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DE102012009206A1 - Füllmaschine - Google Patents

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DE102012009206A1
DE102012009206A1 DE102012009206A DE102012009206A DE102012009206A1 DE 102012009206 A1 DE102012009206 A1 DE 102012009206A1 DE 102012009206 A DE102012009206 A DE 102012009206A DE 102012009206 A DE102012009206 A DE 102012009206A DE 102012009206 A1 DE102012009206 A1 DE 102012009206A1
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DE
Germany
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filling
caps
machine according
axis
flushing
Prior art date
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Application number
DE102012009206A
Other languages
English (en)
Inventor
Ludwig Clüsserath
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KHS GmbH
Original Assignee
KHS GmbH
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Publication date
Application filed by KHS GmbH filed Critical KHS GmbH
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Priority to SI201330148T priority patent/SI2847123T1/sl
Priority to US14/400,110 priority patent/US20150090365A1/en
Priority to EP13715130.4A priority patent/EP2847123B1/de
Priority to PCT/EP2013/000836 priority patent/WO2013167219A1/de
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Abstract

Füllmaschine zum Füllen, insbesondere zum aseptischen Füllen von Packmitteln mit einem flüssigen Füllgut, mit einem um wenigstens eine Maschinenachse umlaufend antreibbaren Transportelement und mit mehreren am Transportelement ausgebildeten Füllpositionen mit jeweils wenigstens einem zumindest eine Abgabeöffnung für das Füllgut bildenden Füllelement und mit einen Behälterträger, sowie mit den Füllpositionen zugeordneten Spülkappen, die zwischen einer Ausgangsposition, in der sie jeweils außerhalb des Bewegungsraumes der Füllelemente und der an diesen während des Füllbetriebes befindlichen Packmittel angeordnet sind, und einer Arbeitsposition bewegbar sind, und zwar für eine Dichtlage der jeweiligen Spülkappe gegen das Füllelement in der Arbeitsposition und zur Ausbildung eines zumindest eine Abgabeöffnung des Füllelementes einschließenden Spül- und/oder Reinigungsweges.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Füllmaschine gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
  • Füllmaschinen zum Füllen von Packmitteln, insbesondere Flaschen oder dergleichen Behältern, mit einem flüssigen Füllgut sind in zahlreichen Ausführungen bekannt. Bekannt ist es hierbei insbesondere auch, an dem umlaufenden Transportelement bzw. Rotor der Füllmaschine Spülkappen mit einem Rücklaufkanal für das beim Spülen, Reinigen und/oder Desinfizieren verwendeten Mediums vorzusehen ( DE 10 2004 004 331 ). Diese Spülkappen, von denen jeweils eine einem Füllelement zugeordnet sind, sind durch Schwenken oder Ausfahren aus einer Ausgangsposition, in der sie sich während des Füllbetriebes außerhalb der Füllelemente und der zu füllenden Behälter befinden, in eine Arbeitsstellung verbringbar, in der jede Spülkappe in Dichtlage gegen das ihr zugehörige Füllelement gebracht wird und dann einen zumindest die Abgabeöffnung des Füllelementes einschließenden nach Außen hin geschlossenen Spülraum oder Spülkanal bildet, der während der Reinigung und/oder Desinfektion, insbesondere auch während einer CIP-Reinigung und/oder -Desinfektion von dem flüssigen und/oder gas- und/oder dampfförmigen Reinigungs- und/oder Sterilisationsmedium durchströmt wird. Durch die Anordnung der Spülkappen am umlaufenden Transportelement ergibt sich dort auch eine die konstruktive Freiheit einschränkende sehr dichte Bauweise, was in vielen Fallen nicht erwünscht ist.
