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DE102012203875A1 - Glaspulver mit verbesserter Korngrößenverteilung und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Glaspulver mit verbesserter Korngrößenverteilung und Verfahren zu dessen Herstellung Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Glaspulver beinhaltend als Hauptbestandteil Pulverteilchen aus Glas, die eine mittlere Teilchengröße ≤ 1,5 µm aufweisen, und das frei von Partikeln mit einer Partikelgröße > 10 µm ist, sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung. Das Glaspulver ist dadurch besonders geeignet als Füllstoff von Kunststoff-Dentalmassen, insbesondere Dentalkompositen.

Description

  • Glaspulver sind für vielfältige Anwendungen einsetzbar. Eines ist der Dentalbereich, in dem für die Zahnrestauration zunehmend Kunststoff-Dentalmassen eingesetzt werden. Diese Kunststoff-Dentalmassen bestehen üblicherweise aus einer Matrix aus organischen Harzen und verschiedenen anorganischen Füllstoffen. Die anorganischen Füllstoffe bestehen überwiegend aus Pulvern von Gläsern, (Glas-)Keramiken, Quarz oder anderen kristallinen Stoffen (z.B. YbF3), Sol-Gel-Materialien oder Aerosilen und werden der Kunststoffmasse als Füllmaterial zugegeben.
  • Durch die Verwendung von Kunststoff-Dentalmassen sollen mögliche schädliche Nebenwirkungen von Amalgam vermieden sowie ein verbesserter ästhetischer Eindruck erzielt werden. Abhängig von der Auswahl der Kunststoff-Dentalmassen können sie für unterschiedliche Zahnrestaurationsmaßnahmen verwendet werden, beispielsweise für Zahnfüllungen und auch für Befestigungen wie Kronen, Brücken und Inlays, Onlays etc..
  • Das Füllmaterial als solches soll beim Aushärten den durch die Polymerisation der Harz-Matrix bedingten Schrumpf minimieren. Liegt beispielsweise eine starke Adhäsion zwischen Zahnwand und Füllung vor, kann ein zu großer Polymerisationsschrumpf zu einem Bruch der Zahnwand führen. Ist die Adhäsion hierfür nicht ausreichend, kann ein zu großer Polymerisationsschrumpf die Bildung von Randspalten zwischen Zahnwand und Füllung bewirken, welche Sekundärkaries fördern können. Darüber hinaus werden an die Füllstoffe bestimmte physikalische und chemische Anforderungen gestellt:
    Das Füllmaterial muß zu möglichst feinen Pulvern zu verarbeiten sein. Je feiner das Pulver ist, desto homogener ist das Erscheinungsbild der Füllung. Gleichzeitig verbessert sich die Polierbarkeit der Füllung, was über die Verminderung der Angriffsfläche zu einer verbesserten Abrasionsfestigkeit und dadurch zu einer längeren Haltbarkeit der Füllung führt. Damit die Pulver gut zu verarbeiten sind, ist es darüber hinaus wünschenswert, wenn die Pulver nicht agglomerieren.
  • Darüber hinaus sollen die Kunststoff-Dentalmasse in ihrer Gesamtheit und damit auch der Füllstoff hinsichtlich ihrer Brechzahl und Farbe möglichst gut an das natürliche Zahnmaterial angepaßt sein, damit sie möglichst wenig von dem umliegenden gesunden Zahnmaterial unterschieden werden kann. Für dieses ästhetische Kriterium spielt ebenfalls eine möglichst kleine Korngröße des pulverisierten Füllstoffs eine Rolle.
  • Weitere Eigenschaften sind erwünscht und dem Fachmann bekannt und beispielsweise in der DE 102009008954 B4 ausführlicher beschrieben.
  • Bei den Kunstsoff-Dentalmassen sind weiterhin Dentalzemente und Komposite zu unterscheiden. Bei Dentalzementen, auch Glasionomerzemente genannt, führt die chemische Reaktion der Füllstoffe zum Aushärten der Dentalmasse, weshalb durch die Reaktivität der Füllstoffe die Aushärtungseigenschaften der Dentalmasse und damit deren Bearbeitbarkeit beeinflußt wird. Es handelt sich hierbei oftmals um einen Abbindevorgang, dem ein radikalisches oberflächiges Aushärten, beispielsweise unter der Einwirkung von UV-Licht, vorausgeht. Komposite, auch Füllungskomposite genannt, enthalten dahingegen weitergehende chemisch weitestgehend inerte Füllstoffe, da ihre Aushärteverhalten durch Bestandteile der Harz-Matrix selbst bestimmt werden und eine chemische Reaktion der Füllstoffe hierfür oftmals störend ist.
