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Die Erfindung betrifft ein Haushaltskältegerät, aufweisend einen wärmeisolierenden Innenbehälter, der ausgebildet ist, wenigstens einen Lagerraum für Kältegut zu begrenzen, einen im Innenbehälter an gegenüberliegenden, von dem Innenbehälter lösbaren Tragleisten gelagerten Fachboden, der eine hintere Tragplatte und eine vordere Tragplatte umfasst, die ausgebildet ist, in einer ersten Stellung sich an die hintere Tragplatte zur Bildung einer durchgehenden Abstellfläche auf gleicher Ebene anzuschließen und in einer zweiten Stellung mit der hinteren Tragplatte zumindest teilweise oder vollständig zu überlappen.
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Es sind Kältegeräte bekannt, bei denen eine vordere Teilplatte einer zweigeteilten Abstellplatte getrennt von einer hinteren Teilplatte entnehmbar oder in eine mit der hinteren Teilplatte überlappende Stellung verschiebbar ist, um in einem vorderen Bereich einer Lagerkammer des Kältegeräts zwei normalerweise durch die Abstellplatte voneinander getrennte Fächer zu vereinigen und so Platz für die Unterbringung von Kühlgut zu schaffen, das höher ist als jedes einzelne der beiden Fächer. Um die Unterteilung auch in einem hinteren Bereich des Innenraums zu beseitigen, ist es bei einem solchen herkömmlichen Kältegerät notwendig, die hintere Teilplatte auszubauen. Dies ist vor allem dann lästig, wenn ein vorderer Bereich der Lagerkammer bereits mit hochformatigem Kühlgut belegt ist, das ausgeräumt werden muss, bevor die hintere Teilplatte entfernt werden kann.
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Die
DE 10 2009 046 027 A1 beschreibt deshalb ein Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, mit einer Abstellplatte, die in wenigstens eine hintere Teilplatte und eine zwischen einer auseinander gezogenen und einer mit der hinteren Teilplatte überlappenden Stellung verschiebbare vordere Teilplatte unterteilt ist, wobei die Teilplatten aus der überlappenden Stellung heraus um eine horizontale Achse schwenkbar sind.
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Die Aufgabe der Erfindung ist es, ein im Innenbehälter an gegenüberliegenden Tragleisten gelagerten Fachboden, der eine hintere Tragplatte und eine vordere Tragplatte umfasst anzugeben, bei dem der komplette Fachboden mit den Tragleisten und den beiden Tragplatten auf einfache Weise im Innenbehälter höhenversetzt werden kann.
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Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein Haushaltskältegerät, aufweisend einen wärmeisolierenden Innenbehälter, der ausgebildet ist, wenigstens einen Lagerraum für Kältegut zu begrenzen, und der zwei gegenüberliegende Seitenwände aufweist, die mit Haltern versehen sind, des Weiteren aufweisend einen Fachboden, der eine erste separate Tragleiste und eine zweite separate Tragleiste umfasst, die einerseits ausgebildet sind, in einer in den Lagerraum eingesetzten Position an den Haltern des Innenbehälters lösbar gehalten zu werden und andererseits ausgebildet sind, eine hintere Kühlgutlagerplatte und eine vordere Kühlgutlagerplatte an den beiden Tragleisten derart gegeneinander verstellbar zu lagern, dass die vordere Kühlgutlagerplatte in einer ersten Stellung sich an die hintere Kühlgutlagerplatte zur Bildung einer durchgehenden Lagerfläche auf gleicher Ebene anschließt und in einer zweiten Stellung mit der hinteren Kühlgutlagerplatte zumindest teilweise oder vollständig überlappt, des Weiteren aufweisend einen die Tragleisten verbindenden Bügel, der ausgebildet ist, den die separaten Tragleisten, sowie die hintere Kühlgutlagerplatte und die vordere Kühlgutlagerplatte umfassenden Fachboden zusammenzuhalten.
