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DE102013007928A1 - Nähmaschine zur Erzeugung von Nähten mit kurzen Fadenanfangslängen - Google Patents

Nähmaschine zur Erzeugung von Nähten mit kurzen Fadenanfangslängen Download PDF

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DE102013007928A1
DE102013007928A1 DE201310007928 DE102013007928A DE102013007928A1 DE 102013007928 A1 DE102013007928 A1 DE 102013007928A1 DE 201310007928 DE201310007928 DE 201310007928 DE 102013007928 A DE102013007928 A DE 102013007928A DE 102013007928 A1 DE102013007928 A1 DE 102013007928A1
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yarn
sewing machine
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DE201310007928
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wird später genannt werden Erfinder
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Pfaff Industriesysteme und Maschinen GmbH
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Pfaff Industriesysteme und Maschinen GmbH
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    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
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    • D05B65/00Devices for severing the needle or lower thread
    • D05B65/06Devices for severing the needle or lower thread and for disposing of the severed thread end ; Catching or wiping devices for the severed thread
    • DTEXTILES; PAPER
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    • D05BSEWING
    • D05B1/00General types of sewing apparatus or machines without mechanism for lateral movement of the needle or the work or both
    • D05B1/08General types of sewing apparatus or machines without mechanism for lateral movement of the needle or the work or both for making multi-thread seams
    • D05B1/12Lock-stitch seams

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Sewing Machines And Sewing (AREA)

Abstract

Um bei einer Nähmaschine mit einer oszillierend auf- und ab bewegbaren Nadelstange, an der eine fadenführende Nadel anbringbar ist, die vorzugsweise mit einem rotierenden Greifer als Stichbildungsmittel zusammenwirkt, wobei die Nähmaschine ferner mit einem Fadengeber und wenigstens einer Fadenspanneinrichtung, sowie mit einer Fadenrückzugseinrichtung, mit der Faden aus einem Stichbildungsbereich rückziehbar ist, und mit einer Fadenvorzugseinrichtung, mit der temporär zusätzlicher Fadenanteil von einem Fadenvorrat abziehbar ist, versehen ist, die Bedingungen bei der Bildung von Nahtanfängen zu verbessern, wird vorgeschlagen, die Fadenvorzugseinrichtung derart vorzusehen, daß während einer Nahtbildung temporär eine zusätzliche Fadenreserve des Fadens von einem Fadenvorrat abziehbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Nähmaschine mit einer oszillierend auf- und ab bewegbaren Nadelstange, an der eine fadenführende Nadel anbringbar ist, die vorzugsweise mit einem rotierenden Greifer als Stichbildungsmittel zusammenwirkt, sowie wie mit einem Fadengeber und wenigstens einer Fadenspannungseinrichtung, sowie mit einer Fadenrückzugseinrichtung, mit der Faden aus einem Stichbildungsbereich rückziehbar ist, versehen ist.
  • Nähmaschinen bilden Nähte unter Einsatz einer oszillierend hin- und her bewegten Nadel, die einen Faden führt. Kettenstichnähmaschinen verwenden dazu nur einen Faden. Bei Doppelsteppstichnähmaschinen führt die Nadel einen Oberfaden, der mit einem auf einer Spule angeordneten Fadenvorrat für einen Unterfaden zur Doppelsteppstichnaht verschlungen wird. Die Spule befindet sich hierbei in einem umlaufenden Greifer, der relativ zur Spule eine Rotationsbewegung ausführt. Bei jedem Stich der Nadel in das Nähgut erfaßt der Greifer den Oberfaden und bildet zwischen dem Ober- und dem Unterfaden eine Verschlingung.
  • Um eine vollständige Naht zu bilden, muß diese Verschlingung bei jedem Stich stattfinden. Seit langem besteht jedoch hierbei insbesondere beim Nahtanfang das Problem, daß diese Verschlingung hier nicht zuverlässig und reproduzierbar erzeugt wird. Insbesondere in Abhängigkeit von unterschiedlichen Materialien und Dicken des Nähguts kann es vor allem am Nahtbeginn einige Stiche dauern, bis der Greifer den Unterfaden mit dem Oberfaden verschlingen kann. Aus diesem Grund sind bereits Fadenklemmen bekannt geworden, in die der Unterfaden für den Nahtbeginn eingeführt und während der Nahtbildung nachfolgend wieder herausgerissen wird. Es handelt sich bei solchen Fadenklemmen beispielsweise um ein Klemmfederblech, das mit einem festen Gegenhalter zusammenwirkt. Diese Fadenklemmen führen zwar oftmals zu einer Verbesserung bei der Nahtbildung, einen tatsächlich zuverlässigen Beginn der Nahtbildung können sie aber immer noch nicht ausreichend zufriedenstellend gewährleisten.
