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Die Erfindung betrifft einen Drehregler für ein Haushaltsgerät, insbesondere Kochgerät, mit einer Kochfeldabdeckung, aufweisend ein unterhalb der Kochfeldabdeckung anzuordnendes Reglergehäuse, eine von dem Reglergehäuse vorstehende und durch eine Aussparung in der Kochfeldabdeckung zu führende Drehachse des Drehreglers und eine von oben auf die Drehachse aufgesteckte und auf die Kochfeldabdeckung aufzusetzende Mutter zum Fixieren des Reglergehäuses, insbesondere an der Kochfeldabdeckung. Typischerweise ist auf die Drehachse ein Drehknebel zum Handhaben durch einen Bediener aufgesetzt, wobei durch ein Drehen des Drehknebels die Drehachse winkelgleich verdrehbar ist. Der Drehknebel überdeckt in den meistens Fällen die Mutter, welche somit im normalen Betrieb nicht oder kaum sichtbar ist. Die Erfindung betrifft auch einen Kochgerät mit mindestens einem solchen an einer Kochfeldabdeckung angebrachten Drehregler.
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Aus der
US 3 736 390 A ist ein Drehregler bekannt, welcher auf einer Seite einer Bedienblende montiert ist, und dessen Drehachse durch die Bedienblende hindurch taucht. Ein Reglergehäuse des Drehreglers ist mittels einer Mutter an der Bedienblende befestigt. Zur Abdichtung ist ein O-Ring auf einer Seite der Bedienblende, sowie eine Dichtscheibe auf der gegenüberliegenden Seite der Bedienblende vorgesehen.
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Bei bekannten Drehreglern der eingangs genannten Art ist es nachteilig, dass nach einem Abziehen des Drehknebels dieser die Mutter nicht mehr überdeckt und folglich Fluid durch einen Ringspalt zwischen der Mutter und der Drehachse unter die Kochfeldabdeckung zu dem Reglergehäuse gelangen kann. Dadurch mag der Drehregler verschmutzt oder sogar beschädigt werden.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile des Standes der Technik zumindest teilweise zu überwinden und insbesondere einen verbesserten Drehregler für ein Haushaltsgerät, sowie ein verbessertes Kochgerät mit Drehregler bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind insbesondere den abhängigen Ansprüchen entnehmbar.
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Die Aufgabe wird gelöst durch einen Drehregler für ein Haushaltsgerät, insbesondere Kochgerät mit einer Kochfeldabdeckung, aufweisend ein unterhalb der Kochfeldabdeckung anzuordnendes Reglergehäuse, eine von dem Reglergehäuse vorstehende und durch eine Aussparung in der Kochfeldabdeckung zu führende Drehachse, und eine von oben auf die Drehachse aufgesteckte oder aufsteckbare und auf die Kochfeldabdeckung aufzusetzende Mutter zum Fixieren des Reglergehäuses. Des Weiteren wird die Aufgabe durch ein Kochgerät mit den Merkmalen des Patentanspruchs 12 gelöst.
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Das Kochgerät mag insbesondere ein Kochfeld mit einer entsprechenden Kochfeldabdeckung aufweisen, z.B. ein Herd oder ein eigenständiges Kochfeld. Die Kochfeldabdeckung mag eine Kochfeldplatte (z.B. aus Hartglas, Glaskeramik o.ä.) und/oder eine oberseitige Bedienblende (z.B. aus Metall) sein. Das Reglergehäuse weist insbesondere eine Reglersensorik, elektrische Anschlüsse usw. auf. Die Mutter mag direkt oder indirekt (z.B. über eine Zwischenschicht) auf der Kochfeldabdeckung aufsitzen. Mittels der Mutter mag insbesondere das Reglergehäuse an die Kochfeldabdeckung herangezogen werden. Die Mutter ist insbesondere als eine Dichtmutter ausgebildet.
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Ferner ist nach der Mutter eine Dichtung auf die Drehachse aufgesteckt, wobei die Dichtung einen die Drehachse umgebenden umlaufenden Spalt zwischen der Drehachse und einer Innenfläche oder Innenseite der Mutter abdichtet. Dadurch kann ein Fließen von Fluid (insbesondere Flüssigkeit wie Wasser, Speise, Reinigungsmittel usw.) zu dem Reglergehäuse vermieden werden, und zwar auch bei abgenommenen Drehknebel. Die Mutter mag ein Innengewinde und/oder ein Außengewinde aufweisen.
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Die Dichtung ist also insbesondere eine nach (und damit oberhalb) der Mutter (und insbesondere vor dem Drehknebel) auf die Drehachse aufgesetzte Dichtung.
