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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Querlenkers für die Anbindung eines Fahrzeugrads an ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, bevorzugt als vorderer Dreiecksquerlenker zur Anbindung an einen Radträger, einen Hilfsrahmen und eine Karosserie sowie einen Querlenker für die Anbindung eines Fahrzeugrads an ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug bevorzugt einen vorderen Dreiecksquerlenker zur Anbindung an einen Radträger, einen Hilfsrahmen und eine Karosserie.
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Querlenker bilden einen Teil der Radaufhängung eines Fahrzeugs. Als Bestandteil des Fahrwerks werden insbesondere Einzelradaufhängungen in üblicher Weise aus mehreren Lenkern aufgebaut. Um das Ein- und Ausfedern des Fahrzeugrads zu ermöglichen, sind die Lenker je nach Fahrzeugtyp zumindest an der Fahrzeugkarosserie oder an dessen Fahrgestell drehbar gelagert. Die Verdrehbarkeit reduziert sich dabei auf eine die im Wesentlichen vertikale Verschwenkbarkeit zulassende Rotationsachse, so dass das Fahrzeugrad ansonsten gegenüber dem restlichen Fahrzeug horizontal festgelegt ist.
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In Abhängigkeit von Ausgestaltung und Einbaulage unterscheidet man zwischen Längs-, Schräg- und Querlenker. Deren jeweilige Orientierung bezieht sich auf die Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so dass sich der Querlenker im Wesentlichen quer zur Fahrtrichtung erstreckt. Die fahrzeugseitige Lagerung erfolgt über wenigstens eine Buchse, welche zumeist als Verbundlager in Form eines Gummi-Metall-Lagers ausgeführt ist. Der Gummi-Anteil sorgt dabei für eine ausreichende Entkopplung und begrenzte Beweglichkeit des Lenkers gegenüber seiner Lagerung.
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Heutzutage werden Querlenker zumeist als Dreieckslenker ausgebildet. Deren Lenkerkörper weisen vorwiegend eine L- oder Sichelform auf, wobei an einem seiner Endbereiche ein Schwenklager und an dem gegenüberliegenden Endbereich eine Anbindungsstelle für ein Traggelenk oder dessen direkte Anordnung vorgesehen ist. Schwenklager und Traggelenk werden zudem durch ein weiteres Lager in Form einer Buchse ergänzt, wobei besagte Buchse, Schwenklager und Traggelenk die Eckpunkte eines Dreiecks zueinander bilden.
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Bei dem Traggelenk handelt es sich zumeist um ein Kugelgelenk, über welches der Querlenker beispielsweise mit einem Federbein oder Achsschenkel der Radaufhängung gekoppelt ist. Der Lenkerkörper kann sich beispielsweise aus Aluminium oder einem sowie mehreren miteinander gefügten Blechen zusammensetzen. Bei der Verwendung von Blech ist dieses bevorzugt zumindest bereichsweise umgeformt, um neben der individuelle Formanpassung insbesondere dessen Stabilität zu erhöhen.
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Da es sich bei den beweglichen Teilen der Radaufhängung um ungefederte Massen handelt, gehen die Bestrebungen dahin, diese in ihrem Gewicht weitestgehend zu reduzieren. Hierdurch lässt sich der Fahrkomfort erhöhen und gleichzeitig das Fahrzeuggewicht reduzieren, was insbesondere angesichts eines möglichst geringen Kraftstoffverbrauchs zunehmend an Bedeutung gewinnt.
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Ein Querlenker für die Anbindung eines Fahrzeugrads an ein Fahrzeug ist beispielsweise aus der
CN 201 665 139 U bekannt. Dieser umfasst einen Lenkerkörper aus einem umgeformten Halbzeug aus Blech. An dem Lenkerkörper ist wenigstens eine Lageraufnahme für ein Lager in Form einer Buchse vorgesehen. Die Buchse ist in Bezug auf die typische Einbaulage des Querlenkers horizontal ausgerichtet. Bei der Lageraufnahme handelt es sich um ein Rohr, welches über eine Schweißverbindung mit dem Lenkerkörper gefügt ist.