  • Aus der DE-OS 1 933 780 ist bereits eine Lösung für Doppelsteppstich-Nähmaschinen bekannt, bei der ebenfalls Unregelmäßigkeiten in der Stichbildung am Nahtbeginn verhindert werden sollen. bei der eine Zugstange mit einem ihrer Enden in mechanischer Wirkverbindung mit dem Gestänge einer Fadenabschneidvorrichtung steht. Mit dem anderen Ende ist sie mit einem Winkelhebel gekoppelt, der wiederum eine Bewegung der Zugstange auf eine die Fadenspannung lüftenden Hebel überträgt. Mit einer an seinem unteren Ende angeordneten Fadenöse wird der Oberfaden erfaßt, so daß hierdurch ein zusätzlicher Fadenvorrat zwischen Fadengeber und Nadel gebildet wird. Durch den hiermit zusätzlich geschaffenen Fadenvorrat zwischen dem Fadengeber und der Nadelöse sollen sich Unregelmäßgkeiten in der Stichbildung, wie Leerstiche, am Nahtbeginn auch bei schnellem Start der Nähmaschine verhindern lassen.
  • Des Weiteren sind Nähmaschinen mit Kurzfadenabschneider bekannt, mit denen besonders kurze Fadenenden erzeugt werden sollen. Solch kurze Fadenenden sind insbesondere bei an Nähgut sichtbaren Nähten aus ästhetischen Gründen erwünscht. Kurzfadenabschneider zeichnen sich durch eine geeignete Fadenschneideinrichtung aus, die zum Schneiden in der Nähe der letzten Einstichstelle einer zuvor erzeugten Naht angeordnet ist. Vor allem, aber nicht ausschließlich, bei solchen Maschinen, die in der Lage sind kurze Fadenenden, insebesondere Fadenenden von 5 mm oder kleiner, von zu generieren, ist es auch von Interesse eine besonders kurze Anfangsnaht zu erzeugen. Deshalb sind bereits sogenannte Fadenrückzugseinrichtungen vorbekannt, die dazu vorgesehen sind, nach dem ersten Stich den Oberfaden aus dem Stichbildungsbereich zurückzuziehen und während dem nachfolgenden Nähprozeß diesen Oberfadenanteil dem Stichbildungsprozeß wieder zuzuführen.
  • Diese Lösungen haben jedoch den Nachteil, dass durch sie beim Fadenschneiden nicht reproduzierbare Verhältnisse entstehen können und der Faden auch zu früh geschnitten werden kann. Die Folge ist dann ein zu kurzes Fadenende, also ein zu kurzer Fadenanfang für den nachfolgenden Nähvorgang. Ein zu kurzes Fadenende kann zu einem Herausführen des Fadenendes aus dem Nadelöhr führen, wodurch ohne manuellen Eingriff in den Nähvorgang überhaupt keine Naht mehr erzeugbar ist. Ebenso kann ein zu kurzes Fadenende zu Nahtbeginn zu Leerstichen sowie zu sogenannten Fadenestern (bei den ersten Stichen eingenähter Oberfaden) führen, was zumindest zu einer optisch unschönen Naht führt.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Maßnahme anzugeben, durch die sich die Bedingungen bei einer Nähmaschine der eingangs genannten Art zur Erzeugung von Nahtanfängen verbessern.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Nähmaschine nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 erfindungsgemäß durch eine Fadenvorzugseinrichtung gelöst, die mit Mitteln versehen ist, mit denen sich während einer Nahtbildung, zu dem durch den Nahtbildungsprozeß vom Fadenvorrat abgezogenen Faden, eine zusätzliche Fadenreserve des Fadens vom Fadenvorrat, wie beispielsweise einer Kopse, abziehen läßt. Dieser durch Abzug des Oberfadens vom Fadenvorrat zum Zweck der Bildung einer Fadenreserve geschaffener zusätzlicher Oberfadenanteil befindet sich mit Vorteil bereits zum Zeitpunkt des Schneidvorgangs des Oberfadens zwischen Fadenvorrat und dem Stichbildungsbereich. Die Fadenreserve sollte bereits unmittelbar vor dem Schneidvorgang eine möglichst geringe, idealerweise keine Fadenspannung aufweisen, wodurch sich die Fadenspannung auch im Bereich des Schneidvorgangs reduzieren läßt. Wie im Rahmen der Erfindung erkannt wurde, lassen sich hierdurch, trotz weiterhin kurzer