  • Bekannt sind weiterhin auch Füllmaschinen umlaufender Bauart für ein antiseptisches Füllen von Packmitteln, z. B. Flaschen oder anderen Behältern mit einem flüssigen Füllgut, speziell auch für ein Freistrahlfüllen. Um eine Kontamination des Füllgutes während des Füllens zu vermeiden, weisen derartige Füllmaschinen eine einen Isolatorraum bildende Einhausung (Isolator) auf, in der sich die Füllpositionen und die zu füllenden Packmittel zumindest während des Füllprozesses bewegen. Derartige Füllmaschinen erfordern aber auch, dass unabhängig von der Reinigung und/oder Sterilisation der hierfür mit den Spülkappen verschlossenen Füllelemente auch eine Behandlung des Isolatorraumes und sämtlicher Flächen innerhalb dieses Raumes mit einem Reinigungs- und/oder Sterilisationsmedium erfolgt, beispielsweise mit einem heißen, dampfförmigen Medium, z. B. mit Wasserdampf. Hierbei muss insbesondere vermieden werden, dass sich flüssiges Reinigungsmedium oder Kondensat dieses Mediums in Bereichen innerhalb des Isolatorraumes sammelt, beispielsweise durch eine mangelnde Ableitung. Problematisch ist hierbei u. a., dass vielfach die Antriebe für das Bewegen der Spülkappen zwischen ihrer Ausgangsposition und Arbeitsposition ebenfalls innerhalb des Isolatorraumes angeordnet sind und zusätzliche Flächen und verwinkelte Bereiche bilden, an denen sich Reinigungs- oder Sterilisationsmedium oder Kondensat ablagern kann.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Füllmaschine aufzuzeigen, die die vorgenannten Nachteile vermeidet und bei hoher Betriebssicherheit eine vereinfachte konstruktive Ausgestaltung ermöglicht. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Füllmaschine entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
  • „Packmittel” sind im Sinne der Erfindung insbesondere Behälter, wie Dosen, Flaschen, Tuben, Pourches, jeweils aus Metall, Glas und/oder Kunststoff, aber auch andere Packmittel, die zum Abfüllen von flüssigen oder viskosen Produkten geeignet sind.
  • Unter „Freistrahlfüllen” ist im Sinne der Erfindung ein Verfahren zu verstehen, bei dem das flüssige Füllgut dem zu befüllenden Packmittel oder Behälter in einem freien Füllstrahl zufließt, wobei das Packmittel mit seiner Packmittelmündung oder -öffnung nicht am Füllelement anliegt, sondern von dem Füllelement bzw. von einem dortigen Füllgutauslass beabstandet ist.
  • Der Ausdruck „im Wesentlichen” bzw. „etwa” bedeutet im Sinne der Erfindung Abweichungen vom jeweils exakten Wert um +/–10%, bevorzugt um +/–5% und/oder Abweichungen in Form von für die Funktion unbedeutenden Änderungen.
  • Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in schematischer Darstellung und in Draufsicht eine Füllmaschine umlaufender Bauart zum aseptischen Freistrahlfüllen von Behältern in Form von Flaschen mit einem flüssigen Füllgut;
  • 2 in schematischer Teildarstellung und im Schnitt eine der Füllpositionen der Füllmaschine der 1, zusammen mit einer die Behälter beim Füllen aufnehmenden Einhausung (Isolator) während des Füllprozesses, bei einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Füllmaschine;
  • 3 die Füllposition der 2 während der Reinigung mit einem flüssigen und/oder gas- und/oder dampfförmigen Behandlungsmedium, z. B. während der CIP-Reinigung und/oder -Sterilisation bzw.;
  • 4 eine Darstellung wie 3 bei einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Füllmaschine;
  • 5 einen Schnitt entsprechend der Linie I-I der 4;
  • 6 und 7 Darstellungen ähnlich den 3 bzw. 4 bei weiteren Ausführungsformen der Erfindung.
  • In den Figuren ist 1 eine Füllmaschine umlaufender Bauart zum aseptischen Freistrahlfüllen von Behältern 2 in Form von Flaschen mit einem flüssigen Füllgut.
  • Die Füllmaschine 1 weist als solche umlaufender Bauart einen um eine vertikale Maschinenachse MA umlaufend antreibbaren Rotor 3 auf, an dessen Umfang in gleichmäßigen Winkelabständen um die Maschinenachse MA verteilt und in den selben radialen Abstand von der Maschinenachse MA eine Vielzahl von Füllpositionen 4 gebildet sind. Die zu füllenden Packmittel in Form von Behältern 2 werden über einen äußeren Transporteur 5 zugeführt (Pfeil B) und an einem Behältereinlauf 6 jeweils an eine Füllposition 4 übergeben. Die gefüllten Behälter 2 werden an einem Behälterauslauf 7 den Füllpositionen 4 entnommen und über einen äußeren Transporteur 8 einer weiteren Behandlung zugeführt (Pfeil C). Zumindest auf dem Winkelbereich der Drehbewegung des Rotors 3 zwischen dem Behältereinlauf 6 und dem Behälterauslauf 7 bewegen sich die Füllpositionen 4 und die an diesen vorgesehenen Behälter 2 in einem Isolator oder in einer Einhausung 9, deren Volumen möglichst klein gehalten ist.
