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DE102013006832B4 - Arbeitsplatzanordnung und Verfahren zum Positionieren eines Fasses - Google Patents

Arbeitsplatzanordnung und Verfahren zum Positionieren eines Fasses Download PDF

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DE102013006832B4 DE102013006832.0A DE102013006832A DE102013006832B4 DE 102013006832 B4 DE102013006832 B4 DE 102013006832B4 DE 102013006832 A DE102013006832 A DE 102013006832A DE 102013006832 B4 DE102013006832 B4 DE 102013006832B4
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Abstract

Arbeitsplatzanordnung, mit einem gegenüber der Umgebung durch zumindest einen Luftvorhang (82) und/oder zumindest ein mechanisches Trennelement abtrennbaren Arbeitsbereich (80), dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplatzanordnung (74) eine dem Arbeitsbereich (80) zugeordnete Vorrichtung zum Positionieren eines Fasses (66) aufweist, mittels der das Fass (66) zumindest teilweise durch eine Öffnung (86) in einer Begrenzung (84) des Arbeitsbereiches (80) hindurchragend positionierbar ist, wobei die Vorrichtung zum Positionieren eines Fasses (66) ein Traggestell (44) und am Traggestell (44) angeordnete Greifmittel (2) zum Greifen des Fasses (66) aufweist und wobei die Greifmittel (2) dazu ausgebildet sind, das Fass (66) unabhängig von seinem Umfang (68), der aus einem Bereich zulässiger Umfänge gewählt ist, derart an seinem Umfang (68) zu greifen, dass das Fass (66) dabei in Bezug auf eine unabhängig vom Umfang (68) definierte Zentrierachse (4) des Traggestells (44) zentriert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Arbeitsplatzanordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Verfahren zum Positionieren eines Fasses nach dem Oberbegriff des Anspruchs 8.
  • Insbesondere betrifft die Erfindung das Positionieren eines Fasses derart, dass dieses Fass innerhalb eines abtrennbaren Arbeitsbereiches geöffnet werden kann, um dem Fass Gebinde mit gesundheitsgefährdenden Substanzen zu entnehmen und diese Substanzen innerhalb des Arbeitsbereiches umzufüllen. Der Arbeitsbereich ist daher vorzugsweise ein Reinraum, der durch zumindest einen Luftvorhang und/oder zumindest ein mechanisches Trennelement gegenüber der Umgebung abtrennbar oder abgetrennt ist.
  • Aus DE 20 2011 051 992 U1 ist eine derartige Arbeitsplatzanordnung bekannt. Diese bekannte Arbeitsplatzanordnung weist eine Hubeinrichtung auf, mit der ein Fass in die zur Entnahme gewünschte Position gehoben werden kann. Das Fass wird hierfür angehoben und um 90° Grad gedreht.
  • Aus DE 20 2008 014 709 U1 ist ferner eine Vorrichtung zum Anheben und Transportieren von Behältern bekannt. Diese bekannte Vorrichtung weist eine Greifeinrichtung zum Greifen eines Fasses auf. Um Fässer unterschiedlicher Größe greifen zu können, ist eine Befestigung der Greifeinrichtung an einem Hubgestell als Wechseleinrichtung ausgebildet.
  • Der Arbeitsbereich weist in der Regel eine Öffnung auf, durch die das jeweilige Fass zumindest teilweise hindurchgeführt werden muss, um vom Arbeitsbereich aus Substanzen aus diesem Fass entnehmen zu können. Das Fass muss daher sehr genau positioniert werden. Das Positionieren des Fasses mit den bekannten Anordnungen und Vorrichtungen ist aufwendig, insbesondere da verschiedene positionierbare Fässer unterschiedliche Größen, insbesondere unterschiedliche Umfänge bzw. Durchmesser, aufweisen können.