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Die Halter können beispielsweise von am Innenbehälter angezogenen Seitenwandabschnitten gebildet werden, die entweder als Vorsprünge oder als Rücksprünge ausgeführt sein können. Die Halter können demgemäß, wie bei dem Fachmann von gängigen Kältegeräte bekannten nutenartigen Rücksprüngen oder leistenartigen Vorsprüngen gebildet werden. Die Halter können sich zumindest im Wesentlichen oder vollständig über die gesamte Tiefe des Innenbehälters in horizontalen Ebenen ggf. mehrfach beabstandet übereinander liegend erstrecken.
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Die Tragleisten können schienenartig ausgeführt sein und in Größe und Gestalt an die Halter derart angepasst sein, dass die Tragleisten mit einem von diesen umfassten Halteabschnitt sich insbesondere formschlüssig mit den Haltern verbinden können. In einer einfachen Ausführung liegen die Halteabschnitte der Tragleisten einfach auf simsartigen Vorsprüngen der Halter auf oder die Halteabschnitte der Tragleisten fügen sich formschlüssig ggf. klemmend in nutenartige Rücksprünge der Halter ein.
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An den Tragleisten können Führungen vorgesehen sein, an denen einerseits die hintere Kühlgutlagerplatte schwenkbar gelagert ist und andererseits die vordere Kühlgutlagerplatte unter oder über die hintere Kühlgutlagerplatte schiebbar, schwenkbar und/oder klappbar gelagert ist.
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Der Fachboden kann dabei eine Baueinheit von hinterer Kühlgutlagerplatte, vorderer Kühlgutlagerplatte und den beiden gegenüberliegenden, die beiden Kühlgutlagerplatte einfassenden Tragleisten bilden.
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Der Bügel kann ausgebildet sein, beiden gegenüberliegenden Tragleisten in einem solchen Abstand voneinander zusammen zu halten, in dem die hintere Kühlgutlagerplatte und die vordere Kühlgutlagerplatte auch bei aus dem Innenbehälter entnommenem Fachboden zwischen den Tragleisten insbesondere verliersicher gelagert sind.
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Der Bügel ist also ausgebildet, die beiden separaten Tragleisten mit der hinteren Kühlgutlagerplatte und der vorderen Kühlgutlagerplatte in einem die Funktion der beiden Kühlgutlagerplatte erhaltenen Verbund zu halten. Dadurch kann der Fachboden als eine Baueinheit aus einer im Innenbehälter gelagerten Höhenlage herausgenommen werden, ggf. auf einer anderen Höhenlage wieder in den Innenbehälter eingesetzt werden, ohne dass der Fachboden in seine Einzelteile von linker Tragleiste, rechter Tragleiste, hinterer Kühlgutlagerplatte und vorderer Kühlgutlagerplatte zerlegt werden muss. Auch kann auf einen dauerhaft festen Verbund verzichtet werden, wie es beispielsweise bei einer fest umspritzten Glasplatte der Fall ist. Mittels des erfindungsgemäßen Bügels kann also der Fachboden zwar einerseits als Verbund auf einfache Weise entnommen oder in der Höhe versetzt werden, jedoch kann der Fachboden andererseits auch, beispielsweise zu Reinigungszwecken in seine Einzelteile von linker Tragleiste, rechter Tragleiste, hinterer Kühlgutlagerplatte und vorderer Kühlgutlagerplatte zerlegt, insbesondere demontiert werden, indem der erfindungsgemäße Bügel entfernt wird. Insoweit kann der Bügel lösbar mit den beiden Tragleisten verbunden sein.
