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Die Erfindung betrifft ein Lüftungsgerät mit einem Gehäuse aus einem modularen Rahmensystem mit einer Vielzahl von zusammengesetzten Rahmenelementen, welches mindestens einen dreidimensionalen rechteckigen Grundkörper beschreibt, wobei zumindest die vom Rahmen gebildeten Außenflächen mit Wänden versehen sind.
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Solche Lüftungsgeräte sind allgemein bekannt. Meist handelt es sich um Lüftungsgräte zur Luftumwälzung in Gebäudeanlagen, wobei im Gehäuse je nach Bedarf eine Vielzahl technischer Einbauten vorliegt, wie Ventilatoren, Kälteaggregate, Wärmetauscher, Schalldämpfer etc. Bekannt ist dabei ein Aufbau des Gehäuses, bei dem meistens ein Stahlrahmen vorliegt, um den Wände angeordnet sind, die den Innenraum des Lüftungsgerätes von der Umgebung möglichst wärme- und geräuschisolierend abschirmen soll, wobei auf die Wärmeisolation der größere Wert gelegt wird.
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Bezüglich des nächstkommenden Standes der Technik wird auf die Druckschriften
DE 75 14 034 U und
DE 94 00 970 U1 verwiesen. Beide Druckschriften offenbaren ein Lüftungsgerät mit einem Gehäuse aus einem modularen Rahmensystem mit einer Vielzahl von zusammengesetzten Rahmenelementen, welches mindestens einen dreidimensionalen rechteckigen Grundkörper beschreibt, wobei die vom Rahmen gebildeten Außenflächen mit Wänden versehen sind, der Grundkörper durch endseitig miteinander verbundene Rahmenprofile gebildet wird, an den Außenseiten der Rahmenprofile jedes Grundkörpers Einfassprofile angeordnet sind, zwischen den Einfassprofilen zumindest an den Außenseiten des Lüftungsgerätes Wände eingepasst sind, und die Rahmenprofile an den Wänden anliegende Dichtungsmittel aufweisen, welche das Lüftungsgerät nach außen abdichten.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Lüftungsgerät mit einem Gehäuse zu schaffen, welches einerseits eine bessere Wärmeisolation schafft und andererseits mit möglichst geringem Montageaufwand aufgebaut werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand untergeordneter Ansprüche.
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Hierfür schlagen die Erfinder als Basis ein Lüftungsgerät mit einem Gehäuse aus einem modularen Rahmensystem mit einer Vielzahl von zusammengesetzten Rahmenelementen vor, welches mindestens einen dreidimensionalen rechteckigen Grundkörper, also einen Quader, beschreibt, wobei zumindest die vom Rahmen gebildeten Außenflächen mit Wänden versehen sind, der Grundkörper durch endseitig miteinander verbundene Rahmenprofile gebildet wird, an den Außenseiten der Rahmenprofile jedes Grundkörpers Einfassprofile angeordnet sind, zwischen den Einfassprofilen zumindest an den Außenseiten des Lüftungsgerätes Wände eingepasst sind, und die Rahmenprofile an den Wänden anliegende Dichtungsmittel aufweisen, welche das Lüftungsgerät nach außen abdichten. Erfindungsgemäß wird gefordert, dass auf mindestens einem Rahmenprofil ein Abdeckprofil angeordnet ist, so dass sich ein Installationskanal entlang des mindestens einen Rahmenprofils ausbildet.
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Vorzugsweise können die Rahmenprofile im Wesentlichen einen L-förmigen Querschnitt aus zwei miteinander verbundenen Schenkeln aufweisen, wobei dann durch das Abdeckprofil die freien Schenkelseiten des Rahmenprofils verbunden werden. Alternativ könnte auch ein zur Innenseite des Grundkörpers offenes U-Profil verwendet werden. Wesentlich ist dabei, dass im Zusammenhang mit dem Abdeckprofil ein, vorzugsweise durch das Abdeckprofil abdichtbarer und leicht zugänglicher, Installationskanal entlang des Rahmenprofils entsteht.