Fadenanfänge, zu kurze Fadenanfänge vermeiden, die zu Problemen beim Annähen führen. Im Rahmen der Erfindung wurde erkannt, dass diese aus einer zu hohen Fadenspannung während des Schneidvorgangs resultieren. Die Erfindung ermöglicht solch hohen Fadenspannungen während des Schneidvorgangs zu vermeiden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, kann die Fadenvorzugseinrichtung derart ausgebildet sein, daß sie in Bezug auf eine Fadenverlaufsrichtung vom Fadenvorrat aus gesehen, in einem Bereich zwischen dem Fadenvorrat und dem Fadengeber auf den Faden einwirkt, um für einen nachfolgenden Stichbildungsprozess eine bereits vom Fadenvorrat abgezogene Fadenreserve zur Verfügung zu halten. Die erfindungsgemäße Anordnung der Einwirkstelle der Fadenvorzugseinrichtung in der Nähe des Fadenvorrats, wie beispielsweise einer Kopse, vermeidet im Gegensatz zu vorbekannten Lösung der DE-OS 1 933 780 , bei der ebenfalls eine Fadenreserve gebildet werden kann, dass der Faden zur Bildung der Fadenreserve über eine Vielzahl von Umlenkstellen gezogen werden muß. Insbesondere aufgrund von Reibung kann dies hohe Abzugskräfte erfordern oder gar zum Funktionsversagen führen. Bei der Erfindung kann hingegen zumindest im wesentlichen ohne diese Einflüsse die Fadenreserve geschaffen werden. Eine solche steht damit auch dann zur Verfügung, wenn der Faden unerwartet hohe Abzugskräfte vom Fadenvorrat erfordert, da höchstens geringe zusätzliche Kräfte überwunden werden müssen, die sich durch den Fadenverlauf zwischen dem Fadenvorrat und der Einwirkstelle der Fadenvorzugseinrichtung auf den Faden ergeben. Dies sichert eine hohe Funktionssicherheit der erfindungsgemäßen Nähmaschine in Bezug auf die Erzeugung von qualitativ hochwertigen Nähten mit kurzen Fadenanfängen.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Fadenvorzugseinrichtung zwischen dem Fadenvorrat und einer Fadenspannungseinrichtung angeordnet ist, wobei sich der Fadengeber in Fadenverlaufsrichtung hinter der Fadenspanneinrichtung befindet. Diese besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung hat den Vorteil, daß beispielsweise im Gegensatz zur DE-OS 1 933 780 nicht unmittelbar vor der Erzeugung der Fadenreserve die Fadenspannungseinrichtung gelüftet und unmittelbar nach dem Einsatz der Fadenvorzugseinrichtung die Fadenspannnugseinrichtung wieder geschlossen, also auf den Oberfaden wieder Fadenspannung gegeben werden muß. Es können somit Schaltvorgänge für die Fadenspannungseinrichtung vermieden werden, was die Funktionssicherheit der Nähmaschine weiter erhöht. Im Zusammenhang mit der Erfindung ist es deshalb bevorzugt, wenn die Fadenspannungseinrichtung während eines Einsatzes der Fadenvorzugseinrichtung in Wirkung auf den Faden ist.
  • Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung.
  • Die Erfindung wird anhand von in den Figuren rein schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert, es zeigen:
  • 1 eine Teilvorderansicht einer erfindungsgemäßen Nähmaschine, mit darin geführtem Oberfaden und einer nicht im Einsatz befindenden Fadenvorzugseinrichtung;
  • 2 die Nähmaschine aus 1 mit einer Fadenvorzugseinrichtung in einer Fadenvorzugsendposition;
  • 3 eine Ausschnittsdarstellung aus 1, in der die Fadenvorzugseinrichtung sowie eine Fadenrückzugseinrichtung dargestellt sind und sich jeweils in ihrer Ausgangsposition befinden;
  • 4 die Darstellung aus 3, bei der der Verlauf des Oberfadens gezeigt ist und sich sowohl die Fadenvorzugs- als auch die Fadenrückzugseinrichtung im Einsatz befinden;
  • 5 eine Darstellung wie in 3, bei der sich die Fadenvorzugseinrichtung in der Fadenvorzugsendposition befindet;
  • 6 eine perspektivische Darstellung des Ausschnitts aus 3.
