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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behebung einer Fadenunterbrechung beim Wickeln eines Fadens auf eine in einem Spulenrahmen befindliche Kreuzspule an einer Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine, wobei nach einer Fadenunterbrechung während des normalen Wickelvorganges zur Fortsetzung des Wickelvorganges ein mit der Kreuzspule verbundener Faden erfasst und abgezogen wird und wobei eine in dem Spulenrahmen befindliche volle Kreuzspule mittels einer Wechseleinrichtung gegen eine leere Hülse ausgetauscht wird und ein der Hülse zugeführter Faden zur Fortsetzung des Wickelvorgangs an der Hülse festgelegt wird. Die Erfindung betrifft ferner eine Textilmaschine mit Arbeitsstellen zum Wickeln eines Fadens auf eine in einem Spulenrahmen befindliche Kreuzspule mit Handhabungseinrichtungen zur Fortsetzung des Wickelvorganges nach einer Fadenunterbrechung. Die Handhabungseinrichtungen sind dazu ausgebildet, den mit der Kreuzspule verbundenen Faden zu erfassen und abzuziehen. Eine Wechseleinrichtung ist dazu ausgebildet, eine in dem Spulenrahmen befindliche volle Kreuzspule gegen eine leere Hülse auszutauschen, der Hülse einen Faden zuzuführen und an der Hülse festzulegen.
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Kreuzspulen herstellende Textilmaschinen sind zum Beispiel Spulmaschinen oder Rotorspinnmaschinen.
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Spulmaschinen wickeln an Arbeitsstellen einen von einer Vorlagespule kommenden Faden auf eine in einem Spulenrahmen befindliche Kreuzspule, wobei nach einer Fadenunterbrechung während des normalen Spulvorganges zur Durchführung einer Fadenverbindung der mit der Vorlagespule verbundene Unterfaden und der mit der Kreuzspule verbundene Oberfaden erfasst und in eine Fadenverbindungseinrichtung eingelegt werden und wobei eine volle Kreuzspule mittels einer Wechseleinrichtung gegen eine leere Hülse ausgetauscht wird und der Unterfaden zur Fortsetzung des Wickelvorgangs an der Hülse festgelegt wird.
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Rotorspinnmaschinen wickeln an Arbeitsstellen einen aus einer Spinneinrichtung abgezogenen Faden auf eine in einem Spulenrahmen befindliche Kreuzspule, wobei nach einer Fadenunterbrechung während des normalen Wickelvorganges der mit der Kreuzspule verbundene Faden erfasst und zum Erzeugen eines Anspinners in die Spinneinrichtung eingeführt wird. Eine volle Kreuzspule wird auch hier mittels einer Wechseleinrichtung gegen eine leere Hülse ausgetauscht. Ein Hilfsfaden wird in die Spinneinrichtung eingeführt und nach Herstellung des Anspinners aus der Spinneinrichtung abgezogen. Der Hilfsfaden wird in der Regel entfernt und der aus der Spinneinrichtung abgezogene Faden wird an die leere Hülse festgelegt.
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Die
DE 102 57 804 A1 offenbart eine Spulmaschine mit einer Vielzahl von Arbeitsstellen, sogenannter Spulstellen. An den Spulstellen wird ein Faden von einer Vorlagespule, zum Beispiel einem Spinnkops, auf eine Kreuzspule gespult. Im Falle eines Fadenbruches wird eine Saugdüse an die Oberfläche der langsam gegen die Wickelrichtung drehenden Kreuzspule angelegt. Nach dem Erfassen des Oberfadenendes schwenkt die Saugdüse in eine Position, in der die Saugdüsenöffnung unterhalb einer Fadenverbindungseinrichtung positioniert ist und wird dabei in die Fadenverbindungseinrichtung eingelegt. Nahezu gleichzeitig mit der Saugdüse schwenkt ein in einer unteren Ausgangslage positioniertes Greiferrohr in eine obere Arbeitsstellung und bringt dabei einen von der Vorlagespule abgezogenen Unterfaden mit. Beim Schwenken des Greiferrohres in seine obere Arbeitsstellung wird der Unterfaden ebenfalls in die Fadenverbindungseinrichtung eingelegt. Der Ober- und der Unterfaden werden durch die Betätigung der Fadenverbindungseinrichtung miteinander verbunden.
