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DE102012020800A1 - Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten eines Fahrzeugs und entsprechendes Verfahren - Google Patents

Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten eines Fahrzeugs und entsprechendes Verfahren Download PDF

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DE102012020800A1
DE102012020800A1 DE102012020800.6A DE102012020800A DE102012020800A1 DE 102012020800 A1 DE102012020800 A1 DE 102012020800A1 DE 102012020800 A DE102012020800 A DE 102012020800A DE 102012020800 A1 DE102012020800 A1 DE 102012020800A1
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DE
Germany
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vehicle
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electricity storage
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engine
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102012020800.6A
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English (en)
Inventor
Seigo Suzuki
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mazda Motor Corp
Original Assignee
Mazda Motor Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mazda Motor Corp filed Critical Mazda Motor Corp
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Abstract

Ein Generator 85 ist an einem vorderen Abschnitt eines Motors 200 vorgesehen, der zwischen einem Paar Vorderseitenrahmen 5 an einer Versatzposition auf in einer Fahrzeugbreitenrichtung gesehen einen Seite eines Fahrzeugs 1 vorgesehen ist, und eine Elektrizitätsspeichervorrichtung 70, ein Wandler 92 und eine Batterie 121 sind auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs 1 vorgesehen. Dementsprechend kann verhindert werden, dass die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70, der Wandler 92 und die Batterie 121 einen unsachgemäßen Wärmeeinfluss von dem Motor 200 erhalten, und die Länge der Kabelbäume 86, 94, 95, die den Generator 85, die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70, den Wandler 92 und die Batterie 121 koppeln, kann so stark wie möglich verkürzt werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten eines Fahrzeugs, die eine Elektrizitätsspeichervorrichtung zum Speichern der Elektrizität und anderes umfasst. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Anordnen von elektrischen Komponenten in einem Fahrzeug.
  • Herkömmlicherweise ist es gut bekannt, dass ein Fahrzeug, wie ein Automobil, mit einer Elektrizitätsspeichervorrichtung zum Speichern der Elektrizität, wie einer wiederaufladbaren Batterie (beispielsweise einer wiederaufladbaren Nickel-Metallhybrid-Batterie, einer wiederaufladbaren Nickel-Kadmium-Batterie, einer wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterie oder einer Bleibatterie) ausgestattet ist. Es ist auch bekannt, dass anstelle der wiederaufladbaren Batterie ein Kondensator als die Elektrizitätsspeichervorrichtung verwendet wird (siehe beispielsweise die japanische Patentoffenlegungsschrift Nr. 2006-89040 ).
  • Während die oben beschriebene Elektrizitätsspeichervorrichtung für gewöhnlich in einem Motorraum vorgesehen ist, der an einem vorderen Abschnitt des Fahrzeugs gebildet ist, wie es beispielsweise in der japanischen Patentoffenlegungsschrift Nr. 2006-281806 offenbart ist, der unter einem Boden eines Fahrzeuginnenraums in einigen Fällen vorgesehen ist, wie es in dem oben beschriebenen ersten Patentdokument offenbart ist.
  • Wenn die von einem Generator (Alternator bzw. Drehstromgenerator) erzeugte Elektrizität, der von dem Motor angetrieben wird, an der Elektrizitätsspeichervorrichtung gespeichert wird, kann das Aufladen der Elektrizität mit einer hohen Spannung effizient sein. In diesem Fall kann ein Wandler zum Umwandeln der Elektrizität, wie ein DC/DC-Wandler bzw. Gleichstromwandler, zum Zuführen der an der Elektrizitätsspeichervorrichtung gespeicherten Elektrizität an die Batterie, wie die Bleibatterie, oder einer elektrischen Last bzw. Verbraucher erforderlich sein.
  • Die Elektrizitätsspeichervorrichtung, der Wandler oder die Batterie sind üblicherweise schwach in Wärme, und die Elektrizitätsspeichervorrichtung, die aus dem Kondensator besteht, erzeugt insbesondere Wärme während ihrer Verwendung. In einem Fall, in dem diese elektrischen Komponenten an bzw. in dem Fahrzeug installiert sind, kann dementsprechend eine solche Konfiguration erforderlich sein, dass diese Komponenten so stark wie möglich keinen unsachgemäßen Wärmeeinfluss von dem Motor empfangen. Ferner kann es bevorzugt sein, dass die Länge von Kabelbäumen, die den Generator, die Elektrizitätsspeichervorrichtung, den Wandler und die Batterie koppeln, gekürzt wird, um einen Versorgungsverlust der Elektrizität über die Kabelbäume zu verringern.
  • Die vorliegende Erfindung wurde angesichts der oben beschriebenen Problematik geschaffen und es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten eines Fahrzeugs bereitzustellen, die einschränken bzw. verhindern kann, dass die Elektrizitätsspeichervorrichtung, der Wandler und die Batterie einen unsachgemäßen Wärmeeinfluss von dem Motor empfangen, und die die Länge der Kabelbäume, die den Generator, die Elektrizitätsspeichervorrichtung und die Batterie koppeln, so kurz wie möglich machen kann.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind Gegenstand der anderen abhängigen Ansprüche.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten eines Fahrzeugs bereitgestellt, umfassend ein Paar rechter und linker Vorderseitenrahmen, die sich im Wesentlichen in einer Fahrzeuglängsrichtung erstrecken, einen Motor, der zwischen dem Paar Vorderseitenrahmen an einer Versatzposition auf in einer Fahrzeugbreitenrichtung gesehen einen Seite des Fahrzeugs vorgesehen ist, einen Generator, der durch den Motor angetrieben wird, um Elektrizität zu erzeugen, eine Elektrizitätsspeichervorrichtung zum Speichern der von dem Generator erzeugten Elektrizität, einen Wandler zum Umwandeln der Elektrizität von der Elektrizitätsspeichervorrichtung, eine Batterie, der die von dem Wandler umgewandelte Elektrizität zugeführt wird, und eine Mehrzahl von Kabelbäumen, die den Generator, die Elektrizitätsspeichervorrichtung, den Wandler und die Batterie koppeln, wobei der Generator an dem Motor vorgesehen ist und die Elektrizitätsspeichervorrichtung, der Wandler und die Batterie auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs vorgesehen sind.
  • Da die Elektrizitätsspeichervorrichtung, der Wandler und die Batterie auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs vorgesehen sind, die gegenüberliegend bzw. entgegensetzt zu der einen Seite ist, wo der Motor vorgesehen ist, kann gemäß der vorliegenden Erfindung, selbst wenn solche elektrische Komponenten in dem Motorraum (zwischen dem Paar Vorderseitenrahmen) vorgesehen sind, eingeschränkt bzw. verhindert werden, dass diese einen Wärmeeinfluss von dem Motor erhalten. Ferner können die Kabelbäume, welche die Elektrizitätsspeichervorrichtung, den Wandler und die Batterie koppeln, sachgemäß in einem Raum angeordnet sein, der auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist. Während der an dem Motor vorgesehene Generator für gewöhnlich auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen einen Seite des Fahrzeugs vorgesehen ist, existiert ein Raum zwischen dem Motor und einer Verkleidung bzw. Haube, die bzw. der einen Radiator über eine gesamte Breite des Fahrzeugs stützt bzw. trägt bzw. lagert. Dementsprechend wird es durch Bereitstellen des Generators an dem vorderen Abschnitt des Motors möglich, den Kabelbaum, der den Generator und die Elektrizitätsspeichervorrichtung koppelt, im Wesentlichen gerade in dem oben beschriebenen Raum von der einen Seite zu der anderen Seite in der Fahrzeugbreitenrichtung anzuordnen. Somit kann die Länge der Kabelbäume, die den Generator, die Elektrizitätsspeichervorrichtung, den Wandler und die Batterie koppeln, so stark wie möglich verkürzt werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Elektrizitätsspeichervorrichtung an einer in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen Außenseite eines der Vorderseitenrahmen vorgesehen, die bzw. der auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist, und/oder der Generator ist an einem in Fahrzeuglängsrichtung gesehen vorderen Abschnitt des Motors angeordnet. Dadurch kann ferner eingeschränkt bzw. verhindert werden, dass die Elektrizitätsspeichervorrichtung einen unsachgemäßen Wärmeeinfluss von dem Motor erhält, und die Elektrizitätsspeichervorrichtung kann zudem durch die Fahrtluft des Fahrzeugs gekühlt werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Elektrizitätsspeichervorrichtung vor einem der Vorderräder vorgesehen, das auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist, der Wandler ist hinter dem oben beschriebenen einen der Vorderräder vorgesehen, das auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist, und ein Kabelbaum, der die Elektrizitätsspeichervorrichtung und den Wandler koppelt, ist entlang eines Radlaufs bzw. Radkastens angeordnet, der über dem oben beschriebenen einen der Vorderräder gebildet ist, das auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist. Dadurch können sich der Generator und die Elektrizitätsspeichervorrichtung im Wesentlichen an derselben Position in der Fahrzeuglängsrichtung befinden, so dass der Kabelbaum, der den Generator und die Elektrizitätsspeichervorrichtung koppelt, so angeordnet sein kann, das er sich in der Fahrzeugbreitenrichtung von dem Generator zu der Elektrizitätsspeichervorrichtung erstreckt, ohne sich stark in der Fahrzeuglängsrichtung zu biegen. Folglich kann die Länge des Kabelbaums, der den Generator und die Elektrizitätsspeichervorrichtung koppelt, so stark wie möglich verkürzt werden. Da der Kabelbaum, der die Elektrizitätsspeichervorrichtung und den Wandler koppelt, entlang des Radkastens angeordnet ist, kann die Länge des Kabelbaums, der die Elektrizitätsspeichervorrichtung und den Wandler koppelt, so stark wie möglich verkürzt werden, und zwar ohne jegliches Zusammentreffen des Kabelbaums mit dem Vorderrad. Da die Elektrizitätsspeichervorrichtung vor dem Vorderrad vorgesehen ist, kann die Elektrizitätsspeichervorrichtung sicher durch die Fahrtluft des Fahrzeugs gekühlt werden.
