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DE102012020009A1 - Head-Up-Display-System und Verfahren zur Wiedergabe von Inhalten im Sichtfeld eines Fahrers eines Fahrzeugs - Google Patents

Head-Up-Display-System und Verfahren zur Wiedergabe von Inhalten im Sichtfeld eines Fahrers eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102012020009A1
DE102012020009A1 DE201210020009 DE102012020009A DE102012020009A1 DE 102012020009 A1 DE102012020009 A1 DE 102012020009A1 DE 201210020009 DE201210020009 DE 201210020009 DE 102012020009 A DE102012020009 A DE 102012020009A DE 102012020009 A1 DE102012020009 A1 DE 102012020009A1
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DE201210020009
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Heino Wengelnik
Jan Michaelis
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Original Assignee
Volkswagen AG
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Abstract

Ein Head-Up-Display-System 100 umfasst einen Head-Up-Display-Prozessor 120 und eine Bildquelle 130. Der Head-Up-Display-Prozessor 120 empfängt ein auf einer Benutzereingabe basierendes Anzeigeeinstellungssignal 112 von einer Eingabevorrichtung 110 an einem Eingang und stellt basierend auf dem Anzeigeeinstellungssignal 112 und einem wiederzugebenden Inhalt ein Video- oder Steuersignal 122 bereit. Ferner empfängt die Bildquelle 130 das Video- oder Steuersignal 122 an einem Eingang und erzeugt basieren auf dem Video- oder Steuersignal 122 ein Bild mit dem wiederzugebenden Inhalt. Dabei erzeugt der Head-Up-Display-Prozessor 120 das Video- oder Steuersignal 122, sodass der wiederzugebende Inhalt von der Bildquelle 130 nur auf einer durch das Anzeigeeinstellungssignal 112 bestimmten Teilfläche 142 einer durch das Head-Up-Display-System 100 maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 wiedergegeben wird und für die restliche Fläche 144 der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 eine Bildwiedergabe deaktiviert ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf Konzepte zur Wiedergabe von Inhalten im Sichtfeld von Fahrern von Fahrzeugen und insbesondere auf ein Head-Up-Display-System und ein Verfahren zur Wiedergabe von Inhalten im Sichtfeld eines Fahrers eines Fahrzeugs.
  • In vielen Bereichen der Technik gibt es Systeme zur Wiedergabe von Informationen. Insbesondere die Informationswiedergabe für Fahrer von Fahrzeugen ist schwierig, da der Fahrer seinen Blick nicht von der Straße oder der Flugstrecke nehmen sollte. Daher wurden Head-Up-Displays (HUD, Kopf-Oben-Anzeigen) entwickelt, die ein Anzeigesystem bilden, das dem Fahrer eines Fahrzeugs wichtige Informationen in sein Sichtfeld projiziert.
  • Bei einem Head-Up-Display erzeugt beispielsweise ein Bilderzeuger (bildgebende Einheit) das Bild, das durch ein optisches System auf eine Projektionsfläche gelenkt wird. Diese Projektionsfläche ist z. B. eine spiegelnde, lichtdurchlässige Scheibe (z. B. die Windschutzscheibe eines Autos). Der Benutzer des Frontscheibenprojektors sieht also die gespiegelte Information des Bilderzeugers und gleichzeitig die reale Welt hinter der Scheibe. Alternativ kann das Bild auch auf eine zusätzlich zwischen Fahrer und Windschutzscheibe angeordnete Projektionsscheibe projiziert werden. Solche Systeme werden auch Combiner-Head-Up-Display (C-HUD, Kombinierer-Kopf-Oben-Anzeige) genannt.
  • Die DE 10 2007 058 437 A1 zeigt ein Verfahren zur Informationsvermittlung an den Fahrer eines Kraftfahrzeugs. Dabei können wiederzugebende Informationen in unterschiedlicher Anordnung für den Fahrer wiedergegeben werden. Unterschiedliche Informationen können priorisiert werden und in Abhängigkeit ihrer Priorität in unterschiedlichen Anzeigefeldern dargestellt werden.
  • Bei der Projektion in das Sichtfeld des Benutzers ist es jedoch wichtig, dass die Projektion den Benutzer nicht von dem Geschehen vor dem Fahrzeug abgelenkt oder ihn irritiert.
  • Es besteht daher ein Bedarf, ein Konzept für ein Head-Up-Display-System zu schaffen, das es ermöglicht, die Benutzungssicherheit des Systems zu erhöhen und/oder die Unfallgefahr für den Benutzer zu reduzieren.
  • Diesem Bedarf trägt ein Head-Up-Display-System gemäß Anspruch 1, ein Verfahren zur Wiedergabe von Inhalten im Sichtfeld eines Fahrers eines Fahrzeugs gemäß Patentanspruch 14 und ein Programm mit einem Programmcode zum Durchführen eines solchen Verfahrens gemäß Patentanspruch 15 Rechnung.
  • Ein Ausführungsbeispiel bezieht sich auf ein Head-Up-Display-System mit einem Head-Up-Display-Prozessor und einer Bildquelle. Der Head-Up-Display-Prozessor ist ausgelegt, um ein auf einer Benutzereingabe basierendes Anzeigeeinstellungssignal von einer Eingabevorrichtung an einem Eingang zu empfangen und basierend auf dem Anzeigeeinstellungssignal und einem wiederzugebenden Inhalt ein Video- oder Steuersignal an einem Ausgang bereitzustellen. Die Bildquelle ist ausgelegt, um das Video- oder Steuersignal an einem Eingang zu empfangen und basierend auf dem Video- oder Steuersignal ein Bild mit dem wiederzugebenden Inhalt zu erzeugen. Dabei ist der Head-Up-Display-Prozessor ausgelegt, um das Video- oder Steuersignal zu erzeugen, sodass der wiederzugebende Inhalt von der Bildquelle nur auf einer durch das Anzeigeeinstellungssignal bestimmten Teilfläche einer durch das Head-Up-Display-System maximal nutzbaren Anzeigefläche wiedergegeben wird und für die restliche Fläche der maximal nutzbaren Anzeigefläche eine Bildwiedergabe deaktiviert ist.
  • Ausführungsbeispielen liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Benutzungssicherheit eines Head-Up-Display-Systems erhöht werden kann, wenn dem Benutzer die Möglichkeit gegeben wird, individuell zu bestimmen, auf welchen Bereich der maximal nutzbaren Anzeigefläche des Head-Up-Display-Systems die Anzeige begrenzt werden soll, damit sich der Benutzer möglichst wenig gestört fühlt und trotzdem die wiederzugebenden Informationen im Blick behalten kann. Durch die Deaktivierung der Bildwiedergabe für die restliche Fläche der maximal nutzbaren Anzeigefläche kann gewährleistet werden, dass es in diesem Bereich zu keinen oder nur vernachlässigbaren Störungen des Blickfelds des Benutzers kommt. Durch die Einstellbarkeit kann die vom Head-Up-Display genutzte Anzeigefläche auch individuell für unterschiedliche Benutzer (z. B. aufgrund unterschiedlicher Körpergröße oder individuell unterschiedlichem Störungsempfinden) eingestellt werden. Somit kann neben der Erhöhung der Benutzersicherheit und der Reduzierung der Unfallgefahr auch eine bessere Individualisierbarkeit und Flexibilität des Head-Up-Display-Systems erreicht werden.