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Nach einem Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsel muss entsprechend sichergestellt sein, dass der von der Vorlagespule stammende Faden bis in den Bereich der im Spulenrahmen der betreffenden Arbeitsstelle gehalterten Leerhülse reicht und an dieser festgelegt werden kann.
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Der Austausch der vollen Kreuzspule gegen eine Leerhülse kann, wie in der
DE 102 57 804 A1 beschrieben, durch eine entlang der Arbeitsstellen verfahrbare Wechseleinrichtung, einen sogenannten Kreuzspulenwechsler, erfolgen. Dabei kann der noch zwischen der Vorlagespule und der fertiggestellten Kreuzspule gespannte Faden zunächst durch ein spezielles Handhabungsmittel des Kreuzspulenwechslers, einen sogenannten Fadenheber, aufgenommen und definiert abgetrennt werden. Dabei wird das mit der Vorlagespule verbundene Fadenende festgehalten und anschließend an eine neu in den Spulenrahmen eingewechselte Leerhülse angelegt. Der Fadenheber befördert dabei den Unterfaden in den Bereich des Spulenrahmens, wo der Faden beispielsweise zwischen der Stirnseite der Leerhülse und einem der beiden Hülsenaufnahmeteller des Spulenrahmens geklemmt wird.
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Bei einem Partiewechsel, wenn gleichzeitig mit dem Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsel eine neue Vorlagespule bereitgestellt wird, kann der Unterfaden mittels des Greiferrohres an die Saugdüse übergeben werden, die den Unterfaden weiter in Richtung des Spulenrahmens transportiert. Dort übernimmt der Fadenheber den Unterfaden. Das Festlegen des Unterfadens kann dann wie oben beschrieben erfolgen.
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Oben beschriebenes Verfahren zur Durchführung einer Fadenverbindung zwischen dem Unterfaden der Vorlagespule und dem Oberfaden der Kreuzspule nach einer Fadenunterbrechung scheitert, wenn die Fadenunterbrechung kurz nach einem Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsel auftritt und erst eine geringe Fadenlänge auf die Leerhülse gespult wurde. Eine solche Fadenunterbrechung kann zum Beispiel durch einen Fadenbruch oder ein Leerlaufen der Vorlagespule hervorgerufen werden. Es ist leicht nachvollziehbar, dass zum Erfassen und Einlegen des Oberfadens in die Fadenverbindungseinrichtung eine ein erneutes Anspulen zulassende Mindestfadenlänge auf der Hülse vorhanden sein muss. Wenn die Fadenverbindung nicht hergestellt werden kann, kommt es zum Stillstand der Spulstelle und ein Bedienereingriff ist erforderlich. Das bedeutet Produktionsausfall und damit Produktivitätsverlust. Darüber hinaus sind Fadenverbindungen auf den ersten Metern einer Kreuzspule unerwünscht, da sie die Qualität der Spule mindern.
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Das beschriebene Problem tritt entsprechend bei einer Rotorspinnmaschine auf, wenn nach einer Fadenunterbrechung ein Anspinner erzeugt werden soll und die auf die Leerhülse gewickelte Fadenlänge zur Erzeugung des Anspinners nicht ausreicht beziehungsweise während eines Anfangsbereich kein Anspinner durchgeführt werden soll.
