DE102012005566A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Schleifen von Rotationsmessern - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schleifen von Rotationsmessern, insbesondere Sichel- oder Kreismessern, insbesondere für Maschinen zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten, mit:
wenigstens einer Aufnahme für ein Rotationsmesser, an der das Rotationsmesser anbringbar ist,
zumindest einem Schleifwerkzeug,
wobei das Schleifwerkzeug und das in der Aufnahme angebrachte Rotationsmesser derart relativ zueinander bewegbar sind, dass eine am Umfang des Rotationsmessers verlaufende Schneide vom Schleifwerkzeug geschlossen werden kann,
einer Messeinrichtung zur Ermittlung des Verlaufs der Schneide, und
einer Steuerung, die dazu ausgebildet ist, den ermittelten Schneidenverlauf zur Steuerung der Relativbewegung zwischen den Schleifwerkzeug und dem Rotationsmesser zu verwenden.
wenigstens einer Aufnahme für ein Rotationsmesser, an der das Rotationsmesser anbringbar ist,
zumindest einem Schleifwerkzeug,
wobei das Schleifwerkzeug und das in der Aufnahme angebrachte Rotationsmesser derart relativ zueinander bewegbar sind, dass eine am Umfang des Rotationsmessers verlaufende Schneide vom Schleifwerkzeug geschlossen werden kann,
einer Messeinrichtung zur Ermittlung des Verlaufs der Schneide, und
einer Steuerung, die dazu ausgebildet ist, den ermittelten Schneidenverlauf zur Steuerung der Relativbewegung zwischen den Schleifwerkzeug und dem Rotationsmesser zu verwenden.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schleifen von Rotationsmessern, insbesondere Sichel- oder Kreismessern, insbesondere für Maschinen zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten, sowie ein Verfahren zum Schleifen von Rotationsmessern.
- Rotationsmesser werden in Maschinen zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten, die auch als Slicer bezeichnet werden, eingesetzt. Dabei nutzen sich die Rotationsmesser ab und werden stumpf, so dass sie geschliffen werden müssen. Bei bekannten Schleifvorrichtungen für Rotationsmesser wird eine Kopierplatte verwendet, die eine Kopie des zu schleifenden Messertyps ist. Um ein zum Messertyp gehörendes Rotationsmesser zu schleifen, wird die an der Kopierplatte vorhandene Schneide abgefahren. Diese „Abfahrbewegung” wird über eine Kopiereinrichtung an ein Schleifwerkzeug übertragen, das die Schneide des Rotationsmessers entsprechend abfährt und das Rotationsmesser dabei schleift.
- Nachteilig hieran ist, dass – insbesondere wenn mehrere verschiedene Messertypen mit einer Schleifvorrichtung geschliffen werden sollen – für jeden Messertyp eine separate Kopierplatte vorgehalten werden muss. Dadurch fallen nicht nur Kosten an. Vielmehr kann sich auch der zum Schleifen eines Rotationsmessers benötigte Zeitaufwand dadurch erhöhen, dass die für das zu schleifende Rotationsmesser benötigte Kopierplatte an der Schleifvorrichtung angebracht werden muss, bevor mit dem Schleifen begonnen werden kann. Weiterhin ist nachteilig, dass eine Kopierplatte nur eine „Kopie” eines unbenutzten Rotationsmessers ist. Benutzungsbedingte Abnutzungen und/oder Besonderheiten an der Schneide des zu schleifenden Rotationsmessers sind bei der Kopierplatte somit nicht berücksichtigt. Dies kann zu einem nicht optimalen Schleifergebnis führen.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit anzugeben, durch die ein Rotationsmesser in verbesserter Art und Weise geschliffen werden kann.
- Die Aufgabe wird jeweils durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
- Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Schleifen von Rotationsmessern, insbesondere Sichel- oder Kreismessern, insbesondere für Maschinen zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten, umfasst wenigstens eine Aufnahme für ein Rotationsmesser, an der das Rotationsmesser anbringbar ist, zumindest ein Schleifwerkzeug, wobei das Schleifwerkzeug und das in der Aufnahme angebrachte Rotationsmesser derart relativ zueinander bewegbar sind, dass eine am Umfang des Rotationsmessers verlaufende Schneide vom Schleifwerkzeug geschliffen werden kann, eine Messeinrichtung zur Ermittlung des Verlaufs der Schneide, und eine Steuerung, die dazu ausgebildet ist, den ermittelten Schneidenverlauf zur Steuerung der Relativbewegung zwischen dem Schleifwerkzeug und dem Rotationsmesser zu verwenden.
- Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es somit möglich, den Schneidenverlauf des zu schleifenden Rotationsmessers vor dem Schleifvorgang zu ermitteln. Kopierplatten werden somit nicht mehr benötigt. Außerdem können auf diese Weise messerspezifische Abnutzungen und/oder Abweichungen des Schneidenverlaufs gegenüber dem ”idealen” Verlauf eines noch unbenutzten Messers berücksichtigt werden, so dass ein optimales Schleifergebnis erreicht werden kann.