  • Bei einigen Ausführungsbeispielen bleibt die Bildwiedergabe auf die Teilfläche beschränkt, solange bis ein anderes Anzeigeeinstellungssignal von dem Head-Up-Display-Prozessor empfangen wird oder bis ein Ausnahmesignal von dem Head-Up-Display-Prozessor empfangen wird. Dabei gibt das Ausnahmesignal an, dass eine Ausnahmebedingung erfüllt ist. Da die Bildwiedergabe auf die Teilfläche beschränkt bleibt bis ein anderes Anzeigeeinstellungssignal empfangen wird, also der Benutzer die Bildwiedergabe auf einen anderen Teilbereich der maximal nutzbaren Anzeigefläche oder auf die gesamte nutzbare Anzeigefläche ändern möchte, kann gewährleistet werden, dass der Benutzer die wiederzugebenden Informationen dauerhaft in dem von ihm gewünschten Bereich angezeigt bekommt. Nur in Ausnahmefällen, die ebenfalls individuell einstellbar sein können (z. B. Tankanzeige auf Minimum oder Motortemperatur zu hoch), kann auch eine Anzeige außerhalb der Teilfläche, in der restlichen Fläche der maximal nutzbaren Anzeigefläche, erfolgen.
  • Bei einigen Ausführungsbeispielen kann der Head-Up-Display-Prozessor den wiederzugebenden Inhalt an die Teilfläche der maximal nutzbaren Anzeigefläche anpassen. Z. B. kann der Head-Up-Display-Prozessor das Video- oder Steuersignal so erzeugen, dass ein vor der Beschränkung der Anzeigefläche der Bildwiedergabe auf die Teilfläche wiederzugebender Inhalt insgesamt auf die Teilfläche verkleinert wird, ein Teil des von der Beschränkung der Bildwiedergabe der Anzeigefläche auf die Teilfläche wiederzugebenden Inhalts entfällt oder zumindest ein Teil des vor der Beschränkung der Anzeigefläche der Bildwiedergabe auf die Teilfläche wiederzugebenden Inhalts auf der Teilfläche neu angeordnet wird. Indem der Head-Up-Display-Prozessor den wiederzugebenden Inhalt so organisiert, dass er auf der Teilfläche Platz hat, kann der Benutzer mit geringem Aufwand die gewünschte Anzeigegröße oder das gewünschte Anzeigeformat auswählen ohne sich mit der damit verbundenen Neuanordnung des wiederzugebenden Inhalts beschäftigen zu müssen.
  • In einigen Ausführungsbeispielen erzeugt der Head-Up-Display-Prozessor das Video- oder Steuersignal, sodass die Höhe der Teilfläche der Höhe der maximal nutzbaren Anzeigefläche entspricht oder die Breite der Teilfläche der Breite der maximal nutzbaren Anzeigefläche entspricht. Dadurch dass die Anzeigefläche nur in eine Richtung verkleinert wird, kann in der anderen Richtung die maximal nutzbare Anzeigehöhe oder Anzeigebreite genutzt werden. So kann beispielsweise ein Band mit dem wiederzugebenden Inhalt, insbesondere am vom Benutzer aus gesehen unteren Rand der maximal nutzbaren Anzeigefläche, realisiert werden.
  • Dadurch kann eine störende Beeinflussung des Benutzers deutlich verringert werden.
  • Nachfolgend werden unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Blockdiagramm eines Head-Up-Display-Systems;
  • 2 eine schematische Darstellung einer maximal nutzbaren Anzeigefläche mit markierter Teilfläche zur Bildwiedergabe; und
  • 3 ein Flussdiagramm eines Verfahrens zur Wiedergabe von Inhalten im Sichtfeld eines Fahrers eines Fahrzeugs.
  • Bei der nachfolgenden Beschreibung der beigefügten Figuren, die Ausführungsbeispiele zeigen, bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder vergleichbare Komponenten. Ferner werden zusammenfassende Bezugszeichen für Komponenten und Objekte verwendet, die mehrfach in einem Ausführungsbeispiel oder in einer Zeichnung auftreten, jedoch hinsichtlich eines oder mehrerer Merkmale gemeinsam beschrieben werden. Komponenten oder Objekte, die mit gleichen oder zusammenfassenden Bezugszeichen beschrieben werden, können hinsichtlich einzelner, mehrerer oder aller Merkmale, beispielsweise ihrer Dimensionierungen, gleich, jedoch gegebenenfalls auch unterschiedlich ausgeführt sein, sofern sich aus der Beschreibung nicht etwas anderes explizit oder implizit ergibt.
  • 1 zeigt ein Head-Up-Display-System 100 gemäß eines Ausführungsbeispiels. Das Head-Up-Display-System 100 umfasst einen Head-Up-Display-Prozessor 120 und eine Bildquelle 130. Der Head-Up-Display-Prozessor 120 ist über einen Ausgang mit einem Eingang der Bildquelle 130 verbunden. Der Head-Up-Display-Prozessor 120 empfängt ein auf einer Benutzereingabe basierendes Anzeigeeinstellungssignal 112 (z. B. von einer Eingabevorrichtung 110) an einem Eingang und stellt basieren auf dem Anzeigeeinstellungssignal 112 und einem wiederzugebenden Inhalt ein Video- oder Steuersignal 122 an einem Ausgang bereit. Ferner empfängt die Bildquelle 130 des Video- oder Steuersignal 122 an einem Eingang und erzeugt basierend auf dem Video- oder Steuersignal 122 ein Bild mit dem wiederzugebenden Inhalt. Dabei erzeugt der Head-Up-Display-Prozessor 120 das Video- oder Steuersignal 122, sodass der wiederzugebende Inhalt von der Bildquelle 130 nur auf einer durch das Anzeigeeinstellungssignal 112 bestimmten Teilfläche 142 einer durch das Head-Up-Display-System 100 maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 wiedergegeben wird und für die restliche Fläche 144 der maximal nutzbaren Anzeigefläche eine Bildwiedergabe deaktiviert ist.