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Durch diese Ausgestaltung wird einerseits ein einfacher modularer Zusammenbau des Gehäuses ermöglicht, andererseits wird auch eine verbesserte Wärmeisolierung gewährleistet, da hier Wärmebrücken weitestgehend vermieden werden. Besonders vorteilhaft ist dabei die Ausgestaltung des Rahmenprofils als Installationskanal, mit dem im Lüftungsgerät in drei Dimensionen Versorgungsleitungen gelegt werden können. Hierbei ist es besonders günstig, dass eine problemlos zu reinigende Abdeckung der verlegten Versorgungsleitungen vorliegt und damit auch hohe Reinheitsansprüche gewährleistet sind.
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Zur Vervollständigung des Grundkörpers und zum Schließen von Lücken kann an zumindest einer außen gelegenen Kante der Grundkörper mindestens ein Hohlprofil angeordnet werden.
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Zur einfachen Bauweise können mindestens zwei der Rahmenprofile an den Ecken mit Hilfe von dort angeordneten Eckelementen verbunden werden. Hierzu können die Eckelemente quaderförmig mit teilweise offenen Seiten ausgestaltet sein und an mindestens zwei Seiten Stifte angeordnet sein, die in Hohlräume des jeweils angrenzenden Rahmenprofils eingreifen.
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Weiterhin ist es zum einfachen Aufbau des Lüftungsgerätes vorteilhaft, wenn das Abdeckprofil als ein im Querschnitt einen rechten Winkel überstreichendes Kreissegment ausgestaltet wird, welches an das Rahmenprofil anklipsbar ausgestaltet ist.
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Zur guten Abdichtung des Lüftungsgerätes nach außen beziehungsweise zwischen zwei Grundkörpern können die Rahmenprofile an jeder Wandseite eine in eine Nut am Rahmenprofil eingelegte Dichtung aufweisen. Eine solche Dichtung legt sich dabei an die Oberfläche der Wand an und vermeidet so den Luftaustausch und damit auch einen Wärmeaustausch.
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Alternativ oder vorzugsweise zusätzlich kann die Abdichtung weiter verbessert werden, indem das Abdeckprofil an seinen wandseitigen Enden – gemeint sind die Längskanten des Abdeckprofils, die an der Wand entlang verlaufen – jeweils eine Dichtungslippe aufweisen. Vorzugsweise kann diese Dichtungslippe aus einer, an das Abdeckprofil angespritzten, Gummilippe bestehen.
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Weiterhin ist es für eine einfache Montage günstig, wenn die Hohlprofile und die Einfassprofile derart ausgestaltet sind, dass mindestens auf einer Seite des Einfassprofils ein Hohlprofil eingeklipst werden kann. Damit entfallen zumindest hier aufwendige Schraubarbeiten.
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Zur besseren Abdichtung gegen Luftaustausch ist es außerdem günstig, wenn die Abdeckprofile in den Ecken durch aufgesetzte Eckdichtungselemente abgedichtet sind. Solche Eckdichtungselemente werden dabei so ausgestaltet, dass ein bis drei Eingänge für die Abdeckprofile vorgesehen werden, so dass die Enden auch bei nicht passgenauem Abschnitt gut abgedichtet werden und damit der Installationskanal zur Innenseite des jeweiligen Grundkörpers weitgehend dicht ist.
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Für eine leichte Bauweise und zur Vermeidung gut leitender Wärmebrücken wird vorgeschlagen, dass die Rahmenprofile in mindestens einem der L-Schenkel mindestens eine Hohlkammer oder eine U-förmige Vertiefung, die Hohlprofile und die Einfassprofile eine Vielzahl von Hohlkammern aufweisen.
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Günstig ist es außerdem, wenn alle Hohlprofile, alle Rahmenprofile und alle Einfassprofile jeweils einen identischen Querschnitt aufweisen.
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Weiterhin sollten zumindest teilweise die Einfassprofile derart ausgebildet sein, dass die Wände im Querschnitt gesehen U-förmig an ihren schmalen Seiten von den Einfassprofilen umfasst werden. Damit kann der Aufbau des Lüftungsgerätes weiter vereinfacht werden, da sich so die Seitenwände problemlos montieren lassen.
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Zur Aufstellung des Lüftungsgerätes auf eine Aufstellfläche, beispielsweise einen Boden, kann zusätzlich ein Bodenprofil unten am Lüftungsgerät angebracht werden, welches einen Abstand zwischen den Grundkörpern und der Aufstellfläche ausbildet. Dabei können die, eine bodenseitige Wand umfassenden, Einfassprofile derart ausgebildet sein, dass das Bodenprofil teilweise in eine Aussparung des Einfassprofils hineinragt, teilweise die Bodenwand abstützt und ansonsten einen im Wesentlichen L- bis U-förmigen Querschnitt aufweist, wobei ein Schenkel des Bodenprofils als Aufstellfläche dient.
