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DE102012102407A1 - Verfahren zum thermoplastischen Tapelegen, die Verwendung eines Tapes sowie ein Tape - Google Patents

Verfahren zum thermoplastischen Tapelegen, die Verwendung eines Tapes sowie ein Tape Download PDF

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DE102012102407A1
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fiber
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Rene Holschuh
Marcel Christmann
Jens Lichtner
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum thermoplastischen Tapelegen, die Verwendung eines Tapes sowie ein Tape.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum thermoplastischen Tapelegen, die Verwendung eines Tapes sowie ein Tape.
  • Verfahren zum thermoplastischen Tapelegen dienen zur Erstellung eines Werkstückes aus einem thermoplastischen Faser-Kunststoff-Verbund (FKV). Ein thermoplastischer Faser-Kunststoff-Verbund besteht aus Verstärkungsfasern, die in eine Matrix aus einem thermoplastischen Kunststoff eingelagert sind. Aus einem thermoplastischen Faser-Kunststoff-Verbund erstellte Werkstücke zeichnen sich durch eine hohe Festigkeit und Steifigkeit aus und werden regelmäßig beispielweise in der Fahrzeugindustrie sowie in der Luft- und Raumfahrttechnik eingesetzt.
  • Zur Erstellung von Werkstücken aus einem thermoplastischen Faser-Kunststoff-Verbund sind sogenannte thermoplastische Tapelegeverfahren bekannt. Dabei werden bandförmige Halbzeuge aus einem thermoplastischen Faser-Kunststoff-Verbund, die sogenannten Tapes, auf der Oberfläche eines Werkzeuges oder Bauteils abgelegt. Das Tapelegen erfolgt heutzutage üblicherweise automatisiert, wobei die Tapes richtungs- und positionsvariabel auf ebenen oder gekrümmten Oberflächen eines Werkzeugs oder Bauteils abgelegt werden. Unterschieden wird beim Tapelegen insbesondere zwischen dem duroplastischen Tapelegen und dem thermoplastischen Tapelegen. Beim duroplastischen Tapelegen werden Tapes in Form eines Faser-Kunststoff-Verbundes aus Verstärkungsfasern und einem duroplastischen Kunststoff eingesetzt.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum thermoplastischen Tapelegen, bei dem Tapes in Form eines Faser-Kunststoff-Verbundes aus Verstärkungsfasern und einem thermoplastischen Kunststoff eingesetzt werden.
  • Beim thermoplastischen Tapelegen werden heutzutage unidirektional endlosfaserverstärkte, vollständig imprägnierte und konsolidierte Tapes verwendet. Die thermoplastischen Tapes werden üblicherweise auf Spulen gewickelt zur Verfügung gestellt und beim Tapelegen kontinuierlich von der Spule abgewickelt und auf einer Oberfläche eines Werkzeuges oder Bauteils abgelegt. Unmittelbar vor dem Ablegen, während des Ablegens oder unmittelbar nach dem Ablegen werden die Tapes beziehungsweise die auf der Oberfläche abzulegenden oder abgelegten Abschnitte der Tapes, lokal über die Schmelztemperatur des Thermoplasten des Tapes erhitzt. Nachdem die auf der Oberfläche abgelegten Tapes abgekühlt sind und der Thermoplast wieder erhärtet ist, bilden die Tapes ein Werkstück aus einem thermoplastischen Faser-Kunststoff-Verbund. Dieses Werkstück kann in der Regel bereits als finales Bauteil aus einem Faser-Kunststoff-Verbund zur Verfügung gestellt werden.
  • Grundsätzlich haben sich entsprechende Verfahren zum thermoplastischen Tapelegen bewährt. Insbesondere können Verfahren zum thermoplastischen Tapelegen problemlos durchgeführt werden, soweit die Tapes in geodätischen Bahnen auf der Oberfläche des Werkzeuges oder Bauteils abgelegt werden können. Vielfach ist es jedoch nicht möglich, die Tapes allein in geodätischen Bahnen auf der Oberfläche abzulegen. Vielmehr müssen die Tapes auf Grund der spezifischen Oberfläche, auf der sie abgelegt werden, regelmäßig auch kurvenförmig abgelegt werden. Bei einem kurvenförmigen Ablegen werden die Tapes zumindest auch teilweise in der Ebene der Tapes gebogen beziehungsweise gekrümmt. Dabei kann es zu einer Faltenbildung beziehungsweise Ondulation der Tapes auf der Kurveninnenseite der Tapes kommen. Eine solche Faltenbildung beziehungsweise Ondulation der Tapes beim Tapelegen kann die Eigenschaften eines hieraus gebildeten Werkstückes nachteilig beeinflussen.