  • Aus US 3,971,485 A ist eine Greifvorrichtung für Fässer bekannt, die auf der Gabel eines Gabelstaplers positioniert ist. Mittels der Greifvorrichtung kann ein Fass gegriffen und dabei zentriert und nachfolgend mittels der Gabel angehoben werden. In DE 40 11 457 A1 ist ein Fassgreifer zur besseren Handhabung von Fässern offenbart. Greifhebel greifen ein Fass und zentrieren es dabei. DE 33 00 801 A1 betrifft eine Greifervorrichtung für Transportmanipulatoren zum Fassen und Transportieren von runden Werkstücken. Die runden Werkstücke sind insbesondere Ringe. Gemäß einer Ausführungsform sind bei dieser bekannten Greifervorrichtung drei in Umfangsrichtung gleichmäßig verteilte aus- und einschwenkbare Greifarme zum Fassen der Werkstücke vorgesehen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das Positionieren eines Fasses zu vereinfachen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit einer Arbeitsplatzanordnung nach Anspruch 1 und mit einem Verfahren zum Positionieren eines Fasses nach Anspruch 8. Die Erfindung ist insbesondere für den pharmazeutischen Bereich vorgesehen.
  • Eine Arbeitsplatzanordnung, die einen gegenüber der Umgebung durch zumindest einen Luftvorhang und/oder zumindest ein mechanisches Trennelement abtrennbaren Arbeitsbereich aufweist, weist erfindungsgemäß eine dem Arbeitsbereich zugeordnete erfindungsgemäße Vorrichtung zum Positionieren eines Fasses auf, wobei mittels dieser Vorrichtung das Fass zumindest teilweise durch eine Öffnung in einer Begrenzung des Arbeitsbereiches hindurchragend positioniert werden kann, wobei die Vorrichtung zum Positionieren eines Fasses ein Traggestell und am Traggestell angeordnete Greifmittel zum Greifen des Fasses aufweist und wobei die Greifmittel dazu ausgebildet sind, das Fass unabhängig von seinem Umfang bzw. Durchmesser, der aus einem Bereich zulässiger Umfänge bzw. Durchmesser gewählt ist, derart an seinem Umfang zu greifen, dass das Fass dabei in Bezug auf eine unabhängig vom Umfang bzw. Durchmesser definierte Zentrierachse des Traggestells zentriert wird. Zulässige Durchmesser liegen insbesondere zwischen 200 und 700 mm, bevorzugt zwischen 315 und 600 mm.
  • Bei einem entsprechenden Verfahren zum Positionieren eines Fasses, bei dem an einem Traggestell angeordnete Greifmittel das Fass greifen, und bei dem die Greifmittel das Fass unabhängig von seinem Umfang, der aus einem Bereich zulässiger Umfänge gewählt ist, derart an seinem Umfang greifen, dass das Fass dabei in Bezug auf eine unabhängig vom Umfang definierte Zentrierachse des Traggestells zentriert wird, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Fass zumindest teilweise durch eine Öffnung in einer Begrenzung eines Arbeitsbereiches hindurchragend positioniert wird, wobei dieser Arbeitsbereich gegenüber der Umgebung durch zumindest einen Luftvorhang und/oder ein mechanisches Trennelement abgetrennt ist. Die Erfindung betrifft somit auch die Verwendung der Vorrichtung zum Positionieren eines Fasses in einer derartigen Arbeitsplatzanordnung.
  • Eine Fassachse wird somit unabhängig vom Umfang bzw. Fassdurchmesser mit der definierten Zentrierachse zur Deckung gebracht. Die Erfindung hat erkannt, dass das Fass dadurch nachfolgend ohne aufwendige Ausrichtarbeiten, insbesondere mit einem Fassdeckel durch eine Öffnung, dem Arbeitsbereich zugeführt werden kann bzw. verfahrensgemäß zugeführt wird. Weiter hat die Erfindung erkannt, dass das Zentrieren des Fasses in den Vorgang des Greifens integriert werden kann und die Greifmittel zugleich zum Zentrieren des Fasses genutzt werden können.
  • Vorzugsweise sind den Greifmitteln, insbesondere bezogen auf das jeweilige Fass, wenigstens drei Kontaktstellen zugeordnet, an denen das Fass an seinem Umfang kontaktierbar ist. Damit ist bei geeigneter Anordnung der Kontaktstellen bereits zugleich ein Greifen und Zentrieren des Fasses möglich.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die Greifmittel mehrere schwenkbare Greifarme auf, die jeweils durch Schwenken mit dem Fass an seinem Umfang kontaktierbar sind bzw. verfahrensgemäß das Fass, insbesondere an den Kontaktstellen, an seinem Umfang kontaktieren, um das Fass zu greifen und zu zentrieren. Dank der schwenkbaren Greifarme kann das Fass mechanisch einfach und zuverlässig unabhängig von seinem Fassdurchmesser sicher gegriffen und dabei zentriert werden. Das Fass wird vorzugsweise mittels Haftreibung an den Greifarmen gehalten.
