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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Identifizieren eines von einer transparenten Schicht zumindest abschnittsweise überdeckten Gegenstandes durch Ermittlung einer Oberflächeneigenschaft.
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Die Oberflächen von prinzipiell gleichen Gegenständen lassen sich bei hinreichend genauer Untersuchung eindeutig voneinander unterscheiden. Dies gilt teilweise bereits für den makroskopischen Bereich, in jedem Fall jedoch im mikroskopischen Bereich. Letztlich sind somit keine zwei Gegenstände vollkommen identisch.
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Zur Identifizierung von Gegenständen, insbesondere zur Überprüfung ihrer Herkunft oder Echtheit ist es daher bekannt bspw. Eigenschaftsparameter eines Oberflächenabschnitts des Gegenstandes zu ermitteln und in ein oder mehrere charakteristische Digitalwerte umzusetzen. D. h., dass Eigenschaften der natürlichen Oberfläche abgetastet und bestimmt werden, um hieraus Messwerte abzuleiten, die ihrerseits zu für die Oberfläche charakteristischen Digitalwerten korrespondieren.
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Die Erfassung der Oberflächeneigenschaft wird jedoch beispielsweise durch unterschiedliche Lichtverhältnisse beim ursprünglichen Ermitteln der Parameter und bei einem nachfolgenden Überprüfungsvorgang erschwert, da bspw. das auf die Oberfläche treffende Licht Reflexionen auf der Oberfläche des Gegenstandes erzeugt, die abhängig von den Lichtverhältnissen sind. Auch kann bspw. die Positionierung des Gegenstandes beim erstmaligen Erheben der Eigenschaftsparameter und bei einer weiteren Überprüfung unterschiedlich sein, so dass hierdurch ebenfalls unterschiedliche Reflexionen entstehen, die die jeweils ermittelten Daten beeinflussen.
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Die ermittelten Eigenschaftsparameter entsprechen somit häufig nicht der Oberfläche des Gegenstandes selbst, sondern sind stark von den unterschiedlichen Umgebungsverhältnissen beeinflusst. Ein Vergleich der ursprünglichen und der zur Überprüfung ermittelten Datensätze kann somit zu Fehlern bei der Identifizierung führen.
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Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung bereitzustellen, mit dem Eigenschaftsparameter einer Oberfläche eines Gegenstandes besonders einfach und zuverlässig ermittelt werden können.
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Die Erfindung löst die Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 8. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Ein Grundgedanke für die Erfindung war das Problem, dass bisherige Oberflächenerkennungsverfahren bei Oberflächen, die von einer transparenten Schicht, wie bspw. einer Zellophanfolie, überdeckt sind, bisher nicht angewendet werden konnten, da die auf der transparenten Schicht entstehenden Lichtreflexionen eine korrekte Erfassung der Eigenschaftsparameter erschweren bzw. vollständig unmöglich machen.
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Das erfinderische Verfahren zum Identifizieren eines von einer transparenten Schicht zumindest abschnittsweise überdeckten Gegenstandes durch Ermittlung einer Oberflächeneigenschaft erfolgt mit einem optischen System, das mindestens zwei Polarisationsebenen von Licht, welches von der Oberfläche des Gegenstandes und der Oberfläche der transparenten Schicht reflektiert wird, erfasst und unter Berücksichtigung der erfassten Polarisationsebenen die Oberflächeneigenschaft zum Identifizieren des Gegenstandes ermittelt.