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Ein Querlenker mit einem Y-förmig ausgebildeten Lenkerkörper aus Vollmaterial geht aus der
CN 201 856 594 U hervor. In zwei seiner Schenkel sind endseitig Öffnungen zur Aufnahme von Buchsen vorgesehen. Die Öffnungen sind so angeordnet, dass die Längsachsen der beiden Buchsen aufeinanderliegen. Die Buchsen umfassen jeweils ein Innenrohr und ein dieses umgebendes elastisches Außenrohr. Sowohl Innenrohr als auch Außenrohr weisen einen umlaufenden Kragen auf. Das Innenrohr und das Außenrohr werden getrennt voneinander gefertigt. Durch den erst nachträglich erfolgenden Fügeprozess ist das Innenrohr verdrehbar in dem elastischen Außenrohr gelagert. Um eine axiale Verlagerung der Buchsen in den Öffnungen zu begrenzen, sind diese über die Kragen der Innen- und Außenrohre abgestützt. Hierfür werden die Buchsen in entgegengesetzte Richtungen in die Öffnungen des Querlenkers eingepresst. Auf diese Weise kann über die Innenrohre der Lagerbuchsen und den Lenker die bewegliche Anbindung der Radaufhängung an das Fahrzeug erfolgen.
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Vor dem Hintergrund einer möglichst kostengünstigen Herstellung von Querlenkern werden diese auch weiterhin bevorzugt aus Blech gefertigt. Dabei stellt insbesondere die Erstellung der Lageraufnahme durch ein Rohr einen Mehraufwand dar, da dieses als separates Bauteil zusätzliche Fertigungsschritte zu dessen Festlegung an dem Lenkerkörper erfordert. Besonders hervorzuheben sind dabei Schweißarbeiten, mit welchen das Rohr befestigt werden muss. Schweißarbeiten sind an sich durch den Verbrauch der notwendigen Energie sowie der notwendigen Schweißmaschinen sehr kapitalintensiv. Durch den zwangsläufig vorhandenen Wärmeeintrag in das Grundmaterial, also in den Querlenker können sich dessen Materialeigenschaften hinsichtlich der erforderlichen Festigkeitseigenschaften zudem nachteilig verändern.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines Querlenkers für die Anbindung eines Fahrzeugrads an ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, bevorzugt ein Verfahren zur Herstellung eines vorderen Dreiecksquerlenkers aufzuzeigen, mit dem eine schnellere und kostengünstigere Fertigung für den Querlenker möglich ist. Weiterhin soll ein Querlenker, bevorzugt ein vorderer Dreieckquerlenker für denselben Einsatzzweck aufgezeigt werden, welcher neben seiner schnellen und kostengünstigen Herstellbarkeit ein geringeres Gewicht besitzt. Dies soll in Bezug auf das Verfahren einerseits dadurch erreicht werden, dass sowohl weniger Werkzeuge als auch weniger Material zur Herstellung des Querlenkers verwendet werden müssen und andererseits die erforderlichen Werkzeuge noch intensiver genutzt werden können.
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Der verfahrenstechnische Teil dieser Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Ferner wird der gegenständliche Teil der Aufgabe mit den Merkmalen von Anspruch 7 gelöst. Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren die jeweiligen Unteransprüche.
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Es ist darauf hinzuweisen, dass die in der nachfolgenden Beschreibung einzeln aufgeführten Merkmale in beliebiger, technisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung aufzeigen. Die Beschreibung charakterisiert und spezifiziert die Erfindung insbesondere im Zusammenhang mit den Figuren zusätzlich.
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Erfindungsgemäß weist ein Verfahren zur Herstellung eines Querlenkers für die Anbindung eines Fahrzeugrads an einem Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeugs, wenigstens die folgenden Schritte auf:
Bereitstellen eines Halbzeugs aus Blech,
Zumindest bereichsweises Umformen des Halbzeugs zu einem Lenkerkörper,
Erstellen einer Lageraufnahme an dem Halbzeug oder dem Lenkerkörper für eine Buchse.
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Zur Ausbildung der Lageraufnahme werden zwei Bereiche des Halbzeugs zu Tragabschnitten umgeformt. Für die Aufnahme der Buchse wird vor, während oder nach dem Abbiegen je eine Öffnung in den Tragabschnitten angeordnet.