  • Die 2 zeigt eine der Füllpositionen 4 sowie auch die Einhausung 9 näher im Detail bei einer Ausführungsform der Füllmaschine 1. Jede Füllposition 4 umfasst u. a. ein Füllelement 10, welches am Umfang des Rotors 3 bzw. am Umfang eines Rotorelementes 3.1 angeordnet ist, und zwar oberhalb dieses Rotorelementes 3.1 derart, dass lediglich ein Füllstutzen 11 des Füllelementes 10 über die Unterseite des Rotorelementes 3.1 vorsteht. Das Rotorelement 3.1 ist bei der dargestellten Ausführungsform kreisscheibenartig ausgebildet und liegt mit seiner Ober- und Unterseite jeweils in einer Ebene, die senkrecht von der Maschinenachse MA geschnitten wird.
  • Das Füllelement 10 ist in der üblichen, dem Fachmann bekannten Weise ausgebildet, und zwar u. a. mit einem nicht dargestellten Flüssigkeitskanal, der mit einem oberen Ende mit einem für sämtliche Füllelemente 10 der Füllmaschine 1 gemeinsamen, am Rotor 3 vorgesehenen und während des Füllbetriebes mit dem Füllgut zumindest teilgefüllten Füllgutkessel 12 verbunden ist und am unteren Ende des Füllgutstutzens 11 in einer Abgabeöffnung 13 (Füllgutauslass) mündet, aus der das flüssige Füllgut während des Füllens dem jeweiligen Behälter 2 durch seine Behälteröffnung im freien Strahl zufließt. Im Inneren des Flüssigkeitskanals ist ein Flüssigkeitsventil vorgesehen, mit welchem die in die Behälter 2 eingebrachte Füllgutmenge gesteuert wird.
  • Jede Füllposition 4 weist weiterhin unterhalb des Füllstutzens 11 einen Behälterträger 14 auf, der bei der dargestellten Ausführungsform an einem die Maschinenachse MA konzentrisch umschließenden kreiszylinderförmigen Rotorelement 3.2 befestigt ist und von der bezogen auf die Maschinenachse MA radial außenliegenden Seite dieses Rotorelementes 3.2 radial zur Maschinenachse wegsteht. An dem jeweiligen Behälterträger 14 ist der zu füllende Behälter 2 mit einem unterhalb der Behältermündung ausgebildeten Flansch hängend gehalten, und zwar derart, dass die Achse des Behälters 2 achsgleich oder im Wesentlichen achsgleich mit einer parallel zur Maschinenachse MA orientierten Füllelementachse FA angeordnet ist und die Behältermündung in Richtung der Füllelementachse FA von dem unteren Ende des Füllstutzens 11 beabstandet ist. Zumindest während des Füllprozesses, der auf dem Winkelbereich der Drehbewegung des Rotors 3 zwischen dem Behältereinlauf 6 und dem Behälterauslauf 7 erfolgt, sind das untere Ende des Füllstutzens 11, der Behälterträger 14 und der an diesem gehaltene Behälter 2 in einem Isolatorinnenraum 15 der Einhausung 9 aufgenommen, der (Isolatorinnenraum) mit einem sterilen gas- und/oder dampfförmigen Medium, beispielsweise mit steriler Luft beaufschlagt ist, und zwar derart, dass sich in dem Isolatorinnenraum 15 eine Strömung des sterilen dampf- und/oder gasförmigen Mediums u. a. in der Weise einstellt, dass dieses Medium am Behältereinlauf 6 und am Behälterauslauf 7 austritt, wo die Einhausung 9 offen ist oder endet.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform ist die den Isolatorraum 15 begrenzende Einhausung 9 von einem am Rotor 3 vorgesehenen und mit diesem umlaufenden Einhausungsteil, der im Wesentlichen aus den beiden Rotorelementen 3.1 und 3.2 besteht, und einem mit dem Rotor nicht umlaufenden Einhausungsteil 16 gebildet, welcher an dem Maschinengestell der Füllmaschine 1 vorgesehen ist und welches labyrinthdichtungsartig überlappend an den bezogen auf die Maschinenachse MA radial außen liegenden Bereich des Rotorelementes 3.1 bzw. an das untere Ende des Rotorelementes 3.2 anschließt. Bei der dargestellten Ausführungsform besteht das Einhausungselement im Wesentlichen aus einem bezogen auf die Maschinenachse MA radial außen liegenden und die Maschinenachse MA ringförmig umschließenden Einhausungselement 16.1 mit einem oberen, radial nach innen geführten und den Übergang zum Rotorelement 3.1 bildenden ringförmigen Abschnitt 16.1.1 und aus einem an das untere Ende des Einhausungselementes 16 anschließenden Einhausungselement 16.2. Letzteres bildet den Boden des Isolatorraumes 15, und zwar mit einer geneigten Bodenfläche zum Ableiten von flüssigen Bestandteilen. Die Bodenfläche ist bei dieser Ausführungsform derart geneigt, dass sie bezogen auf die Maschinenachse MA radial nach außen hin abfällt.