  • Der Wandler kann dabei zwischen einem von Vordersitzen, der auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist, und einem Bodenblech vorgesehen sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind Quetschdosen an jeweiligen Vorderenden des Paars Vorderseitenrahmen vorgesehen, und die Elektrizitätsspeichervorrichtung ist im Wesentlichen hinter einer der Quetschdosen vorgesehen, die auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seiten des Fahrzeugs angeordnet ist. Selbst wenn die Elektrizitätsspeichervorrichtung an dem vorderen Abschnitt des Fahrzeugs (insbesondere vor dem Vorderrad) vorgesehen ist, kann eine Situation, in der die Aufprallabsorptionsfunktion der Quetschdosen bei einem Fahrzeugfrontalzusammenstoß durch die Elektrizitätsspeichervorrichtung beschädigt bzw. beeinträchtigt wird, sachgemäß vermieden werden, und zudem kann jegliches Brechen der Elektrizitätsspeichervorrichtung verhindert werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst die Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten ferner ein Aufhängungsquerglied, das beide Vorderräder an beiden Endabschnitten davon stützt bzw. trägt, wobei das Aufhängungsquerglied einen Vorwärtserstreckungsabschnitt enthält, der sich im Wesentlichen nach vorne unterhalb und im Wesentlichen entlang eines der Vorderseitenrahmen erstreckt, der auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist, und die Elektrizitätsspeichervorrichtung befindet sich im Wesentlichen an derselben Position wie ein Abschnitt des Vorwärtserstreckungsabschnitts in der Fahrzeuglängsrichtung, wobei sich ein unteres Ende davon im Wesentlichen über einer Ebene eines unteren Endes des Vorwärtserstreckungsabschnitts befindet. Dadurch kann jegliches Zusammentreffen der Elektrizitätsspeichervorrichtung mit einer Straßenoberfläche eingeschränkt bzw. verhindert werden, so dass die Elektrizitätsspeichervorrichtung sachgemäß geschützt werden kann.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der Motor lateral mit bzw. zu einer Ausgangs- bzw. Abtriebswelle vorgesehen, die sich in der Fahrzeugbreitenrichtung erstreckt, eine Lufteinlass- bzw. -ansaugleitung ist zumindest teilweise an einem vorderen Abschnitt des Motors vorgesehen und der Generator ist im Wesentlichen neben der Lufteinlassleitung an dem vorderen Abschnitt des Motors vorgesehen. Dadurch kann bzw. muss der Generator keinen Einfluss der Abgaswärme erhalten und der an dem Motor vorgesehene Generator kann bzw. muss keinen unsachgemäßen Wärmeeinfluss von dem Motor erhalten. Ferner wird es möglich, dass die Fahrtluft des Fahrzeugs auf bzw. gegen den Generator trifft.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein Getriebe auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs relativ zu dem Motor vorgesehen und die Batterie ist über dem Getriebe vorgesehen. Dabei ist die Höhe des Getriebes im Allgemeinen kleiner als die des Motors. Dementsprechend kann durch Bereitstellen der Batterie über dem Getriebe die Batterie effizient in einem Raum in dem Motorraum vorgesehen werden, was den unsachgemäßen Wärmeeinfluss von dem Motor einschränkt bzw. verhindert.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt wird ein Verfahren zum Anordnen von elektrischen Komponenten in einem Fahrzeug bereitgestellt, wobei das Fahrzeug ein Paar rechter und linker Vorderseitenrahmen, die sich im Wesentlichen in einer Fahrzeuglängsrichtung erstrecken, und einen Motor umfasst, der zwischen dem Paar Vorderseitenrahmen angeordnet ist;
    wobei die elektrischen Komponenten einen Generator, der durch den Motor angetrieben wird, um Elektrizität zu erzeugen; eine Elektrizitätsspeichervorrichtung zum Speichern der von dem Generator erzeugten Elektrizität; einen Wandler zum Umwandeln der Elektrizität von der Elektrizitätsspeichervorrichtung; eine Batterie, der die von dem Wandler umgewandelte Elektrizität zugeführt wird; und eine Mehrzahl von Kabelbäumen umfassen, die den Generator, die Elektrizitätsspeichervorrichtung, den Wandler und die Batterie koppeln, wobei das Verfahren die Schritte umfasst:
    Anordnen des Generators an dem Motor,
    Anordnung des Motors an einer Versatzposition auf in einer Fahrzeugbreitenrichtung gesehen einen Seite des Fahrzeugs, und
    Anordnen der Elektrizitätsspeichervorrichtung, des Wandlers und der Batterie auf der anderen Seite in der Fahrzeugbreitenrichtung.
  • Vorzugsweise wird die Elektrizitätsspeichervorrichtung auf einer in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen Außenseite eines der Vorderseitenrahmen bereitgestellt, die bzw. der auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist, und/oder der Generator wird an einem in Fahrzeuglängsrichtung gesehen vorderen Abschnitt des Motors angeordnet.
  • Andere Merkmale, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung deutlich, die auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug nimmt.
  • 1 ist eine Draufsicht, die eine Struktur eines Fahrzeugs zeigt, auf das eine Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung angewandt ist.
  • 2 ist eine Draufsicht, die einen Hauptteil eines vorderen Abschnitts des Fahrzeugs zeigt.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht, die Vorderseitenrahmen und ein Aufhängungsquerglied des Fahrzeugs bei schräger Betrachtung von einer linken Seite des Fahrzeugs, einer Vorderseite des Fahrzeugs und einer unteren Seite des Fahrzeugs aus zeigt.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht, welche die Nachbarschaft bzw. Umgebung eines Generators bei schräger Betrachtung von der linken Seite des Fahrzeugs und einer oberen Seite des Fahrzeugs aus zeigt.
  • 5 ist eine Seitenansicht, die den Hauptteil des vorderen Abschnitts des Fahrzeugs bei Betrachtung von der linken Seite des Fahrzeugs aus zeigt.
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht, die einen zweiten und einen dritten Kabelbaum bei schräger Betrachtung von der linken Seite des Fahrzeugs, der Vorderseite des Fahrzeugs und der unteren Seite des Fahrzeugs aus zeigt.
  • 7 ist eine Bodenansicht, die eine untere Fläche eines Vorderseitenabschnitts eines vorderen Bodenabschnitts eines Bodenblechs zeigt.
  • 8 ist eine Elevationsschnittansicht, die einen Anordnungsabschnitt des zweiten und des dritten Kabelbaums an einer unteren Fläche des vorderen Bodenabschnitts zeigt.
  • 9 ist eine vergrößerte Draufsicht, welch die Nachbarschaft bzw. Umgebung eines Wandlers an einer oberen Fläche des Bodenblechs zeigt.
  • 10 ist ein Diagramm, das eine Beziehung der elektrischen Verbindung des Generators, der Elektrizitätsspeichervorrichtung, des Wandlers, einer Batterie und einer elektrischen Last bzw. Verbraucher des Fahrzeugs zeigt.
  • Im Folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
  • 1 zeigt eine Struktur eines Fahrzeugs, auf das eine Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung angewandt ist. Ein Motor 200 und ein Getriebe 201 sind Seite an Seite in einer Fahrzeugbreitenrichtung in einem Motorraum 2 angeordnet, der an einem vorderen Abschnitt des Fahrzeugs 1 gebildet ist. Ein rechtes und ein linkes Vorderrad 3 (siehe 5) des Rads bzw. Fahrzeugs 1 werden durch den Motor 200 und das Getriebe 201 angetrieben. Im Folgenden werden eine Vorderseite, Rückseite, linke, rechte, obere und untere Seite des Fahrzeugs 1 einfach als Vorderseite, Rückseite, linke, rechte, obere und untere Seite bezeichnet.
  • Ein Paar rechter und linker Vorderseitenrahmen 5, die sich im Wesentlichen longitudinal bzw. der Länge nach erstrecken, sind an beiden Endabschnitten in einer Fahrzeugbreitenrichtung (einer lateralen Richtung) des Motorraums 2 angeordnet. Der Motor 200 ist lateral zwischen den Vorderseitenrahmen 5 (d. h. in dem Motorraum 2) an der Versatzposition auf in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen einen Seite (in der vorliegenden Ausführungsform auf der rechten Seite) des Fahrzeugs 1 vorgesehen, so dass sich seine Ausgangs- bzw. Abtriebswelle (Kurbelwelle) in der Fahrzeugbreitenrichtung erstreckt. Eine Vorderseite des Motors 200 ist eine Einlass- bzw. Ansaugseite, und eine Rückseite davon ist eine Auslass- bzw. Abgasseite. Ein Einlass- bzw. Ansaugkrümmer 200a (Einlass- bzw. Ansaugleitung) ist an einem vorderen Abschnitt des Motors 200 vorgesehen, und ein Auslass- bzw. Abgaskrümmer, nicht dargestellt, ist an einem hinteren Abschnitt davon vorgesehen. Ferner ist das Getriebe 201 auf in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite (in der vorliegenden Ausführungsform auf der linken Seite) des Motors 200 vorgesehen. Die Höhe des Getriebes 201 ist geringer als diejenige des Motors 200, und ein oberes Ende des Getriebes befindet sich unter der Ebene eines oberen Endes des Motors 200.