  • Der Stand der Technik bietet keine Lösung des Problems, wie bei einer kurvenförmigen Ablage der Tapes beim thermoplastischen Tapelegen eine Ondulation der Tapes vermieden werden kann.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zum thermoplastischen Tapelegen zur Erstellung eines Werkstückes aus einem thermoplastischen Faser-Kunststoff-Verbund zur Verfügung zu stellen, durch das Tapes auch bei einem kurvenförmigen Ablegen der Tapes ondulationsfrei auf einer Oberfläche eines Werkstückes oder Bauteils ablegbar sind.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß zur Verfügung gestellt ein Verfahren zum thermoplastischen Tapelegen zur Erstellung eines Werkstückes aus einem Faser-Kunststoff-Verbund, das die folgenden Schritte umfasst:
    • – Zur Verfügungstellung wenigstens eines Tapes in Form eines Faser-Kunststoff-Verbundes aus Verstärkungsfasern und einem thermoplastischen Kunststoff;
    • – Erhitzen zumindest eines Abschnittes des Tapes auf eine Temperatur oberhalb der Schmelztemperatur des thermoplastischen Kunststoffs;
    • – Ablegen des erhitzten Abschnittes des Tapes auf einer Oberfläche eines Werkzeuges oder Bauteils;
    • – Abkühlen des Tapes zur Erstellung eines Werkstücks;
    dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsfasern in Form von Stapelfasern vorliegen.
  • Die Erfindung beruht auf der erfindungsgemäßen Grunderkenntnis, dass Tapes in Form eines Faser-Kunststoff-Verbundes aus Verstärkungsfasern und einem thermoplastischen Kunststoff bei einem thermoplastischen Tapelegeverfahren auch bei einem kurvenförmigen Ablegen der Tapes ondulationsfrei abgelegt werden können, wenn die Verstärkungsfasern in Form von Stapelfasern im Tape vorliegen.
  • Erfindungsgemäß wurde festgestellt, dass das Erhitzen des Tapes auf eine Temperatur oberhalb der Schmelztemperatur des thermoplastischen Kunststoffs unmittelbar vor dem Ablegen des Tapes auf einer Oberfläche eines Werkzeuges oder Bauteils eine Bewegung der Stapelfasern in dem Tape gegeneinander erlaubt. Auf Grund dieser möglichen Bewegung der Stapelfasern gegeneinander in dem Abschnitt des Tapes, in dem der Thermoplast des Tapes durch das Erhitzen über seine Schmelztemperatur erhitzt ist, kann das Tape kurvenförmig abgelegt werden, ohne dass das Tape auf der Kurveninnenseite Falten bildet oder onduliert.
  • Die mögliche Bewegung der Verstärkungsfasern in dem erhitzten Abschnitt des Tapes gegeneinander beruht offenbar insbesondere darauf, dass diese keine endlose oder kontinuierliche Länge aufweisen und daher zumindest mit einem ihrer beiden Enden in dem Abschnitt des Tapes liegen, der über die Schmelztemperatur des thermoplastischen Kunststoffs erhitzt wird, so dass die Fasern an diesem Ende relativ zu anderen Verstärkungsfasern des Tapes bewegbar sind. Bei den bisher aus dem Stand der Technik bekannten thermoplastischen Tapes, bei denen die Verstärkungsfasern stets in Form von Endlosfasern vorlagen, ist eine solche Bewegung der Fasern gegeneinander nicht möglich.
  • Unter dem Begriff Werkstück wird, soweit hierin verwendet, sowohl ein fertiges Bauteil als auch ein Halbzeug in Form eines Faser-Kunststoff-Verbundes verstanden.
  • Unter Stapelfasern werden bekanntermaßen verhältnismäßig kurze, aber noch verspinnbare Fasern verstanden, die regelmäßig in einer Länge im Bereich von 10 bis 1.000 mm vorliegen. Erfindungsgemäß werden bevorzugt Stapelfasern mit einer Länge im Bereich von 10 bis 200 mm eingesetzt.
