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DE102012203119A1 - Patientenlagerungsvorrichtung sowie eine medizinische Bildgebungsvorrichtung mit der Patientenlagerungsvorrichtung - Google Patents

Patientenlagerungsvorrichtung sowie eine medizinische Bildgebungsvorrichtung mit der Patientenlagerungsvorrichtung Download PDF

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DE102012203119A1
DE102012203119A1 DE102012203119A DE102012203119A DE102012203119A1 DE 102012203119 A1 DE102012203119 A1 DE 102012203119A1 DE 102012203119 A DE102012203119 A DE 102012203119A DE 102012203119 A DE102012203119 A DE 102012203119A DE 102012203119 A1 DE102012203119 A1 DE 102012203119A1
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patient support
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plate
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DE102012203119A
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English (en)
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Hanns Eder
Patrick Gross
Martin Requardt
Markus Schmidt
Martin Ringholz
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Siemens Healthcare GmbH
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Patientenlagerungsvorrichtung mit einem Patiententisch (31), einer bewegbaren Lagerungsplatte (32) zu einer Lagerung eines Patienten (15), einer Führungseinheit (33), die zu einer Führung der Lagerungsplatte (32) entlang zumindest einer Bewegungsrichtung (34) der Lagerungsplatte (32) ausgelegt ist, und einer Befestigungseinheit (37) für eine Befestigung einer Zusatzeinheit an der Lagerungsplatte (32), wobei die Befestigungseinheit (37) zumindest eine Einstelleinheit (40) für eine flexible Einstellung einer Position der Zusatzeinheit bezüglich der Lagerungsplatte (32) aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Patientenlagerungsvorrichtung mit einen Patiententisch, einer bewegbaren Lagerungsplatte zu Lagerung eines Patienten, einer Führungseinheit, die zu einer Führung der Lagerungsplatte entlang zumindest einer Bewegungsrichtung der Lagerungsplatte ausgelegt ist, und einer Befestigungseinheit auf zu einer Befestigung einer Zusatzeinheit an der Lagerungsplatte.
  • Bisherige Patientenlagerungsvorrichtungen weisen einen Patiententisch und eine Lagerungsplatte zu einer Lagerung eines Patienten auf. Diese Lagerungsplatte ist mittels einer Führungseinheit entlang einer Längserstreckung der Patientenlagerungsvorrichtung bewegbar gelagert. Des Weiteren weist die Patientenlagerungsvorrichtung eine Befestigungseinheit auf zu einer Befestigung einer Kopfspuleneinheit an der Lagerungseinheit. Die Befestigung der Kopfspuleneinheit erfolgt hierbei einer Liegefläche der Lagerungseinheit.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, eine Patientenlagerungsvorrichtung bereitzustellen, die eine flexible Lagerung und/oder Befestigung einer Zusatzeinheit in unterschiedlichen Positionen bezüglich der Lagerungseinheit ermöglicht. Die Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Die Erfindung geht aus von einer Patientenlagerungsvorrichtung mit einem Patiententisch, einer bewegbaren Lagerungsplatte zu einer Lagerung eines Patienten, einer Führungseinheit, die zu einer Führung der Lagerungsplatte entlang zumindest einer Bewegungsrichtung der Lagerungsplatte ausgelegt ist, und einer Befestigungseinheit für eine Befestigung einer Zusatzeinheit an der Lagerungsplatte.