  • Durch die einstellbare Beschränkung der Anzeigefläche der Bildwiedergabe des Head-Up-Display-Systems 100 kann ein Benutzer das Head-Up-Display-System 100 auf seine individuellen Bedürfnisse einstellen. Dadurch kann der störende Einfluss der Projektion des Head-Up-Display-Systems 100 auf den Benutzer deutlich reduziert werden. Somit kann die Benutzungssicherheit erhöht und/oder die Unfallgefahr für den Benutzer reduziert werden. Neben der Erhöhung der Sicherheit kann der Benutzer die Bildwiedergabe auch seinem individuellen Geschmack anpassen. Somit kann allgemein die Flexibilität und die Individualisierbarkeit von Head-Up-Display-Systemen erhöht werden.
  • Die maximal nutzbare Anzeigefläche 140 bezieht sich beispielsweise auf jenen Bereich im Sichtfeld des Benutzers, der maximal vom Head-Up-Display-System 100 für eine Projektion von wiederzugebender Information genutzt werden kann. Dies kann z. B. eine durch das Head-Up-Display-System 100 selbst gesetzte maximale Anzeigefläche oder eine durch das Fahrzeug, in dem das Head-Up-Display-System 100 zum Einsatz kommt, bedingte maximale Anzeigefläche sein. Die durch das Anzeigeeinstellungssignal 112 bestimmte Teilfläche 142 ist ein Teil der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140, die vom Benutzer über die Benutzereingabe eingestellt werden kann und die dann vom Head-Up-Display-System 100 zur Wiedergabe des wiederzugebenden Inhalts genutzt wird. 2 zeigt ein Beispiel einer maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 eines Head-Up-Display-Systems 100 (z. B. HUD oder C-HUD) mit einer durch das Anzeigeeinstellungssignal 112 bestimmten Teilfläche 142 als reduzierte Anzeige (reduzierte Bildfläche). Die restliche Fläche 144 der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 kann beispielsweise bei der Verwendung eines TFT-Displays (Thin Film Transistor Display, Dünnschichttransistor-Bildschirm) durch Setzen der entsprechenden Pixel auf schwarz für die Bildwiedergabe deaktiviert werden. Die reduzierte Angabe ist also in diesem Beispiel auf die vom Benutzer aus gesehen untere Hälfte der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 beschränkt, sodass in der oberen Hälfte, die der restlichen Fläche 144 der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 entspricht, keine oder nur vernachlässigbare Störungen im Sichtfeld des Benutzers erzeugt werden.
  • Der wiederzugebende Inhalt kann eine oder mehrere Informationen einer oder unterschiedlicher Quellen repräsentieren. Beispielsweise kann es sich dabei um Informationen über den aktuellen Fahrzeugzustand, wie z. B. Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Tankfüllstandanzeige oder eine Kilometeranzeige handeln. Ferner kann es sich bei den Informationen z. B. um Daten eines Navigationssystems oder einer Front- oder Heckkamera handeln.
  • Vor der Beschränkung der Bildwiedergabe auf die Teilfläche 142 nach Empfang des Anzeigeeinstellungssignals 112 kann eine Bildwiedergabe z. B. auf die gesamte maximal nutzbare Anzeigefläche 140 erfolgt sein oder die Bildwiedergabe war bereits basierend auf einem vorhergehend empfangenen Anzeigeeinstellungssignals 112 auf eine andere Teilfläche der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 reduziert. In anderen Worten, der Head-Up-Display-Prozessor 120 kann vor Empfang des Anzeigeeinstellungssignals 112 das Video- oder Steuersignal 122 erzeugen, sodass die Bildquelle 130 den wiederzugebenden Inhalt auf der gesamten maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 oder auf einer anderen Teilfläche der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 wiedergibt.
  • Je nach verwendeter Bildquelle 130 und nach konkreter Implementierung des Head-Up-Display-Systems 100 kann der Head-Up-Display-Prozessor 120 ein an das Anzeigeeinstellungssignal 112 angepasste Videosignal, ein angepasstes Videosignal und ein Steuersignal, ein unverändertes Videosignal mit das Anzeigeeinstellungssignal entsprechend berücksichtigendes Steuersignal oder nur ein Steuersignal bereitstellen. Wenn die Bildquelle 130 beispielsweise ein TFT-Display als Bilderzeuger verwendet, kann der Head-Up-Display-Prozessor 120 z. B. ein Videosignal bereitstellen, das außerhalb der durch das Anzeigeeinstellungssignal 112 bestimmten Teilfläche 142 schwarze Flächen aufweist, die dann dazu führen, dass das TFT-Display für die restliche Fläche 144 der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 schwarze Pixel aufweist und somit die Bildwiedergabe für diese Fläche deaktiviert ist. Alternativ kann der Head-Up-Display-Prozessor 120 beispielsweise ein unverändertes Videosignal an die Bildquelle 130 bereitstellen, jedoch zusätzlich ein Steuersignal der Bildquelle 130 zur Verfügung stellen, das die Bildquelle 130 zu einer Änderung des Bildformats oder der Bildgröße veranlasst, sodass die Bildwiedergabe des unveränderten Videosignals auf eine durch das Steuersignal bestimmte (und dadurch auf eine durch das Anzeigeeinstellungssignal bestimmte) Teilfläche reduziert wird.
  • Die Eingabevorrichtung 110 kann Teil des Head-Up-Display-Systems 100 sein, kann aber auch eine allgemeine Eingabevorrichtung des Fahrzeugs sein, über die nicht nur Einstellungen für das Head-Up-Display-System 100 vorgenommen werden können, sondern auch andere Systeme (z. B. Navigationsgerät, Bordcomputer) gesteuert werden können. In jedem Fall ist die Eingabevorrichtung 110 ausgelegt, um basierend auf einer Benutzereingabe ein Anzeigeeinstellungssignal 112 an einem Ausgang bereitzustellen, das vom Head-Up-Display-Prozessor 120 empfangen werden kann.
  • Die Eingabevorrichtung 110 kann auf viele unterschiedliche Arten realisiert werden. Allgemein soll die Eingabevorrichtung 110 dem Benutzer eine Möglichkeit geben aus mehreren möglichen Anzeigeformaten und/oder Anzeigegrößen die erwünschte Anzeigeeinstellung auszuwählen oder sie benutzerdefiniert durch Eingabe von Höhe, Breite und/oder Position der gewünschten Anzeigefläche auszuwählen. Beispielsweise kann die Eingabevorrichtung 110 ein Touchpad (Tastfeld), ein Touch-Screen (Berührungsbildschirm), ein Mikrofon oder ein mit einer Hand benutzbares Bedienelement (z. B. Drehknopf oder Auswahlrad) sein, womit für einen Benutzer in einem Einstellmenü (das z. B. auf einem Bildschirm oder vom Head-Up-Display-System selbst angezeigt wird) eine Anzeigegröße und/oder ein Anzeigeformat des Head-Up-Display-Systems 100 auswählbar ist. Die Eingabevorrichtung 110 kann dann das Anzeigeeinstellungssignal 112 basieren auf einer ausgewählten Anzeigegröße und/oder einem ausgewählten Anzeigeformat erzeugen. Durch die genannten Beispiele kann einem Benutzer eine einfache Möglichkeit gegeben werden, um individuell eine bevorzugte Auswahl der Anzeigefläche zu treffen, auf die die Bildwiedergabe des Head-Up-Display-Systems 100 beschränkt werden soll.