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Aufgrund der unterschiedlichen Polarisationsebenen ist es möglich, eine Polarisationsebene, in der das erfasste Bild eine größere Anzahl an Störungen, beispielsweise Lichtreflexionen aufweist, bei der Erfassung der Eigenschaftsparameter auszufiltern. D. h., die Eigenschaftsparameter werden in jeder dem optischen System möglichen Polarisationsebene soweit möglich als Bild erfasst und vom optischen System aufgearbeitet, bspw. zu einem Datensatz umgewandelt und abgespeichert. Bei der Ermittlung, Aufarbeitung oder Umwandlung lässt das optische System die Polarisationsebenen, in denen die Lichtreflexe auftreten, vollständig unbeachtet oder das optische System ist derart ausgeführt, dass es Bereiche in Polarisationsebenen, in denen es unerwünschte Licht-Reflexionen ermittelt, bei der Erstellung der Eigenschaftsparameter unberücksichtigt lässt. Anzumerken ist, dass im Zusammenhang mit dieser Erfindung unter den Oberflächeneigenschaften das gesamte Reflektionsprofil der Oberfläche verstanden werden soll, was sowohl die innewohnenden (natürlichen) Eigenschaften, Strukturen, Materialeigenschaften und Rauheit umfasst, wie auch künstlich erzeugte Eigenschaften, aufgrund von auf- oder eingebrachte Kennzeichnungen, Prägungen, Strukturen, Farben, etc.
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Das optische System bestimmt somit die Eigenschaftsparameter der Oberfläche des Gegenstandes weitestgehend ohne, insbesondere der von der Oberfläche der transparenten Schicht erzeugte, störende Lichtreflexe.
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Das erfinderische Verfahren ermöglicht somit die Erfassung und Bestimmung ausschließlich der Oberflächeneigenschaften des Gegenstandes, insbesondere ohne Einflüsse der oberhalb angeordneten transparenten Schicht, so dass es bspw. auch möglich ist, bei einer Überprüfung der Eigenschaftsparameter zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem der Gegenstand keine transparente Schicht mehr aufweist, die neu ermittelten Eigenschaftsparameter mit den ursprünglich ermittelten Eigenschaftsparametern sinnvoll zu vergleichen.
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Das optische System kann aus mehreren Bilderfassungsvorrichtungen, bspw. aus mehreren Bildsensoren, mit jeweils einem Polarisationsfilter ausgebildet sein, wobei die Polarisationsfilter zueinander versetzt ausgerichtet sind. Auch kann bspw. eine Bilderfassungsvorrichtung mit einem drehbaren Polarisationsfilter angeordnet sein, der zur Erfassung der Daten in unterschiedliche Positionen bewegt wird. Dabei muss jedoch in mindestens zwei Positionen des Polarisationsfilters eine Erfassung der Daten durchgeführt werden.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung weist das optische System einen Polarisationssensor, d. h. einen Bildsensor, der eine Vielzahl von Polarisationsfiltern aufweist und der mindestens zwei oder mehr Polarisationsebenen gleichzeitig erfasst, auf. Derartige Polarisationssensoren sind bspw. aus der
DE 10 2008 014 334 A1 oder der
DE 20 2012 010 977 U1 bekannt. Die Verwendung eines derartigen Polarisationsfilters ermöglicht somit eine besonders schnelle Erfassung der Eigenschaftsparameter in mehreren Polarisationsebenen. Hierdurch ist es insbesondere bei einem industriellen Einsatz möglich, die Durchlaufgeschwindigkeit der Gegenstände durch das optische System an die Durchlaufgeschwindigkeit der Gegenstände durch eine industrielle Vorrichtung anzupassen.
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Die von dem optischen System ermittelten Oberflächeneigenschaften sind besonders bevorzugt natürliche Oberflächeneigenschaften, wie Parameter zur Gefügestruktur, Rauigkeit, Farbe oder auch zur Oberflächenspannung. Dabei kann das optische System sowohl dazu ausgebildet sein, einzelne Eigenschaftsparameter als auch Parameter verschiedener Eigenschaften gemeinsam zu ermitteln. Der vom optischen System erzeugbare „Fingerabdruck” des Oberflächenabschnitts kann dementsprechend auch eine Vielzahl von unterschiedlichen Parametern enthalten, wodurch die Identifizierungsgenauigkeit des Gegenstandes deutlich erhöht wird.