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Befestigungseinheit zumindest eine Einstelleinheit für eine flexible Einstellung einer Position der Zusatzeinheit bezüglich der Lagerungsplatte aufweist. Es kann vorteilhaft die Zusatzeinheit in unterschiedlichen Positionen bezüglich der Lagerungseinheit angeordnet werden. Vorzugsweise ist die Zusatzeinheit von einer Spuleneinheit, insbesondere einer Kopfspuleneinheit gebildet, so das derart eine Lagerung des Patienten, insbesondere des Kopfbereichs des Patienten, in einer für einen Operateur gewünschten Position erfolgen und/oder in einer an eine Anatomie des Patienten angepassten Lagerungsposition erfolgen kann. Die erfindungsgemäße Patientenlagerungsvorrichtung ist insbesondere für den Einsatz in Verbindung mit einer medizinischen Bildgebungsvorrichtung ausgebildet. Aufgrund der vorteilhaften Integration der Zusatzeinheit, insbesondere der Kopfspuleneinheit, an die Lagerungsplatte der Patientenlagerungsvorrichtung eignet sich die erfindungsgemäße Patientenlagerungsvorrichtung besonders vorteilhaft für eine von einer Magnetresonanzvorrichtung gebildeten medizinischen Bildgebungsvorrichtung. Mittels der bewegbaren Lagerungsplatte kann die Patientenlagerungsvorrichtung insbesondere für Untersuchungen während oder nach einem ärztlichen Eingriff, insbesondere einem chirurgischen Eingriff, in insbesondere einem Kopfbereich des Patienten vorgesehen sein. Der Patient kann hierbei auf der Lagerungsplatte liegen bleiben und wird zusammen mit der Lagerungsplatte mittels der Patientenlagerungsvorrichtung von einem Operationstisch abgeholt und beispielsweise zur Magnetresonanzvorrichtung gefahren, wobei die Lagerungsplatte nach einem Andocken der beiden Patientenlagerungsvorrichtungen von der ersten Patientenlagerungsvorrichtung zur zweiten Patientenlagerungsvorrichtung mittels der Führungseinheit gefahren wird. Da oftmals eine Magnetresonanzuntersuchung zur Kontrolle oder Fortführung des chirurgischen Eingriffs dient, ist hierbei der Kopf des Patienten innerhalb der Kopfspuleneinheit fixiert, wobei zudem der Kopf einen offenen Operationszugang oder einen offenen Eingriffszugang aufweisen kann. Die Patientenlagerungsvorrichtung ist dabei vorteilhafterweise von einer Patientenlagerungsvorrichtung für neurochirurgische Eingriffe mit einer Schnittstelle zu einem Ankoppeln an zumindest eine medizinische Bildgebungsvorrichtung sowie mit zumindest einer Schnittstelle zu einem Ankoppeln an einen Operationstisch, an dem die neurochirurgischen Eingriffe an dem Patienten erfolgen, gebildet.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Befestigungseinheit an einer Unterseite und/oder an einer Frontseite der Lagerungsplatte angeordnet ist, wodurch eine besonders platzsparende und kompakte Patientenlagerungsvorrichtung erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang soll unter einer „Unterseite“ insbesondere eine der Lagerungsfläche abgewandten Seite der Lagerungsplatte verstanden werden. Unter einer „Frontseite“ soll hierbei eine in einem Kopflagerungsbereich der Lagerungsplatte angeordnete Seite, die zudem im Wesentlichen senkrecht zu einer Längserstreckung der Lagerungsplatte ausgerichtet ist, verstanden werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Befestigungseinheit zumindest einen Teilbereich aufweist, der sich von der Lagerungsplatte entlang einer Richtung von einer Liegefläche in Richtung der Unterseite wegerstreckt, so dass die Zusatzeinheit, insbesondere die Kopfspuleneinheit, in einer für den Patienten und/oder dem Operateur optimalen Position, insbesondere in einer geeigneten und ergonomischen Position, wie sie beispielsweise in einer klassischen neurochirurgischen Lagerung des Patienten ohne intraoperative Bildgebung genutzt wird, bezüglich der Lagerungsplatte angeordnet werden kann.