  • Die Bildquelle 130 kann einen Bilderzeuger aufweisen, der basieren auf dem Video- oder Steuersignal 122 ein Bild erzeugt. Der Bilderzeuger 130 kann unterschiedlich realisiert werden. Beispielsweise kann der Bilderzeuger 130 ein TFT-Display, ein Lasersystem oder ein Mikrospielsystem sein. Je nach Anforderung z. B. an die Bildhelligkeit, Bildwiederholrate oder die Kosten kann der Bilderzeuger unterschiedlich realisiert werden.
  • Wird als Bilderzeuger beispielsweise ein TFT-Display verwendet, kann dieses z. B. basieren auf dem Video- oder Steuersignal 122 die Bildwiedergabe für die restliche Fläche 144 der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 deaktivieren, indem die entsprechenden Pixel des TFT-Displays auf schwarz gesetzt werden. Optional kann zusätzlich die Hintergrundbeleuchtung der entsprechenden Pixel für die restliche Fläche 144 (also jene Pixel, die ein Bild auf der restlichen, deaktivierten Fläche erzeugen würden) ausgeschalten werden. Dadurch können Störungen im Sichtfeld des Benutzers für die restliche, deaktivierte Fläche 144 der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 vollständig oder beinahe vollständig verhindert werden. Bei einem Lasersystem ist es beispielsweise möglich durch das Video- oder Steuersignal 122 den Laser nur auf die durch das Anzeigeeinstellungssignal 112 bestimmte Teilfläche 142 zu lenken, sodass auf der restlichen Fläche 144 ebenso keine oder nur eine vernachlässigbare Störung des Benutzers vorhanden ist. Bei einem Mikrospiegelsystem können beispielsweise durch das Video- oder Steuersignal 122 nur jene Mikrospiegel angesteuert werden, die ein Bild auf die durch das Anzeigeeinstellungssignal 112 bestimmte Teilfläche 142 projizieren.
  • Die Bildquelle 130 kann neben dem Bilderzeuger auch ein optisches System aufweisen. Beispielsweise kann das Head-Up-Display-System 100 einen Spiegel verwenden um das vom Bilderzeuger erzeugte Bild in das Sichtfeld (z. B. die Windschutzscheibe oder eine Projektionsscheibe) des Benutzers zu projizieren. Ferner kann das optische System optional oder zusätzlich auch eine Blende und/oder ein Zoomsystem aufweisen. Die Blende kann beispielsweise dazu verwendet werden, die Bildwiedergabe für die restliche Fläche 144 der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 zu deaktivieren, indem die Blende so eingestellt wird, dass vom Bilderzeuger nur noch auf die durch das Anzeigeeinstellungssignal 112 bestimmte Teilfläche 142 projiziert werden kann. Alternativ kann beispielsweise das Zoomsystem die Bildwiedergabe auf die Teilfläche 142 verkleinern und so die Bildwiedergabe für die restliche Fläche 144 der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 deaktivieren.
  • Die Bildwiedergabe kann beispielsweise so lange auf die Teilfläche 142 beschränkt bleiben, bis ein anderes Anzeigeeinstellungssignal 112 von dem Head-Up-Display-Prozessor 120 empfangen wird, also ein Benutzer eine neue Auswahl einer Anzeigegröße oder eines Anzeigeformats vornimmt. Dies ist kann auch sinnvoll sein, da der Benutzer ja eigentlich die Anzeige genau auf die von ihm bestimmte Teilfläche 142 der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 beschränkt haben möchte. In manchen Fällen kann es jedoch trotzdem sinnvoll sein einen größeren Bereich, zumindest einen Teil der restlichen Fläche 144 der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140, zu verwenden, um den Fahrer auf bestimmte (z. B. kritische) Situationen aufmerksam zu machen. Deshalb kann beispielsweise optional alternativ zum Empfang eines anderen Anzeigeeinstellungssignals 112 die Bildwiedergabe so lange auf die Teilfläche 142 beschränkt bleiben, bis ein Ausnahmesignal 104 von dem Head-Up-Display-Prozessor 120 empfangen wird. Dieses Ausnahmesignal 104 gibt an, dass einer Ausnahmebedingung erfüllt ist. Die Ausnahmebedingung kann beispielsweise erfüllt sein, wenn ein kritischer Fahrzeugzustandsparameter überschritten oder unterschritten wird. Z. B. kann ein kritischer Fahrzeugzustandsparameter der Füllstand des Tanks, die Motortemperatur oder die Kühlwassertemperatur, aber auch die deutliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands zum Vorderfahrzeug oder ein schnell von hinten anfahrendes Fahrzeug sein. In solchen Fällen kann es für den Benutzer trotz Störung in seinem Sichtfeld wünschenswert sein auf die Situation aufmerksam gemacht zu werden, was gerade durch die Wiedergabe im ansonsten deaktivierten Teil der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 wirkungsvoll erfolgen kann. Das Ausnahmesignal 104 kann das Head-Up-Display-System 100 beispielsweise von einem nicht zum Head-Up-Display-System 100 gehörenden Fahrzeugzustandsüberwachungssystem 102 empfangen. Das Fahrzeugzustandsüberwachungssystem 102 kann beispielsweise Teil des Bordcomputers sein, der z. B. die oben angeführten kritischen Fahrzeugzustandsparameter überwacht.
  • Allgemein kann der Head-Up-Display-Prozessor 120 das Video- oder Steuersignal 122 erzeugen, sodass in der restlichen Fläche der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 keine oder nur vernachlässigbare Beeinträchtigungen oder Veränderungen des Sichtfelds des Benutzers im Vergleich zu einem ausgeschalteten Head-Up-Display-System 100 vorhanden sind. Vernachlässigbare Beeinträchtigungen oder Veränderungen können beispielsweise auftreten, wenn das Head-Up-Display-System 100 keine wiederzugebenden Inhalte auf die restliche Fläche 144, sondern nur einen homogenen Hintergrund auf die restliche Fläche 144 projiziert, wie es z. B. vorkommen kann, wenn bei einem TFT-Display als Bilderzeuger die Hintergrundbeleuchtung für die der restlichen Fläche 144 entsprechenden Pixel eingeschalten bleibt. In anderen Worten, die Bildwiedergabe für die restliche Fläche 144 der maximal nutzbaren Anzeigefläche 144 kann als deaktiviert angesehen werden, wenn es zu keiner oder nur einer vernachlässigbaren Beeinträchtigung oder Veränderung des Sichtfelds des Benutzers im Vergleich zu einem ausgeschalteten Head-Up-Display-System 100 kommt. Diese mögliche Definition der Deaktivierung der Bildwiedergabe für einen Flächenteil ist unabhängig von der konkreten Realisierung der Bildquelle. Mögliche konkrete Deaktivierungen der Bildwiedergabe wurden bereits zuvor für beispielhaft genannte unterschiedliche Bildquellen 130 erläutert.
