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DE102013114817A1 - Lamellenhalterung - Google Patents

Lamellenhalterung Download PDF

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DE102013114817A1
DE102013114817A1 DE102013114817.4A DE102013114817A DE102013114817A1 DE 102013114817 A1 DE102013114817 A1 DE 102013114817A1 DE 102013114817 A DE102013114817 A DE 102013114817A DE 102013114817 A1 DE102013114817 A1 DE 102013114817A1
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DE
Germany
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leg
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102013114817.4A
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English (en)
Inventor
Frank Schneider
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
OKALUX GmbH
Original Assignee
OKALUX GmbH
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Publication date
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Priority to PCT/EP2014/079288 priority patent/WO2015097275A1/de
Priority to EP14828039.9A priority patent/EP3087239B1/de
Priority to US15/107,403 priority patent/US9909362B2/en
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Abstract

Halterung für ein oder mehrere langgestreckte Elemente, insbesondere Lamellen für Sonnenschutz- und Tageslichtlenksysteme, umfassend auf einer ersten Seite ein erstes Profil zur Aufnahme der langgestreckten Elemente und auf der dem ersten Profil entgegengesetzten Seite ein zweites Profil als Abstandhalter zu einem Fensterrahmen oder Trägerelement oder zur Aufnahme eines oder mehrerer weiterer langestreckter Elemente, dadurch gekennzeichnet, dass in Längsrichtung des langgestreckten Elements zwischen dem ersten und dem zweiten Profil eine elastische oder federnde Ausgleichseinheit angeordnet ist, umfassend ein drittes und ein viertes Profil, die einander gegenüberliegend und ineinander eingreifend, relativ zueinander verschiebbar angeordnet sind, wobei ein gemeinsamer Innenraum gebildet ist, in dem ein Federelement aufgenommen ist, wobei das Federelement bei temperaturbedingter Ausdehnung des langgestreckten Elements zusammengedrückt wird und sich bei Zusammenziehen des langgestreckten Elements entspannt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Halterung für Lamellen, insbesondere Lamellen für Sonnenschutz- und Tageslichtlenksysteme. Die Lamellen derartiger Systeme werden bei vielen dieser Systeme zwischen zwei Fensterscheiben oder vor oder hinter der Fensterscheibe angeordnet.
  • Die Lamellen können auf verschiedene Weise am Fensterrahmen, an einem Trägerelement oder am Isolierglasabstandhalter befestigt werden. Sie können in einen Winkel laufen oder z.B. in einem am Fensterrahmen oder Trägerelement befestigten C-Profil sitzen, an einem Profil eingehängt sein ( DE 34 32 113 A1 ) oder mit einem Trägerelement z.B. durch Kleben oder Schweißen verbunden sein ( DE 40 01 471 A1 ). Es ist auch üblich, die im Scheibenzwischenraum angeordneten Lamellen verschieblich zu lagern, indem sie in Langlöchern gehaltert werden, so dass sich die Lamellen entsprechend der Temperaturentwicklung ausdehnen oder zusammenziehen können. Nachteilig bei dieser Art Halterung ist, dass die Lamellen aufgrund des ihre Bewegung erlaubenden Spiels der Halterung dazu neigen, in dieser eine undefinierte Lage einzunehmen. Es kann infolgedessen zu einem Klappern der Lamellen kommen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halterung für Lamellen von Sonnenschutz- und Tagelichtlenksystemen zu schaffen, die an ihre temperaturbedingten Längenänderung angepasst ist und ein definierte Lage der Lamellen sicherstellt.