  • Besonders vorteilhaft weist die Patientenlagerungsvorrichtung eine Unterbauabdeckung auf, wobei zwischen der Unterbauabdeckung und einer Unterseite der Lagerungsplatte ein Bereich zur Aufnahme der Befestigungseinheit mit einer Höhe von 40 mm bis 80 mm angeordnet ist. Bevorzugt weist der Bereich eine Höhe von 50 mm bis 70 mm auf, wodurch eine vorteilhafte Absenkung der Kopfspule während einer Untersuchung und/oder einem ärztlichen Eingriff erreicht werden kann. Unter einem „Bereich zur Aufnahme der Befestigungseinheit“ soll hierbei ein Bereich zwischen der Unterbauabdeckung und der Unterseite der Patientenliege verstanden werden, in dem keine zusätzlichen Einheiten, wie beispielsweise Spulenelemente, Kabel usw. angeordnet sind, so dass hierbei bei einem Verschieben der Lagerungsplatte eine ungehinderte Bewegung der Befestigungseinheit innerhalb des Bereichs zur Aufnahme der Befestigungseinheit ermöglicht wird. Vorzugsweise weist hierzu der Bereich zur Aufnahme der Befestigungseinheit entlang einer gesamten Längserstreckung der Patientenlagerungsvorrichtung die gleiche Höhe auf.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Lagerungsplatte von einer Wechselplatte gebildet ist, wodurch die Lagerungsplatte für verschiedene Lagerungsvorrichtungen verwendet werden kann, wie beispielsweise von einer Operationslagerungsvorrichtung, einer Patientenlagerungsvorrichtung für insbesondere eine medizinische Bildgebungsvorrichtung usw. Durch den Bereich zur Aufnahme der Befestigungsvorrichtung ist zudem ein störungsfreies Bewegen der Lagerungsplatte von einer ersten Lagerungsvorrichtung zu einer zweiten Lagerungsvorrichtung möglich. In diesem Zusammenhang soll unter einer „Wechselplatte“ insbesondere eine Lagerungsplatte zur Lagerung des Patienten verstanden werden, die zwischen unterschiedlichen Patientenlagerungsvorrichtungen ausgetaucht werden kann. Vorzugsweise weisen hierzu die Patientenlagerungsvorrichtungen Führungseinheiten mit Gleitelementen auf, so dass ein störungsfreies und insbesondere reibungsarmes Wechseln der Lagerungsplatte von einer ersten Patientenlagerungsvorrichtung zu einer zweiten Patientenlagerungsvorrichtung möglich ist, wobei für einen Wechsel der Lagerungsplatte die beiden Patientenlagerungsvorrichtung vorteilhafterweise aneinander andocken.
  • Weiterhin wird vorgeschlagen, dass die zumindest eine Einstelleinheit zumindest eine Gelenkeinheit zu einer Bewegung und/oder Einstellung der Position der Zusatzeinheit, insbesondere der Kopfspuleneinheit, entlang zumindest einer Raumrichtung aufweist. Es kann hierdurch eine besonders flexible Verstellmöglichkeit für die Einstellung der Position der Kopfspuleneinheit und/oder des Kopfbereichs des Patienten erreicht werden. Zudem kann die Einstelleinheit auch zumindest eine Gelenkeinheit aufweisen zu einer Bewegung und/oder Einstellung einer Position der Zusatzeinheit, insbesondere der Kopfspuleneinheit, entlang zumindest zwei Raumrichtungen. Alternativ ist es auch denkbar, dass die Einstelleinheit auch mehrere Gelenkeinheiten zur Einstellung einer Position und/oder Bewegung der Kopfspuleneinheit aufweist. Es kann hierbei eine besonders vorteilhafte Einstellung einer Position der Zusatzeinheit, insbesondere der Kopfspuleneinheit, entlang mehrerer Raumrichtungen erreicht werden und derart eine besonders vorteilhafte Anpassung der Position der Zusatzeinheit, insbesondere der Kopfspuleneinheit, an eine Anatomie des Patienten und/oder an eine optimale Behandlungsposition für beispielsweise eine chirurgischen Eingriff am Kopfbereich des Patienten erreicht werden. Die Gelenkeinheiten können hierbei ein Drehgelenk aufweisen und/oder ein Kugelgelenk und/oder weitere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Gelenkeinheiten. Vorzugsweise weist zudem die Befestigungseinheit einen Haltungsbereich zur Halterung der Zusatzeinheit, insbesondere der Kopfspuleneinheit, auf.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der Zeichnungen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße medizinische Bildgebungsvorrichtung in einer schematischen Darstellung und
  • 2 eine erfindungsgemäße Patientenlagerungsvorrichtung.