  • In den 1 und 2 sind in einer stark schematisierten Weise ein Beispiel für eine als Doppelsteppstichnähmaschine ausgebildete Nähmaschine 1 dargestellt, deren Gehäuse 1a eine untere gehäuseförmige sogenannte Grundplatte 2 aufweist, von der aus sich ein Ständer 3 im Wesentlichen senkrecht nach oben erstreckt. An einem oberen Ende des Ständers schließt sich ein Arm 4 an, der in etwa parallel zur Grundplatte 2 verläuft. Der unterhalb der Grundplatte 2 sich befindende Teil der Nähmaschine ist in diesen Darstellungen nicht gezeigt.
  • Die Nähmaschine weist eine im Arm 4 gelagerte Armwelle auf, die ebenso wie die nachfolgend genannten weiteren grundsätzlichen Bestandteile der Nähmaschine in 1 teilweise nicht dargestellt sind. Die Armwelle treibt eine oszillierend auf und ab bewegbare Nadelstange 5 an, an deren Nadelhalter eine Nadel 6 zur Aufnahme eines Oberfadens 7 befestigt werden kann. Unterhalb der Grundplatte 2 ist eine Greifervorrichtung angeordnet, deren rotative Bewegung mit der oszillierenden Bewegung der Nadelstange 5 synchronisiert ist. Ein Unterfaden befindet sich auf einer Spule, die in einem Spulenkapselträger innerhalb des Greifers angeordnet ist. Die Greifervorrichtung führt hierbei in an sich bekannter Weise den von der Nadel 6 geführten Oberfaden 7 um den Spulenkapselträger, damit dieser zusammen mit dem Unterfaden eine Naht bilden kann. Üblicherweise werden die Nadelstange 5 und die Greifervorrichtung von einem gemeinsamen Antrieb, nämlich einem nicht näher dargestellten Servo-Elektromotor angetrieben, dessen rotative Antriebsbewegung zur Nadelstange 5 und zur Greifervorrichtung von einer Maschinenhauptwelle abgegriffen und in einem bestimmten Verhältnis übersetzt wird. Im Bereich der Stichplatte ist zudem eine Schneideinrichtung angeordnet, mit der der Oberfaden durch eine manuelle oder durch die Steuerung der Nähmaschine ausgelösten Schneidvorgang durchtrennt werden kann. Die Nähmaschine weist zudem eine nicht näher dargestellte Vorschubvorrichtung für den Stoffvorschub des zu vernähenden Stoffs oder sonstigem Material auf.
  • In 1 ist eine Kopse mit einem darauf aufgewickelten Fadenvorrat für den Oberfaden 7 gezeigt, die auf der Oberseite des Gehäuses 1a der Nähmaschine angeordnet ist. Der Oberfaden 7 ist von der Kopse 9 zu einem Führungsstift 11 geführt, von wo aus der Oberfaden 7 auf die in 1 dargestellte Vorderseite des Nähmaschinen geführt ist. Im weiteren Fadenverlauf ist der Faden 7 an einem Umlenkstift 12 geführt und gelangt von diesem zu einer Fadenvorzugseinrichtung 13. Diese weist einen Schwenkarm 14 auf, an dessen freiem Ende als Eingriffselement eine Eingriffsöse 15 angeordnet ist, durch die der Oberfaden 7 am Schwenkarm durchgeführt und umgelenkt wird. Mit der Eingriffsöse 15 greift die Fadenvorzugseinrichtung 13 in einer nachfolgend noch näher beschriebenen Weise in den vom Fadenvorrat kommenden Oberfaden 7 ein.
  • An der Eingriffsöse wird der Oberfaden 7 zu einer Fadenspannungseinrichtung 16 umgelenkt, die in Fadenverlaufsrichtung zwei hintereinander angeordnete, an sich bekannte Fadenbremsen 17, 18 aufweist. Der Oberfaden ist durch jede der Fadenbremsen 17, 18 hindurchgeführt. Von den Fadenbremsen 17, 18 gelangt der Oberfaden 7 zu einer Fadenrückzugseinrichtung 20, mit der Faden 7 aus dem Stichbildungsbereich mit einer zumindest im wesentlichen vorbestimmten Länge zurückgezogen werden kann.