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Der Bügel kann ausgebildet sein, die beiden Tragleisten an der hinteren Kühlgutlagerplatte und/oder an der vorderen Kühlgutlagerplatte zu halten. Um die hintere Kühlgutlagerplatte und die vordere Kühlgutlagerplatte an den beiden Tragleisten derart gegeneinander verstellbar zu lagern, dass die vordere Kühlgutlagerplatte in einer ersten Stellung sich an die hintere Kühlgutlagerplatte zur Bildung einer durchgehenden Lagerfläche auf gleicher Ebene anschließt und in einer zweiten Stellung mit der hinteren Kühlgutlagerplatte zumindest teilweise oder vollständig überlappt, können die beiden Tragleisten entsprechend gestaltete Führungen, insbesondere Nuten aufweisen. Der Bügel kann also ausgebildet sein, die beiden Tragleisten in geeigneter Weise formschlüssig mit der hinteren Kühlgutlagerplatte und/oder an der vorderen Kühlgutlagerplatte in Eingriff zu halten, so dass die Kühlgutlagerplatten nicht von den Tragleisten abfallen können, auch wenn der Verbund des Fachbodens aus dem Innenbehälter entnommen ist.
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Alternativ oder ergänzend kann der Bügel ausgebildet sein, die beiden Tragleisten von gegenüberliegenden Seiten aus gegen die hintere Kühlgutlagerplatte und die vordere Kühlgutlagerplatte zu drücken. Der Bügel kann also als eine Federbügel ausgebildet sein, der die beiden Tragleisten gegen die gegenüberliegenden Seitenkanten der hinteren Kühlgutlagerplatte und vorderen Kühlgutlagerplatte presst. Statt direkt gegen Seitenkanten der hinteren Kühlgutlagerplatte und vorderen Kühlgutlagerplatte zu drücken, kann der Bügel die Tragleisten auch gegen separate zusätzliche Leisten oder angespritzte Randeinfassungen drücken, die fest mit der hinteren Kühlgutlagerplatte und/oder vorderen Kühlgutlagerplatte verbunden sind.
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In allen Ausführungen kann der Bügel einen mit der einen Tragleiste verbundenen ersten Schenkel, einen mit der anderen Tragleiste verbundenen zweiten Schenkel und einen den ersten Schenkel mit dem zweiten Schenkel verbindenden Mittenstegabschnitt aufweisen. Der Mittenstegabschnitt ist dabei ausgebildet, den ersten Schenkel und den zweiten Schenkel in einem festen Abstand voneinander festzuhalten. Die beiden Schenkel können insbesondere parallel zueinander ausgerichtet sein, sich in einem festen Abstand voneinander befinden und sich in einem insbesondere rechten Winkel zur Längserstreckung des Mittenstegabschnitts von dem Mittenstegabschnitt wegerstrecken.
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Generell kann der Bügel von einem U-förmig gebogenen Draht gebildet werden. Der Draht kann aus einem biegesteifen, insbesondere federelastischen Stahl gefertigt sein. Der Draht kann grundsätzlich jede beliebige Querschnittsform aufweisen.
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Der Bügel, insbesondere der Mittenstegabschnitt kann in allen Ausführungen zur Bildung eines Schwenklagers, an dem die hintere Kühlgutlagerplatte um eine horizontale Achse klappbar gelagert ist, jedoch insbesondere einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen. Aufgrund des kreisförmigen Querschnitts des Mittenstegabschnitts des Bügels kann beispielsweise die hinteren Kühlgutlagerplatte schwenkbar auf dem Mittenstegabschnitt gelagert sein.
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In allen Ausführungen kann an der einen Tragleiste ein erster Haltearm schwenkbar gelagert sein, insbesondere an dem Bügel bzw. dem Mittenstegabschnitt des Bügels schwenkbar gelagert sein, an dem ein seitlicher Randabschnitt der hinteren Kühlgutlagerplatte gelagert, insbesondere befestigt ist und an der anderen Tragleiste kann ein zweiter Haltearm schwenkbar gelagert sein, insbesondere an dem Bügel bzw. dem Mittenstegabschnitt des Bügels schwenkbar gelagert sein, an dem ein gegenüberliegender seitlicher Randabschnitt der hinteren Kühlgutlagerplatte gelagert, insbesondere befestigt ist. Die beiden schwenkbar gelagerten Haltearm tragen insoweit die hintere Kühlgutlagerplatte und lagern diese schwenkbar bezüglich der beiden Tragleisten. Mit anderen Worten kann die hintere Kühlgutlagerplatte durch Schwenken der beiden Haltearme aus einer horizontalen Lage in eine vertikal Lage geklappt werden.