- Unter ”Schneidenverlauf” wird im Rahmen dieser Offenbarung auch der Verlauf des Schneidenwinkels verstanden, der längs des Messerumfangs variieren kann, während die Schneidkante zum Beispiel auf einem Kreis liegt.
- Bevorzugt ist die Messeinrichtung dazu ausgebildet, als Schneidenverlauf eine Schneidkante oder ein anderes, dem Schneidenverlauf entsprechendes und/oder ein Ableiten des Schneidenverlaufs gestattendes Merkmal des Rotationsmessers zu erfassen. Die Schneidkante kann besonders einfach erfasst werden, zum Beispiel durch eine Lichtschranke, was die Ermittlung des Schneidenverlaufs begünstigt. Bei dem Merkmal, welches ein Ableiten des Schneidenverlaufs gestattet, kann es sich beispielsweise um mehrere Erhebungen oder um eine Kante an dem Übergang von einem Schneidenbereich zu einem weiter innen liegenden Bereich des Messers handeln, die auf einer Seite des Messerkörpers dem Verlauf der Schneide folgend angeordnet sind bzw. ist, so dass der Schneidenverlauf aus dem erfassten Verlauf der Erhebungen bzw. der Kante abgeleitet werden kann. Eine Messer mit derartigen Erhebungen ist zum Beispiel aus der
DE 10 2009 006 912 A1 bekannt. - Die Messeinrichtung kann berührungslos arbeiten. Dadurch kann die Messeinrichtung vor Verschmutzung und Verschleiß geschützt werden.
- Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Messeinrichtung einen Erfassungsbereich auf, mit welchem ausschließlich ein Abschnitt der Schneide detektierbar ist. Dadurch kann die Position des Abschnitts relativ genau bestimmt und der Schneidenverlauf mit hinreichender Genauigkeit aus einer Vielzahl von erfassten Positionen von mehreren entlang des Schneidenverlaufs liegenden Schneidenabschnitte ermittelt werden. Auch eine punktuelle Erfassung der Schneide kann vorgesehen sein, so dass der Schneidenverlauf aus einer Vielzahl von derart erfassten Punkten ermittelt werden kann, zum Beispiel durch Interpolieren.
- Bevorzugt sind die Messeinrichtung und das Rotationsmesser derart relativ zueinander bewegbar, dass die Schneide durch den Erfassungsbereich der Messeinrichtung bewegbar und dabei kontinuierlich oder abschnittsweise detektierbar ist. Dadurch kann der Schneidenverlauf bei punktueller oder abschnittsweiser Erfassung der Schneide einfach und schnell detektiert werden.
- Nach einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die Messeinrichtung verfahrbar. Auf diese Weise ist es möglich, durch Verfahren der Messeinrichtung einen den Verfahrweg kreuzenden Abschnitt der Schneide zu detektieren, sobald dieser in den Erfassungsbereich der Messeinrichtung gelangt.
- Bevorzugt weist die Messeinrichtung eine Lichtschranke, insbesondere eine Gabellichtschranke, auf. Dadurch kann eine zuverlässige Messeinrichtung gleichzeitig kostengünstig realisiert werden.
- Besonders bevorzugt ist die Messeinrichtung dazu ausgebildet, die Position, bei der die Lichtschranke durch einen Abschnitt der Schneide unterbrochen oder freigegeben wird, als Messwert für die Position dieses Abschnitts zu ermitteln. Dadurch kann zum Beispiel die Position eines mittels der Lichtschranke detektierten Abschnitts bezogen auf einen Verfahrweg der Lichtschranke erfasst werden. Dies ist vorteilhaft, da der Verfahrweg der Lichtschranke besonders einfach gemessen werden kann, zum Beispiel mittels eines Encoders, der mit einem Antrieb zum Verfahren der Lichtschranke gekoppelt ist.
- In besonders vorteilhafter Weise ist die Messeinrichtung dazu ausgebildet, die Menge aller so erfassten Positionen zumindest als Basis für den Schneidenverlauf zu verwenden. Die Positionen können dabei direkt als Schneidenverlauf angenommen werden oder es können weitere Positionen zum Beispiel durch Interpolation berechnet werden, so dass der Schneidenverlauf mit hoher Genauigkeit ermittelt werden kann.
- Bevorzugt ist das Rotationsmesser bewegbar und die Messeinrichtung ist dazu ausgebildet, die Stellung des Rotationsmessers zu ermitteln. Dadurch ist es möglich, die Positionen jeweils in Abhängigkeit der Stellung des Rotationsmessers zu erfassen und den Schneidenverlauf zum Beispiel in Form von Wertepaaren zu ermitteln, wobei ein Wertepaar eine erfasste Position eines Abschnitts der Schneide, also eines Teils des Schneidenverlaufs, und die zugehörige Stellung des Rotationsmessers umfasst.
- Besonders einfach lässt sich der Schneidenverlauf ermitteln, wenn das Rotationsmesser um eine für den Schneidebetrieb vorgesehene Drehachse drehbar und die Messeinrichtung derart linear verfahrbar ist, dass für eine Mehrzahl von Drehstellungen des Rotationsmessers jeweils mittels der Messeinrichtung die Position eines Abschnitts der Schneide des Rotationsmessers ermittelbar ist.
