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Die Erfindung betrifft ein Flurförderzeug mit einer Energieversorgungseinheit zur Versorgung des Flurförderzeugs mit elektrischer Energie, wobei ein Wechsel der Energieversorgungseinheit in horizontaler Richtung erfolgen kann.
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Es ist im Stand der Technik bekannt, bei Flurförderzeugen, insbesondere Gegengewichtsgabelstaplern, mit einem elektrischen Antriebssystem und einer wechselbaren elektrischen Energieversorgungseinheit, einen seitlichen Wechsel der Energieversorgungseinheit in horizontaler Richtung über eine seitliche Öffnung des Flurförderzeugs auszuführen. Als Energieversorgungseinheit kann hierbei ein Batterieblock, eine Brennstoffzelleneinheit oder eine Hybridantriebseinheit vorgesehen sein. Ein Batterieblock, auch bezeichnet als Traktionsbatterie, besteht in üblicher Ausführungsform aus einem Batterietrog, der mehrere Batteriezellen aufnimmt. Überwiegend kommen dabei als Batteriezellen noch klassische Bleibatterien zum Einsatz, die ein sehr hohes Gewicht aufweisen.
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Ein derartiges Flurförderzeug mit einem seitlichen Wechsel einer Energieversorgungseinheit ist beispielsweise aus der
DE 102 48 657 A1 bekannt.
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Das Einsetzen und Herausnehmen einer Energieversorgungseinheit bzw. Traktionsbatterie aus einem für diese vorgesehenen Aufnahmeraum, üblicherweise bezeichnet als Batteriefach, wird vorteilhaft bei größeren Fahrzeugen aufgrund des hohen Eigengewichts der Traktionsbatterie mithilfe eines weiteren Flurförderzeugs als Transportflurförderzeug erfolgen. Für das Gewicht von Traktionsbatterie von größeren Flurförderzeugen, das oberhalb von 1 t liegen kann, ist dabei der Einsatz eines Gegengewichtsgabelstaplers erforderlich. Um kompakte Ausmaße des batteriebetriebenen Flurförderzeugs zu erreichen, sind jedoch die Abmessungen des Aufnahmeraums bzw. Batteriefachs nur geringfügig größer als die Abmessungen der Energieversorgungseinheit bzw. Traktionsbatterie. Um daher die Traktionsbatterie ohne Beschädigungen am Flurförderzeug oder an der Traktionsbatterie selbst einsetzen zu können, ist eine exakte Ausrichtung in horizontaler Längsrichtung des Flurförderzeugs sowie in vertikaler Richtung erforderlich. Weiterhin ist auch eine waagerechte Ausrichtung der in Querrichtung des Flurförderzeugs einzusetzenden Traktionsbatterie mit dem Aufnahmefach erforderlich, um die Traktionsbatterie durch die seitliche Öffnung des Batteriefaches vollständig in das Batteriefach hineinführen zu können. Wenn eine Traktionsbatterie mithilfe eines Gegengewichtsgabelstaplers eingesetzt wird, befindet sich jedoch der Fahrer in einer für die Sichtkontrolle der Ausrichtung der Traktionsbatterie relativ ungünstigen Position, die das exakte Ausrichten der Traktionsbatterie in Längsrichtung des Flurförderzeugs und vertikaler Richtung sowie deren waagerechte Ausrichtung im Verhältnis zur seitlichen Öffnung bzw. zu dem Batteriefach erschwert. Dabei stellt sich bei einem Gegengewichtsgabelstapler noch insbesondere das zusätzliche Problem, dass dieser eine neigbare Lasthandhabungsvorrichtung aufweist, beispielsweise eine Lastgabel, zumeist durch die Möglichkeit, den die Lasthandhabungsvorrichtung führenden Hubmast zu neigen. Die Lasthandhabungsvorrichtung muss dann für das Hineinfahren der Traktionsbatterie bzw. Energieversorgungseinheit in das Batteriefach exakt waagerecht oder entsprechend dem Aufnahmefach ausgerichtet werden.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein elektrisch angetriebenes Flurförderzeug mit elektrische Energieversorgungseinheit, insbesondere einer Traktionsbatterie, zur Verfügung zu stellen, das ein einfaches Einsetzen der Energieversorgungseinheit in ein Batteriefach des Flurförderzeugs ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird durch ein Flurförderzeug mit Energieversorgungseinheit nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass bei einem Flurförderzeug mit einer Energieversorgungseinheit zur Versorgung des Flurförderzeugs mit elektrischer Energie, wobei ein Wechsel der Energieversorgungseinheit in horizontaler Richtung erfolgen kann, mit der Energieversorgungseinheit eine Visiervorrichtung verbunden ist, die durch Ausrichtung mit einer optischen Markierung an dem Flurförderzeug eine für das Einsetzen in den Aufnahmeraum korrekte Ausrichtung der Energieversorgungseinheit anzeigen kann.