  • Ein hinterer Abschnitt jedes der Vorderseitenrahmen 5 ist ein Knickabschnitt 5a, der sich schräg nach unten und hinten neigt (siehe insbesondere 3). Eine Trennwand bzw. ein Armaturenträger 9, die bzw. der einen Fahrzeuginnenraum von dem Motorraum 2 trennt, ist im Wesentlichen an derselben Längsposition wie der Knickabschnitt 5a (Darstellung der Trennwand 9 ist in 3 weggelassen).
  • Bogenförmige Kotflügel 93, welche die Vorderräder 3 bedecken, sind jeweils auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen Außenseite des rechten und des linken Vorderseitenrahmens 5 vorgesehen. Ein Aufhängungsdom 13 ist über jedem des rechten und des linken Kotflügels 93 vorgesehen. Jeweilige obere Endabschnitte des rechten und des linken Aufhängungsdoms 13 sind jeweils an einem Paar rechter und linker Schürzenverstärkungsglieder 16 fixiert bzw. befestigt, die sich im Wesentlichen longitudinal bzw. der Länge nach erstrecken, und jeweilige untere Endabschnitte der Aufhängungsdome 13 sind jeweils an den Vorderseitenrahmen 5 fixiert bzw. befestigt.
  • Ein vorderer Stoßfänger, nicht dargestellt, ist an einem vorderen Endabschnitt des Fahrzeugs 1 vorgesehen, und eine Stoßfängerstange bzw. -träger 18, die bzw. der sich in der Fahrzeugbreitenrichtung erstreckt, ist im Inneren des vorderen Stoßfängers angeordnet. Dieser Stoßfängerträger 18 nimmt eine Aufpralllast bei einem Frontalzusammenstoß des Fahrzeugs 1 auf.
  • Quetschdosen 6 sind an jeweiligen vorderen Enden des rechten und des linken Vorderseitenrahmens 5 vorgesehen. Genauer gesagt ist ein Flanschabschnitt 5b an dem vorderen Ende jedes der Vorderseitenrahmen 5 gebildet, und ein Flanschabschnitt 6a ist an einem hinteren Ende jeder der Quetschdosen 6 gebildet. Diese Flanschabschnitte 5b, 6a sind durch ein Befestigungsglied 7 miteinander kontaktiert und fixiert bzw. befestigt (siehe 3), das aus Bolzen bzw. Schrauben und Muttern besteht. Die rechte und die linke Quetschdose 6 befinden sich an derselben Längsposition. Ferner sind die oben beschriebenen Abschnitte/Glieder, die an der rechten und der linken Seite vorgesehen sind, grundlegend bzw. grundsätzlich um eine vertikale Fläche symmetrisch, die durch die in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen Mitte des Fahrzeugs 1 verläuft und sich longitudinal bzw. der Länge nach erstreckt.
  • Ein rechter und ein linker Endabschnitt der Stoßfängerstange 18 sind an jeweiligen vorderen Enden der rechten und der linken Quetschdose 6 fixiert bzw. befestigt. Die Quetschdosen 6 zerquetschen longitudinal bzw. der Länge nach, wenn die Stoßfängerstange 18 die Aufpralllast bei einem Frontalzusammenstoß des Fahrzeugs 1 von vorne aufnimmt, um die Aufprallabsorption durchzuführen. Dabei kann die Aufprallabsorption bei einem leichten Zusammenstoß sachgemäß durchgeführt werden, indem nur die Quetschdosen 6 zerquetschen. Bei einem schweren Zusammenstoß kann jedoch die Aufprallabsorption sachgemäß durchgeführt werden, indem sowohl die Quetschdosen 6 zerquetschen als auch die Vorderseitenrahmen 5 longitudinal zerquetschen.
  • Zwischen der rechten und der linken Quetschdose 6 hinter dem Stoßfängerträger 18 ist eine rahmenförmige Verkleidung bzw. Haube 20 vorgesehen (siehe 26), die einen Radiator stützt bzw. trägt, nicht dargestellt. Wie es in 2 gezeigt ist, erstreckt sich ein oberes Glied 21, das einen oberen Abschnitt der Verkleidung 20 bildet bzw. darstellt, im Wesentlichen nach außen und im Wesentlichen nach hinten, und beide Endabschnitte des oberen Glieds 21 sind jeweils mit jeweiligen vorderen Enden des rechten und des linken Schürzenverstärkungsglieds 16 über Verbindungsglieder 22 verbunden. Dadurch wird die Verkleidung 20 an dem rechten und dem linken Schürzenverstärkungsglied 16 gestützt bzw. getragen.
  • Eine Versteifung zum Fußgängerschutz (nicht dargestellt) ist an einem unteren Seitenabschnitt der Verkleidung 20 fixiert bzw. befestigt, so dass sie nach vorne über die linke Seite zu der rechten Seite ragt. Diese Versteifung arbeitet dahingehend, einen Beinabschnitt eines Fußgängers, der gegen eine vordere Fläche des Fahrzeugs 1 stößt, wegzufegen, damit der Fußgänger zu dem Fahrzeug 1 hin fällt, wodurch eine Verletzung des Fußgängers, wie ein Bruch des Beinabschnitts, ordnungsgemäß verhindert wird. Eine Vorderseite der Versteifung ist mit dem vorderen Stoßfänger abgedeckt.
  • Ein Aufhängungsquerglied 31, das sich im Wesentlichen in der Fahrzeugbreitenrichtung erstreckt und ein rechtes und ein linkes Vorderrad 3 an seinen beiden Endabschnitten stützt bzw. trägt, ist im Wesentlichen an derselben Längsposition in der Fahrzeuglängsrichtung wie der Aufhängungsmast 13 vorgesehen (siehe 2, 4 und andere). Das Aufhängungsquerglied 31 umfasst einen Körperabschnitt 31a, der sich im Wesentlichen in der Fahrzeugbreitenrichtung erstreckt, und einen rechten und einen linken Vorwärtserstreckungsabschnitt 31b, die sich im Wesentlichen von beidseitigen Endabschnitten des Körperabschnitts 31a nach vorne erstrecken. Ein rechter und ein linker Vorderradaufhängungsarm (untere Arme) sind an rechten und linken beiden bzw. beidseitigen Endabschnitten des Körperabschnitts 31a gestützt bzw. getragen, und die Vorderräder 3 sind an dem Aufhängungsquerglied 31 über die Vorderradaufhängungsarme gestützt bzw. getragen. Aufwärtserstreckungsabschnitte 31c, die sich im Wesentlichen nach oben erstrecken, sind an beidseitigen Endabschnitten an bzw. auf einer oberen Fläche des Körperabschnitts 31a vorgesehen, und obere Endabschnitte der Aufwärtserstreckungsabschnitte 31c sind jeweils an jeweiligen unteren Flächen des rechten und des linken Vorderseitenrahmens 5 fixiert bzw. befestigt.
  • Der linke Vorwärtserstreckungsabschnitt 31b erstreckt sich im Wesentlichen nach vorne im Wesentlichen unterhalb und im Wesentlichen entlang des linken Vorderseitenrahmens 5. Der rechte Vorwärtserstreckungsabschnitt 31b erstreckt sich im Wesentlichen nach vorne im Wesentlichen unterhalb und im Wesentlichen entlang des rechten Vorderseitenrahmens 5. Der rechte und der linke Vorwärtserstreckungsabschnitt 31b sind um die vertikale Fläche symmetrisch, die durch die in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen Mitte des Fahrzeugs 1 verläuft und sich longitudinal erstreckt.
  • Vordere Endabschnitte der unteren Flächen des rechten und des linken Vorwärtserstreckungsabschnitts 31b sind durch ein Verbindungsquerglied 32 verbunden. Somit stellen der Körperabschnitt 31a und die Vorwärtserstreckungsabschnitte 31b des Aufhängungsquerglieds 31 und das Verbindungsquerglied 32 einen umlaufenden Rahmen bzw. Kastenrahmen (ein Fahrzeugaufbauglied) dar, der in einer Draufsicht eine im Wesentlichen rechteckige Rahmenform auf.
  • Ein Vorderseitenabschnitt jedes der Vorwärtserstreckungsabschnitte 31b befindet sich über der Ebene eines hinteren Seitenabschnitts davon. Ferner ist ein zylindrisches Glied 35, das sich im Wesentlichen nach oben erstreckt, an einem vorderen Endabschnitt einer oberen Fläche jedes der Vorwärtserstreckungsabschnitte 31b fixiert bzw. befestigt. Ein oberes Ende des zylindrischen Glieds 35 ist an einem sich horizontal biegenden Abschnitt des Flanschabschnitts 5b des Vorderseitenrahmens 5 fixiert bzw. befestigt. Ferner ist ein Verbindungsglied 36, das mit den rechten und dem linken beiden bzw. beidseitigen Endabschnitten der oben beschriebenen Versteifung verbunden ist, an einem vorderen Ende jedes der Vorwärtserstreckungsabschnitte 31b fixiert bzw. befestigt.
  • Ein unterer Endabschnitt der Trennwand 9 ist mit einem vorderen Endabschnitt des Bodenblechs 8 verbunden, das eine Bodenfläche des Fahzeuginnenraums bildet. Das Bodenblech 8 umfasst einen vorderen Bodenabschnitt 8a und einen hinteren Bodenabschnitt 8b, der hinter dem vorderen Bodenabschnitt 8a positioniert ist und sich von einem hinteren Ende des vorderen Bodenabschnitts 8a zu einer höheren Position erhebt.