- Zur zumindest temporären Speicherung wenigstens eines ermittelten Schneidenverlaufs kann ein Speicher vorgesehen sein. In dem Speicher können alle benötigten, zum Beispiel zuvor eingelernten oder eingegebenen Schneidenverläufe vorgehalten werden, die zu schleifenden Messern entsprechen.
- Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung, die auch für sich genommen, das heißt unabhängig, beansprucht wird, betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Schleifen von Rotationsmessern, insbesondere Sichel- oder Kreismessern, insbesondere für Maschinen zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten, mit wenigstens einer Aufnahme für ein Rotationsmesser, an der das Rotationsmesser anbringbar ist, zumindest einem Schleifwerkzeug, wobei das Schleifwerkzeug und das in der Aufnahme angebrachte Rotationsmesser derart relativ zueinander bewegbar sind, dass eine am Umfang des Rotationsmessers verlaufende Schneide vom Schleifwerkzeug geschliffen werden kann, und einer Schwenkeinrichtung für das Schleifwerkzeug, wobei die Schwenkeinrichtung derart ausgebildet ist, dass das Schleifwerkzeug um eine Schwenkachse schwenkbar ist, die durch einen Schleifpunkt verläuft, an welchem sich die Schneide und das Schleifwerkzeug während des Schleifvorgangs berühren.
- Das Schleifwerkzeug kann eine Schleifscheibe aufweisen, die die Schneide am Schleifpunkt berührt und um die Schwenkachse verschwenkbar ist. Durch die Verschwenkbarkeit der Schleifscheibe um die durch den Schleifpunkt verlaufende Schwenkachse kann der Schleifwinkel auf einfache Weise eingestellt und insbesondere auch während des Schleifvorgangs verändert werden, wobei als Schleifwinkel der Winkel zwischen der Schleifscheibe und der Schneide bezeichnet wird. Es ist somit zum Beispiel möglich, den Schleifwinkel während des Schleifvorgangs in Abhängigkeit von einem ermittelten oder vorgegebenen Schneidenverlauf einzustellen.
- Das Schleifwerkzeug kann eine Abziehscheibe aufweisen, die zusammen mit der Schleifscheibe zumindest annähernd eine V-förmige Aufnahme für das Rotationsmesser bildet und die Schneide an einem Abziehpunkt berührt. Durch die Abziehscheibe können zum Beispiel durch den Schleifvorgang entstehende Grate von der Schneide entfernt werden. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Abziehscheibe gemeinsam mit der Schleifscheibe und/oder unabhängig von der Schleifscheibe um die Schwenkachse verschwenkbar ist, so dass der Abziehwinkel, den die Abziehscheibe mit der Schneide einschließt, insbesondere während des Schleifvorgangs verändert und beispielsweise in Abhängigkeit des ermittelten Schneidenverlaufs eingestellt werden kann. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Abziehpunkt ebenfalls durch die Schwenkachse verläuft, da dann der Abziehpunkt nicht oder nur geringfügig auf der Abziehscheibe ”wandert”, wenn diese verschwenkt wird.
- Vorzugsweise sind die Schleifscheibe und die Abziehscheibe längs der Schwenkachse versetzt zueinander angeordnet, insbesondere derart, dass die beiden Scheiben bezogen auf die Schwenkachse unmittelbar einander gegenüberstehen. Beispielsweise können die beiden Scheiben unter Ausbildung der V-förmigen Aufnahme längs der Schwenkachse direkt nebeneinander angeordnet sein, so dass sie sich berühren oder nur einen geringfügigen Abstand voneinander aufweisen (zum Beispiel ein Abstand von weniger als 5 Millimeter).
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung sind das Rotationsmesser und das Schleifwerkzeug derart relativ zueinander positionierbar, dass, insbesondere während des Schleifvorgangs, die Schwenkachse tangential zur am jeweiligen Schleifpunkt vorhandenen Schneidkante ausgerichtet ist. Auf diese Weise wird ein besonders gutes Schleifergebnis erzielt.
- Bevorzugt weist die Schwenkeinrichtung für das Schleifwerkzeug wenigstens ein Drehlager auf, dessen Drehachse mit der Schwenkachse des Schleifwerkzeugs zusammenfällt. Dadurch kann die Schleifeinrichtung auf einfache Weise mittels des Drehlagers während des Schleifens geschwenkt und der Schleifwinkel zwischen der Schleifscheibe und der Schneide optimal angepasst werden. Dies ist insbesondere bei Rotationsmessern vorteilhaft, deren Schneide einen variablen Schneidenwinkel aufweist. Der Schneidenwinkel ist dabei der Winkel, den die Schneiderfläche der Schneide mit einer senkrecht zur Drehachse des Rotationsmessers verlaufenden Schneidebene einschließt. Ein Messer mit variablem Schneidenwinkel ist zum Beispiel aus der
bekannt. Das Vorsehen eines Drehlagers, das eine mit der Schwenkachse zusammenfallende Drehachse umfasst, hat den Vorteil, dass das Schleifwerkzeug durch eine um die Drehachse erfolgende Drehbewegung äußerst präzise und störungsunanfällig um den Schleifpunkt geschwenkt und damit der Schleifwinkel während des Schleifvorgangs auf einfache Weise angepasst werden kann.WO 2009/027080 A1 - Vorzugsweise sind die Schleifscheibe und die Abziehscheibe jeweils an einem Schwenkarm angebracht, wobei beide Schwenkarme am Drehlager befestigt sind. Mittels der Schwenkarme können die beiden Scheiben auf konstruktiv einfache Weise am Drehlager verschwenkbar befestigt werden.