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Das erfindungsgemäße Verfahren bevorzugt zur Herstellung eines vorderen Dreiecksquerlenkers zur Anbindung an einen Radträger, einen Hilfsrahmen und eine Karosserie zeichnet sich dadurch aus, dass dieses mit weniger als den sonst üblichen Fertigungsschritten die wirtschaftliche Herstellung eines Querlenkers ermöglicht. Dies ist insbesondere auf die vorgeschlagene Maßnahme zur Erstellung der Lageraufnahme zurückzuführen, welche keine zusätzliche Anordnung eines mit dem Lenkerkörper zu verbindenden Rohres mehr erfordert. Insbesondere entfallen die bisher notwendigen Schweißarbeiten, so dass Änderungen der Materialeigenschaften aufgrund des entfallenden Wärmeeintrags nicht zu befürchten sind. Die Aufnahme für die Buchse ist vorteilhaft einstückig mit dem Querlenker hergestellt.
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So kann das bereits vorhandene Blechmaterial in Form des Halbzeugs oder des bereits aus diesem umgeformten Lenkerkörpers genutzt werden, um die notwendige Lageraufnahme zur Anordnung der Buchse zu erstellen. Mit anderen Worten wird die Lageraufnahme dadurch geschaffen, dass wenigstens zwei Bereiche des Halbzeugs oder des Lenkerkörpers so umgeformt oder einfach nur abgebogen werden, dass diese zu Tragabschnitten umfunktioniert werden. Die darin anzuordnenden Öffnungen werden zur Aufnahme der Buchse genutzt.
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Dabei ist vorgesehen, dass die Buchse sich in ihrem mit dem Lenkerkörper verbundenen Zustand zwischen den beiden Tragabschnitten erstreckt und darüber hinaus in deren jeweiligen Öffnungen aufgenommen, insbesondere gelagert ist. Bevorzugt sind die Öffnungen und die Buchse dabei so aufeinander abgestimmt, dass die Buchse in die Öffnungen der Tragabschnitte eingepresst wird. Hierdurch wird ein fester Sitz ermöglicht, welcher keine zusätzlichen Maßnahmen zur Sicherung der Buchse in der so geschaffenen Lageraufnahme erfordert.
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Besonders bevorzugt sind die Tragabschnitte in ihrer Ausrichtung zu derselben Seite des Lenkerkörpers hin orientiert. Dabei können die in ihrem Ursprung an dem Lenkerkörper bevorzugt voneinander beabstandeten Tragabschnitte auch windschief zueinander ausgerichtet sein. Windschief meint, dass die Tragabschnitte sich nicht schneiden oder berühren und in ihrer theoretischen Verlängerung einen Winkel zwischen sich einschließen. Selbstverständlich ist auch denkbar, dass die Tragabschnitte sich bereichsweise berühren und dabei ebenfalls einen Winkel zwischen sich einschließen. Der jeweilige Winkel kann zwischen den beiden Seitenflächen der Tragabschnitte oder zwischen den die Seitenflächen begrenzenden Rändern der Tragabschnitte eingestellt sein. Ferner können die Tragabschnitte sich auch gekrümmt oder in sich verdreht von ihrem Ursprung weg erstrecken, wobei diese bevorzugt geradlinig ausgebildet sind.
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Die in der Lageraufnahme anzuordnende Buchse kann an wenigstens einem ihrer Endbereiche eine umlaufende oder nur bereichsweise angeordnete Verdickung besitzen. Die Verdickung dient dazu, die Buchse gegen einen Bereich der Tragabschnitte um die Öffnung herum abzustützen. Auf diese Weise ist die Buchse in zumindest eine ihrer Längsrichtungen in ihrer Verschieblichkeit gegenüber der Lageraufnahme fixiert. Dem Aufbau üblicher Verbundlager folgend, kann besagte Verdickung an dem Innenrohr und/oder an dem diesen umgebenden äußeren Mantel aus einem elastischen Werkstoff ausgebildet sein.
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Sofern die Verdickung an beiden Endbereichen der Buchse ausgebildet ist, muss diese sich an wenigstens einem Endbereich elastisch verdrängen lassen. Mit der elastisch verdrängbaren Verdickung voran kann die Buchse dann in die Öffnungen der Tragabschnitte eingepresst werden. Durch die sich gegen die voneinander abgewandten Seiten der beiden Tragabschnitte abstützenden Verdickungen ist die Buchse in ihrer Verlagerung in einer ihrer Längsrichtungen festgelegt oder zumindest begrenzt.