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Weiterhin kann das Bodenprofil auch zum Installationskanal ausgebildet werden, indem als Verbindung zwischen einem Ende des Bodenprofils und einem darüber liegenden Hohlprofil eine anklipsbare Abdeckung angebracht wird, wobei ein Hohlraum gebildet wird, der durch das Bodenprofil, die Abdeckung, ein Hohlprofil und ein Einfassprofil begrenzt wird.
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Als Deckel für das Lüftungsgerät kann weiterhin auf mindestens einer außen liegenden Oberseite eines Grundkörpers eine zusätzliche Abdeckung angebracht werden, welche mit benachbarten Hohlprofilen formschlüssig verbunden ist.
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Zum variabel ausgestaltbaren An- und Einbau von Geräten/Gegenständen kann weiterhin in mindestens einem Grundkörper zwischen zwei Rahmenprofilen mindestens eine Einbauschiene angeordnet werden. Hieran können dann in beliebiger Position im Grundkörper Gegenstände wie Geräte, weitere Verstrebungen oder auch Zwischenwände befestigt werden. Dabei ist es vorteilhaft die mindestens eine Einbauschiene an ihren Enden mit je einem Befestigungshalter mit den Rahmenprofilen zu verbinden. Solche Befestigungshalter können beispielsweise als an die Form der Rahmenprofile beziehungsweise der darauf befindlichen Abdeckprofile adaptierte Spritzgussteile ausgeführt sein, an die das Profil einer Einbauschiene angeschraubt wird.
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Weiterhin schlagen die Erfinder auch vor, zum Koppeln mindestens zweier Grundkörper diese mindestens zwei Grundkörper dadurch miteinander zu verbinden, dass jeweils zwei aneinander liegende Rahmenprofile durch eine Verbindungslasche formschlüssig verbunden werden. Erfindungsgemäß kann die Verbindungslasche derart ausgebildet werden, dass sie zwei aneinander liegende Rahmenprofile einschließlich darauf angeordneter Abdeckprofile anliegend überspannt. Hierbei können die Enden der Verbindungslasche jeweils die Rahmenprofile umfassen oder in diese eingreifen und damit eine formschlüssige Verbindung erzeugen. Besonders günstig ist es dabei, wenn die Verbindungslasche für zwei Rahmenprofile zweiteilig ausgeführt wird, wobei beide Teile miteinander verschraubbar ausgeführt werden. Außerdem ist es vorteilhaft, dass eine solche Verbindungslasche den durch das Rahmenprofil und das Abdeckprofil gebildeten Installationskanal nicht unterbricht und auch keine Undichtigkeit hervorruft.
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Weiterhin können zur Stabilisierung des Lüftungsgerätes die Rahmenprofile untereinander, die Einfassprofile mit den Rahmenprofilen zumindest teilweise verschraubt werden, wobei bevorzugt jeweils eine Hohlkammer im Rahmenprofil so ausgestaltet ist, dass in dieser die Gewinde der Verschraubung fassen. Die Erfinder schlagen diesbezüglich auch vor, dass die Bodenprofile mit den Einfassprofilen zumindest teilweise verschraubt werden.
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Im Rahmen der Erfindung liegt allerdings auch, dass an Stelle von Verschraubungen Schnellverbindungen eingesetzt werden, bei denen die Einzelteile mit Hilfe von Befestigungselementen miteinander verbunden werden, die formschlüssige Verbindungen erzeugen. Beispielsweise können Riegel oder Drehriegel oder sonstige Schnellverschlüsse genutzt werden, deren Ende bevorzugt in Hohlprofilstrukturen eingreifen. Hierdurch kann zum Beispiel die Verbindung zwischen einem Einfassprofil und einem Rahmenprofil erzeugt werden, ohne dass das Verbindungselement ins Innere des Gehäuses hineinragt. Damit werden Undichtigkeiten und hygienische Probleme weitgehend vermieden.