  • Die Tapes werden erfindungsgemäß bevorzugt unmittelbar vor ihrem Ablegen oder währen des Ablegens auf der Oberfläche des Werkzeuges oder Bauteils auf eine Temperatur oberhalb der Schmelztemperatur des thermoplastischen Kunststoffs des Tapes erhitzt. Bevorzugt wird nur ein verhältnismäßig kurzer Abschnitt des Tapes erhitzt, insbesondere ein Abschnitt, der unmittelbar im Anschluss an die Erhitzung auf der Oberfläche abgelegt wird.
  • Nach einer Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass ein Abschnitt des Tape mindestens auf einer Länge erhitzt wird, die der doppelten Länge der längsten Stapelfasern des Tapes entspricht. Erfindungsgemäß wurde festgestellt, dass das Tape bei einer Erhitzung auf einer solchen Mindestlänge besonders gut ondulationsfrei kurvenförmig ablegbar ist.
  • Die für das erfindungsgemäße Verfahren zur Verfügung gestellten Tapes können die aus dem Stand der Technik bekannten Dicken und Breiten aufweisen. Beispielsweise können die Tapes eine Dicke im Bereich von 0,1 bis 1 mm aufweisen, und beispielsweise eine Breite im Bereich von 5 bis 30 mm aufweisen.
  • Die Verstärkungsfasern sowie der thermoplastische Kunststoff des Tapes können die aus dem Stand der Technik bekannten Verstärkungsfasern und thermoplastischen Kunststoffe sein. Beispielsweise können die Stapelfasern Verstärkungsfasern aus Glas, Kohlenstoff, Aramid, Stahl, Bor oder SiC sein. Der thermoplastische Kunststoff kann beispielsweise ein Kunststoff in Form von Polypropylen (PP), Polyamid 66, Polyethylenterephthalat (PET), Polyphenylensulfid (PPS) oder Polyetheretherketon (PEEK) sein.
  • Zur Erhitzung des Tapes kann auf beliebige aus dem Stand der Technik bekannte Aufheizvorrichtungen zur Erhitzung von Tapes beim thermoplastischen Tapelegen zurückgegriffen werden, beispielsweise eine Flammen- oder Laseraufheizvorrichtung.
  • Das Ablegen des Tapes auf der Oberfläche des Werkzeuges oder Bauteils kann durch die hierzu aus dem Stand der Technik bekannten Mittel erfolgend, beispielsweise durch einen Tapelegekopf. Bei einem Tapelegekopf handelt es sich um eine drehbare und regelmäßig auch schwenkbare Walze oder Rolle, die ein Tape aufnehmen und rollend auf einer Oberfläche ablegen kann. Beim Ablegen kann der Tapelegekopf insbesondere unter Andruck gegen die Oberfläche geführt sein.
  • Nach dem Ablegen des erhitzten Tapes auf der Werkzeugoberfläche oder Bauteilsoberfläche kann, wie aus dem Stand der Technik bekannt, Druck auf das Tape aufgebracht werden. Dieser Druck kann insbesondere durch den Tapelegekopf auf das Tape aufgebracht werden. Durch das Aufbringen von Druck auf das abgelegte Tape kann insbesondere eine vollständige Konsolidierung des Tapes erzeugt oder erhalten werden.
  • Das Tape kann – vor der Ablage auf der Werkzeugoberfläche oder Bauteiloberfläche – vollständig konsolidiert oder nicht vollständig konsolidiert zur Verfügung gestellt werden.
  • Bei einem vollständig konsolidierten Tape aus einem Faser-Kunststoff-Verbund sind die Verstärkungsfasern vollständig mit dem thermoplastischen Kunststoff imprägniert und die Freiräume zwischen den Fasern vollständig mit dem Kunststoff ausgefüllt.
  • Bei einem nicht vollständig konsolidierten Tape sind die Freiräume zwischen den Fasern nicht oder nur teilweise mit dem Kunststoff ausgefüllt.