  • Zwei Vordersitze 221, ein rechter und ein linker, (einer ist ein Fahrersitz und der andere ein Beifahrersitz (Fahrgastsitz)) sind Seite an Seite in der Fahrzeugbreitenrichtung an bzw. auf dem vorderen Bodenabschnitt 8a des Bodenblechs 8 angeordnet. Ein Rücksitz 222 ist hinter den Vordersitzen 21 an bzw. auf dem Bodenblech 15 (d. h. an bzw. auf dem hinteren Bodenabschnitt 8b) angeordnet. Ein Rückseitenabschnitt des vorderen Bodenabschnitts 8a, der sich hinter den Vordersitzen 221 befindet (d. h. ein Abschnitt zwischen den Vordersitzen 221 und dem Rücksitz 222) ist ein Fußplatzierungsraum für einen Fahrgast, der auf dem Rücksitz 222 sitzt.
  • An einem in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen zentralen Abschnitt des vorderen Bodenabschnitts 8a des Bodenblechs 8 (zwischen dem rechten und dem linken Vordersitz 221) ist ein Tunnelabschnitt 8c gebildet. Ferner sind ein Paar vorderer Querglieder 216 und ein Paar hinterer Querglieder 217 an bzw. auf einer oberen Fläche des vorderen Bodenabschnitts 8a auf beiden Seiten des Tunnelabschnitts 8c angeordnet. Diese Querglieder 216, 217 erstrecken sich jeweils in der Fahrzeugbreitenrichtung und befinden sich in der Fahrzeuglängsrichtung voneinander weg.
  • Die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 zum Speichern der Elektrizität ist auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen Außenseite (linken Seite) des linken Vorderseitenrahmens 5 vorgesehen, das heißt an einer Position nahe eines links-außenseitigen Abschnitts des Motorraums und zwischen dem Vorderrad 3 und der Quetschdose 6 in der Längsrichtung. Diese Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 ist an dem Flanschabschnitt 5b des linken Vorderseitenrahmens 5 gestützt bzw. getragen. Somit ist die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 an einem linksseitigen Abschnitt des Fahrzeugs 1, d. h. auf der zu der oben beschriebenen einen Seite (rechten Seite) entgegengesetzten Seite, in der Fahrzeugbreitenrichtung des Fahrzeugs angeordnet, wo der Motor 200 vorgesehen ist. Ferner ist die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 an einer Versatzposition, die sich in einer Elevationsansicht des Fahrzeugs auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen Innenseite relativ zu dem linksseitigen Vorderrad 3 (in einem Vorwärtsbewegungszustand des Fahrzeugs) befindet, und im Wesentlichen an derselben Längsposition wie ein Generator 85 vorgesehen, der später beschrieben wird. Dabei kann die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 an dem Flanschabschnitt 6a der linken Quetschdose 6 gestützt bzw. getragen sein.
  • Die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 der vorliegenden Ausführungsform enthält mehrere Elektrizitätsspeicherelemente, die aus einem Kondensator bestehen, und ist an dem Flanschabschnitt 5b des linken Vorderseitenrahmens 5 über ein Halteglied 77 fixiert bzw. befestigt (siehe 5).
  • Wenn ein Frontalzusammenstoß des Fahrzeugs 1 auftritt und der Zusammenstoß ein leichter Zusammenstoß ist, nehmen die rechte und die linke Quetschdose 6 die Aufpralllast von dem Stoßfängerträger 18 auf und zerquetschen der Länge nach. Dadurch wird die Aufprallabsorption ordnungsgemäß durchgeführt. Da die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 hinter der Quetschdose 6 positioniert ist, kann bzw. muss in diesem Fall die Aufprallabsorptionsfunktion der Quetschdosen 6 nicht durch die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 beschädigt bzw. beeinträchtigt werden. Ferner kann bzw. muss die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 auch nicht beschädigt werden.
  • Bei einem schweren Zusammenstoß, bei dem beide Quetschdosen 6 und die Vorderseitenrahmen 5 zerquetschen, zerquetschen der rechte und der linke Vorderseitenrahmen 5 der Länge nach, wodurch sie die Aufprallabsorptionsfunktion durchführen. In diesem Fall zieht sich die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 gemäß dem Zerquetschen des linken Vorderseitenrahmens 5 zurück. Wenn die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 mit dem linksseitigen Vorderrad 3 während des Zurückziehens der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 zusammentrifft, kann die Aufprallabsorptionsfunktion der Vorderseitenrahmen 5 unsachgemäß durch dieses Zusammentreffen beeinflusst werden. Da die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 an der Versatzposition vorgesehen ist, die sich in der Elevationsansicht des Fahrzeugs auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen Innenseite relativ zu dem linksseitigen Vorderrad 3 (an der Position zwischen dem linksseitigen Vorderrad 3 und dem linken Vorderseitenrahmen 5 in der Fahrzeugbreitenrichtung) befindet, wird gemäß der vorliegenden Ausführungsform im Prinzip jegliches Zusammentreffen der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 mit dem linksseitigen Vorderrad 3 vermieden, so dass die sachgemäße Aufprallabsorptionsfunktion der Vorderseitenrahmen 5 sichergestellt werden kann. Da es nicht unbedingt erforderlich ist, dass die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 an der oben beschriebenen Versatzposition vorgesehen ist, kann die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 im Wesentlichen an derselben Position wie das linksseitige Vorderrad 3 in der Fahrzeugbreitenrichtung positioniert sein.
  • Die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 weist eine sich vertikal erstreckende Form auf und befindet an derselben Position wie ein Vorderseitenabschnitt des Vorwärtserstreckungsabschnitts 31b in der Längsrichtung. Ein oberes Ende der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 befindet sich im Wesentlichen auf derselben Ebene wie eine obere Endfläche des Vorderseitenrahmens 5. Ein unteres Ende der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 befindet sich unter der Ebene eines unteren Endes des Vorderseitenabschnitts des Vorwärtserstreckungsabschnitts 31b, aber über der Ebene eines unteren Endes eines Rückseitenabschnitts des Vorwärtserstreckungsabschnitts 31b. Das heißt die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 befindet sich an derselben Position wie ein Abschnitt des linksseitigen Vorwärtserstreckungsabschnitts 31b in der Fahrzeuglängsrichtung und das untere Ende der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 befindet sich über der Ebene des unteren Endes des linksseitigen Vorwärtserstreckungsabschnitts 31b. Dadurch kann jegliches Zusammentreffen der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 mit einer Straßenoberfläche verhindert werden, so dass eingeschränkt bzw. verhindert werden kann, dass die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 durch ein solches Zusammentreffen beschädigt wird.
  • Der Generator (Alternator), der durch den Motor angetrieben wird und die Elektrizität erzeugt, ist an einem rechtsseitigen Abschnitt eines vorderen Abschnitts des Motors 200 (auf der rechten Seite des Einlasskrümmers 200a) vorgesehen, wie es in 1, 2 und 4 gezeigt ist. Das heißt der Generator 85 wird durch eine Kurbelwelle des Motors 200 über einen Riemen gedreht, der an einer rechtsseitigen Endfläche des Motors 200 angeordnet ist, und erzeugt die Elektrizität. Die von dem Generator 85 erzeugte Elektrizität wird der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 zugeführt und an bzw. in dieser gespeichert. Der Generator 85 wandelt die kinetische Energie des Fahrzeugs 1 während einer Verlangsamung des Fahrzeugs in Elektrizität um (Energiegewinnung), und diese Energie wird an bzw. in der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 gespeichert. Der Generator 85 und die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 sind durch einen ersten Kabelbaum 86 gekoppelt, wie es in 2 und 4 gezeigt ist, und die Elektrizität von dem Generator 85 wird der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 über den ersten Kabelbaum 86 zugeführt.
  • Der Generator 85 befindet sich an einem rechten Seitenabschnitt des Motorraums 2 im Wesentlichen an derselben Position wie der Vorderseitenrahmen 5 und hinter dem Verbindungsquerglied 32. Der erste Kabelbaum 86 umfasst einen Abwärtserstreckungsabschnitt 87, der sich schräg nach unten von dem Generator 85 zu der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen Mitte des Verbindungsquerglieds 32 hin erstreckt, und einen horizontalen Abschnitt 88, der sich in der Fahrzeugbreitenrichtung entlang des Verstärkungsglieds 32 erstreckt (siehe 4). Ein linksseitiger Endabschnitt des horizontalen Abschnitts 88 biegt sich nach oben und ist mit einem Verbindungsabschnitt 78 verbunden (siehe 5), der an dem oben beschriebenen Halteglied 77 vorgesehen ist. Der Abwärtserstreckungsabschnitt 87 verläuft unterhalb des Einlasskrümmers 200a.
  • Ein erstes Schutzglied 89 zum Schützen des horizontalen Abschnitts 88 des ersten Kabelbaums 86 ist an einer Rückfläche des Verbindungsquerglieds 32 vorgesehen. Das erste Schutzglied 89 umfasst einen vierkantrohrförmigen Schutzkörperabschnitt 90, in den der horizontale Abschnitt 88 des ersten Kabelbaums 86 eingesetzt ist, und einen Anbringungsträger bzw. -halterung 91, der bzw. die an dem Schutzkörperabschnitt 90 vorgesehen ist. Die Anbringungshalterung 91 ist an einer oberen Fläche des Verbindungsquerglieds 32 über Befestigungsglieder, wie Bolzen bzw. Schrauben und Eingriffsglieder, fixiert bzw. befestigt. Dadurch ist der horizontale Abschnitt 88 des ersten Kabelbaums 86 an der Rückfläche des Verbindungsquerglieds 32 in einem Zustand fixiert bzw. befestigt, in dem er durch das erste Schutzglied 89 gehalten ist. Durch Fixieren bzw. Befestigen des horizontalen Abschnitts 88 an dem oben beschriebenen Verbindungsquerglied 32 kann der erste Kabelbaum 86 auf stabile Weise gestützt bzw. getragen werden. Ferner kann durch Fixieren bzw. Befestigen des ersten Kabelbaums 86 (des horizontalen Abschnitts 88) an der Rückfläche des Verbindungsquerglieds 32 der erste Kabelbaum 86 effektiv vor der Aufpralllast bei einem Frontalzusammenstoß des Fahrzeugs 1 geschützt werden, und eine Situation, in der das Zurückziehen der Verkleidung 20 oder des Radiators, der an der Verkleidung 20 gestützt bzw. getragen ist, durch den ersten Kabelbaum 86 blockiert wird, kann sachgemäß vermieden werden.