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Die Festlegung der Buchse in der Lageraufnahme kann formschlüssig und/oder kraftschlüssig erfolgen. Denkbar ist auch eine stoffschlüssige Verbindung, wobei die Buchse beispielsweise in die Lageraufnahme geklebt oder einvulkanisiert wird.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung können die in Rede stehenden Bereiche des Halbzeugs oder des Lenkerkörpers derart umgeformt werden, dass die Tragabschnitte parallel zueinander ausgerichtet sind. Besonders bevorzugt sind die Tragabschnitte und deren Öffnungen dabei so ausgerichtet und angeordnet, dass die Öffnungen miteinander fluchten.
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Der Vorteil dieser Anordnung ist darin zu sehen, dass die Buchse in Bezug auf ihre Längsrichtung quer und somit nicht verkantet gegenüber den Tragabschnitten in die Öffnungen eingesetzt wird.
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Es ist vorgesehen, dass die Umformung der Bereiche zu den Tragabschnitten gleichzeitig mit der Umformung des Halbzeugs zu dem Lenkerkörper erfolgen kann. Auf diese Weise können der Lenkerkörper und die Lageraufnahme in wirtschaftlicher Weise innerhalb eines einzelnen Umformprozesses ausgebildet werden. Alternativ hierzu wäre die Ausbildung der Lageraufnahme vor oder nach der Umformung des Halbzeugs zum Lenkerkörper denkbar, sofern die individuelle Ausgestaltung dies erfordert.
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Als vorteilhafte Weiterbildung wird wenigstens eine der Öffnungen unter Ausbildung eines Kragens als Durchzug ausgebildet. Hierzu kann das Halbzeug bereits die Öffnungen aufweisen, von denen wenigstens eine beispielsweise im Zusammenhang mit der Erstellung der Lageraufnahme durch Umformung einen Kragen erhält.
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Selbstverständlich kann die Anordnung des Kragens auch vor oder nach der Umformung des Halbzeugs sowie vor oder nach der Ausbildung der Lageraufnahme erfolgen. Alternativ hierzu ist auch die Einbringung der Öffnungen bei gleichzeitiger Ausbildung des Kragens denkbar, was ebenfalls vor, während oder nach der Umformung des Halbzeugs zu dem Lenkerkörper erfolgen kann.
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In Bezug auf den Kragen ist angedacht, dass dieser wenigstens eine der Öffnungen umlaufend begrenzen kann. Demgegenüber kann der Kragen sich auch nur auf einen oder mehrere Teilbereiche beschränken, so dass die jeweilige Öffnung zumindest teilweise von dem Kragen eingefasst ist.
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Durch die Anordnung des Kragens wird eine individuell anpassbare und dabei ausreichend tragfähige Kontaktfläche zwischen wenigstens einem der Tragabschnitte und der Buchse geschaffen. Da die von der Buchse über die Tragabschnitte in den Lenkerkörper einzutragenden Kräfte über die durch den Kragen zur Verfügung gestellte Fläche übertragen werden, reduzieren sich die in dieser Verbindung auftretenden Spannungen. Insgesamt ist hierdurch ein fester und stabiler Sitz der Buchse innerhalb der so geschaffenen Lageraufnahme ermöglicht.
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Besonders bevorzugt werden beide Öffnungen derart als Durchzug ausgebildet, dass die beiden Kragen der Tragabschnitte in ihrer Erstreckung zueinander, also mit ihren freien Stirnseiten auf einander zu orientiert ausgerichtet sind. Durch die Anordnung der Kragen an beiden Öffnungen der Lageraufnahme ist die einzusetzende Buchse an beiden Tragabschnitten innerhalb der sich ergebenden Kontaktflächen gegen die Kragen abgestützt. Hierdurch ergibt sich ein fester und tragfähiger Sitz der Buchse.
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Aufgrund der Ausrichtung der Kragen zueinander wird eine möglichst schmal bauende Lageraufnahme geschaffen, welche trotz entsprechender Kontaktflächen über die Kragen keine über die voneinander abgewandten Außenseiten der beiden Tragabschnitte hinausgehende Ausdehnung aufweist. Neben dem sich daraus ergebenden Vorteil der möglichst kleinen Abmessungen ist ferner auch die Ausgestaltung der Öffnungen als Durchzug erleichtert, da deren Einbringung insbesondere während oder nach der Umformung des Halbzeugs ohne etwaige Hindernisse für die Werkzeuge von entgegengesetzten Seiten aus erfolgen kann.
