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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verriegelung einer Armlehne im Fondbereich eines Fahrzeuges, wobei die Armlehne zwischen einer Verstauposition und einer Gebrauchsposition schwenkbar ausgebildet ist und in der Verstauposition mit einer Verriegelungsvorrichtung gesichert ist, die einen in die Verstauposition vorgespannten Verriegelungsbolzen umfasst.
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Aus der
DE 10 2019 007 055 A1 ist eine Fahrzeugsitzanordnung bekannt, welche eine aus einer Verstauposition in eine Gebrauchsposition bewegbare Armlehne umfasst. Mittels einer Verriegelungseinrichtung ist die Armlehne in der Verstauposition formschlüssig verriegelt, wobei die Verriegelungseinrichtung mindestens einen aus der Verriegelungsposition in die Entriegelungsposition bewegbaren Verriegelungsbolzen aufweist und mindestens eine Haltelasche umfasst, in welche der mindestens eine Verriegelungsbolzen im Verriegelungszustand eingreift. Dadurch wird die Armlehne gegen ein Ausklappen in die Gebrauchsposition gesichert.
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Die
DE 10 2016 012 322 A1 offenbart eine Mittelarmlehne einer Fahrzeug-Sitzanlage, die zwischen einer Nutzposition und einer Verstauposition um eine Schwenkachse verfahrbar und mittels eines Verriegelungsmechanismus in der Verstauposition verriegelbar ist, wobei der Verriegelungsmechanismus ein manuell betätigbares Entriegelungselement, eine Hebelanordnung, die mit dem Entriegelungselement wirkverbunden ist, und wenigsten einen Sperrbolzen aufweist, welcher zum axialen Verschieben aus der Verstauposition und einer das Verschwenken der Mittelarmlehne ermöglichenden Freigabeposition mit der Hebelanordnung wirkverbunden ist. Ein Federelement spannt den Sperrbolzen in Richtung seiner Verriegelungsposition vor.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Verriegelung einer Armlehne im Fondbereich eines Fahrzeuges anzugeben, die auch bei Manipulationen von außen an der Armlehne in ihrem Verriegelungszustand verharrt.
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Die Erfindung ergibt sich aus den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, sowie der Erläuterung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Figuren dargestellt sind.
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Die Aufgabe wird mit dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Bei der eingangs erläuterten Vorrichtung zur Verriegelung einer Armlehne im Fondbereich eines Fahrzeuges, wobei die Armlehne zwischen einer Verstauposition und einer Gebrauchsposition schwenkbar ausgebildet ist und in der Verstauposition mit einer Verriegelungsvorrichtung gesichert ist, die einen in die Verstauposition vorgespannten Verriegelungsbolzen umfasst, ist die Verriegelungsvorrichtung in ihrer Betätigung von einer Entriegelungsvorrichtung entkoppelt, wobei der vorgespannte Verriegelungsbolzen selbsthemmend ausgebildet ist, indem die Verriegelungsvorrichtung über ein Hebelelement in einem mechanischen Getriebe gesperrt ist. Durch die Entkopplung von Entriegelungs- und Verriegelungsvorrichtung und die Selbsthemmung der Vorrichtung ist diese nur in Zugrichtung während der Entriegelung betätigbar, wodurch Manipulationen der Verriegelungsbolzen durch Drücken von außen zuverlässig verhindert werden. Auch bei einem Fahrzeugcrash verbleibt die Verriegelungsvorrichtung in ihrer Position, wodurch eine Verletzungsgefahr der Fahrzeuginsassen durch ein unbeabsichtigtes Ausklappen der Fondarmlehne verhindert wird.
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In einer Ausgestaltung ist die Verriegelungsfunktion der Verriegelungsvorrichtung mittels Formschluss des mindestens einen Verriegelungsbolzens in einem Armlehnenhalter gegeben. Dies erlaubt eine konstruktiv einfache, aber trotzdem stabile Halterung der Armlehne in der Verstauposition.