- Vorteilhaft ist es, wenn die beiden Scheiben zum gemeinsamen Verschwenken um die gemeinsame Drehachse des Drehlagers drehbar sind. Die Schleifscheibe und die Abziehscheibe lassen sich somit bezüglich der Schleif- und Abziehpunkte verschwenken, was wiederum beim Schleifen und Abziehen von Rotationsmessern mit variablem Schneidenwinkel vorteilhaft ist.
- Jeder Schwenkarm kann auch unabhängig von dem jeweils anderen Schwenkarm zum Schwenken der Schleif- oder Abziehscheibe unabhängig von der jeweils anderen Scheibe um die gemeinsame Drehachse des Drehlagers drehbar sein. Die beiden Scheiben können somit gemeinsam oder unabhängig voneinander um die Drehachse gedreht und daher um die mit der Drehachse zusammenfallende Schwenkachse geschwenkt werden, so dass der Abzieh- bzw. der Schleifwinkel durch Verdrehen der Schwenkarme verstellbar ist.
- Die Schleifscheibe und die Abziehscheibe können einen gemeinsamen Schwenkantrieb aufweisen. Dadurch kann das Schleifwerkzeug kompakt ausgebildet werden, womit das Prinzip des eine mit der Schwenkachse zusammenfallende Drehachse aufweisenden Drehlagers in besonders vorteilhafter Weise ausgenutzt wird.
- Vorzugsweise ist die Länge jedes Schwenkarms veränderbar, so dass der Abstand zwischen der am jeweiligen Schwenkarm angeordneten Scheibe zum Drehlager verstellbar ist. Dadurch kann der Abstand zwischen dem Schleifpunkt und dem Drehlager verstellt und beispielsweise an unterschiedlich große Messer angepasst werden.
- Bevorzugt ist das Schleifwerkzeug, insbesondere linear, verfahrbar, so dass das Schleifwerkzeug und das zu schleifende Rotationsmesser während des Schleifvorgangs in Kontakt miteinander gehalten werden können, insbesondere falls das Rotationsmesser einen variierenden Radius aufweist, wie dies bei einem Sichelmesser der Fall ist.
- Die Schleifvorrichtung kann eine Anzeige umfassen, die den momentanen Schleifwinkel und/oder Abziehwinkel oder andere den Schleifvorgang betreffende Parameter anzeigt.
- Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Schleifen von Rotationsmessern, insbesondere Sichel- oder Kreismessern, insbesondere für Maschinen zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten, mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Dabei wird der Verlauf der Schneide des Rotationsmessers ermittelt und das Rotationsmesser anschließend geschliffen, wobei eine Relativbewegung zwischen dem Rotationsmesser und einem Schleifwerkzeug anhand des ermittelten Schneidenverlaufs gesteuert wird.
- Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Es zeigen, teilweise in schematischer Darstellung:
-
1 eine seitliche Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Schleifen von Rotationsmessern, -
2 eine seitliche Ansicht auf das Rotationsmesser und eine Messeinrichtung der Vorrichtung von1 , -
3 eine Draufsicht auf das Rotationsmesser und die Messeinrichtung von2 , -
4 eine weitere seitliche Ansicht der Vorrichtung von1 , -
4A eine perspektivische Ansicht eines Schleifwerkzeugs und einer Schwenkeinrichtung zum Beispiel für ein Schleifwerkzeug der Vorrichtung von1 und4 , -
4B eine zusätzliche perspektivische Ansicht des Schleifwerkzeugs und der Schwenkeinrichtung von4A , und -
5 eine seitliche Ansicht des Rotationsmessers, des Schleifwerkzeugs und der Schwenkeinrichtung der Vorrichtung von1 und4 . - Die dargestellte Schleifvorrichtung
1 ist zum Schleifen von Rotationsmessern3 vorgesehen. Derartige Rotationsmesser3 kommen beispielsweise in Hochgeschwindigkeitsschneidemaschinen zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten, die auch als Slicer bezeichnet werden, zum Einsatz. Um ein zu schleifendes Rotationsmesser3 an der Schleifvorrichtung1 anzubringen, ist eine Aufnahme5 vorgesehen, auf die eine Aufnahmeöffnung7 des Rotationsmessers3 aufgesetzt und an der das Rotationsmesser3 befestigt wird (vgl.1 und4 ). - Die Schleifvorrichtung
