DE102013200211A1 - Konsole - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Konsole zum Verbinden einer Fassade mit einer Gebäudewand, mit einem metallischen Wandteil zur Montage an der Gebäudewand, einem metallischen Fassadenteil zur Verbindung mit der Fassade, und einem Brückenteil, welches das Fassadenteil mit dem Wandteil verbindet, wobei das Brückenteil ein Kunststoffmaterial aufweist und eine Wärmesperre zwischen dem Wandteil und dem Fassadenteil bildet. Erfindungsgemäss ist vorgesehen, dass das Brückenteil ein Spritzgussteil aus faserverstärktem Kunststoff ist, und dass das Wandteil und das Fassadenteil vom Brückenteil bereichsweise umspritzt sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Konsole zum Verbinden einer Fassade mit einer Gebäudewand gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine solche Konsole ist ausgestattet mit einem metallischen Wandteil zur Montage an der Gebäudewand, einem metallischen Fassadenteil zur Verbindung mit der Fassade, und einem Brückenteil, welches das Fassadenteil mit dem Wandteil verbindet, wobei das Brückenteil ein Kunststoffmaterial aufweist und eine Wärmesperre zwischen dem Wandteil und dem Fassadenteil bildet.
- Eine gattungsgemässe Konsole ist aus der
EP2180115A1 bekannt. Bei einer solchen Konsole ist ein Brückenteil vorgesehen, welches eine Wärmesperre bildet, und somit einem unerwünschten Wärmeabfluss von der Wand hinweg über die Konsole entgegenwirkt. Eine weitere Konsole mit Wärmesperre ist aus derDE 20 2004 008 376 U bekannt. - Aufgabe der Erfindung ist es, eine Konsole anzugeben, welche besonders günstig in der Herstellung und dabei besonders zuverlässig in der Installation und Anwendung ist, und die zugleich besonders gute mechanische und thermische Eigenschaften aufweist.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäss durch eine Konsole mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
- Eine erfindungsgemässe Konsole ist dadurch gekennzeichnet, dass das Brückenteil ein Spritzgussteil aus faserverstärktem Kunststoff ist, und dass das Wandteil und das Fassadenteil vom Brückenteil zumindest bereichsweise, vorzugsweise nur bereichsweise, umspritzt sind.
- Ein erster Grundgedanke der Erfindung kann darin gesehen werden, dass das Brückenteil eine Umspritzung des Wandteils und des Fassadenteils ist. Das Brückenteil wird also in einem Umspritzverfahren mit dem Wandteil und dem Fassadenteil verbunden, das heisst das Material des Brückenteils wird bei der Fertigung im schmelzflüssigen Zustand mit dem Wandteil und dem Fassadenteil in Kontakt gebracht, und das Brückenteil härtet im Kontakt mit dem Wandteil und dem Fassadenteil aus. Dadurch, dass erfindungsgemäss eine Umspritzung als Brückenteil vorgesehen ist, kann ein besonders guter mechanischer Verbund in der Konsole erzielt werden, der insbesondere auch im Hinblick auf die Kräfte und die Temperaturänderungen im Fassadenbereich besonders zuverlässig ist.
- Nach der Erfindung bildet das Brückenteil eine Wärmesperre, also einen thermischen Isolator. Insbesondere weist das Material des Brückenteils eine geringere Wärmeleitfähigkeit als das Material des Wandteils und als das Material des Fassadenteils auf. Das Brückenteil verbindet das Fassadenteil mit dem Wandteil und das Fassadenteil wird durch das Brückenteil mechanisch am Wandteil fixiert. Vorzugsweise ist das Fassadenteil, insbesondere bei demontierter Fassade, ausschliesslich über das Brückenteil mit dem Wandteil verbunden. Hierdurch können parallele Wärmeströme vermieden und eine noch bessere thermische Isolierung realisiert werden. Das Fassadenteil und/oder das Wandteil sind vorzugsweise in unmittelbarer Weise mit dem Brückenteil verbunden, was die Herstellung weiter vereinfachen kann.