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In einer weiteren Ausgestaltung umfasst die Verriegelungsvorrichtung eine drehbare Steuerscheibe, an welcher ein bewegliches Übertragungselement zur Kopplung der Verriegelungsvorrichtung mit der Entriegelungsvorrichtung angreift, um eine Zugbewegung des Übertragungselementes in eine Drehbewegung der Steuerscheibe zur Verbringung des Verriegelungsbolzens in den Entriegelungszustand umzusetzen. Die Verriegelungsvorrichtung kann somit nur durch Betätigung der Entriegelungseinrichtung durch Auslösen der Zugbewegung deaktiviert werden.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist das bewegliche Übertragungselement als Bowdenzug ausgebildet. Solche Bauteile reduzieren die Herstellungskosten der Vorrichtung.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist der Verriegelungsbolzen über eine Druckfeder in den Verriegelungszustand vorgespannt. Dadurch werden die Herstellungskosten weiter reduziert.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist zwischen einer Drehachse der Armlehne und der drehbaren Steuerscheibe ein Zugfederelement zur Rückstellung des Verriegelungsbolzens in den Verriegelungszustand angeordnet. Das Zugfederelement ermöglicht gleichzeitig eine Spielfreistellung der Elemente der Verriegelungsvorrichtung.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist die Verriegelungsvorrichtung in einem nicht-sichtbaren Bereich eines Armlehnenlagers verortet. Somit ist diese von Fahrzeuginsassen nicht sichtbar, was zu Verbesserung der Anmutung des Fahrzeuginnenraumes beiträgt.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der zumindest ein Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Beschriebene Merkmale können für sich oder in beliebiger, sinnvoller Kombination den Gegenstand der Erfindung bilden, gegebenenfalls auch unabhängig von den Ansprüchen, und können insbesondere zusätzlich auch Gegenstand einer oder mehrerer separater Anmeldung/en sein.
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Es zeigen:
- 1 ein Ausführungsbeispiel für eine Rückbank in einem Personenkraftwagen,
- 2 ein Ausführungsbeispiel der Fondarmlehne,
- 3 ein Ausführungsbeispiel der Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in der Armlehne,
- 4 ein Schnitt durch das Ausführungsbeispiel gemäß 3,
- 5 verschiedene Ansichten der Ausführungsbeispiels gemäß 3,
- 6 ein Ausführungsbeispiel der Fondarmlehne mit Verriegelungs- und Entriegelungsvorrichtung.
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In 1 ist ein Ausführungsbeispiel für eine Rückbank 7 dargestellt, wie sie in einem fünfsitzigen Personenkraftwagen vorgesehen ist. Eine zurückgeklappte Fondarmlehne 1 ist dabei zwischen zwei Rückenlehnen 3, 5 verstaut. Wenn drei Personen auf der Rückbank 7 des Fahrzeuges Platz genommen haben, dient die zurückgeklappte Fondarmlehne 1 in diesem Verstauzustand der dritten Person als Rückenlehne. Sitzen nur zwei Personen auf der Rückbank 7, kann die Fondarmlehne 1 aus dem Verstauzustand in einen Armauflagezustand verfahren werden, indem sie runtergeklappt wird.
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2 zeigt die Fondarmlehne 1 im Verstauzustand (2a) und im Armauflagezustand (2b). Im Verstauzustand ist die Fondarmlehne 1 verriegelt, um ein unbeabsichtigtes Absenken in den Armauflagezustand zu verhindern. Wie aus 2a ersichtlich, ist an der Unterseite der Fondarmlehne 1 im Bereich des freie Endes 9 eine Griffschale 11 ausgebildet, in welche der Fahrzeuginsasse eingreift, um die Fondarmlehne 1 zu entriegeln. Die Fondarmlehne 1 ist zwischen zwei Armlehnenhaltern 13 gehalten und drehbar gelagert.
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In den Armlehnenhaltern 13 ist eine Drehachse 15 gehalten, die beidseitig durch einen Rahmen 17 der Fondarmlehne 1 geführt und in diesem gelagert ist (3). Unterhalb der Drehachse 15 ist eine Verriegelungsvorrichtung 18 an dem Rahmen 17 der Fondarmlehne 1 fixiert, welche zwei Verriegelungsbolzen 19 aufweist, die sich in einem Gehäuse 21 axial erstrecken und in jeweils eine Ausbuchtung 23 jedes Armlehnenhalters 13 eingreifen. Die zwei Verriegelungsbolzen 19 sind durch eine Druckfeder 25 gegen die Ausbuchtungen 23 der Armlehnenhalter 13 vorgespannt, wodurch diese permanent die Schließstellung einnehmen (4). Jeder Verriegelungsbolzen 19 ist dabei in einem, im Rahmen 17 fixierten Lager 27 gehalten. In jedem Armlehnenhalter 13 erstreckt sich oberhalb der Ausbuchtung 23 eine kreisbogenförmige Führungssicke 29 für den Verriegelungsbolzen 19, in welcher dieser bei einer Schwenkbewegung der Fondarmlehne 1 aus dem Verstauzustand in den Gebrauchszustand geführt wird.