  • Eine solche Kompositfüllung besteht üblicherweise aus einer Polymermatrix, die zur Verbesserung der chemischen sowie der physikalischen Eigenschaften bis zu 90 Gew.% eines beschriebenen inerten Füllstoffes enthalten kann. Gängige organische Polymere sind meistens Dimethacrylate wie zum Beispiel Triethylenglycoldimethacrylat (TEGDMA), UDMA, Bis GMA, Acrylat-, Methacrylat-, 2,2-Bis-[4-(3-Methacryloxy-2-hydroxypropoxy)-phenyl]-propan-(Bis-GMA-), Urethan-Methacrylat- und/oder Alcandioldimethacrylat. Es können aber auch andere Polymerharze z.B. auf Epoxidbasis und deren Mischungen bzw. Copolymerisate eingesetzt werden.
  • Die verwendeten Kunststoffe einer beschriebenen Kunststoff-Dentalmasse weisen üblicherweise einen Brechungsindex im Bereich von 1,45 bis 1,65 auf. Um eine möglichst hohe Transparenz des Materials zu erreichen, müssen die Füllstoffe in ihrem Brechungsindex an die umgebende Matrix angepasst sein. Durch Brechungsindexunterschiede zwischen der Polymermatrix und den eingesetzten Füllstoffen sowie einem Unterschied zwischen den Füllstoffen selbst kommt es an den Grenzflächen zu Streuung und Reflexion, welche eine verminderte Transparenz zur Folge haben. Je feiner das Pulver ist, desto homogener ist das Erscheinungsbild der Füllung und desto hoher ist auch die Transparenz.
  • Eine verminderte Transparenz im sichtbaren Wellenlängenbereich wirkt sich negativ auf das optische Erscheinungsbild der Füllung aus. Aber auch eine hohe Transparenz im UV Bereich ist insbesondere für die Verarbeitungseigenschaften wichtig. Die Aushärtung des Kompositmaterials erfolgt üblicherweise durch Bestrahlung mit UV-Licht. Gängige Aushärtelampen verfügen über einen Wellenlängenbereich von 380 nm bis 515 nm und/oder 420 nm bis 480 nm. Eine geringe Durchlässigkeit im UV-Spektralbereich hat eine geringere polymerisationstiefe zur Folge. Ein Material mit einer hohen UV-Absorption muss insbesondere bei großen Schichtstärken in mehreren Schritten aufgetragen werden, um eine ausreichende Polymerisation zu gewährleisten. Ist dies nicht der Fall kann das Material in einem Schritt ausgehärtet werden. Aus diesen Gründe ist es vorteilhaft, wenn der Füllstoff, also insbesondere das Glaspulver, eine möglichst geringe Partikelgröße aufweist, da die Wechselwirkung im sichtbaren sowie im ultravioletten Wellenlängenbereich mit fallender Teilchengröße des Glaspulvers abnimmt.
  • Um ein als Dentalfüllstoff geeignetes Glaspulver mit hohen Transparenzwerten und einer mittleren Teilchengröße im Micrometer- oder Submicrometer-Bereich herzustellen sind spezielle Mahlverfahren notwendig. Bei der Herstellung der Glaspulver über solche Feinmahlverfahren werden Rührwerkskugelmühlen, Vibrationsmühlen oder Perlmühlen eingesetzt. Bei der Mahlung ist darauf zu achten, das keine störende Kontamination durch Abrieb von der Mühlenauskleidung und oder der verwendeten Mahlperlen entsteht. Deshalb werden Brechungsindex angepasste Glasmahlperlen aus demselben Material oder einem Material mit demselben Brechungsindex wie das zu dem Glaspulver zu vermahlende Glas verwendet. Der während der Mahlung entstehende Abrieb hat so keine negativen Auswirkungen auf die optischen Eigenschaften des Füllstoffes. Für die Auskleidung der Mühlen werden entweder Keramiken wie Zr2O3, Al2O3, SiC oder Kunststoffe wie Polyurethan verwendet. Bei einer Keramikauskleidung entsteht nur minimaler Abrieb. Bei z.B. mit Polyurethan ausgekleideten Mühlen kann der Kunstsoffabrieb durch einen Ausbrennvorgang aus dem Pulver wieder entfernt werden. Solche Mahlverfahren werden beispielsweise unter DE 4100604 C1 oder EP 1005911 A1 ausführlich beschrieben.