  • Vorzugsweise weisen die Greifarme parallel zur Zentrierachse ausgerichtete Schwenkachsen auf, um die die Greifarme zum Greifen und Zentrieren des Fasses schwenken. Das Fass kann somit umgriffen und damit vorteilhaft zentriert werden. Ferner wirkt die Gewichtskraft des Fasses beim Heben nicht oder nur unwesentlich auf das Schwenken der Greifarme. Ferner sind die Kontaktstellen vorzugsweise winkelversetzt bezogen auf die Zentrierachse jeweils einem von wenigstens drei unterschiedlichen Winkeln zugeordnet. Zwischen allen benachbarten Kontaktstellen liegt dabei jeweils ein Öffnungswinkel, der vorzugsweise weniger als 180° Grad beträgt, um das jeweilige Fass sicher greifen zu können.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bilden jeweils mehrere, insbesondere drei oder vier, der Greifarme zusammen eine Iris mit einer Öffnung für das Fass, die zum Greifen und Zentrieren des Fasses durch Schwenken dieser Greifarme verkleinert werden kann. Das Fass ist somit mittels der Iris vollständig umschlossen und kann daher sehr sicher gegriffen werden. Ferner sind die Greifarme der Iris koordiniert schwenkbar, so dass sich die von der Iris gebildete Öffnung gleichmäßig in Richtung der Zentrierachse verkleinert. Dabei kann die Iris mechanisch leicht verstellt und leicht zum Verstellen bedient werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform weist eine derart gebildete untere Iris zugleich eine Auflage für das Fass auf. Insbesondere wird die Auflage durch den Fassboden untergreifende Abschnitte der Greifarme gebildet. Alternativ oder zusätzlich weist die Auflage einen Distanzhalter auf, auf den das Fass auch abgestellt werden kann, bevor die unter Iris verspannt und das Fass angehoben wird. Vorzugsweise ist die untere Iris höhenverstellbar ausgebildet. Insbesondere ist eine teleskopierbare Hubeinrichtung für die Höhenverstellung der unteren Iris bzw. zum Anheben des Fasses im Traggestell vorgesehen. Das Fass kann somit an seinem unteren Rand sicher fixiert und angehoben werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist eine derart gebildete obere Iris höhenverstellbar ausgebildet. Vorzugsweise wird die obere Iris verfahrensgemäß angehoben und danach über dem Fass abgesenkt und zugespannt. Für die Höhenverstellung der oberen Iris sind vorzugsweise Hydraulikzylinder vorgesehen. Vorzugsweise sind sowohl die obere Iris als auch die untere Iris vorhanden. Wenn die obere Iris angehoben ist, kann das Fass leicht unter der oberen Iris bzw. auf oder in der unteren Iris abgestellt werden. Beispielsweise wird das Fass abgestellt, nachfolgend die untere Iris nach oben gefahren, bis die Auflage mit dem Fass in Kontakt kommt, und deren Öffnung durch Schwenken ihrer Greifarme verkleinert, bis das Fass fest mittels der unteren Iris gegriffen ist. Nachfolgend wird die obere Iris heruntergefahren und deren Öffnung durch Schwenken ihrer Greifarme verkleinert, bis das Fass auch im Bereich der oberen Iris gegriffen und zentriert ist.