- Weiter sieht die Erfindung vor, dass das Brückenteil aus einem faserverstärkten Kunststoff besteht. Ein solcher Kunststoff hat, wie weiter unten im Detail erläutert wird, häufig thermische und mechanische Eigenschaften, die ihn für eine Anwendung in einer Konsole besonders geeignet machen.
- Bei der Fassade kann es sich vorzugsweise um eine hinterlüftete Außenwandbekleidung handeln, insbesondere gemäss DIN 18516-1, d.h. die Konsole kommt zweckmässigerweise dort zur Anwendung, wo eine Fassade einer geschlossenen Aussenwand vormontiert wird. Insbesondere kann die Erfindung in Kombination mit einer Dämmstoffschicht verwendet werden, die von der Konsole durchdrungen wird, wobei das Brückenteil zweckmässigerweise in die Dämmstoffschicht eingebettet ist. Die Fassade weist geeigneterweise eine Vielzahl von Fassadenplatten auf. Die Fassadenplatten werden vorzugsweise über eine Tragprofilkonstruktion, welche insbesondere aus Metall bestehen kann, mit den erfindungsgemässen Konsolen, insbesondere mit deren Fassadenteilen verbunden. Sofern eine Tragprofilkonstruktion vorhanden ist, kann diese nach der Erfindung als Bestandteil der Fassade angesehen werden. Geeigneterweise weist das Fassadenteil der erfindungsgemässen Konsole Mittel zum Halten eines Tragprofils auf, beispielsweise eine Klemme.
- Besonders bevorzugt ist es, dass das Brückenteil zwei beabstandete Trägerflansche aufweist, welche das Fassadenteil und das Wandteil verbinden. Hiermit können die auftretenden Kräfte, insbesondere die Windkräfte, besonders gut aufgenommen werden. Zweckmässigerweise sind das Wandteil und das Fassadenteil von den beiden Trägerflanschen des Brückenteils bereichsweise umspritzt, vorzugsweise ausschliesslich von den beiden Trägerflanschen. Hierdurch kann eine besonders kompakte Bauform erhalten werden. Die beiden Trägerflansche verlaufen vorzugsweise parallel zueinander und/oder horizontal.
- Weiterhin ist es vorteilhaft, dass das Brückenteil vier kreuzförmig, insbesondere schrägkreuzförmig, angeordnete Stäbe aufweist, über welche die beiden Trägerflansche miteinander verbunden sind. Der Kreuzungsbereich der vier Stäbe, also der Bereich, wo die vier Stäbe zusammenlaufen, liegt vorzugsweise zwischen den beiden Trägerflanschen, insbesondere mittig zwischen den beiden Trägerflanschen. Insbesondere kann sich der Anspritzpunkt des als Spritzgussteil ausgebildeten Brückenteils am Kreuzungsbereich der Stäbe befinden. Die besagten Stäbe können die beiden Trägerflansche besonders einfach und zuverlässig aussteifen, so dass insbesondere die Gewichtskraft der Fassade besonders zuverlässig aufgenommen werden kann. Darüber hinaus kann es zu einer besonders vorteilhaften Wechselwirkung zwischen der Kreuzform der Stäbe und der Verwendung eines faserverstärkten Kunststoffs in einem Spritzgussverfahren kommen. Denn die schrägkreuzförmige, das heisst X-förmige Gestaltung des Brückenteils kann eine besondere Faserorientierung bewirken. Insbesondere können die Fasern so orientiert sein, dass die Vorzugsrichtung der Fasern in den Stäben parallel zum jeweiligen Stab liegt. Damit sind die Fasern überwiegend diagonal und insbesondere in Richtung des Hauptkraftflusses bei Belastung mit Windkräften und/oder Gewichtskräften orientiert.
- Erfindungsgemäss können die vier Stäbe vier Felder einschliessen, nämlich insbesondere zwei Querfelder, welche sich zu den Trägerflanschen hin öffnen, und zwei gegenüberliegende Längsfelder, welche sich zum Wandteil beziehungsweise zum Fassadenteil hin öffnen. Die Querfelder weisen geeigneterweise einen kleineren Öffnungswinkel auf als die Längsfelder.