  • Eine Besonderheit der Füllmaschine 1 besteht darin, dass den einzelnen Füllelementen 10 solche Spülkappen 17 zugeordnet sind, die nicht mit dem Rotor 3 umlaufen. Bei der in den 13 dargestellten Ausführungsform umfasst jede Spülkappe 17 u. a. eine Hohlwelle 18, die mit einem Teil ihrer Länge im Isolatorraum 5 angeordnet, mit ihrem unteren Ende abgedichtet aus dem Isolatorraum durch das Einhausungselement 16.2 herausgeführt und dort mit einer Drehkupplung 19 dreh- oder schwenkbar um ihre parallel zur Maschinenachse MA angeordnete Wellenachse WA gelagert ist. Am oberen, im Isolatorraum 15 angeordneten Ende ist die Welle 18 mit einem radial wegstehenden Arm 20 versehen, der an seinem freien Ende ein Spülkappenelement 21 mit einer Spülkappenöffnung 22 bildet. Letztere ist über einen Abflusskanal 23, der teilweise im Arm 20 und teilweise in der Welle 18 ausgebildet ist, mit einem Fluidraum 19.1 der Drehkupplung 19 und über diesen Fluidraum 19.1 mit einem Rücklauf 24 verbunden. Es versteht sich, dass der Kanal 23 lediglich an der Spülkappenöffnung 22 und an seinem Austritt in den Flüssigkeitsraum 19.1 offen ist.
  • Bei der in den 2 und 3 dargestellten Ausführungsformen sind die Wellen 18 so angeordnet, dass die Achsen WA gegenüber den Füllelementachsen FA bezogen auf die Maschinenachse MA radial nach außen versetzt sind. Die Spülkappen 17 sind mit ihren Achse WA in den gleichen Winkelabständen bzw. in der gleichen Teilung um die Maschinenachse MA verteilt vorgesehen wie die Füllelemente 10, so dass mit Ausnahme am Behältereinlauf 6 und am Behälterauslauf 7 jedem Füllelement 10 eine Spülkappe 17 zugeordnet ist. Am Behältereinlauf 6 und am Behälterauslauf 7 fehlen die Spülkappen 17, um dort ein radiales Zuführen und Entnehmen der Behälter 2 zu ermöglichen.
  • Durch einen auf das untere, aus dem Isolatorraum 15 herausgeführten Ende der jeweiligen Welle 18 einwirkenden Antrieb ist diese um ihre Achse WA um einen Winkelbetrag von 90° oder etwa 90° zwischen einer Ausgangsposition, in der für den Füllbetrieb die Arme 20 und die Spülkappenelemente 21 außerhalb der Bewegungsbahn der umlaufenden Füllelemente 10, Behälterträger 14 und Behälter 2 angeordnet sind, und einer Arbeitsposition schwenkbar, in der sich die Arme 20 mit ihren Spülkappenelementen 21 jeweils unterhalb eines Füllstutzens 11 befinden. Durch ein Zustellbewegung in der Füllelementachse FA kann die betreffende Spülkappe in Dichtlage am Füllstutzen 10 gebracht werden, so dass die Spülkappenöffnung 22 dicht an die Abgabeöffnung 13 des betreffenden Füllelementes 10 anschließt, beispielsweise unter Mitwirkung einer Dichtung. Dieses Zustellen für das dichte Anschließen der Spülkappen 17 an die Füllelemente 10 erfolgt durch Anheben der Spülkappen 17 und/oder durch Absenken des Rotors 3 in Richtung der Maschinenachse MA. Das bei der CIP-Reinigung und/oder -Sterilisation den Flüssigkeitskanal oder andere Kanäle der Füllelemente 10 durchströmende Reinigungs- und/oder Sterilisationsmedium, auch anderes dampf- und/oder gasförmiges Reinigungs- und/oder Sterilisationsmedium sowie evtl. anfallendes Kondensat wird über die Kanäle 23 der Spülkappen 17 in den Rücklaufkanal 24 abgeleitet. Der Rücklaufkanal 24 kann für sämtliche Spülkappen 17 oder aber jeweils für eine Gruppe mehrerer Spülkappen 17 gemeinsam vorgesehen sein, und zwar dann, wenn der Fluidraum 19.1 als ein für sämtliche Spülkappen 17 oder eine Gruppe solcher Spülkappen gemeinsamer Ringkanal ausgebildet ist.
