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DE102024001266A1 - Serologischer Test zum Nachweis von impfbedingten Antikörpern gegen HPV - Google Patents

Serologischer Test zum Nachweis von impfbedingten Antikörpern gegen HPV

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Publication number
DE102024001266A1
DE102024001266A1 DE102024001266.4A DE102024001266A DE102024001266A1 DE 102024001266 A1 DE102024001266 A1 DE 102024001266A1 DE 102024001266 A DE102024001266 A DE 102024001266A DE 102024001266 A1 DE102024001266 A1 DE 102024001266A1
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antibodies
type
antigens
hpv
vaccinated
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DE102024001266.4A
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Publication date
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N33/00Investigating or analysing materials by specific methods not covered by groups G01N1/00 - G01N31/00
    • G01N33/48Biological material, e.g. blood, urine; Haemocytometers
    • G01N33/50Chemical analysis of biological material, e.g. blood, urine; Testing involving biospecific ligand binding methods; Immunological testing
    • G01N33/53Immunoassay; Biospecific binding assay; Materials therefor
    • G01N33/569Immunoassay; Biospecific binding assay; Materials therefor for microorganisms, e.g. protozoa, bacteria, viruses
    • G01N33/56983Viruses
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Abstract

Die vorliegende Offenbarung betrifft einen serologischen Test zum Nachweis von impfbedingten Antikörpern gegen HPV. Bei dem serologischen Test werden Antigene einer ersten Art und Antigene einer zweiten Art genutzt. Die Antigene der ersten Art sind bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener erster Antikörper reaktiv, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines ersten Typs abbilden. Die Antigene der zweiten Art sind bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener zweiter Antikörper reaktiv, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines zweiten Typs abbilden. Die vorliegende Offenbarung betrifft ferner ein Verfahren zur Identifizierung von HPV-geimpften Personen, ein Verfahren zur Unterscheidung zwischen HPV-geimpften Personen und HPV-erkrankten Personen und ein Verfahren zur Kontrolle des Impferfolges nach einer Impfung gegen HPV.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Offenbarung betrifft einen serologischen Test zum Nachweis von impfbedingten Antikörpern gegen HPV.
  • Insbesondere betrifft die vorliegende Offenbarung ein Verfahren zur Identifizierung von HPV-geimpften Personen. Insbesondere betrifft die vorliegende Offenbarung ferner ein Verfahren zur Unterscheidung zwischen HPV-geimpften Personen und HPV-erkrankten Personen. Insbesondere betrifft die vorliegende Offenbarung darüber hinaus ein Verfahren zur Kontrolle des Impferfolges nach einer Impfung gegen HPV.
  • Serologische Tests nutzen in vitro ablaufende Antigen-Antikörper-Reaktionen. Anhand dieser Reaktionen lassen sich beispielsweise körpereigene Antikörper in einer Blutprobe identifizieren, welche für bestimmte Antigene spezifisch sind und Krankheitserreger, wie beispielsweise Viren und Bakterien, betreffen. Die Antikörper werden von dem Immunsystem einer Person als Immunantwort auf eine Konfrontation mit diesen Antigenen spezifisch gebildet, um den Körper zu schützen. Üblicherweise gibt das Immunsystem eine vergleichbare Immunantwort, wenn die vorliegenden Antigene keinen Krankheitserreger, sondern einen Impfstoff gegen den Krankheitserreger betreffen.
  • Serologische Tests werden unter anderem zum Nachweis von körpereigenen Antikörpern gegen humane Papillomviren, abgekürzt HPV, eingesetzt. Ein solcher Test ist aus der WO 2012/097788 A1 bekannt, welche einen Schnelltest zum qualitativen und/oder quantitativen Bestimmen von in Körperflüssigkeit enthaltenen Antikörpern gegen HPV beschreibt. Dieser Schnelltest ermöglicht zwar eine Identifizierung von Antikörpern gegen HPV, jedoch gibt der Schnelltest keine Information darüber, ob die identifizierten Antikörper auf eine Impfung zurückgehen oder durch eine HPV-bedingte Erkrankung verursacht sind.
  • In der Praxis werden dazu üblicherweise Impfbücher herangezogen, welche eine mögliche Impfung gegen HPV dokumentieren. Häufig sind jedoch die Impfbücher nicht mehr auffindbar und die betroffenen Personen können sich selbst nicht mehr daran erinnern, ob sie in ihrer Kindheit gegen HPV geimpft wurden. Darüber hinaus sind solche Impfbücher in vielen Ländern unbekannt, so dass überhaupt keine Dokumentation zu einer früheren HPV-Impfung vorliegt.
  • Auch vor diesem Hintergrund kann ein Bedarf darin gesehen werden, Antikörper gegen HPV zu identifizieren, welche auf eine Impfung zurückgehen. Dem liegt die Erwartung zugrunde ein serologisches Verfahren dahingehend zu verbessern. Insbesondere soll eine Erkennung von HPV-geimpften Personen und insbesondere eine Unterscheidung zwischen HPV-geimpften Personen und HPV-erkrankten Personen ermöglicht werden.
  • Konzepte
  • Grundlegende Verbesserungen in der Erkennung bietet ein serologisches Verfahren, bei dem Antigene einer ersten Art und Antigene einer zweiten Art genutzt werden, wobei die Antigene der ersten Art bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener erster Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines ersten Typs abbilden, und wobei die Antigene der zweiten Art bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener zweiter Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines zweiten Typs abbilden. Dadurch ist ein Nachweis von impfbedingten Antikörpern gegen HPV ermöglicht.
  • Grundsätzlich können zusätzlich Antigene wenigstens einer weiteren Art genutzt werden. In diesem Fall sind beispielsweise die Antigene der wenigstens einen weiteren Art bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener weiterer Antikörper reaktiv, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines weiteren Typs abbilden. Beispielsweise sind die Antigene einer dritten Art bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener dritter Antikörper reaktiv, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines dritten Typs abbilden. Beispielsweise sind die Antigene einer vierten Art bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener vierter Antikörper reaktiv, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines vierten Typs abbilden.
  • Unter dem Begriff „serologisches Verfahren“ ist in der vorliegenden Offenbarung insbesondere ein serologischer Test oder ein serologisches Testverfahren oder ein Assay oder ein Immunoassay zu verstehen oder umfasst. Das Verfahren ist bevorzugt ein In-vitro-Verfahren, also ein in vitro durchgeführtes Verfahren.
  • Unter dem Begriff „in vitro“ ist in der vorliegenden Offenbarung insbesondere zu verstehen, dass das Verfahren außerhalb eines lebendenden Organismus ausgeführt wird, also nicht an einer Person durchgeführt wird. Um das Verfahren in vitro durchzuführen, wird von der betroffenen Person wenigstens eine Probe, beispielsweise von Körperflüssigkeit, entnommen. Beispielsweise ist für die Durchführung des vorgeschlagenen Verfahrens ein Tropfen (ca. 25 µL) ausreichend.
  • Als Körperflüssigkeit ist Blut und/oder Lymphe und/oder Speichel und/oder Urin und/oder Schweiß geeignet. Beispielsweise handelt es sich bei der Körperflüssigkeit um Vollblut oder ein Abkömmling des Vollblutes, wie beispielsweise Serum oder Plasma. Beispielsweise handelt es sich bei der Körperflüssigkeit um vorzugsweise menschliches Serum und Plasma aus einer durch Venenpunktion erhaltenen Blutprobe. Die Körperflüssigkeit kann auch Kapillarblut oder Vollblut aus der Fingerbeere einer Person sein.
  • Unter dem Begriff „Antigen“ sind in der vorliegenden Offenbarung Proteine jeglicher Art zu verstehen, welche bei dem Immunsystem einer damit konfrontierten Person eine Immunantwort auslösen. Unter dem Begriff „Antigen“ ist in der vorliegenden Offenbarung auch ein virusähnlicher Partikel (VLP, virus like particle) umfasst.
  • Unter den Begriffen „HPV eines ersten Typs“ und „HPV eines zweiten Typs“ sind in der vorliegenden Offenbarung zwei zueinander unterschiedliche Typen von HPV zu verstehen. Mit anderen Worten ist der zweite Typ ein anderer Typ als der erste Typ. Unter „HPV wenigstens eines weiteren Typs“ ist in der vorliegenden Offenbarung wenigstens ein Typ von HPV zu verstehen, welcher sich sowohl von dem ersten Typ als auch von dem zweiten Typ unterscheidet. Sofern der wenigstens eine Typ aus zwei oder mehr Typen besteht, sind diese Typen zueinander unterschiedlich.
  • Unter dem Begriff „geimpfte Proteine“ sind in der vorliegenden Offenbarung insbesondere solche Proteine zu verstehen, welche HPV eines Typs abbilden, und im Zuge einer Impfung einer Person verabreicht werden, um eine Immunantwort des Immunsystems der Person hervorzurufen. Als Immunantwort werden körpereigene Antikörper gebildet, welche für diese Proteine spezifisch sind. Da diese Proteine die HPV eines Typs abbilden, sind die gebildeten körpereigenen Antikörper in gleicher Weise für die HPV dieses einen Typs spezifisch.
  • Solche geimpften Proteine können sogenannte virusähnliche Partikel (VLPs, virus like particles) sein. Darunter sind Viruspartikel zu verstehen, welche keine Nukleinsäuren enthalten und sich daher in Zielzellen auch nicht vermehren. Beispielsweise bestehen die virusähnlichen Partikel aus viralen Kapsomeren oder weisen solche Kapsidproteine auf. Beispielsweise sind die Antigene der ersten Art virusähnliche Partikel. Beispielsweise sind die Antigene der zweiten Art oder wenigstens einer weiteren Art virusähnliche Partikel.