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Produktivität einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine und die Qualität der hergestellten Kreuzspulen zu erhöhen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Verfahrensanspruches 1 sowie des Vorrichtungsanspruches 10 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Zur Lösung der Aufgabe wird an eine in dem Spulenrahmen befindliche Hülse mittels der Wechseleinrichtung erneut ein der Hülse zugeführter Faden festgelegt, wenn nach dem Anspulen der bereits eingelegten Hülse eine Fadenunterbrechung auftritt und eine festgelegte Mindestfadenlänge noch nicht auf die bereits eingelegte Hülse gewickelt wurde.
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Im Falle einer Spulmaschine ist der zugeführte Faden der Unterfaden und im Falle einer Rotorspinnmaschine ist der zugeführte Faden der aus der Spinneinrichtung zugeführte Faden.
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Erfindungsgemäß wird erneut ein Faden an einer in dem Spulenrahmen befindlichen Hülse festlegt, wobei das Festlegen automatisiert mittels der Wechseleinrichtung durchgeführt wird. Ein Bedienereingriff ist nicht erforderlich. Die Mindestfadenlänge kann so festgelegt werden, dass sie einer für die Fadenverbindung oder das Anspinnen ausreichenden Fadenlänge entspricht. Mit einer solchen Festlegung ist sichergestellt, dass es zu keinem Stillstand der Arbeitsstelle kommt, wenn die auf die Hülse gewickelte Fadenlänge für eine Fadenverbindung oder einen Anspinner nicht ausreicht. Die Mindestfadenlänge kann auch so festgelegt werden, dass ein beliebiger Bereich am Anfang des Wickelvorganges definiert wird, in dem keine Fadenverbindungen oder Anspinner gewünscht werden. Statt eine Fadenverbindung oder einen Anspinner durchzuführen, wird bei einer Fadenunterbrechung in diesem Bereich der Faden neu festgelegt. So wird die Qualität der fertiggestellten Kreuzspulen verbessert. Im zuletzt beschriebenen Fall wird die Mindestfadenlänge sinnvollerweise so festgelegt, dass sie größer ist als die für die Fadenverbindung oder den Anspinner ausreichende Fadenlänge. Wenn die festgelegte Mindestfadenlänge kleiner wäre, würde keine Fadenverbindung durchgeführt werden können und es würde zum Stillstand der Arbeitsstelle kommen.
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Gemäß einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird an der bereits eingelegten Hülse erneut ein der Hülse zugeführter Faden festgelegt. In diesem Fall ist zu beachten, dass sich auf der Hülse bereits eine gewisse Fadenlänge befindet. Vorteilhafterweise wird diese Fadenlänge vollständig von der Hülse abgezogen, bevor der neue Faden an der Hülse festgelegt wird. Dazu kann die gleiche Vorrichtung verwendet werden, die auch den Faden für die Herstellung der Fadenverbindung beziehungsweise den Anspinner von der Kreuzspule abzieht.
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Alternativ ist es auch möglich, dass die zuvor auf die bereits eingelegte Hülse gewickelte Fadenlänge nach dem erneuten Festlegen eines der Hülse zugeführten Fadens überspult wird.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird die bereits eingelegte Leerhülse gegen eine neue leere Hülse ausgetauscht und an die neue leere Hülse wird erneut ein der Hülse zugeführter Faden festgelegt. Bei dieser Ausführungsform ist sichergestellt, dass kein Restfaden mehr auf der Hülse ist, an der der Faden festgelegt wird.
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Bei den beiden zuletzt beschriebenen Ausführungsformen wird vorteilhafterweise das Erfassen und Abziehen des mit der der Kreuzspule verbundenen Fadens unterdrückt, wenn eine festgelegte Mindestfadenlänge noch nicht auf die bereits eingelegte Hülse gewickelt wurde.
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Im Fall einer nicht ausreichenden Fadenlänge erübrigt sich ein Fadenverbindungs- oder Anspinnversuch. Dieser würde entweder fehlschlagen, da die Saugdüse keine ausreichende Fadenlänge von der Hülse abziehen kann oder den Oberfaden gar nicht erst erfasst. Oder es würde eine Fadenverbindung auf den ersten Metern der Kreuzspule erfolgen, was häufig unerwünscht ist.