  • Vorzugsweise sind die Kontaktstellen versetzt bezogen auf die Zentrierachse jeweils einer von wenigstens zwei unterschiedlichen Höhen zugeordnet. Beispielsweise sind die Kontaktstellen teilweise auf Höhe der unteren Iris und teilweise auf Höhe der oberen Iris angeordnet. Vorzugsweise sind drei erste Kontaktstellen bezogen auf die Zentrierachse einer selben ersten Höhe zugeordnet. Vorzugsweise sind ferner drei zweite Kontaktstellen bezogen auf die Zentrierachse einer selben zweiten Höhe zugeordnet, die sich von der ersten Höhe unterscheidet.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die Greifmittel eine Fixierraste zum Arretieren der Greifarme auf. Gegebenenfalls sind mehrere Fixierrasten beispielsweise jeweils eine Fixierraste an jeder Iris vorgesehen. Dank der Fixierraste werden die Greifmittel zuverlässig in ihrer Position gehalten, wenn das Fass gegriffen und fixiert ist. Ferner ermöglicht die Fixierraste auf Wunsch ein einfaches Lösen der Greifmittel vom Fass.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Vorrichtung Hubmittel auf zum Anheben des gegriffenen und zentrierten Fasses, insbesondere mittels der unteren Iris. Dabei sind die Hubmittel dazu ausgebildet, das Fass unabhängig von seiner Fasshöhe, die aus einem Bereich zulässiger Fasshöhen gewählt ist, insbesondere mittels der teleskopierbaren Hubeinrichtung, auf eine definierte Hubposition der Vorrichtung anzuheben. Das Fass ist dabei als auf der Hubposition liegend definiert, wenn ein Schnittpunkt der Fassachse mit dem Fassdeckel des Fasses diese Hubposition einnimmt. Zulässige Fasshöhen liegen insbesondere zwischen 300 und 1.000 mm, bevorzugt zwischen 400 und 800 mm. Dadurch, dass jedes Fass immer dieselbe Hubposition einnimmt, befindet sich die Deckelöffnung bzw. der Mittelpunkt der Deckelöffnung für jedes Fass immer an selber Stelle, bevor ein Traggestell mit der oberen und der unteren Iris und mit dem Fass vorzugsweise angehoben, geschwenkt und seitlich verfahren wird, bis das Fass mit einer definierten Einschublänge in den Arbeitsbereich hineinragt bzw. eine definierte Einschubposition einnimmt. Insbesondere beträgt eine Einschublänge des Fasses in den Arbeitsbereich zwischen 100 und 300 mm, bevorzugt 200 mm.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist die Vorrichtung weitere Hubmittel auf, die dazu ausgebildet sind, das Traggestell, insbesondere mit dem Fass, anzuheben.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist die Vorrichtung ferner Schwenkmittel auf, die dazu ausgebildet sind, das Traggestell, insbesondere mit dem Fass, um eine horizontale Achse zu schwenken. Dadurch können Gebinde dem Fass später leichter entnommen werden. Dank der vor dem Schwenken unabhängig vom Durchmesser und von der Höhe des Fasses eingenommenen Hubposition ist die danach erreichte Einschubposition immer dieselbe.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung weist die Vorrichtung Verschiebemittel auf, die dazu ausgebildet sind, das Traggestell, insbesondere mit dem Fass, nach dem Schwenken so weit parallel zur mitgeschwenkten Zentrierachse zu verschieben, bis das Fass die Einschubposition einnimmt. Insbesondere kann das Fass somit horizontal dem Arbeitsbereich zugeführt werden, wenn die Schwenkmittel das Fass zuvor um 90° Grad geschwenkt haben.
  • Weitere Ausführungsformen ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus dem anhand der Zeichnungen beschriebenen Ausführungsbeispiel. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 Teile einer Vorrichtung zum Positionieren eines Fasses gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung in perspektivischer Darstellung;
  • 2 Greifmittel der Vorrichtung des Ausführungsbeispiels gemäß 1 und ein zu greifendes Fass in perspektivischer Darstellung;
  • 3 Teile der Vorrichtung des Ausführungsbeispiels gemäß 1 mit dem zentriert verspannten und angehobenen Fass gemäß 2 in perspektivischer Darstellung und
  • 4 eine Arbeitsplatzanordnung mit einer Vorrichtung zur Positionierung des Fasses gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung in vereinfachter Darstellung von der Seite.
  • 1 zeigt Teile einer Vorrichtung mittels der ein Fass positioniert werden kann. Insbesondere kann mittels der Vorrichtung das Fass unabhängig von seinem Umfang bzw. Durchmesser, der aus einem Bereich zulässiger Umfänge bzw. Durchmesser gewählt ist, auf vorteilhafte Weise gegriffen, angehoben und derart einem als Reinraum ausgebildeten Arbeitsbereich zugeführt werden, dass gesundheitsgefährdende Substanzen aus diesem Fass innerhalb des Arbeitsbereiches aus diesem Fass entnommen und beispielsweise umgefüllt werden können.
