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DE102013001176A1 - lsolationsvorrichtung für Fenster - Google Patents

lsolationsvorrichtung für Fenster Download PDF

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DE102013001176A1
DE102013001176A1 DE201310001176 DE102013001176A DE102013001176A1 DE 102013001176 A1 DE102013001176 A1 DE 102013001176A1 DE 201310001176 DE201310001176 DE 201310001176 DE 102013001176 A DE102013001176 A DE 102013001176A DE 102013001176 A1 DE102013001176 A1 DE 102013001176A1
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  • Civil Engineering (AREA)
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Abstract

Es wird eine Isolationsvorrichtung für Fenster mit einer Mehrzahl beabstandet parallel zueinander angeordneten Kunststofffolienbahnen 1, die auf einer Walze 11 aufwickelbar und abwickelbar sind, vorgestellt, bei der erfindungsgemäß die Kunststofffolienbahnen 1 im Inneren einer Ummantelung angeordnet sind, die aus zwei parallel zu den Kunststofffolienbahnen 1 angeordneten biegsamen Mantelseitenteilen 3, 4, einem der Fensterunterkante zugewandten, mit den Unterkanten der Mantelseitenteile 3, 4 und den Kunststofffolienbahnen 1 verbundenen Abstandshalter 5 und einem dem Abstandshalter 5 abgewandten oberen, die oberen Kanten der Mantelseitenteile 3, 4 verbindenden Befestigungselement 8 für die Kunststofffolienbahnen 1 besteht, wobei die Ummantelung über zwei an dessen oberen Ende angeordnete Umlenkelemente 9, 10 auf die Walze 11 aufwickelbar ist.

Description

  • Technisches Umfeld
  • Die Erfindung betrifft eine Isolationsvorrichtung für Fenster mit einer Mehrzahl beabstandet parallel zueinander angeordneter Kunststofffolienbahnen, die auf einer Walze aufwickelbar und abwickelbar sind.
  • Stand der Technik
  • Trotz der heutzutage relativ hohen Isolationswirkung von Isolier- oder Mehrfachverglasung kann durch Einsatz zusätzlicher Isolationsvorrichtungen eine weitere Herabsetzung des Wärmedurchgangskoeffizienten von Fensterflächen erzielt werden. Um Wärmedämmverluste an Fenstern eines Gebäudes zu verringern, sind aus dem Stand der Technik unterschiedliche Möglichkeiten bekannt. So kann beispielsweise mittels eines herkömmlichen Rolladens eine stehende Luftschicht zwischen Rolladen und Fensteraußenseite erzeugt werden, die eine – wenn auch geringe – Isolationswirkung erzielt.
  • Aus der DE 32 18 469 A1 ist bekannt, vor Fenstern einen wärmedämmenden Vorhang vorzusehen, der aus mehreren parallelen Kunststoffbahnen besteht, die isolierende Luftkammern begrenzen. Diese Bahnen können von einer oder mehreren Walzen abgezogen werden, so dass der wärmedämmende Vorhang bei Bedarf heruntergezogen bzw. ausgebreitet und aufgerollt werden kann. In der genannten Schrift ist vorgesehen, dass die Bahnen übereinander auf eine Walze oder einzeln auf mehrere Walzen aufwickelbar sind und dass zwischen den Bahnen stationäre Führungselemente zum Getrennthalten der abgewickelten Bahnen angeordnet sind. Die einzelnen Bahnen werden dabei an ihrem unteren, dem Fensterbrett zugewandten Ende, durch einen starren Abstandshalter, beispielsweise einer Platte, miteinander verbunden. Die Bahnen sind an diesem Abstandshalter mit gleichen Abständen befestigt, die sie durch Führungselemente erhalten, die sich am oberen Ende der einzelnen Bahnen, d. h. an der Oberkante des Fensters befinden. Die Konstruktion der genannten Schrift sieht dabei Führungselemente für jede Bahn vor, da diese zum Getrennthalten der abgewickelten Bahnen notwendig sind. Die Führungselemente beanspruchen naturgemäß einen entsprechenden Platz, so dass die Anzahl der Bahnen durch die Breite der Fensterlaibung begrenzt ist.