  • Sowohl der Antrieb für das Schwenken der Spülkappen 17 als auch der Antrieb für das Zustellen der Spülkappen 17 an die Füllstutzen 11 und das Entfernen der Spülkappen 17 von den Füllstutzen 11 befinden sich außerhalb der Einhausung 9 bzw. des Isolatorraumes 15.
  • Um bei der CIP-Reinigung und/oder -Sterilisation sowie bei der Behandlung mit einem anderen dampf- und/oder gasförmigen Medium sämtliche Füllelemente 10 zu erfassen, ist es bei der in den 2 und 3 dargestellten Ausführungsform erforderlich, die jeweilige Behandlung in wenigstens zwei Schritten vorzunehmen, wobei der Rotor 3 zwischen den Behandlungsschritten soweit gedreht wird, dass sich während des zweiten Behandlungsschrittes diejenigen Füllelemente 10 an einer Spülkappe 17 befinden, die sich im vorausgehenden Behandlungsschritt zufällig am Behältereinlauf 6 und am Behälterauslauf 7 befanden, wo die Spülkappen 17 fehlen. Es versteht sich, dass die Reinigung, insbesondere auch die CIP-Reinigung und/oder -Sterilisation jeweils bei stehenden Rotor 3 erfolgt und sich dieser in einer solchen Drehstellung befindet, dass die Spülkappen 17 jeweils unter einem Füllstutzen 11 angeordnet werden können.
  • Die 4 zeigt in einer Darstellung ähnlich 3 eine Ausführungsform, die sich von der Ausführungsform der 2 und 3 lediglich dadurch unterscheidet, dass die Wellen 18 mit ihren Achsen WA bezogen auf die Maschinenachse MA radial innerhalb der Bewegungsbahn angeordnet sind, auf der während des Füllbetriebes die Füllelemente 10 mit ihren Füllelementachsen FA umlaufen. Um dies und insbesondere auch das Schwenken der Spülkappen 17 zwischen der Ausgangsposition und der Arbeitsposition zu ermöglichen, sind die den Behälterträgern 14 entsprechenden Behälterträger 14a entsprechend der 5 winkelstückartig ausgebildet. Mehr im Detail sind die Behälterträger 14a derart ausgebildet, dass deren Befestigung am Rotorelement 3.1 und deren mit den Behältern 2 zum Halten zusammenwirkende Abschnitt bezogen auf die Drehrichtung A des Rotors 3 um einem Winkelbetrag gegeneinander versetzt sind, sodass dadurch ein Schwenken der Arme 20 mit ihren Spülkappenelementen 21 unter die Füllstutzen 11 ermöglicht ist. Im Detail ist jeder winkelartige Behälterträger 14 am freien Ende eines Schenkels über einen Bolzen 25 an dem Rotorelement 3.1 gehalten. Insgesamt werden ein entsprechender Behälterträger 14a und eine entsprechende Spülkappe 17a in der 5 genauer dargestellt.