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Wie bereits oben ausgeführt, können sowohl natürliche und künstliche Eigenschaften erfasst werden, d. h. es lassen sich grundsätzlich alle optisch erfassbaren Eigenschaften zur Identifikation heranziehen, so dass es sich bei den Oberflächeneigenschaften auch um auf- oder eingebrachte Eigenschaften handeln kann. Hierzu gehören bspw. in die Oberfläche eingebrachte Kennzeichnungen bspw. Prägungen oder auf die Oberfläche aufgetragene Kennzeichnungen, wie bspw. Zeichen, Schriftzeichen, Farbmarkierungen, Codes, insbesondere ein Punktcode, Barcode oder Matrixcode und/oder weitere künstliche Strukturen, die zum Identifizieren benutzt werden sollen, jedoch unter einer transparenten Schicht nicht ausreichend sicher erfasst werden können. Auch kann es sich bspw. um Oberflächeneigenschaften handeln, die unter normalem Licht für das menschliche Auge nicht eindeutig oder hinreichend klar sichtbar sind, die jedoch bspw. durch die Polarisation des reflektierten Lichtes sichtbar werden.
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Unter einer transparenten Schicht werden alle eine Oberfläche oder einen Oberflächenabschnitt eines Gegenstandes bedeckenden Schichten verstanden, die transparent, d. h. durchsichtig sind. Dies kann beispielsweise eine transparente Schicht sein, die als Beschichtung ausgebildet ist. Eine derartige Beschichtung kann mit der Oberfläche fest oder lösbar verbunden sein. Dies können bspw. hochglanzbeschichtete Verpackungspapiere oder auch Lackbeschichtungen auf bspw. Maschinenbauteilen sein.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die transparente Schicht jedoch als Folie ausgebildet. Die Folie überdeckt dabei zumindest einen Abschnitt des Gegenstandes, der zur Identifizierung herangezogen werden soll. Sie kann den Gegenstand aber auch vollständig umhüllen. Typisch sind bspw. transparente Folien, die den Gegenstand selbst oder eine Umverpackung zumindest teilweise umhüllen und bspw. vor äußeren Einflüssen schützen. Hierzu gehören z. B. Zellophanfolien, Schrumpffolien oder transparente Transportfolien.
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Die transparente Schicht kann grundsätzlich eingefärbt sein, wobei gewährleistet sein muss, dass sie zumindest ein Minimum an Transparenz aufweist. Sie ist somit in jedem Fall minimal durchsichtig, so dass ein optisches System die unter der Schicht angeordnete Oberfläche erfassen kann. Vorzugsweise ist die transparente Schicht jedoch farblos ausgebildet, da die Erfassung der Oberflächeneigenschaften durch eine farblose transparente Schicht besonders einfach ist.
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Das Verfahren ist grundsätzlich bei jedem Gegenstand einsetzbar, dessen zur Identifizierung bestimmter Oberflächenabschnitt von einer transparenten Schicht abgedeckt ist. So können bspw. Maschinen, Maschinenteile, Verbrauchsgüter, Lebensmittel, Arzneimittel bzw. Arzneimittelverpackungen o. a., die zumindest abschnittsweise von einer transparenten Schicht überdeckt sind, mittels des erfinderischen Verfahrens identifiziert werden. Besonders bevorzugt werden jedoch Gegenstände, deren Oberfläche aus Papier und/oder Kunststoff besteht, insbesondere eine Papierverpackung und/oder Kunststoffverpackung, mit dem erfinderischen Verfahren identifiziert.
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Aufgrund der hohen Anzahl an Produktfälschungen besteht bspw. bei Zigaretten ein erhöhter Identifizierungsbedarf. Sowohl Zigarettenverpackungen als auch Umverpackungen von Zigarettenstangen werden zum Schutz vor Feuchtigkeit und Schmutz mit einer Zellophanfolie umhüllt. Diese kann z. B. an den Stirnseiten abschnittsweise sogar doppellagig vorliegen, so dass ein Ermitteln der Eigenschaftsparameter eines unterhalb der doppellagigen Folie angeordneten Oberflächenabschnitts unmöglich wird.