- Besonders bevorzugt ist es, dass das Brückenteil in zumindest einem der Längsfelder, vorzugsweise in beiden Längsfeldern, zumindest bereichsweise, vorzugsweise überall, eine geringere Materialstärke aufweist als an den Stäben. Alternativ oder zusätzlich ist es vorteilhaft, dass das Brückenteil in zumindest einem der Querfelder, vorzugsweise in beiden Querfeldern, zumindest bereichsweise, vorzugsweise überall, eine geringere Materialstärke aufweist als an den Stäben. Diese Ausführungsformen berücksichtigen, dass die auftretenden Kräfte im Wesentlichen bereits von den Verbindungsflanschen und den Stäben aufgenommen werden können, so dass die zwischen den Stäben liegenden Felder ohne wesentliche mechanische Einbussen relativ schwach ausgebildet werden können. Indem nun in den Feldern nur eine vergleichsweise geringe Materialstärke vorgesehen wird, kann die thermische Isolationseigenschaft des Brückenteils ohne wesentliche mechanische Einbussen weiter verbessert werden. Erfindungsgemäss wird unter der Materialstärke die Stärke in einer Richtung verstanden, die senkrecht zu den Feldern und/oder senkrecht zur Kreuzform der Stäbe steht. Bei einer bestimmungsgemäss montierten Konsole kann diese Richtung bevorzugt eine Horizontalrichtung sein. Die vier Stäbe weisen bevorzugt eine konstante Materialstärke und/oder alle denselben Materialstärkeverlauf auf.
- Insbesondere kann die Materialstärke in zumindest einem der Längsfelder, vorzugsweise in beiden Längsfeldern, zumindest bereichsweise gleich null sein. Besonders bevorzugt ist es daher, dass zumindest eines der beiden Längsfelder zumindest einen Durchgang aufweist. Zweckmässigerweise weisen beide Längsfelder jeweils zumindest einen Durchgang auf. Diese Durchgänge können zum Beispiel Luftpolster bilden, welche die Wärmeleitung des Brückenteils noch weiter verringern können. Unter einem Durchgang kann insbesondere eine Ausnehmung verstanden werden, die das Brückenteil senkrecht zu den Feldern und/oder senkrecht zur Kreuzform der Stäbe durchdringt.
- Weiterhin ist es vorteilhaft, dass zumindest eines der Querfelder, vorzugsweise vollständig, geschlossen ist, dass es also zweckmässigerweise keinen Durchgang aufweist. Insbesondere können beide Querfelder, vorzugsweise vollständig, geschlossen sein. Dies kann im Hinblick auf die mechanische Stabilität vorteilhaft sein. Auch kann mit dieser Ausgestaltung unter Umständen die Bildung von Bindenähten im Bereich der Verbindungsflansche verhindert oder zumindest reduziert werden. Vorzugsweise ist bei den Querfeldern ein grösserer Prozentsatz der Fläche geschlossen als bei den Längsfeldern.
- Ferner ist es bevorzugt, dass das Wandteil ein Plattenelement mit zwei gegenüberliegenden Flachseiten und zwei gegenüberliegenden Längsseiten aufweist, und/oder dass das Fassadenteil ein Plattenelement mit zwei gegenüberliegenden Flachseiten und zwei gegenüberliegenden Längsseiten aufweist, welches vorzugsweise komplanar zum Plattenelement des Wandteils verläuft. Dies kann im Hinblick auf den Fertigungsaufwand vorteilhaft sein. Insbesondere können das Wandteil und/oder das Fassadenteil als Stranggussteil ausgebildet sein. Das Wandteil kann beispielsweise eine Montageplatte zur Auflage auf der Wand aufweisen, von welcher das Plattenelement des Wandteils winklig, insbesondere rechtwinklig vorsteht. Das Fassadenteil kann eine Halteklammer aufweisen, welche vom Plattenelement des Fassadenteils vorsteht, wobei zwischen der Halteklammer und dem Plattenelement des Fassadenteils ein Tragprofil der Tragprofilkonstruktion der Fassade verklemmbar ist. Vorzugsweise ist eine Stirnseite des Fassadenteils einer Stirnseite des Wandteils zugewandt.
- Bei bestimmungsgemäss montierter Konsole verlaufen die Stäbe und die beiden Platten zweckmässigerweise in zumindest einer vertikal verlaufenden Ebene, vorzugsweise in genau einer vertikal verlaufenden Ebene.
- Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die gegenüberliegenden Längsseiten des Wandteils und/oder die gegenüberliegenden Längsseiten des Fassadenteils bereichsweise vom Brückenteil umschlossen sind, wobei das Brückenteil vorzugsweise einen Passsitz für die gegenüberliegenden Längsseiten des Wandteils beziehungsweise die gegenüberliegenden Längsseiten des Fassadenteils bildet. Durch einen längsseitigen Passsitz können die Gewichtskräfte der Fassade besonders gut übertragen werden.
- Erfindungsgemäss weist der faserverstärkte Kunststoff eine Matrix und eine Vielzahl von Fasern auf. Bei der Matrix kann es sich insbesondere um einen Thermoplast handeln, beispielsweise um ein Polyamid, vorzugsweise um Polyamid 6.6.
- Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass die Wärmeausdehnungszahl der Matrix grösser und die Wärmeausdehnungszahl der Fasern kleiner ist als die Wärmeausdehnungszahl der beiden Plattenelemente. Hier kann es wieder zu einer vorteilhaften Wechselwirkung mit der erfindungsgemässen Geometrie kommen: denn da die Vorzugsrichtung der Fasern in den Stäben vorteilhafterweise parallel zum jeweiligen Stab verläuft, wird die thermische Ausdehnungszahl der Stäbe längs der Stäbe gesehen zwischen der thermische Ausdehnungszahl der Fasern und der thermischen Ausdehnungszahl der Kunststoffmatrix liegen. In der besagten bevorzugten Ausgestaltung kann somit die thermische Ausdehnung des Brückenteils an die thermische Ausdehnung des benachbarten metallischen Wandteils und/oder des benachbarten metallischen Fassadenteils angeglichen werden, so dass eine unerwünschte thermische Spannung am Übergang Brückenteil/Wandteil beziehungsweise am Übergang Brückenteil/Fassadenteil vermieden werden kann. Durch die Faserorientierung entlang der Diagonalen kann die thermische Ausdehnung des Kunststoffs an die thermische Ausdehnung des benachbarten Metalls angenähert werden.
- Zweckmässigerweise kann vorgesehen sein, dass die vier Stäbe, vorzugsweise die vier Stäbe und die beiden Trägerflansche, besonders bevorzugt das gesamte Brückenteil, spiegelsymmetrisch zu einer, vorzugsweise zu zwei Symmetrieebenen, sind beziehungsweise ist. Eine Symmetrieebene kann insbesondere senkrecht zur Kreuzform der Stäbe stehen und durch das Wandteil und das Fassadenteil hindurch verlaufen. Diese Symmetrieebene liegt bei bestimmungsgemäss montierter Konsole vorzugsweise in der Horizontalen. Eine symmetrische Ausgestaltung kann im Hinblick auf die mechanischen Eigenschaften und/oder die Faserorientierung vorteilhaft sein. Insbesondere kann es die symmetrische Ausgestaltung ermöglichen, die Konsole bei gleichen Lastwerten in mehreren Orientierungen zu installieren, so dass auch die Anwendung vereinfacht ist.
- Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung liegt darin, dass ein Anspritzpunkt des Brückenteils in zumindest einer Symmetrieebene des Brückenteils liegt. Hierdurch können die Faserorientierung und/oder die mechanischen Eigenschaften weiter verbessert werden.
- Besonders bevorzugt ist es, dass das Brückenteil genau einen Anspritzpunkt aufweist, was die Herstellung vereinfachen kann.
- Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass ein Anspritzpunkt des Brückenteils in einem Kreuzungsbereich der vier Stäbe liegt, also insbesondere mittig in den Diagonalen. Durch die erfindungsgemässe Geometrie und die Wahl eines Anspritzpunktes in einer Symmetrieebene und/oder im Kreuzungsbereich der Stäbe können die Fasern im Brückenteil gezielt orientiert werden und dadurch folgendes erreicht werden:
- a) Die Wärmeausdehnung des Kunststoffformteils nähert sich der Wärmeausdehnung der berührenden Metallteile an. Dadurch werden mechanische Spannungen im Bauteil bei Temperaturwechseln minimiert.