  • Die Vorrichtung weist daher Greifmittel 2 zum Greifen des Fasses auf. Mittels der Greifmittel 2 wird von der Vorrichtung eine Zentrierachse 4 bereitgestellt, die unabhängig von der Größe des zu greifenden Fasses festgelegt bzw. definiert ist. Die Greifmittel sind dazu ausgebildet, das Fass unabhängig von seinem Umfang bzw. Durchmesser derart an seinem Umfang zu greifen, dass das Fass dabei in Bezug auf die Zentrierachse 4 der Vorrichtung zentriert wird. Hierfür weisen die Greifmittel 2 eine untere Iris 6 mit einem ersten unteren Greifarm 8, einem zweiten unteren Greifarm 10, einen dritten unteren Greifarm 12 und einem Distanzhalter 14 sowie eine obere Iris 16 mit einem ersten oberen Greifarm 18, einem zweiten oberen Greifarm 20 und einem dritten oberen Greifarm 22 auf. Ferner weist die untere Iris 6 eine kreisförmig ausgebildete untere Tragfläche 24 und einen gegenüber der unteren Tragfläche 24 um die Zentrierachse 4 verschwenkbaren unteren Verstellring 26 auf, an dem ein unterer Handgriff 28 angeordnet ist. Der Distanzhalter 14 ist auf der unteren Tragfläche 24 angeordnet, um das jeweilige Fass darauf absetzen zu können. Zunächst ist daher der Distanzhalter 14 eine Auflage für das Fass. Nach dem Verspannen der unteren Iris 6 bilden die Greifarme 8, 10, 12 alleine oder ergänzend die Auflage für das Fass.
  • Die unteren Greifarme 8, 10 und 12 sind einerseits schwenkbar gegenüber der unteren Tragfläche 24 an der unteren Tragfläche 24 gelagert. Andererseits sind die unteren Greifarme 8, 10 und 12 mittels radial in Bezug auf die untere Iris 6 und die Zentrierachse 4 ausgerichteten Nuten am unteren Verstellring 26 geführt. Durch Verschwenken des unteren Verstellrings 26 mittels des unteren Handgriffs 28 gegenüber der unteren Tragfläche 24 können daher die unteren Greifarme 8, 10 und 12 ebenfalls verschwenkt werden, um eine untere Öffnung 30, die über der unteren Tragfläche 24 von der unteren Iris 6 gebildet wird, zum Greifen des Fasses zu verkleinern und das Fass dabei zugleich in Bezug auf die Zentrierachse 4 zu zentrieren.
  • Die obere Iris 16 stellt entsprechend eine obere Öffnung 32 für das Fass bereit, die entsprechend verkleinert werden kann. Hierfür weist die obere Iris 16 analog zur unteren Tragfläche 24 der unteren Iris 6 einen oberen Tragring 34 sowie ein gegenüber dem oberen Tragring 34 um die Zentrierachse 4 verschwenkbaren oberen Verstellring 36 auf. Die oberen Greifarme 18, 20 und 22 sind wiederum jeweils einerseits um vertikale Schwenkachsen gegenüber dem oberen Tragring 34 und andererseits durch in Bezug auf die Zentrierachse 4 radiale Nuten am oberen Verstellring 36 gelagert. Ein Verstellen der oberen Öffnung 32 ist mittels eines am oberen Verstellring 36 angeordneten oberen Handgriffs 38 möglich. Alternativ oder zusätzlich zu den Handgriffen 28 und 38 kann auch eine automatische, insbesondere motorische, Verstellung der unteren Iris 6 bzw. der oberen Iris 16 vorgesehen sein.
  • Die untere Iris 6 weist eine untere Fixierraste 40 auf, mittels der die untere Iris 6 in ihrer jeweils eingestellten Weite der unteren Öffnung 30 fixiert werden kann. Insbesondere fixiert die untere Fixierraste den unteren Verstellring 26 relativ zur unteren Tragfläche 24. Analog hierzu weist die obere Iris 16 eine obere Fixierraste 42 zum Fixieren des oberen Verstellrings 36 gegenüber dem oberen Tragring 34 bzw. zum Fixieren der oberen Greifarme 18, 20, 22 in ihrer jeweils eingenommenen Position auf, um die Größe der oberen Öffnung 32 festzusetzen. Zum Lösen des Fasses aus der mittels den Greifmitteln 2 bereitgestellten Spannung können die Fixierrasten 40 und 42 leicht durch Ziehen jeweils eines nicht dargestellten Splintes gelöst werden.