  • Soweit das Tape beim Ablegen bereits vollständig konsolidiert ist, hat dies den Vorteil, dass das nach dem Abkühlen des thermoplastischen Kunststoffs erhaltende Werkstück in Form eines fertigen Bauteils vorliegen kann. Eine weitere Behandlung des nach dem Abkühlen erhaltenden Werkstücks ist zum Erhalt eines fertigen Bauteils damit nicht notwendig.
  • Der Anteil der Verstärkungsfasern in dem vollständig konsolidierten Tape kann beispielsweise im Bereich von 30 bis 70 Volumen-%, bezogen auf das Volumen des Tapes, liegen.
  • Soweit das Tape für das erfindungsgemäße Verfahren in Form eines nicht vollständig konsolidierten Faser-Kunststoff-Verbundes zur Verfügung gestellt wird, kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Verstärkungsfasern mit dem thermoplastischen Kunststoff bereits ganz oder teileweise imprägniert sind, aber der Freiraum zwischen den Fasern nicht oder weitgehend nicht mit dem thermoplastischen Kunststoff ausgefüllt ist. Entsprechend nicht konsolidierte Tapes können daher beispielsweise insbesondere auch in Form von vorimprägnierten Faserbündeln zur Verfügung gestellt werden. Tapelegeverfahren, bei denen Tapes in Form solcher Faserbündel eingesetzt werden, werden auch als „fiber placement” bezeichnet und sind bisher allein aus der Technologie des duroplastischen Tapelegens bekannt. Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass die Fasern bei nicht vollständig konsolidierten Tapes ganz oder teilweise mit dem Thermoplasten imprägniert beziehungsweise beschichtet sind. Bevorzugt sind die Fasern bei nicht vollständig konsolidierten Tapes mit einem Pulver aus einem thermoplastischen Kunststoff beschichtet. Der Anteil an dem thermoplastischen Kunststoffpulver, bezogen auf die Gesamtmasse des Tapes, kann beispielsweise im Bereich von nur 0,2 bis 5 Masse-% liegen, bevorzugt im Bereich von 0,5 bis 2 Masse-%. Nach dem Erhitzen, Ablegen und Abkühlen eines entsprechend nicht vollständig konsolidierten Tapes auf dem Werkstück gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren erhält man ein Werkstück aus einem Faser-Kunststoff-Verbund, bei dem zwischen den Fasern Freiräume verbleiben, die noch nicht vollständig mit dem thermoplastischen Kunststoff ausgefüllt sind. Ein solches Werkstück kann insbesondere als Faser-Kunststoff-Verbund-Halbzeug zur Verfügung gestellt werden und in sich an das Tapelegen anschließenden Bearbeitungsschritten zu einem finalen Bauteil weiterverarbeitet werden. Der Vorteil an einem solchen, durch das erfindungsgemäße Verfahren erstellten Werkstück in Form eines Faser-Kunststoff-Verbund-Halbzeuges liegt insbesondere darin, das dieses auf Grund seiner Freiräume mit einem Kunststoff verfüllt werden kann und anschließend zum finalen Bauteil weiterverarbeitet werden kann. Dies schafft einen großen Freiraum bei der weiteren Verarbeitung des Werkstückes zum finalen Bauteil. Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass in das Werkstück nach seiner Erstellung beziehungsweise der vollständigen Erhärtung des Thermoplasten ein Duroplast eingebracht wird. Beispielsweise kann ein duroplastischer Kunststoff durch ein Autoklav-Verfahren oder ein Vakuuminjektions-Verfahren in das Werkstück eingebracht werden. Bevorzugt ist vorgesehen, dass der in die Freiräume eingebrachte Duroplast die Freiräume vollständig ausfüllt. Nach der anschließenden vollständigen Vernetzung beziehungsweise Solidifikation des Duroplasten erhält man ein finales Bauteil. Der Vorteil dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt insbesondere darin, dass zur Erstellung des Werkstückes, in das ein Duroplast einbringbar ist, ein thermoplastisches Tapelegeverfahren verwendet werden kann, das im Gegensatz zu duroplastischen Tapelegeverfahren mit einer wesentlich einfacheren Verfahrenstechnik durchführbar ist. Gleichzeitig lässt sich durch diese Ausführungsform jedoch ein Bauteil aus einem Faser-Kunststoff-Verbund erstellen, bei dem der Kunststoff weitgehend in Form eines Duroplasten vorliegt, der gegenüber einem thermoplastischen Kunststoff für zahlreiche Anwendungen vorteilhaftere Eigenschaften aufweist.