- b) Der Hauptkraftfluss verläuft in Faserrichtung und somit wird die höhere Materialfestigkeit in Faserrichtung genutzt.
- Vorzugsweise weist das Wandteil und/oder das Fassadenteil jeweils eine Rippenstruktur auf, welche vom Brückenteil umspritzt ist. Hierdurch kann eine noch bessere Kräfteübertragung zwischen den einzelnen Teilen erreicht werden. Die Rippenstruktur kann insbesondere am Plattenelement des Wandteils beziehungsweise des Fassadenteils vorgesehen sein. Jede Rippenstruktur weist geeigneterweise eine Vielzahl von Rippen auf, die sich an zumindest einer Flachseite, vorzugsweise an beiden Flachseiten, des jeweiligen Plattenelements erstrecken und/oder die parallel zu Stirnseite des jeweiligen Plattenelements verlaufen.
- Weiterhin ist es bevorzugt, dass das Brückenteil einstückig ausgebildet ist. Hierdurch kann der Herstellungsaufwand gesenkt und die mechanische Stabilität noch weiter verbessert werden. Insbesondere können die Stäbe und die Verbindungsflansche einstückig ausgebildet sein.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele näher erläutert, die schematisch in den beiliegenden Figuren dargestellt sind, wobei einzelne Merkmale der nachfolgend gezeigten Ausführungsbeispiele im Zusammenhang mit der Erfindung einzeln oder in beliebiger Kombination realisiert werden können. In den Figuren zeigen schematisch:
-
1 : eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemässen Konsole in perspektivischer Darstellung; -
2 : eine Detailansicht der Konsole gemäss1 von der Seite, und -
3 : eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemässen Konsole in perspektivischer Darstellung. - Gleich wirkende Elemente sind in den Figuren mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet.
- Ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemässen Konsole ist in den
1 und2 dargestellt. Die Konsole weist ein Wandteil1 , welches an einer Gebäudewand100 montiert ist, ein Fassadenteil2 , welches an einer nicht dargestellten Fassade montiert ist, sowie ein Brückenteil3 auf, welches das Fassadenteil2 mechanisch am Wandteil1 hält und dabei eine Wärmesperre zwischen Wandteil1 und Fassadenteil2 bildet. - Das Wandteil
1 weist eine Montageplatte19 , die plan auf der Gebäudewand100 aufliegt, und ein Plattenelement11 auf, welches rechtwinklig von der Montageplatte19 vorsteht, und an welchem das Brückenteil3 angeordnet ist. Das Fassadenteil2 weist ebenfalls ein Plattenelement21 auf. Das Plattenelement21 des Fassadenteils2 wird vom Brückenteil3 getragen. Dabei verläuft das Plattenelement21 des Fassadenteils2 parallel und in der dargestellten Ausführungsform komplanar zum Plattenelement11 des Wandteils1 . - Das Plattenelement
11 des Wandteils1 weist zwei gegenüberliegende Flachseiten12 und13 , zwei gegenüberliegende schmale Längsseiten14 und15 und eine schmale, freie Stirnseite16 auf. Das Plattenelement21 des Fassadenteils2 weist ebenfalls zwei gegenüberliegende Flachseiten22 und23 , zwei gegenüberliegende schmale Längsseiten24 und25 und eine schmale, freie Stirnseite26 auf. Die freie Stirnseite26 des Fassadenteils2 und die freie Stirnseite16 des Wandteils1 sind einander und dem Brückenteil3 zugewandt. - Bei der bestimmungsgemässen Montage verlaufen die Flachseiten
12 ,13 ,22 und23 und/oder die Stirnseiten16 und26 in der Regel vertikal, d.h. die Längsseiten14 und24 liegen oberhalb der Längsseiten15 beziehungsweise25 . Grundsätzlich ist aber auch eine Montage möglich, bei der die Flachseiten12 ,13 ,22 und23 horizontal oder schräg verlaufen. - Das Brückenteil