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Schließlich wird von den Erfindern vorgeschlagen, dass das L förmige Rahmenprofil und/oder das Hohlprofil hauptsächlich aus Metall, Eisen, Aluminium, Kunststoff, GFK (Glasfaserverstärkter Kunststoff) oder KFK (Kohlefaserverstärkter Kunststoff) hergestellt wird. Das Einfassprofil sollte hauptsächlich aus Metall, Eisen, Aluminium oder Kunststoff bestehen und das Abdeckprofil hauptsächlich aus Kunststoff oder Metall.
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Zu erwähnen ist außerdem noch, dass erfindungsgemäß in den Installationswegen Kabel verlegt werden sollen und mindestens ein Kabel durch ein Eckelement nach außen geleitet wird.
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Die wesentlichen Vorteile des dargestellten Konzeptes für ein modular aufgebautes Lüftungsgerät sind:
- – modularer Aufbau
- – multi-funktionales Gehäuse-Rack
- – paneelunabhängige Bauweise
- – integrierte dreidimensionale Installationswege
- – schnelle Endmontage
- – klare Struktur
- – einfache Konfiguration
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles mit Hilfe der Figuren näher beschrieben, wobei nur die zum Verständnis der Erfindung notwendigen Merkmale dargestellt sind.
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Es zeigen im Einzelnen:
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1: 3D-Ansicht von fünf miteinander verbundenen Grundkörpern, ausschließlich aus Rahmenprofilen;
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2: Querschnitt durch einen quaderförmigen Grundkörper des Lüftungsgerätes;
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3: 3D-Ansicht einer Ecke aus drei Rahmenprofilen mit Eckelement, von außerhalb der Ecke;
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4: 3D-Ansicht einer Ecke aus drei Rahmenprofilen mit Eckelement, von innerhalb der Ecke;
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5: Grundkörper mit Detailansicht für ein Eckdichtelement und eine Detailansicht für eine Kappe am Eckelement;
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6: Grundkörper mit Detailansicht einer Ecke aus drei Hohlprofilen mit Abdeckkappe;
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7: zwei miteinander verbundene Grundkörper mit Detailansicht des Installationskanals und eines Verbindungselementes;
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8: zwei miteinander verbundene Grundkörper mit einer Detailansicht einer Kabeldurchführung nach außen;
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9: zwei miteinander verbundene Grundkörper mit angeflanschtem Kanalflansch und Detailansicht hierzu;
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10: Rahmenprofil mit angeflanschter Einbauschiene;
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11: zwei miteinander verbundene Rahmenprofile mit Verbindungselement;
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12: Schnitt durch zwei aneinanderliegende Rahmenprofile mit Verbindungselement.
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Die 1 zeigt einen beispielhaften Aufbau mehrerer zusammengesetzter Grundkörper G zu einem gesamten Gehäuse eines Lüftungsgerätes, wobei in der hier gezeigten Darstellung zunächst ausschließlich die Struktur der Grundkörper durch eine Vielzahl von miteinander verbundener Rahmenprofile gezeigt ist.
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Der konkrete Aufbau eines einzelnen Grundkörpers G ist beispielhaft in der 2 dargestellt. Diese zeigt einen Schnitt durch einen Grundkörper G. Der Grundkörper G ist auf einem Boden B aufgestellt und verfugt von unten nach oben aufbauend zunächst über ein Bodenprofil 6, welches im Wesentlichen U-förmig mit einem kürzeren Schenkel aufgebaut ist. Auf dem Boden selbst befindet sich ein bodenseitiger Schenkel 6.1, der in einen etwa gleich langen senkrechten Schenkel übergeht und dann in einen kurzen waagrechten Schenkel, der endseitig nochmals nach oben abgebogen ist und in ein Einfassprofil 4 eingreift, mündet. Zusätzlich ist durch eine Verschraubung S eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Einfassprofil 4 und dem Bodenprofil 6 geschaffen.
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Zwischen den beiden Einfassprofilen 4, die mit den Bodenprofil 6 verbunden sind, erstreckt sich eine Wand 5, die von den beiden Einfassprofilen U-förmig am Rande umschlossen wird. Auf der nach außen gerichteten Seite der Einfassprofile ist jeweils ein Hohlprofil 3 angeordnet, welches jeweils in die Struktur des Einfassprofils 4 eingeklipst worden ist. Zum Schließen des vom Bodenprofil gebildeten Hohlraums sind am Bodenprofil zusätzliche Abdeckungen 6.2 von außen angeklipst, so dass insgesamt das Hohlprofil mit der Abdeckung, dem Hohlprofil 3 und dem Einfassprofil 4 einen geschlossenen Hohlraum bilden.