  • Die 6 zeigt eine Ausführungsform der Füllpositionen 4, die sich von den Füllpositionen der 25 dadurch unterscheidet, dass die Behälterträger 14b um eine Behälterträgerachse BA parallel zur Maschinenachse MA schwenkbar an einer Welle 26 gehalten sind, und zwar schwenkbar zwischen einer Arbeitsposition, in der sich der jeweilige Behälterträger 14b unterhalb des Füllstutzens 11 befindet, und einer Nichtgebrauchsposition, in der sich der Behälterträger 14b seitlich vom Füllstutzen 11, d. h. gegenüber diesem bezogen auf die Maschinenachse MA radial nach innen versetzt befindet. Anstelle der Spülkappen 17 sind bei dieser Ausführungsform Spülkappen 17b vorgesehen, deren Wellen 18 mit ihren Achse in den selben radialen Abstand von der Maschinenachse MA wie die Füllelementachsen FA angeordnet sind, sodass während der Reinigung und/oder -Sterilisation, insbesondere auch während der CIP-Reinigung und/oder -Sterilisation jedes Füllelement 10 mit seiner Füllelementachse FA achsgleich mit der Achse einer Spülkappe 17b bzw. deren Welle 18 angeordnet ist. Am jeweils oberen Ende ist jede Welle 18 unmittelbar mit dem die Spülkappenöffnung 22 bildenden Spülkappenelement 21 ausgeführt. Die Wellen 18 sind axialverschiebbar (Doppelpfeil D) und abgedichtet durch das Einhausungselement 16.2 durchgeführt. Das untere Ende des Kanals 23 jeder Welle 18 mündet in eine Fluid-Kanal 27, an den wiederum der Rücklauf 24 beispielsweise in Form einer flexiblen Leitung zum Abführen des Reinigungs- und/oder Sterilisationsmediums angeschlossen ist. Der Fluid-Kanal 27 ist bevorzugt ein für sämtliche Spülkappen 17b gemeinsamer Ringkanal an einem umlaufenden, die Maschinenachse MA konzentrisch umgebenden Tragring 28, der mit einer Hubeinrichtung 29 zum Anheben und Absenken sämtlicher Spülkappen 17b zusammenwirkt. Die Hubeinrichtung 29 ist beispielsweise von wenigstens einem Hubzylinder gebildet.
  • Das Reinigen und/oder Desinfizieren der Füllelemente 10 erfolgt bei dieser Ausführungsform in der Form, dass bei angehaltenem Rotor 3 und bei mit ihren Füllelementachsen FA achsgleich mit den Achsen der Spülkappen 17b angeordneten Füllelementen 10 die Behälterträger 14b in ihre Nichtgebrauchsposition geschwenkt und anschließend mit der Hubeinrichtung 29 sämtliche Spülkappen 17b soweit in den Isolatorraum 15 eingefahren bzw. angehoben werden, dass sie mit ihren Spülkappenelementen 21 abgedichtet, d. h. in Dichtlage gegen einen Füllstutzen 11 anliegen. Das die Füllelemente 10 durchströmende Reinigungs- und/oder Sterilisationsmedium wird wiederum über die Kanäle 23 und den Fluid-Kanal 27 sowie den Rücklauf 24 abgeleitet. Nach dem Reinigen und/oder Sterilisieren werden die Spülkappen 17b mit großem Hub in ihre untere Ausgangsstellung zurückbewegt, sodass sie sich mit ihren Spülkappenelement 21 unterhalb der Bewegungsbahn befinden, auf der beim Füllbetrieb die an den Behälterträgern 14b hängend gehaltenen Behälter 2 umlaufen. Vor Aufnahme des Füllbetriebes werden selbstverständlich die Behälterträger 17b wiederum in ihre Arbeitsposition zurückgeschwenkt.
  • Die 7 zeigt eine Ausführungsform, bei der die Spülkappen 17c an dem Einhausungselement 16.1 für das Zustellen an die Füllstutzen 11 der Füllelemente 10 sowie zum Entfernen von diesen Füllstutzen 11 bezogen auf die Maschinenachse MA radial verschiebbar (Doppelpfeil E) sind. Dabei kann es auch von besonderem Vorteil sein, wenn die Spülkappen 17c zusätzlich auch in Richtung der Füllelementachse FA heb- und senkbar sind (Doppelpfeil F).
  • Die Erfindung wurde voranstehend an verschiedenen Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird. So besteht z. B. die Möglichkeit, für die Spülkappen jeweils einen Verschluss vorzusehen, der während des Füllbetriebes die Spülkappenöffnung 22 verschließt. In der 4 ist ein solcher Verschluss 30 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist dann beispielsweise das Einhausungsteil 16 mit einem weiteren, innen liegenden, die Maschinenachse MA konzentrisch umschließenden ringförmigen Einhausungselement 16.3 ausgebildet, an dem die Verschlüsse 30 gehalten sind. Das Rotorelement 3.2 kann dann entsprechend verkürzt ausgeführt werden.
  • Allen Ausführungen ist gemeinsam, dass die Spülkappen 17, 17a17c nicht an dem umlaufenden Rotor 3 oder an Elementen dieses Rotors vorgesehen sind, sondern an einem mit dem Rotor nicht umlaufenden Element der Füllmaschine, nämlich bei den dargestellten Ausführungsform an dem Einhausungsteil 16.