  • Bei dem vorgeschlagenen Verfahren ist zugrunde gelegt, dass in der Normalbevölkerung eine akute HPV-bedingte Erkrankung einer Person in den allermeisten Fällen durch HPV eines einzigen Typs verursacht ist. Das Immunsystem der Person wird daher als Immunantwort auf die HPV-bedingte Erkrankung nur solche Antikörper bilden, welche für diesen einen Typ von HPV spezifisch sind.
  • Bei dem vorgeschlagenen Verfahren ist ferner zugrunde gelegt, dass ein Impfstoff gegen HPV wenigstens zwei Typen von HPV umfasst. Beispielsweise existieren derzeit ein Zweifachimpfstoff, welcher gegen zwei Typen von HPV wirksam ist, ein Vierfachimpfstoff, welcher gegen vier Typen von HPV wirksam ist, und ein Neunfachimpfstoff, welcher gegen neun Typen von HPV wirksam ist. Eine HPV-geimpfte Person wird als Immunantwort auf die HPV-Impfung daher zum einen Antikörper bilden, welche für den einen Typ von HPV spezifisch sind, und zum anderen weitere Antikörper bilden, welche für den wenigstens einen weiteren Typ von HPV spezifisch sind. Diese Antikörper lassen sich durch das vorgeschlagene Verfahren nachweisen, indem wenigstens die Antigene der ersten Art und die Antigene der zweiten Art genutzt werden. Das vorgeschlagene Verfahren ermöglicht dadurch eine Identifizierung von HPV-geimpften Personen.
  • Das vorgeschlagene Verfahren ermöglicht auch eine Identifizierung von HPV-erkrankten Personen, beispielsweise wenn eine HPV-Erkrankung mit einem solchen HPV-Typ nachgewiesen werden soll, der durch eine Art der eingesetzten Antigene, also die Antigene der ersten Art oder die Antigene der zweiten Art oder die Antigene der weiteren Art, abgedeckt ist. Sofern beispielsweise nur die ersten Antikörper oder nur die zweiten Antikörper nachgewiesen werden, kann daraus abgeleitet werden, dass diese Antikörper nicht von einer Impfung stammen, sondern auf eine HPV-Erkrankung zurückgehen.
  • Unter dem Begriff „Normalbevölkerung“ ist in der vorliegenden Offenbarung insbesondere ein repräsentativer Querschnitt von augenscheinlich gesunden Personen zu verstehen, welche die Gesamtbevölkerung abbilden.
  • Unter dem Begriff „HPV-erkrankt“ ist in der vorliegenden Offenbarung insbesondere zu verstehen, dass die betroffene Person eine HPV-bedingte Erkrankung aufweist oder hatte und dadurch das Immunsystem der Person Antikörper gegen die HPV bildet oder gebildet hat. Mit anderen Worten ist unter „HPV-erkrankt“ insbesondere zu verstehen, dass die betroffene Person Antikörper, insbesondere körpereigene Antikörper, aufweist, welche durch eine HPV-bedingte Erkrankung bewirkt sind. Typischerweise werden Antikörper gegen HPV nicht bereits bei einer HPV-Infektion gebildet. Antikörper gegen HPV werden vielmehr erst gebildet, wenn die HPV in Körperzellen eindringen und anschießend ein unkontrolliertes Zellwachstum stattfindet.
  • Unter dem Begriff „HPV-geimpft“ ist in der vorliegenden Offenbarung insbesondere zu verstehen, dass die betroffene Person Antikörper, insbesondere körpereigene Antikörper, aufweist, welche durch eine Impfung gegen HPV bewirkt sind.
  • Bei einer ersten Ausführungsform dient das vorgeschlagene Verfahren zur Identifizierung von HPV-geimpften Personen und umfasst die Schritte oder besteht aus den Schritten:
    1. i) Bereitstellen von Antigenen der ersten Art und Antigenen der zweiten Art und von markierten ersten Antikörpern und markierten zweiten Antikörpern, wobei die markierten ersten Antikörper so beschaffen sind, dass sie an die Antigene der ersten Art spezifisch binden bzw. spezifisch binden können, und wobei die markierten zweiten Antikörper so beschaffen sind, dass sie an die Antigene der zweiten Art spezifisch binden bzw. spezifisch binden können, und wobei die markierten ersten Antikörper und die markierten zweiten Antikörper so beschaffen sind, dass sie bei Vorhandensein eines Reaktants eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion bewirken oder bei räumlicher Häufung eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung ergeben;
    2. ii) Untersuchung von Körperflüssigkeit zur Identifizierung von impfbedingten ersten Antikörpern und impfbedingten zweiten Antikörpern, wobei die impfbedingten ersten Antikörper gegen geimpfte Proteine wirksam sind und die HPV des ersten Typs abbilden, wobei die impfbedingten zweiten Antikörper gegen geimpfte Proteine wirksam sind und die HPV des zweiten Typs abbilden, wobei der Untersuchung ein kompetitiver Ansatz zugrunde gelegt ist, welcher die Antigene der ersten Art, die markierten ersten Antikörper, die Antigene der zweiten Art und die markierten zweiten Antikörper nutzt;
    3. iii) Auswertung der Ergebnisse des Schritts ii) dahingehend, dass eine HPV-geimpfte Person festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper und darüber hinaus die impfbedingten zweiten Antikörper identifiziert sind.
  • Bei dieser Ausführungsform kann also festgestellt werden, ob die gefundenen Antikörper gegen HPV auf eine HPV-Impfung der betroffenen Person zurückgehen.
  • Die Ausführungsform kann auf Antigene der wenigstens einen weiteren Art, wie beispielsweise Antigene der dritten Art und/oder Antigene der vierten Art, erweitert sein. Dazu ist beispielsweise vorgesehen, dass in dem Schritt i) zusätzlich Antigene der wenigstens einen weiteren Art und markierte weitere Antikörper bereitgestellt werden, wobei die markierten weiteren Antikörper so beschaffen sind, dass sie an die Antigene der wenigstens einen weiteren Art spezifisch binden können und bei Vorhandensein eines Reaktants eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion bewirken oder bei räumlicher Häufung eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung ergeben.
  • Beispielsweise ist ferner vorgesehen, dass in dem Schritt ii) der kompetitive Ansatz die Antigene der wenigstens einen weiteren Art und die markierten weiteren Antikörper nutzt, um impfbedingte weitere Antikörper zu identifizieren. Beispielsweise werden dann in dem Schritt iii) die Ergebnisse des Schritts ii) dahingehend ausgewertet, dass eine HPV-geimpfte Person festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper und die impfbedingten zweiten Antikörper und darüber hinaus die impfbedingten weiteren Antikörper identifiziert sind.
  • Durch die Erweiterung auf Antigene der wenigstens einen weiteren Art kann eine HPV-geimpfte Person mit einer höheren Sicherheit identifiziert werden. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass es durch die Erweiterung ermöglicht ist, mehr als zwei zu erfüllende Bedingungen betrachten zu können, um eine HPV-geimpfte Person festzustellen.
  • Durch die Erweiterung auf Antigene der wenigstens einen weiteren Art ist es auch möglich oder begünstigt, den zur Impfung verwendeten Impfstoff zu identifizieren. Wie vorstehend bereits ausgeführt, existieren derzeit ein Zweifachimpfstoff, welcher gegen zwei Typen von HPV wirksam ist, ein Vierfachimpfstoff, welcher gegen vier Typen von HPV wirksam ist, und ein Neunfachimpfstoff, welcher gegen neun Typen von HPV wirksam ist. Allen diesen Impfstoffen ist gemeinsam, dass sie gegen die Typen 16 und 18 von HPV wirksam sind.
  • Der Vierfachimpfstoff und der Neunfachimpfstoff sind darüber hinaus noch gegen verschiedene andere Typen von HPV wirksam. Durch die Antigene der wenigstens einen weiteren Art kann auf einen HPV-Typ abgestellt werden, gegen welchen nur der Neunfachimpfstoff wirksam ist. Dadurch können HPV-geimpfte Personen identifiziert werden, welche mit dem Neunfachimpfstoff geimpft wurden. Ferner kann durch die Antigene der wenigstens einen weiteren Art auf zwei HPV-Typen abgestellt werden, gegen welche nur der Neunfachimpfstoff wirksam ist und gegen einen von beiden auch der Vierfachimpfstoff wirksam ist. Dadurch kann bei identifizierten HPV-geimpfte Personen sogar zwischen dem Zweifachimpfstoff, dem Vierfachimpfstoff und dem Neunfachimpfstoff unterschieden werden.
  • Bei einer zweiten Ausführungsform dient das vorgeschlagene Verfahren zur Unterscheidung zwischen HPV-geimpften Personen und HPV-erkrankten Personen, und umfasst oder besteht aus den vorstehenden Schritten i) und ii) und dem nachstehenden Schritt:
    • iii) Auswertung der Ergebnisse des Schritts ii) dahingehend, dass eine HPV-geimpfte Person festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper und darüber hinaus die impfbedingten zweiten Antikörper identifiziert sind, und dass eine HPV-erkrankte Person festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper oder die impfbedingten zweiten Antikörper identifiziert sind.