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Der erste Haltearm und/oder der zweite Haltearm kann ausgebildet sein, die hintere Kühlgutlagerplatte zusammen mit der vorderen Kühlgutlagerplatte zu verschwenken. An den beiden Haltearme können dazu Führungen ausgebildet sein, in denen die vordere Kühlgutlagerplatte in einer mit der hinteren Kühlgutlagerplatte überlappenden Position gemeinsam mit der hinteren Kühlgutlagerplatte aus einer horizontalen Lage in eine vertikal Lage geklappt werden kann.
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Der erste Haltearm und/oder der zweite Haltearm kann dazu Führungen aufweisen, in denen die sich mit der hinteren Kühlgutlagerplatte überlappende vordere Kühlgutlagerplatte gehalten, insbesondere verschiebbar geführt ist.
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Der erste Haltearm und der zweite Haltearm können jeweils einen Fixiervorsprung aufweisen, der in einer die hintere Kühlgutlagerplatte in eine horizontale Ausrichtung verschwenkten Lage des jeweiligen Haltearms jeweils in eine Ausnehmung an der zugeordneten Tragleiste formschlüssig eingreift. Mittels der Fixiervorsprünge können die beiden Tragleisten von einem unerwünschten Auseinanderschwenken gehindert werden, bei dem die Gefahr bestünde, dass die insbesondere vordere Kühlgutlagerplatte aus der Lagerung an den beiden Tragleisten herausfallen könnte. Aufgrund der festen Verbindung der gegenüberliegenden Fixiervorsprünge über die hintere Kühlgutlagerplatte sind die beiden Tragleisten zusätzlich in ihrem Abstand, insbesondere in dem Abstand der der Schenkel des Bügels fixiert.
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In allen Ausführungen kann die vordere Kühlgutlagerplatte ein Schwenklager, insbesondere in Form eines Drehstabes aufweisen, durch das die vordere Kühlgutlagerplatte sowohl schwenkbar, als auch verschiebbar zwischen den beiden Tragleisten geführt, insbesondere gelagert ist. Die vordere Kühlgutlagerplatte kann dazu beispielsweise ein oder mehrere Lageraugen aufweisen, welche auf dem Drehstab drehbar gelagert sind, oder aber starr mit dem Drehstab verbunden sind, wobei dann die gegenüberliegenden, von einander wegweisenden Endabschnitte des Drehstabes in Widerlager an dem Tragleisten drehbar gelagert sein können. In allen Varianten können die gegenüberliegenden, von einander wegweisenden Endabschnitte des Drehstabes dann auch in Führungen bzw. Nuten der Tragleisten verschiebbar gelagert sein.
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Generell kann der Bügel einen mit der einen Tragleiste verbundenen ersten Schenkel und einen mit der anderen Tragleiste verbundenen zweiten Schenkel aufweisen, wobei die beiden Schenkel oder zumindest jeweils ein Abschnitt der beiden Schenkel in einem von der parallelen Ausrichtung abweichenden Winkel zueinander ausgerichtet sind, um in einer im Innenbehälter gelagerten Position des Fachbodens die Tragleisten mit Federkraft gegen die Halter des Innenbehälters zu drücken. Mittels der sich abspreizenden Schenkel werden die Tragleisten gegen die Halter, insbesondere in Nuten des Innenbehälter durch Federkraft gedrückt, so dass ein unbeabsichtigtes Lösen der Tragleisten von den Haltern verhindert oder zumindest das Risiko eines unbeabsichtigten Lösens vermindert ist.