  • Allen Ausführungsformen ist weiterhin auch gemeinsam, dass bei Verwendung einer einen Isolatorraum 15 umschließenden Einhausung 9 sämtliche Stellantriebe oder deren Elemente zum Zustellen und Entfernen der Spülkappen 17, 17a17c an die Füllelemente 10 bzw. von den Füllelementen 10 außerhalb des (Isolatorraumes 15) angeordnet sind. Dies bietet u. a. den zusätzlichen Vorteil, dass bei der auch notwendigen Reinigung des Isolatorraumes die Anzahl der dortigen, zu reinigen und/oder zu sterilisierenden Elemente stark reduziert ist und insbesondere auch problemlos Bereiche vermieden werden können, an denen sich beispielsweise bei einer Reinigung und/oder Sterilisation des Isolatorraumes 15 in einer unerwünschten und die Reinigungs- und/oder Sterilisationsqualität beeinträchtigenden Weise Reinigungs- und/oder Sterilisationsmedium und/oder aus dem Reinigungs- und/oder Sterilisationsmedium abscheidendes Kondensat sammeln könnte.
  • Allen Ausführungsformen ist weiterhin auch gemeinsam, dass für das Abführen des Reinigungs- und/oder Sterilisationsmedium insbesondere auch bei der CIP-Reinigung und/oder -Sterilisation keine aseptische bzw. konstruktiv aufwendige Drehverbindung zwischen dem Rotor 3 und dem mit dem Rotor nicht umlaufenden Maschinengestell der Füllmaschine 1 erforderlich ist, sondern das Abführen des Reinigungs- und/oder Sterilisationsmediums in der oben beschriebenen Weise vereinfacht über die nicht am Rotor 3 vorgesehenen Spülkappen 17, 17a17c erfolgt.
  • Die Erfindung wurde voranstehend ausschließlich an einem Beispiel für Freistrahlfüllung erläutert. Es versteht sich von selbst, dass die vorliegende Erfindung auch für alle Füllverfahren mit Gegendruck angewendet werden kann. Die dazu notwendige Verwendung eines entsprechenden Füllventils ist für den Fachmann selbstverständlich, die dazu notwendigen Maßnahmen sind ihm geläufig, so dass an dieser Stelle auf eine ausführliche Darstellung eines entsprechenden Ausführungsbeispiels verzichtet werden kann.
  • Weiterhin wurde die Erfindung voranstehend ausschließlich an einem Beispiel für Neckhandling-Behälter, also solche Behälter, die zumindest während eines Abschnittes des Produktionsprozesses an einem, unterhalb der Mündung angebrachten Halsring gehalten sind, erläutert. Es versteht sich von selbst, dass die vorliegende Erfindung auch für solche Behälter angewendet werden kann, die keinen Halsring aufweisen, und somit während des Produktionsprozesses auf ihrem Behälterboden aufstehen. Die dazu notwendige Maßnahme, nämlich den Behälterträger nicht als Aufnahmeelement für den Halsring eines Behälters, sondern als Standteller für die Aufnahme des Behälterbodens auszubilden ist dem Fachmann seit langer Zeit bekannt, da im Stand der Technik Behälterfüllmaschinen sowohl in Halsring- als auch in Standbodenausführung bekannt sind. Die für diese Abwandlung erforderlichen Maßnahmen sind ihm geläufig, so dass an dieser Stelle auf eine ausführliche Darstellung eines entsprechenden Ausführungsbeispiels verzichtet werden kann. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist also je nach Anwendungsfall unter dem Begriff Behälterträger entweder eine Halsringaufnahme oder aber ein Behälterstandteller zu verstehen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Füllmaschine
    2
    Behälter
    3
    Rotor
    3.1, 3.2
    Rotorelement
    4
    Füllposition
    5
    äußerer Transporteur
    6
    Behältereinlauf
    7
    Behälterauslauf
    8
    äußerer Transporteur
    9
    Einhausung oder Isolator
    10
    Füllelement
    11
    Füllstutzen
    12
    Füllgutkessel
    13
    Abgabeöffnung
    14, 14a, 14b
    Behälterträger
    15
    Isolatorraum
    16
    Einhausungsteil
    16.1, 16.2, 16.3
    Einhausungselement
    16.1.1
    Abschnitt
    17, 17a–17c
    Spülkappe
    18
    Welle
    19
    Drehkupplung
    19.1
    Fluidkanal
    20
    Arm
    21
    Spülkappenelement
    22
    Spülkappenöffnung
    23
    Kanal
    24
    Rücklauf
    25
    Bolzen
    26
    Welle
    27
    Fluidkanal
    28
    Träger
    29
    Hubeinrichtung
    30
    Verschluss
    A
    Drehrichtung des Rotors
    B, C
    Transportrichtung der Transporteure 5 und 8
    D