  • Wie es in 1 und 9 gezeigt ist, ist ein Wandler 92 zum Umwandeln der von der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 zugeführten Elektrizität zwischen dem linksseitigen Vordersitz 221 (Sitzpolster) und dem Bodenblech 8 (dem vorderen Bodenabschnitt 8a) vorgesehen. Dieser Wandler 92 ist an einem Abschnitt des Bodenblechs 8 zwischen dem vorderen Querglied 216 und dem hinteren Querglied 217 über einen Träger bzw. eine Halterung 257 gestützt bzw. getragen, der bzw. die über dem Wandler 92 vorgesehen ist. Ein vorderer Endabschnitt der Halterung 257 ist an einer oberen Fläche des vorderen Querglieds 216 durch einen Bolzen bzw. eine Schraube 262 fixiert bzw. befestigt, und ein hinterer Endabschnitt der Halterung 257 ist an einem Stütz bzw. Trägerglied 258 (siehe 9), das so vorgesehen ist, dass es an der oberen Fläche des Bodenblechs 8 vorragt, durch einen Bolzen bzw. eine Schraube 264 fixiert bzw. befestigt. Somit ist die Halterung 257 auf dem Bodenblech 8 über das Stütz- bzw. Trägerglied 258 angebracht. Dementsprechend ist der Wandler 92 an dem Bodenblech 8 in einem Zustand gestützt bzw. getragen, in dem er sich über und weg von dem Bodenblech 8 (dem vorderen Bodenblech 8a) befindet. Somit entsteht ein Spalt zwischen einer Wärmesenke, nicht dargestellt, die an einer unteren Fläche des Wandlers 92 vorgesehen ist, und dem Bodenblech 8, so dass die an dem Wandler 92 erzeugte Wärme sachgemäß von der Wärmesenke abgestrahlt werden kann. Dabei fungiert die Halterung 257 auch als ein Schutz zum Schützen des Wandlers 92 vor einem Fuß eines Fahrgasts, der auf dem Rücksitz 222 sitzt, der in einen Raum zwischen dem Vordersitz 221 (Sitzpolster) und dem Bodenblech 8 kommt.
  • Wie es in 10 gezeigt ist, wird bei der vorliegenden Ausführungsform die an bzw. in der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 gespeicherte Elektrizität (elektrische Leistung) einer Batterie 121, die aus einer normalen Bleibatterie besteht, und einer elektrischen Fahrzeuglast bzw. einem elektrischen Fahrzeugverbraucher 245 des Fahrzeugs über den Wandler 92 zugeführt. Der elektrische Fahrzeugverbraucher 245 ist beispielsweise eine Audiovorrichtung, eine Navigationsvorrichtung, eine Beleuchtungsvorrichtung oder dergleichen. Ferner wird die Überschusselektrizität (elektrische Leistung) von der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70, die nicht von dem elektrischen Fahrzeugverbraucher 245 verbraucht wurde, der Batterie 121 zugeführt und an bzw. in dieser gespeichert, um die Elektrizität (elektrische Leistung) dem elektrischen Fahrzeugverbraucher 245 zuzuführen.
  • Der Wandler 92 enthält einen DC/DC-Wandler bzw. Gleichstromwandler, der die Spannung der von der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 zugeführten Elektrizität sachgemäß bzw. angemessen senkt und die Elektrizität an die Batterie 121 und den elektrischen Fahrzeugverbraucher 245 ausgibt. Das heißt, da bei der vorliegenden Ausführungsform die Spannung (z. B. 25 V) auf der Seite des Generators 85 und der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 höher ist als diejenige (z. B. 12 V) auf der Seite der Batterie 121 und des elektrischen Fahrzeugverbrauchers 245, kann es erforderlich sein, die Spannung einzustellen bzw. anzupassen, wenn die Elektrizität von der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 an die Batterie 121 und den elektrischen Fahrzeugverbraucher 245 geleitet wird. Dementsprechend wird der Wandler 92, der den DC/DC-Wandler enthält, bereitgestellt. Die oben beschriebene Einstellung bzw. Anpassung der höheren Spannung auf der Seite des Generators 85 und der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 kann bevorzugt sein beim effizienten Speichern der von dem Generator 85 erzeugten Elektrizität an bzw. in der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70. Die Spannung auf der Seite der Batterie 121 und des elektrischen Fahrzeugverbrauchers 245 kann jedoch höher sein und in diesem Fall kann der Wandler 92 konfiguriert sein, die Spannung der Elektrizität von der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 zu erhöhen, und gibt die Elektrizität an die Batterie 121 und den elektrischen Fahrzeugverbraucher 245 aus.
  • Der Wandler 92 ist auf der linken Seite des Fahrzeugs 1 angeordnet, ähnlich der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70. Ferner ist die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 vor dem linksseitigen Vorderrad 3 vorgesehen, wohingegen der Wandler 92 hinter dem linksseitigen Vorderrad 3 vorgesehen ist. Die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 und der Wandler 92 sind durch einen zweiten Kabelbaum 94 gekoppelt, der über dem linksseitigen Vorderrad verläuft. Die Elektrizität wird von der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 über diesen zweiten Kabelbaum 94 an den Wandler geleitet. Der zweite Kabelbaum 94 ist entlang eines Radlaufs bzw. Radkastens angeordnet, der durch den Kotflügel 93 gebildet ist, der über dem linksseitigen Vorderrad vorgesehen ist.
  • Der Wandler 92 und die Batterie 121 sind durch einen dritten Kabelbaum 95 gekoppelt und die Elektrizität wird über diesen dritten Kabelbaum 95 von dem Wandler 92 an die Batterie 121 geleitet.
  • Wie es in 9 gezeigt ist, ist ein Kabelbaumverbindungsabschnitt 253 an einem in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen Außenseitenabschnitt des Wandlers 92 vorgesehen. Eine obere Seite des Kabelbaumverbindungsabschnitts 253 ist nicht mit der Halterung 257 bedeckt bzw. abgedeckt, sondern öffnet sich nach oben. Zwei Bolzen bzw. Schrauben 253a stehen an dem Kabelbaumverbindungsabschnitt 253. Indes sind Metallpassstücke zur Verbindung 237 mit daran gebildeten Bolzen- bzw. Schraubendurchgangslöchern jeweils an hinteren Endabschnitten des zweiten und des dritten Kabelbaumes 94, 95 angebracht. Durch Befestigen von Muttern, nicht dargestellt, an den Bolzen bzw. Schrauben 253a in einem Zustand, in dem die Schrauben 253a in die Schraubendurchgangslöcher eingesetzt sind, werden der zweite und der dritte Kabelbaum 94, 95 über die Metallpassstücke zur Verbindung 237, die Schrauben 253a und die Muttern elektrisch mit dem Wandler 92 verbunden.
  • Der zweite und der dritte Kabelbaum 94, 95 erstrecken sich nach hinten, verlaufen durch ein Durchgangsloch 99, das an einem Abschnitt des Bodenblechs 8 (dem vorderen Bodenabschnitt 8a) vor dem Kabelbaumverbindungsabschnitt 253 gebildet ist, und kommen von unterhalb des Bodenblechs 8 heraus nach oben und führen zu dem Kabelbaumverbindungsabschnitt 253.
  • Der zweite Kabelbaum 94 enthält entlang des Kotflügels 93 (Radkasten) über dem linksseitigen Vorderrad 3, wie es in 5 und 6 gezeigt ist, einen bogenförmigen Abschnitt 102, der sich krümmt und nach oben ragt, einen Absenkungsabschnitt 103, der sich nach hinten und unten entlang einer vorderen Fläche eines linken Seitenabschnitts der Trennwand 9 erstreckt, wie es in 6 gezeigt ist, einen seitlichen bzw. Seitenerstreckungsabschnitt 104, der sich im Wesentlichen in der Fahrzeugbreitenrichtung entlang eines unteren Endabschnitts der Trennwand 9 und einer unteren Fläche eines vorderen Endabschnitts des Bodenblechs 8 erstreckt, wie es in 7 gezeigt ist, einen hinteren Erstreckungsabschnitt 105, der sich im Wesentlichen nach hinten von einem Innenseitenende des Seitenerstreckungsabschnitts 104 aus entlang der unteren Fläche des Bodenblechs 8 erstreckt, wie es in 7 gezeigt ist, einen Einbringungsabschnitt 106, der durch das Durchgangsloch 99 in den Fahrzeuginnenraum (auf dem Bodenblech 8) eingebracht ist und mit dem Wandler 92 verbunden ist, und einen Elektrizitätsspeichervorrichtungsseite-Erstreckungsabschnitt 107, der sich von einem vorderen Ende des bogenförmigen Abschnitts 102 im Wesentlichen nach unten (zu der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 hin) erstreckt und dessen unterer Endabschnitt mit dem Verbindungsabschnitt 78 der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 verbunden ist, wie es in 5 gezeigt ist.