  • Bei der Herstellung von Glaspulvern mit Teilchengrößen im Micrometer- oder Submicrometer-Bereich durch Mahlung in Vibrationsmühlen, Rührwerkskugelmühlen oder Perl Mühlen werden, um eine effektive Zerkleinerung zu erreichen, üblicherweise Mahlperlen mit einem Durchmesser kleiner als 2 mm eingesetzt. Die Mahlperlen werden in der Mühle aufeinander beschleunigt und zerkleinern beim zusammenstoßen mit diesem das Füllungsmaterial, i.e. das Ausgangsglas des zu erhaltenen Glaspulvers. Durch den Mahlprozess entsteht ein Glaspulver, dessen Teilchen eine mehr oder minder scharfe Durchmesserverteilung aufweisen, die in der Regel einer Gaußschen Glockenkurve ähnelt. Die mittlere Teilchengröße entspricht der Lage des Maximums der Verteilung.
  • In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass in durch die beschriebenen Mahlverfahren hergestellten Glaspulvern neben der zu erwartenden statistischen Verteilung der Teilchengröße immer wieder Partikel mit einer erheblich größeren Partikelgröße aufzufinden sind, die einer weiteren statistischen Verteilung unterliegen. Die statistische Korngrößenverteilung des Glaspulvers über alle seine Bestandteile (Teilchen und/oder Partikel) weist also in diesem Fall mindestens zwei Maxima auf.
  • Der Durchmesser dieser großen Partikel kann abhängig sein von der Größe der verwendeten Mahlperlen und beträgt bei Mahlperlen mit einem Durchmesser von weniger als 2 mm ca. 5 µm bis 100 µm. Der Gehalt dieser Partikel ist üblicherweise gering und kann in etwa 1 g oder weniger je 20 kg Glaspulver betragen, ist aber in der Anwendung des Glaspulvers als Dentalfüllstoff sehr störend, weil sich solche Partikel nachteilig auf die Glanzbeständigkeit sowie die Polierbarkeit der Kunststoff-Dentalmasse auswirken. Im Laufe der Abrasion der Oberfläche stehen die groben Partikel dann aus der Oberfläche der Kunststoff-Dentalmasse heraus oder bilden beim vollständigen Herausbrechen Krater. Diese Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche führen zu einem reduzierten Glanz bzw. einer verminderten optischen Qualität. Die Ausbrüche könne zum Teil mit bloßem Auge als kleine Löcher erkannt werden. Aus diesen Gründen sind solche großen, aus der statistischen Verteilung der Teilchengröße des Glaspulvers herausfallenden Partikel in einem Glaspulver unerwünscht.
  • Vor diesem Hintergrund ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein Glaspulver zur Verfügung zu stellen, welches eine verbesserte Korngrößenverteilung aufweist, so dass insbesondere bei der Anwendung als Füllstoff in Kunststoff-Dentalmassen eine verbesserte Glanzbeständigkeit und die Polierbarkeit der Kunststoff-Dentalmasse sichergestellt wird sowie eine in der Anwendung über lange Zeit weitestgehend kraterfreie Oberfläche ermöglicht wird. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung eines Glaspulvers bereit zu stellen, das frei ist von störenden großen Partikeln.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch das Glaspulver und das Verfahren gemäß den unabhängigen Ansprüchen. Bevorzugte Anwendungen und Ausführungsformen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Die Erfinder haben erkannt, dass die störenden großen Partikel, die sich außerhalb der statistischen Verteilung der Größe der Glaspulverteilchen befinden, durch Bruch und/oder Abplatzungen von den in dem Mahlprozess eingesetzten und zuvor beschriebenen Mahlperlen und/oder Auskleidungen der Mühlen entstehen. Durch das weiter unten beschriebene Mahlverfahren werden diese übergroßen Partikel beim Mahlprozess aus dem Glaspulver entfernt.