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Es ist eine Weiterbildung, dass ein Drehknebel auf die Drehachse aufgesetzt ist oder aufsetzbar vorhanden ist.
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Es ist eine Ausgestaltung, dass die Dichtung dicht an der Drehachse anliegt. So wird eine sichere Abdichtung entlang der Drehachse schon alleine mittels der Abdichtung erreicht.
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Die Dichtung kann grundsätzlich auf ihrer Auflage (insbesondere umfassend die Mutter) aufgeklebt, aufgerastet, aufgeklemmt oder darauf aufgezogen sein. Es ist eine bevorzugte Ausgestaltung, dass nach der Dichtung ein Abziehschutz auf die Drehachse aufgesteckt ist. Dies ermöglicht ein Aufdrücken der Dichtung auf die Mutter und folglich eine erhöhte Kontaktkraft und damit Dichtfähigkeit. Zudem wird durch den Abziehschutz ein Abheben oder Abziehen der Dichtung verhindert. Der Abziehschutz ist darüber hinaus einfach montierbar, langzeitstabil und mechanisch robust umsetzbar. Der Abziehschutz ermöglicht außerdem eine zusätzlich Abdichtung der Drehachse. Dies mag besonders vorteilhaft sein, falls die Dichtung eine eher geringe und/oder montageanfällige Dichtfähigkeit zur Drehachse hin aufweist.
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Es ist eine Weiterbildung, dass der Abziehschutz nicht oder nur mit Hilfe von Werkzeug abziehbar ist.
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Es ist noch eine weitere Ausgestaltung, dass der Abziehschutz einen achsseitigen Kragen aufweist, welcher einen geringeren Durchmesser aufweist als die Innenfläche der Mutter und der Abziehschutz die Dichtung mittels des Kragens achsseitig in den umlaufenden Spalt hinein drückt. So wird eine besonders kompakte Bauhöhe mit einer hohen Dichtfähigkeit kombiniert. Darüber hinaus kann so ein axiales Spiel der Drehachse in dem Sinne ausgeglichen werden, dass sichergestellt ist, dass die Dichtung auch bei maximal hochgezogenem Drehstift nicht von ihrer Unterlage (insbesondere Mutter) abhebt.
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Es ist insbesondere eine Ausgestaltung, dass der Abziehschutz eine ringscheibenförmige Grundform mit achsseitigem Kragen ist oder aufweist. Ein solcher Abziehschutz ermöglicht eine besonders flache Bauform bzw. geringe Bauhöhe.
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Es ist ferner eine Ausgestaltung, dass der Abziehschutz die Dichtung oberseitig bzw. auf eine Oberseite abdichtend auf die Mutter drückt. Dies erzeugt eine einfach umsetzbare Dichtfläche. Alternativ oder zusätzlich mag der Abziehschutz beispielsweise seitlich auf die Mutter aufgesteckt sein, wobei der Abziehschutz die Dichtung dann (nur oder auch) seitlich an die Mutter presst.
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Es ist zudem eine Ausgestaltung, dass die Dichtung aus weichelastischem Polymermaterial, insbesondere Gummi, Silikon oder TPE, besteht. Dadurch kann sich die Dichtung besonders großflächig und spaltfrei an die jeweilige Unterlage anschmiegen und eine sichere Dichtung ermöglichen. Zudem ist weichelastisches Polymermaterial preiswert, widerstandsfähig und flexibel geformt ausgestaltbar. Insbesondere durch ein weichelastisches Polymermaterial lässt sich auch eine dichte Anlage der Dichtung an der Drehachse erreichen.
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Es ist außerdem eine Ausgestaltung, dass die Dichtung eine ringscheibenförmige Dichtung ist. Eine solche Dichtung ermöglicht eine flache Bauform, ist einfach herstellbar und kann großflächig abdichtend eingesetzt werden.
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Es ist noch eine Ausgestaltung, dass der Abziehschutz kraftschlüssig an der Drehachse befestigt ist. Diese Ausgestaltung ist besonders einfach umsetzbar. Alternativ oder zusätzlich mag der Abziehschutz formschlüssig und/oder stoffschlüssig (z.B. mittels eines Klebers) an der Drehachse befestigt sein.
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Es ist eine weitere Ausgestaltung, dass der Abziehschutz und die Dichtung einstückig ausgestaltet sind. So kann eine Montage vereinfacht werden.