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Gemäß einer Ausführung wird der Betriebszustand der Arbeitsstelle und/oder der Wechseleinrichtung als Maß dafür verwendet, dass die festgelegte Mindestfadenlänge noch nicht gewickelt wurde. Ein solcher Betriebszustand ist zum Beispiel das Legen der Fußreserve. Die Fußreserve wird unmittelbar im Anschluss an das Festlegen des Fadens an die Leerhülse gewickelt, damit bei der Weiterverarbeitung das Fadenende der Kreuzspule leichter aufgefunden werden kann. Beim Wickeln der Fußreserve steht noch keine für die Fadenverbindung verwendbare Fadenlänge zur Verfügung, da die Fußreserve auf der Hülse verbleiben muss und nicht für die Fadenverbindung abgezogen werden soll.
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Alternativ oder zusätzlich kann die auf die Hülse gewickelte Fadenlänge erfasst werden. Bei einem Fadenbruch kann dann die auf die Hülse gewickelte Fadenlänge mit der festgelegten Mindestfadenlänge verglichen werden. Bei dieser Ausführungsform wird also die für den Austausch der Hülse relevante Größe direkt erfasst und mit einem entsprechenden Referenzwert verglichen. Ein solcher Vergleich kann erst dann durchgeführt werden, wenn der Spulvorgang bereits so weit fortgeschritten ist, dass eine Entscheidung aufgrund des Betriebszustandes nicht mehr möglich ist. Es ist natürlich auch möglich, den konkreten Vergleich der Zahlenwerte für die gewickelte Fadenlänge und die festgelegte Mindestfadenlänge als ausschließliches Kriterium für den Austausch der Hülse bei einer Fadenunterbrechung zu verwenden.
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Wenn das erfindungsgemäße Verfahren auf eine Spulmaschine angewendet wird, das heißt, wenn der Faden von einem Kops auf die Kreuzspule gewickelt wird, wird vorteilhafterweise die Anzahl des aufeinanderfolgenden erneuten Festlegens des der Hülse zugeführten Fadens, ohne dass vor einer Fadenunterbrechung die festgelegte Mindestfadenlange auf die Hülse gewickelt wurde, erfasst. Wenn eine vorgegebene Anzahl erreicht ist, wird ein Kopswechsel durchgeführt, bevor der Faden erneut festgelegt wird. Wenn wiederholt unmittelbar nach dem Anspulen eine Fadenunterbrechung auftritt, kann man davon ausgehen, dass der Kops fehlerhaft ist. Um weitere, die Produktivität mindernde Anspulversuche zu vermeiden, wird der Kops ausgetauscht. Vorteilhafterweise wird der Kops nach dem dritten Festlegen des Fadens, ohne dass die festgelegte Mindestfadenlänge gewickelt wurde, ausgetauscht.
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Zur Lösung der Aufgabe wird ferner eine Textilmaschine vorgeschlagen mit Auswertemitteln, die dazu ausgebildet sind, zu ermitteln, ob auf die Hülse eine festgelegte Mindestfadenlänge gewickelt wurde, und bei einer Fadenunterbrechung ein Signal zu generieren, wenn auf die Hülse eine festgelegte Mindestfadenlänge noch nicht gewickelt wurde.
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Gemäß einer ersten Ausführungsform setzt die Wechseleinrichtung das Signal so um, dass sie an der in dem Spulenrahmen befindlichen Hülse einen der Hülse zugeführten Faden festlegt.
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Gemäß einer zweiten Ausführungsform setzt die Wechseleinrichtung das Signal so um, dass sie die in dem Spulenrahmen befindliche Hülse gegen eine neue leere Hülse austauscht und an der neuen leeren Hülse einen der Hülse zugeführten Faden festlegt.