  • Durch die Beschränkung der Bildwiedergabe auf eine Teilfläche 142 der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 kann es notwendig sein, den wiederzugebenden Inhalt auf die neue Anzeigegröße und/oder das neue Anzeigeformat anzupassen. Dies kann beispielsweise durch die Eingabevorrichtung 110 benutzerdefiniert erfolgen, was zwar eine hohe Flexibilität und Individualisierbarkeit des Head-Up-Display-Systems 100 ermöglicht, jedoch auch für den Benutzer einen erhöhten Aufwand bedeutet. Deshalb kann alternativ beispielsweise der Head-Up-Display-Prozessor 120 den wiederzugebenden Inhalt an die Teilfläche 142 der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 anpassen. Dadurch kann der Benutzer mit geringem Aufwand die Bildwiedergabe auf einem Teil 142 der maximal nutzbaren Anzeigefläche reduzieren 140.
  • Das Anpassen des wiederzugebenden Inhalts an die Teilfläche 142 kann auf viele unterschiedliche Arten erfolgen. Beispielsweise kann der Head-Up-Display-Prozessor 120 das Video- oder Steuersignal 122 so erzeugen, dass ein vor der Beschränkung der Anzeigefläche der Bildwiedergabe auf die Teilfläche 142 wiederzugebender Inhalt insgesamt auf die Teilfläche 142 verkleinert wird. Dadurch kann die gesamte Information, die vor der Beschränkung der Anzeigefläche für den Benutzer sichtbar war, weiterhin angezeigt werden. Jedoch kann der wiederzugebende Inhalt dann zu klein sein, um vom Benutzer sinnvoll wahrgenommen werden zu können. Daher kann alternativ der Head-Up-Display-Prozessor 120 das Video- oder Steuersignal 122 so erzeugen, dass ein Teil des vor Beschränkung der Bildwiedergabe der Anzeigefläche auf die Teilfläche 142 wiederzugebenden Inhalts entfällt. Dazu können beispielsweise unterschiedliche Informationen, die gemeinsam den wiederzugebenden Inhalt darstellen, priorisiert sein. Informationen mit hoher Priorität können dann weiterhin Teil des wiederzugebenden Inhalts bleiben, wohingegen Informationen mit niedriger Priorität entfallen können. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die verbleibenden Informationen in ausreichender Größe dargestellt werden können. Alternativ kann auch durch eine Neuanordnung der unterschiedlichen Informationen des wiederzugebenden Inhalts eine Platzersparnis erreicht werden. Dazu kann beispielsweise der Head-Up-Display-Prozessor 120 das Video- oder Steuersignal 122 so erzeugen, dass zumindest ein Teil des vor der Beschränkung der Anzeigefläche der Bildwiedergabe auf die Teilfläche 142 wiederzugebenden Inhalts auf der Teilfläche 142 (unterschiedliche Informationen des wiederzugebenden Inhalts relativ zueinander) neu angeordnet wird. Es ist auch möglich, die unterschiedlichen Anpassungsvarianten miteinander oder mit weiteren zu kombinieren. So kann beispielsweise ein Teil der wiederzugebenden Informationen verkleinert und/oder neu angeordnet werden und/oder ein Teil der Informationen entfallen.
  • Die maximal nutzbare Anzeigefläche 140 kann auf viele unterschiedliche Arten auf eine Teilfläche 142 reduziert werden. Beispielsweise kann es für den Benutzer angenehm sein, wenn sich die Teilfläche 142 für die Bildwiedergabe über die ganze Höhe der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140, jedoch nicht über die gesamte Breite, erstreckt oder sich über die gesamte Breite der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140, jedoch nicht über die gesamte Höhe, erstreckt. In diesen Fällen kann der Head-Up-Display-Prozessor 120 in Abhängigkeit von dem entsprechenden Anzeigeeinstellungssignals 112 das Video- oder Steuersignal so erzeugen, dass die Höhe der Teilfläche 142 der Höhe der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 entspricht oder die Breite der Teilfläche 142 der Breite der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 entspricht.
  • Einen besonders geringen Störeinfluss kann die Bildwiedergabe durch das Head-Up-Display-System 100 beispielsweise haben, wenn die Bildwiedergabe auf einen vom Benutzer aus gesehenen unteren Bereich beschränkt wird, da dann der Benutzer über einen ausreichend großen Teil seines Sichtfelds ungestört die reale Umgebung wahrnehmen kann. Beispielsweise kann dazu der Head-Up-Display-Prozessor 120 (in Abhängigkeit von einem entsprechenden Anzeigeeinstellungssignal 112) das Video- oder Steuersignal 122 so erzeugen, dass die Breite der Teilfläche 142 der Breite der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 entspricht und die Teilfläche 142 in einer vom Benutzer aus gesehen unteren Hälfte der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 angeordnet ist. Dadurch kann in horizontaler Richtung die maximale Breite der Anzeigefläche für die Wiedergabe genutzt werden und in vertikaler Richtung die Anzeigefläche beschränkt werden, um störende Einflüsse auf den Benutzer zu minimieren und die Benutzungssicherheit zu erhöhen.
  • Beispielsweise kann sich der Bildwiedergabebereich auf ein Band am unteren Rand der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 beschränken. Dafür kann der Head-Up-Display-Prozessor 120 das Video- oder Steuersignal 122 (in Abhängigkeit eines entsprechenden Anzeigeeinstellungssignals 112) so erzeugen, dass die Teilfläche 142 an einem vom Benutzer aus gesehen unteren Rand der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 beginnt. Dadurch kann die Bildwiedergabe möglichst weit aus dem zentralen Blickfeld des Benutzers geschoben werden, um den störenden Einfluss deutlich zu reduzieren und dennoch den wiederzugebenden Inhalt für den Benutzer gut wahrnehmbar darzustellen.