  • Bei dieser Ausführungsform kann also festgestellt werden, ob die gefundenen Antikörper gegen HPV durch eine HPV-Impfung oder eine HPV-Erkrankung der betroffenen Person bewirkt sind. Dadurch ist somit ermöglicht, HPV-geimpfte Personen von HPV-erkrankten Personen zu unterscheiden.
  • Auch diese Ausführungsform kann auf Antigene der wenigstens einen weiteren Art, wie beispielsweise Antigene der dritten Art und/oder Antigene der vierten Art, erweitert sein. Dazu ist beispielsweise vorgesehen, dass in dem Schritt i) zusätzlich Antigene der wenigstens einen weiteren Art und markierte weitere Antikörper bereitgestellt werden, wobei die markierten weiteren Antikörper so beschaffen sind, dass sie an die Antigene der wenigstens einen weiteren Art spezifisch binden können und bei Vorhandensein eines Reaktants eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion bewirken oder bei räumlicher Häufung eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung ergeben.
  • Beispielsweise ist ferner vorgesehen, dass in dem Schritt ii) der kompetitive Ansatz die Antigene der wenigstens einen weiteren Art und die markierten weiteren Antikörper nutzt, um impfbedingte weitere Antikörper zu identifizieren. Beispielsweise werden dann in dem Schritt iii) die Ergebnisse des Schritts ii) dahingehend ausgewertet, dass eine HPV-geimpfte Person festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper und die impfbedingten zweiten Antikörper und darüber hinaus die impfbedingten weiteren Antikörper identifiziert sind, und dass eine HPV-erkrankte Person festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper oder die impfbedingten zweiten Antikörper oder die impfbedingten weiteren Antikörper identifiziert sind. Dadurch kann eine höhere Sicherheit bei der Unterscheidung zwischen HPV-geimpften Personen und HPV-erkrankten Personen erreicht werden.
  • Bei einer dritten Ausführungsform dient das vorgeschlagene Verfahren zur Kontrolle des Impferfolges nach einer Impfung gegen HPV und umfasst oder besteht aus den vorstehenden Schritten i) und ii) und dem nachstehenden Schritt:
    • iii) Auswertung der Ergebnisse des Schritts ii) dahingehend, dass ein Impferfolg festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper und darüber hinaus die impfbedingten zweiten Antikörper identifiziert sind.
  • Bei dieser Ausführungsform kann also festgestellt werden, ob eine Impfung gegen HPV angeschlagen hat und körpereigene Antikörper gegen HPV gebildet wurden.
  • Auch diese Ausführungsform kann auf Antigene der wenigstens einen weiteren Art, wie beispielsweise Antigene der dritten Art und/oder Antigene der vierten Art, erweitert sein. Dazu ist beispielsweise vorgesehen, dass in dem Schritt i) zusätzlich Antigene der wenigstens einen weiteren Art und markierte weitere Antikörper bereitgestellt werden, wobei die markierten weiteren Antikörper so beschaffen sind, dass sie an die Antigene der wenigstens einen weiteren Art spezifisch binden können und bei Vorhandensein eines Reaktants eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion bewirken oder bei räumlicher Häufung eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung ergeben.
  • Beispielsweise ist ferner vorgesehen, dass in dem Schritt ii) der kompetitive Ansatz die Antigene der wenigstens einen weiteren Art und die markierten weiteren Antikörper nutzt, um impfbedingte weitere Antikörper zu identifizieren. Beispielsweise werden dann in dem Schritt iii) die Ergebnisse des Schritts ii) dahingehend ausgewertet, dass ein Impferfolg festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper und die impfbedingten zweiten Antikörper und darüber hinaus die impfbedingten weiteren Antikörper identifiziert sind. Dadurch kann eine höhere Sicherheit bei der Kontrolle des Impferfolges erreicht werden.
  • Bei dem vorgeschlagenen Verfahren können die Antigene der ersten Art einen Proteinkomplex mit wenigstens einem konformationellen Epitop umfassen, wobei dieser Proteinkomplex aggregierte Proteine aufweist oder daraus gebildet ist, welche geimpfte Proteine repräsentieren, die das L1-Protein der HPV des ersten Typs abbilden. Alternativ können die Antigene der ersten Art eine Aminosäureabfolge, insbesondere ein Polypeptid, mit mindestens einem linearen Epitop umfassen, wobei diese Aminosäureabfolge geimpfte Proteine repräsentiert, die das L1-Protein der HPV des ersten Typs abbilden.
  • Bei dem vorgeschlagenen Verfahren können die Antigene der zweiten Art einen Proteinkomplex mit wenigstens einem konformationellen Epitop umfassen, wobei dieser Proteinkomplex aggregierte Proteine aufweist oder daraus gebildet ist, welche geimpfte Proteine repräsentieren, die das L1-Protein der HPV des zweiten Typs abbilden. Alternativ können die Antigene der zweiten Art eine Aminosäureabfolge, insbesondere ein Polypeptid, mit mindestens einem linearen Epitop umfassen, wobei diese Aminosäureabfolge geimpfte Proteine repräsentiert, die das L1-Protein der HPV des zweiten Typs abbilden.
  • Bei dem vorgeschlagenen Verfahren können die Antigene der wenigstens einen weiteren Art einen Proteinkomplex mit wenigstens einem konformationellen Epitop umfassen, wobei dieser Proteinkomplex aggregierte Proteine aufweist oder daraus gebildet ist, welche geimpfte Proteine repräsentieren, die das L1-Protein der HPV des einen weiteren Typs abbilden. Alternativ können die Antigene der wenigstens einen weiteren Art eine Aminosäureabfolge, insbesondere ein Polypeptid, mit mindestens einem linearen Epitop umfassen, wobei diese Aminosäureabfolge geimpfte Proteine repräsentiert, die das L1-Protein der HPV des einen weiteren Typs abbilden.
  • Ein serologisches Verfahren mit den Antigenen, welche den Proteinkomplex mit dem wenigstens einen konformationellen Epitop umfassen, sind in der Druckschrift WO 2012/097788 A1 näher beschrieben, auf die zum Zweck der Vervollständigung und Ergänzung der vorliegenden Offenbarung hiermit Bezug genommen wird mit dem Hinweis, dass die Druckschrift gleichlautenden Begriffen eventuell eine Bedeutung beilegt, welche von der vorliegenden Bedeutung abweicht.
  • Ein serologisches Verfahren mit den Antigenen, welche eine Aminosäureabfolge mit dem mindestens einen linearen Epitop umfassen ist in der noch nicht veröffentlichten deutschen Patentanmeldung DE 10 2022 127 779.8 und internationalen Patentanmeldung PCT/DE 2023/100785 näher beschrieben, auf die zum Zweck der Vervollständigung und Ergänzung der vorliegenden Offenbarung hiermit Bezug genommen wird mit dem Hinweis, dass die Patentanmeldungen gleichlautenden Begriffen eventuell eine Bedeutung beilegen, welche von der vorliegenden Bedeutung abweicht. Die Aminosäureabfolge ist dort eine solche Aminosäureabfolge bzw. lineares Epitop, welche bei allen HPV-Hochrisikotypen vorkommt. Vorliegend ist die Aminosäureabfolge bzw. das lineare Epitop so gewählt, dass sie für einen einzigen HPV-Typ, also beispielsweise HPV des ersten Typs oder HPV des zweiten Typs oder HPV des wenigstens einen weiteren Typs, spezifisch ist.
  • Das vorgeschlagene Verfahren kann so ausgestaltet sein, dass die Antigene der ersten Art gegen Antikörper reaktiv sind, welche gegen HPV vom Typ 16 wirksam sind und/oder gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 16 abbilden. Insbesondere sind also die ersten Antikörper gegen HPV vom Typ 16 wirksam und/oder gegen geimpfte Proteine wirksam, die HPV vom Typ 16 abbilden. Insbesondere sind auch die markierten ersten Antikörper gegen HPV vom Typ 16 wirksam und/oder gegen geimpfte Proteine wirksam, die HPV vom Typ 16 abbilden.
  • Das vorgeschlagene Verfahren kann ferner so ausgestaltet sein, dass die Antigene der zweiten Art gegen Antikörper reaktiv sind, welche gegen HPV vom Typ 18 wirksam sind und/oder gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 18 abbilden. Insbesondere sind also die zweiten Antikörper gegen HPV vom Typ 18 wirksam und/oder gegen geimpfte Proteine wirksam, die HPV vom Typ 18 abbilden. Insbesondere sind auch die markierten zweiten Antikörper gegen HPV vom Typ 18 wirksam und/oder gegen geimpfte Proteine wirksam, die HPV vom Typ 18 abbilden.
  • Es hat sich gezeigt, dass in der nicht geimpften Normalbevölkerung nur sehr selten Antikörper vorkommen, welche für HPV vom Typ 16 spezifisch sind. In Studien konnte beobachtet werden, dass etwa 1 bis 2 Personen auf 1000 Personen solche Antikörper gegen HPV vom Typ 16 haben. Es hat sich ferner gezeigt, dass in der nicht geimpften Normalbevölkerung noch seltener Antikörper vorkommen, welche für HPV vom Typ 18 spezifisch sind.