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Dadurch kann eine ein weiteres Transportmittel bedienende Person, beispielsweise eines Transportflurförderzeugs, mit dem die Energieversorgungseinheit bzw. Bleibatterie als Traktionsbatterie in den Aufnahmeraum des Flurförderzeugs als Batteriefach eingesetzt werden soll, eine exakte Ausrichtung der Energieversorgungseinheit mit dem Aufnahmeraum des Flurförderzeugs erreichen, insbesondere eine Ausrichtung in horizontaler Längsrichtung des Flurförderzeugs und/oder in vertikaler Richtung. Weiterhin wird mit der Erfindung eine exakte Ausrichtung selbst dann erreicht, wenn das Flurförderzeug in einem für einen Batteriewechsel noch erlaubten Maße nicht waagrecht steht. Vorteilhaft werden dadurch Beschädigungen vermieden, wenn eine zunächst mit der Öffnung des Aufnahmeraums optimal ausgerichtete Energieversorgungseinheit in den Aufnahmeraum hinein gefahren wird und durch eine Schrägstellung gegenüber dem Aufnahmeraum es dennoch zu einer Kollision der Energieversorgungseinheit mit Innenwänden des Aufnahmeraums und insbesondere der Öffnung des Aufnahmeraums kommt. Die Visiervorrichtung kann dabei durch alle im Stand der Technik bekannten Arten von optischen Visiervorrichtungen ausgeführt sein, etwa als offene Visierung mit Kimme und Korn, durch eine Optik mit Fadenkreuz oder Reflexmarkierung oder durch eine Kante, an der entlang anvisiert werden kann.
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Vorteilhaft ist die optische Markierung an dem Flurförderzeug oberhalb der Öffnung des Aufnahmeraums angeordnet.
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Dadurch ist die optische Markierung gut sichtbar und es wird ein Ausrichten der Energieversorgungseinheit vor dem Einsetzen erleichtert. Alternativ kann die optische Markierung auch an einer in Einsetzrichtung betrachteten Rückwand des Aufnahmeraums angeordnet sein, so dass während des gesamten Zeitraums des Einsetzens der elektrischen Energieversorgungseinheit die Ausrichtung überprüft werden kann.
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In einer günstigen Weiterbildung der Erfindung weist die Visiervorrichtung einen vorderen Visierungspunkt oberhalb der Vorderkante der Energieversorgungseinheit und/oder einen hinteren Visierungspunkt oberhalb der Hinterkante der Energieversorgungseinheit auf.
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Der entsprechende Visierpunkt ragt somit über den oberen Rand der Energieversorgungseinheit hinaus, so dass in Verbindung mit der Markierung am Flurförderzeug eine einfache Ausrichtung der Energieversorgungseinheit ermöglicht wird. Mit einem in Wechselrichtung der Energieversorgungseinheit hinteren und vorderen Visierpunkt ergibt sich eine lange Visierstrecke, und dadurch gute Ausrichtbarkeit mit nur geringen Winkelfehlern. Eine Anbringung an der Vorderkante und/oder der Hinterkante ist besonders gut möglich, da für die Montage die feste Wand des Batterietroges beispielsweise bei einer Traktionsbatterie mit herkömmlichem Aufbau als Bleibatterie zur Verfügung steht.
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Der vordere und/oder hintere Visierungspunkt können elastisch umbiegbar ausgeführt sein.
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Dadurch werden die Visierungspunkte beim Einsetzen der Energieversorgungseinheit umgebogen und können über die Unterkante der Öffnung des Aufnahmeraums hinaus stehen. Dies ermöglicht beispielsweise eine optische Markierung oberhalb der Öffnung des Aufnahmeraums.
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Die Visierungspunkte können aus Federstreifen gebildet sein.
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Durch solche Federstreifen lassen sich auf sehr einfache Art und Weise die Visierungspunkte bilden, etwa indem in Federstreifen entsprechende Öffnungen gestanzt oder gebohrt werden.
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Vorteilhaft sendet die optische Markierung an dem Flurförderzeug aktiv einen Lichtstrahl aus.
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Dadurch kann die richtige Ausrichtung für eine die Energieversorgungseinheit auswechselnde Person auch dann sichtbar sein, wenn diese Person sich nicht mit Blick direkt in der optischen Achse der Visiervorrichtung befindet. Etwa kann ein Lichtstrahl bei richtiger Ausrichtung der Visiervorrichtung auf eine transparente Fläche treffen und dieses Lichtsignal von der Person wahrgenommen werden.