  • Diese Aufgabe ist bei einer Halterung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Halterung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Eine erfindungsgemäße Halterung für ein oder mehrere langgestreckte Elemente, insbesondere Lamellen für Sonnenschutz- und Tageslichtlenksysteme, umfasst somit auf einer ersten Seite ein erstes Profil zur Aufnahme der langgestreckten Elemente und auf der dem ersten Profil entgegengesetzten Seite ein zweites Profil als Abstandhalter zu einem Fensterrahmen, Isolierglasabstandhalter oder Trägerelement oder zur Aufnahme eines oder mehrerer weiterer langgestreckter Elemente. In Längsrichtung des langgestreckten Elements zwischen dem ersten und dem zweiten Profil ist eine elastische oder federnde Ausgleichseinheit angeordnet. Die Ausgleichseinheit umfasst ein drittes und ein viertes Profil, die einander gegenüberliegend und ineinander eingreifend, relativ zueinander verschiebbar angeordnet sind, wobei ein gemeinsamer Innenraum gebildet ist. In dem Innenraum ist ein Federelement aufgenommen. Das Federelement wird bei temperaturbedingter Ausdehnung des langgestreckten Elements zusammengedrückt und entspannt sich bei Zusammenziehen des langgestreckten Elements.
  • Es wird im Folgenden stets als drittes Profil dasjenige Profil der Ausgleichseinheit bezeichnet, das dem ersten Profil zur Aufnahme der langgestreckten Elemente benachbart ist. Entsprechend ist das vierte Profil dem zweiten Profil benachbart, das an einem Scheiben-Abstandhalter oder einem sonstigen Trägerelement anliegt oder zur Aufnahme eines weiteren langgestreckten Elements dient.
  • Durch das Vorsehen der elastischen oder federnden Ausgleichseinheit in der Halterung wird eine elastische, schwimmende Lagerung für das oder die langgestreckte(n) Element(e) geschaffen. Die Halterung eignet sich für Lamellen bzw. Lamellenbehänge im Scheibenzwischenraum von Isoliergläsern, die zum Sonnenschutz und zur Tageslichtlenkung eingesetzt werden. Sie stützt sich dann in Horizontalrichtung gesehen am Scheiben-Abstandhalter ab, der die beiden Isolierglasscheiben in Position hält. In Vertikalrichtung gesehen steht sie üblicherweise mit dem unteren Ende auf dem Scheiben-Abstandhalter auf. Die Lamellen sind stets in ihrer Lage fixiert. Wird die Halterung als Verbindungsstück zwischen zwei Lamellenbehängen, eingesetzt, kann eine sichere Anordnung auch von zwei und mehr Lamellenbehängen in der erforderlichen Länge erreicht werden. Aufgrund der Wirkung des Ausgleichselements erfolgt ein automatischer, gleichmäßiger Längenausgleich.
  • Die Halterung ist vorzugsweise aus Metall, z.B. Aluminium, Edelstahl. Die Verwendung anderer Materialien wie z.B. Kunststoff oder Faserverbundwerkstoffe, die die erforderlichen Eigenschaften in Bezug auf Festigkeit, Ausdehnungsverhalten, aufweisen, ist möglich. Um ein Kratzen der Halterung an der benachbarten Fensterscheibe zu verhindern, ist es bevorzugt, Abstandhalter zwischen dem verschiebbaren Teil der Halterung und der Fensterscheibe vorzusehen. Wegen der temperaturbedingten Bewegung der Ausgleichseinheit befindet sich dieser Abstandhalter in Gleitlageranordnung auf der Fensterscheibe und liegt fest gegen die Außenseite des sich bewegenden Teils der Halterung an. Zweckmäßig sind die Abstandhalter aus Kunststoff, z.B. Blockprofile oder Stiftelemente (Pins). Aufgrund der Gleitlageranordnung kann sich der bewegliche Teil der Halterung unter der Einwirkung der Ausgleichseinheit zusammen mit dem Lamellenende bzw. den Lamellenenden in Längsrichtung der Lamelle hin und her bewegen.
  • Das Federelement der Ausgleichseinheit kann eine Feder, z.B. Blattfeder sein. Diese kann vorgespannt ein. Vorteilhaft kann ein flexibler Grundkörper mit den erforderlichen elastischen Eigenschaften (Federeigenschaft) verwendet werden, der in den Innenraum der Ausgleichseinheit eingesetzt wird. Als Material wird beispielsweise ein Elastomer verwendet. Es können jedoch auch andere Kunststoffmaterialien oder Materialien mit elastischen Eigenschaften benutzt werden.