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße medizinische Bildgebungsvorrichtung schematisch dargestellt, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel beispielhaft von einer Magnetresonanzvorrichtung 10 gebildet ist. Die Ausgestaltung der medizinischen Bildgebungsvorrichtung ist jedoch nicht auf die Magnetresonanzvorrichtung 10 beschränkt; selbstverständlich kann die medizinische Bildgebungsvorrichtung auch von einer Computertomographievorrichtung, einer PET-Vorrichtung, einer mobilen oder festen röntgenbasierten C-Bogen-Anlage, einer SPECT-Vorrichtung usw. gebildet sein.
  • Die Magnetresonanzvorrichtung 10 umfasst eine Magneteinheit 11 mit einem Hauptmagneten 12 zu einem Erzeugen eines starken und insbesondere konstanten Hauptmagnetfelds 13. Zudem weist die Magnetresonanzvorrichtung 10 einen zylinderförmigen Aufnahmebereich 14 auf zu einer Aufnahme eines Patienten 15, wobei der Aufnahmebereich 14 in einer Umfangsrichtung von der Magneteinheit 11 umschlossen ist. Der Patient 15 kann mittels einer Patientenlagerungsvorrichtung 30 der Magnetresonanzvorrichtung 10 in den Aufnahmebereich 14 geschoben werden. Die Patientenlagerungsvorrichtung 30 ist hierzu bewegbar ausgebildet.
  • Die Magneteinheit 11 weist weiterhin eine Gradientenspule 16 zu einer Erzeugung von Magnetfeldgradienten auf, die für eine Ortskodierung während einer Bildgebung verwendet wird. Die Gradientenspule 16 wird mittels einer Gradientensteuereinheit 17 gesteuert. Des Weiteren weist die Magneteinheit 11 eine zylinderförmige Hochfrequenzspuleneinheit 18 und eine Hochfrequenzsteuereinheit 19 zu einer Anregung einer Polarisation, die sich in dem von dem Hauptmagneten 12 erzeugten Hauptmagnetfeld 13 einstellt, auf. Die Hochfrequenzspuleneinheit 18 wird von der Hochfrequenzsteuereinheit 19 gesteuert und strahlt hochfrequente Magnetresonanzsequenzen in einen Untersuchungsraum, der im Wesentlichen von dem Aufnahmebereich 14 gebildet ist, ein. Hierdurch wird die Magnetisierung aus ihrer Gleichgewichtslage ausgelenkt. Zudem werden mittels der Hochfrequenzspuleneinheit 18 Magnetresonanzsignale empfangen.
  • Zu einer Steuerung des Hauptmagneten 12, der Gradientensteuereinheit 17 und zur Steuerung der Hochfrequenzsteuereinheit 19 weist die Magnetresonanzvorrichtung 10 eine von einer Recheneinheit gebildete Steuereinheit 20 auf. Die Recheneinheit steuert zentral die Magnetresonanzvorrichtung 10, wie beispielsweise das Durchführen einer vorbestimmten bildgebenden Gradientenechosequenz. Steuerinformationen wie beispielsweise Bildgebungsparameter, sowie rekonstruierte Magnetresonanzbilder können auf einer Anzeigeeinheit 21, beispielsweise auf zumindest einem Monitor, der Magnetresonanzvorrichtung 10 für einen Bediener angezeigt werden. Zudem weist die Magnetresonanzvorrichtung 10 eine Eingabeeinheit 22 auf, mittels der Informationen und/oder Parameter während eines Messvorgangs von einem Bediener eingegeben werden können.