3 ist ein Spritzgussteil aus faserverstärktem Kunststoff. Es weist einen ersten, vorzugsweise oberen Trägerflansch31 und einen zweiten, vorzugsweise unteren Trägerflansch32 auf. Die beiden Trägerflansche31 ,32 verlaufen beabstandet voneinander, vorzugsweise in horizontaler Richtung, jeweils vom Wandteil1 zum Fassadenteil2 , und verbinden das Fassadenteil2 mit dem Wandteil1 . Dabei sind das Wandteil1 und das Fassadenteil2 von den beiden Trägerflanschen31 und32 des Brückenteils3 umspritzt. Jeder der beiden Trägerflansche31 und32 ist in Kontakt mit den beiden Flachseiten12 und13 des Wandteils1 und mit den beiden Flachseiten22 und23 des Fassadenteils2 . Vorzugsweise kann der erste Trägerflansch31 darüber hinaus in Kontakt mit der Längsseite14 des Wandteils1 und der Längsseite24 des Fassadenteils2 und/oder der zweite Trägerflansch32 in Kontakt mit der Längsseite15 des Wandteils1 und der Längsseite25 des Fassadenteils2 sein. - Das Brückenteil
3 weist ferner vier Stäbe35 ,36 ,37 ,38 auf, über welche die beiden Trägerflansche31 und32 miteinander verbunden sind, und welche die beiden Trägerflansche31 und32 gegeneinander aussteifen. Die vier Stäbe35 ,36 ,37 ,38 bilden eine Kreuzform und verlaufen in einer parallel, insbesondere komplanar, zu den Plattenelementen11 und/oder21 verlaufenden Ebene, wobei der Kreuzungsbereich der vier Stäbe35 ,36 ,37 ,38 , also der Bereich, in dem die vier Stäbe35 ,36 ,37 ,38 zusammenlaufen, mittig zwischen den beiden Trägerflanschen31 und32 liegt. Die vier Stäbe35 ,36 ,37 ,38 und die beiden Trägerflansche31 und32 sind spiegelsymmetrisch zu einer Ebene ausgebildet, die senkrecht zur Kreuzform der vier Stäbe35 ,36 ,37 ,38 steht, und die zwischen den beiden Trägerflanschen31 und32 verläuft (in2 steht diese Symmetrieebene senkrecht zur Bildebene und verläuft von links nach rechts). Die vier Stäbe35 ,36 ,37 ,38 und die beiden Trägerflansche31 und32 sind weiterhin spiegelsymmetrisch zu einer weiteren Symmetrieebene ausgebildet, die senkrecht zur Kreuzform der vier Stäbe35 ,36 ,37 ,38 steht, und die die beiden Trägerflanschen31 und32 schneidet (in2 steht diese zweite Symmetrieebene senkrecht zur Bildebene und verläuft von oben nach unten). - Der Anspritzpunkt
40 des Brückenteils, also der Bereich, an dem das faserverstärkte Kunststoffmaterial beim Spritzgiessen in das Spritzgusswerkzeug zugeführt wurde, liegt im Kreuzungsbereich der vier Stäbe35 ,36 ,37 ,38 . In den vier Stäben35 ,36 ,37 ,38 liegt die Vorzugsrichtung der Fasern des faserverstärkten Kunststoffmaterials wie in2 durch Pfeile angedeutet zumindest annähernd parallel zum jeweiligen Stab. - Die vier Stäbe
35 ,36 ,37 ,38 schliessen in der Ebene ihrer Kreuzform vier Felder41 ,42 ,43 ,44 ein, nämlich zwei diametral gegenüberliegende Querfelder41 und42 , welche sich ausgehend vom Kreuzungsbereich der Stäbe35 ,36 ,37 ,38 zum Trägerflansch31 beziehungsweise zum Trägerflansch32 hin öffnen, und zwei diametral gegenüberliegende Längsfelder43 und44 , welche sich ausgehend vom Kreuzungsbereich der Stäbe35 ,36 ,37 ,38 zum Wandteil1 beziehungsweise zum Fassadenteil2 hin öffnen. Die Querfelder41 und42 weisen einen kleineren Öffnungswinkel auf als die Längsfelder43 und44 . - Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Felder
41 ,42 ,43 ,44 nicht mit Kunststoffmaterial gefüllt und bilden jeweils einen Durchgang. Die Felder41 ,42 ,43 und/oder44 können jedoch auch mit Kunststoffmaterial gefüllt sein. Für die Materialstärken gilt dann bevorzugt: wobei0 <= a <= b <= c, - a