  • Die erfindungsgemäße Halterung eignet sich zum Haltern von nur einem, ebenso von einer Anzahl von langgegestreckten Elementen. Sie eignet sich für den Einsatz bei Sonnenschutzlamellen, insbesondere innenliegenden Lamellen. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die Halterung von Lamellen beschränkt.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das erste und /oder das zweite Profil ein U-Profil. Auch das dritte und/oder das vierte Profil kann ein U-Profil sein. Andere Profilformen sind möglich. Diese ergeben sich aus dem jeweiligen Anwendungsfall, den Einbaubedingungen, Sichtschutz und ästhetischen Aspekten, etc.
  • Bevorzugt sind das erste und das zweite Profil mit der Ausgleichseinheit zumindest teilweise integriert ausgebildet. So können das erste und das dritte Profil einen gemeinsamen Stegteil und/ oder das zweite und das vierte Profil einen gemeinsamen Stegteil aufweisen. Das erste und dritte bzw. das zweite und vierte Profil bilden so ein einstückiges Bauteil. Im Fall von U-Profilen stellen die integrierten Profile dann H-Profile dar. Zwischen diesen beiden Bauteilen befindet sich dann das Federelement.
  • Die erfindungsgemäße Halterung kann so ausgeführt sein, dass auf einer Seite der Halterung die Außenseiten der Schenkel des ersten und des dritten Profils fluchtend sind. Des Weiteren können auf einer Seite der Halterung die Außenseiten der Schenkel des zweiten und des vierten Profils fluchtend sein. Die Profile können außerdem aus optischen bzw. ästhetischen Gründen auf den Außenseiten mit einer Oberflächengestaltung, insbesondere Riffelung, oder einer ähnlichen Strukturierung versehen sein.
  • Bei einem anderen Beispiel der Erfindung sind die fluchtenden Außenseiten der Schenkel jeweils an den Enden mit einem Winkel oder Außenflansch versehen. Zwischen den beiden Winkeln oder Flanschen befindet sich dann der oben erwähnte Abstandhalter, z.B. ein Blockprofil, und ist so sicher positioniert.
  • Der Winkel oder Außenflansch des ersten und dritten Profils sind bei einer Ausführung der Erfindung mit der Außenseite des zweiten Profils auf derselben Halterungsseite im Wesentlichen fluchtend und/oder der Winkel oder Außenflansch des zweiten und vierten Profils sind mit der Außenseite des ersten Profils auf derselben Halterungsseite im Wesentlichen fluchtend. Auf diese Weise ist die Außenfläche der eingebauten Halterung durchgehend und sie sieht so ansprechend aus.
  • Vorteilhaft sind ein Schenkel des dritten und der diesem gegenüber liegende Schenkel des vierten Profils jeweils in Bezug auf die Profilmittenachse einwärts verschoben angeordnet und jeweils vom anderen Schenkel des vierten Profils bzw. dritten Profils außen umschlossen. Bei einer zweckmäßigen Weiterbildung dieser Ausführung ist die Unterseite des Stegs des zweiten bzw. ersten Profils als Anlage für die Stirnseite des jeweils anderen Schenkels des vierten und dritten Profils bei zusammengedrücktem Federelement vorgesehen. Die Ausführung mit versetzten und bündig abschließenden Profilschenkeln der Ausgleichseinheit führt zu einer glatten Außengestalt der Halterung. Befindet sich als Felement ein flexibler Grundkörper im Innenraum des Ausgleichselements, so übt dieses in Längsrichtung des langgestreckten Elements, wie z.B. der Lamelle(n), gegen den Steg des ersten Profils einen Druck aus, der auf das langgestreckte Element wirkt. Zugleich übt es auch in Querrichtung, somit in Richtung Außen- und Innenscheibe, einen Druck aus. Infolgedessen werden die mit dem Federelement in Kontakt stehenden inneren Schenkel jeweils des vierten und dritten Profils von diesem miteinander verbunden. Eine Relativverschiebung der beiden Halterungsteile aus der Scheibenebene hinaus wird auf diese Weise zuverlässig verhindert.