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Über diesen so aufgebauten Grundrahmen befindet sich das einfache Traggerüst des Gehäuses, bestehend aus L-förmig ausgestalteten Rahmenprofilen 1, die durch hier nicht sichtbare Eckelemente miteinander verbunden sind. Der offene Winkel des Rahmenprofils 1 wird dabei durch ein im Schnitt kreissegmentartiges Abdeckprofil 2 abgeschlossen, so dass sich zwischen dem Abdeckprofil 2 und dem Rahmenprofil 1 ein Installationskanal I bildet, in dem beispielsweise Kabel K oder Druckmessleitungen D angeordnet werden können. Die Rahmenprofile 1 sind durch Schrauben S mit den darunter liegenden Einfassprofilen 4 verbunden. Gleichzeitig besteht auch eine formschlüssige Verbindung des anderen L-Schenkels der Rahmenprofile mit einem benachbarten Einfassprofil 4, welches die senkrechten Wände 5 auf der Unterseite einfasst. Die formschlüssige Verbindung wird im hier gezeigten Beispiel durch einen Drehriegel R erzeugt, der von außen durch das Einfassprofil hindurch gesteckt wird und in einen Hohlraum des Rahmenprofils 1 eingreift, wobei der Hohlraum und der Drehriegel derart ausgestaltet sind, dass eine Drehung des Drehriegels in einer bestimmten Stellung ein formschlüssiges Verhaken erzeugt, während in einer anderen Drehstellung der Riegel problemlos aus dem Rahmenprofil 1 gezogen werden kann.
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Zu erwähnen ist noch, dass das Abdeckprofil 2 mit randseitigen Dichtungslippen 8 ausgestattet ist, so dass zwischen den nun senkrecht aufeinander stehenden Wänden 5 durch das Abdeckprofil 2 eine Abdichtung zwischen Innenraum und Installationskanal vorliegt. Zusätzlich zu dieser Abdeckung befindet sich im Rahmenprofil 1 auch eine Nut 1.1, in der eine Dichtung 7 eingelegt ist, welche die eigentliche Hauptabdichtung zwischen dem Rahmenprofil 1 und der angrenzenden Wand 5 erzeugt und damit den Innenraum nach außen abdichtet.
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Die seitlichen Wände 5 werden nach oben hin wiederum durch die Einfassprofile 4 abgegrenzt, wobei diese Einfassprofile mit Hilfe von Schrauben, die in die oben gelegenen Rahmenprofile 1 eingreifen, mit diesen Rahmenprofilen verbunden sind.
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Zum Abschluss des Grundkörpers ist auf der Oberseite wieder eine Wand 5 aufgelegt, die seitlich von Einfassprofilen 4 umfasst wird, wobei auch diese Einfassprofile mit den darunter liegenden Rahmenprofilen 1 formschlüssig verbunden werden können, beispielsweise durch Verschraubung oder die bereits beschriebenen Drehriegel oder sonstige Schnellverschlüsse.
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Die freien Kanten werden hierbei durch Hohlprofile 3 ausgefüllt, die jeweils in die Einfassprofile eingeklipst werden. Schließlich ist für den Fall, dass eine entsprechende witterungsbeständige Abdeckung notwendig ist, auf der Oberseite des Grundkörpers eine zusätzliche Abdeckung 11 angebracht.
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Zur weiteren Verdeutlichung des Aufbaus eines Grundkörpers beziehungsweise zur Verdeutlichung der Verbindung mehrerer Grundkörper untereinander sind in den folgenden Figuren zusätzliche Details dargestellt.
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So zeigen die 3 und 4 eine Eckverbindung von drei Rahmenprofilen 1, wobei die Rahmenprofile 1 an der Ecke mit einem Eckelement 9 untereinander verbunden werden, indem in die Hohlräume des als Hohlprofil ausgebauten Rahmenprofils 1 Stifte 9.1 eingeführt werden und zusätzlich eine Verschraubung über die Schrauben S zwischen Eckelement 9 und Rahmenprofil 1 ausgeführt wird. Das Eckelement 9 ist an den nicht mit dem Rahmenprofil in Verbindung stehenden Seiten offen, wobei durch diese Öffnungen die entsprechenden Verschraubungen hergestellt werden können und nach Ausführung der Verschraubung können diese offenen Seiten durch Abdeckungen 9.2 weitergehend luftdicht abgeschlossen werden, wobei es vorteilhaft ist, derartige Abdeckungen beispielsweise aus flexiblem Kunststoff herzustellen, so dass einfache Kabeldurchführungen problemlos möglich sind. Während die 3 diese Ecksituation von außerhalb der Ecke darstellt, zeigt die 4 diese Verbindungssituation von innerhalb der Ecke.