  • Das erfindungsgemäße Glaspulver beinhaltet daher als Hauptbestandteil Pulverteilchen, die eine mittlere Teilchengröße ≤ 1,5 µm aufweisen, und ist frei von Partikeln mit einer Partikelgröße > 10 µm.
  • Der Begriff „mittlere Teilchengröße“ wurde zuvor erläutert. Im Sinne der Erfindung bezieht sich der Begriff „Teilchen“ auf Bestandteile des gewünschten Glaspulvers mit der gewünschten Teilchengröße, während sich der Begriff „Partikel“ auf die großen störenden durch Bruch und/oder Abplatzungen Artefakte der Mahlperlen und/oder Auskleidungen und/oder anderen Bestandteilen der Mühlen bezieht.
  • Im Sinne der vorliegenden Beschreibung bezieht sich der Begriff „Durchmesser“ auf die maximale Ausdehnung des Teilchens und/oder Partikels. Im Fall von kugelförmigen Teilchen und/oder Partikeln der Durchmesser einfach der Durchmesser der Kugel. Im Falle von ellipsoiden oder plättchenförmigen Teilchen und/oder Partikeln wir der Durchmesser an der Stelle der maximalen Ausdehnung gemessen, beispielsweise bei einem Ellipsoiden an seiner Hauptachse.
  • Das Glaspulver beinhaltet als Hauptbestandteil Pulverteilchen aus zermahlenem Glas, die eine mittlere Teilchengröße von höchstens 1,5 µm aufweisen. Es ist ebenso möglich und von der Erfindung umfasst, dass das Glaspulver weitere Bestandteile enthält, die nicht aus Glas bestehen müssen. Denkbar sind beispielsweise Kunststoffe, beispielsweise Kunststoffkügelchen. Bevorzugt liegt der Hauptbestandteil der Glaspulverteilchen in einer Größenordnung von mehr als 90 Volumenprozent in dem erfindungsgemäßen Glaspulver vor. Gemäß der Erfindung befinden sich in dem Glaspulver keine Partikel, deren Partikelgröße mehr als 10 µm beträgt. In dem Stand der Technik wurden bisher Glaspulver mit Teilchengrößen von etwa 0,5 µm bis 3 µm erzeugt. Der Trend in der Anwendung als Dentalfüllstoff geht aber zu immer kleineren Teilchengrößen. Erst bei diesen fallen die störenden großen Partikel auf, weil sie signifikant aus der Verteilung der Durchmesser der Glaspulverteilchen herausfallen.
  • Bevorzugt beträgt die mittlere Teilchengröße in einem erfindungsgemäßen Glaspulver höchstens 1,0 µm, ebenso bevorzugt höchstens 0,7 µm, besonders bevorzugt weniger als 0,5 µm und ganz besonders bevorzugt weniger als 0,25 µm. Erfindungsgemäß sind darin keine Partikel mit einer Partikelgröße von mehr als 10 µm enthalten, bevorzugt keine Partikel mit einer Partikelgröße von mehr als 5 µm, besonders bevorzugt keine Partikel mit einer Partikelgröße von mehr als 3 µm enthalten. Dies gilt für alle angegebenen mittleren Teilchengrößen der Glaspulverteilchen.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen des Glaspulvers, insbesondere des zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Glaspulvers, wird als Ausgangsmaterial ein Glas in einer Mühle mit Mahlkörpern, die als Mahlperlen ausgebildet sein können, bis zu der gewünschten mittleren Teilchengröße zermahlen. Das Ausgangsmaterial entspricht zumindest im wesentlichen dem Glas, dessen Pulver durch das Verfahren erhalten werden soll. Auslaugungseffekte beim Mahlen könnten allerdings berücksichtigt werden. Durch das Mahlen entsteht ein Gemisch aus den gewünschten Glasteilchen mit einer mittleren Teilchengröße von höchstens 1,5 µm, die den Hauptbestandteil des Glaspulvers bilden sollen, und den störenden Partikeln. Die störenden Partikel mit einer Partikelgröße von mehr als 10 µm werden durch Abtrennen aus dem Gemisch entfernt. Mit dem Verfahren ist es ebenso möglich, die zuvor angegebenen bevorzugten Teilchengrößen des Glaspulvers herzustellen und die Partikel der angegebenen Größen herauszufiltern.