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Durch das erfinderische Verfahren ist es möglich, bspw. vor dem Verpacken der Zigarettenstangen in Kartons einen Oberflächenabschnitt, der die einzelnen Zigarettenschachteln umhüllenden Umverpackung sicher und ohne Einflüsse von auftretenden Licht-Reflexionen zu erfassen und bspw. in einer zentralen Datenbank zu speichern. Dabei können bspw. auch unter doppellagigen transparenten Schichten angeordnete Oberflächenabschnitte und deren natürliche oder künstliche Oberflächeneigenschaften erfasst werden. Behörden können bei bspw. sichergestellten Zigaretten nochmals eine Erfassung der Eigenschaften der Oberfläche der Umverpackung durchführen, die ermittelten Daten mit den in der Datenbank gespeicherten Daten vergleichen und so feststellen, ob überhaupt eine Produktfälschung vorliegt oder ggf. die ursprüngliche Lieferkette der Zigarettenstangen nachvollziehen.
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Um die von dem optischen System ursprünglich erfassten Eigenschaftsparameter zur Identifizierung des Gegenstandes zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit abrufen zu können, werden die ermittelten Parameter besonders bevorzugt von dem optischen System verarbeitet, insbesondere als digitale Werte dargestellt und abgespeichert. Diese Digitalwerte sind für die betreffenden Oberflächen des Gegenstandes eindeutig und stellen gleichsam einen Fingerabdruck der Oberfläche dar, der diese folglich eindeutig charakterisiert. Dabei sollte zur sicheren Identifizierung abhängig von der ermittelten Parameterart ein hoher Übereinstimmungsgrad zwischen den ursprünglichen und den bei der Überprüfung ermittelten Daten bestehen.
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Das optische System weist somit besonders bevorzugt eine Datenverarbeitungseinheit, wie bspw. einen Mikroprozessor und ggf. eine Speichereinheit bzw. eine Verbindungseinheit zum bspw. drahtlosen Verbinden mit einer Speichereinheit auf. Alternativ oder ergänzend können die Datensätze auf dem Gegenstand selbst, z. B. in Form eines Matrix- oder Barcodes hinterlegt werden.
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Um den Aufwand beim Erfassen und insbesondere die erfasste Datenmenge zu beschränken, wird zumeist nur ein definierter Abschnittsbereich der Oberfläche erfasst. Die über die erfinderische Abschnittsgröße ermittelte Anzahl an Oberflächenparameter ist besonders geeignet, eine sichere Identifizierung zu gewährleisten und beschränkt den Aufwand, insbesondere der Erfassung, Verarbeitung und Speicherung der Eigenschaftsparameter auf ein Minimum.
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Weiter löst die Erfindung die Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Identifizieren eines Gegenstandes, wobei der Gegenstand
- – zumindest abschnittsweise von einer transparenten Schicht überdeckt und
- – mit dem überdeckten Abschnitt im Erfassungsbereich eines optischen Systems angeordnet ist,
- – das optischen System dazu ausgebildet ist, mindestens zwei Polarisationsebenen eines von der Oberfläche des Gegenstandes und der Oberfläche der transparenten Schicht reflektierten Lichts zu erfassen und
- – unter Berücksichtigung der erfassten Polarisationsebenen die Oberflächeneigenschaft zum Identifizieren des Gegenstandes zu ermitteln.
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Die erfinderische Vorrichtung ist dazu ausgelegt, unterschiedliche Polarisationsebenen des reflektierten Lichts zu erfassen und die Ebene, in der eine Mehrzahl an Licht-Reflexionen vorliegt auszufiltern. Dies kann bspw. in der Art erfolgen, dass vollständige Polarisationsebenen oder Abschnittsbereiche von erfassten Polarisationsebenen in denen das optische System Licht-Reflexionen ermittelt, bei der Aufnahme oder Verarbeitung bzw. bei dem Erstellen eines Datensatzes unberücksichtigt bleiben.
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Der zu identifizierende Gegenstand kann grundsätzlich jeder Gegenstand sein, dessen zu identifizierender Oberflächenabschnitt von einer transparenten Schicht abgedeckt ist. Somit kann auch die Ausbildung der Vorrichtung unterschiedlich sein. So ist es bspw. möglich, eine erfinderische Vorrichtung fest in unterschiedlichen Vorrichtungen einzubauen oder auch die Vorrichtung als mobile Einheit auszubilden. Ein direkter Kontakt zwischen dem optischen System und dem Gegenstand muss nicht vorliegen.