  • In Studien konnte beobachtet werden, dass etwa 1 Person auf 1000 Personen solche Antikörper gegen HPV vom Typ 18 hat. Daraus kann statistisch abgeleitet werden, dass in der nicht geimpften Normalbevölkerung etwa 1 Person auf 1 Million Personen sowohl Antikörper gegen HPV vom Typ 16 als auch Antikörper gegen HPV vom Typ 18 haben sollte. Darüber hinaus umfassen sämtliche bisherigen Impfstoffe gegen HPV wenigstens die HPV-Typen 16 und 18, welche vordergründig für die Bildung von Karzinomen verantwortlich sind. Durch den vorgeschlagenen serologischen Test mit seinem kombinierten Nachweis von Antikörpern gegen HPV von wenigstens zwei Typen, ist die Identifizierung einer geimpften Person daher besonders begünstigt, wenn auf Antikörper gegen HPV vom Typ 16 und auf Antikörper gegen HPV vom Typ 18 abgestellt wird.
  • Alternativ kann das vorgeschlagene Verfahren so ausgestaltet sein, dass die Antigene der ersten Art gegen Antikörper reaktiv sind, welche gegen HPV vom Typ 6 wirksam sind und/oder gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 6 abbilden. Insbesondere sind also die ersten Antikörper gegen HPV vom Typ 6 wirksam und/oder gegen geimpfte Proteine wirksam, die HPV vom Typ 6 abbilden. Insbesondere sind auch die markierten ersten Antikörper gegen HPV vom Typ 6 wirksam und/oder gegen geimpfte Proteine wirksam, die HPV vom Typ 6 abbilden. Grundsätzlich können auch die Antigene der zweiten Art gegen Antikörper reaktiv sein, welche gegen HPV vom Typ 6 wirksam sind und/oder gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 6 abbilden.
  • Alternativ kann das vorgeschlagene Verfahren so ausgestaltet sein, dass die Antigene der zweiten Art gegen Antikörper reaktiv sind, welche gegen HPV vom Typ 11 wirksam sind und/oder gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 11 abbilden. Insbesondere sind also die zweiten Antikörper gegen HPV vom Typ 11 wirksam und/oder gegen geimpfte Proteine wirksam, die HPV vom Typ 11 abbilden. Insbesondere sind auch die markierten zweiten Antikörper gegen HPV vom Typ 11 wirksam und/oder gegen geimpfte Proteine wirksam, die HPV vom Typ 11 abbilden. Grundsätzlich können auch die Antigene der ersten Art gegen Antikörper reaktiv sein, welche gegen HPV vom Typ 11 wirksam sind und/oder gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 11 abbilden.
  • Die HPV des Typs 6 und die HPV des Typs 11 sind vordergründig für die Bildung von Genitalwarzen verantwortlich. Durch vorgeschlagenen serologischen Test mit seinem kombinierten Nachweis von Antikörpern gegen HPV von wenigstens zwei Typen, lassen sich gegen Genitalwarzen geimpfte Personen identifizieren, wenn beispielswese auf Antikörper gegen HPV vom Typ 6 und auf Antikörper gegen HPV vom Typ 11 abgestellt wird.
  • Grundsätzlich kann es auch vorgesehen sein, dass die Antigene der ersten Art gegen Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom einem der Typen 6, 11, 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58 abbilden, und dass die Antigene der zweiten Art gegen Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom einem anderen der Typen 6, 11, 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58 abbilden. Ergänzend kann es vorgesehen sein, dass die Antigene der wenigstens einen weiteren Art gegen Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom einem nochmals anderen der Typen 6, 11, 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58 abbilden. Dies gründet darauf, dass der vorstehend beschriebene Neunfachimpfstoff gegen diese neun Typen 6, 11, 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58 von HPV wirksam ist, der vorstehend beschriebene Vierfachimpfstoff gegen die Typen 6, 11, 16, 18 wirksam ist und der vorstehend beschriebene Zweifachimpfstoff gegen die Typen 16, 18 wirksam ist. Dadurch kann mittels des serologischen Tests auch festgestellt werden, mit welchem der drei Impfstoffe eine als HPV-geimpfte Person geimpft worden ist.
  • Eine solche Identifizierung ist möglich, wenn auf die HPV-Typen 16 und 18, ferner auf wenigstens einen der HPV-Typen 6 und 11 und darüber hinaus auf wenigstens einen der HPV-Typen 31, 33, 45, 52 ,58 abgestellt wird. Eine mögliche Ausführung kann darin bestehen, dass die Antigene der ersten Art gegen Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 16 abbilden, dass die Antigene der zweiten Art gegen Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 18 abbilden, dass die Antigene einer dritten Art gegen Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 6 oder 11 abbilden, und dass die Antigene einer vierten Art gegen Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 31 oder 33 oder 45 oder 52 oder 58 abbilden.
  • Beispiel 1
  • Ein mögliches Ausführungsbeispiel eines serologischen Tests zum Nachweis von Antikörpern gegen HPV nutzt Antigene einer ersten Art und Antigene einer zweiten Art. Die Antigene der ersten Art sind bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener erster Antikörper reaktiv, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 16 (HPV16) abbilden. Die Antigene der zweiten Art sind bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener zweiter Antikörper reaktiv, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 18 (HPV18) abbilden.
  • Beispielsweise umfassen die Antigene der ersten Art einen Proteinkomplex mit konformationellen Epitopen auf der Oberfläche, welche ausgebildet sind, daran die ersten Antikörper spezifisch zu binden. Beispielsweise wird dazu ein Proteinkomplex mit aggregierten Proteinen genutzt, welche geimpfte Proteine präsentieren, die das L1-Protein der HPV16 abbilden.
  • Beispielsweise umfassen die Antigene der zweiten Art einen Proteinkomplex mit konformationellen Epitopen auf der Oberfläche, welche ausgebildet sind, daran die zweiten Antikörper spezifisch zu binden. Beispielsweise wird dazu ein Proteinkomplex mit aggregierten Proteinen genutzt, welche geimpfte Proteine präsentieren, die das L1-Protein der HPV18 abbilden.
  • Beispielsweise sind die Antigene der ersten Art in einer Flüssigkeit, insbesondere Aufbewahrungsflüssigkeit, vorgehalten, welche auf die Antigene der ersten Art physiologisch wirkend ist, um die Reaktivität der Antigene der ersten Art in Bezug auf die ersten Antikörper aufrecht zu erhalten. Beispielsweise sind die Antigene der zweiten Art in einer Flüssigkeit, insbesondere Aufbewahrungsflüssigkeit, vorgehalten, welche auf die Antigene der zweiten Art physiologisch wirkend ist, um die Reaktivität der Antigene der zweiten Art in Bezug auf die zweiten Antikörper aufrecht zu erhalten.
  • Beispielsweise handelt es sich bei der Flüssigkeit für die Antigene der ersten Art und die Antigene der zweiten Art um die gleiche Flüssigkeit oder eine gleichartige Flüssigkeit. Die Antigene der ersten Art und die Antigene der zweiten Art können gemeinsam in einem Reagenz mit der Flüssigkeit vorgehalten sein. Alternativ können die Antigene der ersten Art in einem ersten Reagenz und die Antigene der zweiten Art in einem zweiten Reagenz jeweils mit der Flüssigkeit vorgehalten sein. Die Flüssigkeit bzw. Aufbewahrungsflüssigkeit hat bevorzugt einen pH-Wert zwischen etwa 7,0 und etwa 9,0. Die Flüssigkeit bzw. Aufbewahrungsflüssigkeit kann eine Kochsalzlösung oder TRIS-BSA sein.
  • Beispielsweise werden bei dem serologischen Test ferner markierte erste Antikörper und markierte zweite Antikörper genutzt, um die ersten Antikörper und die zweiten Antikörper zu identifizieren. Dazu weisen die markierten ersten Antikörper die Eigenschaft auf, die Antigene der ersten Art spezifisch zu binden, und ferner weisen die markierten zweiten Antikörper die Eigenschaft auf, die Antigene der zweiten Art spezifisch zu binden.
  • Beispielsweise sind die markierten ersten Antikörper ausgebildet, an die vorstehend beschriebenen konformationellen Epitope der Antigene der ersten Art spezifisch zu binden. Beispielsweise sind ferner die markierten zweiten Antikörper ausgebildet, an die vorstehend beschriebenen konformationellen Epitope der Antigene der zweiten Art spezifisch zu binden. Beispielsweise sind die markierten ersten Antikörper und die markierten zweiten Antikörper aus einer, insbesondere jeweils aus einer Hybridom-Zelllinie erhalten.
  • Beispielsweise sind die markierten ersten Antikörper und/oder die markierten zweiten Antikörper mit Goldpartikeln markiert.
  • Eine Durchführung des serologischen Tests stellt darauf ab, dass in einem ersten Schritt Körperflüssigkeit mit den Antigenen der ersten Art und den Antigenen der zweiten Art zusammengebracht wird. Bei der Körperflüssigkeit handelt es sich beispielsweise um menschliches Serum und Plasma aus einer Blutprobe einer Person. Die Blutprobe kann durch Venenpunktion oder aus der Fingerbeere erhalten sein. Die Blutprobe kann eine gemeinsame Probe für die Antigene der ersten Art und die Antigene der zweiten Art sein. Auch kann eine erste Probe für die Antigene der ersten Art und eine zweite Probe für die Antigene der zweiten Art genommen sein.