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In günstiger Ausführungsform kann der Lichtstrahl ein Laserstrahl sein.
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Ein Laser bietet einen sehr eng fokussierten Lichtstrahl und steht zum Beispiel als Laserdiode sehr kostengünstig zur Verfügung.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung kann der hintere Visierungspunkt eine Öffnung aufweisen, die von einem halbtransparenten Bereich umgeben ist.
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Dadurch wird das Auffinden der richtigen Ausrichtung erleichtert. Wenn der Lichtstrahl nicht in der richtigen Ausrichtung durch die Öffnung hindurch fällt, wird dies durch das Aufleuchten des halbtransparenten Bereichs deutlich.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann die Visiervorrichtung eine Kamera aufweisen.
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Kleine und kompakte Kameras stehen sehr kostengünstig zur Verfügung, beispielsweise aus dem Bereich der Mobiltelefone. Durch eine solche Kamera, die auf die Visiervorrichtung in der optischen Achse ausgerichtet ist, kann das Bild der Visiervorrichtung an eine andere Stelle, insbesondere eine Anzeigevorrichtung auf einem weiteren Flurförderzeug als Transportflurförderzeug übertragen werden, mit dem die Energieversorgungseinheit transportiert wird. Dadurch ist es nicht erforderlich, dass eine Person, die die das weitere Transportflurförderzeug bedient, direkten Blick auf die optische Achse der Visiervorrichtung haben muss.
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Vorteilhaft kann die Visiervorrichtung lösbar an der Energieversorgungseinheit befestigt werden.
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Wenn die Visiervorrichtung mit Befestigungsmitteln versehen ist, die auf leichte Art und Weise, insbesondere ohne Werkzeug, an der Energieversorgungseinheit angebracht werden können, so kann diese nur für das Einsetzen der Energieversorgungseinheit in den Aufnahmeraum angebracht werden. Auch ermöglicht dies eine Nachrüstung bei Energieversorgungseinheiten und Traktionsbatterien, die nicht serienmäßig mit einer Visiervorrichtung versehen sind. Die Visiervorrichtung sowie die optische Markierung können dann als Nachrüstteile vertrieben werden, wobei die optische Markierung beispielsweise durch Aufkleben an dem Flurförderzeug befestigt werden kann. Eine Befestigungsmöglichkeit für die Visiervorrichtung kann beispielsweise durch eine Klemmvorrichtung oder eine Clipsverbindung verwirklicht werden oder durch Magnetelemente.
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Gerade klassische Traktionsbatterien, die als Bleibatterien ausgeführt sind und für größere Flurförderzeuge vorgesehen sind, weisen Gewichte auf, die oberhalb von 1 t liegen und sind dadurch nur durch einen Gabelstapler transportierbar. Diese weisen jedoch regelmäßig eine Neigevorrichtung für die Lasthandhabungsvorrichtung bzw. den Hubmast auf und es stellt sich das Problem einer exakten horizontalen Ausrichtung in Fahrzeuglängsrichtung, einer vertikalen Ausrichtung sowie einer exakten waagerechten Ausrichtung der transportierten Traktionsbatterie beim Einsetzen in den Aufnahmeraum des Flurförderzeugs. Die Erfindung bietet hierfür eine vorteilhafte Lösung.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand des in den schematischen Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Hierbei zeigt
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1 einen Teil eines Flurförderzeugs mit Aufnahmeraum in einer perspektivischen Darstellung,
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2 den Aufnahmeraum des Flurförderzeugs bei entnommener Energieversorgungseinheit,
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3 eine als Traktionsbatterie ausgebildete Energieversorgungseinheit des Flurförderzeugs mit Visiervorrichtung und
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4 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Traktionsbatterie mit Visiervorrichtung.
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In der 1 ist ein Teil des Fahrzeugrahmens 1 eines erfindungsgemäßen Flurförderzeugs 2 mit einem Aufnahmeraum 3 für eine in dem Beispielsfall als klassische Bleibatterie 4 ausgebildete Energieversorgungseinheit 5 bzw. Traktionsbatterie 13 dargestellt. Für einen seitlichen Wechsel der Energieversorgungseinheit 5 des als Gegengewichtsgabelstapler 6 ausgebildeten Flurförderzeugs 2 in horizontaler und seitlicher Richtung und somit in Fahrzeugquerrichtung Q des Flurförderzeugs 2 ist ein weiteres Transportflurförderzeug 7 dargestellt, beispielsweise eines weiterer Gegengewichtsgabelstapler 8, von dem lediglich ein um eine horizontale Achse neigbares Hubgerüst 9 gezeichnet ist. An dem Hubgerüst 9 ist eine Lasthandhabungsvorrichtung, beispielsweise eine von zwei Gabelzinken gebildete Lastgabel, anhebbar und absenkbar angeordnet, mit der die Energieversorgungseinheit 5 gehandhabt werden kann.