1 weist ein Schleifwerkzeug9 auf. Das Rotationsmesser3 und das Schleifwerkzeug9 sind relativ zueinander bewegbar, sodass eine am Umfang des Rotationsmessers3 verlaufende Schneide11 vom Schleifwerkzeug9 geschliffen werden kann. Vor dem Schleifen erfolgt bei der Vorrichtung1 eine automatische Ermittlung des Verlaufs der Schneide11 durch eine Messeinrichtung13 , die mit einer Steuerung15 gekoppelt ist, so dass der ermittelte Schneidenverlauf der Steuerung15 bereitgestellt werden kann. Die Steuerung15 ist wiederum mit dem Schleifwerkzeug9 und einem Antrieb (nicht gezeigt) für die Aufnahme5 gekoppelt. Durch den Antrieb können die Aufnahme5 und das daran befestigte Rotationsmesser3 in eine Drehrichtung I gedreht werden und die Steuerung15 ist dazu ausgebildet, den ermittelten Schneidenverlauf zur Steuerung der Relativbewegung zwischen dem Schleifwerkzeug9 und dem Rotationsmesser3 einzusetzen. - Zur Erfassung des Verlaufs der Schneide
11 weist die Messeinrichtung13 eine Gabellichtschranke17 auf, die mit einem Linearmotor19 (vgl.2 und3 ) gekoppelt und so angeordnet ist, dass sich die Gabellichtschranke17 radial außen vor der Schneide11 befindet, vgl.2 . Durch den Linearmotor19 kann die Gabellichtschranke17 entlang eines Verfahrwegs II (vgl. den Doppelpfeil in1 bis3 ) bewegt werden, so dass die Gabellichtschranke17 auf das Rotationsmesser3 zu oder von diesem wegbewegt wird. - Die Gabellichtschranke
17 weist einen Erfassungsbereich21 auf, innerhalb dem ein Lichtweg zwischen einem Sender und einem Empfänger (beide nicht gezeigt) der Gabellichtschranke17 verläuft. Wird die Gabellichtschranke17 von radial außen auf das Rotationsmesser3 zu bewegt (vgl.2 und3 ), so wird der Lichtweg von dem den Verfahrweg II kreuzenden Abschnitt23a einer radial außen liegenden Schneidkante23 unterbrochen, sobald der Abschnitt23a in den Erfassungsbereich21 gelangt. Bei entgegengesetzter Bewegung der Gabellichtschranke17 wird der Lichtweg wieder freigegeben, sobald der Abschnitt23a den Erfassungsbereich wieder verlässt. - Bei der Vorrichtung
1 wird das Rotationsmesser3 in Drehrichtung I gedreht, so dass für eine Vielzahl von Drehstellungen des Rotationsmessers3 der jeweilige den Verfahrweg II der Gabellichtschranke17 kreuzende Abschnitt23a der Schneidkante23 detektiert werden kann. Aus der Menge der so erfassten Abschnitte23a erfolgt sodann die Ermittlung des Verlaufs der Schneide11 . Dabei wird als Messwert für die Position eines detektierten Abschnitts23a die jeweilige Lage der Lichtschranke17 , bezogen auf den Verfahrweg II, zum Beispiels mittels eines mit dem Linearmotor19 gekoppelten Encoders (nicht gezeigt), von der Messeinrichtung13 ermittelt. Außerdem ist die Messeinrichtung13 dazu ausgebildet, die jeweilige Stellung des Rotationsmessers3 , bezogen auf die Drehrichtung I, zu ermitteln, bei der der jeweilige Abschnitt23a detektiert wird. Dazu ist die Messeinrichtung13 mit einem nicht gezeigten Stellungssensor gekoppelt, der dazu ausgebildet und angeordnet ist, die Stellung des Rotationsmessers3 , bspw. als Drehwinkel bezogen auf einen Nullpunkt, zu erfassen. - Die Messeinrichtung
13 ermittelt bei der beschriebenen Ausführungsform daher eine Vielzahl von Wertepaaren. Dabei umfasst ein Wertepaar die bezogen auf den Verfahrweg1I ermittelte Position des jeweiligen den Verfahrweg II kreuzenden Abschnitts23a der Schneidekante23 sowie die dazugehörige Drehstellung des Rotationsmessers3 . Die so ermittelten Wertepaare können direkt als Schneidenverlauf angenommen werden. Alternativ kann für jedes Wertepaar der Messwert, der die Position eines Abschnitts23a bezogen auf den Verfahrweg II angibt, umgerechnet werden in einen Abstandswert, der den Abstand zwischen dem jeweiligen Abschnitt23a und dem Zentrum der Aufnahme5 bzw. der Aufnahmeöffnung7 angibt. Damit kann der Verlauf der Schneidkante23 in Polarkoordinaten mit dem Zentrum der Aufnahme5 bzw. der Aufnahmeöffnung7 als Ursprung ermittelt werden. Je nach Anzahl der auf diese Weise ermittelten Wertepaare können durch Interpolation weitere Wertepaare berechnet werden. - Alternativ könnte die Messeinrichtung zum Beispiel derart ausgebildet sein, dass eine entsprechend der Schneide
11 verlaufende Kante51 des Rotationsmessers3 (vgl.1 und2 ) detektiert wird. Auch ist prinzipiell denkbar, den Schneidenverlauf mittels einer Kamera und durch Bildauswertung zu bestimmen. Eine Relativbewegung zwischen Messer3 und Messeinrichtung13 ist also für die Bestimmung des Schneidenverlaufs nicht zwingend. - Der so ermittelte Schneidenverlauf wird von der Messeinrichtung
13 an die Steuerung15 übermittelt und dort in einem Speicher25 zumindest temporär gespeichert. Außerdem wird die Gabellichtschranke21 nach der Ermittlung des Schneidenverlaufs vom Rotationsmesser3 weggefahren. - Zum Schleifen des Rotationsmessers