  • Der serologische Test stellt ferner darauf ab, dass in einem, vorzugsweise zeitlich späteren zweiten Schritt einerseits die markierten ersten Antikörper mit der Körperflüssigkeit und den Antigenen der ersten Art zusammengebracht werden und andererseits die markierten zweiten Antikörper mit der Körperflüssigkeit und den Antigenen der zweiten Art zusammengebracht werden. Die markierten ersten Antikörper werden mit der Körperflüssigkeit und den Antigenen der ersten Art zusammengebracht, um eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion oder, bei räumlicher Häufung, eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung zu bewirken, wenn die markierten ersten Antikörper an die Antigene der ersten Art binden. Die markierten zweiten Antikörper werden mit der Körperflüssigkeit und den Antigenen der zweiten Art zusammengebracht, um eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion oder, bei räumlicher Häufung, eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung zu bewirken, wenn die markierten zweiten Antikörper an die Antigene der zweiten Art binden.
  • Dem serologischen Test liegt der Gedanke zugrunde, dass es zu einer spezifischen Bindung der markierten ersten Antikörper an die Antigene der ersten Art kommt und daraus eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion bzw. Veränderung resultiert, sofern die vorstehend beschriebenen ersten Antikörper in der Körperflüssigkeit nicht enthalten sind. Sofern dagegen die vorstehend beschriebenen ersten Antikörper in der Körperflüssigkeit enthalten sind, findet eine spezifische Bindung dieser ersten Antikörper an die Antigene der ersten Art statt, sobald die Körperflüssigkeit mit den Antigenen der ersten Art zusammengebracht wird. Die spezifischen Bindungsstellen der Antigene der ersten Art sind dann bereits besetzt oder weitgehend besetzt, wenn der zweite Schritt ausgeführt wird, in dem die markierten ersten Antikörper mit der Körperflüssigkeit und den Antigenen der ersten Art zusammengebracht werden. Eine spezifische Bindung der markierten ersten Antikörper an die Antigene der ersten Art und damit eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion bzw. Veränderung bleibt dann aus oder weitgehend aus.
  • Dem serologischen Test liegt ferner der Gedanke zugrunde, dass es auch zu einer spezifischen Bindung der markierten zweiten Antikörper an die Antigene der zweiten Art kommt und daraus eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion bzw. Veränderung resultiert, sofern die vorstehend beschriebenen zweiten Antikörper in der Körperflüssigkeit nicht enthalten sind. Sofern dagegen die vorstehend beschriebenen zweiten Antikörper in der Körperflüssigkeit enthalten sind, findet eine spezifische Bindung dieser zweiten Antikörper an die Antigene der zweiten Art statt, sobald die Körperflüssigkeit mit den Antigenen der zweiten Art zusammengebracht wird. Die spezifischen Bindungsstellen der Antigene der zweiten Art sind dann bereits besetzt oder weitgehend besetzt, wenn der zweite Schritt ausgeführt wird, in dem die markierten zweiten Antikörper mit der Körperflüssigkeit und den Antigenen der zweiten Art zusammengebracht werden. Eine spezifische Bindung der markierten zweiten Antikörper an die Antigene der zweiten Art und damit eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion bzw. Veränderung bleibt dann aus oder weitgehend aus.
  • Beispielsweise sind die markierten ersten Antikörper auf einem Trägermedium mobil vorgelegt. Das Trägermedium kann ein Teststreifen sein. Beispielsweise weist das Trägermedium eine poröse Membran auf, welche beispielsweise aufgrund Kapillarwirkung ein Fließen einer Flüssigkeit in Richtung wenigstens einer Raumachse begünstigt. Beispielsweise weist das Trägermedium erste Fangmoleküle auf. Beispielsweise sind die ersten Fangmoleküle in einer vorgegebenen Zone des Trägermediums fest angeordnet, beispielsweise räumlich beabstandet zu den markierten ersten Antikörpern angeordnet.
  • Beispielsweise weisen die ersten Fangmoleküle die Eigenschaft auf, die Antigene der ersten Art spezifisch zu binden, um im Bereich der Zone mit den ersten Fangmolekülen eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung zu bewirken, wenn die ersten Fangmoleküle an die Antigene der ersten Art binden. Beispielsweise sind die ersten Fangmoleküle ausgebildet, an die vorstehend beschriebenen konformationellen Epitope der Antigene der ersten Art spezifisch zu binden. Beispielsweise sind die ersten Fangmoleküle aus einer Hybridom-Zelllinie erhalten. Beispielsweise handelt bei den ersten Fangmolekülen um Antikörper, welche den markierten ersten Antikörpern entsprechen, wobei die ersten Fangmoleküle im Gegensatz zu den markierten ersten Antikörpern nicht markiert sind.
  • Beispielsweise liegen die markierten ersten Antikörper in einer vorbestimmten Menge vor. Beispielsweise ist die vorbestimmte Menge für die markierten ersten Antikörper so bemessen, dass bei Erreichen der Zone mit den ersten Fangmolekülen die Antigene der ersten Art noch freie Bindungsstellen zum Binden der ersten Fangmoleküle aufweisen. Sofern nunmehr die mit den Antigenen der ersten Art zusammengebrachte Körperflüssigkeit auf das Trägermedium, beispielsweise in eine Aufbringzone, aufgebracht werden, findet aufgrund der flüssigen Phase und durch Kapillarwirkung eine Fließbewegung in Richtung der ersten Fangmoleküle statt.
  • Sofern die vorstehend beschriebenen ersten Antikörper in der Körperflüssigkeit nicht enthalten sind, kommt es zu der vorstehend beschriebenen spezifischen Bindung der markierten ersten Antikörper an die Antigene der ersten Art, sodass die markierten ersten Antikörper zusammen mit den Antigenen der ersten Art und der Körperflüssigkeit mitfließen und bei Erreichen der Zone mit den dort vorliegenden ersten Fangmolekülen in Kontakt treten. Die ersten Fangmoleküle werden an noch freie Bindungsstellen der Antigene der ersten Art spezifisch binden, sodass in dieser Zone sich die markierten ersten Antikörper häufen und eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung bewirken.
  • Beispielsweise sind die markierten zweiten Antikörper auf einem weiteren Trägermedium mobil vorgelegt. Auch das weitere Trägermedium kann ein Teststreifen sein. Beispielsweise weist das weitere Trägermedium eine poröse Membran auf, welche beispielsweise aufgrund Kapillarwirkung ein Fließen einer Flüssigkeit in Richtung wenigstens einer Raumachse begünstigt. Beispielsweise weist das weitere Trägermedium zweite Fangmoleküle auf. Beispielsweise sind die zweiten Fangmoleküle in einer vorgegebenen Zone des weiteren Trägermediums fest angeordnet, beispielsweise räumlich beabstandet zu den markierten zweiten Antikörpern angeordnet.
  • Beispielsweise weisen die zweiten Fangmoleküle die Eigenschaft auf, die Antigene der zweiten Art spezifisch zu binden, um im Bereich der Zone mit den zweiten Fangmolekülen eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung zu bewirken, wenn die zweiten Fangmoleküle an die Antigene der zweiten Art binden. Beispielsweise sind die zweiten Fangmoleküle ausgebildet, an die vorstehend beschriebenen konformationellen Epitope der Antigene der zweiten Art spezifisch zu binden. Beispielsweise sind die zweiten Fangmoleküle aus einer Hybridom-Zelllinie erhalten. Beispielsweise handelt bei den zweiten Fangmolekülen um Antikörper, welche den markierten zweiten Antikörpern entsprechen, wobei die zweiten Fangmoleküle im Gegensatz zu den markierten zweiten Antikörpern nicht markiert sind.
  • Beispielsweise liegen die markierten zweiten Antikörper in einer vorbestimmten Menge vor. Bevorzugt ist die vorbestimmte Menge für die markierten zweiten Antikörper so bemessen, dass bei Erreichen der Zone mit den zweiten Fangmolekülen die Antigene der ersten Art noch freie Bindungsstellen zum Binden der zweiten Fangmoleküle aufweisen. Sofern nunmehr die mit den Antigenen der zweiten Art zusammengebrachte Körperflüssigkeit auf das Trägermedium, beispielsweise in eine Aufbringzone, aufgebracht werden, findet aufgrund der flüssigen Phase und durch Kapillarwirkung eine Fließbewegung in Richtung der zweiten Fangmoleküle statt.
  • Sofern die vorstehend beschriebenen zweiten Antikörper in der Körperflüssigkeit nicht enthalten sind, kommt es zu der vorstehend beschriebenen spezifischen Bindung der markierten zweiten Antikörper an die Antigene der zweiten Art, sodass die markierten zweiten Antikörper zusammen mit den Antigenen der zweiten Art und der Körperflüssigkeit mitfließen und bei Erreichen der Zone mit den dort vorliegenden zweiten Fangmolekülen in Kontakt treten. Die zweiten Fangmoleküle werden an noch freie Bindungsstellen der Antigene der zweiten Art spezifisch binden, sodass in dieser Zone sich die markierten zweiten Antikörper häufen und eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung bewirken.
  • Der serologische Test ermöglicht es, HPV-geimpfte Personen zu identifizieren. Dem serologischen Test ist zugrunde gelegt, dass in der Normalbevölkerung eine akute HPV-bedingte Erkrankung einer Person in den allermeisten Fällen durch HPV eines einzigen Typs verursacht ist. Das Immunsystem der Person wird daher als Immunantwort auf die HPV-bedingte Erkrankung nur solche Antikörper bilden, welche für diesen einen Typ von HPV spezifisch sind.