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Die Textilmaschine weist vorteilhafterweise Mittel zur Erfassung der auf die Hülse gewickelten Fadenlänge auf. Die gewickelte Fadenlänge kann mittels der Auswertemittel weiterverarbeitet werden, um bei Bedarf das erwähnte Signal zu generieren.
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Die Auswertemittel sind vorzugsweise dazu ausgebildet, die gewickelte Fadenlänge mit der festgelegten Mindestfadenlänge zu vergleichen. Der Vergleich kann dann die Grundlage für die Generierung des Signals bilden.
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Durch Eingabemittel zur Eingabe der festgelegten Mindesfadenlänge kann die Mindestfadenlange vom Bediener flexibel verändert werden und damit eine neue Festlegung durchgeführt werden. Die Festlegung kann dabei aufgrund empirischer Untersuchungen oder analytischer Überlegungen erfolgen, durch die bestimmt wird, welche Mindestfadenlänge erforderlich ist, um eine Fadenverbindung durchführen zu können. Darüber hinaus kann eine größere Mindestfadenlänge festgelegt werden, um einen Wickelbereich zu schaffen, in dem keine Fadenverbindungen vorhanden sind.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Es zeigt:
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1 eine Arbeitsstelle einer erfindungsgemäßen Textilmaschine.
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Die Erfindung wir nachfolgend anhand einer Spulmaschine 1 erläutert. Sie lässt sich aber auch analog auf eine Rotorspinnmaschine oder eine andere Kreuzspulen herstellende Textilmaschine übertragen. Die Spulmaschine 1 weist eine Vielzahl von Arbeitsstellen 2 auf. Die 1 zeigt eine Arbeitsstelle 2 in Seitenansicht mit einem davor positionierten Kreuzspulenwechsler 7. An der Arbeitsstelle 2 wird ein Faden 12 von einer Vorlagespule 3, hier ein Spinnkops, auf eine Kreuzspule 4 gewickelt. 1 zeigt den Zustand, kurz nachdem die volle Kreuzspule 4 gegen eine Leerhülse 9 ausgetauscht wurde.
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Die Hülse 9 ist in einem Spulenrahmen 8 gehaltert und drehbar gelagert. Die Hülse 9 wird zu einer Kreuzspule 4 gewickelt. Die Hülse 9 beziehungsweise die Kreuzspule 4 liegt dazu auf einer Antriebstrommel 10 und wird von dieser über Reibschluss mitgenommen. Die Arbeitsstelle 2 verfügt ferner über eine schwenkbare Saugdüse 14, die bei einer Fadenunterbrechung den mit der Kreuzspule 4 verbundenen Oberfaden erfasst und in die Fadenverbindungseinrichtung 13 einlegt. Der mit dem Spinnkops 3 verbundene Unterfaden wird von dem schwenkbaren, mit Unterdruck beaufschlagten Greiferrohr 15 erfasst und in die Fadenverbindungseinrichtung 13 eingelegt.
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Eine Fadenunterbrechung kann zum Beispiel durch einen Reinigerschnitt, einen Fadenbruch oder einen Leerlauf des Kopses bzw. der Vorlagespule 3 ausgelöst werden. Der Reiniger 11 ist im Fadenlauf angeordnet. Er überwacht den Faden auf Fehler und führt ggf. einen Reinigerschnitt aus. Der Unterfaden wird dann durch den Fadenspanner 16 gehalten und kann durch das Greiferrohr 15 aufgenommen werden. Der Oberfaden läuft auf die Kreuzspule 4 auf und kann von der Saugdüse 14 erfasst werden. Ober- und Unterfaden werden in die Fadenverbindungseinrichtung 13 eingelegt und es wird eine Fadenverbindung durchgeführt. Bei einem Fadenbuch oberhalb des Fadenspanners 16 ist der Ablauf für die Fadenverbindung entsprechend. Bei einem Fadenbruch unterhalb des Fadenspanners 16 oder bei Einwechseln eines neuen Kopses 3 wird zunächst die Saugglocke 17 aktiviert und der Faden auf dem Spinnkops 3 erfasst. Dann kann der Unterfaden vom Greiferrohr 15 übernommen werden. Danach wird mit der Fadenverbindung wie bereits beschrieben fortgefahren.