3 erfolgt die Bearbeitung der Schneide11 in an sich bekannter Weise durch eine Schleif- und Abziehscheibe29 ,31 des Schleifwerkzeugs9 . Dabei wird die Schneide11 von der Schleifscheibe29 in einem Schleifpunkt27 und von der Abziehscheibe31 in einem Abziehpunkt53 berührt (vgl.5 ). Das Schleifwerkzeug9 kann dabei derart relativ zum Rotationsmesser3 positionierbar sein, dass, insbesondere während des gesamten Schleifvorgangs, die Schwenkachse45 tangential zu der durch den jeweiligen Schleifpunkt27 verlaufenden Schneidkante23 ausgerichtet ist. Das Rotationsmesser3 wird in Drehrichtung I gedreht und somit am Schleifwerkzeug9 vorbeibewegt. Die Steuerung15 ist – wie erwähnt – dazu ausgebildet, die Relativbewegung zwischen dem Rotationsmessers3 und dem Schleifwerkzeugs9 so zu steuern, dass die Schneide11 entsprechend dem ermittelten Schneidenverlauf vom Schleifwerkzeug9 ”abgefahren” wird. Dabei kann das Schleifwerkzeug9 mittels eines Linearmotors55 längs eines Verfahrweges III (vgl.4 ) verfahren werden, um den Schleifpunkt27 und den Abziehpunkt53 in Kontakt mit der Schneide11 zu halten, während das Rotationsmesser3 am Schleifwerkzeug9 vorbeibewegt wird. Das Schleifwerkzeug9 wird somit nachgefahren, um den sich verändernden Radius des Rotationsmessers3 auszugleichen. - Das in
4A und4B detaillierter dargestellte Schleifwerkzeug9 ist über eine Schwenkeinrichtung33 an der Vorrichtung1 befestigt. Die Schwenkeinrichtung33 weist ein Drehlager35 auf, an dem ein erster und ein zweiter Schwenkarm37 ,39 drehbar angeordnet sind. Am ersten Schwenkarm37 ist ein Antrieb41 für die Schleifscheibe29 und am zweiten Schwenkarm39 ist ein Antrieb43 für die Abziehscheibe31 angeordnet. Durch die Schwenkeinrichtung33 sind die Schleif- und Abziehscheibe29 ,31 um eine durch den Schleifpunk27 und den Abziehpunkt53 verlaufende Schwenkachse45 schwenkbar, die mit der Drehachse47 des Drehlagers35 zusammenfällt (vgl.5 ), was vorteilhaft für das Schleifen von Messern mit variierendem Schneidenwinkel ist, da somit auch während des Schleifvorgangs auf einfache Weise ein Verschwenken bzw. Verdrehen der beiden Scheiben29 ,31 erfolgen kann, ohne insbesondere die Lage der Schleif- und Abziehpunkte27 ,53 auf der jeweiligen Scheibe29 ,31 zu verändern. - Wie insbesondere in
5 gesehen werden kann, bilden die beiden Scheiben29 ,31 eine V-förmige Aufnahme für das Schneidmesser3 . Die beiden Scheiben29 ,31 sind also auf unterschiedlichen Seiten des Messers3 angeordnet, d. h. die eine Scheibe auf der Vorderseite und die andere Scheibe auf der Rückseite des Messers3 . Die beiden Scheiben29 ,31 sind dabei, bezogen auf die Schwenkachse45 , versetzt zueinander angeordnet. Wie dargestellt, sind die beiden Scheiben29 ,31 bezogen auf die Schwenkachse45 direkt übereinander angeordnet, so dass sie unmittelbar einander gegenüberstehen, d. h. unter Ausbildung der V-förmigen Aufnahme in unmittelbarer Nähe zueinander angeordnet sind. Die beiden Scheiben29 ,31 können sich somit berühren oder nur einen geringen Abstand voneinander aufweisen. Durch die versetzte Anordnung der Scheiben29 ,31 liegen der Schleifpunkt27 und der Abziehpunkt53 ebenfalls längs der Schwenkachse45 versetzt zueinander. - Zum gemeinsamen Schwenken beider Scheiben
29 ,31 um die Schwenk- bzw. Drehachse45 ,47 ist das Drehlager35 mit einem, insbesondere von der Steuerung15 steuerbaren, Schwenkantrieb49 gekoppelt, so dass beide Scheiben29 ,31 während des Schleifens durch den Schwenkantrieb49 geschwenkt und somit der Schleifwinkel und der Abziehwinkel an den Schneidenwinkel des Messers3 angepasst werden kann. Diese Art des Verschwenkens ist aufgrund der mit der Schwenkachse45 zusammenfallenden Drehachse47 des Drehlagers35 äußerst präzise und zudem besonders störungsunanfällig. Eine exakte Positionierung des Schleifpunkts27 kann so auch bei einer Änderung des Schleifwinkels sichergestellt werden. - Es kann auch vorgesehen sein, dass die Scheiben
29 ,31 , insbesondere während des Schleifens, unabhängig voneinander um die Schwenkachse45 geschwenkt werden können, so dass der Schleifwinkel und der Abziehwinkel unabhängig voneinander einstellbar sind. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass die beiden Schwenkarme37 ,39 unabhängig voneinander um die Drehachse47 des Drehlagers35 drehbar sind. - Die Länge jedes Schwenkarms