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In allen Ausführungen kann eine vordere Stirnkante der hinteren Kühlgutlagerplatte einen Vorsprung, insbesondere einen sich über die gesamte Breite der Stirnkante erstreckende Vorsprungskante aufweisen, die sich in der ersten Stellung, in der sich die vordere Kühlgutlagerplatte an die hintere Kühlgutlagerplatte zur Bildung einer durchgehenden Lagerfläche auf gleicher Ebene anschließt, in eine korrespondierende Nut der vorderen Kühlgutlagerplatte einfügt. So kann ein unbeabsichtigtes Schwenken der hinteren Kühlgutlagerplatte aus der vertikalen Ausrichtung in eine aufgeklappte Orientierung verhindert oder zumindest das Risiko eines unbeabsichtigten Schwenkens reduziert werden.
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Mit den beschriebenen erfindungsgemäßen technischen Lösungen kann ggf. eine verbesserte Bedienbarkeit für den Kunden bei der Verstauung einer nicht gebrauchten Kühlgutlagerplatte, insbesondere Glasplatte im Innenraum des Kühlbereichs erreicht werden, ohne diese Kühlgutlagerplatte, insbesondere Glasplatte aus dem Kühlraums entnehmen zu müssen.
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Der oben beschriebene Fachboden kann auch als Garagenplatte bezeichnet werden. Dabei kann es sich zum einen um eine Garagenplatte und zusätzlich noch um eine Klappfunktion handeln. Die hintere Hälfte der Garagenplatte kann beispielsweise gemeinsam mit der vorderen Hälfte der Garagenplatte weggeklappt werden. Beispielsweise ein Drahtbügel in U-Form kann dabei mehrere Funktionen erfüllen. Auf die Außenschenkel dieses U-Bügels können Kunststoffteile verrastet werden, welche zur Lagerung im Innenbehälter vorgesehen sein können. Diese Kunststoffteile dienen somit als Lagerteile auf dem Rippenfeld, d.h. auf den Haltern des Innenbehälters. Eine weitere Funktion des U-Bügels kann ein nach außen Drücken der Lagerteile, d.h. der Tragleisten sein, um eine optimale Lagerung der Tragleisten auf dem Rippenfeld, d.h. den Haltern zu gewährleisten. Dies kann erreicht werden durch das Überbiegen der Drahtschenkel. D.h. der Eckwinkel beträgt ca. 95°, der Schenkel ist nach außen gebogen. Eine zusätzliche Funktion ist die Drehachse für die Kühlgutlagerplatte, insbesondere die Glasplatten. Die hintere halbe Glasplatte kann auf den U-Bügel verrastet werden. Der Drahtdurchmesser dient dabei als Drehachse. Die hintere halbe Kühlgutlagerplatte, insbesondere Glasplatte kann zusätzlich in der horizontalen Lage durch eine Rastnase versehen sein, welche in die Seitenteile einrasten. Die Kühlgutlagerplatte, insbesondere Glasplatte ist somit gegen herausfallen gesichert. Somit kann die vordere halbe Kühlgutlagerplatte, insbesondere Glasplatte unter die hintere halbe Kühlgutlagerplatte, insbesondere Glasplatte geschoben und das gesamte System miteinander über den Drahtbügel hochgedreht werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist exemplarisch in den beigefügten schematischen Zeichnungen dargestellt.