  • Im übrigen kann bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens auf die zum thermoplastischen Tapelegen aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren und Techniken zurückgegriffen werden, insbesondere die Aufwicklung und zur Verfügungstellung der Tapes auf einer Halbzeugspule, die Förder- und Führungstechnik zur Zuführung der Tapes von der Spule auf die Werkzeugoberfläche oder Bauteiloberfläche, das Erhitzen des Tapes vor oder bei der Ablage auf der Werkzeugoberfläche oder Bauteiloberfläche, das Ablegen des erhitzten Tapes auf der Werkzeugoberfläche oder Bauteiloberfläche, das Aufbringen von Druck auf das abgelegte Tape sowie das Abtrennen von auf der Werkzeugoberfläche oder Bauteiloberfläche abgelegten Abschnitten des Tapes.
  • Nach einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Tape vor dem Ablegen – vor oder nach dem Erhitzen des Tapes – vordrapiert wird. Durch eine Vordrapierung wird das Tape in eine Form gebracht, die der späteren Geometrie des Tapes beim Ablegen auf der Oberfläche entspricht oder dieser angenähert ist. Hierdurch ist es möglich, das Tape auch kurvenförmig mit besonders kleinen Radien ondulationsfrei abzulegen. Die Vordrapierung des Tapes kann durch eine aus dem Stand der Technik bekannte Drapiervorrichtung erfolgen. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass das Tape zunächst auf eine Temperatur oberhalb der Schmelztemperatur des thermoplastischen Kunststoffs des Tapes erhitzt, anschließend vordrapiert und schließlich, gegebenenfalls nach einem weiteren Erhitzen, auf der Oberfläche des Werkzeugs oder Bauteils abgelegt wird.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner die Verwendung eines Tapes in Form eines Faser-Kunststoff-Verbundes aus Verstärkungsfasern und einem thermoplastischen Kunststoff, bei dem die Verstärkungsfasern in Form von Stapelfasern vorliegen, zum thermoplastischen Tapelegen zur Erstellung eines Werkstückes.
  • Ferner ist Gegenstand der Erfindung ein Tape in Form eines Faser-Kunststoff-Verbundes aus Verstärkungsfasern und einem thermoplastischen Kunststoff, bei dem die Verstärkungsfasern in Form von Stapelfasern vorliegen.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie den beigefügten Figuren und der zugehörigen Figurenbeschreibung.
  • Sämtliche Merkmale der Erfindung können, einzeln oder in Kombination, beliebig miteinander kombiniert sein.
  • Ein schematisches Ausführungsbeispiel zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird in der nachfolgenden Figurenbeschreibung näher erläutert.
  • Dabei zeigt
  • 1 die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens mittels einer Vorrichtung zum thermoplastischen Tapelegen.
  • In ihrer Gesamtheit ist die Vorrichtung zur thermoplastischen Tapelegen in 1 mit dem Bezugszeichen 1 gekennzeichnet.
  • Die Vorrichtung 1 umfasst insbesondere eine Halbzeugspule 3, ein Förder- und Führungssystem 5, eine Schneidevorrichtung 7, einen Tapelegekopf 9 sowie auf Aufheizvorrichtung 11.
  • Das zunächst auf die Halbzeugspule 3 aufgewickelte Tape 13 ist mittels des Förder- und Führungssystems 5 von der Halbzeugspule 3 abwickelbar und dem Tapelegekopf 9 zuführbar.
  • Der Tapelegekopf 9 ist als schwenk- und rollbare Walze ausgebildet, die unter Andruck gegen die Oberfläche 15 eines Werkzeuges 17 führbar und auf dieser abrollbar ist.
  • An das Förder- und Führungssystem 5 schließt sich die Schneidevorrichtung 7 an, durch die das Tape 13, nachdem es dem Tapelegekopf 9 zugeführt worden ist, abschneidbar ist.
  • Durch die als Flammen-Aufheizvorrichtung ausgebildete Aufheizvorrichtung 11 ist das Tape 13 erhitzbar. Die Aufheizvorrichtung 11 ist derart angeordnet, dass ein Abschnitt des Tapes 13 bei seiner Zuführung zum Tapelegekopf 9 erhitzbar ist.