  • Auf einem Traggestell 44 ist eine beispielsweise als Hydraulikzylinder ausgebildete oder pneumatisch betriebene teleskopierbare Hubeinrichtung 46 angeordnet, die an der unteren Tragfläche 24 angreift, um die untere Iris 6 anheben oder absenken zu können. Hubmittel 47 der Vorrichtung können somit mittels der teleskopierbaren Hubeinrichtung 46 das Fass anheben. In der Darstellung gemäß 1 befindet sich die untere Iris in ihrer unteren Position. Die obere Iris 16 ist ebenfalls in ihrer unteren Position dargestellt. Dabei ist die obere Iris 16 mittels des oberen Tragrings 34 an einer ersten Führungsschiene 48, einer zweiten Führungsschiene 50 und einer dritten Führungsschiene 52 befestigt. Die Führungsschienen 48, 50 und 52 sind jeweils teleskopartig ausziehbar bzw. verfahrbar und stellen dabei eine Führung der oberen Iris 16 parallel zur Zentrierachse 4 bereit. In parallel zu den Führungsschienen 48, 50 und 52 angeordneten Vierkantrohren des Traggestells 44 sind hydraulische Zylinder oder andere Verstellmittel für die Höhenverstellung der oberen Iris angeordnet.
  • 2 veranschaulicht die Höhenverstellbarkeit der oberen Iris 16 mittels den Führungsschienen 48, 50 und 52 aus der Anordnung gemäß 1. Gleiche Bezugszeichen in den Figuren bezeichnen gleiche Bauteile. Die obere Iris 16 ist in einer oberen Position dargestellt, in der die Führungsschienen 48, 50 und 52 ausgefahren sind. Insbesondere sind obere Teile 54, 56 und 58 gegenüber unteren Teilen 60, 62 und 64 der Führungsschienen 48, 50 und 52 parallel zur Zentrierachse 4 gegenüber der Darstellung von 1 verschoben. Dabei sind die unteren Teile 60, 62 und 64 mit dem hier nicht dargestellten Traggestell 44 fest verbunden, wohingegen die oberen Teile 54, 56 und 58 fest mit der oberen Iris 16 verbunden sind.
  • Die obere Iris 16 wird beispielsweise angehoben bzw. in die dargestellte Position gemäß 2 gebracht, wenn ein Fass, wie das beispielhaft dargestellte Fass 66, mittels den Greifmitteln 2 gegriffen oder nach Lösen aus der Umklammerung bzw. Verspannung wieder der Vorrichtung entnommen werden soll.
  • Das Fass 66 weist einen zylindrischen Umfang 68, einen Fassdeckel 70 und eine Fassachse 72 auf, die hier noch neben der Zentrierachse 4 liegen kann, beim Greifen des Fasses 66 jedoch durch das Zentrieren des Fasses 66 mit der Zentrierachse 4 zur Deckung gebracht wird.
  • 3 zeigt die Vorrichtung des Ausführungsbeispiels gemäß 1 zusammen mit dem Fass 66 gemäß 2, welches von den Greifmitteln 2 gegriffen, zentriert und angehoben ist. Insbesondere fällt die Fassachse 72 mit der Zentrierachse 4 zusammen. Die Anordnung gemäß 2 wird dadurch in eine Anordnung, wie hier in 3 dargestellt, überführt, so dass zunächst das Fass 66 auf den Distanzhalter 14 aufgesetzt wird. Nachfolgend wird die untere Iris 6 mittels des unteren Handgriffs 28 verengt, so dass das Fass 66 nachfolgend auf Abschnitten der unteren Greifarme 8, 10, 12 aufliegt und gegriffen und fixiert ist. Mittels der teleskopierbaren Hubeinrichtung 46 wird das Fass 66 soweit angehoben, dass der Fassdeckel 70 eine vorbestimmte Hubposition 73 erreicht. Zum zusätzlichen Fixieren und Zentrieren des Fasses wird das Fass zuvor oder danach mittels der oberen Iris 16 gegriffen und fixiert. Hierzu wird die obere Iris 16 von der angehobenen Position gemäß 2 an den Führungsschienen 48, 50 und 52 heruntergefahren. Insbesondere wird die obere Iris 16 soweit heruntergefahren, bis der Fassdeckel 70 die obere Iris 16 um eine definierte Höhe überragt.