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Von dem mit der Energieversorgungseinheit 5 versehenen Flurförderzeug 2 ist ein mittlerer Rahmenabschnitt des Fahrzeugrahmens 1 dargestellt, der unterhalb eines Fahrerschutzdaches 10, das beispielsweise von einer Fahrerkabine 11 gebildet sein kann, den Aufnahmeraum 3, beispielsweise ein Batteriefach 12, aufweist, in dem während des Betriebs des Flurförderzeugs 2 die Bleibatterie 4 als Traktionsbatterie 13 angeordnet ist. Von dem Fahrzeugrahmen 1 sind im frontseitigen Bereich ein Kotflügelblech 14 für nicht näher dargestellte Antriebsräder des Flurförderzeugs 2 und im heckseitigen Bereich an der rechten und linken Fahrzeugseite Anschlussplatten 15, 16 dargestellt, an denen ein nicht dargestelltes Gegengewicht des Flurförderzeugs 2 befestigt werden kann.
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Der Fahrzeugrahmen 1 ist auf der in Vorwärtsfahrtrichtung rechten Fahrzeugseite mit einer seitlichen Rahmenöffnung 17 versehen, durch die die Energieversorgungseinheit 5 in horizontaler und seitlicher Richtung Q aus dem Aufnahmeraum 3 heraus- bzw. in den Aufnahmeraum 3 hineinbewegt werden kann.
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Die 2 zeigt den Aufnahmeraum 3 des Flurförderzeugs 2 bei entnommener Energieversorgungseinheit 5. Der Fahrzeugrahmen 1 besteht an der rechten Fahrzeugseite aus einem unteren Längsträger 18 und einem L-förmigen Träger 19, der sich in Fahrzeuglängsrichtung von dem Kotflügelblech 14 des rechten Antriebsrades zu dem Gegengewicht erstreckt und zusammen mit dem unteren Längsträger 18 die seitliche Rahmenöffnung 17 begrenzt.
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Im Bodenbereich des Aufnahmeraums 3 ist auf Höhe des Längsträgers 18 ein Querträger 20 angeordnet, der sich von der rechten Fahrzeugseite zu der linken Seite des Fahrzeugkörpers erstreckt. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Querträger 20, in Fahrzeuglängsrichtung gesehen, in dem mittleren Bereich des Aufnahmeraums 3 angeordnet und als Doppel-T-Träger ausgeführt.
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Die 3 zeigt die als Traktionsbatterie 13 ausgebildete Energieversorgungseinheit 5 des Flurförderzeugs 2 mit einer Visiervorrichtung 21, die auf eine an dem Flurförderzeug 2 angebrachte optische Markierungen 22 oberhalb der Rahmenöffnung 17 ausgerichtet ist. Die Visiereinrichtung 21 ist beispielsweise als elastisch umbiegbarer Federstreifen ausgebildet, der über den oberen Rand der Traktionsbatterie 13 hinausragt. Die Visiereinrichtung 21 kann hierbei – in Wechselrichtung Q gesehen – an der Vorderkante oder an der Hinterkante der Traktionsbatterie 13 angeordnet sein. Bevorzugt ist sowohl an der Vorderkante als auch an der Hinterkante der Traktionsbatterie 13 eine entsprechende Visiereinrichtung 21 vorgesehen. Mit der Visiereinrichtung 21 und der Markierung 22 wird eine einfache Ausrichtung der Traktionsbatterie 13 in horizontaler Längsrichtung des Flurförderzeugs 2 bezüglich der Öffnung 17 erzielt, beispielsweise anhand der vertikalen Kanten der Visiereinrichtung 21 und der Markierung 22. Weiterhin kann mit der Visiereinrichtung 21 und der Markierung 22 eine einfache Ausrichtung der Traktionsbatterie 13 in vertikaler Richtung bezüglich der Öffnung 17 erzielt werden, beispielsweise anhand horizontaler Kanten der Visiereinrichtung 21 und der Markierung 22. Durch die korrekte Ausrichtung der Traktionsbatterie 13 ist es möglich, auch bei einem engen Zwischenraum 23 in Fahrzeuglängsrichtung zwischen Traktionsbatterie 13 und Rahmenöffnung 17 bzw. Seitenwänden des Aufnahmeraums 3, die Traktionsbatterie 13 ohne Beschädigungen in den Aufnahmeraum 3 einzusetzen.