  • Ausgehend von der Fadenrückzugseinrichtung 20 gelangt der Faden 7 in Fadenverlaufsrichtung zu einer weiteren Umlenkung 21 und von dort zum Fadenhebel eines Fadengebers. Der sich auf und ab bewegende Fadenhebel 23 hat auch bei der Erfindung die Funktion Faden für die Schlingenbildung zur Verfügung zu stellen und nach erfolgter Verschlingung zwischen Ober- und Unterfaden auf dem mit dem Unterfaden verschlungenen Oberfaden einen gewissen Zug auszuüben, der die verschlungenen Fäden umso mehr an die Oberfläche des Nähguts zieht, je grösser der Fadenspannungswiderstand und je kleiner der Widerstand der Unterfadenspannung ist. In der weiteren Fadenverlaufsrichtung kommt der Oberfaden vom Fadenhebel 23 dann unter Zwischenschaltung von werteren Umlenkstellen zur Öse der fadenführenden Nadel 6.
  • In 3 ist ein Ausschnitt der Vorderseite der Nähmaschine von 1 dargestellt, in dem unter anderem die Fadenvorzugseinrichtung 13 sowie die Fadenrückzugseinrichtung 20 vergrößert dargestellt sind. Wie hier zu erkennen ist, ist der Schwenkarm 14 an einem seiner beiden Enden drehfest auf einer Welle 24 angeordnet, die durch eine vorderseitige Platte 25 des Gehäuses 1a hindurchgeführt ist. Auf der Rückseite der Platte 25 befindet sich ein nicht näher dargestellter Antrieb mit der die Welle 24 wirkverbunden ist. Prinzipiell kann jeder Typ eines Antriebs zur Aufbringung einer Drehbewegung auf die Welle 24 zum Einsatz gekommen. Der Schwenkarm 14 ist hierdurch um einen vorbestimmbaren Schwenkwinkel um die Achse zwischen zwei Endpositionen schwenkbar, der im Ausführungsbeispiel ein an sich vorbekannter pneumatischer Schwenkantrieb sein kann. Prinzipiell ist jedoch jeder Antriebstyp geeignet, mit dem direkt oder unter Zwischenschaltung eines Getriebes auf die Welle eine Drehantriebsbewegung aufbringbar ist und der aufgrund seiner Baugröße, Energieversorgung und der Größe der bereitgestellten Fadenabzugskräfte in der Lage ist, als Komponente einer Nähmaschine Oberfaden vom Fadenvorrat abzuziehen. Als Alternative zu einem pneumatischen Antrieb kommt vor allem ein elektrischer Antrieb in Betracht. Der Antrieb ist mit der Steuerung der Nähmaschine verbunden, so daß durch die Steuerung der Antrieb ausgelöst werden kann.
  • Im Bereich der Welle 24 weist der Schwenkarm 14 eine kreisbogenförmige Langlochausnehmung 26 auf, in der ein Stift 27 hindurchgeführt und an einer bestimmbaren Stelle in der Langlochausnehmung befestigbar ist, beispielsweise durch eine Klemmung. Der Stift 27 ist ebenfalls durch die Platte 25 hindurchgeführt und mit dem Antrieb verbunden. Je nach Position des Stifts 27 im Langloch 26 ergeben sich unterschiedliche Endpositionen des Schwenkarms 14 in Bezug auf den Zustand, in der die Fadenvorzugseinrichtung nicht im Einsatz ist und der Oberfaden 7 lediglich durch die Eingriffsöse 15 der Fadenvorzugseinrichtung 13 umgelenkt ist. Diese in 3 gezeigte Endposition wird nachfolgend als Ruheendposition bezeichnet.
  • Die zweite Endposition des Schwenkarms 14, die in der Darstellung von 4 zu erkennen ist, wird durch einen an der Platte 25 des Gehäuses angebrachten Anschlag 28 bestimmt, an dem durch Kontakt die Schwenkbewegung des Schwenkarms 14 aroppt. Der Schwenkarm 14 der Fadenvorzugseinrichtung 13 kann somit durch eine auf die Welle 24 einwirkende Antriebsbewegung des Schwenkantriebs von der Ruheendposition in die Fadenvorzugsendposition verschwenkt werden.