  • Die dargestellte Magnetresonanzvorrichtung 10 kann selbstverständlich weitere Komponenten umfassen, die Magnetresonanzvorrichtungen 10 gewöhnlich aufweisen. Eine allgemeine Funktionsweise einer Magnetresonanzvorrichtung 10 ist zudem dem Fachmann bekannt, so dass auf eine detaillierte Beschreibung der allgemeinen Komponenten verzichtet wird.
  • Die Patientenlagerungsvorrichtung 30 ist in 2 näher dargestellt. Für die Verwendung zusammen mit der Magnetresonanzvorrichtung 10 ist die Patientenlagerungsvorrichtung 30 magnetresonanzkompatibel ausgebildet. Die Patientenlagerungsvorrichtung 30 ist von einer Patientenlagerungsvorrichtung 30 für neurochirurgische Eingriffe mit einer Schnittstelle zu einem Ankoppeln an zumindest eine medizinische Bildgebungsvorrichtung, insbesondere eine Magnetresonanzvorrichtung 10, sowie mit zumindest einer Schnittstelle zu einem Ankoppeln an einen nicht näher dargestellten Operationstisch gebildet.
  • Die Patientenlagerungsvorrichtung 30 weist einen Liegentisch 31 und eine bewegbare Lagerungsplatte 32 zu einer Lagerung des Patienten 15 auf. Zudem weist die Patientenlagerungsvorrichtung 30 eine Führungseinheit 33 auf, die zu einer Führung der Lagerungsplatte 32 entlang einer Bewegungsrichtung 34 der Lagerungsplatte 32 ausgelegt ist. Die Bewegungsrichtung 34 ist hierbei parallel zu einer Längserstreckung 35 der Patientenlagerungsvorrichtung 30 ausgerichtet.
  • Die Führungseinheit 33 weist zwei Führungsschienen 36 auf, die jeweils an einem seitlichen Randbereich des Liegentischs 31 entlang der Längserstreckung 35 der Patientenlagerungsvorrichtung 30 angeordnet sind. Die Führungsschienen 36 sind hierbei mit nicht näher dargestellten Gleitelementen versehen, die von Rollgleitelementen und/oder weiteren, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Gleitelementen gebildet sein können. Derart kann eine reibungsarme Bewegung und/oder Führung der Lagerungsplatte 32 entlang der Längserstreckung 35 bezüglich des Liegentischs 31 erfolgen. Zudem kann auch die Lagerungsplatte 32 nicht näher dargestellte Gleitelemente und/oder Führungselemente, wie beispielsweise Führungsschienen, der Führungseinheit 33 aufweisen. Mittels der Führungseinheit 33 ist die Lagerungsplatte 32 entlang der Längserstreckung 35 bewegbar gelagert und kann dabei von der Patientenlagerungsvorrichtung 30 zu einer Operationstischlagerungsvorrichtung wechseln. Hierzu ist die Lagerungsplatte 32 von einer Wechselplatte gebildet.
  • Des Weiteren weist die Patientenlagerungsvorrichtung 30 eine Befestigungseinheit 37 auf für eine Befestigung einer von einer Kopfspuleneinheit 38 gebildeten Zusatzeinheit. Die Zusatzeinheit kann in einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung auch von weiteren Einheiten oder Elementen gebildet sein.