  • 4 zeigt eine Arbeitsplatzanordnung 74 mit der Vorrichtung des Ausführungsbeispiels gemäß den 1, 2 und 3 in vereinfachter Darstellung. Die Hubmittel 47 der Vorrichtung weisen Schwenkmittel 76 mit einer Schwenkachse 78 auf, um welche die Anordnung gemäß 3 schwenkbar gelagert ist. In der Darstellung gemäß 4 ist die Anordnung gemäß 3 gegenüber der Darstellung in 3 um 90° Grad geschwenkt, so dass die Zentrierachse 4 und die Fassachse 72 horizontal ausgerichtet sind. Alternativ zur Darstellung gemäß 4 liegt die Schwenkachse 78 auf der Zentrierachse 4 und kann mittels weiteren Hubmitteln angehoben und mittels Verschiebemitteln horizontal verschoben werden.
  • Die Arbeitsplatzanordnung 74 weist einen als Reinraum ausgebildeten Arbeitsbereich 80 auf, der zur Betrachterseite bzw. Bedienerseite durch einen Luftvorhang 82 von der Umgebung getrennt wird. Insbesondere sorgt eine lineare Luftströmung, die abgesaugt wird, dafür, dass Gase oder Stäube aus dem Arbeitsbereich 80 nicht in die Umgebung gelangen. Alternativ oder zusätzlich ist der Bediener durch wenigstens ein mechanisches Trennelement, beispielsweise eine verschiebbare Glasscheibe mit Durchgriffen bzw. Handschuhen für die Hände des Bedieners, vom Arbeitsbereich 80 getrennt. Darüber hinaus weist der Arbeitsbereich 80 eine Begrenzung 84 mit einer Öffnung 86 auf. Die Begrenzung 84 ist zum Umfang 68 des Fasses 66 in der Öffnung 86 mittels einer als Ringdichtung ausgebildeten Dichtung 88 abgedichtet.
  • Zum Einbringen des Fassdeckels 70 in den Arbeitsbereich 80 wird das Fass 66 nach dem Schwenken in die Horizontale mittels den Verschiebemitteln teilweise durch die Öffnung 86 geschoben. Die Öffnung 86 wird nachfolgend mittels der Dichtung 88 abgedichtet.
  • Das Fass 66 bzw. ein Schnittpunkt der Fassachse 72 mit dem Fassdeckel 70 befindet sich in der Darstellung gemäß 4 in einer Einschubposition 90, die für jedes für die Vorrichtung zulässige Fass 66 unabhängig vom Durchmesser bzw. Umfang 68 sowie unabhängig von der Höhe des Fasses 66 identisch bezogen auf den Arbeitsbereich 80 bzw. die Arbeitsplatzanordnung 74 ist. Die Erfindung ermöglicht es somit, das Fass 66 auf einfache Weise mittig durch die Öffnung 86 hindurchragen zu lassen, so dass die Dichtung 88 vorteilhaft die Öffnung 86 zwischen dem Umfang 68 des Fasses 66 und der Begrenzung 84 abdichten kann. Ferner ragt das Fass 66 unabhängig von seiner Höhe immer gleich weit, vorzugsweise ca. 200 mm, in den Arbeitsbereich 80 hinein, so dass auch der Fassdeckel 70 vorzugsweise automatisiert auf einfache Weise geöffnet werden kann.

Claims (14)

  1. Arbeitsplatzanordnung, mit einem gegenüber der Umgebung durch zumindest einen Luftvorhang (82) und/oder zumindest ein mechanisches Trennelement abtrennbaren Arbeitsbereich (80), dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplatzanordnung (74) eine dem Arbeitsbereich (80) zugeordnete Vorrichtung zum Positionieren eines Fasses (66) aufweist, mittels der das Fass (66) zumindest teilweise durch eine Öffnung (86) in einer Begrenzung (84) des Arbeitsbereiches (80) hindurchragend positionierbar ist, wobei die Vorrichtung zum Positionieren eines Fasses (66) ein Traggestell (44) und am Traggestell (44) angeordnete Greifmittel (2) zum Greifen des Fasses (66) aufweist und wobei die Greifmittel (2) dazu ausgebildet sind, das Fass (66) unabhängig von seinem Umfang (68), der aus einem Bereich zulässiger Umfänge gewählt ist, derart an seinem Umfang (68) zu greifen, dass das Fass (66) dabei in Bezug auf eine unabhängig vom Umfang (68) definierte Zentrierachse (4) des Traggestells (44) zentriert wird.