  • Bei einer Ausführung der erfindungsgemäßen Halterung ist im sichtbaren Bereich der Ausgleichseinheit die Gleitfläche ausgespart. Dies kann z.B. durch die Bildung eines Rücksprungs im jeweiligen Gegenprofil vorgesehen werden, so dass im Bereich des Rücksprungs die beiden Profile nicht aneinander gleiten und dort eine Materialbeanspruchung mit sich ergebenden Abriebspuren entfällt.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Bauteile bzw. Halterungsteile, bestehend jeweils aus dem ersten und dritten bzw. zweiten und vierten Profil, identisch sind. Es ist daher nur erforderlich, ein Bauteil herzustellen und zu bevorraten. Die Paarung der Bauteile zur Bildung der Halterung erfolgt, indem eines derselben um eine Achse parallel zu den Profilschenkel und um eine Achse quer zu diesen verschwenkt wird.
  • Das langgestreckte Element wird vorzugsweise an der Halterung befestigt, z.B. in das Aufnahmeprofil eingeklebt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sich die temperatur- bzw. ausdehnungs-kontraktionsbedingte Bewegung in Längsrichtung in der Ausgleichseinheit abspielt.
  • Die Erfindung wird im folgenden weiter anhand von Ausführungsbeispielen und der Zeichnung beschrieben. Diese Darstellung dient lediglich zur Veranschaulichungszwecken und soll die Erfindung nicht auf die konkret angegebenen Merkmalskombinationen einschränken. Es zeigen
  • 1 eine Draufsicht auf ein Halterungsteil gemäß der Erfindung,
  • 2 eine Draufsicht auf den Endabschnitt eines Zweischeibenisolierglases, in dem eine Lamellenhalterung gemäß der Erfindung im Einbauzustand dargestellt ist, und
  • 3 eine Draufsicht auf eine Halterung gemäß der Erfindung, die als Verbindungselement für und Befestigung von zwei Lamellenbehängen dient.
  • Die Halterung gemäß der Erfindung wird im Folgenden zunächst anhand von 1 und eines Ausführungsbeispiels erläutert, das zur Halterung von Lamellen für Sonnenschutz- und Tageslichtlenksysteme vorgesehen ist. Es handelt sich bei der Ausführung um eine solche mit zwei identischen Bauteilen, die nach entsprechender Verschwenkung ineinander gesteckt werden und im Folgenden jeweils als Halterungsteil bezeichnet werden. Die Orientierung des dargestellten Halterungsteils 2 ist so, dass sich in 1 die Lamelle links vom Halterungsteil 2 und das zweite Halterungsteil rechts vom Halterungsteil 2 befindet.
  • Das Halterungsteil 2 umfasst einen ersten Stegteil 20, der zwei sich in entgegengesetzte Richtungen weisenden Profilen 30, 50 gemeinsam ist. Die Profile 30, 50 können wie beim gezeigten Ausführungsbeispiel eine unterschiedliche Breite und Wandstärke haben. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel sind beide Profile 30, 50 U-Proifle. Sie sind integriert ausgeführt und bilden somit zusammen ein H-Profil. Das den Lamellen zugewandte und zur Lamellenaufnahme vorgesehene, die kleinere Wandstärke aufweisende erste Profil 30 (Aufnahmeprofil) ist breiter und entsprechend setzt sich der erste Stegteil 20 mit einem zweiten Stegteil 22 dünnerer Wandstärke fort. Beide Stegteile 20, 22 bilden zusammen den Steg des ersten Profils 30. Die Schenkel 32, 34 des Profils 30 sind unterschiedlich dick. Die Schenkel des Profils 30 können auch andere Dickenverhältnisse aufweisen oder gleich dick sein. Ihre Dicke ist kleiner als die Dicke des ersten Stegteils 20. Vom äußeren Ende des zweiten Stegteils 22 erstreckt sich der dickere Schenkel 32 und vom äußeren Ende des Stegteils 20 erstreckt sich der dünnere Schenkel 34 jeweils in Lamellenrichtung. Die Schenkel 32 und 34 sind außen mit einer Riffelung 36 versehen. Der Schenkel 34 weist am freien Ende einen als Anschlag vorgesehenen Außenflansch 40 auf.