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In der 5 ist ein Grundkörper mit zwei herausgezogenen Detailzeichnungen dargestellt. Wobei links unten die Abdichtung der Abdeckprofile 2 im Eckbereich mit Hilfe eines zusätzlichen Eckdichtungselementes 10 gezeigt ist. Auf der rechten Seite ist ein weiteres Detail des Grundkörpers G in der unteren rechten Ecke dargestellt, wobei hier ebenfalls zu erkennen ist, wie mit Hilfe des Eckdichtungselementes 10 die innen liegenden Abdeckungen abgedichtet werden und gleichzeitig mit Hilfe einer aufgesetzten Abdeckkappe 9.2 dieser Eckbereich der Rahmenprofile 1 zusätzlich luftdicht ausgeführt ist.
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Die 6 zeigt eine weitere Darstellung eines Grundkörpers G, diesmal mit geschlossenen Seitenwänden 5. Als Detail ist hierbei eine äußere Ecke der Hohlprofile 3 gezeigt, wobei an dieser äußeren Ecke mit Hilfe einer zusätzlichen Abdeckkappe 3.1 das Hohlprofil 3 nach außen hin abgeschlossen ist.
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In der nächsten 7 sind zwei miteinander verbundene Grundkörper G mit teilweise eingesetzten Wänden 5 gezeigt, wobei hier als Detailauszug die Verbindung der aneinander anstoßenden Rahmenprofile 1 der beiden Grundkörper G näher dargestellt wird. In der Detaildarstellung ist zu erkennen, dass zwei aneinander liegende Rahmenprofile 1 mit Hilfe einer Verbindungslasche 14 miteinander verbunden werden. Diese Verbindungslasche 14 ist, wie es später in der 12 noch besser im Detail zu erkennen ist, zweiteilig ausgeführt und über spannt die Abdeckprofile 2 des Rahmenprofils 1, verhakt sich dabei mit ihren Enden in dem Rahmenprofil 1 und wird auf der Oberseite durch eine Schraube S zusammengeschraubt. Der Vorteil solcher Verbindungslaschen 14 besteht darin, dass eine feste Verbindung zwischen den Rahmenprofilen 1 erzeugt werden kann, ohne in den Installationskanal eingreifen zu müssen.
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Das heißt, die Installationskanäle bleiben durch die Verbindungslaschen unberührt und es können problemlos trotz solcher beliebig häufig angebrachter Verbindungslaschen Kabel, Druckleitungen oder sonstige Installationen unbeeinträchtigt an den Verbindungslaschen vorbeigeführt werden.
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Die 8 zeigt nochmals zwei miteinander verbundene Grundkörper G, wobei hier als Detail eine Kabelausführung aus dem Grundkörper G in den durch das Bodenprofil 6 gebildete Installationskanal gezeigt ist. In der Detailzeichnung ist zu erkennen, wie ein Kabel K, welches aus dem innen liegenden Installationskanal, der durch das Rahmenprofil 1 und das Abdeckpofil 2 gebildet wird, im Eckbereich eines Grundkörpers G durch das – kaum erkennbare – Eckelement 9 durchgeführt wird, weiterhin die Abdeckkappe 9.2 durchstößt und in den Installationskanal im Bodenprofil geführt wird.
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In der 9 ist zu erkennen, wie an den zwei dargestellten Grundkörpern G ein Kanalflansch 15 befestigt werden kann. Dieser Kanalflansch 15 ist dabei so gestaltet, dass er unmittelbar auf das Rahmenprofil 1 aufgesetzt wird und mit Schrauben S oder Schnellverschlüssen direkt mit dem Rahmenprofil verschraubt oder verbunden wird, wobei die Hohlraumstruktur des Rahmenprofils so ausgebildet ist, dass die Schnellverschlüsse beziehungsweise die Schrauben passend in die Kontur des Rahmenprofils eingreifen.