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Es ist noch eine weitere Ausgestaltung, dass die Drehachse eine elektrisch nicht-leitende oder isolierende Oberfläche aufweist. Dies erhöht eine Bedienersicherheit vor einem elektrischen Schlag. Die Drehachse mag dazu aus einem elektrisch isolierenden Vollmaterial bestehen, z.B. einem entsprechenden Kunststoff, oder zumindest eine elektrisch isolierende Oberflächenschicht aufweisen, z.B. einen Kunststoffüberzug.
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Die Aufgabe wird auch gelöst durch ein Kochgerät mit mindestens einem an einer Kochfeldabdeckung angebrachten Drehregler wie oben beschrieben. Ein solches Kochgerät kann analog zu dem Drehregler ausgestaltet sein und die gleichen Vorteile aufweisen.
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Das Kochgerät kann insbesondere einen Drehregler für eine jeweilige Kochzone oder alternativ einen Drehregler für alle Kochzonen aufweisen.
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Es ist eine Ausgestaltung, dass mindestens ein Reglergehäuse in einem Schalterträger aufgenommen ist, wobei der Schalterträger ein oberseitiges Gewinderohr mit einem Außengewinde aufweist, welches locker in die Aussparung in der Kochfeldabdeckung zumindest hineinragt, die Drehachse durch das Gewinderohr hindurchragt, die Mutter mit ihrem Innengewinde mit dem Außengewinde des Gewinderohrs verschraubt ist und die Dichtung einen Spalt zwischen dem Gewinderohr und der Drehachse abdichtet. Das Schaltergehäuse ermöglicht eine vereinfachte Befestigung des Drehreglers, insbesondere falls das Schaltergehäuse zur Aufnahme mehrerer, insbesondere aller, Drehregler ausgestaltet und vorgesehen ist. Zudem ist so eine mechanische Belastung des Drehreglers verringerbar.
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Alternativ mag das oberseitige Gewinderohr ein Innengewinde aufweisen, welches in schraubenden Eingriff mit einem Außengewinde der Mutter bringbar ist.
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Es ist insbesondere für den Fall, dass der Abziehschutz des Drehreglers einen achsseitigen Kragen aufweist, welcher einen geringeren Durchmesser aufweist als die Innenfläche der Mutter und der Abziehschutz die Dichtung mittels des Kragens achsseitig in den umlaufenden Spalt hinein drückt, eine Ausgestaltung, dass der Abziehschutz die Dichtung mittels des Kragens achsseitig in den Spalt zwischen dem Gewinderohr und der Drehachse hinein drückt.
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In den folgenden Figuren wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels schematisch genauer beschrieben.
- 1 zeigt als Explosionsdarstellung in Schrägansicht Teile eines Kochgeräts mit einem erfindungsgemäßen Drehregler, welcher eine Dichtung und einen Abziehschutz aufweist;
- 2 zeigt ausschnittweise die Teile des Kochgeräts auf 1 als Schnittdarstellung in Seitenansicht mit der Dichtung und dem Abziehschutz noch nicht aufgesetzt; und
- 3 zeigt die Teile des Kochgeräts aus 2 mit aufgesetzter Dichtung und Abziehschutz.
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1 zeigt als Explosionsdarstellung in Schrägansicht Teile eines Kochgeräts 11 mit einem Drehregler 12, welcher eine Dichtung 13 und einen Abziehschutz 14 aufweist. Das Kochgerät 11 weist eine Kochfeldabdeckung in Form einer Glaskeramikplatte 15 auf.
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Unterhalb der Glaskeramikplatte 15 befindet sich ein Reglergehäuse 16 des Drehreglers 12, aus dem eine verdrehbare Drehachse 17 mit einer elektrisch nicht-leitenden Oberfläche vorsteht. Das Reglergehäuse 16 weist eine Sensorik zum Feststellen einer Drehwinkellage oder Drehlage der Drehachse 17 auf.
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Es ist eine Ausgestaltung, dass das Reglergehäuse 16 (zusammen mit drei weiteren, nicht dargestellten Reglergehäusen) in einem Schalterträger 18 aufgenommen ist, wobei der Schalterträger 18 ein oberseitiges Gewinderohr 19 mit einem Außengewinde 20 (siehe 2 und 3) aufweist. Das oberseitige Gewinderohr 19 ragt zumindest in eine kreisförmige zugehörige Aussparung 29 in der Glaskeramikplatte 15 hinein, und die Drehachse 17 ragt durch das Gewinderohr 19 und damit auch durch die Aussparung 29 in der Glaskeramikplatte 15.
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Auf die Drehachse 17 ist oberseitig der Glaskeramikplatte 15 eine Mutter in Form einer Dichtmutter 21 aufgesteckt oder aufgeschoben. Die Dichtmutter 21 weist eine mit einem Innengewinde versehene Innenfläche 22 auf, welche mit dem Außengewinde 20 des Gewinderohrs 19 verschraubbar ist.