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Zur Durchführung eines Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsels ist der Kreuzspulenwechsler 7 vorhanden. Dieser ist entlang der Spulmaschine 1 verfahrbar und wird auf den Laufschienen 18 und 19 geführt. Der Kreuzspulenwechsler 7 weist eine Vielzahl von Handhabungseinrichtungen auf, die im Stand der Technik bekannt sind. Aus diesem Grunde sind diese in 1 nur angedeutet. Dazu gehören der Fadenheber 20, der Rahmenöffner 21, der Hülsenzubringer 22 und der Rahmenheber 23. Die Handhabungseinrichtungen werden, wie ebenfalls bekannt, durch Einzelantriebe angetrieben. Dadurch ist es im Prinzip möglich, beliebige Bewegungsabläufe vorzugeben. Der eigentliche Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsel ist ebenfalls bekannt und wird an dieser Stelle nicht im Detail erläutert. Die Arbeitsstelle 2 weist einen Leerhülsenspeicher 6 auf, in dem Leerhülsen 5 für den Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsel bevorratet werden. Der Leerhülsenspeicher könnte aber auch an dem Kreuzspulenwechsler 7 oder zentral angebracht sein.
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1 zeigt den Zustand kurz nach dem Einwechseln einer neuen Leerhülse 9. Der Spulenrahmen 8 wurde geöffnet und die Kreuzspule 4 auf die Kreuzspulentransporteinrichtung 24 überführt. Aus dem arbeitsstelleneigenen Leerhülsenspeicher 6 wurde mittels des Hülsenzubringers 22 die Leerhülse 9 entnommen und in den Bereich des Spulenrahmens 8 transportiert. Der Faden 12 wurde an der Leerhülse 9 festgelegt. Dazu wurde der Unterfaden mittels des Greiferrohres 15 und der Saugdüse 14 bis in den Bereich des Spulenrahmens 8 transportiert und der Faden 12 wurde zwischen der Hülse 9 und einer Aufnahme des Spulenrahmens 8 eingeklemmt. In 1 ist der Fadenheber 20 so positioniert, dass eine Fußreserve gewickelt wird.
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Die Abläufe der Spulmaschine 1, der Arbeitsstelle 2 und des Kreuzspulenwechslers 7 werden von der zentralen Steuerung 26, der Arbeitsstellensteuerung 25 und der Steuerung 33 des Kreuzspulenwechslers 7 gesteuert. Diese Steuerungen sind über die Busleitungen 29 und 34 miteinander verbunden. Die Arbeitsstellensteuerung 25 weist verschiedene Module auf, die zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendet werden können. Dazu gehört das Modul 31, das die auf die Hülse 9 gewickelte Fadenlänge erfasst. Das Modul 31 erhält über die Datenleitung 30 Informationen über die Drehzahl der Antriebstrommel 11. Durch Integration des Drehzahlsignals kann die gewickelte Fadenlänge ermittelt werden. Das Modul 32 kann die Betriebszustände der Arbeitsstelle 2 und den Kreuzspulenwechslers 7 auswerten und damit Rückschlüsse darüber ziehen, ob eine festgelegte Mindestfadenlänge bereits auf die Hülse gewickelt wurde oder nicht. Das Modul 32 kann auch einen konkreten Wert für die festgelegte Mindestfadenlänge mit der durch das Modul 31 erfassten gewickelten Fadenlänge vergleichen. Die festgelegte Mindestfadenlänge kann über die zentrale Steuerung 26 vorgegeben werden, die eine Tastatur 27 und eine Anzeige 28 aufweist. Das Modul 32 fungiert als Auswertemittel und generiert ein Signal, wenn bei einer Fadenunterbrechung auf die Hülse 9 eine festgelegte Mindestfadenlänge noch nicht gespult wurde. Je nach Ausführungsform der Erfindung bewirkt das Signal unterschiedliche Abläufe.