  • Das entgegengesetzt zum ersten Profil 30 weisende, einen Teil einer später noch erläuterten Ausgleichseinheit bildende zweite Profil 50 hat Schenkel 52 und 54, deren Dicke etwa der Dicke des ersten Stegteils 20 entspricht, der den Steg des zweiten Profils 50 darstellt. Die Dicke der Schenkel kann auch unterschiedlich sein. Die Außenseite des entgegengesetzt zum dünneren Schenkel 34 weisenden Schenkels 54 fluchtet mit derjenigen des Schenkels 34 und ist ebenfalls mit der Riffelung 36 versehen. Am freien Ende ist der Schenkel 54 mit einem als Anschlag dienenden Außenflansch 42 versehen. Auf der Innenseite ist der Schenkel 54 im äußeren Bereich mit einem Rücksprung 56 versehen, während der übrige Bereich 58 eine Gleitfläche darstellt. Der andere Schenkel 52 des zweiten Profils 50 erstreckt sich am anderen Ende des ersten Stegteils 20 von diesem fort. Er ist somit in Bezug auf den dickeren Schenkel 36 des ersten Profils einwärts versetzt. Die Außenfläche 62 des Schenkels 22 stellt ebenfalls eine Gleitfläche dar. Die beiden Schenkel 52, 54 des zweiten Profils 50 umfschließen einen Raum 60. Außen steht der zweite Stegteil 22 von dem zweiten Profil bzw. dessen Schenkel 52 aus über und bildet eine Anschlagfläche 24.
  • 2 veranschaulicht die Einbausituation und Wirkungsweise einer aus zwei Halterungsteilen 2, 102 bestehenden Halterung im Scheibenzwischenraum eines Mehrscheiben-Isolierglases und 3 veranschaulicht die Anordnung in dem Fall eines Verbindungselements für zwei Lamellenbehänge. In 2 und in 3 ist die Halterung in unterschiedlichen Situationen dargestellt, in 2 mit ganz zusammengedrückter Ausgleichseinheit und in 3 mit mehr entlasteter Ausgleichseinheit. Die Bezugszeichen sind in beiden Figuren dieselben. Die Halterungsteile 2, 102 sind identisch mit dem Halterungsteil 2 von 1 und werden daher nicht erneut im Einzelnen beschrieben.
  • In 2 dargestellt sind zwei Glasscheiben 4, 6. Ein Abstandhalter 8 hält die Glasscheiben 4, 6 auf Distanz. Zur Versiegelung des Innenraums dient eine Dichtung 10, z.B. aus Polysulfid oder Polyurethan. Der Abstandhalter 8 ist mittels einer klebrigen Schicht 12 aus z.B. Butylkautschuk mit den Glasscheiben 4, 6 verbunden, die zugleich Dichtfunktion hat. Gegen den Abstandhalter 8 abgestützt befindet sich das Halterungsteil 102, wobei das Halterungsteil 102 im Vergleich zur Darstellung des Halterungsteils 2 in 1 um zwei Achsen (Längs- und Querachse – bezüglich Lamelle) gedreht angeordnet ist, d.h. das breitere, dünnwandigere Profil 130 weist zum Abstandhalter und das dickwandigere Profil 150 weist in das Fensterinnere, somit in Richtung Lamelle, und die Profilschenkel haben die Position bezüglich der Scheiben (innen / außen) getauscht. Das andere, für die Lamellenaufnahme vorgesehene Halterungsteil 2 ist in derselben Anordnung wie in 1 dargestellt. Ein Ende einer Lamelle 70 ist von dem Profil 30 aufgenommen dargestellt. Zur Fixierung der Lamelle 70 im Profil 30 ist eine Kleberschicht 44 appliziert worden. Statt einer Verklebung können andere Befestigungsmittel gewählt werden, z.B. Verschweißen.