  • Durch die Vorrichtung 1 ist das Tape 13 auf der Oberfläche 15 eines Werkzeuges 17 ablegbar.
  • Hierzu wird die Vorrichtung 1, die in ihrer Gesamtheit bewegbar ist, entlang der Oberfläche 15 des Werkzeuges 17 bewegt. Der rollbar ausgebildete Tapelegekorb 9 nimmt das von dem Förder- und Führungssystem 5 zugeführte Tape 13 auf und legt dieses abrollend auf der Oberfläche 15 ab, über die er unter Andruck bewegt wird.
  • Auf Grund der Schwenkbarkeit des Tapelegekopfes 9 ist das Tape 13 kurvenförmig auf der Oberfläche 15 des Werkzeuges 17 ablegbar.
  • Das Tape 13 ist erfindungsgemäß in Form eines Faser-Kunststoff-Verbundes aus Verstärkungsfasern in Form von Stapelfasern und einem thermoplastischen Kunststoff ausgebildet. Da das Tape 13 unmittelbar vor dem Ablegen durch die Aufheizvorrichtung 11 derart erhitzt wird, dass der thermoplastische Kunststoff des Tapes 13 schmilzt, sind die Stapelfasern des Tapes 13 in dem erhitzten Abschnitt des Tapes gegeneinander bewegbar, so dass das Tape 13 auch bei einem kurvenförmigen Ablegen ondulationsfrei auf der Oberfläche 15 ablegbar ist.
  • Nachdem das Tape 13 in einer gewünschten Länge auf der Oberfläche 15 abgelegt worden ist, wird dieser abgelegte Abschnitt durch die Schneidvorrichtung 7 abgetrennt.
  • Durch die im Ausführungsbeispiel dargestellte Vorrichtung 1 ist ein thermoplastisches Tapelegeverfahren durchführbar, bei dem das thermoplastische Tape 13 demnach auch bei einem kurvenförmigen Ablegen ondulationsfrei auf der Oberfläche 15 eines Werkzeuges 17 ablegbar ist.

Claims (8)

  1. Verfahren zum thermoplastischen Tapelegen zur Erstellung eines Werkstückes aus einem Faser-Kunststoff-Verbund, das die folgenden Schritte umfasst: 1.1. Zur Verfügungstellung wenigstens eines Tapes (13) in Form eines Faser-Kunststoff-Verbundes aus Verstärkungsfasern und einem thermoplastischen Kunststoff; 1.2 Erhitzen des Tapes auf eine Temperatur oberhalb der Schmelztemperatur des thermoplastischen Kunststoffs; 1.3 Ablegen des erhitzten Tapes auf einer Oberfläche (15); 1.4 Abkühlen des Tapes (13) zur Erstellung eines Werkstücks; dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsfasern in Form von Stapelfasern vorliegen.
  2. Tapelegeverfahren nach Anspruch 1, bei dem die Verstärkungsfasern eine Länge im Bereich von 10 mm bis 200 mm aufweisen.
  3. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Tape (13) in Form eines vollständig konsolidierten Faser-Kunststoff-Verbundes zur Verfügung gestellt wird.
  4. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Tape (13) in Form eines nicht vollständig konsolidierten Faser-Kunststoff-Verbundes zur Verfügung gestellt wird.
  5. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Tape (13) in Form von mit einem thermoplastischen Pulver beschichteten Verstärkungsfasern zur Verfügung gestellt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 4, bei dem in die zwischen den Verstärkungsfasern verbleibenden Freiräume des nach dem Abkühlen erhaltenen Werkstückes ein duroplastischer Kunststoff eingebracht wird.
  7. Verwendung eines Tapes (13) in Form eines Faser-Kunststoff-Verbundes aus Verstärkungsfasern und einem thermoplastischen Kunststoff, bei dem die Verstärkungsfasern in Form von Stapelfasern vorliegen, zum thermoplastischen Tapelegen zur Erstellung eines Werkstückes
  8. Tape (13) in Form eines Faser-Kunststoff-Verbundes aus Verstärkungsfasern und einem thermoplastischen Kunststoff, bei dem die Verstärkungsfasern in Form von Stapelfasern vorliegen.
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