- die Materialstärke im jeweiligen Längsfeld
43 und/oder44 , - b
- die Materialstärke im jeweiligen Querfelder
41 und/oder42 , und - c
- die Materialstärke in zumindest einem der Stäbe
35 ,36 ,37 ,38 , vorzugsweise in allen Stäben ist. - Dieser Zusammenhang ist nicht auf das Ausführungsbeispiel der
1 und2 beschränkt, sondern kann auch bei anderen erfindungsgemässen Geometrien zum Einsatz kommen. - Die in den
1 und2 gezeigte Konsole kann insbesondere die Kraft F1, beispielsweise eine Windkraft an der Fassade, und die Kraft F2, beispielsweise eine Gewichtskraft der Fassade, aufnehmen. - Eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemässen Konsole ist in
3 dargestellt. Die Ausführungsform der3 realisiert eine Reihe von Merkmalen der Ausführungsform der1 und2 in analoger Weise, so dass die obenstehende Beschreibung analog angewandt werden kann, und im Folgenden nur auf Unterschiede eingegangen wird. - Beim Ausführungsbeispiel der
3 sind die Trägerflansche31 und32 strukturiert ausgeführt. Sie weisen Stege und dazwischenliegende Vertiefungen auf. - Die Querfelder
41 und42 sind beim Ausführungsbeispiel der3 vollständig gefüllt. In den Längsfeldern43 und44 sind Stege53 beziehungsweise54 angeordnet, welche an den Kreuzungsbereich der Stäbe35 ,36 ,37 ,38 angrenzen, und welche eine geringere Materialstärke aufweisen als die Stäbe35 ,36 ,37 ,38 . In den Längsfeldern43 und44 sind darüber hinaus Durchgänge45 und46 angeordnet. Der Steg53 liegt dabei zwischen dem Durchgang45 und dem Kreuzungsbereich und der Steg54 zwischen dem Durchgang46 und dem Kreuzungsbereich. Der Steg53 ist flächenkleiner als der benachbarte Durchgang45 und der Steg54 ist flächenkleiner als der benachbarte Durchgang46 . - Beim Ausführungsbeispiel der
3 weisen das Wandteil1 und das Fassadenteil2 an ihrem jeweiligen Plattenelement11 beziehungsweise21 jeweils eine Rippenstruktur18 beziehungsweise28 auf, an der das Brückenteil3 mit dem Wandteil1 beziehungsweise dem Fassadenteil2 verbunden ist. Das Wandteil1 weist in seiner Montageplatte19 ein Loch zum Durchführen eines Ankerbolzens für eine Verankerung an der Gebäudewand auf. Das Fassadenteil2 der3 weist eine Halteklammer70 auf, die am Plattenelement21 des Fassadenteils2 angeordnet ist. Zwischen Halteklammer70 und Plattenelement21 kann ein in3 lediglich grob schematisch und ausschnittsweise dargestelltes Tragprofil101 der Tragprofilkonstruktion der Fassade bei der Montage vorläufig durch Klemmung gehalten werden. Im Plattenelement21 des Fassadenteils2 sind Durchgangsöffnungen zum endgültigen Verschrauben des vorläufig geklemmten Tragprofils101 mit dem Fassadenteil2 vorgesehen. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- EP 2180115 A1 [0002]
- DE 202004008376 U [0002]
- Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- DIN 18516-1 [0009]
Claims (11)
- Konsole zum Verbinden einer Fassade mit einer Gebäudewand (
100 ), mit einem metallischen Wandteil (1 ) zur Montage an der Gebäudewand (100 ), einem metallischen Fassadenteil (2 ) zur Verbindung mit der Fassade, und einem Brückenteil (3 ), welches das Fassadenteil (2 ) mit dem Wandteil (1 ) verbindet, wobei das Brückenteil (3 ) ein Kunststoffmaterial aufweist und eine Wärmesperre zwischen dem Wandteil (1 ) und dem Fassadenteil (2 ) bildet, dadurch gekennzeichnet, dass das Brückenteil (3 ) ein Spritzgussteil aus faserverstärktem Kunststoff ist, und dass das Wandteil (1 ) und das Fassadenteil (2 ) vom Brückenteil (3 ) zumindest bereichsweise umspritzt sind. - Konsole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Brückenteil (