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Als eine Möglichkeit kann direkt der Unterfaden erneut an die bereits zuvor eingelegte Hülse 9 festgelegt werden. Die bereits aufgewickelte Fadenlänge wird einfach überspult. Um Probleme mit den Restfäden zu vermeiden, kann auch vor dem erneuten Festlegen des Unterfadens die bereits aufgewickelte Fadenlänge mittels der Saugdüse 14 abgezogen werden. Als dritte Möglichkeit kann die zuvor eingelegte Hülse 9 gegen eine neue leere Hülse 5 aus dem Leerhülsenspeicher 6 ausgetauscht werden. Die Hülse 9 mit dem Restfaden wird über die Kreuzspulentransporteinrichtung 24 abtransportiert und kann später aussortiert werden. Der Ablauf des Hülsenaustausches ist dabei prinzipiell identisch mit dem Austausch der vollen Kreuzspule 4 gegen die Hülse 9, wie er oben beschrieben ist. Auch das Festlegen des Fadens an der Hülse 9 erfolgt wie oben beschrieben.
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In dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Erfassung der Fadenlänge gestartet, nachdem der Faden an der Hülse 9 festgelegt ist und die Hülse 9 durch die Antriebstrommel 10 in Drehung versetzt wird. Es wurde eine Mindestfadenlänge festgelegt, die größer ist als die Fadenlänge, die für eine Fadenverbindung unbedingt erforderlich ist. Damit wird ein Anfangsbereich der Spule definiert, der frei von Fadenverbindungen sein soll. Darüber hinaus kommt es zu keinem Stillstand der Arbeitsstelle, weil die auf der Hülse vorhandene Fadenlänge nicht ausreicht. Die festgelegte Fadenlänge wurde zuvor über die Tastatur 27 der zentralen Steuerung 26 eingeben und gespeichert.
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Wie oben bereits erwähnt, zeigt die 1 den Zustand beim Wickeln der Fußreserve. Die bis zu diesem Zeitpunkt gespulte Fadenlänge ist geringer als die nach oben beschriebenen Kriterien festgelegte Mindestfadenlänge. Ein Fadenbruch zu diesem Zeitpunkt löst also ein erneutes Festlegen des Unterfadens an die im Spulenrahmen 8 befindlichen Hülse 9, 5 aus. Alternativ kann das Modul 32 auch anhand des Betriebszustandes ein Signal auslösen, wobei der aktuelle Betriebszustand das Wickeln der Fußreserve ist.
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Die Spulmaschine kann weitere nicht dargestellte Auswertemittel enthalten, die vorzugsweise als Teil der Arbeitsstellensteuerung 25 ausgebildet sind. Diese Auswertemittel sind dazu ausgebildet, die Anzahl des aufeinanderfolgenden erneuten Festlegens des der Hülse zugeführten Fadens, ohne dass vor einer Fadenunterbrechung die festgelegte Mindestfadenlänge auf die Hülse gewickelt wurde, zu erfassen. Die Auswertemittel generieren ein Kopswechselsignal, wenn eine vorgegebene Anzahl erreicht ist. Durch das Kopswechselsignal wird ein Kopswechsel initiiert, bevor der Faden erneut festgelegt wird. Vorzugsweise wird ein Kopswechsel initiiert, wenn die Anzahl den Wert 3 erreicht hat. Die Anzahl wird zurückgesetzt, sobald die auf die Hülse gewickelte Fadenlänge die festgelegte Mindestfadenlänge erreicht hat. Der Kopswechsel ist unabhängig davon, ob der Faden an eine neue leere Hülse 5 oder an der bereits eingelegten Hülse 9 festgelegt wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10257804 A1 [0005, 0007]