  • Die beiden Halterungsteile 2, 102 sind ineinander geschoben dargestellt. Die Schenkel 52, 152 enden jeweils am Steg des gegenüberliegenden Profils 150, 50 und umschließen zusammen mit diesen Böden einen Innenraum 90, der aufgrund der verringerten Breite etwas kleiner als der in 1 dargestellte Raum 60 ist. Die beiden anderen Schenkel 54, 154 liegen in Schiebeeingriff jeweils außen an den Schenkeln 52, 152 des jeweils gegenüberliegenden Profils 150, 50 an. In der in 2 dargestellten Position stoßen sie mit ihren Stirnseiten an die Anschlagflächen 124, 24 an. Zwischen den Außenseiten der Schenkel 54, 154 und den Scheiben 4, 6 sind Pins 80, 82 aus Kunststoff als Abstandhalter angeordnet, wobei es sich bezüglich der Scheiben um eine Gleitlageranordnung handelt. Statt Pins können z.B. auch Blockprofile verwendet werden. Im Innenraum 90 befindet sich ein Federelement 92. Im gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen flexiblen Grundkörper aus Kunststoff, der elastisch ist und Federeigenschaften hat.
  • 3 zeigt die aus den beiden Halterungsteilen 2, 102 bestehende Halterung in ihrer Funktion als Verbindungselement für zwei Lamellenbehänge. Die Halterungsteile 2, 102 sind wie in 2 dargestellt, befinden sich jedoch nicht in der ganz zusammengeschobenen Position, sondern etwas auseinandergeschoben, siehe Bezugszeichen 94. Beide Profile 30, 130 dienen bei dieser Ausführung zur Aufnahme von Lamellen 70, 72. Wenn weitere Lamellenbehänge kombiniert werden sollen, müssen entsprechend weitere Verbindungselemente vorgesehen werden.
  • Aus den Ansichten der 2 und 3 lässt sich die Funktion des Rücksprungs 56 bzw. 156 des Schenkels 54 bzw. 154 erkennen. Die Materialaussparung bewirkt, dass beim Entlanggleiten der Außenfläche des Schenkels 154 an der Innenfläche des Schenkels 54 der von außen sichtbare Bereich 64 der Außenfläche des Schenkels 54 frei von Materialkontakt bleibt. Entsprechend ist der sichtbare Teil 164 der Außenfläche des Schenkels 152 ebenfalls aufgrund des Rücksprungs 156 keine Gleitfläche. Auf diese Weise entstehen in diesen Bereichen keine sichtbaren Abriebspuren auf der Profilaußenfläche.
  • Im Folgenden wird die die Wirkung von Temperaturschwankungen ausgleichende Funktionsweise der Halterung, d.h. von deren Ausgleichseinheit mit den Profilen 50, 150 und dem Federelement 92, näher erläutert. Die Abmessungen des Innenraums 90 und die Eigenschaften und Abmessungen des Federelements 92 (Elastitzität, Ausdehnungskoeffizient, etc.) sind an die Materialeigenschaften der Lamellen 70, 72 und auch der Glasscheiben 4, 6 angepasst. Dehnen sich die Lamellen und die Glasscheiben bei einem Temperaturanstieg aus, wird das Federelement 92 zusammengedrückt, bis es zum Anschlag der U-Schenkel 52, 54 und 152, 154 kommt. Diese Situation ist in 2 gezeigt. Indessen muss die Endposition für die größte Lamellenausdehnung nicht notwendigerweise die gezeigte Anschlagposition sein, sondern kann auch in Bewegungsrichtung vor dieser Posiition liegen. Die Bemessung der U-Profile 50, 150 beispielsweise auch so sein, dass sich eines der Schenkelpaare in dieser Endposition maximaler Lamellenausdehnung in Anlage befindet und das andere nicht. Kühlt sich die Außentemperatur hingegen ab, ziehen sich die Lamellen etwas zusammen, dehnt sich das Federelement aufgrund seiner Vorspannung aus und drückt die Profile 50, 150 auseinander. Die Lamellen können so stets unter der erforderlichen Druckbeaufschlagung stehen, um in der Lage fixiert zu sein. Eine solche Situation ist in 2 gezeigt. Der Bewegungshub im Vergleich zur Situation von 3 ist durch das Bezugszeichen 94 wiedergegeben. Bei der Bewegung des Profils 50 hat sich mit diesem zusammen der Abstandhalter 80 bewegt, was durch die Gleitlageranordnung in Bezug auf die Fensterscheibe 6 ermöglicht ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 3432113 A1 [0002]
    • DE 4001471 A1 [0002]

Claims (17)

  1. Halterung für ein oder mehrere langgestreckte Elemente (70, 72), insbesondere Lamellen für Sonnenschutz- und Tageslichtlenksysteme, umfassend auf einer ersten Seite ein erstes Profil (30) zur Aufnahme der langgestreckten Elemente (70) und auf der dem ersten Profil (30) entgegengesetzten Seite ein zweites Profil (130) als Abstandhalter zu einem Fensterrahmen oder Trägerelement (8) oder zur Aufnahme eines oder mehrerer weiterer langestreckter Elemente (72), dadurch gekennzeichnet, dass in Längsrichtung des langgestreckten Elements (70) zwischen dem ersten und dem zweiten Profil (30, 130) eine elastische oder federnde Ausgleichseinheit angeordnet ist, umfassend ein drittes und ein viertes Profil (50, 150), die einander gegenüberliegend und ineinander eingreifend, relativ zueinander verschiebbar angeordnet sind, wobei ein gemeinsamer Innenraum (90) gebildet ist, in dem ein Federelement (92) aufgenommen ist, wobei das Federelement (92) bei temperaturbedingter Ausdehnung des langgestreckten Elements (70, 72) zusammengedrückt wird und sich bei Zusammenziehen des langgestreckten Elements (70, 72) entspannt.