  2. Arbeitsplatzanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifmittel (2) mehrere schwenkbare Greifarme (8, 10, 12, 18, 20, 22) aufweisen, die jeweils durch Schwenken mit dem Fass (66) an seinem Umfang (68) kontaktierbar sind, um das Fass (66) zu greifen und zu zentrieren.
  3. Arbeitsplatzanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils mehrere, insbesondere drei oder vier, der Greifarme (8, 10, 12, 18, 20, 22) zusammen eine Iris (6, 16) mit einer Öffnung (30, 32) für das Fass (66) bilden, die zum Greifen und Zentrieren des Fasses (66) durch Schwenken dieser Greifarme (8, 10, 12, 18, 20, 22) verkleinerbar ist.
  4. Arbeitsplatzanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine derart gebildete untere Iris (6) eine Auflage für das Fass (66) aufweist und höhenverstellbar ausgebildet ist.
  5. Arbeitsplatzanordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine derart gebildete obere Iris (16) höhenverstellbar ausgebildet ist.
  6. Arbeitsplatzanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifmittel (2) eine Fixierraste (40, 42) zum Arretieren der Greifarme (8, 10, 12, 18, 20, 22) aufweisen.
  7. Arbeitsplatzanordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Hubmittel (47) zum Anheben des gegriffenen und zentrierten Fasses (66) aufweist, die dazu ausgebildet sind, das Fass (66) unabhängig von seiner Fasshöhe, die aus einem Bereich zulässiger Fasshöhen gewählt ist, auf eine definierte Hubposition des Traggestells (44) anzuheben, bei der ein Schnittpunkt der Fassachse (72) mit einem, insbesondere oberen, Fassdeckel (70) des Fasses (66) diese Hubposition einnimmt.
  8. Verfahren zum Positionieren eines Fasses (66), wobei Greifmittel (2) einer Vorrichtung zum Positionieren des Fasses (66), die an einem Traggestell (44) der Vorrichtung angeordnet sind, das Fass (66) greifen, und wobei die Greifmittel (2) das Fass (66) unabhängig von seinem Umfang (68), der aus einem Bereich zulässiger Umfänge gewählt ist, derart an seinem Umfang (68) greifen, dass das Fass (66) dabei in Bezug auf eine unabhängig von Umfang (68) definierte Zentrierachse (4) des Traggestells (44) zentriert wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Fass (66) zumindest teilweise durch eine Öffnung (86) in einer Begrenzung (84) eines Arbeitsbereiches (80) hindurchragend positioniert wird, wobei dieser Arbeitsbereich (80) gegenüber der Umgebung durch zumindest einen Luftvorhang (82) und/oder ein mechanisches Trennelement abgetrennt ist.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere schwenkbare Greifarme (8, 10, 12, 18, 20, 22) der Greifmittel (2) jeweils durch Schwenken das Fass (66) an seinem Umfang (68) kontaktieren, um das Fass (66) zu greifen und zu zentrieren.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere, insbesondere drei oder vier, der Greifarme (8, 10, 12, 18, 20, 22) zusammen eine Iris (6, 16) mit einer Öffnung (30, 32) für das Fass (66) bilden, die zum Greifen und Zentrieren des Fasses (66) durch Schwenken dieser Greifarme (8, 10, 12, 18, 20, 22) verkleinert wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Fass (66) auf einer Auflage einer derart gebildeten unteren Iris (6) aufliegt und die untere Iris (6) in ihrer Höhe verstellbar wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine derart gebildete obere Iris (16) in ihrer Höhe verstellt wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifarme (8, 10, 12, 18, 20, 22) mittels einer Fixierraste (40, 42) arretiert werden.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass Hubmittel (47) der Vorrichtung das gegriffene und zentrierte Fass (66) unabhängig von seiner Fasshöhe, die aus einem Bereich zulässiger Fasshöhen gewählt ist, auf eine definierte Hubposition des Traggestells (44) anheben, bei der ein Schnittpunkt der Fassachse (72) mit einem, insbesondere oberen, Fassdeckel (70) des Fasses (66), diese Hubposition einnimmt.
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