3 ) zwei beabstandete Trägerflansche (31 ,32 ) aufweist, welche das Fassadenteil (2 ) und das Wandteil (1 ) verbinden, und dass das Wandteil (1 ) und das Fassadenteil (2 ) von den beiden Trägerflanschen (31 ,32 ) des Brückenteils (3 ) bereichsweise umspritzt sind. - Konsole nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Brückenteil (
3 ) ferner vier kreuzförmig, insbesondere schrägkreuzförmig, angeordnete Stäbe (35 ,36 ,37 ,38 ) aufweist, über welche die beiden Trägerflansche (31 ,32 ) miteinander verbunden sind. - Konsole nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die vier Stäbe (
35 ,36 ,37 ,38 ) vier Felder (41 ,42 ,43 ,44 ) einschliessen, nämlich zwei Querfelder (41 ,42 ), welche sich zu den Trägerflanschen (31 ,32 ) hin öffnen, und zwei Längsfelder (43 ,44 ), welche sich zum Wandteil (1 ) beziehungsweise zum Fassadenteil (2 ) hin öffnen, wobei das Brückenteil (3 ) in den Längsfeldern (43 ,44 ) eine geringere Materialstärke aufweist als an den Stäben (35 ,36 ,37 ,38 ), und/oder wobei das Brückenteil (3 ) in den Querfeldern (41 ,42 ) eine geringere Materialstärke aufweist als an den Stäben (35 ,36 ,37 ,38 ). - Konsole nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsfelder (
43 ,44 ) jeweils zumindest einen Durchgang (45 ,46 ) aufweisen, und dass die Querfelder (41 ,42 ), vorzugsweise vollständig, geschlossen sind. - Konsole nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptfaserorientierung des faserverstärkten Kunststoffs in den Stäben (
35 ,36 ,37 ,38 ) zumindest annähernd parallel zum jeweiligen Stab (35 ,36 ,37 ,38 ) verläuft. - Konsole nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Wandteil (
1 ) ein Plattenelement (11 ) mit zwei gegenüberliegenden Flachseiten (12 ,13 ) und zwei gegenüberliegenden Längsseiten (14 ,15 ) aufweist, und dass das Fassadenteil (2 ) ein Plattenelement (21 ) mit zwei gegenüberliegenden Flachseiten (22 ,23 ) und zwei gegenüberliegenden Längsseiten (24 ,25 ) aufweist, welches vorzugsweise komplanar zum Plattenelement (11 ) des Wandteils (1 ) verläuft, wobei die gegenüberliegenden Längsseiten (14 ,15 ) des Wandteils (1 ) und/oder die gegenüberliegenden Längsseiten (24 ,25 ) des Fassadenteils (2 ) bereichsweise vom Brückenteil (3 ) umschlossen sind, wobei das Brückenteil (3 ) vorzugsweise einen Passsitz für die gegenüberliegenden Längsseiten (14 ,15 ) des Wandteils (1 ) und/oder die gegenüberliegenden Längsseiten (24 ,25 ) des Fassadenteils (2 ) bildet. - Konsole nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der faserverstärkte Kunststoff eine Matrix und eine Vielzahl von Fasern aufweist, wobei die Wärmeausdehnungszahl der Matrix grösser und die Wärmeausdehnungszahl der Fasern kleiner ist als die Wärmeausdehnungszahl der beiden Plattenelemente (
11 ,21 ). - Konsole nach Anspruch einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anspritzpunkt (
40 ) des Brückenteils (3 ) in einem Kreuzungsbereich der vier Stäbe (35 ,36 ,37 ,38 ) liegt. - Konsole nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Wandteil (
1 ) und das Fassadenteil (2 ) jeweils eine Rippenstruktur (18 beziehungsweise28 ) aufweist, welche vom Brückenteil (3 ) umspritzt ist. - Konsole nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Brückenteil (
3 ) einstückig ausgebildet ist.
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