  • Der bogenförmige Abschnitt 102 des zweiten Kabelbaums 94 ist zwischen dem Kotflügel 93 (seine Darstellung ist in 5 und 6 weggelassen) und dem Schürzenverstärkungsglied 16 vorgesehen, das über dem Kotflügel 93 angeordnet ist, und zwar in einem Zustand, in dem er mit einem Abdeckungsrohr 108 zusammen mit einem bogenförmigen Abschnitt 122, der später beschrieben wird, des dritten Kabelbaumes 95 abgedeckt ist, und mit dem Schürzenverstärkungsglied 16 über mehrere Eingriffsstücke 109 in Eingriff gebracht. Dadurch ist der bogenförmige Abschnitt 102 des zweiten Kabelbaums 94 auf stabile Weise an der Position zwischen dem Kotflügel 93 und dem Schürzenverstärkungsglied 16 gestützt bzw. getragen, so dass jegliches Zusammentreffen des zweiten Kabelbaums mit dem Vorderrad 3 sicher verhindert werden kann.
  • Ferner ist ein zweites Schutzglied 110 zum Schützen des Absenkungsabschnitts 103 des zweiten Kabelbaums 94 an der vorderen Fläche des Seitenabschnitts der Trennwand 9 angebracht, wie es in 6 gezeigt ist. Das zweite Schutzglied 110 weist ein Eingriffsloch 112 zum Aufnehmen eines Eingriffsstifts 111 auf, der an der vorderen Fläche der Trennwand 9 gebildet ist und zum Eingriff dazwischen vorragt. Nachdem der zweite Kabelbaum 94 (der Absenkungsabschnitt 103) entlang der vorderen Fläche des Seitenabschnitts der Trennwand 9 angeordnet ist, ist das zweite Schutzglied 110 so festgelegt, dass es den Absenkungsabschnitt 103 des zweiten Kabelbaums 94 von der Vorderseite des Fahrzeugs abdeckt, so dass der Eingriffsstift 111 in das Eingriffsloch 112 eingesetzt werden kann. Dadurch kann der zweite Kabelbaum 94 an der vorderen Fläche des Seitenabschnitts der Trennwand 9 stabil fixiert bzw. befestigt werden.
  • Wie es in 7 gezeigt ist, sind an der unteren Fläche des Bodenblechs 8 (vorderer Bodenabschnitt 8a) ein drittes Schutzglied 113 zum Schützen des Seitenerstreckungsabschnitts 104 und des hinteren Erstreckungsabschnitts 105 des zweiten Kabelbaums 94 und ein viertes Schutzglied 114 zum Schützen eines hinteren Abschnitts des hinteren Erstreckungsabschnitts 105 angebracht. Das dritte und das vierte Schutzglied 113, 114 weisen Eingriffslöcher zum Aufnehmen von Eingriffsstiften auf, die an der unteren Fläche des Bodenblechs 8 gebildet sind und jeweils zum Eingriff dazwischen vorragen, und zwar ähnlich dem zweiten Schutzglied 111.
  • Das dritte Schutzglied 113 umfasst einen lateralen Erstreckungsabschnitt 115, der sich im Wesentlichen in der Fahrzeugbreitenrichtung entlang des Vorderseitenabschnitts des Bodenblechs 8 erstreckt, und einen longitudinalen bzw. Längsabschnitt 117, der sich im Wesentlichen longitudinal bzw. der Länge nach entlang einer Außenseitenfläche (linken Seitenfläche) eines Bodenrahmens 116 erstreckt, die bzw. der an der unteren Fläche des Bodenblechs 8 gebildet ist und mit dem linksseitigen Vorderseitenrahmen 5 verbunden ist. Der Seitenerstreckungsabschnitt 104 des zweiten Kabelbaums 94 ist an der unteren Fläche des vorderen Endabschnitts des Bodenblechs 8 durch den lateralen Erstreckungsabschnitt 115 des dritten Schutzglieds 113 fixiert bzw. befestigt, und ein vorderer Abschnitt des hinteren Erstreckungsabschnitts 105 des zweiten Kabelbaums 94 ist an der unteren Fläche des linken Seitenabschnitts des Bodenblechs 8 durch den Längsabschnitt 117 des dritten Schutzglieds 113 fixiert bzw. befestigt.
  • Dabei kann es bevorzugt sein, dass sich der hintere Erstreckungsabschnitt 105 des zweiten Kabelbaums 94 in der Nähe des Bodenrahmens 116 befindet, das heißt an einer Position, die so weit wie möglich von einer linksseitigen Endkante bzw. -rand des Bodenblechs 8 weg ist. Selbst wenn ein Seitenaufprall an einer linksseitigen Fläche des Fahrzeugs 1 auftritt, kann der zweite Kabelbaum 94 effektiv vor der Aufpralllast geschützt werden. Daher ist der Seitenerstreckungsabschnitt 104 so vorgesehen, dass der hintere Erstreckungsabschnitt 105 nahe dem Bodenrahmen 116 verläuft.
  • Das vierte Schutzglied 114 enthält einen vorderen Abschnitt 118, der sich im Wesentlichen longitudinal bzw. der Länge nach entlang des Außenseitenflächenabschnitts (linken Seitenflächenabschnitts) des Bodenrahmens 116 erstreckt, einen abgeschrägten bzw. geneigten Abschnitt 119, der sich von einem hinteren Endabschnitt des vorderen Abschnitts 118 nach hinten und außen erstreckt, und einen hinteren Abschnitt 120, der sich von einem hinteren Endabschnitt des geneigten Abschnitts 119 gerade nach hinten erstreckt. Der vordere Abschnitt 118 ist hinter und weg von einem hinteren Ende des dritten Schutzglieds 113 vorgesehen. Ein hinterer Abschnitt des hinteren Erstreckungsabschnitts 105 des zweiten Kabelbaums 94 ist durch dieses vierte Schutzglied 114 an die untere Fläche des Bodenblechs 8 gepasst, und ein mittlerer bzw. Mittenabschnitt des hinteren Abschnitts des hinteren Erstreckungsabschnitts 105 biegt sich durch den geneigten Abschnitt 119 nach hinten und in der Fahrzeugbreitenrichtung.
  • Im Hinblick auf oben beschriebene Seitenaufprallgegenmaßnahmen ist es bevorzugt, dass der geneigte Abschnitt 119 des vierten Schutzglieds 114 weggelassen wird, so dass sich das vierten Schutzglied 114 gerade entlang der Außenseitenfläche des Bodenrahmens 116 erstreckt. In diesem Fall jedoch kann es erforderlich sein, dass der hintere Erstreckungsabschnitt 105 des zweiten Kabelbaums 94, der sich gerade entlang der Außenseitenfläche des Bodenrahmens 116 erstreckt, nach oben gebogen ist und in das Durchgangsloch 99 an dem Bodenblech 8 eingesetzt ist (das Durchgangsloch 99 ist auch nahe der Außenseitenfläche des Bodenrahmens 116 vorgesehen) und dann nach außen gebogen ist, um sich zu dem Kabelbaumverbindungsabschnitt 253 des Wandlers 92 hin zu erstrecken und sich ferner nach hinten zu biegen. Da der zweiten Kabelbaum 94 und dergleichen eine spezifizierte Kontur und eine relativ hohe Festigkeit bzw. Steifigkeit aufweisen, kann es für jeden davon schwierig sein, in einer bestimmten Richtung auf kurze Distanz gebogen zu werden. Dementsprechend ist es bevorzugt, dass der geneigte Abschnitt 119 an dem vierten Schutzglied 114 vorgesehen ist, so dass der hintere Erstreckungsabschnitt 105 wie oben beschrieben an einer spezifizierten Position gebogen ist, die sich vorne befindet, und zwar mit einem bestimmten Abstand von dem Durchgangsloch 99. Dadurch kann eine Situation, in welcher der hintere Erstreckungsabschnitt 105 des zweiten Kabelbaums 94 in einer bestimmten Richtung auf die kurze Distanz gebogen ist bzw. wird, sachgemäß vermieden werden.
  • Wie es in 8 gezeigt ist, ist die vertikale Länge des dritten und des vierten Schutzglieds 113, 114 kleiner festgelegt als diejenige des Bodenrahmens 116 (d. h. eines Rahmenglieds), der entlang der unteren Fläche des Bodenblechs 8 vorgesehen ist. Dementsprechend befindet sich die untere Endfläche des dritten und des vierten Schutzglieds 113, 114 über der Ebene der unteren Endfläche des Bodenrahmens 116, es kann eingeschränkt bzw. verhindert werden, dass das dritte und das vierte Schutzglied 113, 114 mit der Straßenoberfläche zusammentreffen, wodurch jegliche Beschädigung derselben vermieden wird.
  • Wie es ferner in 1 und 2 gezeigt ist, ist die Batterie 121 so angeordnet, dass sie dem Innenseitenabschnitt des linksseitigen Vorderseitenrahmens 5 in dem Motorraum 2 zugewandt ist. Diese Batterie 121 befindet sich über dem Getriebe 201 und ist an dem linksseitigen Vorderseitenrahmen 5 fixiert bzw. befestigt. Durch Anordnen der Batterie 121 über dem Getriebe 201, das eine geringere Höhe aufweist als der Motor 200, wie es oben beschrieben ist, kann die Batterie 121 räumlich effizient in dem Motorraum 2 angeordnet werden. Somit ist die Batterie 121 auf der linken Seite des Fahrzeugs 1 vorgesehen, ähnlich der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 und dem Wandler 92.