  • Die Befestigungseinheit 37 weist eine Halterung 39 auf, innerhalb derer die Kopfspuleneinheit 39 angeordnet ist. Die Befestigungseinheit 37 ist derart ausgebildet, dass eine flexible Einstellung einer Position der Kopfspuleneinheit 38 bezüglich der Lagerungsplatte 32 möglich ist. Hierzu weist die Befestigungseinheit 37 eine Einstelleinheit 40 auf, die zumindest eine Gelenkeinheit 41, 42, 43 umfasst. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die Einstelleinheit 40 drei Gelenkeinheiten 41, 42, 43 auf. Die erste Gelenkeinheit 41 ist von einer ersten Drehgelenkeinheit gebildet und die zweite Gelenkeinheit 42 von einer zweiten Drehgelenkeinheit gebildet. Die erste Drehgelenkeinheit und die zweite Drehgelenkeinheit sind parallel zueinander angeordnet, wobei eine Drehachse der ersten Drehgelenkeinheit und eine Drehachse der zweiten Drehgelenkeinheit im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind. Zudem sind die beiden Drehachsen im Wesentlichen parallel zu einer Liegefläche 44 der Lagerungsplatte 32 und im Wesentlichen orthogonal zu einer Längserstreckung 45 der Lagerungsplatte 32 angeordnet. Die beiden Drehgelenkeinheiten sind über zwei parallel zueinander angeordneten Streben 46 miteinander verbunden.
  • Die erste Drehgelenkeinheit ermöglicht eine Drehbewegung der beiden parallelen Streben 46 um die Drehachse der ersten Drehgelenkeinheit bezüglich eines fest mit der Lagerungsplatte verbundenen Halteelements 47 der Befestigungseinheit 37. Die zweite Drehgelenkeinheit ermöglicht eine Drehbewegung der beiden parallelen Streben 46 um die Drehachse der zweiten Drehgelenkeinheit bezüglich der Halterung 39 zur Anordnung der Kopfspuleneinheit 38. Mittels der beiden Drehgelenkeinheiten kann bei einer Einstellung einer Position der Kopfspuleneinheit 38 diese entlang der Längserstreckung 45 der Lagerplatte 32 und entlang einer zweiten Raumrichtung 48, die im Wesentlichen senkrecht zur Längserstreckung 45 der Lagerungsplatte 32 und im Wesentlichen senkrecht zur Lagerungsfläche 44 der Lagerungsplatte 32 ausgerichtet ist, verschoben werden.
  • Die Halterung 39 zur Anordnung der Kopfspuleneinheit 38 weist zudem die dritte Gelenkeinheit 43 der Einstelleinheit 40 auf, die eine Drehgelenkeinheit umfasst. Eine Drehachse dieser dritten Drehgelenkeinheit ist senkrecht zu den Drehachsen der ersten und der zweiten Drehgelenkeinheiten und zudem senkrecht zur Lagerungsfläche 44 der Lagerungsplatte 32 ausgerichtet. Derart kann eine Drehung der Kopfspuleneinheit 38 parallel zur Lagerungsfläche 44 der Lagerungsplatte 32 erreicht werden. Zudem kann mittels der dritten Gelenkeinheit 43 eine Drehung der Kopfspuleneinheit 38 innerhalb einer Ebene, die senkrecht zur Liegefläche 44 der Lagerungsplatte 32 ausgerichtet ist, erfolgen.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Einstelleinheit 40 und/oder können die einzelnen Gelenkeinheiten 41, 42, 43 der Einstelleinheit 40 auch eine von einer Drehgelenkeinheit variierende Ausgestaltung aufweisen. Beispielsweise können die Gelenkeinheiten 41, 42, 43 auch von Kugelgelenkeinheiten, Drehschubgelenkeinheiten und/oder weiteren, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Gelenkeinheiten gebildet sein. Zudem ist es auch denkbar, dass auch eine Anzahl der Gelenkeinheiten variiert, insbesondere wenn einzelne Gelenkeinheiten eine Einstellmöglichkeit in mehreren Freiheitsgraden aufweisen.