  • Um den Schwenkarm 14 von der Fadenvorzugsendposition in die Ruheendposition zurück zu schwenken, kann der Schwenkantrieb doppelt wirkend sein, so dass auch die Rückstellung mit dem Schwenkantrieb erfolgt. Alternativ kann auch ein zweiter Schwenkantrieb vorgesehen sein, der eine dem ersten entgegen gesetzte Wirkrichtung aufweist. Im Ausführungsbeispiel ist anstelle einer pneumatisch angetriebenen Rückstellung eine nicht näher dargestellte Rückstellfeder vorgesehen, die auf die Welle 24 einwirkt und die bei der Schwenkbewegung von der Ruheendposition zur Fadenvorzugsendposition jeweils gespannt wird. Eine separate Auslösung der Rückstellfeder bedarf es nicht zwingend, denn die Rückstellung kann unmittelbar erfolgen, nachdem der Schwenkarm den Anschlag erreicht hat. Im Ausführungsbeispiel wird nach Erreichen des Anschlags der pneumatische Schwenkantrieb entlüftet, wodurch die Federkraft zur Wirkung kommen kann und den Schwenkarm 14 in nun entgegengesetzter Schwenkrichtung in die Ruheposition zurückstellt. Die Ruheposition, bei der Rückstellbewegung endet, ergibt sich aufgrund der jeweils voreingestellten Position des Stifts 27 im Langloch 26.
  • Bei der Schwenkbewegung nimmt die in den Oberfaden 7 eingreifende Eingriffsöse 15 bzw. Schwenkarm 14 den Faden 7 bei ihrer Bewegung mit. Da bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die Fadenspannung hierfür nicht reduziert (bzw. die Fadenbremsen 17, 18 nicht gelüftet) werden muß, sondern unverändert verbleiben kann, wirkt die vom Schwenkarm 14 auf den Oberfaden ausgeübte Zugkraft in erster Linie als Abzugskraft in Richtung auf die Kopse 9. Es erfolgt somit aufgrund der Bewegung der Eingriffsöse 15 ein Abzug von Oberfaden 7 von der Kopse 9. Die Länge des hierdurch abgezogenen Fadens entspricht in etwa dem von der Eingriffsöse bei seiner Schwenkbewegung zurückgelegten Weg zwischen der Ruheendposition und der Fadenvorzugendposition der Eingriffsöse 15.
  • Die in Fadenverlaufsrichtung hinter der Fadenvorzugseinrichtung 13 und hinter den Fadenbremsen 17, 18 angeordnete Fadenrückzugseinrichtung 20 ist ebenfalls in den 3 und 4 dargestellt und weist ebenso wie die Fadenvorzugseinrichtung 13 einen Schwenkarm 30 auf. Dieser Schwenkarm 30 ist wiederum mit einer Öse 31 versehen, durch die der Oberfaden 7 durchgeführt ist. Der Schwenkarm 30 ist drehbar um eine senkrecht zur Zeichenebene von 4 ausgerichtete Schwenkachse 32 an der Platte 25 des Gehäuses 1a befestigt. Mittels eines pneumatischen Linearzylinders 33 ist der Schwenkarm 32 in eine Schwenkbewegung um die Schwenkachse 33 versetzbar. Das Ende des Kolbens 34 des Linearzylinders 33 greift hierbei in ein Langloch 35 einer mit dem Schwenkarm 30 verbundenen Lasche 36 ein, die ebenfalls um die Achse 32 drehbar ist. In Bezug auf den Schwenkarm 30 ist die Lasche 36 rotationsversetzt um die Achse 32 angeordnet. Die Linearbewegung des Linearzylinders 33 verläuft senkrecht und mit Abstand zur Ausrichtung der Achse 32. In der Bewegungsbahn des Kolbens 34 ist das Ende 37a eines Bügels 37 angeordnet, das als Anschlag für das Ende des Kolbens 34 bei seiner Ausfahrbewegung aus dem Zylinders 33 dient. Die Position des Endes 37a des Bügels 37 bestimmt somit die Endposition der ausgefahrenen Kolbenstange 34 und damit die jeweils eingestellte Hublänge. Die Hublänge wiederum bestimmt den vom Schwenkarm 30 ausgeführten Drehwinkel seiner Schwenkbewegung. Da durch die Größe der Schwenkbewegung des Schwenkhebels 30 die aus dem Stichbildungsbereich der Stichbildungswerkzeuge zurückgezogenen Oberfadenlänge bestimmt wird, kann über die Position des Bügelsendes 37a die zurückgezogene Oberfadenlänge bestimmt und variiert werden.