  • Einige Beispiele beziehen sich auf ein Head-Up-Display-System zur Wiedergabe von Inhalten im Sichtfeld eines Fahrers eines Fahrzeugs, das eine Eingabevorrichtung zum Bereitstellen eines Anzeigeeinstellungssignals basierend auf einer Benutzereingabe an einem Ausgang umfasst. Ferner ist ein Head-Up-Display-Prozessor zum Empfangen des Anzeigeeinstellungssignals an einem Eingang und zum Bereitstellen eines Video- oder Steuersignals basierend auf dem Anzeigeeinstellungssignal und einem wiederzugebenden Inhalt an einem Ausgang umfasst. Zusätzlich weist das System eine Bildquelle zum Empfangen des Video- oder Steuersignals 122 an einem Eingang und Erzeugen eines Bilds mit dem wiederzugebenden Inhalt basieren auf dem Video- oder Steuersignal auf. Ergänzend gelten auch die bereits zuvor gemachten Ausführungen zum Head-Up-Display-System.
  • Einige Beispiele beziehen sich auf Mittel zur Wiedergabe von Inhalten im Sichtfeld eines Fahrers eines Fahrzeugs, die Mittel zum Bereitstellen eines Anzeigeeinstellungssignals basierend auf einer Benutzereingabe an einem Ausgang umfassen. Ferner sind Mittel zum Empfangen des Anzeigeeinstellungssignals an einem Eingang und zum Bereitstellen eines Video- oder Steuersignals basierend auf dem Anzeigeeinstellungssignal und einem wiederzugebenden Inhalt an einem Ausgang umfasst. Zusätzlich weisen die Mittel zur Wiedergabe von Inhalten Mittel zum Empfangen des Video- oder Steuersignals 122 an einem Eingang und Erzeugen eines Bilds mit dem wiederzugebenden Inhalt basieren auf dem Video- oder Steuersignal auf. Ergänzend gelten auch die bereits zuvor gemachten Ausführungen zum Head-Up-Display-System.
  • Ein Head-Up-Display-System nach dem zuvor beschriebenen Prinzip kann in einem Fahrzeug (z. B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Flugzeug oder auch Wasserfahrzeug) eingesetzt werden, sodass der Benutzer oder Fahrer (z. B. Personenkraftwagenfahrer, Lastkraftwagenfahrer, Pilot oder Steuermann) den wiederzugebenden Inhalt auf die Windschutzscheibe oder Cockpitscheibe oder auf eine vor der Windschutzscheibe oder der Cockpitscheibe positionierte Projektionsscheibe projiziert bekommen.
  • Einige Ausführungsbeispiele beziehen sich auf ein Verfahren 200 zur Wiedergabe von Inhalten im Sichtfeld eines Fahrers eines Fahrzeugs, wie es z. B. in 3 gezeigt ist. Das Verfahren 200 umfasst ein Bereitstellen 210 eines auf einer Benutzereingabe basierenden Anzeigeeinstellungssignals 112 und einem Bereitstellen 220 eines auf dem Anzeigeeinstellungssignal 112 und einem wiederzugebenden Inhalt basierenden Video- oder Steuersignals 122. Ferner umfasst das Verfahren 200 ein Erzeugen 230 eines auf dem Video- oder Steuersignal 122 basierenden Bildes mit dem wiederzugebenden Inhalt. Dabei wird das Video- oder Steuersignal 122 so erzeugt, dass der wiederzugebende Inhalt nur auf einer durch das Anzeigeeinstellungssignal 112 bestimmten Teilfläche 142 einer maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 wiedergegeben wird und für die restliche Fläche 144 der maximal nutzbaren Anzeigefläche 140 eine Bildwiedergabe deaktiviert ist.
  • Das Verfahren 200 kann zusätzliche, optionale oder alternative Verfahrensschritte aufweisen, die einem oder mehreren der zuvor in Zusammenhang mit dem Konzept des Head-Up-Display-Systems genannten Merkmale entsprechen.
  • Einige Ausführungsbeispiele beziehen sich auf eine Formatumschaltung und ein Head-Up-Display (HUD) und ein Combiner-Head-Up-Display (C-HUD). Im Gegensatz zu einem Zu- und Wegschalten von Anzeigeinhalten, bei denen das Anzeigeformat (und die Anzeigegröße) immer gleich bleibt und nicht einstellbar ist, kann nach dem vorgeschlagenen Konzept (über das C-HUD-HMI, Combiner-Head-Up-Display-Human-Machine-Interface, Kombinierer-Kopf-Oben-Anzeige-Mensch-Maschine-Schnittstelle) das Anzeigeformat oder die Anzeigegröße eingestellt werden.
  • Im Einstellmenü für (C-)HUD kann zwischen verschiedenen Anzeigegrößen und Anzeigeformaten umgeschaltet werden, z. B. 1:1, 2:1, 3:1, 4:1. Dabei kann die Höhe oder die Breite des Bildes konstant bleiben oder Höhe und Breite variieren.
  • Insbesondere bei großen, hohen Anzeigeflächen kann es Sinn machen Unterflächen zu bieten.
  • Bei der Reduktion der Anzeigefläche können beispielsweise alle Inhalte verkleinert werden, Inhalte entfallen und/oder Inhalte neu angeordnet werden.
  • Beispielsweise leuchten die nicht aktiven Anzeigeflächen nicht. Bei TFT-Technologie können die Pixel = Schwarz gesetzt werden. Zusätzlich kann für diese Fläche auch die Hintergrundbeleuchtung ausgeschaltet werden.
  • Dadurch kann eine Einstellmöglichkeit im Einstellmenü (C-)HUD geboten werden. Ebenso können mehr Individualisierungsmöglichkeiten geboten werden.
  • Bei neuartigen HUDs (Augmented Reality, erweiterte Realität) kann der Anzeigebereich sehr hoch sein und ragt deutlich in das Sichtfeld des Fahrers. Das kann als störend oder gefährdend empfunden werden. Eine Verkleinerung der Anzeigehöhe kann helfen.
  • Bei bestimmten Fahrzeugen kann es sein, dass nur eine reduzierte Anzeigefläche möglich ist. In Fahrzeugen mit mehr möglicher Fläche ist es möglich den Mehrwert direkt deutlich zu machen.
  • Ein Head-Up-Display nach dem beschriebenen Konzept kann beispielsweise in allen Fahrzeugen mit C-HUD oder HUD oder auch in der Luftfahrt eingesetzt werden. Ferner kann es für eine Serienentwicklung in einem modularen Infotainment-Baukasten (MIB) oder einem modularen Querbaukasten (MQB) interessant sein.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und den beigefügten Figuren offenbarten Merkmalen können sowohl einzeln wie auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung eines Ausführungsbeispiels in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein und implementiert werden.
  • Obwohl manche Aspekte im Zusammenhang mit einer Vorrichtung beschrieben wurden, versteht es sich, dass diese Aspekte auch eine Beschreibung des entsprechenden Verfahrens darstellen, sodass ein Block oder ein Bauelement einer Vorrichtung auch als ein entsprechender Verfahrensschritt oder als ein Merkmal eines Verfahrensschrittes zu verstehen ist. Analog dazu stellen Aspekte, die im Zusammenhang mit einem oder als ein Verfahrensschritt beschrieben wurden, auch eine Beschreibung eines entsprechenden Blocks oder Details oder Merkmals einer entsprechenden Vorrichtung dar.