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Für den Fall, dass für zusätzliche Einbauten in den Grundmodulen besondere Befestigungen notwendig sind, besteht die Möglichkeit in diesem Grundmodul zwischen die Rahmenprofile 1 zusätzliche Einbauschienen 12 einzubauen. Solch eine Einbauschiene 12, die mit Hilfe eines Befestigungshalters 13 am Rahmenprofil 1 befestigt ist, ist in der 10 dargestellt. Dabei wird besonders darauf hingewiesen, dass der Befestigungshalter 13 derart ausgestaltet ist, dass er den durch das Rahmenprofil 1 und das Abdeckprofil 2 gebildeten Installationskanal nicht beeinflusst.
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Die 11 zeigt nochmals die Verbindung zwei nebeneinander liegender Rahmenprofile 1 mit Hilfe einer Verbindungslasche 14. Diese Verbindungslaschen 14 ist hier zweiteilig ausgeführt und wird in der 12 im Schnitt zusammen mit dem Abdeckprofil 2 und den zu verbindenden Rahmenprofilen 1 nochmals dargestellt. In dieser Schnittzeichnung 12 ist zu erkennen, dass die beiden Segmente 14.1 und 14.2 der Verbindungslasche jeweils endständig die Rahmenprofile 1 umgreifen und durch die hier dargestellte Schraubverbindung durch die Schraube S und die Mutter M so miteinander verbunden werden, dass hierdurch eine formschlüssige Verbindung der Rahmenprofile 1 entsteht.
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Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es auch im Rahmen der Erfindung liegt, wenn anstelle der hier gezeigten Schraubverbindung ein Schnellverschluss verwendet wird, der die Rahmensegmente entsprechend miteinander verbindet.
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Die Montage des erfindungsgemäßen Gehäuses erfolgt in folgender Reihenfolge:
- 1. Aufstellen eines Bodenprofils 6;
- 2. Einlegen der bodenseitigen Wände 5 mit angebrachten Einfassprofilen 4 mit nach unten geöffneter Nut für die Bodenprofile 6;
- 3. Verschrauben der in die Nut hineinragenden Bodenprofile 6;
- 4. Anklipsen der unteren Hohlprofile 3;
- 5. Aufsetzen des vormontierten Profilkubus aus L-förmigen Rahmenprofilen 1 mit Eckelementen 9;
- 6. Verschrauben der unteren Rahmenprofile 1 mit den darunter liegenden Einfassprofilen 4;
- 7. Anbringen der oberen und seitlichen Paneele aus Wänden 5 und Einfassprofilen 4 am Profilkubus, zum Beispiel mit Deckelbefestigungsschrauben zur Deckelbefestigung oder von Schwenkhebelverschlüssen für Bedienpaneele;
- 8. Aufklipsen der oberen Hohlprofile 3;
- 9. Anbringen der Abdeckprofile 2 und Eckdichtungselemente 10 nach erfolgter Installation der Kabel oder Druckschläuche;
- 10. Optional bei wetterfester Ausführung anbringen einer wetterfesten Dachabdeckung 11.
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Obwohl die Erfindung im Detail durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen. Insbesondere wird auch darauf hingewiesen, dass auch eine mechanische Umkehr der dargestellten Merkmale im Rahmen der Erfindung liegt.
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Des Weiteren versteht sich, dass die vorstehend genannten Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- L-förmige Rahmenprofile
- 1.1
- Nut
- 2
- Abdeckprofil
- 3
- Hohlprofile
- 3.1
- Hohlprofil-Abdeckkappe
- 4
- Einfassprofile
- 5
- Wände
- 6
- Bodenprofil
- 6.1
- L-Schenkel des Bodenprofils
- 6.2
- Abdeckung
- 7
- Dichtungsmittel
- 8
- Dichtungslippe
- 9
- Eckelement
- 9.1
- Stift
- 9.2
- Abdeckkappe für Eckelement
- 10
- Eckdichtungselement
- 11
- zusätzliche Abdeckung
- 12
- Einbauschiene
- 13
- Befestigungshalter
- 14
- Verbindungslasche
- 14.1
- erstes Segment der Verbindungslasche
- 14.2
- zweites Segment der Verbindungslasche
- 15
- Kanalflansch
- B
- Boden
- D
- Druckmessleitung
- G
- Grundkörper
- I
- Installationskanal
- K
- Kabel
- M
- Mutter
- R
- Drehriegel
- S
- Schraube, Verschraubung