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Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht eines Haushaltskältegeräts mit mehreren Kühlgutbehältern und Fachböden,
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2 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Fachbodens mit einer vorderen Kühlgutlagerplatte, die zur Bildung einer durchgehenden Lagerfläche auf gleicher Ebene an einer hinteren Kühlgutlagerplatte anschließt;
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3 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Fachbodens gemäß 2 mit der vorderen Kühlgutlagerplatte in einer angeschwenkten Zwischenstellung;
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4 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Fachbodens gemäß 2 mit der vorderen Kühlgutlagerplatte in einer mit der hinteren Kühlgutlagerplatte vollständig überlappenden Stellung;
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5 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Fachbodens gemäß 2 mit der vorderen Kühlgutlagerplatte und der hinteren Kühlgutlagerplatte in einer aus der Horizontalen in die Vetikale geklappten Stellung;
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6 eine Schnittansicht durch den Fachboden mit der vorderen Kühlgutlagerplatte in der Stellung gemäß 2;
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7 eine Schnittansicht durch den Fachboden mit der vorderen Kühlgutlagerplatte in der Stellung gemäß 3;
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8 eine Schnittansicht durch den Fachboden mit der vorderen Kühlgutlagerplatte in der Stellung gemäß 4;
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9 eine Schnittansicht durch den Fachboden mit der vorderen Kühlgutlagerplatte in der Zwischenstellung zwischen 4 und 5;
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10 eine Schnittansicht durch den Fachboden mit der vorderen Kühlgutlagerplatte in der Stellung gemäß 5;
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11 eine schematische Explosionsdarstellung der Einzelteile eines Fachbodens mit einem erfindungsgemäßen Bügel;
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12 eine perspektivische Ansicht eines beispielhaften Haltearms;
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13 eine perspektivische Ansicht des Fachbodens von unten mit verrasteten Fixiervorsprüngen; und
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14 eine Schnittansicht durch den Fachboden im Bereich einer Vorsprungskante zwischen der hinteren Kühlgutlagerplatte und der vorderen Kühlgutlagerplatte;
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Ein in 1 beispielhaft dargestelltes Haushaltskältegerät 1 weist einen Korpus 2 mit einem Innenbehälter 3 auf. Der Innenbehälter 3 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel in einen oben angeordneten Kühlraum 4 und einen unten angeordneten Gefrierraum 5 aufgeteilt sein. Der Kühlraum 4 dient im Allgemeinen zum frostfreien Kühlen von Kühlgut vorzugsweise bei Temperaturen zwischen plus 4 und plus 8 Grad Celsius. Der Kühlraum 4 kann jedoch auch als Null-Grad-Fach, insbesondere zum Frischhalten von Obst oder Gemüse ausgebildet sein. Der Kühlraum 4 ist bei geöffneter Kühlraumtür 6 zugänglich. Der Gefrierraum 5 dient im Allgemeinen zum Tiefgefrieren von Gefriergut bei ca. minus 18 Grad Celsius. Der Gefrierraum 5 ist bei geöffneter Gefrierraumtür 7 zugänglich. In dem Kühlraum 4 sind mehrere Fachböden 8 gelagert. Zur Lagerung der Fachböden 8 in unterschiedlichen Höhenlagen können an Seitenwänden 9 des Innenbehälters 3 an gegenüberliegenden Seiten mehrere Halter 10 vorgesehen sein. Die Halter 10 können beispielsweise von am Innenbehälter 3 angezogenen Seitenwandabschnitten gebildet werden, die entweder als Vorsprünge oder als Rücksprünge ausgeführt sein können. Die Halter 10 können von nutenartigen Rücksprüngen oder leistenartigen Vorsprüngen gebildet werden. Die Halter 10 können sich zumindest im Wesentlichen oder vollständig über die gesamte Tiefe des Innenbehälters 3 in horizontalen Ebenen ggf. mehrfach beabstandet übereinander liegend erstrecken.
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In der 2 ist eine beispielhafte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fachbodens 8 dargestellt. Der Fachboden 8 gemäß 2 entspricht dabei einem Zusammenbau von Einzelteilen des Fachbodens 8, wie sie beispielsweise in explodierter Darstellung in der 11 gezeigt sind. Der Fachboden 8 umfasst eine erste separate Tragleiste 11 und eine zweite separate Tragleiste 12, eine hintere Kühlgutlagerplatte 13 und eine vordere Kühlgutlagerplatte 14, sowie einen ersten Haltearm 15 und einen zweiten Haltearm 16. Der Fachboden 8 weist außerdem einen Bügel 17 auf, der die Einzelteile des Fachbodens 8 zusammenhält.