  • Darüber hinaus ist nachteilig, dass die Konstruktion insgesamt durch die Führungselemente verkompliziert wird. Eine Reduzierung der Dicke der einzelnen Bahnen ist aufgrund der Tatsache, dass die Bahnen neben ihrem Eigengewicht auch das Gewicht des starren Abstandshalters tragen müssen, darüberhinaus eingeschränkt, was im Hinblick auf die aufzuwendenden Materialkosten zusätzlich nachteilig ist.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Ausgehend von den geschilderten Beispielen aus dem Stand der Technik und den bei diesen auftretenden Nachteilen besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine Isolationsvorrichtung für Fenster der eingangs geschilderten gattungsgemäßen Art so zu verbessern, dass sie einfach und kostengünstig herstellbar ist, hinsichtlich des für die Bahnen zu verwendenden Materials keine besonderen Anforderungen stellt und auch Isolationsvorrichtungen mit einer gegenüber dem Stand der Technik wesentlich erhöhten Anzahl von Isolationsschichten verwirklicht werden können.
  • Lösung der Aufgabe
  • Die gestellte Aufgabe wird in Zusammenschau mit den gattungsbildenden Merkmalen des Anspruches 1 durch die im kennzeichnenden Teil offenbarte technische Lehre gelöst.
  • Erfindungswesentlich dabei ist es, dass die Kunststofffolienbahnen im Inneren einer Ummantelung angeordnet sind, die aus zwei parallel zu den Kunststofffolienbahnen angeordneten biegsamen Mantelseitenteilen, einem der Fensterunterkante zugewandten, mit den Unterkanten der Mantelseitenteile und der Kunststoffbahnen verbundenen Abstandshalter und einem dem Abstandshalter abgewandten oberen, die oberen Kanten der Mantelseitenteile verbindenden Befestigungselement für die Kunststofffolienbahnen besteht, an denen die Kunststofffolienbahnen festgelegt sind, wobei die Ummantelung über zwei an dessen oberen Ende angeordnete Umlenkelemente auf die Walze aufwickelbar und abwickelbar ist.
  • Durch den Einsatz der geschilderten Ummantelung, die allein die Tragfunktion der Isolationsvorrichtung zu erfüllen hat, können im Inneren der Ummantelung eine große Anzahl äußerst dünner Kunststofffolienbahnen beabstandet und parallel nebeneinander angeordnet werden. Durch die Vergrößerung der Anzahl der Folienbahnen vergrößert sich auch die Anzahl der Isolationsschichten, so dass gegenüber aus dem Stand der Technik bekannten Konstruktionen die Isolationswirkung nochmals signifikant gesteigert werden kann.
  • Für die Auf- und Abbewegung der Isolationsvorrichtung sind dabei nunmehr nur noch zwei Führungselemente notwendig, über die die Ummantelung zuverlässig und schnell auf der Walze aufwickelbar und abwickelbar ist.
  • Besondere Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich zusammen mit der technischen Lehre des Anspruches 1 zusätzlich aus den Merkmalen der auf den Anspruch 1 rückbezogenen Unteransprüche.
  • Es hat sich insbesondere als zweckmäßig erwiesen, wenn bei der erfindungsgemäßen Isolationsvorrichtung ein Umlenkelement am oberen Verbindungspunkt vom Befestigungselement und Mantelseitenteil im Innenraum der Ummantelung angeordnet ist und das andere Umlenkelement am oberen Verbindungspunkt vom Befestigungselement und des anderen Mantelseitenteils außerhalb der Ummantelung angeordnet ist. Die Anordnung der Umlenkelemente vereinfacht die Konstruktion der gesamten Vorrichtung sowie der Umlenkelemente selbst, da sie entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung als einfache Führungsschienen oder aber als drehbare Achsen ausgebildet sein können. Über die Umlenkelemente lässt sich die Ummantelung mit den darin angeordneten Kunststofffolienbahnen leicht auf die Walze zum Auf- und Abwickeln überführen. Zusätzliche aus mehreren Walzen bestehende Umlenkelemente sind somit überflüssig.
  • Es hat sich zusätzlich als vorteilhaft erwiesen, den Abstandshalter mit einer Beschwerungsplatte zu versehen. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Isolationsvorrichtung in ihrer Bewegungsrichtung gegenüber der Vertikalen geneigt ist, wie dies insbesondere bei Dachflächenfenstern der Fall ist.
  • Für diesen Anwendungsfall ist es darüber hinaus zweckmäßig, den Abstandshalter in Nutelementen am Fensterrahmen zu führen. Die Nutelemente können dabei so gestaltet sein, dass sie zusätzliche eine seitliche Abdichtung zwischen Fensterrahmen und Ummantelung der Isolationsvorrichtung gewährleisten.