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Die 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Traktionsbatterie 13 mit einer Visiervorrichtung 21. An der Traktionsbatterie 13 ist ein vorderer Visierungspunkt 24 oberhalb einer Vorderkante 25 der Energieversorgungseinheit 5 und ein hinterer Visierungspunkt 26 oberhalb einer Hinterkante 27 der Energieversorgungseinheit 5 angeordnet. Der vordere Visierungspunkt 24 und der hintere Visierungspunkt 26 sind als elastische Federstreifen 28 ausgebildet, die elastisch umbiegbar sind, wenn die Traktionsbatterie 13 in den Aufnahmeraum 3 hinein geschoben wird. Eine mit dem Flurförderzeug 2 in der 1 verbundene Laserdiode 29, die an einer Rückwand des Aufnahmeraums 3 in der 1 angeordnet ist, dient als optische Markierung 22 und sendet einen Laserstrahl 30, der durch eine Öffnung 31 des hinteren Visierungspunktes 26 fällt. Dabei ist die Öffnung 31 des hinteren Visierungspunktes 26 kreisförmig von einem halbtransparenten Bereich 32 umgeben. Wenn somit der Laserstrahl 30 die Öffnung 31 nicht trifft, so leuchtet dieser halbtransparente Bereich 32 auf und zeigt die nicht richtige Ausrichtung an. Wenn die Traktionsbatterie 13 vollständig ausgerichtet ist, dann trifft der Laserstrahl 30 durch die Öffnung 31 hindurch einen Zielbereich 33 des vorderen Visierungspunktes 24, der dadurch aufleuchtet und die korrekte Ausrichtung anzeigt. Der Zielbereich 33 kann ebenfalls aus halbtransparentem Material gebildet sein, so dass das Einfallen des Laserstrahls 30 auch von der anderen Seite bzw. der Vorderseite sichtbar wird.
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Der als elastische Federstreifen 28 ausgebildete vordere Visierungspunkt 24 und der hintere Visierungspunkt 26 können in einer alternativen, beispielhaften Ausführungsform durch eine Clipverbindung lösbar auf der Traktionsbatterie 13 befestigt werden. Insbesondere können bei einer Traktionsbatterie 13, die als klassische Bleibatterie 4 mit einem Batterietrog ausgeführt ist, die Visierungspunkte 24, 26 auf die Wand des Batterietrogs aufgesteckt werden. Dabei ist es möglich, fest mit der Traktionsbatterie 13 verbundene Führungselemente vorzusehen, um eine korrekte Position sicherzustellen.
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Mit der Visiereinrichtung 21 und der Markierung 22 der 4 wird neben einer exakten Ausrichtung der Traktionsbatterie 13 in horizontaler Längsrichtung des Flurförderzeugs 2 und in vertikaler Richtung zum Aufnahmeraum 3 weiterhin eine exakte waagerechte Ausrichtung der Traktionsbatterie 13 zum Einfahren in den Aufnahmeraum 3 ermöglicht.
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Mit der erfindungsgemäßen Visiervorrichtung 21 an der Energieversorgungseinheit 5 kann in Verbindung mit dem neigbaren Hubgerüst 9 und somit einer neigbaren Lasthandhabungsvorrichtung des Transportflurförderzeugs 7 auf einfache Weise von dem Fahrer des Transportflurförderzeugs 7 die auf der Lasthandhabungsvorrichtung befindliche Energieversorgungseinheit 5 relativ zum Aufnahmeraum 3 und der Rahmenöffnung 17 ausgerichtet werden. Mit der Visiereinrichtung 21 und der Markierung 22 kann zum Einsetzen der Energieversorgungseinheit 5 in den Aufnahmeraum 3 des Flurförderzeugs 2 mit dem Transportflurförderzeug 7 nahe an die seitliche Rahmenöffnung 17 herangefahren werden und die Energieversorgungseinheit 5 in horizontaler Fahrzeugslängsrichtung und/oder in vertikaler Richtung bezüglich der Rahmenöffnung 17 und des Aufnahmeraums 3 ausgerichtet werden sowie gegebenenfalls eine waagerechte Ausrichtung der Energieversorgungseinheit 5 erzielt werden, so dass die Energieversorgungseinheit 5 ohne Beschädigungen am Flurförderzeug 2 oder an der Energieversorgungseinheit 5 in den Aufnahmeraum 3 eingesetzt werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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