  • Dem serologischen Test ist ferner zugrunde gelegt, dass ein Impfstoff gegen HPV wenigstens zwei Typen von HPV umfasst. Zum Einsatz kommen beispielsweise bisher ein Zweifachimpfstoff, welcher gegen zwei Typen von HPV wirksam ist, ein Vierfachimpfstoff, welcher gegen vier Typen von HPV wirksam ist, und ein Neunfachimpfstoff, welcher gegen neun Typen von HPV wirksam ist. Sämtliche dieser Impfstoffe sind wenigstens gegen die HPV-Typen 16 und 18, also gegen HPV16 und HPV18, gerichtet.
  • Bevorzugt ist der serologische Test daher auf Antikörper gegen HPV vom Typ 16 und auf Antikörper gegen HPV vom Typ 18 bezogen.
  • Die Leistungsfähigkeit des serologischen Tests zur Identifizierung von HPV-geimpften Personen wird nachfolgend am Beispiel einer Untersuchung von Proben von 20 unterschiedlichen Personen beschrieben. Bei den Proben handelt es sich um Serumproben, insbesondere aus Vollblut, der 20 unterschiedlichen Personen. Die Proben wurden jeweils mittels des serologischen Tests auf das Vorhandensein von körpereigenen Antikörpern gegen HPV16 und das Vorhandensein von körpereigenen Antikörpern gegen HPV 18 untersucht, wobei die vorstehend beschriebene Vorgehensweise zugrunde gelegt wurde.
  • Die Ergebnisse der serologischen Tests sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Unter der Bezeichnung „Probe“ sind die einzelnen Proben mit „S1“ bis „S20“ angegeben. Unter der Bezeichnung „HPV16AK“ ist jeweils das Ergebnis der Untersuchung auf körpereigene Antikörper gegen HPV16 angegeben. Unter der Bezeichnung „HPV18AK“ ist jeweils das Ergebnis der Untersuchung auf körpereigene Antikörper gegen HPV18 angegeben. Das Ergebnis ist als „positiv“ bezeichnet, wenn durch den serologischen Test Antikörper gegen HPV16, also die ersten Antikörper, festgestellt wurden. Das Ergebnis ist als „negativ“ bezeichnet, wenn durch den serologischen Test Antikörper gegen HPV18, also die zweiten Antikörper, nicht festgestellt wurden.
  • Zum Vergleich mit den Ergebnissen der Untersuchungen ist unter der Bezeichnung „Status“ angegeben, ob die jeweilige Person tatsächlich gegen HPV geimpft wurde („geimpft“). Diese Information wurde durch Befragen der Person oder durch Einsichtnahme in ein entsprechendes Impfungsbuch oder durch eine Referenzuntersuchung erhalten. Durch Befragen der Person oder durch eine Referenzuntersuchung wurde auch die Information erhalten, ob die Person an HPV16 und/oder HPV18 erkrankt war oder erkrankt ist. Für diesen Fall ist in der Tabelle 1 „HPV16 erkrankt“ oder „HPV18 erkrankt“ angegeben. Sofern kein Hinweis auf eine HPV-Impfung oder eine HPV-Erkrankung gefunden wurde oder in einer Referenzuntersuchung festgestellt wurde, sind diese Personen in der Tabelle 1 als „gesund“ angegeben. Tabelle 1
    Probe HPV16AK HPV18AK Status
    S1 positiv negativ HPV16 erkrankt
    S2 negativ negativ gesund
    S3 negativ negativ gesund
    S4 positiv positiv geimpft
    S5 negativ negativ gesund
    S6 negativ negativ gesund
    S7 negativ negativ gesund
    S8 negativ negativ gesund
    S9 negativ positiv HPV18 erkrankt
    S10 positiv positiv geimpft
    S11 negativ negativ gesund
    S12 negativ positiv HPV16 erkrankt
    S13 positiv positiv geimpft
    S14 negativ negativ gesund
    S15 positiv negativ HPV16 erkrankt
    S16 negativ negativ gesund
    S17 negativ negativ gesund
    S18 negativ negativ gesund
    S19 positiv positiv geimpft
    S20 negativ negativ gesund
  • Wie aus der Tabelle 1 ersichtlich ist, ist eine der Personen als HPV-geimpft identifiziert, wenn sowohl die ersten Antikörper („HPV16AK“) als auch die zweiten Antikörper („HPV18AK“) in der untersuchten Probe festgestellt wurden. Dieses Ergebnis deckt sich in sämtlichen Fällen mit der Angabe unter „Status“.
  • Wie aus der Tabelle 1 ferner ersichtlich ist, ist der serologische Test auch zur Unterscheidung zwischen HPV-geimpften Personen und HPV-erkrankten Personen geeignet. Dies ist dann der Fall, wenn entweder die ersten Antikörper („HPV16AK“) oder die zweiten Antikörper („HPV18AK“) in der untersuchten Probe festgestellt wurden. Auch dieses Ergebnis deckt sich in sämtlichen Fällen mit der Angabe unter „Status“. Darüber hinaus ist der serologische Test auch dazu geeignet, bei HPV-erkrankten Personen festzustellen, ob eine HPV16 verursachte Erkrankung oder eine HPV18 verursachte Erkrankung vorliegt. Eine HPV16 verursachte Erkrankung ist identifiziert, wenn die ersten Antikörper („HPV16AK“) festgestellt werden, jedoch die zweiten Antikörper („HPV18AK“) nicht festgestellt werden. Eine HPV18 verursachte Erkrankung ist dagegen identifiziert, wenn die ersten Antikörper („HPV16AK“) nicht festgestellt werden, jedoch die zweiten Antikörper („HPV18AK“) festgestellt werden.
  • Wie weiterhin aus der Tabelle 1 ersichtlich ist, kann anhand eines negativen Ergebnisses bezüglich der ersten Antikörper („HPV16AK“) und eines negativen Ergebnisses bezüglich der zweiten Antikörper („HPV18AK“) eine Aussage darüber getroffen werden, dass die betroffene Person weder HPV-geimpft wurde, noch eine HPV-verursachte Erkrankung hat oder hatte.
  • Beispiel 2
  • Ein weiteres mögliches Ausführungsbeispiel eines serologischen Tests zum Nachweis von Antikörpern gegen HPV nutzt Antigene einer ersten Art, Antigene einer zweiten Art, Antigene einer dritten Art und Antigene einer vierten Art. Das Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel (Beispiel 1) des serologischen Tests dahingehend, dass neben den Antigenen der ersten Art und den Antigenen der zweiten Art zusätzlich die Antigene der dritten Art und die Antigene der vierten Art vorgesehen sind.
  • Bezüglich der Antigene der ersten Art und der Antigene der zweiten Art wird auf die Beschreibung zu dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel verwiesen. Die Antigene der dritten Art sind beispielsweise solche Antigene, welche bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener dritter Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 6 (HPV6) abbilden. Alternativ können die Antigene der dritten Art auch solche Antigene sein, welche bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener dritter Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 11 (HPV11) abbilden.
  • Die Antigene der vierten Art sind beispielsweise solche Antigene, welche bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener vierter Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 31 (HPV31) abbilden. Alternativ können die Antigene der vierten Art auch solche Antigene sein, welche bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener vierter Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 33 (HPV33) abbilden. Alternativ können die Antigene der vierten Art auch solche Antigene sein, welche bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener vierter Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 45 (HPV45) abbilden. Alternativ können die Antigene der vierten Art auch solche Antigene sein, welche bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener vierter Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 52 (HPV52) abbilden. Alternativ können die Antigene der vierten Art auch solche Antigene sein, welche bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener vierter Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 58 (HPV58) abbilden.
  • Beispielsweise sind der Aufbau und die Funktionsweise des serologischen Tests im Hinblick auf die zusätzlich betrachteten HPV-Typen identisch gegenüber dem Aufbau und der Funktionsweise des serologischen Tests im Hinblick auf die bereits betrachteten HPV-Typen 16 und 18. Nachfolgend werden als zusätzliche HPV-Typen die HPV-Typen 6 und 31 beispielhaft betrachtet.
  • Beispielsweise umfassen die Antigene der dritten Art einen Proteinkomplex mit konformationellen Epitopen auf der Oberfläche, welche ausgebildet sind, daran die dritten Antikörper spezifisch zu binden. Beispielsweise wird dazu ein Proteinkomplex mit aggregierten Proteinen genutzt, welche geimpfte Proteine präsentieren, die das L1-Protein der HPV6 abbilden.
  • Beispielsweise umfassen die Antigene der vierten Art einen Proteinkomplex mit konformationellen Epitopen auf der Oberfläche, welche ausgebildet sind, daran die vierten Antikörper spezifisch zu binden. Beispielsweise wird dazu ein Proteinkomplex mit aggregierten Proteinen genutzt, welche geimpfte Proteine präsentieren, die das L1-Protein der HPV31 abbilden.
  • Beispielsweise sind die Antigene der dritten Art in der bereits vorstehend beschriebenen Flüssigkeit bzw. Aufbewahrungsflüssigkeit, vorgehalten, welche auf die Antigene der dritten Art physiologisch wirkend ist, um die Reaktivität der Antigene der dritten Art in Bezug auf die dritten Antikörper aufrecht zu erhalten. Beispielsweise sind die Antigene der vierten Art ebenfalls in einer solchen Flüssigkeit vorgehalten
  • Beispielsweise werden bei dem serologischen Test markierte dritte Antikörper und markierte vierte Antikörper genutzt, um die dritten Antikörper und die vierten Antikörper zu identifizieren. Dazu weisen die markierten dritten Antikörper die Eigenschaft auf, die Antigene der dritten Art spezifisch zu binden, und ferner weisen die markierten vierten Antikörper die Eigenschaft auf, die Antigene der vierten Art spezifisch zu binden.