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Die erste separate Tragleiste 11 und die zweite separate Tragleiste 12 sind einerseits ausgebildet, in einer in den Lagerraum eingesetzten Position an den Haltern 10 des Innenbehälters 2 lösbar gehalten zu werden und andererseits ausgebildet, die hintere Kühlgutlagerplatte 13 und die vordere Kühlgutlagerplatte 14 an den beiden Tragleisten 11, 12 derart gegeneinander verstellbar zu lagern, dass die vordere Kühlgutlagerplatte 14 in einer ersten Stellung, wie in 2 und 6 dargestellt, sich an die hintere Kühlgutlagerplatte 13 zur Bildung einer durchgehenden Lagerfläche auf gleicher Ebene anschließt und in einer zweiten Stellung, wie in 4 dargestellt, mit der hinteren Kühlgutlagerplatte 13 zumindest teilweise oder vollständig überlappt.
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Um die vordere Kühlgutlagerplatte 14 unter die hintere Kühlgutlagerplatte 13 schieben zu können, weist die vordere Kühlgutlagerplatte 14 ein Schwenklager 18, insbesondere in Form eines Drehstabes 18a auf, durch das die vordere Kühlgutlagerplatte 14 sowohl schwenkbar, als auch verschiebbar zwischen den beiden Tragleisten 11, 12 geführt, insbesondere gelagert ist. Das Schwenklager 18 dient dazu, die vordere Kühlgutlagerplatte 14, wie in 3 dargestellt, an einer vorderen Stirnkante 19 anheben zu können, so dass die Ebene der vorderen Kühlgutlagerplatte 14 um das Schwenklager 18 geschwenkt wird, wie dies auch in der 7 näher dargestellt ist, um die vordere Kühlgutlagerplatte 14 unter die hintere Kühlgutlagerplatte 13 schieben zu können, wie dies in der 8 näher dargestellt ist. In der in 8 gezeigten Position der vorderen Kühlgutlagerplatte 14 sind sowohl die hintere Kühlgutlagerplatte 13, als auch die vordere Kühlgutlagerplatte 14 gemeinsam an dem ersten Haltearm 15 und dem zweiten Haltearm 16 gelagert, so dass beide Kühlgutlagerplatten 13, 14 gemeinsam durch Schwenken der beiden Haltearme 15, 16, wie in 5 und 9 gezeigt, aus einer horizontalen Ebene (4) in eine vertikale Ebene (5; 10) verschwenkt werden können.
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Wie in 11 dargestellt ist der die Tragleisten 11, 12 verbindende Bügel 17 ausgebildet, den die separaten Tragleisten 11, 12, sowie die hintere Kühlgutlagerplatte 13 und die vordere Kühlgutlagerplatte 14 umfassenden Fachboden 8 zusammenzuhalten.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Bügel 17 ausgebildet, die beiden Tragleisten 11, 12 an der hinteren Kühlgutlagerplatte 13 und an der vorderen Kühlgutlagerplatte 14 zu halten. Dabei drückt der Bügel 17 die beiden Tragleisten 11, 12 von gegenüberliegenden Seiten aus gegen die hintere Kühlgutlagerplatte 13 und die vordere Kühlgutlagerplatte 14 zu drücken. Dazu weist der Bügel 17 einen mit der ersten Tragleiste 11 verbundenen ersten Schenkel 17a, einen mit der zweiten Tragleiste 12 verbundenen zweiten Schenkel 17b und einen den ersten Schenkel 17a mit dem zweiten Schenkel 17b verbindenden Mittenstegabschnitt 17c auf. Der Bügel 17 wird im dargestellten Ausführungsbeispiel von einem U-förmig gebogenen Draht gebildet.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel bildet der Mittenstegabschnitt 17c des Bügels 17 ein Schwenklager in Form einer Achse 20, auf der eine Nabenhülse 21 in Form einer im Querschnitt kreisförmigen, seitlich mit einem Längsschlitz versehene Rinne drehbar gelagert ist, derart dass die hintere Kühlgutlagerplatte 13 um eine horizontale Achse umgeklappt werden kann. Dieses Schwenklager ist außer in der 11 in explodierter perspektivischer Ansicht, auch noch in 14 im Querschnitt dargestellt.