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Nach und folglich oberhalb der Dichtmutter 21 wird auf die Drehachse 17 die ringscheibenförmige Dichtung 13 aus einem weichelastischen Polymermaterial, bevorzugt Gummi oder einem gummiartigen Material, aufgesteckt oder aufgeschoben. Die Dichtung 13 liegt dicht an der Drehachse 17 an, so dass kein Fluid zwischen der Dichtung 13 und der Drehachse 17 hindurch gelangen kann.
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Nach und damit oberhalb der Dichtung 13 ist der Abziehschutz 14 mit einer ringförmigen Grundform auf die Drehachse 17 aufgesteckt oder aufgeschoben.
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Nach und damit oberhalb des Abziehschutzes 14 ist ein Drehknebel 25 auf die Drehachse 17 aufgesetzt oder aufgeschoben. Der Drehknebel 25 dient zur Handhabung durch einen Bediener zur Drehung der Drehachse 17 und überwölbt die Teile des Drehreglers 12 oberhalb der Glaskeramikplatte 15.
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2 zeigt den Drehregler 12 in den Schalterträger 18 eingesetzt und an der Unterseite der Glaskeramikplatte 15 angeordnet. Die Dichtmutter 21 ist mit dem Gewinderohr 19 des Schalterträgers 18 verschraubt, während die Dichtung 13 und der Abziehschutz 14 noch nicht aufgesetzt sind. Die Dichtmutter 21 zieht den Schalterträger 18 an die Glaskeramikplatte 15 heran und fixiert ihn dort. Damit ist auch der an dem Schalterträger befestigte (z.B. verschraubte, verrastete, verklebte usw.) Drehregler 12 an der Glaskeramikplatte 15 befestigt. Die Dichtmutter 21 dichtet das Gewinderohr 19 gegen die Glaskeramikplatte 15 ab und liegt dazu direkt auf der Glaskeramikplatte 15 auf.
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Die Drehachse 17 ragt zumindest im Wesentlichen mittig durch das oberseitige Gewinderohr 19, wobei in dem gezeigten Schnitt die Drehachse 17 linksseitig eine Fase aufweist und folglich radial verkürzt ist und dieser diese Fase eine komplementäre Materialausfüllung an dem Abziehschutz 14 und an dem Drehknebel 25 gegenübersteht. Zwischen der Drehachse 17 und dem Gewinderohr 19 (und damit auch zwischen der Drehachse 17 und einer Innenfläche 22 der Dichtmutter 21) besteht ein Spalt in Form eines Ringspalts 26, welcher durch den Drehknebel 25 überwölbt ist, aber bei abgezogenem Drehknebel 25 Fluid (Flüssigkeit und/oder Dampf) einfach hindurchlässt.
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3 zeigt die Teile 2 nun mit aufgesetzter Dichtung 13. Die Dichtung 13 liegt auf einer Oberseite der Dichtmutter 21 auf und wird durch den Abziehschutz 14 auf diese Oberseite aufgedrückt, wodurch dort ein umlaufender Dichtbereich gebildet wird. Zu einer sicheren Kontaktierung der Dichtung auf der Dichtmutter 21 weist der Abziehschutz 14 an seinem äußeren Rand bzw. außenseitig einen nach unten umgeschlagenen Rand oder Kragen 27 auf.
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Mit seinem innenseitigen oder achsseitigen, nach unten gerichteten Kragen 28 (welcher auch als ein rohrförmiger Bereich oder Stutzen bezeichnet werden kann) drückt oder verschiebt der Abziehschutz 14 die Dichtung 13 in den Ringspalt 26. Der Kragen 28 weist einen Durchmesser auf, welcher geringer ist als ein Innendurchmesser des Gewinderohrs 19 und damit auch der Innenfläche 22 der Dichtmutter 21.
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Der Abziehschutz 14 ist hier kraftschlüssig an der Drehachse 17 befestigt worden, z.B. mittels eines Werkzeugs.
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Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel beschränkt.
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Bezugszeichenliste
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- 11
- Kochgerät
- 12
- Drehregler
- 13
- Dichtung
- 14
- Abziehschutz
- 15
- Glaskeramikplatte
- 16
- Reglergehäuse
- 17
- Drehachse
- 18
- Schalterträger
- 19
- Gewinderohr
- 20
- Außengewinde
- 21
- Dichtmutter
- 22
- Innenfläche
- 25
- Drehknebel
- 26
- Ringspalt
- 27
- Kragen
- 28
- Kragen
- 29
- kreisförmige Aussparung