  • Die mittels der Fadenrückzugseinrichtung zurückgezogene Oberfadenlänge kann nachfolgend wieder dem Stichbildungsprozess zugeführt werden, wobei dies mit Vorteil durch eine bestimmte Anzahl von Stichen verteilte schrittweise Zuführung der rückgezogenen Fadenlänge erfolgt. Vorzugsweise wird als pro Stich jeweils ein Teil des zurückgezogenen Oberfadens wieder für den Stichbildungsprozess freigegeben und durch die Bewegung der Nadel 6 dem Stichbildungsprozess zugeführt. Pro Stich sollte der Rückführungsanteil geringer sein als die jeweilige Stichlänge. Diese Rückführung kann vorzugsweise dadurch erfolgen, daß der Zylinder 33 während dieser Anzahl an Stichen entlüftet und dadurch der Kolben 34 sowie der Schwenkhebel 30 in jeweils zur zuvor erfolgten Bewegungsrichtung entgegengesetzter Bewegungsrichtung schrittweise zurückgestellt wird.
  • Die Fadenrückzugseinrichtung 20 hat in der hier beschriebenen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die Funktion die Fadenanfangslänge einer mit der Nähmaschine erzeugten Naht zu reduzieren, den Fadenanfang also so kurz als möglich zu halten. Hierzu kommt die Fadenrückzugseinrichtung 20 während der Erzeugung der Naht nach dem ersten Stich der Naht zum Einsatz und zieht unmittelbar nach dem ersten Stich den Oberfaden 7 zurück. Wie zuvor beschrieben, kann durch Einstellen der Position des Bügelendes 37a die Länge der rückgezogenen Fadenlänge und damit die Anfangsfadenlänge variiert und eingestellt werden. Damit kann verhindert werden, daß die sich aufgrund des Schneidvorgangs des Oberfadens bei der zuvor erzeugten Naht ergebende Fadenlänge des freien Endes des Oberfadens 7 bis zur Nadelöse in unveränderter Form als Fadenanfangslänge der nachfolgend erzeugten Naht vorgesehen sein muß. Die Fadenrückzugseinrichtung verkürzt die Fadenanfangslänge. Durch die inkrementelle Rückführung des Schwenkhebels 30 pro Stich über eine bestimmte auf den ersten Stich folgende Stichzahl wird die rückgezogene Fadenlänge wieder der Naht zugeführt.
  • Nachfolgend kann die weitere Bildung der Naht erfolgen, wobei bei längeren Nähten ab der vorbestimmbaren Stichzahl eine vollständige Rückführung erfolgt sein kann und die darauf folgenden weiteren Stiche der Naht ohne Rückführungsanteil des Oberfadens erfolgt. Nachdem die Naht bis auf den letzten Stich ausgeführt ist und das Signal zum Fadenschneiden erfolgt, kommt die nicht dargestellte Schneideinrichtung der Nähmaschine 1 zum Einsatz. Zusammen mit dem Signal der Steuerung „Schneiden ein”, wird durch die Steuerung die Fadenvorzugseinrichtung 13 betätigt und ausgelöst. Der Eingriffsöse 15 des Schwenkarms 14 der Fadenvorzugseinrichtung 13 zieht hierdurch die zuvor beschriebene Fadenreserve von der Kopse 9 ab, schwenkt in die Ruheendposition zurück und gibt hierdurch die Fadenreserve frei. in 4 ist in etwa der Zeitpunkt dargestellt, wenn der Schwenkarm die Fadenvorzugsendposition erreicht und in Anlage gegen den Anschlag 28 kommt. In dieser Darstellung ist zudem auch der Schwenkarm 30 verschwenkt und nicht in seine Ausgangsposition zurückgestellt. Eine solche Situation kann insbesondere bei kurzen Nähten auftreten, bei denen die zur Verfügung stehende Anzahl an Stichen nicht ausreicht, um die zurückgezogene Fadenlänge wieder vollständig dem Stichbildungsvorgang wieder zuzuführen, bis die Fadenvorzugseinrichtung zum Einsatz kommt.
  • Diese Fadenreserve ist in 4 dargestellt und mit dem Bezugszeichen 7a gekennzeichnet. Die bereits beim Schneidvorgang zur Verfügung stehende Fadenreserve 7a führt dazu, daß die Fadenspannung beim Schneidvorgang reduziert oder ganz vom Oberfaden 7 genommen ist. Hierdurch kann vermieden werden, daß der durch den Schneidvorgang entstehende Fadenanfang für die nachfolgende Naht zu kurz abgeschnitten wird.