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Die 12 zeigt einen beispielhaften Haltearm 15, 16. Der Haltearm 15, 16 weist einen nutartigen Klemmabschnitt 22 auf, in dem ein seitlicher Randabschnitt der hinteren Kühlgutlagerplatte 13 gelagert, insbesondere befestigt ist. Unterhalb des Klemmabschnitts 22 verläuft in einer parallelen Ausrichtung eine nutartige Führungen 23, in der die vordere Kühlgutlagerplatte 14 mittels des Schwenklagers 18, insbesondere des Drehstabs 18a bzw. dessen Endabschnitten einschiebbar und ausziehbar gelagert ist. Durch den beidseitigen Klemmabschnitt 22 und die beidseitige Führungen 23 können sowohl die hintere Kühlgutlagerplatte 13, als auch die vordere Kühlgutlagerplatte 14 gemeinsam zwischen einer horizontalen Ausrichtung und einer vertikalen Ausrichtung hin und her geschwenkt werden.
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Zwei gegenüberliegende Hebelarme 15, 16 sind, wie in der 13 dargestellt, an den beiden Tragleisten 11, 12 schwenkbar gelagert. Die beiden Hebelarme 15, 16 sind dadurch ausgebildet, die hintere Kühlgutlagerplatte 13 zusammen mit der vorderen Kühlgutlagerplatte 14 zu verschwenken.
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Jeder Hebelarm 15, 16 weist einen Fixiervorsprung 24 auf, der in einer die hintere Kühlgutlagerplatte 13 in eine horizontale Ausrichtung verschwenkten Lage des jeweiligen Haltearms 15, 16 jeweils in eine Ausnehmung 25 an der zugeordneten Tragleiste 11, 12 formschlüssig eingreift, wie dies insbesondere in 13 dargestellt ist.
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In der 12 ist außerdem ein Vorsprung 26 und in 14 ein Vorsprung 26a an einer vorderen Stirnkante der hinteren Kühlgutlagerplatte 13 dargestellt. Der Vorsprung 26a kann sich insbesondere über die gesamte Breite der Stirnkante bzw. der hinteren Kühlgutlagerplatte 13 erstrecken. In der ersten Stellung, wie sie auch in 14 gezeigt ist, fügt sich der Vorsprung 26a in eine korrespondierende Nut 27 an der vorderen Kühlgutlagerplatte 14 ein, wenn die vordere Kühlgutlagerplatte 14 an die hintere Kühlgutlagerplatte 13 zur Bildung einer durchgehenden Lagerfläche auf gleicher Ebene anschließt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haushaltskältegerät
- 2
- Korpus
- 3
- Innenbehälter
- 4
- Kühlraum
- 5
- Gefrierraum
- 6
- Kühlraumtür
- 7
- Gefrierraumtür
- 8
- Fachboden
- 9
- Seitenwände
- 10
- Halter
- 11
- erste Tragleiste
- 12
- zweite Tragleiste
- 13
- hintere Kühlgutlagerplatte
- 14
- vordere Kühlgutlagerplatte
- 15
- erster Haltearm
- 16
- zweiter Haltearm
- 17
- Bügel
- 17a
- erster Schenkel
- 17b
- zweiter Schenkel
- 17c
- Mittenstegabschnitt
- 18
- Schwenklager
- 18a
- Drehstab
- 19
- vordere Stirnkante
- 20
- Achse
- 21
- Nabenhülse
- 22
- Klemmabschnitt
- 23
- Führungen
- 24
- Fixiervorsprung
- 25
- Ausnehmung
- 26, 26a
- Vorsprung
- 27
- Nut
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009046027 A1 [0003]