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In einer Weiterentwicklung des Erfindungsgedankens kann das Halbzeug randseitig zu den Lenkerkörper zumindest abschnittsweise umlaufend begrenzenden Seitenwänden umgeformt werden, wobei die Tragabschnitte dann aus zwei sich unmittelbar gegenüberliegenden Endbereichen der Seitenwände gebildet werden. Mit anderen Worten wird das Halbzeug hierbei an seinen Rändern bereichsweise abgewinkelt, wobei die so abgewinkelten Randbereiche zunächst die Seitenwände des Lenkerkörpers bilden. Zwei sich unmittelbar gegenüberliegende Endbereiche der Seitenwände bilden dabei die erforderlichen Tragabschnitte der Lageraufnahme.
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Bevorzugt sind besagte Endbereiche der Seitenwände dabei so ausgestaltet, dass sie sich über die zumindest teilweise durch die Seitenwände begrenzten flächigen Abmessungen des Lenkerkörpers hinaus erstrecken. Demnach können die als Tragabschnitte dienenden Endbereiche der Seitenwände den Lenkerkörper derart überragen, dass diese im Zusammenhang mit dem restlichen Lenkerkörper keinen U-förmigen Querschnitt aufweisen, sondern vielmehr die Buchse aufnehmende, vorstehende Wangen bilden. Durch den nahtlosen Übergang der so gebildeten Tragabschnitte in die Seitenwände ist eine mit möglichst wenig Material auskommende und somit leichte sowie ausreichende tragfähige Ausgestaltung der Lageraufnahme ermöglicht.
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Das zuvor vorgestellte erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht die schnellere und insbesondere kostengünstigere Fertigung zur Herstellung eines Querlenkers, welcher der Anbindung eines Fahrzeugrads an ein Fahrzeug dient, wobei der Querlenker bevorzugt als vorderer Dreiecksquerlenker zur Anbindung an einen Radträger, einen Hilfsrahmen und eine Karosserie ausgeführt ist.
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Im weiteren Verlauf wird nachfolgend ein erfindungsgemäßer Querlenker aufgezeigt, welcher für die Anbindung eines Fahrzeugrads an ein Fahrzeug dienen kann, wobei bevorzugt ein vorderer Querlenker zur Anbindung an einen Radträger, einen Hilfsrahmen und eine Karosserie aufgezeigt wird.
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Der erfindungsgemäße Querlenker umfasst einen Lenkerkörper mit wenigstens einer Lageraufnahme, welche für die Anordnung einer Buchse an dem Lenkerkörper vorgesehen ist. Erfindungsgemäß weist die Lageraufnahme zwei voneinander beabstandete Tragabschnitte auf, welche jeweils eine Öffnung besitzen. Die Tragabschnitte sind dabei so zueinander orientiert, dass die Buchse durch die Öffnungen hindurch gleichzeitig in beiden Tragabschnitten angeordnet werden kann.
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung insbesondere der Lageraufnahme ist ein vom Gewicht her gesehen leichter Querlenker geschaffen, welcher ohne zusätzliche Bauteile für die Aufnahme einer Buchse auskommt. Da die Lageraufnahme zwei bevorzugt zueinander beabstandete Tragabschnitte beinhaltet, kommt diese ohne einen zumeist umfangsseitig geschlossenen Querschnitt aus, wie es bei der Anordnung eines im Stand der Technik üblichen Rohres der Fall ist.
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Die in üblicher Weise ein metallisches Innenrohr aufweisende Buchse ist dabei so innerhalb der Lageraufnahme abgestützt, dass diese an ihren Endbereichen innerhalb der beiden Öffnungen angeordnet ist. Somit erstreckt sich insbesondere das Innenrohr von dem einen Tragabschnitt zu dem anderen Tragabschnitt, wodurch eine ausreichend tragfähige Lagerung der Buchse an dem Lagerkörper erfolgt.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung bilden die beiden Tragabschnitte der Lageraufnahme einen materialeinheitlich einstückigen Bestandteil des Lenkerkörpers. Auch wenn die Tragabschnitte als separate Bauteile mit dem Lenkerkörper gefügt sein können, sind diese somit in vorteilhafter Weise durch Umformung des dem Lenkerkörper zugrunde liegenden Materials gebildet.