  • Wie zuvor beschrieben bestehen die Mahlkörper bevorzugt aus demselben Material oder einem Material mit demselben Brechungsindex wie das zu dem Glaspulver zu vermahlende Ausgangsmaterial.
  • Bevorzugt erfolgt das das Abtrennen der störenden Partikel durch das Passieren des Gemischs aus Glasteilchen und Partikel durch ein Netz und/oder Sieb, dessen Maschenweite dem Mindestdurchmesser der abzutrennenden Partikel entspricht.
  • Das Netz und/oder Sieb fungiert dabei sozusagen als Filter für die störenden Partikel. Das Netz und/oder Sieb zeichnet sich durch das Vorhandensein von Maschen aus, durch die die gewünschten Glaspulverteilchen passieren können.
  • Würde im Gegensatz dazu eine Struktur ohne offene Maschen verwendet, beispielsweise ein Gewebe und/oder Filz, würde sich an diesem ebenfalls die Glaspulverteilchen absetzen können und den Filter in kürzester Zeit zusetzen.
  • Bevorzugt wird das Netz und/oder Sieb aus Fasern gebildet, ähnlich einem Fischernetz. Die Fasern sind bevorzugt aus Polymerfasern, z.B. Polypropylen, Polytetraflourethylen besonders bevorzugt aus Polyamid.
  • Ein bewährtes und bevorzugtes Mahlverfahren sind Nassmahlverfahren insbesondere in Rührwerksmühlen, so wie in der DE 4100604 C1 beschrieben. Bei dem Nassmahlverfahren entsteht in der Mühle ein Mahlschlicker. Das Abtrennen der störenden Partikel kann während des Umlaufs des Mahlschlickers in der Mühle erfolgen indem der Filter in die Mühle eingesetzt wird, bei dem die mittlere Teilchengröße der Glasteilchen die Maschenweite des Netzes und/oder Siebes unterschreitet. Alternativ und bevorzugt werden die Partikel nach Abschluss des Mahlvorgangs durch Passieren des Mahlschlickers durch das Netz und/oder Sieb abgetrennt. Die störenden Partikel bleiben bei beiden Alternativen im Netz und/oder Sieb zurück. Der erhaltene filtrierte Mahlschlicker, aus dem die störenden Partikel abgetrennt wurden, wird zum Erhalten des Glaspulvers üblicherweise in einem nachgeordneten Schritt mit geeigneten Trockenverfahren, z.B. Gefriertrockenverfahren, getrocknet.
  • Das erfindungsgemäße und/oder durch das beschriebene Verfahren erhaltene Glaspulver wird bevorzugt als Füllstoff einer Kunststoff-Dentalmasse eingesetzt, insbesondere eines Dentalkomposits. Dies betrifft ebenso die Herstellung einer Kunststoff-Dentalmasse, insbesondere eines Dentalkomposits.
  • In der Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens wurde das Abtrennen der störenden Partikel durch eine Filtration mit einem Netz aus Monofilament Polyamid erreicht, das als Filterbeutel ausgebildet war, der abhängig von der gewünschten Teilchengröße der Glaspulverteilchen eine lichte Maschenweite von mehr als 1 µm und kleiner 15 µm aufwies. In Vergleichsversuchen wurde festgestellt, dass sich bei einem Gewebe die Partikel an der Oberfläche des Gewebes anlagern und dieses verstopfen. Bei gröberen Geweben konnten die durch den Ausbruch aus den Mahlkörpern entstandenen Partikel zum Teil nicht mehr zurückgehalten werden. Beim Einsatz von Multifilamentgeweben oder Nadelfilzen bestand darüber hinaus eine große Gefahr der Kontamination mit Polymerfasern die sich aus dem Filter lösen können. Des weitern verfingen sich im Laufe der Filtration immer mehr Partikel und/oder Glaspulverteichen in dem mehrlagigen Gewebe, was wieder zum verstopfen des Filters führte.