  • Damit im abgesenkten Zustand der Isolationsvorrichtung eine zuverlässige Abdichtung zwischen dieser und dem unteren Fensterbrett gewährleistet ist, kann es zusätzlich vorteilhaft sein, die Außenseite des Abstandshalters mit einer Dichtleiste beispielsweise aus Schaumstoff, Gummi oder einem anderen elastischen Material zu versehen.
  • Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Isolationsvorrichtung mit Verwendung einer Ummantelung um die Kunststofffolienbahnen können diese in ihrer Dicke wesentlich dünner gestaltet werden als die Dicke der Mantelseitenteile und des Befestigungselementes, da nur diese Bestandteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Tragfunktion zu erfüllen haben.
  • Hinsichtlich des Materials für die Mantelseitenteile bestehen verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können die Mantelseitenteile aus dem gleichen Material wie das Befestigungselement und mit diesem einstückig gefertigt sein.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass zum Rauminnern angeordnete Mantelseitenteil aus einem Stoffmaterial herzustellen. Dieses Stoffmaterial kann vorteilhafterweise bedruckt sein und somit für die erfindungsgemäße Isolationsvorrichtung ein wohnliches Ambiente unterstützen.
  • Um die Isolationswirkung zusätzlich zu steigern, kann es darüber hinaus zweckmäßig sein, die Mantelseitenteile und/oder die Kunststofffolienbahnen mit einer reflektierenden Beschichtung zu versehen. Die reflektierende Beschichtung kann beispielsweise eine Aluminium-Bedampfung oder eine andere Strahlungsreflektionsschicht sein.
  • Figurenbeschreibung
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 einen schematischen Querschnitt durch die erfindungsgemäße Isolationsvorrichtung in herabgelassenem Zustand
  • 2 die erfindungsgemäße Isolationsvorrichtung aus 1 während des Aufziehvorganges und
  • 3 einen schematischen Querschnitt entsprechend der Schnittlinie B-B aus 1
  • Die erfindungsgemäße Isolationsvorrichtung für Fenster kann sowohl an senkrechten Fenstern als auch an Dachflächenfenstern eingesetzt werden. Bei der Darstellung in den Figuren wurde das Beispiel senkrecht stehender Fenster gewählt.
  • Die Isolationswirkung wird im Wesentlichen herbeigeführt durch eine Mehrzahl von parallel zueinander beabstandet angeordneter Kunststofffolienbahnen 1 aus transparenter Kunststofffolie mit einer Dicke zwischen 0,1 und 0,3 mm. Zwischen den Kunststofffolienbahnen 1 ergeben sich aufgrund der konstruktiven Gestaltung stehende Luftschichten, die den Wärmedurchgang zwischen der raumseitigen Innenluft und der jenseits des Fensters 2 befindlichen Außenluft herabsetzen.
  • Das beschriebene Ausführungsbeispiel ist dabei so ausgestaltet, dass die erfindungsgemäße Isolationsvorrichtung an der Innenseite des Fensters 2 angeordnet wird. Natürlich ist es denkbar, bei einer entsprechenden konstruktiven Gestaltung die Kunststofffolienbahnen 1 und die zusätzlichen erfindungsgemäßen Bauelemente der Isolationsvorrichtung auch außen vor dem Fenster 2 anzuordnen.
  • Der aus einer Mehrzahl von Kunststofffolienbahnen 1 bestehende Folienblock ist erfindungsgemäß von einer Ummantelung umgeben. Diese Ummantelung besteht aus einem zum Rauminnern hin angeordneten Mantelseitenteil 3 und einem dem Fenster zugewandten Mantelseitenteil 4. Beide Mantelseitenteile 3, 4 bestehen aus einem biegsamen transparenten Kunststoff, der allerdings gegenüber den Kunststofffolienbahnen 1 eine signifikant größere Dicke aufweist, wobei die Mantelseitenteile 3, 4, wie aus der 1 ersichtlich, parallel beabstandet zu den äußersten Kunststofffolienbahnen 1 des Folienblocks angeordnet sind.
  • Die Ummantelung wird ergänzt durch einen Abstandshalter 5 am unteren, der Fensterbank 6 zugewandten Ende der Ummantelung. Der Abstandshalter 5 dient dazu, die Kunststofffolienbahnen 1 in ihrer Anordnung zueinander zu fixieren. Zu diesem Zweck sind die Enden der Kunststofffolienbahnen 1 am Abstandshalter 5 in geeigneter Weise fixiert.