  • Der dritte Kabelbaum 95, der den Wandler 92 und die Batterie 121 verbindet, ist im Grunde parallel zu dem zweiten Kabelbaum 94 vorgesehen. Das heißt der dritte Kabelbaum 95 umfasst einen bogenförmigen Abschnitt 122, der sich in der Seitenansicht entlang des oben beschriebenen Radkastens nach oben krümmt, einen Absenkungsabschnitt 123, der sich nach hinten und unten entlang der vorderen Fläche des Seitenabschnitts der Trennwand 9 erstreckt, einen seitlichen bzw. Seitenerstreckungsabschnitt 124, der sich im Wesentlichen in der Fahrzeugbreitenrichtung entlang des unteren Endabschnitts der Trennwand 9 und der unteren Fläche des vorderen Endabschnitts des Bodenblechs 8 erstreckt, einen hinteren Erstreckungsabschnitt 125, der sich von einem Innenseitenende des Seitenerstreckungsabschnitts 124 entlang der unteren Fläche des Bodenblechs 8 im Wesentlichen nach hinten erstreckt, einen Einbringungsabschnitt 126, der in den Fahrzeuginnenraum (auf das bzw. dem Bodenblech 8) durch das Durchgangsloch 99 eingebracht ist und mit dem Wandler 92 verbunden ist, und einen batterieseitigen Erstreckungsabschnitt 127, der sich im Wesentlichen einwärts (zu der Batterie 121 hin) von einem vorderen Ende des bogenförmigen Abschnitts 122 erstreckt und von dem ein Innenseitenendabschnitt mit einem Anschluss der Batterie 121 verbunden ist. Der dritte Kabelbaum 95 und der zweite Kabelbaum 94 sind über den bogenförmigen Abschnitt 122, den Absenkungsabschnitt 123, den Seitenerstreckungsabschnitt 124 und den hinteren Erstreckungsabschnitt 125 des dritten Kabelbaums 95 und deren entsprechende Abschnitte des zweiten Kabelbaums 94 miteinander verbunden.
  • Der bogenförmige Abschnitt 122 des dritten Kabelbaums 95 ist wie oben beschrieben zwischen dem Kotflügel 93 und dem Schürzenverstärkungsglied 16 vorgesehen, das über dem Kotflügel 93 vorgesehen ist, und zwar in einem Zustand, in dem er mit dem Abdeckungsrohr 108 zusammen mit dem bogenförmigen Abschnitt 102 des zweiten Kabelbaumes 94 abgedeckt ist, und mit dem Schürzenverstärkungsglied 16 über die mehreren Eingriffsstücke 109 in Eingriff gebracht. Ferner ist der Absenkungsabschnitt 123 des dritten Kabelbaums 95 an der vorderen Fläche des linken Seitenabschnitts der Trennwand 9 durch das zweite Schutzglied 110 fixiert bzw. befestigt, und zwar integral bzw. einstückig mit dem Absenkungsabschnitt 103 des zweiten Kabelbaums 94. Ferner sind der Seitenerstreckungsabschnitt 124 und der hintere Erstreckungsabschnitt 125 des dritten Kabelbaums 95 an der unteren Fläche des Bodenblechs 8 durch das dritte und das vierte Schutzglied 113, 114 fixiert bzw. befestigt, und zwar integral bzw. einstückig mit dem Seitenerstreckungsabschnitt 104 und dem hinteren Erstreckungsabschnitt 105 des zweiten Kabelbaums 94. Ferner erstreckt sich der Einbringungsabschnitt 126 des dritten Kabelbaums 95 zu dem Kabelbaumverbindungsabschnitt 253 hin parallel zu dem Einbringungsabschnitt 106 des zweiten Kabelbaums 94 über dem Bodenblech 8 (in dem Fahrzeuginnenraum).
  • Wie es in 2 und 5 gezeigt ist, zweigt der batterieseitige Erstreckungsabschnitt 127 des dritten Kabelbaums 95 von dem zweiten Kabelbaum 94 an einem vorderen Ende des bogenförmigen Abschnitts 122 ab und erstreckt sich einwärts, aufwärts und rückwärts zu der Batterie 121 hin. Ein Endabschnitt dieses batterieseitigen Erstreckungsabschnitts 127 ist mit der Batterie 121 verbunden.
  • Dadurch, dass der dritte Kabelbaum den Wandler 92 und die Batterie 121 koppelt, wird die Elektrizität mit der durch den Wandler 92 verringerten Spannung an die Batterie 121 geleitet und dort gespeichert. Dabei sind die Batterie 121 und der elektrische Fahrzeugverbraucher 245 durch den nicht dargestellten Kabelbaum verbunden, so dass die Elektrizität über diesen Kabelbaum von der Batterie 121 an den elektrischen Fahrzeugverbraucher 245 geleitet wird, und die Elektrizität wird über den zweiten Kabelbaum 94, den Wandler 92, den dritten Kabelbaum 95 und den oben beschriebenen nicht dargestellten Kabelbaum von der Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 an den elektrischen Fahrzeugverbraucher 245 geleitet.
  • Da wie oben beschrieben gemäß der vorliegenden Ausführungsform der Motor 200 zwischen dem Paar Vorderseitenrahmen 5 an der Versatzposition auf in einer Fahrzeugbreitenrichtung gesehen einen Seite (rechten Seite) des Fahrzeugs vorgesehen ist, ist der Generator 85 an dem vorderen Abschnitt des Motors 200 vorgesehen und die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70, der Wandler 92 und die Batterie 121 sind auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite (linken Seite) des Fahrzeugs 1 vorgesehen, die gegenüberliegend bzw. entgegensetzt zu der einen Seite ist, wo der Motor 200 vorgesehen ist, wobei eingeschränkt bzw. verhindert werden kann, dass die in dem Motorraum 2 vorgesehene Batterie und die nahe der anderen Seite (linken Seite) des Motorraums 200 vorgesehen Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 einen Wärmeeinfluss von dem Motor 200 erhalten. Da die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70, welche die Wärme erzeugt, außerhalb des Motorraums 2 und vor dem Vorderrad 3 vorgesehen ist, kann sie insbesondere effizient durch die Fahrtluft des Fahrzeugs gekühlt werden, was jeglichen unsachgemäßen Wärmeeinfluss von dem Motor 200 effektiv verhindert.
  • Da ferner die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70, der Wandler 92 und die Batterie 121 auf derselben Seite (linken Seite) in der Fahrzeugbreitenrichtung vorgesehen sind, können der zweite und der dritte Kabelbaum 94, 95, welche die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70, den Wandler 92 und die Batterie 121 koppeln, ordnungsgemäß in dem Raum an dem linksseitigen Abschnitt des Fahrzeugs 1 vorgesehen sein, so dass die Länge des zweiten und des dritten Kabelbaums 94, 95 verkürzt werden kann. Während der Generator 85 an dem vorderen Abschnitt des Motors 200 und dem rechtsseitigen Abschnitt des Fahrzeugs 1 angeordnet ist, kann auch die Länge des ersten Kabelbaums 86 verkürzt werden, indem der erste Kabelbaum 86, der den Generator 85 und die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 koppelt, so angeordnet ist, dass er sich im Wesentlichen gerade in der Fahrzeugbreitenrichtung in dem Raum zwischen dem Motor 200 und der Verkleidung 20 erstreckt. Da sich der Generator 85 und die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 im Wesentlichen an derselben Position in der Fahrzeuglängsrichtung befinden, muss es ferner nicht erforderlich sein, den ersten Kabelbaum 86 stark longitudinal bzw. der Länge nach zu biegen. Dementsprechend kann die Gesamtlänge des ersten, des zweiten und des dritten Kabelbaums 86, 94, 95 so stark wie möglich verkürzt werden.
  • Da ferner der zweite Kabelbaum 94, der die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 und den Wandler 92 koppelt, entlang des Radkastens angeordnet ist, der durch den Kotflügel 93 gebildet ist, kann die Länge des zweiten Kabelbaums 94 so stark wie möglich verkürzt werden, und zwar ohne jegliches Zusammentreffen des zweiten Kabelbaums 94 mit dem rechtsseitigen Vorderrad 3, selbst wenn die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 und der Wandler 92 der Länge nach relativ zu dem linksseitigen Vorderrad 3 vorgesehen sind. Da zudem der zweite Kabelbaum 94 zwischen dem Kotflügel 93 und dem Schürzenverstärkungsglied 16 angeordnet ist, das über dem Kotflügel 93 angeordnet ist, und mit dem Schürzenverstärkungsglied 16 in Eingriff ist, können die stabile Anordnung des zweiten Kabelbaums 94 und zudem der ordnungsgemäße Schutz des zweiten Kabelbaums 94 vor Regen, Steinen und dergleichen während der Fahrt des Fahrzeugs 1 erreicht werden. Diese Effekte können auch für den dritten Kabelbaum 95 erzielt werden, der entlang des Radkastens angeordnet ist.
  • Da zudem die Batterie 121 nahe des linksseitigen Vorderrads 3 in dem Motorraum 2 vorgesehen ist, können der dritte Kabelbaum 95, der den Wandler 92 und die Batterie 121 koppelt, und der zweite Kabelbaum 94 im Grunde miteinander verbunden werden, wodurch die Anordnung des zweiten und des dritten Kabelbaums 94, 95 vereinfacht wird.
  • Da ferner der zweite und der dritte Kabelbaum 94, 95 entlang der vorderen Fläche des linken Seitenabschnitts der Trennwand 9 angeordnet sind und das zweite Schutzglied 110 zum Schützen dieser Kabelbäume entlang der vorderen Fläche des linken Seitenabschnitts vorgesehen ist, kann effektiv verhindert werden, dass sich der zweite und der dritte Kabelbaum 94, 95 unsachgemäß verdrehen, so dass der Anordnungszustand des zweiten und des dritten Kabelbaums 94, 95 weiter stabilisiert werden kann.