  • Die Erfindung wird anhand der beiliegenden näher erläutert. Diese zeigt eine Partikelgrößenverteilung der in dem Netz und/oder Sieb abgetrennten Partikel aus einem Mahlschlicker. Die Maschenweite des Netzes und/oder Siebs betrug 5 µm. Das Maximum der Verteilung, deren Form in etwas einem Gauß-Profil entspricht, liegt bei etwa 30 µm. D.h. die mittlere Partikelgröße betrug etwa 30 µm. Dies führte dazu, dass keine Partikel mit einer Teilchengröße von 30 µm mehr in dem Glaspulver enthalten waren.
  • Weitere Versuche haben gezeigt, dass mit der beschriebenen Technologie auch Glaspulver hergestellt werden können, die frei von Partikel mit einer Teilchengröße von mehr als 10 µm sind.
  • Die Erfindung hat gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil, dass sie Glaspulver mit einer sehr homogenen Korngrößenverteilung zur Verfügung stellt. Insbesondere störende große Partikel sind in dem erfindungsgemäßen Glaspulver nicht vorhanden. Dies macht es besonders geeignet für die Anwendung als Füllstoff in Kunststoff-Dentalmassen und/oder als Rohstoff zur Herstellung eben solcher, weil das Glaspulver in sehr kleinen mittleren Teilchengrößen hergestellt werden kann, ohne dass in der Langzeitanwendung störende Krater entstehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102009008954 B4 [0005]
    • DE 4100604 C1 [0010, 0028]
    • EP 1005911 A1 [0010]

Claims (10)

  1. Glaspulver, beinhaltend als Hauptbestandteil Pulverteilchen aus zermahlenem Glas, die eine mittlere Teilchengröße ≤ 1,5 µm aufweisen, und das frei von Partikeln mit einer Partikelgröße > 10 µm ist.
  2. Glaspulver nach Anspruch 1, wobei die Pulverteilchen eine mittlere Teilchengröße ≤ 1,0 µm oder ≤ 0,7 µm oder < 0,5 µm oder < 0,25 µm aufweisen.
  3. Glaspulver nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, das frei ist von Partikeln mit einer Partikelgröße > 5 µm.
  4. Glaspulver nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, das frei ist von Partikeln mit einer Partikelgröße > 3 µm.
  5. Verfahren zum Herstellen eines Glaspulvers mit einer mittleren Teilchengröße ≤ 1,5 µm, das frei ist von Partikeln mit einer Partikelgröße > 10 µm, wobei als Ausgangsmaterial ein Glas in einer Mühle mit Mahlköpern bis zu der gewünschten mittleren Teilchengröße zermahlen wird, wobei die Mahlkörper aus demselben Material oder einem Material mit demselben Brechungsindex wie das Ausgangsglas bestehen, wobei ein Gemisch aus Glasteilchen und Partikeln entsteht, und wobei die in dem Gemisch aus Glasteilchen und Partikeln enthaltenden Partikel mit einer Partikelgröße > 10 µm durch Abtrennen aus dem Gemisch entfernt werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei das Abtrennen durch das Passieren des Gemischs durch ein Netz und/oder Sieb erfolgt, dessen Maschenweite im Wesentlichen dem Mindestdurchmesser der abzutrennenden Partikel entspricht.
  7. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 5 und/oder 6, wobei das Netz und/oder Sieb durch Polymerfasern gebildet wird, bevorzugt Fasern aus Polyamid.
  8. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 6 und/oder 7, wobei das Zermahlen des Ausgangsmaterials mit einem Nassmahlverfahren erfolgt, bei dem ein Mahlschlicker erzeugt wird, und wobei das Abtrennen der Partikel durch Passieren des Mahlschlickers durch das Netz und/oder Sieb erfolgt.
  9. Verwendung eines Glaspulvers nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 4 zur als Füllstoff einer Kunststoff-Dentalmasse, insbesondere eines Dentalkomposits.
  10. Verwendung eines durch ein Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 5 bis 7 hergestellten Glaspulvers zur Herstellung einer Kunststoff-Dentalmasse, insbesondere eines Dentalkomposits.
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