  • Je nach bestimmten Implementierungsanforderungen können Ausführungsbeispiele der Erfindung in Hardware oder in Software implementiert sein. Die Implementierung kann unter Verwendung eines digitalen Speichermediums, beispielsweise einer Floppy-Disk, einer DVD, einer Blu-Ray Disc, einer CD, eines ROM, eines PROM, eines EPROM, eines EEPROM oder eines FLASH-Speichers, einer Festplatte oder eines anderen magnetischen oder optischen Speichers durchgeführt werden, auf dem elektronisch lesbare Steuersignale gespeichert sind, die mit einer programmierbaren Hardwarekomponente derart zusammenwirken können oder zusammenwirken, dass das jeweilige Verfahren durchgeführt wird.
  • Eine programmierbare Hardwarekomponente, z. B. der Head-Up-display-Prozessor, kann durch einen Prozessor, einen Computerprozessor (CPU = Central Processing Unit), einen Grafikprozessor (GPU = Graphics Processing Unit), einen Computer, ein Computersystem, einen anwendungsspezifischen integrierten Schaltkreis (ASIC = Application-Specific Integrated Circuit), einen integrierten Schaltkreis (IC = Integrated Circuit), ein Ein-Chip-System (SOC = System an Chip), ein programmierbares Logikelement oder ein feldprogrammierbares Gatterarray mit einem Mikroprozessor (FPGA = Field Programmable Gate Array) gebildet sein.
  • Das digitale Speichermedium kann daher maschinen- oder computerlesbar sein. Manche Ausführungsbeispiele umfassen also einen Datenträger, der elektronisch lesbare Steuersignale aufweist, die in der Lage sind, mit einem programmierbaren Computersystem oder einer programmierbare Hardwarekomponente derart zusammenzuwirken, dass eines der hierin beschriebenen Verfahren durchgeführt wird. Ein Ausführungsbeispiel ist somit ein Datenträger (oder ein digitales Speichermedium oder ein computerlesbares Medium), auf dem das Programm zum Durchführen eines der hierin beschriebenen Verfahren aufgezeichnet ist.
  • Allgemein können Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung als Programm, Firmware, Computerprogramm oder Computerprogrammprodukt mit einem Programmcode oder als Daten implementiert sein, wobei der Programmcode oder die Daten dahin gehend wirksam ist bzw. sind, eines der Verfahren durchzuführen, wenn das Programm auf einem Prozessor oder einer programmierbaren Hardwarekomponente abläuft. Der Programmcode oder die Daten kann bzw. können beispielsweise auch auf einem maschinenlesbaren Träger oder Datenträger gespeichert sein. Der Programmcode oder die Daten können unter anderem als Quellcode, Maschinencode oder Bytecode sowie als anderer Zwischencode vorliegen.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist ferner ein Datenstrom, eine Signalfolge oder eine Sequenz von Signalen, der bzw. die das Programm zum Durchführen eines der hierin beschriebenen Verfahren darstellt bzw. darstellen. Der Datenstrom, die Signalfolge oder die Sequenz von Signalen kann bzw. können beispielsweise dahin gehend konfiguriert sein, um über eine Datenkommunikationsverbindung, beispielsweise über das Internet oder ein anderes Netzwerk, transferiert zu werden. Ausführungsbeispiele sind so auch Daten repräsentierende Signalfolgen, die für eine Übersendung über ein Netzwerk oder eine Datenkommunikationsverbindung geeignet sind, wobei die Daten das Programm darstellen.
  • Ein Programm gemäß einem Ausführungsbeispiel kann eines der Verfahren während seiner Durchführung beispielsweise dadurch umsetzen, dass dieses Speicherstellen ausliest oder in diese ein Datum oder mehrere Daten hineinschreibt, wodurch gegebenenfalls Schaltvorgänge oder andere Vorgänge in Transistorstrukturen, in Verstärkerstrukturen oder in anderen elektrischen, optischen, magnetischen oder nach einem anderen Funktionsprinzip arbeitenden Bauteile hervorgerufen werden. Entsprechend können durch ein Auslesen einer Speicherstelle Daten, Werte, Sensorwerte oder andere Informationen von einem Programm erfasst, bestimmt oder gemessen werden. Ein Programm kann daher durch ein Auslesen von einer oder mehreren Speicherstellen Größen, Werte, Messgrößen und andere Informationen erfassen, bestimmen oder messen, sowie durch ein Schreiben in eine oder mehrere Speicherstellen eine Aktion bewirken, veranlassen oder durchführen sowie andere Geräte, Maschinen und Komponenten ansteuern.
  • Die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele stellen lediglich eine Veranschaulichung der Prinzipien der vorliegenden Erfindung dar. Es versteht sich, dass Modifikationen und Variationen der hierin beschriebenen Anordnungen und Einzelheiten anderen Fachleuten einleuchten werden. Deshalb ist beabsichtigt, dass die Erfindung lediglich durch den Schutzumfang der nachstehenden Patentansprüche und nicht durch die spezifischen Einzelheiten, die anhand der Beschreibung und der Erläuterung der Ausführungsbeispiele hierin präsentiert wurden, beschränkt sei.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102007058437 A1 [0004]

Claims (15)

  1. Head-Up-Display-System (100) mit folgenden Merkmalen: einem Head-Up-Display-Prozessor (120), der ausgelegt ist, um ein auf einer Benutzereingabe basierendes Anzeigeeinstellungssignal (112) von einer Eingabevorrichtung (110) an einem Eingang zu empfangen und basierend auf dem Anzeigeeinstellungssignal (112) und einem wiederzugebenden Inhalt ein Video- oder Steuersignal (122) an einem Ausgang bereitzustellen; und einer Bildquelle (130), die ausgelegt ist, um das Video- oder Steuersignal (122) an einem Eingang zu empfangen und basierend auf dem Video- oder Steuersignal (122) ein Bild mit dem wiederzugebenden Inhalt zu erzeugen, wobei der Head-Up-Display-Prozessor (120) ausgelegt ist, um das Video- oder Steuersignal (122) zu erzeugen, sodass der wiederzugebende Inhalt von der Bildquelle (130) nur auf einer durch das Anzeigeeinstellungssignal (112) bestimmten Teilfläche (142) einer durch das Head-Up-Display-System (100) maximal nutzbaren Anzeigefläche (140) wiedergegeben wird und für die restliche Fläche (144) der maximal nutzbaren Anzeigefläche (140) eine Bildwiedergabe deaktiviert ist.