37 ,39 kann variierbar sein, so dass der Abstand zwischen der am jeweiligen Schwenkarm angeordneten Scheibe29 ,31 zum Drehlager35 verstellbar ist. Der Abstand zwischen dem Schleifpunkt27 und dem Drehlager35 kann somit geändert und an unterschiedlich große Messer angepasst werden. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Schleifvorrichtung
- 3
- Rotationsmesser
- 5
- Aufnahme
- 7
- Aufnahmeöffnung
- 9
- Schleifwerkzeug
- 11
- Schneide
- 13
- Messeinrichtung
- 15
- Steuerung
- 17
- Gabellichtschranke
- 19
- Linearmotor
- 21
- Erfassungsbereich der Gabellichtschranke
- 23
- Schneidkante
- 23a
- Abschnitt der Schneidkante
- 25
- Speicher
- 27
- Schleifpunkt
- 29
- Schleifscheibe
- 31
- Abziehscheibe
- 33
- Schwenkeinrichtung
- 35
- Drehlager
- 37, 39
- Schwenkarm
- 41
- Antrieb der Schleifscheibe
- 43
- Antrieb der Abziehscheibe
- 45
- Schwenkachse
- 47
- Drehachse des Drehlagers
- 49
- Schwenkantrieb
- 51
- Kante
- 53
- Abziehpunkt
- 55
- Linearmotor
- I
- Drehrichtung des Messers und der Aufnahme
- II
- Verfahrweg der Lichtschranke
- III
- Verfahrweg des Schleifwerkzeugs
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102009006912 A1 [0009]
- WO 2009/027080 A1 [0025]
Claims (20)
- Vorrichtung (
1 ) zum Schleifen von Rotationsmessern (3 ), insbesondere Sichel- oder Kreismessern, insbesondere für Maschinen zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten, mit: wenigstens einer Aufnahme (5 ) für ein Rotationsmesser (3 ), an der das Rotationsmesser (3 ) anbringbar ist, zumindest einem Schleifwerkzeug (9 ), wobei das Schleifwerkzeug (9 ) und das in der Aufnahme (5 ) angebrachte Rotationsmesser (3 ) derart relativ zueinander bewegbar sind, dass eine am Umfang des Rotationsmessers (3 ) verlaufende Schneide (11 ) vom Schleifwerkzeug (9 ) geschliffen werden kann, einer Messeinrichtung (13 ) zur Ermittlung des Verlaufs der Schneide (11 ), und einer Steuerung (15 ), die dazu ausgebildet ist, den ermittelten Schneidenverlauf zur Steuerung der Relativbewegung zwischen dem Schleifwerkzeug (9 ) und dem Rotationsmesser (3 ) zu verwenden. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung (
13 ) dazu ausgebildet ist, als Schneidenverlauf eine Schneidkante (23 ) oder ein anderes, dem Schneidenverlauf entsprechendes und/oder ein Ableiten des Schneidenverlaufs gestattendes Merkmal des Rotationsmessers (3 ) zu erfassen. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung (
13 ) berührungslos arbeitet. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung (
13 ) einen Erfassungsbereich (21 ) aufweist, mit welchem ausschließlich ein Abschnitt (23a ) der Schneide (11 ) detektierbar ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung (
13 ) und das Rotationsmesser (3 ) derart relativ zueinander bewegbar sind, dass die Schneide (11 ) durch den Erfassungsbereich (21 ) der Messeinrichtung (13 ) bewegbar und dabei kontinuierlich oder abschnittsweise detektierbar ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung (
13 ) verfahrbar ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung (
13 ) eine Lichtschranke, insbesondere eine Gabellichtschranke (17 ), aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung (
13 ) dazu ausgebildet ist, die Position, bei der die Lichtschranke (17 ) durch einen Abschnitt (23a ) der Schneide (11 ) unterbrochen oder freigegeben wird, als Messwert für die Position dieses Abschnitts (23a ) zu ermitteln. - Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass dass die Messeinrichtung (
13 ) dazu ausgebildet ist, die Menge aller so erfassten Positionen zumindest als Basis für den Schneidenverlauf zu verwenden. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rotationsmesser (
3 ) bewegbar und die Messeinrichtung (13 ) dazu ausgebildet ist, die Stellung des Rotationsmessers (3 ) zu ermitteln. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rotationsmesser (
3 ) um eine für den Schneidebetrieb vorgesehene Drehachse drehbar und die Messeinrichtung (13 ) derart linear verfahrbar ist, dass für eine Mehrzahl von Drehstellungen des Rotationsmessers jeweils mittels der Messeinrichtung (13 ) die Position eines Abschnitts (25a ) der Schneide (11 ) des Rotationsmessers (3 ) ermittelbar ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Speicher (