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In einer Weiterbildung können die beiden Tragabschnitte bevorzugt parallel zueinander ausgerichtet sein, wobei deren Öffnungen miteinander fluchten. Auf diese Weise ist eine klare Orientierung der Buchse innerhalb der Lageraufnahme ermöglicht, ohne ein etwaiges Verkanten der Buchse gegenüber den beiden Tragabschnitten befürchten zu müssen.
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Als bevorzugte Ausgestaltung ist wenigstens eine der Öffnungen als Durchzug mit einem Kragen ausgebildet. Durch die Anordnung des Kragens ist eine gegenüber dem die Öffnung ansonsten begrenzenden Innenrand eine größere Kontaktfläche geschaffen. Die aus der Buchse zu übertragenden Kräfte sind dabei auf besagte größere Kontaktfläche verteilt, wodurch sich die auftretenden Spannungen und insbesondere die Schub- sowie Scherbeanspruchungen reduzieren lassen.
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Dies ist insofern vorteilhaft, als die Buchse in üblicher Weise als Verbundlager in Form eines Gummi-Metall-Lagers ausgebildet ist, wobei die Buchse über ihren elastischen Anteil mit der Lageraufnahme in Kontakt tritt. Hierdurch können die Eigenschaften des zumeist aus Gummi bestehenden elastischen Anteils auf die notwendige Entkopplung eingestellt sein, ohne eine diese mitunter negativ beeinflussende Erhöhung der Festigkeit aufgrund der Belastungen durch eine nur geringe Kontaktfläche.
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Eine vorteilhafte Weiterentwicklung der Erfindung sieht vor, dass der Lenkerkörper durch diesen zumindest abschnittsweise umlaufende Seitenwände begrenzt ist. Besagte Seitenwände können bevorzugt aus abgewinkelten Randbereichen des dem Lenkerkörper zugrunde liegenden Materials gebildet sein. Die Tragabschnitte sind dabei in vorteilhafter Weise aus zwei sich unmittelbar gegenüberliegenden Endbereichen dieser Seitenwände gebildet. Auf diese Weise ist die bereits durch das Abbiegen der Seitenwände erreichte Festigkeit sowie Ausrichtung ohne zusätzliche Maßnahmen für die Ausgestaltung der Tragabschnitte genutzt.
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Weitere vorteilhafte Einzelheiten und Wirkungen der Erfindung sind im Folgenden anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht eines Querlenkers mit einer eine Buchse aufweisenden materialeinheitlich einstückig ausgebildeten Lageraufnahme,
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2 eine vergrößerte perspektivische Ansicht der Lageraufnahme des Querlenkers aus 1 mit der Buchse, und
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3 die perspektivische Ansicht der Lageraufnahme des Querlenkers aus
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2 ohne die darin anordenbare Buchse.
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In den unterschiedlichen Figuren sind gleiche Teile stets mit denselben Bezugszeichen versehen, so dass diese in der Regel auch nur einmal beschrieben werden.
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In 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Querlenkers 1 dargestellt. Der Querlenker 1 umfasst einen Lenkerkörper 2 aus einem umgeformten Halbzeug aus Blech. Der Querlenker 1 ist vorliegend und beispielhaft als vorderer Dreieckslenker ausgebildet, wobei der Lenkerkörper 2 eine L- oder Sichelform aufweist.
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Mit Bezug auf die Darstellung des Lenkerkörpers 2 in 1 weist dieser an einem rechts gelegenen Endbereich 3 ein Schwenklager 4 auf. Das Schwenklager 4 ist gegenüber einer Ebene, in der sich der Lenkerkörper 2 erstreckt, im Wesentlichen senkrecht ausgerichtet. Weiterhin ist an einem dem rechts gelegenen Endbereich 3 gegenüberliegenden und in 1 links dargestellten Endbereich 5 eine Anbindungsstelle 6 vorgesehen, an welcher eine Kugelgelenkaufnahme 7 mit einem darin aufgenommenen Traggelenk 8 angeordnet ist.