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Die Verriegelungsvorrichtung 18 umfasst darüber hinaus eine Dreh-Steuerscheibe 31, unterhalb welcher ein Kniehebel 33 angeordnet ist, welcher die Dreh-Steuerscheibe 31 beidseitig parallel zum Gehäuse 21 der Verriegelungsbolzen 19 überragt. Durch den Kniehebel 33, welcher in das Gehäuse 21 eingreift, ist die Verriegelungsvorrichtung 18 gesperrt, so dass ein Drücken von außen auf die Verriegelungsbolzen 19 keine Wirkung auf den Verriegelungsmechanismus ausübt. Eine Zugfeder 35 verbindet die Dreh-Steuerscheibe 31 mit der Drehachse 15 der Fondarmlehne 1.
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Ein Schnitt der Verriegelungsvorrichtung in 5a verdeutlicht deren Verriegelung durch die Druckfeder 25, die mittig unterhalb der Dreh-Steuerscheibe 31 in dem Gehäuse 21 gelagert ist und beide Verriegelungsbolzen 19 gegen den Armlehnenhalter 13 vorspannt. Das Gehäuse 21 weist eine sich längserstreckende Nut 37 auf (5b), in welche im Verriegelungszustand der Kniehebel 33 mit einem Zapfen 39 eingreift und somit ein Entriegeln durch einen Druck von außen verhindert.
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In 6 ist ein Ausführungsbeispiel der Fondarmlehne 1 mit Verriegelungs- und Entriegelungsvorrichtung dargestellt. An der Dreh-Steuerscheibe 31 greift ein Bowdenzug 40 an, welcher mit einer Entriegelungsvorrichtung 41 verbunden ist. Die Entriegelungsvorrichtung 41 umfasst ein gabelförmiges Übertragungselement 43, welches an der rückwärtigen Seite eines Griffschalengehäuses 45 fixiert ist. In der Griffschale 11 ist ein Tastelement 47 angeordnet, welches zur Entriegelung der Fondarmlehne 1 von dem Fahrzeuginsassen herunterdrückt wird. Das Übertragungselement 43 erstreckt sich in Längsausdehnung der Fondarmlehne 1 im verriegelten Zustand nach unten und ist mit einer Zahnstange 49 verbunden. Die Zahnstange 49 ist beweglich in einer senkrecht verlaufenden Führung 51 unterhalb der Zahnstange 49 gelagert, an welcher ein Drehlager 52 eingreift. Das Drehlager 52 ist scheibenförmig ausgebildet und weist an seinem Umfang einen kreisbogenförmigen Vorsprung 53 auf, an dessen der Zahnstange 49 zugewandten Seite mehrere Zähne 55 zum Eingriff in die Zahnstange 49 ausgebildet sind. Auf der dem Vorsprung 53 abgewandten Seite des Drehlagers 52 ist der Bowdenzug 40 fixiert, welcher sich in der zur Zahnstange 49 entgegengesetzten Richtung erstreckt.
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Bei Betätigung des Tastelementes 47 wird das Übertragungselement 43 und somit auch die Zahnstange 49 nach unten gedrückt, wobei die Zahnstange 49 in die Führung 51 hineingeschoben wird. Bei dieser Bewegung nimmt die Zahnstange 49 die Zähne 55 des Drehlagers 52 mit, wodurch das Drehlager 52 sich im Uhrzeigersinn dreht. Durch diese Drehung wird auf den Bowdenzug 40 ein Zug ausgeübt und dieser wird nach oben gezogen, wodurch die Verriegelungsvorrichtung 18 freigegeben wird. Die Zugbewegung des Bowdenzuges 40 wird in eine Drehbewegung der Dreh-Steuerscheibe 31 übersetzt. Durch die Drehung der Dreh-Steuerscheibe 31 werden über den Kniehebel 33 die Verriegelungsbolzen 19 nach innen in das Gehäuse 21 gezogen, wobei die Sperrkraft der Druckfeder 25 überwunden und die Verriegelungsvorrichtung 18 entsperrt wird. Das Ziehen des Bowdenzuges 40 zum Freigeben der Verriegelungsvorrichtung 18 ist somit immer eine Folgebewegung der Entriegelungsfreigabe durch das Tastelement 47.
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Lässt die Zugkraft des Bowdenzuges 40 nach stellt die Zugfeder 35 automatisch die Dreh-Steuerscheibe 31 wieder zurück und der Kniehebel 33 spannt die Druckfeder 25, welche die Verriegelungsbolzen 19 wieder in die Ausbuchtungen 23 der Armlehnenhalter 13 drückt und somit den Verriegelungszustand wieder herstellt.