  • Um das gerade Herabhängen der Isolationsvorrichtung und insbesondere der Kunststofffolienbahnen 1 zusätzlich zu unterstützen, kann der Abstandshalter 5 mit einer zusätzlichen Beschwerungsplatte 7 versehen sein.
  • Weiteres Element der Ummantelung ist ein die Mantelseitenteile 3, 4 an ihrem oberen, dem Abstandshalter 5 abgewandten Ende verbindendes Befestigungselement 8. An diesem Befestigungselement 8 sind die Kunststofffolienbahnen 1 mit ihrem oberen Ende in geeigneter Weise festgelegt. Das Befestigungselement 8 besteht im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus dem gleichen Material wie die Mantelseitenteile 3 und 4 und ist mit diesen einstückig ausgeführt. Es ergibt sich somit eine die Kunststofffolienbahnen 1 vollständig umschließende Ummantelung, wobei insbesondere die Mantelseitenteile 3, 4 eine Tragfunktion übernehmen, so dass die innen liegenden Kunststofffolienbahnen 1 in ihrer Dicke deutlich reduziert sein können. Diese haben nunmehr nur die Aufgabe der Bereitstellung entsprechender stehender Luftschichten.
  • Soll die erfindungsgemäße Isolationsvorrichtung beispielsweise am Tage den ungehinderten Ausblick durch das Fenster 2 nicht behindern, so besteht die Möglichkeit, die Isolationsvorrichtung in ihrer Gesamtheit anzuheben. Zu diesem Zweck wird die Ummantelung mit den innen liegenden Kunststofffolienbahnen 1 in ihrer Gesamtheit über zwei Führungselemente 9 und 10 auf eine Walze 11 aufgewickelt. Die Walze 11 ist zu diesem Zweck mit einem nicht näher dargestellten üblichen Elektroantrieb ausgestattet, wie er beispielsweise auch aus dem Bereich der Rolladenantriebe bekannt ist. Damit der Aufwickelvorgang in geeigneter Weise vonstatten gehen kann, ist das Umlenkelement 9 am oberen Verbindungspunkt 12 des Mantelseitenteiles 4 und des Befestigungselementes 8 längs verlaufend über die Breite der Isolationsvorrichtung angeordnet. Das Führungselement 9 ist dabei als drehbare Rolle ausgestaltet, es kann sich jedoch auch um eine einfache Metall- oder Kunststoffstange handeln. Das Führungselement 9 ist – wie aus der 1 ersichtlich – dabei innerhalb der Ummantelung angeordnet.
  • Das zweite Umlenkelement 10 wiederum ist analog dem Umlenkelement 9 sich über die Breite der Isolationsvorrichtung erstreckend im Verbindungspunkt 13 des Mantelseitenteiles 3 mit dem Befestigungselement 8 angeordnet und befindet sich außerhalb der Ummantelung. Die Anordnung der Umlenkelemente 9 und 10 in Verbindung mit der Walze 11 gewährleistet, dass die Ummantelung mit Befestigungselement 8, Mantelseitenteilen 3, 4 sowie dem Abstandshalter 5 auf die Walze 11 aufgewickelt werden kann, wie dies die Darstellung der 2 zeigt. Dort ist die erfindungsgemäße Isolationsvorrichtung in einem halb angehobenen Zustand gezeigt. Zur Freigabe der kompletten Fensterfläche kann der Abstandshalter 5 bis an die Umlenkelemente 9 und 10 herangezogen werden.
  • Eine besondere Ausgestaltung des Gegenstandes der Erfindung ist zusätzlich in der 3 dargestellt. Dort ist eine Schnittdarstellung entsprechend der Schnittlinie B-B der 1 gezeigt, und zwar in Verbindung mit einer Seitenwandung des Fensterausschnittes. Wie hier zu sehen ist, ist das Mantelseitenteil 3 dabei in einem Nutelement 14 geführt, welches gleichzeitig als Abdichtung zwischen der Fensterlaibung mit der darin beweglichen Isolationsvorrichtung und dem Rauminnern dient.
  • Das auf der anderen Seite der Isolationsvorrichtung vorhandene Mantelseitenteil 4 ist – wie dies ebenfalls der 3 entnommen werden kann – mit einer Dichtlippe 15 versehen, die wiederum eine Abdichtung des Innenraumes der Ummantelung gegenüber der Fensterlaibung bereitstellt.