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Die Kugelgelenkaufnahme 7 ist über insgesamt drei durch die Anbindungsstelle 6 hindurch in der Kugelgelenkaufnahme 7 angeordnete Befestigungsmittel 9 mit dem Lenkerkörper 2 verbunden. Vorliegend sind die Befestigungsmittel 9 durch Nieten gebildet, so dass die Kugelgelenkaufnahme 7 unlösbar mit der Anbindungsstelle 6 des Querlenkers 1 verbunden ist.
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Der Lenkerkörper 2 weist einen zwischen seinen Endbereichen 3, 5 gelegenen Fortsatz 10 auf, welcher an seinem freien Ende eine Lageraufnahme 11 besitzt. Die Lageraufnahme 11 und der Fortsatz 10 sind vorliegend als materialeinheitlich einstückiger Bestandteil des Lenkerkörpers 2 ausgebildet. Der Fortsatz 10 ist dabei als Teil der Lageraufnahme 11 anzusehen. In der Lageraufnahme 11 ist eine Buchse 12 angeordnet, welche sich im Wesentlichen parallel zu der Ebene, in welcher sich der Lenkerkörper 2 ausdehnt, erstreckt. In dieser Anordnung ist die zylindrisch ausgestaltet Buchse 12 mit ihrer Längsrichtung auf das Schwenklager 4 ausgerichtet. Dabei ist die Buchse 12 durch den Fortsatz 10 weit genug von dem restlichen Lenkerkörper 2 beabstandet, um eine freie Zugänglichkeit zu ermöglichen.
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Die Buchse 12, das Schwenklager 4 und das Traggelenk 8 bilden quasi die Eckpunkte eines Dreiecks zueinander. In dieser Anordnung dienen die Buchse 12 und das Schwenklager 4 der gelenkigen Anbindung des Querlenkers 1 an einen in 1 nicht näher dargestellten Fahrzeugaufbau eines ebenfalls nicht dargestellten Fahrzeugs, insbesondere Kraftfahrzeugs. Demgegenüber dient das Traggelenk 8 der gelenkigen Kopplung eines ebenfalls nicht näher dargestellten Fahrzeugrads, so dass dieses über den Querträger 1 an den Fahrzeugaufbau des Fahrzeugs anbindbar ist.
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In 2 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht der Lageraufnahme 11 mit der Buchse 12 des in 1 gezeigten Querlenkers 1 dargestellt. Wie zu erkennen, weist die Lageraufnahme 11 zwei Tragabschnitte 13, 14 auf. Die Tragabschnitte 13, 14 sind in ihrer flächigen Erstreckung im Wesentlichen senkrecht zu der Ebene, in der sich der Lenkerkörper 2 erstreckt, ausgerichtet. Die Tragabschnitte 13, 14 sind bereits an ihrem Ursprung an dem Lenkerkörper 2 voneinander beabstandet. Dabei bilden sie einen materialeinheitlich einstückigen Bestandteil des Lenkerkörpers 2.
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Die beiden Tragabschnitte 13, 14 sind parallel zueinander ausgerichtet, wobei die Buchse 12 sich in Bezug auf ihre Längsrichtung im Wesentlichen quer zu sich gegenüberliegenden und voneinander abgewandten Seiten 15, 16 der Tragabschnitte 13, 14 erstreckt. Die Buchse 12 ist vorliegend in üblicher Weise als Verbundlager in Form eines Gummi-Metall-Lagers ausgeführt. An beiden ihrer Enden weist die Buchse 12 Verdickungen 17, 18 auf, über welche sich die Buchse 12 zumindest bereichsweise gegen die Seiten 15, 16 der Tragabschnitte 13, 14 abstützt.
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Wie bereits in 1 ersichtlich und in 2 verdeutlicht, ist der Lenkerkörper 2 durch diesen zumindest abschnittsweise umlaufende Seitenwände 19, 20 randseitig begrenzt. Durch die Seitenwände 19, 20 erhält der Lenkerkörper 2 seine räumliche Ausgestaltung und insbesondere seine erforderliche Festigkeit, da diese eine Erhöhung des Widerstandsmoments des aus Blech gefertigten Lenkerkörpers 2 bewirken. In diesem Zusammenhang sind die Tragabschnitte 13, 14 in vorteilhafter Weise aus zwei sich unmittelbar gegenüberliegenden Endbereichen 21, 22 dieser Seitenwände 19, 20 gebildet.