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Auch ermöglicht die erfinderische Vorrichtung, dass bei einer unterschiedlichen Positionierung des Gegenstandes vor dem Erfassungsbereich des optischen Systems oder auch bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen beim Ermitteln der Eigenschaftsparameter die Vorrichtung die Eigenschaftsparameter sicher ermitteln kann, so dass die Vorrichtung insbesondere für den mobilen Einsatz geeignet ist.
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Obwohl manche Aspekte im Zusammenhang mit einem Verfahren beschrieben wurden, versteht es sich, dass diese Aspekte auch eine Beschreibung der entsprechenden Vorrichtung darstellen. Analog dazu sind Aspekte, die im Zusammenhang mit einer Vorrichtung beschrieben wurden, auch als eine Beschreibung eines entsprechenden Verfahrensschritts oder als ein Merkmal eines Verfahrensschrittes zu verstehen.
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Im Weiteren wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
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1. zeigt schematisch in einer perspektivischen Darstellung ein optisches System und einen auf einem Laufband transportierten Gegenstand;
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2. zeigt schematisch einen vergrößerten Querschnitt durch die Oberfläche eines Identifizierungsabschnitts des Gegenstandes aus 2.
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3 zeigt schematisch in einer perspektivischen Darstellung das optisches System aus 1 mit einem Gegenstand mit Punktcode.
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1 zeigt schematisch eine Zigarettenstange 2 mit einer Umverpackung 2a, die von einer als Zellophanfolie ausgebildeten transparenten Schicht 1 (hier als gepunktete Linie dargestellt) umhüllt ist. Die Zigarettenstange 2 wird auf einem Transportband 7 zu einer Konfektionierungseinheit (hier nicht dargestellt) transportiert. Dabei ist die Zigarettenstange 2 auf dem Transport derart positioniert, dass sie mit einer Stirnseite 2b zu einer Linse 3a eines optischen Systems 3 zeigt.
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Das optische System 3 weist eine Polarisationskamera 4 auf, die für hochauflösende Aufnahmen ausgebildet ist. Die Polarisationskamera ist mit einer Datenverarbeitungs- und Speichereinheit 5 verbunden. Die Polarisationskamera 4 weist einen Polarisationssensor (hier nicht dargestellt), d. h., einen Bildsensor mit Polarisationsfiltern auf, der gleichzeitig vier unterschiedliche Polarisationsebenen von Licht erfasst.
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Die Polarisationskamera 4 ist somit dazu ausgebildet eine Oberflächenstruktur, hier insbesondere Parameter zur Oberflächenrauigkeit zu erfassen und mithilfe einer zum optischen System 3 gehörenden Datenverarbeitungs- und Speichereinheit 5 aus den ermittelten Eigenschaftsparametern ein Reflektionsprofil der abgetasteten Oberfläche zu erstellen und dieses in einen Datenwert umzuwandeln. Alternativ könnte bspw. auch eine auf den Gegenstand aufgetragene Markierung, wie bspw. ein Punktcode, Bar- oder Matrixcode oder eine in die Oberfläche eingebrachte Kennzeichnung, wie bspw. ein Prägezeichen, erfasst werden.
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Im Betrieb ist die Polarisationskamera 4 derart zum Transportband ausgerichtet angeordnet, dass es einen unterhalb der transparenten Schicht 1 vorliegenden Identifizierungsabschnitt 6 (hier als quer gestrichelte Fläche dargestellt) an der rechten oberen Ecke der Zigarettenstange 2 erfasst.
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Die Zigarettenstange 2 wird mittels des Transportbandes 7 durch den Erfassungsbereich (durch gestrichelte Linien dargestellt) der Polarisationskamera 4 transportiert. Dabei tastet die Polarisationskamera 4 den Identifizierungsabschnitt 6 ab, d. h., es fängt das von der Oberfläche der Zellophanfolie und der Oberfläche der Umverpackung 2a der Zigarettenstange 2 reflektierte Licht in vier Polarisationsebenen auf und übermittelt die Information an die Datenverarbeitungseinheit 5. Dabei liegt der Identifizierungsabschnitt 6 aufgrund der Faltung der Zellophanfolie an der Stirnseite 2b der Zigarettenstange 2 jeweils abschnittsweise unter zwei bzw. einer Schicht Zellophanfolie, wodurch eine Vielzahl unterschiedlicher Reflexionen entsteht.