  • Eine Einstellung der Befestigungseinheit 37, insbesondere der Einstelleinheit 40, für eine gewünschte Position der Kopfspuleneinheit 38 erfolgt hierbei manuell durch einen Bediener, wie beispielsweise ein klinisches Personal. Alternativ oder zusätzlich ist auch eine zumindest teilweise automatische und/oder selbsttätige Einstellung der Position der Kopfspuleneinheit 38 mittels der Einstelleinheit 40 denkbar, wie beispielsweise mittels einer elektrischen oder elektronischen Einstelleinheit usw.
  • Die Befestigungseinheit 37 ist an der Lagerungsplatte 32 der Patientenlagerungsvorrichtung 30 angeordnet. Hierzu ist die Befestigungseinheit 37 mit dem Halteelement 47 fest an der Lagerungsplatte 32 angeordnet, wobei die Anordnung an einer Unterseite, die von einer der Lagerungsfläche 44 abgewandten Seite der Lagerungsplatte 32 erfolgt, und/oder an einer Frontseite der Lagerungsplatte 32 erfolgt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Befestigungseinheit 37 an der Unterseite der Lagerungsplatte 32 angeordnet. Das Halteelement 47 der Befestigungseinheit 37 kann hierbei mit der Lagerungsplatte 32 verschraubt, verklebt, vernietet sein und/oder mittels weiterer Befestigungsmethoden fest mit der Lagerungsplatte 32 verbunden sein.
  • Durch die Anordnung der Befestigungseinheit 37 an der Unterseite und/oder an der Frontseite der Lagerungsplatte 32 ragt die Befestigungseinheit 37 über die Abmessungen der Lagerungsplatte 32 hinaus. So ragt die Befestigungseinheit 37 entlang einer Richtung 49 von der Lagerungsfläche 44 in Richtung der Unterseite der Lagerungsplatte 32 über die Lagerungsplatte 32 hinaus. Je nach einer eingestellten Position an der Befestigungseinheit 37 kann die Befestigungseinheit 37 entlang dieser Richtung 49 eine maximale Erstreckung von ca. 70 mm relativ zur Lagerplatte 32 aufweisen. Bevorzugt weist die maximale Erstreckung eine Länge ca. 60 mm und besonders vorteilhaft eine Länge von ca. 50 mm auf. Zudem ragt die Befestigungseinheit 32 entlang der Längserstreckung 45 der Lagerungsplatte 32 über die Frontseite hinaus, so dass die Kopfspuleneinheit 38 in einer montierten Position an der Befestigungseinheit 37 außerhalb den Abmessungen der Lagerungsplatte 32 entlang der Längserstreckung 45 der Lagerungsplatte 32 angeordnet ist. Derart ist es möglich, dass die Kopfspuleneinheit 38, insbesondere eine Auflagefläche 50 der Kopfspuleneinheit 38 zur Auflage eines Kopfes des Patienten 15, mittels der Befestigungseinheit 37, insbesondere mittels der Einstelleinheit 40, auf eine Höhe der Liegefläche 44 abgesenkt und/oder angeordnet werden kann.