  • Mit diesem somit zwar kurzen, aber nicht zu kurzen, Fadenanfang kann nun begonnen werden, die nachfolgende Naht zu erzeugen. Anders als bei einem aufgrund von zu hoher Fadenspannung beim Schneidvorgang erzeugten zu kurzen Fadenanfang wird hierdurch verhindert, daß der Faden beim Annähen aus dem Nadelöhr ausfädelt und/oder dadurch auf anderen Gründen als einem Ausfädeln unsaubere Nahtbeginne entstehen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Nähmaschine
    1a
    Gehäuse
    2
    Grundplatte
    3
    Ständer
    4
    Arm
    5
    Nadelstange
    6
    Nadel
    7
    Oberfaden
    7a
    Fadenreserve
    9
    Kopse
    11
    Führungsstift
    12
    Umlenkstift
    13
    Fadenvorzugseinrichtung
    14
    Schwenkarm
    15
    Eingriffsöse
    16
    Fadenspannungseinrichtung
    17
    Fadenbremse
    18
    Fadenbremse
    20
    Fadenrückzugseinrichtung
    21
    Umlenkung
    23
    Fadenhebel
    24
    Welle
    25
    Platte
    26
    Langlochausnehmung
    27
    Stift
    28
    Anschlag
    30
    Schwenkarm
    31
    Öse
    32
    Achse
    33
    Linearzylinder
    34
    Kolben
    35
    Langloch
    36
    Lasche
    37
    Bügel
    37a
    Bügelende
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 1933780 A [0004, 0009, 0010]

Claims (9)

  1. Nähmaschine mit einer oszillierend auf- und ab bewegbaren Nadelstange, an der eine fadenführende Nadel anbringbar ist, die vorzugsweise mit einem rotierenden Greifer als Stichbildungsmittel zusammenwirkt, sowie wie mit einem Fadengeber und wenigstens einer Fadenspanneinrichtung, ferner mit einer Fadenrückzugseinrichtung, mit der Faden aus einem Stichbildungsbereich rückziehbar ist, sowie mit einer Fadenvorzugseinrichtung, mit der temporär zusätzlicher Fadenanteil von einem Fadenvorrat abziehbar ist, gekennzeichnet durch eine Fadenvorzugseinrichtung, mit der während einer Nahtbildung temporär eine zusätzliche Fadenreserve des Fadens von einem Fadenvorrat abziehbar ist.
  2. Nähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fadenvorzugseinrichtung in Bezug auf eine Fadenverlaufsrichtung vom Fadenvorrat aus gesehen, in einem Bereich zwischen dem Fadenvorrat und dem Fadengeber auf den Faden einwirkt, um für einen nachfolgenden Stichbildungsprozess eine bereits vom Fadenvorrat abgezogene Fadenreserve zur Verfügung zu stellen.
  3. Nähmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fadenvorzugseinrichtung zwischen dem Fadenvorrat und einer Fadenspannungseinrichtung angeordnet ist, wobei sich der Fadengeber in Fadenverlaufsrichtung hinter der Fadenspanneinrichtung befindet.
  4. Nähmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Fadenspannungseinrichtung, die während eines Einsatzes der Fadenvorzugseinrichtung in Wirkung auf den Faden ist.
  5. Nähmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fadenvorzugseinrichtung vor, insbesondere unmittelbar vor, der Durchtrennung des Fadens durch eine Fadenschneideinrichtung der Nähmaschine die Fadenreserve zur Verfügung stellt.
  6. Nähmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Fadenvorzugseinrichtung, die zumindest im wesentlichen gleichzeitig mit einem Signal zur Betätigung der Fadenschneideinrichtung betätigbar ist.
  7. Nähmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fadenvorzugseinrichtung an einer Außenseite des Gehäuses der Nähmaschine angeordnet ist.
  8. Nähmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vom Fadenvorrat aus gesehen in Fadenverlaufsrichtung zuerst die Fadenvorzugseinrichtung, dann zumindest eine Fadenbremse der Fadenspannungseinrichtung und hinter dieser zumindest einen Fadenbremse die Fadenrückzugseinrichtung angeordnet sind.
  9. Nähmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Nahtbildung zu Beginn der Nahtbildung die Fadenrückzugseinrichtung und danach, insbesondere unmittebar vor einem Fadenschneidvorgang, die Fadenvorzugseinrichtung zum Einsatz kommt.
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