    Hub der Spülkappen 17b
    E, F
    Hub der Spülkappen 17c
    FA
    Füllelementachse
    MA
    Maschinenachse
    WA
    Achse der Welle 18
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102004004331 [0002]

Claims (12)

  1. Füllmaschine zum Füllen, insbesondere zum aseptischen Füllen von Packmitteln (2), beispielsweise von Flaschen oder dergleichen Behältern mit einem flüssigen Füllgut, mit einem um wenigstens eine Maschinenachse (MA) umlaufend antreibbaren Transportelement (3) und mit mehreren am Transportelement (3) ausgebildeten Füllpositionen (4) mit jeweils wenigstens einem zumindest eine Abgabeöffnung (13) für das Füllgut bildenden Füllelement (10) und mit einen Behälterträger (14, 14a), sowie mit den Füllpositionen (4) zugeordneten Spülkappen (17, 17a17c), die zwischen einer Ausgangsposition, in der sie außerhalb des Bewegungsraumes der Füllelemente (10) und der an diese während des Füllbetriebes befindlichen Packmittel (2) angeordnet sind, und einer Arbeitsposition bewegbar sind, und zwar für eine Dichtlage der jeweiligen Spülkappe (17, 17a17c) gegen das Füllelement (10) in der Arbeitsposition und zur Ausbildung eines zumindest eine Abgabeöffnung (13) des Füllelementes (10) einschließenden Spül- und/oder Reinigungsweges, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülkappen (17, 17a17c) an einem mit dem Transportelement (3). nicht umlaufenden Teil (16) der Füllmaschine (1) vorgesehen sind.
  2. Füllmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei Ausbildung der Füllmaschine (1) mit einer einen Isolatorraum (15) begrenzenden Einhausung (9), in der die Füllelemente (4) und die Packmittel (2) zumindest während des Füllens aufgenommen sind, die Spülkappen (17, 17a17c) an einem mit dem Transportelement (3) nicht umlaufenden Einhausungsteil (16) vorgesehen sind.
  3. Füllelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Antriebe zum Bewegen und/oder Zustellen der Spülkappen (17, 17a17c) zwischen ihrer Ausgangsposition und Arbeitsposition außerhalb der Einhausung und des Isolatorraumes (15) befinden.
  4. Füllelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülkappen (17, 17a) zum Bewegen zwischen ihrer Ausgangsposition und der Arbeitsposition um wenigstens eine Schwenkachse (WA) schwenkbar sind, beispielsweise um eine parallel zu der wenigstens einen Maschinenachse (MA) orientierte Schwenkachse (WA), und/oder durch Bewegen in einer Achse parallel zur Maschinenachse (MA) oder einer Füllelementachse (FA) des jeweiligen Füllelementes (10).
  5. Füllmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schwenkachse (WA) der Spülkappen (17, 17a) außerhalb oder innerhalb einer Bewegungsbahn befinden, auf der die Füllelemente (10) mit ihren Füllelementachsen (FA) umlaufen.
  6. Füllmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülkappen (17c) zumindest in einer Richtung linear bewegbar sind.
  7. Füllmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Zustellten der Spülkappen (17, 17a17c) in die Dichtlage an den Füllelementen (10) durch Relativbewegung zwischen den Füllelementen (10) und den Spülkappen (17, 17a17c) in einer Achsrichtung parallel oder im Wesentlichen parallel zur Füllelementachse (FA) oder Schwenkachse (WA) erfolgt.
  8. Füllmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülkappen (17, 17a17c) jeweils mit einem Rücklaufkanal (23) für das Reinigungs- und/oder Sterilisationsmedium ausgebildet sind.
  9. Füllmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einhausung (9) das mit dem Transportelement nicht umlaufende Einhausungsteil (16) und ein mit dem Transportelement (3) umlaufendes Einhausungsteil (3.1, 3.2) aufweist, und dass der Übergang zwischen diesen Einhausungsteilen dadurch gebildet ist, dass die Einhausungsteile sich dort überlappen.
  10. Füllmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Verschlüsse (30) zum Verschließen der Spülkappen (17a) in ihrer Ausgangsposition.
  11. Füllmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie für ein Freistrahlfüllen ausgebildet ist.
  12. Füllmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie für ein Füllen unter Gegendruck ausgebildet ist.
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