  2. Head-Up-Display-System gemäß Anspruch 1, wobei die Bildwiedergabe auf die Teilfläche (142) beschränkt bleibt, solange bis ein anderes Anzeigeeinstellungssignal (112) von dem Head-Up-Display-Prozessor (120) empfangen wird oder bis ein Ausnahmesignal (104) von dem Head-Up-Display-Prozessor (120) empfangen wird, wobei das Ausnahmesignal (104) angibt, dass eine Ausnahmebedingung erfüllt ist.
  3. Head-Up-Display-System gemäß Anspruch 2, wobei der Head-Up-Display-Prozessor (120) das Ausnahmesignal (104) von einem Fahrzeugzustandsüberwachungssystem (102) empfängt, wobei die Ausnahmebedingung erfüllt ist, wenn ein kritischer Fahrzeugzustandsparameter überschritten oder unterschritten wird.
  4. Head-Up-Display-System gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Head-Up-Display-Prozessor (120) ausgelegt ist, um das Video- oder Steuersignal (122) zu erzeugen, sodass auf der restlichen Fläche (144) der maximal nutzbaren Anzeigefläche (140) keine oder nur vernachlässigbare Beeinträchtigungen oder Veränderungen des Sichtfelds des Benutzers im Vergleich zu einem ausgeschalteten Head-Up-Display-System (100) vorhanden sind.
  5. Head-Up-Display-System gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Head-Up-Display-Prozessor (120) ausgelegt ist, um einen vor der Beschränkung der Anzeigefläche der Bildwiedergabe auf die Teilfläche (142) wiederzugebenden Inhalt an die Teilfläche (142) der maximal nutzbaren Anzeigefläche (140) anzupassen.
  6. Head-Up-Display-System gemäß Anspruch 5, wobei der Head-Up-Display-Prozessor (120) ausgelegt ist, um das Video- oder Steuersignal (122) zu erzeugen, sodass ein vor der Beschränkung der Anzeigefläche der Bildwiedergabe auf die Teilfläche (142) wiederzugebender Inhalt insgesamt auf die Teilfläche (142) verkleinert wird, ein Teil des vor der Beschränkung der Bildwiedergabe der Anzeigefläche auf die Teilfläche (142) wiederzugebenden Inhalts entfällt oder zumindest ein Teil des vor der Beschränkung der Anzeigefläche der Bildwiedergabe auf die Teilfläche (142) wiederzugebenden Inhalts auf der Teilfläche (142) neu angeordnet wird.
  7. Head-Up-Display-System gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Bildquelle (130) einen Bilderzeuger aufweist, der ausgebildet ist, um basierend auf dem Video- oder Steuersignal (122) ein Bild zu erzeugen, wobei der Bilderzeuger ein TFT-Display, ein Lasersystem oder ein Mikrospiegelsystem ist.
  8. Head-Up-Display-System gemäß Anspruch 7, wobei der Bilderzeuger ein TFT-Display ist, das ausgelegt ist, um basierend auf dem Video- oder Steuersignal (122) die Bildwiedergabe für die restliche Fläche (144) der maximal nutzbaren Anzeigefläche (140) zu deaktivieren, indem die entsprechenden Pixel des TFT-Displays auf Schwarz gesetzt werden und die Hintergrundbeleuchtung der entsprechenden Pixel ausgeschalten wird.
  9. Head-Up-Display-System gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Bildquelle (130) einen Bilderzeuger und ein optisches System aufweist, wobei das optische System ausgelegt ist, um durch eine Blende die Bildwiedergabe für die restliche Fläche (144) der maximal nutzbaren Anzeigefläche (140) zu deaktiviert oder durch ein Zoomsystem die Bildwiedergabe auf die Teilfläche (142) zu verkleinern und so die Bildwiedergabe für die restliche Fläche (144) der maximal nutzbaren Anzeigefläche (140) zu deaktiviert.
  10. Head-Up-Display-System gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Eingabevorrichtung (110) ein Touchpad, einen Touch-Screen, ein Mikrofon oder ein mit einer Hand benutzbares Bedienelement aufweist, womit für einen Benutzer in einem Einstellmenü eine Anzeigegröße und/oder ein Anzeigeformat des Head-Up-Display-Systems (100) auswahlbar ist, wobei die Eingabevorrichtung (110) das Anzeigeeinstellungssignal (112) basierend auf einer ausgewählten Anzeigegröße und/oder einem ausgewählten Anzeigeformat erzeugt.
  11. Head-Up-Display-System gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Head-Up-Display-Prozessor (120) ausgelegt ist, um das Video- oder Steuersignal (122) zu erzeugen, sodass die Höhe der Teilfläche (142) der Höhe der maximal nutzbaren Anzeigefläche (140) entspricht oder die Breite der Teilfläche (142) der Breite der maximal nutzbaren Anzeigefläche (140) entspricht.
  12. Head-Up-Display-System gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Head-Up-Display-Prozessor (120) ausgelegt ist, um das Video- oder Steuersignal (122) zu erzeugen, sodass die Breite der Teilfläche (142) der Breite der maximal nutzbaren Anzeigefläche (140) entspricht und die Teilfläche (142) in einer vom Benutzer aus gesehenen unteren Hälfte der maximal nutzbaren Anzeigefläche (140) angeordnet ist.
  13. Head-Up-Display-System gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Head-Up-Display-Prozessor (120) ausgelegt ist, um das Video- oder Steuersignal (122) zu erzeugen, sodass die Teilfläche (142) an einem vom Benutzer aus gesehenen unteren Rand der maximal nutzbaren Anzeigefläche (140) beginnt.
  14. Verfahren (200) zur Wiedergabe von Inhalten im Sichtfeld eines Fahrers eines Fahrzeugs, mit folgenden Schritten: Bereitstellen (210) eines auf einer Benutzereingabe basierenden Anzeigeeinstellungssignals (112); Bereitstellen (220) eines auf dem Anzeigeeinstellungssignal (112) und einem wiederzugebenden Inhalt basierenden Video- oder Steuersignals (122); und Erzeugen (230) eines auf dem Video- oder Steuersignal (122) basierenden Bildes mit dem wiederzugebenden Inhalt, wobei das Video- oder Steuersignal (122) erzeugt wird, sodass der wiederzugebende Inhalt nur auf einer durch das Anzeigeeinstellungssignal (112) bestimmten Teilfläche (142) einer maximal nutzbaren Anzeigefläche (140) wiedergegeben wird und für die restliche Fläche (144) der maximal nutzbaren Anzeigefläche (140) eine Bildwiedergabe deaktiviert ist.
  15. Programm mit einem Programmcode zum Durchführen eines der Verfahren gemäß Anspruch 14, wenn der Programmcode auf einem Computer, einem Prozessor oder einer programmierbaren Hardwarekomponente ausgeführt wird.
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