  • Ferner ist der Wandler 92 über dem Bodenblech 8 angeordnet, so dass dieser vor Regen, Steinen und dergleichen geschützt werden kann. Da der Wandler 92 unter dem Vordersitz 221 vorgesehen ist und der zweite und der dritte Kabelbaum 94, 95 entlang der unteren Fläche des Bodenblechs 8 bis zu der Nachbarschaft bzw. Umgebung des Anordnungsabschnitts des Wandlers 92 (der Position des Durchgangslochs 99) angeordnet sind, können der Wandler 92 und der zweite und der dritte Kabelbaum 94, 95 sachgemäß angeordnet werden, ohne den Fußraum des Fahrgasts zu verschmälern, der auf dem Vordersitz 221 sitzt.
  • In einem Fall, in dem sich der Wandler 92 insbesondere unter dem Fahrersitz befindet, während es möglich ist, dass der zweite und der dritte Kabelbaum 94, 95 in den Fahrzeuginnenraum durch die Durchgangslöcher eingebracht sind, die an der Trennwand 9 gebildet sind, kann es erforderlich sein, den zweiten und den dritten Kabelbaum 94, 95 unter Vermeidung jedes der Pedalglieder anzuordnen. Wenn der zweite und der dritte Kabelbaum 94, 95 entlang der unteren Fläche des Bodenblechs 8 wie oben beschrieben angeordnet sind, können diese Kabelbäume leicht und sachgemäß angeordnet werden, ohne ein Zusammentreffen mit solchen Pedalgliedern und dergleichen zu beachten bzw. in Betracht zu ziehen.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die oben beschriebene Ausführungsform beschränkt und jegliche andere Modifikationen oder Verbesserungen können innerhalb des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung vorgenommen werden, wie er in den Ansprüchen definiert ist.
  • Während bei der oben beschriebenen Ausführungsform beispielsweise der Motor 200 an der Versatzposition vorgesehen ist, die sich auf der rechten Seite zwischen den Vorderseitenrahmen 5 befindet, und die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70, der Wandler 92 und die Batterie 121 an dem linksseitigen Abschnitt des Fahrzeugs 1 vorgesehen sind, kann der Motor 200 an einer Versatzposition vorgesehen sein, die sich auf der linken Seite zwischen den Vorderseitenrahmen 5 befindet, und in diesem Fall können die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70, der Wandler 92 und die Batterie 121 an einem rechtsseitigen Abschnitt des Fahrzeugs 1 vorgesehen sein.
  • Während bei der oben beschriebenen Ausführungsform der Wandler 92 zwischen dem linksseitigen Vordersitz 221 und dem Bodenblech 8 (dem vorderen Bodenabschnitt 8a) angeordnet ist, kann er an einer spezifizierten Position in dem Motorraum 2 vorgesehen sein, die sich beispielsweise hinter der Batterie 121 (zwischen der Batterie 121 und der Trennwand 9) befindet, wobei die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 und die Batterie 121 ähnlich der oben beschriebenen Ausführungsform vorgesehen sind. In diesem Fall kann die Länge des zweiten und des dritten Kabelbaums 94, 95 verglichen mit dem Fall kürzer sein, wo sich der Wandler 92 in dem Fahrzeuginnenraum befindet.
  • Während bei der oben beschriebenen Ausführungsform die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 aus dem Kondensator besteht, kann sie aus einem beliebigen anderen Ding als dem Kondensator (beispielsweise jede wiederaufladbare Batterie, wie eine wiederaufladbare Nickel-Metallhybrid-Batterie, eine wiederaufladbare Nickel-Kadmium-Batterie, eine wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterie oder eine Bleibatterie oder dergleichen) bestehen. Dabei kann die Kapazität beim schnellen Durchführen der Eingabe/Ausgabe der Elektrizität an die Elektrizitätsspeichervorrichtung 70 bevorzugt sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (10)

  1. Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten eines Fahrzeugs, umfassend: ein Paar rechter und linker Vorderseitenrahmen (5, 5), die sich im Wesentlichen in einer Fahrzeuglängsrichtung erstrecken; einen Motor (200), der zwischen dem Paar Vorderseitenrahmen (5, 5) vorgesehen ist; einen Generator (85), der durch den Motor (200) angetrieben wird, um Elektrizität zu erzeugen; eine Elektrizitätsspeichervorrichtung (70) zum Speichern der von dem Generator (85) erzeugten Elektrizität; einen Wandler (92) zum Umwandeln der Elektrizität von der Elektrizitätsspeichervorrichtung (70); eine Batterie (121), der die von dem Wandler (92) umgewandelte Elektrizität zugeführt wird; und eine Mehrzahl von Kabelbäumen (86, 94, 95), die den Generator (85), die Elektrizitätsspeichervorrichtung (70), den Wandler (92) und die Batterie (121) koppeln, wobei der Generator (85) an dem Motor (200) vorgesehen ist und der Motor (200) an einer Versatzposition auf in einer Fahrzeugbreitenrichtung gesehen einen Seite des Fahrzeugs vorgesehen ist, während die Elektrizitätsspeichervorrichtung (70), der Wandler (92) und die Batterie (121) auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite vorgesehen sind.
  2. Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten eines Fahrzeugs nach Anspruch 1, wobei die Elektrizitätsspeichervorrichtung (70) auf einer in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen Außenseite eines der Vorderseitenrahmen (5) vorgesehen ist, der auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist, und/oder der Generator (85) an einem in Fahrzeuglängsrichtung gesehen vorderen Abschnitt des Motors (200) angeordnet ist.
  3. Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten eines Fahrzeugs nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Elektrizitätsspeichervorrichtung (70) vor einem der Vorderräder (3) vorgesehen ist, das auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist, der Wandler (92) hinter dem einen der Vorderräder (3) vorgesehen ist, das auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist, und ein Kabelbaum, der die Elektrizitätsspeichervorrichtung (70) und den Wandler (92) koppelt, entlang eines Radkastens angeordnet ist, der über dem einen der Vorderräder (3) gebildet ist, das auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist.
  4. Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten eines Fahrzeugs nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Wandler (92) zwischen einem von Vordersitzen (221), der auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist, und einem Bodenblech (8) vorgesehen ist.
  5. Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten eines Fahrzeugs nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei Quetschdosen (6, 6) an jeweiligen Vorderenden des Paars Vorderseitenrahmen (5, 5) vorgesehen sind, und die Elektrizitätsspeichervorrichtung (70) im Wesentlichen hinter einer der Quetschdosen (6, 6) vorgesehen ist, die auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seiten des Fahrzeugs positioniert ist.
  6. Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten eines Fahrzeugs nach einem der Ansprüche 1 bis 5, ferner umfassend ein Aufhängungsquerglied (31), das beide Vorderräder (3, 3) an beiden Endabschnitten davon trägt, wobei das Aufhängungsquerglied (31) einen Vorwärtserstreckungsabschnitt (31b) enthält, der sich im Wesentlichen nach vorne unterhalb und im Wesentlichen entlang eines der Vorderseitenrahmen (5) erstreckt, der auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist, und sich die Elektrizitätsspeichervorrichtung (70) im Wesentlichen an derselben Position wie ein Abschnitt des Vorwärtserstreckungsabschnitts (31b) in der Fahrzeuglängsrichtung befindet, wobei sich ein unteres Ende davon zumindest teilweise über einer Ebene eines unteren Endes des Vorwärtserstreckungsabschnitts (31b) befindet.
  7. Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten eines Fahrzeugs nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der Motor (200) lateral vorgesehen ist mit einer Abtriebswelle, die sich in der Fahrzeugbreitenrichtung erstreckt, eine Lufteinlassleitung zumindest teilweise an einem vorderen Abschnitt des Motors (200) vorgesehen ist und der Generator (85) im Wesentlichen neben der Lufteinlassleitung an dem vorderen Abschnitt des Motors (200) vorgesehen ist.
  8. Anordnungsstruktur für elektrische Komponenten eines Fahrzeugs nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei ein Getriebe (201) auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs relativ zu dem Motor (200) vorgesehen ist und die Batterie (121) über dem Getriebe (201) vorgesehen ist.
  9. Verfahren zum Anordnen von elektrischen Komponenten in einem Fahrzeug, wobei das Fahrzeug ein Paar rechter und linker Vorderseitenrahmen (5, 5), die sich im Wesentlichen in einer Fahrzeuglängsrichtung erstrecken, und einen Motor (200) umfasst, der zwischen dem Paar Vorderseitenrahmen (200) angeordnet ist; wobei die elektrischen Komponenten einen Generator (85), der durch den Motor (200) angetrieben wird, um Elektrizität zu erzeugen; eine Elektrizitätsspeichervorrichtung (70) zum Speichern der von dem Generator (85) erzeugten Elektrizität; einen Wandler (92) zum Umwandeln der Elektrizität von der Elektrizitätsspeichervorrichtung (70); eine Batterie (121), der die von dem Wandler (92) umgewandelte Elektrizität zugeführt wird; und eine Mehrzahl von Kabelbäumen (86, 94, 95) umfassen, die den Generator (85), die Elektrizitätsspeichervorrichtung (70), den Wandler (92) und die Batterie (121) koppeln, wobei das Verfahren die Schritte umfasst: Anordnen des Generators (85) an dem Motor (200), Anordnung des Motors (200) an einer Versatzposition auf in einer Fahrzeugbreitenrichtung gesehen einen Seite des Fahrzeugs, und Anordnen der Elektrizitätsspeichervorrichtung (70), des Wandlers (92) und der Batterie (121) auf der anderen Seite in der Fahrzeugbreitenrichtung.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei die Elektrizitätsspeichervorrichtung (70) auf einer in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen Außenseite eines der Vorderseitenrahmen (5) bereitgestellt wird, der auf der in der Fahrzeugbreitenrichtung gesehen anderen Seite des Fahrzeugs positioniert ist, und/oder der Generator (85) an einem in Fahrzeuglängsrichtung gesehen vorderen Abschnitt des Motors (200) angeordnet wird.
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