  • Beispielsweise sind die markierten dritten Antikörper auf einem Trägermedium mobil vorgelegt. Beispielsweise weist das Trägermedium dritte Fangmoleküle auf. Beispielsweise sind die dritten Fangmoleküle in einer vorgegebenen Zone des Trägermediums fest angeordnet, beispielsweise räumlich beabstandet zu den markierten dritten Antikörpern angeordnet. Beispielsweise weisen die dritten Fangmoleküle die Eigenschaft auf, die Antigene der dritten Art spezifisch zu binden, um im Bereich der Zone mit den dritten Fangmolekülen eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung zu bewirken, wenn die dritten Fangmoleküle an die Antigene der dritten Art binden.
  • Beispielsweise sind die markierten vierten Antikörper auf einem weiteren Trägermedium mobil vorgelegt. Bevorzugt weist das weitere Trägermedium vierte Fangmoleküle auf. Beispielsweise sind die vierten Fangmoleküle in einer vorgegebenen Zone des weiteren Trägermediums fest angeordnet, beispielsweise räumlich beabstandet zu den markierten vierten Antikörpern angeordnet. Beispielsweise weisen die vierten Fangmoleküle die Eigenschaft auf, die Antigene der vierten Art spezifisch zu binden, um im Bereich der Zone mit den vierten Fangmolekülen eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung zu bewirken, wenn die vierten Fangmoleküle an die Antigene der vierten Art binden.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel des serologischen Tests ist es möglich, eine Aussage über den verwendeten Impfstoff zu machen. Es kann differenziert werden, ob eine geimpfte Person mit dem Zweifachimpfstoff oder dem Vierfachimpfstoff oder dem Neunfachimpfstoff geimpft wurde. Dies resultiert daraus, dass - anders als der Zweifachimpfstoff - der Vierfachimpfstoff und der Neunfachimpfstoff gegen HPV6 wirksam sind und darüber hinaus nur der Neunfachimpfstoff auch gegen HPV31 wirksam ist.
  • Um die Leistungsfähigkeit dieses Ausführungsbeispiels zu zeigen, werden nachfolgend die zu dem vorherigen Ausführungsbeispiel (Beispiel 1) bereits beschriebenen Proben der 20 unterschiedlichen Personen herangezogen und mittels des serologischen Tests auf das Vorhandensein von körpereigenen Antikörpern gegen HPV6 und das Vorhandensein von körpereigenen Antikörpern gegen HPV31 zusätzlich untersucht.
  • Die Ergebnisse der serologischen Tests sind in Tabelle 2 zusammengefasst. Tabelle 2
    Probe HPV16AK HPV18AK HPV6AK HPV31AK Status
    S1 positiv negativ negativ negativ HPV16 erkrankt
    S2 negativ negativ negativ negativ gesund
    S3 negativ negativ negativ negativ gesund
    S4 positiv positiv positiv positiv geimpft mit I9
    S5 negativ negativ negativ negativ gesund
    S6 negativ negativ negativ negativ gesund
    S7 negativ negativ negativ negativ gesund
    S8 negativ negativ negativ negativ gesund
    S9 negativ positiv negativ negativ HPV18 erkrankt
    S10 positiv positiv negativ negativ geimpft mit I2
    S11 negativ negativ negativ negativ gesund
    S12 negativ positiv negativ negativ HPV18 erkrankt
    S13 positiv positiv positiv negativ geimpft mit I4
    S14 negativ negativ negativ negativ gesund
    S15 positiv negativ negativ negativ HPV16 erkrankt
    S16 negativ negativ negativ negativ gesund
    S17 negativ negativ negativ negativ gesund
    S18 negativ negativ negativ negativ gesund
    S19 positiv positiv negativ negativ geimpft mit I2
    S20 negativ negativ negativ negativ gesund
  • Die Tabelle 2 unterscheidet sich von der Tabelle 1 dadurch, dass unter der Bezeichnung „HPV6AK“ jeweils das Ergebnis der Untersuchung auf körpereigene Antikörper gegen HPV6 und unter der Bezeichnung „HPV31AK“ jeweils das Ergebnis der Untersuchung auf körpereigene Antikörper gegen HPV31 angegeben ist. Das Ergebnis ist als „positiv“ bezeichnet, wenn durch den serologischen Test Antikörper gegen HPV6, also die dritten Antikörper, festgestellt wurden. Das Ergebnis ist als „negativ“ bezeichnet, wenn durch den serologischen Test Antikörper gegen HPV31, also die vierten Antikörper, festgestellt wurden.
  • Zum Vergleich mit den Ergebnissen der Untersuchungen ist unter der Bezeichnung „Status“ angegeben, ob die jeweilige Person tatsächlich gegen HPV geimpft wurde und für diesen Fall, ob die Impfung mit dem Zweifachimpfstoff („I2“) oder dem Vierfachimpfstoff („I4“) oder dem Neunfachimpfstoff („I9“) durchgeführt wurde. Diese Information wurde durch Befragen der Person oder durch Einsichtnahme in ein entsprechendes Impfungsbuch oder durch eine Referenzuntersuchung erhalten.
  • Wie aus der Tabelle 2 ersichtlich ist, ist eine der Personen als HPV-geimpft identifiziert, wenn sowohl die ersten Antikörper („HPV16AK“) als auch die zweiten Antikörper („HPV18AK“) in der untersuchten Probe festgestellt wurden. Bei diesen HPV-geimpften Personen ist der Zweifachimpfstoff als verwendeter Impfstoff identifiziert, wenn sowohl die dritten Antikörper („HPV6AK“) als auch die vierten Antikörper („HPV31AK“) in der untersuchten Probe nicht festgestellt wurden (siehe Proben „S10“ und „S19“).
  • Ferner ist der Vierfachimpfstoff als verwendeter Impfstoff identifiziert, wenn die dritten Antikörper („HPV6AK“), jedoch keine vierten Antikörper („HPV31AK“) in der untersuchten Probe festgestellt wurden (siehe Probe „S13“). Darüber hinaus ist der Neunfachimpfstoff als verwendeter Impfstoff identifiziert, wenn die dritten Antikörper („HPV6AK“) und die vierten Antikörper („HPV31AK“) in der untersuchten Probe festgestellt wurden (siehe Probe „S4“).
  • Bei den in der vorliegenden Offenbarung benannten Eckwerten für die Bereiche sind insbesondere auch die Eckwerte selbst für den jeweiligen Bereich mitumfasst. Auch sind durch die benannten Bereiche beliebige darin enthaltene Einzelwerte mitumfasst. Ferner sind die in der vorliegenden Offenbarung genannten Untergrenzen und Oberbrenzen von Bereichsangaben an sich, wie der Fachmann weiß, frei kombinierbar.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2012/097788 A1 [0004, 0040]
    • DE 10 2022 127 779.8 [0041]
    • WO 2023/100785 [0041]

Claims (11)

  1. Serologisches Verfahren zum Nachweis von impfbedingten Antikörpern gegen HPV, bei dem Antigene einer ersten Art und Antigene einer zweiten Art genutzt werden, wobei die Antigene der ersten Art bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener erster Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines ersten Typs abbilden, wobei die Antigene der zweiten Art bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener zweiter Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines zweiten Typs abbilden.
  2. Serologisches Verfahren nach Anspruch 1, bei dem Antigene wenigstens einer weiteren Art genutzt werden, wobei die Antigene der wenigstens einen weiteren Art bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener weiterer Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines weiteren Typs abbilden.
  3. Serologisches Verfahren zur Identifizierung von HPV-geimpften Personen, umfassend die Schritte oder bestehend aus den Schritten: i) Bereitstellen von Antigenen einer ersten Art und Antigenen einer zweiten Art und von markierten ersten Antikörpern und markierten zweiten Antikörpern, wobei die Antigene der ersten Art bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener erster Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines ersten Typs abbilden, und die Antigene der zweiten Art bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener zweiter Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines zweiten Typs abbilden, wobei die markierten ersten Antikörper so beschaffen sind, dass sie an die Antigene der ersten Art spezifisch binden können, und die markierten zweiten Antikörper so beschaffen sind, dass sie an die Antigene der zweiten Art spezifisch binden können, wobei die markierten ersten Antikörper und die markierten zweiten Antikörper so beschaffen sind, dass sie bei Vorhandensein eines Reaktants eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion bewirken oder bei räumlicher Häufung eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung ergeben; ii) Untersuchung von Körperflüssigkeit zur Identifizierung von impfbedingten ersten Antikörpern und impfbedingten zweiten Antikörpern, wobei die impfbedingten ersten Antikörper gegen geimpfte Proteine wirksam sind und die HPV des ersten Typs abbilden, und die impfbedingten zweiten Antikörper gegen geimpfte Proteine wirksam sind und die HPV des zweiten Typs abbilden, wobei der Untersuchung ein kompetitiver Ansatz zugrunde gelegt ist, welcher die Antigene der ersten Art, die markierten ersten Antikörper, die Antigene der zweiten Art und die markierten zweiten Antikörper nutzt; iii) Auswertung der Ergebnisse des Schritts ii) dahingehend, dass eine HPV-geimpfte Person festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper und darüber hinaus die impfbedingten zweiten Antikörper identifiziert sind.