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Wie zu erkennen, reichen besagte Endbereiche 21, 22 der Seitenwände 19, 20 über den restlichen Lenkerkörper 2 und insbesondere über den U-förmigen Querschnitt des Fortsatzes 10 hinaus, so dass diese zwei zueinander beabstandete Wangen bilden.
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In 3 ist die perspektivische Ansicht der Lageraufnahme 11 des Querlenkers 1 aus 2 nochmals ohne die darin anordenbare Buchse 12 dargestellt. Wie in dieser Darstellung ersichtlich, besitzen die Tragabschnitte 13, 14 jeweils eine Öffnung 23, 24. Die Öffnungen 23, 24 dienen der Aufnahme der hier nicht dargestellten Buchse 12 aus den 1 und 2. Die Tragabschnitte 12, 13 sind so zueinander orientiert, dass die hier nicht gezeigte Buchse 12 durch die Öffnungen 23, 24 hindurch gleichzeitig in beiden Tragabschnitten 12, 13 angeordnet werden kann. Vorliegend sind die Tragabschnitte 12, 13 und die Öffnungen 23, 24 so angeordnet, dass die Öffnungen 23, 24 miteinander fluchten. Mit anderen Worten können diese in Bezug auf die flächige Ausgestaltung der Tragabschnitte 13, 14 deckungsgleich angeordnet sein.
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In der vorliegenden Ausgestaltung sind beide Öffnungen 23, 24 als Durchzug ausgebildet, so dass diese jeweils einen Kragen 25, 26 aufweisen. Der jeweilige Kragen 25, 26 ist dabei so ausgestaltet, dass diese die jeweilige Öffnung 23, 24 umlaufend begrenzt. Um eine möglichst schmal bauende Lageraufnahme 11 zu schaffen, sind die beiden Kragen 25, 26 dabei so orientiert, dass diese zueinander weisen, also aufeinander zu orientiert sind. Mit anderen Worten sind die Kragen 25, 26 an den einander zugewandten Seiten der sich unmittelbar gegenüberliegenden Tragabschnitte 12, 13 angeordnet.
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In den 1 bis 3 ist das Ergebnis des mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Querlenkers 1 ersichtlich, welcher nach dem Anwenden der folgenden Verfahrensschritte erhältlich ist:
- – Bereitstellen eines Halbzeugs aus Blech,
- – Zumindest bereichsweises Umformen des Halbzeugs zu dem in 1 dargestellten Lenkerkörper 2,
- – Erstellen der Lageraufnahme 11 an dem Halbzeug oder dem Lenkerkörper 2 für die Buchse 12,
wobei zur Ausbildung der Lageraufnahme 11 zwei Bereiche des Halbzeug oder des bereits erstellten Lenkerkörpers 2 zu den Tragabschnitten 13, 14 umgeformt werden. Für die Aufnahme der Buchse 12 wird vor, während oder nach dem Umformen je eine der Öffnungen 23, 24 in den beiden Tragabschnitten 13, 14 angeordnet.
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Das vorstehend beschriebene, erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Querlenkers für die Anbindung eines Fahrzeugrads an einem Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, ist nicht auf die hierin offenbarte Ausführungsform beschränkt, sondern umfasst auch gleich wirkende weitere Ausführungsformen.
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In bevorzugter Ausführung wird das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Querlenkers für die Anbindung eines Fahrzeugrads an einem Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, verwendet. In weiter bevorzugter Ausführung wird ein vorderer Querlenker hergestellt, welcher an einem Radträger, an einem Hilfsrahmen und an einer Karosserie anbindbar ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Querlenker
- 2
- Lenkerkörper
- 3
- Endbereich
- 4
- Schwenklager
- 5
- Endbereich
- 6
- Anbindungsstelle
- 7
- Kugelgelenkaufnahme
- 8
- Traggelenk
- 9
- Befestigungsmittel
- 10
- Fortsatz
- 11
- Lageraufnahme
- 12
- Buchse
- 13
- Tragabschnitt
- 14
- Tragabschnitt
- 15
- Seite
- 16
- Seite
- 17
- Verdickung
- 18
- Verdickung
- 19
- Seitenwand
- 20
- Seitenwand
- 21
- Endbereich
- 22
- Endbereich
- 23
- Öffnung
- 24
- Öffnung
- 25
- Kragen
- 26
- Kragen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- CN 201665139 U [0007]
- CN 201856594 U [0008]