25 ) zur zumindest temporären Speicherung wenigstens eines ermittelten Schneidenverlaufs vorgesehen ist. - Vorrichtung (
1 ) zum Schleifen von Rotationsmessern (3 ), insbesondere Sichel- oder Kreismessern, insbesondere für Maschinen zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten, mit: wenigstens einer Aufnahme (5 ) für ein Rotationsmesser (3 ), an der das Rotationsmesser (3 ) anbringbar ist, zumindest einem Schleifwerkzeug (9 ), wobei das Schleifwerkzeug (9 ) und das in der Aufnahme (5 ) angebrachte Rotationsmesser (3 ) derart relativ zueinander bewegbar sind, dass eine am Umfang des Rotationsmessers (3 ) verlaufende Schneide (11 ) vom Schleifwerkzeug (9 ) geschliffen werden kann, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, und einer Schwenkeinrichtung (33 ) für das Schleifwerkzeug (9 ), wobei die Schwenkeinrichtung (33 ) derart ausgebildet ist, dass das Schleifwerkzeug (9 ) um eine Schwenkachse (45 ) schwenkbar ist, die durch einen Schleifpunkt (27 ) verläuft, an welchem sich die Schneide (11 ) und das Schleifwerkzeug (9 ) während des Schleifvorgangs berühren. - Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Schleifwerkzeug (
9 ) eine Schleifscheibe (29 ) aufweist, die die Schneide (11 ) am Schleifpunkt (27 ) berührt und um die Schwenkachse (45 ) verschwenkbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Schleifwerkzeug (
9 ) eine Abziehscheibe (31 ) aufweist, die zusammen mit der Schleifscheibe (29 ) zumindest annähernd eine V-förmige Aufnahme für das Rotationsmesser (3 ) bildet und die Schneide (11 ) an einem Abziehpunkt (53 ) berührt, wobei die Abziehscheibe (31 ) gemeinsam mit der Schleifscheibe (29 ) und/oder unabhängig von der Schleifscheibe (31 ) um die Schwenkachse (45 ) verschwenkbar ist, wobei, bevorzugt, der Abziehpunkt (53 ) durch die Schwenkachse (45 ) verläuft. - Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifscheibe (
29 ) und die Abziehscheibe (31 ) längs der Schwenkachse (45 ) versetzt zueinander angeordnet sind, insbesondere derart, dass, bezogen auf die Schwenkachse (45 ), die Schleifscheibe (29 ) und die Abziehscheibe (31 ) unmittelbar einander gegenüberstehen. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Rotationsmesser (
3 ) und das Schleifwerkzeug (9 ) derart relativ zueinander positionierbar sind, dass die Schwenkachse (45 ) zumindest annähernd tangential zur am jeweiligen Schleifpunkt (27 ) vorhandenen Schneidkante (23 ) ausgerichtet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkeinrichtung (
33 ) wenigstens ein Drehlager (35 ) aufweist und die Drehachse (47 ) des Drehlagers (35 ) mit der Schwenkachse (45 ) des Schleifwerkzeugs (9 ) zusammenfällt. - Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifscheibe (
29 ) und die Abziehscheibe (31 ) jeweils an einem Schwenkarm (37 ,39 ) angebracht sind, wobei beide Schwenkarme (37 ,39 ) am Drehlager (35 ) angebracht und zum gemeinsamen Verschwenken von Schleifscheibe (29 ) und Abziehscheibe (31 ) um die gemeinsame Drehachse (47 ) des Drehlagers (35 ) drehbar sind und/oder wobei jeder Schwenkarm (37 ,39 ) unabhängig von dem jeweils anderen Schwenkarm (37 ,39 ) zum Schwenken von Schleifscheibe (29 ) oder Abziehscheibe (31 ) unabhängig von der jeweils anderen Scheibe (29 ,31 ) um die gemeinsame Drehachse (47 ) des Drehlagers (35 ) drehbar ist, wobei, bevorzugt, die Schleifscheibe (29 ) und die Abziehscheibe (29 ) einen gemeinsamen Schwenkantrieb (49 ) aufweisen. - Verfahren zum Schleifen von Rotationsmessern (
3 ), insbesondere Sichel- oder Kreismessern, insbesondere für Maschinen zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten, mit einer Vorrichtung (1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Verlauf der Schneide (11 ) des Rotationsmessers (3 ) ermittelt und das Rotationsmesser (3 ) anschließend während einer Relativbewegung zwischen dem Rotationsmesser (3 ) und einem Schleifwerkzeug (9 ) geschliffen wird, wobei die Relativbewegung zwischen dem Rotationsmesser (3 ) und dem Schleifwerkzeug (9 ) anhand des ermittelten Schneidenverlaufs gesteuert wird.
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