  • Des Weiteren weist die Patientenlagerungsvorrichtung 30, insbesondere der Liegentisch 31, eine Unterbauabdeckung 51 auf, die einen Bereich zur Aufnahme einer Steuerung, einer Elektronik und/oder weiterer, dem Fachmann als sinnvoll erscheinender Baueinheiten und/oder Bauelemente ausgelegt ist, und die eine der Lagerungsplatte 32 zugewandten Seite des Patiententischs 31 abdeckt. Für eine störungsfreie Bewegung der Lagerungsplatte 32 zusammen mit der abgesenkten Kopfspuleneinheit 38 relativ zu der Unterbauabdeckung 51 weist die Patientenlagerungsvorrichtung einen Bereich 52 zur Aufnahme der Befestigungseinheit 37 auf, wobei in diesen Bereich 52 die Befestigungseinheit 37 von der Lagerungsplatte 32 aus hineinragt. Dieser Bereich 52 zur Aufnahme der Befestigungseinheit 37 weist eine Höhe 53 von ca. 40 mm bis ca. 80 mm auf, bevorzugt jedoch eine Höhe 53 von 50 mm bis 70 mm und besonders vorteilhaft eine Höhe 53 von mindestens 55 mm auf. Dieser Bereich 52 zur Aufnahme der Befestigungseinheit 37 weist eine gleiche Höhe 53 entlang der gesamten Längserstreckung 35 der Patientenlagerungsvorrichtung 30 auf. Zudem erstreckt sich dieser Bereich 52 entlang einer gesamten Quererstreckung zwischen beiden Führungsschienen 36 des Liegentischs 31, so dass ein unerwünschtes Verkanten der Befestigungsvorrichtung 37 während einer Bewegung der Lagerungsplatte 32 entlang der Längserstreckung 35 verhindert ist.

Claims (11)

  1. Patientenlagerungsvorrichtung mit einem Patiententisch (31), einer bewegbaren Lagerungsplatte (32) zu einer Lagerung eines Patienten (15), einer Führungseinheit (33), die zu einer Führung der Lagerungsplatte (32) entlang zumindest einer Bewegungsrichtung (34) der Lagerungsplatte (32) ausgelegt ist, und einer Befestigungseinheit (37) für eine Befestigung einer Zusatzeinheit an der Lagerungsplatte (32), dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinheit (37) zumindest eine Einstelleinheit (40) für eine flexible Einstellung einer Position der Zusatzeinheit bezüglich der Lagerungsplatte (32) aufweist.
  2. Patientenlagerungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzeinheit von einer Kopfspuleneinheit (38) gebildet ist.
  3. Patientenlagerungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinheit (37) an einer Unterseite und/oder an einer Frontseite der Lagerungsplatte (32) angeordnet ist.
  4. Patientenlagerungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinheit (37) zumindest einen Teilbereich aufweist, der sich von der Lagerungsplatte (32) entlang einer Richtung (49) von einer Liegefläche (44) in Richtung der Unterseite wegerstreckt.
  5. Patientenlagerungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Unterbauabdeckung (51), wobei zwischen der Unterbauabdeckung (51) und einer Unterseite des Lagerungsplatte (32) ein Bereich (52) zur Aufnahme der Befestigungseinheit (37) mit einer Höhe (53) von 40 mm bis 80 mm angeordnet ist.
  6. Patientenlagerungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich (52) zur Aufnahme der Befestigungseinheit (37) eine Höhe (53) von 50 mm bis 70 mm aufweist.
  7. Patientenlagerungsvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich (52) zur Aufnahme der Befestigungseinheit (37) entlang einer gesamten Längserstreckung (35) der Patientenlagerungsvorrichtung (30) die gleiche Höhe (53) aufweist.
  8. Patientenlagerungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerungsplatte (32) von einer Wechselplatte gebildet ist.
  9. Patientenlagerungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Einstelleinheit (40) zumindest eine Gelenkeinheit (41, 42, 43) zu einer Bewegung und/oder Einstellung der Position der Zusatzeinheit entlang zumindest einer Raumrichtung (48) aufweist.
  10. Patientenlagerungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Einstelleinheit (40) zumindest eine Gelenkeinheit (43) aufweist zu einer Bewegung und/oder Einstellung einer Position der Zusatzeinheit entlang zumindest zwei Raumrichtungen.
  11. Medizinische Bildgebungsvorrichtung, insbesondere Magnetresonanzvorrichtung (10), mit einer Patientenlagerungsvorrichtung (30) nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
DE102012203119A 2012-02-29 2012-02-29 Patientenlagerungsvorrichtung sowie eine medizinische Bildgebungsvorrichtung mit der Patientenlagerungsvorrichtung Withdrawn DE102012203119A1 (de)

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