  • Wie zusätzlich aus der 3 ersichtlich ist, können die durch die Kunststofffolienbahnen 1 gebildeten Luftschichten 16 durch seitliche Abschlussfolien 17 geschlossen werden, so dass eine Luftzirkulation innerhalb der Luftschichten 16 ausgeschlossen ist.
  • Hinsichtlich der Materialauswahl für die Mantelseitenteile 3 und 4 bestehen verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können die Mantelseitenteile 3 und 4 aus dem gleichen Material wie das Befestigungselement 8 und mit diesem einstückig gefertigt sein.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass zum Rauminnern angeordnete Mantelseitenteil 3 aus einem Stoffmaterial herzustellen. Dieses Stoffmaterial kann vorteilhafterweise bedruckt sein und somit für die erfindungsgemäße Isolationsvorrichtung ein wohnliches Ambiente unterstützen.
  • Um die Isolationswirkung zusätzlich zu steigern, kann es darüber hinaus zweckmäßig sein, die Mantelseitenteile 3 und 4 und/oder die Kunststofffolienbahnen 1 mit einer reflektierenden Beschichtung zu versehen. Die reflektierende Beschichtung kann beispielsweise eine Aluminium-Bedampfung oder eine andere Strahlungsreflektionsschicht sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Kunststofffolienbahnen
    2
    Fenster
    3
    Mantelseitenteil
    4
    Mantelseitenteil
    5
    Abstandshalter
    6
    Fensterbank
    7
    Beschwerungsplatte
    8
    Befestigungselement
    9
    Umlenkelement
    10
    Umlenkelement
    11
    Walze
    12
    Verbindungspunkt
    13
    Verbindungspunkt
    14
    Nutelement
    15
    Dichtlippe
    16
    Luftschichten
    17
    Abschlussfolie
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 3218469 A1 [0003]

Claims (10)

  1. Isolationsvorrichtung für Fenster mit einer Mehrzahl beabstandet parallel zueinander angeordnete Kunststofffolienbahnen (1), die auf einer Walze (11) aufwickelbar und abwickelbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststofffolienbahnen (1) im Inneren einer Ummantelung angeordnet sind, die aus zwei parallel zu den Kunststofffolienbahnen (1) angeordneten biegsamen Mantelseitenteilen (3, 4), einem der Fensterunterkante zugewandten, mit den Unterkanten der Mantelseitenteile (3, 4) und den Kunststofffolienbahnen (1) verbundenen Abstandshalter (5) und einem dem Abstandshalter (5) abgewandten oberen, die oberen Kanten der Mantelseitenteile (3, 4) verbindenden Befestigungselement (8) für die Kunststofffolienbahnen (1) besteht, wobei die Ummantelung über zwei an dessen oberen Ende angeordnete Umlenkelemente (9, 10) auf die Walze (11) aufwickelbar ist.
  2. Isolationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Umlenkelement (9) am oberen Verbindungspunkt (12) von Befestigungselement (8) und Mantelseitenteil (4) im Innenraum der Ummantelung angeordnet ist und das andere Umlenkelement (10) am oberen Verbindungspunkt (13) von Befestigungselement (8) und dem anderen Mantelseitenteil (3) außerhalb der Ummantelung angeordnet ist.
  3. Isolationsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkelemente (12, 13) als drehbare Achsen ausgebildet sind
  4. Isolationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandshalter (5) mit einer Beschwerungsplatte (7) versehen ist.
  5. Isolationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandshalter (5) in Nutelementen (14) am Fensterrahmen geführt ist.
  6. Isolationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenseite des Abstandshalters (5) eine Dichtleiste angeordnet ist.
  7. Isolationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der Kunststofffolienbahnen (1) wesentlich geringer bemessen ist als die Dicke der Mantelseitenteile (3, 4) und des Befestigungselementes (8).
  8. Isolationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelseitenteile (3, 4) und das Befestigungselement (8) einstückig aus demselben Material ausgebildet sind.
  9. Isolationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das zum Rauminnern angeordnete Mantelseitenteil (3) aus einem Stoffmaterial hergestellt ist.
  10. Isolationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelseitenteile (3, 4) und/oder die Kunststofffolienbahnen (1) mit einer reflektierenden Beschichtung versehen sind.
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