Beleuchtungsmodulen 2 ein optisches Element 10 angeordnet oder ausgebildet. Bei dem optischen Element 10 kann es sich beispielsweise um eine Blende zur Führung des von den Leuchtelementen 5 emittierten Lichtes handeln.
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Zur elektrischen Kontaktierung des jeweiligen Beleuchtungsmoduls 2 sind innerhalb der Einstecköffnungen E oder einer vorgegebenen Anzahl von Einstecköffnungen E Teilabschnitte T der Leiterbahnabschnitte L freiliegend angeordnet, wie beispielhaft in 3 näher gezeigt ist.
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Weiterhin ist in einem Übergangsbereich zwischen Kopfteil 3 und Schaftteil 4 des Beleuchtungsmoduls 2 eine Ausformung A angeordnet oder ausgebildet, welche im in die Einstecköffnung E eingesteckten Zustand des Beleuchtungsmoduls 2 in eine in dem Zierteil 1 ausgebildete Nut N eingreift. Dabei bildet die in die Nut N eingreifende Ausformung A eine Verdrehsicherung gegenüber einem Verdrehen des Beleuchtungsmoduls 2 in Bezug auf das Zierteil 1.
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4 zeigt eine alternative Ausführung eines Beleuchtungsmoduls 2', welches in der alternativen Ausführung als Befestigungselement, insbesondere als Befestigungsclip, ausgebildet ist. Beispielsweise ist das als Befestigungselement ausgebildete Beleuchtungsmodul 2' zur Befestigung des Zierteiles 1 oder der Zierteilanordnung Z ausgebildet, wobei hierzu an einem freien Ende des Schaftteiles 4 ein mit diesem korrespondierendes weiteres Befestigungselement 11, insbesondere formschlüssig, anordbar ist. Mittels des formschlüssig an dem Beleuchtungsmodul 2' angeordneten weiteren Befestigungselement 11 ist das Beleuchtungsmodul 2' im Wesentlichen verliersicher an dem Zierteil 1 befestigt. Zudem kann das Beleuchtungsmodul 2' die Ausformung A und das Zierteil 1 die Nut N aufweisen, so dass das Beleuchtungsmodul 2' zusätzlich gegenüber einem Verdrehen gesichert angeordnet ist.
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Auch kann das Beleuchtungsmodul 2' in der alternativen Ausführung mit dem korrespondierenden weiteren Befestigungselement 11 zur Befestigung des Zierteiles 1 an einem nicht näher gezeigten Fahrzeugteil ausgebildet sein. Hierzu wird das Schaftteil 4 des Beleuchtungsmoduls 2' zumindest abschnittsweise in eine Aussparung des Fahrzeugteiles eingeführt und beispielsweise stoffschlüssig, insbesondere mittels eines Klebstoffes, innerhalb der Aussparung befestigt. Alternativ oder zusätzlich kann die Befestigung auch form- und/oder kraftschlüssig erfolgen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10 2012 005 398 A1 [0002]