  2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement eine Blattfeder ist.
  3. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement ein flexibler Grundkörper (92) mit Federeigenschaften ist.
  4. Halterung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (92) ein Elastomer ist.
  5. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder das zweite Profil (30, 130) ein U-Profil ist.
  6. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte und/oder das vierte Profil (50, 150) ein U-Profil ist.
  7. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das dritte Profil (30, 50) einen gemeinsamen Stegteil (20) aufweisen und/oder das zweite und das vierte Profil (130, 150) einen gemeinsamen Stegteil (120) aufweisen, wobei das erste und dritte Profil (30, 50) bzw. das zweite und vierte Profil (130, 150) ein einstückiges Bauteil bilden.
  8. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Seite der Halterung die Außenseiten der Schenkel (34, 54) des ersten und des dritten Profils (30, 50) fluchtend sind.
  9. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Seite der Halterung die Außenseiten der Schenkel (134, 154) des zweiten und des vierten Profils (130, 150) fluchtend sind.
  10. Halterung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die die fluchtenden Außenseiten aufweisenden Schenkel (34, 54; 134, 154) jeweils an den Enden mit einem Winkel oder Außenflansch (40, 42; 140, 142) versehen sind.
  11. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Profile 30, 50; 130, 150) auf den Außenseiten mit einer Oberflächengestaltung, insbesondere Riffelung (36), versehen sind.
  12. Halterung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel oder Außenflansch (40, 42) des ersten und dritten Profils (30, 50) mit der Außenseite des zweiten Profils (130) auf derselben Halterungsseite und/oder der Winkel oder Außenflansch (140, 142) des zweiten und vierten Profils (130, 150) mit der Außenseite des ersten Profils (30) auf derselben Halterungsseite im Wesentlichen fluchtend sind.
  13. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schenkel (52) des dritten Profils (50) und der diesem gegenüber liegende Schenkel (152) des vierten Profils (150) jeweils in Bezug auf die Profilmittenachse einwärts verschoben angeordnet sind und jeweils vom anderen Schenkel (154; 54) des vierten Profils (150) bzw. dritten Profils (50) außen umschlossen sind.
  14. Halterung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite (124; 124) des Stegs (20; 120) des zweiten bzw. ersten Profils (130, 30) als Anlage für die Stirnseite des jeweils anderen Schenkels (154; 54) des vierten und dritten Profils (50; 150) bei zusammengedrücktem Federelement (92) vorgesehen ist.
  15. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass im sichtbaren Bereich (64, 164) der Ausgleichseinheit die Gleitfläche ausgespart ist.
  16. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, 8 bis 11, 14 oder 15 und nach den Ansprüchen 7, 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauteile, bestehend jeweils aus dem ersten und dritten Profil (30, 50) bzw. zweiten und vierten Profil (130, 150), identisch sind.
  17. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das langgestreckte Element (70, 72) in das Aufnahmeprofil (30, 130) eingeklebt ist.
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