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Die Polarisationskamera 4 nimmt die in zwei oder mehr Polarisationsebenen ermittelten Eigenschaftsparameter der Oberfläche auf, filtert die Bereiche des Identifikationsabschnitts 6 heraus, in denen Lichtreflexionen die Erfassung der Oberflächenparameter der Umverpackung 2a gestört haben und erstellt aus den gefilterten Eigenschaftsparametern der vier Polarisationsebenen ein Reflektionsprofil des erfassten Oberflächenabschnitts der Umverpackung, und berechnet aus den Eigenschaften von zwei und mehr Polarisationsebenen ein Reflektionsprofil des erfassten Oberflächenbereiches der Umverpackung.
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Das Reflektionsprofil wird von der Datenverarbeitungseinheit 5 in einen Datensatz umgewandelt und in der Datenspeichereinheit 5 abgespeichert, so dass er für einen späteren Vergleich mit erneut ermittelten Eigenschaftsparametern leicht abrufbar ist.
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2 zeigt schematisch einen Querschnitt durch den Identifizierungsabschnitt 6 der Zigarettenstange 2. Die Zigarettenstange 2 besteht aus der Umverpackung 2a, die eine Vielzahl von einzelnen Zigarettenpackungen (hier nicht dargestellt) umhüllt. Die Umverpackung 2a ist aus Papier. Das Papier weist individuelle Oberflächeneigenschaften, hier eine Oberflächenrauigkeit (schematisch dargestellt durch eine Wellenform) auf, die von der hoch auflösenden Polarisationskamera 4 des optischen Systems 3 erfassbar ist. Alternativ könnte auch eine aufgetragene Markierung, wie bspw. ein Code erfasst werden.
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Oberhalb des zu erfassenden Oberflächenabschnitts (Identifizierungsabschnitt 6) ist die Umverpackung 2a von einer farblosen, transparenten Zellophanfolie überdeckt.
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Bei einem Lichteinfall auf die Zigarettenstange 2 wird das Licht sowohl von der Oberfläche der Zellophanfolie als auch von der Oberfläche des Papiers (Umverpackung 2a) in unterschiedlichen Polarisationsebenen reflektiert. Dabei entstehen Lichtreflexionen, insbesondere an der Oberfläche der Zellophanfolie, die eine genaue Erfassung der Oberflächenstruktur der Umverpackung 2a (Papier) behindern.
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Durch die Erfassung des von dem Identifizierungsabschnitt 6 reflektierten Lichts in unterschiedlichen Polarisationsebenen kann das optische System 3 bei der Verarbeitung der ermittelten Eigenschaftsparameter die störenden Lichtreflexionen herausfiltern, bzw. sie bei der Erstellung eines Datensatzes zu den ermittelten Oberflächenparametern unberücksichtigt lassen.
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3 zeigt das optische System 3 und das Transportband 7 aus 1. Auf dem Transportband 7 wird eine Zigarettenstange 2 mit einem auf die Umverpackung 2a der Zigarettenstange 2 aufgedruckten Punktcode 8 (Dotcode) an dem optischen System 3 vorbeigeführt. Der Punktcode 8 ist entsprechend dem Identifizierungsabschnitt 6 von einer Zellophanfolie (transparente Schicht 1) überdeckt, die diesen aufgrund der Faltung der Zellophanfolie an der Stirnseite abschnittsweise ein-, bzw. zweilagig überdeckt. Die Ermittlung des Punktcodes 8 durch das optische System 3 erfolgt entsprechend den vorhergehenden Ausführungen zu 1 und 2.
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Alternativ zu einem Punktcode 8 kann auch jede anderweitige aufgebrachte Kennzeichnung, bspw. auch Schriftzeichen, Farbmarkierungen, Bar- oder Matrixcodes aufgetragen sein und von dem optischen System 3 ausgelesen werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102008014334 A1 [0014]
- DE 202012010977 U1 [0014]