  4. Serologisches Verfahren nach Anspruch 3, bei dem in dem Schritt i) zusätzlich Antigene wenigstens einer weiteren Art und markierte weitere Antikörper bereitgestellt werden, wobei die Antigene der wenigstens einen weiteren Art bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener weiterer Antikörper reaktiv, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines weiteren Typs abbilden, wobei die markierten weiteren Antikörper so beschaffen sind, dass sie an die Antigene der wenigstens einen weiteren Art spezifisch binden können und bei Vorhandensein eines Reaktants eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion bewirken oder bei räumlicher Häufung eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung ergeben, in dem Schritt ii) der kompetitive Ansatz die Antigene der wenigstens einen weiteren Art und die markierten weiteren Antikörper nutzt, um impfbedingte weitere Antikörper zu identifizieren, und in dem Schritt iii) die Ergebnisse des Schritts ii) dahingehend ausgewertet werden, dass eine HPV-geimpfte Person festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper und die impfbedingten zweiten Antikörper und darüber hinaus die impfbedingten weiteren Antikörper identifiziert sind.
  5. Serologisches Verfahren zur Unterscheidung zwischen HPV-geimpften Personen und HPV-erkrankten Personen, umfassend die Schritte oder bestehend aus den Schritten: i) Bereitstellen von Antigenen einer ersten Art und Antigenen einer zweiten Art und von markierten ersten Antikörpern und markierten zweiten Antikörpern, wobei die Antigene der ersten Art bezüglich in der Körperflüssigkeit enthaltener erster Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines ersten Typs abbilden, und wobei die Antigene der zweiten Art bezüglich in der Körperflüssigkeit enthaltener zweiter Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines zweiten Typs abbilden, wobei die markierten ersten Antikörper so beschaffen sind, dass sie an die Antigene der ersten Art spezifisch binden können, und wobei die markierten zweiten Antikörper so beschaffen sind, dass sie an die Antigene der zweiten Art spezifisch binden können, wobei die markierten ersten Antikörper und die markierten zweiten Antikörper so beschaffen sind, dass sie bei Vorhandensein eines Reaktants eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion bewirken oder bei räumlicher Häufung eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung ergeben; ii) Untersuchung von Körperflüssigkeit zur Identifizierung von impfbedingten ersten Antikörpern und impfbedingten zweiten Antikörpern, wobei die impfbedingten ersten Antikörper gegen geimpfte Proteine wirksam sind und die HPV des ersten Typs abbilden, und die impfbedingten zweiten Antikörper gegen geimpfte Proteine wirksam sind und die HPV des zweiten Typs abbilden, wobei der Untersuchung ein kompetitiver Ansatz zugrunde gelegt ist, welcher die Antigene der ersten Art, die markierten ersten Antikörper, die Antigene der zweiten Art und die markierten zweiten Antikörper nutzt; iii) Auswertung der Ergebnisse des Schritts ii) dahingehend, dass eine HPV-geimpfte Person festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper und darüber hinaus die impfbedingten zweiten Antikörper identifiziert sind, und dass eine HPV-erkrankte Person festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper oder die impfbedingten zweiten Antikörper identifiziert sind.
  6. Serologisches Verfahren nach Anspruch 5, bei dem in dem Schritt i) zusätzlich Antigene wenigstens einer weiteren Art und markierte weitere Antikörper bereitgestellt werden, wobei die Antigene der wenigstens einen weiteren Art bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener weiterer Antikörper reaktiv, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines weiteren Typs abbilden, wobei die markierten weiteren Antikörper so beschaffen sind, dass sie an die Antigene der wenigstens einen weiteren Art spezifisch binden können und bei Vorhandensein eines Reaktants eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion bewirken oder bei räumlicher Häufung eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung ergeben, in dem Schritt ii) der kompetitive Ansatz die Antigene der wenigstens einen weiteren Art und die markierten weiteren Antikörper nutzt, um impfbedingte weitere Antikörper zu identifizieren, und in dem Schritt iii) die Ergebnisse des Schritts ii) dahingehend ausgewertet werden, dass eine HPV-geimpfte Person festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper und die impfbedingten zweiten Antikörper und darüber hinaus die impfbedingten weiteren Antikörper identifiziert sind, und dass eine HPV-erkrankte Person festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper oder die impfbedingten zweiten Antikörper oder die impfbedingten weiteren Antikörper identifiziert sind.
  7. Serologisches Verfahren zur Kontrolle des Impferfolges nach einer Impfung gegen HPV, umfassend die Schritte oder bestehend aus den Schritten: i) Bereitstellen von Antigenen einer ersten Art und Antigenen einer zweiten Art und von markierten ersten Antikörpern und markierten zweiten Antikörpern, wobei die Antigene der ersten Art bezüglich in der Körperflüssigkeit enthaltener erster Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines ersten Typs abbilden, und wobei die Antigene der zweiten Art bezüglich in der Körperflüssigkeit enthaltener zweiter Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines zweiten Typs abbilden, wobei die markierten ersten Antikörper so beschaffen sind, dass sie an die Antigene der ersten Art spezifisch binden können, und wobei die markierten zweiten Antikörper so beschaffen sind, dass sie an die Antigene der zweiten Art spezifisch binden können, wobei die markierten ersten Antikörper und die markierten zweiten Antikörper so beschaffen sind, dass sie bei Vorhandensein eines Reaktants eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion bewirken oder bei räumlicher Häufung eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung ergeben; ii) Untersuchung von Körperflüssigkeit zur Identifizierung von impfbedingten ersten Antikörpern und impfbedingten zweiten Antikörpern, wobei die impfbedingten ersten Antikörper gegen geimpfte Proteine wirksam sind und die HPV des ersten Typs abbilden, und die impfbedingten zweiten Antikörper gegen geimpfte Proteine wirksam sind und die HPV des zweiten Typs abbilden, wobei der Untersuchung ein kompetitiver Ansatz zugrunde gelegt ist, welcher die Antigene der ersten Art, die markierten ersten Antikörper, die Antigene der zweiten Art und die markierten zweiten Antikörper nutzt; iii) Auswertung der Ergebnisse des Schritts ii) dahingehend, dass ein Impferfolg festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper und darüber hinaus die impfbedingten zweiten Antikörper identifiziert sind.
  8. Serologisches Verfahren nach Anspruch 7, bei dem in dem Schritt i) zusätzlich Antigene wenigstens einer weiteren Art und markierte weitere Antikörper bereitgestellt werden, wobei die Antigene der wenigstens einen weiteren Art bezüglich in Körperflüssigkeit enthaltener weiterer Antikörper reaktiv, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV eines weiteren Typs abbilden, wobei die markierten weiteren Antikörper so beschaffen sind, dass sie an die Antigene der wenigstens einen weiteren Art spezifisch binden können und bei Vorhandensein eines Reaktants eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Reaktion bewirken oder bei räumlicher Häufung eine messbare und/oder von einem Benutzer wahrnehmbare Veränderung ergeben, in dem Schritt ii) der kompetitive Ansatz die Antigene der wenigstens einen weiteren Art und die markierten weiteren Antikörper nutzt, um impfbedingte weitere Antikörper zu identifizieren, und in dem Schritt iii) die Ergebnisse des Schritts ii) dahingehend ausgewertet werden, dass ein Impferfolg festgestellt ist, wenn die impfbedingten ersten Antikörper und die impfbedingten zweiten Antikörper und darüber hinaus die impfbedingten weiteren Antikörper identifiziert sind.
  9. Serologisches Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Antigene der ersten Art einen Proteinkomplex mit wenigstens einem konformationellen Epitop umfassen und dieser Proteinkomplex aggregierte Proteine aufweist oder daraus gebildet ist, welche geimpfte Proteine repräsentieren, die das L1-Protein der HPV des ersten Typs abbilden, oder eine Aminosäureabfolge, insbesondere ein Polypeptid, mit mindestens einem linearen Epitop umfassen und diese Aminosäureabfolge geimpfte Proteine repräsentiert, die das L1-Protein der HPV des ersten Typs abbilden, und wobei die Antigene der zweiten Art einen Proteinkomplex mit wenigstens einem konformationellen Epitop umfassen und dieser Proteinkomplex aggregierte Proteine aufweist oder daraus gebildet ist, welche geimpfte Proteine repräsentieren, die das L1-Protein der HPV des zweiten Typs abbilden, oder eine Aminosäureabfolge, insbesondere ein Polypeptid, mit mindestens einem linearen Epitop umfassen und diese Aminosäureabfolge geimpfte Proteine repräsentiert, die das L1-Protein der HPV des zweiten Typs abbilden.
  10. Serologisches Verfahren nach einem der Ansprüche 2, 4, 6, 8, wobei die Antigene der wenigstens einen weiteren Art einen Proteinkomplex mit wenigstens einem konformationellen Epitop umfassen und dieser Proteinkomplex aggregierte Proteine aufweist oder daraus gebildet ist, welche geimpfte Proteine repräsentieren, die das L1-Protein der HPV des einen weiteren Typs abbilden, oder eine Aminosäureabfolge, insbesondere ein Polypeptid, mit mindestens einem linearen Epitop umfassen und diese Aminosäureabfolge geimpfte Proteine repräsentiert, die das L1-Protein der HPV des einen weiteren Typs abbilden.
  11. Serologisches Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Antigene der ersten Art gegen Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 16 abbilden, und wobei die Antigene der zweiten Art gegen Antikörper reaktiv sind, welche gegen geimpfte Proteine wirksam sind, die HPV vom Typ 18 abbilden.
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